N i e d e r s c h r i f t

über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 08.12.1999 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Reck - Bauordnungsamt -
Herr Rüppel - Sportamt -
Herr Rotschuh - Stadtbahnbauamt -
c) Sachverständige:
Prof. Pfeiffer - Architekt (Evinger Platz 6-14)
d) Ratsvertreter/in:
Herrn Berndsen
e) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -

Verhindert sind:
Kopkow, Anke

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 19.10 Uhr . . .

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlußfähigkeit fest.

Die Bezirksvertretung Do-Eving verständigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt 8.1 vorzuziehen und gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 6.2 .5 unmittelbar nach TOP 5.1. zu behandeln

Der Tagesordnungspunkt 9 wird abgesetzt und auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung vertagt, da der eingeladene Berichterstatter der Viterra Wohnungsgesellschaft aus Krankheitsgründen nicht erscheinen konnte.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung

1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeinnieder4.docdeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

3. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.11.1999

4. Vorlagen

4.1 Neubau eines Geschäfts- und Bürohauses Evinger Platz 6 - 14

4.2 Widmung im Bereich Evinger Platz

5. Stellungnahmen

5.1 Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz

5.2 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße

5.3 Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes

5.4 Brechtener Grundschule
hier: Neugestaltung der Schulhöfe

5.5 Qualitative Verbesserung des Schulraumbestandes

5.6 Verkehrslenkungsmaßnahme Innsbruckstraße

5.7 Baumschnittmaßnahmen für eine bessere Ausleuchtung im Stadtbezirk Dortmund-
Eving


5.8 Verkehrssituation Evinger Straße 291

5.9 Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle Scharfes Eck

5.10 Anlage einer privaten Spiel- und Erholungsfläche südl. der Zweigwerkstatt "Über den Teichen" an der Osterfeldstraße in Dortmund-Eving

6. Anträge der Fraktionen

6.1 SPD

6.1.1 Erweiterung des Sanierungsgebietes zur Haus- und Fassadenrestaurierung an der Evinger Straße im Bereich der "Neue Evinger Mitte"

6.1.2 Fahrbahn Reparatur auf der Kemminghauser Straße (rechte Fahrspur nördlich zwischen Lüdinghauser Straße und Süggelweg)

6.1.3 Aufnahme der Fläche der Gasreinigungsanlage Evinger Straße in das Wirtschaftsförderungsprogramm und in die Projektgesellschaft Minister Stein

6.1.4 Sicherungsmaßnahmen für das Wohnhaus Evinger Straße 264

6.2 CDU

6.2.1 Entwicklung eines Maßnahmenkataloges zur Unterbindung von Graffitischmierereien entlang der Evinger Straße

6.2.2 Verschönerung der Häuser von Amtsstraße bis Kemminghauser Straße

6.2.3 Zustand des Gebäudes "Alte Apotheke" an der Kreuzung Lindenhorster Straße / Herrekestraße

6.2.4 Überplanung der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kohlberger Straße

6.2.5 Erforderliche Maßnahmen an der U-Bahn Haltestelle Maienweg

· Installierung einer Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Haltestelle Maienweg
· Befestigung der beiden Zuwege von der Stichstraße Evinger Straße zur Haltestelle
Maienweg
· Anlegung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle



6.3 Vertreter Bündnis '90 / Die Grünen

6.3.1 Einrichtung von Querungshilfen an folgenden Stellen im Stadtbezirk:

· Deutsche Straße im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte

· Osterfeldstraße im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen"

6.3.2 Vorstellung des Markierungsplanes für die Holthauser Straße

6.3.3 Überprüfung der Schulbussituation in Holthausen

6.4 Vertreter Die Bürgerliste

6.4.1 Errichtung von Hinweisschildern bei Großveranstaltungen im Stadtbezirk Eving

7. Anfragen der Fraktionen

7.1 SPD

7.1.1 Sachstandsbericht über die Verkleinerung der Verkehrsinsel in der Katzbachstraße

7.2 CDU

7.2.1 Stellungnahme der Verwaltung zum Kinder- und Jugendtreff Brechten

7.2.2 Sachstandsbericht zum ehemaligen Daumegelände

7.3 Vertreter Bündnis ´90/Die Grünen

7.3.1 Stellungnahme der Verwaltung zur Betreuung der Kinderspielplätze im Stadtbezirk und vorhandene Patenschaften

7.4 Vertreter Die Bürgerliste

7.4.1 Auskunft der Verwaltung zu bestehenden Möglichkeiten der Beseitigung von Schrottautos auf dem Grundstück Brechtener Straße 33
---------------------------------------------

8. Eingaben an die Bezirksvertretung

8.1 Verkehrslenkungsmaßnahmen während des Umbaus der B 54 von der Kemminghau ser Straße bis Brechten

8.2 Sanierung der Wohnhäuser westlich und östlich der Evinger Straße
hier: Evinger Straße 254


8.3 Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg
--------------------------------------------
9. Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Märchensiedlung"
und an der Amtsstraße
-abgesetzt -

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Da keine Fragen von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen/Zu- hörern) gestellt werden, eröffnet der Bezirksvorsteher um 16.05 Uhr die öffentliche Sitzung.

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen__________________________________________________________

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Bromba wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.11.1999______________________________________________________________

Die Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - am 10.11.1999 wird
- einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Neubau eines Geschäfts- und Bürohauses Evinger Platz 6 - 14
(Vorlage der Verwaltung - 63/2-2-24650 - vom 30.11.1999)

Herr Prof. Pfeiffer der Architekt des geplanten Neubaus und Herr Reck vom Bauordnungsamt
stellen die Planungen für das Geschäft- und Bürohaus Evinger Platz 6 – 14 anhand von Folien
und ausgehängten Plänen vor.
In der nachfolgenden Diskussion stellt sich heraus, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Errichtung des Hauses grundsätzlich positiv gegenüber stehen.
Es herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass der Neubau nicht losgelöst von seinem Umfeld betrachtet werden kann.
Wichtige Punkte sind hier u.a. die Gestaltung des Evinger Platzes, die Verkehrsführung und die Stellplatzfrage.
Besonderer Wert wird hier auf die zeitgleiche Umgestaltung des Evinger Platzes gelegt.
Die Verkehrsanbindung für das neue Gebäude soll über die Amtstraße und den Holtbeuteweg erfolgen. Die Amtstraße ist in einem sehr schlechten Zustand und der Holtbeuteweg müsste entsprechend ausgebaut werden. Im jetzigen Zustand ist eine Zufahrt über beide Straßen nicht möglich. Entsprechende Pläne für die Verkehrsführung müssen in die Überlegungen zum Neubau des Hauses mit einbezogen werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die vorliegende Vorlage wird in dieser Form nicht akzeptiert.
Die Verwaltung wird gebeten, zunächst einen städtebaulichen Rahmenplan zu erstellen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der nächsten Sitzung das gesamte Bauumfeld vorzustellen.
Der zu erstellende Rahmenplan soll die oben aufgezeigten Zusammenhänge darlegen. Festzustellen ist durch diesen Plan, welche Maßnahmen und Arbeiten im Umfeld erforderlich sind, wie z.B. Straßenausbau und Platzgestaltung.

Zu TOP 4.2:
Widmung im Bereich Evinger Platz
(Vorlage der Verwaltung - 66/1-IV - vom 25.08.1999

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig - die Widmung der Platzflächen im Bereich der neu gestalteten "Evinger Mitte" als Fußgängerzone.

Zusatz:
Grundsätzlich stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Widmung des Evinger Platzes als Fußgängerzone zu. Aufgrund der Parksituation im Bereich "Neue Evinger Mitte" soll das Parken dort jedoch vorerst für einen befristeten Zeitraum – längstens bis zur Umgestaltung des Evinger Platzes - weiterhin möglich sein.

Der "Grüne Platz" ist ab sofort für jeglichen Verkehr zu sperren. Entsprechende Schilder, die den Platz als Fußgängerzone ausweisen, sind schnellstmöglich anzubringen.

Zu TOP 5.1:
Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Sportamtes vom 25.10.1999 vor:

Auf der Sportanlage Grävingholz, Dortmund-Eving, beabsichtigt der Verein die Errichtung eines Jugendaufenthaltsraumes. Gegen diese Errichtung bestehen seitens der Sportverwaltung keine Bedenken, ein entsprechender Gestattungsvertrag wurde im Oktober 1999 geschlossen.
Auf der Sportanlage Gretelweg, Do-Kemminghausen, wird durch den Verein Rot-Weiß Obereving ebenfalls der Bau eines Jugendaufenthaltsraumes geplant. Auch hier bestehen seitens der Sportverwaltung keine Bedenken, ein entsprechender Gestattungsvertrag wurde inzwischen gefertigt und liegt dem Verein zur Unterschrift vor. Die erforderliche Baugenehmigung ist am 21.10.1999 beim Sportamt eingegangen.
---------------------------------------------
Herr Rüppel – Amtsleiter des Sportamtes – ist erschienen, um die o.g. Stellungnahme des Sportamtes zu erläutern.
Herr Rüppel erklärt, dass die Baugenehmigungen für die Aufstellung der Container auf den beiden Sportplätzen nach Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern erteilt wurden. Hierbei handelt es sich um das übliche Verfahren. Begrüßt wird in diesen Fällen besonders die Eigeninitiative der Sportvereine, da die Stadt Dortmund aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist Jugendräume auf den Sportplatzanlagen zur Verfügung zu stellen.

Beanstandet wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Do-Eving, dass sie von der Absicht des Sportamtes die Genehmigung zur Aufstellung der Container zu erteilen nicht im Vorfeld informiert bzw. gehört wurde.
Die Kritik bezieht sich nicht allein auf die Baumaßnahmen auf den beiden o.g. Sportplätzen, sondern auch auf die teilweise fehlende Information seitens des Sportamtes in den letzten Jahren.

In diesem Zusammenhang macht Herr Rüppel deutlich, dass eine Beteiligung (Anhörung oder abschließende Entscheidung) der Bezirksvertretung - sowohl in der Gemeindeordnung NW wie auch der Hauptsatzung der Stadt Dortmund - nicht vorgesehen ist, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um “Geschäfte der laufenden Verwaltung” handelt. Diese Rechtsauffassung des Sportamtes wurde nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor einigen Jahren von der Bezirksregierung in Arnsberg wie auch dem Innenministerium des Landes NW bestätigt.
Es wurde allerdings zwischen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und dem Sportamt vereinbart, dass die Bezirksvertretung über alle relevanten Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving informiert wird.
Dieser Vereinbarung ist das Sportamt im vorliegenden Fall nach Meinung der Bezirksvertretung nicht nachgekommen, da die o.g. schriftliche Stellungnahme erst nach einer telefonischen Anfrage eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erstellt wurde.
Einer grundsätzlichen Klärung bedarf nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Frage der Zuständigkeiten bzw. Aufgabenverteilung. Zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen gehört nach § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NW und § 15 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Dortmund u.a. die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Sportplätze.
Auf Unverständnis stößt die Tatsache, dass nach Ansicht des Sportamtes fast alle Entscheidungen, die dort getroffen werden, in die Kategorie “laufende Geschäfte der Verwaltung” eingereiht werden und somit eine Beteiligung der Bezirksvertretung unterbleibt. Auch wenn es sich nach Ansicht der
Bezirksvertretung Dortmund-Eving eindeutig um bezirkliche Angelegenheiten handelt.
Herr Rüppel weist noch einmal auf die bestehende Rechtslage hin, erklärt aber gleichzeitig, dass sein Amt jederzeit bereit ist, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über alle den Stadtbezirk betreffenden Vorgänge zu unterrichten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme und die Ausführungen des Herrn Rüppel zur Kenntnis.

