01 Dortmund, 07.05.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 14. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 03. Mai 2001, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus



Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

Herr Kroniger WIBERA
Herr Dr. Peters WIBERA

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.03.2001

Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 29.03.2001




2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerungen Leibnizstraße/Lessingstraße
(Drucksache Nr.: 00668-01)

2.1.2 Anschlusskanal Leimkuhle/Oesterstraße
(Drucksache Nr.: 00676-01)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -






2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 00801-01)
-Berichterstattung durch Vertreter der WIBERA Wirtschaftsprüfungs-
und Beratungsgesellschaft-




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW III a) von der
Straße Bärenbruch bis Sunderweg
(Drucksache Nr.: 00480-01)

3.2 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 - Staatsbusch -
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00437-01)

3.3 Sicherung der Bauleitplanung Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00620-01)

3.4 Stadtbezirksmarketing
(Drucksache Nr.: 00602-01)

3.5 H-Bahn-Finanzierung
(Drucksache Nr.: 00573-01)

3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
Ii. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00568-01)

3.7 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch "Röhrenwerke in Dortmund" Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz
(Drucksache Nr.: 00740-01)




3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)

10.2 - unbesetzt -

10.3 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und
Grundstücksgeschäften
hier: Umstellung der Entgelte von DM auf Euro ab 01.01.2002
(Drucksache Nr.: 00712-01)

10.4 Tierschutzzentrum Dortmund
hier: Zahlung eines Baukostenzuschusses an den Tierschutzverein
Groß-Dortmund e. V. für die Erweiterung des Hundetraktes und
Übernahme und Betrieb des Erweiterungstraktes nach Fertig-
stellung im Rahmen des Gesellschaftsvertrages über die Er-
richtung und den Betrieb eines Tierschutzzentrums vom
22./23.10.1991
(Drucksache Nr.: 00719-01)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.












Zu Ziffer 1
--------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Reppin (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlich-
keit um folgenden Punkt erweitert:

10.5 Gründung einer Standortgesellschaft “Phoenix See GmbH”
(Drucksache Nr.: 00901-01)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt:

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 – Öffentliche Einrichtungen westlich der
Wellinghofer Straße –
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.




1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.03.2001

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2001.


Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 29.03.2001


Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2001.




Zu Ziffer 2
--------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalerneuerungen Leibnizstraße/Lessingstraße
(Drucksache Nr.: 00668-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in der Leibnizstraße
und Lessingstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 100 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0804 wie folgt vorgesehen.

Ausgaben 2001 600 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM






2.1.2 Anschlusskanal Leimkuhle/Oesterstraße
(Drucksache Nr.: 00676-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalbaumaßnahme Leimkuhle/
Oesterstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten von 700 000,00 DM um 350 000,00 DM
auf 1 050 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0512 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 703 700,00 DM
Ausgaben 2001 346 300,00 DM (davon 200 300,00 DM
überplanmäßig)

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungs-
fähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -
















2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 00801-01)
-Berichterstattung durch Vertreter der WIBERA Wirtschaftsprüfungs-
und Beratungsgesellschaft-


Zust. StA 20


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende Anträge der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.05.01
vor:

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2001 mit der Bezeichnung “Optimierung
der städtischen Unternehmensbeteiligungen-Schlussbericht”

Die SPD-Fraktion stellt zu o.g. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat betrachtet den Bericht zur Optimierung der städtischen Unternehmens-
beteiligungen zunächst als eingebrachte Diskussionsgrundlage.

2. Das vorliegende Gutachten wird als Beratungsunterlage für die Haushaltsberatungen
2002 erachtet und die formulierten Handlungsempfehlungen werden in Verbindung
mit den Haushaltsberatungen bewertet.

3. Die Beteiligungsverwaltung erhält den Auftrag, bis zur Einbringung des Haushalts-
planentwurfes 2002 Vorschläge zu erarbeiten, die die politische Steuerung von Be-
teiligungen unterstützen.



Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.05.2001 mit der
Bezeichnung “Optimierung der Unternehmensbeteiligungen der Stadt Dortmund”

Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgende
Anträge zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

Der Haupt- und Finanzausschuss setzt in einem ersten Schritt folgende Empfehlungen
der Gutachter um:





1. Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, umgehend konkrete Vorschläge
zur Verbesserung der Kontrolle kommunaler Unternehmen oder Unternehmen,
an denen die Kommune beteiligt ist, zu entwickeln und den Gremien des Rates
zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Ziel muss es sein, angesichts immer
komplexerer Sachverhalte und zunehmendem Wettbewerbsdruck die demokratisch
legitimierte Kontrolle durch Instrumente eines aktiven Beteiligungsmanagements
zu verbessern.


