N i e d e r s c h r i f t

über die 7.Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch 08.03.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar ab TOP 4.3
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt –
Herr Sagolla - Stadtplanungsamt –
Herr Spieß - Grünflächenamt –

c) Sachverständige:
Herr Döring - Landesstraßenbauamt –
Herr Witte - Landestraßenbauamt –

d) Ratsvertreter/in:
Berndsen, Hendrik ab TOP 5.15

e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - 33/Ev -

Verhindert ist:
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 Uhr (zu TOP 4.3)
17.30 – 17.45 Uhr
18.10 – 18-15 Uhr (zu TOP 5.5)
18.20 – 18.25 Uhr (zu Top 5.7)
Ende : 19.20 Uhr

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Der Tagesordnungspunkt 5.3 wird auf Beschluss der Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgesetzt und auf die Sitzung der Bezirksvertretung am 12.04.2000 verschoben, da die Herren Tempelmann und Weber der Prisma Marketing GmbH verhindert sind.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung
1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
3. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.02.2000

- Öffentlicher und Nichtöffentlicher Teil -


4. Vorlagen


4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:
I. Änderungsbeschluss;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung

4.2 Bauleitplanung
Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss

4.3 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung

4.4 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung

4.5 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal “Deutsch-Türkische-Freunde e.V.”, Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
– Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –

4.6 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999
5. Stellungnahmen


5.1 Vorstellung des Ausbaus der A 2 inklusive Brückenbauwerke
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung und Landesstraßenbauamt

5.2 Sachstandsbericht zur Ausbauplanung der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.3 Ausbau der ehemaligen Waschkauen zu einem Diskobetrieb mit einer Nachterlebniswelt für ein Publikum von 18 bis 80
hier: Mündlicher Bericht der Herren Tempelmann und Weber (Prisma Marketing GmbH)
abgesetzt

5.4 Vorstellung der Ausbauplanung des Kinderspielplatzes Nachoderstraße
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.5 Herrichtung des Wrangelplatzes
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
5.6 Einrichtung von Schrägstellparkplätzen auf der östlichen Seite der Bayrischen Straße zwischen Holtkottenweg und Alter Heideweg

5.7 Markierungsplan für die Holthauser Straße

5.8 Schulbussituation in Holthausen

5.9 Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg

5.10 Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

5.11 Erweiterung des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”

5.12 Anbringung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle Maienweg

5.13 Schlussbericht des Hochbauamtes über die von der Bezirksvertretung Do-Eving für 1999 beschlossenen Hochbaumaßnahmen

5.14 Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193

5.15 Rückschnitt von Gehölzen im Bereich der Bushaltestelle Lindenhorster Straße an der Einfahrt zu Kleingartenanlage “Voran”
6. Anträge der Fraktionen


6.1 SPD

6.1.1 Erstellung eines verbindlichen verkehrstechnischen Entwurfes zur Vorbereitung der Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis B 54

6.1.2 Erstellung einer Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54

6.1.3 Bäderkonzept Dortmund
hier: Neugestaltung des Evinger Hallenbades

6.2 CDU

6.2.1 Durchführung eines Ortstermines zum Standort der Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten

6.2.2 Reinigung und Müllbeseitigung entlang des Bahndammes und der Zechenbrache in Dortmund-Lindenhorst

6.2.3 Aufstellung von Ruhebänken auf dem Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst

6.2.4 Verhinderung der Einrichtung einer Moschee in der alten Apotheke in Dortmund-Lindenhorst

6.2.5 Anbringung von Fahrbahnmarkierungen im Teilungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße

6.3 Vertreter Bündnis '90 / Die Grünen

6.3.1 Schülerticket im Stadtbezirk Dortmund-Eving

6.4 Vertreter Die Bürgerliste

6.4.1 Überwachung der Einhaltung des Parkverbotes auf dem Parkverbotsstreifen vor dem Grundstück Evinger Straße 610-612 durch die Verwaltung

6.4.2 Zuschuss der Stadt Dortmund für einen Kinderspielplatz am Grafschaftsweg





7. Anfragen der CDU-Fraktion


7.1 Wiedereröffnung des Blumencenters an der Lindenhorster Straße

7.2 Brückenbauwerk über die A 2 im Rahmen der Erweiterung der Autobahn
8. Eingaben an die Bezirksvertretung


8.1 Zuschuss für Veranstaltungen des “Cooltourcafes” im Heisenberg-Gymnasium

8.2 Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes in der Evangelischen Kirche Dortmund-Eving am 09. 04.2000
9. Mitteilungen an die Bezirksvertretung


9.1 Bauprojekt Seniorenpflegeheim Deutsche Straße in Dortmund-Eving
hier: Pflegebedarfsplanung

9.2 “ Dortmund – eine ganz saubere Sache”
hier: Auswirkungen der Budgetkürzungen

9.3 Änderungen der Streckenführung der Buslinie 473 im Raum Eving

9.4 Depotcontainerstandort Möckernstraße
hier: Eingabe des Herrn Losch während der Einwohnerfragestunde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.02.2000

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Da keine Fragen von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zu-
hörern) gestellt werden, eröffnet der Bezirksvorsteher um 16.05 Uhr die öffentliche Sitzung.

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Ehlert wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.



Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving
am 09.02.2000 - Öffentlicher und Nichtöffentlicher Teil -

In der letzten Sitzung hat der Sachverständige der Viterra AG – Herr Erlewein – zugesagt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving das Konzept der Viterra AG über geplante Aktivitäten im Stadtbezirk Eving schriftlich zur Verfügung zu stellen.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – fragt an ob, dieses Konzept der Geschäftsführung der Bezirksvertretung mittlerweile vorliegt. Da diese Frage verneint wird, bittet Herr Neumann die Verwaltung, die Viterra AG zu an die Übersendung des Konzeptes zu erinnern.

Mit diesem Zusatz wird die Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Öffentlicher Teil - am 09.02.2000 - einstimmig - genehmigt.

Die Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Nichtöffentlicher Teil - am 09.02.2000 wird - einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:
I. Änderungsbeschluss;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 22.02.2000)

Als Berichterstatter ist Herr Mehlem vom Stadtplanungsamt erschienen, um die Vorlage näher zu erläutern.

Die ursprüngliche Planung eine 10 m breite Durchgangsstraße als Verbindung zwischen dem Maienweg und der Straße Am Gulloh zur errichten wurde mittlerweile verworfen. Der neuen Planung nach soll eine 5,50 m breite Mischverkehrsfläche mit einer Wendemöglichkeit entstehen. Diese Erschließung ermöglicht den Anliegern eine weitere Bebauung ihrer Grundstücke.

Diese Ausführungen werden von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Kenntnis genommen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 105 – Maienweg – in dem unter Punkt 1.1. dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern. (Änderung Nr.10)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl III/FNA 213 – 1) i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten Anregungen
geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 BauGB.
III. beschließt die Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – (Reduzierung der
Verkehrsfläche zwischen “Maienweg” und “Am Gulloh” bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;
Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i.V. m. den §§ 7 und 41 GO

IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – die Begründung vom 16.02.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB

Zu TOP 4.2:
Bauleitplanung
Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 02.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgende Vorlage ab:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Beschluss vom 11.12.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In N 213
hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 – östlich Derner Straße (ehem. Feineisenstraße) – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 25.01.2000 zu und die beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving spricht sich weiterhin nachdrücklich gegen die geplante Verkehrsanbindung der Fläche über die Derner Straße aus. Die Bezirksvertretung bleibt hier bei ihren bereits in den Sitzungen am 20.01.1999 und 09.05.1999 gefassten Beschlüssen, die Verkehrs- anbindung über die Rüschebrinkstraße herzustellen um so zusätzliche Verkehre für den Stadtbezirk Dortmund-Eving über die Bayrische Straße zu verhindern.
Die Befürchtungen, dass sich zusätzliche Verkehrsbelastungen besonders durch Lkw-Verkehre im Bereich Bayrische Straße und Alter Heideweg in Richtung Kemminghauser Straße ergeben, sind schon jetzt teilweise eingetreten. Eine weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens ist absehbar.
Staus und enorme Belastungen der Anwohner sind hier vorprogrammiert.

Zu TOP 4.3:
Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung
(Vorlage der Verwaltung – 40/2 – vom 09.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen - der Vorlage nur bedingt und mit folgenden Einschränkungen zuzustimmen:

In der Elisabeth Grundschule in Eving sind zunächst in den Sommerferien die PAK-Sanierungen durchführen. Für die Verwendung der verbleibenden Haushaltsmittel sieht die SPD-Fraktion weiteren Beratungsbedarf, da hier womöglich Schulen mit dringenderem Sanierungsbedarf im Stadtbezirk Dortmund-Eving vorhanden sind. Dies soll bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.04.2000 geklärt werden, dort soll dann über die endgültige Verwendung der Haushaltsmittel entschieden werden.
Der generelle Abriss der Pavillonanlagen, die nicht mehr für den Unterricht benötigt werden, wird ebenfalls abgelehnt, da einige dieser Pavillons von Vereinen im Stadtbezirk genutzt werden. In diesen Fällen wird die Verwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit den Vereinen zu prüfen, ob die Pavillons für die Vereinsnutzung erhalten bleiben können und inwieweit eine Regelung der Unterhaltungskosten möglich ist.
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Der Antrag der CDU-Fraktion die Hauptschule Eving mit in das Sanierungsprogramm aus Sondermitteln aufzunehmen, wird - mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen - abgelehnt.
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Seitens der SPD-Fraktion wird die Frage nach der Schädlichkeit und eventuellen Auswirkungen der PAK-Belastungen auf die Schüler aufgeworfen. Angefragt wird in diesem Zusammenhang, ob Untersuchungen der Schüler durch das Gesundheits- oder Umweltamt stattgefunden haben und falls ja mit welchem Ergebnis.








Zu TOP 4.4:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung
(Vorlage der Verwaltung – StÄ 67 und 56 – vom 11.02.2000)

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neugestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand von 15.905.000,-- DM beschlossen.
Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt durch Vergabe von Aufträgen.
Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem o.g. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme An den Teichen mit Kosten in Höhe von 70.000,-- DM
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der Grünanlage “An den Teichen” als Auftragsvergabe.

Zusatz:
Aus der Vorlage ist nicht ersichtlich, welche Umgestaltungsmaßnahmen für den Bereich der Grünanlage “An den Teichen” detailliert geplant sind.
Die Verwaltung wird daher gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis zur nächsten Sitzung am 12.04.2000 mitzuteilen, welche Maßnahmen im einzelnen für die zur Verfügung stehenden 70.000,-- DM durchgeführt werden sollen.
Des weiteren wir die Frage aufgeworfen, was in Bezug auf den in der Anlage vorhandenen “Unterstellpilz” geplant ist. Dieser Pilz sollte nach Beschluss der Bezirksvertretung ersatzlos entfernt werden. Nach Kenntnis der Bezirksvertretung soll sich aber ein Privatmann bereit erklärt haben den Pilz instandzusetzen und auch künftig für die Pflege zu sorgen.

Zu TOP 4.5:
Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal “Deutsch-Türkisch-Freunde e.V.”, Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
– Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-224606 – vom 18.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt die Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal “Deutsch-Türkisch-Freunde e.V.”, Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155 ab.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung

Begründung der Ablehnung:
Auf großes Unverständnis bei der Bezirksvertretung Dortmund-Eving trifft vor allem die Angabe, dass bei einer Gesamtfläche des Lokals von insgesamt 176 qm nur 24 Sitzplätze vorhanden sein sollen. Insbesondere da den meisten Mitgliedern der Bezirksvertretung das Lokal bekannt ist und sie somit die Verhältnisse dort aus eigener Anschauung kennen und es daher wenig glaubhaft erscheint, dass das Lokal von nicht mehr als 24 Personen besucht werden soll.
Der nach diesen Zahlen ermittelte Stellplatzschlüssel, für drei nachzuweisende Parkplätze, ist demnach völlig unzureichend. Hinzu kommt, dass sich diese drei Stellplätze in einem Hinterhof befinden, der an der Einfahrt durch das Tor einer Privatfirma gesichert ist und somit nicht frei erreichbar ist.
Andere Parkmöglichkeiten sind in diesem Bereich nicht vorhanden, da sich in unmittelbarer Nähe noch andere Lokalitäten mit großen Veranstaltungsräumen befinden, für die jetzt schon nicht genug Parkraum vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt daher die Einrichtung dieses Vereinslokals in diesem Bereich grundsätzlich ab.
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Fraktionsübergreifend wird kritisiert, dass hier wieder von der Verwaltung ein Stellplatzschlüssel von acht zu eins zur Ermittlung der Parkplätze zugrunde gelegt wurde.
Grundsätzlich fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, dass zukünftig bei derartigen Lokalen und Veranstaltungsräumen ein Stellplatzschlüssel von mindestens eins zu vier als Maßstab anzulegen ist.

Zu TOP 4.6:
Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999
(Vorlage der Verwaltung - 01- vom 08.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Arbeitsergebnisse des Workshops "“Stärkung der Bezirksvertretungen”
Für den von der Verwaltung einzurichtenden Arbeitskreis werden von jeder Fraktion je ein Ratsmitglied und ein Mitglied einer Bezirksvertretung benannt.

Zu TOP 5.1:
Vorstellung des Ausbaus der A 2 inklusive Brückenbauwerke

Als Berichterstatter sind die Herren Döring und Witte vom Landesstraßenbauamt sowie Herr Sagolla vom Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund anwesend.