Zu TOP 5.2:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße___________________________________________________________________

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegen die nachfolgenden Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 21.10.1999 sowie eine Mitteilung der Polizeiwache Dortmund-Eving vom 23.09.1999 vor:

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die Sachlage auf der Grundlage der durch Frau Junkermann (Eingeberin) dargelegten Problemschilderung geprüft wurde.
Danach ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung als gering anzusehen ist. Das Geschwindigkeitsniveau bewegt sich durchschnittlich um 40 km/h, was vergleichbar ist mit dem Geschwindigkeitsverhalten, das auf vielen Straßen innerhalb von Tempo-30-Zonen vorhanden ist. Es trifft zu, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht so beachtet wird, wie des wünschenswert wäre. Dieses Verhalten von Verkehrsteilnehmern ist hier - wie in zahlreichen anderen Straßen im Stadtgebiet ebenso - feststellbar. Dennoch ist das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau durch die Tempo-30-Begrenzung deutlich niedriger als vor Einführung der Zonengeschwindigkeitsbereiche.
Das Geschwindigkeitsniveau kann nachhaltig nur durch den Einbau von verkehrsberuhigenden Elementen sichergestellt werden.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrs- und Straßenverhältnisse bietet sich der Einbau von jeweils zwei spurbezogenen Plateauaufpflasterungen in Verbindung mit dem Einbau jeweils einer Baumscheibe zur Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes auf das erforderliche Maß an drei Stellen an:

1. Westlicher Bereich
Einbau im Bereich des Gebäudes Bayrische Straße 40

2. Mittellage
Einbau im Bereich des Gebäudes Bayrische Straße 50

3. Östlicher Bereich
Einbau im Bereich des Marktplatzes östlich der Einmündung der Ortsfahrbahn zu den
Gebäuden Bayrische Straße 60ff.

Die genaue Entwurfsplanung zur Herstellung der baulichen Maßnahmen wurde noch nicht begonnen, da ein Auftrag im Rahmen eines Beschlusses durch die Bezirksvertretung Do-Eving hierzu noch nicht erteilt wurde.
Die Herstellungskosten der Gesamtmaßnahme betragen auf der Grundlage der o.g. Überlegungen ca. 39.000,-- DM. Die Mittel stehen im Haushalt des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr kurzfristig nicht zur Verfügung und müssen somit in die MIP 2000-2004 eingestellt werden.
Ein genauer Ausführungstermin kann unter Verwendung von MIP-Haushaltsmitteln demnach zurzeit nicht benannt werden.
Sollte der Maßnahme seitens der Bezirksvertretung jedoch eine kurzfristige Umsetzung zugestanden werden, ist durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus dem Etat der Bezirksvertretung Do-Eving eine schnellere Realisierung möglich.
-----------------------------------------------
Die Polizeiwache Dortmund-Eving teilt folgendes mit:

Der o.g. Bereich der Bayrischen Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und besteht aus einer ca. 400 m langen, ca. 7 m breiten Fahrbahn mit geradem Verlauf ohne Mittel- oder sonstiger Fahrbahnmarkierung. Beidseitig schließt sich jeweils ein ca. 2 m breiter Grünstreifen mit Grasbewuchs und altem Baumbestand und dann erst der Gehweg an.
Die Anwohner parken ihre PKW meist auf dem Grünstreifen unter den Bäumen, obwohl für den Fahrbahnbereich kein Halt- oder Parkverbot besteht.
Aufgrund dieser Situation in Verbindung mit dem schwachen Verkehrsaufkommen wird von den meisten Fahrzeugführern die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h überschritten. Angeblich soll es sich hierbei des öfteren um Taxifahrer handeln. Aus diesem Fehlverhalten resultierten nach vorliegenden Erkenntnissen in 1999 bisher keine Unfälle.
Durchgeführte Lasermessungen führten zu Verstoßfeststellungen. Die Kontrollen waren aber jeweils nach kurzer Zeit aufgrund der Übersichtlichkeit der Strecke bekannt und führten zu einem angepaßten Fahrverhalten.
Im ersten Schritt kann durch beidseitiges Parken auf der Fahrbahn der befahrbare Bereich eingeengt und so langsamere Fahrtgeschwindigkeiten erreicht werden.
Dauerhaft kann diesen jedoch nur durch Fahrbahnverengungen über das Anlegen von Parkstreifen, in Form von Fahrbahnmarkierungen oder durch bauliche Maßnahmen erreicht werden. Bis dahin können auch weitere Überwachungsmaßnahmen - besonders verdeckte, durch die Überwachungskräfte des Straßenverkehrsamtes Dortmund - zu einer Bewußtseinsänderung der Fahrzeugführer führen.
Der zuständige BD-Beamte, PK Schulz wird mit den Anwohnern der Bayrisches Straße hinsichtlich des Parkverhaltens und mit den Taxifahrern im Bereich des Evinger Markts hinsichtlich ihrer angeblichen Fahrverhaltens sprechen.
-----------------------------------------------
Die vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen er-
scheinen den Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu aufwendig und kosten-
intensiv. Notwendige kleinere Sofortmaßnahmen wie z.B. Abmarkierungen werden von der
Bezirksvertretung durchaus unterstützt.
Zur Einrichtung vekehrsberuhigender Maßnahmen bietet sich nach Ansicht der Bezirksvertretung der Einmündungsbereich von der Bayrische Straße in die Württemberger Straße an, der bisher sehr großzügig und weiträumig gestaltet ist.
Desweiteren wird angesprochen, dass in der Straße nachts häufig große Lkws parken, die frühmorgens wieder losfahren und somit erhebliche Lärmbelästigungen auslösen. Hier ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Straße für LKW ab einer gewissen Tonnenzahl - durch entsprechende Schilder - zu sperren

Um sich ein umfassendes Bild der Lage vor Ort zu machen, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Ortstermin unter Beteiligung des zuständigen Fachamtes der Stadt Dortmund (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) und der Polizeiwache Dortmund-Eving durchzuführen. Als Termin wird die zweite Januarwoche vorgeschlagen.

Zu TOP 5.3:
Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Mitteilung der MGG vom 05.11.1999 zur Kenntnis.

Die MGG teilt mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen ist, dass die im betrieblichen Verbund mit der Kokerei Kaiserstuhl befindliche Gasreinigungsanlage ebenfalls von der Stilllegung betroffen sein wird. Die Kokerei Kaiserstuhl wird zum 30.09.2000 stillgelegt.
Die unter Bergaufsicht stehende Fläche der Gasreinigungsanlage wird nach betrieblicher Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich der Betriebsdirektion Sanierung von Bergbaustandorten (BDSB) übergehen. Zu diesem Zeitpunkt kann das Verfahren zur Beendigung der Bergaufsicht eingeleitet werden. Darunter fällt - nach Vorliegen erforderlicher Gutachten - neben der Sanierung und Sicherung auch der Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen. Insofern kann ein mit der Stilllegung zeitgleicher Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen nicht stattfinden.
Aus der strukturpolitischen Verantwortung der MGG sowie dem wirtschaftlichen Interesse an der Vermarktung dieser Flächen sowie der unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen des Service- und Gewerbeparkes Minister Stein, kann man das große Interesse der MGG an einer zügigen Folgenutzung der in Rede stehenden Flächen ableiten.

Zu TOP 5.4:
Brechtener Grundschule
hier: Neugestaltung der Schulhöfe

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 04.11.1999 zur Kenntnis.

Die Arbeiten auf dem Schulhof "Am Scharfen Eck" haben am 21.10.1999 begonnen und werden
- je nach Witterungslage und Lieferfristen - noch ca. drei Wochen in Anspruch nehmen. Die Arbeiten auf dem Schulhof "Am Birkenbaum" erfolgen danach.
Aus Witterungsgründen können die geplante elastische Fallschutzdecke und das Großgerät erst im nächsten Frühjahr eingebaut werden.
Zurzeit sind Aufträge im Wert von ca. 105.000,-- DM erteilt. Die Restmittel in Höhe von 45.000,-- DM werden für weitere Arbeiten (Elastikdecke, Pflanzen, Kippkosten für die belastete Schwarzdecke u.a.) benötigt.
Die Übertragung der Mittel wird durch das Schulverwaltungsamt vorgenommen.

Zu TOP 5.5:
Qualitative Verbesserung des Schulraumbestandes

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 03.11.1999 zur Kenntnis:

Zu der von der Bezirksvertretung Do-Eving gewünschten Übersicht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der im Stadtgebiet Eving befindlichen Schulen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Für die Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen wird in jedem Jahr ein auf den jeweiligen Stadtbezirk abgestimmter Investitionskatalog für Hochbaumaßnahmen vorgelegt. Darin enthalten sind jene städtischen Gebäude, die aus Sicht der Verwaltung mittelfristig in der im Katalog beschriebenen Weise saniert werden sollen. Den Bezirksvertretungen steht es frei, ihre für planbare Hochbau-Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel hier entsprechend einzusetzen.
Für die Haushaltsberatungen 2000 ist ein zwischen den Bedarfsträgern und der Hochbauverwaltung abgestimmter Vorschlagskatalog in Vorbereitung, der den Bezirksvertretungen rechtzeitig über StA 33 mit den übrigen Unterlagen zugeht.
Parallel arbeitet die Verwaltung seit Herbst 1999 an einer strukturierten Datenaufnahme und Auswertung über den Zustand aller städtischen Gebäude (Baucontrolling). Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse über den Zustand und Sanierungsbedarf aller städtischen Gebäude fließen in ein Gesamtsanierungskonzept ein. Somit ist künftig eine bessere mittel- und langfristige Sanierungs- und Investitionsplanung möglich.
Nach Vorlage und Auswertung der Daten wird das erstellte Sanierungskonzept im Rahmen entsprechender Vorlagen den politischen Gremien zur Beschlussentscheidung vorgelegt.








Zu TOP 5.6:
Verkehrslenkungsmaßnahme Innsbruckstraße

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt als Nachtrag zu einem Ortstermin ein Plan zur Verkehrslenkungsmaßnahme in der Innsbruckstraße vor.
Die Umbaumaßnahmen werden nach Auskunft des Bezirksvorstehers, Herrn Böttger, hier im nächsten Jahr im Zusammenhang mit der Neuerstellung und Erweiterung des Park and Ride Parkplatzes beginnen.
Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt den vorliegenden Plan und die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.7:
Baumschnittmaßnahmen für eine bessere Ausleuchtung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 04.11.1999 zur Kenntnis.