2. Die Vorschläge der Gutachter zum Ausbau der Zusammenarbeit im städtischen
Unternehmensverbund durch Vertiefung der Leistungsbeziehung zwischen den
Unternehmen werden zeitnah geprüft und dem Rat zur Beschlussfassung vorge-
legt. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich dafür aus, folgende Maßnah-
mevorschläge mit Vorrang zu behandeln:
a) Festlegung von Standards im Rechnungswesen, um eine aussagefähige
Konzernrechnungslegung zu ermöglichen

b) Zusammenfassung der Buchführung kleinerer Tochterunternehmen bei dem
jeweiligen Mutterunternehmen

c) Implementierung und Produktion von branchenspezifischer Software durch
projekterfahrene Anbieter

d) Prüfung, ob und inwieweit die Leistungen von DOSYS und DOIT am Markt
preiswerter zu beziehen sind

e) Zusammenlegung des Stadtbahnbauamtes der Stadtverwaltung und der ent-
sprechenden Bauplanungsabteilung der Dortmunder Stadtwerke

f) Realisierung von Kooperationen im schienengebundenen Personennahverkehr


3. Der Rat spricht sich dafür aus, keine Entscheidung zugunsten der Aufrechterhaltung
der Hafen AG zu treffen, bis ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Optimierung der
städtischen Beteiligungen unter Einbeziehung der Vorarbeiten von WIBERA beraten
und verabschiedet worden ist. Anders als vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, wird über
eine Ausschreibung zur Besetzung der Stelle eines hauptamtlichen Hafendirektors
erst nach diesen inhaltlichen Klärungen entschieden.


4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, noch in diesem Haushaltsjahr eine mindestens
halbtägige Arbeitstagung durchzuführen, um die Konsequenzen aus dem Gutachten
in Bezug auf weitergehende Maßnahmen zur Optimierung der Beteiligungsverwal-
tung festzulegen. An der Arbeitstagung nehmen VertreterInnen der Politik, der Be-
teiligungsverwaltung, die jeweiligen Vorsitzenden/Geschäftsführer der wichtigen
Beteiligungsgesellschaften, die Gutachter und ggfls. weitere externe Berater teil.
Die Herren Kroniger und Dr. Peters von der WIBERA stellten zunächst den Schlussbericht über das Projekt zur Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen der Stadt Dortmund inhaltlich in seinen Grundzügen vor. Im Anschluss daran beantworteten sie Fragen der Ausschussmitglieder.
Zum weiteren Verfahren regte OB Dr. Langemeyer an, in den kommenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses die Thematik unter Hinzuziehung von Vertretern der städti-schen Unternehmen weiter zu bearbeiten. Dabei könnten geschäftsfeldbezogen mehrere Un-ternehmen zu einer Sitzung eingeladen werden. Er beabsichtige, den Punkt "Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen" bis auf weiteres auf die Tagesordnungen der öf-fentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses zu nehmen. In einer Schluss-debatte sollten dann die Ergebnisse der Öffentlichkeit insgesamt vorgestellt werden.
Rm Mohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, wenn diesem Verfahrens-vorschlag gefolgt werde, könnte eine Beschlussfassung über die Vorlage nicht in der nächsten Ratssitzung stattfinden.
Zum Antrag seiner Fraktion führte er aus, dass es Anregungen und Vorschläge gebe, die keinen längeren Beratungsgang erforderlich machten, und in diesen Fällen relativ kurzfristig Ergebnisse zu erreichen seien. Darauf bezögen sich die Punkte 1 und 2 des Antrages.
Unter Ziffer 4 schlage seine Fraktion die Durchführung einer Arbeitstagung vor. Allerdings könne er sich vorstellen, sich auch auf den von OB Dr. Langemeyer dargestellten Verfah-rensablauf zu verständigen.
Wesentlich sei jedoch, dass - wie unter Punkt 3 des Antrages beschrieben - vor einer Aus-wertung des Gutachtens der WIBERA keine Entscheidung über die Zukunft des Hafens getroffen werde.
Rm Dr. Eiteneyer (CDU) beantragte für seine Fraktion, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2001 und der Ratssitzung am 28.06.2001 das Gutachten zu erörtern, Zielrichtungen zu beraten und zu beschließen.

