Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 28.02.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:43 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)

Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Andreas Hibbeln i. V. f. Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter VerwJugendamt)
Peter Prause (Richter)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Peter Finkensiep i. V. f. Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Oliver Gernhardt
Alexander Ewers


Sandra Breforth

Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste

Ümit Kosan
Sabine Weber
Yvonne Gambal


5. Stellvertretende Geschäftsführung

Birgit Färber


Nicht anwesend waren:

Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Alfred Hennekemper
Elisabeth Hoppe







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 28.02.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
(Drucksache Nr.: 10233-18)


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09200-17)
Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung 31.01.2018 verschickt.

2.2 Neubau und Neugestaltung von Kinderspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Steinhammer Straße

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09427-17)

2.3 Umsetzungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10159-18)

2.4 Erhöhung der Jugendlichenquote, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09518-17-E1)

2.5 Pflegekinderdienst
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) -
Mündlicher Bericht

(Drucksache Nr.: 09942-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) -
Mündlicher Bericht

(Drucksache Nr.: 09942-18-E3)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07316-17)

3.2 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

3.3 Stadterneuerung: Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord
Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit externer Wettbewerbskoordination

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09265-17)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
hier: § 35a SGB VIII: Weiterbewilligungsverfahren im Jugendamt Dortmund

Mündlicher Bericht


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden




1. Regularien

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Er begrüßte die Gäste und anwesenden Vertretungen der Verwaltung.

Frau Schneckenburger gab auf Bitte des Vorsitzenden einen kurzen Sachstand zum Vorfall in Hörde.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gora benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

TOP 2.6 Geplante Tageseinrichtung für Kinder Bothestr. 40 in der Trägerschaft der
Step Kids Kitas gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10206-18)
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
(Drucksache Nr.: 10233-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bestellte einstimmig Frau Sabine Weber zur Geschäftsführerin des Ausschusses.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09200-17)

Herr Dr. Kosan stellte nochmals kurz die gGiD mbH vor. Er sei Gesellschafter und Geschäftsführer, es gebe jedoch einen Fachbeirat, der die Entscheidungen träfe. Es habe sich noch nicht die Möglichkeit ergeben, die Geschäftsführung anders zu regeln.

Er antwortete folgende Fragen:
- Frau Rabenschlag (ungünstige Konstellation Geschäftsführung und Gesellschafter): Geschäftsführung und Gesellschafter seien notariell eingetragen. Es sei der Situation geschuldet, dass er Geschäftsführer und Gesellschafter in einer Person sei.
- Herr Barrenbrügge (Fehlen eines Kontrollgremiums, kein Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung, Zusammensetzung Beirat, Zusammenkünfte):
Der Beirat unterstütze und vertrete die gGiD mbH nach außen. Entscheidungen würden aus der operativen Ebene getroffen und umgesetzt.
- Frau Dr. Tautorat (wie Vorredner, Qualifikation in der Organisation bei Autismusstörungen
Es werden Gespräche mit dem LWL und unterschiedlichen Trägern in und außerhalb Dortmunds geführt, um weitere Projekte zu entwickeln. Es gebe Fachkräfte mit unterschiedlichen Profilen. Alles sei in der Planung.

Frau Rabenschlag wies nochmals auf die Gewaltenteilung im GmbH-Recht hin. Es müsse eine verantwortliche Geschäftsführung geben und Gesellschafter zur Kontrolle. Beides in einer Person sei kein geeignetes Vorgehen.

