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Niederschrift

über die 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 06.05.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 15:30 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch CDU
Bm'in Wendzinski SPD
CDU
Rm Böhm
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Jostes
Rm Leniger
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Reppin
SPD
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Jörder
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm Branghofer DVU
Rm Keller Linkes Bündnis
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
LStRD’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und
Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:

.
1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2004

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Stadt- und Landesbibliothek Dortmund
hier: Begründung einer Mitgliedschaft bei INTAMEL (Round Table of the
International Association of Metropolitan Libraries)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05681-04)

2.1.2 Kanalbau Phoenix - West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05875-04)

2.2 Finanzen
- unbesetzt -

2.3 Personal
- unbesetzt -

2.4 Kommunalwirtschaft
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1.1 Masterplan Umwelt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-03)

3.1.2 Masterplan Mobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05157-03)

3.1.3 Masterplan Wohnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05287-03)

3.1.4 Masterplan Einzelhandel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05277-03)

3.1.5 Masterplan Wirtschaftsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05332-03)

3.2 Widmung von Straßen im Bereich "Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05562-04)

3.3 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung einer modifizierten Begründung, III. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05662-04)

3.4 Bauleitplanung; Änderung der Bebauungspläne 139, In O 202, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Veränderung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes 139; III. Änderung des Bebauungsplanes In O 202 (Änderung Nr. 6); IV. Satzungsbeschlüsse; V. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05776-04)

3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2003 und Neuausrichtung des URBAN II-Programms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05854-04)

3.6 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes, Bundes und der EU.
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05921-04)

3.7 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projektes Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 30.06.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05874-04)

3.8 Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstr. 270 in Do-Husen
hier: Erweiterungs-/Umbau des Verwaltungstraktes (2. Bauabschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05312-03)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Vertretung der Stadt Dortmund im künftigen Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05988-04)


5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06059-04)

6.2 Beschäftigungspolitische Maßnahmen der Sozialverwaltung 2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06004-04)

6.3 Satzung und Gebührentarif für Leistungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund gemäß § 19 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW - ÖGDG NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05896-04)

7. Kultur, Sport, Freizeit
- unbesetzt -

8. Schule
- unbesetzt -

9. Kinder und Jugend
- unbesetzt -

10. Finanzen Liegenschaften
- unbesetzt -

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bildung des Ausschusses für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperiode 2005 bis 2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05961-04)

12. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krüger (B90/Die Grünen im Rathaus) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.1.3 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 05866-04)

2.2.1 Finanzsituationsberich 1. Quartal 2004
Kenntnisnahme

3.9 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung im Rahmen des alternativen
Finanzierungsmodells
Hier: Bert-Brecht-Gymnasium / Droste-Hülshoff-Realschule
Gymnasium an der Schweizer Allee
Westricher Grundschule
Hauptschule Kirchlinde inkl. Erweiterung
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 06072-04)

erweitert.

Unter Einbeziehung der oben aufgeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der
öffentlichen Sitzung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2004.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Stadt- und Landesbibliothek Dortmund
hier: Begründung einer Mitgliedschaft bei INTAMEL (Round Table of the International Association of Metropolitan Libraries)
(Drucksache Nr.: 05681-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund, eine Mitgliedschaft bei INTAMEL (Round Table of the Association of Metropolitan Libraries) zu beantragen und einzugehen.


zu TOP 2.1.2
Kanalbau Phoenix - West
(Drucksache Nr.: 05875-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit richtete Rm Krüger (B90/Die Grünen im Rathaus) folgende Nachfrage an die Verwaltung:

Auf Seite 3 im zweiten Absatz der Vorlage heißt es:
„Für die Finanzierung der Entwässerungsanlagen für das Schmutzwasser ist mit der Stadt Dortmund eine Sonderregelung getroffen worden. Danach sind diese Baukosten letztlich von der Stadt zu tragen.“

In diesem Zusammenhang möchte Rm Krüger (B90/Die Grünen im Rathaus) wissen, in welcher Größenordnung sich diese Kosten bewegen.

Man verständigte sich letztendlich darauf, dass diese Frage schriftlich beantwortet werden soll.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion B90/Die Grünen im Rathaus einstimmig folgenden Beschluss:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 12.200.000,-- € beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Durchführung des 1. Bauabschnitts - Bereich Hochofenstraße - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.500.000,-- €

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 70000 9511 0892 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2004 1.300.000,-- €
Ausgaben 2005 200.000,-- €


zu TOP 2.1.3
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses
(Drucksache Nr.: 05866-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über die noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis.


