N i e d e r s c h r i f t

über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 11.10.1999 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -

c) Sachverständige:
Herr Faßbender - Viterra Wohnungsgesellschaft -

d) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -

Verhindert sind:
Ehlert, Enrico
Neumann, Klaus

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 17.35 Uhr
. . .

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass noch die Verpflichtung des Herrn Bromba als Mitglied der Bezirksvertretung erfolgen muss.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung

1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

3. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.10.1999

4. Vorlagen
- keine -

5. Stellungnahmen

5.1 Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz
5.2 Sachstandsbericht zum Stand der Bebauung im Dorf Lindenhorst mit Aussage zum Erhalt des dörflichen Charakters

5.3 Errichtung von Mehrfamilienhäusern Steckestraße 10 - 18

5.4 Ausgleichsmaßnahmen von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; Bebauungsplan Ev 129 "Grävingholz"

5.5 Sanierungs- und Renovierungsplan für die Häuser westlich sowie östlich der Evinger Straße

5.6 Sachstandsbericht zur Nutzung des Saales der Gaststätte "Maksim" als Versammlungssaal

5.7 Zwischenbericht bezüglich der Beschwerdesituation über die Gaststätte "Jakob Stube"

6. Anträge der Fraktionen

6.1 SPD

6.1.1 Aufstellung fehlender Fahrgastunterstände an allen Bushaltestellen im Stadtbezirk

6.1.2 Anbringung von Papierkörben an allen Haltestellen der Buslinien 410, 411 und 414

6.1.3 Aufstellung von Hinweisschildern für das Wildgehege im Süggelwald

6.2 CDU

6.2.1 Abbau der Fahrgastunterstände an den Haltestellen Waldesruh, Am Gulloh, Rauher Dorn und Wittichstraße und Wiederaufbau alternativ am Bezirksfriedhof sowie an der Linden-
horster Straße in Höhe der Behindertenwerkstatt der AWO

6.2.2 Instandsetzungssituation der Lindenhorster Straße zwischen den Kreuzungsbereichen
Lütge Heide Straße und Bergstraße

7. Anfragen der CDU-Fraktion

7.1 Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle
Scharfes Eck


7.2 Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes
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8. Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Alten Kolonie" Dortmund-Eving

9. Terminplanung für Sitzungen der Bezirksvertretung Do-Eving im Jahre 2000

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Rabenschlag, Maienweg, trägt vor:

In Do-Brechten sind in der letzten Zeit 3 neue Haltestellen eingerichtet worden. An der Evinger Straße in Richtung Brechten sind an diesen neuen Haltestellen nur Treppen gebaut. Es fehlen Rampen für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer. Auch wäre es angebracht, im Zuge dieser Maßnahmen die Fußgängerampel vom Gulloh zum Maienweg hin zu verlegen. Weiter schlage ich vor, die neue Haltestelle, die jetzt bezeichnet ist mit Wittichstraße, umzuändern in "Im Dorfe". Die Wittichstraße hat mit dieser Stelle überhaupt keine Verbindung.

Herr Böttger antwortet:

Zu dem Thema "Ausbau der Haltestellen" gehört auch noch das Problem der Zuwegung zu den Haltestellen, die noch nicht befestigt sind. Hierzu hat sich bereits ein Bürger gemeldet und auf das aufgeweichte Umfeld hingewiesen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das hier auf den Punkt gebracht und auch noch einige andere Anregungen in diesem Zusammenhang gegeben haben. Wir werden die Anregungen umgehend dem Stadtbahnbauamt zur Kenntnis geben.

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Fliege wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.10.1999

Die Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.10.1999 wird
- einstimmig - genehmigt.
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Nachträgliche Verpflichtung des Herrn Helmut Bromba als Mitglied der Bezirksvertretung Do-Eving.

Herr Böttger bittet Herrn Bromba vorzutreten und die Damen und Herren Mitglieder der Bezirksvertretung sich von den Plätzen zu erheben und erklärt:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Bromba antwortet: "Ich verpflichte mich."
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Zu TOP 5.1:
Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt eine Stellungnahme des Sportamtes vom 25.10.1999 vor.

Der vom Bezirksvorsteher persönlich über den Amtsleiter des Sportamtes bestellte Berichterstatter der Verwaltung ist nicht erschienen.
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird deshalb auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving vertagt. Dann soll nach übereinstimmender Meinung der Anwesenden der Amtsleiter des Sportamtes selber der Bezirksvertretung Rede und Antwort stehen, weil sie in dem beschriebenen Tatbestand ihre Kompetenzen missachtet sieht.





Zu TOP 5.2:
Sachstandsbericht zum Stand der Bebauung im Dorf Lindenhorst mit Aussage zum Erhalt des dörflichen Charakters

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamt vom 07.10.1999 vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass die weitere bauliche Entwicklung des Dorfes Lindenhorst durch den seit 16.01.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Ev 124 "Verlegte Lindenhorster Straße" gesteuert wird. Der Bebauungsplan sieht südlich der Kurl-Netter-Umgehungsbahn die Entwicklung von Gewerbe- und Mischgebieten, nördlich bis in den alten Ortskern Lindenhorst überwiegend allgemeine Wohngebiete in zwei- bzw. dreigeschossiger Bauweise in kleinteilig gegliederten überbaubaren Flächen vor. In diesem alten Ortsbereich werden im Bebauungsplan die aus dörflicher Zeit stammenden Baudenkmäler Evangelische Kirche mit Pfarrhaus (Alte Ellinghauser Straße 5
und 7) und das Fachwerkhaus Hof Middeldorf (Graf-Konrad-Straße 10) nachrichtlich dargestellt. Im übrigen verfolgt der Bebauungsplan das Ziel, die prägende Wohnnutzung in Lindenhorst weiterzuentwickeln und schafft die Möglichkeit von 70 bis 80 zusätzlichen Wohneinheiten im Ortskern.
An der Ecke 944. projektierte Straße / Graf-Konrad-Straße ist der vorhandene Gehölzbestand als zu erhaltende Vegetation festgesetzt. Für den dahinter geplanten Kindergarten wurde am 10.08.1999 eine Teilbaugenehmigung erteilt.
Für den Innenbereich westlich der Lindenhorster Straße, südlich der Graf-Konrad-Straße wurde am 03.09.1999 eine Teilungsgenehmigung erteilt. Der Teilungsplan enthält einige unwesentliche Abeichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, für die eine Befreiung ausgesprochen wurde. Es handelt sich um eine Verschiebung der Belastungsfläche (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) östlich der Schiffstraße und um eine Verschiebung des Fuß- und Radweges am südlichen Ende der Schiffstraße nach Süden. Gegen diese Teilungsgenehmigung liegen Widersprüche einige Anwohner vor, die noch geprüft werden. Aktuelle Bauanträge liegen für diesen Bereich noch nicht vor. Ältere Anträge wurden seinerzeit wegen fehlender Erschließung (Erschließungsvertrag ist noch nicht abgeschlossen) zurückgewiesen.

Als Berichterstatter ist Herr Rohr - Stadtplanungsamt - erschienen, er berichtet wie folgt:

Der Bebauungsplan befindet sich zurzeit in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Original wurde dem OVG mit sämtlichen Unterlagen übersandt. Der Plan wird dort auf rechtliche Übereinstimmungen mit den gesetzlichen Bestimmungen überprüft, da es Einwendungen in Bezug auf die verlegte Lindenhorster Straße gibt. Das gleiche oder ähnliches gilt für die Verfahren, die im baurechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Sinne zu prüfen sind.
Gegen die Teilungsgenehmigung in der jetzt vorliegenden Form gibt es Widersprüche der Anwohner. Über diese Widersprüche ist noch nicht abschließend entschieden worden. Sollte den Widersprüchen seitens des Bauordnungsamtes nicht abgeholfen werden, entscheidet die Bezirksregierung.
Der Bebauungsplan wurde aufgestellt um Planungsrecht - hauptsächlich für die verlegte Lindenhorster Straße - zu schaffen. Es handelt sich um die Straßenumgehung der jetzigen Situation Lindenhorst mit Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges, Verbesserung der Verkehrssituation aber auch um die Erschließung von Randbereichen, u.a. der Zeche Fürst- Hardenberg. Im Zuge der Überlegung zur Verlegung der Lindenhorster Straße ist für den alten Dorfbereich Lindenhorst auch eine Ergänzung der Bebauung beschlossen worden. Der Bebauungsplan ist seit Januar 1998 rechtsverbindlich.
Es gab in diesem Verfahren zur Bebauung südlich der Graf-Konrad-Straße einschließlich des Kindergartens, der sich zwischen der verlegten Lindenhorster- und der Graf-Konrad-Straße befindet, keine Einwendungen was die Bebauung angeht. Der Plan ist wie alle Verfahren öffentlich diskutiert worden. Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat stattgefunden ebenso wie Aushänge im Planungsamt und in der Bezirksverwaltungsstelle. Die gesamte Palette des Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch ist regelgerecht durchgeführt worden, auch während der Offenlegung sind keine Einsprüche eingegangen. Insofern begründen sich die Widersprüche die jetzt gegen die Teilungsgenehmigung vorliegen auf neuere Überlegungen der Anwohner, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes noch nicht bekannt gemacht wurden, obwohl die Möglichkeit jederzeit bestand.
Um die Teilungsgenehmigung durchführen zu können, müssten einige Schwierigkeiten überwunden werden. Durch die Festsetzung des Bebauungsplanes sind Eigentumsrechte von Dritten betroffen, dies erweist sich bei der Realisierung als schwierig. Insofern gibt es Abweichungen, die den Tatbestand der Befreiungsmöglichkeiten für diese Teilungsgenehmigung betreffen.
Es handelt sich erstens um die Fußwegeanbindung an der Lindenhorster Straße, die nach dem Ursprungsplan auf Fremdeigentum (Dritteigentum) hätte stattfinden müssen. Der Eigentümer hat hier nicht zugestimmt und der Antragsteller für diese Teilung hat sich entschieden, dass die Anbindung über eigenes Gelände führen soll, dies bedeutet eine - aus Sicht der Verwaltung geringfügige - Verschiebung von 2 bis 3 m Richtung Westen. Es gibt eine leichte Veränderung der Fuß- und Radwegeführung als Verbindungsweg zur Schiffstraße, die ist etwas nach Süden verschwenkt worden im Gegensatz zur ursprünglichen Version im Bebauungsplan. Das hat mehre Gründe. Es liegt ein Antrag des damaligen Grundstückseigentümers vor, hier Grundstückszuschnitte zu verbessern und die Planung hat versucht mit der etwas geänderten Führung auf Leitungs- und Untergrundsituation zu reagieren. Diese Wegführung verbessert die Situation der künftigen Anwohner oder der Erwerbswilligen, die dort Eigentum erwerben möchten.
Die nächste geringfügige Änderung betrifft ein Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht zur Erschließung der inneren Situation von der Schiffstraße aus. Dort ist eine Teilung vorgeschlagen worden, die den Bau eines Privatweges ermöglicht, der später auch öffentlich werden könnte, damit die Eigentumssituation für die angrenzenden Anwohner hier ein wenig entlastet wird, damit es nicht zu Konfliktsituationen mit den künftigen Anwohnern kommt.
Das sind die Verschiebungen gegenüber der Bebauungsplansituation die sich aus der Teilung ergeben. Ansonsten ist diese vorgeschlagene Teilung völlig konform mit dem beschlossenen Bebauungsplan Ev 124.
Irritationen gab es im Hinblick auf den Lärmschutz und die Belastungssituation durch die Eisenbahn und ähnliches. Auch hier kann nur darauf verwiesen werden, dass im Bebauungsplan eine endgültige Regelung getroffen wurde, der Lärmschutz zur Bahn und zur künftigen verlegten Lindenhorster Straße ist hier geregelt. Ohne diesen Lärmschutz, der unverzichtbarer Bestandteil der Erschließungsanlagen insgesamt ist, kann hier kein einziges Haus errichtet werden. Bauanträge die es schon früher gab, konnten wegen fehlender Erschließung nicht positiv beschieden werden. Zurzeit gibt es noch keine Bauanträge, sondern nur einen Teilungsantrag, der auch noch nicht abschließend behandelt ist. Alles andere was nach Bebauungsplan bebaubar ist, fällt unter das Satzungsrecht, d.h. jeder Eigentümer kann sich auf diese Satzung berufen und hat ein Anrecht auf Bebaubarkeit der dort als bebaubar festgesetzten Grundstücke.

Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Do-Eving zum Lärmschutz und zur Erhaltung des Dorfcharakters beantwortet Herr Rohr wie folgt:

Lärmschutzsituation und Lärmschutzwall
Deutlich ist, dass der Lärmschutzwall nach § 127 Baugesetzbuch zu den Erschließungsanlagen die beitragspflichtig sind gehört. Die Gemeinde ist zunächst als Gemeindeerschließungsträger verpflichtet, die Erschließung durchzuführen und dafür die entsprechenden Erschließungsbeiträge zu erheben. In der Regel sind das 90% der anfallenden Kosten, die restlichen 10% trägt die Gemeinde. Das Gesetz lässt hier eine zweite Regelung zu, nämlich die Erschließung zu 100% auf einen Dritten zu übertragen. Ein Erschließungsvertrag ist in diesem Bereich in Vorbereitung, aber noch nicht endgültig unterschrieben. Für den Abschluss müssen noch Modalitäten der technischen Durchführungsart geklärt werden. Die Stadt bzw. der Rat der Stadt Dortmund hat diesen Erschließungsvertrag schon beschlossen es fehlt bisher die Gegenzeichnung, die es dann ermöglicht, in zur Durchführung zu bringen. Das ist dann Sache des Erschließungsträgers das zu tun oder zu lassen, die Stadt hat hier keinen Einfluss. Es hängt u.a. auch von den Eigentumsverhältnissen vor Ort ab. Kommt es zu einem Vertrag, dann sind die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen, die sich auf die Bebauung beziehen, soweit eine gewisse Trennung zwischen dem Lärmschutz der erforderlich ist wenn später die Straße gebaut wird und den Lärmschutzmaßnahmen die jetzt schon aufgrund der vorhandenen Bahnsituation erforderlich sind. Dann muss der Bauträger, wenn er den Vertrag ausfüllt, diese Maßnahmen mittragen.

Bahn und Unterführung Lindenhorster Straße
Es ist geplant, die Lindenhorster Straße am jetzigen Bahnübergang abzukappen und die Verkehrsführung dann über die verlegte Lindenhorster Straße zu führen und die Fußgänger durch einen geeigneten Übergang bzw. durch eine Unterführung in der Weiterführung der unterbrochenen Lindenhorster Straße auf die andere Gleisseite zu bringen.
Genauere technische Ausbaustände müssen beim Tiefbauamt erfragt werden.

Wohneinheiten und dörflicher Charakter insgesamt:
Insgesamt werden durch den Bebauungsplan Ev 124 siebzig bis achtzig Wohneinheiten geschaffen, bzw. können nach der Vorplanung wie sie dem Bebauungsplan zugrunde gelegen hat, geschaffen werden. Dieses vorbehaltlich einer Teilung, die nach den üblichen Maßstäben vorgenommen wird.
Ein 10 m breites Grundstück kann nochmals geteilt werden, sodass zwei 5 m Grundstücke entstehen. Die Teilung selbst ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann dort nicht vorweg genommen werden. Das ist eine eigentumsrechtliche Sache, die auf anderen Wegen über die Bauordnung geregelt wird.
Diese 70 - 80 Wohneinheiten gelten für den gesamten Planbereich. Im nördlichen Anschluss gibt es noch einige Zubaumöglichkeiten. Der Hauptbestandteil liegt hier, im südlichen Bereich ist dann hauptsächlich die gewerbliche Entwicklung - bis auf die wenigen Möglichkeiten in den Mischgebieten - entlang der Lindenhorster Straße. In diesem Bereich sind nicht ganz 50 Wohneinheiten zusätzlich, was diesen Teil des Bebauungsplanes angeht. Die Teilung selbst ermöglicht 47 oder 48 Einheiten.