Herr Ortmann stimmte dem zu. Es gebe letztendlich kein Korrektiv über eine Gesellschafterversammlung. Grundlegende Compliance-Regeln und das Vieraugen-Prinzip seien in dieser Konstellation schwierig durchzusetzen. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Herr Hibbeln antwortete auf die Frage von Herrn Sohn, ob es nach der bisherigen Diskussion aus Sicht des Jugendamtes Vorbehalte gegen die Anerkennung gebe, wie folgt:
Das Jugendamt prüfe im Rahmen der Anerkennung das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII. Das Prüfungsergebnis sei in der Vorlage ausgeführt. Nach § 75 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe u. a. juristische Personen anerkannt werden, wenn sie gemeinnützige Ziele verfolgen. Dies darf angenommen werden, wenn der Träger die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit besitzt. Ein Träger verfolgt u. a. dann gemeinnützige Ziele, wenn er seine Angebote offen für alle Klienten hält und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Bei der gGid handele es sich um eine steuerrechtlich anerkannte gemeinnützige Gesellschaft. Das Jugendamt können nicht die detaillierten gesellschaftsrechtlichen oder steuerrechtlichen Strukturen prüfen. Es sei richtig, dass die gGiD seit 2010 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist. Es gehe um familienbegleitende Hilfen, für die gem. § 75 die Voraussetzungen vorliegen. Sofern die gGiD Leistungen im Kontext des § 35a SGB VIII erbringen möchte bedarf es dazu eigenständiger Leistungs- und Entgeltvereinbarungen im Sinne des SGB VIII.

Sofern der Ausschuss Bedenken an den gesellschaftsrechtlichen und aufsichtsmäßigen Strukturen der gGiD hat, könne die Anerkennung für ein Jahr befristet werden. Herr Dr. Kosan kann nach Ablauf eines Jahres ausführen, wie sich die gGiD gesellschaftsrechtlich in den Kontroll- und Beratungsfunktionen weiterentwickelt habe.

Herr Gora erklärte, dass die Prüfung eines Gesellschaftervertrages mehr Transparenz in das Verfahren bringen würde.

Herr Grohmann befürwortete den Vorschlag von Herrn Hibbeln, die Anerkennung auf ein Jahr zu befristen und dann nochmal zu prüfen. Auch könne der Vorschlag von Herrn Gora aufgenommen werden, die Gesellschafterverträge ins Prüfverfahren einzubeziehen.

Frau Schütte schloss sich dem Vorschlag an. So könne eine strukturelle Selbstlosigkeit hergestellt werden, die dann die Voraussetzung wäre, Mitglied im Paritätischen zu werden.

Herr Hibbeln machte darauf aufmerksam, dass bereits an Richtlinien und Verfahrensstandards zur Anerkennung gearbeitet werde. Diese Verfahrensvorschläge sollen möglichst noch vor der Sommerpause in den Ausschuss eingebracht werden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen die öffentliche Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Dienstleistungen mbH (gGiD mbh) mit Sitz in Dortmund, Rheinische Str. 171, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, befristet auf ein Jahr. Danach solle das Vorliegen der Voraussetzungen des § 75 SGB VIII, insbesondere im Hinblick auf die Kontroll- und Beratungsfunktionen in der gGiD nochmals geprüft und das Ergebnis dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt werden, um über den Fortbestand der Anerkennung zu entscheiden. Zukünftig solle die Prüfung der Gesellschafterverträge Bestandteil der Antragsprüfungen sein.


zu TOP 2.2
Neubau und Neugestaltung von Kinderspielplätzen
hier: Neugestaltung des Kinderspielplatzes Steinhammer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09427-17)

Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2018
(Drucksache Nr.: 09427-17)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2018 vor:

„Zusatz:
Auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU- Herrn Schröder- soll die
Jugendfreizeitstätte Marten bei der Gestaltung des Spielplatzes miteinbezogen werden.
Die BV Lütgendortmund nahm die Vorlage zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund die Neugestaltung des Kinder- und Jugendspielplatzes Steinhammer Straße, Dortmund-Lütgendortmund mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 168.000 € (davon 18.000 € aktivierbare Eigenleistungen).


zu TOP 2.3
Umsetzungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10159-18)

Herr Hibbeln erläuterte die Vorlage.

