N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 29.01.2020
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Frau Terme (60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Frau Oeynhausen (60/2)

Frau Kempmann (60/2)
4.
Berichterstatter

Frau Arens (60/5-1)

Herr Keppler (Nordwärts, FB 1/III)

Frau Hammwöhner (Stadterneuerung, 67/2)
5.
Gäste

Herr Münch (Ratsmitglied)

Frau Niehues (AGARD)

Herr Heimel (NABU)

Herr Pawlak-Gast (NABU)





Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 29.01.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentlichen Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15897-19)

2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15938-19)

2.3 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)

2.4 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)

2.5 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)

3. Berichte

3.1 Masterplan integrierte Klimaanpassung MiKaDo
Bericht

3.2 Neuaufstellung Landschaftsplan Dortmund - Stellungnahme des Beirates zur eingeschränkten Beteiligung bezügl. der jagdlichen Regelungen
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Horn benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus organisatorischen Gründen wurde der Tagesordnungspunkt 3.1 Masterplan integrierte Klimaanpassung MiKaDo vorgezogen und vor den Vorlagen der Verwaltung behandelt.
Herr Horn bat um Ergänzung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 auf Grund der zur Sitzung mitversandten Unterlagen. Hierzu erklärte Herr Dr. Otterbein, dass es sich um eine Anlage zur Niederschrift handeln würde.
Die Tagesordnung wurde mit der o.g. Änderung der Reihenfolge zur Abhandlung der Tagesordnungspunkte einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15897-19)

Herr Quittek berichtete, dass die Naturschutzverbände im Verfahren ausführlich zum o.g. Bebauungsplan Stellung genommen haben. Herr Quittek stellte die - in der Vorlage nicht berücksichtigten - im u.g. Beschluss aufgeführten Punkte dem Beirat zur Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet bei der weiteren Planung folgende Anregungen zu berücksichtigen. Die Grundzüge der Planung werden begrüßt.

Die geplante Nutzung des Gebietes mit Schwerpunkt Wohnen im nördlichen Bereich entsprechend dem z. Zt. vorhersehbaren Bedarf und der guten Ausstattung des Standortes mit privater und öffentlicher Infrastruktur, insbesondere ÖPNV-Anbindung ist zu begrüßen.

Die Baugrenzen/Baulinien entlang der Straße Luisenglück begrenzen die Vorgartentiefe auf nur 1,20 Meter. Es wird angeregt, diese auf mind. zwei Meter zu erhöhen, um hier auch Fahrradabstellplätze unterzubringen. Ergänzend sollten im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen Standorte für Fahrradkleingaragen oder Boxen festgesetzt werden.

Bezüglich des geplanten Sondergebietes (SO-Gebiet) sollte geprüft werden, ob der Flächenverbrauch und die damit einhergehende Versiegelung reduziert werden kann, u.a. durch mehrgeschossige Nutzungen. In den Einzelhandelsgebäuden könnten Büro-, Sozialräume und sogar Verkaufsflächen in Obergeschossen untergebracht werden. Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme großer Flächen für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Die gemäß Stellplatzrichtlinien sehr großzügig bemessenen Parkplätze könnten dann mehrgeschossig in Parkpalette oder Tiefgarage untergebracht werden, was Flächenverbrauch und Versiegelung deutlich reduzieren würde und Möglichkeiten einer stärkeren Durchgrünung des Gebietes eröffnet. So würden auch weitere Flächen für die Überstellung der Parkflächen mit großkronigen Gehölzen frei.

Es wird angeregt, das Verhältnis Parkplätze zu Baumpflanzung auf 1:3 zu erhöhen. Begrüßt werden in diesem Zusammenhang die Vorschriften zur Dachbegrünung. Der Beirat regt hierzu erweiternd an, die Dächer der Einzelhandelsgebäude mit Lichtöffnungen oder sogar als Sheddächer auszuführen. Langzeitstudien haben gezeigt, dass durch die natürliche Belichtung nicht nur signifikant Energie und damit klimaschädliches CO2 eingespart werden kann, sondern diese sich auch deutlich positiv auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten auswirken.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15938-19)

Herr Quittek erklärte, dass zu dem o.g. Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme der Naturschutz-verbände von November 2018 vorliegen würde. Er bat dem Planungsamt mitzuteilen, dass die Stellungnahme der Naturschutzverbände, auch wenn sie formal keine Träger öffentlicher Belange sind, in Vorlagen unter den Abwägungsprozessen dargestellt werden sollte. Dann könne man nachvollziehen, wie auch mit diesen Stellungnahmen verfahren wurde.

