Niederschrift

über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 06.09.2011
Saal der Partnerstädte



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 17:00 - 19:10 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 06.09.2011, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barriefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.06.2011
1.5 Wahl einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks

2. Einwohnerfragestunde

3. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04013-11)

Entwurf einer Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks
(Drucksache Nr.: 04013-11-E2)

4. Vorlagen und Anträge

4.1 IntegrationshelferInnen an Schulen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04925-11)

4.2 Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03496-11)

Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
(Drucksache Nr.: 03496-11)

4.3 Begleitservice ÖPNV für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03501-11-E3)

Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011
(Drucksache Nr.: 03501-11-E3)

4.4 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

4.5 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04853-11)

4.6 Erhöhung der Anzahl Stellplätze für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer im Signal-Iduna-Park
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04949-11)

4.7 Stufen auf dem Hansaplatz
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04950-11)

4.8 Inklusionsvereinbarung des Behindertenpolitischen Netzwerks mit dem Klinikum Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04951-11)

4.9 Platzangebot für RollstuhlfahrerInnen im Signal Iduna Park
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04961-11)

5. Mitteilungen

5.1 Grundlagen der Barrierefreiheit; Einladung zu einer Fortbildungsveranstaltung "Barrierefreies Wohnen"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04952-11)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Herkelmann eröffnet die Sitzung, er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung fristgerecht eingeladen wurde und dass das Gremium beschlussfähig ist. Er dankt den anwesenden Schriftdolmetscherinnen und begrüßt die an der Sitzung teilnehmenden Gäste. Besonders begrüßt er Herrn Phil vom Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit sowie die Stadtinspektorenanwärter Herr Hahnen, Herr Göddertz und Herr Raspel, die in ihrer Projektarbeit das Thema „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Kommune“ bearbeiten. Weiter begrüßt er Frau Blotenberg als neues Mitglied in der Nachfolge von Herrn Beckmann sowie Herrn Weirauch und Frau Krampe vom Jugendamt zum Thema „Integrationshelfer/-innen an Schulen“.

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Opitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dies zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Auf Vorschlag von Herrn Herkelmann werden die TOPe 4.6 und 4.9 unter dem TOP 4.6 zusammengezogen. Die Tagesordnung wurde mit dieser Änderung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.06.2011

Hinweis: Herr Böckler war in der letzten Sitzung anwesend, ist aber nicht als Teilnehmer im Protokoll aufgeführt. Dafür entschuldigt sich der Vorsitzende.

Die Niederschrift über die 7 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.06.2011 wurde genehmigt.


zu TOP 1.5
Wahl einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks


Der Vorsitzende fragt, ob es neben Frau Sigrid Meyer weitere Kandidaten für dieses Amt gibt. Dies ist nicht der Fall. Er stellt fest, dass niemand eine geheime Wahl möchte und deshalb per Akklamation gewählt wird. Es gibt eine Enthaltung durch Herrn Mertens, alle übrigen Mitglieder stimmen für die Kandidatin. Der Vorsitzende gratuliert Frau Meyer, die die Wahl annimmt.


zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde:
(Drucksache Nr.: 05296-11-E1)

Frau Osterfeld fragt, ob die heutige Sitzung eine Sondersitzung ist und ob die Sitzung am 04.10.2011 überhaupt stattfindet.

Herr Herkelmann erläutert, dass die heutige Sitzung zusätzlich einberaumt wurde wegen des Berichts zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen und dass die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.10.2011 stattfinden wird.


Frau Osterfeld fügt hinzu, dass sie gerne das Thema Barrierefreiheit für Menschen mit seelischen Behinderungen stärker einbringen möchte, da dies auch ein wichtiges Thema sei.

Herr Schmidt erwidert, dass sich das Netzwerk immer freut über Hinweise und dies ein Anliegen sei, das man gerne aufnehme. Er bittet Frau Osterfeld, Frau Vollmer anzurufen. Das Netzwerk versuche auch schon seit einiger Zeit, einen Ansprechpartner für das Thema Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten zu finden.

Frau Schmidt verweist auf den AK Barrierefreiheit am 28.09.2011 im Rathaus, Saal Tremonia, wo man das Thema auch einbringen könnte.


Frau Herzog verweist auf eine Veranstaltung zum Thema Schwerhöriger Arbeitnehmer beim Integrationsfachdienst Franziskanerstraße und möchte wissen, wie sie dort Unterstützung erhalten kann.

