Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 11.04.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 29. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 04.04.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Pisula i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Starke i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Zuch
Herr RM Münch

Frau RM Reuter i. V. für Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Herr Gruber - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Pohl - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -



c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Rehling, 66/3
Herr Terschek, 66/S-7, zu TOP 2.1
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste
Herr Dickgreber, zu TOP 2.1


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Drabig benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des AUSW am 28.02.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Planungsstand B1
- Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)

3.2 Wander- und Reitwege Kurler Busch
- Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2001 zum weiteren Vorgehen
Es ist ein Beschluss des AUSW erforderlich. Auf den Beschlussvorschlag auf Seite 2 der Stellungnahme wird hingewiesen.
3.3 Zwischenbericht zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW"
hier: Verbesserte Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00654-01)
3.4 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.
Auf die im AUSW am 14.03.2001 verteilte Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wird verwiesen.
3.5 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch", Bitte um Stellungnahme
Auf die im AUSW am 14.03.2001 verteilte Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wird verwiesen.
3.6 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße", Bitte um Stellungnahme
Auf die im AUSW am 14.03.2001 verteilte Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wird verwiesen.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 -Staatsbusch-
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00437-01)
4.2 Bauleitplanung; 112. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Erweiterung des Änderungsbereiches der 112. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
II. Erweiterung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207 - Bodieckstraße -;
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
IV. Offenlegungsbeschluss zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße -;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00537-01)
4.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 161 - Aplerbeck Ost -, Änderung Nr. 1
hier: Änderungsbeschluss (§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00666-01)
- Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung durch den AUSW
4.4 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00620-01)
4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00568-01)


4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00514-01)
4.7 H-Bahn-Finanzierung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00573 -01) (wurde nachversandt)
4.8 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus Lidl + Schwarz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00740-01) (wurde nachversandt)
4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00461-01)
4.10 Bauleitplanung
Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes "Wohnen mit der Sonne" am Apolloweg in Dortmund-Aplerbeck
hier: Entscheidung über die Inhalte der Auslobung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00624-01)
4.11 Wohnbauflächenentwicklung "Waltroper Straße"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00660-01)
4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: I. Beschluss zur tlw. Änderung der Bebauungspläne 105, 106, 109, 117 und
In W 109
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 122
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00614-01)
4.13 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00560-01)
4.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zur Verlängerung des Buchsbaumweges südlich der Nelkenstraße nördlich der Straße Intückenweg in Dortmund-Lichtendorf gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00490-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Heiliger Weg/Arndtstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00609-01)
5.2 Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einem Beratungs-, Service- und Schulungscenter auf dem Grundstück Wulfshofstraße 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00682-01)
5.3 Vorbescheid zur Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00643-01)




5.4 Nutzungsänderung des ehemaligen Wirtschaftsteiles des Gutes Altmengede zu Räumen einer sozial-gewerblichen Beschäftigungsinitiative des Förderkreises Sinnvolle Arbeit
e. V. auf dem Grundstück Eckei 167, Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstück 451
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00718-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung,
hier: Hauptschule Am Ostpark (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00510-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der "Randebrockstraße" in Dortmund-Marten
Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00571-01)
8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00651-01)
8.3 Kanalerneuerungen Leibnizstraße / Lessingstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00668-01)
8.4 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke / Mühlenbach
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00675-01)
8.5 Anschlusskanal Leimkuhle / Oesterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00676-01)
8.6 Fuß- und Radwegebrücken Heuweg / In den Weidbüschen" (A 2), "Am Hartweg / Universitätsgelände" (A 40) und "Vogelpothsweg" (südl. A 40)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00629-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00482-01)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 Dienstanweisung der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Zustimmung zur Dienstanweisung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00634-01)
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Stadtbezirksmarketing
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00602-01)

Herr RM macht den Vorschlag, die Tagesordnung zu erweitern um:
- den vom Haupt- und Finanzausschuss überwiesenen Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT) als TOP 4.15 und
- den Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2001 mit der Bezeichnung "Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp - Stellungnahme der Verwaltung" als TOP 3.7.

Der AUSW stimmt einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Herr RM Tech stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mit den Tagesordnungspunkten 3.4 ,Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"‘, TOP 3.5 ,Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"‘ und TOP 3.6 ,Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"‘. Herr RM Münch bittet darum, eine Aussprache zu den drei Tagesordnungspunkten zuzulassen und die TOP zu behandeln.

Frau RM Gerszewski macht deutlich, dass die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten bereits in der AUSW-Sitzung am 14.03.2001 vorlagen.

Dem Antrag auf Nichtbefassung mit den Tagesordnungspunkten 3.4, 3.5 und 3.6 wird einstimmig gefolgt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des AUSW am 28.02.2001

Der AUSW genehmigt die Niederschrift einstimmig.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Zu 2.1 Planungsstand B1
- Mündlicher Bericht
- Gemeinsamer Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 30.03.2001 mit der Bezeichnung "Planungsstand B 1"

Herr StD Fehlemann weist auf den Beschluss des AUSW hin, in unregelmäßigen Abständen über den Stand und die Planung der B 1-Anlage zwischen Märkischer Straße und B 236n einen Bericht zu erhalten.

Herr Dickgreber präsentiert anhand von Folien den Zwischenbericht über die Arbeiten zum Neubau der A 40 in Tunnellage. Dazu werden die Realisierungsschritte genannt und anhand von Plänen wird die Darstellung vor Ort gezeigt. Die Herstellungskosten werden sich voraussichtlich auf ca. 400 Mio. DM belaufen: Ein Prozentsatz hiervon wird von der Stadt Dortmund zu zahlen sein, für den Rückbau der B 1 und den Neubau der Semerteichstraße werden ca. 6,6 Mio. DM anfallen.

Im Moment ist die Streckenbelastung der B 1 sehr ausgeprägt (ca. 10.000 Kraftfahrzeuge pro Stunde), nur in der Nacht ist eine Abflachung des Verkehrs erkennbar.

Nach der Durchführungsvereinbarung, die zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Stadt Dortmund am 23.12.98 abgeschlossen wurde, sollte die Stadt Dortmund die Planung, Vorbereitung der Planung, Planfeststellung und die Baudurchführung übernehmen. Die Systementscheidung wurde zusammen mit Bund und Land abgeschlossen. Der verkehrstechnische Entwurf wurde in engster Abstimmung mit Bund und Land erarbeitet. Aus dem nördlichen Feld können die Tunnelanlagen unterirdisch aufgefahren werden, der eigentliche Tunnelbau wird bei voll laufenden Verkehren unter der Erde passieren. Das gleiche wird über die südliche Anschlussstelle - so weit möglich - auch unterirdisch ablaufen.

Mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen muss in einem Jahr begonnen werden. Dies ist nur dann sinnvoll und die Freigabe für eine mit dem Bund einvernehmlich geregelte Einleitung dieses gesamten Verfahrens ist nur dann möglich, wenn die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist. Es gab bereits verschiedene Programme, z. B. zur Beseitigung von
Ortsdurchfahrten, ein Antistauprogramm etc. Weitere Investitionsprogramme wurden auf Bundesebene für den Autobahnbereich aufgelegt. Leider ist die B 1/A 40 bisher nicht enthalten. Bei den Beratungen in der Ruhrgebietskonferenz war davon auszugehen, dass zwischen Bochum und Velbert die A 44 in absehbarer Zeit nicht weitergebaut wird. Diese Maßname war mit rd. 900 Mio. DM im vordringlichen Bedarf des Bundes. Die damaligen Konferenzen hatten sich darauf verständigt, dass die Maßnahmen in Dortmund, Bochum und Essen als Ersatzmaßnahmen für die nicht realisierbare A 44-Verlängerung eingesetzt würde.

Es ist dringend erforderlich, die Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen. Anschließend müsste das Signal für Dortmund gegeben werden, dass mit der Planfeststellung begonnen werden kann. Sollte das nicht passieren, kommt es Ende diesen Jahres zu einem Stillstand der Maßnahme.

Herr Dr. Grote beschreibt die begleitende Arbeit des Umweltamtes zur Tunnelbauplanung, die in einem landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeits- untersuchung (UVU) besteht. Landschaftspflegerische Begleitpläne regeln die Begrünung solcher Vorhaben und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sind zwingend vorgeschrieben für die Inplansetzung solcher Aufgaben. Der erste Arbeitsschritt, der Scoping-Termin, erfolgte am 28.09.2000. Es wurde über das Vorhaben in seiner Gesamtheit informiert und die Untersuchungsbereiche für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden festgelegt. Die Personen und Institutionen, die solche Vorhaben planen, und die, die im Umweltschutz tätig sind, nehmen an diesen Terminen teil. Der Teilnehmerkreis setzt sich in der Regel zusammen aus der Straßenbauverwaltung, den Naturschutzverbänden, den Dortmunder Stadtwerken, das Staatliche Umweltamt in Hagen und der Stadt Dortmund. Der Untersuchungsablauf der Umweltverträglichkeitsuntersuchung besteht aus der Ermittlung der Raumempfindlichkeit (=die Bestandserfassung und Bewertung, die Feststellung der grundsätzlichen Verträglichkeit dieses Projektes unter Einbeziehung der Überlegungen und Planungen zu Lärm, Schadstoff, Klima und Verkehr) sowie die Risikoanalysen, d. h. die Ermittlungen und Beschreibungen der Umweltauswirkungen. Ein erstes Ergebnis wird voraussichtlich zum nächsten mündlichen Zwischenbericht vorgestellt werden können.

Herr Terschek ergänzt, dass für dieses Bauwerk Fachgutachten erstellt werden. Ein Bodengutachten, das Grundlage für tunnelbautechnische Planung ist, liegt bereits vor. Um die tunnelbautechnische Planung herbeizuführen, wurde ein Fachgutachten vergeben, das die Regelquerschnitte des Tunnels untersucht und festlegt. Es führt statische, konstruktive und ausstattungsbezogene Gestaltungen des Bauwerks und die Sicherungsmaßnahmen während der Baudurchführung des Tunnelbauwerks durch. Außerdem legt es die offenen und geschlossenen Bereiche für die Tunnelbauweise fest. Das Gutachten gibt auch eine Bauablaufplanung mit Darstellung der Verkehrsführung in der Bauzeit her. Analyse und Prognose des Verkehrssystems wird im Rahmen des Fachgutachtens Lärmtechnik aufgestellt. Die Entwicklung und Beurteilung der Luftschadstoffe, die Tunnellüftung und der Brandschutz werden derzeitig auch gutachterlich geprüft. Die Vergabe des Gutachtens "Technische Ausstattung Tunnelsteuerungssystem" wird zur Zeit vorbereitet, die Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember 2001 vorliegen.

Herr RM Krüger ist davon überzeugt, dass der Neubau der B 1 in Tunnellage nicht kommen wird. Er sieht keine Umsetzungsmöglichkeit für die Planung der B 1. Er befürchtet, dass nach einem Ausbau der B 1 eine Ausweitung des Verkehrs erfolgt.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass der Verkehr nicht verdrängt werden kann, durch den Tunnel wird dieser aber unter die Erdoberfläche gelegt. Er hofft durch den Tunnel auf eine Entlastung und Qualitätsverbesserung für die Anwohner. Die Unterstützung der Bundes- und Landespolitik muss seines Erachtens eingefordert werden. Herr RM Tech wünscht sich die Wiederherstellung der Verbindung zur Gartenstadt. Er möchte, dass die Planungen umgesetzt werden.




Herr RM Pisula begrüßt die Planungen für den Tunnelbau im Namen der CDU-Fraktion. Viele Dortmunder Probleme sind im Zusammenhang mit der B 1 zu sehen. Die Verkehrsprobleme an der B 1 bringen eine starke Belastung für die Anwohner der Gartenstadt und darüber hinaus. Auf Landes- und Bundesebene ist eine Lösung herbeizuführen. Er bezeichnet den Tunnelbau als Minimallösung, die finanzierbar sei.

Herr RM Jung macht deutlich, dass Dortmund sich gemeinsam mit Essen, Bochum und den umliegenden Gebietskörperschaften zusammenschließen muss, um bei der nächsten Novellierung des Bundesverkehrswegeplanes dafür zu sorgen, dass die B 1 in diesem Plan enthalten ist.