Herr Quittek stellte die im u.g. Beschluss aufgeführten Punkte dem Beirat zur Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme wie folgt:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet, bei der weiteren Planung folgende Anregungen zu berücksichtigen:

Das Vorhaben der Reaktivierung einer Industriebrache zur Verbesserung der Wohnraumversorgung an einem zentralen Standort mit guter Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung wird grundsätzlich begrüßt.

Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt neben einer Industriehalle überwiegend ebenerdig. Damit wird die Qualität des Wohnumfeldes eingeschränkt. Der durch die Planung implizierte hohe Versiegelungsgrad trägt zur Verschlechterung des Mikroklimas bei, bei Starkregen werden die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen möglicherweise überlastet. Es wird daher empfohlen, einen weiteren Anteil der Stellplätze in Tiefgaragen vorzusehen, wodurch die städtebauliche Qualität der neuen Siedlung deutlich verbessert wird.

Angesichts der Nähe offener Gewässerläufe wird angeregt, zu untersuchen, ob das Oberflächenwasser im Trennsystem diesen zugeführt werden kann.

Bei der Auswahl der Baumarten sollten solche Arten bevorzugt werden, die eine hohe Verdunstungsfläche haben. Der Ginkgo ist hier nicht geeignet, weil er nur wenig Wasser verdunstet.

Bei der Auswahl des Baustoffes sollte auf nicht so stark klimarelevante Baustoffe zurückgegriffen werden. Zement oder ähnliches sind sehr klimaintensiv. Es wird daher vorgeschlagen, wie in anderen Städten auch, speziell Holzbauweise zu bevorzugen, da es klimaneutral ist.


Zum Artenschutzfachbeitrag weist der Beirat darauf hin, dass bei der Erfassung der Fledermäuse die Teichfledermaus, das Mausohr und die Breitflügelfledermaus fehlen. Bei den Vogelarten fehlen u.a. Star, Hänfling und Stieglitz. Es wird empfohlen, die Daten aus Ornitho und Handybirds auszuwerten.


zu TOP 2.3
Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)

Herr Dr. Otterbein stellte den u.g. Beschluss zur Abstimmung.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt den 2. Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Förderprojekt „Zukunft – Stadt – Region – Ruhr“ (ZUKUR) einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)

Herr Keppler (FB 1/III) stellte anhand einer PowerPointPräsentation (siehe Anlage zu TOP 2.4) den o.g. Tagesordnungspunkt vor.

Frau Gerlach merkte zu dem Projekt „NEW LIFE – Neues Leben im Park“ in Dortmund-Eving an, dass die Aufwertung der überalterten Strukturen durch die neuen Trainingsgeräte etc. sinnvoll, aber nicht unbedingt ökologisch sei.

Herr Quittek bat den Begriff „Ökologie“ in Bezug auf die beschriebenen Projekte kritischer zu verwenden. Hier müssten die Kategorisierung und die Projektzuordnung nochmals überarbeitet werden. Das Projekt „NEW LIFE“ müsste dem Bereich „Soziales“ zuordnet werden.

Auch den Volksgarten in Mengede aufzuwerten und damit den Bürgern das „Grün“ näher zu bringen, ist unter sozialem Gesichtspunkt sinnvoll, nicht aber unter dem Gesichtspunkt „Ökologie“. Durch diese „Aufwertung“ ist eher zu befürchten, dass der Volksgarten hierdurch zu einem Erholungspark würde. Dieses Projekt müsste dann unter der Kategorie „Soziales“ und nicht unter die Kategorie „Ökologie“ geführt werden.

Die Fahrradverbindung der Hochwasserrückhaltebecken fiele zwar unter die Kategorie „Ökologie“, jedoch wird dringend davon abgeraten, dort eine Fahrradstation anzusiedeln. Hier möchte der Beirat keinen Anziehungspunkt für pausierende Fahrradfahrer schaffen, welcher dann unter Umständen noch um eine Gastronomie erweitert würde. Es steige ansonsten die Gefahr einer zu starken Störung des ökologisch wertvollen Bereiches. Unter dem Aspekt des Naturschutzes sollte die Projektbeschreibung ergänzt werden, sodass möglichst eine sanfte Erholung vorgesehen werde.