Dörflicher Charakter:
Der Bebauungsplan hat sich darum bemüht eine sinnvolle Gliederung der Flächen vorzunehmen, die als freie Flächen noch zwischen der vorhandenen Bebauung und der dann später zu erstellenden verlegten Lindenhorster Straße liegen. Das sind Flächen für den Gemeindebedarf. Flächen wie z.B. alte Hofflächen im Zentralbereich, die noch überbaut werden können, oder neu zu erschließende Flächen westlich der Schiffstraße, die sich an dem künftigen Lärmschutzwall entlang ziehen. Zuletzt die Flächen, die sich im Bereich südlich der Graf-Konrad-Straße befinden und auch von dort aus mit dieser Stichstraße erschlossen werden. An der ursprünglichen Teilung, die dort mal vorgenommen wurde, die im Bebauungsplan im Ursprungskataster zu erkennen ist, ist ersichtlich, dass sich gegenüber dieser Teilungssituation und der neuen Teilungssituation dem Grunde nach nichts verändert hat. Die Aufteilung der Flächen hier und die Aufteilung wie sie jetzt vorgenommen wurde, entspricht voll und ganz den Vorstellungen des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan hat nicht insgesamt große überschaubare Flächen völlig undifferenziert dargestellt, sondern es gibt straßenbegleitende Maßnahmen, z.B. Einzelbaufenster und Sonderbauformen, wie wir sie hier für den Gemeindebedarf haben. Insofern kann man von einer deutlichen Gliederung und Abstufung der Bebauung sprechen. Die Bebauung selbst ist angepasst an die Umgebungsbebauung mit höchstens zwei Vollgeschossen festgesetzt, mit den üblichen Ausnutzungszahlen, die für ein allgemeines Wohngebiet gelten. Insofern wird auch an die Kleinteiligkeit der Erschließung und die Festsetzungen insgesamt, was die Gestaltung und die Ausführung angeht, gedacht und somit dem dörflichen Charakter Rechnung getragen. Im Bebauungsplan selbst wird keine Entscheidung über die Architektur getroffen. Das ist Sache der späteren Bauanträge, die noch nicht vorliegen.

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen,
Die Verwaltung soll die Bezirksvertretung Do-Eving aktuell und zeitnah über Bauanträge in diesem Bereich informieren.

Zu TOP 5.3:
Errichtung von Mehrfamilienhäusern Steckestraße 10 - 18

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 11.10.1999 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass sich zum Zeitpunkt der Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.01.1999 zwei Planungsvarianten für die Bebauung des Grundstückes im Genehmigungs-
verfahren befanden.
Nach abschließender Prüfung der ersten, ursprünglichen Variante, musste eine Ablehnung erfolgen, da Verstöße gegen den jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan im Hinblick auf Geschossigkeit und Baugrenzen vorlagen.
Die letzte Planung, bei der im Vergleich zu der zwar eingereichten und ebenfalls abgelehnten Variante auf ein Mehrfamilienhaus zugunsten der Stellplatzanlage komplett verzichtet wurde,
musste hinsichtlich der Geschossigkeit, der Gauben- und Fassadengestaltung überarbeitet werden.
Bis auf eine geringe Abweichung entsprachen die Vorhaben danach den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Genehmigungen für die Errichtung von fünf zweigeschossigen Mehrfamilien-
wohnhäusern wurden am 30.03.1999 erteilt. Für die Baugrenzüberschreitung der Ecke eines Gebäudes wurde eine Befreiung erteilt. Die bogenförmige Einbuchtung der Baugrenze erfolgte zum Schutz eines erhaltenswerten Baumes. Dieser Baum ist aber inzwischen legal gefällt worden, sodass ein Bestehen auf Einhaltung der Baugrenze zu einer nicht beabsichtigten Härte geführt hätte.

Zu TOP 5.4:
Ausgleichsmaßnahmen von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; Bebauungsplan
Ev 129 "Grävingholz"

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 21.10.1999 zur Kenntnis.

Das Umweltamt teilt mit, dass die Firma W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH, Badische Straße 15, 44339 Dortmund, sich mit Schreiben vom 11.10.1999 verpflichtet hat, die im nordöstlichen Teil des Bebauungsplangebietes festgesetzte Ausgleichsfläche (ausgenommen die Fläche der Bodenmiete) in der Pflanzperiode bis Ende 1999 aufzuforsten. Das hierzu erforderliche und vom Investor mit einem Landschaftsgärtner gewünschte Abstimmungsgespräch hinsichtlich der Ausführungsarbeiten soll in der 44. Kalenderwoche im Umweltamt stattfinden. Als Gesprächstermin ist der 03.11.1999 vorgesehen.
Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Verwaltung vom Vorhabenträger zudem eine Bankbürgschaft gefordert, die bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen umgehend eingelöst wird.
Zu TOP 5.5:
Sanierungs- und Renovierungsplan für die Häuser westlich sowie östlich der Evinger Straße

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 13.10.1999 zur Kenntnis.

Nach der seinerzeit förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte" durch den Rat der Stadt Dortmund am 26.07.1997 hatte die Verwaltung die Hauseigentümer/innen im angesprochenen Bereich schriftlich über das städtische Förderprogramm zu Gestaltung und Begrünung privater Haus- und Hofflächen informiert und die zur farblichen Erneuerung ihrer Hausfassaden aufgerufen.
Im Anschluss an die animative Information der Eigentümer konnten bislang Zuschussmittel für insgesamt 12 Gebäude bewilligt werden, Vereinbarungen für weitere 5 Gebäude befinden sich in Vorbereitung.
Darüber hinaus liegen der Verwaltung 5 mündliche Anfragen vor, aus denen mit großer Wahrscheinlichkeit konkrete Förderanträge resultieren werden.
Aufgrund des mit erheblichen Verschmutzungen verbundenen, in der Realisierung befindlichen Ausbaus der Evinger Straße sind derzeit allerdings erst 5 Maßnahmen zur Durchführung gelangt, sodass der bisher erzielte Stand des Förderprogramms noch nicht augenfällig geworden ist. Diese Situation dürfte sich allerdings mit dem Abschluss des Straßenausbaus im Bereich der "Neuen Evinger Mitte" wesentlich verbessern.
Im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung des Förderbereiches verweise ich auf den beigefügten Übersichtsplan zum Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte".
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, dass lediglich Gestaltungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete gefördert werden können. Dementsprechend ist eine Bewilligung von Fördermitteln auch nur innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte" möglich.
Zur Sicherung des kontinuierlichen Fortganges des angesprochenen Förderprogrammes hat die Verwaltung erst kürzlich eine weitere Bewilligung von Zuschussmittel des Landes NW erhalten. Über die zukünftige Entwicklung werde ich der Bezirksvertretung auch weiterhin Bericht erstatten.

Zu TOP 5.6:
Sachstandsbericht zur Nutzung des Saales der Gaststätte "Maksim" als Versammlungssaal

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 15.10.1999 vor.

Laut Mitteilung des Bauordnungsamtes wurde das Hintergebäude Bergstraße 90 in Dortmund- Eving am 26.05.1904 als Gaststättensaal genehmigt. Eine Saalerweiterung mit Kegelbahn wurde am 07.07.1926 genehmigt. Die Hausakte gibt einerseits Hinweise, dass das Gebäude schon immer für größere Veranstaltungen genutzt worden ist (1916 "Veranstaltung eines Theaterabends", 07.09.1938 "Überprüfung eines Versammlungsraumes mit Bühne", 29.11.1962 "Jährliche Überprüfung des Versammlungsraumes"), andererseits wurde das Gebäude zwischenzeitlich auch anders genutzt. (28.12.1939 "Bauschein zum Umbau des Saales zu Arbeiterunterkünften", 25.07.1963 "Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Saales in einen Nähraum" mit Schlussabnahme vom 03.09.1964). In der folgenden Zeit wurde die Nutzung des Gebäudes als Gaststättensaal von Seiten des Bauordnungsamtes nie in Frage gestellt.
Auf Grund der vorliegenden Beschwerden besteht die Möglichkeit, dass mit der Nutzung als Veranstaltungsraum für Großveranstaltungen (Türkische Hochzeiten mit überregionalem Einzugsbereich der Gäste, Werbeveranstaltungen mit überregionalem Charakter) aus einer örtlichen Gaststätte eine Gaststätte mit überörtlicher Bedeutung geworden ist. Somit könnte sich der Stellplatzbedarf geändert haben. In diesem Fall könnte eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegen.
Es wird daher eine Anhörung eingeleitet, in der der Betreiber darzulegen hat, welchen Charakter (Art der Veranstaltungen, Zahl der Gäste, Einzugsbereich der Gäste, Häufigkeit der Veranstaltungen) die Gaststätte nunmehr hat.
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Nach Ansicht der Bezirksvertretung Do-Eving hat sich an der problematischen Sachlage bisher nichts geändert. Die Frage der in nicht ausreichender Anzahl vorhandenen Stellplätze wird - besonders im Hinblick auf den zu erwartenden Wegfall des Parkplatzes des TuS Eving-Lindenhorst - immer drängender.

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Bezirksvertretung ist über das Ergebnis der eingeleiteten Anhörung zu unterrichten.
Zur Diskussion und Einleitung notwendiger Maßnahmen sind die zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund wie z.B. Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving einzuladen.

