01 Dortmund, 12.04.2001
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 14. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 05. April 2001, 13.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
79 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Zuch CDU

Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Stratenwerth FDP



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler


T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 01.03.2001


1.5 Einführung von Ratsmitgliedern



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2001, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung 2000 - 2004, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001 sowie Haushaltssicherungskonzept



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
B-Plan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den B-Plan In W 103
(Drucksache Nr.: 00457-01)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00438-01)

3.3 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
(Drucksache Nr.: 00430-01)






3.4 Bauleitplanung
B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 00528-01)

3.5 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 00450-01)

3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
(Drucksache Nr.: 00598-01)

3.7 Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde
(Drucksache Nr.: 00627-01)

3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

3.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.03.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften"




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Neufassung der Betriebssatzung der "Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund" (WBF-Do)
(Drucksache Nr.: 00616-01)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Jahresabschluss 1999
(Drucksache Nr.: 00579-01)


4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterungsinvestitionen im Technologiezentrum
(Drucksache Nr.: 00659-01)




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Sanierung von drei Stationen (KCH 1, KCH 2, O3) in der Kinderchirurgischen Klinik
des Klinikzentrums Mitte
(Drucksache Nr.: 00672-01)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt
(Drucksache Nr.: 00716-01)

6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1999/2000 des Theater Dortmund
(Drucksache Nr.: 00555-01)

7.2 Litaraturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis 2001
hier: Wahl der Fachpreisrichter
(Drucksache Nr.: 00455-01)

7.3 Entwicklungsplanung Hallenbäder
(Drucksache Nr.: 00681-01)




8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Am Ostpark
(Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 00510-01)
8.2 Finanzierungsmodelle für die Schulbausanierung
- Zwischenbericht -
(Drucksache Nr.: 00611-01)




9. Kinder und Jugend

9.1 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum"
hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00565-01)

9.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.03.2001
mit der Bezeichnung "Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und
Jugendliche in Dortmund"




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der Olympiastützpunkte Deutschland GmbH
(Drucksache Nr.: 00626-01)

10.2 Finanzierbarkeit des Projekts "Dortmund - eine saubere Sache" über Gebührensatzung
(Drucksache Nr.: 00695-01)

10.3 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)

10.4 - unbesetzt -

10.5 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2000
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2000
(Drucksache Nr.: 00736-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat
(Drucksache Nr.: 00531-01)



11.2 Verleihung des 10. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen im November 2001 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00513-01)

11.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.03.2001
mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 13.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



Zu Ziffer 1
--------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Euchler (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um die Punkte

6.3 Wechsel der Trägerschaft der betreuenden Organisationen in den Gemeinschafts-
unterkünften für Asylbewerber in Dortmund, Westfalendamm 339


8.3 Prioritätenliste “Schadstoffbelastungen und Schulneubauten”
(Drucksache Nr.: 00753-01)

11.4 Einstellungen von Nachwuchskräften im Jahre 2000

erweitert.


Weiterhin wurden die Punkte
3.7 Machbarkeisstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in DO-Hörde
(Drucksache Nr.: 00627-01)

10.3 Neufassung der Betriebssatzung des “Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)”
(Drucksache Nr.: 00641-01)

von der Tagesordnung abgesetzt.


Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 01.03.2001


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates
der Stadt am 01.03.2001.


1.5 Einführung von Ratsmitgliedern


Als Nachfolger der zurückgetretenen Ratsmitglieder Frau Güler Altunoglu und
Herr Markus Wetter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus wurden

Frau Ingrid Reuter

s o w i e

Herr Dr. Jürgen Brunsing

von Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer in ihr Amt als Ratsmitglied eingeführt
und gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet.



Zu Ziffer 2
--------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2001, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung
2000 - 2004, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001 sowie Haushaltssicherungskonzept


2.1.1 Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder
Die entsprechenden Grundsatzerklärungen von Rm Schneckenburger (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Hovermann (CDU), Rm Prüsse (SPD), Rm Keller
(Linkes Bündnis) sowie Rm Münch (Bürgerliste) sind der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.

Während der Ausführungen von Rm Prüsse (SPD) wurde die Sitzung des Rates der Stadt aufgrund dauerhafter Störungen auf der Zuschauertribüne für eine Pause unterbrochen.


Anschließend ging OB Dr. Langemeyer auf die vorangegangenen Grundsatzerklärungen ein
und nahm zu einigen hierin enthaltenen Themenschwerpunkten Stellung.

Hierbei machte er nochmals hinsichtlich der grundsätzlichen Haushaltssituation deutlich, welcher finanzielle Kraftakt erforderlich gewesen sei, um die beispielsweise durch den Solidarausgleich oder die Steuerreform verursachten Einnahmeverluste auszugleichen.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer die in einigen Grundsatzerklärungen enthaltenen
Schuldzuweisungen hinsichtlich der Thematik “Schulsanierung” zurück, indem er noch-
mals aufzeichnete, welche Anstrengungen in diesem Bereich in den vergangenen Jahren
unternommen worden seien.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass künftig nur neue
Handlungsspielräume geschaffen werden können, wenn die Einnahmeseite wesentlich ver-
bessert werde.

Insofern seien für ihn Maßnahmen, wie beispielsweise das dortmund-project, besonders
wichtig, um die Entwicklung Dortmunds voranzutreiben.

Außerdem begrüßte OB Dr. Langemeyer die insbesondere von der CDU-Fraktion und der
SPD-Fraktion vorgelegten Konsolidierungsvorschläge, die seiner Auffassung Ausdruck für
eine Politik des machbaren seien, in dem man Schritt für Schritt im Rahmen der gesetz-
lichen Möglichkeiten die Probleme abarbeite. Hierzu gebe es seiner Einschätzung nach
auch keine Alternative.



Abschließend bedankte er sich bei den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen für den Konsenz, den man durch intensive gemeinsame Beratungen noch erzielen konnte, der letztendlich durch den zu beschließenden Haushalt 2001 die Stadt Dortmund in die Lage versetze, handlungsfähig zu bleiben.

Dies bringe zwar für die kommenden Jahre gewisse Härten mit sich, wenn man allein
an den Einstellungsstopp und den daraus resultierenden Belastungen der städtischen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter denke. Er sei sich jedoch sicher, dass man gemeinsam diese
Probleme lösen werde.


2.1.2 Debatte
Hierzu gab es keine Wortmeldungen


2.1.3 Abstimmung über Anträge zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001
Hinsichtlich der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001
entwickelte sich eine Diskussion zu der Thematik “Zuschuss zum BVB-Fan-Projekt”.

Diese machte letztendlich deutlich, dass es einhellige Auffassung des Rates der Stadt sei,
dass im laufenden Haushaltsjahr Zuschüsse und Sachmittel für das BVB-Fan-Projekt
in vollem Umfang von der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt werden , und dass
mit dem BVB Verhandlungen mit dem Ziel geführt werden sollen, dass dieser eine Zuweisung an die Stadt Dortmund leiste, die ihrerseits die Mittel an das BVB-Fan-Projekt weiterleite.

Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Im Haushaltsjahr 2001 werden die Zuschüsse und Sachmittel für das BVB-Fan-Projekt
im vollen Umfang von der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt.


Weiterhin fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlung des Kinder- und
Jugendausschusses vom 04.04.2001 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt unterstützt die Absicht, den BVB stärker in die Pflicht zu nehmen und an den Kosten für das Fan-Projekt stärker zu beteiligen.

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, mit dem BVB Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, eine Zuweisung an die Stadt Dortmund zu leisten, die ihrerseits die Mittel an das BVB-Fan-Projekt weiter leitet.





2.1.3 a) Anträge, die zur Sitzung des Rates der Stadt gestellt wurden

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden
Antrag von Rm Stratenwerth (FDP) vom 14.03.2001 ab:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, in Auftrag die WIBERA Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, der auf die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der städtischen
Unternehmen lautet, zu erweitern oder auf ein anderes Wirtschaftsprüfungsunterneh-
men auszudehnen.
2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit folgenden Antrag von Rm Stratenwerth
(FDP) vom 14.03.2001:

Der Rat der Stadt beauftragt den Oberbürgermeister und den Kämmerer der Stadt Dortmund, die Entwürfe für den Haushalt 2002 und die folgenden Jahre so recht-
zeitig vorzulegen, dass die Beratung und Beschlussfassung spätestens bis 31.12.01
bzw. zum Jahresende der Folgejahre erfolgen können.


b) Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgende
Beschlüsse:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2001
(Haushaltssicherungskonzept, hier: Baustein 3 “dortmund-project”)

Der Beschlussentwurf zum Baustein 3 des Haushaltssicherungskonzeptes
“dortmund-project” wird wie folgt ergänzt:

Der Rat beschließt, dass über die Verwendung der bisher im Haushalt für das
dortmund-project eingestellten Mittel in Höhe von 10 Mio. DM und über den
Einsatz der personellen Ressourcen vierteljährlich in den zuständigen Fachaus-
schüssen berichtet wird.

Über die Bereitstellung weiterer Ressourcen (Projektkosten, Flächen, Personal,
etc.) entscheidet der Rat.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2001
(Haushaltssicherungskonzept, Baustein 11 “ökologische Ausgleichsflächen”)

Der Beschlussentwurf zum Baustein 11 des Haushaltssicherungskonzeptes
“Ökologische Ausgleichsflächen” wird abgelehnt.





Antrag des Ausländerbeirates vom 22.03.2001
(Nutzungsgebühr für Sportstätten)

Deshalb stellen wir den Antrag, dass der Rat der Stadt Dortmund diese Nutzungs-
gebühr für Sportstätten nicht befürwortet und beschließt.



Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Haushaltsentwurf 2001 einschließlich gemeinsamer Änderungsantrag der
CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 03.04.2001 zu Punkt 8)
1. Die Einrichtung eines Call-Centers bei der Dortmunder Stadtverwaltung erfolgt kostenstellenneutral. Die 15,5 Stellen, die zur Einrichtung des Call-Centers zu-sätzlich geplant sind, werden durch die Anbringung zusätzlicher kw-Vermerke in gleicher Menge, die bis zum Jahr 2003 zu realisieren sind, ausgeglichen.
2. Die in den ersten Monaten dieses Jahres eingerichtete Gruppe wird personell ver-
stärkt. Sie erhält die Aufgabe auch an Gebäuden etc. Graffiti zu beseitigen. Die
Kosten von Personal- und Sachausgaben betragen im Jahr 2001 1 Mio. DM.
3. Das Projekt “Bespielbare City - Wasserspielplatz Mönchenwordt” wird nicht mit
städtischen Mitteln durchgeführt.
4. Ein Sondervermögen Gewerbeflächen wird in diesem Jahr eingerichtet, um die Nachfrage nach Gewerbeflächen in Dortmund schneller befriedigen zu können
und die Wirtschaftsförderung in Dortmund zu verbessern.
5. Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Dortmund werden verpflichtet, aus ihren Erträgen für das Haushaltsjahr 2002ff. jeweils 20 Mio. DM zusätzlich an den städtischen Haushalt abzuführen.
6. Ab dem Haushaltsjahr 2002ff. sollen durch Veräußerung von Beteiligungen wesentliche Finanzierungsbeiträge für den Vermögenshaushalt erzielt werden.

7. Im Bereich der Zuschussgewährung durch die Stadt Dortmund werden folgende
neue Zuschusshöhen festgelegt:

Freiwilligen Agentur 0
Deutschlandtour 0
DAB-Classic 0
Grüner Kreis 0
Freibad Derne 76 500





8. Den bei StA 01 seit April 2000 eingerichteten drei Planstellen für Assistenz-
kräfte der Gremienarbeit wird unter der Voraussetzung zugestimmt, das in-
nerhalb des Haushaltsjahres 2001 Einsparungen in Höhe von drei Planstellen
in den Fachbereichen erzielt werden, die diese Aufgaben bisher wahrgenom-
men haben. Somit wird die Schaffung der drei Planstellen bei StA 01 stellen-
planneutral realisiert.
9. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die zukünftige Betriebsform für das Dortmunder Kanalnetz zu überprüfen. Dabei ist zu überprüfen, ob das wirtschaft-
liche Nutzungsrecht an Dritte mit oder ohne Beteiligung der Stadt veräußert werden kann.
10. Für die Gründung und Einrichtung der neuen Standortgesellschaften Hafen, Flug-hafen, TZDO, Phoenix und Westfalenhütte werden ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Bestehende Gesellschaften sollen als Standortgesellschaften berücksichtigt werden.
11. Die Finanzierung der Wohnungsbauförderung wird umgestellt. Der Eigenheimbau wird in Abhängigkeit vom Familieneinkommen und der Zahl der Kinder auf Darlehensbasis (zinsloses Darlehen bei vollständiger Rückzahlung nach 15 Jahren) gefördert. Im sozialen Wohnungsbau erfolgt die Förderung ausschließlich durch Zahlung eines Zuschusses zu den Kosten des Grundstücks. Diese werden unabhängig davon, ob ein Grunderwerb vor Baubeginn getätigt wurde, allein nach der aktuellen Bodenrichtwertkarte ermittelt. Der Förderbetrag liegt bei 30 % der Grundstücks-kosten; bei einer teilweisen Nutzung des Grundstücks für den frei finanzierten Wohnungsbau erfolgt eine anteilige Reduzierung des Förderbetrages.

12. Die Veranstaltung “lets DO it” findet in diesem Jahr noch einmal statt, danach nur
alle zwei Jahre.
13. Im Jugendamt werden 22 neu einzurichtende Stellen nicht geschaffen, es sei denn, die Verwaltung erbringt den Nachweis, dass die Kosten sich aus Einsparungen refinanzieren.

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratung des Haushaltes für das Jahr 2001, einschließlich des Haushaltssiche-
rungskonzeptes, dazu Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001)
zu 1) Vor der Einlage des Entwicklungsgebietes Bergfeld in das Sondervermögen wird der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan herbeigeführt.






zu 4) Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Zusammenlegung der Stadtämter 01 und 02 zu überprüfen. Nach der Auflösung der Doppelspitze aus Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor mit der Kommunalwahl 1999 erscheint eine getrennte Fortführung der Aufgaben nicht mehr zeitgemäß.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Möglichkeiten regionaler Kooperation mit den Umlandgemeinden zu überprüfen. Angelehnt an das Verwaltungskooperations-modell, das schon zwischen den Städten Gelsenkirchen, Mülheim und Oberhausen im Bereich des Katasterwesens durchgeführt wird, sollte die Stadt Dortmund auch eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Kreises Unna und der Kreisverwaltung Unna anstreben.
zu 5) Im Haushaltsjahr 2001 werden die Saalbauten Barop, Scharnhorst und Mengede in die Hoheit der zuständigen Stadtbezirke übertragen. Mit der Aufgabe erfolgt auch die Übertragung des hälftigen Zuschusses aus dem Haushaltsjahr 2000.

Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gebeten, Betreibungskonzepte für die Saalbauten – in Zusammenarbeit mit Vereinen oder privaten Betreibern – zu entwickeln. Für den Fall, dass keine Betreibungskonzepte für die Jahre 2002 ff gefunden werden können, werden die entstehenden Kosten vollständig aus den Etats der Bezirke bestritten oder die Saalbauten vermarktet.

zu 6) Die Hundesteuer wird ab dem 01.01.2002 wie folgt festgesetzt:

Beim 1. Hund – 140 Euro,
ab 2 Hunden – je Hund 192 Euro,
ab 3 und mehr Hunden – je Hund 220 Euro,
gefährliche Hunde – 624 Euro.

zu 8) Die Immobilie Schullandheim wird unter Verzicht auf die vorgeschlagene
Attraktivitätssteigerung sofort vermarktet.
Zu 15) Neben dem allgemeinen Immobilienvermögen werden auch alle übrigen immobilienverwaltenden Bereiche überprüft, um auch dort einheitliche
und gerechte Vertragsgestaltungen zu erreichen.

zu 17) Der letzte Satz des Beschlussentwurfes wird wie folgt ergänzt:
Der Einstellungsstopp für den Reinigungsdienst gilt solange, bis die Verhandlungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossen sind.

zu 18) Das Angebot, Impfungen im Gesundheitsamt im Rahmen der reise- und arbeitsmedizinischen Impfstunde durchzuführen, wird eingestellt.

zu 19) Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die jeweiligen Fachausschüsse rechtzeitig insbesondere über wesentliche standardsenkende Maßnahmen und Beeinträchtigungen von Projekten, die der Rat initiiert hat, zu informieren.

zu 20) Die Verwaltung wird die Ausschreibung des Betriebes von Hallenbädern durch
Dritte durchführen.
zu 21) Der Vereinssport in Dortmund ist breit gefächert und bietet für alle Altersschichten
der Bevölkerung Angebote. Dabei sind besonders die Angebote für Kinder und Jugendliche aber auch die zahlreichen qualifizierten Sportangebote zur Gesundheits-vorsorge und –nachsorge herausragend gestaltet und von Ehrenamtlichen getragen.