Die beiden Projekte „Hafen – natürlich bunt!“ als auch „Patenschaften für Baumscheiben“ wurden aus dem Programm genommen, diese sollten laut Herrn Quittek allerdings weiter verfolgt werden.

Des Weiteren wurden zwei Projekte „Dortmunder Haus der Nachhaltigkeit“ und „Stromspar-Check“ dem Bereich Soziales zugeordnet, die man der Kategorie „Ökologie“ zuordnen sollte.

Auf Nachfrage erklärte Herr Keppler, dass „nordwärts“ nur die Koordinierungsstelle sei, nicht die Umsetzungsstelle. Umgesetzt werden die Projekte durch diejenigen, die den Vorschlag eingereicht hätten. Die Koordinierungsstelle übernehme später Hilfestellung und Koordinierung bei der Umsetzung. Sie helfe auch Mitstreiter für ein Projekt zu finden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Letztlich entscheide der Rat, welches Projekt in die Umsetzung gehen soll. Dem Rat werde die Vorlage mit den entsprechenden Empfehlungen aus den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat kann auch bereits ausgeschiedene Projekte nach Auswertung der Hinweise aus den Gremien wieder aktivieren. Die vom Rat beschlossenen Projekte erhalten dann sowohl Hilfestellung in der Öffentlichkeitsarbeit als auch finanzielle Hilfe sowie Unterstützung bei der Koordinierungsarbeit.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;


b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.



zu TOP 2.5
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)

Frau Hammwöhner (Stadterneuerung, 67/2) stellte die Inhalte der o.g. Vorlage dem Beirat vor.

Auf Rückfrage erklärte Frau Hammwöhner, dass in den bestehenden Baumbestand „Brückmanns Hölzchen“ durch die geplanten Maßnahmen nicht eingegriffen werde. Die geplanten Maßnahmen befinden sich ausschließlich auf den bereits vorhandenen Wegeflächen. Es werde lediglich Rückschnittmaßnahmen bei zu nah am Gebäude stehenden Bäumen für die Realisierung der Umbaumaßnahmen an den denkmalgeschützten Gebäuden geben. Der Hoeschpark mit seinem gesamten Wegesystem stünde unter Denkmalschutz.

Herr Quittek regte weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden und der Naturschutzbehörde an, welche dem Bürger den Hoeschpark auch als Naturraum eröffnen könnten. Auch sollte unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes z.B. über Nisthilfen für Gebäudebrüter nachgedacht werden. Weiterhin stellte Herr Quittek den u.g. Beschluss des Beirates vom 02.03.2005 vor.

Frau Hammwöhner teilte ergänzend mit, dass u.a. die Möglichkeit vorgehalten werde, eine Fläche für Urbanes Gärtnern auf Nachfrage bereitzustellen oder auch Bienenstöcke unter Lehraspekten im Park aufzustellen. Auch soll der Park Richtung Westfalenhütte erweitert werden und über eine Verbindung für Fußgänger und Fahrradfahrer erreichbar sein.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass bei der Entwicklung des Hoeschparks auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung eingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.

Im Übrigen bewertet der Beirat positiv, dass die Anregungen des Beirates vom 02.03.2005 zur Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II – Projekt: Hoeschpark (Drucksache Nr. 00709-04) bei den jetzigen Planungen aufgegriffen wurden.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Masterplan integrierte Klimaanpassung MiKaDo

Frau Arens (60/5-1) stellte den o.g. Tagesordnungspunkt dem Beirat anhand einer PowerPointPräsentation (siehe Anlage zu TOP 3.1) vor.

Ziel des Masterplanes wäre es, laut Frau Arens, dass zunächst in den unterschiedlichen Themenbereichen Umwelt, Stadtplanung, Gesundheit und Wirtschaft geprüft werde, wo Handlungsbedarfe liegen, wie die Prozesse laufen und wo man diese integrieren könne. Am Ende soll ein kurzes Konzept entstehen mit dem Ergebnis, wo Klimaanpassung und deren Maßnahmen hierzu mitbedacht werden müssen. Diese Maßnahmen sollen dann beschlossen und kontinuierlich umgesetzt werden. Zunächst fänden hierzu jedoch nur verwaltungsinterne Beteiligungsprozesse statt, erst, wenn einzelne Maßnahmen oder Projekte umgesetzt werden, werde auch die Öffentlichkeit beteiligt.