Herr RM Drabig spricht sich für den gemeinsamen Antrag aus. Er hält die vorgestellte Planung für machbar und fordert dazu auf, jetzt einen Beschluss zu fassen und auf der Basis dieser Planung für die Realisierung zu sorgen. Für ihn bringt der B 1-Tunnel eine erhöhte Lebensqualität. Eine Verlagerung der Fahrzeuge auf die anderen Autobahnen ist seines Erachtens nicht möglich.

Herr RM Münch sieht in der Untertunnelung der B 1 keine Reduzierung des Verkehrs.

Herr RM Krüger spricht an, dass die Planungen für die B 1 mit dem vorhandenen Verkehrsraum verbunden werden muss. Er meint, dass durch Verkehrsmanagement und -regelungsmaß- nahmen der Verkehr erst gar nicht auf die B 1 gelangen sollte.

Herr StD Fehlemann weist auf den Verzicht für den weiteren Ausbau der A 44 hin. Im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan stehen 750 Mio. DM. Er kann sich nicht vorstellen, dass das Land Nordhein-Westfalen, das die Infrastruktur ausbauen will, auf diesen Betrag verzichten will. Das Geld wurde dem Land vom Bund zugeteilt und das Land hat mit den Städten eine andere Priorität gesetzt. Es muss erreicht werden, dass das Geld für NRW auch dort umgesetzt werden kann. Wenn die Planfeststellung für die B 1 nicht eingeleitet werden kann, ist für ihn die Planung und das Projekt beendet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 30.03.2001 mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und beschließt:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert eine Aufnahme des Baus des
B 1-Tunnels in Dortmund in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans.
Die Dortmunder Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich im Bundestag für dieses Ziel einzusetzen.

Gleichzeitig soll die Stadt Dortmund auf die Städte Essen und Bochum zu gehen mit dem Ziel einer gemeinsamen Initiative zur Realisierung der in zwei Ruhrgebietskonferenzen erarbeiteten Konzeption für den Fernstraßenbau im mittleren und östlichen Ruhrgebiet. Für die Finanzierung der dort beschlossenen Fernstraßenprojekte wurde die Planung der A 44 (DÜ-BO-DO) aufgegeben.
Nunmehr muss gewährleistet sein, dass die Gelder, die einst für den Bau der DÜ-BO-DO vorgesehen waren, tatsächlich für die drei Projekte entlang der B 1 in Essen, Bochum und Dortmund zur Verfügung gestellt werden."

Zu 4.15 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2001

Herr RM Jung weist darauf hin, dass der Rat am 13.04.2000 beschlossen hat, einen Wettbewerb, der bis Ostern 2001 abgeschlossen sein sollte, für die Fläche Phoenix-Ost durchzuführen. Dieser Wettbewerb wurde nicht durchgeführt. Er hält das Verfahren, das für die Fläche Phoenix-West gut war, auch für Phoenix-Ost für geeignet. Er hält es für notwendig, Ideen für die weitere Nutzung der Fläche Phoenix-Ost zu sammeln. Die Ratsvorlage "Machbarkeitsstudie Phoenix-Ost" (Drucksache-Nr. 00627-01) war im AUSW am 14.03.2001 einstimmig beschlossen worden.

Frau RM Gerszewski bittet darum, den Antrag der CDU-Fraktion aufgrund des Diskussionsbedarfs zunächst nur einzubringen.

Herr RM Tech sieht in den Gutachten eine gute Vorarbeit für die weiteren Planungsschritte und befürchtet, dass durch den CDU-Antrag die Entwicklung von Phoenix-Ost torpediert wird. Der Phoenix-See ist für ihn ein Leitprojekt über Hörde hinaus.

Herr RM Krüger stellt die Frage, ob ein Wettbewerb, der der jetzigen Planung ganz entgegenstehe, zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sei. Es sollte beim Phoenix-See nach der technischen nun die wirtschaftliche Umsetzbarkeit überprüft und das Ergebnis abgewartet werden.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr StR Sierau stellt fest, dass an die Vision "Phoenix-See" sachgerecht und nüchtern herangegangen wurde und wird. Im Februar 2000 wurde aufgrund entsprechender Forderungen der Politik das Konzept für Phoenix-Ost vorgestellt. Nach dem Ratsbeschluss vom 13.04.2000 wurde die Machbarkeitsstudie durchgeführt und in der AUSW-Sitzung am 14.03.2001 vorgestellt. Derzeitig werden die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung überprüft. Voraussichtlich werden nicht ausschließlich private Investitionen und Einnahmen ausreichen, es müsste eine öffentliche Förderung, z. B. aus dem Ziel-2-Programm kommen. Wenn aus den Fördermitteln Geld geschöpft werden soll, muss der Landesregierung verdeutlicht werden, dass es ein Gesamtkonzept für die Fläche Phoenix-Ost und -West mit Arbeitsplätzen und Standortqualitäten gibt. Das Land hat seine Unterstützung für das Projekt Phoenix-Ost zugesagt, durch Unsicherheit bei der Durchführung des Projektes werde Phoenix-Ost gefährdet. Er hält den derzeitigen Prozess für erfolgversprechend. Nur wenn eine Standortgesellschaft nicht mit den erforderlichen finanziellen Mitteln die beabsichtigte Entwicklung durchführen könnte, sollte gegebenenfalls die Planung neu überdacht und nach Alternativen geschaut werden. Eine grundsätzliche Hinterfragung der Konzeption durch Beschlussfassung des CDU-Antrages würde Herr StR Sierau sehr bedauern, da dadurch auch eventuelle Partner verunsichert werden könnten. Dass die Leitidee für die Entwicklung der Fläche Phoenix-Ost noch verschiedenen Qualifizierungsprozessen unterworfen sein muss, hält Herr StR Sierau für selbstverständlich. Das bedeute für ihn, dass die Fläche in Teilbereiche unterteilt werde, für die Wettbewerbe durchgeführt werden, um eine Qualifizierung zu erreichen. Dies müsse durch die Standortgesellschaft durchgeführt werden.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass bei Beschluss des CDU-Antrages in der derzeitigen Haushaltslage ein Deckungsvorschlag gegeben werden muss. Sollte der Antrag beschlossen werden, befürchtet Herr StR Sierau, dass die Entwicklungschancen für die Fläche dadurch beeinträchtigt werden, dass die Leitidee in Zweifel gezogen wird. Er bittet darum, aufgrund des breiten Interesses an diesem Projekt weit über Dortmund hinaus, zunächst die Zahlen bezüglich Finanzierbarkeit und Wirtschaft-lichkeit abzuwarten.

Herr RM Jung teilt nicht den Optimismus des Herrn StR Sierau, dass aus den Ziel-2-Mitteln und anderen Zuschüssen Geld in der erforderlichen Höhe für das Projekt Phoenix-Ost fließen wird. Die Zahlen über die Kosten des Projektes und die zur Verfügung stehenden Mittel fehlen derzeitig. Herr RM Jung erläutert, dass der Rat bisher nur das städtebauliche Konzept für die Flächenentwicklung zur Kenntnis genommen habe. Eine Beauftragung für weitere Überlegungen zu beschließen, hält er für riskant.

Herr RM Drabig bringt Beispiele dafür, dass bereits in der Vergangenheit Visionen in die Realität umgesetzt wurden. Für ihn sind die Finanzierbarkeit des Projektes, der Bodenaushub mit der Unterbringung des Bodens sowie die Demontage des Stahlwerks mit entsprechenden Kosten die offenen Fragen zur Entwicklung von Phoenix-Ost. Er fragt nach Projektpartnern und den Rahmenbedingungen, die derzeitig noch nicht klar seien. Er macht den Vorschlag, in der nächsten AUSW-Sitzung von den Gutachtern und den Grundstückseigentümern über die Flächen am Phoenix-See berichten zu lassen. Themen sollten hier die Vorstellungen zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie der Projektaufbau und -ablauf und das Finanzierungskonzept sein. Erst danach sollte über den Antrag der CDU-Fraktion entschieden werden.

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Machbarkeitsstudie bereits Zahlen zur Finanzierbarkeit des Projektes gebracht habe. Diese waren noch zu hinterfragen. Es handelt sich hier um eine äußerst komplexe Materie, die zunächst aufbereitet werden sollte. Dies erfolgt im Moment. Beratungsmaterial und -grundlagen werden für die AUSW-Sitzung, in der "Phoenix-Ost" noch einmal zum Thema gemacht wird, zur Verfügung gestellt, um damit die Grundlage für eine vertiefte Diskussion zu liefern.

Herr RM Krüger stimmt der von Herrn RM Drabig vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Wenn die Ergebnisse abgearbeitet sind, sollte ein städtebaulicher Wettbewerb in Auftrag gegeben werden, der die Feinheiten ausformuliert.

Herr RM Jostes macht seine Zustimmung zum Vorschlag der weiteren Vorgehensweise deutlich.

Beschluss:
Der AUSW sieht den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" als eingebracht an und wird ihn in der AUSW-Sitzung am 16.05.2001 oder 30.05.2001 erneut behandeln. Zur Frage der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit, zum Projektaufbau und -ablauf werden Gutachter und Grundstückseigentümer eingeladen.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)

Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage als eingebracht zu betrachten, die Beratungen in den Bezirksvertretungen und im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde abzuwarten und abschließend unter Einbeziehung der Ergebnisse dieser Gremien die Vorlage zu beraten.

Herr Dr. Grote stellt die Berührungen des Landschaftsplanes zu anderen Planungen, wie die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes und des Gebietsentwicklungsplanes, dar. Der Landschaftsplan ist für diese Pläne ein wesentlicher Baustein, der zu beachten ist und in seinem Grundlagenmaterial dazu beitragen kann, dass die Aufstellung des Flächennutzungs- und Gebietsentwicklungsplans auch im ökologischen Sinne gut geraten. Er weist darauf hin, dass zu den Auswirkungen von Landschaftsplänen eine verwaltungsinterne Informationsveranstaltung, zu der der politische Raum eingeladen wird, vorgesehen ist.

Herr RM Münch stellt anhand von Dias dar, dass ein Landschaftsplan auch der Ausweisung und Sicherstellung von Naturschutzgebieten dient. Er kritisiert die Länge des Verfahrens zur Erstellung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd und fordert mehr Naturschutzgebiete im Dortmunder Süden und die Anlegung weiterer Feuchtgebiete.

Herr RM Tech erklärt sich im Namen der SPD-Fraktion mit dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die Vorlage als eingebracht und wird sie erneut am 30.05.2001 behandeln.

Zu 3.2 Wander- und Reitwege Kurler Busch
- Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2001 zum weiteren Vorgehen
Es ist ein Beschluss des AUSW erforderlich. Auf den Beschlussvorschlag auf Seite 2 der Stellungnahme wird hingewiesen.

Frau RM Kröger-Brenner schlägt vor, dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde in seinem Beschluss zu folgen. Die Belange des Naturschutzes sollten höher als die der Reiter und die Interessen des Waldeigentümers eingeschätzt werden.

Herr RM Münch unterstützt den Beschluss des Beirates.

Herr RM Jostes schließt sich für die CDU-Fraktion und Herr RM Tech für die SPD-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weist mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde ab und beauftragt die Verwaltung, den Vorgang an die höhere Landschaftsbehörde weiterzuleiten.

Zu 3.3 Zwischenbericht zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW"
hier: Verbesserte Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00654-01)

Herr Dr. Grote erläutert auf die Frage des Herrn RM Tech, dass die Stadt Dortmund bisher für die Kleinkläranlagenbesitzer Sammelanträge gestellt hat. Das Fördergeschäft wird sich voraussichtlich nicht verändern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

Zu 3.4 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.

Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wurde am 14.03.2001 im AUSW verteilt.

Zu 3.5 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch", Bitte um Stellungnahme

Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wurde am 14.03.2001 im AUSW verteilt.

Zu 3.6 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße", Bitte um Stellungnahme

Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wurde am 14.03.2001 im AUSW verteilt.


Zu 3.7 Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.01 mit der Bezeichnung "Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp"; Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 00778-01)

Die schriftliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau zur Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp vom 03.04.2001 liegt dem AUSW zur Sitzung vor.