Viele dieser Angebote wären aber ohne die große Zahl von Sporthallen, Turnhallen, Gymnastikhallen und Sportplätzen, die die Stadt Dortmund errichtet hat und unter-hält, nicht durchführbar. Zum Unterhalt dieser Sportstätten sollte auch der Vereins-sport beitragen. Das Einsparziel von 1 Mio. DM p.a. muss mindestens erzielt werden.

Als haushaltsentlastenden Beitrag sieht der Rat der Stadt das Angebot des Stadtsport-bundes Dortmund an, außerhalb der festgelegten Schulnutzungszeiten die Schlüssel-gewalt über städtische Sportstätten in Dortmund zu übernehmen. Der Stadtsportbund soll dazu mit der Stadt in eine vertragliche Beziehung über die Übernahme der Schlüsselgewalt, die Organisation und Abwicklung der Nutzungsvergabe für die Sportstätten sowie die Reinigung der Sportstätten.

Analog zum Modell des Zusammenwirkens der Stadt mit dem Stadtverband der Kleingärtner soll der Stadtsportbund alleiniger Ansprechpartner für die Stadt sein und selbständig mit seinen Mitgliedsverbänden die Nutzungsvergabe, die Schlüsselübergabe und den Reinigungsdienst regeln.


Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Haushaltsberatungen – Schulbau und Schulsanierung)

1. Die Schulneubau- und Erweiterungsmaßnahmen mit einer bereits bewilligten
bzw. angekündigten Landesförderung werden zeitgerecht realisiert.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das laufende Haushaltsjahr 2001 neben den
geplanten PCB-Sanierungen für folgende Schulbaumaßnahmen die Dringlichkeit
zu begründen und beim RP nach Möglichkeiten zu suchen, diese Maßnahmen noch in diesem Jahr zu beginnen und eine entsprechende Finanzierung zu erreichen:
- Ricarda-Huch-Realschule
- Wilhelm-Röntgen-Realschule
- Realschule Westerfilde
- Marie-Reinders-Realschule
- Hangeney-Grundschule

3. Der Rat der Stadt hat seine Anstrengungen im Bereich Schulen erheblich intensiviert
und zusätzliche Geldmittel bereitgestellt. Nachdem in den vorherigen Jahren für
Schulbaumaßnahmen nur rund 35 Mio. DM p. a. zur Verfügung standen, werden nun
55 Mio. DM dafür vorgesehen, die trotz Haushaltskonsolidierungsverpflichtungen
der Stadt weiterhin jährlich bereitgestellt werden.




Dieser Betrag wird erhöht um die Kreditermächtigung zu konkreten Einzelprojekten
oder mögliche Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen. Sollte hier kein angemessener
Beitrag erreicht werden, wird der Rat seine eigenen Anstrengungen intensivieren und
fordert deshalb schon jetzt die Verwaltung auf, die sich aus der laufenden Haushalts-
bewirtschaftung ergebenden Verbesserungen für Schulbaumaßnahmen zu verwen-
den.

Der Rat der Stadt erklärt seine Bereitschaft, dieses Vorgehen beizubehalten, bis die
wesentlichen Probleme (PCB-Sanierung, Grundinstandsetzungen, Pavillonersatz-
bauten) abgearbeitet sind. Der Rat der Stadt geht davon aus, dass die Verwaltung
bei der Festlegung der Reihenfolge der Sanierungen die gesetzlichen Vorgaben
beachten wird.

4. Der Stadt Dortmund liegt ein konkretes Angebot für das Modell einer externen
Finanzierung vor. Der Rat beschließt, bei der Schadstoffsanierung neue alterna-
tive Finanzierungsmodelle zu erproben, soweit sie wirtschaftlich vertretbar und
haushaltsrechtlich umsetzbar sind.

5. Dazu hat der RP angeboten, eine bislang verwaltungsintern besetzte Arbeitsgruppe,
die sich mit den anstehenden PCB-Sanierungen und Schulbaumaßnahmen der näch-
sten Jahre befasst, um Experten zu erweitern. Es soll dort das alternative Finanzie-
rungskonzept als Lösungsansatz einfließen, wirtschaftlich geprüft und genehmi-
gungsrechtlich bewertet werden.

Die Dortmunder Verwaltung wird aufgefordert, sich in dieser Arbeitsgruppe ergeb-
nisorientiert einzubringen und gemeinsam ein Realisierungskonzept zu erstellen.

6. Der Rat beschließt, noch vor der Sommerpause einen Prozess zur Schulentwick-
lungsplanung zu beginnen. Ziel ist es, Qualitätsstandards und Handlungskriterien
für zukunftsfähige Schulen in Dortmund zu entwickeln. Die Verwaltung wird be-
auftragt, diese Beratungen entsprechend vorzubereiten.



Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2001,
hier: Fortführung der kommunalen Programme “ASS” und “Dortmund eine
saubere Sache”)

1) Der Gesamtumfang der kommunalen Förderung auf dem Gebiet der Qualifizie-
rung und der Beschäftigung wird ab dem kommenden HH-Jahr auf die Höhe
von 30 Mio. DM pro Haushaltsjahr festgeschrieben. In diesem Betrag ist der Gesellschafterzuschuss an die Dortmunder Dienste gGmbH enthalten, der hier-
durch eine dauerhafte Planungssicherheit in angemessener Höhe zukommen soll.
2) Ab dem 01.07.2001 wird das KP “Dortmund eine saubere Sache” mit 110 neuen Maßnahmen fortgeführt. Damit werden die Reinigungsmaßnahmen innerhalb dieses Programms auch auf die Stadtbezirke ausgeweitet.
3) Es entspricht dem politischen Willen, nach Ablauf der Programme des KP 2000 Mitte des Jahres mit 200 neuen Maßnahmeplätzen fortzufahren. Deshalb werden die Haushaltsansätze unter der HHSt 7172.0000 und 7173.0000 im UA 4390 für das HH-Jahr 2001 zur gegenseitigen Deckung für die Fortführung beider Kommunalpro-gramme ASS herangezogen.
4) Die Träger der kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme werden gebeten, sich bei der Bundesanstalt für Arbeit um AB-Maßnahmen zu bemühen. Die Zahl der dadurch geschaffenen Maßnahmeplätze wirkt sich mindernd auf die 200 zu schaffenden Maßnahmeplätze innerhalb des Kommunalprogrammes aus. Die Stadt Dortmund übernimmt die den Trägern dadurch entstehende Pflicht zur Spitzenfinan-zierung.


Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratung des Haushaltes für das Jahr 2001 einschließlich Haushaltssicherungs-
konzept)

Die Verwaltung wird gebeten, die Schwangerschaftskonfliktberatung der Wohlfahrts-
verbände durch eine angemessene Komplementärfinanzierung der auf Landesebene
beantragten Erweiterung der Beratungskapazitäten der Wohlfahrtsverbände ab zu-
sichern.


Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratungen zum Etat-Entwurf 2001)

Die städtischen Zuschüsse für den Bereich der Prostituiertenarbeit werden entsprechend der
dem Gesundheitsamt eingereichten und für angemessen erachteten Angebote der beiden in diesem Aufgabenfeld tätigen Organisationen Kober (SKF) und Mitternachtsmission im Haushaltsplan 2001 eingestellt. Demzufolge ist in der Haushaltsstelle 7170.0000 ein Gesamtbetrag von DM 459.000,- auszuweisen. Gemäß der Angebote der beiden Organi-sationen sind für Kober DM 239.000,- und für die Mitternachtsmission 220 000,00 DM vorgesehen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die erforderliche Deckung zu sorgen. Hierdurch signalisiert die Politik den Beteiligten die Klarheit des Verfahrens und die Sinnhaftigkeit von Leistungsdefinition, Angebotserstellung und Kostenverantwortlichkeit im Gesund-
heits- und Sozialbereich.


2.1.4 Abschließende Erklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder

Es wurde keine abschließenden Erklärungen abgegeben.





2.1.5 B e s c h l u s s f a s s u n g

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass keine Einwendungen gegen den
Haushalt 2001 bis zur Beendigung der Einwendungsfrist erhoben worden seien, und
dass die nachfolgenden Entscheidungen unter Einbeziehung der zuvor gefassten Be-
schlüsse erfolgen.

Außerdem machte StR Pehlke darauf aufmerksam, dass durch die vorgenommene
Beschlussfassung hinsichtlich des BVB-Fan-Projektes sich im Verwaltungshaushalt
das Ausgabe-Soll von 2 762 199 000,00 DM auf 2 762 252 500,00 DM sowie im
Gesamthaushalt das Ausgabe-Soll 3 371 041 400,00 DM auf 3 371 094 900,00 DM
bzw. der Fehlbedarf von 138 256 900,00 DM auf 138 310 400,00 DM erhöht.


2.1.5.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung einschließlich Erhöhung der sog. Geringfügigkeitsgrenze
Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen von StR Pehlke beschließt der Rat
der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses die als Anlage 1 bei-
gefügte Haushaltssatzung 2001; dieser Beschluss beinhaltet die Erhöhung des i. S. v.
§ 80 GO NW als “geringfügig” bezeichneten Betrages von 2 Mio. DM auf 15 Mio. DM.


2.1.5.2 Beschlussfassung über das Investitionsprogramm
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses das
Investitionsprogramm mit folgenden Investitionsvolumina:

2002 404 040 TDM
2003 387 605 TDM
2004 363 990 TDM


2.1.5.3 Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept 2001
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses das
Haushaltssicherungskonzept 2001.


2.1.5.4 Beschlussfassung über die Sonderhaushaltspläne
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die als Anlage 2 beigefügten Sonderhaushaltspläne.





2.1.5.5 Beschlussfassung über die Selbstbindung, dass bei der Veranschlagung von Maßnahmen
des Vermögenshaushaltes die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 Gemeindehaushaltsver-
ordnung erfüllt sind

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig im Rahmen der Selbstbindung, dass bei der Ver-
anschlagung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes die Voraussetzung des § 10 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung NW (GemHVO NW) erfüllt sind.


2.1.5.6 Beschlussfassung über die besondere Herausstellung der zu erwartenden Folgekosten bei
Investitionsmaßnahmen und Aussagen über die Budgetanpassung im Verwaltungshaushalt
für die Folgejahre

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass zukünftig bei der Beschlussfassung über In-
vestitionsmaßnahmen die zu erwartenden Folgekosten besonders herausgestellt werden und
Aussagen über die Budgetanpassung im Verwaltungshaushalt für die Folgejahre getroffen
werden.

2.1.5.7 Beschlussfassung über den Stellenplan
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses die
Änderungen des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2001.


2.1.5.8 Beschlussfassung über den Finanzplan 2002 – 2004
Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan mit folgenden Endzahlen zur Kenntnis:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen Ausgaben Fehlbedarf

2002 2 716 054 TDM 2 832 498 TDM 116 444 TDM
2003 2 770 870 TDM 2 885 842 TDM 114 972 TDM
2004 2 856 305 TDM 2 944 897 TDM 88 592 TDM


Vermögenshaushalt

Einnahmen Ausgaben Fehlbedarf

2002 464 945 TDM 500 207 TDM 35 712 TDM
2003 472 413 TDM 489 423 TDM 17 010 TDM
2004 465 036 TDM 473 487 TDM 8 451 TDM



Außerdem erklärte der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht 1999/2000 zum Sonderan-
lagenband des Haushaltsplanes 2001.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 16.40 Uhr bis 17.20 Uhr für eine Pause unterbrochen.


Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
B-Plan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den B-Plan In W 103
(Drucksache Nr.: 00457-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den durch die Realisierung der Festsetzungen des
B-Planes In W 103 – Tremonia – entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft durch die
zweckgebundene Bereitstellung und Aufwertung der städtischen Fläche Gemarkung Elling-
hausen, Flur 1, Flurstück 290 (tlw.) als Ausgleichsfläche zu kompensieren.


3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00438-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:




I. Der Rat der Stadt beschließt die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 9 des
B-Planes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd offengelegte Begründung
vom 06.06.2000 der Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)


II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer
Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 – Gewerbe-
gebiet Wickede-Süd – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschrie-
benen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO


3.3 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
(Drucksache Nr.: 00430-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhe-
bung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990.













3.4 Bauleitplanung
B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 00528-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden
Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes
Mg 131 - Erdbeerfeld - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den unter Punkt 6.1 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.2 und 6.3 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.4 und 6.5 genannten Anregungen zu folgen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1. genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7.2 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW




III. Der Rat beschließt, dem Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 06.02.2001 beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Mg 131 –Erdbeerfeld- als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des B-Planes
Mg 131 –Erdbeerfeld- die unter Punkt 2. –Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord- aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.
Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791)


3.5 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 00450-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:



I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal - geprüft und beschließt, den
Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.3 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 9 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Vor-
haben- und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen
sowie der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 21.08.2000 ent-
sprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9 und 10
zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.02.2001 dem
Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB


III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156
- Wideybachtal - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO





V. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Vor-
haben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - Teile des Landschafts-planes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Ge-
setz vom 02.05.1995 (GV NW

3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
(Drucksache Nr.: 00598-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt dem Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche zu. Er beauftragt die Verwaltung, die nachfolgende Vereinbarung abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) § 41, Baugesetzbuch (BauGB),
§ 1 Abs. 3 – 5, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1


3.7 Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde
(Drucksache Nr.: 00627-01)


Zust. StA 61


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.









3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)


Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 14.03.2001 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlun-
gen des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001 vor:
a) Der AUSW stimmt einstimmig dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" zu und beschließt folgende Abänderung der Vorschlagsliste für den Arbeitskreis Verkehr:

1. Anstelle der Kategorie "Automobilclubs" schlagen wir "Verkehrsverbände/
-initiativen" vor. Bei dieser Gruppe können sowohl ADAC als auch ADFC, VCD, Pro Bahn und Fuß e.V. eingeordnet werden.
2. Weiter sind einzubeziehen:
- VertreterInnen von Behindertenorganisationen
- Jugendring und Kinderbüro der Stadt
- Agendabüro."

Außerdem ersetzt folgender Absatz den im Beschlussvorschlag der Verwaltung genannten Punkt 6:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend den Vorschlägen von Politik und Verwaltung einzurichten. Aufgabe des Arbeitskreises als zentralem Dis-kussions- und Abstimmungsgremium ist es, über Ziele und Maßnahmen der künftigen Verkehrsplanung zu beraten und einen möglichst weitgehenden Konsens zu erzielen.
Der Arbeitskreis tagt viermal jährlich.


b) Gleichzeitig stimmt der AUSW einstimmig den Buchstaben A und B des
CDU-Antrages vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität"
unter der Maßgabe, dass der Arbeitskreis viermal jährlich tagt, zu. Der
CDU-Antrag hat folgenden Wortlaut:
"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung der Vorlage mit folgenden Ergänzungen:
A) Der begleitende Arbeitskreis Verkehr (Verkehrsbeirat) erhält den Status eines
beratenden Gremiums und tritt vierteljährlich zusammen. Die Federführung zur Erarbeitung des Masterplanes Mobilität einschließlich der Beschluss-fassung bleibt beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
B) Der Arbeitskreis Verkehr arbeitet ehrenamtlich. Sitzungsgeld und Fahrtkosten werden nicht erstattet."
Buchstabe C des vorgenannten CDU-Antrages erhält folgende gegenüber dem CDU-Antrag veränderte Formulierung, die mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wird:
"Die bestehenden projektbezogenen Planungsprozesse werden ungeachtet der Erarbeitung des Masterplans Mobilität fortgeführt."


Unter Einbeziehung der o. a. Änderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat beschließt:

1. Der Masterplan Mobilität ist unter Berücksichtigung der Agenda 21 und der dort
formulierten Nachhaltigkeitsprinzipien zu entwickeln.
2. Der Masterplan Mobilität soll in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Flächen- nutzungsplan entwickelt werden.
3. Der Masterplan Mobilität wird auf der Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse zu
verkehrlichen Vorhaben in Dortmund entwickelt. Ein Schwerpunkt des Masterplans
ist die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationsstrategien zur Bewälti-gung des Verkehrs.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die vorliegenden Verkehrs- prognosen für das Jahr 2015 durch ein Ingenieurbüro fortschreiben zu lassen.
5. Zur inhaltlichen Erarbeitung des Masterplans Mobilität wird ein qualifiziertes Ingenieur- büro hinzugezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe vorzubereiten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend der in der Anlage dargestellten Zusammensetzung einzuberufen. Die Auftaktveranstaltung soll Anfang 2001 stattfinden.
7. Der Arbeitskreis Verkehr soll durch einen externen, unabhängigen Moderator begleitet werden.

8. Der Masterplan Mobilität wird durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
9. Die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung, der Diskussionen und Abstimmungen im Arbeitskreis sowie der Beiträge aus der Bürgerschaft werden von der Verwaltung ab- schließend zusammengefasst und dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan Mobilität soll bis Ende des Jahres 2002 fertiggestellt werden.