Zu TOP 5.7:
Zwischenbericht bezüglich der Beschwerdesituation über die Gaststätte "Jakob Stube"

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt den Zwischenbericht des Ordnungsamtes vom 20.10.1999 zur Kenntnis.

Im Anschluss an den Ortstermin am 02.09.1999 hat ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Gaststätte "Jakob Stube" vorgesprochen und den Betreiber, Herrn Metin, zu einem klärenden Gespräch in das Ordnungsamt eingeladen.
Am 06.09.1999 sprach Herr Metin in der Dienststelle vor. In einem ausführlichen Gespräch räumte er zwar ein, anlässlich von Feierlichkeiten (Geburtstagen etc.) an den Wochenenden auch etwas lautere Musik abzuspielen, er bestritt jedoch Betriebszeiten bis 3.00 Uhr und darüber hinaus. Die Sach- und Rechtslage wurde ihm noch einmal eindeutig dargelegt, der Wunsch nach einer Sperrzeitverkürzung abgelehnt. Aufgrund der vorliegenden Beschwerden wurde die vorläufige Erlaubnis zunächst noch einmal für drei Monate verlängert.
Zwecks Überprüfung wurde die zuständige Polizeiinspektion Nord gebeten, die Gaststätte in unregelmäßigen Abständen in Bezug auf Sperrzeit und Lärmbelästigung zu kontrollieren. Die Gaststätte ist daraufhin in der Zeit vom 03.09. - 19.09.99 sieben mal seitens der Polizei überprüft worden. Die Überprüfungszeiten lagen immer in den Nachtstunden zwischen 00.30 und 02.00 Uhr. Unregelmäßigkeiten wurden zu keiner Zeit angetroffen. Die Sperrzeit wurde eingehalten, Lärmbelästigungen waren nicht feststellbar. Offensichtlich haben die Ermahnungen des Ordnungsamtes den Betreiber dahingehend beinflusst, die Gaststätte ordnungsgemäß zu führen, zumal weitere Beschwerden aus dem Bereich der Anwohnerschaft nicht vorgetragen wurden.
Wir gehen daher davon aus, dass zukünftig ein gedeihliches Miteinander in diesem Bereich möglich ist. Sollte sich die Situation allerdings zum Nachteil der Anwohner verändern, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung. Als dann muss der Betreiber mit einschneidenden Verwaltungsmaßnahmen rechnen.

Zu TOP 6.1.1:
Aufstellung fehlender Fahrgastunterstände an allen Bushaltestellen im Stadtbezirk
(Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung gebeten, dafür zu sorgen, dass die fehlenden Fahrgastunterstände an den Bushaltestellen aufgestellt werden.

Begründung:
Es muss möglich sein, dass alle Bushaltestellen, aller Linien, mit Fahrgastunterständen versehen werden.
Der derzeitige Zustand wird von den Fahrgästen bemängelt. Die Bezirksvertretung erwartet einen Bericht über die weiteren Maßnahmen.

Zu TOP 6.1.2:
Anbringung von Papierkörben an allen Haltestellen der Buslinien 410, 411 und 414
(Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an allen Haltestellen der Buslinien 410, 411 und 414 Papierkörbe angebracht werden.

Begründung:
Die Umweltverschmutzung wird eingeschränkt, wenn die Fahrgäste die Möglichkeit haben, Papier und sonstigen Unrat in die dafür vorgesehenen Körbe zu werfen.

Zu TOP 6.1.3:
Aufstellung von Hinweisschildern für das Wildgehege im Süggelwald
(Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - mehrheitlich gegen 2 Stimmen -:

Die Verwaltung wird gebeten, Hinweisschilder zum Wildgehege im Süggelwald anbringen zu lassen.

Begründung:
Der Süggelwald dient der Evinger Bevölkerung als Naherholungsgebiet. Das Wildgehege ist kaum bekannt.
An den Waldeingängen sollten Hinweisschilder angebracht werden. Im übrigen könnte am Gehege ein Schild mit der Inschrift angebracht werden, welche Tierarten sich im Gehege befinden.

Zu TOP 6.2.1:
Abbau der Fahrgastunterstände an den Haltestellen Waldesruh, Am Gulloh, Rauher Dorn und Wittichstraße und Wiederaufbau alternativ am Bezirksfriedhof sowie an der Lindenhorster Straße in Höhe der Behindertenwerkstatt der AWO
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Herr Böttger, der Bezirksvorsteher, berichtet zu diesem Antrag von einem Gespräch mit dem Stadtbahnbauamt in welchem ihm mitgeteilt wurde, dass die fraglichen Fahrgastunterstände "abgängig" seien, d.h. dass sie bereits verschrottet wurden und nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Antrag wird daraufhin von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

Zu TOP 6.2.2
Instandsetzungssituation der Lindenhorster Straße zwischen den Kreuzungsbereichen
Lütge Heide Straße und Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur Instandsetzungssituation der Lindenhorster Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Lütge Heidestraße und Bergstraße gebeten.

Begründung:
Nach Beendigung der Kanalbauarbeiten und der Herrichtung der Fahrbahndecke in Teilbereichen ist festzustellen, dass die Fahrbahndecke sich immer noch nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass mit Beginn der Straßenbauarbeiten im Bereich der B 54 zwischen Kemminghauser Straße und dem Scharfen Eck durch großräumigen Umleitungsverkehr die Lindenhorster Straße erneut wieder stärker frequentiert wird. Aus den vorgenannten Gründen ist die Lindenhorster Straße wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Zu TOP 7.1:
Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle Scharfes Eck
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, warum in den Pflanzvorrichtungen vor der Bezirksverwaltungsstelle und in Höhe der Haltestelle Scharfes Eck das Begleitgrün nicht wie erforderlich eingebracht wurde. An beiden Stellen ist der Zustand sehr unschön, er dient nicht einem gepflegten Stadtbild.

Zu TOP 7.2:
Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, ob durch den Beschluss der Ruhrkohle, Die Kokerei Kaiserstuhl zum 30.09.2000 zu schließen, zeitgleich die Gasreinigungsanlage an der Evinger Straße geschlossen wird. Ebenfalls wird angefragt, ob zu diesem Zeitpunkt auch mit dem Abriss der des hölzernen Kühlturmes gerechnet werden kann.

Zu TOP 8:
Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Alten Kolonie" Dortmund-Eving

Herr Faßbender - Direktor der Viterra-Wohnungsgesellschaft - berichtet ausführlich über die Wohnungsprivatisierungsmaßnahme in dem Bereich Jahnstraße, Körner Straße und Schenkendorffstraße.
Aufgrund der Tatsache, dass vor wenigen Tagen den Bewohnern in der "Märchensiedlung" ebenfalls Kaufangebote zugestellt worden sind, und vom Verkauf ganzer Grundstücke die Rede ist, wird Herr Faßbender gebeten, sich über alle Privatisierungsmaßnahmen der Viterra in Eving zu informieren und der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung am 08.12.1999 einen erschöpfenden Bericht über alle im Stadtbezirk beschlossenen Maßnahmen zu geben, damit die Situation aller betroffenen Mieter diskutiert werden kann.

Zu TOP 9:
Terminplanung für Sitzungen der Bezirksvertretung Do-Eving im Jahre 2000

Die Bezirksvertretung Do-Eving verständigt sich auf nachstehende Sitzungsfolge für das Jahr 2000

Sitz. Nr.:
Sitzungstag:
Einladung an Bezirksvertreter:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für Anträge:
(§ 5 GeschO)
5.
19.01.2000
07.01.2000
04.01.2000
6.
09.02.2000
28.01.2000
25.01.2000
7.
08.03.2000
25.02.2000
22.02.2000
8.
12.04.2000
31.03.2000
28.03.2000
9.
10.05.2000
28.04.2000
25.04.2000
10.
14.06.2000
02.02.2000
30.05.2000

Juli keine Sitzung
-------------
--------------
11.
09.08.2000
28.07.2000
25.07.2000
12.
13.09.2000
01.09.2000
29.08.2000
13.
11.10.2000
29.09.2000
26.09.2000
14.
08.11.2000
27.10.2000
24.10.2000
15.
13.12.2000
01.12.2000
28.11.2000

N i e d e r s c h r i f t

über die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 11.10.1999 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -

c) Sachverständige:
Herr Faßbender - Viterra Wohnungsgesellschaft -

d) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -

Verhindert sind:
Ehlert, Enrico
Neumann, Klaus

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 17.35 Uhr
. . .