Herr Witte, beim Landesstraßenbauamt zuständig für sechsspurigen Ausbau der A 2 zwischen Kanal und B 236 erklärt, dass die Ausbauplanungen fertiggestellt sind. Mit dem Ausbau kann aber momentan noch nicht begonnen werden, da die benötigten Finanzmittel fehlen. Sollten die Mittel zur Verfügung stehen, wird sofort mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen, dieses dauert ca. ein ¾ Jahr, im Anschluss kann mit dem Bau begonnen werden.
Für den ersten Bauabschnitt bis zum Schiffhorst wird mit einer Bauzeit von drei Jahren gerechnet. Mit einer zeitlichen Versetzung von 1 bis 1 ½ Jahren soll mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen werden, die Bauzeit beträgt hier ebenfalls ca. drei Jahre. Damit würde die Gesamtbauzeit ungefähr fünf Jahre betragen.
Als erste Maßnahme ist im Bereich des Schiffhorst zur Sicherung der Zuwege eine Behelfsbrücke geplant. Die Evinger Straße (B 54) wird einspurig befahrbar sein (ampelgeregelt in beide Richtungen), als Wegeverbindung dient dann der Schiffhorst. Ungefähr ein Jahr nach Baubeginn wird die Brechtener Straße gesperrt. Die Dauer der Sperrung und somit die Bauzeit soll nach bisherigen Planungen 14 bis 16 Monate betragen.
Die Brücke an der Brechtener Straße wird abgerissen und später neu aufgebaut, die Verbindung soll aber so lange wie möglich aufrecht erhalten werden.
Parallel zu den Bauarbeiten werden auch die Arbeiten für die zu errichtenden Lärmschutzwände aufgenommen.
Für Zufahrten auf die südlichen Felder, wird während der gesamten Bauzeit immer mindesten einer der Feldwege als Verbindung zur Verfügung stehen.
Die geplante Erneuerung und Verschwenkung der Brücke für landwirtschaftliche Zwecke (um ca. 20 m) östlich der Brechtener Straße wird von einigen Mitgliedern der Bezirksvertretung mit Unverständnis betrachtet, da angenommen wird, dass diese Brücke lediglich dazu dient einem einzigen Landwirt die Zufahrt zu seinen Feldern zu ermöglichen. (siehe auch TOP 7.2. Anfrage der CDU-Fraktion)
Nach Auskunft des Herrn Döring vom Landesstraßenbauamt besteht im Fall dieser Brücke eine Verpflichtung diese Verkehrsverbindung aufrecht zu erhalten, da es sich um eine “Betriebsumfahrt” für den Unterhaltungsdienst, die Feuerwehr und die Polizei handelt.
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist die jetzige – und auch weiter so geplante – Trennung des Dorfkerns von Brechten durch die A 2.
Hier muss nach Ansicht der Bezirksvertretung eine Wegeverbindung durch eine Brücke geschaffen werden. Das Landesstraßenbauamt ist jedoch nur verpflichtet, schon jetzt vorhandene Brücken neu zu erstellen. Der Bau neuer Brückenbauwerke ist nicht vorgesehen und vorgeschrieben und würde, falls gewünscht und aus städtebaulicher Sicht notwendig in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund fallen.
Da Herr Sagolla – Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund – ebenfalls anwesend ist, erklärt der Bezirksvorsteher, Herr Böttger, noch einmal deutlich, dass die Bezirksvertretung weiterhin den Bau einer Brücke im Ortsteil Brechten für unbedingt erforderlich hält.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.2:
Sachstandsbericht zur Ausbauplanung der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis B 54

Die ursprünglich geplante Berichterstattung durch einen Mitarbeiter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr wurde abgesagt, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtsverbindliche Ausbauplanung für die Brechtener Straße existiert und der Verwaltung hierzu auch keine neuen Erkenntnisse vorliegen.
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Von den Fraktionen der Bezirksvertretung wird der katastrophale Zustand der Brechtener Straße und der Bürgersteige (ab Friedhof) angesprochen.
Auf der Straße befinden sich tiefe Schlaglöcher, die ein erhebliches Gefahrenpotential für den Autoverkehr darstellen. Die Lage wird bei Regenwetter noch verschlimmert, da die Schlaglöcher dann mit Wasser gefüllt sind. Hier sind Maßnahmen dringend notwendig.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Pläne für notwendige Sofortmaßnahmen zu erarbeiten und diese in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 12.4.2000 vorzustellen.


Zu TOP 5.3:
Ausbau der ehemaligen Waschkauen zu einem Diskobetrieb mit einer Nachterlebniswelt für ein Publikum von 18 bis 80
- abgesetzt –

Zu TOP 5.4:
Vorstellung der Ausbauplanung des Kinderspielplatzes an der Nachoderstraße

> Der Spielplatz wird beim Grünflächenamt unter der Bezeichnung “Spielplatz Grazstraße”
geführt <

Herr Spieß – Grünflächenamt – erklärt zunächst, warum die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bisher nicht von den bereits begonnenen Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Spielplatz unterrichtet wurde und die Pläne nicht im Vorfeld vorgestellt wurden.
Dem Grünflächenamt wurde im November 1999 eine neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit 80 gewerblichen Mitarbeitern bewilligt. Vorraussetzung für diese Bewilligung war der sofortige Beginn zweier verschiedener Maßnahmen.
Der alte Kinderspielplatz befand sich nicht in einem kinderfreundlichen Zustand, daher wurden vom Grünflächenamt neue Planungen erstellt und können im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme jetzt ausgeführt werden.
Großer Wert wurde bei den Planungen auf die Tatsache gelegt, dass sich der Spielwert der Fläche, durch ein vielfältiges Spielangebot, erhöht. Alle Altersgruppen vom Kleinkind bis zu Jugendlichen sollen die Möglichkeit bekommen, die Spielfläche zu nutzen.
Der “Kleinkindbereich” wird durch einen Weidenflechtzaun abgegrenzt, um zu verhindern, dass die Kinder auf die Straße laufen oder Hunde im Spielplatzbereich herumlaufen. In diesem Bereich werden diverse Spielmöglichkeiten und Spielgeräte errichtet, wie z.B. Balancier-Balken, Rutsche und ein Kletterpodest.
In einem anderen Bereich des Platzes soll noch eine “Breitrutsche” aufgestellt werden, die in einer Kiesfläche endet. Auch hier gibt es Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder. In diesem Bereich sollen durch aufgeschichtete Baumstämme und einzelne kleinere Holzstapel Sitzmöglichkeiten für Begleitpersonen geschaffen werden.
Für größere Kinder wird durch Pflockmarkierungen ein Fahrrad-Parcours abgesteckt.
Im hinteren Bereich der Fläche sollen für Jugendliche einige Sitzplätze und Steingruppen als Versammlungsfläche sowie ein “Reifenschwinger” aufgestellt werden. Die bereits vorhandene Tischtennisplatte soll erhalten bleiben.
Für das von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellte Geld (17.000,-- DM) sollen noch weitere Spielgeräte wie z.B. Hüpfplatten angeschafft werden.
Zusätzliche Schilfpflanzungen sollen Wasser, das häufig auf dem Platz steht, aufnehmen und verdunsten. Eine Verfüllung der Wassergruben ist wegen des verdichteten Untergrundes nicht möglich.
Auf Nachfrage erklärt Herr Spieß, dass eine eventuelle Beleuchtung der Spielplatzfläche nicht in die Zuständigkeit des Grünflächenamtes fällt, und dass Wege in Grünanlagen grundsätzlich nicht beleuchtet sind. Bei starker Frequentierung des Weges oder der Spielplatzfläche auch in der Dunkelheit, kann aber durchaus die Notwendigkeit einer Beleuchtung bestehen.





Im Anschluss an diese Ausführungen beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving
- einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, die Wegestrecke zwischen Nachoder Straße und Bayrische Straße ausreichend zu beleuchten.

Begründung:
Der Bereich wird bereits schon jetzt von Fußgängern stark frequentiert. Nach Fertigstellung der Spielflächen ist anzunehmen, dass das Gelände noch stärker genutzt wird. Vor allem Jugendliche werden sich in den Abendstunden bei Dunkelheit verstärkt dort aufhalten. Eine Beleuchtung ist daher aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.

Zu TOP 5.5:
Herrichtung des Wrangelplatzes

Zur Beseitigung der “Sandkuhle” und gleichzeitigen Herrichtung des Wrangelplatzes erklärt Herr Spieß vom Grünflächenamt, dass für den Rückbau Kosten in Höhe von ca. 6.000 DM anfallen, diese Mittel stehen auch zur Verfügung.
Der Rückbau umfasst das Aufnehmen der Sandmulde, Aufnahme des vorhandenen Pflasters und eine Neupflasterung einschließlich Unterbau und Ausgleichsschichten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Erläuterungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.6:
Einrichtung von Schrägstellparkplätzen auf der östlichen Seite der Bayrischen Straße zwischen Holtkottenweg und Alter Heideweg

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 20.01.2000 vor. (Der Entwurfsplan, den das Tiefbauamt zur Verfügung gestellt hat, ist während der Sitzung der Bezirksvertretung ausgehängt.)

Nach verwaltungsinterner Abstimmung und Zustimmung der Verkehrsbetriebe der Dortmunder Stadtwerke AG wurde der in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausgehängte Plan entwickelt.

Wie aus dem Entwurfsplan ersichtlich, sind zusätzliche Stellplätze für acht Pkw gegenüber dem Ist-Zustand herstellbar. Weitere Schrägpark-Stellplätze können aufgrund des Platzbedarfes der ÖPNV Busse im Haltestellennahbereich, den zu geringen Verkehrswegebreiten, dem Anteil an Privatflächen im Straßenraum und den örtlich vorhandenen Verkehrsverhältnissen nicht angeordnet und markiert werden.
Bei Realisierung der Planung sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
· Markierung der Schrägpark-Stellplätze
· Auflösung des getrennten Geh-/Radweges und Beschilderung einen gemeinsamen Geh-/Radweges im Bereich zwischen der Einmündung Holtkottenweg – Haus Nr. 28
Die Markierung und Beschilderung kann kurzfristig – in Abhängigkeit von der Witterungsbedingungen – erfolgen.
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Der vom Tiefbauamt vorgeschlagene Entwurf entspricht nicht in allen Punkten den Vorstellungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving. Nicht berücksichtigt sind hier einige Problemzonen wie z.B. vor der Stadtsparkasse in der Bayrischen Straße.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -, einen Ortstermin in der Bayrischen Straße durchzuführen.
Vor Ort soll versucht werden mit den anliegenden Geschäftsleuten, der Polizei und dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr Lösungs- und Realisierungsmöglichkeiten für die Parksituation zu finden.
Der Ortstermin soll möglichst an einem Freitagvormittag stattfinden, da zu diesem Zeitpunkt starker Verkehr herrscht und somit auch die Ausnutzung der vorhandenen und geplanten Parkmöglichkeiten am besten ersichtlich ist.

Zu TOP 5.7:
Markierungsplan für die Holthauser Straße

Der Markierungsplan für die Holthauser Straße hängt während der Sitzung im Sitzungssaal aus.

Nach einer Unterbrechung der Sitzung, in der die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Gelegenheit haben sich den Plan anzusehen, wird festgestellt, dass nur anhand des ausgehängten Planes nicht alle offenen Fragen geklärt werden können. In einigen Teilbereichen sind nach Ansicht der Bezirksvertretung Änderungen oder Verbesserungen möglich.
Daher wird vereinbart, einen “kleinen Ortstermin” mit je einem Vertreter der Fraktionen der Bezirksvertretung sowie einem Mitarbeiter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr durchzuführen.
Während dieses Ortstermines soll festgestellt werden, inwieweit sich die Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge der Bezirksvertretung realisieren lassen.

Zu TOP 5.8:
Schulbussituation in Holthausen

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 26.01.2000 zur Kenntnis.

Das Schulverwaltungsamt teilt mit, dass in der Buslinienführung auch Haltestellen im Bereich Holthausen enthalten sind. Alle Haltestellen befinden sich grundsätzlich in zumutbarer Entfernung zu den Wohnungen der Schüler/innen.
1. Wülferichstraße / Brechtener Straße

2. Auf der Wieck / Brechtener Straße

3. Evinger Straße 667 / Scheipers Mühle

4. Hönninghauser Straße 5

5. Hönninghauser Straße / Gärtnerei

6. Dortmunder Straße 224

7. Evinger Straße 680

8. Schiffhorst 143

9. Peddenbrink / Schiffhorst

10. Alfred-Lange-Straße 21

11. Hallermannstraße / Holthauser Straße

12. Kamphecke / Wittichstraße

13. Wittichstraße 153

14. Rauher Dorn / Evinger Straße - Bude –

15. Evinger Straße 395 / Haus Wortmann

16. Brechtener Grundschule – Am Birkenbaum

17. Brechtener Grundschule – Evinger Straße 600



Die Schulbuslinie besteht bereits seit 1993. In der Linie waren bis ca. 1998 auch Kinder integriert, die die Graf-Konrad-Grundschule besuchen und den Schulbus im sogenannten Ringverkehrs nutzen konnten. Zurzeit besuchen alle Schüler/innen die Brechtener Grundschule. Die Linienführung sowie die Haltepunkte haben sich seit Beförderungsbeginn durch Zu- bzw. Abgänge nur unwesentlich geändert.

Zu TOP 5.9:
Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 24.01.2000 zur Kenntnis.

Das Grünflächenamt teilt mit, dass nach Rücksprache mit dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr in die Planung des Regenklärbeckens im Bereich der ehemaligen Kläranlage Holzheck eine Wegeverbindung zwischen dem Süggelrandweg und dem Forstweg einbezogen wird.
Die genaue Trassierung wird an Absprache mit der Forstbehörde erfolgen. Die Wegeverbindung selbst soll als wassergebundener Weg hergestellt werden.

Zu TOP 5.10:
Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 24.01.2000 zur Kenntnisnahme vor:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass ein Erschließungsvertrag mit der W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH mit Datum vom 25.11.1996 abgeschlossen wurde. Gegenstand des Vertrages ist der Bau der Straßen “Lüttgenberg”, “Spielbrink” und “Bockenbrink”, der Bau der Kanäle und die Herstellung des nördlichen Gehweges an der Grävingholzstraße. § 14 des Vertrages enthält unter Buchstabe e) folgende Regelung: Der E-Träger hat die Ausbauplanung für den Lärmschutzwall einschließlich der Stützmauer, die Lärmschutzwand und den Kinderspielplatz mit dem Planungsamt und dem Grünflächenamt abzustimmen und dabei die Vorgaben sonstiger Träger öffentlicher Belange (z.B. Westfälisches Straßenbauamt) zu beachten. Diese Anlagen verbleiben im Eigentum des E-Trägers. Er ist verpflichtet, auf Dauer die Unterhaltung, Pflege und erforderliche Erneuerungen durchzuführen. Die Verkehrssicherungspflicht für diese Anlagen liegt beim
E-Träger. Der E-Träger ist jedoch berechtigt, das Eigentum und diese Pflichten auf Dritte zu übertragen.
Zudem wurden die geschätzten Kosten für den Kinderspielplatz bei der Ermittlung der Vertragserfüllungsbürgschaft mit 54.000,-- DM berücksichtigt. Da zwischenzeitlich die sonstigen Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind, wurde der Betrag der Vertragserfüllungsbürgschaft auf 54.000,-- DM reduziert, um lediglich die noch auszuführenden Spielplatzarbeiten abzusichern.
Der Erschließungsträger wurde vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr aufgefordert, nunmehr seinen Verpflichtungen zum Bau des Kinderspielplatzes unverzüglich nachzukommen.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.

Zu TOP 5.11:
Erweiterung des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 31.01.2000 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat durch Beschluss in der Sitzung vom 08.12.1999 die Verwaltung gebeten, im Interesse einer weiteren Stadtbildverbesserung (Gestaltung privater Flächen) die Grenzen des Sanierungsgebietes wie folgt zu erweitern:
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Amtsstraße bis Grävingholzstraße / Kemminghauser Straße
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Winterkampweg bis Jakobstraße
· Bergstraße beidseitig von Evinger Straße bis Lindenhorster Straße
· Lindenhorster Straße beidseitig von Jakobstraße bis Grävingholzstraße / Alte Ellinghauser
Straße
Mit der Bezirksregierung konnte zwischenzeitlich abgestimmt werden, dass eine förmliche Sanierungsgebietserweiterung notwendig wird (zur Förderung und Gestaltung von privaten Maßnahmen –u.a. der Fassade- außerhalb des Sanierungsgebietes).
Die Gebietserweiterung wird durch ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren zurzeit vorbereitet. Aufgrund rechtlicher Zwänge wird voraussichtlich das Gebiet um die Flächen beidseitig der Evinger Straße von Grävingholzstraße / Kemminghauser Straße bis Jakobstraße erweitert.
Die anstehende Satzungsänderung des Sanierungsgebietes wird dann über die Bezirksvertretung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Zu TOP 5.12:
Anbringung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle Maienweg

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 16.02.2000 zur Kenntnis.