3.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.03.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften"


Nachdem Rm Jung (CDU) den Antrag seiner Fraktion vom 03.04.2001 kurz erläutert
hatte, machte die anschließende Diskussion deutlich, dass der Rat der Stadt sich grund-
sätzlich für die Schaffung von Standortgesellschaften, so wie dies auch aus den Anträgen,
die zum Haushalt 2001 beschlossen wurden, sei.

Letztendlich verständigte sich der Rat der Stadt darauf, folgenden Antrag der CDU-Fraktion
vom 03.04.2001 zur weiteren Beratung zunächst an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestal-
tung und Wohnen zu überweisen:

Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanung, neben den lau-
fenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.

Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Flughafenumfeld
2. Hörde (Phoenix Ost und West)
3. Westfalenhütte
4. Technologiepark, Indupark Oespel
5. Hafen/Kanalschiene.


In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
intensive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.

Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:

zu 1) flughafenbezogenes Gewerbe



zu 2) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung
des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und
Freiflächengestaltung nach einem noch durchzuführenden städtebaulichen Wett-
bewerb

zu 3) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem Jahr 2001 durchzufüh-
renden Wettbewerb

zu 4) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus;
Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und
Universität, ggf. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus



zu 5) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen
Umfeldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion
“Lebensraum am Wasser”.

Im Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich
ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichs-
maßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaß-
nahmen dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnah-
men zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen
Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in
Dortmund bilden.

Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zü-
giges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils ei-
genständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur
Erledigung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeig-
net angesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung
muss fallbezogen gestaltet werden.


Weiterhin bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass durch die Verwaltung unabhängig
von der weiteren inhaltlichen Diskussion diesbezüglich organisatorische Vorbereitungen
getroffen werden können, die den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt werden sollen.




Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Neufassung der Betriebssatzung der "Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund" (WBF-Do)
(Drucksache Nr.: 00616-01)


Zust. StA WBF


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Betriebssatzung
“Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund” (WBF-DO).



Die Geschäftsleitung wird aus dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin und den
Geschäftsbereichsleitern/-innen 1 bis 3 gebildet. Als Konsequenz aus der Neufassung
der Betriebssatzung bestellt der Rat die Geschäftsbereichsleiter

- Herrn Thomas Ellerkamp (Geschäftsbereich 1)
- Herrn Joachim Beyer (Geschäftsbereich 2)
- Herrn Herbert Schlickewei (Geschäftsbereich 3)

in die Geschäftsführung.


4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Jahresabschluss 1999
(Drucksache Nr.: 00579-01)


Zust. SV-TZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens fest.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 482 271,99 DM wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.

3. Der Werksausschuss wird entlastet.

4. Die Werkleitung wird entlastet.

5. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als zuständiger
Ausschuss für das Sondervermögen ”Verpachtung Technologiezentrum Dort-
mund schlägt dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kohler Dr. Söder & Partner als Jahresab-schlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2000 vor.


4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterungsinvestitionen im Technologiezentrum
(Drucksache Nr.: 00659-01)


Zust. SV-TZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt einer Erweiterung des Investitionsumfangs zum Ausbau
des Zentrums für Aufbau und Verbindungstechnik zu und beauftragt das SVTZ, den
Ausbau bis zu einer Größenordnung von 1 000 TDM zzgl. USt vorzunehmen.

Der Rat der Stadt stimmt dem Umbau des Foyers im Kopfbau des III. Bauabschnitts
zu und beauftragt das SVTZ den Umbau bis zu einer Größenordnung von 1 000 TDM
zzgl. USt vorzunehmen.

Der Rat der Stadt stimmt einer Fremdkapitalaufnahme in Höhe von 2 000 TDM durch
das SVTZ zu.




Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen


5.1 Sanierung von drei Stationen (KCH 1, KCH 2, O3) in der Kinderchirurgischen Klinik
des Klinikzentrums Mitte
(Drucksache Nr.: 00672-01)


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung von drei Stationen (KCH 1,
KCH 2, O 3) in der Kinderchirurgischen Klinik des Klinikzentrums Mitte mit Ge-
samtkosten in Höhe von 7 695 000,00 DM.

Finanzierung:

Instandhaltung aus Mitteln nach § 17 KHG 6 000 000,00 DM
Lfd. Instandhaltung 1 478 000,00 DM
Fördermittel nach § 25 KHG NRW 217 000,00 DM

Gesamtfinanzierung 7 695 000,00 DM







Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt
(Drucksache Nr.: 00716-01)


Zust. StA 53


Sowohl Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) als auch Rm Giese
(SPD) sprachen sich für die Einrichtung und den Betrieb eines Drogenkonsumraumes
im Gesundheitsamt aus und zeigten sich gleichzeitig erfreut darüber, dass nach lang-
jähriger und zum Teil recht kontroverser Diskussion ein wesentlicher Baustein des
Drogenhilfesystems auf den Weg gebracht, durch den letztendlich Menschenleben
gerettet werden.


Dagegen sprach sich seitens der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg gegen die Einrichtung
und den Betrieb eines Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt aus, da die CDU-Frak-
tion letztendlich dafür eintrete, dass Abhängigkeit nicht staatlich akzeptiert werden könne.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie
der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung und den Betrieb eines Drogenkon-
sumraumes im Gesundheitsamt.



6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"


Die Stellungnahme der Verwaltung zur o. a. Anfrage des Linken Bündnisses vom
14.02.2001 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Rm Keller (Linkes Bündnis) bat darum, zu gegebener Zeit die noch offen gebliebenen
Fragen ihrer Anfrage zu beantworten.




6.3 Wechsel der Trägerschaft der betreuenden Organisationen in den Gemeinschafts-
unterkünften für Asylbewerber in Dortmund, Westfalendamm 399


Gegen den vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit vorgelegten Resolu-
tionsentwurf hinsichtlich des Wechsels der Trägerschaft der betreuenden Organisa-
tionen in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Dortmund, Westfalen-
damm 399, sprach sich auf Seiten der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg aus. Für ihn
sei es ein ganz normaler Vorgang, dass – wie im vorliegenden Fall – die Betreuung in
der Gemeinschaftsunterkunft, Westfalendamm 399, ausgeschrieben werde und der An-
bieter den Zuschlag erhalte, der letztendlich das beste Angebot unterbreite.

Es könne nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht unbedingt Angelegenheit der Stadt
Dortmund sein, die Landesregierung NRW auf die Einhaltung gewisser Standards, so
wie dies durch die vorliegende Resolution geschehe, aufmerksam zu machen.


Dagegen sprachen sich Rm Giese (SPD) sowie Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus) für eine Beschlussfassung des vom Ausschuss für Soziales, Fa-
milie und Gesundheit vorgelegten Resolutionsentwurfes aus, da man hierdurch noch
einmal dokumentieren wolle, welche Rahmenbedingungen man in derartigen Einrich-
tungen für notwendig erachte.

Letztendlich bitte man die Landesregierung darum, bei Ausschreibungen wie im vor-
liegenden Fall auf die Einhaltung derartige Kriterien zu achten.


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesund-
heit fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Die Landesregierung NRW hat die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und
Asylbewerberinnen in der Gemeinschaftsunterkünften am Westfalendamm 399 neu aus-
geschrieben.


Der Rat der Stadt Dortmund bedauert die Aufgabe der verbandlichen Arbeit in den Ge-
meinschaftsunterkünften für Asylbewerber durch das Land NW und bittet die Landesre-
gierung, neben der Frage der Wirtschaftlichkeit folgende Eckpunkte in ihre Entscheidung
zur zukünftigen Trägerschaft der Einrichtung einzubeziehen:

Die bisherige Unterbringungs- und Betreuungsqualität in der Einrichtung soll erhalten
bleiben.

Der Träger soll über Erfahrungen in der Flüchtlingsbetreuung verfügen und ein Konzept
verfolgen, das Umfeldarbeit und Betreuungsangebote für die Flüchtlinge beinhaltet.

Es entstehen keine finanziellen Nachteile für den städtischen Haushalt durch den Übergang
der Trägerschaft.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gemeinschaftsunterkunft werden tariflich ent-
lohnt. Für die bisher in der Gemeinschaftsunterkunft eingesetzten Mitarbeiter werden so-
zialverträgliche Lösungen angestrebt.




Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1999/2000 des Theater Dortmund
(Drucksache Nr.: 00555-01)


Zust. StA 42


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
vom 06.03.2001 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001 vor:

1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Feststellung der beauf-
tragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss sowie dem Lage-
bericht des Theaters Dortmund zum 31.07.2000, insbesondere die Feststellung
nach § 53 HGrG zur Kenntnis. Der Ausschuss beauftragt die Leitung des Thea-
ters Dortmund, insbesondere
- die spartenbezogenen Plandaten unter Einbeziehung aller der aus der Ver-
pflichtung von Gästen entstehenden zusätzlichen Kosten fortzuschreiben;
- die entstehenden Gemeinkosten im Rahmen der spartenbezogenen technik-
unterstützten Kostenstellenrechnung sachgerecht und zeitnah auf die Spar-
ten zu verteilen;

- spartenbezogene Jahresabschlüsse vorzubereiten;
- Abweichungen von der Erfolgsplanung regelmäßig zu prüfen und zu ana- lysieren und notwendige steuernde Eingriffe dem Werksausschuss vorzu-
stellen;

- ein aussagefähiges Risikofrüherkennungssystem und eine eigenständige, interne Revision aufzubauen;

- den Aufbau des Controlling zu beschleunigen;
- die Informationsflüsse zwischen der Theaterleitung, dem Controlling und
den Spartenleitungen auszubauen.


2. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Leitung des Theaters,
ein Entscheidungsverfahren zur Verteilung des Theaterbudgets auf die Sparten zu
entwickeln, das die erforderliche Transparenz schafft und die Entscheidung des
Werksausschusses über die jeweilige Verteilung pro Spielzeit beinhaltet. In Vor-
bereitung auf die Installation von Spartenbudgets werden dem Werksausschuss
ab sofort jeweils auch die wirtschaftlichen Planungen der Sparten und der Thea- terleitung für die je übernächste Spielzeit vorgestellt.

3. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erwartet im Rahmen der Wirt-
schaftspläne für die nächsten Spielzeiten organisier- und finanzierbare Vor-
schläge der Theaterleitung für die Sanierung des Theaters, beginnend mit
dem Bühnengebäude und für eine neue, zentral gelegene Spielstätte für das
Kinder- und Jugendtheater.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
29.03.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss 1999/2000 für das Theater Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 61 348 413,14 DM und einem Jahresfehlbetrag von
1 043 023,27 DM fest.

Der für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 festgestellte Jahresfehlbetrag ist als Verlust-
vortrag in das Wirtschaftsjahr 2000/2001 zu übernehmen.


7.2 Litaraturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis 2001
hier: Wahl der Fachpreisrichter
(Drucksache Nr.: 00455-01)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:









Der Rat der Stadt Dortmund wählt für die Preisverleihung 2001 des “Literaturpreises der
Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis –“ als Fachpreisrichter in die Jury:

- Frau Dr. Ina Hartwig, Literaturkritikerin der Frankfurter Rundschau
- Herrn Dr. Hubert Winkels, Literaturkritiker beim Deutschlandfunk und Moderator der SWR-Fernsehsendung “Die Bestenliste”

- Herrn Ulrich Moeske, Leiter der Stadt- und Landesbibltiothek
7.3 Entwicklungsplanung Hallenbäder
(Drucksache Nr.: 00681-01)


Zust. StA 52


Wie bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gab es nochmals eine kontroverse
Diskussion hinsichtlich der Entwicklungsplanung Hallenbäder.

Hierbei machte auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Frebel
deutlich, dass seine Fraktion der vorliegenden Beschlussfassung nicht zustimmen werde,
da die vorliegende Konzeption nicht dem vom Rat der Stadt erteilten Auftrag, ein Hallen-
badkonzept zu erstellen, das alle Bäder langfristig sichere, nicht gerecht werde. Bedauer-
lich für ihn dabei sei, dass die CDU-Fraktion diesbezüglich politisch ungeschränkt sei.


Seitens der Verwaltung erklärte anschließend StR Stüdemann, dass man versucht habe, mit
der vorgelegten Entwicklungsplanung einige zukunftsweisende Akzente und Richtungen
vorzugeben, und dass er es begrüße, dass diese von der CDU-Fraktion und der SPD-Frak-
tion mitgetragen werden.

Aufgrund der Komplexität dieser Thematik werde es notwendig sein – so StR Stüdemann
weiter – den begonnenen Diskussionsprozess unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen
und der Schwimmvereine kontinuierlich fortzuführen.



Abschließend er zum Ausdruck, dass man durch die vorgenommene Schwerpunktsetzung
und der damit verbundenen Profilierung der Bäder ein wichtiger Schritt gemacht worden
sei, um eine zukunftsorientierte Entwicklung der Dortmunder Bäderlandschaft zu verwirk-
lichen.


Für die SPD-Fraktion begrüßte Rm Utech die vorgelegte Entwicklungsplanung der Hallen-
bäder, die seiner Einschätzung nach eine gute Grundlage sei, um den diesbezüglichen Dis-
kussionsprozess weiterzuführen.

Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus) hinsichtlich evtl. Bäderschließungen wies er daraufhin, dass die SPD-Fraktion einen derartigen Weg nur mittragen würde, wenn eine entsprechende Kompensation durch
eine Neubaumaßnahme erfolgen würde.


Seitens der Bürgerliste erklärte Rm Münch, dass man sich für einen Erhalt der Dortmunder
Bäderlandschaft ausspreche. Die Unterschriftenaktion in DO-Hombruch mache seiner Auf-
fassung nach deutlich, dass die Bürgeschaft nach wie vor für eine dezentrale Bäderkonzep-
tion sei.


Auf Seiten der CDU-Fraktion machte Rm Offermann deutlich, dass seine Fraktion der vor-
liegenden Entwicklungsplanung Hallenbäder zustimmen werde. Gleichzeitig machte er je-
doch darauf aufmerksam, dass dies erst der Anfang eines langwierigen Diskussionspro-
zesses mit allen Beteiligten sei, den die CDU-Fraktion sicherlich konstruktiv, aber auch
kritisch begleiten werde.


Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom
28.03.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgende Beschlüsse:

a) Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.03.2001
hinsichtlich der Verwaltungsvorlage:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig bei zwei Enthaltungen nachfolgenden Beschluss mit der unter Punkt 4
kenntlich gemachten Änderung zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt die “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zur Kennt-
nis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Projektierungen zu ihrer
Weiterverfolgung voranzutreiben.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Investitionsvorhaben für
die einzelnen Hallenbäder konzeptionsreif zur Beschlussvorlage vorzulegen.
Modelle des Anlage- und Energiecontractings, Förderungsmöglichkeiten und
privatwirtschaftliche Investorenmodelle sind in die Bearbeitung mit ein ein-
zubeziehen, um die finanziellen Belastungen, die aus dem Herrichtungsauf-
wand der Bäder resultieren, für die Stadt Dortmund zu minimieren.

In den Jahren 2002 bis 2004 werden die Hallenbäder Aplerbeck, West und
Nord saniert. Die Bäder Eving, Scharnhorst, Brackel, Lütgendortmund und
Mengede folgen darauf. Es ist anzustreben, vom Jahre 2002 bis 2009 eine
jährliche städtische Investitionssumme von 2,4 Mio. DM nicht zu überschrei-
ten.

Das Westbad und das Nordbad werden weiter für den Bereich “öffentliches
Schwimmen” profiliert. So erhält das Westbad die Ausrichtung eines
Schwimmbades für Familien mit kleineren Kindern bei einem Investitions-
volumen von rd. 4,5 Mio. DM (inkl. Sanierung). Das Nordbad wird neben
der Grundsanierung mit kleineren Modernisierungsmaßnahmen, die im
Detail noch zu definieren sind, der Öffentlichkeit stärker zugänglich ge-
macht (Investitionsbedarf rd. 2 Mio. DM). Die Investitionsmaßnahmen
stehen unter dem Vorbehalt, dass Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.


3. Bis zum Jahr 2005 hat die Verwaltung den Prüfungsauftrag dem Rat der Stadt Konzepte zur Optimierung des Bäderangebotes südlich des Westfalendamms
unter Einbeziehung des Südbades zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Süd-
bad und die Hallenbäder Hombruch und Hörde werden bis zur Fertigstellung
dieser Konzeption in betriebssicherem Zustand gehalten.


4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zunächst, die in der “Entwick-
lungsplanung Hallenbäder” als Modell 3 dargestellte Vorgehensweise um-
zusetzen. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt
eine Reduzierung der Wasserfläche erfolgt. Es ist auch zu prüfen, inwieweit
einzelne Hallenbäder in andere Trägerschaft (alt: an Private) übertragen
werden können. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen des Landes-
personalvertretungsgesetzes NW zu beachten.


