Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 20.03.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 28. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 14.03.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Bade i. V. für Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein (ab 15.30 Uhr)
Herr RM Mielicki i. V. für Herrn RM Drabig
Herr RM Pisula i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote (ab 15.30 Uhr)
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky (ab 15.20 Uhr)
Herr RM Jostes
Frau RM Kräft
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech (15.05 - 17.10 Uhr)
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff (15.05 - 17.20 Uhr)
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
StR Sierau, 6/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Rüsse, StA 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL zu TOP 2.1
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
Herr Wagenhäuser, Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 3.1
Frau Schulte-Bories, Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 3.1
Herr Dannemann, Erdbaulaboratorium Ahlenberg zu TOP 4.4
Herr Stemmler, Erdbaulaboratorium Ahlenberg zu TOP 4.4
Herr Pohle, Fischer Ingenieurbüro zu TOP 4.4


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Gerszewski benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des AUSW am 14.02.2001

2. Haushaltsangelegenheiten
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)
(wurde in der Sitzung am 31.01.2001 eingebracht)




Hierzu liegen vor:
- der CDU-Antrag vom 07.02.2001 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte"
- ein Auszug aus der Sitzung des AUSW vom 14.02.2001 in dieser Angelegenheit

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW - (Drucksache-Nr. 00696-01)
- Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale
3.2 Genehmigung einer Abfallumladeanlage an der Heinrich-August-Schulte-Straße,
44147 Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00515-01)
3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 26.02.2001 mit der Bezeichnung "Verzögerung des Satzungsbeschlusses zum Landschaftsplan Dortmund-Süd", Bitte um Stellungnahme

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00450-01)
4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 131 - Erdbeerfeld
I. Entscheidung über Anregung aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00528-01)
4.3 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00598-01)
4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix-Ost
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01)
(wird nachversandt)
- Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter
4.5 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 bzw. Bitte um Stellungnahme
4.6 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)
(wurde zur Sitzung am 28.02.2001 versandt)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Errichtung einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik mit Institutsambulanz auf dem Grundstück in Dortmund-Brackel, Schimmelstraße 15
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00601-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -


7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00545-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW IIIa) von der Straße Bärenbruch bis Sunderweg
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00480-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 - unbesetzt -

Herr RM Jung schlägt vor, TOP 3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -, (Drucksache-Nr. 00696-01) und - Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale und TOP 4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix See (Phoenix Ost) in Dortmund-Hörde, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01), - Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter zu Beginn der Sitzung zu behandeln, da hierzu Gäste eingeladen sind.

Die Verwaltung hat darum gebeten, die Tagesordnung um den TOP 7.2 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum", hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt (Baubeschluss),
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00565-01) zu erweitern.

Die Dringlichkeit wird allgemein anerkannt.

Außerdem hat Herr RM Münch die Bitte vorgebracht, die TO um die TOP a) Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp", b) Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch" und c) Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße" zu erweitern.

Herr RM Tech spricht sich im Namen der SPD-Fraktion gegen die Erweiterung der Tagesordnung um die drei Tagesordnungspunkte, die Vorschläge des Herrn RM Münch, aus. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Dringlichkeit bei diesen drei TOP‘s abgelehnt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.


Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des AUSW am 14.02.2001

Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift.



Zu 3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
(Drucksache-Nr. 00696-01)
- Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale

Herr Wagenhäuser, Verbraucher-Zentrale NRW, erläutert den Jahresbericht der Abfall- und Umweltberatung für das Jahr 2000. Er geht insbesondere auf die Nachfrageschwerpunkte, Aktionsangebote und Medienresonanz ein und gibt anschließend einen Ausblick auf das laufende Jahr.

Herr RM Tech hält die Öffnungszeiten und die Erreichbarkeit der Verbraucher-Zentrale nicht für ausreichend. Zudem fragt er, wie sich die Verbraucher-Zentrale über Schädlingsbekämpfungsmittel informiert.

Herr RM Münch interessiert sich dafür, ob die Verbraucher-Zentrale eine umweltmedizinische Beratung durch einen Umweltarzt durchführen lässt oder eine Beratung durch die Verbraucher-Zentrale erfolgt.

Herr Wagenhäuser bietet an drei halben Tagen eine persönliche Beratung an, außerdem ist er telefonisch und über einen Anrufbeantworter für Verbraucher erreichbar. Die Sachkompetenz für Schädlingsbekämpfung hat er als Diplom-Ökotrophologe, bei Jahresaktionen erfolgt zudem eine Fortbildung über die Abteilung in Düsseldorf, wo auch ein Chemiker für weitere Nachfragen zur Verfügung steht. Die umweltmedizinische Beratung findet in enger Kooperation mit dem Gesundheitsamt statt. Die Beratung bei der Verbraucher-Zentrale sieht hier eine Sondierung vor, d. h. das Problem wird zu erfassen versucht und ggf. wird an Umweltmediziner verwiesen. Außerdem bietet die Verbraucher-Zentrale eine Liste von empfehlenswerten Schadstoffmessinstituten.

Frau Schulte-Bories ergänzt, dass ein Projektantrag gestellt wurde, damit die Verbraucher-Zentrale zukünftig Patienten- und Gesundheitsberatung anbieten könne. Derzeitig laufen Projekte in wenigen Städten. Falls zusätzliche Bundesmittel genehmigt werden, könnte dann auch eine Patienten- und Gesundheitsberatung angeboten werden. Zur Zeit erfolgt dies nur über schriftliche Informationen. Zu den Öffnungszeiten erklärt sie, dass die Öffnungszeiten der Verbraucher-Zentrale insgesamt länger sind als die Erreichbarkeit des Abfall- und Umweltberaters alleine. Nur macht sie auch darauf aufmerksam, dass die Öffnungszeiten mit nur 2,5 Planstellen abgedeckt werden müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Abfall- und Umweltberatung zur Kenntnis.

Zu 4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix See (Phoenix Ost) in Dortmund-Hörde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01)
(wird nachversandt)
- Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter

Herr StR Sierau stellt kurz die Planung für den Strukturwandel auf dem Gelände des ehemaligen Stahlwerks, auf Phoenix-Ost, vor. Auf dem Gelände ist ein See geplant, an dem Wohnen und eine Erweiterung der Hörder City geplant sei. Mit Beschluss vom 13.04.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Diese Machbarkeitsstudie wird heute vorgestellt. Das Ergebnis zeigt, dass ein See technisch an dieser Stelle machbar ist. Aspekte, wie Denkmalschutz, Verkehrsführung im Umfeld und der Zeitplan für die Realisierung, wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitet. Auf dieser Grundlage solle eine Standortgesellschaft gegründet werden, die die Fläche erwerben und entwickeln soll. Der kommunale Haushalt soll dabei nicht in Anspruch genommen werden.

Herr Dannemann vom Erdbaulaboratorium Ahlenberg gibt die Antworten auf folgende Fragen:
1. Ist an dieser Stelle ein See machbar?
2. Welche Wasserqualität ist zu erreichen?
3. Wohin kann der Seeaushub, das Material, gebracht werden?

Zu 1. Ein See mit einer Fläche von 31 Hektar kann nur erstellt werden, wenn er im Grundwasser liegt. Eventuell sind Tagesbrüche vorhanden. Der See ist so auszubilden, dass er im heutigen Grundwasserstand auspendelt. Der erforderliche Wasserspiegel wird sich offenbar halten lassen und noch einen Zustrom aus dem angrenzenden Gelände erhalten. Der See könnte zur Vorflut des Gesamtgeländes werden. Die Zuspeisung erfolgt aus dem Grundwasser, dem Hörder Bach und der Emscher.
Zu 2. Die Emscher wird am Rande des Sees entlang geführt werden. Nur eine geringe Zuspeisung wird aus der Emscher erfolgen. Ein Großteil des Wassers wird aus dem Grundwasser kommen. Die Hauptzuspeisung wird über den Hörder Bach kommen, der mögliche Zufluss aus dem Hörder Bach beträgt 300 Liter/Sekunde im Durchschnitt. Nur 40 Liter/Sekunde laufen bei trockenem Wetter aus der Emscher zu.
Zu 3. Auszuheben sind Boden, Bauschutt, Beton und Produktionsrückstände, wie Schlacke und Asche. Der gewachsene Boden, der Lehmboden, kann für die Abdeckung der Bauflächen genutzt werden. Der Untergrund wird aus den anfallenden Auffüllungen und dem Lehm - je nach Nutzung - aufgebaut. Der Gesamtaushub beläuft sich auf ca. 3 Mio Kubikmeter. Auf dem Gelände Phoenix-Ost selbst könnten 1,3 Mio. Kubikmeter untergebracht werden. Die Flächen Phoenix-Ost und -West können nach dem Bodenschutzgesetz zusammengefasst werden, so dass eine Umlagerung von der einen auf die andere Fläche erfolgen kann. Das umgelagerte Material wird erst aufbereitet und dann auf der Fläche Phoenix-Ost untergebracht.