Herr Dr. Grote ergänzt, dass zum Thema "Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp" am 05.04.2001 in Kurl eine Bürgerinformationsveranstaltung, die von den Wohnungsbauge- nossenschaften organisiert wurde, stattfindet.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung vom 03.04.2001 zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 -Staatsbusch-
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00437-01)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2001 mit der Bezeichnung "Vorhaben Erschließungsplan AP 182" (Drucksache-Nr. 00437-01AT)

Herr RM Jung erläutert den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, die Grundstücke so einzufrieden, dass die Hecken nicht wegfallen, sondern nur Querverkehr zwischen den Grundstücken verhindert werden soll.

Frau RM Gerszewski macht den Vorschlag, den CDU-Antrag redaktionell zu verändern und
"... durch Pflanzmaßnahmen .." durch "... durch Hecken ..." zu ersetzen.


Beschluss:
Der AUSW stimmt dem redaktionell geänderten Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2001 mit der Bezeichnung "Vorhaben Erschließungsplan AP 182" einstimmig zu:

"Die textliche Festsetzung 4 (3.1, Einfriedung) wird in Satz 3 wie folgt gefasst:

"Ergänzend sind auch Holz- oder Drahtzäune zulässig, wenn sie eine Gesamthöhe von 1,0 Meter nicht überschreiten und durch Hecken (vorher: Pflanzmaßnahmen) begrünt werden.

`"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung dieser Änderung einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 12.07.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 29.01.2001 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 182 -Staatsbusch- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit § 12 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan -Staatsbusch- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


Zu 4.2 Bauleitplanung; 112. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Erweiterung des Änderungsbereiches der 112. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
II. Erweiterung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Ap 207 - Bodieckstraße -;
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
IV. Offenlegungsbeschluss zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße -;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00537-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 um eine dreiecksförmige Fläche östlich der Lichtendorfer Straße nach Norden zu erweitern. Die Grenze des Erweiterungsbereiches verläuft entlang der Straßenbegrenzungslinie der Lichtendorfer Straße von der nordwestlichen Ecke des Grundstücks Lichtendorfer Straße 51 (Flurstück 932) ca. 60 m nach Norden. Von dort verläuft die Grenze geradlinig zur nordwestlichen Ecke des Grundstücks Bodieckstraße 86 (Flurstück 59) nach Osten und anschließend wieder nach Westen zur nordöstlichen Ecke des Grundstücks Lichtendorfer Straße 51 und zurück zum Ausgangspunkt. Die Fläche ist ca. 0,5 ha groß. Der erweiterte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207
- Bodieckstraße - entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches um eine keilförmige Fläche, die an der Lichtendorfer Straße ca. 70 m breit ist und im Osten auf die nordwestliche Ecke des Grundstückes Bodieckstraße 86 zuläuft, zu erweitern. Ebenso wird die Erweiterung des Planbereiches um die Fläche für einen nach Norden verlaufenden Graben beschlossen. Die Fläche für den Grabenlauf ist ca. 4 m breit und ca. 140 m lang. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen. Der veränderte Geltungsbereich ist unter der Ziffer 2 der Vorlage beschrieben.



Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der
Bürgerinformation (Einwohnerversammlung) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207 und zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Erläuterungsbericht vom 28.02.2001 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten
Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207
- Bodieckstraße - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 28.02.2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 161 - Aplerbeck Ost -, Änderung Nr. 1
hier: Änderungsbeschluss (§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00666-01)
- Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung durch den AUSW
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.03.2001 zur Begründung der Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2001 wie folgt zu genehmigen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap
161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


Zu 4.4 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 -Aplerbeck-Süd-
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00620-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 206 "Aplerbeck-Süd" mit Ausnahme der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.10.2000 beschlossenen Bebauungsplanerweiterung um zwei bestehende Fußwege am Böschungsfuß des Bahndamms am westlichen Rand des Planbereiches. Der eine Weg verbindet die Ostkirchstraße mit der Fröndenbergstraße, westlich des Grundstückes Fröndenbergstraße 11 und ist ca. 2 m breit und ca. 42 m lang. Der zweite Weg verläuft am westlichen Rand des Planbereiches von der Benediktiner Straße zum Haltepunkt Aplerbeck Süd und ist ca. 3 m breit und ca. 35 m lang.

Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Zu 4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00568-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - offengelegte Begründung vom 31.10.2000 der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.





Zu 4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00514-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße - offengelegte Begründung vom 06.09.2000 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S.2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


Zu 4.7 H-Bahn-Finanzierung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00573-01)(wurde nachversandt)

Frau RM Kröger-Brenner hält die Verlängerung der H-Bahn für unverhältnismäßig teuer.
Frau RM Gerszewski begrüßt im Namen der SPD-Fraktion und Herr RM Jostes im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage.

Herr RM Krüger wünscht sich den Geldeinsatz für den Personennahverkehr.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Erweiterung der H-Bahn zum Technologiezentrum einen Zuschuss der Stadt Dortmund von voraussichtlich 4,8 Mio. DM zu gewähren. Damit soll der Eigenanteil an den Baukosten von voraussichtlich 2,8 Mio. DM und die Beschaffung eines Fahrzeuges mit voraussichtlich 2 Mio. DM abgedeckt werden.

Zu 4.8 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus Lidl + Schwarz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00740-01) (wurde nachversandt)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 04.04.01

Herr RM Krüger verweist auf die Vorgeschichte. Er lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage und die Tischvorlage ab, da dies seines Erachtens nicht mit den bisherigen Absprachen übereinstimmt.

Herr RM Jostes macht die Wichtigkeit der Anbindung des Konzepts an die Harkortstraße deutlich. Aufgrund der Erweiterung der Verkaufsfläche auf 2.300 qm möchte er Gespräche mit dem Investor aufnehmen und die Vorlage noch nicht beschließen.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass eine Klärung am 03.05.2001 im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen könnte.

Herr RM Münch sieht eher eine Schädigung des Ortszentrums Hombruchs, die Baumgruppe von sechs Bäumen vor dem geplanten Gebäude bittet er zu erhalten.

Herr Wilde stellt dar, dass Anfang 2000 die 500 qm Verkaufsfläche als Begrenzung vor dem Hintergrund einer nicht klaren Investition beschlossen wurde. Der Investor will auf dem Grundstück mit den Vorgaben die Verkaufsfläche mit Verknüpfung zu Lidl + Schwarz realisieren und den öffentlichen Platz bauen. Das Finanzierungskonzept geht hierbei davon aus, dass die Erdgeschosszone überwiegend durch Einzelhandel genutzt werden kann. Der Investor hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die zum Ergebnis hat, dass die Hombrucher Kaufkraft bei verschiedenen Einschränkungen dies auch hergibt. Der Vorhabenträger möchte flexibler mit der Erdgeschosszone sein, so dass die Tischvorlage geschrieben wurde. Maximal 2.300 qm - eventuell auch weniger - bleiben als Verkaufsfläche übrig. Das Gutachten gibt an der Stelle die Einzelhandelsverträglichkeit her. Zu der Baumgruppe erklärt Herr Wilde, dass diese voraussichtlich nicht erhalten bleiben kann. Zur Frage des Herrn RM Krüger, ob der Einzelhandelsverband auch mit einer Größenordnung von 2.300 qm Verkaufsfläche einverstanden ist, gibt Herr Wilde an, dass im Konsultationskreis die Größenordnung nicht auf 1.700 qm fixiert wurde, so dass die Empfehlung der Verwaltung von dort auch mitgetragen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

Zu 4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00461-01)

Beschluss:
Der AUSW fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage
beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 26.10.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.10 Bauleitplanung
Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes "Wohnen mit der Sonne" am Apolloweg in Dortmund-Aplerbeck
hier: Entscheidung über die Inhalte der Auslobung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00624-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 27.03.2001

Herr RM Drabig spricht im Namen der SPD-Fraktion das Einverständnis zu den Flächen und der Systematik des Auslobungsbereichs aus. Er ist nicht damit einverstanden, dass sieben Büros für den Wettbewerb bereits ausgesucht wurden und noch weitere 20 hinzukommen. Die Verwaltung sollte einen Pool an Büros vorlegen, aus dem der AUSW eine Auswahl treffen kann. Er hält es nicht für richtig, abweichend von der abgestimmten Verfahrensweise, dass Mitglieder des Ausschusses im Bereich der Sachpreisrichter/innen tätig werden, jetzt andere Vorschläge vorzulegen.

Frau RM Horitzky macht die gleichen Bedenken wie Herr RM Drabig geltend.

Herr RM Münch beantragt, dass die Vorschläge der Bezirksvertretung Aplerbeck einzeln zur Abstimmung gestellt werden.

Frau RM Kröger-Brenner ist mit dem zweiten und dritten Punkt nicht einverstanden. Dem ersten, vierten und fünften Punkt stimmt sie zu.

Herr StD Fehlemann hofft, dass bei dem Ideenwettbewerb keine Verzögerungen mehr eintreten. Auf den Hinweis der Frau RM Kröger-Brenner erklärt Herr StD Fehlemann, dass auch Einzelgrundstücke notwendig sind, die ohne Solarprogramm in dem Bereich bebaut werden können.

Herr Wilde weist darauf hin, dass ein offener Ideenwettbewerb nicht machbar ist, sondern es sollten zumindest wenige Büros bereits gesetzt sein. Aus den anderen Bewerbungen war geplant, 20 Büros noch auszulosen. Damit stände ein größerer Pool zur Verfügung. Er macht den Vorschlag, das Blatt 21 des der Vorlage beigefügten Auslobungstextes auszutauschen, so dass in Form eines Umlaufverfahrens in den Fraktionen aus den Vorschlägen der Verwaltung ausgewählt werden kann und Personen aus den Fraktionen des AUSW benannt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über die einzelnen Punkte des Beschlusses aus der Bezirksvertretung Aplerbeck im einzelnen ab und beschließt wie folgt:

- Die abweichend von der vorherigen Vorlage nun vorgetragene Bebauung der Südseite des Apolloweges wird abgelehnt. => mit Mehrheit abgelehnt.

- Die Anzahl der 200 genannten Wohneinheiten ist zu verringern. Die Art der Bebauung hat sich auch auf die Gesamtflächen zu beziehen. => einstimmig abgelehnt.

- Die entwickelten Baulandflächen sollen generell an einzelne private Bauherren veräußert werden. => mehrheitlich abgelehnt.

- Die Verwaltung muss konkrete Vorstellungen darlegen, wie das ermittelte Problem der Kindergartenversorgung mit dem Bezug des Wohngebietes gelöst wird. => einstimmig beschlossen.

- Der restliche Bereich des nach dem Strukturkonzept untersuchten Gebietes ist durch entsprechende Maßnahmen (Aufforstung etc.) aufzuwerten. => einstimmig beschlossen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
stimmt mit dieser Maßgabe und mit der Maßgabe bezüglich der Änderung der Seite 21 des Auslobungstextes einstimmig dem Auslobungstext zum städtebaulichen Ideenwettbewerb "Wohnen mit der Sonne" am Apolloweg in Dortmund-Aplerbeck zu.

Zu 4.11 Wohnbauflächenentwicklung "Waltroper Straße"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00660-01)

Auf Nachfrage des Herrn RM Krüger stellt Herr StD Fehlemann fest, dass zur Zeit 800 Anfragen vorliegen. Hierbei handelt es sich nicht um Doppelanfragen, die Anfragen stammen alle aus den letzen 18 Monaten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Fläche "Waltroper Straße" zur Kenntnis.