5. Zur stetigen Angebotsanpassung und –verbesserung wird ab sofort je Hallen-
bad ein Qualitätszirkel eingerichtet, der bestehend aus Beschäftigten sowie
Nutzerinnen und Nutzern des Bades, die Profilierung des Betriebes weiter-
entwickelt.




b) Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.03.2001
hinsichtlich der öffentlichen Ausschreibung der Dortmunder Hallenbäder:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst drei im Besitz der Stadt Dortmund
befindliche Hallenbäder öffentlich zum Erwerb auszuschreiben.
- Die Ausschreibung soll den Erwerb einzelner oder mehrerer Bäder
ermöglichen.

- Notwendige Sanierungen und Instandsetzungen sind durch den
Erwerber vorzunehmen.


- Der Schulschwimmsport erhält weiterhin Benutzungszeiten in den
Vormittagsstunden. Im Gegenzug erhält der Erwerber von der Stadt Dortmund einen monatlichen Betrag für die Zurverfügungstellung
des Bades für den Schulschwimmsport.

- Nutzungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb sowie für den
Vereinssport sollen (alt: können) ausgehandelt werden.

- Der Investor erhält die Möglichkeit, Maßnahmen zur Attraktivitäts-
steigerung des Bades durchzuführen. Hierzu können auch Erweite-
rungsbauten auf der Grundstücksfläche selbst vorgenommen werden.

- Die Stadt räumt den Betreiber dort, wo an die Hallenbäder weitere
städtische Freiflächen angrenzen, Kaufoptionen ein. So können die
Erwerber die Möglichkeit von Erweiterungsbaumaßnahmen wahr-
nehmen.


2. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
quartalsweise über den Stand der Verhandlungen mit potentiellen Erwer-
bern.


Zu Ziffer 8
--------------

Schule


8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Am Ostpark
(Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 00510-01)


Zust. Städt. Immobilienwirtschaft


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstr. 13
in DO-Innenstadt-Ost mit Gesamtkosten von 2 090 000,00 DM.

Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Dortmund seinen Beschluss vom 01.03.2001 hin-
sichtlich der “Sanierung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule” auf.
Finanierung:

Die Finanzierung der Gesamtkosten von 2 090 000,00 DM erfolgt durch Reduzierung
der mit Ratsbeschluss vom 01.03.2001 beschlossenen Kosten für die “Sanierung der
Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule” in Höhe von 2 100 000,00 DM.
Die Haushaltsmittel sind wie folgt bereitzustellen:

Haushaltsjahr 2001 2 090 000,00 DM
Auftragsbedarf bis Ende 2001 1 700 000,00 DM
Zahlungsbedarf bis Ende 2001 390 000,00 DM

Die Finanzierung wird aus dem Schuldbudget der Planjahre 2001 ff. sichergestellt.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Fischer (SPD) nicht teil.


8.2 Finanzierungsmodelle für die Schulbausanierung
- Zwischenbericht -
(Drucksache Nr.: 00611-01)


Zust. StÄ 20, 23, 65


Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über Finanzierungsmodelle für die Schulbausanierung
zur Kenntnis.


8.3 Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
(Drucksache Nr.: 00753-01)


Zust. 5/Dez.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Prioritäten im Bereich Schulneubau und
Schulsanierung mit der Bezirksregierung Arnsberg abzustimmen.

2. Als Grundlage für diese Abstimmung und für das weitere Verfahren gilt die bei-
gefügte Prioritätenliste. Die Priorisierung der Maßnahmen steht unter dem Vor-
behalt der Messreihen im Rahmen der zweimonatigen Schadstoffuntersuchungen
in Dortmunder Schulgebäuden, die vor den Sommerferien 2001 beendet werden.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, für alle genannten Maßnahmen mit den Planungen
zu beginnen.
4. Sofern im Einzelfall die Bezirksregierung Arnsberg die Ausweitung des Kredit-
rahmens genehmigt oder sich im Rahmen der Bewirtschaftung des Vermögens-
haushaltes Deckungsvorschläge ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, Maß-
nahmen entsprechend der Prioritätenliste vorzuziehen.

5. Die Verwaltung wird in jeder Sitzung des Schulausschusses über die Abarbeitung
der Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten” berichten.



Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend


9.1 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum"
hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00565-01)


Zust. Städt. Immobilienwirtschaft


Für die CDU-Fraktion beantragte Rm Follert die Abstimmung über den o. a. Tagesord-
nungspunkt geheim durchzuführen.


Von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen wurden daraufhin für das geheime
Abstimmungsverfahren und die anschließende Auszählung Rm Knieling (CDU),
Rm Brauer (SPD) sowie Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
als Stimmauszähler benannt.


Nach der durchgeführten geheimen Abstimmung gab OB Dr. Langemeyer folgendes
Abstimmungsergebnis bekannt:

zum Zeitpunkt der Wahl anwesende Stimmberechtigte 80
abgegebene Stimmen 80
gültige Stimmen 80
davon stimmten mit “JA” 42
davon stimmten mit “NEIN” 38
Stimmenthaltungen 0




OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat somit folgenden Beschluss gefasst
hat:
Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der Planungen zur Errichtung der “Erlebnis-
welt Fredenbaum” in einem 1. Bauabschnitt den Aufbau des “Big Tipi” mit Gesamtkosten
in Höhe von 2 133 000,00 DM.
Finanzierung:
Sollten die erwarteten Sponsorengelder in einer Höhe von 1 913 000,00 DM nicht erbracht werden, wird der Differenzbetrag in den Vermögenshaushalt der Stadt Dortmund eingestellt.
Im Vorgriff auf den 2. Bauabschnitt werden die Kosten in Höhe von 220 000,00 DM für die Befestigung der Flächen mit Pflasterbelägen aus dem Programm URBAN II für den Stadtteil Dortmund-Nordstadt bereitgestellt.
Die Finanzierung der Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts erfolgt aus der Finanzposition 6151 9512 0101 Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf.

9.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.03.2001
mit der Bezeichnung "Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und
Jugendliche in Dortmund"


Nachdem Rm Erdmann (SPD) sowie Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus) den von ihren Fraktionen gemeinsam vorgelegten Antrag hinsicht-
lich der Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
kurz erläutert, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den diesbezüglichen gemein-
samen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 30.03.2001 zunächst zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit sowie den Kinder- und Jugendausschuss zu überweisen:
Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Armut und die damit verbundene Ausgrenzung
von Kindern und Jugendlichen auch in Dortmund ein ernst zu nehmendes Problem darstellt.
Durchschnittlich 13,6 % der Kinder und Jugendlichen sind von Sozialhilfe betroffen. Damit
tragen Kinder und Jugendliche auch in Dortmund in besonderer Weise die Folgen der Krise
auf dem Arbeitsmarkt. Die Entwicklungs- und Zukunftschancen dieser Kinder erfordern be-
sondere Aufmerksamkeit und Anstrengungen kommunalpolitischen Handelns.

In seinem Beschluss weist der Rat bereits 1993 darauf hin, dass ein Leben in Armut bedeu-
tet, in zentralen Lebensbereichen benachteiligt zu sein. Hierzu zählen Benachteiligungen in
ökonomischer, sozialer, kultureller und/oder gesundheitlicher Hinsicht. Die Benachteiligun-
gen stehen in wechselseitigem Wirkungszusammenhang.



Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die bereits vorhandenen vielfältigen Anstrengungen
zur Verbesserung der Lebenssituation armer und ausgegrenzter Kinder und Jugendlicher in
Dortmund und beschließt, seine Anstrengungen in diesem Bereich noch zu intensivieren.

Obwohl der Ursache – insbesondere die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit – von der Stadt
Dortmund allein nicht behoben werden kann, soll das Problem der Armut und Ausgrenzung
von Kindern und Jugendlichen verstärkt und auch mit neuen Maßnahmen angegangen wer-
den. Problemlösungen sind nicht nur entscheidend für die individuellen Lebenschancen der
betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Familien, sondern auch für das Zusammen-
leben und die künftige Entwicklung des Gemeinwesens in Dortmund, Kinder – ob deutsche
oder nichtdeutsche – haben ein Recht, in ihrer Lebenslage eigenständig wahrgenomemn zu
werden.

Wege aus der Sozialhilfe öffnen – Wege in die Sozialhilfe vermeiden!

Die Halbierung der Anzahl der unter 18jährigen Dortmunder und Dortmunderinnen, die
mit ihren Familien oder selbst im Sozialhilfebezug leben, bis zum Jahr 2004 ist möglich.
Die Stadt Dortmund setzt sich daher das Ziel, die Fallzahlen der unter 18jährigen Kinder
und Jugendlichen, die mit ihren Familien oder selbst in Dortmund von Sozialhilfebezug
leben, bis zum Jahr 2004 mit der Perspektive einer Halbierung deutlich zu senken.

Neben den Bemühungen im Rahmen des dortmund-projectes neue Arbeitsplätze insbeson-
dere auch für die Zielgruppe zu schaffen, beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Ver-
waltung, zusätzlich Anstrengungen in folgenden Bereichen vorzunehmen:

Arbeitsmarktpolitik

- Erhaltung des Arbeitsplatzes bei Geburt des Kindes
- Unterstützung des Wiedereinstiegs von Vätern und/oder Müttern in Erwerbs-
arbeit unter Berücksichtigung der durch Familienarbeit gebundenen Ressourcen
- Initiierung und Förderung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote
- Konzeptionierung und Durchführung von Beschäftigungsförderungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen, die Eltern mittelfristig eine eigenständige
Existenzsicherung ermöglichen

Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule

- Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote von Kindern im Vor- und
Grundschulalter aus hilfebedürftigen Familien mit dem Ziel eines erfolg-
reichen Schulbesuchs
- Ausbau der Betreuungsangebote, um Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und
zu unterstützen
- Hilfestellung für Jugendliche, insbesondere aus sozialhilfebeziehenden Familien
beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf

Netzwerke nutzen, um Chancengleichheit statt Ausgrenzung zu erreichen

Die Stadt Dortmund wird alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen und deren Familien
in besonderer Weise fördern und unterstützen, um ihnen möglichst gleiche Zukunfts-
chancen zu eröffnen. Dabei soll insbesondere Augenmerk auf die gesundheitliche Ent-
wicklung Dortmunder Kinder und Jugendlicher gelegt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund regt an, in den Stadtteilen bestehende Netzwerke der Zu-
sammenarbeit des öffentlichen mit den freien Trägern der Jugend- und Sozialarbeit
zu fördern und diese Zusammenarbeit zur Verringerung der Anzahl armer und ausge-
grenzter Kinder und Jugendlicher sowie zur Verbesserung ihrer Lebenssituation inten-
siver zu nutzen.

Die sozialräumliche Jugendhilfeplanung ist in allen Stadtbezirken weiterzuentwickeln.
Eltern sollen sich über vorhandene Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten besser in-
formieren können und bei der Inanspruchnahme intensiver unterstützt werden.

Verstetigung und Ausbau von Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung
von Kindern und Jugendlichen in Dortmund!

Der Rat der Stadt Dortmund wird ab Herbst 2001 über ein Maßnahmebündel beraten,
das zur Weiterentwicklung bestehender Angebote beiträgt und neue Maßnahmen gegen
Armut von Kindern und Jugendlichen enthält. Bestandteil der Beschlussvorlage der Ver-
waltung sollen Finanzierungsvorschläge für die erforderlichen Mehrausgaben sein. Dieser
Maßnahmekatalog soll Bestandteil der familienpolitischen Leitlinien werden.

Einmal jährlich werden der Rat und die zuständigen Fachausschüsse über den Umsetzungs-
stand informiert.



Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften


10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der Olympiastützpunkte Deutschland GmbH
(Drucksache Nr.: 00626-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der Westfalenhallen Dortmund GmbH sowie in der Olympiastützpunkt Westfalen GmbH darauf hinzuwirken, dass sich die Olympiastützpunkt Westfalen GmbH an der in Gründung befindlichen Olympiastützpunkte Deutschland GmbH mit einer Stammeinlage in Höhe von EUR 1 250,00 (5 % des Stammkapitals) beteiligt.

10.2 Finanzierbarkeit des Projekts "Dortmund - eine saubere Sache" über Gebührensatzung
(Drucksache Nr.: 00695-01)


Zust. StA 20

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Finanzierbarkeit der bisher im Rahmen des Projekts “Dortmund – eine saubere Sache” erbrachten Leistungen über Gebührensatzung zur Kenntnis.


10.3 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)


Zust. StA 10/Sys


Die o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesezt.


10.4 - unbesetzt -


10.5 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2000
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2000
(Drucksache Nr.: 00736-01)


Zust. StA 20


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2000
Kenntnis.

Ferner genehmigt der Rat der Stadt die von der Verwaltung gebildeten Haushaltsausgabe-
reste 2000 und beschließt die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.
Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat
(Drucksache Nr.: 00531-01)


Zust. StA 67


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 51 Abs. 3 Satz 3 Landesjagdgesetz NW,

Herrn Herbert Sudhaus,

Wittigstraße 29, 44339 Dortmund, als Vertreter der Jagdgenossenschaft in den
Jagdbeirat zu entsenden.


11.2 Verleihung des 10. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen im November 2001 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00513-01)


Zust. StA 03


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
1. in die Werbespotjury für die Vergabe des 10. Hörfunkpreises der Landesanstalt
für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 2001

Frau Monika Lührs

als Mitglied zu entsenden;


2. zur Verleihung des Preises der Stadt Dortmund für die beste “Kommunale
Berichterstattung” 5 000,00 DM zur Verfügung zu stellen.




11.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.03.2001
mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"


Auf der Grundlage der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 20.03.2001 sowie 27.03.2001 beschließt der Rat der Stadt folgende Umbe-
setzungen in Gremien:

1. Anstelle des Rm Mario Krüger wird Rm Ingrid Reuter Mitglied des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

2. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Markus S. Wetter wird Rm Mario Krüger
Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses.

3. Rm Dr. Jürgen Brunsing wird statt als Sachkundiger Bürger als Ratsmitglied
Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit.

4. Anstelle des Rm Wolfram Frebel wird das Rm Dr. Jürgen Brunsing Mitglied
des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-
schwerden.

5. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Güler Altunoglu wird das Rm Wolfram Frebel
Mitglied des Kinder- und Jugendausschusses, stellv. Mitglied wird Rm Birgit Unger.

6. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Güler Altunolgu wird Rm Ingrid Reuter Mit-
glied des Schulausschusses.

7. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Markus S. Wetter wird Hermann Böhmer als
Sachkundiger Bürger Mitglied des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäfti-
gungsförderung.

8. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Markus S. Wetter wird die bisherige Stellver-
treterin Rm Birgit Unger Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse
Dortmund. Für Rm Birgit Unger wird Rm Dr. Jürgen Brunsing stellv. Mit-
glied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund.

9. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Güler Altunoglu wird Sabine Drewes beraten-
des Mitglied für unsere Fraktion im Ausländerbeirat der Stadt Dortmund.

10. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Gülter Altunoglu wird Rm Wolfram Frebel
Mitglied des Wahlprüfungsausschusses.

11. Mit Ausnahme des Kinder- und Jugendausschusses übernimmt Rm Ingrid Reuter
die bisher durch das ausgeschiedene Rm Markus S. Wetter wahrgenommenen Stell-
vertretungsfunktionen in den Gremien des Rates und Rm Dr. Jürgen Brunsing die
bisher durch das ausgeschiedene Rm Güler Altungolu wahrgenommenen Stellver-
tretungsfunktionen.


12. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird Rm Mario Krüger
die Stellvertretung für Rm Ingrid Reuter übernehmen.


11.4 Einstellungen von Nachwuchskräften im Jahre 2000

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion
vom 27.03.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt appelliert an die städtischen Beteiligungsunternehmen, ihre
Ausbildungsbemühungen über das bisherige Engagement hinaus zu verstärken.
Angesprochen sind insbesondere Beteiligungen, die bisher überhaupt nicht aus-
gebildet bzw. ihre Ausbildungsbemühungen in den letzten Jahren zurückgefah-
ren haben.