Eine Überprüfung der Straßenleuchten in verschiedenen Straßenzügen, u.a. in der Straße "Zum Holz" ergab keine Beeinträchtigungen der Ausleuchtung durch Straßenbäume.
Nachfragen bei der bei der DEW ergaben, dass mehrmals jährlich sämtliche städtischen Straßenleuchten im Auftrag des Tiefbauamtes durch die DEW-Mitarbeiter im Rahmen der Funktionskontrolle auch auf Beeinträchtigungen durch Straßenbäume überprüft werden.
Im Falle der Beeinträchtigung erfolgt eine Meldung an den zuständigen Unterhaltungsbezirk, welcher dann die notwendigen weiteren Schritte veranlasst.
Selbstverständlich wird der Gartenunterhaltungsbezirk Nord unabhängig von dem o.g. Verfahren jederzeit Hinweise aus der Bevölkerung im Rahmen seiner Zuständigkeit, durch die eigene Baumpflegeabteilung oder durch beauftragte Baumpflegefirmen, geeignete Schnittmaßnahmen im Kronenbereich der Straßenbäume durchführen.

Zu TOP 5.8:
Verkehrssituation Evinger Straße 291

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.11.1999 zur Kenntnis.

Das Tiefbauamt teilt mit, dass in dem angesprochenen Bereich eine Fahrstreifenbegrenzung markiert ist. Die Fahrstreifenbegrenzung wurde angeordnet, um den Fahrzeugverkehr vom Schienenverkehr abzugrenzen. Ein Halten auf der Fahrbahn wäre nur dann erlaubt, wenn zwischen dem Fahr-
zeug und er Linie ein Fahrstreifen von 3 m verbliebe. Da diese Mindestbreite auf keinen Fall eingehalten werden kann, ist das Halten in diesem Bereich verboten. Gem. § " Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Aufgrund dieser Regelung ist eine Benutzung des Gehweges als Parkfläche grundsätzlich ausgeschlossen.
Dem Wunsch von Herrn Mützel, weitere Verkehrszeichen in diesem Bereich aufzustellen, kann auch rechtlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Die Verwaltungsvorschrift zu § 39 I StVO schließt eine Beschilderung aus, die lediglich gesetzliche Regelung wiedergibt.
Eine Entschärfung der Verkehrssituation kann leider nicht mit verkehrsregelnden Maßnahmen erreicht werden. Das Amt für öffentlich Ordnung und die Polizei wurden über die Verkehrssituation Evinger Straße informiert und gebeten, im Rahmen ihrer dienstlichen Möglichkeiten einzuschreiten.


Zu TOP 5.9:
Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle Scharfes Eck_________________________________________________________________________

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 11.11.1999 zur Kenntnis.

Wie das Grünflächenamt mitteilt, wurde festgestellt, dass das auf dem Evinger Platz befindliche Hochbeet entsprechend den Planungsvorgaben der Planungsgruppe Oberhausen bepflanzt wurde und sich in einem einwandfreien Zustand befindet.
Das im Bereich der Evinger Straße westlich befindliche Pflanzbeet wird in Kürze nach Auffüllung mit Oberboden bepflanzt.
Nach Auskunft der DSW ist für den Bereich der Haltestelle "Scharfes Eck" eine Erhöhung auf 92 cm vorgesehen. Die Begrünung des Haltestellenbereiches ist bereits ausgeschrieben. Eine Durchführung der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings nicht sinnvoll, da Beschädigungen der Bepflanzung durch den Haltestellen-Umbau zu erwarten wären. Mit der Umbaumaßnahme soll im Frühjahr 2000 begonnen werden.

Zu TOP 5.10:
Anlage einer privaten Spiel- und Erholungsfläche südl. der Zweigwerkstatt "Über den Teichen" an der Osterfeldstraße in Dortmund-Eving________________________________________________

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 10.11.1999 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt in seiner Stellungnahme mit dass, der Verein zur Förderung Geistigbehinderter e.V. beabsichtigt zwischen der im Bau befindlichen Werkstatt und der öffentlichen Grünanlage "An den Teichen" eine private Grünfläche anzulegen.
Der Standort ist Teil einer im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund gekennzeichneten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingartenanlage"
Gegen die Nutzung eines Teilbereiches als private Grünfläche bestehen keine Bedenken, da aufgrund der Abmessung der geplanten Spiel- und Erholungsfläche eine spätere Nutzung der angrenzenden Flächen als Dauerkleingartenanlage nur geringfügig eingeschränkt wird.

Zu TOP 6.1.1:
Erweiterung des Sanierungsgebietes zur Haus- und Fassadenrestaurierung an der Evinger Straße
im Bereich der "Neuen Evinger Mitte"
(Antrag der SPD-Fraktion vom 05.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, im Interesse einer dringend notwendigen Stadtbildverbesserung (Haus- und Fassadenrenovierung) die Grenzen des Sanierungsgebietes wie folgt zu erweitern:
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Amtsstraße bis Grävingholzstraße / Kemminghauser Straße
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Winterkampweg bis Jakobstraße
· Bergstraße beidseitig von Evinger Straße bis Lindenhorster Straße
· Lindenhorster Straße beidseitig von Jakobstraße bis Grävingholzstraße / Alte Ellinghauser Straße
Zu TOP 6.1.2:
Fahrbahn Reparatur auf der Kemminghauser Straße (rechte Fahrspur nördlich zwischen Lüdinghauser Straße und Süggelweg)
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

DieVerwaltung wird gebeten, das Westfälische Landesstraßenbauamt Bochum aufzufordern, für
eine schnelle Reparatur der Fahrbahn zu sorgen.

Begründung:
In der Fahrbahn der Straße befinden sich zwei Löcher. Nach telefonischer Kontaktaufnahme wurden diese Löcher provisorische ausgebessert. Nach jeder Ausbesserung war der Zustand der Straße noch holpriger. Die Anwohner beschweren sich über die dadurch bestehende Lärmbelästigung.

Zu TOP 6.1.3:
Aufnahme der Fläche der Gasreinigungsanlage Evinger Straße in das Wirtschaftsförderungsprogramm und in die Projektgesellschaft Minister Stein
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Fläche in das Wirtschaftsförderungsprogramm und in die Projektgesellschaft Minister Stein aufzunehmen.

Begründung:
Nach der voraussichtlichen Schließung der Kokerei Kaiserstuhl 3 wird die Fläche der Gasreinigungsanlage nicht mehr benötigt. Die gesamte Fläche der ehemaligen Schachanlage Minister Stein wird von der Projektgesellschaft Minister Stein überplant. Es wäre logisch, dass auch die oben genannte Fläche in die Projektgesellschaft aufgenommen wird.

Zu TOP 6.1.4:
Sicherungsmaßnahmen für das Wohnhaus Evinger Straße 264
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, an dem Wohnhaus Evinger Straße 264 unverzüglich Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen.

Begründung:
An diesem Wohnhaus fallen Betonteile herunter bzw. bröckelt die Betondecke ab. Hierdurch sind alle Fußgänger gefährdet. Die ausgebrochenen Balkone sind deutlich zu erkennen.





Zu TOP 6.2.1:
Entwicklung eines Maßnahmenkataloges zur Unterbindung von Graffitischmierereien entlang der Evinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog unter Einbeziehung der Ordnungs- partnerschaften zu entwickeln, der dafür Sorge trägt, dass die Graffitischmierereien zukünftig unterbunden werden.

Begründung:
Die Aufwertung der Evinger Straße ist von allen gesellschaftlich relevanten Kräften gewollt. Allein durch die Baumaßnahme wird dieses Ziel nicht erreicht, wenn nicht parallel dazu Pflege in Verbindung mit Sauberkeit und Ordnung einhergehen. Die Graffitischmierereien sind sehr abträglich für das Stadtbild.

Zu TOP 6.2.2:
Verschönerung der Häuser von Amtsstraße bis Kemminghauser Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die CDU-Fraktion sieht die dringende Notwendigkeit, auch die Häuserzeilen westlich und östlich der Evinger Straße von Amtsstraße bis Kemminghauser Straße durch Sanierungs- und Anstrichmaßnahmen aufzuwerten. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und für diesen Bereich Fördermittel zu akquirieren.

Begründung:
Die o.g. Häuserzeilen würden durch Sanierung und Anstrich erheblich zur Stadtbildverbesserung beitragen. Aus diesem Grund ist nach Fertigstellung des Straßenzuges dieser Bereich optisch aufzuwerten.

Zu TOP 6.2.3:
Zustand des Gebäudes "Alte Apotheke" an der Kreuzung Lindenhorster Straße / Herrekestraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Besitzer des Gebäudes "Alte Apotheke Lindenhorst" zu veranlassen, das Gebäude in einen optisch ansprechenden Zustand herzurichten sowie für die Reinigung im Umfeld Sorge zu tragen.

Begründung:
Der Zusand des Gebäudes einschließlich Umfeld kann so nicht länger hingenommen werden. Hier ist seitens der Verwaltung dringender Handlungsbedarf gegeben.



Zu TOP 6.2.4:
Überplanung der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kohlberger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, den Teilabschnitt der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kohlberger Straße zu überplanen.

Begründung:
In Kürze ist mit dem Baubeginn der Verschwenkung der Lindenhorster Straße zu rechnen. Parallel dazu muss aus der Sicht der CDU-Fraktion das gesamte Teilstück zwischen Jakobstraße und Kohlberger Straße überplant werden. Der Ortsteil Lindenhorst macht hier den denkbar schlechtesten Eindruck. Auswärtige Besucher, besonders der neuen Gewerbegebiete, haben sich schon häufig über den Zustand in diesem Bereich der Lindenhorster Straße negativ geäußert.

Zu TOP 6.2.5:
Erforderliche Maßnahmen an der U-Bahn Haltestelle Maienweg
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

· Installierung einer Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Haltestelle Maienweg
· Befestigung der beiden Zuwege von der Stichstraße Evinger Straße zur Haltestelle Maienweg
· Anlegung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle

Begründung:
Seit Beginn der Einrichtung der Haltestelle Maienweg hat sich an diesem Punkt ein erhebliches Gefahrenpotential, besonders während der dunklen Jahreszeit, entwickelt. Die Sperrungen der B 54 für den Individualverkehr in Richtung Innenstadt verlockt viele Autofahrer, die Evinger Straße in Richtung Norden mit noch höherem Tempo zu befahren. Gefährdet sind besonders Schulkinder und ältere Verkehrsteilnehmer. Der Weg zwischen den Ampeln Am Gulloh bzw. Rauher Dorn bis zur Haltestelle Maienweg wird oft entlang des Gleiskörpers genutzt. Hier ist ggf. zu prüfen, ob für die Bauphase evtl. ein Behelfsweg angelegt werden kann. Desweiteren ist der Bahnsteig an der Nordseite durch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer nicht nutzbar, da hier eine Rampenauffahrt fehlt. Fußgänger, die die Evinger Stichstraße aus Richtung Rauher Dorn benutzen, müssen zudem die matschige Grünfläche bis zum Bahnsteig queren. Aus den dargestellten Gründen fordert die CDU-Fraktion die sofortige Umsetzung der beantragten Maßnahmen.
-----------------------------------------------
Die von der CDU-Fraktion geforderten Maßnahmen sind - wie der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 8.1 zu entnehmen ist - bis auf die Anlegung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle bereits durchgeführt worden.
Die Verwaltung wird daher gebeten, an der Nordseite der Haltestelle Maienweg ebenfalls eine Rampe anzulegen.