Das Förderprojekt erstrecke sich auf ein Jahr. Dies bedeutet, laut Frau Arens, dass bis Oktober 2020 die Handlungsleitfäden vorliegen müssen.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass ihm ein wesentlicher Akteur im Bereich des Klimaschutzes „das Klimabündnis“ fehlen würde. Hier hätten sich verschiedene Verbände und Experten mit Kompetenzen aus verschiedenen Bereichen von Seiten der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen. Frau Arens erklärte, dass dieser Akteur zur Auftaktveranstaltung mit eingeladen war, jedoch leider nicht teilnehmen konnte. Es handelt sich bei dem Masterplan jedoch zunächst um verwaltungsinterne Prozesse, das Wissen des Klimabündnisses wäre ihnen aber zukünftig präsent.

Herr Dr. Otterbein äußerte Bedenken hinsichtlich der Umsetzung solcher Masterpläne, die erfahrungsgemäß sehr lange brauchen bis sie zur Umsetzung kommen würden.

Des Weiteren hätte Herr Dr. Otterbein auch Bedenken hinsichtlich des querschnittsorientierten Handlungsfeldes. Hier wäre es letztlich schwierig, immer wieder einzelne Ämter dazu zu bewegen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung in ihren Überlegungen miteinzubeziehen. Aus diesem Grunde, da die Umsetzung sehr aufwändig wäre, wurde laut Frau Arens, dieser verwaltungsinterne Prozess nun gestartet. Den einzelnen Fachverwaltungen soll dieses Handlungskonzept an die Hand gegeben werden, um die entsprechenden Maßnahmen bei ihren Planungen zu integrieren. Wenn dieser Masterplan vom Rat beschlossen werde, müssen die einzelnen Ämter diesen auch umsetzen. Auch ist die Koordinierungsstelle Klimaschutz/Klimaanpassung sowohl zu Prüfzwecken als auch zur Beratung existent.

Herr Quittek wies auf ein vom Umweltministerium NRW vor 10 Jahren veröffentlichtes „Handbuch Stadtklima“ hin. Als Beispielstädte wurden hier Bottrop und Dortmund betrachtet und dort Problembereiche für Hitzeinseln insbesondere im Innenstadtbereich in einer Karte dargestellt. Diese Karte sei nach seinen Informationen bei Planungen bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. Herr Quittek erklärte nochmals, dass die Ausrufung des „Klimanotstandes“ kein plakatives Mittel sei, sondern letztlich dafür Sorge trage, dass der Klimaschutz in allen Bereichen verwaltungsintern berücksichtigt werde.

Frau Arens erklärte auf Nachfrage von Herrn Quittek, dass es das Ziel sei, den Flächenverbrauch in Dortmund zu reduzieren. Es gebe das Bebauungsplanverfahren, wo u.a. auch der Klimaschutz berücksichtigt würde. Hier würde generell darauf hingewiesen, dass die Erstellung von Stellplätzen nicht günstig wäre, da es durch mehr Parkplätze auch mehr Autoverkehr gebe. Auch würde stets auf das Strategiepapier „Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von morgen“ verwiesen. Weiterhin würden Gespräche sowohl mit der integrierten Planung (Flächennutzungsplanung) als auch mit der Bauleitplanung stattfinden. Auch hier gibt es schon seit 3 Jahren den Leitfaden wassersensible Bauleitplanung. In diesen Gesprächen sollen dann Handlungsmöglichkeiten verwaltungsintern besprochen werden, um zukünftig im Rahmen des MiKaDo dem Rat die entsprechenden Vorschläge für Maßnahmen zur Klimaanpassung zur Abstimmung vorzulegen.

Herr Quittek regte an, dass es Vorgaben in der Ausführung und Umsetzung der Ziele des Klimaschutzes brauche. Wichtig wäre für eine bessere Nachvollziehbarkeit eine Darstellung in den Verwaltungsvorlagen zu den Bebauungsplänen, dass dort die Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigt wurden. Seiner Meinung nach reiche eine verwaltungsinterne Abstimmung nicht aus. Es müssten konkrete Maßnahmen der Klimaanpassung für die Bebauungspläne beschlossen werden. Es müsse möglich sein, Bebauungspläne auf Grund nicht eingehaltener Ziele des Klimaschutzes zu ändern oder ganz aufzugeben.