Wenn dieser Zusatz in Ziffer 1 des SPD-Antrages aufgenommen würde, könnte die
CDU-Fraktion dem Papier ihre Zustimmung geben. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus lehne man ab.
OB Dr. Langemeyer führte aus, dass die Verwaltung möglichst in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses darstellen sollte, welche Maßnahmen kurzfristig realisiert werden könnten.
Außerdem sei es seines Erachtens sinnvoll, vor der Sommerpause eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und wenn machbar, auch wegweisende Beschlüsse zu fassen. Darüber hinaus wer-de es notwendig sein, über diesen Zeitpunkt hinaus das Thema zu erörtern, um die einzelnen Geschäftsfelder sachgerecht abarbeiten zu können.
Parallel zu den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses sollten sich die Werksaus-schüsse der Eigenbetriebe mit spezifischen Optimierungsfragen im Rahmen ihrer jeweili-
gen Zuständigkeiten befassen.
Rm Hovermann (CDU) empfahl, bei der Einzelbetrachtung eines Unternehmens auch darzustellen, wie sich der Betrieb sowie die entsprechende Branche entwickelt habe, um bessere Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten.
Rm Prüsse (SPD) erklärte, dass man dem von Rm Dr. Eiteneyer für die CDU gestellten Zu-satzantrag zustimmen werde. Die Verfahrensvorschläge von OB Dr. Langemeyer dienten einer angemessenen und sachbezogenen Debatte.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, den Antrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2001 einschließlich des von Rm Dr. Eiteneyer für die CDU-Fraktion gestellten Zusatzantrages zu beschließen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.05.2001 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW III a) von der
Straße Bärenbruch bis Sunderweg
(Drucksache Nr.: 00480-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:









Gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) be-
schließt der Rat der Stadt Dortmund, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekannt-
machung, die Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW III a) von der
Straße Bärenbruch bis Sunderweg, einschließlich der Auf- und Abfahrtsrampen Sunder-
weg/Westfalia- und Huckarder Straße, der Parallelfahrbahnen im Kreuzungsbereich mit
der A 45 sowie der Auf- und Abfahrtsspuren Bärenbruch mit der Beschränkung des Ge-
meingebrauches auf die Benutzungsart

“nur für den Kraftfahrverkehr”

für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße.


3.2 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 - Staatsbusch -
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00437-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der AUSW stimmt dem redaktionell geänderten Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.01
mit der Bezeichnung “Vorhaben Erschließungsplan Ap 182” einstimmig zu.

Die textliche Festsetzung 4 (3.1, Einfriedung) wird in Satz 3 wie folgt gefasst:

Ergänzend sind auch Holz- oder Drahtzäune zulässig, wenn sie eine Gesamthöhe von
1,0 Meter nicht überschreiten und durch Hecken (vorher: Pflanzmaßnahmen) begrünt
werden.

Der AUSW empfiehlt unter Berücksichtigung dieses Antrages einstimmig dem Rat der
Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen
B-Planes offengelegte Begründung vom 12.07.1999 entsprechend den Aus-
führungen unter dem Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktua-
lisierte Begründung vom 29.01.2001 dem vorhabenbezogenen B-Plan Ap 182
- Staatsbusch - beizufügen.





Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit § 12
BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen B-Plan – Staatsbusch – für
den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


III. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage)
zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend
der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.
3.3 Sicherung der Bauleitplanung Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00620-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirks-
vertretung Aplerbeck vor:








Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erneut, folgende Punkte bei der Auf-
stellung des Ap 206 zu berücksichtigen.

- Ablehnung des “3. Riegels” mit Gewerbeanteil im Mischgebiet Limberg (evtl. reine
Wohnbebauung!)

- Verampelung der Zufahrt zum Mischgebiet von der Wittbräucker Straße auf Kosten
des Investors Limberg

- Keine Zufahrt zum Mischgebiet Limberg über den Stoppelmannsweg!
- Verdoppelung der Fläche des Kinderspielplatzes zu Lasten der vorgesehenen
Bebauung

- Umsetzung des Grünflächenausgleichs im Stadtbezirk, im Ortsteil Aplerbeck
- Nachweis von Kindergartenplätzen in relativer Nähe



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Plan-
bereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Ap 206 “Aplerbeck-Süd” mit Ausnahme
der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.10.2000 beschlossenen
B-Planerweiterung um zwei bestehende Fußwege am Böschungsfuß des Bahndamms am
westlichen Rand des Planbereiches. Der eine Weg verbindet die Ostkirchstraße mit der
Fröndenbergstraße, westlich des Grundstückes Fröndenbergstraße 11 und ist ca. 2 m breit
und ca. 42 m lang. Der zweite Weg verläuft am westlichen Rand des Planbereiches von
der Benediktiner Straße zum Haltepunkt Aplerbeck Süd ist ist ca. 3 m breit und ca. 35 m
lang.

Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser
Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig,
die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis zu nehmen.


3.4 Stadtbezirksmarketing
(Drucksache Nr.: 00602-01)


Zust. StA 33


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zum Projekt
zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Auswahlkom-
mission sowie dem Kriterienkatalog zum Auswahlverfahren zu.