Zu TOP 6.3.1:
Einrichtung von Querungshilfen an folgenden Stellen im Stadtbezirk:

1. Deutsche Straße im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte
2. Osterfeldstraße im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen"
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.1999)

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt folgender Antrag der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vor:

Zur Sicherung von Fußgängern und insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beantragen wir hiermit die Einrichtung von Querungshilfen an folgenden Stellen im Stadtbezirk

Begründung:
Im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte fehlt die Möglichkeit, die Deutsche Straße sicher zu überqueren. Dieser Bereich ist durch das Vorhandensein von Hallenbad, Jugendfreizeitstätte und den Zugang zum Park mit seinen Spielplätzen und sonstigen Spielmöglichkeiten stark frequentiert. Durch die großzügig ausgebaute Fahrbahn ist stets eine überhöhte Geschwindigkeit der Autofahrer festzustellen. Die Einmündung der Württemberger Straße an dieser Stelle erhöht das Gefährdungspotential. Zum Teil lebensgefährliche Verletzungen und zahlreiche brenzlige Situationen, insbesondere von und mit Kindern, sind die Folgen.
An der Osterfeldstraße im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen" ist keine sichere Überquerung der Osterfeldstraße möglich. Auch hier muss insbesondere den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, gefahrlos auf die gegenüberliegenden Grünflächen, die Radfahrwege, zur Bushaltestelle, die Fußwege etc. zu gelangen.

Zum ersten Punkt beschließt die Bezirksvertretung Do-Eving - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, zur Sicherung von Fußgängern und insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen an der Deutschen Straße im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte eine Querungshilfe einzurichten.

Zum zweiten Punkt beschließt die Bezirksvertretung Do-Eving - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten festzustellen, welcher Standort für eine Querungshilfe am besten geeignet ist.

Begründung:
Da die Bauarbeiten im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen" und der beschützenden Werkstatt "Über den Teichen" noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist im Moment nicht absehbar, an welcher Stelle die Querungshilfe am sinnvollsten zu errichten ist. Die Bezirksvertretung Do-Eving wird dann nach Beendigung der Bautätigkeiten - evtl. im Rahmen eines Ortstermins - den Vorschlag bzw. die Vorschläge der Verwaltung prüfen.






Zu TOP 6.3.2:
Vorstellung des Markierungsplanes für die Holthauser Straße
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Der von der Verwaltung entwickelte Markierungsplan für die Holthauser Straße soll der Bezirksvertretung Do-Eving vorgestellt werden.

Begründung:
Nach wie vor stellt die Verkehrsbelastung der Holthauser Straße durch Pkw- wie LKW-Verkehr eine starke Gefährdung der Anwohner, vor allem Kinder, dar. Eine Zuspitzung der Situation erfolgt durch die Umgestaltung der Evinger Straße, da die Holthauser Straße als Umgehungsstraße genutzt wird.

Zu TOP 6.3.3:
Überprüfung der Schulbussituation in Holthausen
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, die Schulbussituation in Holthausen nochmals zu überprüfen

Begründung:
Nach wie vor stellt die Verkehrsbelastung der Holthauser Straße durch Pkw- wie LKW-Verkehr eine starke Gefährdung der Anwohner, vor allem Kinder, dar. Eine Zuspitzung der Situation erfolgt durch die Umgestaltung der Evinger Straße, da die Holthauser Straße als Umgehungsstraße genutzt wird.

Zu TOP 6.4.1.:
Errichtung von Hinweisschildern bei Großveranstaltungen im Stadtbezirk Eving
(Antrag Die Bürgerliste vom 03.11.1999)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgenden Antrag ab:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu allen größeren Veranstaltungen im Stadtbezirk Dortmund- Eving, wie z.B. Marktfeste, Stadtteilfeste, Kirmes etc., an den Ortseingangsstraßen Hinweisschilder aufzustellen.

Begründung:
Hierdurch wird verstärkt für Veranstaltungen des Stadtbezirkes geworben und seine Attraktivität erhöht.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen
Frau Süßmilch war während der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend –




Begründung der Ablehnung:
Es kann schon aus Kostengründen nicht Aufgabe der Bezirksvertretung bzw. der Verwaltung sein, für Veranstaltungen von Vereinen oder Privatfirmen zu werben.

Zu TOP 7.1.1:
Sachstandsbericht über die Verkleinerung der Verkehrsinsel in der Katzbachstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Verwaltung wird von der Bezirksvertretung Do-Eving gebeten, einen Sachstandsbericht über die Verkleinerung der Verkehrsinsel in der Katzbachstaße zu geben.

Begründung:
Der Straßenraum im Bereich der Insel ist sehr schmal. Wenn in diesem Bereich Pkws parken, kommen Müllfahrzeuge oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr durch. Die Bewohner haben keine andere Möglichkeit ihre Fahrzeuge abzustellen. Die Insel wird bereits jetzt schon zum Teil als Fahrbahn benutzt.

Zu TOP 7.2.1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Kinder- und Jugendtreff Brechten
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die CDU-Fraktion hat in der Oktobersitzung einen Antrag zum Kinder- und Jugendtreff Brechten gestellt. Es wird nachgefragt, wann mit der Stellungnahme zu diesem Antrag zu rechnen ist.

Zu TOP 7.2.2:
Sachstandsbericht zum ehemaligen Daumegelände
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Das ehemalige Daumegelände ist in den Besitz der Entsorgung Dortmund (EDG) übergegangen.
Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, welchem Verwendungszweck das Grundstück zugeführt werden soll.

Zu TOP 7.3.1:
Stellungnahme der Verwaltung zur Betreuung der Kinderspielplätze im Stadtbezirk und vorhandene Patenschaften
(Anfrage Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.19999

Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen bittet um Mitteilung, in welcher Form und in welchem Umfang die im Stadtbezirk vorhandenen Kinderspielplätze betreut und gepflegt werden. Hier schien bei einzelnen Plätzen wegen Verunreinigungen etc. Handlungsbedarf zu geben. Desweiteren bitten wir um Klärung, inwieweit Patenschaften für Spielplätze im Stadtbezirk existieren.

Zu TOP 7.4.1:
Auskunft der Verwaltung zu bestehenden Möglichkeiten der Beseitigung von Schrottautos auf dem Grundstück Brechtener Straße 33
(Anfrage Die Bürgerliste vom 03.11.1999)

Der Vertreter der Bürgerliste bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten bestehen, die an dem Grundstück Brechtener Straße 33 vorhandenen Schrottautos zu beseitigen.

TOP 8.1:
Verkehrslenkungsmaßnahmen während des Umbaus der B 54 von der Kemminghauser Straße bis Brechten_______________________________________________________________________

I. ( Vorlage der Verwaltung - 69/3 - vom 06.12.1999)
II. ( Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999)
III. (Eingabe der Anwohner "Holzheck" vom 20.11.1999)

I. ( Vorlage der Verwaltung - 69/3 - vom 06.12.1999)

Herr Rothschuh – Stadtbahnbauamt – ist als Berichterstatter erschienen, um die o.g. Vorlage näher zu erläutern.
Herr Rothschuh erklärt zunächst, dass für das fragliche Teilstück zwischen Grävingholz und
Brechten das Planfeststellungsverfahren abschlossen ist. Mit dem Bau wurde bereits begonnen. Gegenüber den ursprünglichen Planungen wurden an der U-Bahn Haltestelle Maienweg einige erforderliche Änderungen durchgeführt. In Höhe der Haltestelle wurde eine Fußgängerbedarfsampel installiert, die beiden Zuwege von der Stichstraße Evinger Straße zur Haltestelle Maienweg wurden befestigt und an der Haltestelle wurde eine Rampe angebracht.
Ebenfalls im Gegensatz zum ursprünglichen Planfeststellungsverfahren sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
· Zweirichtungsverkehr auf dem Abschnitt Im Dorfe bis Wittichstraße
· Durchstich der Wittichstraße nach Westen und zum Schimmelreiterweg
· Zweirichtungsverkehr auf dem Abschnitt Holzheck bis Kemminghauser Straße bis Beginn der Hauptbauphase Mitte 2000

Herr Rothschuh weist ausdrücklich daraufhin, dass die o.g. Änderungen im Gegensatz zum Planfeststellungsverfahren stehen. Sollten Einwendungen oder Widersprüche betroffener Anwohner auftauchen, müsste wieder nach dem ursprünglichen Plan verfahren werden.
-----------------------------------------------
Beanstandet wird von der SPD- wie auch der CDU-Fraktion, dass die Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs nur bis zur Hauptbauphase ca. im Juni 2000 gelten soll. Die dann beginnende Hauptbauphase wird voraussichtlich zwei Jahre dauern.
-----------------------------------------------
Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig –vorlagemäß:
1. Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs von "Am Gulloh" bis Kemminghauser Straße bis zur Hauptbauphase ca. Juni 2000

2. Umkehr des Einrichtungsverkehrs auf der Evinger Straße Evinger Straße in Richtung
Nord-Süd bis zur Hauptbauphase ca. Juni 2000
Zusatz:
Grundsätzlich ist eine Umkehrung des Verkehrs von Nord nach Süd während der gesamten Dauer der Baumaßnahme gewünscht.



II. Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Der derzeitige Einbahnverkehr von Süd nach Nord wird entgegengesetzt von Nord nach Süd geregelt.

Begründung:
Die derzeitige Regelung führt dazu, dass die B 54 in dem o.g. Bereich kaum befahren wird. Die Anwohner müssen erhebliche Umwege in Kauf nehmen.
Die Geschäftsleute, die in dem Bereich der B 54 angesiedelt sind, beklagen hohe Umsatz- einbußen. Im übrigen wird das Baulos 4, Umbau B 54, erst im Juni 2000 fertiggestellt sein.
Der Umstand führt dazu, dass kein Fahrzeug aus Richtung Süden die Evinger Mitte erreichen kann.
-----------------------------------------------
III. (Eingabe der Anwohner "Holzheck" vom 20.11.1999)

Durch die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorstehend beschlossene Verkehrsführung von Nord nach Süd ist das Problem der Anwohner des Holzheck beseitigt.

Zu TOP 8.2:
Sanierung der Wohnhäuser westlich und östlich der Evinger Straße
hier: Evinger Straße 254
(Bürgereingabe vom 23.11.1999)

Der Eingeber, Herr Willi Hollweg, Freischöffenweg 12, 44339 Dortmund möchte zu einem schönerem Gesamtbild der Evinger Straße beitragen und beabsichtigt, die Hausfassade des Wohnhauses Evinger Straße 254 mit einem neuen Anstrich zu versehen.
Daher bittet er, in das Förderprogramm der Stadt Dortmund zur Sanierung der Evinger Straße aufgenommen zu werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt Herrn Hollweg in seiner Absicht und leitet die Eingabe an die Verwaltung weiter.

Zu TOP 8.3:
Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg
(Bürgereingabe vom 21.11.1999)

Der Eingeber, Herr Ulrich Kneisel, Holzheck 5, 44339 Dortmund regt an, dass zum Ausgleich der Beeinträchtigung des Erholungswertes u.a. eine zusätzlich Wegeverbindung in der nördlichen Verlängerung des "Süggelrandweges" angelegt werden sollte.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt die vorliegende Eingabe und bittet die Verwaltung um Prüfung.




Zu TOP 9:
Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Märchensiedlung" und an der Amtsstraße____________________________________________________________________
- abgesetzt -

N i e d e r s c h r i f t

über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 08.12.1999 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Reck - Bauordnungsamt -
Herr Rüppel - Sportamt -
Herr Rotschuh - Stadtbahnbauamt -
c) Sachverständige:
Prof. Pfeiffer - Architekt (Evinger Platz 6-14)
d) Ratsvertreter/in:
Herrn Berndsen
e) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -

Verhindert sind:
Kopkow, Anke

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 19.10 Uhr . . .