Zu 4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: I. Beschluss zur tlw. Änderung der Bebauungspläne 105, 106, 109, 117 und
In W 109
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 122
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00614-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 28.03.2001

Herr Wilde gibt zu Punkt 3 des abweichenden Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-West an, dass es zum jetzigen Zeitpunkt - zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes - zu früh sei, die Errichtung eines Gebäudes gegenüber dem Platz von Leeds abzulehnen. Das Büro Fritschi hat den Auftrag erhalten, den Entwurf für die Kampstraße jetzt anzugehen. Ein wesentlicher Punkt des Entwurfes wird sein, über Möglichkeiten, im Bereich des Umfeldes Reinoldikirche Gebäude zu errichten, nachzudenken und Alternativen vorzulegen. Der Entwurf Fritschi sollte zunächst abgewartet und dann darüber diskutiert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. die Bebauungspläne 105, 106, 109, 117 und In W 109 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. den Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg - für den unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB





Zu 4.13 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00560-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 20.03.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 4.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zur Verlängerung des Buchsbaumweges südlich der Nelkenstraße nördlich der Straße Intückenweg in Dortmund-Lichtendorf gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00490-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 27.03.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 4.15 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2001

TOP 4.15 ist zu Beginn der Sitzung nach TOP 2.1 behandelt worden.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Heiliger Weg/Arndtstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00609-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid in Verbindung mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Grünfläche/öffentlicher Kinderspielplatz) zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einem Beratungs-, Service- und Schulungscenter auf dem Grundstück Wulfshofstraße 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00682-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.3 Vorbescheid zur Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00643-01)

Herr RM Berndsen verweist auf eine Vorlage in gleicher Sache aus dem Jahr 2000. Er schlägt vor, dass der Vorlage unter folgenden, zur Niederschrift gegebenen Voraussetzungen zugestimmt wird:
1. Die höchstmögliche rechtlich machbare Anzahl an Stellplätzen ist auf dem Grundstück nachzuweisen.
2. Die Stellplätze können nicht abgelöst werden.
3. Es ist ein Verkehrsgutachten mit einem Verkehrskonzept, z. B. ob Stauräume notwendig sind, durchzuführen.
4. Das Café darf ausschließlich nur für Beerdigungsgesellschaften und friedhofsbezogene Feiern genutzt werden, Vereins- und Konfirmationsfeiern dürfen dort nicht durchgeführt werden.
5. Alle illegalen Bauten und alle Auflagen der Bezirksvertretung Eving müssen im Baugenehmigungsverfahren rechtlich überprüft und genehmigt werden.
6. Für die Kopfweiden, die für die Baumaßnahme gefällt werden müssen, muss ein Ausgleich auf dem Grundstück gefunden werden.
7. Das neue Konzept soll im Baugenehmigungsverfahren dem AUSW und der Bezirksvertretung vorgelegt werden.

Herr RM Krüger empfiehlt, die Vorschläge des Herrn RM Berndsen aufzunehmen und durch Herrn Hofmeister bewerten zu lassen. Ggf. ist eine neue Vorlage zu erstellen.

Herr Hofmeister verweist auf § 75 der Landesbauordnung. Danach ist die Genehmigung zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Nach einer Überprüfung scheint dies aufgrund der Unterlagen nicht der Fall zu sein. Hier geht es um eine Bauvoranfrage, im Baugenehmigungsverfahren werden die durch Herrn RM Berndsen genannten Punkte durch das Bauordnungsamt geprüft. Das Bauordnungsamt kann im Baugenehmigungsverfahren gegenüber dem AUSW im Zusammenhang mit der dann zu erstellenden Vorlage Stellung nehmen. Durch Realisierung des Bebauungsplanes An den Teichen und der angrenzenden Bebauung der Behindertenwerkstätte ist nun eine Baulücke entstanden, so dass eine Situation nach § 34 BauGB da ist. Dieses Vorhaben fügt sich in Bezug auf die Größe des Baukörpers der Behindertenwerkstätten nach Art und Maß der Nutzung ein. Ein Friedhofsbezug zu dem gegenüberliegenden Friedhof ist gegeben. Der Antragsteller hat in seiner Betriebsbeschreibung angegeben, dass das Café nur für Trauerveranstaltungen im Zusammenhang mit Beerdigungen genutzt werden soll. Dies soll in einer später zu erteilenden Baugenehmigung festschrieben werden, es wird im Vorbescheid angemerkt werden.

Herr RM Jung macht deutlich, dass der Nachweis von Stellplätzen auch auf Nachbargrundstücken möglich ist. Aber dass eine Ablöse nicht möglich ist, sollte vermerkt werden.

Herr RM Jung fasst zusammen, dass die durch Herrn RM Berndsen genannten Punkte in der Niederschrift vermerkt und anschließend vom Bauordnungsamt überprüft werden. Beim Baugenehmigungsverfahren nimmt das Bauordnungsamt dann zu den einzelnen Punkten Stellung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.4 Nutzungsänderung des ehemaligen Wirtschaftsteiles des Gutes Altmengede zu Räumen einer sozialgewerblichen Beschäftigungsinitiative des Förderkreises Sinnvolle Arbeit e. V. auf dem Grundstück Eckei 167, Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstück 451
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00718-01)


Herr RM Knieling fragt nach, welche Folgekosten für die Stadt zu erwarten sind. Die Abwässer des Gebäudes werden zur Zeit in die angrenzende Emscher geleitet. Mittelfristig ist keine Kanalisation geplant, die Einleitung wird von der Emschergenossenschaft bis zur Fertigstellung eines Kanals geduldet. Er fragt, ob der Förderkreis Sinnvolle Arbeit e. V. an den Kosten für den Kanalbau beteiligt wird.


Herr RM Krüger gibt an, dass der Förderkreis Mieter der Stadt Dortmund ist, in deren Eigentum die aufstehenden Gebäude stehen. Der Mieter wird bisher für Kanalisationsarbeiten noch nicht herangezogen. Sollte Handlungsbedarf bestehen, ist dies mit dem Grundstückseigentümer, der Stadt Dortmund, zu vereinbaren.

Herr RM Drabig schlägt vor, die erforderlichen Kanalisationsarbeiten durchführen zu lassen und mit einer Kostenmiete zu verrechnen.

Herr StD Fehlemann zieht die Vorlage zurück.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Hochbauangelegenheiten
Zu 7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung,
hier: Hauptschule Am Ostpark (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00510-01)

Herr StD Fehlemann antwortet auf die Frage des Herrn RM Knieling nach der nächsten Messung in der Hauptschule Am Ostpark, dass die letzte Messung in diesem Monat erfolgen soll. Danach bekommt der Schulausschuss eine Gesamtschau mit den einzelnen Möglichkeiten in einer Prioritätenliste vorgelegt. Die Baumaßnahme wird vor der letzten Messung nicht begonnen. Die Messreihe wird von einem unabhängigen Institut überprüft. Aus dem jetzigen Messbild heraus ist die Schule sanierungswürdig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur
Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstr. 13 in Do-
Innenstadt-Ost mit Gesamtkosten von 2.090.000,00 DM.

Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Dortmund seinen Beschluss vom 01.03.2001 hinsichtlich
der "Sanierung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule" auf.

Finanzierung:
Die Finanzierung der Gesamtkosten von 2.090.000,00 DM erfolgt durch Reduzierung der mit
Ratsbeschluss vom 01.03.2001 beschlossenen Kosten für die "Sanierung der Turnhalle der
Paul-Dohrmann-Schule" in Höhe von 2.100.000,00 DM.

Die Haushaltsmittel sind wie folgt bereitzustellen:

Haushaltsjahr 2001
Auftragsbedarf bis Ende 2001 2.090.000,00 DM
Zahlungsbedarf bis Ende 2001 1.700.000,00 DM
Zahlungsbedarf bis Ende 2002 390.000,00 DM

Die Finanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2001 ff. sichergestellt.


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der "Randebrockstraße" in Dortmund-Marten
Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00571-01)

Herr Keune weist darauf hin, dass im ersten Satz der Begründung von 32 Eigenheimen die Rede ist. Es handelt sich hier um 22 Wohneinheiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dass die Erschließung des Geländes in Dortmund-Marten - Bau der Stichstraßen westlich der 'Randebrockstraße' in Dortmund-Marten einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Viterra Baupartner AG übertragen wird.

Zu 8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00651-01)

Herr Keune verdeutlicht, dass in dieser Vorlage kleinere Maßnahmen in einem Haushaltstitel zusammengefasst wurden. Im Bereich Kanalbau wird auch in 2001 ein großes Programm abzuarbeiten sein. Im Haushaltsplan für 2001 sind Investitionen für ca. 40 Mio. DM, zum Großteil für die Erneuerungen des Kanalnetzes, zu erkennen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.100.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 1.000.000,-- DM
Verpflichtungsermächtigung 2001 z. L. 2002 = 1.100.000,-- DM

Zu 8.3 Kanalerneuerungen Leibnizstraße / Lessingstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00668-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in der Leibnizstraße und Lessingstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.100.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0804 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 600.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 500.000,-- DM


Zu 8.4 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke / Mühlenbach
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00675-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umgestaltung des Entwässerungssystems Parallelkanal Heckelbecke / Mühlenbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0825 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 (Haushaltsreste) = 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 400.000,-- DM

Zu 8.5 Anschlusskanal Leimkuhle / Oesterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00676-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalbaumaßnahme Leimkuhle / Oesterstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten von 700.000,-- DM um 350.000,-- DM auf 1.050.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0512 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 = 703.700,-- DM
Ausgaben 2001 = 346.300,-- DM (davon 200.300,-- DM überplanmäßig)

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Zu 8.6 Fuß- und Radwegebrücken "Heuweg / In den Weidbüschen" (A 2), "Am Hartweg / Universitätsgelände" (A 40) und "Vogelpothsweg" (südl. A 40)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00629-01)

Herr Keune erklärt, dass versucht wird, den Eigenanteil der Stadt Dortmund beim Bau der Fuß- und Radwegebrücken so gering wie möglich zu halten. Die dritte Brücke wird nur gebaut werden, wenn ein Zuschuss gegeben wird. Dadurch, dass nicht der Bund Veranlasser der Brückenbauten ist, wird er auch nicht die Kosten übernehmen. Herr Keune geht davon aus, dass die Brücken auch Thema bei den Haushaltsberatungen sein werden. Es bleibt abzuwarten, was der Zuschussgeber machen wird.

Herr RM Berndsen macht deutlich, dass die Fuß- und Radwegebrücke über die A 2 in Brechten notwendig ist, weil die A 2 an dieser Stelle einen Stadtteil in zwei Teile trennt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht hinsichtlich der Fuß- und Radwegebrücken "Heuweg / In den Weidbüschen" (A 2), "Am Hartweg / Universitätsgelände" (A 40) und "Vogelpothsweg" (südl. A 40) zur Kenntnis.


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 9.1 Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00482-01)


Herr s. E. Ucar erklärt, dass Flächen für Kinder fehlen und Kinderspielplätze häufig von anderen genutzt werden.

Auf die Frage des Herrn RM Berndsen erläutert Herr Blume, dass bei der Vertragsgestaltung dem Wunsch des Tierschutzvereins und der Hundehalter mit Hundeauslaufflächen nachgekommen wurde. Investitionen, wie Einzäunung o. ä., ist vom Verein zu tragen. Alle Kosten, auch für die Verkehrssicherungspflicht, sind vom Betreiber zu tragen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1 - unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu.11.1.1 Dienstanweisung der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Zustimmung zur Dienstanweisung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00634-01)

Herr RM Krüger fordert die Verwaltung auf, kurzfristig dem AUSW die Zuständigkeitenver- teilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft vorzustellen.

Herr RM Jung bittet Herrn StD Fehlemann darum, der Aufforderung nachzukommen.

Beschluss:
Der AUSW als Werksauschuss stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Dienstanweisung einstimmig zu.

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 11.2.1 - unbesetzt -

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1 Stadtbezirksmarketing
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00602-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Rat der Stadt Dortmund die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zum Projekt zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie dem Kriterienkatalog zum Auswahlverfahren zu.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 19.15 Uhr schließt.