Herr RM Tech und Herr RM Jostes sind erfreut darüber, dass die Attraktivität des Stadtteils erheblich erhöht wird.

Herr RM Jostes fordert für das Gelände einen Wettbewerb und macht deutlich, dass auf dem Gelände Phoenix-West keine Verzögerung eintreten darf.

Auch Herr RM Krüger erinnert an die Forderung nach einem Wettbewerb und fragt nach der Altlastensituation.

Herr RM Münch ist für einen schnellen Beginn bei der Entwicklung des Geländes. Er weist darauf hin, dass in Dortmund nährstoffreichreicher Boden und häufig nährstoffreicher Niederschlag ist. Er stellt die Frage nach den Auswirkungen auf die Wasserqualität.

Herr RM Knieling begrüßt, dass die Verwaltung von einer Verknüpfung der Gelände Phoenix-Ost und -West ausgeht. Er fordert, dass bei Gründung einer Standortgesellschaft deren Funktion festgelegt wird. Er wünscht sich einen Wettbewerb bei Beteiligung der entsprechenden Fachleute sowie eine schnelle Realisierung des Projektes.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr macht deutlich, dass die Entwicklung des Geländes wirtschaftlich bleiben muss.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass aus Sicht der Landesregierung die Flächen Phoenix-Ost und -West Zukunftsstandorte mit 200 Hektar sind. An die Entwicklung werden hohe Qualitätsanforde-rungen gestellt. Bei Fördermaßnahmen soll das Projekt landesseitig berücksichtigt werden. Hier findet ein Strukturwandel mit Flächenangeboten für die Bereiche Arbeiten, Wohnen, Freizeitgestaltung und Landschaft statt. Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass die Konzeption realistisch ist und dass das Projekt eine deutliche Verbesserung der Standortqualität in dieser Stadt bedeute.

Zur Altlastensituation erklärt Herr StR Sierau, dass das Bodenmanagement eine Aufbereitung des Bodens, ggf. eine Kapselung oder Verarbeitung, erfolgt. Die Wasserqualität wird nicht beeinträchtigt werden. Zum 30.09.01 ist geplant, die Produktion der Hermannshütte einzustellen. Die Machbarkeitsstudie gibt bereits einen Zeitraum von 8 Jahren für das Projekt an.

Zur Frage des Herrn s. B. Weikert nach den derzeitigen Arbeitsplätzen, die auf dem Gelände zunächst nicht bleiben können, verweist Herr StR Sierau auf Gespräche mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer, der Verlagerungen plant. Im Augenblick kann dazu abschließend noch nichts gesagt werden. Die Standortgesellschaft muss hier Regelungen finden.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich für die Erhaltung der Gebäude auf dem Gelände Phoenix-West aus, da die denkmalwürdigen Gebäude durch den See auf Phoenix-Ost nicht erhalten bleiben können.

Herr RM Münch fragt nach der Machbarkeit einer Grünbrücke im Bereich der Faßstraße in Höhe der Eisenbahnbrücke, um durch einen Ausbau der Eisenbahnbrücke eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Phoenix-Ost und -West zu schaffen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass im Konzept der Verwaltung entlang der renaturierten Emscher ein Fuß- und Radweg enthalten ist. Durch den See auf Phoenix-Ost kommt es zu einer Mikroklimaverbesserung. Auf die Frage der Frau RM Kröger-Brenner erklärt er, dass durch das Verbringen des Bodenaushubs auf Phoenix-West zeitlich und gestalterisch das Besiedeln des südlichen Bereichs in keiner Weise in den nächsten Jahren beeinträchtigt wird. In der Abwägung zwischen den städtebaulichen und gestalterischen Planungen ist seines Erachtens ein Abräumen der vorhandenen Denkmale gerechtfertigt. Das Qualifizierungskolloquium in der letzten Woche mit den neuen Eigentümern von Phoenix-West, der LEG und dem Land wurde deutlich, dass die denkmalwerten Gebäude mit städtebaulicher Relevanz als "Adresse" genutzt werden können, unter der Voraussetzung, dass sich dies rechnet. Die Denkmale müssen einer neuen Nutzung zugeführt werden und eine positive Ausstrahlung für die zukünftige Flächennutzung haben. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine konkrete Rahmenplanung für Phoenix-West vorgestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Phoenix See in Dortmund-Hörde zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 4 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Standortgesellschaft zu betreiben. Aufgabe der Standortgesellschaft wird es sein, die Fläche zu erwerben und zu entwickeln. Darüber hinaus hat sie auch die Finanzierbarkeit sicherzustellen, ohne den kommunalen Haushalt in Anspruch zu nehmen.

Zu 2. Haushaltsangelegenheiten
Zu 2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)
(wurde am 31.01.2001 eingebracht)
- der CDU-Antrag vom 07.02.2001 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte"
- ein Auszug aus der Sitzung des AUSW vom 14.02.2001 in dieser Angelegenheit
- Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Haushaltsangelegenheiten"

Herr RM Jung weist darauf hin, dass folgende Unterlagen vorliegen:
- die Vorlage "Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001",
- die Lesehilfe,
- ein Antrag der SPD-Fraktion zu "Haushaltsangelegenheiten" und
- ein Antrag der CDU-Fraktion zur "Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte", dessen Beschlussfassung haushaltsrelevant ist.

Auf die Bitte des Herrn RM Jung, zu den erforderlichen Planstellen für die Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte eine Aussage zu treffen, erläutert Herr StR Sierau, dass im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Innenstadt-Nord über das Areal Westfalenhütte nachgedacht wurde und wird. Mit dem Grundstückseigentümer gab es bereits Gespräche über die Nutzungsabsichten. Es ist noch nicht klar, ob über die Fläche verfügt werden kann. Um den im CDU-Antrag genannten Wettbewerb vorzubereiten, müssen verschiedene Fragestellungen und Einzelprobleme geklärt werden, z. B. müssen Gutachten zum Thema Bergbau, zur Altlastensituation, zum Denkmalschutz und zum Nutzungsgefüge erstellt werden, und die Wirtschaftlichkeit ist zu prüfen. Die Erarbeitung eines fundierten und komplexen Konzeptes wird ca. einen Zeitraum von zwei Jahren dauern. Dafür müsste ca. eine Mio. DM aufgewandt werden, davon fallen für die vorlaufenden Gutachten ca. 250.000,-- DM, für das Entwicklungsgutachten ca. 500.000,-- DM, für Personaleinsatz ca. 200.000,-- DM an und die Kosten für Management und Nebenkosten fallen noch an. Ein Teil könnte von TKS übernommen werden und evtl. ist eine Landesförderung möglich. Es ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil für die Stadt bei ca. 260.000,-- DM liegt. Diese Zahlen haben nur vorläufigen Charakter. Es ist die Frage, ob die Planungen schon bald umsetzbar sind und ob es für diese Fläche Westfalenhütte eine Nachfrage geben wird.

Herr StR Sierau empfiehlt, sich zunächst weiter um die Flächen zu kümmern, bei denen die Planung bereits weiter fortgeschritten ist, insbesondere aufgrund der vorhandenen Personalressourcen. Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wird es eine Abstimmung über die Ziele mit den Akteuren geben und diese Ziele werden sich im Flächennutzungsplan wiederfinden. Im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept besteht die Situation, dass nicht alle freien Stellen wiederbesetzt werden können. Ein Beschluss über den vorliegenden CDU-Antrag mit dem Hintergrund, dass die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für dieses Projekt gesondert - außerhalb der Dezernatsbudgets 6 und 7 - bereitzustellen sind, hätte zur Folge, dass andere Projekte nicht wie geplant weiterlaufen könnten. Die Arbeits- und Haushaltssituation machten ggf. eine Veränderung der Prioritäten erforderlich.

Herr RM Tech macht deutlich, dass die SPD-Fraktion mit dem bisherigen Procedere in Sachen Haushalt nicht einverstanden sei. Er beantragt, die Vorlage durchlaufen zu lassen, um im Rat zu entscheiden. Er macht den Vorschlag, das Thema Haushalt als Gesamtpaket im Rat zu verabschieden.