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlußfähigkeit fest.

Die Bezirksvertretung Do-Eving verständigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt 8.1 vorzuziehen und gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 6.2 .5 unmittelbar nach TOP 5.1. zu behandeln

Der Tagesordnungspunkt 9 wird abgesetzt und auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung vertagt, da der eingeladene Berichterstatter der Viterra Wohnungsgesellschaft aus Krankheitsgründen nicht erscheinen konnte.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung

1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeinnieder4.docdeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

3. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.11.1999

4. Vorlagen

4.1 Neubau eines Geschäfts- und Bürohauses Evinger Platz 6 - 14

4.2 Widmung im Bereich Evinger Platz

5. Stellungnahmen

5.1 Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz

5.2 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße

5.3 Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes

5.4 Brechtener Grundschule
hier: Neugestaltung der Schulhöfe

5.5 Qualitative Verbesserung des Schulraumbestandes

5.6 Verkehrslenkungsmaßnahme Innsbruckstraße

5.7 Baumschnittmaßnahmen für eine bessere Ausleuchtung im Stadtbezirk Dortmund-
Eving


5.8 Verkehrssituation Evinger Straße 291

5.9 Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle Scharfes Eck

5.10 Anlage einer privaten Spiel- und Erholungsfläche südl. der Zweigwerkstatt "Über den Teichen" an der Osterfeldstraße in Dortmund-Eving

6. Anträge der Fraktionen

6.1 SPD

6.1.1 Erweiterung des Sanierungsgebietes zur Haus- und Fassadenrestaurierung an der Evinger Straße im Bereich der "Neue Evinger Mitte"

6.1.2 Fahrbahn Reparatur auf der Kemminghauser Straße (rechte Fahrspur nördlich zwischen Lüdinghauser Straße und Süggelweg)

6.1.3 Aufnahme der Fläche der Gasreinigungsanlage Evinger Straße in das Wirtschaftsförderungsprogramm und in die Projektgesellschaft Minister Stein

6.1.4 Sicherungsmaßnahmen für das Wohnhaus Evinger Straße 264

6.2 CDU

6.2.1 Entwicklung eines Maßnahmenkataloges zur Unterbindung von Graffitischmierereien entlang der Evinger Straße

6.2.2 Verschönerung der Häuser von Amtsstraße bis Kemminghauser Straße

6.2.3 Zustand des Gebäudes "Alte Apotheke" an der Kreuzung Lindenhorster Straße / Herrekestraße

6.2.4 Überplanung der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kohlberger Straße

6.2.5 Erforderliche Maßnahmen an der U-Bahn Haltestelle Maienweg

· Installierung einer Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Haltestelle Maienweg
· Befestigung der beiden Zuwege von der Stichstraße Evinger Straße zur Haltestelle
Maienweg
· Anlegung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle



6.3 Vertreter Bündnis '90 / Die Grünen

6.3.1 Einrichtung von Querungshilfen an folgenden Stellen im Stadtbezirk:

· Deutsche Straße im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte

· Osterfeldstraße im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen"

6.3.2 Vorstellung des Markierungsplanes für die Holthauser Straße

6.3.3 Überprüfung der Schulbussituation in Holthausen

6.4 Vertreter Die Bürgerliste

6.4.1 Errichtung von Hinweisschildern bei Großveranstaltungen im Stadtbezirk Eving

7. Anfragen der Fraktionen

7.1 SPD

7.1.1 Sachstandsbericht über die Verkleinerung der Verkehrsinsel in der Katzbachstraße

7.2 CDU

7.2.1 Stellungnahme der Verwaltung zum Kinder- und Jugendtreff Brechten

7.2.2 Sachstandsbericht zum ehemaligen Daumegelände

7.3 Vertreter Bündnis ´90/Die Grünen

7.3.1 Stellungnahme der Verwaltung zur Betreuung der Kinderspielplätze im Stadtbezirk und vorhandene Patenschaften

7.4 Vertreter Die Bürgerliste

7.4.1 Auskunft der Verwaltung zu bestehenden Möglichkeiten der Beseitigung von Schrottautos auf dem Grundstück Brechtener Straße 33
---------------------------------------------

8. Eingaben an die Bezirksvertretung

8.1 Verkehrslenkungsmaßnahmen während des Umbaus der B 54 von der Kemminghau ser Straße bis Brechten

8.2 Sanierung der Wohnhäuser westlich und östlich der Evinger Straße
hier: Evinger Straße 254


8.3 Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg
--------------------------------------------
9. Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Märchensiedlung"
und an der Amtsstraße
-abgesetzt -

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Da keine Fragen von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen/Zu- hörern) gestellt werden, eröffnet der Bezirksvorsteher um 16.05 Uhr die öffentliche Sitzung.

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen__________________________________________________________

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Bromba wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.11.1999______________________________________________________________

Die Niederschrift über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - am 10.11.1999 wird
- einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Neubau eines Geschäfts- und Bürohauses Evinger Platz 6 - 14
(Vorlage der Verwaltung - 63/2-2-24650 - vom 30.11.1999)

Herr Prof. Pfeiffer der Architekt des geplanten Neubaus und Herr Reck vom Bauordnungsamt
stellen die Planungen für das Geschäft- und Bürohaus Evinger Platz 6 – 14 anhand von Folien
und ausgehängten Plänen vor.
In der nachfolgenden Diskussion stellt sich heraus, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Errichtung des Hauses grundsätzlich positiv gegenüber stehen.
Es herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass der Neubau nicht losgelöst von seinem Umfeld betrachtet werden kann.
Wichtige Punkte sind hier u.a. die Gestaltung des Evinger Platzes, die Verkehrsführung und die Stellplatzfrage.
Besonderer Wert wird hier auf die zeitgleiche Umgestaltung des Evinger Platzes gelegt.
Die Verkehrsanbindung für das neue Gebäude soll über die Amtstraße und den Holtbeuteweg erfolgen. Die Amtstraße ist in einem sehr schlechten Zustand und der Holtbeuteweg müsste entsprechend ausgebaut werden. Im jetzigen Zustand ist eine Zufahrt über beide Straßen nicht möglich. Entsprechende Pläne für die Verkehrsführung müssen in die Überlegungen zum Neubau des Hauses mit einbezogen werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Die vorliegende Vorlage wird in dieser Form nicht akzeptiert.
Die Verwaltung wird gebeten, zunächst einen städtebaulichen Rahmenplan zu erstellen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der nächsten Sitzung das gesamte Bauumfeld vorzustellen.
Der zu erstellende Rahmenplan soll die oben aufgezeigten Zusammenhänge darlegen. Festzustellen ist durch diesen Plan, welche Maßnahmen und Arbeiten im Umfeld erforderlich sind, wie z.B. Straßenausbau und Platzgestaltung.

Zu TOP 4.2:
Widmung im Bereich Evinger Platz
(Vorlage der Verwaltung - 66/1-IV - vom 25.08.1999

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig - die Widmung der Platzflächen im Bereich der neu gestalteten "Evinger Mitte" als Fußgängerzone.

Zusatz:
Grundsätzlich stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Widmung des Evinger Platzes als Fußgängerzone zu. Aufgrund der Parksituation im Bereich "Neue Evinger Mitte" soll das Parken dort jedoch vorerst für einen befristeten Zeitraum – längstens bis zur Umgestaltung des Evinger Platzes - weiterhin möglich sein.

Der "Grüne Platz" ist ab sofort für jeglichen Verkehr zu sperren. Entsprechende Schilder, die den Platz als Fußgängerzone ausweisen, sind schnellstmöglich anzubringen.

Zu TOP 5.1:
Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Sportamtes vom 25.10.1999 vor:

Auf der Sportanlage Grävingholz, Dortmund-Eving, beabsichtigt der Verein die Errichtung eines Jugendaufenthaltsraumes. Gegen diese Errichtung bestehen seitens der Sportverwaltung keine Bedenken, ein entsprechender Gestattungsvertrag wurde im Oktober 1999 geschlossen.
Auf der Sportanlage Gretelweg, Do-Kemminghausen, wird durch den Verein Rot-Weiß Obereving ebenfalls der Bau eines Jugendaufenthaltsraumes geplant. Auch hier bestehen seitens der Sportverwaltung keine Bedenken, ein entsprechender Gestattungsvertrag wurde inzwischen gefertigt und liegt dem Verein zur Unterschrift vor. Die erforderliche Baugenehmigung ist am 21.10.1999 beim Sportamt eingegangen.
---------------------------------------------
Herr Rüppel – Amtsleiter des Sportamtes – ist erschienen, um die o.g. Stellungnahme des Sportamtes zu erläutern.
Herr Rüppel erklärt, dass die Baugenehmigungen für die Aufstellung der Container auf den beiden Sportplätzen nach Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern erteilt wurden. Hierbei handelt es sich um das übliche Verfahren. Begrüßt wird in diesen Fällen besonders die Eigeninitiative der Sportvereine, da die Stadt Dortmund aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist Jugendräume auf den Sportplatzanlagen zur Verfügung zu stellen.

Beanstandet wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Do-Eving, dass sie von der Absicht des Sportamtes die Genehmigung zur Aufstellung der Container zu erteilen nicht im Vorfeld informiert bzw. gehört wurde.
Die Kritik bezieht sich nicht allein auf die Baumaßnahmen auf den beiden o.g. Sportplätzen, sondern auch auf die teilweise fehlende Information seitens des Sportamtes in den letzten Jahren.

In diesem Zusammenhang macht Herr Rüppel deutlich, dass eine Beteiligung (Anhörung oder abschließende Entscheidung) der Bezirksvertretung - sowohl in der Gemeindeordnung NW wie auch der Hauptsatzung der Stadt Dortmund - nicht vorgesehen ist, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um “Geschäfte der laufenden Verwaltung” handelt. Diese Rechtsauffassung des Sportamtes wurde nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor einigen Jahren von der Bezirksregierung in Arnsberg wie auch dem Innenministerium des Landes NW bestätigt.
Es wurde allerdings zwischen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und dem Sportamt vereinbart, dass die Bezirksvertretung über alle relevanten Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving informiert wird.
Dieser Vereinbarung ist das Sportamt im vorliegenden Fall nach Meinung der Bezirksvertretung nicht nachgekommen, da die o.g. schriftliche Stellungnahme erst nach einer telefonischen Anfrage eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erstellt wurde.
Einer grundsätzlichen Klärung bedarf nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Frage der Zuständigkeiten bzw. Aufgabenverteilung. Zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen gehört nach § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NW und § 15 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Dortmund u.a. die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Sportplätze.
Auf Unverständnis stößt die Tatsache, dass nach Ansicht des Sportamtes fast alle Entscheidungen, die dort getroffen werden, in die Kategorie “laufende Geschäfte der Verwaltung” eingereiht werden und somit eine Beteiligung der Bezirksvertretung unterbleibt. Auch wenn es sich nach Ansicht der
Bezirksvertretung Dortmund-Eving eindeutig um bezirkliche Angelegenheiten handelt.
Herr Rüppel weist noch einmal auf die bestehende Rechtslage hin, erklärt aber gleichzeitig, dass sein Amt jederzeit bereit ist, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über alle den Stadtbezirk betreffenden Vorgänge zu unterrichten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme und die Ausführungen des Herrn Rüppel zur Kenntnis.