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass noch die Verpflichtung des Herrn Bromba als Mitglied der Bezirksvertretung erfolgen muss.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung

1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

3. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.10.1999

4. Vorlagen
- keine -

5. Stellungnahmen

5.1 Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz
5.2 Sachstandsbericht zum Stand der Bebauung im Dorf Lindenhorst mit Aussage zum Erhalt des dörflichen Charakters

5.3 Errichtung von Mehrfamilienhäusern Steckestraße 10 - 18

5.4 Ausgleichsmaßnahmen von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; Bebauungsplan Ev 129 "Grävingholz"

5.5 Sanierungs- und Renovierungsplan für die Häuser westlich sowie östlich der Evinger Straße

5.6 Sachstandsbericht zur Nutzung des Saales der Gaststätte "Maksim" als Versammlungssaal

5.7 Zwischenbericht bezüglich der Beschwerdesituation über die Gaststätte "Jakob Stube"

6. Anträge der Fraktionen

6.1 SPD

6.1.1 Aufstellung fehlender Fahrgastunterstände an allen Bushaltestellen im Stadtbezirk

6.1.2 Anbringung von Papierkörben an allen Haltestellen der Buslinien 410, 411 und 414

6.1.3 Aufstellung von Hinweisschildern für das Wildgehege im Süggelwald

6.2 CDU

6.2.1 Abbau der Fahrgastunterstände an den Haltestellen Waldesruh, Am Gulloh, Rauher Dorn und Wittichstraße und Wiederaufbau alternativ am Bezirksfriedhof sowie an der Linden-
horster Straße in Höhe der Behindertenwerkstatt der AWO

6.2.2 Instandsetzungssituation der Lindenhorster Straße zwischen den Kreuzungsbereichen
Lütge Heide Straße und Bergstraße

7. Anfragen der CDU-Fraktion

7.1 Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle
Scharfes Eck


7.2 Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes
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8. Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Alten Kolonie" Dortmund-Eving

9. Terminplanung für Sitzungen der Bezirksvertretung Do-Eving im Jahre 2000

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Rabenschlag, Maienweg, trägt vor:

In Do-Brechten sind in der letzten Zeit 3 neue Haltestellen eingerichtet worden. An der Evinger Straße in Richtung Brechten sind an diesen neuen Haltestellen nur Treppen gebaut. Es fehlen Rampen für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer. Auch wäre es angebracht, im Zuge dieser Maßnahmen die Fußgängerampel vom Gulloh zum Maienweg hin zu verlegen. Weiter schlage ich vor, die neue Haltestelle, die jetzt bezeichnet ist mit Wittichstraße, umzuändern in "Im Dorfe". Die Wittichstraße hat mit dieser Stelle überhaupt keine Verbindung.

Herr Böttger antwortet:

Zu dem Thema "Ausbau der Haltestellen" gehört auch noch das Problem der Zuwegung zu den Haltestellen, die noch nicht befestigt sind. Hierzu hat sich bereits ein Bürger gemeldet und auf das aufgeweichte Umfeld hingewiesen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das hier auf den Punkt gebracht und auch noch einige andere Anregungen in diesem Zusammenhang gegeben haben. Wir werden die Anregungen umgehend dem Stadtbahnbauamt zur Kenntnis geben.

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Fliege wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.10.1999

Die Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.10.1999 wird
- einstimmig - genehmigt.
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Nachträgliche Verpflichtung des Herrn Helmut Bromba als Mitglied der Bezirksvertretung Do-Eving.

Herr Böttger bittet Herrn Bromba vorzutreten und die Damen und Herren Mitglieder der Bezirksvertretung sich von den Plätzen zu erheben und erklärt:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Bromba antwortet: "Ich verpflichte mich."
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Zu TOP 5.1:
Berichterstattung über die Bautätigkeiten auf den Sportplätzen am Gretelweg und Grävingholz

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt eine Stellungnahme des Sportamtes vom 25.10.1999 vor.

Der vom Bezirksvorsteher persönlich über den Amtsleiter des Sportamtes bestellte Berichterstatter der Verwaltung ist nicht erschienen.
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird deshalb auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving vertagt. Dann soll nach übereinstimmender Meinung der Anwesenden der Amtsleiter des Sportamtes selber der Bezirksvertretung Rede und Antwort stehen, weil sie in dem beschriebenen Tatbestand ihre Kompetenzen missachtet sieht.





Zu TOP 5.2:
Sachstandsbericht zum Stand der Bebauung im Dorf Lindenhorst mit Aussage zum Erhalt des dörflichen Charakters

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamt vom 07.10.1999 vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass die weitere bauliche Entwicklung des Dorfes Lindenhorst durch den seit 16.01.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Ev 124 "Verlegte Lindenhorster Straße" gesteuert wird. Der Bebauungsplan sieht südlich der Kurl-Netter-Umgehungsbahn die Entwicklung von Gewerbe- und Mischgebieten, nördlich bis in den alten Ortskern Lindenhorst überwiegend allgemeine Wohngebiete in zwei- bzw. dreigeschossiger Bauweise in kleinteilig gegliederten überbaubaren Flächen vor. In diesem alten Ortsbereich werden im Bebauungsplan die aus dörflicher Zeit stammenden Baudenkmäler Evangelische Kirche mit Pfarrhaus (Alte Ellinghauser Straße 5
und 7) und das Fachwerkhaus Hof Middeldorf (Graf-Konrad-Straße 10) nachrichtlich dargestellt. Im übrigen verfolgt der Bebauungsplan das Ziel, die prägende Wohnnutzung in Lindenhorst weiterzuentwickeln und schafft die Möglichkeit von 70 bis 80 zusätzlichen Wohneinheiten im Ortskern.
An der Ecke 944. projektierte Straße / Graf-Konrad-Straße ist der vorhandene Gehölzbestand als zu erhaltende Vegetation festgesetzt. Für den dahinter geplanten Kindergarten wurde am 10.08.1999 eine Teilbaugenehmigung erteilt.
Für den Innenbereich westlich der Lindenhorster Straße, südlich der Graf-Konrad-Straße wurde am 03.09.1999 eine Teilungsgenehmigung erteilt. Der Teilungsplan enthält einige unwesentliche Abeichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, für die eine Befreiung ausgesprochen wurde. Es handelt sich um eine Verschiebung der Belastungsfläche (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) östlich der Schiffstraße und um eine Verschiebung des Fuß- und Radweges am südlichen Ende der Schiffstraße nach Süden. Gegen diese Teilungsgenehmigung liegen Widersprüche einige Anwohner vor, die noch geprüft werden. Aktuelle Bauanträge liegen für diesen Bereich noch nicht vor. Ältere Anträge wurden seinerzeit wegen fehlender Erschließung (Erschließungsvertrag ist noch nicht abgeschlossen) zurückgewiesen.

Als Berichterstatter ist Herr Rohr - Stadtplanungsamt - erschienen, er berichtet wie folgt:

Der Bebauungsplan befindet sich zurzeit in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Original wurde dem OVG mit sämtlichen Unterlagen übersandt. Der Plan wird dort auf rechtliche Übereinstimmungen mit den gesetzlichen Bestimmungen überprüft, da es Einwendungen in Bezug auf die verlegte Lindenhorster Straße gibt. Das gleiche oder ähnliches gilt für die Verfahren, die im baurechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Sinne zu prüfen sind.
Gegen die Teilungsgenehmigung in der jetzt vorliegenden Form gibt es Widersprüche der Anwohner. Über diese Widersprüche ist noch nicht abschließend entschieden worden. Sollte den Widersprüchen seitens des Bauordnungsamtes nicht abgeholfen werden, entscheidet die Bezirksregierung.
Der Bebauungsplan wurde aufgestellt um Planungsrecht - hauptsächlich für die verlegte Lindenhorster Straße - zu schaffen. Es handelt sich um die Straßenumgehung der jetzigen Situation Lindenhorst mit Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges, Verbesserung der Verkehrssituation aber auch um die Erschließung von Randbereichen, u.a. der Zeche Fürst- Hardenberg. Im Zuge der Überlegung zur Verlegung der Lindenhorster Straße ist für den alten Dorfbereich Lindenhorst auch eine Ergänzung der Bebauung beschlossen worden. Der Bebauungsplan ist seit Januar 1998 rechtsverbindlich.
Es gab in diesem Verfahren zur Bebauung südlich der Graf-Konrad-Straße einschließlich des Kindergartens, der sich zwischen der verlegten Lindenhorster- und der Graf-Konrad-Straße befindet, keine Einwendungen was die Bebauung angeht. Der Plan ist wie alle Verfahren öffentlich diskutiert worden. Eine Bürgerinformationsveranstaltung hat stattgefunden ebenso wie Aushänge im Planungsamt und in der Bezirksverwaltungsstelle. Die gesamte Palette des Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch ist regelgerecht durchgeführt worden, auch während der Offenlegung sind keine Einsprüche eingegangen. Insofern begründen sich die Widersprüche die jetzt gegen die Teilungsgenehmigung vorliegen auf neuere Überlegungen der Anwohner, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes noch nicht bekannt gemacht wurden, obwohl die Möglichkeit jederzeit bestand.
Um die Teilungsgenehmigung durchführen zu können, müssten einige Schwierigkeiten überwunden werden. Durch die Festsetzung des Bebauungsplanes sind Eigentumsrechte von Dritten betroffen, dies erweist sich bei der Realisierung als schwierig. Insofern gibt es Abweichungen, die den Tatbestand der Befreiungsmöglichkeiten für diese Teilungsgenehmigung betreffen.
Es handelt sich erstens um die Fußwegeanbindung an der Lindenhorster Straße, die nach dem Ursprungsplan auf Fremdeigentum (Dritteigentum) hätte stattfinden müssen. Der Eigentümer hat hier nicht zugestimmt und der Antragsteller für diese Teilung hat sich entschieden, dass die Anbindung über eigenes Gelände führen soll, dies bedeutet eine - aus Sicht der Verwaltung geringfügige - Verschiebung von 2 bis 3 m Richtung Westen. Es gibt eine leichte Veränderung der Fuß- und Radwegeführung als Verbindungsweg zur Schiffstraße, die ist etwas nach Süden verschwenkt worden im Gegensatz zur ursprünglichen Version im Bebauungsplan. Das hat mehre Gründe. Es liegt ein Antrag des damaligen Grundstückseigentümers vor, hier Grundstückszuschnitte zu verbessern und die Planung hat versucht mit der etwas geänderten Führung auf Leitungs- und Untergrundsituation zu reagieren. Diese Wegführung verbessert die Situation der künftigen Anwohner oder der Erwerbswilligen, die dort Eigentum erwerben möchten.
Die nächste geringfügige Änderung betrifft ein Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht zur Erschließung der inneren Situation von der Schiffstraße aus. Dort ist eine Teilung vorgeschlagen worden, die den Bau eines Privatweges ermöglicht, der später auch öffentlich werden könnte, damit die Eigentumssituation für die angrenzenden Anwohner hier ein wenig entlastet wird, damit es nicht zu Konfliktsituationen mit den künftigen Anwohnern kommt.
Das sind die Verschiebungen gegenüber der Bebauungsplansituation die sich aus der Teilung ergeben. Ansonsten ist diese vorgeschlagene Teilung völlig konform mit dem beschlossenen Bebauungsplan Ev 124.
Irritationen gab es im Hinblick auf den Lärmschutz und die Belastungssituation durch die Eisenbahn und ähnliches. Auch hier kann nur darauf verwiesen werden, dass im Bebauungsplan eine endgültige Regelung getroffen wurde, der Lärmschutz zur Bahn und zur künftigen verlegten Lindenhorster Straße ist hier geregelt. Ohne diesen Lärmschutz, der unverzichtbarer Bestandteil der Erschließungsanlagen insgesamt ist, kann hier kein einziges Haus errichtet werden. Bauanträge die es schon früher gab, konnten wegen fehlender Erschließung nicht positiv beschieden werden. Zurzeit gibt es noch keine Bauanträge, sondern nur einen Teilungsantrag, der auch noch nicht abschließend behandelt ist. Alles andere was nach Bebauungsplan bebaubar ist, fällt unter das Satzungsrecht, d.h. jeder Eigentümer kann sich auf diese Satzung berufen und hat ein Anrecht auf Bebaubarkeit der dort als bebaubar festgesetzten Grundstücke.

Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Do-Eving zum Lärmschutz und zur Erhaltung des Dorfcharakters beantwortet Herr Rohr wie folgt:

Lärmschutzsituation und Lärmschutzwall
Deutlich ist, dass der Lärmschutzwall nach § 127 Baugesetzbuch zu den Erschließungsanlagen die beitragspflichtig sind gehört. Die Gemeinde ist zunächst als Gemeindeerschließungsträger verpflichtet, die Erschließung durchzuführen und dafür die entsprechenden Erschließungsbeiträge zu erheben. In der Regel sind das 90% der anfallenden Kosten, die restlichen 10% trägt die Gemeinde. Das Gesetz lässt hier eine zweite Regelung zu, nämlich die Erschließung zu 100% auf einen Dritten zu übertragen. Ein Erschließungsvertrag ist in diesem Bereich in Vorbereitung, aber noch nicht endgültig unterschrieben. Für den Abschluss müssen noch Modalitäten der technischen Durchführungsart geklärt werden. Die Stadt bzw. der Rat der Stadt Dortmund hat diesen Erschließungsvertrag schon beschlossen es fehlt bisher die Gegenzeichnung, die es dann ermöglicht, in zur Durchführung zu bringen. Das ist dann Sache des Erschließungsträgers das zu tun oder zu lassen, die Stadt hat hier keinen Einfluss. Es hängt u.a. auch von den Eigentumsverhältnissen vor Ort ab. Kommt es zu einem Vertrag, dann sind die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen, die sich auf die Bebauung beziehen, soweit eine gewisse Trennung zwischen dem Lärmschutz der erforderlich ist wenn später die Straße gebaut wird und den Lärmschutzmaßnahmen die jetzt schon aufgrund der vorhandenen Bahnsituation erforderlich sind. Dann muss der Bauträger, wenn er den Vertrag ausfüllt, diese Maßnahmen mittragen.

Bahn und Unterführung Lindenhorster Straße
Es ist geplant, die Lindenhorster Straße am jetzigen Bahnübergang abzukappen und die Verkehrsführung dann über die verlegte Lindenhorster Straße zu führen und die Fußgänger durch einen geeigneten Übergang bzw. durch eine Unterführung in der Weiterführung der unterbrochenen Lindenhorster Straße auf die andere Gleisseite zu bringen.
Genauere technische Ausbaustände müssen beim Tiefbauamt erfragt werden.

Wohneinheiten und dörflicher Charakter insgesamt:
Insgesamt werden durch den Bebauungsplan Ev 124 siebzig bis achtzig Wohneinheiten geschaffen, bzw. können nach der Vorplanung wie sie dem Bebauungsplan zugrunde gelegen hat, geschaffen werden. Dieses vorbehaltlich einer Teilung, die nach den üblichen Maßstäben vorgenommen wird.
Ein 10 m breites Grundstück kann nochmals geteilt werden, sodass zwei 5 m Grundstücke entstehen. Die Teilung selbst ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann dort nicht vorweg genommen werden. Das ist eine eigentumsrechtliche Sache, die auf anderen Wegen über die Bauordnung geregelt wird.
Diese 70 - 80 Wohneinheiten gelten für den gesamten Planbereich. Im nördlichen Anschluss gibt es noch einige Zubaumöglichkeiten. Der Hauptbestandteil liegt hier, im südlichen Bereich ist dann hauptsächlich die gewerbliche Entwicklung - bis auf die wenigen Möglichkeiten in den Mischgebieten - entlang der Lindenhorster Straße. In diesem Bereich sind nicht ganz 50 Wohneinheiten zusätzlich, was diesen Teil des Bebauungsplanes angeht. Die Teilung selbst ermöglicht 47 oder 48 Einheiten.