Herr RM Jostes bringt im Namen der CDU-Fraktion die Unzufriedenheit über die diesjährigen Haushaltsberatungen zum Ausdruck. Er spricht sich dafür aus, dass der AUSW deutlich machen sollte, was vom Haushalt erwartet wird. Im Namen der CDU-Fraktion hebt er die Punkte hervor, die im AUSW wichtig sind und für die es für die weiteren Haushaltsberatungen eine Meinung im Ausschuss geben müsse. Dazu gehören insbesondere die Projekte Boulevard Kampstraße mit Umfeld, Hansastraße mit Hansaplatz, Überbauung Hauptbahnhof mit Umfeld, Kreuzung Ophoff, Umfeld Westfalenhalle, Phoenix-Ost und -West, Westfalenhütte, Flächennutzungsplan etc. Herr RM Jostes fordert weiterhin gute und schnelle Arbeit. Diese lasse keine Kürzungen zu, ggf. eher Aufstockungen. Er stellt die Wichtigkeit der Fachbereiche für bestimmte Aufgaben dar. Ansonsten sieht er die Notwendigkeit für den Wohnungsbau in allen Facetten und erkennt keinen Bedarf an Spitzenfinan-zierungen oder an verbilligten Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau. Die Ausweisung von Flächen für Geschosswohnungsbau und von Neubauflächen hält er für besonders wichtig. Die Eigentumsbildung sollte mit festen Prämien gefördert werden. Weitere Diskussionen sind notwendig. Ggf. werden im Rat noch Anträge zum Thema Haushalt gestellt werden.

Herr RM Krüger macht den Vorschlag, dass der AUSW keine Empfehlung in Sachen Haushaltsberatungen ausspricht. Er fordert die Darstellung der Folgen, die entstehen, wenn Einsparungen durchgeführt werden. Wie die Schwerpunktsetzung sich verändern wird, sollte von der Verwaltung dargestellt werden.




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung hat den Haushaltplan-Entwurf 2001 für seine Fachbereiche einer Beratung unterzogen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Haushaltsangelegenheiten", der folgenden Wortlaut hat, zu:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die im laufenden Haushaltsjahr zur Erzielung der vorgegebenen Einsparquoten vorgesehenen Maßnahmen regelmäßig dem Ausschuss vorzulegen.

Im Bedarfsfall ist darzustellen, wo beabsichtigte Einsparungsmaßnahmen Beschlüsse des Rates oder des Ausschusses berühren."


Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
(Drucksache-Nr. 00696-01)
- Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale

Der Tagesordnungspunkt ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

Zu 3.2 Genehmigung einer Abfallumladeanlage an der Heinrich-August-Schulte-Straße,
44147 Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00515-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 26.02.2001 mit der Bezeichnung "Verzögerung des Satzungsbeschlusses zum Landschaftsplan Dortmund-Süd", Bitte um Stellungnahme

Laut Herrn Dr. Grote basiert die Verzögerung des Satzungsbeschlusses zum Landschaftsplan Dortmund-Süd darauf, dass der Landschaftsplan noch einer rechtlichen Bewertung unterzogen wurde. Es ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss zum Landschaftsplan Dortmund-Süd am 04.04.2001 im AUSW zu behandeln.

Nach Meinung des Herrn RM Münch sieht die Landesanstalt für Ökologie zum GEP-Verfahren mehr Bereiche als naturschutzwürdig an als das Umweltamt. Er fragt nach, ob es zu Nachbesserungen und Vergrößerungen der Naturschutzgebiete kommen wird.

Herr Dr. Grote macht deutlich, dass der Vorschlag des Umweltamtes zum Teil auf der Grundlage eines ökologischen Fachbeitrages der Landesanstalt für Ökologie beruhe, aber er enthält auch die planerische Arbeit, z. B. dass bestimmte Dinge in einem Landschaftsplan nicht machbar sind. Er schlägt vor, weitergehende Festsetzungen im Zusammenhang mit dem Entwurf des Landschaftsplanes und der Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes zu diskutieren.








Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00450-01)

Herr RM Münch hält die Abstandsfläche zum Wideybachtal für zu gering.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan Lü156 - Wideybachtal - geprüft und beschließt, den Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.3 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 9 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 21.08.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9 und 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.02.2001 dem Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO

V. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

Zu 4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 131 - Erdbeerfeld
I. Entscheidung über Anregung aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00528-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Mg 131 - Erdbeerfeld - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den unter Punkt 6.1 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.2 und 6.3 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.4 und 6.5 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1. genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7.2 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. Der Rat beschließt, dem Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 06.02.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



V. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld- die unter Punkt 2. -Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord- aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791)

Zu 4.3 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00598-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt dem Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche zu. Er beauftragt die Verwaltung, die nachfolgende Vereinbarung abzuschließen.

Zu 4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix See (Phoenix Ost) in Dortmund-Hörde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01)
(wird nachversandt)
- Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter

Der Tagesordnungspunkt ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

Zu 4.5 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" bzw. Bitte um Stellungnahme (Drucksache-Nr. 00465-01AT)
- Stellungnahme des Herrn StR Sierau zu vorgenanntem Antrag vom 28.02.2001
- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" (Drucksache-Nr. 00465-01AT)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" (Drucksache-Nr. 00465-01AT)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verweist auf den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001, der den gemeinsamen Antrag vom 14.02.2001 ersetzt, und erläutert die Änderungen. Buchstabe C des CDU-Antrages vom 12.03.2001 kann sie nicht zustimmen.

Herr RM Tech erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass den Buchstaben A und B des CDU-Antrages zugestimmt werden kann und dem Buchstaben C nicht gefolgt wird.

Herr RM Jostes erläutert, dass auf den Buchstaben C des CDU-Antrages nicht verzichtet werden sollte, um bestehende Beschlüsse nicht wieder in Frage zu stellen.

Herr RM Jung ergänzt, dass der Masterplan Mobilität durch den Rat beschlossen und die Vorarbeit dazu im AUSW geleistet werde. Die Vorarbeit für den AUSW leisten die Verwaltung und der begleitende Arbeitskreis Verkehr (Verkehrsbeirat). Planungsprozesse, die projektbezogen stattfinden, werden fortgeführt.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass nicht alle Planungen fortgeführt werden sollen.

Herr StR Sierau stellt fest, dass aufgrund des Masterplans jetzt nicht alle Planungen gestoppt werden dürfen. Das Themenfeld Mobilität biete noch viele unbearbeitete Punkte. Die derzeitige Planung sehe die erste Beiratssitzung am 26.04.2001 um 10.00 Uhr im Ratssitzungssaal vor.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Stärke der Fraktionsvertreter im Verkehrsbeirat noch unklar sei. Die Anzahl müsse noch festgelegt werden.

Beschluss:
a) Der AUSW stimmt einstimmig dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" zu und beschließt folgende Abänderung der Vorschlagsliste für den Arbeitskreis Verkehr:
"1. Anstelle der Kategorie "Automobilclubs" schlagen wir "Verkehrsverbände/-initiativen" vor. Bei dieser Gruppe können sowohl ADAC als auch ADFC, VCD, Pro Bahn und Fuß e.V. eingeordnet werden.
2. Weiter sind einzubeziehen:
- VertreterInnen von Behindertenorganisationen
- Jugendring und Kinderbüro der Stadt
- Agendabüro."

Außerdem ersetzt folgender Absatz den im Beschlussvorschlag der Verwaltung genannten Punkt 6:

"Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend den Vorschlägen von Politik und Verwaltung einzurichten. Aufgabe des Arbeitskreises als zentralem Diskussions- und Abstimmungsgremium ist es, über Ziele und Maßnahmen der künftigen Verkehrsplanung zu beraten und einen möglichst weitgehenden Konsens zu erzielen. Der Arbeitskreis tagt viermal jährlich."

b) Gleichzeitig stimmt der AUSW einstimmig den Buchstaben A und B des CDU-Antrages vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" unter der Maßgabe, dass der Arbeitskreis viermal jährlich tagt, zu. Der CDU-Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung der Vorlage mit folgenden Ergänzungen:

A) Der begleitende Arbeitskreis Verkehr (Verkehrsbeirat) erhält den Status eines
beratenden Gremiums und tritt vierteljährlich zusammen. Die Federführung zur
Erarbeitung des Masterplanes Mobilität einschließlich der Beschlussfassung bleibt beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

B) Der Arbeitskreis Verkehr arbeitet ehrenamtlich. Sitzungsgeld und Fahrtkosten werden
nicht erstattet."