Herr Herkelmann antwortet, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, dies bei der Anmeldung beim Veranstalter stets angeben und keine Scheu haben sollten, Hilfe auch deutlich anzufordern. Wenn dies nicht gelänge, sollten sich die Betroffenen beim Netzwerk melden.


zu TOP 2.2
Einwohnerfragestunde: Hörsame Schule
(Drucksache Nr.: 05296-11-E2)

Frau Katrin Kiupel meldet sich zu Wort und berichtet, dass sie eine hochgradig schwerhörige Tochter hat, die 2013 in eine Regelschule eingeschult werden soll. Zurzeit besucht das Kind einen Regelkindergarten, in dem Frau Kiupel schon für eine bessere Raumakustik gekämpft hat. Sie möchte nun wissen, was sie bei der Schulanmeldung beachten oder tun muss, um die bestmöglichen Bedingungen für ihr Kind zu bekommen.

Herr Weirauch vom Jugendamt schlägt einen persönlichen Gesprächstermin vor, um die Probleme zu erörtern. Zudem regt er an, dies nicht nur verwaltungsintern zu besprechen, sondern auch den zuständigen Schulrat einzubinden.

Herr Herkelmann fügt hinzu, dass es bei Barrierefreiheit darum geht, optimale Bedingungen für alle Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, nicht nur für Gehbehinderte. In diesem Zusammenhang verweist er auf die UN-Behindertenrechtskonvention.


zu TOP 3.
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04013-11)

Herr Herkelmann dankt Frau Vollmer für den vorliegenden umfassenden Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in Dortmund 2009/2010.

Frau Vollmer stellt auf Basis einer Power-Point-Präsentation einige der Inhalte des Berichtes vor. Vorab dankt sie Frau Färber für die redaktionelle Unterstützung, Herrn Böckler und Frau Richter für ihre offenen Berichte aus dem alltäglichen Leben mit einer Beeinträchtigung bzw. einem beeinträchtigten Kind und Herrn Herkelmann und Herrn Schmidt für die moralische Unterstützung.

Frau Vollmer betont, dass die nachfolgenden Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung eines diskriminierungs- und barrierefreien Zusammenlebens in Dortmund exemplarisch sind. Es sind bestimmte Einrichtungen direkt angesprochen, mit denen in den Jahren 2009 und 2010 zusammengearbeitet wurde, die Vorschläge können jedoch auf andere Einrichtungen und Organisationen übertragen werden.

Die in der Präambel der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte Definition von Behinderung ist für die Dortmunder Gleichstellungspolitik Richtschnur. Danach ist Behinderung keine Eigenschaft eines Menschen, sondern ergibt sich, wenn ein Mensch Kontakt mit seiner Umwelt und anderen Menschen aufnimmt und dieser Kontakt nicht gleichberechtigt, wirksam und vollständig ist. Inhalt der Dortmunder Gleichstellungspolitik ist daher, die Rahmenbedingungen für den Kontakt von Menschen mit ihrer Umwelt und anderen Menschen so zu gestalten, dass er gleichberechtigt, wirksam und vollständig sein kann.

Voraussetzung für die Weiterentwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund ist ein Wissen um die soziale Lange von Menschen mit Behinderungen. Dabei soll kein Bericht über die Dortmunder Behindertenhilfe entstehen, sondern der Alltag von Menschen mit Behinderungen in den unterschiedlichen Lebensbereichen abgebildet werden. Frau Vollmer plädiert dafür, einen Bericht über die soziale Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund in Auftrag zu geben.

Frau Vollmer weist auf die sehr lebendige und bunte Behindertenpolitik in Dortmund hin, die sich durch neue Kooperationen und Akteure auszeichnet.

Arbeitsmarkt-Integration von Menschen mit Behinderungen ist ein „heimlicher“ Schwerpunkt des vorliegenden Berichtes. Dazu gibt Frau Vollmer folgende Anregungen:
· Fortführung und Ausweitung der Gender-Qualifizierung der Mitarbeiter/innen in der Arbeitsmarkt-Integration;
· Fortführung und Ausweitung der Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen von Mitarbeiter/innen in der Arbeitsmarkt-Integration;
· Schaffung eines Pools von „Expert/innen in eigener Sache“, die die Mitarbeiter/innen in der Arbeitsmarkt-Integration im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung mit ihrem Wissen unterstützen und
· Verbesserung des Austauschs der Aktiven für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Erwerbsfähigkeit oder –unfähigkeit der Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen waren lange von der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in allen Bereichen ausgeschlossen. Frau Vollmer weist darauf hin, dass es nicht ausreicht, Angebote barrierefrei zu gestalten und nutzbar zu machen. Menschen mit Behinderungen brauchen eine besondere Ansprache und Zeit, um sich das Leben in der Gemeinschaft zu erschließen. Diese Willkommens-Kultur kann durch entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen z.B. in den Einrichtungen der Kulturbetriebe Dortmund unterstützt werden.