J u n g D r a b i g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Geschäftsführung 11.04.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 29. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 04.04.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Pisula i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Starke i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Zuch
Herr RM Münch

Frau RM Reuter i. V. für Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Herr Gruber - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Pohl - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -



c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Rehling, 66/3
Herr Terschek, 66/S-7, zu TOP 2.1
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01
d) Gäste
Herr Dickgreber, zu TOP 2.1


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Drabig benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des AUSW am 28.02.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Planungsstand B1
- Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)

3.2 Wander- und Reitwege Kurler Busch
- Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2001 zum weiteren Vorgehen
Es ist ein Beschluss des AUSW erforderlich. Auf den Beschlussvorschlag auf Seite 2 der Stellungnahme wird hingewiesen.
3.3 Zwischenbericht zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW"
hier: Verbesserte Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00654-01)
3.4 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.
Auf die im AUSW am 14.03.2001 verteilte Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wird verwiesen.
3.5 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch", Bitte um Stellungnahme
Auf die im AUSW am 14.03.2001 verteilte Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wird verwiesen.
3.6 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße", Bitte um Stellungnahme
Auf die im AUSW am 14.03.2001 verteilte Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wird verwiesen.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 -Staatsbusch-
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00437-01)
4.2 Bauleitplanung; 112. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Erweiterung des Änderungsbereiches der 112. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
II. Erweiterung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207 - Bodieckstraße -;
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
IV. Offenlegungsbeschluss zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße -;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00537-01)
4.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 161 - Aplerbeck Ost -, Änderung Nr. 1
hier: Änderungsbeschluss (§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00666-01)
- Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung durch den AUSW
4.4 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 "Aplerbeck-Süd"
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00620-01)
4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00568-01)


4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00514-01)
4.7 H-Bahn-Finanzierung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00573 -01) (wurde nachversandt)
4.8 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus Lidl + Schwarz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00740-01) (wurde nachversandt)
4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00461-01)
4.10 Bauleitplanung
Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes "Wohnen mit der Sonne" am Apolloweg in Dortmund-Aplerbeck
hier: Entscheidung über die Inhalte der Auslobung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00624-01)
4.11 Wohnbauflächenentwicklung "Waltroper Straße"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00660-01)
4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: I. Beschluss zur tlw. Änderung der Bebauungspläne 105, 106, 109, 117 und
In W 109
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 122
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00614-01)
4.13 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00560-01)
4.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zur Verlängerung des Buchsbaumweges südlich der Nelkenstraße nördlich der Straße Intückenweg in Dortmund-Lichtendorf gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00490-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Heiliger Weg/Arndtstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00609-01)
5.2 Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einem Beratungs-, Service- und Schulungscenter auf dem Grundstück Wulfshofstraße 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00682-01)
5.3 Vorbescheid zur Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00643-01)




5.4 Nutzungsänderung des ehemaligen Wirtschaftsteiles des Gutes Altmengede zu Räumen einer sozial-gewerblichen Beschäftigungsinitiative des Förderkreises Sinnvolle Arbeit
e. V. auf dem Grundstück Eckei 167, Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstück 451
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00718-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung,
hier: Hauptschule Am Ostpark (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00510-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der "Randebrockstraße" in Dortmund-Marten
Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00571-01)
8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00651-01)
8.3 Kanalerneuerungen Leibnizstraße / Lessingstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00668-01)
8.4 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke / Mühlenbach
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00675-01)
8.5 Anschlusskanal Leimkuhle / Oesterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00676-01)
8.6 Fuß- und Radwegebrücken Heuweg / In den Weidbüschen" (A 2), "Am Hartweg / Universitätsgelände" (A 40) und "Vogelpothsweg" (südl. A 40)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00629-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00482-01)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 Dienstanweisung der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Zustimmung zur Dienstanweisung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00634-01)
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Stadtbezirksmarketing
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00602-01)

Herr RM macht den Vorschlag, die Tagesordnung zu erweitern um:
- den vom Haupt- und Finanzausschuss überwiesenen Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT) als TOP 4.15 und
- den Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2001 mit der Bezeichnung "Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp - Stellungnahme der Verwaltung" als TOP 3.7.

Der AUSW stimmt einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Herr RM Tech stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mit den Tagesordnungspunkten 3.4 ,Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"‘, TOP 3.5 ,Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch"‘ und TOP 3.6 ,Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße"‘. Herr RM Münch bittet darum, eine Aussprache zu den drei Tagesordnungspunkten zuzulassen und die TOP zu behandeln.

Frau RM Gerszewski macht deutlich, dass die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten bereits in der AUSW-Sitzung am 14.03.2001 vorlagen.

Dem Antrag auf Nichtbefassung mit den Tagesordnungspunkten 3.4, 3.5 und 3.6 wird einstimmig gefolgt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des AUSW am 28.02.2001

Der AUSW genehmigt die Niederschrift einstimmig.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Zu 2.1 Planungsstand B1
- Mündlicher Bericht
- Gemeinsamer Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 30.03.2001 mit der Bezeichnung "Planungsstand B 1"

Herr StD Fehlemann weist auf den Beschluss des AUSW hin, in unregelmäßigen Abständen über den Stand und die Planung der B 1-Anlage zwischen Märkischer Straße und B 236n einen Bericht zu erhalten.

Herr Dickgreber präsentiert anhand von Folien den Zwischenbericht über die Arbeiten zum Neubau der A 40 in Tunnellage. Dazu werden die Realisierungsschritte genannt und anhand von Plänen wird die Darstellung vor Ort gezeigt. Die Herstellungskosten werden sich voraussichtlich auf ca. 400 Mio. DM belaufen: Ein Prozentsatz hiervon wird von der Stadt Dortmund zu zahlen sein, für den Rückbau der B 1 und den Neubau der Semerteichstraße werden ca. 6,6 Mio. DM anfallen.

Im Moment ist die Streckenbelastung der B 1 sehr ausgeprägt (ca. 10.000 Kraftfahrzeuge pro Stunde), nur in der Nacht ist eine Abflachung des Verkehrs erkennbar.

Nach der Durchführungsvereinbarung, die zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Stadt Dortmund am 23.12.98 abgeschlossen wurde, sollte die Stadt Dortmund die Planung, Vorbereitung der Planung, Planfeststellung und die Baudurchführung übernehmen. Die Systementscheidung wurde zusammen mit Bund und Land abgeschlossen. Der verkehrstechnische Entwurf wurde in engster Abstimmung mit Bund und Land erarbeitet. Aus dem nördlichen Feld können die Tunnelanlagen unterirdisch aufgefahren werden, der eigentliche Tunnelbau wird bei voll laufenden Verkehren unter der Erde passieren. Das gleiche wird über die südliche Anschlussstelle - so weit möglich - auch unterirdisch ablaufen.

Mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen muss in einem Jahr begonnen werden. Dies ist nur dann sinnvoll und die Freigabe für eine mit dem Bund einvernehmlich geregelte Einleitung dieses gesamten Verfahrens ist nur dann möglich, wenn die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist. Es gab bereits verschiedene Programme, z. B. zur Beseitigung von
Ortsdurchfahrten, ein Antistauprogramm etc. Weitere Investitionsprogramme wurden auf Bundesebene für den Autobahnbereich aufgelegt. Leider ist die B 1/A 40 bisher nicht enthalten. Bei den Beratungen in der Ruhrgebietskonferenz war davon auszugehen, dass zwischen Bochum und Velbert die A 44 in absehbarer Zeit nicht weitergebaut wird. Diese Maßname war mit rd. 900 Mio. DM im vordringlichen Bedarf des Bundes. Die damaligen Konferenzen hatten sich darauf verständigt, dass die Maßnahmen in Dortmund, Bochum und Essen als Ersatzmaßnahmen für die nicht realisierbare A 44-Verlängerung eingesetzt würde.

Es ist dringend erforderlich, die Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufzunehmen. Anschließend müsste das Signal für Dortmund gegeben werden, dass mit der Planfeststellung begonnen werden kann. Sollte das nicht passieren, kommt es Ende diesen Jahres zu einem Stillstand der Maßnahme.

Herr Dr. Grote beschreibt die begleitende Arbeit des Umweltamtes zur Tunnelbauplanung, die in einem landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeits- untersuchung (UVU) besteht. Landschaftspflegerische Begleitpläne regeln die Begrünung solcher Vorhaben und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sind zwingend vorgeschrieben für die Inplansetzung solcher Aufgaben. Der erste Arbeitsschritt, der Scoping-Termin, erfolgte am 28.09.2000. Es wurde über das Vorhaben in seiner Gesamtheit informiert und die Untersuchungsbereiche für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden festgelegt. Die Personen und Institutionen, die solche Vorhaben planen, und die, die im Umweltschutz tätig sind, nehmen an diesen Terminen teil. Der Teilnehmerkreis setzt sich in der Regel zusammen aus der Straßenbauverwaltung, den Naturschutzverbänden, den Dortmunder Stadtwerken, das Staatliche Umweltamt in Hagen und der Stadt Dortmund. Der Untersuchungsablauf der Umweltverträglichkeitsuntersuchung besteht aus der Ermittlung der Raumempfindlichkeit (=die Bestandserfassung und Bewertung, die Feststellung der grundsätzlichen Verträglichkeit dieses Projektes unter Einbeziehung der Überlegungen und Planungen zu Lärm, Schadstoff, Klima und Verkehr) sowie die Risikoanalysen, d. h. die Ermittlungen und Beschreibungen der Umweltauswirkungen. Ein erstes Ergebnis wird voraussichtlich zum nächsten mündlichen Zwischenbericht vorgestellt werden können.

Herr Terschek ergänzt, dass für dieses Bauwerk Fachgutachten erstellt werden. Ein Bodengutachten, das Grundlage für tunnelbautechnische Planung ist, liegt bereits vor. Um die tunnelbautechnische Planung herbeizuführen, wurde ein Fachgutachten vergeben, das die Regelquerschnitte des Tunnels untersucht und festlegt. Es führt statische, konstruktive und ausstattungsbezogene Gestaltungen des Bauwerks und die Sicherungsmaßnahmen während der Baudurchführung des Tunnelbauwerks durch. Außerdem legt es die offenen und geschlossenen Bereiche für die Tunnelbauweise fest. Das Gutachten gibt auch eine Bauablaufplanung mit Darstellung der Verkehrsführung in der Bauzeit her. Analyse und Prognose des Verkehrssystems wird im Rahmen des Fachgutachtens Lärmtechnik aufgestellt. Die Entwicklung und Beurteilung der Luftschadstoffe, die Tunnellüftung und der Brandschutz werden derzeitig auch gutachterlich geprüft. Die Vergabe des Gutachtens "Technische Ausstattung Tunnelsteuerungssystem" wird zur Zeit vorbereitet, die Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember 2001 vorliegen.

Herr RM Krüger ist davon überzeugt, dass der Neubau der B 1 in Tunnellage nicht kommen wird. Er sieht keine Umsetzungsmöglichkeit für die Planung der B 1. Er befürchtet, dass nach einem Ausbau der B 1 eine Ausweitung des Verkehrs erfolgt.

Herr RM Tech ist der Meinung, dass der Verkehr nicht verdrängt werden kann, durch den Tunnel wird dieser aber unter die Erdoberfläche gelegt. Er hofft durch den Tunnel auf eine Entlastung und Qualitätsverbesserung für die Anwohner. Die Unterstützung der Bundes- und Landespolitik muss seines Erachtens eingefordert werden. Herr RM Tech wünscht sich die Wiederherstellung der Verbindung zur Gartenstadt. Er möchte, dass die Planungen umgesetzt werden.




Herr RM Pisula begrüßt die Planungen für den Tunnelbau im Namen der CDU-Fraktion. Viele Dortmunder Probleme sind im Zusammenhang mit der B 1 zu sehen. Die Verkehrsprobleme an der B 1 bringen eine starke Belastung für die Anwohner der Gartenstadt und darüber hinaus. Auf Landes- und Bundesebene ist eine Lösung herbeizuführen. Er bezeichnet den Tunnelbau als Minimallösung, die finanzierbar sei.

Herr RM Jung macht deutlich, dass Dortmund sich gemeinsam mit Essen, Bochum und den umliegenden Gebietskörperschaften zusammenschließen muss, um bei der nächsten Novellierung des Bundesverkehrswegeplanes dafür zu sorgen, dass die B 1 in diesem Plan enthalten ist.

Herr RM Drabig spricht sich für den gemeinsamen Antrag aus. Er hält die vorgestellte Planung für machbar und fordert dazu auf, jetzt einen Beschluss zu fassen und auf der Basis dieser Planung für die Realisierung zu sorgen. Für ihn bringt der B 1-Tunnel eine erhöhte Lebensqualität. Eine Verlagerung der Fahrzeuge auf die anderen Autobahnen ist seines Erachtens nicht möglich.