Das Stadtbahnbauamt teilt mit, dass die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beantragten Verbesserungsmaßnahmen an dem provisorischen Bahnsteig der Haltestelle Maienweg zum Zeitpunkt der 4. Sitzung der Bezirksvertretung bis auf den Bau einer Rampe an der Nordseite bereits durchgeführt waren.
Statt dessen ist eine Rampe am Südkopf des Bahnsteiges angelegt worden.
In Verbindung mit der am Südzugang installierten Fußgängerbedarfsampel und den beiden befestigten Zuwegen von der Stichstraße Evinger Straße her ist eine bedarfsgerechte und sichere Benutzersituation geschaffen worden.
Die Anlegung einer zweiten Rampe an der Nordseite ist aus wirtschaftlichen und vor allem aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vorgesehen: Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen, von Norden auf der östlichen Straßenseite kommend, würden dazu verleitet, ungesichert die Evinger Straße zu überqueren, obwohl einige Meter weiter südlich eine Signalanlage vorhanden ist.

Zu TOP 5.13:
Schlussbericht des Hochbauamtes über die von der Bezirksvertretung Do-Eving für 1999
beschlossenen Hochbaumaßnahmen

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der folgende Schlussbericht über Hochbaumassnahmen des Jahres 1999 im Stadtbezirk Dortmund-Eving vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat bei den Beratungen für Haushaltsjahr 1999 Beschlüsse zum Verwaltungshaushalt 1999 sowie zu kurzfristigen Maßnahmen aus evtl. vorhandenen Restmitteln im Verwaltungshaushalt der Jahre 1997 und 1998 (Tabelle 1) gefasst, die in 1999 durch weitere Beschlüsse ergänzt wurden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Durchführung von Hochbaumaßnahmen mit Mitteln des Vermögenshaushaltes (Tabelle 2) beauftragt.

Jahreszusammenfassung:
Im Jahre 1999 waren im Verwaltungshaushalt vier Maßnahmen mit Mitteln noch aus den Haushaltsjahren 1997 und 1998 sowie fünf Maßnahmen aus dem Jahr 1999 abzuwickeln. Von den neun Maßnahmen im Gesamtvolumen von 655.707,81 DM konnten sechs abschließend durchgeführt werden. Drei Maßnahmen werden aus techn./finanziellen Gründen erst im Laufe des Jahres 2000 abgeschlossen.
Mit Mitteln aus dem Vermögenshaushalt von 1998 und 1999 unterstützte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving drei Maßnahmen im Gesamtvolumen von 746.000,-- DM wovon zwei in 1999 durchgeführt wurden. Eine Maßnahme wird aus Restmitteln der BV Eving in 2000 abgeschlossen werden.
Der BV Eving stehen aus dem Verwaltungshaushalt 1999 derzeit keine Restmittel für Hoch-Baumassnahmen zur Verfügung. Evtl. weitere Mittel aus noch abzurechnenden Maßnahmen dienen zur Schlussfinanzierung der MSR-Technik in der Max-Wittmann-Schule.
Aus dem Vermögenshaushalt 1999 stehen keine Restmittel zur Verfügung.
Von den für den Hochbau beschlussmäßig gebundenen 665.525,38 DM an Haushaltsmitteln im Vermögens- und Verwaltungshaushalt 1999 der BV Eving entfielen auf die einzelnen Vermögensträger:
StA 23: 0,00 DM ( 0,0 %)
StA 40: 651.525,38 DM (97,9%)
StA 51: 14.000,00 DM ( 2,1%)
StA 52: 0,00 DM ( 0,0%)

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt den Schlussbericht über Hochbaumaßnahmen im Jahre 1999 zustimmend zur Kenntnis.

Zu TOP 5.14:
Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 16.02.2000 vor.

Wie das Tiefbauamt mitteilt, konnte zwischenzeitlich die örtliche Situation überprüft werden. Die Installation einer Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193 würde Kosten in Höhe von ca. 60.000,-- verursachen.
Die Bereitstellung einer solch hohen Summe ist aus dem der Tiefbauverwaltung zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz nicht möglich.
Es wird daher gebeten zu prüfen, ob dieser Betrag aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung bereitgestellt werden kann.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist wegen ihrer knapp bemessenen Haushaltsmittel nicht in der Lage, die Beleuchtungsanlage und deren Installation zu finanzieren. Die Bezirksvertretung ist jedoch auch weiterhin der Ansicht, dass eine Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193 aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist.
Die Verwaltung wird daher gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen.

Zu TOP 5.15:
Rückschnitt von Gehölzen im Bereich der Bushaltestelle Lindenhorster Straße an der Einfahrt zur Kleingartenanlage “Voran”

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 17.02.2000 zur Kenntnis.

Das Grundstück, auf welchem sich die Gehölze befinden, steht im Vermögen des Landschaftsverbandes Westfalen Mitte.
Die zuständige Autobahnmeisterei Dortmund wurde am 17.02.2000 vom Grünflächenamt informiert und um Mitteilung über das veranlasste gebeten.

Zu TOP 6.1.1:
Erstellung eines verbindlichen verkehrstechnischen Entwurfes zur Vorbereitung der Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis B 54
(Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Planungsverwaltung wird aufgefordert, einen verbindlichen “verkehrstechnischen Entwurf” zur Vorbereitung einer Ausbauplanung durch die Tiefbauverwaltung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zur B 54 vorzulegen.
Dabei soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigt werden.

Begründung:
Unter Bezug auf Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 20.01.1999 und der Stellungnahme der Verwaltung (66/S-2) vom 22.06.1999 hat sich die SPD-Fraktion sachkundig gemacht.
Wir sind nunmehr der Auffassung, dass die Verwaltung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Stellungnahme vom 22.06.1999 Maßnahmen vorgeschlagen hat, die keinesfalls geeignet sind, auf Dauer den schlechten Zustand der Straße und die gewünschte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Deshalb muss, unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen, an der B 54 und den damit verbundenen Umleitungsmaßnahmen der bereits 1992 geplante generelle Ausbau der Straße erfolgen.
Weil keine verbindliche Planung vorliegt und für die BV Eving eine gesicherte Realisierung unabsehbar ist, erscheint uns Handlungsbedarf dringend erforderlich.
Nach unserer Information haben inzwischen Anlieger, die Grundstücke unter Bezug auf frühere Planungen bereitstellten, einen Antrag auf Rückübertragung erwogen.
Der sehr schlechte Zustand der Straße und die damit verbundene Verkehrsgefährdung haben inzwischen den zuständigen Tiefbaubezirk veranlasst, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen.
Die Gefahr, dass Fahrzeuge in die Vorgärten der Anlieger abrutschen ist jedoch mit der vorgenannten Maßnahme nicht geringer geworden.

Zu TOP 6.1.2.:
Erstellung einer Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54
(Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Tiefbauverwaltung wird aufgefordert für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54 eine “Ausbauplanung” vorzulegen und nach Kostenrechnung die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2001 einzustellen.
Bei der Ausbauplanung soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigt werden.

Begründung:
Die Brechtener Straße wird, obwohl nicht als offizielle Umleitungsstrecke ausgeschildert, seit nunmehr vier Jahren als Umfahrungsstrecke auch von Schwerlastverkehren genutzt.

Der derzeitige Straßenzustand im gesamten Streckenverlauf zwischen B 54 und Kemminghauser Straße ist dadurch in wesentlichen Teilen erheblich beschädigt.
Insbesondere im Bereich zwischen der Straße “Im Dorfe” und B 54 ist die Fahrbahndecke so erheblich beschädigt, dass sie teilweise überhaupt nicht mehr vorhanden ist. Die Bankette ist in großen Teilen kaputt gefahren, Randsteine sind überhaupt nicht mehr vorhanden.
Der miserable Zustand und die damit verbundenen Verkehrsgefährdungen haben inzwischen den zuständigen Tiefbaubezirk veranlasst, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen.
Nach Auffassung von Straßenbaufachleuten ist bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen in ca. einem Jahr eine Verkehrsführung in diesem Streckenabschnitt nicht mehr möglich.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sind gegenüber den Anliegern und Benutzern bereits heute schon in Erklärungsnotstand.





Zu TOP 6.1.3:
Bäderkonzept Dortmund
hier: Neugestaltung des Evinger Hallenbades
(Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000)

Die SPD-Fraktion hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Bäderkonzept im Rat der Stadt Dortmund “gekippt” wurde.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert, dass das Evinger Bezirkshallenbad in der Priorität der neu zu gestaltenden Hallenbäder in Dortmund ganz oben steht.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird beauftragt:
1. das Evinger Bezirkshallenbad so umzubauen, dass es den heutigen Ansprüchen entspricht
2. die Parkanlage “Externberg” ist mit in die Planungen einzubeziehen und
3. die Öffnungszeiten müssen verändert werden.
Begründung:
Das Evinger Hallenbad wurde vor ca. 30 Jahren als eines der ersten Bezirkshallenbäder gebaut. Das Bad entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Die gesamte Anlage muss neu überplant werden. Ein Schwimmbecken im Außenbereich, Fitnessräume und Außengastronomie gehören zu einer modernen Anlage. Schul- und Vereinssport muss gewährleistet sein. Das Bad muss für die Evinger Bevölkerung so attraktiv sein, dass sie nicht mehr die weiten Wege zu den Bädern außerhalb von Dortmund fahren müssen. Die Tagesöffnungszeiten sind so zu verändern, dass alle (Kinder, Berufstätige, Rentner) die Möglichkeit haben, das Bad zu besuchen. Turnusmäßige Schließungen (Oster-Sommerferien) darf es künftig nicht mehr geben.

Zu TOP 6.2.1.:
Durchführung eines Ortstermines zum Standort der Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Zum Standort der Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten wird ein Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund durchgeführt.

Begründung:
Es ist unstrittig, dass seit vielen Jahren eine Jugendfreizeitstätte für Dortmund-Brechten politisch gefordert wurde. Die Jugendfreizeitstätte im klassischen Konzept wird es nicht geben. Die CDU-Fraktion hat erfahren, dass aus Haushaltsmitteln des Landes nunmehr 300.000,-- DM zur Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten zur Verfügung gestellt werden. Zur Standortbestimmung in Verbindung mit einer dauerhaften Konzeption ist es erforderlich, dass die Bezirks-vertretung unter Beteiligung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJAG ( Kinder- und Jugendgesetz) einen Orts- bzw. Erörterungstermin durchführt. Die CDU-Fraktion erwartet die Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen und die Einbeziehung der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie der Bürger an den angedachten Standorten.



Zu TOP 6.2.2:
Reinigung und Müllbeseitigung entlang des Bahndammes und der Zechenbrache in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - :

Die Verwaltung wird aufgefordert, die EDG zu beauftragen, die Reinigung des Bahndammgeländes sowie der ehemaligen Zechenbrache vor Beginn des Frühlings durchzuführen.

Begründung:
Im Bahndammbereich und auf der ehemaligen Zechenbrache sind erhebliche Müllablagerungen festzustellen. Diese führen dazu, das der Ortsteil Lindenhorst mehr und mehr zum Armenhaus des Stadtbezirkes wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die wilden Müllkippen im Bereich des Bahndammes und der Zechenbrache zu säubern.

Zu TOP 6.2.3:
Aufstellung von Ruhebänken auf dem Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt: - einstimmig -

Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Kommunalfriedhof in Lindenhorst Ruhebänke aufzustellen.

Begründung:
Durch die Wiederbelebung des alten Friedhofes in Lindenhorst müssen analog zu vergleichbaren Friedhöfen Rahmenbedingungen für Besucher erfüllt werden. Aus diesem Grund fordert die CDU-Fraktion das Aufstellen von Ruhebänken.

Zu TOP 6.2.4:
Verhinderung der Einrichtung einer Moschee in der alten Apotheke in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Einrichtung einer Moschee im Gebäude der alten Apotheke Lindenhorst ist unerwünscht. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für den genannten Standort keine Genehmigung zur Einrichtung einer Moschee erteilt wird.

Begründung:
Im Gebäude der alten Apotheke Lindenhorst hat es nach Schließung dieser verschiedene Aktivitäten gegeben, die im Bereich von Geldwäsche, Passfälschung etc. anzusiedeln sind. Durch vermehrte Aktivitäten von ausländischen Mitbürgern gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Teestuben, Moscheen Arbeiterkulturvereinen usw. Die Bevölkerung in Lindenhorst ist besonders gebeutelt durch die Aktivitäten in Verbindung mit der Gaststätte Maksim auf der Bergstraße. Aus Sicht der CDU-Fraktion muss dieser Entwicklung im Sinne eines ausgewogenen Miteinanders Einhalt geboten werden. Deshalb fordert die CDU-Fraktion, nachdem sie Kenntnis erhalten hat, dass die Einrichtung einer Moschee in der alten Apotheke Lindenhorst untersagt wird.
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Nach Kenntnis der Bezirksvertretung finden zurzeit an und in der alten Apotheke Umbauarbeiten statt. Das Bauordnungsamt teilte dem Vorsitzendem der SPD-Fraktion – Herrn Adden – auf telefonische Anfrage mit, dass dort kein Antrag auf eine Nutzungsänderung vorliegt.

Zusätzlich zum Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sachlage vor Ort zu überprüfen und ggf. die Bauarbeiten im Gebäude der alten Apotheke umgehend zu unterbinden.

Zu TOP 6.2.5:
Anbringung von Fahrbahnmarkierungen im Teilungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt: - einstimmig -

Die Verwaltung wird gebeten, im Teilungsbereich der Straßen Herrekestraße / Schleifenstraße Straßenmarkierungen anzubringen.

Begründung:
In der Vergangenheit ist es bereits häufig zu erheblichen Irritationen in diesem Straßenbereich gekommen. Der spitzwinkelig verlaufende Teilungsbereich der Herrekestraße und der Schleifenstraße mit abknickender Einbindung der Tauroggenstraße führt durch die Großflächigkeit zu erheblichen Irritationen, unter anderem für den “Rechts-Vor-Linksverkehr” Die Großzügigkeit dieser Straßenführungen führt darüber hinaus zu erheblichem unvorsichtigem Schnellfahren. Deshalb ist es erforderlich, hier konsequente Straßenmarkierungen auf der Straßendecke anzubringen.

Zu TOP 6.3.1:
Schülerticket im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Ziel der rot-grünen Landesregierung ist es, an allen weiterführenden Schulen die Einführung von “Schülertickets” für das Schuljahr 2000/2001 landesweit zu unterstützen. Damit auch Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Eving von diesem Angebot künftig profitieren können, bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung, folgende Schritte einzuleiten:

a) Die Verwaltung prüft, wie die bisherigen Erfahrungen in der Region Bonn / Rhein-Sieg auf die Schulen im Stadtbezirk Eving übertragen werden können.
b) Parallel dazu werden Gespräche mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und den Dortmunder Stadtwerken aufgenommen, um unverzüglich abgestimmte Konzepte vorlegen zu können.
c) In einem nächsten Schritt werden die Schulträger von der Stadtverwaltung und den Verkehrsunternehmen über die Möglichkeit eines Schülertickets informiert.


Begründung:
Durch das Schülerticket wird den Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk Eving ein attraktives Mobilitätsangebot angeboten. Zugleich werden die Familien finanziell entlastet. Die Schülerinnen und Schüler werden durch das Schülerticket den Studierenden und Arbeitnehmer/Innen gleichgestellt, die bereits jetzt günstige Angebote durch das Semesterticket oder das Job-Ticket erhalten. Die Ungleichbehandlung, die nach Meinung vieler Eltern gegenüber SchülerInnen bei der Benutzung von Bussen und Bahnen besteht, wird damit im Stadtbezirk Eving beseitigt.