Die Belange der Menschen mit Behinderungen sollen bereits bei Beschaffungen und Ankäufen berücksichtig werden. Für die Kulturbetriebe und das Dortmunder U – inzwischen dort Bestandteil – schlägt Frau Vollmer die Entwicklung entsprechender Standards des „design for all“ für Ankäufe und Beschaffungen vor.

Positiv hebt Frau Vollmer die ausgeprägte Beteiligungs-Kultur in Dortmund hervor. Bei Großprojekten wir dem Dortmunder U sei es sinnvoll, Beteiligungsverfahren mit einem offiziellen Abschluss, einer Art Bauabnahme durch die beteiligten Expert/innen in eigener Sache abzuschließen.

Veränderungen in der Trägerstruktur können dazu führen, dass verabredete Standards des barrierefreiplus nicht mehr umgesetzt werden. Frau Vollmer weist auf die Beschlusslage des Rates aus 2009 hin, zunächst in jedem Stadtbezirk eine Grundschule und eine Kita in diesem Standard auszustatten.

Menschen mit Behinderungen haben im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen Mehr-Aufwendungen, wenn sie sich (kommunal)politisch engagieren. Das kann die Assistenz zur Einarbeitung in Sitzungsunterlagen, Begleitung für erforderliche Wege oder Assistenz beim Verschriftlichen eines Protokolls sein. Eine einkommens- und vermögensunabhängige Lösung dieses Problems sei – so Frau Vollmer – geboten. Hier stellt Geld eine zusätzliche Barriere für (kommunal)politisches Engagement für Menschen mit Behinderungen dar.

„Und dann war die Rampe doch nicht da.“ Mit dem Hintergrund des Beteiligungsverfahrens zum Freibad Froschloch und der abschließenden Bauausführung wirbt Frau Vollmer für Transparenz des Planungsverfahrens gegenüber den daran beteiligte Expert/innen in eigener Sache. Eine standardisierte Kommunikation soll bereits im Planungsprozess über Veränderungen gegenüber bisherigen Planungsständen informieren.

Herr Herkelmann dankt für die konkreten Hinweise zur möglichen Weiterentwicklung der kommunalen Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderungen. Frau Vollmer weise nicht nur darauf hin, wo das Heftpflaster zu finden sei und wie genau es angebracht werden soll, sie gebe auch Tipps, wie lange es bis zur Heilung draufbleiben müsse.

Frau Schmidt stellt fest, dass der Bericht zwar umfangreich sei, aber trotzdem nur einen Ausschnitt der vielfältigen Aktivitäten der Gleichstellungspolitik in den Jahren 2009 und 2010 vorstellt.

Herr Herkelmann findet in dem Bericht sowohl Highlights wie auch Details der Arbeit aus den beiden vergangenen Jahren.

Herr Schmidt berichtet, dass der vorliegende Entwurf einer Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht gemeinsam mit Frau Schmidt und Herrn Herkelmann entstanden ist. Darin gehe es zum einen um eine politische Positionierung und um Forderungen zur Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik. Die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention muss vorangetrieben werden. Dabei sollen die besonderen Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen Berücksichtigung finden. Zur Barrierefreiheit stellt die Stellungnahme kritisch fest, dass die Forderung früher Kopfschütteln auslöste, dann akzeptiert wurde und jetzt oft mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Möglichkeiten abgetan werde. Dies könne sich das Behindertenpolitische Netzwerk nicht bieten lassen. Frau Schmidts Vorschlag, als Netzwerk in die Haushaltsberatungen, insbesondere die Einspar-Beratungen eingebunden zu werden, ist Bestandteil des Entwurfs der Stellungnahme. Wichtige Forderung für Herrn Schmidt ist ein Bericht zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Mit diesen Informationen kann die Verwendung von Steuergeldern qualifizierter und damit nachhaltiger gestaltet werden. Im Bereich des Arbeitsmarkts unterstützt Herr Schmidt insbesondere die Forderung nach einem Austausch aller Akteure im Feld der Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Zudem fordert er eine trägerunabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen als zentrale Lotsenstelle ein.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010 zur Kenntnis.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig den vorliegenden Entwurf einer Stellungnahme zum Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/10:

„Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks
zum Bericht der Behindertenbeauftragten aus April 2011

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt vor allem die ausführliche und detaillierte Darstellung in dem Bericht zur Wahrung der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010. Der Bericht zeigt sehr anschaulich die vielen Facetten einer kommunalen Gleichstellungspolitik auf, aber gleichzeitig auch sehr engagiert die Defizite und Herausforderungen für die kommunale Gleichstellungspolitik der nächsten Jahre.

UN Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - (UN-Behindertenrechtskonvention)

Der Bericht verdeutlicht dem Netzwerk, dass die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention kein Selbstläufer ist.
Viele gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft sind nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen den erforderlichen Stellenwert in der Kommunalpolitik zu verschaffen.