Frau Arens erklärte, dass die Klimaanpassung ein Abwägungsbelang sei. Leider sind die Aspekte der Klimaanpassung jedoch gemessen an der jeweiligen Fläche des Bebauungsplanes in der Gewichtung relativ klein, jedoch in der Summe aller Flächen haben sie eine große Auswirkung. Derzeit gebe es auf der Bauleitplanebene für die Klimaanpassung noch keine Grenzwerte. Deshalb wäre die Berücksichtigung der Klimaanpassung auf Ebene des Flächennutzungsplanes von großer Bedeutung. Im Bereich der städtebaulichen Verträge wäre es möglich, bestimmte Dinge festzulegen. Auch in den Ratsvorlagen gebe es nun die Klimarelevanz als Kategorie. Um der Klimaanpassung zukünftig Rechnung zu tragen, ist es von besonderer Bedeutung, verwaltungsintern konstruktive Wege zu finden, Klimaanpassung stärker zu berücksichtigen.

Herr Budde erklärte, dass die Stadt mit den eigenen Gebäuden hier ein exemplarischer Vorreiter sein sollte.

Herr Münch (Ratsmitglied) betonte nochmals die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsarbeit zur Klimaanpassung, vor allem hinsichtlich der hier dargestellten Zahlen und Werte. Auch die Darstellung der Aspekte der Fachmeinung des Klimaschutzes in Ratsvorlagen wäre zur besseren Nachvollziehbarkeit wichtig.

Herr Quittek machte das Angebot, dass der Beirat den verwaltungsinternen Prozess als Gremium begleiten und nach Vorstellung eines Zwischenstandes in einer nichtöffentlichen Sitzung auch seine Meinung beratend darstellen könnte. Des Weiteren wies Herr Quittek darauf hin, dass auch in der Wirtschaft Aspekte des Klimaschutzes bereits frühzeitig bei den Investoren berücksichtigt werden.


zu TOP 3.2
Neuaufstellung Landschaftsplan Dortmund - Stellungnahme des Beirates zur eingeschränkten Beteiligung bezügl. der jagdlichen Regelungen

Zunächst ergriff Herr Quittek stellvertretend für die Naturschutzverbände das Wort. Er erklärte sich erfreut darüber, dass Frau Perschbacher (60/2) den Versuch gestartet, habe, das Thema jagdliche Regelungen nochmal aufzugreifen. In der Folge habe es konstruktive Gespräche zwischen der Jägerschaft und den Naturschutzverbänden gegeben. Herr Quittek erklärte, dass er sich die jagdlichen Regelungen etwas restriktiver gewünscht hätte, die Naturschutzverbände aber im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Nutzerverbänden sich damit einverstanden erklärt hätten, dass teilweise auch in den Naturschutzgebieten gejagt werden dürfe. Auf Landesebene wären die Naturschutzverbände jedoch strikt gegen eine solche Regelung Die im Landschaftsplan Nord noch enthaltene Abstandsgrenze für die Jagd von 50 m zur Gewässergrenze wurde durch den Kompromiss nun aufgelöst. Jedoch ohne eine Verschlechterung in den Naturschutzgebieten Hallerey und Lanstroper See. Hier dürfe nicht zusätzlich gejagt werden.

Im Sinne der Naturschützer wäre vor allem positiv zu bewerten, dass die Hochwasserrückhaltebecken in eine restriktive Bejagung einbezogen worden sind. Diese Hochwasserrückhaltebecken gehörten mittlerweile zu den wertvollsten Naturschutzräumen in Dortmund.

Des Weiteren wünschen sich die Naturschutzverbände laut Kompromiss, dass diese wie auch die untere Naturschutzbehörde über die Jagdtermine informiert werden. Des Weiteren solle es einmal im Jahr einen Bericht an die Naturschutzverbände geben, was die neue Regelung gebracht hätte, wieviel gejagt worden wäre und was bejagt wurde. Aus dem entsprechenden Monitoring sollen Erkenntnisse über den jeweiligen Sinn der Jagd und deren Auswirkung auf den Naturhaushalt mit einer Jagdstreckenstatistik für einzelne Gebiete ermittelt werden. Herr Quittek empfiehlt daher dem Beirat, dem Kompromiss zuzustimmen.