Gleichzeitig besteht die Chance, dass sich die Einnahmesituation und die Kostendeckung der Verkehrsunternehmen verbessern. Die Unternehmen können durch attraktive Angebote junge Menschen langfristig an die Benutzung von Bussen und Bahnen binden. Der Wegfall des Anreizes zum Schwarzfahren stellt dabei ebenso einen Vorteil dar, wie die Steigerung der Verkehrssicherheit durch die verstärkte Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel insbesondere im Freizeitverkehr in den Abendstunden und am Wochenende.

Zu TOP 6.4.1:
Überwachung der Einhaltung des Parkverbotes auf dem Parkverbotsstreifen vor dem Grundstück Evinger Straße 610-612 durch die Verwaltung
(Antrag Vertreter Die Bürgerliste vom 13.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgenden Antrag ab:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert die Verwaltung auf, dafür zu sorgen, dass die Autos die auf der Evinger Straße 610-612 auf dem Parkverbotsstreifen parken, entfernen zu lassen.

Begründung:
Bei der Ausfahrt aus dem Grundstück 610-612 (Garagen) zur Evinger Straße ist die Sicht durch parkende Autos beeinträchtigt, sodass eine erhöhte Unfallgefahr besteht.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei sieben Gegenstimmen

Begründung der Ablehnung:
In der letzten Sitzung am 09.02.2000 lag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Vorlage zur Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen zur Abstimmung vor. Mit dieser Vorlage sollte generell eine Grundlage für eine verbesserte Verkehrsüberwachung auch im Stadtbezirk geschaffen werden.
Diese Vorlage wurde vom Vertreter der Bürgerliste mit der Begründung abgelehnt, dass hier lediglich eine Geldquelle für die Stadtverwaltung erschlossen werden solle. Nunmehr fordert er aber, aufgrund seiner subjektiven Gefahreneinschätzung in einem Einzelfall unverzügliches Handeln der Verwaltung. Dem kann sich die Mehrheitsfraktion nicht anschließen.

Zu TOP 6.4.2:
Zuschuss der Stadt Dortmund für einen Kinderspielplatz am Grafschaftsweg
(Antrag Vertreter Die Bürgerliste vom 13.02.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der folgende Antrag zur Abstimmung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert die Verwaltung auf, Mittel für eine Bezuschussung eine Kinderspielplatzes in Eving, Grafschaftsweg bereit zu stellen.


Begründung:
Die Siedlungsgemeinschaft Eving besteht meistens aus jungen Familien mit ca. 35-40 Kindern im Alter von 2 – 9 Jahren. Sie sind auch bereit, 50 % der Kosten selbst zu tragen.

Die Eigeninitiative der Siedlergemeinschaft zur Einrichtung eines Spielplatzes wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausdrücklich begrüßt. Die Spielfläche befindet sich ausschließlich auf privaten Grundstücken und ist nur zur Nutzung durch die Anlieger vorgesehen und soll nicht allgemein öffentlich zugänglich sein. In diesen Fällen ist eine Vergabe öffentlicher Fördermittel nicht möglich.

Der Antrag wird daher vom Eingeber zurückgezogen.

Zu TOP 7.1:
Wiedereröffnung des Blumencenters an der Lindenhorster Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, wann mit der Eröffnung des Blumencenters zu rechnen ist.

Begründung:
Seit Jahren beschäftigt sich die Bezirksvertretung mit der Situation der Gewächshäuser an der Lindenhorster Straße. Nunmehr ist es erforderlich, festzustellen, wann mit der Eröffnung des geplanten Blumencenters zu rechnen ist.

Zu TOP 7.2:
Brückenbauwerk über die A 2 im Rahmen der Erweiterung der Autobahn
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme zum Brückenbauwerk über die A 2 im Rahmen der Erweiterung der Autobahn gebeten.

Begründung:
Im Zuge der Erweiterung der A 2 soll die Brücke über die Brechtener Straße etwa 60 Meter nach Osten Richtung Hannover verschwenkt werden. Grundlage ist der Gedanke, die neue Brücke neben die alte zu stellen, damit der Bauablauf einfacher wird.
Östlich der Brechtener Straße befindet sich derzeit eine Brücke für landwirtschaftliche Zwecke. Auch diese Brücke soll erneuert werden. Sie soll sogar noch wesentlich weiter nach Osten verschwenkt werden. Diese Brücke im Wert von mindestens 600.000,-- DM wird gebaut, um einem Landwirt die Zufahrt zu seinen Feldern zu erhalten. Für die Investition könnte man mit großer Wahrscheinlichkeit einen neuen Acker zur Verfügung stellen, oder für einen wesentlich geringeren Betrag die Fahrtaufwendungen ersetzen.
Andererseits wird darauf hingewiesen, dass westlich der Brechtener Straße der Ortsteil Brechten durch die Autobahn getrennt ist. Die Querungsmöglichkeiten sind sehr umständlich und aufwendig. Es erscheint sinnvoller, die Brücke nicht für den landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg zu bauen, sondern um eine zusätzliche Verbindung zwischen den beiden, durch die Autobahn getrennten Brechtener Ortsteilen über die Autobahn zu führen. Dieses würde die Kirchen und sozialen Einrichtungen einschließlich Schulen erheblich begünstigen.
Die CDU-Fraktion erwartet mit dieser Anfrage eine Sachstandsprüfung durch die Verwaltung, insbesondere indem Pläne vorgestellt werden, die diese Überlegungen mit berücksichtigen.
Es kann nicht angehen, dass für dreistellige Millionenbeträge eine Autobahn neu gebaut wird (ähnlich wie in Mengede geschehen), dann die Autobahn perfekt ist und die Situation für den Ortsteil Brechten noch schlechter als vorher wird.

Zu TOP 8.1:
Zuschuss für Veranstaltungen des “Cooltourcafes” im Heisenberg-Gymnasium
(Antrag des Heisenberg-Gymnasiums vom 02.02.2000)

Das Cooltourcafe des Heisenberg-Gymnasiums beantragt aus Mittel der Vereins- und Kulturförderung eine Förderbetrag in Höhe von 1.000,-- DM.

Begründung:
Der obige Betrag wird benötigt, um die auch in diesem Jahr nicht erfolgte Gewährung von Landeszuschüssen zu den Veranstaltungen des Cooltourcafes zu überbrücken und die Fortsetzung der Cooltourcafe Veranstaltungen sicher zu stellen.
Der beantrage Betrag soll zur Finanzierung von Honoraren für professionelle außerschulische Mitwirkende beim Cooltourcafe, für Materialien und Requisiten sowie für die Mitfinanzierung von dauerhaften Einrichtungen (Regale/Podeste, Bilderrahmen, Tanzboden, Licht- und Tonanlagen) verwendet werden.
Im Rechnungsjahr 2000 sind folgende Veranstaltungen geplant bzw. schon durchgeführt:
· Liederabend am 21.01.2000
· Internationaler Tanzabend am 18.02.2000
· Vernissage am 26.05.2000
· Literaturabend Oktober 2000
· Internationaler Abend November 2000
· Klassischer Musikabend November 2000
und weitere Veranstaltungen nach Bedarf (z.B. Weihnachtsfeier)
Das Cooltourcafe Heisenberg leistet seit Jahren seinen Beitrag zum kulturellen Angebot im Stadtbezirk und wird inzwischen auch durch die nicht schulgebundene Öffentlichkeit angenommen und besucht. Die Resonanz der Veranstaltungen in der Presse und den anderen Medien trägt auch zur Imagepflege des Stadtbezirkes in Dortmund bei.
Alle Veranstaltungen werden u.a. mit Plakaten öffentlich angekündigt, die das Signet des Stadtbezirkes und des Kulturbüros tragen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung -:

Dem “Cooltourcafe” des Heisenberg-Gymnasiums wird ein Betrag in Höhe von 1.000,-- DM zur Unterstützung der Veranstaltungen aus Mitteln der Kulturförderung zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 8.2.:
Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes in der Evangelischen Kirche Dortmund-Eving am 09. 04.2000
(Antrag der Chorgemeinschaft Eving e.V. ohne Datum)

Die Chorgemeinschaft Eving bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um finanzielle Unterstützung bei der Durchführung eines Konzertes für Solisten, Chor und Orchester am 09.April 2000 um 17.00 Uhr in der Ev. Kirche in Dortmund-Eving.
Die Chorgemeinschaft Eving rechnet mit Kosten von ca. 1.800,-- DM

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:
Der Chorgemeinschaft Eving wird ein Betrag von Höhe von 1.000,-- DM zur Durchführung des Konzertes in der Ev. Kirche in Dortmund-Eving am 09.04.2000 aus Mitteln der Kulturförderung zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 9.1:
Bauprojekt Seniorenpflegeheim Deutsche Straße in Dortmund-Eving
hier: Pflegebedarfsplanung

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das folgende Schreiben des Sozialamtes der Stadt Dortmund an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Abt. Sozialhilfe – vom 09.02.2000 zur Kenntnisnahme vor.

In Abänderung und Ergänzung der kommunalen Bedarfsempfehlung vom 21.05.1999 für das o.g. Bauprojekt wird mitgeteilt, dass die Stadt Dortmund nunmehr davon ausgeht, dass auf die ursprünglich vorgesehenen 16 Kurzzeitpflegeplätze verzichtet wird und ausschließlich 80 stationäre Pflegeheimplätze entstehen.
Auch nach der aktuellen Bedarfsberechnung und neuen soziodemographischen Bewertungen im Rahmen der Fortschreibung des Dortmunder Pflegebedarfsplans für 1999/2000 geht die Stadt Dortmund davon aus, dass für den Stadtbezirk Dortmund-Eving ein zusätzliches Angebot von 80 stationären Pflegeplätzen bedarfsgerecht ist.
Gegen diese Änderung gibt es in der Pflegekonferenz keine Einwände. Die neuen Kennziffern werden im Dortmunder Pflegebedarfsplan für 1999/2000 berücksichtigt.
Eine alsbaldige Berücksichtigung des Bauprojektes bei der Investitionskostenentscheidung würde vom Sozialamt sehr begrüßt.
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Auf Unverständnis bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stößt hier vor allem die Tatsache, dass plötzlich auf die ursprünglich geplanten 16 Kurzzeitpflegeplätze verzichtet werden soll. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen ob und inwieweit der Investor an dieser Entscheidung beteiligt wurde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, die geänderten Planungen für das Seniorenpflegeheim in der nächsten Sitzung am 12.04.2000 vorzustellen.

Zu TOP 9.2:
“ Dortmund – eine ganz saubere Sache”
hier: Auswirkungen der Budgetkürzungen

Die Entsorgung Dortmund GmbH teilt mit Schreiben vom 14.02.2000 folgendes mit:
Sicherlich sind Ihnen die Diskussionen über die künftigen Aufgabenstellungen und die künftige Finanzausstattung der Dortmunder Dienste GmbH geläufig. Für das Jahr 2000 ist das Budget bereits gekürzt worden. Diese Situation führt dazu, dass die Dortmunder Dienste die für die Entsorgung Dortmund GmbH vorgesehenen Kräfte nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stellt. Aktuell fehlen uns für die Leistungserbringung 23 Mitarbeiter.

Leider zwingt uns der niedrige Personalstand, die Aufgabenerfüllung einzuschränken. Es kann daher zu Verzögerungen bei der Reinigung in den Stadtbezirken kommen und die gewohnte Qualität unterschritten werden.

Zur Lösung der Problematik sind wir in Gesprächen mit dem Sozialdezernat und weiteren betroffenen Stadtämtern, um die bisher mit großem Erfolg durchgeführte Maßnahme im gewohnten Umfang zu sichern.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Mitteilung der EDG zur Kenntnis.

Zu TOP 9.3:


Änderung der Streckenführung der Buslinie 473 im Raum Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt eine Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke AG vom 15.02.2000 über geplante Änderungen in der Streckenführung der Buslinie 473 im Stadtbezirk Dortmund-Eving vor.

Im Mai 1999 haben die Dortmunder Stadtwerke AG das Busnetz 2000 eingeführt.
Nach Auswertung der bisherigen Erfahrungen hat sich die neue Angebotsstruktur im wesentlichen bewährt und ist von den Fahrgästen akzeptiert worden.
Bei der Buslinie 473 hat sich jedoch ein Änderungsbedarf ergeben, dem die Dortmunder Stadtwerke AG zum nächsten Fahrplanwechsel nachkommen möchten.
Diese Buslinie endet derzeit an der Haltestelle “Evinger Gewerbepark” und führt danach eine Wendefahrt durch das Gewerbegebiet durch.
Dieser Abschnitt westlich der Verknüpfungsstelle “Zeche Minister-Stein” wird von den Fahrgästen allerdings nicht angenommen. Selbst nach einem Vollausbau wird kaum ein Bedarf für eine innere Erschließung des Gewerbegebietes gesehen.
Aus betrieblichen Gründen wird daher ab dem Fahrplanwechsel Ende Mai 2000 die Buslinie 473 nur noch zwischen Mengede und der Haltestelle “Zeche Minister-Stein” eingesetzt. Die Haltestelle “Eving Gewerbepark” wird weiterhin durch die Buslinien 410 und 411 mit fünf Fahrten pro Stunde bedient.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 9.4:
Depotcontainerstandort Möckernstraße
hier: Eingabe des Herrn Losch während der Einwohnerfragestunde in der Sitzung der
Bezirksvertretung am 09.02.2000

Die Entsorgung Dortmund GmbH teilt zunächst mit, dass die Missverständnisse, die dazu geführt haben, dass sich der Beschwerdeführer Herr Losch mit seinem Anliegen direkt an die Bezirks-vertretung Dortmund-Eving gewandt hat, bedauert werden.

Die strafrechtliche Verfolgung von Verursachern unerlaubter Abfallablagerungen, wie im vorliegenden Fall von Herrn Losch gewünscht, wird durch das Umweltamt der Stadt Dortmund eingeleitet. Diesbezüglich hat die EDG bereits mit der dort zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen und den Vorgang zur abschließenden Bearbeitung an das Umweltamt weitergeleitet.

Herr Losch wurde hierüber in einem ausführlichen Gespräch mit einem EDG Mitarbeiter informiert. Gleichzeitig wurde in diesem Gespräch das Bedauern der EDG über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit ausgedrückt.

Eine Überprüfung des Standortes hat keine weiteren Auffälligkeiten in bezug auf Überfüllungen oder Verunreinigungen ergeben. Eine Erhöhung der Leerungshäufigkeit erscheint aus diesem Grunde entbehrlich. Selbstverständlich wird das Augenmerk zukünftig verstärkt auf diesen Standort gerichtet und bei Bedarf eine kurzfristige Zwischenleerung der Container veranlasst.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Mitteilung der EDG zur Kenntnis.