Immer wieder müssen wir feststellen, dass der Beitritt Deutschlands zur
UN-Behindertenrechtskonvention bei einer Reihe von kommunalen Akteuren nicht angekommen ist. Sie sehen keinen Handlungsbedarf trotz gültigem völkerrechtlichem Abkommen zur Verwirklichung von Menschenrechten.

Frauen und Mädchen mit Behinderung


Ein deutliches Zeichen für einen Fortschritt in der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Dortmund ist die Beteiligung am Internationalen Frauentag. Nicht unbedeutend ist auch, dass die Zahl der weiblichen Mitglieder im Behindertenpolitischen Netzwerk gestiegen ist.

Dennoch scheint es kaum gelungen, die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Rahmen der behandelten Themen und Schwerpunkte sichtbar zu machen. Es ist weiterhin schwierig, Mädchen und junge Frauen für die behindertenpolitische Kommunalpolitik zu gewinnen.

Die wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund stellt Weichen für die Zukunft

Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstützt eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehens beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über- oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Soziale und räumliche Infrastrukturplanungen sind aber auf fundierte Aussagen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen angewiesen.
Die Untersuchung sollte die drei Bereiche Bestandsaufnahme, Lagebericht und Ziel- und Maßnahmekatalog umfassen.

Dem Bereich schulische Ausbildung ist im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention eine umfassende Darstellung Raum zu geben.

Dem Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderungen kommt im Hinblick auf die Übergangssituation von Schule und Beruf höchste Priorität zu.
Die Erstellung der wissenschaftlichen Untersuchung muss durch die Behindertenbeauftragte und Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes begleitet werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert eindringlich eine solche Datenerhebung.

Zum einen um die individuelle Bedarfsermittlung zu erfassen und zum anderen um sicherzustellen, dass die eingesetzten Steuergelder wirtschaftlich und nachhaltig eingesetzt werden.

Die Investitionskosten für eine solche Studie sind gerade aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht dringend geboten.

Demografische Entwicklung und Barrierefreiheit


Zitat Landesbauordnung NRW § 4

„Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig.

In Hinblick auf die bauliche Barrierefreiheit - also Auffindbarkeit und Zugänglichkeit - konnte in den letzten Jahren viel angeschoben und erreicht werden.

Trotzdem gibt es weiterhin massive Barrieren. Als vor rund 40 Jahren die ersten Forderungen zur Barrierefreiheit formuliert wurden, gab es meistens bei der Mehrheitsgesellschaft Unverständnis verbunden mit diskriminierenden Äußerungen. In den letzten beiden Jahrzehnten verbreitete sich Jahr für Jahr die Einsicht, dass Barrierefreiheit allen Bürgern und Bürgerinnen zugutekommen muss.

Die neue Barriere heißt:
„Aufgrund der allgemeinen Sparzwänge sind Ihre berechtigten Anliegen nicht finanzierbar.“

Nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung kann dies nicht akzeptiert werden!

Wir erwarten, dass engagierter, überzeugender und glaubwürdiger nach Lösungen gesucht wird. Die finanzielle Situation wird sich in den nächsten Jahren nicht verbessern, was bedeuten würde, die Barrierefreiheit bleibt bei vielen Projekten, insbesondere bei denen nachträglich Barrierefreiheit hergestellt werden muss, Stichwort ÖPNV, U-Bahnstationen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Begegnungs-, Freizeiteinrichtungen und Beratungsstellen - auf der Strecke.

Dies ist auf dem Hintergrund der völkerrechtlich verbindlichen
UN-Behindertenrechtskonvention nicht hinnehmbar.

Gleiches gilt auch für die Fragen der Nutzbarkeit beispielsweise von kulturellen Angeboten. Hier sind alle Akteure aufgefordert und aufgerufen, Lösungen zu realisieren, Eckpunkte für eine inklusive Kulturarbeit zu entwickeln und schrittweise umzusetzen.

Mitwirkung bei Etat - Diskussionen
Eine große Herausforderung wird es sein, im Angesicht knapper Haushaltsmittel, darauf zu achten, dass die Belange der Menschen mit Behinderungen, nicht ihren Stellenwert verlieren. Kürzungen, die die Lebensbereiche der Menschen mit Behinderungen berühren, dürfen nicht ohne die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen beschlossen werden.

Der Wegfall des Zivildienstes hat für Menschen mit Behinderungen noch nicht absehbare Folgen. Diese müssen genau beobachtet werden. Alternative Lösungen können nur unter Beteiligung der Betroffenen diskutiert werden.