Auf die Fragen von Frau Dr. Tautorat antwortete er wie folgt:
- Nicht-Besetzung von 5 Stellen
Der Verwaltungsvorstand habe einen Rahmen von 18 zu besetzenden Stellen vorgegeben.
Man habe die voraussichtlichen Fallzahlen mit dem Jobcenter abgestimmt und dann erst
mit Augenmaß Stellen besetzt. Mit dem eingesetzten Personal habe die Arbeit geleistet
werden können, deshalb habe man auf die maximale Zahl verzichtet. Sollte der
Unterhaltsverfolgungsanspruch im kommenden Jahr zum Land wechseln, müsse auch
wieder Personal abgebaut werden.
- Statistik über das Herausfallen Alleinerziehender aus dem SGB II bei Bezug von
Unterhaltsvorschuss
Es werde beim Jobcenter angefragt, ob es eine solche Statistik gebe.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Erhöhung der Jugendlichenquote, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09518-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Bitte um Stellungnahme in der Sitzung vom 29.11.2017 nehme ich wie folgt Stellung:

„Kann durch gemeinsame Überlegungen und Absprachen der IHK, der Innungen, der Wirtschaftsförderung, des JobCenters, der Agentur für Arbeit, dem Jugendberufshaus und dem RBB eine Herangehensweise gefunden werden, die es ermöglicht, dass mehr unter 18-jährige und führerscheinlose Jugendliche, v.a. nach der 10. Klasse direkt eine Ausbildung beginnen können?“

Die Stadt Dortmund ist bestrebt, mit allen Partnerinnen und Partnern im Übergang Schule -
Beruf jungen Menschen in Dortmund eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Akteurinnen und
Akteure gehen in ihren Beratungsprozessen auf spezifische Anforderungen und Fragestellungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein und wirken darauf hin, Jugendlichen den direkten Übergang in eine Ausbildung zu ermöglichen.

Der späte Einstieg der Jugendlichen in eine Ausbildung hat vielfältige Gründe. Wesentliche
Gründe für das hohe Einstiegsalter in Ausbildung ist das Streben der Jugendlichen und ihrer
Eltern nach möglichst hohen Schulabschlüssen und die – realistische – Einschätzung, dass
höhere Schulabschlüsse die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Ausbildungsberufe und Ausbildungsbetriebe deutlich erhöhen.

Die Entscheidung über eine Einstellung treffen die einzelnen Betriebe in eigener Verantwortung und in einigen Branchen und Betrieben können die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes oder ein nicht vorhandener Führerschein eine Rolle spielen bei der Auswahl der Auszubildenden.

Durch verschiedene Maßnahmen versucht die Stadt Dortmund, gemeinsam mit den relevanten
Partnerinnen und Partnern, Betriebe für die Ausbildung junger Menschen mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Schulabschluss zu gewinnen sowie Jugendlichen die Chancen einer dualen Ausbildung zu verdeutlichen und sie gut auf eine berufliche Entscheidung vorzubereiten.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- die Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen ab der 8. Klasse an allen Schulen
in Dortmund – Umsetzung „Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule-Beruf
in NRW mit Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen, Praxiskursen und Praktika,
- die Initiierung und Begleitung von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Betrieben,
- Begleit- und Unterstützungsprojekte für Jugendliche im Übergang zur dualen Ausbildung,
z.B. den Ausbildungspakt.

Die Partnerinnen und Partner arbeiten intensiv in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen
und Projekten zusammen, um Jugendliche und Betriebe bestmöglich zu unterstützen. Der
Beirat „Regionales Übergangsmanagement Schule-Arbeitswelt“ sorgt für Transparenz und
Abstimmung.

Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie die Agentur für Arbeit, haben ebenfalls zu der von Ihnen gestellten Frage Stellung genommen. Die Stellungnahmen finden Sie in der Anlage.

Die Stadt Dortmund wird sich gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern auch weiterhin
dafür einsetzen, allen jungen Menschen eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder
Studium zu eröffnen und durch effektive Koordinierung unnötige Umwege zu vermeiden.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Pflegekinderdienst
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) -
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 09942-18-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09942-18-E3)
Pflegekinderdienst / Unterstützung für (Pflege-)Familien mit Fetaler Alkohol-Spektrum-Störung
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09942-18-E5)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… hiermit bitten wir um eine Stellungnahme wie folgt:
1. Welche Angebote werden für von Fetaler Alkohol-Spektrum-Störung-Betroffene in Dortmund grundsätzlich gemacht?