N i e d e r s c h r i f t

über die 7.Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch 08.03.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar ab TOP 4.3
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt –
Herr Sagolla - Stadtplanungsamt –
Herr Spieß - Grünflächenamt –

c) Sachverständige:
Herr Döring - Landesstraßenbauamt –
Herr Witte - Landestraßenbauamt –

d) Ratsvertreter/in:
Berndsen, Hendrik ab TOP 5.15

e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - 33/Ev -

Verhindert ist:
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.20 – 16.25 Uhr (zu TOP 4.3)
17.30 – 17.45 Uhr
18.10 – 18-15 Uhr (zu TOP 5.5)
18.20 – 18.25 Uhr (zu Top 5.7)
Ende : 19.20 Uhr

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Der Tagesordnungspunkt 5.3 wird auf Beschluss der Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgesetzt und auf die Sitzung der Bezirksvertretung am 12.04.2000 verschoben, da die Herren Tempelmann und Weber der Prisma Marketing GmbH verhindert sind.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung
1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
3. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 09.02.2000

- Öffentlicher und Nichtöffentlicher Teil -


4. Vorlagen


4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:
I. Änderungsbeschluss;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung

4.2 Bauleitplanung
Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss

4.3 Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung

4.4 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung

4.5 Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal “Deutsch-Türkische-Freunde e.V.”, Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
– Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –

4.6 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999
5. Stellungnahmen


5.1 Vorstellung des Ausbaus der A 2 inklusive Brückenbauwerke
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung und Landesstraßenbauamt

5.2 Sachstandsbericht zur Ausbauplanung der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.3 Ausbau der ehemaligen Waschkauen zu einem Diskobetrieb mit einer Nachterlebniswelt für ein Publikum von 18 bis 80
hier: Mündlicher Bericht der Herren Tempelmann und Weber (Prisma Marketing GmbH)
abgesetzt

5.4 Vorstellung der Ausbauplanung des Kinderspielplatzes Nachoderstraße
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.5 Herrichtung des Wrangelplatzes
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
5.6 Einrichtung von Schrägstellparkplätzen auf der östlichen Seite der Bayrischen Straße zwischen Holtkottenweg und Alter Heideweg

5.7 Markierungsplan für die Holthauser Straße

5.8 Schulbussituation in Holthausen

5.9 Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg

5.10 Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

5.11 Erweiterung des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”

5.12 Anbringung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle Maienweg

5.13 Schlussbericht des Hochbauamtes über die von der Bezirksvertretung Do-Eving für 1999 beschlossenen Hochbaumaßnahmen

5.14 Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193

5.15 Rückschnitt von Gehölzen im Bereich der Bushaltestelle Lindenhorster Straße an der Einfahrt zu Kleingartenanlage “Voran”
6. Anträge der Fraktionen


6.1 SPD

6.1.1 Erstellung eines verbindlichen verkehrstechnischen Entwurfes zur Vorbereitung der Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis B 54

6.1.2 Erstellung einer Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54

6.1.3 Bäderkonzept Dortmund
hier: Neugestaltung des Evinger Hallenbades

6.2 CDU

6.2.1 Durchführung eines Ortstermines zum Standort der Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten

6.2.2 Reinigung und Müllbeseitigung entlang des Bahndammes und der Zechenbrache in Dortmund-Lindenhorst

6.2.3 Aufstellung von Ruhebänken auf dem Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst

6.2.4 Verhinderung der Einrichtung einer Moschee in der alten Apotheke in Dortmund-Lindenhorst

6.2.5 Anbringung von Fahrbahnmarkierungen im Teilungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße

6.3 Vertreter Bündnis '90 / Die Grünen

6.3.1 Schülerticket im Stadtbezirk Dortmund-Eving

6.4 Vertreter Die Bürgerliste

6.4.1 Überwachung der Einhaltung des Parkverbotes auf dem Parkverbotsstreifen vor dem Grundstück Evinger Straße 610-612 durch die Verwaltung

6.4.2 Zuschuss der Stadt Dortmund für einen Kinderspielplatz am Grafschaftsweg





7. Anfragen der CDU-Fraktion


7.1 Wiedereröffnung des Blumencenters an der Lindenhorster Straße

7.2 Brückenbauwerk über die A 2 im Rahmen der Erweiterung der Autobahn
8. Eingaben an die Bezirksvertretung


8.1 Zuschuss für Veranstaltungen des “Cooltourcafes” im Heisenberg-Gymnasium

8.2 Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes in der Evangelischen Kirche Dortmund-Eving am 09. 04.2000
9. Mitteilungen an die Bezirksvertretung


9.1 Bauprojekt Seniorenpflegeheim Deutsche Straße in Dortmund-Eving
hier: Pflegebedarfsplanung

9.2 “ Dortmund – eine ganz saubere Sache”
hier: Auswirkungen der Budgetkürzungen

9.3 Änderungen der Streckenführung der Buslinie 473 im Raum Eving

9.4 Depotcontainerstandort Möckernstraße
hier: Eingabe des Herrn Losch während der Einwohnerfragestunde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.02.2000

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Da keine Fragen von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zu-
hörern) gestellt werden, eröffnet der Bezirksvorsteher um 16.05 Uhr die öffentliche Sitzung.

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Ehlert wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.



Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving
am 09.02.2000 - Öffentlicher und Nichtöffentlicher Teil -

In der letzten Sitzung hat der Sachverständige der Viterra AG – Herr Erlewein – zugesagt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving das Konzept der Viterra AG über geplante Aktivitäten im Stadtbezirk Eving schriftlich zur Verfügung zu stellen.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – fragt an ob, dieses Konzept der Geschäftsführung der Bezirksvertretung mittlerweile vorliegt. Da diese Frage verneint wird, bittet Herr Neumann die Verwaltung, die Viterra AG zu an die Übersendung des Konzeptes zu erinnern.

Mit diesem Zusatz wird die Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Öffentlicher Teil - am 09.02.2000 - einstimmig - genehmigt.

Die Niederschrift über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Nichtöffentlicher Teil - am 09.02.2000 wird - einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:
I. Änderungsbeschluss;
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer Begründung
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 22.02.2000)

Als Berichterstatter ist Herr Mehlem vom Stadtplanungsamt erschienen, um die Vorlage näher zu erläutern.

Die ursprüngliche Planung eine 10 m breite Durchgangsstraße als Verbindung zwischen dem Maienweg und der Straße Am Gulloh zur errichten wurde mittlerweile verworfen. Der neuen Planung nach soll eine 5,50 m breite Mischverkehrsfläche mit einer Wendemöglichkeit entstehen. Diese Erschließung ermöglicht den Anliegern eine weitere Bebauung ihrer Grundstücke.

Diese Ausführungen werden von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Kenntnis genommen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 105 – Maienweg – in dem unter Punkt 1.1. dieser
Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern. (Änderung Nr.10)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl III/FNA 213 – 1) i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB vorgebrachten Anregungen
geprüft und beschließt, diesen Anregungen aus den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 BauGB.
III. beschließt die Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – (Reduzierung der
Verkehrsfläche zwischen “Maienweg” und “Am Gulloh” bei gleichzeitiger Erweiterung und Reduzierung des allgemeinen Wohngebietes) für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;
Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i.V. m. den §§ 7 und 41 GO

IV. beschließt, der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes Ev 105 – Maienweg – die Begründung vom 16.02.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB

Zu TOP 4.2:
Bauleitplanung
Bebauungsplan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße) -
hier:
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3 – vom 02.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgende Vorlage ab:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Beschluss vom 11.12.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In N 213
hinsichtlich seines Geltungsbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In N 213 – östlich Derner Straße (ehem. Feineisenstraße) – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 25.01.2000 zu und die beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving spricht sich weiterhin nachdrücklich gegen die geplante Verkehrsanbindung der Fläche über die Derner Straße aus. Die Bezirksvertretung bleibt hier bei ihren bereits in den Sitzungen am 20.01.1999 und 09.05.1999 gefassten Beschlüssen, die Verkehrs- anbindung über die Rüschebrinkstraße herzustellen um so zusätzliche Verkehre für den Stadtbezirk Dortmund-Eving über die Bayrische Straße zu verhindern.
Die Befürchtungen, dass sich zusätzliche Verkehrsbelastungen besonders durch Lkw-Verkehre im Bereich Bayrische Straße und Alter Heideweg in Richtung Kemminghauser Straße ergeben, sind schon jetzt teilweise eingetreten. Eine weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens ist absehbar.
Staus und enorme Belastungen der Anwohner sind hier vorprogrammiert.

Zu TOP 4.3:
Sachstandsbericht (Zwischenbericht) zur qualitativen Verbesserung des Schulraumbestandes und der Schulausstattung
(Vorlage der Verwaltung – 40/2 – vom 09.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen - der Vorlage nur bedingt und mit folgenden Einschränkungen zuzustimmen:

In der Elisabeth Grundschule in Eving sind zunächst in den Sommerferien die PAK-Sanierungen durchführen. Für die Verwendung der verbleibenden Haushaltsmittel sieht die SPD-Fraktion weiteren Beratungsbedarf, da hier womöglich Schulen mit dringenderem Sanierungsbedarf im Stadtbezirk Dortmund-Eving vorhanden sind. Dies soll bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.04.2000 geklärt werden, dort soll dann über die endgültige Verwendung der Haushaltsmittel entschieden werden.
Der generelle Abriss der Pavillonanlagen, die nicht mehr für den Unterricht benötigt werden, wird ebenfalls abgelehnt, da einige dieser Pavillons von Vereinen im Stadtbezirk genutzt werden. In diesen Fällen wird die Verwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit den Vereinen zu prüfen, ob die Pavillons für die Vereinsnutzung erhalten bleiben können und inwieweit eine Regelung der Unterhaltungskosten möglich ist.
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Der Antrag der CDU-Fraktion die Hauptschule Eving mit in das Sanierungsprogramm aus Sondermitteln aufzunehmen, wird - mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen - abgelehnt.
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Seitens der SPD-Fraktion wird die Frage nach der Schädlichkeit und eventuellen Auswirkungen der PAK-Belastungen auf die Schüler aufgeworfen. Angefragt wird in diesem Zusammenhang, ob Untersuchungen der Schüler durch das Gesundheits- oder Umweltamt stattgefunden haben und falls ja mit welchem Ergebnis.








Zu TOP 4.4:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen”
hier: Maßnahmenänderung
(Vorlage der Verwaltung – StÄ 67 und 56 – vom 11.02.2000)

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neugestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand von 15.905.000,-- DM beschlossen.
Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt durch Vergabe von Aufträgen.
Der Rat beschließt in Ergänzung zu dem o.g. Beschluss vom 26.06.1997 zusätzlich im Rahmen der Auftragsvergabe den Ausbau der Maßnahme An den Teichen mit Kosten in Höhe von 70.000,-- DM
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der Grünanlage “An den Teichen” als Auftragsvergabe.

Zusatz:
Aus der Vorlage ist nicht ersichtlich, welche Umgestaltungsmaßnahmen für den Bereich der Grünanlage “An den Teichen” detailliert geplant sind.
Die Verwaltung wird daher gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis zur nächsten Sitzung am 12.04.2000 mitzuteilen, welche Maßnahmen im einzelnen für die zur Verfügung stehenden 70.000,-- DM durchgeführt werden sollen.
Des weiteren wir die Frage aufgeworfen, was in Bezug auf den in der Anlage vorhandenen “Unterstellpilz” geplant ist. Dieser Pilz sollte nach Beschluss der Bezirksvertretung ersatzlos entfernt werden. Nach Kenntnis der Bezirksvertretung soll sich aber ein Privatmann bereit erklärt haben den Pilz instandzusetzen und auch künftig für die Pflege zu sorgen.

Zu TOP 4.5:
Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal “Deutsch-Türkisch-Freunde e.V.”, Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155
– Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-224606 – vom 18.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt die Nutzungsänderung zu einem Vereinslokal “Deutsch-Türkisch-Freunde e.V.”, Pfarrstraße 2, Gemarkung Eving Flur 1, Flurstücke 151, 153, 155 ab.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung

Begründung der Ablehnung:
Auf großes Unverständnis bei der Bezirksvertretung Dortmund-Eving trifft vor allem die Angabe, dass bei einer Gesamtfläche des Lokals von insgesamt 176 qm nur 24 Sitzplätze vorhanden sein sollen. Insbesondere da den meisten Mitgliedern der Bezirksvertretung das Lokal bekannt ist und sie somit die Verhältnisse dort aus eigener Anschauung kennen und es daher wenig glaubhaft erscheint, dass das Lokal von nicht mehr als 24 Personen besucht werden soll.
Der nach diesen Zahlen ermittelte Stellplatzschlüssel, für drei nachzuweisende Parkplätze, ist demnach völlig unzureichend. Hinzu kommt, dass sich diese drei Stellplätze in einem Hinterhof befinden, der an der Einfahrt durch das Tor einer Privatfirma gesichert ist und somit nicht frei erreichbar ist.
Andere Parkmöglichkeiten sind in diesem Bereich nicht vorhanden, da sich in unmittelbarer Nähe noch andere Lokalitäten mit großen Veranstaltungsräumen befinden, für die jetzt schon nicht genug Parkraum vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt daher die Einrichtung dieses Vereinslokals in diesem Bereich grundsätzlich ab.
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Fraktionsübergreifend wird kritisiert, dass hier wieder von der Verwaltung ein Stellplatzschlüssel von acht zu eins zur Ermittlung der Parkplätze zugrunde gelegt wurde.
Grundsätzlich fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, dass zukünftig bei derartigen Lokalen und Veranstaltungsräumen ein Stellplatzschlüssel von mindestens eins zu vier als Maßstab anzulegen ist.

Zu TOP 4.6:
Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vom 10.12.1999
(Vorlage der Verwaltung - 01- vom 08.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Arbeitsergebnisse des Workshops "“Stärkung der Bezirksvertretungen”
Für den von der Verwaltung einzurichtenden Arbeitskreis werden von jeder Fraktion je ein Ratsmitglied und ein Mitglied einer Bezirksvertretung benannt.

Zu TOP 5.1:
Vorstellung des Ausbaus der A 2 inklusive Brückenbauwerke

Als Berichterstatter sind die Herren Döring und Witte vom Landesstraßenbauamt sowie Herr Sagolla vom Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund anwesend.