Eine trägerunabhängige Beratungsstelle ist unabdingbar


Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt den seit 2006 bestehenden Zusammenschluss von Vereinen, Verbänden, Organisationen und öffentlichen Dienststellen. Inzwischen sind im BeratungsNetz dreiundzwanzig Vereine, Verbände und öffentliche Dienststellen mit insgesamt achtzig Mitgliedsorganisationen vertreten.

Gerade für Neubetroffene und ihre Familienangehörigen ist dieses große Angebot kaum überschaubar aber vor allem auch nicht trägerunabhängig. Schließlich ist es ja politisch gewollt, dass auch Verbände und ihre Angebote im Wettbewerb zueinander stehen.

Gerade Neubetroffene benötigen eine trägerunabhängige Beratung mit Lotsenfunktion, die auch nachhält, dass niemand durchs Beratungsnetz fällt, wie es ja der Anspruch des Beratungsnetzwerkes ist.“



Herr Herkelmann wird die Stellungnahme in der Sitzung des Sozialausschusses am 13.09.11 vorstellen. Frau Weyer berichtet, dass zur Stellungnahme des Netzwerks kein Fraktionsvotum mehr eingeholt werden könne, die Vorbereitungen für die Sitzung seien abgeschlossen. Frau Blotenberg signalisiert eine ähnliche Situation für ihre Fraktion. Frau Weyer regt an, die politische Debatte um die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/10 in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen im November zu führen. Herr Herkelmann findet diesen Vorschlag sinnvoll.



zu TOP 3.
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04013-11-E2)



4. Vorlagen und Anträge

zu TOP 4.1
IntegrationshelferInnen an Schulen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04925-11)

Herr Weirauch führt aus, dass das Thema seelisch behinderte Kinder und Jugendliche für das Jugendamt ein relativ neues ist und dass auch das Thema Integrationshelfer neu ist. Daher ist das, was er zurzeit dazu sagen kann, eine Momentaufnahme. Zurzeit gibt es 150 Kinder mit Integrationshelfern, das bedeutet Kosten von 1 Million Euro im Jahr. Dazu kommen 850.000 Euro durch das Sozialamt für Integrationshelfer für geistig und körperlich behinderte Kinder.
Es gebe häufig Gespräche zwischen Sozialamt, Jugendamt und den Schulen um zu schauen, wie man die Anforderungen in den Schulen umsetzen kann, da die Anforderungen in den Schulen ganz unterschiedlich sein können.
Das Problem sei, dass das Thema Integrationshelfer für Eltern schwer zu durchschauen sei, da die Zuständigkeiten zum einen beim Jugendamt (seelisch) und zum anderen beim Sozialamt lägen (körperlich-geistig). Es wurde daher ein Flyer entwickelt, der die Unterschiede in verständlichen Worten erläutert.

Herr Herkelmann dankt für die Ausführungen und fügt an, dass diese Trennung in der Tat ein Problem sei, da man Menschen nicht in solche Schubladen stecken könne.

Frau Blotenberg verweist auf die Tatsache, dass Integrationshelfer nicht für den Offenen Ganztag genehmigt werden, weil es sich hier um keinen regulären Unterricht handelt. Sie spricht sich dafür aus, für dieses Problem kommunal- und haushaltspolitisch eine Lösung zu suchen.

Frau Krampe fügt hinzu, dass es dazu klare Aussagen gibt, dass Integrationshelfer nur für die Beschulung gewährt werden und es keine anderweitige Rechtsprechung dazu gebe.

Herr Schmidt drückt sein Unverständnis darüber aus, dass die Erstellung des Infoflyers so lange gedauert hat. Außerdem fügt er an, dass bei diesem Thema mehr Qualität gebraucht wird. Zur Begründung des Antrags führt er aus, dass sich das BPN bereits am 26.11.2010 mit dem Thema beschäftigt hat und dass es auch Veranstaltungen „BPN vor Ort“, die in der Presse angekündigt werden, zu diesem Thema geben soll. Denn der Bedarf an Integrationshelfern werde immer größer. Er bittet auch die beratenden Mitglieder um Unterstützung bei diesem Thema.

Herr Weirauch antwortet, dass, wenn es Zweifel an der Qualität bestimmter Integrationshelfer gebe, dies bitte immer konkret mitgeteilt werden soll. Zu einer Infoveranstaltung gibt er den Hinweis, dass dieses Thema zurzeit ständig im Umbruch begriffen ist.

Frau Schmidt erläutert, dass der Sozialausschuss zu diesem Thema erst einmal die Beschlüsse auf Landesebene abwarten wolle; aber dass das BPN schon einmal schauen kann, was es erreichen kann, um die betroffenen Eltern zu unterstützen.

Frau Rischer sichert ihre Unterstützung bei diesem Thema zu.