Zu TOP 5.2:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße___________________________________________________________________

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegen die nachfolgenden Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 21.10.1999 sowie eine Mitteilung der Polizeiwache Dortmund-Eving vom 23.09.1999 vor:

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die Sachlage auf der Grundlage der durch Frau Junkermann (Eingeberin) dargelegten Problemschilderung geprüft wurde.
Danach ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung als gering anzusehen ist. Das Geschwindigkeitsniveau bewegt sich durchschnittlich um 40 km/h, was vergleichbar ist mit dem Geschwindigkeitsverhalten, das auf vielen Straßen innerhalb von Tempo-30-Zonen vorhanden ist. Es trifft zu, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht so beachtet wird, wie des wünschenswert wäre. Dieses Verhalten von Verkehrsteilnehmern ist hier - wie in zahlreichen anderen Straßen im Stadtgebiet ebenso - feststellbar. Dennoch ist das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau durch die Tempo-30-Begrenzung deutlich niedriger als vor Einführung der Zonengeschwindigkeitsbereiche.
Das Geschwindigkeitsniveau kann nachhaltig nur durch den Einbau von verkehrsberuhigenden Elementen sichergestellt werden.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrs- und Straßenverhältnisse bietet sich der Einbau von jeweils zwei spurbezogenen Plateauaufpflasterungen in Verbindung mit dem Einbau jeweils einer Baumscheibe zur Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes auf das erforderliche Maß an drei Stellen an:

1. Westlicher Bereich
Einbau im Bereich des Gebäudes Bayrische Straße 40

2. Mittellage
Einbau im Bereich des Gebäudes Bayrische Straße 50

3. Östlicher Bereich
Einbau im Bereich des Marktplatzes östlich der Einmündung der Ortsfahrbahn zu den
Gebäuden Bayrische Straße 60ff.

Die genaue Entwurfsplanung zur Herstellung der baulichen Maßnahmen wurde noch nicht begonnen, da ein Auftrag im Rahmen eines Beschlusses durch die Bezirksvertretung Do-Eving hierzu noch nicht erteilt wurde.
Die Herstellungskosten der Gesamtmaßnahme betragen auf der Grundlage der o.g. Überlegungen ca. 39.000,-- DM. Die Mittel stehen im Haushalt des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr kurzfristig nicht zur Verfügung und müssen somit in die MIP 2000-2004 eingestellt werden.
Ein genauer Ausführungstermin kann unter Verwendung von MIP-Haushaltsmitteln demnach zurzeit nicht benannt werden.
Sollte der Maßnahme seitens der Bezirksvertretung jedoch eine kurzfristige Umsetzung zugestanden werden, ist durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus dem Etat der Bezirksvertretung Do-Eving eine schnellere Realisierung möglich.
-----------------------------------------------
Die Polizeiwache Dortmund-Eving teilt folgendes mit:

Der o.g. Bereich der Bayrischen Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und besteht aus einer ca. 400 m langen, ca. 7 m breiten Fahrbahn mit geradem Verlauf ohne Mittel- oder sonstiger Fahrbahnmarkierung. Beidseitig schließt sich jeweils ein ca. 2 m breiter Grünstreifen mit Grasbewuchs und altem Baumbestand und dann erst der Gehweg an.
Die Anwohner parken ihre PKW meist auf dem Grünstreifen unter den Bäumen, obwohl für den Fahrbahnbereich kein Halt- oder Parkverbot besteht.
Aufgrund dieser Situation in Verbindung mit dem schwachen Verkehrsaufkommen wird von den meisten Fahrzeugführern die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h überschritten. Angeblich soll es sich hierbei des öfteren um Taxifahrer handeln. Aus diesem Fehlverhalten resultierten nach vorliegenden Erkenntnissen in 1999 bisher keine Unfälle.
Durchgeführte Lasermessungen führten zu Verstoßfeststellungen. Die Kontrollen waren aber jeweils nach kurzer Zeit aufgrund der Übersichtlichkeit der Strecke bekannt und führten zu einem angepaßten Fahrverhalten.
Im ersten Schritt kann durch beidseitiges Parken auf der Fahrbahn der befahrbare Bereich eingeengt und so langsamere Fahrtgeschwindigkeiten erreicht werden.
Dauerhaft kann diesen jedoch nur durch Fahrbahnverengungen über das Anlegen von Parkstreifen, in Form von Fahrbahnmarkierungen oder durch bauliche Maßnahmen erreicht werden. Bis dahin können auch weitere Überwachungsmaßnahmen - besonders verdeckte, durch die Überwachungskräfte des Straßenverkehrsamtes Dortmund - zu einer Bewußtseinsänderung der Fahrzeugführer führen.
Der zuständige BD-Beamte, PK Schulz wird mit den Anwohnern der Bayrisches Straße hinsichtlich des Parkverhaltens und mit den Taxifahrern im Bereich des Evinger Markts hinsichtlich ihrer angeblichen Fahrverhaltens sprechen.
-----------------------------------------------
Die vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen er-
scheinen den Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu aufwendig und kosten-
intensiv. Notwendige kleinere Sofortmaßnahmen wie z.B. Abmarkierungen werden von der
Bezirksvertretung durchaus unterstützt.
Zur Einrichtung vekehrsberuhigender Maßnahmen bietet sich nach Ansicht der Bezirksvertretung der Einmündungsbereich von der Bayrische Straße in die Württemberger Straße an, der bisher sehr großzügig und weiträumig gestaltet ist.
Desweiteren wird angesprochen, dass in der Straße nachts häufig große Lkws parken, die frühmorgens wieder losfahren und somit erhebliche Lärmbelästigungen auslösen. Hier ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Straße für LKW ab einer gewissen Tonnenzahl - durch entsprechende Schilder - zu sperren

Um sich ein umfassendes Bild der Lage vor Ort zu machen, beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Ortstermin unter Beteiligung des zuständigen Fachamtes der Stadt Dortmund (Amt für Tiefbau und Straßenverkehr) und der Polizeiwache Dortmund-Eving durchzuführen. Als Termin wird die zweite Januarwoche vorgeschlagen.

Zu TOP 5.3:
Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Mitteilung der MGG vom 05.11.1999 zur Kenntnis.

Die MGG teilt mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen ist, dass die im betrieblichen Verbund mit der Kokerei Kaiserstuhl befindliche Gasreinigungsanlage ebenfalls von der Stilllegung betroffen sein wird. Die Kokerei Kaiserstuhl wird zum 30.09.2000 stillgelegt.
Die unter Bergaufsicht stehende Fläche der Gasreinigungsanlage wird nach betrieblicher Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich der Betriebsdirektion Sanierung von Bergbaustandorten (BDSB) übergehen. Zu diesem Zeitpunkt kann das Verfahren zur Beendigung der Bergaufsicht eingeleitet werden. Darunter fällt - nach Vorliegen erforderlicher Gutachten - neben der Sanierung und Sicherung auch der Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen. Insofern kann ein mit der Stilllegung zeitgleicher Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen nicht stattfinden.
Aus der strukturpolitischen Verantwortung der MGG sowie dem wirtschaftlichen Interesse an der Vermarktung dieser Flächen sowie der unmittelbar angrenzenden Gewerbeflächen des Service- und Gewerbeparkes Minister Stein, kann man das große Interesse der MGG an einer zügigen Folgenutzung der in Rede stehenden Flächen ableiten.

Zu TOP 5.4:
Brechtener Grundschule
hier: Neugestaltung der Schulhöfe

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 04.11.1999 zur Kenntnis.

Die Arbeiten auf dem Schulhof "Am Scharfen Eck" haben am 21.10.1999 begonnen und werden
- je nach Witterungslage und Lieferfristen - noch ca. drei Wochen in Anspruch nehmen. Die Arbeiten auf dem Schulhof "Am Birkenbaum" erfolgen danach.
Aus Witterungsgründen können die geplante elastische Fallschutzdecke und das Großgerät erst im nächsten Frühjahr eingebaut werden.
Zurzeit sind Aufträge im Wert von ca. 105.000,-- DM erteilt. Die Restmittel in Höhe von 45.000,-- DM werden für weitere Arbeiten (Elastikdecke, Pflanzen, Kippkosten für die belastete Schwarzdecke u.a.) benötigt.
Die Übertragung der Mittel wird durch das Schulverwaltungsamt vorgenommen.

Zu TOP 5.5:
Qualitative Verbesserung des Schulraumbestandes

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 03.11.1999 zur Kenntnis:

Zu der von der Bezirksvertretung Do-Eving gewünschten Übersicht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der im Stadtgebiet Eving befindlichen Schulen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Für die Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen wird in jedem Jahr ein auf den jeweiligen Stadtbezirk abgestimmter Investitionskatalog für Hochbaumaßnahmen vorgelegt. Darin enthalten sind jene städtischen Gebäude, die aus Sicht der Verwaltung mittelfristig in der im Katalog beschriebenen Weise saniert werden sollen. Den Bezirksvertretungen steht es frei, ihre für planbare Hochbau-Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel hier entsprechend einzusetzen.
Für die Haushaltsberatungen 2000 ist ein zwischen den Bedarfsträgern und der Hochbauverwaltung abgestimmter Vorschlagskatalog in Vorbereitung, der den Bezirksvertretungen rechtzeitig über StA 33 mit den übrigen Unterlagen zugeht.
Parallel arbeitet die Verwaltung seit Herbst 1999 an einer strukturierten Datenaufnahme und Auswertung über den Zustand aller städtischen Gebäude (Baucontrolling). Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse über den Zustand und Sanierungsbedarf aller städtischen Gebäude fließen in ein Gesamtsanierungskonzept ein. Somit ist künftig eine bessere mittel- und langfristige Sanierungs- und Investitionsplanung möglich.
Nach Vorlage und Auswertung der Daten wird das erstellte Sanierungskonzept im Rahmen entsprechender Vorlagen den politischen Gremien zur Beschlussentscheidung vorgelegt.








Zu TOP 5.6:
Verkehrslenkungsmaßnahme Innsbruckstraße

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt als Nachtrag zu einem Ortstermin ein Plan zur Verkehrslenkungsmaßnahme in der Innsbruckstraße vor.
Die Umbaumaßnahmen werden nach Auskunft des Bezirksvorstehers, Herrn Böttger, hier im nächsten Jahr im Zusammenhang mit der Neuerstellung und Erweiterung des Park and Ride Parkplatzes beginnen.
Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt den vorliegenden Plan und die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.7:
Baumschnittmaßnahmen für eine bessere Ausleuchtung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 04.11.1999 zur Kenntnis.

Eine Überprüfung der Straßenleuchten in verschiedenen Straßenzügen, u.a. in der Straße "Zum Holz" ergab keine Beeinträchtigungen der Ausleuchtung durch Straßenbäume.
Nachfragen bei der bei der DEW ergaben, dass mehrmals jährlich sämtliche städtischen Straßenleuchten im Auftrag des Tiefbauamtes durch die DEW-Mitarbeiter im Rahmen der Funktionskontrolle auch auf Beeinträchtigungen durch Straßenbäume überprüft werden.
Im Falle der Beeinträchtigung erfolgt eine Meldung an den zuständigen Unterhaltungsbezirk, welcher dann die notwendigen weiteren Schritte veranlasst.
Selbstverständlich wird der Gartenunterhaltungsbezirk Nord unabhängig von dem o.g. Verfahren jederzeit Hinweise aus der Bevölkerung im Rahmen seiner Zuständigkeit, durch die eigene Baumpflegeabteilung oder durch beauftragte Baumpflegefirmen, geeignete Schnittmaßnahmen im Kronenbereich der Straßenbäume durchführen.