2. Welche Unterstützung erhalten Pflegefamilien, wenn sich herausstellt, dass ein aus einer Familie herausgenommenes Kind von FASD betroffen ist?

3. Wie und wodurch werden solche Störungen erkannt?

4. Wie und wann (in welchem Alter) kann eine entsprechende Diagnose gestellt werden und welche Maßnahmen folgen daraus? Besteht u.U. ein Bedarf/Erfordernis, die Früherkennungsuntersuchungen rechtzeitiger als bisher zu beginnen? Wie könnte das in welcher Verantwortung organisiert und umgesetzt werden?

5. Wie werden die Mitarbeiter(innen) im Jugendamt oder in den Pflegefamilien auf mögliche FASD-Störungen von Pflegekindern vorbereitet, sensibilisiert und für den alltäglichen Umgang mit betroffenen Kindern qualifiziert? Welche Unterstützungen können sie erwarten?

6. Welche Überlegungen gibt es, ein umfassendes Unterstützungssystem für FASD-Problematiken aufzubauen, die sich überproportional zu entwickeln scheinen?

„Mütterlicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist eine häufige Ursache für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten. Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst. FASD kann sich in seiner Ausprägung sehr unterschiedlich darstellen, was die Diagnostik oft erschwert. Kinder mit FASD sind für ihr gesamtes Leben geschädigt, wobei die größten Probleme oft in der Bewältigung des Alltags liegen. Ein normales Leben in der Gesellschaft ist nur den wenigsten Jugendlichen und Erwachsenen mit FASD möglich.“ (aus http:/www.fasd-deutschland.de/)“


Herr Hibbeln und Herr Ewers stellten den Pflegekinderdienst mündlich vor. (Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.)

Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Präsentation.
Herr Ewers beantwortete kurz Fragen:
- Gruppentreffen werden zu bestimmten Themen und in kleinem Rahmen
durchgeführt. Größere Treffen gebe es jährlich. So werde es ebenfalls mit
Elterntreffen gehalten.
- Die Fallverantwortung in Dortmund liege im Jugendhilfedienst. Es gebe aber bei
anderen Jugendämtern auch andere Zuordnungen.
- Führungszeugnisse werden von allen Personen über 18 Jahren verlangt.
- Anteil der Kinder mit Behinderung:
Im Bereich Vollzeitpflege werden 130 Kinder mit erhöhtem Erziehungsbeitrag
betreut, bei Mehrfach- bzw. geistigen Behinderungen 50 Kinder Stand 2016). Diese
Fälle werden künftig über das SGB XII durch das Sozialamt betreut. Es gebe dazu
eine Kooperationsvereinbarung, dass die Betreuung weiterhin durch das
Jugendamt erfolgt, um eine Kontinuität zu behalten, die Zahlung jedoch durch das
Sozialamt geleistet wird.
- Fallzahlschlüssel von 1:35, bei Kindern mit Alkoholschädigungen von 1:20
- Fortbildungen werden angeboten und durchgeführt. (FASD)
- Ein erhöhter Erziehungsbeitrag wird nicht nur für behinderte Kinder gezahlt,
sondern auch, wenn Pflegeeltern z. B. durch Schlaflosigkeit eines Kindes
besonders gefordert sind. Dazu gebe es aber keine Statistik.
- Viele Kinder mit der Störung FASD leben auch bei den leiblichen Eltern. Es gebe in
Dortmund keine Diagnostikstelle für FASD, sondern nur in Münster und Berlin. Das
kompliziere die Feststellung der Störung sehr.