Herr RM Münch sieht in der Untertunnelung der B 1 keine Reduzierung des Verkehrs.

Herr RM Krüger spricht an, dass die Planungen für die B 1 mit dem vorhandenen Verkehrsraum verbunden werden muss. Er meint, dass durch Verkehrsmanagement und -regelungsmaß- nahmen der Verkehr erst gar nicht auf die B 1 gelangen sollte.

Herr StD Fehlemann weist auf den Verzicht für den weiteren Ausbau der A 44 hin. Im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan stehen 750 Mio. DM. Er kann sich nicht vorstellen, dass das Land Nordhein-Westfalen, das die Infrastruktur ausbauen will, auf diesen Betrag verzichten will. Das Geld wurde dem Land vom Bund zugeteilt und das Land hat mit den Städten eine andere Priorität gesetzt. Es muss erreicht werden, dass das Geld für NRW auch dort umgesetzt werden kann. Wenn die Planfeststellung für die B 1 nicht eingeleitet werden kann, ist für ihn die Planung und das Projekt beendet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 30.03.2001 mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und beschließt:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert eine Aufnahme des Baus des
B 1-Tunnels in Dortmund in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans.
Die Dortmunder Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich im Bundestag für dieses Ziel einzusetzen.

Gleichzeitig soll die Stadt Dortmund auf die Städte Essen und Bochum zu gehen mit dem Ziel einer gemeinsamen Initiative zur Realisierung der in zwei Ruhrgebietskonferenzen erarbeiteten Konzeption für den Fernstraßenbau im mittleren und östlichen Ruhrgebiet. Für die Finanzierung der dort beschlossenen Fernstraßenprojekte wurde die Planung der A 44 (DÜ-BO-DO) aufgegeben.
Nunmehr muss gewährleistet sein, dass die Gelder, die einst für den Bau der DÜ-BO-DO vorgesehen waren, tatsächlich für die drei Projekte entlang der B 1 in Essen, Bochum und Dortmund zur Verfügung gestellt werden."

Zu 4.15 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2001

Herr RM Jung weist darauf hin, dass der Rat am 13.04.2000 beschlossen hat, einen Wettbewerb, der bis Ostern 2001 abgeschlossen sein sollte, für die Fläche Phoenix-Ost durchzuführen. Dieser Wettbewerb wurde nicht durchgeführt. Er hält das Verfahren, das für die Fläche Phoenix-West gut war, auch für Phoenix-Ost für geeignet. Er hält es für notwendig, Ideen für die weitere Nutzung der Fläche Phoenix-Ost zu sammeln. Die Ratsvorlage "Machbarkeitsstudie Phoenix-Ost" (Drucksache-Nr. 00627-01) war im AUSW am 14.03.2001 einstimmig beschlossen worden.

Frau RM Gerszewski bittet darum, den Antrag der CDU-Fraktion aufgrund des Diskussionsbedarfs zunächst nur einzubringen.

Herr RM Tech sieht in den Gutachten eine gute Vorarbeit für die weiteren Planungsschritte und befürchtet, dass durch den CDU-Antrag die Entwicklung von Phoenix-Ost torpediert wird. Der Phoenix-See ist für ihn ein Leitprojekt über Hörde hinaus.

Herr RM Krüger stellt die Frage, ob ein Wettbewerb, der der jetzigen Planung ganz entgegenstehe, zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sei. Es sollte beim Phoenix-See nach der technischen nun die wirtschaftliche Umsetzbarkeit überprüft und das Ergebnis abgewartet werden.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr StR Sierau stellt fest, dass an die Vision "Phoenix-See" sachgerecht und nüchtern herangegangen wurde und wird. Im Februar 2000 wurde aufgrund entsprechender Forderungen der Politik das Konzept für Phoenix-Ost vorgestellt. Nach dem Ratsbeschluss vom 13.04.2000 wurde die Machbarkeitsstudie durchgeführt und in der AUSW-Sitzung am 14.03.2001 vorgestellt. Derzeitig werden die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung überprüft. Voraussichtlich werden nicht ausschließlich private Investitionen und Einnahmen ausreichen, es müsste eine öffentliche Förderung, z. B. aus dem Ziel-2-Programm kommen. Wenn aus den Fördermitteln Geld geschöpft werden soll, muss der Landesregierung verdeutlicht werden, dass es ein Gesamtkonzept für die Fläche Phoenix-Ost und -West mit Arbeitsplätzen und Standortqualitäten gibt. Das Land hat seine Unterstützung für das Projekt Phoenix-Ost zugesagt, durch Unsicherheit bei der Durchführung des Projektes werde Phoenix-Ost gefährdet. Er hält den derzeitigen Prozess für erfolgversprechend. Nur wenn eine Standortgesellschaft nicht mit den erforderlichen finanziellen Mitteln die beabsichtigte Entwicklung durchführen könnte, sollte gegebenenfalls die Planung neu überdacht und nach Alternativen geschaut werden. Eine grundsätzliche Hinterfragung der Konzeption durch Beschlussfassung des CDU-Antrages würde Herr StR Sierau sehr bedauern, da dadurch auch eventuelle Partner verunsichert werden könnten. Dass die Leitidee für die Entwicklung der Fläche Phoenix-Ost noch verschiedenen Qualifizierungsprozessen unterworfen sein muss, hält Herr StR Sierau für selbstverständlich. Das bedeute für ihn, dass die Fläche in Teilbereiche unterteilt werde, für die Wettbewerbe durchgeführt werden, um eine Qualifizierung zu erreichen. Dies müsse durch die Standortgesellschaft durchgeführt werden.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass bei Beschluss des CDU-Antrages in der derzeitigen Haushaltslage ein Deckungsvorschlag gegeben werden muss. Sollte der Antrag beschlossen werden, befürchtet Herr StR Sierau, dass die Entwicklungschancen für die Fläche dadurch beeinträchtigt werden, dass die Leitidee in Zweifel gezogen wird. Er bittet darum, aufgrund des breiten Interesses an diesem Projekt weit über Dortmund hinaus, zunächst die Zahlen bezüglich Finanzierbarkeit und Wirtschaft-lichkeit abzuwarten.

Herr RM Jung teilt nicht den Optimismus des Herrn StR Sierau, dass aus den Ziel-2-Mitteln und anderen Zuschüssen Geld in der erforderlichen Höhe für das Projekt Phoenix-Ost fließen wird. Die Zahlen über die Kosten des Projektes und die zur Verfügung stehenden Mittel fehlen derzeitig. Herr RM Jung erläutert, dass der Rat bisher nur das städtebauliche Konzept für die Flächenentwicklung zur Kenntnis genommen habe. Eine Beauftragung für weitere Überlegungen zu beschließen, hält er für riskant.

Herr RM Drabig bringt Beispiele dafür, dass bereits in der Vergangenheit Visionen in die Realität umgesetzt wurden. Für ihn sind die Finanzierbarkeit des Projektes, der Bodenaushub mit der Unterbringung des Bodens sowie die Demontage des Stahlwerks mit entsprechenden Kosten die offenen Fragen zur Entwicklung von Phoenix-Ost. Er fragt nach Projektpartnern und den Rahmenbedingungen, die derzeitig noch nicht klar seien. Er macht den Vorschlag, in der nächsten AUSW-Sitzung von den Gutachtern und den Grundstückseigentümern über die Flächen am Phoenix-See berichten zu lassen. Themen sollten hier die Vorstellungen zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie der Projektaufbau und -ablauf und das Finanzierungskonzept sein. Erst danach sollte über den Antrag der CDU-Fraktion entschieden werden.

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Machbarkeitsstudie bereits Zahlen zur Finanzierbarkeit des Projektes gebracht habe. Diese waren noch zu hinterfragen. Es handelt sich hier um eine äußerst komplexe Materie, die zunächst aufbereitet werden sollte. Dies erfolgt im Moment. Beratungsmaterial und -grundlagen werden für die AUSW-Sitzung, in der "Phoenix-Ost" noch einmal zum Thema gemacht wird, zur Verfügung gestellt, um damit die Grundlage für eine vertiefte Diskussion zu liefern.

Herr RM Krüger stimmt der von Herrn RM Drabig vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Wenn die Ergebnisse abgearbeitet sind, sollte ein städtebaulicher Wettbewerb in Auftrag gegeben werden, der die Feinheiten ausformuliert.

Herr RM Jostes macht seine Zustimmung zum Vorschlag der weiteren Vorgehensweise deutlich.

Beschluss:
Der AUSW sieht den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" als eingebracht an und wird ihn in der AUSW-Sitzung am 16.05.2001 oder 30.05.2001 erneut behandeln. Zur Frage der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit, zum Projektaufbau und -ablauf werden Gutachter und Grundstückseigentümer eingeladen.

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)

Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage als eingebracht zu betrachten, die Beratungen in den Bezirksvertretungen und im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde abzuwarten und abschließend unter Einbeziehung der Ergebnisse dieser Gremien die Vorlage zu beraten.

Herr Dr. Grote stellt die Berührungen des Landschaftsplanes zu anderen Planungen, wie die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes und des Gebietsentwicklungsplanes, dar. Der Landschaftsplan ist für diese Pläne ein wesentlicher Baustein, der zu beachten ist und in seinem Grundlagenmaterial dazu beitragen kann, dass die Aufstellung des Flächennutzungs- und Gebietsentwicklungsplans auch im ökologischen Sinne gut geraten. Er weist darauf hin, dass zu den Auswirkungen von Landschaftsplänen eine verwaltungsinterne Informationsveranstaltung, zu der der politische Raum eingeladen wird, vorgesehen ist.

Herr RM Münch stellt anhand von Dias dar, dass ein Landschaftsplan auch der Ausweisung und Sicherstellung von Naturschutzgebieten dient. Er kritisiert die Länge des Verfahrens zur Erstellung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd und fordert mehr Naturschutzgebiete im Dortmunder Süden und die Anlegung weiterer Feuchtgebiete.

Herr RM Tech erklärt sich im Namen der SPD-Fraktion mit dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die Vorlage als eingebracht und wird sie erneut am 30.05.2001 behandeln.

Zu 3.2 Wander- und Reitwege Kurler Busch
- Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2001 zum weiteren Vorgehen
Es ist ein Beschluss des AUSW erforderlich. Auf den Beschlussvorschlag auf Seite 2 der Stellungnahme wird hingewiesen.

Frau RM Kröger-Brenner schlägt vor, dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde in seinem Beschluss zu folgen. Die Belange des Naturschutzes sollten höher als die der Reiter und die Interessen des Waldeigentümers eingeschätzt werden.

Herr RM Münch unterstützt den Beschluss des Beirates.

Herr RM Jostes schließt sich für die CDU-Fraktion und Herr RM Tech für die SPD-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weist mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde ab und beauftragt die Verwaltung, den Vorgang an die höhere Landschaftsbehörde weiterzuleiten.

Zu 3.3 Zwischenbericht zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW"
hier: Verbesserte Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00654-01)

Herr Dr. Grote erläutert auf die Frage des Herrn RM Tech, dass die Stadt Dortmund bisher für die Kleinkläranlagenbesitzer Sammelanträge gestellt hat. Das Fördergeschäft wird sich voraussichtlich nicht verändern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.

Zu 3.4 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp"
- Auf das beigefügte Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.02.2000 sowie Ziffer 2 des Schreibens des Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer an den Rat vom 29.01.2001 in dieser Angelegenheit wird verwiesen.

Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wurde am 14.03.2001 im AUSW verteilt.

Zu 3.5 Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch", Bitte um Stellungnahme

Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wurde am 14.03.2001 im AUSW verteilt.

Zu 3.6 Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße", Bitte um Stellungnahme

Die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 01.03.2001 wurde am 14.03.2001 im AUSW verteilt.


Zu 3.7 Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.01 mit der Bezeichnung "Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp"; Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache-Nr. 00778-01)

Die schriftliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau zur Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp vom 03.04.2001 liegt dem AUSW zur Sitzung vor.