Herr Witte, beim Landesstraßenbauamt zuständig für sechsspurigen Ausbau der A 2 zwischen Kanal und B 236 erklärt, dass die Ausbauplanungen fertiggestellt sind. Mit dem Ausbau kann aber momentan noch nicht begonnen werden, da die benötigten Finanzmittel fehlen. Sollten die Mittel zur Verfügung stehen, wird sofort mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen, dieses dauert ca. ein ¾ Jahr, im Anschluss kann mit dem Bau begonnen werden.
Für den ersten Bauabschnitt bis zum Schiffhorst wird mit einer Bauzeit von drei Jahren gerechnet. Mit einer zeitlichen Versetzung von 1 bis 1 ½ Jahren soll mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen werden, die Bauzeit beträgt hier ebenfalls ca. drei Jahre. Damit würde die Gesamtbauzeit ungefähr fünf Jahre betragen.
Als erste Maßnahme ist im Bereich des Schiffhorst zur Sicherung der Zuwege eine Behelfsbrücke geplant. Die Evinger Straße (B 54) wird einspurig befahrbar sein (ampelgeregelt in beide Richtungen), als Wegeverbindung dient dann der Schiffhorst. Ungefähr ein Jahr nach Baubeginn wird die Brechtener Straße gesperrt. Die Dauer der Sperrung und somit die Bauzeit soll nach bisherigen Planungen 14 bis 16 Monate betragen.
Die Brücke an der Brechtener Straße wird abgerissen und später neu aufgebaut, die Verbindung soll aber so lange wie möglich aufrecht erhalten werden.
Parallel zu den Bauarbeiten werden auch die Arbeiten für die zu errichtenden Lärmschutzwände aufgenommen.
Für Zufahrten auf die südlichen Felder, wird während der gesamten Bauzeit immer mindesten einer der Feldwege als Verbindung zur Verfügung stehen.
Die geplante Erneuerung und Verschwenkung der Brücke für landwirtschaftliche Zwecke (um ca. 20 m) östlich der Brechtener Straße wird von einigen Mitgliedern der Bezirksvertretung mit Unverständnis betrachtet, da angenommen wird, dass diese Brücke lediglich dazu dient einem einzigen Landwirt die Zufahrt zu seinen Feldern zu ermöglichen. (siehe auch TOP 7.2. Anfrage der CDU-Fraktion)
Nach Auskunft des Herrn Döring vom Landesstraßenbauamt besteht im Fall dieser Brücke eine Verpflichtung diese Verkehrsverbindung aufrecht zu erhalten, da es sich um eine “Betriebsumfahrt” für den Unterhaltungsdienst, die Feuerwehr und die Polizei handelt.
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist die jetzige – und auch weiter so geplante – Trennung des Dorfkerns von Brechten durch die A 2.
Hier muss nach Ansicht der Bezirksvertretung eine Wegeverbindung durch eine Brücke geschaffen werden. Das Landesstraßenbauamt ist jedoch nur verpflichtet, schon jetzt vorhandene Brücken neu zu erstellen. Der Bau neuer Brückenbauwerke ist nicht vorgesehen und vorgeschrieben und würde, falls gewünscht und aus städtebaulicher Sicht notwendig in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund fallen.
Da Herr Sagolla – Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund – ebenfalls anwesend ist, erklärt der Bezirksvorsteher, Herr Böttger, noch einmal deutlich, dass die Bezirksvertretung weiterhin den Bau einer Brücke im Ortsteil Brechten für unbedingt erforderlich hält.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.2:
Sachstandsbericht zur Ausbauplanung der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis B 54

Die ursprünglich geplante Berichterstattung durch einen Mitarbeiter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr wurde abgesagt, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtsverbindliche Ausbauplanung für die Brechtener Straße existiert und der Verwaltung hierzu auch keine neuen Erkenntnisse vorliegen.
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Von den Fraktionen der Bezirksvertretung wird der katastrophale Zustand der Brechtener Straße und der Bürgersteige (ab Friedhof) angesprochen.
Auf der Straße befinden sich tiefe Schlaglöcher, die ein erhebliches Gefahrenpotential für den Autoverkehr darstellen. Die Lage wird bei Regenwetter noch verschlimmert, da die Schlaglöcher dann mit Wasser gefüllt sind. Hier sind Maßnahmen dringend notwendig.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Pläne für notwendige Sofortmaßnahmen zu erarbeiten und diese in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 12.4.2000 vorzustellen.


Zu TOP 5.3:
Ausbau der ehemaligen Waschkauen zu einem Diskobetrieb mit einer Nachterlebniswelt für ein Publikum von 18 bis 80
- abgesetzt –

Zu TOP 5.4:
Vorstellung der Ausbauplanung des Kinderspielplatzes an der Nachoderstraße

> Der Spielplatz wird beim Grünflächenamt unter der Bezeichnung “Spielplatz Grazstraße”
geführt <

Herr Spieß – Grünflächenamt – erklärt zunächst, warum die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bisher nicht von den bereits begonnenen Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Spielplatz unterrichtet wurde und die Pläne nicht im Vorfeld vorgestellt wurden.
Dem Grünflächenamt wurde im November 1999 eine neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit 80 gewerblichen Mitarbeitern bewilligt. Vorraussetzung für diese Bewilligung war der sofortige Beginn zweier verschiedener Maßnahmen.
Der alte Kinderspielplatz befand sich nicht in einem kinderfreundlichen Zustand, daher wurden vom Grünflächenamt neue Planungen erstellt und können im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme jetzt ausgeführt werden.
Großer Wert wurde bei den Planungen auf die Tatsache gelegt, dass sich der Spielwert der Fläche, durch ein vielfältiges Spielangebot, erhöht. Alle Altersgruppen vom Kleinkind bis zu Jugendlichen sollen die Möglichkeit bekommen, die Spielfläche zu nutzen.
Der “Kleinkindbereich” wird durch einen Weidenflechtzaun abgegrenzt, um zu verhindern, dass die Kinder auf die Straße laufen oder Hunde im Spielplatzbereich herumlaufen. In diesem Bereich werden diverse Spielmöglichkeiten und Spielgeräte errichtet, wie z.B. Balancier-Balken, Rutsche und ein Kletterpodest.
In einem anderen Bereich des Platzes soll noch eine “Breitrutsche” aufgestellt werden, die in einer Kiesfläche endet. Auch hier gibt es Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder. In diesem Bereich sollen durch aufgeschichtete Baumstämme und einzelne kleinere Holzstapel Sitzmöglichkeiten für Begleitpersonen geschaffen werden.
Für größere Kinder wird durch Pflockmarkierungen ein Fahrrad-Parcours abgesteckt.
Im hinteren Bereich der Fläche sollen für Jugendliche einige Sitzplätze und Steingruppen als Versammlungsfläche sowie ein “Reifenschwinger” aufgestellt werden. Die bereits vorhandene Tischtennisplatte soll erhalten bleiben.
Für das von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellte Geld (17.000,-- DM) sollen noch weitere Spielgeräte wie z.B. Hüpfplatten angeschafft werden.
Zusätzliche Schilfpflanzungen sollen Wasser, das häufig auf dem Platz steht, aufnehmen und verdunsten. Eine Verfüllung der Wassergruben ist wegen des verdichteten Untergrundes nicht möglich.
Auf Nachfrage erklärt Herr Spieß, dass eine eventuelle Beleuchtung der Spielplatzfläche nicht in die Zuständigkeit des Grünflächenamtes fällt, und dass Wege in Grünanlagen grundsätzlich nicht beleuchtet sind. Bei starker Frequentierung des Weges oder der Spielplatzfläche auch in der Dunkelheit, kann aber durchaus die Notwendigkeit einer Beleuchtung bestehen.





Im Anschluss an diese Ausführungen beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving
- einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, die Wegestrecke zwischen Nachoder Straße und Bayrische Straße ausreichend zu beleuchten.

Begründung:
Der Bereich wird bereits schon jetzt von Fußgängern stark frequentiert. Nach Fertigstellung der Spielflächen ist anzunehmen, dass das Gelände noch stärker genutzt wird. Vor allem Jugendliche werden sich in den Abendstunden bei Dunkelheit verstärkt dort aufhalten. Eine Beleuchtung ist daher aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.

Zu TOP 5.5:
Herrichtung des Wrangelplatzes

Zur Beseitigung der “Sandkuhle” und gleichzeitigen Herrichtung des Wrangelplatzes erklärt Herr Spieß vom Grünflächenamt, dass für den Rückbau Kosten in Höhe von ca. 6.000 DM anfallen, diese Mittel stehen auch zur Verfügung.
Der Rückbau umfasst das Aufnehmen der Sandmulde, Aufnahme des vorhandenen Pflasters und eine Neupflasterung einschließlich Unterbau und Ausgleichsschichten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Erläuterungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.6:
Einrichtung von Schrägstellparkplätzen auf der östlichen Seite der Bayrischen Straße zwischen Holtkottenweg und Alter Heideweg

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 20.01.2000 vor. (Der Entwurfsplan, den das Tiefbauamt zur Verfügung gestellt hat, ist während der Sitzung der Bezirksvertretung ausgehängt.)

Nach verwaltungsinterner Abstimmung und Zustimmung der Verkehrsbetriebe der Dortmunder Stadtwerke AG wurde der in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausgehängte Plan entwickelt.

Wie aus dem Entwurfsplan ersichtlich, sind zusätzliche Stellplätze für acht Pkw gegenüber dem Ist-Zustand herstellbar. Weitere Schrägpark-Stellplätze können aufgrund des Platzbedarfes der ÖPNV Busse im Haltestellennahbereich, den zu geringen Verkehrswegebreiten, dem Anteil an Privatflächen im Straßenraum und den örtlich vorhandenen Verkehrsverhältnissen nicht angeordnet und markiert werden.
Bei Realisierung der Planung sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
· Markierung der Schrägpark-Stellplätze
· Auflösung des getrennten Geh-/Radweges und Beschilderung einen gemeinsamen Geh-/Radweges im Bereich zwischen der Einmündung Holtkottenweg – Haus Nr. 28
Die Markierung und Beschilderung kann kurzfristig – in Abhängigkeit von der Witterungsbedingungen – erfolgen.
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Der vom Tiefbauamt vorgeschlagene Entwurf entspricht nicht in allen Punkten den Vorstellungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving. Nicht berücksichtigt sind hier einige Problemzonen wie z.B. vor der Stadtsparkasse in der Bayrischen Straße.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -, einen Ortstermin in der Bayrischen Straße durchzuführen.
Vor Ort soll versucht werden mit den anliegenden Geschäftsleuten, der Polizei und dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr Lösungs- und Realisierungsmöglichkeiten für die Parksituation zu finden.
Der Ortstermin soll möglichst an einem Freitagvormittag stattfinden, da zu diesem Zeitpunkt starker Verkehr herrscht und somit auch die Ausnutzung der vorhandenen und geplanten Parkmöglichkeiten am besten ersichtlich ist.

Zu TOP 5.7:
Markierungsplan für die Holthauser Straße

Der Markierungsplan für die Holthauser Straße hängt während der Sitzung im Sitzungssaal aus.

Nach einer Unterbrechung der Sitzung, in der die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Gelegenheit haben sich den Plan anzusehen, wird festgestellt, dass nur anhand des ausgehängten Planes nicht alle offenen Fragen geklärt werden können. In einigen Teilbereichen sind nach Ansicht der Bezirksvertretung Änderungen oder Verbesserungen möglich.
Daher wird vereinbart, einen “kleinen Ortstermin” mit je einem Vertreter der Fraktionen der Bezirksvertretung sowie einem Mitarbeiter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr durchzuführen.
Während dieses Ortstermines soll festgestellt werden, inwieweit sich die Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge der Bezirksvertretung realisieren lassen.

Zu TOP 5.8:
Schulbussituation in Holthausen

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 26.01.2000 zur Kenntnis.

Das Schulverwaltungsamt teilt mit, dass in der Buslinienführung auch Haltestellen im Bereich Holthausen enthalten sind. Alle Haltestellen befinden sich grundsätzlich in zumutbarer Entfernung zu den Wohnungen der Schüler/innen.
1. Wülferichstraße / Brechtener Straße

2. Auf der Wieck / Brechtener Straße

3. Evinger Straße 667 / Scheipers Mühle

4. Hönninghauser Straße 5

5. Hönninghauser Straße / Gärtnerei

6. Dortmunder Straße 224

7. Evinger Straße 680

8. Schiffhorst 143

9. Peddenbrink / Schiffhorst

10. Alfred-Lange-Straße 21

11. Hallermannstraße / Holthauser Straße

12. Kamphecke / Wittichstraße

13. Wittichstraße 153

14. Rauher Dorn / Evinger Straße - Bude –

15. Evinger Straße 395 / Haus Wortmann

16. Brechtener Grundschule – Am Birkenbaum

17. Brechtener Grundschule – Evinger Straße 600



Die Schulbuslinie besteht bereits seit 1993. In der Linie waren bis ca. 1998 auch Kinder integriert, die die Graf-Konrad-Grundschule besuchen und den Schulbus im sogenannten Ringverkehrs nutzen konnten. Zurzeit besuchen alle Schüler/innen die Brechtener Grundschule. Die Linienführung sowie die Haltepunkte haben sich seit Beförderungsbeginn durch Zu- bzw. Abgänge nur unwesentlich geändert.

Zu TOP 5.9:
Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 24.01.2000 zur Kenntnis.

Das Grünflächenamt teilt mit, dass nach Rücksprache mit dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr in die Planung des Regenklärbeckens im Bereich der ehemaligen Kläranlage Holzheck eine Wegeverbindung zwischen dem Süggelrandweg und dem Forstweg einbezogen wird.
Die genaue Trassierung wird an Absprache mit der Forstbehörde erfolgen. Die Wegeverbindung selbst soll als wassergebundener Weg hergestellt werden.

Zu TOP 5.10:
Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 24.01.2000 zur Kenntnisnahme vor:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass ein Erschließungsvertrag mit der W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH mit Datum vom 25.11.1996 abgeschlossen wurde. Gegenstand des Vertrages ist der Bau der Straßen “Lüttgenberg”, “Spielbrink” und “Bockenbrink”, der Bau der Kanäle und die Herstellung des nördlichen Gehweges an der Grävingholzstraße. § 14 des Vertrages enthält unter Buchstabe e) folgende Regelung: Der E-Träger hat die Ausbauplanung für den Lärmschutzwall einschließlich der Stützmauer, die Lärmschutzwand und den Kinderspielplatz mit dem Planungsamt und dem Grünflächenamt abzustimmen und dabei die Vorgaben sonstiger Träger öffentlicher Belange (z.B. Westfälisches Straßenbauamt) zu beachten. Diese Anlagen verbleiben im Eigentum des E-Trägers. Er ist verpflichtet, auf Dauer die Unterhaltung, Pflege und erforderliche Erneuerungen durchzuführen. Die Verkehrssicherungspflicht für diese Anlagen liegt beim
E-Träger. Der E-Träger ist jedoch berechtigt, das Eigentum und diese Pflichten auf Dritte zu übertragen.
Zudem wurden die geschätzten Kosten für den Kinderspielplatz bei der Ermittlung der Vertragserfüllungsbürgschaft mit 54.000,-- DM berücksichtigt. Da zwischenzeitlich die sonstigen Erschließungsarbeiten abgeschlossen sind, wurde der Betrag der Vertragserfüllungsbürgschaft auf 54.000,-- DM reduziert, um lediglich die noch auszuführenden Spielplatzarbeiten abzusichern.
Der Erschließungsträger wurde vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr aufgefordert, nunmehr seinen Verpflichtungen zum Bau des Kinderspielplatzes unverzüglich nachzukommen.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.

Zu TOP 5.11:
Erweiterung des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 31.01.2000 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat durch Beschluss in der Sitzung vom 08.12.1999 die Verwaltung gebeten, im Interesse einer weiteren Stadtbildverbesserung (Gestaltung privater Flächen) die Grenzen des Sanierungsgebietes wie folgt zu erweitern:
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Amtsstraße bis Grävingholzstraße / Kemminghauser Straße
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Winterkampweg bis Jakobstraße
· Bergstraße beidseitig von Evinger Straße bis Lindenhorster Straße
· Lindenhorster Straße beidseitig von Jakobstraße bis Grävingholzstraße / Alte Ellinghauser
Straße
Mit der Bezirksregierung konnte zwischenzeitlich abgestimmt werden, dass eine förmliche Sanierungsgebietserweiterung notwendig wird (zur Förderung und Gestaltung von privaten Maßnahmen –u.a. der Fassade- außerhalb des Sanierungsgebietes).
Die Gebietserweiterung wird durch ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren zurzeit vorbereitet. Aufgrund rechtlicher Zwänge wird voraussichtlich das Gebiet um die Flächen beidseitig der Evinger Straße von Grävingholzstraße / Kemminghauser Straße bis Jakobstraße erweitert.
Die anstehende Satzungsänderung des Sanierungsgebietes wird dann über die Bezirksvertretung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Zu TOP 5.12:
Anbringung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle Maienweg

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 16.02.2000 zur Kenntnis.