Buchstabe C des vorgenannten CDU-Antrages erhält folgende gegenüber dem CDU-Antrag veränderte Formulierung, die mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wird:

"Die bestehenden projektbezogenen Planungsprozesse werden ungeachtet der Erarbeitung des Masterplans Mobilität fortgeführt."

c) Unter Berücksichtigung dieser Änderungen empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt:
1. Der Masterplan Mobilität ist unter Berücksichtigung der Agenda 21 und der dort formulierten Nachhaltigkeitsprinzipien zu entwickeln.
2. Der Masterplan Mobilität soll in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

3. Der Masterplan Mobilität wird auf der Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse zu verkehrlichen Vorhaben in Dortmund entwickelt. Ein Schwerpunkt des Masterplans ist die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationsstrategien zur Bewältigung des Verkehrs.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die vorliegenden Verkehrsprognosen für das Jahr 2015 durch ein Ingenieurbüro fortschreiben zu lassen.
5. Zur inhaltlichen Erarbeitung des Masterplans Mobilität wird ein qualifiziertes Ingenieurbüro hinzugezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe vorzubereiten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend der in der Anlage 2 dargestellten Zusammensetzung einzuberufen. Die Auftaktveranstaltung soll Anfang 2001 stattfinden.
7. Der Arbeitskreis Verkehr soll durch einen externen, unabhängigen Moderator begleitet werden.
8. Der Masterplan Mobilität wird durch eine bereit angelegte Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
9. Die Ergebnisse der gutachterlichten Untersuchung, der Diskussionen und Abstimmungen im Arbeitskreis sowie der Beiträge aus der Bürgerschaft werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan Mobilität soll bis Ende des Jahres 2002 fertiggestellt werden.

Zu 4.6 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)
(wurde zur Sitzung am 28.02.2001 versandt)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Bildung eines
Gestaltungsbeirates in Dortmund" (Drucksache-Nr. 00530-01AT)

Herr StR Sierau berichtet über Gespräche mit Vertretern der Architektenverbände, die einen Gestaltungsbeirat begrüßen. Die Geschäftsordnung und die personelle Besetzung werden mit den Verbänden abgestimmt. Wirtschaftliche oder Gewissenskonflikte, die aus der Mitarbeit im Gestaltungsbeirat entstehen können, sind zu vermeiden. Das bedeutet, es könnten Personen außerhalb des Berufes oder auch solche, die nicht aus der Region kommen, und die einen Bezug zu Dortmund haben, in den Gestaltungsbeirat berufen werden. Ein Sitzungsgeld sollte vorgesehen werden, auch wenn die Tätigkeit als Ehrenamt angesehen wird. Vor der Sommerpause könnte ggf. die erste Sitzung des Beirates einberufen werden.

Herr RM Berndsen ist der Meinung, dass eher ein Sitzungsgeld gezahlt werden wollte, als dass Fahrtkosten erstattet werden.

Herr RM Tech will mit dem Gestaltungsbeirat mehr Qualität erreichen. Er schlägt vor, den CDU-Antrag in die Diskussion bei der Verwaltung einfließen zu lassen. Bei Vorlage der Geschäftsordnung ist zu prüfen, inwieweit der Antrag berücksichtigt wurde.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr meint, der Sitzungsrhythmus eines Beirates sollte von der Notwendigkeit des Tagens abhängig gemacht werden.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Er spricht sich dafür aus, dass der Gestaltungsbeirat als Ehrenamt gesehen wird, ein überschaubares Sitzungsgeld o. ä. sollte gezahlt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zur Bildung eines Gestaltungsbeirates zu. Er beauftragt die Verwaltung, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, diese mit der Architektenschaft zu diskutieren und dem Rat der Stadt zum Beschluss vorzulegen.

Dies steht unter dem Vorbehalt einer Sicherstellung der erforderlichen Finanzierung (siehe unter Punkt "Kosten", Seite 2).

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund" gilt als eingebracht und wird bei Vorlage der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat erneut aufgerufen.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Errichtung einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik mit Institutsambulanz auf dem Grundstück in Dortmund-Brackel, Schimmelstraße 15
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00601-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Hochbauangelegenheiten
Zu 7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00545-01)

Herr StD Fehlemann macht den Vorschlag, dass nach Überprüfung mit Hilfe des Immobiliencon-trollings bei der Sanierung der Paul-Dohrmann-Schule die weniger belastete Turnhalle herausgenommen und dafür die PCB-belastete Hauptschule Am Ostpark saniert wird. Eine Vorlage für die Hauptschule Am Ostpark wird im AUSW voraussichtlich am 04.04.2001 behandelt werden. Auf die Kritik des Herrn RM Knieling erläutert Herr StD Fehlemann, dass die PCB-Belastung in den Schulen eine Sanierung ohne Einhaltung der VOB-Fristen, ohne Ausschreibung, per Dringlichkeits-beschluss und durch Einbringen der Vorlagen "über Kopf" erlaubt.

Herr RM Knieling fragt nach der aktuellen Liste der Messergebnisse in den Schulen, er verlangt eine Liste über die als nächstes zu sanierenden Schulen in der nächsten Schulausschusssitzung.

Herr StD Fehlemann bittet darum, das Verfahren mit zu tragen, da auf diese Art die nicht so belastete Turnhalle herausgenommen wird und die belastete Hauptschule Am Ostpark saniert werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, den Beschluss des Rates vom 01.03.2001, soweit dieser die Sanierung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule betrifft, aufzuheben und folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes (ohne: "und der Turnhalle") der Paul-Dohrmann-Schule, Sanderoth 2 in Do-Scharnhorst mit Gesamtkosten von 8.550.000,-- DM (vorher: 10.650.000,00 DM).

Zu 7.2 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum"
hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00565-01)

Herr RM Krüger stellt fest, dass in Dortmund noch nie in der angekündigten Höhe Sponsorengelder erlangt wurden. Die Umfeldgestaltung wird weitere Kosten verursachen. Da bereits Leistungen erbracht wurden, müsste abgewogen werden, ob das Projekt weitergeführt wird.

Herr RM Tech spricht sich für dieses Projekt aus, da es der Aufwertung diene und ein wichtiges Vorzeigeobjekt für die Kinder und Jugendlichen im Dortmunder Norden sei. Im Namen der SPD-Fraktion stimmt er der Vorlage aus baurechtlicher Sicht zu.

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass erst der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, inzwischen sind bereits viele Vorleistungen erbracht worden. Da auch an die Folgekosten gedacht werden müsse, bleibt er im Namen der CDU-Fraktion bei einem Nein zum Bau des Big Tipi.

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage des Herrn RM Jung, dass der Bauantrag Ende Januar 2001 eingereicht und anschließend überarbeitet und ergänzt wurde. Am 09.03.2001 wurde der Bauantrag erneut dem Bauordnungsamt vorgelegt. Dem Jugendamt wurde aufgegeben, verschiedene Punkte nachzuliefern, z. B. das Brandschutzkonzept, Ausgänge und Rettungswege. Dies ist darin begründet, dass andere Anforderungen an das Big Tipi zu stellen sind, da es dauerhaft aufgestellt werden soll.

Da das Ergebnis der ersten Abstimmung angezweifelt wird, wird nach nochmaliger Abstimmung folgender Beschluss festgehalten:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage "Errichtung der 'Erlebniswelt Fredenbaum‘, hier: Aufbau des 'Tig Tipi‘ - 1. Bauabschnitt (Baubeschluss)" bei Stimmengleichheit (dafür: 11, dagegen: 11) und zwei Enthaltungen ab.

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW IIIa) von der Straße Bärenbruch bis Sunderweg
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00480-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW IIIa) von der Straße Bärenbruch bis Sunderweg, einschließlich der Auf- und Abfahrtsrampen Sunderweg/Westfalia- und Huckarder Straße, der Parallelfahrbahnen im Kreuzungsbereich mit der A 45 sowie der Auf- und Abfahrtsspuren Bärenbruch mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart "nur für den Kraftfahrverkehr" für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße.

Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1- unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu 11.1.1 - unbesetzt -
Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 11.2.1 - unbesetzt -

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1- unbesetzt -


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung - nach vorübergehender Unterbrechung der Sitzung - um 18.15 Uhr schließt.