Herr Westermann gab an, von den jagdlichen Regelungen doppelt betroffen zu sein. Als Jäger habe er diesen Kompromiss mitgetragen, jedoch habe er ein Problem als Grundstücks-eigentümer. Daher wurde seitens der Jagdgenossenschaft hinsichtlich des Bezirkes „Auf dem Brink“ Einspruch eingelegt. Hier wäre die jagdliche Regelung zu schwammig. Als Jäger bewege man sich in einem Rechtsraum, welcher durch das Naturschutzgesetz und das Jagdgesetz geregelt sei. In dieser hier dargestellten Vereinbarung wäre die Abgrenzung, wo die Jagd erlaubt wäre und wo verboten, kompliziert dargelstellt. Dies gelte speziell z.B. für den Bezirk „Auf dem Brink“, da hier die Röhricht- und Schilfflächen um den Teich herum sehr groß wären. Wenn die Jäger, die für diesen Bezirk zuständig sind, die neue Vereinbarung genau befolgen würden, wäre es schwierig, dort z.B. Gänse zu schießen. Dadurch entstünde ein Problem mit den Jagdgenossen. Die Grundeigentümer haben immense Jagdschäden durch Gänse. Diese können in Anzahl von 300 Individuen auf Feldern große Fraßschäden anrichten. Eine Bejagung auf freiem Feld wäre auf Grund des großen Aufwandes und benötigten Equipments nicht möglich. Derzeit gebe es noch den Vorteil, dass die Gans nicht entschädigungspflichtig wäre. Sofern die Gans jedoch entschädigungspflichtig würde, wäre es für Jäger kaum mehr möglich, diese im Bezirk „Auf dem Brink“ oder auf freiem Feld zu bejagen. Herr Westermann klärte im Zusammenhang nochmals über die Notwendigkeit des Einsatzes von ausgebildeten Jagdhunden bei der Wasserjagd auf. Mit dem notwendigen Einsatz, der vom Naturschutzgesetz und Jagdgesetz entsprechend rechtlich abgedeckt ist, ist kein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen gegeben. Herr Quittek bestätigte ebenfalls, dass der Einsatz der Hunde im Bereich der Jagd rechtlich abgedeckt wäre. Dieser jagdliche Kompromiss wäre trotz maximaler Forderung aus Bereichen der Jagd gefunden worden. Auch ginge er davon aus, dass Herr Westermann keine Graugänse bejagen wolle, sondern vielmehr Nilgänse oder Kanadagänse. Herr Quittek bevorzugt eher eine nur einmal pro Jahr durchgeführte Treibjagd, als wenn ein Gebiet zur Jagd z.B. in der Schon- und Setzzeit mehrfach zu Jagdzwecken aufgesucht werde. Auf Einladung der Jagdbetreiber könnten Vertreter der Naturschutzverbände einer solchen Jagd beiwohnen, um Erfahrungen zu sammeln. Herr Quittek stellte nochmals dar, dass hinsichtlich der hier genannten jagdlichen Regelung nicht die Jagd in Wäldern betrachtet würde. Es ginge hier lediglich um jagdliche Regelungen auf offenen Gewässern.

Beschluss

Der Beirat beschließt mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wie folgt:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt, die mit Schreiben vom 20.12.2019 zur eingeschränkten Beteiligung gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW vorgelegten Änderungen zu den jagdlichen Regelungen im Landschaftsplan Dortmund in die Satzung des Landschaftsplanes Dortmund aufzunehmen. Er schließt sich dem zwischen Naturschutzvereinigungen und Jagdinteressierten geschlossenen Kompromiss vom 26.09.2019 an.