2. Der Rat der Stadt erwartet eine Ausbildung deutlich über den originären Eigen-
bedarf hinaus.

3. Die Ratsmitglieder in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen werden
aufgefordert, in diesem Sinn auf eine spürbare Ausweitung des Ausbildungsan-
gebotes im Konzern Stadt hinzuwirken.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.04 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister




D r . L a n g e m e y e r E u c h l e r
Ratsmitglied





F e u l e r
Schriftführer

01 Dortmund, 12.04.2001
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 14. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 05. April 2001, 13.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
79 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Zuch CDU

Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Stratenwerth FDP



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler


T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 01.03.2001


1.5 Einführung von Ratsmitgliedern



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2001, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung 2000 - 2004, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001 sowie Haushaltssicherungskonzept



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
B-Plan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den B-Plan In W 103
(Drucksache Nr.: 00457-01)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00438-01)

3.3 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
(Drucksache Nr.: 00430-01)






3.4 Bauleitplanung
B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 00528-01)

3.5 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 00450-01)

3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
(Drucksache Nr.: 00598-01)

3.7 Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde
(Drucksache Nr.: 00627-01)

3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)

3.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.03.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften"




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Neufassung der Betriebssatzung der "Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund" (WBF-Do)
(Drucksache Nr.: 00616-01)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Jahresabschluss 1999
(Drucksache Nr.: 00579-01)


4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterungsinvestitionen im Technologiezentrum
(Drucksache Nr.: 00659-01)




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Sanierung von drei Stationen (KCH 1, KCH 2, O3) in der Kinderchirurgischen Klinik
des Klinikzentrums Mitte
(Drucksache Nr.: 00672-01)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt
(Drucksache Nr.: 00716-01)

6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1999/2000 des Theater Dortmund
(Drucksache Nr.: 00555-01)

7.2 Litaraturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis 2001
hier: Wahl der Fachpreisrichter
(Drucksache Nr.: 00455-01)

7.3 Entwicklungsplanung Hallenbäder
(Drucksache Nr.: 00681-01)




8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Am Ostpark
(Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 00510-01)
8.2 Finanzierungsmodelle für die Schulbausanierung
- Zwischenbericht -
(Drucksache Nr.: 00611-01)




9. Kinder und Jugend

9.1 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum"
hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00565-01)

9.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.03.2001
mit der Bezeichnung "Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und
Jugendliche in Dortmund"




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der Olympiastützpunkte Deutschland GmbH
(Drucksache Nr.: 00626-01)

10.2 Finanzierbarkeit des Projekts "Dortmund - eine saubere Sache" über Gebührensatzung
(Drucksache Nr.: 00695-01)

10.3 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)

10.4 - unbesetzt -

10.5 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2000
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2000
(Drucksache Nr.: 00736-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat
(Drucksache Nr.: 00531-01)



11.2 Verleihung des 10. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen im November 2001 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00513-01)

11.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.03.2001
mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 13.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



Zu Ziffer 1
--------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Euchler (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um die Punkte

6.3 Wechsel der Trägerschaft der betreuenden Organisationen in den Gemeinschafts-
unterkünften für Asylbewerber in Dortmund, Westfalendamm 339


8.3 Prioritätenliste “Schadstoffbelastungen und Schulneubauten”
(Drucksache Nr.: 00753-01)

11.4 Einstellungen von Nachwuchskräften im Jahre 2000

erweitert.


Weiterhin wurden die Punkte
3.7 Machbarkeisstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in DO-Hörde
(Drucksache Nr.: 00627-01)

10.3 Neufassung der Betriebssatzung des “Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)”
(Drucksache Nr.: 00641-01)

von der Tagesordnung abgesetzt.


Unter Einbeziehung der o. g. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 01.03.2001


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates
der Stadt am 01.03.2001.


1.5 Einführung von Ratsmitgliedern


Als Nachfolger der zurückgetretenen Ratsmitglieder Frau Güler Altunoglu und
Herr Markus Wetter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus wurden

Frau Ingrid Reuter

s o w i e

Herr Dr. Jürgen Brunsing

von Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer in ihr Amt als Ratsmitglied eingeführt
und gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet.



Zu Ziffer 2
--------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Haushaltssatzung für das Jahr 2001, mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung
2000 - 2004, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001 sowie Haushaltssicherungskonzept


2.1.1 Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder
Die entsprechenden Grundsatzerklärungen von Rm Schneckenburger (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Hovermann (CDU), Rm Prüsse (SPD), Rm Keller
(Linkes Bündnis) sowie Rm Münch (Bürgerliste) sind der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.

Während der Ausführungen von Rm Prüsse (SPD) wurde die Sitzung des Rates der Stadt aufgrund dauerhafter Störungen auf der Zuschauertribüne für eine Pause unterbrochen.


Anschließend ging OB Dr. Langemeyer auf die vorangegangenen Grundsatzerklärungen ein
und nahm zu einigen hierin enthaltenen Themenschwerpunkten Stellung.

Hierbei machte er nochmals hinsichtlich der grundsätzlichen Haushaltssituation deutlich, welcher finanzielle Kraftakt erforderlich gewesen sei, um die beispielsweise durch den Solidarausgleich oder die Steuerreform verursachten Einnahmeverluste auszugleichen.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer die in einigen Grundsatzerklärungen enthaltenen
Schuldzuweisungen hinsichtlich der Thematik “Schulsanierung” zurück, indem er noch-
mals aufzeichnete, welche Anstrengungen in diesem Bereich in den vergangenen Jahren
unternommen worden seien.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass künftig nur neue
Handlungsspielräume geschaffen werden können, wenn die Einnahmeseite wesentlich ver-
bessert werde.

Insofern seien für ihn Maßnahmen, wie beispielsweise das dortmund-project, besonders
wichtig, um die Entwicklung Dortmunds voranzutreiben.

Außerdem begrüßte OB Dr. Langemeyer die insbesondere von der CDU-Fraktion und der
SPD-Fraktion vorgelegten Konsolidierungsvorschläge, die seiner Auffassung Ausdruck für
eine Politik des machbaren seien, in dem man Schritt für Schritt im Rahmen der gesetz-
lichen Möglichkeiten die Probleme abarbeite. Hierzu gebe es seiner Einschätzung nach
auch keine Alternative.



Abschließend bedankte er sich bei den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen für den Konsenz, den man durch intensive gemeinsame Beratungen noch erzielen konnte, der letztendlich durch den zu beschließenden Haushalt 2001 die Stadt Dortmund in die Lage versetze, handlungsfähig zu bleiben.

Dies bringe zwar für die kommenden Jahre gewisse Härten mit sich, wenn man allein
an den Einstellungsstopp und den daraus resultierenden Belastungen der städtischen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter denke. Er sei sich jedoch sicher, dass man gemeinsam diese
Probleme lösen werde.


2.1.2 Debatte
Hierzu gab es keine Wortmeldungen


2.1.3 Abstimmung über Anträge zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001
Hinsichtlich der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001
entwickelte sich eine Diskussion zu der Thematik “Zuschuss zum BVB-Fan-Projekt”.

Diese machte letztendlich deutlich, dass es einhellige Auffassung des Rates der Stadt sei,
dass im laufenden Haushaltsjahr Zuschüsse und Sachmittel für das BVB-Fan-Projekt
in vollem Umfang von der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt werden , und dass
mit dem BVB Verhandlungen mit dem Ziel geführt werden sollen, dass dieser eine Zuweisung an die Stadt Dortmund leiste, die ihrerseits die Mittel an das BVB-Fan-Projekt weiterleite.

Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Im Haushaltsjahr 2001 werden die Zuschüsse und Sachmittel für das BVB-Fan-Projekt
im vollen Umfang von der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt.


Weiterhin fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlung des Kinder- und
Jugendausschusses vom 04.04.2001 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt unterstützt die Absicht, den BVB stärker in die Pflicht zu nehmen und an den Kosten für das Fan-Projekt stärker zu beteiligen.

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, mit dem BVB Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, eine Zuweisung an die Stadt Dortmund zu leisten, die ihrerseits die Mittel an das BVB-Fan-Projekt weiter leitet.





2.1.3 a) Anträge, die zur Sitzung des Rates der Stadt gestellt wurden

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden
Antrag von Rm Stratenwerth (FDP) vom 14.03.2001 ab:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, in Auftrag die WIBERA Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, der auf die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der städtischen
Unternehmen lautet, zu erweitern oder auf ein anderes Wirtschaftsprüfungsunterneh-
men auszudehnen.
2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit folgenden Antrag von Rm Stratenwerth
(FDP) vom 14.03.2001:

Der Rat der Stadt beauftragt den Oberbürgermeister und den Kämmerer der Stadt Dortmund, die Entwürfe für den Haushalt 2002 und die folgenden Jahre so recht-
zeitig vorzulegen, dass die Beratung und Beschlussfassung spätestens bis 31.12.01
bzw. zum Jahresende der Folgejahre erfolgen können.


b) Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgende
Beschlüsse:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2001
(Haushaltssicherungskonzept, hier: Baustein 3 “dortmund-project”)

Der Beschlussentwurf zum Baustein 3 des Haushaltssicherungskonzeptes
“dortmund-project” wird wie folgt ergänzt:

Der Rat beschließt, dass über die Verwendung der bisher im Haushalt für das
dortmund-project eingestellten Mittel in Höhe von 10 Mio. DM und über den
Einsatz der personellen Ressourcen vierteljährlich in den zuständigen Fachaus-
schüssen berichtet wird.

Über die Bereitstellung weiterer Ressourcen (Projektkosten, Flächen, Personal,
etc.) entscheidet der Rat.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.03.2001
(Haushaltssicherungskonzept, Baustein 11 “ökologische Ausgleichsflächen”)

Der Beschlussentwurf zum Baustein 11 des Haushaltssicherungskonzeptes
“Ökologische Ausgleichsflächen” wird abgelehnt.





Antrag des Ausländerbeirates vom 22.03.2001
(Nutzungsgebühr für Sportstätten)

Deshalb stellen wir den Antrag, dass der Rat der Stadt Dortmund diese Nutzungs-
gebühr für Sportstätten nicht befürwortet und beschließt.



Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Haushaltsentwurf 2001 einschließlich gemeinsamer Änderungsantrag der
CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 03.04.2001 zu Punkt 8)
1. Die Einrichtung eines Call-Centers bei der Dortmunder Stadtverwaltung erfolgt kostenstellenneutral. Die 15,5 Stellen, die zur Einrichtung des Call-Centers zu-sätzlich geplant sind, werden durch die Anbringung zusätzlicher kw-Vermerke in gleicher Menge, die bis zum Jahr 2003 zu realisieren sind, ausgeglichen.
2. Die in den ersten Monaten dieses Jahres eingerichtete Gruppe wird personell ver-
stärkt. Sie erhält die Aufgabe auch an Gebäuden etc. Graffiti zu beseitigen. Die
Kosten von Personal- und Sachausgaben betragen im Jahr 2001 1 Mio. DM.
3. Das Projekt “Bespielbare City - Wasserspielplatz Mönchenwordt” wird nicht mit
städtischen Mitteln durchgeführt.
4. Ein Sondervermögen Gewerbeflächen wird in diesem Jahr eingerichtet, um die Nachfrage nach Gewerbeflächen in Dortmund schneller befriedigen zu können
und die Wirtschaftsförderung in Dortmund zu verbessern.
5. Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Dortmund werden verpflichtet, aus ihren Erträgen für das Haushaltsjahr 2002ff. jeweils 20 Mio. DM zusätzlich an den städtischen Haushalt abzuführen.
6. Ab dem Haushaltsjahr 2002ff. sollen durch Veräußerung von Beteiligungen wesentliche Finanzierungsbeiträge für den Vermögenshaushalt erzielt werden.

7. Im Bereich der Zuschussgewährung durch die Stadt Dortmund werden folgende
neue Zuschusshöhen festgelegt:

Freiwilligen Agentur 0
Deutschlandtour 0
DAB-Classic 0
Grüner Kreis 0
Freibad Derne 76 500





8. Den bei StA 01 seit April 2000 eingerichteten drei Planstellen für Assistenz-
kräfte der Gremienarbeit wird unter der Voraussetzung zugestimmt, das in-
nerhalb des Haushaltsjahres 2001 Einsparungen in Höhe von drei Planstellen
in den Fachbereichen erzielt werden, die diese Aufgaben bisher wahrgenom-
men haben. Somit wird die Schaffung der drei Planstellen bei StA 01 stellen-
planneutral realisiert.
9. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die zukünftige Betriebsform für das Dortmunder Kanalnetz zu überprüfen. Dabei ist zu überprüfen, ob das wirtschaft-
liche Nutzungsrecht an Dritte mit oder ohne Beteiligung der Stadt veräußert werden kann.
10. Für die Gründung und Einrichtung der neuen Standortgesellschaften Hafen, Flug-hafen, TZDO, Phoenix und Westfalenhütte werden ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Bestehende Gesellschaften sollen als Standortgesellschaften berücksichtigt werden.
11. Die Finanzierung der Wohnungsbauförderung wird umgestellt. Der Eigenheimbau wird in Abhängigkeit vom Familieneinkommen und der Zahl der Kinder auf Darlehensbasis (zinsloses Darlehen bei vollständiger Rückzahlung nach 15 Jahren) gefördert. Im sozialen Wohnungsbau erfolgt die Förderung ausschließlich durch Zahlung eines Zuschusses zu den Kosten des Grundstücks. Diese werden unabhängig davon, ob ein Grunderwerb vor Baubeginn getätigt wurde, allein nach der aktuellen Bodenrichtwertkarte ermittelt. Der Förderbetrag liegt bei 30 % der Grundstücks-kosten; bei einer teilweisen Nutzung des Grundstücks für den frei finanzierten Wohnungsbau erfolgt eine anteilige Reduzierung des Förderbetrages.

12. Die Veranstaltung “lets DO it” findet in diesem Jahr noch einmal statt, danach nur
alle zwei Jahre.
13. Im Jugendamt werden 22 neu einzurichtende Stellen nicht geschaffen, es sei denn, die Verwaltung erbringt den Nachweis, dass die Kosten sich aus Einsparungen refinanzieren.

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratung des Haushaltes für das Jahr 2001, einschließlich des Haushaltssiche-
rungskonzeptes, dazu Stellenplan für das Haushaltsjahr 2001)
zu 1) Vor der Einlage des Entwicklungsgebietes Bergfeld in das Sondervermögen wird der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan herbeigeführt.






zu 4) Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Zusammenlegung der Stadtämter 01 und 02 zu überprüfen. Nach der Auflösung der Doppelspitze aus Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor mit der Kommunalwahl 1999 erscheint eine getrennte Fortführung der Aufgaben nicht mehr zeitgemäß.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Möglichkeiten regionaler Kooperation mit den Umlandgemeinden zu überprüfen. Angelehnt an das Verwaltungskooperations-modell, das schon zwischen den Städten Gelsenkirchen, Mülheim und Oberhausen im Bereich des Katasterwesens durchgeführt wird, sollte die Stadt Dortmund auch eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Kreises Unna und der Kreisverwaltung Unna anstreben.
zu 5) Im Haushaltsjahr 2001 werden die Saalbauten Barop, Scharnhorst und Mengede in die Hoheit der zuständigen Stadtbezirke übertragen. Mit der Aufgabe erfolgt auch die Übertragung des hälftigen Zuschusses aus dem Haushaltsjahr 2000.

Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gebeten, Betreibungskonzepte für die Saalbauten – in Zusammenarbeit mit Vereinen oder privaten Betreibern – zu entwickeln. Für den Fall, dass keine Betreibungskonzepte für die Jahre 2002 ff gefunden werden können, werden die entstehenden Kosten vollständig aus den Etats der Bezirke bestritten oder die Saalbauten vermarktet.

zu 6) Die Hundesteuer wird ab dem 01.01.2002 wie folgt festgesetzt:

Beim 1. Hund – 140 Euro,
ab 2 Hunden – je Hund 192 Euro,
ab 3 und mehr Hunden – je Hund 220 Euro,
gefährliche Hunde – 624 Euro.

zu 8) Die Immobilie Schullandheim wird unter Verzicht auf die vorgeschlagene
Attraktivitätssteigerung sofort vermarktet.
Zu 15) Neben dem allgemeinen Immobilienvermögen werden auch alle übrigen immobilienverwaltenden Bereiche überprüft, um auch dort einheitliche
und gerechte Vertragsgestaltungen zu erreichen.

zu 17) Der letzte Satz des Beschlussentwurfes wird wie folgt ergänzt:
Der Einstellungsstopp für den Reinigungsdienst gilt solange, bis die Verhandlungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossen sind.

zu 18) Das Angebot, Impfungen im Gesundheitsamt im Rahmen der reise- und arbeitsmedizinischen Impfstunde durchzuführen, wird eingestellt.

zu 19) Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die jeweiligen Fachausschüsse rechtzeitig insbesondere über wesentliche standardsenkende Maßnahmen und Beeinträchtigungen von Projekten, die der Rat initiiert hat, zu informieren.

zu 20) Die Verwaltung wird die Ausschreibung des Betriebes von Hallenbädern durch
Dritte durchführen.
zu 21) Der Vereinssport in Dortmund ist breit gefächert und bietet für alle Altersschichten
der Bevölkerung Angebote. Dabei sind besonders die Angebote für Kinder und Jugendliche aber auch die zahlreichen qualifizierten Sportangebote zur Gesundheits-vorsorge und –nachsorge herausragend gestaltet und von Ehrenamtlichen getragen.

Viele dieser Angebote wären aber ohne die große Zahl von Sporthallen, Turnhallen, Gymnastikhallen und Sportplätzen, die die Stadt Dortmund errichtet hat und unter-hält, nicht durchführbar. Zum Unterhalt dieser Sportstätten sollte auch der Vereins-sport beitragen. Das Einsparziel von 1 Mio. DM p.a. muss mindestens erzielt werden.