J u n g G e r s z e w s k i S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 20.03.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 28. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 14.03.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Bade i. V. für Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein (ab 15.30 Uhr)
Herr RM Mielicki i. V. für Herrn RM Drabig
Herr RM Pisula i. V. für Herrn RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote (ab 15.30 Uhr)
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky (ab 15.20 Uhr)
Herr RM Jostes
Frau RM Kräft
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech (15.05 - 17.10 Uhr)
Herr RM Leniger i. V. für Herrn RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff (15.05 - 17.20 Uhr)
Herr s. B. Weikert
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
StR Sierau, 6/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Rüsse, StA 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL zu TOP 2.1
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
Herr Wagenhäuser, Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 3.1
Frau Schulte-Bories, Verbraucher-Zentrale NRW zu TOP 3.1
Herr Dannemann, Erdbaulaboratorium Ahlenberg zu TOP 4.4
Herr Stemmler, Erdbaulaboratorium Ahlenberg zu TOP 4.4
Herr Pohle, Fischer Ingenieurbüro zu TOP 4.4


Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Gerszewski benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des AUSW am 14.02.2001

2. Haushaltsangelegenheiten
2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)
(wurde in der Sitzung am 31.01.2001 eingebracht)




Hierzu liegen vor:
- der CDU-Antrag vom 07.02.2001 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte"
- ein Auszug aus der Sitzung des AUSW vom 14.02.2001 in dieser Angelegenheit

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW - (Drucksache-Nr. 00696-01)
- Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale
3.2 Genehmigung einer Abfallumladeanlage an der Heinrich-August-Schulte-Straße,
44147 Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00515-01)
3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 26.02.2001 mit der Bezeichnung "Verzögerung des Satzungsbeschlusses zum Landschaftsplan Dortmund-Süd", Bitte um Stellungnahme

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00450-01)
4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 131 - Erdbeerfeld
I. Entscheidung über Anregung aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00528-01)
4.3 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00598-01)
4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix-Ost
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01)
(wird nachversandt)
- Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter
4.5 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 bzw. Bitte um Stellungnahme
4.6 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)
(wurde zur Sitzung am 28.02.2001 versandt)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Errichtung einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik mit Institutsambulanz auf dem Grundstück in Dortmund-Brackel, Schimmelstraße 15
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00601-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -


7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00545-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW IIIa) von der Straße Bärenbruch bis Sunderweg
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00480-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 - unbesetzt -

Herr RM Jung schlägt vor, TOP 3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -, (Drucksache-Nr. 00696-01) und - Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale und TOP 4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix See (Phoenix Ost) in Dortmund-Hörde, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01), - Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter zu Beginn der Sitzung zu behandeln, da hierzu Gäste eingeladen sind.

Die Verwaltung hat darum gebeten, die Tagesordnung um den TOP 7.2 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum", hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt (Baubeschluss),
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00565-01) zu erweitern.

Die Dringlichkeit wird allgemein anerkannt.

Außerdem hat Herr RM Münch die Bitte vorgebracht, die TO um die TOP a) Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Verschüttung des Siepens am Gardenkamp", b) Vorschlag der Bürgerliste vom 03.02.01 bzw. 11.02.01 mit der Bezeichnung "Umweltverträgliche Reitwege im Kurler Busch" und c) Vorschlag der Bürgerliste vom 11.02.01 mit der Bezeichnung "Sperrung der Aplerbecker Waldstraße" zu erweitern.

Herr RM Tech spricht sich im Namen der SPD-Fraktion gegen die Erweiterung der Tagesordnung um die drei Tagesordnungspunkte, die Vorschläge des Herrn RM Münch, aus. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Dringlichkeit bei diesen drei TOP‘s abgelehnt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.


Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des AUSW am 14.02.2001

Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift.



Zu 3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
(Drucksache-Nr. 00696-01)
- Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale

Herr Wagenhäuser, Verbraucher-Zentrale NRW, erläutert den Jahresbericht der Abfall- und Umweltberatung für das Jahr 2000. Er geht insbesondere auf die Nachfrageschwerpunkte, Aktionsangebote und Medienresonanz ein und gibt anschließend einen Ausblick auf das laufende Jahr.

Herr RM Tech hält die Öffnungszeiten und die Erreichbarkeit der Verbraucher-Zentrale nicht für ausreichend. Zudem fragt er, wie sich die Verbraucher-Zentrale über Schädlingsbekämpfungsmittel informiert.

Herr RM Münch interessiert sich dafür, ob die Verbraucher-Zentrale eine umweltmedizinische Beratung durch einen Umweltarzt durchführen lässt oder eine Beratung durch die Verbraucher-Zentrale erfolgt.

Herr Wagenhäuser bietet an drei halben Tagen eine persönliche Beratung an, außerdem ist er telefonisch und über einen Anrufbeantworter für Verbraucher erreichbar. Die Sachkompetenz für Schädlingsbekämpfung hat er als Diplom-Ökotrophologe, bei Jahresaktionen erfolgt zudem eine Fortbildung über die Abteilung in Düsseldorf, wo auch ein Chemiker für weitere Nachfragen zur Verfügung steht. Die umweltmedizinische Beratung findet in enger Kooperation mit dem Gesundheitsamt statt. Die Beratung bei der Verbraucher-Zentrale sieht hier eine Sondierung vor, d. h. das Problem wird zu erfassen versucht und ggf. wird an Umweltmediziner verwiesen. Außerdem bietet die Verbraucher-Zentrale eine Liste von empfehlenswerten Schadstoffmessinstituten.

Frau Schulte-Bories ergänzt, dass ein Projektantrag gestellt wurde, damit die Verbraucher-Zentrale zukünftig Patienten- und Gesundheitsberatung anbieten könne. Derzeitig laufen Projekte in wenigen Städten. Falls zusätzliche Bundesmittel genehmigt werden, könnte dann auch eine Patienten- und Gesundheitsberatung angeboten werden. Zur Zeit erfolgt dies nur über schriftliche Informationen. Zu den Öffnungszeiten erklärt sie, dass die Öffnungszeiten der Verbraucher-Zentrale insgesamt länger sind als die Erreichbarkeit des Abfall- und Umweltberaters alleine. Nur macht sie auch darauf aufmerksam, dass die Öffnungszeiten mit nur 2,5 Planstellen abgedeckt werden müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Abfall- und Umweltberatung zur Kenntnis.

Zu 4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix See (Phoenix Ost) in Dortmund-Hörde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01)
(wird nachversandt)
- Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter

Herr StR Sierau stellt kurz die Planung für den Strukturwandel auf dem Gelände des ehemaligen Stahlwerks, auf Phoenix-Ost, vor. Auf dem Gelände ist ein See geplant, an dem Wohnen und eine Erweiterung der Hörder City geplant sei. Mit Beschluss vom 13.04.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Diese Machbarkeitsstudie wird heute vorgestellt. Das Ergebnis zeigt, dass ein See technisch an dieser Stelle machbar ist. Aspekte, wie Denkmalschutz, Verkehrsführung im Umfeld und der Zeitplan für die Realisierung, wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitet. Auf dieser Grundlage solle eine Standortgesellschaft gegründet werden, die die Fläche erwerben und entwickeln soll. Der kommunale Haushalt soll dabei nicht in Anspruch genommen werden.

Herr Dannemann vom Erdbaulaboratorium Ahlenberg gibt die Antworten auf folgende Fragen:
1. Ist an dieser Stelle ein See machbar?
2. Welche Wasserqualität ist zu erreichen?
3. Wohin kann der Seeaushub, das Material, gebracht werden?

Zu 1. Ein See mit einer Fläche von 31 Hektar kann nur erstellt werden, wenn er im Grundwasser liegt. Eventuell sind Tagesbrüche vorhanden. Der See ist so auszubilden, dass er im heutigen Grundwasserstand auspendelt. Der erforderliche Wasserspiegel wird sich offenbar halten lassen und noch einen Zustrom aus dem angrenzenden Gelände erhalten. Der See könnte zur Vorflut des Gesamtgeländes werden. Die Zuspeisung erfolgt aus dem Grundwasser, dem Hörder Bach und der Emscher.
Zu 2. Die Emscher wird am Rande des Sees entlang geführt werden. Nur eine geringe Zuspeisung wird aus der Emscher erfolgen. Ein Großteil des Wassers wird aus dem Grundwasser kommen. Die Hauptzuspeisung wird über den Hörder Bach kommen, der mögliche Zufluss aus dem Hörder Bach beträgt 300 Liter/Sekunde im Durchschnitt. Nur 40 Liter/Sekunde laufen bei trockenem Wetter aus der Emscher zu.
Zu 3. Auszuheben sind Boden, Bauschutt, Beton und Produktionsrückstände, wie Schlacke und Asche. Der gewachsene Boden, der Lehmboden, kann für die Abdeckung der Bauflächen genutzt werden. Der Untergrund wird aus den anfallenden Auffüllungen und dem Lehm - je nach Nutzung - aufgebaut. Der Gesamtaushub beläuft sich auf ca. 3 Mio Kubikmeter. Auf dem Gelände Phoenix-Ost selbst könnten 1,3 Mio. Kubikmeter untergebracht werden. Die Flächen Phoenix-Ost und -West können nach dem Bodenschutzgesetz zusammengefasst werden, so dass eine Umlagerung von der einen auf die andere Fläche erfolgen kann. Das umgelagerte Material wird erst aufbereitet und dann auf der Fläche Phoenix-Ost untergebracht.

Herr RM Tech und Herr RM Jostes sind erfreut darüber, dass die Attraktivität des Stadtteils erheblich erhöht wird.

Herr RM Jostes fordert für das Gelände einen Wettbewerb und macht deutlich, dass auf dem Gelände Phoenix-West keine Verzögerung eintreten darf.