Herr Dr. Grote ergänzt, dass zum Thema "Bodenbelastung im Bebauungsgebiet Kühlkamp" am 05.04.2001 in Kurl eine Bürgerinformationsveranstaltung, die von den Wohnungsbauge- nossenschaften organisiert wurde, stattfindet.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung vom 03.04.2001 zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Ap 182 -Staatsbusch-
hier: I. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00437-01)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2001 mit der Bezeichnung "Vorhaben Erschließungsplan AP 182" (Drucksache-Nr. 00437-01AT)

Herr RM Jung erläutert den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, die Grundstücke so einzufrieden, dass die Hecken nicht wegfallen, sondern nur Querverkehr zwischen den Grundstücken verhindert werden soll.

Frau RM Gerszewski macht den Vorschlag, den CDU-Antrag redaktionell zu verändern und
"... durch Pflanzmaßnahmen .." durch "... durch Hecken ..." zu ersetzen.


Beschluss:
Der AUSW stimmt dem redaktionell geänderten Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.2001 mit der Bezeichnung "Vorhaben Erschließungsplan AP 182" einstimmig zu:

"Die textliche Festsetzung 4 (3.1, Einfriedung) wird in Satz 3 wie folgt gefasst:

"Ergänzend sind auch Holz- oder Drahtzäune zulässig, wenn sie eine Gesamthöhe von 1,0 Meter nicht überschreiten und durch Hecken (vorher: Pflanzmaßnahmen) begrünt werden.

`"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung dieser Änderung einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 12.07.1999 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 29.01.2001 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 182 -Staatsbusch- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit § 12 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan -Staatsbusch- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


Zu 4.2 Bauleitplanung; 112. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Erweiterung des Änderungsbereiches der 112. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
II. Erweiterung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Ap 207 - Bodieckstraße -;
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
IV. Offenlegungsbeschluss zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße -;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00537-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 um eine dreiecksförmige Fläche östlich der Lichtendorfer Straße nach Norden zu erweitern. Die Grenze des Erweiterungsbereiches verläuft entlang der Straßenbegrenzungslinie der Lichtendorfer Straße von der nordwestlichen Ecke des Grundstücks Lichtendorfer Straße 51 (Flurstück 932) ca. 60 m nach Norden. Von dort verläuft die Grenze geradlinig zur nordwestlichen Ecke des Grundstücks Bodieckstraße 86 (Flurstück 59) nach Osten und anschließend wieder nach Westen zur nordöstlichen Ecke des Grundstücks Lichtendorfer Straße 51 und zurück zum Ausgangspunkt. Die Fläche ist ca. 0,5 ha groß. Der erweiterte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207
- Bodieckstraße - entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches um eine keilförmige Fläche, die an der Lichtendorfer Straße ca. 70 m breit ist und im Osten auf die nordwestliche Ecke des Grundstückes Bodieckstraße 86 zuläuft, zu erweitern. Ebenso wird die Erweiterung des Planbereiches um die Fläche für einen nach Norden verlaufenden Graben beschlossen. Die Fläche für den Grabenlauf ist ca. 4 m breit und ca. 140 m lang. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen. Der veränderte Geltungsbereich ist unter der Ziffer 2 der Vorlage beschrieben.



Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der
Bürgerinformation (Einwohnerversammlung) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207 und zur 112. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Erläuterungsbericht vom 28.02.2001 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten
Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 207
- Bodieckstraße - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 28.02.2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ap 161 - Aplerbeck Ost -, Änderung Nr. 1
hier: Änderungsbeschluss (§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00666-01)
- Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung durch den AUSW
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 15.03.2001 zur Begründung der Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2001 wie folgt zu genehmigen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap
161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


Zu 4.4 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 -Aplerbeck-Süd-
hier: Beschluss einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer
der Veränderungssperre
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00620-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 206 "Aplerbeck-Süd" mit Ausnahme der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 25.10.2000 beschlossenen Bebauungsplanerweiterung um zwei bestehende Fußwege am Böschungsfuß des Bahndamms am westlichen Rand des Planbereiches. Der eine Weg verbindet die Ostkirchstraße mit der Fröndenbergstraße, westlich des Grundstückes Fröndenbergstraße 11 und ist ca. 2 m breit und ca. 42 m lang. Der zweite Weg verläuft am westlichen Rand des Planbereiches von der Benediktiner Straße zum Haltepunkt Aplerbeck Süd und ist ca. 3 m breit und ca. 35 m lang.

Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

Zu 4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00568-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - offengelegte Begründung vom 31.10.2000 der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Br 163 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.





Zu 4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00514-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße - offengelegte Begründung vom 06.09.2000 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S.2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


Zu 4.7 H-Bahn-Finanzierung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00573-01)(wurde nachversandt)

Frau RM Kröger-Brenner hält die Verlängerung der H-Bahn für unverhältnismäßig teuer.
Frau RM Gerszewski begrüßt im Namen der SPD-Fraktion und Herr RM Jostes im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage.

Herr RM Krüger wünscht sich den Geldeinsatz für den Personennahverkehr.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Erweiterung der H-Bahn zum Technologiezentrum einen Zuschuss der Stadt Dortmund von voraussichtlich 4,8 Mio. DM zu gewähren. Damit soll der Eigenanteil an den Baukosten von voraussichtlich 2,8 Mio. DM und die Beschaffung eines Fahrzeuges mit voraussichtlich 2 Mio. DM abgedeckt werden.

Zu 4.8 Vorgaben zur Vermarktung des Teilgrundstücks der ehemaligen Hoesch-Röhrenwerke in Dortmund-Barop zwischen Harkortstraße und dem geplanten SB-Warenhaus Lidl + Schwarz
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00740-01) (wurde nachversandt)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 04.04.01

Herr RM Krüger verweist auf die Vorgeschichte. Er lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage und die Tischvorlage ab, da dies seines Erachtens nicht mit den bisherigen Absprachen übereinstimmt.

Herr RM Jostes macht die Wichtigkeit der Anbindung des Konzepts an die Harkortstraße deutlich. Aufgrund der Erweiterung der Verkaufsfläche auf 2.300 qm möchte er Gespräche mit dem Investor aufnehmen und die Vorlage noch nicht beschließen.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass eine Klärung am 03.05.2001 im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen könnte.

Herr RM Münch sieht eher eine Schädigung des Ortszentrums Hombruchs, die Baumgruppe von sechs Bäumen vor dem geplanten Gebäude bittet er zu erhalten.

Herr Wilde stellt dar, dass Anfang 2000 die 500 qm Verkaufsfläche als Begrenzung vor dem Hintergrund einer nicht klaren Investition beschlossen wurde. Der Investor will auf dem Grundstück mit den Vorgaben die Verkaufsfläche mit Verknüpfung zu Lidl + Schwarz realisieren und den öffentlichen Platz bauen. Das Finanzierungskonzept geht hierbei davon aus, dass die Erdgeschosszone überwiegend durch Einzelhandel genutzt werden kann. Der Investor hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die zum Ergebnis hat, dass die Hombrucher Kaufkraft bei verschiedenen Einschränkungen dies auch hergibt. Der Vorhabenträger möchte flexibler mit der Erdgeschosszone sein, so dass die Tischvorlage geschrieben wurde. Maximal 2.300 qm - eventuell auch weniger - bleiben als Verkaufsfläche übrig. Das Gutachten gibt an der Stelle die Einzelhandelsverträglichkeit her. Zu der Baumgruppe erklärt Herr Wilde, dass diese voraussichtlich nicht erhalten bleiben kann. Zur Frage des Herrn RM Krüger, ob der Einzelhandelsverband auch mit einer Größenordnung von 2.300 qm Verkaufsfläche einverstanden ist, gibt Herr Wilde an, dass im Konsultationskreis die Größenordnung nicht auf 1.700 qm fixiert wurde, so dass die Empfehlung der Verwaltung von dort auch mitgetragen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

Zu 4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00461-01)

Beschluss:
Der AUSW fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage
beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Ap 125 - Ringofenstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 26.10.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.10 Bauleitplanung
Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes "Wohnen mit der Sonne" am Apolloweg in Dortmund-Aplerbeck
hier: Entscheidung über die Inhalte der Auslobung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00624-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 27.03.2001

Herr RM Drabig spricht im Namen der SPD-Fraktion das Einverständnis zu den Flächen und der Systematik des Auslobungsbereichs aus. Er ist nicht damit einverstanden, dass sieben Büros für den Wettbewerb bereits ausgesucht wurden und noch weitere 20 hinzukommen. Die Verwaltung sollte einen Pool an Büros vorlegen, aus dem der AUSW eine Auswahl treffen kann. Er hält es nicht für richtig, abweichend von der abgestimmten Verfahrensweise, dass Mitglieder des Ausschusses im Bereich der Sachpreisrichter/innen tätig werden, jetzt andere Vorschläge vorzulegen.

Frau RM Horitzky macht die gleichen Bedenken wie Herr RM Drabig geltend.

Herr RM Münch beantragt, dass die Vorschläge der Bezirksvertretung Aplerbeck einzeln zur Abstimmung gestellt werden.

Frau RM Kröger-Brenner ist mit dem zweiten und dritten Punkt nicht einverstanden. Dem ersten, vierten und fünften Punkt stimmt sie zu.

Herr StD Fehlemann hofft, dass bei dem Ideenwettbewerb keine Verzögerungen mehr eintreten. Auf den Hinweis der Frau RM Kröger-Brenner erklärt Herr StD Fehlemann, dass auch Einzelgrundstücke notwendig sind, die ohne Solarprogramm in dem Bereich bebaut werden können.

Herr Wilde weist darauf hin, dass ein offener Ideenwettbewerb nicht machbar ist, sondern es sollten zumindest wenige Büros bereits gesetzt sein. Aus den anderen Bewerbungen war geplant, 20 Büros noch auszulosen. Damit stände ein größerer Pool zur Verfügung. Er macht den Vorschlag, das Blatt 21 des der Vorlage beigefügten Auslobungstextes auszutauschen, so dass in Form eines Umlaufverfahrens in den Fraktionen aus den Vorschlägen der Verwaltung ausgewählt werden kann und Personen aus den Fraktionen des AUSW benannt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen über die einzelnen Punkte des Beschlusses aus der Bezirksvertretung Aplerbeck im einzelnen ab und beschließt wie folgt:

- Die abweichend von der vorherigen Vorlage nun vorgetragene Bebauung der Südseite des Apolloweges wird abgelehnt. => mit Mehrheit abgelehnt.

- Die Anzahl der 200 genannten Wohneinheiten ist zu verringern. Die Art der Bebauung hat sich auch auf die Gesamtflächen zu beziehen. => einstimmig abgelehnt.

- Die entwickelten Baulandflächen sollen generell an einzelne private Bauherren veräußert werden. => mehrheitlich abgelehnt.

- Die Verwaltung muss konkrete Vorstellungen darlegen, wie das ermittelte Problem der Kindergartenversorgung mit dem Bezug des Wohngebietes gelöst wird. => einstimmig beschlossen.

- Der restliche Bereich des nach dem Strukturkonzept untersuchten Gebietes ist durch entsprechende Maßnahmen (Aufforstung etc.) aufzuwerten. => einstimmig beschlossen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
stimmt mit dieser Maßgabe und mit der Maßgabe bezüglich der Änderung der Seite 21 des Auslobungstextes einstimmig dem Auslobungstext zum städtebaulichen Ideenwettbewerb "Wohnen mit der Sonne" am Apolloweg in Dortmund-Aplerbeck zu.

Zu 4.11 Wohnbauflächenentwicklung "Waltroper Straße"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00660-01)

Auf Nachfrage des Herrn RM Krüger stellt Herr StD Fehlemann fest, dass zur Zeit 800 Anfragen vorliegen. Hierbei handelt es sich nicht um Doppelanfragen, die Anfragen stammen alle aus den letzen 18 Monaten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Fläche "Waltroper Straße" zur Kenntnis.