Als haushaltsentlastenden Beitrag sieht der Rat der Stadt das Angebot des Stadtsport-bundes Dortmund an, außerhalb der festgelegten Schulnutzungszeiten die Schlüssel-gewalt über städtische Sportstätten in Dortmund zu übernehmen. Der Stadtsportbund soll dazu mit der Stadt in eine vertragliche Beziehung über die Übernahme der Schlüsselgewalt, die Organisation und Abwicklung der Nutzungsvergabe für die Sportstätten sowie die Reinigung der Sportstätten.

Analog zum Modell des Zusammenwirkens der Stadt mit dem Stadtverband der Kleingärtner soll der Stadtsportbund alleiniger Ansprechpartner für die Stadt sein und selbständig mit seinen Mitgliedsverbänden die Nutzungsvergabe, die Schlüsselübergabe und den Reinigungsdienst regeln.


Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Haushaltsberatungen – Schulbau und Schulsanierung)

1. Die Schulneubau- und Erweiterungsmaßnahmen mit einer bereits bewilligten
bzw. angekündigten Landesförderung werden zeitgerecht realisiert.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das laufende Haushaltsjahr 2001 neben den
geplanten PCB-Sanierungen für folgende Schulbaumaßnahmen die Dringlichkeit
zu begründen und beim RP nach Möglichkeiten zu suchen, diese Maßnahmen noch in diesem Jahr zu beginnen und eine entsprechende Finanzierung zu erreichen:
- Ricarda-Huch-Realschule
- Wilhelm-Röntgen-Realschule
- Realschule Westerfilde
- Marie-Reinders-Realschule
- Hangeney-Grundschule

3. Der Rat der Stadt hat seine Anstrengungen im Bereich Schulen erheblich intensiviert
und zusätzliche Geldmittel bereitgestellt. Nachdem in den vorherigen Jahren für
Schulbaumaßnahmen nur rund 35 Mio. DM p. a. zur Verfügung standen, werden nun
55 Mio. DM dafür vorgesehen, die trotz Haushaltskonsolidierungsverpflichtungen
der Stadt weiterhin jährlich bereitgestellt werden.




Dieser Betrag wird erhöht um die Kreditermächtigung zu konkreten Einzelprojekten
oder mögliche Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen. Sollte hier kein angemessener
Beitrag erreicht werden, wird der Rat seine eigenen Anstrengungen intensivieren und
fordert deshalb schon jetzt die Verwaltung auf, die sich aus der laufenden Haushalts-
bewirtschaftung ergebenden Verbesserungen für Schulbaumaßnahmen zu verwen-
den.

Der Rat der Stadt erklärt seine Bereitschaft, dieses Vorgehen beizubehalten, bis die
wesentlichen Probleme (PCB-Sanierung, Grundinstandsetzungen, Pavillonersatz-
bauten) abgearbeitet sind. Der Rat der Stadt geht davon aus, dass die Verwaltung
bei der Festlegung der Reihenfolge der Sanierungen die gesetzlichen Vorgaben
beachten wird.

4. Der Stadt Dortmund liegt ein konkretes Angebot für das Modell einer externen
Finanzierung vor. Der Rat beschließt, bei der Schadstoffsanierung neue alterna-
tive Finanzierungsmodelle zu erproben, soweit sie wirtschaftlich vertretbar und
haushaltsrechtlich umsetzbar sind.

5. Dazu hat der RP angeboten, eine bislang verwaltungsintern besetzte Arbeitsgruppe,
die sich mit den anstehenden PCB-Sanierungen und Schulbaumaßnahmen der näch-
sten Jahre befasst, um Experten zu erweitern. Es soll dort das alternative Finanzie-
rungskonzept als Lösungsansatz einfließen, wirtschaftlich geprüft und genehmi-
gungsrechtlich bewertet werden.

Die Dortmunder Verwaltung wird aufgefordert, sich in dieser Arbeitsgruppe ergeb-
nisorientiert einzubringen und gemeinsam ein Realisierungskonzept zu erstellen.

6. Der Rat beschließt, noch vor der Sommerpause einen Prozess zur Schulentwick-
lungsplanung zu beginnen. Ziel ist es, Qualitätsstandards und Handlungskriterien
für zukunftsfähige Schulen in Dortmund zu entwickeln. Die Verwaltung wird be-
auftragt, diese Beratungen entsprechend vorzubereiten.



Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2001,
hier: Fortführung der kommunalen Programme “ASS” und “Dortmund eine
saubere Sache”)

1) Der Gesamtumfang der kommunalen Förderung auf dem Gebiet der Qualifizie-
rung und der Beschäftigung wird ab dem kommenden HH-Jahr auf die Höhe
von 30 Mio. DM pro Haushaltsjahr festgeschrieben. In diesem Betrag ist der Gesellschafterzuschuss an die Dortmunder Dienste gGmbH enthalten, der hier-
durch eine dauerhafte Planungssicherheit in angemessener Höhe zukommen soll.
2) Ab dem 01.07.2001 wird das KP “Dortmund eine saubere Sache” mit 110 neuen Maßnahmen fortgeführt. Damit werden die Reinigungsmaßnahmen innerhalb dieses Programms auch auf die Stadtbezirke ausgeweitet.
3) Es entspricht dem politischen Willen, nach Ablauf der Programme des KP 2000 Mitte des Jahres mit 200 neuen Maßnahmeplätzen fortzufahren. Deshalb werden die Haushaltsansätze unter der HHSt 7172.0000 und 7173.0000 im UA 4390 für das HH-Jahr 2001 zur gegenseitigen Deckung für die Fortführung beider Kommunalpro-gramme ASS herangezogen.
4) Die Träger der kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme werden gebeten, sich bei der Bundesanstalt für Arbeit um AB-Maßnahmen zu bemühen. Die Zahl der dadurch geschaffenen Maßnahmeplätze wirkt sich mindernd auf die 200 zu schaffenden Maßnahmeplätze innerhalb des Kommunalprogrammes aus. Die Stadt Dortmund übernimmt die den Trägern dadurch entstehende Pflicht zur Spitzenfinan-zierung.


Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratung des Haushaltes für das Jahr 2001 einschließlich Haushaltssicherungs-
konzept)

Die Verwaltung wird gebeten, die Schwangerschaftskonfliktberatung der Wohlfahrts-
verbände durch eine angemessene Komplementärfinanzierung der auf Landesebene
beantragten Erweiterung der Beratungskapazitäten der Wohlfahrtsverbände ab zu-
sichern.


Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.03.2001
(Beratungen zum Etat-Entwurf 2001)

Die städtischen Zuschüsse für den Bereich der Prostituiertenarbeit werden entsprechend der
dem Gesundheitsamt eingereichten und für angemessen erachteten Angebote der beiden in diesem Aufgabenfeld tätigen Organisationen Kober (SKF) und Mitternachtsmission im Haushaltsplan 2001 eingestellt. Demzufolge ist in der Haushaltsstelle 7170.0000 ein Gesamtbetrag von DM 459.000,- auszuweisen. Gemäß der Angebote der beiden Organi-sationen sind für Kober DM 239.000,- und für die Mitternachtsmission 220 000,00 DM vorgesehen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die erforderliche Deckung zu sorgen. Hierdurch signalisiert die Politik den Beteiligten die Klarheit des Verfahrens und die Sinnhaftigkeit von Leistungsdefinition, Angebotserstellung und Kostenverantwortlichkeit im Gesund-
heits- und Sozialbereich.


2.1.4 Abschließende Erklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder

Es wurde keine abschließenden Erklärungen abgegeben.





2.1.5 B e s c h l u s s f a s s u n g

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass keine Einwendungen gegen den
Haushalt 2001 bis zur Beendigung der Einwendungsfrist erhoben worden seien, und
dass die nachfolgenden Entscheidungen unter Einbeziehung der zuvor gefassten Be-
schlüsse erfolgen.

Außerdem machte StR Pehlke darauf aufmerksam, dass durch die vorgenommene
Beschlussfassung hinsichtlich des BVB-Fan-Projektes sich im Verwaltungshaushalt
das Ausgabe-Soll von 2 762 199 000,00 DM auf 2 762 252 500,00 DM sowie im
Gesamthaushalt das Ausgabe-Soll 3 371 041 400,00 DM auf 3 371 094 900,00 DM
bzw. der Fehlbedarf von 138 256 900,00 DM auf 138 310 400,00 DM erhöht.


2.1.5.1 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung einschließlich Erhöhung der sog. Geringfügigkeitsgrenze
Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen von StR Pehlke beschließt der Rat
der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses die als Anlage 1 bei-
gefügte Haushaltssatzung 2001; dieser Beschluss beinhaltet die Erhöhung des i. S. v.
§ 80 GO NW als “geringfügig” bezeichneten Betrages von 2 Mio. DM auf 15 Mio. DM.


2.1.5.2 Beschlussfassung über das Investitionsprogramm
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses das
Investitionsprogramm mit folgenden Investitionsvolumina:

2002 404 040 TDM
2003 387 605 TDM
2004 363 990 TDM


2.1.5.3 Beschlussfassung über das Haushaltssicherungskonzept 2001
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses das
Haushaltssicherungskonzept 2001.


2.1.5.4 Beschlussfassung über die Sonderhaushaltspläne
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die als Anlage 2 beigefügten Sonderhaushaltspläne.





2.1.5.5 Beschlussfassung über die Selbstbindung, dass bei der Veranschlagung von Maßnahmen
des Vermögenshaushaltes die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 Gemeindehaushaltsver-
ordnung erfüllt sind

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig im Rahmen der Selbstbindung, dass bei der Ver-
anschlagung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes die Voraussetzung des § 10 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung NW (GemHVO NW) erfüllt sind.


2.1.5.6 Beschlussfassung über die besondere Herausstellung der zu erwartenden Folgekosten bei
Investitionsmaßnahmen und Aussagen über die Budgetanpassung im Verwaltungshaushalt
für die Folgejahre

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass zukünftig bei der Beschlussfassung über In-
vestitionsmaßnahmen die zu erwartenden Folgekosten besonders herausgestellt werden und
Aussagen über die Budgetanpassung im Verwaltungshaushalt für die Folgejahre getroffen
werden.

2.1.5.7 Beschlussfassung über den Stellenplan
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses die
Änderungen des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2001.


2.1.5.8 Beschlussfassung über den Finanzplan 2002 – 2004
Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan mit folgenden Endzahlen zur Kenntnis:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen Ausgaben Fehlbedarf

2002 2 716 054 TDM 2 832 498 TDM 116 444 TDM
2003 2 770 870 TDM 2 885 842 TDM 114 972 TDM
2004 2 856 305 TDM 2 944 897 TDM 88 592 TDM


Vermögenshaushalt

Einnahmen Ausgaben Fehlbedarf

2002 464 945 TDM 500 207 TDM 35 712 TDM
2003 472 413 TDM 489 423 TDM 17 010 TDM
2004 465 036 TDM 473 487 TDM 8 451 TDM



Außerdem erklärte der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht 1999/2000 zum Sonderan-
lagenband des Haushaltsplanes 2001.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 16.40 Uhr bis 17.20 Uhr für eine Pause unterbrochen.


Zu Ziffer 3
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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung
B-Plan In W 103 - Tremonia -
hier: Bereitstellung einer städtischen Fläche als Ausgleichsfläche für den B-Plan In W 103
(Drucksache Nr.: 00457-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den durch die Realisierung der Festsetzungen des
B-Planes In W 103 – Tremonia – entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft durch die
zweckgebundene Bereitstellung und Aufwertung der städtischen Fläche Gemarkung Elling-
hausen, Flur 1, Flurstück 290 (tlw.) als Ausgleichsfläche zu kompensieren.


3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00438-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:




I. Der Rat der Stadt beschließt die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 9 des
B-Planes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd offengelegte Begründung
vom 06.06.2000 der Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)


II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer
Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 9 des B-Planes Br 163 – Gewerbe-
gebiet Wickede-Süd – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschrie-
benen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO


3.3 Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990
(Drucksache Nr.: 00430-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhe-
bung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990.













3.4 Bauleitplanung
B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 00528-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden
Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes
Mg 131 - Erdbeerfeld - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den unter Punkt 6.1 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.2 und 6.3 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.4 und 6.5 genannten Anregungen zu folgen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1. genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7.2 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW




III. Der Rat beschließt, dem Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 06.02.2001 beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Mg 131 –Erdbeerfeld- als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des B-Planes
Mg 131 –Erdbeerfeld- die unter Punkt 2. –Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord- aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.
Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791)


3.5 Bauleitplanung
Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 00450-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:



I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal - geprüft und beschließt, den
Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.3 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 9 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Vor-
haben- und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen
sowie der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 21.08.2000 ent-
sprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9 und 10
zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.02.2001 dem
Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB


III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156
- Wideybachtal - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO





V. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Vor-
haben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - Teile des Landschafts-planes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Ge-
setz vom 02.05.1995 (GV NW

3.6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
(Drucksache Nr.: 00598-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt dem Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche zu. Er beauftragt die Verwaltung, die nachfolgende Vereinbarung abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) § 41, Baugesetzbuch (BauGB),
§ 1 Abs. 3 – 5, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1


3.7 Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde
(Drucksache Nr.: 00627-01)


Zust. StA 61


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.









3.8 Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 00465-01)


Zust. StA 61


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 14.03.2001 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlun-
gen des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001 vor:
a) Der AUSW stimmt einstimmig dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" zu und beschließt folgende Abänderung der Vorschlagsliste für den Arbeitskreis Verkehr:

1. Anstelle der Kategorie "Automobilclubs" schlagen wir "Verkehrsverbände/
-initiativen" vor. Bei dieser Gruppe können sowohl ADAC als auch ADFC, VCD, Pro Bahn und Fuß e.V. eingeordnet werden.
2. Weiter sind einzubeziehen:
- VertreterInnen von Behindertenorganisationen
- Jugendring und Kinderbüro der Stadt
- Agendabüro."

Außerdem ersetzt folgender Absatz den im Beschlussvorschlag der Verwaltung genannten Punkt 6:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend den Vorschlägen von Politik und Verwaltung einzurichten. Aufgabe des Arbeitskreises als zentralem Dis-kussions- und Abstimmungsgremium ist es, über Ziele und Maßnahmen der künftigen Verkehrsplanung zu beraten und einen möglichst weitgehenden Konsens zu erzielen.
Der Arbeitskreis tagt viermal jährlich.


b) Gleichzeitig stimmt der AUSW einstimmig den Buchstaben A und B des
CDU-Antrages vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität"
unter der Maßgabe, dass der Arbeitskreis viermal jährlich tagt, zu. Der
CDU-Antrag hat folgenden Wortlaut:
"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung der Vorlage mit folgenden Ergänzungen:
A) Der begleitende Arbeitskreis Verkehr (Verkehrsbeirat) erhält den Status eines
beratenden Gremiums und tritt vierteljährlich zusammen. Die Federführung zur Erarbeitung des Masterplanes Mobilität einschließlich der Beschluss-fassung bleibt beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
B) Der Arbeitskreis Verkehr arbeitet ehrenamtlich. Sitzungsgeld und Fahrtkosten werden nicht erstattet."
Buchstabe C des vorgenannten CDU-Antrages erhält folgende gegenüber dem CDU-Antrag veränderte Formulierung, die mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wird:
"Die bestehenden projektbezogenen Planungsprozesse werden ungeachtet der Erarbeitung des Masterplans Mobilität fortgeführt."


Unter Einbeziehung der o. a. Änderungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat beschließt:

1. Der Masterplan Mobilität ist unter Berücksichtigung der Agenda 21 und der dort
formulierten Nachhaltigkeitsprinzipien zu entwickeln.
2. Der Masterplan Mobilität soll in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Flächen- nutzungsplan entwickelt werden.
3. Der Masterplan Mobilität wird auf der Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse zu
verkehrlichen Vorhaben in Dortmund entwickelt. Ein Schwerpunkt des Masterplans
ist die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationsstrategien zur Bewälti-gung des Verkehrs.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die vorliegenden Verkehrs- prognosen für das Jahr 2015 durch ein Ingenieurbüro fortschreiben zu lassen.
5. Zur inhaltlichen Erarbeitung des Masterplans Mobilität wird ein qualifiziertes Ingenieur- büro hinzugezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe vorzubereiten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend der in der Anlage dargestellten Zusammensetzung einzuberufen. Die Auftaktveranstaltung soll Anfang 2001 stattfinden.
7. Der Arbeitskreis Verkehr soll durch einen externen, unabhängigen Moderator begleitet werden.

8. Der Masterplan Mobilität wird durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
9. Die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung, der Diskussionen und Abstimmungen im Arbeitskreis sowie der Beiträge aus der Bürgerschaft werden von der Verwaltung ab- schließend zusammengefasst und dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan Mobilität soll bis Ende des Jahres 2002 fertiggestellt werden.