Auch Herr RM Krüger erinnert an die Forderung nach einem Wettbewerb und fragt nach der Altlastensituation.

Herr RM Münch ist für einen schnellen Beginn bei der Entwicklung des Geländes. Er weist darauf hin, dass in Dortmund nährstoffreichreicher Boden und häufig nährstoffreicher Niederschlag ist. Er stellt die Frage nach den Auswirkungen auf die Wasserqualität.

Herr RM Knieling begrüßt, dass die Verwaltung von einer Verknüpfung der Gelände Phoenix-Ost und -West ausgeht. Er fordert, dass bei Gründung einer Standortgesellschaft deren Funktion festgelegt wird. Er wünscht sich einen Wettbewerb bei Beteiligung der entsprechenden Fachleute sowie eine schnelle Realisierung des Projektes.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr macht deutlich, dass die Entwicklung des Geländes wirtschaftlich bleiben muss.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass aus Sicht der Landesregierung die Flächen Phoenix-Ost und -West Zukunftsstandorte mit 200 Hektar sind. An die Entwicklung werden hohe Qualitätsanforde-rungen gestellt. Bei Fördermaßnahmen soll das Projekt landesseitig berücksichtigt werden. Hier findet ein Strukturwandel mit Flächenangeboten für die Bereiche Arbeiten, Wohnen, Freizeitgestaltung und Landschaft statt. Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass die Konzeption realistisch ist und dass das Projekt eine deutliche Verbesserung der Standortqualität in dieser Stadt bedeute.

Zur Altlastensituation erklärt Herr StR Sierau, dass das Bodenmanagement eine Aufbereitung des Bodens, ggf. eine Kapselung oder Verarbeitung, erfolgt. Die Wasserqualität wird nicht beeinträchtigt werden. Zum 30.09.01 ist geplant, die Produktion der Hermannshütte einzustellen. Die Machbarkeitsstudie gibt bereits einen Zeitraum von 8 Jahren für das Projekt an.

Zur Frage des Herrn s. B. Weikert nach den derzeitigen Arbeitsplätzen, die auf dem Gelände zunächst nicht bleiben können, verweist Herr StR Sierau auf Gespräche mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer, der Verlagerungen plant. Im Augenblick kann dazu abschließend noch nichts gesagt werden. Die Standortgesellschaft muss hier Regelungen finden.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich für die Erhaltung der Gebäude auf dem Gelände Phoenix-West aus, da die denkmalwürdigen Gebäude durch den See auf Phoenix-Ost nicht erhalten bleiben können.

Herr RM Münch fragt nach der Machbarkeit einer Grünbrücke im Bereich der Faßstraße in Höhe der Eisenbahnbrücke, um durch einen Ausbau der Eisenbahnbrücke eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Phoenix-Ost und -West zu schaffen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass im Konzept der Verwaltung entlang der renaturierten Emscher ein Fuß- und Radweg enthalten ist. Durch den See auf Phoenix-Ost kommt es zu einer Mikroklimaverbesserung. Auf die Frage der Frau RM Kröger-Brenner erklärt er, dass durch das Verbringen des Bodenaushubs auf Phoenix-West zeitlich und gestalterisch das Besiedeln des südlichen Bereichs in keiner Weise in den nächsten Jahren beeinträchtigt wird. In der Abwägung zwischen den städtebaulichen und gestalterischen Planungen ist seines Erachtens ein Abräumen der vorhandenen Denkmale gerechtfertigt. Das Qualifizierungskolloquium in der letzten Woche mit den neuen Eigentümern von Phoenix-West, der LEG und dem Land wurde deutlich, dass die denkmalwerten Gebäude mit städtebaulicher Relevanz als "Adresse" genutzt werden können, unter der Voraussetzung, dass sich dies rechnet. Die Denkmale müssen einer neuen Nutzung zugeführt werden und eine positive Ausstrahlung für die zukünftige Flächennutzung haben. Zu einem späteren Zeitpunkt wird eine konkrete Rahmenplanung für Phoenix-West vorgestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Phoenix See in Dortmund-Hörde zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 4 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Standortgesellschaft zu betreiben. Aufgabe der Standortgesellschaft wird es sein, die Fläche zu erwerben und zu entwickeln. Darüber hinaus hat sie auch die Finanzierbarkeit sicherzustellen, ohne den kommunalen Haushalt in Anspruch zu nehmen.

Zu 2. Haushaltsangelegenheiten
Zu 2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001
Anlage: Lesehilfe
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00397-01)
(wurde am 31.01.2001 eingebracht)
- der CDU-Antrag vom 07.02.2001 mit der Bezeichnung "Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte"
- ein Auszug aus der Sitzung des AUSW vom 14.02.2001 in dieser Angelegenheit
- Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Haushaltsangelegenheiten"

Herr RM Jung weist darauf hin, dass folgende Unterlagen vorliegen:
- die Vorlage "Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001",
- die Lesehilfe,
- ein Antrag der SPD-Fraktion zu "Haushaltsangelegenheiten" und
- ein Antrag der CDU-Fraktion zur "Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte", dessen Beschlussfassung haushaltsrelevant ist.

Auf die Bitte des Herrn RM Jung, zu den erforderlichen Planstellen für die Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte eine Aussage zu treffen, erläutert Herr StR Sierau, dass im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Innenstadt-Nord über das Areal Westfalenhütte nachgedacht wurde und wird. Mit dem Grundstückseigentümer gab es bereits Gespräche über die Nutzungsabsichten. Es ist noch nicht klar, ob über die Fläche verfügt werden kann. Um den im CDU-Antrag genannten Wettbewerb vorzubereiten, müssen verschiedene Fragestellungen und Einzelprobleme geklärt werden, z. B. müssen Gutachten zum Thema Bergbau, zur Altlastensituation, zum Denkmalschutz und zum Nutzungsgefüge erstellt werden, und die Wirtschaftlichkeit ist zu prüfen. Die Erarbeitung eines fundierten und komplexen Konzeptes wird ca. einen Zeitraum von zwei Jahren dauern. Dafür müsste ca. eine Mio. DM aufgewandt werden, davon fallen für die vorlaufenden Gutachten ca. 250.000,-- DM, für das Entwicklungsgutachten ca. 500.000,-- DM, für Personaleinsatz ca. 200.000,-- DM an und die Kosten für Management und Nebenkosten fallen noch an. Ein Teil könnte von TKS übernommen werden und evtl. ist eine Landesförderung möglich. Es ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil für die Stadt bei ca. 260.000,-- DM liegt. Diese Zahlen haben nur vorläufigen Charakter. Es ist die Frage, ob die Planungen schon bald umsetzbar sind und ob es für diese Fläche Westfalenhütte eine Nachfrage geben wird.

Herr StR Sierau empfiehlt, sich zunächst weiter um die Flächen zu kümmern, bei denen die Planung bereits weiter fortgeschritten ist, insbesondere aufgrund der vorhandenen Personalressourcen. Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wird es eine Abstimmung über die Ziele mit den Akteuren geben und diese Ziele werden sich im Flächennutzungsplan wiederfinden. Im Zusammenhang mit dem Haushaltssicherungskonzept besteht die Situation, dass nicht alle freien Stellen wiederbesetzt werden können. Ein Beschluss über den vorliegenden CDU-Antrag mit dem Hintergrund, dass die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für dieses Projekt gesondert - außerhalb der Dezernatsbudgets 6 und 7 - bereitzustellen sind, hätte zur Folge, dass andere Projekte nicht wie geplant weiterlaufen könnten. Die Arbeits- und Haushaltssituation machten ggf. eine Veränderung der Prioritäten erforderlich.

Herr RM Tech macht deutlich, dass die SPD-Fraktion mit dem bisherigen Procedere in Sachen Haushalt nicht einverstanden sei. Er beantragt, die Vorlage durchlaufen zu lassen, um im Rat zu entscheiden. Er macht den Vorschlag, das Thema Haushalt als Gesamtpaket im Rat zu verabschieden.