Zu TOP 5.8:
Verkehrssituation Evinger Straße 291

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.11.1999 zur Kenntnis.

Das Tiefbauamt teilt mit, dass in dem angesprochenen Bereich eine Fahrstreifenbegrenzung markiert ist. Die Fahrstreifenbegrenzung wurde angeordnet, um den Fahrzeugverkehr vom Schienenverkehr abzugrenzen. Ein Halten auf der Fahrbahn wäre nur dann erlaubt, wenn zwischen dem Fahr-
zeug und er Linie ein Fahrstreifen von 3 m verbliebe. Da diese Mindestbreite auf keinen Fall eingehalten werden kann, ist das Halten in diesem Bereich verboten. Gem. § " Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Aufgrund dieser Regelung ist eine Benutzung des Gehweges als Parkfläche grundsätzlich ausgeschlossen.
Dem Wunsch von Herrn Mützel, weitere Verkehrszeichen in diesem Bereich aufzustellen, kann auch rechtlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Die Verwaltungsvorschrift zu § 39 I StVO schließt eine Beschilderung aus, die lediglich gesetzliche Regelung wiedergibt.
Eine Entschärfung der Verkehrssituation kann leider nicht mit verkehrsregelnden Maßnahmen erreicht werden. Das Amt für öffentlich Ordnung und die Polizei wurden über die Verkehrssituation Evinger Straße informiert und gebeten, im Rahmen ihrer dienstlichen Möglichkeiten einzuschreiten.


Zu TOP 5.9:
Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle Scharfes Eck_________________________________________________________________________

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 11.11.1999 zur Kenntnis.

Wie das Grünflächenamt mitteilt, wurde festgestellt, dass das auf dem Evinger Platz befindliche Hochbeet entsprechend den Planungsvorgaben der Planungsgruppe Oberhausen bepflanzt wurde und sich in einem einwandfreien Zustand befindet.
Das im Bereich der Evinger Straße westlich befindliche Pflanzbeet wird in Kürze nach Auffüllung mit Oberboden bepflanzt.
Nach Auskunft der DSW ist für den Bereich der Haltestelle "Scharfes Eck" eine Erhöhung auf 92 cm vorgesehen. Die Begrünung des Haltestellenbereiches ist bereits ausgeschrieben. Eine Durchführung der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings nicht sinnvoll, da Beschädigungen der Bepflanzung durch den Haltestellen-Umbau zu erwarten wären. Mit der Umbaumaßnahme soll im Frühjahr 2000 begonnen werden.

Zu TOP 5.10:
Anlage einer privaten Spiel- und Erholungsfläche südl. der Zweigwerkstatt "Über den Teichen" an der Osterfeldstraße in Dortmund-Eving________________________________________________

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 10.11.1999 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt in seiner Stellungnahme mit dass, der Verein zur Förderung Geistigbehinderter e.V. beabsichtigt zwischen der im Bau befindlichen Werkstatt und der öffentlichen Grünanlage "An den Teichen" eine private Grünfläche anzulegen.
Der Standort ist Teil einer im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund gekennzeichneten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingartenanlage"
Gegen die Nutzung eines Teilbereiches als private Grünfläche bestehen keine Bedenken, da aufgrund der Abmessung der geplanten Spiel- und Erholungsfläche eine spätere Nutzung der angrenzenden Flächen als Dauerkleingartenanlage nur geringfügig eingeschränkt wird.

Zu TOP 6.1.1:
Erweiterung des Sanierungsgebietes zur Haus- und Fassadenrestaurierung an der Evinger Straße
im Bereich der "Neuen Evinger Mitte"
(Antrag der SPD-Fraktion vom 05.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, im Interesse einer dringend notwendigen Stadtbildverbesserung (Haus- und Fassadenrenovierung) die Grenzen des Sanierungsgebietes wie folgt zu erweitern:
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Amtsstraße bis Grävingholzstraße / Kemminghauser Straße
· An der B 54 (Evinger Straße) beidseitig von Winterkampweg bis Jakobstraße
· Bergstraße beidseitig von Evinger Straße bis Lindenhorster Straße
· Lindenhorster Straße beidseitig von Jakobstraße bis Grävingholzstraße / Alte Ellinghauser Straße
Zu TOP 6.1.2:
Fahrbahn Reparatur auf der Kemminghauser Straße (rechte Fahrspur nördlich zwischen Lüdinghauser Straße und Süggelweg)
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

DieVerwaltung wird gebeten, das Westfälische Landesstraßenbauamt Bochum aufzufordern, für
eine schnelle Reparatur der Fahrbahn zu sorgen.

Begründung:
In der Fahrbahn der Straße befinden sich zwei Löcher. Nach telefonischer Kontaktaufnahme wurden diese Löcher provisorische ausgebessert. Nach jeder Ausbesserung war der Zustand der Straße noch holpriger. Die Anwohner beschweren sich über die dadurch bestehende Lärmbelästigung.

Zu TOP 6.1.3:
Aufnahme der Fläche der Gasreinigungsanlage Evinger Straße in das Wirtschaftsförderungsprogramm und in die Projektgesellschaft Minister Stein
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Fläche in das Wirtschaftsförderungsprogramm und in die Projektgesellschaft Minister Stein aufzunehmen.

Begründung:
Nach der voraussichtlichen Schließung der Kokerei Kaiserstuhl 3 wird die Fläche der Gasreinigungsanlage nicht mehr benötigt. Die gesamte Fläche der ehemaligen Schachanlage Minister Stein wird von der Projektgesellschaft Minister Stein überplant. Es wäre logisch, dass auch die oben genannte Fläche in die Projektgesellschaft aufgenommen wird.

Zu TOP 6.1.4:
Sicherungsmaßnahmen für das Wohnhaus Evinger Straße 264
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, an dem Wohnhaus Evinger Straße 264 unverzüglich Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen.

Begründung:
An diesem Wohnhaus fallen Betonteile herunter bzw. bröckelt die Betondecke ab. Hierdurch sind alle Fußgänger gefährdet. Die ausgebrochenen Balkone sind deutlich zu erkennen.





Zu TOP 6.2.1:
Entwicklung eines Maßnahmenkataloges zur Unterbindung von Graffitischmierereien entlang der Evinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog unter Einbeziehung der Ordnungs- partnerschaften zu entwickeln, der dafür Sorge trägt, dass die Graffitischmierereien zukünftig unterbunden werden.

Begründung:
Die Aufwertung der Evinger Straße ist von allen gesellschaftlich relevanten Kräften gewollt. Allein durch die Baumaßnahme wird dieses Ziel nicht erreicht, wenn nicht parallel dazu Pflege in Verbindung mit Sauberkeit und Ordnung einhergehen. Die Graffitischmierereien sind sehr abträglich für das Stadtbild.

Zu TOP 6.2.2:
Verschönerung der Häuser von Amtsstraße bis Kemminghauser Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die CDU-Fraktion sieht die dringende Notwendigkeit, auch die Häuserzeilen westlich und östlich der Evinger Straße von Amtsstraße bis Kemminghauser Straße durch Sanierungs- und Anstrichmaßnahmen aufzuwerten. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und für diesen Bereich Fördermittel zu akquirieren.

Begründung:
Die o.g. Häuserzeilen würden durch Sanierung und Anstrich erheblich zur Stadtbildverbesserung beitragen. Aus diesem Grund ist nach Fertigstellung des Straßenzuges dieser Bereich optisch aufzuwerten.

Zu TOP 6.2.3:
Zustand des Gebäudes "Alte Apotheke" an der Kreuzung Lindenhorster Straße / Herrekestraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Besitzer des Gebäudes "Alte Apotheke Lindenhorst" zu veranlassen, das Gebäude in einen optisch ansprechenden Zustand herzurichten sowie für die Reinigung im Umfeld Sorge zu tragen.

Begründung:
Der Zusand des Gebäudes einschließlich Umfeld kann so nicht länger hingenommen werden. Hier ist seitens der Verwaltung dringender Handlungsbedarf gegeben.



Zu TOP 6.2.4:
Überplanung der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kohlberger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, den Teilabschnitt der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kohlberger Straße zu überplanen.

Begründung:
In Kürze ist mit dem Baubeginn der Verschwenkung der Lindenhorster Straße zu rechnen. Parallel dazu muss aus der Sicht der CDU-Fraktion das gesamte Teilstück zwischen Jakobstraße und Kohlberger Straße überplant werden. Der Ortsteil Lindenhorst macht hier den denkbar schlechtesten Eindruck. Auswärtige Besucher, besonders der neuen Gewerbegebiete, haben sich schon häufig über den Zustand in diesem Bereich der Lindenhorster Straße negativ geäußert.

Zu TOP 6.2.5:
Erforderliche Maßnahmen an der U-Bahn Haltestelle Maienweg
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

· Installierung einer Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Haltestelle Maienweg
· Befestigung der beiden Zuwege von der Stichstraße Evinger Straße zur Haltestelle Maienweg
· Anlegung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle

Begründung:
Seit Beginn der Einrichtung der Haltestelle Maienweg hat sich an diesem Punkt ein erhebliches Gefahrenpotential, besonders während der dunklen Jahreszeit, entwickelt. Die Sperrungen der B 54 für den Individualverkehr in Richtung Innenstadt verlockt viele Autofahrer, die Evinger Straße in Richtung Norden mit noch höherem Tempo zu befahren. Gefährdet sind besonders Schulkinder und ältere Verkehrsteilnehmer. Der Weg zwischen den Ampeln Am Gulloh bzw. Rauher Dorn bis zur Haltestelle Maienweg wird oft entlang des Gleiskörpers genutzt. Hier ist ggf. zu prüfen, ob für die Bauphase evtl. ein Behelfsweg angelegt werden kann. Desweiteren ist der Bahnsteig an der Nordseite durch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer nicht nutzbar, da hier eine Rampenauffahrt fehlt. Fußgänger, die die Evinger Stichstraße aus Richtung Rauher Dorn benutzen, müssen zudem die matschige Grünfläche bis zum Bahnsteig queren. Aus den dargestellten Gründen fordert die CDU-Fraktion die sofortige Umsetzung der beantragten Maßnahmen.
-----------------------------------------------
Die von der CDU-Fraktion geforderten Maßnahmen sind - wie der Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 8.1 zu entnehmen ist - bis auf die Anlegung einer Rampe an der Nordseite der Haltestelle bereits durchgeführt worden.
Die Verwaltung wird daher gebeten, an der Nordseite der Haltestelle Maienweg ebenfalls eine Rampe anzulegen.