3.9 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 15.03.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften"


Nachdem Rm Jung (CDU) den Antrag seiner Fraktion vom 03.04.2001 kurz erläutert
hatte, machte die anschließende Diskussion deutlich, dass der Rat der Stadt sich grund-
sätzlich für die Schaffung von Standortgesellschaften, so wie dies auch aus den Anträgen,
die zum Haushalt 2001 beschlossen wurden, sei.

Letztendlich verständigte sich der Rat der Stadt darauf, folgenden Antrag der CDU-Fraktion
vom 03.04.2001 zur weiteren Beratung zunächst an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestal-
tung und Wohnen zu überweisen:

Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanung, neben den lau-
fenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.

Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Flughafenumfeld
2. Hörde (Phoenix Ost und West)
3. Westfalenhütte
4. Technologiepark, Indupark Oespel
5. Hafen/Kanalschiene.


In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
intensive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.

Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:

zu 1) flughafenbezogenes Gewerbe



zu 2) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung
des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und
Freiflächengestaltung nach einem noch durchzuführenden städtebaulichen Wett-
bewerb

zu 3) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem Jahr 2001 durchzufüh-
renden Wettbewerb

zu 4) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus;
Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und
Universität, ggf. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus



zu 5) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen
Umfeldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion
“Lebensraum am Wasser”.

Im Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich
ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichs-
maßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaß-
nahmen dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnah-
men zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen
Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in
Dortmund bilden.

Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zü-
giges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils ei-
genständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur
Erledigung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeig-
net angesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung
muss fallbezogen gestaltet werden.


Weiterhin bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass durch die Verwaltung unabhängig
von der weiteren inhaltlichen Diskussion diesbezüglich organisatorische Vorbereitungen
getroffen werden können, die den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt werden sollen.




Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Neufassung der Betriebssatzung der "Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund" (WBF-Do)
(Drucksache Nr.: 00616-01)


Zust. StA WBF


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Betriebssatzung
“Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund” (WBF-DO).



Die Geschäftsleitung wird aus dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin und den
Geschäftsbereichsleitern/-innen 1 bis 3 gebildet. Als Konsequenz aus der Neufassung
der Betriebssatzung bestellt der Rat die Geschäftsbereichsleiter

- Herrn Thomas Ellerkamp (Geschäftsbereich 1)
- Herrn Joachim Beyer (Geschäftsbereich 2)
- Herrn Herbert Schlickewei (Geschäftsbereich 3)

in die Geschäftsführung.


4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Jahresabschluss 1999
(Drucksache Nr.: 00579-01)


Zust. SV-TZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 1999 des Sondervermögens fest.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 482 271,99 DM wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.

3. Der Werksausschuss wird entlastet.

4. Die Werkleitung wird entlastet.

5. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als zuständiger
Ausschuss für das Sondervermögen ”Verpachtung Technologiezentrum Dort-
mund schlägt dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kohler Dr. Söder & Partner als Jahresab-schlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2000 vor.


4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterungsinvestitionen im Technologiezentrum
(Drucksache Nr.: 00659-01)


Zust. SV-TZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt einer Erweiterung des Investitionsumfangs zum Ausbau
des Zentrums für Aufbau und Verbindungstechnik zu und beauftragt das SVTZ, den
Ausbau bis zu einer Größenordnung von 1 000 TDM zzgl. USt vorzunehmen.

Der Rat der Stadt stimmt dem Umbau des Foyers im Kopfbau des III. Bauabschnitts
zu und beauftragt das SVTZ den Umbau bis zu einer Größenordnung von 1 000 TDM
zzgl. USt vorzunehmen.

Der Rat der Stadt stimmt einer Fremdkapitalaufnahme in Höhe von 2 000 TDM durch
das SVTZ zu.




Zu Ziffer 5
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Öffentliche Einrichtungen


5.1 Sanierung von drei Stationen (KCH 1, KCH 2, O3) in der Kinderchirurgischen Klinik
des Klinikzentrums Mitte
(Drucksache Nr.: 00672-01)


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung von drei Stationen (KCH 1,
KCH 2, O 3) in der Kinderchirurgischen Klinik des Klinikzentrums Mitte mit Ge-
samtkosten in Höhe von 7 695 000,00 DM.

Finanzierung:

Instandhaltung aus Mitteln nach § 17 KHG 6 000 000,00 DM
Lfd. Instandhaltung 1 478 000,00 DM
Fördermittel nach § 25 KHG NRW 217 000,00 DM

Gesamtfinanzierung 7 695 000,00 DM







Zu Ziffer 6
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Soziales, Familie, Gesundheit


6.1 Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt
(Drucksache Nr.: 00716-01)


Zust. StA 53


Sowohl Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) als auch Rm Giese
(SPD) sprachen sich für die Einrichtung und den Betrieb eines Drogenkonsumraumes
im Gesundheitsamt aus und zeigten sich gleichzeitig erfreut darüber, dass nach lang-
jähriger und zum Teil recht kontroverser Diskussion ein wesentlicher Baustein des
Drogenhilfesystems auf den Weg gebracht, durch den letztendlich Menschenleben
gerettet werden.


Dagegen sprach sich seitens der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg gegen die Einrichtung
und den Betrieb eines Drogenkonsumraumes im Gesundheitsamt aus, da die CDU-Frak-
tion letztendlich dafür eintrete, dass Abhängigkeit nicht staatlich akzeptiert werden könne.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie
der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung und den Betrieb eines Drogenkon-
sumraumes im Gesundheitsamt.



6.2 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung
"Gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und örtlich zuständigen
Trägern der Sozialhilfe"


Die Stellungnahme der Verwaltung zur o. a. Anfrage des Linken Bündnisses vom
14.02.2001 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Rm Keller (Linkes Bündnis) bat darum, zu gegebener Zeit die noch offen gebliebenen
Fragen ihrer Anfrage zu beantworten.




6.3 Wechsel der Trägerschaft der betreuenden Organisationen in den Gemeinschafts-
unterkünften für Asylbewerber in Dortmund, Westfalendamm 399


Gegen den vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit vorgelegten Resolu-
tionsentwurf hinsichtlich des Wechsels der Trägerschaft der betreuenden Organisa-
tionen in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Dortmund, Westfalen-
damm 399, sprach sich auf Seiten der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg aus. Für ihn
sei es ein ganz normaler Vorgang, dass – wie im vorliegenden Fall – die Betreuung in
der Gemeinschaftsunterkunft, Westfalendamm 399, ausgeschrieben werde und der An-
bieter den Zuschlag erhalte, der letztendlich das beste Angebot unterbreite.

Es könne nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht unbedingt Angelegenheit der Stadt
Dortmund sein, die Landesregierung NRW auf die Einhaltung gewisser Standards, so
wie dies durch die vorliegende Resolution geschehe, aufmerksam zu machen.


Dagegen sprachen sich Rm Giese (SPD) sowie Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus) für eine Beschlussfassung des vom Ausschuss für Soziales, Fa-
milie und Gesundheit vorgelegten Resolutionsentwurfes aus, da man hierdurch noch
einmal dokumentieren wolle, welche Rahmenbedingungen man in derartigen Einrich-
tungen für notwendig erachte.

Letztendlich bitte man die Landesregierung darum, bei Ausschreibungen wie im vor-
liegenden Fall auf die Einhaltung derartige Kriterien zu achten.


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesund-
heit fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Die Landesregierung NRW hat die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und
Asylbewerberinnen in der Gemeinschaftsunterkünften am Westfalendamm 399 neu aus-
geschrieben.


Der Rat der Stadt Dortmund bedauert die Aufgabe der verbandlichen Arbeit in den Ge-
meinschaftsunterkünften für Asylbewerber durch das Land NW und bittet die Landesre-
gierung, neben der Frage der Wirtschaftlichkeit folgende Eckpunkte in ihre Entscheidung
zur zukünftigen Trägerschaft der Einrichtung einzubeziehen:

Die bisherige Unterbringungs- und Betreuungsqualität in der Einrichtung soll erhalten
bleiben.

Der Träger soll über Erfahrungen in der Flüchtlingsbetreuung verfügen und ein Konzept
verfolgen, das Umfeldarbeit und Betreuungsangebote für die Flüchtlinge beinhaltet.

Es entstehen keine finanziellen Nachteile für den städtischen Haushalt durch den Übergang
der Trägerschaft.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gemeinschaftsunterkunft werden tariflich ent-
lohnt. Für die bisher in der Gemeinschaftsunterkunft eingesetzten Mitarbeiter werden so-
zialverträgliche Lösungen angestrebt.




Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 1999/2000 des Theater Dortmund
(Drucksache Nr.: 00555-01)


Zust. StA 42


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
vom 06.03.2001 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2001 vor:

1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Feststellung der beauf-
tragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss sowie dem Lage-
bericht des Theaters Dortmund zum 31.07.2000, insbesondere die Feststellung
nach § 53 HGrG zur Kenntnis. Der Ausschuss beauftragt die Leitung des Thea-
ters Dortmund, insbesondere
- die spartenbezogenen Plandaten unter Einbeziehung aller der aus der Ver-
pflichtung von Gästen entstehenden zusätzlichen Kosten fortzuschreiben;
- die entstehenden Gemeinkosten im Rahmen der spartenbezogenen technik-
unterstützten Kostenstellenrechnung sachgerecht und zeitnah auf die Spar-
ten zu verteilen;

- spartenbezogene Jahresabschlüsse vorzubereiten;
- Abweichungen von der Erfolgsplanung regelmäßig zu prüfen und zu ana- lysieren und notwendige steuernde Eingriffe dem Werksausschuss vorzu-
stellen;

- ein aussagefähiges Risikofrüherkennungssystem und eine eigenständige, interne Revision aufzubauen;

- den Aufbau des Controlling zu beschleunigen;
- die Informationsflüsse zwischen der Theaterleitung, dem Controlling und
den Spartenleitungen auszubauen.


2. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Leitung des Theaters,
ein Entscheidungsverfahren zur Verteilung des Theaterbudgets auf die Sparten zu
entwickeln, das die erforderliche Transparenz schafft und die Entscheidung des
Werksausschusses über die jeweilige Verteilung pro Spielzeit beinhaltet. In Vor-
bereitung auf die Installation von Spartenbudgets werden dem Werksausschuss
ab sofort jeweils auch die wirtschaftlichen Planungen der Sparten und der Thea- terleitung für die je übernächste Spielzeit vorgestellt.

3. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erwartet im Rahmen der Wirt-
schaftspläne für die nächsten Spielzeiten organisier- und finanzierbare Vor-
schläge der Theaterleitung für die Sanierung des Theaters, beginnend mit
dem Bühnengebäude und für eine neue, zentral gelegene Spielstätte für das
Kinder- und Jugendtheater.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
29.03.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss 1999/2000 für das Theater Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 61 348 413,14 DM und einem Jahresfehlbetrag von
1 043 023,27 DM fest.

Der für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 festgestellte Jahresfehlbetrag ist als Verlust-
vortrag in das Wirtschaftsjahr 2000/2001 zu übernehmen.


7.2 Litaraturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis 2001
hier: Wahl der Fachpreisrichter
(Drucksache Nr.: 00455-01)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:









Der Rat der Stadt Dortmund wählt für die Preisverleihung 2001 des “Literaturpreises der
Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis –“ als Fachpreisrichter in die Jury:

- Frau Dr. Ina Hartwig, Literaturkritikerin der Frankfurter Rundschau
- Herrn Dr. Hubert Winkels, Literaturkritiker beim Deutschlandfunk und Moderator der SWR-Fernsehsendung “Die Bestenliste”

- Herrn Ulrich Moeske, Leiter der Stadt- und Landesbibltiothek
7.3 Entwicklungsplanung Hallenbäder
(Drucksache Nr.: 00681-01)


Zust. StA 52


Wie bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gab es nochmals eine kontroverse
Diskussion hinsichtlich der Entwicklungsplanung Hallenbäder.

Hierbei machte auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Frebel
deutlich, dass seine Fraktion der vorliegenden Beschlussfassung nicht zustimmen werde,
da die vorliegende Konzeption nicht dem vom Rat der Stadt erteilten Auftrag, ein Hallen-
badkonzept zu erstellen, das alle Bäder langfristig sichere, nicht gerecht werde. Bedauer-
lich für ihn dabei sei, dass die CDU-Fraktion diesbezüglich politisch ungeschränkt sei.


Seitens der Verwaltung erklärte anschließend StR Stüdemann, dass man versucht habe, mit
der vorgelegten Entwicklungsplanung einige zukunftsweisende Akzente und Richtungen
vorzugeben, und dass er es begrüße, dass diese von der CDU-Fraktion und der SPD-Frak-
tion mitgetragen werden.

Aufgrund der Komplexität dieser Thematik werde es notwendig sein – so StR Stüdemann
weiter – den begonnenen Diskussionsprozess unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen
und der Schwimmvereine kontinuierlich fortzuführen.



Abschließend er zum Ausdruck, dass man durch die vorgenommene Schwerpunktsetzung
und der damit verbundenen Profilierung der Bäder ein wichtiger Schritt gemacht worden
sei, um eine zukunftsorientierte Entwicklung der Dortmunder Bäderlandschaft zu verwirk-
lichen.


Für die SPD-Fraktion begrüßte Rm Utech die vorgelegte Entwicklungsplanung der Hallen-
bäder, die seiner Einschätzung nach eine gute Grundlage sei, um den diesbezüglichen Dis-
kussionsprozess weiterzuführen.

Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus) hinsichtlich evtl. Bäderschließungen wies er daraufhin, dass die SPD-Fraktion einen derartigen Weg nur mittragen würde, wenn eine entsprechende Kompensation durch
eine Neubaumaßnahme erfolgen würde.


Seitens der Bürgerliste erklärte Rm Münch, dass man sich für einen Erhalt der Dortmunder
Bäderlandschaft ausspreche. Die Unterschriftenaktion in DO-Hombruch mache seiner Auf-
fassung nach deutlich, dass die Bürgeschaft nach wie vor für eine dezentrale Bäderkonzep-
tion sei.


Auf Seiten der CDU-Fraktion machte Rm Offermann deutlich, dass seine Fraktion der vor-
liegenden Entwicklungsplanung Hallenbäder zustimmen werde. Gleichzeitig machte er je-
doch darauf aufmerksam, dass dies erst der Anfang eines langwierigen Diskussionspro-
zesses mit allen Beteiligten sei, den die CDU-Fraktion sicherlich konstruktiv, aber auch
kritisch begleiten werde.


Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom
28.03.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgende Beschlüsse:

a) Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.03.2001
hinsichtlich der Verwaltungsvorlage:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig bei zwei Enthaltungen nachfolgenden Beschluss mit der unter Punkt 4
kenntlich gemachten Änderung zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt die “Entwicklungsplanung Hallenbäder” zur Kennt-
nis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Projektierungen zu ihrer
Weiterverfolgung voranzutreiben.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Investitionsvorhaben für
die einzelnen Hallenbäder konzeptionsreif zur Beschlussvorlage vorzulegen.
Modelle des Anlage- und Energiecontractings, Förderungsmöglichkeiten und
privatwirtschaftliche Investorenmodelle sind in die Bearbeitung mit ein ein-
zubeziehen, um die finanziellen Belastungen, die aus dem Herrichtungsauf-
wand der Bäder resultieren, für die Stadt Dortmund zu minimieren.

In den Jahren 2002 bis 2004 werden die Hallenbäder Aplerbeck, West und
Nord saniert. Die Bäder Eving, Scharnhorst, Brackel, Lütgendortmund und
Mengede folgen darauf. Es ist anzustreben, vom Jahre 2002 bis 2009 eine
jährliche städtische Investitionssumme von 2,4 Mio. DM nicht zu überschrei-
ten.

Das Westbad und das Nordbad werden weiter für den Bereich “öffentliches
Schwimmen” profiliert. So erhält das Westbad die Ausrichtung eines
Schwimmbades für Familien mit kleineren Kindern bei einem Investitions-
volumen von rd. 4,5 Mio. DM (inkl. Sanierung). Das Nordbad wird neben
der Grundsanierung mit kleineren Modernisierungsmaßnahmen, die im
Detail noch zu definieren sind, der Öffentlichkeit stärker zugänglich ge-
macht (Investitionsbedarf rd. 2 Mio. DM). Die Investitionsmaßnahmen
stehen unter dem Vorbehalt, dass Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.


3. Bis zum Jahr 2005 hat die Verwaltung den Prüfungsauftrag dem Rat der Stadt Konzepte zur Optimierung des Bäderangebotes südlich des Westfalendamms
unter Einbeziehung des Südbades zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Süd-
bad und die Hallenbäder Hombruch und Hörde werden bis zur Fertigstellung
dieser Konzeption in betriebssicherem Zustand gehalten.


4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zunächst, die in der “Entwick-
lungsplanung Hallenbäder” als Modell 3 dargestellte Vorgehensweise um-
zusetzen. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt
eine Reduzierung der Wasserfläche erfolgt. Es ist auch zu prüfen, inwieweit
einzelne Hallenbäder in andere Trägerschaft (alt: an Private) übertragen
werden können. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen des Landes-
personalvertretungsgesetzes NW zu beachten.