Frau Beckmann bat um Überarbeitung der Qualitätsstandards und Vorstellung im Ausschuss.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis. Die Bitten um Stellungnahme der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und SPD sind durch den mündlichen Bericht beantwortet.


zu TOP 2.6
Geplante Tageseinrichtung für Kinder Bothestraße 40 in der Trägerschaft der Step Kids Kitas gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10206-18)

Herr Grohmann stellte für die SPD-Fraktion folgenden mündlichen Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsbeschluss aus 2011, der regelt, dass für alle neuen Kitas die Träger vom Eigenanteil befreit werden, indem die Stadt Dortmund die Betriebs-kosten zu 100 % übernimmt, dahingehend zu überprüfen, ob sich die Trägerstruktur seitdem signifikant verändert hat oder ob dies aus Sicht der Verwaltung zu erwarten ist.
Das Ergebnis und sich daraus ableitende Schlussfolgerungen sind dem AKJF vorzulegen, der daraus Schlussfolgerungen ziehen und ggf. Anpassungen für die Zukunft diskutieren und einleiten kann.“

Herr Gora erklärte, dass zum ersten Mal eine Trägergruppe, die einer gewinnorientierten Gesellschaft zuzuordnen ist, in Dortmund eine Kita betreiben möchte. Es gebe in Dortmund seit 2011 den Konsens, neue Kitas zu bauen. Dieses erfolge unter der Beteiligung lokaler Träger, die entweder Wohlfahrtsverbänden oder der Kommune (öffentlich-rechtlich) zuzuordnen sind. Somit gebe es ein hohes Maß an Kontrolle. Der Konsens habe dazu geführt, dass sich Träger erheblich an der Versorgungsleistung beteiligen. Seiner Meinung nach führe die Privatisierung von Kitas zu einer eklatanten Änderung der Rahmenbedingungen. Dazu haben die Wohlfahrtsverbände einen Antrag vorbereitet, den sie den Fraktionen und dem Vorsitzenden geschickt haben.
Aus Sicht der Verbände würde sich die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit nicht mehr steuern lassen, wenn neben Investoren beim Kitabau auch noch Träger in Dortmund aktiv werden.
Die Verbände der Wohlfahrtspflege halten es nicht für sachgerecht den Dortmunder Konsens z.B. auf die Trägergruppe, die zu einer schwedischen Aktiengesellschaft gehört auszuweiten. Eine nicht gemeinnützige Organisationseinheit der Aktiengesellschaft baut mit Gewinnabsicht und bietet vermutlich den Service für die gemeinnützige Gesellschaft mit Gewinnabsicht. Die gemeinnützige Gesellschaft der Aktiengesellschaft wird Betreiber. Es stellt sich die Frage, warum wohlfahrtsverbandliche Träger in der Fläche in Dortmund in Millionenhöhe Eigenanteile in der Kindergartenfinanzierung weiter tragen sollen. Die freie Wohlfahrtspflege leistet einen aktiven Beitrag bei der konsensualen Lösung sozialer Probleme in der Stadt. Ist dies zukünftig im kommunalen Interesse.

Herr Sohn erklärte, dass die im Antrag angeführten Begründungen nicht Bestandteil der Vorlage des Jugendamtes seien.

Frau Schütte-Haermeyer fand es schwierig, dass der Ausschuss darüber entscheiden solle, einem Träger mit Gewinnstrukturen eine 100 %-Förderung zukommen zu lassen. Es sei auch nicht im Sinne des Ratsbeschluss aus dem Jahr 2011, was für sie bedeute, dass das Verfahren geändert werden müsse. Man könne den Träger nicht ausschließen, auch nicht auf 80 Kitaplätze verzichten. Ihre Fraktion habe jedoch kein Interesse an der Kommerzialisierung frühkindlicher Bildung.
Der Antrag der SPD-Fraktion gehe nicht weit genug. Ein solcher Träger solle von der Finanzierung ausgeschlossen sein. Wenn allerdings eine gGmbH-Struktur beantragt, sei ja die Gemeinnützigkeit gegeben.
Der Ausschuss könne sich allerdings dahingehend positionieren, dass Träger mit einer solchen Struktur nicht zu 100 % gefördert werden.