Zu TOP 6.3.1:
Einrichtung von Querungshilfen an folgenden Stellen im Stadtbezirk:

1. Deutsche Straße im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte
2. Osterfeldstraße im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen"
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.1999)

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt folgender Antrag der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vor:

Zur Sicherung von Fußgängern und insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beantragen wir hiermit die Einrichtung von Querungshilfen an folgenden Stellen im Stadtbezirk

Begründung:
Im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte fehlt die Möglichkeit, die Deutsche Straße sicher zu überqueren. Dieser Bereich ist durch das Vorhandensein von Hallenbad, Jugendfreizeitstätte und den Zugang zum Park mit seinen Spielplätzen und sonstigen Spielmöglichkeiten stark frequentiert. Durch die großzügig ausgebaute Fahrbahn ist stets eine überhöhte Geschwindigkeit der Autofahrer festzustellen. Die Einmündung der Württemberger Straße an dieser Stelle erhöht das Gefährdungspotential. Zum Teil lebensgefährliche Verletzungen und zahlreiche brenzlige Situationen, insbesondere von und mit Kindern, sind die Folgen.
An der Osterfeldstraße im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen" ist keine sichere Überquerung der Osterfeldstraße möglich. Auch hier muss insbesondere den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, gefahrlos auf die gegenüberliegenden Grünflächen, die Radfahrwege, zur Bushaltestelle, die Fußwege etc. zu gelangen.

Zum ersten Punkt beschließt die Bezirksvertretung Do-Eving - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, zur Sicherung von Fußgängern und insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen an der Deutschen Straße im Bereich des Hallenbades und der Jugendfreizeitstätte eine Querungshilfe einzurichten.

Zum zweiten Punkt beschließt die Bezirksvertretung Do-Eving - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten festzustellen, welcher Standort für eine Querungshilfe am besten geeignet ist.

Begründung:
Da die Bauarbeiten im Bereich der Neubausiedlung "An den Teichen" und der beschützenden Werkstatt "Über den Teichen" noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist im Moment nicht absehbar, an welcher Stelle die Querungshilfe am sinnvollsten zu errichten ist. Die Bezirksvertretung Do-Eving wird dann nach Beendigung der Bautätigkeiten - evtl. im Rahmen eines Ortstermins - den Vorschlag bzw. die Vorschläge der Verwaltung prüfen.






Zu TOP 6.3.2:
Vorstellung des Markierungsplanes für die Holthauser Straße
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Der von der Verwaltung entwickelte Markierungsplan für die Holthauser Straße soll der Bezirksvertretung Do-Eving vorgestellt werden.

Begründung:
Nach wie vor stellt die Verkehrsbelastung der Holthauser Straße durch Pkw- wie LKW-Verkehr eine starke Gefährdung der Anwohner, vor allem Kinder, dar. Eine Zuspitzung der Situation erfolgt durch die Umgestaltung der Evinger Straße, da die Holthauser Straße als Umgehungsstraße genutzt wird.

Zu TOP 6.3.3:
Überprüfung der Schulbussituation in Holthausen
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, die Schulbussituation in Holthausen nochmals zu überprüfen

Begründung:
Nach wie vor stellt die Verkehrsbelastung der Holthauser Straße durch Pkw- wie LKW-Verkehr eine starke Gefährdung der Anwohner, vor allem Kinder, dar. Eine Zuspitzung der Situation erfolgt durch die Umgestaltung der Evinger Straße, da die Holthauser Straße als Umgehungsstraße genutzt wird.

Zu TOP 6.4.1.:
Errichtung von Hinweisschildern bei Großveranstaltungen im Stadtbezirk Eving
(Antrag Die Bürgerliste vom 03.11.1999)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgenden Antrag ab:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu allen größeren Veranstaltungen im Stadtbezirk Dortmund- Eving, wie z.B. Marktfeste, Stadtteilfeste, Kirmes etc., an den Ortseingangsstraßen Hinweisschilder aufzustellen.

Begründung:
Hierdurch wird verstärkt für Veranstaltungen des Stadtbezirkes geworben und seine Attraktivität erhöht.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen
Frau Süßmilch war während der Abstimmung nicht im Sitzungsaal anwesend –




Begründung der Ablehnung:
Es kann schon aus Kostengründen nicht Aufgabe der Bezirksvertretung bzw. der Verwaltung sein, für Veranstaltungen von Vereinen oder Privatfirmen zu werben.

Zu TOP 7.1.1:
Sachstandsbericht über die Verkleinerung der Verkehrsinsel in der Katzbachstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.11.1999)

Die Verwaltung wird von der Bezirksvertretung Do-Eving gebeten, einen Sachstandsbericht über die Verkleinerung der Verkehrsinsel in der Katzbachstaße zu geben.

Begründung:
Der Straßenraum im Bereich der Insel ist sehr schmal. Wenn in diesem Bereich Pkws parken, kommen Müllfahrzeuge oder Rettungsfahrzeuge nicht mehr durch. Die Bewohner haben keine andere Möglichkeit ihre Fahrzeuge abzustellen. Die Insel wird bereits jetzt schon zum Teil als Fahrbahn benutzt.

Zu TOP 7.2.1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Kinder- und Jugendtreff Brechten
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Die CDU-Fraktion hat in der Oktobersitzung einen Antrag zum Kinder- und Jugendtreff Brechten gestellt. Es wird nachgefragt, wann mit der Stellungnahme zu diesem Antrag zu rechnen ist.

Zu TOP 7.2.2:
Sachstandsbericht zum ehemaligen Daumegelände
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.11.1999)

Das ehemalige Daumegelände ist in den Besitz der Entsorgung Dortmund (EDG) übergegangen.
Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, welchem Verwendungszweck das Grundstück zugeführt werden soll.

Zu TOP 7.3.1:
Stellungnahme der Verwaltung zur Betreuung der Kinderspielplätze im Stadtbezirk und vorhandene Patenschaften
(Anfrage Bündnis '90 / Die Grünen vom 21.11.19999

Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen bittet um Mitteilung, in welcher Form und in welchem Umfang die im Stadtbezirk vorhandenen Kinderspielplätze betreut und gepflegt werden. Hier schien bei einzelnen Plätzen wegen Verunreinigungen etc. Handlungsbedarf zu geben. Desweiteren bitten wir um Klärung, inwieweit Patenschaften für Spielplätze im Stadtbezirk existieren.

Zu TOP 7.4.1:
Auskunft der Verwaltung zu bestehenden Möglichkeiten der Beseitigung von Schrottautos auf dem Grundstück Brechtener Straße 33
(Anfrage Die Bürgerliste vom 03.11.1999)

Der Vertreter der Bürgerliste bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten bestehen, die an dem Grundstück Brechtener Straße 33 vorhandenen Schrottautos zu beseitigen.

TOP 8.1:
Verkehrslenkungsmaßnahmen während des Umbaus der B 54 von der Kemminghauser Straße bis Brechten_______________________________________________________________________

I. ( Vorlage der Verwaltung - 69/3 - vom 06.12.1999)
II. ( Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999)
III. (Eingabe der Anwohner "Holzheck" vom 20.11.1999)

I. ( Vorlage der Verwaltung - 69/3 - vom 06.12.1999)

Herr Rothschuh – Stadtbahnbauamt – ist als Berichterstatter erschienen, um die o.g. Vorlage näher zu erläutern.
Herr Rothschuh erklärt zunächst, dass für das fragliche Teilstück zwischen Grävingholz und
Brechten das Planfeststellungsverfahren abschlossen ist. Mit dem Bau wurde bereits begonnen. Gegenüber den ursprünglichen Planungen wurden an der U-Bahn Haltestelle Maienweg einige erforderliche Änderungen durchgeführt. In Höhe der Haltestelle wurde eine Fußgängerbedarfsampel installiert, die beiden Zuwege von der Stichstraße Evinger Straße zur Haltestelle Maienweg wurden befestigt und an der Haltestelle wurde eine Rampe angebracht.
Ebenfalls im Gegensatz zum ursprünglichen Planfeststellungsverfahren sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
· Zweirichtungsverkehr auf dem Abschnitt Im Dorfe bis Wittichstraße
· Durchstich der Wittichstraße nach Westen und zum Schimmelreiterweg
· Zweirichtungsverkehr auf dem Abschnitt Holzheck bis Kemminghauser Straße bis Beginn der Hauptbauphase Mitte 2000

Herr Rothschuh weist ausdrücklich daraufhin, dass die o.g. Änderungen im Gegensatz zum Planfeststellungsverfahren stehen. Sollten Einwendungen oder Widersprüche betroffener Anwohner auftauchen, müsste wieder nach dem ursprünglichen Plan verfahren werden.
-----------------------------------------------
Beanstandet wird von der SPD- wie auch der CDU-Fraktion, dass die Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs nur bis zur Hauptbauphase ca. im Juni 2000 gelten soll. Die dann beginnende Hauptbauphase wird voraussichtlich zwei Jahre dauern.
-----------------------------------------------
Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig –vorlagemäß:
1. Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs von "Am Gulloh" bis Kemminghauser Straße bis zur Hauptbauphase ca. Juni 2000

2. Umkehr des Einrichtungsverkehrs auf der Evinger Straße Evinger Straße in Richtung
Nord-Süd bis zur Hauptbauphase ca. Juni 2000
Zusatz:
Grundsätzlich ist eine Umkehrung des Verkehrs von Nord nach Süd während der gesamten Dauer der Baumaßnahme gewünscht.



II. Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig -:

Der derzeitige Einbahnverkehr von Süd nach Nord wird entgegengesetzt von Nord nach Süd geregelt.

Begründung:
Die derzeitige Regelung führt dazu, dass die B 54 in dem o.g. Bereich kaum befahren wird. Die Anwohner müssen erhebliche Umwege in Kauf nehmen.
Die Geschäftsleute, die in dem Bereich der B 54 angesiedelt sind, beklagen hohe Umsatz- einbußen. Im übrigen wird das Baulos 4, Umbau B 54, erst im Juni 2000 fertiggestellt sein.
Der Umstand führt dazu, dass kein Fahrzeug aus Richtung Süden die Evinger Mitte erreichen kann.
-----------------------------------------------
III. (Eingabe der Anwohner "Holzheck" vom 20.11.1999)

Durch die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorstehend beschlossene Verkehrsführung von Nord nach Süd ist das Problem der Anwohner des Holzheck beseitigt.

Zu TOP 8.2:
Sanierung der Wohnhäuser westlich und östlich der Evinger Straße
hier: Evinger Straße 254
(Bürgereingabe vom 23.11.1999)

Der Eingeber, Herr Willi Hollweg, Freischöffenweg 12, 44339 Dortmund möchte zu einem schönerem Gesamtbild der Evinger Straße beitragen und beabsichtigt, die Hausfassade des Wohnhauses Evinger Straße 254 mit einem neuen Anstrich zu versehen.
Daher bittet er, in das Förderprogramm der Stadt Dortmund zur Sanierung der Evinger Straße aufgenommen zu werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt Herrn Hollweg in seiner Absicht und leitet die Eingabe an die Verwaltung weiter.

Zu TOP 8.3:
Verlängerung des Süggelrandweges als Wanderweg
(Bürgereingabe vom 21.11.1999)

Der Eingeber, Herr Ulrich Kneisel, Holzheck 5, 44339 Dortmund regt an, dass zum Ausgleich der Beeinträchtigung des Erholungswertes u.a. eine zusätzlich Wegeverbindung in der nördlichen Verlängerung des "Süggelrandweges" angelegt werden sollte.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt die vorliegende Eingabe und bittet die Verwaltung um Prüfung.




Zu TOP 9:
Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Märchensiedlung" und an der Amtsstraße____________________________________________________________________
- abgesetzt -