Dörflicher Charakter:
Der Bebauungsplan hat sich darum bemüht eine sinnvolle Gliederung der Flächen vorzunehmen, die als freie Flächen noch zwischen der vorhandenen Bebauung und der dann später zu erstellenden verlegten Lindenhorster Straße liegen. Das sind Flächen für den Gemeindebedarf. Flächen wie z.B. alte Hofflächen im Zentralbereich, die noch überbaut werden können, oder neu zu erschließende Flächen westlich der Schiffstraße, die sich an dem künftigen Lärmschutzwall entlang ziehen. Zuletzt die Flächen, die sich im Bereich südlich der Graf-Konrad-Straße befinden und auch von dort aus mit dieser Stichstraße erschlossen werden. An der ursprünglichen Teilung, die dort mal vorgenommen wurde, die im Bebauungsplan im Ursprungskataster zu erkennen ist, ist ersichtlich, dass sich gegenüber dieser Teilungssituation und der neuen Teilungssituation dem Grunde nach nichts verändert hat. Die Aufteilung der Flächen hier und die Aufteilung wie sie jetzt vorgenommen wurde, entspricht voll und ganz den Vorstellungen des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan hat nicht insgesamt große überschaubare Flächen völlig undifferenziert dargestellt, sondern es gibt straßenbegleitende Maßnahmen, z.B. Einzelbaufenster und Sonderbauformen, wie wir sie hier für den Gemeindebedarf haben. Insofern kann man von einer deutlichen Gliederung und Abstufung der Bebauung sprechen. Die Bebauung selbst ist angepasst an die Umgebungsbebauung mit höchstens zwei Vollgeschossen festgesetzt, mit den üblichen Ausnutzungszahlen, die für ein allgemeines Wohngebiet gelten. Insofern wird auch an die Kleinteiligkeit der Erschließung und die Festsetzungen insgesamt, was die Gestaltung und die Ausführung angeht, gedacht und somit dem dörflichen Charakter Rechnung getragen. Im Bebauungsplan selbst wird keine Entscheidung über die Architektur getroffen. Das ist Sache der späteren Bauanträge, die noch nicht vorliegen.

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen,
Die Verwaltung soll die Bezirksvertretung Do-Eving aktuell und zeitnah über Bauanträge in diesem Bereich informieren.

Zu TOP 5.3:
Errichtung von Mehrfamilienhäusern Steckestraße 10 - 18

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 11.10.1999 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass sich zum Zeitpunkt der Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 20.01.1999 zwei Planungsvarianten für die Bebauung des Grundstückes im Genehmigungs-
verfahren befanden.
Nach abschließender Prüfung der ersten, ursprünglichen Variante, musste eine Ablehnung erfolgen, da Verstöße gegen den jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan im Hinblick auf Geschossigkeit und Baugrenzen vorlagen.
Die letzte Planung, bei der im Vergleich zu der zwar eingereichten und ebenfalls abgelehnten Variante auf ein Mehrfamilienhaus zugunsten der Stellplatzanlage komplett verzichtet wurde,
musste hinsichtlich der Geschossigkeit, der Gauben- und Fassadengestaltung überarbeitet werden.
Bis auf eine geringe Abweichung entsprachen die Vorhaben danach den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Genehmigungen für die Errichtung von fünf zweigeschossigen Mehrfamilien-
wohnhäusern wurden am 30.03.1999 erteilt. Für die Baugrenzüberschreitung der Ecke eines Gebäudes wurde eine Befreiung erteilt. Die bogenförmige Einbuchtung der Baugrenze erfolgte zum Schutz eines erhaltenswerten Baumes. Dieser Baum ist aber inzwischen legal gefällt worden, sodass ein Bestehen auf Einhaltung der Baugrenze zu einer nicht beabsichtigten Härte geführt hätte.

Zu TOP 5.4:
Ausgleichsmaßnahmen von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; Bebauungsplan
Ev 129 "Grävingholz"

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 21.10.1999 zur Kenntnis.

Das Umweltamt teilt mit, dass die Firma W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH, Badische Straße 15, 44339 Dortmund, sich mit Schreiben vom 11.10.1999 verpflichtet hat, die im nordöstlichen Teil des Bebauungsplangebietes festgesetzte Ausgleichsfläche (ausgenommen die Fläche der Bodenmiete) in der Pflanzperiode bis Ende 1999 aufzuforsten. Das hierzu erforderliche und vom Investor mit einem Landschaftsgärtner gewünschte Abstimmungsgespräch hinsichtlich der Ausführungsarbeiten soll in der 44. Kalenderwoche im Umweltamt stattfinden. Als Gesprächstermin ist der 03.11.1999 vorgesehen.
Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen hat die Verwaltung vom Vorhabenträger zudem eine Bankbürgschaft gefordert, die bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen umgehend eingelöst wird.
Zu TOP 5.5:
Sanierungs- und Renovierungsplan für die Häuser westlich sowie östlich der Evinger Straße

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 13.10.1999 zur Kenntnis.

Nach der seinerzeit förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte" durch den Rat der Stadt Dortmund am 26.07.1997 hatte die Verwaltung die Hauseigentümer/innen im angesprochenen Bereich schriftlich über das städtische Förderprogramm zu Gestaltung und Begrünung privater Haus- und Hofflächen informiert und die zur farblichen Erneuerung ihrer Hausfassaden aufgerufen.
Im Anschluss an die animative Information der Eigentümer konnten bislang Zuschussmittel für insgesamt 12 Gebäude bewilligt werden, Vereinbarungen für weitere 5 Gebäude befinden sich in Vorbereitung.
Darüber hinaus liegen der Verwaltung 5 mündliche Anfragen vor, aus denen mit großer Wahrscheinlichkeit konkrete Förderanträge resultieren werden.
Aufgrund des mit erheblichen Verschmutzungen verbundenen, in der Realisierung befindlichen Ausbaus der Evinger Straße sind derzeit allerdings erst 5 Maßnahmen zur Durchführung gelangt, sodass der bisher erzielte Stand des Förderprogramms noch nicht augenfällig geworden ist. Diese Situation dürfte sich allerdings mit dem Abschluss des Straßenausbaus im Bereich der "Neuen Evinger Mitte" wesentlich verbessern.
Im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung des Förderbereiches verweise ich auf den beigefügten Übersichtsplan zum Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte".
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, dass lediglich Gestaltungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete gefördert werden können. Dementsprechend ist eine Bewilligung von Fördermitteln auch nur innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte" möglich.
Zur Sicherung des kontinuierlichen Fortganges des angesprochenen Förderprogrammes hat die Verwaltung erst kürzlich eine weitere Bewilligung von Zuschussmittel des Landes NW erhalten. Über die zukünftige Entwicklung werde ich der Bezirksvertretung auch weiterhin Bericht erstatten.

Zu TOP 5.6:
Sachstandsbericht zur Nutzung des Saales der Gaststätte "Maksim" als Versammlungssaal

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 15.10.1999 vor.

Laut Mitteilung des Bauordnungsamtes wurde das Hintergebäude Bergstraße 90 in Dortmund- Eving am 26.05.1904 als Gaststättensaal genehmigt. Eine Saalerweiterung mit Kegelbahn wurde am 07.07.1926 genehmigt. Die Hausakte gibt einerseits Hinweise, dass das Gebäude schon immer für größere Veranstaltungen genutzt worden ist (1916 "Veranstaltung eines Theaterabends", 07.09.1938 "Überprüfung eines Versammlungsraumes mit Bühne", 29.11.1962 "Jährliche Überprüfung des Versammlungsraumes"), andererseits wurde das Gebäude zwischenzeitlich auch anders genutzt. (28.12.1939 "Bauschein zum Umbau des Saales zu Arbeiterunterkünften", 25.07.1963 "Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Saales in einen Nähraum" mit Schlussabnahme vom 03.09.1964). In der folgenden Zeit wurde die Nutzung des Gebäudes als Gaststättensaal von Seiten des Bauordnungsamtes nie in Frage gestellt.
Auf Grund der vorliegenden Beschwerden besteht die Möglichkeit, dass mit der Nutzung als Veranstaltungsraum für Großveranstaltungen (Türkische Hochzeiten mit überregionalem Einzugsbereich der Gäste, Werbeveranstaltungen mit überregionalem Charakter) aus einer örtlichen Gaststätte eine Gaststätte mit überörtlicher Bedeutung geworden ist. Somit könnte sich der Stellplatzbedarf geändert haben. In diesem Fall könnte eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegen.
Es wird daher eine Anhörung eingeleitet, in der der Betreiber darzulegen hat, welchen Charakter (Art der Veranstaltungen, Zahl der Gäste, Einzugsbereich der Gäste, Häufigkeit der Veranstaltungen) die Gaststätte nunmehr hat.
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Nach Ansicht der Bezirksvertretung Do-Eving hat sich an der problematischen Sachlage bisher nichts geändert. Die Frage der in nicht ausreichender Anzahl vorhandenen Stellplätze wird - besonders im Hinblick auf den zu erwartenden Wegfall des Parkplatzes des TuS Eving-Lindenhorst - immer drängender.

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Bezirksvertretung ist über das Ergebnis der eingeleiteten Anhörung zu unterrichten.
Zur Diskussion und Einleitung notwendiger Maßnahmen sind die zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund wie z.B. Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving einzuladen.

Zu TOP 5.7:
Zwischenbericht bezüglich der Beschwerdesituation über die Gaststätte "Jakob Stube"

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt den Zwischenbericht des Ordnungsamtes vom 20.10.1999 zur Kenntnis.