Das Stadtbahnbauamt teilt mit, dass die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beantragten Verbesserungsmaßnahmen an dem provisorischen Bahnsteig der Haltestelle Maienweg zum Zeitpunkt der 4. Sitzung der Bezirksvertretung bis auf den Bau einer Rampe an der Nordseite bereits durchgeführt waren.
Statt dessen ist eine Rampe am Südkopf des Bahnsteiges angelegt worden.
In Verbindung mit der am Südzugang installierten Fußgängerbedarfsampel und den beiden befestigten Zuwegen von der Stichstraße Evinger Straße her ist eine bedarfsgerechte und sichere Benutzersituation geschaffen worden.
Die Anlegung einer zweiten Rampe an der Nordseite ist aus wirtschaftlichen und vor allem aus sicherheitstechnischen Gründen nicht vorgesehen: Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen, von Norden auf der östlichen Straßenseite kommend, würden dazu verleitet, ungesichert die Evinger Straße zu überqueren, obwohl einige Meter weiter südlich eine Signalanlage vorhanden ist.

Zu TOP 5.13:
Schlussbericht des Hochbauamtes über die von der Bezirksvertretung Do-Eving für 1999
beschlossenen Hochbaumaßnahmen

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der folgende Schlussbericht über Hochbaumassnahmen des Jahres 1999 im Stadtbezirk Dortmund-Eving vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat bei den Beratungen für Haushaltsjahr 1999 Beschlüsse zum Verwaltungshaushalt 1999 sowie zu kurzfristigen Maßnahmen aus evtl. vorhandenen Restmitteln im Verwaltungshaushalt der Jahre 1997 und 1998 (Tabelle 1) gefasst, die in 1999 durch weitere Beschlüsse ergänzt wurden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Durchführung von Hochbaumaßnahmen mit Mitteln des Vermögenshaushaltes (Tabelle 2) beauftragt.

Jahreszusammenfassung:
Im Jahre 1999 waren im Verwaltungshaushalt vier Maßnahmen mit Mitteln noch aus den Haushaltsjahren 1997 und 1998 sowie fünf Maßnahmen aus dem Jahr 1999 abzuwickeln. Von den neun Maßnahmen im Gesamtvolumen von 655.707,81 DM konnten sechs abschließend durchgeführt werden. Drei Maßnahmen werden aus techn./finanziellen Gründen erst im Laufe des Jahres 2000 abgeschlossen.
Mit Mitteln aus dem Vermögenshaushalt von 1998 und 1999 unterstützte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving drei Maßnahmen im Gesamtvolumen von 746.000,-- DM wovon zwei in 1999 durchgeführt wurden. Eine Maßnahme wird aus Restmitteln der BV Eving in 2000 abgeschlossen werden.
Der BV Eving stehen aus dem Verwaltungshaushalt 1999 derzeit keine Restmittel für Hoch-Baumassnahmen zur Verfügung. Evtl. weitere Mittel aus noch abzurechnenden Maßnahmen dienen zur Schlussfinanzierung der MSR-Technik in der Max-Wittmann-Schule.
Aus dem Vermögenshaushalt 1999 stehen keine Restmittel zur Verfügung.
Von den für den Hochbau beschlussmäßig gebundenen 665.525,38 DM an Haushaltsmitteln im Vermögens- und Verwaltungshaushalt 1999 der BV Eving entfielen auf die einzelnen Vermögensträger:
StA 23: 0,00 DM ( 0,0 %)
StA 40: 651.525,38 DM (97,9%)
StA 51: 14.000,00 DM ( 2,1%)
StA 52: 0,00 DM ( 0,0%)

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt den Schlussbericht über Hochbaumaßnahmen im Jahre 1999 zustimmend zur Kenntnis.

Zu TOP 5.14:
Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 16.02.2000 vor.

Wie das Tiefbauamt mitteilt, konnte zwischenzeitlich die örtliche Situation überprüft werden. Die Installation einer Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193 würde Kosten in Höhe von ca. 60.000,-- verursachen.
Die Bereitstellung einer solch hohen Summe ist aus dem der Tiefbauverwaltung zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz nicht möglich.
Es wird daher gebeten zu prüfen, ob dieser Betrag aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung bereitgestellt werden kann.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist wegen ihrer knapp bemessenen Haushaltsmittel nicht in der Lage, die Beleuchtungsanlage und deren Installation zu finanzieren. Die Bezirksvertretung ist jedoch auch weiterhin der Ansicht, dass eine Beleuchtung der Straße Kamphecke von der Haus Nr. 29-193 aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist.
Die Verwaltung wird daher gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen.

Zu TOP 5.15:
Rückschnitt von Gehölzen im Bereich der Bushaltestelle Lindenhorster Straße an der Einfahrt zur Kleingartenanlage “Voran”

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 17.02.2000 zur Kenntnis.

Das Grundstück, auf welchem sich die Gehölze befinden, steht im Vermögen des Landschaftsverbandes Westfalen Mitte.
Die zuständige Autobahnmeisterei Dortmund wurde am 17.02.2000 vom Grünflächenamt informiert und um Mitteilung über das veranlasste gebeten.

Zu TOP 6.1.1:
Erstellung eines verbindlichen verkehrstechnischen Entwurfes zur Vorbereitung der Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis B 54
(Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Planungsverwaltung wird aufgefordert, einen verbindlichen “verkehrstechnischen Entwurf” zur Vorbereitung einer Ausbauplanung durch die Tiefbauverwaltung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zur B 54 vorzulegen.
Dabei soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigt werden.

Begründung:
Unter Bezug auf Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 20.01.1999 und der Stellungnahme der Verwaltung (66/S-2) vom 22.06.1999 hat sich die SPD-Fraktion sachkundig gemacht.
Wir sind nunmehr der Auffassung, dass die Verwaltung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Stellungnahme vom 22.06.1999 Maßnahmen vorgeschlagen hat, die keinesfalls geeignet sind, auf Dauer den schlechten Zustand der Straße und die gewünschte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Deshalb muss, unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahmen, an der B 54 und den damit verbundenen Umleitungsmaßnahmen der bereits 1992 geplante generelle Ausbau der Straße erfolgen.
Weil keine verbindliche Planung vorliegt und für die BV Eving eine gesicherte Realisierung unabsehbar ist, erscheint uns Handlungsbedarf dringend erforderlich.
Nach unserer Information haben inzwischen Anlieger, die Grundstücke unter Bezug auf frühere Planungen bereitstellten, einen Antrag auf Rückübertragung erwogen.
Der sehr schlechte Zustand der Straße und die damit verbundene Verkehrsgefährdung haben inzwischen den zuständigen Tiefbaubezirk veranlasst, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen.
Die Gefahr, dass Fahrzeuge in die Vorgärten der Anlieger abrutschen ist jedoch mit der vorgenannten Maßnahme nicht geringer geworden.

Zu TOP 6.1.2.:
Erstellung einer Ausbauplanung für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54
(Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Tiefbauverwaltung wird aufgefordert für die Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe”
bis B 54 eine “Ausbauplanung” vorzulegen und nach Kostenrechnung die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt für das Jahr 2001 einzustellen.
Bei der Ausbauplanung soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigt werden.

Begründung:
Die Brechtener Straße wird, obwohl nicht als offizielle Umleitungsstrecke ausgeschildert, seit nunmehr vier Jahren als Umfahrungsstrecke auch von Schwerlastverkehren genutzt.

Der derzeitige Straßenzustand im gesamten Streckenverlauf zwischen B 54 und Kemminghauser Straße ist dadurch in wesentlichen Teilen erheblich beschädigt.
Insbesondere im Bereich zwischen der Straße “Im Dorfe” und B 54 ist die Fahrbahndecke so erheblich beschädigt, dass sie teilweise überhaupt nicht mehr vorhanden ist. Die Bankette ist in großen Teilen kaputt gefahren, Randsteine sind überhaupt nicht mehr vorhanden.
Der miserable Zustand und die damit verbundenen Verkehrsgefährdungen haben inzwischen den zuständigen Tiefbaubezirk veranlasst, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen.
Nach Auffassung von Straßenbaufachleuten ist bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen in ca. einem Jahr eine Verkehrsführung in diesem Streckenabschnitt nicht mehr möglich.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sind gegenüber den Anliegern und Benutzern bereits heute schon in Erklärungsnotstand.





Zu TOP 6.1.3:
Bäderkonzept Dortmund
hier: Neugestaltung des Evinger Hallenbades
(Antrag der SPD-Fraktion vom 22.02.2000)

Die SPD-Fraktion hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Bäderkonzept im Rat der Stadt Dortmund “gekippt” wurde.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert, dass das Evinger Bezirkshallenbad in der Priorität der neu zu gestaltenden Hallenbäder in Dortmund ganz oben steht.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird beauftragt:
1. das Evinger Bezirkshallenbad so umzubauen, dass es den heutigen Ansprüchen entspricht
2. die Parkanlage “Externberg” ist mit in die Planungen einzubeziehen und
3. die Öffnungszeiten müssen verändert werden.
Begründung:
Das Evinger Hallenbad wurde vor ca. 30 Jahren als eines der ersten Bezirkshallenbäder gebaut. Das Bad entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Die gesamte Anlage muss neu überplant werden. Ein Schwimmbecken im Außenbereich, Fitnessräume und Außengastronomie gehören zu einer modernen Anlage. Schul- und Vereinssport muss gewährleistet sein. Das Bad muss für die Evinger Bevölkerung so attraktiv sein, dass sie nicht mehr die weiten Wege zu den Bädern außerhalb von Dortmund fahren müssen. Die Tagesöffnungszeiten sind so zu verändern, dass alle (Kinder, Berufstätige, Rentner) die Möglichkeit haben, das Bad zu besuchen. Turnusmäßige Schließungen (Oster-Sommerferien) darf es künftig nicht mehr geben.

Zu TOP 6.2.1.:
Durchführung eines Ortstermines zum Standort der Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Zum Standort der Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten wird ein Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund durchgeführt.

Begründung:
Es ist unstrittig, dass seit vielen Jahren eine Jugendfreizeitstätte für Dortmund-Brechten politisch gefordert wurde. Die Jugendfreizeitstätte im klassischen Konzept wird es nicht geben. Die CDU-Fraktion hat erfahren, dass aus Haushaltsmitteln des Landes nunmehr 300.000,-- DM zur Einrichtung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten zur Verfügung gestellt werden. Zur Standortbestimmung in Verbindung mit einer dauerhaften Konzeption ist es erforderlich, dass die Bezirks-vertretung unter Beteiligung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJAG ( Kinder- und Jugendgesetz) einen Orts- bzw. Erörterungstermin durchführt. Die CDU-Fraktion erwartet die Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen und die Einbeziehung der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie der Bürger an den angedachten Standorten.



Zu TOP 6.2.2:
Reinigung und Müllbeseitigung entlang des Bahndammes und der Zechenbrache in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - :

Die Verwaltung wird aufgefordert, die EDG zu beauftragen, die Reinigung des Bahndammgeländes sowie der ehemaligen Zechenbrache vor Beginn des Frühlings durchzuführen.

Begründung:
Im Bahndammbereich und auf der ehemaligen Zechenbrache sind erhebliche Müllablagerungen festzustellen. Diese führen dazu, das der Ortsteil Lindenhorst mehr und mehr zum Armenhaus des Stadtbezirkes wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die wilden Müllkippen im Bereich des Bahndammes und der Zechenbrache zu säubern.

Zu TOP 6.2.3:
Aufstellung von Ruhebänken auf dem Kommunalfriedhof in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt: - einstimmig -

Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Kommunalfriedhof in Lindenhorst Ruhebänke aufzustellen.

Begründung:
Durch die Wiederbelebung des alten Friedhofes in Lindenhorst müssen analog zu vergleichbaren Friedhöfen Rahmenbedingungen für Besucher erfüllt werden. Aus diesem Grund fordert die CDU-Fraktion das Aufstellen von Ruhebänken.

Zu TOP 6.2.4:
Verhinderung der Einrichtung einer Moschee in der alten Apotheke in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Einrichtung einer Moschee im Gebäude der alten Apotheke Lindenhorst ist unerwünscht. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für den genannten Standort keine Genehmigung zur Einrichtung einer Moschee erteilt wird.

Begründung:
Im Gebäude der alten Apotheke Lindenhorst hat es nach Schließung dieser verschiedene Aktivitäten gegeben, die im Bereich von Geldwäsche, Passfälschung etc. anzusiedeln sind. Durch vermehrte Aktivitäten von ausländischen Mitbürgern gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Teestuben, Moscheen Arbeiterkulturvereinen usw. Die Bevölkerung in Lindenhorst ist besonders gebeutelt durch die Aktivitäten in Verbindung mit der Gaststätte Maksim auf der Bergstraße. Aus Sicht der CDU-Fraktion muss dieser Entwicklung im Sinne eines ausgewogenen Miteinanders Einhalt geboten werden. Deshalb fordert die CDU-Fraktion, nachdem sie Kenntnis erhalten hat, dass die Einrichtung einer Moschee in der alten Apotheke Lindenhorst untersagt wird.
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Nach Kenntnis der Bezirksvertretung finden zurzeit an und in der alten Apotheke Umbauarbeiten statt. Das Bauordnungsamt teilte dem Vorsitzendem der SPD-Fraktion – Herrn Adden – auf telefonische Anfrage mit, dass dort kein Antrag auf eine Nutzungsänderung vorliegt.

Zusätzlich zum Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sachlage vor Ort zu überprüfen und ggf. die Bauarbeiten im Gebäude der alten Apotheke umgehend zu unterbinden.

Zu TOP 6.2.5:
Anbringung von Fahrbahnmarkierungen im Teilungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt: - einstimmig -

Die Verwaltung wird gebeten, im Teilungsbereich der Straßen Herrekestraße / Schleifenstraße Straßenmarkierungen anzubringen.

Begründung:
In der Vergangenheit ist es bereits häufig zu erheblichen Irritationen in diesem Straßenbereich gekommen. Der spitzwinkelig verlaufende Teilungsbereich der Herrekestraße und der Schleifenstraße mit abknickender Einbindung der Tauroggenstraße führt durch die Großflächigkeit zu erheblichen Irritationen, unter anderem für den “Rechts-Vor-Linksverkehr” Die Großzügigkeit dieser Straßenführungen führt darüber hinaus zu erheblichem unvorsichtigem Schnellfahren. Deshalb ist es erforderlich, hier konsequente Straßenmarkierungen auf der Straßendecke anzubringen.

Zu TOP 6.3.1:
Schülerticket im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Antrag Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Ziel der rot-grünen Landesregierung ist es, an allen weiterführenden Schulen die Einführung von “Schülertickets” für das Schuljahr 2000/2001 landesweit zu unterstützen. Damit auch Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Eving von diesem Angebot künftig profitieren können, bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung, folgende Schritte einzuleiten:

a) Die Verwaltung prüft, wie die bisherigen Erfahrungen in der Region Bonn / Rhein-Sieg auf die Schulen im Stadtbezirk Eving übertragen werden können.
b) Parallel dazu werden Gespräche mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und den Dortmunder Stadtwerken aufgenommen, um unverzüglich abgestimmte Konzepte vorlegen zu können.
c) In einem nächsten Schritt werden die Schulträger von der Stadtverwaltung und den Verkehrsunternehmen über die Möglichkeit eines Schülertickets informiert.