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

4.1 Vorstellung der neuen Abteilungsleiterin Umweltplanung, Untere Naturschutzbehörde

Frau Terme stellte sich als neue Abteilungsleiterin des Bereiches 60/2 im Umweltamt vor. Sie ist als Bereichsleiterin mit den Themen Landschaftsplanung, Umweltplanung, Arten-, Biotopschutz und den behördlichen Aufgaben betraut. Frau Terme sieht viele Berührungspunkte mit dem Beirat, welche man gemeinsam voranbringen könnte. Sie blicke auf insgesamt 15 Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst zurück. Sie besitze stadtintern und interkommunal ein Netzwerk, auch mit externen Kooperationspartnern und eine Bandbreite an Fachwissen. Dieses hofft Frau Terme für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Beirat einbringen zu können.
Die letzten Jahre wäre sie in der Kommunalverwaltung der Stadt Hamm tätig gewesen und freue sich nun wieder an ihren Wohnort zurückkehren zu können. Und auch die Wurzeln ihres beruflichen Beginns wären 2004 in der Abteilung 60/2 zu finden. Sie freue sich nun auf die Zusammenarbeit mit dem Beirat. Ihre Ziele wären u.a. den Landschaftsschutz, den Artenschutz sowie den Biotopschutz für die Stadt Dortmund in gemeinsamer Zusammenarbeit mit den Interessensvertretern voranzubringen. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass der Beirat sich sehr auf die Kooperation mit Frau Terme freuen würde.


4.2 Vorstellung des neuen „Dortmunder Brutvogelatlas“

Herr Dr. Otterbein teilte mit, dass es ein Nachfolgebuch vom „Dortmunder Brutvogelatlas“ gebe. Die Dortmunder Vogelwelt diente als Datengrundlage für den ornithologischen Bereich in Dortmund. Es wären hier nicht nur Brutvögel sondern auch Durchzügler und Nahrungsgäste kartiert worden. Frau Terme teilte ergänzend mit, dass die Verwaltung den Beiratsmitgliedern dieses Buch als Nachschlagewerk und als Dank für die gute Zusammenarbeit überreichen möchte.


4.3 Presseartikel über Vogelartenrückgang

Laut Herrn Dr. Otterbein gab es im Zusammenhang mit der „Dortmunder Vogelwelt“ einen Presseartikel „Dramatisches Vogelsterben, ruft der Rat den Notstand aus?“. Herr Dr. Otterbein berichtete, dass die Linken eine Ratsvorlage erstellt hätten, laut der sie den Biodiversitätsnotstand in Dortmund ausrufen möchten. In diesem Zeitungsartikel wären insbesondere die Vögel und die Insekten als gefährdete Gruppen benannt. Man könne die Gefährdung allerdings auch auf andere Tiergruppen, wie beispielsweise die Amphibien, übertragen, u.a. der Feuersalamander durch den Pilz Batrachochytrium salamandrivorans. Ein Gast (Mitglied des NABU) teilte mit, dass er nach Abgleich des aktuellen Vogelatlas mit dem Vorgänger und anderen vergleichbaren Werken festgestellt habe, dass sich die Situation für die Populationen, die seit 20 Jahren bekannt sei, enorm verschlechtere. Selbst vermutete ungefährdete Vogelarten gingen zurück. Die Ursache lege jedoch nicht allein in der Landwirtschaft. Leider fehle dem Buch konkrete Handlungsanweisungen an die Politik. Herr Budde wies daraufhin, dass bei Durchführung von Maßnahmen zum Vogelschutz, wie Heckenpflanzungen an Felder, die Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Landwirte mit betrachtet werden müssten. Herr Schreurs schlug vor, Herrn Kretzschmar zum Zwecke der Berichterstattung und Erläuterung des Vogelartenrückgangs zur Beiratssitzung einzuladen. Auf dieser Grundlage könne man einen Plan erarbeiten, wie man weiter vorgehen sollte und diesem dem Rat vorschlagen. Herr Quittek erklärte, dass es einen interdisziplinären Maßnahmen-Mix, um dem Artensterben entgegen zu wirken, geben müsste. Man könne den Antrag der Linken zum Anlass nehmen ein Maßnahmenkonzept im Konsultationsprozess mit den Jägern, mit den Landwirten und anderen Mitwirkenden wie Wohnungsgesellschaften oder Gewerbetreibenden zu erarbeiten, so dass jeder seinen Beitrag gegen das Artensterben leisten könne. Herr Quittek bat die Verwaltung zu berichten, welche Schlussfolgerungen sie nach Auswertung des aktuellen Brutvogelatlas ziehen würde.