Herr RM Jostes bringt im Namen der CDU-Fraktion die Unzufriedenheit über die diesjährigen Haushaltsberatungen zum Ausdruck. Er spricht sich dafür aus, dass der AUSW deutlich machen sollte, was vom Haushalt erwartet wird. Im Namen der CDU-Fraktion hebt er die Punkte hervor, die im AUSW wichtig sind und für die es für die weiteren Haushaltsberatungen eine Meinung im Ausschuss geben müsse. Dazu gehören insbesondere die Projekte Boulevard Kampstraße mit Umfeld, Hansastraße mit Hansaplatz, Überbauung Hauptbahnhof mit Umfeld, Kreuzung Ophoff, Umfeld Westfalenhalle, Phoenix-Ost und -West, Westfalenhütte, Flächennutzungsplan etc. Herr RM Jostes fordert weiterhin gute und schnelle Arbeit. Diese lasse keine Kürzungen zu, ggf. eher Aufstockungen. Er stellt die Wichtigkeit der Fachbereiche für bestimmte Aufgaben dar. Ansonsten sieht er die Notwendigkeit für den Wohnungsbau in allen Facetten und erkennt keinen Bedarf an Spitzenfinan-zierungen oder an verbilligten Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau. Die Ausweisung von Flächen für Geschosswohnungsbau und von Neubauflächen hält er für besonders wichtig. Die Eigentumsbildung sollte mit festen Prämien gefördert werden. Weitere Diskussionen sind notwendig. Ggf. werden im Rat noch Anträge zum Thema Haushalt gestellt werden.

Herr RM Krüger macht den Vorschlag, dass der AUSW keine Empfehlung in Sachen Haushaltsberatungen ausspricht. Er fordert die Darstellung der Folgen, die entstehen, wenn Einsparungen durchgeführt werden. Wie die Schwerpunktsetzung sich verändern wird, sollte von der Verwaltung dargestellt werden.




Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung hat den Haushaltplan-Entwurf 2001 für seine Fachbereiche einer Beratung unterzogen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Haushaltsangelegenheiten", der folgenden Wortlaut hat, zu:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die im laufenden Haushaltsjahr zur Erzielung der vorgegebenen Einsparquoten vorgesehenen Maßnahmen regelmäßig dem Ausschuss vorzulegen.

Im Bedarfsfall ist darzustellen, wo beabsichtigte Einsparungsmaßnahmen Beschlüsse des Rates oder des Ausschusses berühren."


Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Jahresbericht 2000 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
(Drucksache-Nr. 00696-01)
- Mündlicher Bericht durch die Verbraucherzentrale

Der Tagesordnungspunkt ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

Zu 3.2 Genehmigung einer Abfallumladeanlage an der Heinrich-August-Schulte-Straße,
44147 Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00515-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.3 Vorschlag der Bürgerliste vom 26.02.2001 mit der Bezeichnung "Verzögerung des Satzungsbeschlusses zum Landschaftsplan Dortmund-Süd", Bitte um Stellungnahme

Laut Herrn Dr. Grote basiert die Verzögerung des Satzungsbeschlusses zum Landschaftsplan Dortmund-Süd darauf, dass der Landschaftsplan noch einer rechtlichen Bewertung unterzogen wurde. Es ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss zum Landschaftsplan Dortmund-Süd am 04.04.2001 im AUSW zu behandeln.

Nach Meinung des Herrn RM Münch sieht die Landesanstalt für Ökologie zum GEP-Verfahren mehr Bereiche als naturschutzwürdig an als das Umweltamt. Er fragt nach, ob es zu Nachbesserungen und Vergrößerungen der Naturschutzgebiete kommen wird.

Herr Dr. Grote macht deutlich, dass der Vorschlag des Umweltamtes zum Teil auf der Grundlage eines ökologischen Fachbeitrages der Landesanstalt für Ökologie beruhe, aber er enthält auch die planerische Arbeit, z. B. dass bestimmte Dinge in einem Landschaftsplan nicht machbar sind. Er schlägt vor, weitergehende Festsetzungen im Zusammenhang mit dem Entwurf des Landschaftsplanes und der Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes zu diskutieren.








Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP) Lü 156 - Wideybachtal -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00450-01)

Herr RM Münch hält die Abstandsfläche zum Wideybachtal für zu gering.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan Lü156 - Wideybachtal - geprüft und beschließt, den Anregungen unter Punkt 7.1 bis 7.3 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 9 beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) sowie §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes offengelegte Begründung vom 21.08.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9 und 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.02.2001 dem Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Vorhaben- und Erschließungsplan Lü 156 - Wideybachtal - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO

V. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes Lü 156 - Wideybachtal - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

Zu 4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 131 - Erdbeerfeld
I. Entscheidung über Anregung aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 131
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 131
V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00528-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Mg 131 - Erdbeerfeld - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den unter Punkt 6.1 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.2 und 6.3 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen;
- den unter Punkt 6.4 und 6.5 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1. genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7.2 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. Der Rat beschließt, dem Bebauungsplan Mg 131 -Erdbeerfeld- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 06.02.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



V. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 131 -Erdbeerfeld- die unter Punkt 2. -Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord- aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791)

Zu 4.3 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00598-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat stimmt dem Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche zu. Er beauftragt die Verwaltung, die nachfolgende Vereinbarung abzuschließen.

Zu 4.4 Machbarkeitsstudie Phoenix See (Phoenix Ost) in Dortmund-Hörde
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00627-01)
(wird nachversandt)
- Mündlicher Bericht durch Herrn StR Sierau und die Gutachter

Der Tagesordnungspunkt ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

Zu 4.5 Masterplan Mobilität
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00465-01)
(wurde zur Sitzung am 14.02.2001 versandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" bzw. Bitte um Stellungnahme (Drucksache-Nr. 00465-01AT)
- Stellungnahme des Herrn StR Sierau zu vorgenanntem Antrag vom 28.02.2001
- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" (Drucksache-Nr. 00465-01AT)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" (Drucksache-Nr. 00465-01AT)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verweist auf den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001, der den gemeinsamen Antrag vom 14.02.2001 ersetzt, und erläutert die Änderungen. Buchstabe C des CDU-Antrages vom 12.03.2001 kann sie nicht zustimmen.

Herr RM Tech erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass den Buchstaben A und B des CDU-Antrages zugestimmt werden kann und dem Buchstaben C nicht gefolgt wird.

Herr RM Jostes erläutert, dass auf den Buchstaben C des CDU-Antrages nicht verzichtet werden sollte, um bestehende Beschlüsse nicht wieder in Frage zu stellen.

Herr RM Jung ergänzt, dass der Masterplan Mobilität durch den Rat beschlossen und die Vorarbeit dazu im AUSW geleistet werde. Die Vorarbeit für den AUSW leisten die Verwaltung und der begleitende Arbeitskreis Verkehr (Verkehrsbeirat). Planungsprozesse, die projektbezogen stattfinden, werden fortgeführt.

Herr RM Krüger ist der Meinung, dass nicht alle Planungen fortgeführt werden sollen.

Herr StR Sierau stellt fest, dass aufgrund des Masterplans jetzt nicht alle Planungen gestoppt werden dürfen. Das Themenfeld Mobilität biete noch viele unbearbeitete Punkte. Die derzeitige Planung sehe die erste Beiratssitzung am 26.04.2001 um 10.00 Uhr im Ratssitzungssaal vor.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Stärke der Fraktionsvertreter im Verkehrsbeirat noch unklar sei. Die Anzahl müsse noch festgelegt werden.

Beschluss:
a) Der AUSW stimmt einstimmig dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" zu und beschließt folgende Abänderung der Vorschlagsliste für den Arbeitskreis Verkehr:
"1. Anstelle der Kategorie "Automobilclubs" schlagen wir "Verkehrsverbände/-initiativen" vor. Bei dieser Gruppe können sowohl ADAC als auch ADFC, VCD, Pro Bahn und Fuß e.V. eingeordnet werden.
2. Weiter sind einzubeziehen:
- VertreterInnen von Behindertenorganisationen
- Jugendring und Kinderbüro der Stadt
- Agendabüro."

Außerdem ersetzt folgender Absatz den im Beschlussvorschlag der Verwaltung genannten Punkt 6:

"Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend den Vorschlägen von Politik und Verwaltung einzurichten. Aufgabe des Arbeitskreises als zentralem Diskussions- und Abstimmungsgremium ist es, über Ziele und Maßnahmen der künftigen Verkehrsplanung zu beraten und einen möglichst weitgehenden Konsens zu erzielen. Der Arbeitskreis tagt viermal jährlich."

b) Gleichzeitig stimmt der AUSW einstimmig den Buchstaben A und B des CDU-Antrages vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Masterplan Mobilität" unter der Maßgabe, dass der Arbeitskreis viermal jährlich tagt, zu. Der CDU-Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung der Vorlage mit folgenden Ergänzungen:

A) Der begleitende Arbeitskreis Verkehr (Verkehrsbeirat) erhält den Status eines
beratenden Gremiums und tritt vierteljährlich zusammen. Die Federführung zur
Erarbeitung des Masterplanes Mobilität einschließlich der Beschlussfassung bleibt beim Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

B) Der Arbeitskreis Verkehr arbeitet ehrenamtlich. Sitzungsgeld und Fahrtkosten werden
nicht erstattet."