Herr Sohn führte aus, dass man das genau prüfen müsse, um nicht gegen Gesetze zu verstoßen.

Herr Schade-Homann erklärte, dass beim Dortmunder Konsens gewinnorientierte Unternehmen politisch nicht gewünscht seien. Seiner Meinung nach schließen sich Bildung und gewinnorientierte Unternehmen an dieser Stelle aus. Wettbewerb sei ok, aber eine Gleichheit sei notwendig. Ihm stelle sich die Frage, wie im Elementarbereich Gewinne erzielt werden können, wenn man sich an alle gesetzlichen Vorgaben halte. Die Qualität leide darunter. Auch müsse man bedenken, dass dort nicht unbedingt tarifliche Bezahlung erfolge.
Herr Gora merkte an, dass der Konsens Dortmunder Träger aufgeweicht werde.

Frau Dr. Tautorat möchte keine Kitaplätze um jeden Preis, ebenso wie keine Privatisierung der Elementarerziehung.

Frau Schneckenburger erklärte, dass sie sich mit einer Formulierung „Die Privatisierung frühkindlicher Bildung in Dortmund wäre ein Problem“ anfreunden könne.
Folgendes solle man zudem bedenken:
- mit der in der letzten Sitzung beschlossenen Angebotsstruktur gebe es ca. 320
Einrichtungen in Dortmund, davon 1/3 in öffentlicher und 2/3 in freier Trägerschaft.
Die Privatisierung frühkindlicher Bildung in Dortmund ist nicht der Fall und wird nicht der
Fall sein. Auch nicht, wenn sich ein einzelner Träger auf dem Dortmund Markt betätigt.
- Die Verwaltung könne verhindern, dass ein einzelner Träger sich um die Anerkennung
der Trägerschaft einer einzelnen Einrichtung bewirbt, wenn dieser keine Anerkennung als
Träger der Jugendhilfe besitzt. Der Träger Step Kids allerdings habe die Anerkennung durch
das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend und Sport NRW erhalten.
- Die Verwaltung brauche eine klare Aussage des Ausschusses, um handlungsfähig zu sein
und Rechtssicherheit zu haben. Der Antrag der SPD-Fraktion zu Prüfung des
Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2011 sei durchführbar. Das Rechtsamt habe bereits die
Formulierung des Ratsbeschlusses aus 2011 dahingehend geprüft, einen einzelnen Träger,
egal welcher gesellschaftsrechtlicher Konstruktion, auszuschließen. Das gebe der Ratsbe-
schluss nicht her.
Die Verwaltung werde prüfen, wie das Unternehmen Gewinne mache, ob über die Kita oder anderen Sparten des Unternehmens.
Sie sprach an, dass der Ausbaubedarf an Kindertagesstättenplätzen weiter vorhanden sei. Man bemühe sich, den Bedarf auch abzudecken. Dazu gehöre das strukturierte Wachstum des öffentlichen Trägers wie auch der Freien Träger.

Herr Rennert wies darauf hin, dass die Gewinne einer gGmbH nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden dürfen, sondern gemeinnützig verwendet werden müssen. Er schloss sich dem Antrag der SPD-Fraktion an.

Herr Gora ging kurz auf die Unternehmensstruktur der Muttergesellschaft von Step Kids ein.

Herr Sohn erklärte, dass der zweite Antrag der Verbände nicht schriftlich vorlag und nicht den Anforderungen entspreche. Es solle über die Vorlage abgestimmt werden.

Frau Schneckenburger erläuterte nochmals das Verfahren. Die SPD-Fraktion bitte um Prüfung des Ratsbeschlusses aus 2011. Die Verwaltung prüfe nach den Vorgaben des SGB VIII, anderes sei nicht möglich.

Frau Schütte-Haermeyer erklärte, die Prüfung sei unerlässlich. Der Ausschuss solle die Vorlage beschließen, modifizierte Anträge könnten zur nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Frau Rabenschlag schloss sich dem Vorschlag ihrer Vorrednerin an.