Im Anschluss an den Ortstermin am 02.09.1999 hat ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Gaststätte "Jakob Stube" vorgesprochen und den Betreiber, Herrn Metin, zu einem klärenden Gespräch in das Ordnungsamt eingeladen.
Am 06.09.1999 sprach Herr Metin in der Dienststelle vor. In einem ausführlichen Gespräch räumte er zwar ein, anlässlich von Feierlichkeiten (Geburtstagen etc.) an den Wochenenden auch etwas lautere Musik abzuspielen, er bestritt jedoch Betriebszeiten bis 3.00 Uhr und darüber hinaus. Die Sach- und Rechtslage wurde ihm noch einmal eindeutig dargelegt, der Wunsch nach einer Sperrzeitverkürzung abgelehnt. Aufgrund der vorliegenden Beschwerden wurde die vorläufige Erlaubnis zunächst noch einmal für drei Monate verlängert.
Zwecks Überprüfung wurde die zuständige Polizeiinspektion Nord gebeten, die Gaststätte in unregelmäßigen Abständen in Bezug auf Sperrzeit und Lärmbelästigung zu kontrollieren. Die Gaststätte ist daraufhin in der Zeit vom 03.09. - 19.09.99 sieben mal seitens der Polizei überprüft worden. Die Überprüfungszeiten lagen immer in den Nachtstunden zwischen 00.30 und 02.00 Uhr. Unregelmäßigkeiten wurden zu keiner Zeit angetroffen. Die Sperrzeit wurde eingehalten, Lärmbelästigungen waren nicht feststellbar. Offensichtlich haben die Ermahnungen des Ordnungsamtes den Betreiber dahingehend beinflusst, die Gaststätte ordnungsgemäß zu führen, zumal weitere Beschwerden aus dem Bereich der Anwohnerschaft nicht vorgetragen wurden.
Wir gehen daher davon aus, dass zukünftig ein gedeihliches Miteinander in diesem Bereich möglich ist. Sollte sich die Situation allerdings zum Nachteil der Anwohner verändern, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung. Als dann muss der Betreiber mit einschneidenden Verwaltungsmaßnahmen rechnen.

Zu TOP 6.1.1:
Aufstellung fehlender Fahrgastunterstände an allen Bushaltestellen im Stadtbezirk
(Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung gebeten, dafür zu sorgen, dass die fehlenden Fahrgastunterstände an den Bushaltestellen aufgestellt werden.

Begründung:
Es muss möglich sein, dass alle Bushaltestellen, aller Linien, mit Fahrgastunterständen versehen werden.
Der derzeitige Zustand wird von den Fahrgästen bemängelt. Die Bezirksvertretung erwartet einen Bericht über die weiteren Maßnahmen.

Zu TOP 6.1.2:
Anbringung von Papierkörben an allen Haltestellen der Buslinien 410, 411 und 414
(Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an allen Haltestellen der Buslinien 410, 411 und 414 Papierkörbe angebracht werden.

Begründung:
Die Umweltverschmutzung wird eingeschränkt, wenn die Fahrgäste die Möglichkeit haben, Papier und sonstigen Unrat in die dafür vorgesehenen Körbe zu werfen.

Zu TOP 6.1.3:
Aufstellung von Hinweisschildern für das Wildgehege im Süggelwald
(Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - mehrheitlich gegen 2 Stimmen -:

Die Verwaltung wird gebeten, Hinweisschilder zum Wildgehege im Süggelwald anbringen zu lassen.

Begründung:
Der Süggelwald dient der Evinger Bevölkerung als Naherholungsgebiet. Das Wildgehege ist kaum bekannt.
An den Waldeingängen sollten Hinweisschilder angebracht werden. Im übrigen könnte am Gehege ein Schild mit der Inschrift angebracht werden, welche Tierarten sich im Gehege befinden.

Zu TOP 6.2.1:
Abbau der Fahrgastunterstände an den Haltestellen Waldesruh, Am Gulloh, Rauher Dorn und Wittichstraße und Wiederaufbau alternativ am Bezirksfriedhof sowie an der Lindenhorster Straße in Höhe der Behindertenwerkstatt der AWO
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Herr Böttger, der Bezirksvorsteher, berichtet zu diesem Antrag von einem Gespräch mit dem Stadtbahnbauamt in welchem ihm mitgeteilt wurde, dass die fraglichen Fahrgastunterstände "abgängig" seien, d.h. dass sie bereits verschrottet wurden und nicht mehr zur Verfügung stehen.

Der Antrag wird daraufhin von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

Zu TOP 6.2.2
Instandsetzungssituation der Lindenhorster Straße zwischen den Kreuzungsbereichen
Lütge Heide Straße und Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Die Bezirksvertretung Do-Eving beschließt - einstimmig -:

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur Instandsetzungssituation der Lindenhorster Straße zwischen den Kreuzungsbereichen Lütge Heidestraße und Bergstraße gebeten.

Begründung:
Nach Beendigung der Kanalbauarbeiten und der Herrichtung der Fahrbahndecke in Teilbereichen ist festzustellen, dass die Fahrbahndecke sich immer noch nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass mit Beginn der Straßenbauarbeiten im Bereich der B 54 zwischen Kemminghauser Straße und dem Scharfen Eck durch großräumigen Umleitungsverkehr die Lindenhorster Straße erneut wieder stärker frequentiert wird. Aus den vorgenannten Gründen ist die Lindenhorster Straße wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Zu TOP 7.1:
Fehlendes Begleitgrün vor der Bezirksverwaltungsstelle Evinger Platz und Haltestelle Scharfes Eck
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, warum in den Pflanzvorrichtungen vor der Bezirksverwaltungsstelle und in Höhe der Haltestelle Scharfes Eck das Begleitgrün nicht wie erforderlich eingebracht wurde. An beiden Stellen ist der Zustand sehr unschön, er dient nicht einem gepflegten Stadtbild.

Zu TOP 7.2:
Auswirkungen der Schließung der Kokerei Kaiserstuhl
a. Betriebsende der Gasreinigungsanlage
b. Abriss des hölzernen Kühlturmes
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.10.1999)

Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft, ob durch den Beschluss der Ruhrkohle, Die Kokerei Kaiserstuhl zum 30.09.2000 zu schließen, zeitgleich die Gasreinigungsanlage an der Evinger Straße geschlossen wird. Ebenfalls wird angefragt, ob zu diesem Zeitpunkt auch mit dem Abriss der des hölzernen Kühlturmes gerechnet werden kann.

Zu TOP 8:
Mündlicher Bericht der Firma Viterra zum Häuserverkauf in der "Alten Kolonie" Dortmund-Eving

Herr Faßbender - Direktor der Viterra-Wohnungsgesellschaft - berichtet ausführlich über die Wohnungsprivatisierungsmaßnahme in dem Bereich Jahnstraße, Körner Straße und Schenkendorffstraße.
Aufgrund der Tatsache, dass vor wenigen Tagen den Bewohnern in der "Märchensiedlung" ebenfalls Kaufangebote zugestellt worden sind, und vom Verkauf ganzer Grundstücke die Rede ist, wird Herr Faßbender gebeten, sich über alle Privatisierungsmaßnahmen der Viterra in Eving zu informieren und der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung am 08.12.1999 einen erschöpfenden Bericht über alle im Stadtbezirk beschlossenen Maßnahmen zu geben, damit die Situation aller betroffenen Mieter diskutiert werden kann.

Zu TOP 9:
Terminplanung für Sitzungen der Bezirksvertretung Do-Eving im Jahre 2000

Die Bezirksvertretung Do-Eving verständigt sich auf nachstehende Sitzungsfolge für das Jahr 2000

Sitz. Nr.:
Sitzungstag:
Einladung an Bezirksvertreter:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für Anträge:
(§ 5 GeschO)
5.
19.01.2000
07.01.2000
04.01.2000
6.
09.02.2000
28.01.2000
25.01.2000
7.
08.03.2000
25.02.2000
22.02.2000
8.
12.04.2000
31.03.2000
28.03.2000
9.
10.05.2000
28.04.2000
25.04.2000
10.
14.06.2000
02.02.2000
30.05.2000

Juli keine Sitzung
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11.
09.08.2000
28.07.2000
25.07.2000
12.
13.09.2000
01.09.2000
29.08.2000
13.
11.10.2000
29.09.2000
26.09.2000
14.
08.11.2000
27.10.2000
24.10.2000
15.
13.12.2000
01.12.2000
28.11.2000