3.5 H-Bahn-Finanzierung
(Drucksache Nr.: 00573-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Erweiterung der H-Bahn zum Technologie-
zentrum einen Zuschuss der Stadt Dortmund von voraussichtlich 4,8 Mio. DM zu gewähren.
Damit soll der Eigenanteil an den Baukosten von voraussichtlich 2,8 Mio. DM und die Be-
schaffung eines Fahrzeuges mit voraussichtlich 2 Mio. DM abgedeckt werden.


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
Ii. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00568-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:




I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 8 des
B-Planes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – offengelegte Begründung
vom 31.10.2000 der Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

3.7 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch "Röhrenwerke in Dortmund" Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz
(Drucksache Nr.: 00740-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Änderung des Beschluss-
vorschlages der Verwaltung vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Empfehlungen des Gutachters, des Einzelhan-
delsverbandes und der IHK zu Einzelhandelsentwicklung in DO-Hombruch zu folgen. Dies
bedeutet im Einzelnen:

1. Die Akquisition von bereits in der Harkortstraße ansässigen Betrieben durch bloße
Standortverlagerung stellt keine Ergänzungswirkung dar und scheidet als Vermark-
tungsoption aus.

2. Die für eine Vermarktung in Frage kommenden Sortimente (Defizitbereiche) sind
die auf Seite 3, vorletzter Absatz, genannten Sortimente und Sortimentsgruppen.
Darüber hinaus kommen auch Sortimente anderer Branchen in Frage, wenn diese
ein ausgesprochenes hochwertiges Angebot darstellen.

3. Die bisherige Einschränkung der zulässigen Verkaufsfläche auf 500 qm wird unter
den unter 1. und 2. genannten Bedingungen nicht aufrecht erhalten. Stattdessen
wird die zulässige Verkaufsfläche auf ca. 2 300 qm im Erdgeschoss begrenzt.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses die Empfehlung der
Bezirksvertretung Hombruch vor, unter Ziffer 2 die Bezeichnung “hochwertiges” durch
den Begriff “höherwertiges” zu ersetzen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, den geänderten Beschluss-
vorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung
Hombruch zu beschließen.

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 5
--------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -






Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 8
-------------

Schule

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -













Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)


Zust. StA 10/SYS


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung für
den Eigenbetrieb “Dortmunder Systemhaus” (dosys).

Die Werkleitung im Sinne des § 2 EigVO NRW wird aus dem/r Geschäftsführer/in gebildet.


10.2 - unbesetzt -


10.3 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und
Grundstücksgeschäften
hier: Umstellung der Entgelte von DM auf Euro ab 01.01.2002
(Drucksache Nr.: 00712-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Entgeltordnung aufgeführten Tarife
mit Wirkung vom 01.01.2002 an von DM auf Euro umzustellen.








10.4 Tierschutzzentrum Dortmund
hier: Zahlung eines Baukostenzuschusses an den Tierschutzverein
Groß-Dortmund e. V. für die Erweiterung des Hundetraktes und
Übernahme und Betrieb des Erweiterungstraktes nach Fertig-
stellung im Rahmen des Gesellschaftsvertrages über die Er-
richtung und den Betrieb eines Tierschutzzentrums vom
22./23.10.1991
(Drucksache Nr.: 00719-01)


Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Angebot des Tierschutzvereins Groß-Dortmund e. V. zur
Errichtung einer Erweiterung des Hundetraktes im Tierschutzzentrum Dortmund,
Hallerey 39, an und beschließt

- an den Tierschutzverein Groß-Dortmund e. V. einen Baukostenzuschuss in Höhe
von 550 000 DM – brutto – zu zahlen,

- den Erweiterungstrakt nach Fertigstellung im Rahmen des Gesellschaftsvertrages
über die Errichtung und den Betrieb eines Tierschutzzentrums vom 22./23.10.1991
in das Vermögen der Stadt Dortmund zu übernehmen und zu betreiben.


Die Finanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt wie dargestellt:


Haushaltsjahr 2001 Haushaltsjahr 2002

Baul. Veränderungen
5801.9611.0000 30 000,00 DM ---
Bewegl. Vermögen
5801.9350.0000 (UKTO 1140) 40 000,00 DM ---
Baul. Veränderungen
(überplanmäßig)
5801.9611.0000 300 000,00 DM 180 000,00 DM


Die Deckung der üpl. Mittel erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition

Bewegl. Vermögen
Stadthausumbau
0353.9350.0001


10.5 Gründung einer Standortgesellschaft “Phoenix See GmbH”
(Drucksache Nr.: 00901-01)


Zust. StA


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.55 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.