2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Finanzsituationsbericht 1. Quartal 2004

Stadtkämmerer Pehlke legte zunächst den Finanzsituationsbericht des 1. Quartals 2004 den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses vor.

Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anschließend nahm seitens der CDU-Fraktion Rm Reppin wie folgt Stellung:

„Herr Oberbürgermeister, Herr Pehlke,

die Frage, die man sich notwendiger Weise aufgrund des hohen Haushaltsdefizits, das nach dem 1. Quartal erkennbar noch um weitere 25,7 Mio. Euro übertroffen wird, stellt, ist folgende:

Welche Konsequenzen müssen wir ziehen, wenn wir sehen, dass die Kassenkredite uns wegrennen? Welche Maßnahmen müssten wir dann eigentlich der Realisierung nicht mehr zuführen in diesem Jahr, um das einigermaßen im Griff zu halten? Oder lassen wir es jetzt einfach laufen?

Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer hierzu folgendes:

„Im Grunde kann man ganz simpel sagen, wir haben gar keine Chance, etwas zu tun. Hinzu kommt, dass wir hier, so wie der Kämmerer das macht, mit einer sehr vorsichtigen Prognose an die Themen herangehen. Mir selber ist bekannt, dass zumindest zwei Dortmunder Großunternehmen mir schon mitgeteilt haben, dass sie aufgrund der guten Abrechnung von 2003 erhebliche, zusätzliche Gewerbesteuerzahlungen leisten werden.

In einem Fall ist das in Richtung Kämmerei schon konkretisiert, der zweite Teil noch nicht. Sie wissen, dass im Augenblick die Jahresabschlüsse laufen bei den Unternehmen und das wird dann für das Jahresergebnis 2003 entsprechende Folgen haben. Insofern sage ich noch mal, können in die Mitte des Jahres Prognosen schon anders aussehen. Dazu wird sich aber der Kämmerer gleich noch äußern.

Ich will die Gelegenheit auch gerne nutzen, um dem Ausschuss eine aktuelle Information zu geben, die für die kommunale Haushaltswirtschaft von Bedeutung ist. Sie wissen, dass der Bundestag gegenwärtig sich mit dem Gesetz, vereinfacht gesagt, zur Ausbildungsumlage beschäftigt. Der Beschluss soll morgen im Bundestag gefasst werden. Und das soll ein Gesetz sein, das nicht der Zustimmungspflicht im Bundesrat unterliegt. Wir hatten hier in unserem Bereich erhebliche Befürchtungen gehabt, dass wir im kommunalen Sektor dort benachteiligt werden. Ich kann heute mitteilen, dass wir mit unseren Anstrengungen in der Bundestagsfraktion Erfolg gehabt haben. Es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, die in das Gesetz neu aufgenommen werden, die sicherstellen, dass de facto die Stadt Dortmund zur Ausbildungsumlage nicht herangezogen wird.

Und das sind im einzelnen folgende Sachverhalte: Zunächstmal werden Ausbildungsleistungen im Rahmen von geregelten schulischen oder betrieblichen Ausbildungen, die nicht durch das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung beschrieben werden, gesondert berücksichtigt. Das betrifft Personen, mit denen ein angemessenes, vergütetes Arbeitsverhältnis von mindestens zwölfmonatiger Dauer zum Zwecke der Ausbildung vereinbart wurde, also z. B. Volontäre, Auszubildenden in Berufsakademien, Praktikanten im Anerkennungsjahr usw. Damit sind die Erzieherinnen und –zieher, Sozialpädagogen usw., die bisher in der Quote nicht drin waren, berücksichtigt. Das ist ein erheblicher Fortschritt. Außerdem wird die Befreiung ausgedehnt auf Arbeitgeber, soweit sie Träger von Heimen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Einrichtungen in Diensten der Kinder, Jugend- und Drogenhilfe sowie der beruflichen Rehabilitation und zur Teilnahme am Arbeitsleben sind. Allgemeinbildende, berufsbildende Jugend-, Musik-, Kunst- und Sonderschulen und auf einen entsprechenden Antrag können auch Kommunen, die Nebenbewirtschaftungsmaßnahmen unterworfen sind, befreit werden. Das heißt mit anderen Worten, Kommunen, mit Haushaltssicherungskonzepten, fallen nicht unter eine solche Regelung. Ich bin ganz dankbar dafür, dass diese Korrekturen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden.“