Herr Herkelmann regt an, herauszufinden, ob der Sachverhalt mit der OGS nicht evt. eine Diskriminierung ist. Zudem bittet er die Verantwortlichen, dass Veränderungen zur Sachlage dieses Themas immer schnellstmöglich mitgeteilt werden sollten.

Frau Blotenberg bringt den Vorschlag ein, zu errechnen, welche Summe im Haushalt eingestellt werden müsste, um den evt. Bedarf zu decken. Zudem verweist sie auf eine Veranstaltung des Schulverwaltungsamtes zum Thema und regt an, dass sich das BPN dort einbringt.

Herr Herkelmann fragt, ob das Jugendamt die entsprechenden Zahlen zur Verfügung stellen kann und erhält eine Zusage.

Herr Herkelmann lässt über den Antrag abstimmen und der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk führt in seiner Veranstaltungsreihe „Behindertenpolitisches Netzwerk vor Ort“ eine Fachveranstaltung zum Thema

„Inkludierte Schule und IntegrationshelferInnen“

durch.


zu TOP 4.2
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03496-11)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage (Drucksache-Nr. 03496-11) zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Begleitservice ÖPNV für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03501-11-E3)

Herr Herkelmann dankt allen, die mitgewirkt haben. Auch wenn es sich positiv liest, gelte andererseits, dass man dies mit dem regulären Arbeitsverhalten nicht umsetzen könne.

Frau Steffen bemerkt, dass es häufig auch helfe, andere Menschen zum Helfen zu aktivieren.

Herr Schmidt führt aus, dass es hier vor allem um Hilfen bei zentralen Umsteigestellen wie dem Stadtgarten gehe, wo Passanten oft nicht weiterhelfen könnten.


zu TOP 4.4
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.




zu TOP 4.5
Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04853-11)

Frau Schmidt wünscht sich im Projektfortgang die Verwendung verständlicher Sprache. Wenn englische Begriffe genommen werden, regt sie mindestens eine Übersetzung in deutsche Sprache in Klammern an.

Für die Steuerungsgruppe wird Herr Volkert benannt. Falls eine Abwesenheitsvertretung erforderlich ist, bietet Frau Dr. Rogge diese an.

Zu einem ersten Austausch über das Projekt mit Herrn Prof. Albrecht erklärten sich über die vorgenannten hinaus Frau Osterfeld und Frau Greskamp bereit.


Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage „Bewerbung der Stadt Dortmund als „Safe Community“ innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (Drucksache-Nr.: 04853-11) zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Erhöhung der Anzahl Stellplätze für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer im Signal-Iduna-Park
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04949-11)

Herr Herkelmann weist darauf hin, dass in beiden Anträgen die Belange unterschiedlicher Behinderungsarten angesprochen werden. Die drei AK’s sollen sich im Vorhinein mit dem Thema beschäftigen und vier bis fünf Personen sollen sich an dem geplanten Gespräch beteiligen.

Herr Schmidt äußert die Bitte, dass das Gespräch sich nicht nur um Rollstuhlfahrer drehen soll. Auch blinde BVB-Fans wünschten sich mehr Sitzplätze und dass an diesen Plätzen die Lautsprecheranlagen zu hören sind, auch im Hinblick auf Notfallsituationen. Zudem sei die drahtlose Live-Übertragung mit Kopfhörern leider oft fehlerhaft.

Frau Greskamp ergänzt die Frage nach Möglichkeiten für Gehbehinderte und nach entsprechenden Toiletten. Auch die Frage nach der Sicherheit z.B. bei Evakuierungen sollte angesprochen werden.

Frau Blotenberg fügt hinzu, dass es nicht darum gehe, wie es in der Presse zu lesen war, 800 vordere Plätze zu haben.

Herr Herkelmann regt an, dass sich auch der AK Sport mit diesem Thema befassen sollte. Zur weiteren Vorgehensweise: Herr Herkelmann, Frau Blotenberg und die drei AK-Moderatoren gehen ins Gespräch.

Frau Greskamp verweist auf den Fan-Behindertenbeauftragten des BVB.

Herr Herkelmann lässt über die beiden Anträge abstimmen und sie werden einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Nach Beratungen in den Arbeitsgruppen: "Nutzbarkeit und Teilhabe" sowie "Barrierefreies Dortmund" sollten in Gespräche mit dem Eigentümer des Iduna-Parkstadions die Erhöhung der Anzahl Stellplätze für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gefordert werden. Bei diesen Gesprächen sollte auch die übrige Barrierefreiheit des Stadions ins Auge genommen werden.