5. Zur stetigen Angebotsanpassung und –verbesserung wird ab sofort je Hallen-
bad ein Qualitätszirkel eingerichtet, der bestehend aus Beschäftigten sowie
Nutzerinnen und Nutzern des Bades, die Profilierung des Betriebes weiter-
entwickelt.




b) Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.03.2001
hinsichtlich der öffentlichen Ausschreibung der Dortmunder Hallenbäder:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst drei im Besitz der Stadt Dortmund
befindliche Hallenbäder öffentlich zum Erwerb auszuschreiben.
- Die Ausschreibung soll den Erwerb einzelner oder mehrerer Bäder
ermöglichen.

- Notwendige Sanierungen und Instandsetzungen sind durch den
Erwerber vorzunehmen.


- Der Schulschwimmsport erhält weiterhin Benutzungszeiten in den
Vormittagsstunden. Im Gegenzug erhält der Erwerber von der Stadt Dortmund einen monatlichen Betrag für die Zurverfügungstellung
des Bades für den Schulschwimmsport.

- Nutzungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb sowie für den
Vereinssport sollen (alt: können) ausgehandelt werden.

- Der Investor erhält die Möglichkeit, Maßnahmen zur Attraktivitäts-
steigerung des Bades durchzuführen. Hierzu können auch Erweite-
rungsbauten auf der Grundstücksfläche selbst vorgenommen werden.

- Die Stadt räumt den Betreiber dort, wo an die Hallenbäder weitere
städtische Freiflächen angrenzen, Kaufoptionen ein. So können die
Erwerber die Möglichkeit von Erweiterungsbaumaßnahmen wahr-
nehmen.


2. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
quartalsweise über den Stand der Verhandlungen mit potentiellen Erwer-
bern.


Zu Ziffer 8
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Schule


8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Am Ostpark
(Baubeschluss)
(Drucksache Nr.: 00510-01)


Zust. Städt. Immobilienwirtschaft


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung
zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstr. 13
in DO-Innenstadt-Ost mit Gesamtkosten von 2 090 000,00 DM.

Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Dortmund seinen Beschluss vom 01.03.2001 hin-
sichtlich der “Sanierung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule” auf.
Finanierung:

Die Finanzierung der Gesamtkosten von 2 090 000,00 DM erfolgt durch Reduzierung
der mit Ratsbeschluss vom 01.03.2001 beschlossenen Kosten für die “Sanierung der
Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule” in Höhe von 2 100 000,00 DM.
Die Haushaltsmittel sind wie folgt bereitzustellen:

Haushaltsjahr 2001 2 090 000,00 DM
Auftragsbedarf bis Ende 2001 1 700 000,00 DM
Zahlungsbedarf bis Ende 2001 390 000,00 DM

Die Finanzierung wird aus dem Schuldbudget der Planjahre 2001 ff. sichergestellt.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Fischer (SPD) nicht teil.


8.2 Finanzierungsmodelle für die Schulbausanierung
- Zwischenbericht -
(Drucksache Nr.: 00611-01)


Zust. StÄ 20, 23, 65


Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über Finanzierungsmodelle für die Schulbausanierung
zur Kenntnis.


8.3 Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
(Drucksache Nr.: 00753-01)


Zust. 5/Dez.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Prioritäten im Bereich Schulneubau und
Schulsanierung mit der Bezirksregierung Arnsberg abzustimmen.

2. Als Grundlage für diese Abstimmung und für das weitere Verfahren gilt die bei-
gefügte Prioritätenliste. Die Priorisierung der Maßnahmen steht unter dem Vor-
behalt der Messreihen im Rahmen der zweimonatigen Schadstoffuntersuchungen
in Dortmunder Schulgebäuden, die vor den Sommerferien 2001 beendet werden.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, für alle genannten Maßnahmen mit den Planungen
zu beginnen.
4. Sofern im Einzelfall die Bezirksregierung Arnsberg die Ausweitung des Kredit-
rahmens genehmigt oder sich im Rahmen der Bewirtschaftung des Vermögens-
haushaltes Deckungsvorschläge ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, Maß-
nahmen entsprechend der Prioritätenliste vorzuziehen.

5. Die Verwaltung wird in jeder Sitzung des Schulausschusses über die Abarbeitung
der Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten” berichten.



Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend


9.1 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum"
hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00565-01)


Zust. Städt. Immobilienwirtschaft


Für die CDU-Fraktion beantragte Rm Follert die Abstimmung über den o. a. Tagesord-
nungspunkt geheim durchzuführen.


Von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen wurden daraufhin für das geheime
Abstimmungsverfahren und die anschließende Auszählung Rm Knieling (CDU),
Rm Brauer (SPD) sowie Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
als Stimmauszähler benannt.


Nach der durchgeführten geheimen Abstimmung gab OB Dr. Langemeyer folgendes
Abstimmungsergebnis bekannt:

zum Zeitpunkt der Wahl anwesende Stimmberechtigte 80
abgegebene Stimmen 80
gültige Stimmen 80
davon stimmten mit “JA” 42
davon stimmten mit “NEIN” 38
Stimmenthaltungen 0




OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat somit folgenden Beschluss gefasst
hat:
Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der Planungen zur Errichtung der “Erlebnis-
welt Fredenbaum” in einem 1. Bauabschnitt den Aufbau des “Big Tipi” mit Gesamtkosten
in Höhe von 2 133 000,00 DM.
Finanzierung:
Sollten die erwarteten Sponsorengelder in einer Höhe von 1 913 000,00 DM nicht erbracht werden, wird der Differenzbetrag in den Vermögenshaushalt der Stadt Dortmund eingestellt.
Im Vorgriff auf den 2. Bauabschnitt werden die Kosten in Höhe von 220 000,00 DM für die Befestigung der Flächen mit Pflasterbelägen aus dem Programm URBAN II für den Stadtteil Dortmund-Nordstadt bereitgestellt.
Die Finanzierung der Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts erfolgt aus der Finanzposition 6151 9512 0101 Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf.

9.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.03.2001
mit der Bezeichnung "Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und
Jugendliche in Dortmund"


Nachdem Rm Erdmann (SPD) sowie Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus) den von ihren Fraktionen gemeinsam vorgelegten Antrag hinsicht-
lich der Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
kurz erläutert, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den diesbezüglichen gemein-
samen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 30.03.2001 zunächst zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit sowie den Kinder- und Jugendausschuss zu überweisen:
Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Armut und die damit verbundene Ausgrenzung
von Kindern und Jugendlichen auch in Dortmund ein ernst zu nehmendes Problem darstellt.
Durchschnittlich 13,6 % der Kinder und Jugendlichen sind von Sozialhilfe betroffen. Damit
tragen Kinder und Jugendliche auch in Dortmund in besonderer Weise die Folgen der Krise
auf dem Arbeitsmarkt. Die Entwicklungs- und Zukunftschancen dieser Kinder erfordern be-
sondere Aufmerksamkeit und Anstrengungen kommunalpolitischen Handelns.

In seinem Beschluss weist der Rat bereits 1993 darauf hin, dass ein Leben in Armut bedeu-
tet, in zentralen Lebensbereichen benachteiligt zu sein. Hierzu zählen Benachteiligungen in
ökonomischer, sozialer, kultureller und/oder gesundheitlicher Hinsicht. Die Benachteiligun-
gen stehen in wechselseitigem Wirkungszusammenhang.



Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die bereits vorhandenen vielfältigen Anstrengungen
zur Verbesserung der Lebenssituation armer und ausgegrenzter Kinder und Jugendlicher in
Dortmund und beschließt, seine Anstrengungen in diesem Bereich noch zu intensivieren.

Obwohl der Ursache – insbesondere die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit – von der Stadt
Dortmund allein nicht behoben werden kann, soll das Problem der Armut und Ausgrenzung
von Kindern und Jugendlichen verstärkt und auch mit neuen Maßnahmen angegangen wer-
den. Problemlösungen sind nicht nur entscheidend für die individuellen Lebenschancen der
betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Familien, sondern auch für das Zusammen-
leben und die künftige Entwicklung des Gemeinwesens in Dortmund, Kinder – ob deutsche
oder nichtdeutsche – haben ein Recht, in ihrer Lebenslage eigenständig wahrgenomemn zu
werden.

Wege aus der Sozialhilfe öffnen – Wege in die Sozialhilfe vermeiden!

Die Halbierung der Anzahl der unter 18jährigen Dortmunder und Dortmunderinnen, die
mit ihren Familien oder selbst im Sozialhilfebezug leben, bis zum Jahr 2004 ist möglich.
Die Stadt Dortmund setzt sich daher das Ziel, die Fallzahlen der unter 18jährigen Kinder
und Jugendlichen, die mit ihren Familien oder selbst in Dortmund von Sozialhilfebezug
leben, bis zum Jahr 2004 mit der Perspektive einer Halbierung deutlich zu senken.

Neben den Bemühungen im Rahmen des dortmund-projectes neue Arbeitsplätze insbeson-
dere auch für die Zielgruppe zu schaffen, beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Ver-
waltung, zusätzlich Anstrengungen in folgenden Bereichen vorzunehmen:

Arbeitsmarktpolitik

- Erhaltung des Arbeitsplatzes bei Geburt des Kindes
- Unterstützung des Wiedereinstiegs von Vätern und/oder Müttern in Erwerbs-
arbeit unter Berücksichtigung der durch Familienarbeit gebundenen Ressourcen
- Initiierung und Förderung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote
- Konzeptionierung und Durchführung von Beschäftigungsförderungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen, die Eltern mittelfristig eine eigenständige
Existenzsicherung ermöglichen

Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule

- Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote von Kindern im Vor- und
Grundschulalter aus hilfebedürftigen Familien mit dem Ziel eines erfolg-
reichen Schulbesuchs
- Ausbau der Betreuungsangebote, um Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und
zu unterstützen
- Hilfestellung für Jugendliche, insbesondere aus sozialhilfebeziehenden Familien
beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf

Netzwerke nutzen, um Chancengleichheit statt Ausgrenzung zu erreichen

Die Stadt Dortmund wird alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen und deren Familien
in besonderer Weise fördern und unterstützen, um ihnen möglichst gleiche Zukunfts-
chancen zu eröffnen. Dabei soll insbesondere Augenmerk auf die gesundheitliche Ent-
wicklung Dortmunder Kinder und Jugendlicher gelegt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund regt an, in den Stadtteilen bestehende Netzwerke der Zu-
sammenarbeit des öffentlichen mit den freien Trägern der Jugend- und Sozialarbeit
zu fördern und diese Zusammenarbeit zur Verringerung der Anzahl armer und ausge-
grenzter Kinder und Jugendlicher sowie zur Verbesserung ihrer Lebenssituation inten-
siver zu nutzen.

Die sozialräumliche Jugendhilfeplanung ist in allen Stadtbezirken weiterzuentwickeln.
Eltern sollen sich über vorhandene Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten besser in-
formieren können und bei der Inanspruchnahme intensiver unterstützt werden.

Verstetigung und Ausbau von Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung
von Kindern und Jugendlichen in Dortmund!

Der Rat der Stadt Dortmund wird ab Herbst 2001 über ein Maßnahmebündel beraten,
das zur Weiterentwicklung bestehender Angebote beiträgt und neue Maßnahmen gegen
Armut von Kindern und Jugendlichen enthält. Bestandteil der Beschlussvorlage der Ver-
waltung sollen Finanzierungsvorschläge für die erforderlichen Mehrausgaben sein. Dieser
Maßnahmekatalog soll Bestandteil der familienpolitischen Leitlinien werden.

Einmal jährlich werden der Rat und die zuständigen Fachausschüsse über den Umsetzungs-
stand informiert.



Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften


10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beteiligung an der Olympiastützpunkte Deutschland GmbH
(Drucksache Nr.: 00626-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der Westfalenhallen Dortmund GmbH sowie in der Olympiastützpunkt Westfalen GmbH darauf hinzuwirken, dass sich die Olympiastützpunkt Westfalen GmbH an der in Gründung befindlichen Olympiastützpunkte Deutschland GmbH mit einer Stammeinlage in Höhe von EUR 1 250,00 (5 % des Stammkapitals) beteiligt.

10.2 Finanzierbarkeit des Projekts "Dortmund - eine saubere Sache" über Gebührensatzung
(Drucksache Nr.: 00695-01)


Zust. StA 20

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Finanzierbarkeit der bisher im Rahmen des Projekts “Dortmund – eine saubere Sache” erbrachten Leistungen über Gebührensatzung zur Kenntnis.


10.3 Neufassung der Betriebssatzung des "Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys)"
(Drucksache Nr.: 00641-01)


Zust. StA 10/Sys


Die o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesezt.


10.4 - unbesetzt -


10.5 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2000
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2000
(Drucksache Nr.: 00736-01)


Zust. StA 20


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2000
Kenntnis.

Ferner genehmigt der Rat der Stadt die von der Verwaltung gebildeten Haushaltsausgabe-
reste 2000 und beschließt die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.
Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Entsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat
(Drucksache Nr.: 00531-01)


Zust. StA 67


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 51 Abs. 3 Satz 3 Landesjagdgesetz NW,

Herrn Herbert Sudhaus,

Wittigstraße 29, 44339 Dortmund, als Vertreter der Jagdgenossenschaft in den
Jagdbeirat zu entsenden.


11.2 Verleihung des 10. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen im November 2001 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00513-01)


Zust. StA 03


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,
1. in die Werbespotjury für die Vergabe des 10. Hörfunkpreises der Landesanstalt
für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 2001

Frau Monika Lührs

als Mitglied zu entsenden;


2. zur Verleihung des Preises der Stadt Dortmund für die beste “Kommunale
Berichterstattung” 5 000,00 DM zur Verfügung zu stellen.




11.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.03.2001
mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"


Auf der Grundlage der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
vom 20.03.2001 sowie 27.03.2001 beschließt der Rat der Stadt folgende Umbe-
setzungen in Gremien:

1. Anstelle des Rm Mario Krüger wird Rm Ingrid Reuter Mitglied des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

2. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Markus S. Wetter wird Rm Mario Krüger
Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses.

3. Rm Dr. Jürgen Brunsing wird statt als Sachkundiger Bürger als Ratsmitglied
Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit.

4. Anstelle des Rm Wolfram Frebel wird das Rm Dr. Jürgen Brunsing Mitglied
des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Be-
schwerden.

5. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Güler Altunoglu wird das Rm Wolfram Frebel
Mitglied des Kinder- und Jugendausschusses, stellv. Mitglied wird Rm Birgit Unger.

6. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Güler Altunolgu wird Rm Ingrid Reuter Mit-
glied des Schulausschusses.

7. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Markus S. Wetter wird Hermann Böhmer als
Sachkundiger Bürger Mitglied des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäfti-
gungsförderung.

8. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Markus S. Wetter wird die bisherige Stellver-
treterin Rm Birgit Unger Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse
Dortmund. Für Rm Birgit Unger wird Rm Dr. Jürgen Brunsing stellv. Mit-
glied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund.

9. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Güler Altunoglu wird Sabine Drewes beraten-
des Mitglied für unsere Fraktion im Ausländerbeirat der Stadt Dortmund.

10. Anstelle des ausgeschiedenen Rm Gülter Altunoglu wird Rm Wolfram Frebel
Mitglied des Wahlprüfungsausschusses.

11. Mit Ausnahme des Kinder- und Jugendausschusses übernimmt Rm Ingrid Reuter
die bisher durch das ausgeschiedene Rm Markus S. Wetter wahrgenommenen Stell-
vertretungsfunktionen in den Gremien des Rates und Rm Dr. Jürgen Brunsing die
bisher durch das ausgeschiedene Rm Güler Altungolu wahrgenommenen Stellver-
tretungsfunktionen.


12. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird Rm Mario Krüger
die Stellvertretung für Rm Ingrid Reuter übernehmen.


11.4 Einstellungen von Nachwuchskräften im Jahre 2000

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion
vom 27.03.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt appelliert an die städtischen Beteiligungsunternehmen, ihre
Ausbildungsbemühungen über das bisherige Engagement hinaus zu verstärken.
Angesprochen sind insbesondere Beteiligungen, die bisher überhaupt nicht aus-
gebildet bzw. ihre Ausbildungsbemühungen in den letzten Jahren zurückgefah-
ren haben.

2. Der Rat der Stadt erwartet eine Ausbildung deutlich über den originären Eigen-
bedarf hinaus.

3. Die Ratsmitglieder in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungen werden
aufgefordert, in diesem Sinn auf eine spürbare Ausweitung des Ausbildungsan-
gebotes im Konzern Stadt hinzuwirken.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.04 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.


Der Oberbürgermeister




D r . L a n g e m e y e r E u c h l e r
Ratsmitglied





F e u l e r
Schriftführer