Ergänzend fügte Stadtkämmerei Pehlke hinzu:

„Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden uns natürlich fragen, wenn wir schon gehört haben, dass wir Gewerbesteuerzahlungen erwarten können, warum sind die in der Prognose nicht drin. Ganz einfach. Nachdem ich nun gelernt habe, wie gut die Lobbyarbeit funktioniert, auf der Unternehmensseite, warte ich natürlich bis ich einen Bescheid in den Fingern habe und dann setze ich den Betrag ein und den haben wir noch nicht und deshalb gehen unsere Prognosen noch sehr vorsichtig vor.“

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm daraufhin den Finanzsituationsbericht 1. Quartal 2004 zur Kenntnis.

2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen –


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Masterpläne

zu TOP 3.1.1
Masterplan Umwelt
(Drucksache Nr.: 05237-03)

Unter Einbeziehung des als Anlage beigefügten Auszuges des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 28.04.2004 nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Masterplan Umwelt zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

zu TOP 3.1.2
Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 05157-03)

Unter Einbeziehung des als Anlage beigefügten Auszuges des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 28.04.2004 nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Masterplan Mobilität zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

zu TOP 3.1.3
Masterplan Wohnen
(Drucksache Nr.: 05287-03)

Unter Einbeziehung des als Anlage beigefügten Auszuges des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 28.04.2004 nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Masterplan Wohnen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


zu TOP 3.1.4
Masterplan Einzelhandel
(Drucksache Nr.: 05277-03)

Unter Einbeziehung des als Anlage beigefügten Auszuges des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 28.04.2004 nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Masterplan Einzelhandel zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


zu TOP 3.1.5
Masterplan Wirtschaftsflächen
(Drucksache Nr.: 05332-03)

Unter Einbeziehung des als Anlage beigefügten Auszuges des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 28.04.2004 nimmt der Haupt- und Finanzausschuss den Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.


zu TOP 3.2
Widmung von Straßen im Bereich "Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße"
(Drucksache Nr.: 05562-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, werden folgende Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet:

1. Geh- und Radweg zwischen der alten Einmündung „Am Gottesacker“ bis zur P+R-Anlage entlang der nördlichen Richtungsfahr- bahn der B1 verlaufend; hieran angebunden sind zwei in nördliche Richtung abzweigende Wege, die sowohl westlich als auch östlich in Höhe der Kreuzung der Straße „Am Gottesacker / Querstraße der Straße Am Gottesacker“ enden.

2. Am Gottesacker nördlich der Bundesstraße 1 (Westfalendamm) neu erbauter Straßenabschnitt - als Fortführung der bereits bestehenden Straße „Am Gottesacker“ - bis zum Beginn der Unterführung der Bundesstraße 1 (Westfalendamm).

3. Am Gottesacker Querstraße von der Straße „Am Gottesacker“ in west- liche Richtung abzweigend, parallel zur Bundesstraße 1 verlaufend, endend in Höhe der Ein- und Ausfahrt zur P+R-Anlage.

4. Fußweg mit Treppenanlage fußläufige Verbindung zwischen der östlichen Seite P+R-Anlage und dem westlichen Gehweg der Straße „Am Gottesacker“.

5. P+R-Anlage Platzfläche unmittelbar nördlich der Bundes straße 1 (Westfalendamm) sowie südlich zur Querstraße „Am Gottesacker“.

6. Fuß- und Radweg beginnend im süd-östlichen Bereich der Kreuzung „Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße“, in östliche Richtung entlang der südlichen Richtungsfahrbahn der Bundes- straße 1 (Westfalendamm) verlaufend.

7. Am Gottesacker beginnend nördlich der Unterführung der Bundesstraße 1 (Westfalendamm) als Verlängerung der bereits bestehen- den Straßenführung bis zur Kreuzung „Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße“.

8. Freie-Vogel-Straße beginnend ab der bereits bestehenden Straßenführung als Verlängerung bis zur Kreuzung „Am Gottesacker / Freie-Vogel-Straße“.

9. Fuß- und Radweg südlich der Unterführung der B1 auf der westlichen Seite der Straße „Am Gottesacker“ beginnend, mit einem zunächst in südliche Richtung verlaufenden Bogen, der dann als östliche Anbindung an die „Freie-Vogel-Straße“ zurückgeführt wird (in Höhe ggü. dem Einmündungs- bereich zur „Stockholmer Allee“).