Begründung:
Durch das Schülerticket wird den Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk Eving ein attraktives Mobilitätsangebot angeboten. Zugleich werden die Familien finanziell entlastet. Die Schülerinnen und Schüler werden durch das Schülerticket den Studierenden und Arbeitnehmer/Innen gleichgestellt, die bereits jetzt günstige Angebote durch das Semesterticket oder das Job-Ticket erhalten. Die Ungleichbehandlung, die nach Meinung vieler Eltern gegenüber SchülerInnen bei der Benutzung von Bussen und Bahnen besteht, wird damit im Stadtbezirk Eving beseitigt.

Gleichzeitig besteht die Chance, dass sich die Einnahmesituation und die Kostendeckung der Verkehrsunternehmen verbessern. Die Unternehmen können durch attraktive Angebote junge Menschen langfristig an die Benutzung von Bussen und Bahnen binden. Der Wegfall des Anreizes zum Schwarzfahren stellt dabei ebenso einen Vorteil dar, wie die Steigerung der Verkehrssicherheit durch die verstärkte Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel insbesondere im Freizeitverkehr in den Abendstunden und am Wochenende.

Zu TOP 6.4.1:
Überwachung der Einhaltung des Parkverbotes auf dem Parkverbotsstreifen vor dem Grundstück Evinger Straße 610-612 durch die Verwaltung
(Antrag Vertreter Die Bürgerliste vom 13.02.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgenden Antrag ab:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert die Verwaltung auf, dafür zu sorgen, dass die Autos die auf der Evinger Straße 610-612 auf dem Parkverbotsstreifen parken, entfernen zu lassen.

Begründung:
Bei der Ausfahrt aus dem Grundstück 610-612 (Garagen) zur Evinger Straße ist die Sicht durch parkende Autos beeinträchtigt, sodass eine erhöhte Unfallgefahr besteht.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei sieben Gegenstimmen

Begründung der Ablehnung:
In der letzten Sitzung am 09.02.2000 lag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Vorlage zur Verkehrsüberwachung in Dortmund in zwei Stufen zur Abstimmung vor. Mit dieser Vorlage sollte generell eine Grundlage für eine verbesserte Verkehrsüberwachung auch im Stadtbezirk geschaffen werden.
Diese Vorlage wurde vom Vertreter der Bürgerliste mit der Begründung abgelehnt, dass hier lediglich eine Geldquelle für die Stadtverwaltung erschlossen werden solle. Nunmehr fordert er aber, aufgrund seiner subjektiven Gefahreneinschätzung in einem Einzelfall unverzügliches Handeln der Verwaltung. Dem kann sich die Mehrheitsfraktion nicht anschließen.

Zu TOP 6.4.2:
Zuschuss der Stadt Dortmund für einen Kinderspielplatz am Grafschaftsweg
(Antrag Vertreter Die Bürgerliste vom 13.02.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der folgende Antrag zur Abstimmung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert die Verwaltung auf, Mittel für eine Bezuschussung eine Kinderspielplatzes in Eving, Grafschaftsweg bereit zu stellen.


Begründung:
Die Siedlungsgemeinschaft Eving besteht meistens aus jungen Familien mit ca. 35-40 Kindern im Alter von 2 – 9 Jahren. Sie sind auch bereit, 50 % der Kosten selbst zu tragen.

Die Eigeninitiative der Siedlergemeinschaft zur Einrichtung eines Spielplatzes wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausdrücklich begrüßt. Die Spielfläche befindet sich ausschließlich auf privaten Grundstücken und ist nur zur Nutzung durch die Anlieger vorgesehen und soll nicht allgemein öffentlich zugänglich sein. In diesen Fällen ist eine Vergabe öffentlicher Fördermittel nicht möglich.

Der Antrag wird daher vom Eingeber zurückgezogen.

Zu TOP 7.1:
Wiedereröffnung des Blumencenters an der Lindenhorster Straße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, wann mit der Eröffnung des Blumencenters zu rechnen ist.

Begründung:
Seit Jahren beschäftigt sich die Bezirksvertretung mit der Situation der Gewächshäuser an der Lindenhorster Straße. Nunmehr ist es erforderlich, festzustellen, wann mit der Eröffnung des geplanten Blumencenters zu rechnen ist.

Zu TOP 7.2:
Brückenbauwerk über die A 2 im Rahmen der Erweiterung der Autobahn
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.02.2000)

Die Verwaltung wird um eine schriftliche Stellungnahme zum Brückenbauwerk über die A 2 im Rahmen der Erweiterung der Autobahn gebeten.

Begründung:
Im Zuge der Erweiterung der A 2 soll die Brücke über die Brechtener Straße etwa 60 Meter nach Osten Richtung Hannover verschwenkt werden. Grundlage ist der Gedanke, die neue Brücke neben die alte zu stellen, damit der Bauablauf einfacher wird.
Östlich der Brechtener Straße befindet sich derzeit eine Brücke für landwirtschaftliche Zwecke. Auch diese Brücke soll erneuert werden. Sie soll sogar noch wesentlich weiter nach Osten verschwenkt werden. Diese Brücke im Wert von mindestens 600.000,-- DM wird gebaut, um einem Landwirt die Zufahrt zu seinen Feldern zu erhalten. Für die Investition könnte man mit großer Wahrscheinlichkeit einen neuen Acker zur Verfügung stellen, oder für einen wesentlich geringeren Betrag die Fahrtaufwendungen ersetzen.
Andererseits wird darauf hingewiesen, dass westlich der Brechtener Straße der Ortsteil Brechten durch die Autobahn getrennt ist. Die Querungsmöglichkeiten sind sehr umständlich und aufwendig. Es erscheint sinnvoller, die Brücke nicht für den landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg zu bauen, sondern um eine zusätzliche Verbindung zwischen den beiden, durch die Autobahn getrennten Brechtener Ortsteilen über die Autobahn zu führen. Dieses würde die Kirchen und sozialen Einrichtungen einschließlich Schulen erheblich begünstigen.
Die CDU-Fraktion erwartet mit dieser Anfrage eine Sachstandsprüfung durch die Verwaltung, insbesondere indem Pläne vorgestellt werden, die diese Überlegungen mit berücksichtigen.
Es kann nicht angehen, dass für dreistellige Millionenbeträge eine Autobahn neu gebaut wird (ähnlich wie in Mengede geschehen), dann die Autobahn perfekt ist und die Situation für den Ortsteil Brechten noch schlechter als vorher wird.

Zu TOP 8.1:
Zuschuss für Veranstaltungen des “Cooltourcafes” im Heisenberg-Gymnasium
(Antrag des Heisenberg-Gymnasiums vom 02.02.2000)

Das Cooltourcafe des Heisenberg-Gymnasiums beantragt aus Mittel der Vereins- und Kulturförderung eine Förderbetrag in Höhe von 1.000,-- DM.

Begründung:
Der obige Betrag wird benötigt, um die auch in diesem Jahr nicht erfolgte Gewährung von Landeszuschüssen zu den Veranstaltungen des Cooltourcafes zu überbrücken und die Fortsetzung der Cooltourcafe Veranstaltungen sicher zu stellen.
Der beantrage Betrag soll zur Finanzierung von Honoraren für professionelle außerschulische Mitwirkende beim Cooltourcafe, für Materialien und Requisiten sowie für die Mitfinanzierung von dauerhaften Einrichtungen (Regale/Podeste, Bilderrahmen, Tanzboden, Licht- und Tonanlagen) verwendet werden.
Im Rechnungsjahr 2000 sind folgende Veranstaltungen geplant bzw. schon durchgeführt:
· Liederabend am 21.01.2000
· Internationaler Tanzabend am 18.02.2000
· Vernissage am 26.05.2000
· Literaturabend Oktober 2000
· Internationaler Abend November 2000
· Klassischer Musikabend November 2000
und weitere Veranstaltungen nach Bedarf (z.B. Weihnachtsfeier)
Das Cooltourcafe Heisenberg leistet seit Jahren seinen Beitrag zum kulturellen Angebot im Stadtbezirk und wird inzwischen auch durch die nicht schulgebundene Öffentlichkeit angenommen und besucht. Die Resonanz der Veranstaltungen in der Presse und den anderen Medien trägt auch zur Imagepflege des Stadtbezirkes in Dortmund bei.
Alle Veranstaltungen werden u.a. mit Plakaten öffentlich angekündigt, die das Signet des Stadtbezirkes und des Kulturbüros tragen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung -:

Dem “Cooltourcafe” des Heisenberg-Gymnasiums wird ein Betrag in Höhe von 1.000,-- DM zur Unterstützung der Veranstaltungen aus Mitteln der Kulturförderung zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 8.2.:
Unterstützung der Chorgemeinschaft Eving bei der Durchführung eines Konzertes in der Evangelischen Kirche Dortmund-Eving am 09. 04.2000
(Antrag der Chorgemeinschaft Eving e.V. ohne Datum)

Die Chorgemeinschaft Eving bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um finanzielle Unterstützung bei der Durchführung eines Konzertes für Solisten, Chor und Orchester am 09.April 2000 um 17.00 Uhr in der Ev. Kirche in Dortmund-Eving.
Die Chorgemeinschaft Eving rechnet mit Kosten von ca. 1.800,-- DM

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:
Der Chorgemeinschaft Eving wird ein Betrag von Höhe von 1.000,-- DM zur Durchführung des Konzertes in der Ev. Kirche in Dortmund-Eving am 09.04.2000 aus Mitteln der Kulturförderung zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 9.1:
Bauprojekt Seniorenpflegeheim Deutsche Straße in Dortmund-Eving
hier: Pflegebedarfsplanung

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das folgende Schreiben des Sozialamtes der Stadt Dortmund an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Abt. Sozialhilfe – vom 09.02.2000 zur Kenntnisnahme vor.

In Abänderung und Ergänzung der kommunalen Bedarfsempfehlung vom 21.05.1999 für das o.g. Bauprojekt wird mitgeteilt, dass die Stadt Dortmund nunmehr davon ausgeht, dass auf die ursprünglich vorgesehenen 16 Kurzzeitpflegeplätze verzichtet wird und ausschließlich 80 stationäre Pflegeheimplätze entstehen.
Auch nach der aktuellen Bedarfsberechnung und neuen soziodemographischen Bewertungen im Rahmen der Fortschreibung des Dortmunder Pflegebedarfsplans für 1999/2000 geht die Stadt Dortmund davon aus, dass für den Stadtbezirk Dortmund-Eving ein zusätzliches Angebot von 80 stationären Pflegeplätzen bedarfsgerecht ist.
Gegen diese Änderung gibt es in der Pflegekonferenz keine Einwände. Die neuen Kennziffern werden im Dortmunder Pflegebedarfsplan für 1999/2000 berücksichtigt.
Eine alsbaldige Berücksichtigung des Bauprojektes bei der Investitionskostenentscheidung würde vom Sozialamt sehr begrüßt.
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Auf Unverständnis bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stößt hier vor allem die Tatsache, dass plötzlich auf die ursprünglich geplanten 16 Kurzzeitpflegeplätze verzichtet werden soll. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen ob und inwieweit der Investor an dieser Entscheidung beteiligt wurde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, die geänderten Planungen für das Seniorenpflegeheim in der nächsten Sitzung am 12.04.2000 vorzustellen.

Zu TOP 9.2:
“ Dortmund – eine ganz saubere Sache”
hier: Auswirkungen der Budgetkürzungen

Die Entsorgung Dortmund GmbH teilt mit Schreiben vom 14.02.2000 folgendes mit:
Sicherlich sind Ihnen die Diskussionen über die künftigen Aufgabenstellungen und die künftige Finanzausstattung der Dortmunder Dienste GmbH geläufig. Für das Jahr 2000 ist das Budget bereits gekürzt worden. Diese Situation führt dazu, dass die Dortmunder Dienste die für die Entsorgung Dortmund GmbH vorgesehenen Kräfte nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stellt. Aktuell fehlen uns für die Leistungserbringung 23 Mitarbeiter.

Leider zwingt uns der niedrige Personalstand, die Aufgabenerfüllung einzuschränken. Es kann daher zu Verzögerungen bei der Reinigung in den Stadtbezirken kommen und die gewohnte Qualität unterschritten werden.

Zur Lösung der Problematik sind wir in Gesprächen mit dem Sozialdezernat und weiteren betroffenen Stadtämtern, um die bisher mit großem Erfolg durchgeführte Maßnahme im gewohnten Umfang zu sichern.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Mitteilung der EDG zur Kenntnis.

Zu TOP 9.3:


Änderung der Streckenführung der Buslinie 473 im Raum Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt eine Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke AG vom 15.02.2000 über geplante Änderungen in der Streckenführung der Buslinie 473 im Stadtbezirk Dortmund-Eving vor.

Im Mai 1999 haben die Dortmunder Stadtwerke AG das Busnetz 2000 eingeführt.
Nach Auswertung der bisherigen Erfahrungen hat sich die neue Angebotsstruktur im wesentlichen bewährt und ist von den Fahrgästen akzeptiert worden.
Bei der Buslinie 473 hat sich jedoch ein Änderungsbedarf ergeben, dem die Dortmunder Stadtwerke AG zum nächsten Fahrplanwechsel nachkommen möchten.
Diese Buslinie endet derzeit an der Haltestelle “Evinger Gewerbepark” und führt danach eine Wendefahrt durch das Gewerbegebiet durch.
Dieser Abschnitt westlich der Verknüpfungsstelle “Zeche Minister-Stein” wird von den Fahrgästen allerdings nicht angenommen. Selbst nach einem Vollausbau wird kaum ein Bedarf für eine innere Erschließung des Gewerbegebietes gesehen.
Aus betrieblichen Gründen wird daher ab dem Fahrplanwechsel Ende Mai 2000 die Buslinie 473 nur noch zwischen Mengede und der Haltestelle “Zeche Minister-Stein” eingesetzt. Die Haltestelle “Eving Gewerbepark” wird weiterhin durch die Buslinien 410 und 411 mit fünf Fahrten pro Stunde bedient.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 9.4:
Depotcontainerstandort Möckernstraße
hier: Eingabe des Herrn Losch während der Einwohnerfragestunde in der Sitzung der
Bezirksvertretung am 09.02.2000

Die Entsorgung Dortmund GmbH teilt zunächst mit, dass die Missverständnisse, die dazu geführt haben, dass sich der Beschwerdeführer Herr Losch mit seinem Anliegen direkt an die Bezirks-vertretung Dortmund-Eving gewandt hat, bedauert werden.

Die strafrechtliche Verfolgung von Verursachern unerlaubter Abfallablagerungen, wie im vorliegenden Fall von Herrn Losch gewünscht, wird durch das Umweltamt der Stadt Dortmund eingeleitet. Diesbezüglich hat die EDG bereits mit der dort zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen und den Vorgang zur abschließenden Bearbeitung an das Umweltamt weitergeleitet.

Herr Losch wurde hierüber in einem ausführlichen Gespräch mit einem EDG Mitarbeiter informiert. Gleichzeitig wurde in diesem Gespräch das Bedauern der EDG über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit ausgedrückt.

Eine Überprüfung des Standortes hat keine weiteren Auffälligkeiten in bezug auf Überfüllungen oder Verunreinigungen ergeben. Eine Erhöhung der Leerungshäufigkeit erscheint aus diesem Grunde entbehrlich. Selbstverständlich wird das Augenmerk zukünftig verstärkt auf diesen Standort gerichtet und bei Bedarf eine kurzfristige Zwischenleerung der Container veranlasst.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Mitteilung der EDG zur Kenntnis.