D r . L a n g e m e y e r R e p p i n
Oberbürgermeister Ratsmitglied






W e b e r
Schriftführer
01 Dortmund, 07.05.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 14. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 03. Mai 2001, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus



Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

Herr Kroniger WIBERA
Herr Dr. Peters WIBERA

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.03.2001

Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 29.03.2001




2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerungen Leibnizstraße/Lessingstraße
(Drucksache Nr.: 00668-01)

2.1.2 Anschlusskanal Leimkuhle/Oesterstraße
(Drucksache Nr.: 00676-01)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -






2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 00801-01)
-Berichterstattung durch Vertreter der WIBERA Wirtschaftsprüfungs-
und Beratungsgesellschaft-




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW III a) von der
Straße Bärenbruch bis Sunderweg
(Drucksache Nr.: 00480-01)

3.2 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 - Staatsbusch -
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00437-01)

3.3 Sicherung der Bauleitplanung Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00620-01)

3.4 Stadtbezirksmarketing
(Drucksache Nr.: 00602-01)

3.5 H-Bahn-Finanzierung
(Drucksache Nr.: 00573-01)

3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
Ii. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00568-01)

3.7 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch "Röhrenwerke in Dortmund" Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz
(Drucksache Nr.: 00740-01)




3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)

10.2 - unbesetzt -

10.3 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und
Grundstücksgeschäften
hier: Umstellung der Entgelte von DM auf Euro ab 01.01.2002
(Drucksache Nr.: 00712-01)

10.4 Tierschutzzentrum Dortmund
hier: Zahlung eines Baukostenzuschusses an den Tierschutzverein
Groß-Dortmund e. V. für die Erweiterung des Hundetraktes und
Übernahme und Betrieb des Erweiterungstraktes nach Fertig-
stellung im Rahmen des Gesellschaftsvertrages über die Er-
richtung und den Betrieb eines Tierschutzzentrums vom
22./23.10.1991
(Drucksache Nr.: 00719-01)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.












Zu Ziffer 1
--------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Reppin (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlich-
keit um folgenden Punkt erweitert:

10.5 Gründung einer Standortgesellschaft “Phoenix See GmbH”
(Drucksache Nr.: 00901-01)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt:

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 – Öffentliche Einrichtungen westlich der
Wellinghofer Straße –
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.




1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.03.2001

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die


12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2001.


Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 29.03.2001


Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2001.




Zu Ziffer 2
--------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n


2.1.1 Kanalerneuerungen Leibnizstraße/Lessingstraße
(Drucksache Nr.: 00668-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in der Leibnizstraße
und Lessingstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 100 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0804 wie folgt vorgesehen.

Ausgaben 2001 600 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM






2.1.2 Anschlusskanal Leimkuhle/Oesterstraße
(Drucksache Nr.: 00676-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalbaumaßnahme Leimkuhle/
Oesterstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten von 700 000,00 DM um 350 000,00 DM
auf 1 050 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0512 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 703 700,00 DM
Ausgaben 2001 346 300,00 DM (davon 200 300,00 DM
überplanmäßig)

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungs-
fähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -
















2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 00801-01)
-Berichterstattung durch Vertreter der WIBERA Wirtschaftsprüfungs-
und Beratungsgesellschaft-


Zust. StA 20


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende Anträge der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.05.01
vor:

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2001 mit der Bezeichnung “Optimierung
der städtischen Unternehmensbeteiligungen-Schlussbericht”

Die SPD-Fraktion stellt zu o.g. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat betrachtet den Bericht zur Optimierung der städtischen Unternehmens-
beteiligungen zunächst als eingebrachte Diskussionsgrundlage.

2. Das vorliegende Gutachten wird als Beratungsunterlage für die Haushaltsberatungen
2002 erachtet und die formulierten Handlungsempfehlungen werden in Verbindung
mit den Haushaltsberatungen bewertet.

3. Die Beteiligungsverwaltung erhält den Auftrag, bis zur Einbringung des Haushalts-
planentwurfes 2002 Vorschläge zu erarbeiten, die die politische Steuerung von Be-
teiligungen unterstützen.



Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.05.2001 mit der
Bezeichnung “Optimierung der Unternehmensbeteiligungen der Stadt Dortmund”

Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgende
Anträge zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

Der Haupt- und Finanzausschuss setzt in einem ersten Schritt folgende Empfehlungen
der Gutachter um:





1. Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, umgehend konkrete Vorschläge
zur Verbesserung der Kontrolle kommunaler Unternehmen oder Unternehmen,
an denen die Kommune beteiligt ist, zu entwickeln und den Gremien des Rates
zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Ziel muss es sein, angesichts immer
komplexerer Sachverhalte und zunehmendem Wettbewerbsdruck die demokratisch
legitimierte Kontrolle durch Instrumente eines aktiven Beteiligungsmanagements
zu verbessern.