Buchstabe C des vorgenannten CDU-Antrages erhält folgende gegenüber dem CDU-Antrag veränderte Formulierung, die mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wird:

"Die bestehenden projektbezogenen Planungsprozesse werden ungeachtet der Erarbeitung des Masterplans Mobilität fortgeführt."

c) Unter Berücksichtigung dieser Änderungen empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt:
1. Der Masterplan Mobilität ist unter Berücksichtigung der Agenda 21 und der dort formulierten Nachhaltigkeitsprinzipien zu entwickeln.
2. Der Masterplan Mobilität soll in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

3. Der Masterplan Mobilität wird auf der Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse zu verkehrlichen Vorhaben in Dortmund entwickelt. Ein Schwerpunkt des Masterplans ist die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationsstrategien zur Bewältigung des Verkehrs.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die vorliegenden Verkehrsprognosen für das Jahr 2015 durch ein Ingenieurbüro fortschreiben zu lassen.
5. Zur inhaltlichen Erarbeitung des Masterplans Mobilität wird ein qualifiziertes Ingenieurbüro hinzugezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftragsvergabe vorzubereiten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Arbeitskreis Verkehr entsprechend der in der Anlage 2 dargestellten Zusammensetzung einzuberufen. Die Auftaktveranstaltung soll Anfang 2001 stattfinden.
7. Der Arbeitskreis Verkehr soll durch einen externen, unabhängigen Moderator begleitet werden.
8. Der Masterplan Mobilität wird durch eine bereit angelegte Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
9. Die Ergebnisse der gutachterlichten Untersuchung, der Diskussionen und Abstimmungen im Arbeitskreis sowie der Beiträge aus der Bürgerschaft werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan Mobilität soll bis Ende des Jahres 2002 fertiggestellt werden.

Zu 4.6 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00530-01)
(wurde zur Sitzung am 28.02.2001 versandt)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Bildung eines
Gestaltungsbeirates in Dortmund" (Drucksache-Nr. 00530-01AT)

Herr StR Sierau berichtet über Gespräche mit Vertretern der Architektenverbände, die einen Gestaltungsbeirat begrüßen. Die Geschäftsordnung und die personelle Besetzung werden mit den Verbänden abgestimmt. Wirtschaftliche oder Gewissenskonflikte, die aus der Mitarbeit im Gestaltungsbeirat entstehen können, sind zu vermeiden. Das bedeutet, es könnten Personen außerhalb des Berufes oder auch solche, die nicht aus der Region kommen, und die einen Bezug zu Dortmund haben, in den Gestaltungsbeirat berufen werden. Ein Sitzungsgeld sollte vorgesehen werden, auch wenn die Tätigkeit als Ehrenamt angesehen wird. Vor der Sommerpause könnte ggf. die erste Sitzung des Beirates einberufen werden.

Herr RM Berndsen ist der Meinung, dass eher ein Sitzungsgeld gezahlt werden wollte, als dass Fahrtkosten erstattet werden.

Herr RM Tech will mit dem Gestaltungsbeirat mehr Qualität erreichen. Er schlägt vor, den CDU-Antrag in die Diskussion bei der Verwaltung einfließen zu lassen. Bei Vorlage der Geschäftsordnung ist zu prüfen, inwieweit der Antrag berücksichtigt wurde.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr meint, der Sitzungsrhythmus eines Beirates sollte von der Notwendigkeit des Tagens abhängig gemacht werden.

Herr RM Jostes erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Er spricht sich dafür aus, dass der Gestaltungsbeirat als Ehrenamt gesehen wird, ein überschaubares Sitzungsgeld o. ä. sollte gezahlt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zur Bildung eines Gestaltungsbeirates zu. Er beauftragt die Verwaltung, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, diese mit der Architektenschaft zu diskutieren und dem Rat der Stadt zum Beschluss vorzulegen.

Dies steht unter dem Vorbehalt einer Sicherstellung der erforderlichen Finanzierung (siehe unter Punkt "Kosten", Seite 2).

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund" gilt als eingebracht und wird bei Vorlage der Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat erneut aufgerufen.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
Zu 5.1 Errichtung einer gerontopsychiatrischen Tagesklinik mit Institutsambulanz auf dem Grundstück in Dortmund-Brackel, Schimmelstraße 15
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00601-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 - unbesetzt -

Zu 7. Hochbauangelegenheiten
Zu 7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Paul-Dohrmann-Schule (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00545-01)

Herr StD Fehlemann macht den Vorschlag, dass nach Überprüfung mit Hilfe des Immobiliencon-trollings bei der Sanierung der Paul-Dohrmann-Schule die weniger belastete Turnhalle herausgenommen und dafür die PCB-belastete Hauptschule Am Ostpark saniert wird. Eine Vorlage für die Hauptschule Am Ostpark wird im AUSW voraussichtlich am 04.04.2001 behandelt werden. Auf die Kritik des Herrn RM Knieling erläutert Herr StD Fehlemann, dass die PCB-Belastung in den Schulen eine Sanierung ohne Einhaltung der VOB-Fristen, ohne Ausschreibung, per Dringlichkeits-beschluss und durch Einbringen der Vorlagen "über Kopf" erlaubt.

Herr RM Knieling fragt nach der aktuellen Liste der Messergebnisse in den Schulen, er verlangt eine Liste über die als nächstes zu sanierenden Schulen in der nächsten Schulausschusssitzung.

Herr StD Fehlemann bittet darum, das Verfahren mit zu tragen, da auf diese Art die nicht so belastete Turnhalle herausgenommen wird und die belastete Hauptschule Am Ostpark saniert werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, den Beschluss des Rates vom 01.03.2001, soweit dieser die Sanierung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule betrifft, aufzuheben und folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes (ohne: "und der Turnhalle") der Paul-Dohrmann-Schule, Sanderoth 2 in Do-Scharnhorst mit Gesamtkosten von 8.550.000,-- DM (vorher: 10.650.000,00 DM).

Zu 7.2 Errichtung der "Erlebniswelt Fredenbaum"
hier: Aufbau des "Big Tipi" - 1. Bauabschnitt (Baubeschluss)
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00565-01)

Herr RM Krüger stellt fest, dass in Dortmund noch nie in der angekündigten Höhe Sponsorengelder erlangt wurden. Die Umfeldgestaltung wird weitere Kosten verursachen. Da bereits Leistungen erbracht wurden, müsste abgewogen werden, ob das Projekt weitergeführt wird.

Herr RM Tech spricht sich für dieses Projekt aus, da es der Aufwertung diene und ein wichtiges Vorzeigeobjekt für die Kinder und Jugendlichen im Dortmunder Norden sei. Im Namen der SPD-Fraktion stimmt er der Vorlage aus baurechtlicher Sicht zu.

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass erst der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, inzwischen sind bereits viele Vorleistungen erbracht worden. Da auch an die Folgekosten gedacht werden müsse, bleibt er im Namen der CDU-Fraktion bei einem Nein zum Bau des Big Tipi.

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage des Herrn RM Jung, dass der Bauantrag Ende Januar 2001 eingereicht und anschließend überarbeitet und ergänzt wurde. Am 09.03.2001 wurde der Bauantrag erneut dem Bauordnungsamt vorgelegt. Dem Jugendamt wurde aufgegeben, verschiedene Punkte nachzuliefern, z. B. das Brandschutzkonzept, Ausgänge und Rettungswege. Dies ist darin begründet, dass andere Anforderungen an das Big Tipi zu stellen sind, da es dauerhaft aufgestellt werden soll.

Da das Ergebnis der ersten Abstimmung angezweifelt wird, wird nach nochmaliger Abstimmung folgender Beschluss festgehalten:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage "Errichtung der 'Erlebniswelt Fredenbaum‘, hier: Aufbau des 'Tig Tipi‘ - 1. Bauabschnitt (Baubeschluss)" bei Stimmengleichheit (dafür: 11, dagegen: 11) und zwei Enthaltungen ab.

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
Zu 8.1 Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW IIIa) von der Straße Bärenbruch bis Sunderweg
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00480-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung eines Teilabschnittes der Mallinckrodtstraße (OW IIIa) von der Straße Bärenbruch bis Sunderweg, einschließlich der Auf- und Abfahrtsrampen Sunderweg/Westfalia- und Huckarder Straße, der Parallelfahrbahnen im Kreuzungsbereich mit der A 45 sowie der Auf- und Abfahrtsspuren Bärenbruch mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsart "nur für den Kraftfahrverkehr" für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße.

Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
Zu 9.1 - unbesetzt -

Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
Zu 10.1- unbesetzt -

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses
Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu 11.1.1 - unbesetzt -
Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 11.2.1 - unbesetzt -

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1- unbesetzt -


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung - nach vorübergehender Unterbrechung der Sitzung - um 18.15 Uhr schließt.



J u n g G e r s z e w s k i S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)