Zu 4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: I. Beschluss zur tlw. Änderung der Bebauungspläne 105, 106, 109, 117 und
In W 109
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 122
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00614-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 28.03.2001

Herr Wilde gibt zu Punkt 3 des abweichenden Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-West an, dass es zum jetzigen Zeitpunkt - zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes - zu früh sei, die Errichtung eines Gebäudes gegenüber dem Platz von Leeds abzulehnen. Das Büro Fritschi hat den Auftrag erhalten, den Entwurf für die Kampstraße jetzt anzugehen. Ein wesentlicher Punkt des Entwurfes wird sein, über Möglichkeiten, im Bereich des Umfeldes Reinoldikirche Gebäude zu errichten, nachzudenken und Alternativen vorzulegen. Der Entwurf Fritschi sollte zunächst abgewartet und dann darüber diskutiert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. die Bebauungspläne 105, 106, 109, 117 und In W 109 teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. den Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg - für den unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB





Zu 4.13 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich Randebrockstraße, nördlich der Straße "Am Voerstenhof" in Dortmund-Marten nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00560-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 20.03.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 4.14 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage zur Verlängerung des Buchsbaumweges südlich der Nelkenstraße nördlich der Straße Intückenweg in Dortmund-Lichtendorf gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00490-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 27.03.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 4.15 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2001

TOP 4.15 ist zu Beginn der Sitzung nach TOP 2.1 behandelt worden.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Heiliger Weg/Arndtstraße
- Vorhaben gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00609-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid in Verbindung mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Grünfläche/öffentlicher Kinderspielplatz) zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.2 Nutzungsänderung eines Bürogebäudes zu einem Beratungs-, Service- und Schulungscenter auf dem Grundstück Wulfshofstraße 14 in Dortmund-Oespel
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00682-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.3 Vorbescheid zur Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00643-01)

Herr RM Berndsen verweist auf eine Vorlage in gleicher Sache aus dem Jahr 2000. Er schlägt vor, dass der Vorlage unter folgenden, zur Niederschrift gegebenen Voraussetzungen zugestimmt wird:
1. Die höchstmögliche rechtlich machbare Anzahl an Stellplätzen ist auf dem Grundstück nachzuweisen.
2. Die Stellplätze können nicht abgelöst werden.
3. Es ist ein Verkehrsgutachten mit einem Verkehrskonzept, z. B. ob Stauräume notwendig sind, durchzuführen.
4. Das Café darf ausschließlich nur für Beerdigungsgesellschaften und friedhofsbezogene Feiern genutzt werden, Vereins- und Konfirmationsfeiern dürfen dort nicht durchgeführt werden.
5. Alle illegalen Bauten und alle Auflagen der Bezirksvertretung Eving müssen im Baugenehmigungsverfahren rechtlich überprüft und genehmigt werden.
6. Für die Kopfweiden, die für die Baumaßnahme gefällt werden müssen, muss ein Ausgleich auf dem Grundstück gefunden werden.
7. Das neue Konzept soll im Baugenehmigungsverfahren dem AUSW und der Bezirksvertretung vorgelegt werden.

Herr RM Krüger empfiehlt, die Vorschläge des Herrn RM Berndsen aufzunehmen und durch Herrn Hofmeister bewerten zu lassen. Ggf. ist eine neue Vorlage zu erstellen.

Herr Hofmeister verweist auf § 75 der Landesbauordnung. Danach ist die Genehmigung zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Nach einer Überprüfung scheint dies aufgrund der Unterlagen nicht der Fall zu sein. Hier geht es um eine Bauvoranfrage, im Baugenehmigungsverfahren werden die durch Herrn RM Berndsen genannten Punkte durch das Bauordnungsamt geprüft. Das Bauordnungsamt kann im Baugenehmigungsverfahren gegenüber dem AUSW im Zusammenhang mit der dann zu erstellenden Vorlage Stellung nehmen. Durch Realisierung des Bebauungsplanes An den Teichen und der angrenzenden Bebauung der Behindertenwerkstätte ist nun eine Baulücke entstanden, so dass eine Situation nach § 34 BauGB da ist. Dieses Vorhaben fügt sich in Bezug auf die Größe des Baukörpers der Behindertenwerkstätten nach Art und Maß der Nutzung ein. Ein Friedhofsbezug zu dem gegenüberliegenden Friedhof ist gegeben. Der Antragsteller hat in seiner Betriebsbeschreibung angegeben, dass das Café nur für Trauerveranstaltungen im Zusammenhang mit Beerdigungen genutzt werden soll. Dies soll in einer später zu erteilenden Baugenehmigung festschrieben werden, es wird im Vorbescheid angemerkt werden.

Herr RM Jung macht deutlich, dass der Nachweis von Stellplätzen auch auf Nachbargrundstücken möglich ist. Aber dass eine Ablöse nicht möglich ist, sollte vermerkt werden.

Herr RM Jung fasst zusammen, dass die durch Herrn RM Berndsen genannten Punkte in der Niederschrift vermerkt und anschließend vom Bauordnungsamt überprüft werden. Beim Baugenehmigungsverfahren nimmt das Bauordnungsamt dann zu den einzelnen Punkten Stellung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 5.4 Nutzungsänderung des ehemaligen Wirtschaftsteiles des Gutes Altmengede zu Räumen einer sozialgewerblichen Beschäftigungsinitiative des Förderkreises Sinnvolle Arbeit e. V. auf dem Grundstück Eckei 167, Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstück 451
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00718-01)


Herr RM Knieling fragt nach, welche Folgekosten für die Stadt zu erwarten sind. Die Abwässer des Gebäudes werden zur Zeit in die angrenzende Emscher geleitet. Mittelfristig ist keine Kanalisation geplant, die Einleitung wird von der Emschergenossenschaft bis zur Fertigstellung eines Kanals geduldet. Er fragt, ob der Förderkreis Sinnvolle Arbeit e. V. an den Kosten für den Kanalbau beteiligt wird.


Herr RM Krüger gibt an, dass der Förderkreis Mieter der Stadt Dortmund ist, in deren Eigentum die aufstehenden Gebäude stehen. Der Mieter wird bisher für Kanalisationsarbeiten noch nicht herangezogen. Sollte Handlungsbedarf bestehen, ist dies mit dem Grundstückseigentümer, der Stadt Dortmund, zu vereinbaren.

Herr RM Drabig schlägt vor, die erforderlichen Kanalisationsarbeiten durchführen zu lassen und mit einer Kostenmiete zu verrechnen.

Herr StD Fehlemann zieht die Vorlage zurück.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Hochbauangelegenheiten
Zu 7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung,
hier: Hauptschule Am Ostpark (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00510-01)

Herr StD Fehlemann antwortet auf die Frage des Herrn RM Knieling nach der nächsten Messung in der Hauptschule Am Ostpark, dass die letzte Messung in diesem Monat erfolgen soll. Danach bekommt der Schulausschuss eine Gesamtschau mit den einzelnen Möglichkeiten in einer Prioritätenliste vorgelegt. Die Baumaßnahme wird vor der letzten Messung nicht begonnen. Die Messreihe wird von einem unabhängigen Institut überprüft. Aus dem jetzigen Messbild heraus ist die Schule sanierungswürdig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur
Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstr. 13 in Do-
Innenstadt-Ost mit Gesamtkosten von 2.090.000,00 DM.

Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Dortmund seinen Beschluss vom 01.03.2001 hinsichtlich
der "Sanierung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule" auf.

Finanzierung:
Die Finanzierung der Gesamtkosten von 2.090.000,00 DM erfolgt durch Reduzierung der mit
Ratsbeschluss vom 01.03.2001 beschlossenen Kosten für die "Sanierung der Turnhalle der
Paul-Dohrmann-Schule" in Höhe von 2.100.000,00 DM.

Die Haushaltsmittel sind wie folgt bereitzustellen:

Haushaltsjahr 2001
Auftragsbedarf bis Ende 2001 2.090.000,00 DM
Zahlungsbedarf bis Ende 2001 1.700.000,00 DM
Zahlungsbedarf bis Ende 2002 390.000,00 DM

Die Finanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2001 ff. sichergestellt.


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen westlich der "Randebrockstraße" in Dortmund-Marten
Antragsteller: Viterra Baupartner AG
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00571-01)

Herr Keune weist darauf hin, dass im ersten Satz der Begründung von 32 Eigenheimen die Rede ist. Es handelt sich hier um 22 Wohneinheiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dass die Erschließung des Geländes in Dortmund-Marten - Bau der Stichstraßen westlich der 'Randebrockstraße' in Dortmund-Marten einschließlich des erforderlichen Kanals - gemäß § 124 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Fa. Viterra Baupartner AG übertragen wird.

Zu 8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00651-01)

Herr Keune verdeutlicht, dass in dieser Vorlage kleinere Maßnahmen in einem Haushaltstitel zusammengefasst wurden. Im Bereich Kanalbau wird auch in 2001 ein großes Programm abzuarbeiten sein. Im Haushaltsplan für 2001 sind Investitionen für ca. 40 Mio. DM, zum Großteil für die Erneuerungen des Kanalnetzes, zu erkennen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.100.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 1.000.000,-- DM
Verpflichtungsermächtigung 2001 z. L. 2002 = 1.100.000,-- DM

Zu 8.3 Kanalerneuerungen Leibnizstraße / Lessingstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00668-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in der Leibnizstraße und Lessingstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.100.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0804 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 600.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 500.000,-- DM


Zu 8.4 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke / Mühlenbach
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00675-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umgestaltung des Entwässerungssystems Parallelkanal Heckelbecke / Mühlenbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0825 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 (Haushaltsreste) = 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 400.000,-- DM

Zu 8.5 Anschlusskanal Leimkuhle / Oesterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00676-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalbaumaßnahme Leimkuhle / Oesterstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten von 700.000,-- DM um 350.000,-- DM auf 1.050.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0512 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 = 703.700,-- DM
Ausgaben 2001 = 346.300,-- DM (davon 200.300,-- DM überplanmäßig)

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Zu 8.6 Fuß- und Radwegebrücken "Heuweg / In den Weidbüschen" (A 2), "Am Hartweg / Universitätsgelände" (A 40) und "Vogelpothsweg" (südl. A 40)
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00629-01)

Herr Keune erklärt, dass versucht wird, den Eigenanteil der Stadt Dortmund beim Bau der Fuß- und Radwegebrücken so gering wie möglich zu halten. Die dritte Brücke wird nur gebaut werden, wenn ein Zuschuss gegeben wird. Dadurch, dass nicht der Bund Veranlasser der Brückenbauten ist, wird er auch nicht die Kosten übernehmen. Herr Keune geht davon aus, dass die Brücken auch Thema bei den Haushaltsberatungen sein werden. Es bleibt abzuwarten, was der Zuschussgeber machen wird.

Herr RM Berndsen macht deutlich, dass die Fuß- und Radwegebrücke über die A 2 in Brechten notwendig ist, weil die A 2 an dieser Stelle einen Stadtteil in zwei Teile trennt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht hinsichtlich der Fuß- und Radwegebrücken "Heuweg / In den Weidbüschen" (A 2), "Am Hartweg / Universitätsgelände" (A 40) und "Vogelpothsweg" (südl. A 40) zur Kenntnis.


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 9.1 Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00482-01)


Herr s. E. Ucar erklärt, dass Flächen für Kinder fehlen und Kinderspielplätze häufig von anderen genutzt werden.

Auf die Frage des Herrn RM Berndsen erläutert Herr Blume, dass bei der Vertragsgestaltung dem Wunsch des Tierschutzvereins und der Hundehalter mit Hundeauslaufflächen nachgekommen wurde. Investitionen, wie Einzäunung o. ä., ist vom Verein zu tragen. Alle Kosten, auch für die Verkehrssicherungspflicht, sind vom Betreiber zu tragen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1 - unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu.11.1.1 Dienstanweisung der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Zustimmung zur Dienstanweisung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00634-01)

Herr RM Krüger fordert die Verwaltung auf, kurzfristig dem AUSW die Zuständigkeitenver- teilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft vorzustellen.

Herr RM Jung bittet Herrn StD Fehlemann darum, der Aufforderung nachzukommen.

Beschluss:
Der AUSW als Werksauschuss stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Dienstanweisung einstimmig zu.

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 11.2.1 - unbesetzt -

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1 Stadtbezirksmarketing
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00602-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Rat der Stadt Dortmund die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zum Projekt zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie dem Kriterienkatalog zum Auswahlverfahren zu.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 19.15 Uhr schließt.



J u n g D r a b i g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)