Beschluss:

1. Das Behindertenpolitische Netzwerk ist der Auffassung, dass das Platzangebot für RollstuhlfahrerInnen im Signal Iduna Park ausgeweitet werden sollte, um mehr Betroffenen den Besuch eines Heimspiels des BVB zu ermöglichen.
2. Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Verantwortlichen des BVB um ein Gespräch, um gemeinsam die Situation zu erörtern, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen und eine umfassende barrierefreie Gestaltung des Signal Iduna Parks zu besprechen. Die Geschäftsführung des Netzwerks wird gebeten, ein solches Gespräch zu organisieren.

3. Das Gespräch sollte vor Ort im Signal Iduna Park stattfinden.




zu TOP 4.7
Stufen auf dem Hansaplatz
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04950-11)

Herr Herkelmann bittet um ein einstimmiges Votum dafür, dass der Antrag an den AUSWI geht. Es gab schon eine Stadtbegehung dazu.

Frau Vollmer verweist auf das Initiativrecht, dass es ermöglicht, Rat oder Ausschüsse darum zu bitten, ein Thema auf die Tagesordnung zu nehmen.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig, den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu bitten, das Thema „Stufen auf dem Hansaplatz“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Her Herkelmann soll dazu den Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vortragen und erläutern.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks stellen den Antrag, dass die Stufen auf dem Hansaplatz (vor der Commerzbank) entsprechend markiert (DIN 18040 -Tritt und Stirnseite-) und mit einem doppelläufigen Handlauf versehen werden.


zu TOP 4.8
Inklusionsvereinbarung des Behindertenpolitischen Netzwerks mit dem Klinikum Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04951-11)

Frau Volkert begründet den Antrag mündlich und berichtet, dass es ein Gespräch der Projektgruppe Gesundheit mit dem Klinikum zum Thema Sensibilisierung für die Belange Behinderter gab, das nicht sehr fruchtbar war. Außerdem verweist sie auf die UN-Behindertenrechtskonvention und bittet um Unterstützung für den Antrag.

Frau Rischer sagt, dass das Thema Assistenz im Krankenhaus ein schwieriges ist und sie die Kontaktstelle gerne beteiligen möchte.

Herr Herkelmann ruft zur Abstimmung auf. Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Die Projektgruppe Gesundheit wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Dortmund einen unterschriftsfähigen Text einer Vereinbarung zur Inklusion gem. der UN-BRK im Bereich des Klinikums Dortmund zwischen dem Behindertenpolitischen Netzwerk und dem Klinikum Dortmund gGmbH zu erarbeiten.


zu TOP 4.9
Platzangebot für RollstuhlfahrerInnen im Signal Iduna Park
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04961-11)

Der TOP wurde unter 4.6 beraten.

zu TOP .
Mitteilungen


Herr Schmidt bittet den AK Barrierefreiheit, das Thema Kooperationsvereinbarung mit dem Tiefbauamt nochmals aufzunehmen (Reparatur Tackerampeln).

Frau Greskamp sucht einen Vertreter/-in für ihre Sprecherrolle im Arbeitskreis. Frau Vollmer sagt, laut Geschäftsordnung kann diese Funktion jedes Mitglied des Netzwerks, auch die Vertreter/innen der Fraktionen, des Integrations- oder Seniorenbeirates übernehmen.


zu TOP 5.1
Grundlagen der Barrierefreiheit; Einladung zu einer Fortbildungsveranstaltung "Barrierefreies Wohnen"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04952-11)

Frau Voller bittet um schriftliche Anmeldung und Teilnahme am Fortbildungsangebot Teil III. Dort besteht auch die Gelegenheit, mit Verwaltungs- und Ratsvertretern ins Gespräch zu kommen.


zu TOP 4.1
IntegrationshelferInnen an Schulen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04925-11)

Herr Weirauch führt aus, dass das Thema seelisch behinderte Kinder und Jugendliche für das Jugendamt ein relativ neues ist und dass auch das Thema Integrationshelfer neu ist. Daher ist das, was er zurzeit dazu sagen kann, eine Momentaufnahme. Zurzeit gibt es 150 Kinder mit Integrationshelfern, das bedeutet Kosten von 1 Million Euro im Jahr. Dazu kommen 850.000 Euro durch das Sozialamt für Integrationshelfer für geistig und körperlich behinderte Kinder.
Es gebe häufig Gespräche zwischen Sozialamt, Jugendamt und den Schulen um zu schauen, wie man die Anforderungen in den Schulen umsetzen kann, da die Anforderungen in den Schulen ganz unterschiedlich sein können.
Das Problem sei, dass das Thema Integrationshelfer für Eltern schwer zu durchschauen sei, da die Zuständigkeiten zum einen beim Jugendamt (seelisch) und zum anderen beim Sozialamt lägen (körperlich-geistig). Es wurde daher ein Flyer entwickelt, der die Unterschiede in verständlichen Worten erläutert.