10. Fußweg mit Treppenanlage unmittelbar südlich der Unterführung der B1 und west- lich der Straße „Am Gottesacker“ beginnend, als fuß- läufige Verbindung zwischen der Straße „Am Gottes- acker“ und dem östlichen Gehweg der Straße „Freie- Vogel-Straße“ (in Höhe ggü. dem Einmündungsbereich zur „Stockholmer Allee“).

Die Straßen zu Nr. 3, 7 und 8 unterliegen in ihrem Gemeingebrauch keiner Beschränkung.

Der Platz zu Nr. 5 - in seiner Eigenschaft als P+R-Anlage - unterliegt in seinem Gemeingebrauch keiner Beschränkung.

Die Straße zu Nr. 2 übernimmt gem. § 6 Absatz 8 StrWG NRW („unerheblich verlegt“) den Widmungscharakter der alten Straßenführung und unterliegt somit in seinem Gemeingebrauch keiner Beschränkung.

Die Wege zu Nr. 1, 6 und 9 unterliegen in ihrem Gemeingebrauch der Beschränkung „nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr“.

Die Wege zu Nr. 4 und 10 unterliegen in ihrem Gemeingebrauch der Beschränkung „nur für den Fußgängerverkehr“.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: I. Satzungsbeschluss, II. Beifügung einer modifizierten Begründung, III. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05662-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den Bebauungsplan Ev 130/4n für den unter Punkt 1 genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.10.2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Pkt. 6 dieser Beschlussvorlage genannten Veränderung als Satzung;

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


II. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 130/4n die modifizierte und aktualisierte Begründung
vom 18.02.2004 beizufügen;

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB
III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 130/4n als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung der Bebauungspläne 139, In O 202, In O 206, 33 und In O 201 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Veränderung des Geltungsbereiches der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes 139; III. Änderung des Bebauungsplanes In O 202 (Änderung Nr. 6); IV. Satzungsbeschlüsse; V. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 05776-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion B90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes 139, Nr. 6 des Bebauungsplanes In O 202, Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 206, Nr. 4 des Bebauungsplanes 33 und Nr. 7 des Bebauungsplanes In O 201 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 6.4, 6.5 und 6.6 zu folgen, den Anregungen zu Punkt 6.7 nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Punkt 6.1.1, bis 6.2.3, 6.8.1 bis 6.8.4 und 6.9 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und die Änderungsentwürfe der og. Änderungen zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NW 2023).

II. beschließt, den Änderungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 139 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes In O 202.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt die Änderung für die unter Punkt 1.1 bis 1.5 genannten Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 10. 12. 2003 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage genannten Veränderungen als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beschließt, den Änderungen Nr. 5 des Bebauungsplanes 139, Nr. 6 des Bebauungsplanes In O 202, Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 206, Nr. 4 des Bebauungsplanes 33 und Nr. 7 des Bebauungsplanes In O 201 die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 02. 03. 2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB


zu TOP 3.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2003 und Neuausrichtung des URBAN II-Programms
(Drucksache Nr.: 05854-04)

Die Vorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weitergeleitet.


zu TOP 3.6
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes, Bundes und der EU.
Das Jahresförderungsprogramm Stadterneuerung 2005
(Drucksache Nr.: 05921-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für das Programmjahr 2005 die Zusammenfassung der Einzelansätze zum Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung 2005 -.

Die Umsetzung des Programms darf nicht zur Ausweitung des Vermögenshaushaltes führen. Die Finanzplanung für die Jahre 2005 bis 2008 muss weiterhin ausgeglichen sein. Insbesondere müssen die Voraussetzungen des § 81 GO NW erfüllt werden.


zu TOP 3.7
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projektes Quartiersmanagement Nordstadt bis zum 30.06.2007
(Drucksache Nr.: 05874-04)

Die Vorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weitergeleitet.


zu TOP 3.8
Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstr. 270 in Do-Husen
hier: Erweiterungs-/Umbau des Verwaltungstraktes (2. Bauabschnitt)
(Drucksache Nr.: 05312-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Bauliche Erweiterung des Verwaltungstraktes der Roncalli-Grundschule, Husener Eichwaldstr. 270 in Do-Husen mit Gesamtkosten von 410.000,00 €.