Frau Terme erklärte daraufhin, dass man sich sicher sein könne, dass das Thema Biodiversität auf der Agenda stünde und hier natürlich auch konkreten Maßnahmen hinterlegt werden sollen. Auch in Ableitung von Maßnahmen aus dem Landschaftsplan und in Bezug auf MiKaDO müsse man interdisziplinär schauen, dass die Ziele dieses Masterplanes umgesetzt werden. So sollen die Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung entsprechend optimiert werden, dass man zukünftig möglichst umweltschonend, klimaneutral und im Sinne von Arten- und Biotopschutz vorginge. Bei Prozessen, die in der Stadtverwaltung ablaufen, werden im Bereich MiKaDo Flächen nicht nur als Flächen im Sinne der Versiegelung betrachtet, sondern auch bezüglich ihres weiteren Nutzens, d.h. was kommen auf den Flächen für Arten vor. Dieses wiederum gebe dann einen Rückschluss zur Biodiversität. Frau Terme erklärte, dass die Satzung des neuen Landschaftsplans derzeit als Schwerpunkt gesetzt und priorisiert werde. Jedoch könne man dann nach und nach in die konkreten Maßnahmenbeschreibungen einsteigen. Hier wäre natürlich der Beirat im weiteren Prozess eingebunden und man würde ihm regelmäßig Bericht erstatten.


4.4 Durchführung von Maßnahmen im Gewerbegebiet in Oberdorstfeld

Herr Dr. Otterbein präsentierte einige Bilder von diesem Gebiet. Hier wäre durch die „Natur auf Zeit“ ein Wald auf diesem Gebiet entstanden. Nun wären aktuell im inneren Bereich viele Gehölze gefällt worden. Das Gebiet würde abgegrenzt durch die Straße „Auf dem Brümmer“.

Frau Viets (60/2) dankte für den Hinweis aus dem Beirat. Hierdurch wäre die Verwaltung auf die Maßnahmen aufmerksam geworden. Frau Viets teilte mit, dass es dort einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe. In diesem Gebiet wären jahrelang Firmen ansässig gewesen, aber es wären Flächen auch teilweise nicht genutzt worden. Dadurch wären diese natürlich bestockt worden und es wäre Wald entstanden. Gegen die Entfernung der Gehölze könne man nicht vorgehen, dieses wäre rechtlich zulässig. Jedoch ist die untere Naturschutzbehörde nun hinsichtlich des Hinweises auf die dort vorkommende Schleiereule mit dem Grundstücksbesitzer in Kontakt getreten. Da zukünftig auch der Abriss der Gebäude stattfinden solle, werden nun auch artenschutzrechtliche Prüfungen für den Bereich vorgenommen. Laut Herrn Dr. Otterbein sind auf dem Grundstück sehr alte Lagerhallen. Diese wären für eventuelle Vorkommen von Fledermäusen prädestiniert. Dort müsse vorher eine Kontrolle stattfinden und ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt werden.

Frau Viets erläuterte, dass es nach entsprechender Etablierung des Artenschutzes in den baurechtlichen Verfahren keinen Abbruch ohne Beteiligung des Artenschutzes geben darf. Nach Änderung der Landesbauordnung NRW sind nun jedoch Abbrüche zum großen Teil genehmigungsfrei oder nur noch anzeigepflichtig. Dies bedeute, dass die untere Naturschutzbehörde hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Prüfung im Vorfeld solcher Abbrüche keine Information mehr erhält und auf sich allein gestellt wäre. Hier würde immer wieder darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbote ein Straftatbestandteil wäre. Jedoch wäre bei einem Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Behörde nachzuweisen, dass durch die entsprechenden Maßnahmen z.B. Brutstätten zerstört worden sind. Dieser Nachweis im Nachhinein wäre durch die Behörde u.a. bei Abbrüchen sehr schwer zu führen. Ein solcher Nachweis wäre z.B. eine Zeugenaussage bzw. andere unwiderlegbare Beweise. Je präziser solche Nachweise und Aussagen wären desto besser.

Laut Herrn Quittek sollte man wie bei einer Biotoptypenkartierung das Stadtgebiet auf Flächen mit solchen alten Gebäuden überprüfen und dann die Eigentümer dieser Flächen auf die Rechtslage hinweisen. Ferner regte er an, die Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund über die artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Wiedernutzung von brachgefallenen Gewerbebauten seitens des Umweltamtes zu informieren und eine rechtzeitige Beteiligung des Umweltamtes im baurechtlichen Verfahren sicherzustellen.




Dr. Otterbein Viets Scheffel-Seeler Horn
Vorsitzender Geschäftsführung Geschäftsführung Mitzeichnender