2. Die Vorschläge der Gutachter zum Ausbau der Zusammenarbeit im städtischen
Unternehmensverbund durch Vertiefung der Leistungsbeziehung zwischen den
Unternehmen werden zeitnah geprüft und dem Rat zur Beschlussfassung vorge-
legt. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich dafür aus, folgende Maßnah-
mevorschläge mit Vorrang zu behandeln:
a) Festlegung von Standards im Rechnungswesen, um eine aussagefähige
Konzernrechnungslegung zu ermöglichen

b) Zusammenfassung der Buchführung kleinerer Tochterunternehmen bei dem
jeweiligen Mutterunternehmen

c) Implementierung und Produktion von branchenspezifischer Software durch
projekterfahrene Anbieter

d) Prüfung, ob und inwieweit die Leistungen von DOSYS und DOIT am Markt
preiswerter zu beziehen sind

e) Zusammenlegung des Stadtbahnbauamtes der Stadtverwaltung und der ent-
sprechenden Bauplanungsabteilung der Dortmunder Stadtwerke

f) Realisierung von Kooperationen im schienengebundenen Personennahverkehr


3. Der Rat spricht sich dafür aus, keine Entscheidung zugunsten der Aufrechterhaltung
der Hafen AG zu treffen, bis ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Optimierung der
städtischen Beteiligungen unter Einbeziehung der Vorarbeiten von WIBERA beraten
und verabschiedet worden ist. Anders als vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, wird über
eine Ausschreibung zur Besetzung der Stelle eines hauptamtlichen Hafendirektors
erst nach diesen inhaltlichen Klärungen entschieden.


4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, noch in diesem Haushaltsjahr eine mindestens
halbtägige Arbeitstagung durchzuführen, um die Konsequenzen aus dem Gutachten
in Bezug auf weitergehende Maßnahmen zur Optimierung der Beteiligungsverwal-
tung festzulegen. An der Arbeitstagung nehmen VertreterInnen der Politik, der Be-
teiligungsverwaltung, die jeweiligen Vorsitzenden/Geschäftsführer der wichtigen
Beteiligungsgesellschaften, die Gutachter und ggfls. weitere externe Berater teil.
Die Herren Kroniger und Dr. Peters von der WIBERA stellten zunächst den Schlussbericht über das Projekt zur Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen der Stadt Dortmund inhaltlich in seinen Grundzügen vor. Im Anschluss daran beantworteten sie Fragen der Ausschussmitglieder.
Zum weiteren Verfahren regte OB Dr. Langemeyer an, in den kommenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses die Thematik unter Hinzuziehung von Vertretern der städti-schen Unternehmen weiter zu bearbeiten. Dabei könnten geschäftsfeldbezogen mehrere Un-ternehmen zu einer Sitzung eingeladen werden. Er beabsichtige, den Punkt "Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen" bis auf weiteres auf die Tagesordnungen der öf-fentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses zu nehmen. In einer Schluss-debatte sollten dann die Ergebnisse der Öffentlichkeit insgesamt vorgestellt werden.
Rm Mohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, wenn diesem Verfahrens-vorschlag gefolgt werde, könnte eine Beschlussfassung über die Vorlage nicht in der nächsten Ratssitzung stattfinden.
Zum Antrag seiner Fraktion führte er aus, dass es Anregungen und Vorschläge gebe, die keinen längeren Beratungsgang erforderlich machten, und in diesen Fällen relativ kurzfristig Ergebnisse zu erreichen seien. Darauf bezögen sich die Punkte 1 und 2 des Antrages.
Unter Ziffer 4 schlage seine Fraktion die Durchführung einer Arbeitstagung vor. Allerdings könne er sich vorstellen, sich auch auf den von OB Dr. Langemeyer dargestellten Verfah-rensablauf zu verständigen.
Wesentlich sei jedoch, dass - wie unter Punkt 3 des Antrages beschrieben - vor einer Aus-wertung des Gutachtens der WIBERA keine Entscheidung über die Zukunft des Hafens getroffen werde.
Rm Dr. Eiteneyer (CDU) beantragte für seine Fraktion, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2001 und der Ratssitzung am 28.06.2001 das Gutachten zu erörtern, Zielrichtungen zu beraten und zu beschließen.