Die Mittel für die Investitionsausgaben sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt und finanziert:

Finanzposition
HJ 2003
HJ 2004
HJ 2005
2100 9411 0277
Haushaltssoll
0,00 €
400.000,00 €
0,00 €
Verpflichtungs- ermächtigung
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2100 9351 0277
Haushaltssoll
0,00 €
25.000,00 €
0,00 €
Verpflichtungs- ermächtigung
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.9
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung im Rahmen des alternativen
Finanzierungsmodells
Hier: Bert-Brecht-Gymnasium / Droste-Hülshoff-Realschule
Gymnasium an der Schweizer Allee
Westricher Grundschule
Hauptschule Kirchlinde inkl. Erweiterung
(Drucksache Nr.: 06072-04)

Die Vorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weitergeleitet.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Vertretung der Stadt Dortmund im künftigen Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund
(Drucksache Nr.: 05988-04)

Die Vorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weitergeleitet.


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen –


6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Fahrdienst für Behinderte (BfD)
(Drucksache Nr.: 06059-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) die Ergebnisse des Modellversuchs zur Einführung einer finanziellen Eigenbeteiligung für Nutzerinnen und Nutzer des BfD im Jahr 2004 in Bezug auf das Kundenverhalten nach Ablauf des Jahres auszuwerten,

b) die direkten finanziellen Auswirkungen darzustellen,

c) die Wirkungen des Modellversuchs insgesamt und eine Weiterentwicklung für die Jahre 2005 ff. in qualitativer, quantitativer sowie in angebotsstruktureller Hinsicht zu analysieren und zu bewerten sowie

d) die vergaberechtliche Frage im Lichte dieser Ergebnisse zu beurteilen und zur politischen Beschlussfassung vorzubereiten.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den aktuell bis einschließlich 30.06.2004 geltenden Vertrag mit der DEW über den Betrieb des BfD bis einschließlich 30.06.2005 zu verlängern, um das Angebot für behinderte Dortmunder Bürgerinnen und Bürger auch für die Zeit der beschriebenen Prüfung zu sichern.

zu TOP 6.2
Beschäftigungspolitische Maßnahmen der Sozialverwaltung 2004
(Drucksache Nr.: 06004-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 445 Maßnahmeplätzen im kommunalen Beschäftigungsprogramm mit sechsmonatiger Besetzungsdauer. Bei der Finanzierung dieser Plätze sollen Fördermittel des Bundes aus dem Programm "Arbeit für Langzeitarbeitslose" -AfL- weitestgehend in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt - abhängig von der Förderzusage der Agentur für Arbeit - die Einrichtung von bis zu 600 Beschäftigungsmöglichkeiten im Programm "Einstieg arbeitsloser Jugendlicher in Beschäftigung und Qualifizierung" -Jump Plus-.

Finanzierung:
Die Schaffung von 445 Plätzen im Kommunalen Beschätigungsprogramm 2004 verursacht Kosten in Höhe von 5.228.700 €. Ungebundene Ausgabemittel stehen bei der Finanzposition 4390.7180.0000 -Kommunalprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"- in einer Größenordnung von 1.891.900 € zur Verfügung. Der Rat stimmt gem § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Finanzposition 4390.7180.0000 in Höhe der fehlenden 3.336.800 € zu. Deckung ist gewährleistet über die Finanzposition 4105.1740.0000 -Zuweisungen des Arbeitsamtes für Sonderprogramme des Bundes-.
Die Ausgaben für die Beschäftigungsmöglichkeiten im Programm Jump Plus werden aus der Finanzposition 4105.7318.0000 -Berufsvorbereitende Maßnahmen- geleistet, durch die Agentur für Arbeit aber zu 100 % auf der Finanzposition 4105.1740.0000 -Zuweisungen des Arbeitsamtes für Sonderprogramme des Bundes- erstattet.

zu TOP 6.3
Satzung und Gebührentarif für Leistungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund gemäß § 19 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW - ÖGDG NRW
(Drucksache Nr.: 05896-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für Leistungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund gemäß § 19 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW - ÖGDG NRW


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -


8. Schule

- keine Vorlagen -


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen Liegenschaften

- keine Vorlagen -


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Bildung des Ausschusses für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperiode 2005 bis 2008
(Drucksache Nr.: 05961-04)

Auf der Grundlage der korrigierten Verwaltungsvorlage empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Zu Beisitzerinnen und Beisitzern bzw. zu deren Vertreterinnen/Vertretern im Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht werden die unten genannten Personen bestellt.

12. Anfragen

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.30 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Krüger
Ratsmitglied


Feuler
stellv. Schriftführer