Herr Herkelmann dankt für die Ausführungen und fügt an, dass diese Trennung in der Tat ein Problem sei, da man Menschen nicht in solche Schubladen stecken könne.

Frau Blotenberg verweist auf die Tatsache, dass Integrationshelfer nicht für den Offenen Ganztag (OGS) genehmigt werden, weil es sich hier um keinen regulären Unterricht handelt. Sie spricht sich dafür aus, für dieses Problem kommunal- und haushaltspolitisch eine Lösung zu suchen.

Frau Krampe fügt hinzu, dass es dazu klare Aussagen gibt, dass Integrationshelfer nur für die Beschulung gewährt werden und es keine anderweitige Rechtsprechung dazu gebe.

Herr Schmidt drückt sein Unverständnis darüber aus, dass die Erstellung des Informationsblattes so lange gedauert hat. Außerdem fügt er an, dass bei diesem Thema mehr Qualität gebraucht wird. Zur Begründung des Antrags führt er aus, dass sich das BPN bereits am 26.11.2010 mit dem Thema beschäftigt hat und dass es auch Veranstaltungen „BPN vor Ort“, die in der Presse angekündigt werden, zu diesem Thema geben soll. Denn der Bedarf an Integrationshelfern werde immer größer. Er bittet auch die beratenden Mitglieder um Unterstützung bei diesem Thema.

Herr Weirauch antwortet, dass, wenn es Zweifel an der Qualität bestimmter Integrationshelfer gebe, dies bitte immer konkret mitgeteilt werden soll. Zu einer Infoveranstaltung gibt er den Hinweis, dass dieses Thema zurzeit ständig im Umbruch begriffen ist.

Frau Schmidt erläutert, dass der Sozialausschuss zu diesem Thema erst einmal die Beschlüsse auf Landesebene abwarten wolle; aber dass das BPN schon einmal schauen kann, was es erreichen kann, um die betroffenen Eltern zu unterstützen.

Frau Rischer sichert ihre Unterstützung bei diesem Thema zu.

Herr Herkelmann regt an, herauszufinden, ob der Sachverhalt mit der OGS nicht evt. eine Diskriminierung ist. Zudem bittet er die Verantwortlichen, dass Veränderungen zur Sachlage dieses Themas immer schnellstmöglich mitgeteilt werden sollten.

Frau Blotenberg bringt den Vorschlag ein, zu errechnen, welche Summe im Haushalt eingestellt werden müsste, um den evt. Bedarf zu decken. Zudem verweist sie auf eine Veranstaltung des Schulverwaltungsamtes zum Thema und regt an, dass sich das BPN dort einbringt.

Herr Herkelmann fragt, ob das Jugendamt die entsprechenden Zahlen zur Verfügung stellen kann und erhält eine Zusage.

Herr Herkelmann lässt über den Antrag abstimmen und der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk führt in seiner Veranstaltungsreihe „Behindertenpolitisches Netzwerk vor Ort“ eine Fachveranstaltung zum Thema

„Inkludierte Schule und IntegrationshelferInnen“

durch.


zu TOP 4.5
Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04853-11)

Frau Schmidt wünscht sich im Projektfortgang die Verwendung verständlicher Sprache. Wenn englische Begriffe genommen werden, regt sie mindestens eine Übersetzung in deutsche Sprache in Klammern an.

Herr Herkelmann dankt Frau Schmidt für diesen Hinweis und übersetzt „Safe Community“ mit „Sichere Gemeinde“, in unserem Fall „Sichere Stadt“.

Für die Steuerungsgruppe wird Herr Volkert benannt. Falls eine Abwesenheitsvertretung erforderlich ist, bietet Frau Dr. Rogge diese an.

Zu einem ersten Austausch über das Projekt mit Herrn Prof. Albrecht erklärten sich über die vorgenannten hinaus Frau Osterfeld und Frau Greskamp bereit.


Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage „Bewerbung der Stadt Dortmund als „Safe Community“ innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (Drucksache-Nr.: 04853-11) zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Stufen auf dem Hansaplatz
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04950-11)

Herr Herkelmann bittet um ein einstimmiges Votum dafür, dass der Antrag an den AUSWI geht. Es gab schon eine Stadtbegehung dazu.

Frau Vollmer verweist auf das Initiativrecht, dass es ermöglicht, Rat oder Ausschüsse darum zu bitten, ein Thema auf die Tagesordnung zu nehmen.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig, den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) zu bitten, das Thema „Stufen auf dem Hansaplatz“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Her Herkelmann soll dazu den Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vortragen und erläutern.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks stellen den Antrag, dass die Stufen auf dem Hansaplatz (vor der Commerzbank) entsprechend markiert (DIN 18040 -Tritt und Stirnseite-) und mit einem doppelläufigen Handlauf versehen werden.