Wenn dieser Zusatz in Ziffer 1 des SPD-Antrages aufgenommen würde, könnte die
CDU-Fraktion dem Papier ihre Zustimmung geben. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus lehne man ab.
OB Dr. Langemeyer führte aus, dass die Verwaltung möglichst in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses darstellen sollte, welche Maßnahmen kurzfristig realisiert werden könnten.
Außerdem sei es seines Erachtens sinnvoll, vor der Sommerpause eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und wenn machbar, auch wegweisende Beschlüsse zu fassen. Darüber hinaus wer-de es notwendig sein, über diesen Zeitpunkt hinaus das Thema zu erörtern, um die einzelnen Geschäftsfelder sachgerecht abarbeiten zu können.
Parallel zu den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses sollten sich die Werksaus-schüsse der Eigenbetriebe mit spezifischen Optimierungsfragen im Rahmen ihrer jeweili-
gen Zuständigkeiten befassen.
Rm Hovermann (CDU) empfahl, bei der Einzelbetrachtung eines Unternehmens auch darzustellen, wie sich der Betrieb sowie die entsprechende Branche entwickelt habe, um bessere Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten.
Rm Prüsse (SPD) erklärte, dass man dem von Rm Dr. Eiteneyer für die CDU gestellten Zu-satzantrag zustimmen werde. Die Verfahrensvorschläge von OB Dr. Langemeyer dienten einer angemessenen und sachbezogenen Debatte.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, den Antrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2001 einschließlich des von Rm Dr. Eiteneyer für die CDU-Fraktion gestellten Zusatzantrages zu beschließen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 02.05.2001 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW III a) von der
Straße Bärenbruch bis Sunderweg
(Drucksache Nr.: 00480-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:









Gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) be-
schließt der Rat der Stadt Dortmund, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekannt-
machung, die Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW III a) von der
Straße Bärenbruch bis Sunderweg, einschließlich der Auf- und Abfahrtsrampen Sunder-
weg/Westfalia- und Huckarder Straße, der Parallelfahrbahnen im Kreuzungsbereich mit
der A 45 sowie der Auf- und Abfahrtsspuren Bärenbruch mit der Beschränkung des Ge-
meingebrauches auf die Benutzungsart

“nur für den Kraftfahrverkehr”

für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße.


3.2 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 - Staatsbusch -
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
(Drucksache Nr.: 00437-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der AUSW stimmt dem redaktionell geänderten Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.01
mit der Bezeichnung “Vorhaben Erschließungsplan Ap 182” einstimmig zu.

Die textliche Festsetzung 4 (3.1, Einfriedung) wird in Satz 3 wie folgt gefasst:

Ergänzend sind auch Holz- oder Drahtzäune zulässig, wenn sie eine Gesamthöhe von
1,0 Meter nicht überschreiten und durch Hecken (vorher: Pflanzmaßnahmen) begrünt
werden.

Der AUSW empfiehlt unter Berücksichtigung dieses Antrages einstimmig dem Rat der
Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen
B-Planes offengelegte Begründung vom 12.07.1999 entsprechend den Aus-
führungen unter dem Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktua-
lisierte Begründung vom 29.01.2001 dem vorhabenbezogenen B-Plan Ap 182
- Staatsbusch - beizufügen.





Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit § 12
BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen B-Plan – Staatsbusch – für
den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


III. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage)
zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend
der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.
3.3 Sicherung der Bauleitplanung Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 00620-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirks-
vertretung Aplerbeck vor:








Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erneut, folgende Punkte bei der Auf-
stellung des Ap 206 zu berücksichtigen.

- Ablehnung des “3. Riegels” mit Gewerbeanteil im Mischgebiet Limberg (evtl. reine
Wohnbebauung!)

- Verampelung der Zufahrt zum Mischgebiet von der Wittbräucker Straße auf Kosten
des Investors Limberg

- Keine Zufahrt zum Mischgebiet Limberg über den Stoppelmannsweg!
- Verdoppelung der Fläche des Kinderspielplatzes zu Lasten der vorgesehenen
Bebauung

- Umsetzung des Grünflächenausgleichs im Stadtbezirk, im Ortsteil Aplerbeck
- Nachweis von Kindergartenplätzen in relativer Nähe



Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Plan-
bereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Ap 206 “Aplerbeck-Süd” mit Ausnahme
der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.10.2000 beschlossenen
B-Planerweiterung um zwei bestehende Fußwege am Böschungsfuß des Bahndamms am
westlichen Rand des Planbereiches. Der eine Weg verbindet die Ostkirchstraße mit der
Fröndenbergstraße, westlich des Grundstückes Fröndenbergstraße 11 und ist ca. 2 m breit
und ca. 42 m lang. Der zweite Weg verläuft am westlichen Rand des Planbereiches von
der Benediktiner Straße zum Haltepunkt Aplerbeck Süd ist ist ca. 3 m breit und ca. 35 m
lang.

Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter Ziffer 1 dieser
Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig,
die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis zu nehmen.


3.4 Stadtbezirksmarketing
(Drucksache Nr.: 00602-01)


Zust. StA 33


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zum Projekt
zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Auswahlkom-
mission sowie dem Kriterienkatalog zum Auswahlverfahren zu.


3.5 H-Bahn-Finanzierung
(Drucksache Nr.: 00573-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Erweiterung der H-Bahn zum Technologie-
zentrum einen Zuschuss der Stadt Dortmund von voraussichtlich 4,8 Mio. DM zu gewähren.
Damit soll der Eigenanteil an den Baukosten von voraussichtlich 2,8 Mio. DM und die Be-
schaffung eines Fahrzeuges mit voraussichtlich 2 Mio. DM abgedeckt werden.


3.6 Bauleitplanung
Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
Ii. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00568-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:




I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 8 des
B-Planes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – offengelegte Begründung
vom 31.10.2000 der Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 8 des B-Planes Br 163 für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

3.7 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstückes der ehemaligen Hoesch "Röhrenwerke in Dortmund" Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus der Firma Lidl + Schwarz
(Drucksache Nr.: 00740-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Änderung des Beschluss-
vorschlages der Verwaltung vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Empfehlungen des Gutachters, des Einzelhan-
delsverbandes und der IHK zu Einzelhandelsentwicklung in DO-Hombruch zu folgen. Dies
bedeutet im Einzelnen:

1. Die Akquisition von bereits in der Harkortstraße ansässigen Betrieben durch bloße
Standortverlagerung stellt keine Ergänzungswirkung dar und scheidet als Vermark-
tungsoption aus.

2. Die für eine Vermarktung in Frage kommenden Sortimente (Defizitbereiche) sind
die auf Seite 3, vorletzter Absatz, genannten Sortimente und Sortimentsgruppen.
Darüber hinaus kommen auch Sortimente anderer Branchen in Frage, wenn diese
ein ausgesprochenes hochwertiges Angebot darstellen.

3. Die bisherige Einschränkung der zulässigen Verkaufsfläche auf 500 qm wird unter
den unter 1. und 2. genannten Bedingungen nicht aufrecht erhalten. Stattdessen
wird die zulässige Verkaufsfläche auf ca. 2 300 qm im Erdgeschoss begrenzt.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses die Empfehlung der
Bezirksvertretung Hombruch vor, unter Ziffer 2 die Bezeichnung “hochwertiges” durch
den Begriff “höherwertiges” zu ersetzen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, den geänderten Beschluss-
vorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung
Hombruch zu beschließen.

3.8 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)


Zust. StA 61


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 5
--------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -






Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 8
-------------

Schule

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -













Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)


Zust. StA 10/SYS


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung für
den Eigenbetrieb “Dortmunder Systemhaus” (dosys).

Die Werkleitung im Sinne des § 2 EigVO NRW wird aus dem/r Geschäftsführer/in gebildet.


10.2 - unbesetzt -


10.3 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und
Grundstücksgeschäften
hier: Umstellung der Entgelte von DM auf Euro ab 01.01.2002
(Drucksache Nr.: 00712-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Entgeltordnung aufgeführten Tarife
mit Wirkung vom 01.01.2002 an von DM auf Euro umzustellen.








10.4 Tierschutzzentrum Dortmund
hier: Zahlung eines Baukostenzuschusses an den Tierschutzverein
Groß-Dortmund e. V. für die Erweiterung des Hundetraktes und
Übernahme und Betrieb des Erweiterungstraktes nach Fertig-
stellung im Rahmen des Gesellschaftsvertrages über die Er-
richtung und den Betrieb eines Tierschutzzentrums vom
22./23.10.1991
(Drucksache Nr.: 00719-01)


Zust. StA 67


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Angebot des Tierschutzvereins Groß-Dortmund e. V. zur
Errichtung einer Erweiterung des Hundetraktes im Tierschutzzentrum Dortmund,
Hallerey 39, an und beschließt

- an den Tierschutzverein Groß-Dortmund e. V. einen Baukostenzuschuss in Höhe
von 550 000 DM – brutto – zu zahlen,

- den Erweiterungstrakt nach Fertigstellung im Rahmen des Gesellschaftsvertrages
über die Errichtung und den Betrieb eines Tierschutzzentrums vom 22./23.10.1991
in das Vermögen der Stadt Dortmund zu übernehmen und zu betreiben.


Die Finanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt wie dargestellt:


Haushaltsjahr 2001 Haushaltsjahr 2002

Baul. Veränderungen
5801.9611.0000 30 000,00 DM ---
Bewegl. Vermögen
5801.9350.0000 (UKTO 1140) 40 000,00 DM ---
Baul. Veränderungen
(überplanmäßig)
5801.9611.0000 300 000,00 DM 180 000,00 DM


Die Deckung der üpl. Mittel erfolgt durch Minderausgaben bei der Finanzposition

Bewegl. Vermögen
Stadthausumbau
0353.9350.0001


10.5 Gründung einer Standortgesellschaft “Phoenix See GmbH”
(Drucksache Nr.: 00901-01)


Zust. StA


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.55 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.







D r . L a n g e m e y e r R e p p i n
Oberbürgermeister Ratsmitglied






W e b e r
Schriftführer