Herr Prause erklärte, dass der Ausschuss seine Wünsche dem Rat deutlich machen und nicht nur einen Prüfauftrag geben müsse.

Herr Grohmann erklärte, dass der Prüfauftrag zur zukünftigen Rechtssicherheit notwendig sei. Heute jedoch müsse ein Beschluss über die Vorlage herbeigeführt werden.

Frau Schneckenburger sagte zu, eine Vorlage zu erstellen, die über den Ausschuss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werde.

Herr Grohmann erklärte, den Antrag der SPD-Fraktion aufrecht zu erhalten.

Herr Barrenbrügge stimmte dem zu.

Herr Gora zog seinen mündlich formulierten Antrag zurück und behielt sich vor, erneut in einer der nächsten Sitzungen einen geänderten Antrag einzureichen


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmte dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei 3 Enthaltungen zu:

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsbeschluss aus 2011, der regelt, dass für alle neuen Kitas die Träger vom Eigenanteil befreit werden, indem die Stadt Dortmund die Betriebs-kosten zu 100 % übernimmt, dahingehend zu überprüfen, ob sich die Trägerstruktur seitdem signifikant verändert hat oder ob dies aus Sicht der Verwaltung zu erwarten ist.
Das Ergebnis und sich daraus ableitende Schlussfolgerungen sind dem AKJF vorzulegen, der daraus Schlussfolgerungen ziehen und ggf. Anpassungen für die Zukunft diskutieren und einleiten kann.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich mit 8 Ja, 5 Nein und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Träger Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH zur Kenntnis.
Er beschließt, die geplante Kindertageseinrichtung Bothestraße mit 5 Gruppen in der Tägerschaft der Step Kids Kitas gemeinnützige GmbH entsprechend der Vorlage Drucksache Nr.: 09824-18 „Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2018 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)“ als Teil der Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder zum 01.08.2018 in die Bedarfsplanung aufzunehmen.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07316-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit (BuT) in Dortmund bis zum 31.07.2021


zu TOP 3.2
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Stadterneuerung: Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord
Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit externer Wettbewerbskoordination
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09265-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018
(Drucksache Nr.: 09265-17)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018 vor:

„Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig mit dem Zusatzbeschluss, die
Streetbasketballanlage in der Varziner Str. mit in das Konzept aufzunehmen, folgenden
Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Huckarde beauftragt die Verwaltung zur Qualifizierung der unter der
laufenden Nummer 1 des Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord beschriebenen
Maßnahme „Flächen für Aufenthalt und Spiel“ einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination durchzuführen.

Für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination wird im Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von insgesamt 70.000 € zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine entsprechende
Förderung durch Bund und Land erfolgt. Vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung durch
Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 49.000 € (70 %) beträgt der
städtische Eigenanteil 21.000 € (30 %).

Die Investitionen bedingen eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in
Höhe von 1.750 € (ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2024).“


Herr Sohn monierte, dass die Bezirksvertretung Huckarde mit der Vorlage über eine Summe beschließe, an der sie sich finanziell überhaupt nicht beteilige, und der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie dieses nur zur Kenntnis nehme. Er fragte nach der Einschätzung des Jugendamtes.

Herr Binder erklärte, dass das Jugendamt nur inhaltlich in Bezug auf Spielplätze beteiligt gewesen sei. Er werde die Frage an den zuständigen Fachbereich Stadtplanung weitergeben.

Herr Hibbeln erklärte, dass der Etat des Jugendamtes nicht berührt werde.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
hier: § 35a SGB VIII: Weiterbewilligungsverfahren im Jugendamt Dortmund

Herr Hibbeln führte kurz aus, dass 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Sachbearbeitungs- und Leitungsebenen der Jugendhilfedienste sowie 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Erziehungsberatungsstellen qualifiziert wurden. Es wurde eine Maßnahme mit 4 Themenbereichen durchgeführt:
- Krankheitsbilder und Grundlagen für das Entstehen seelischer Behinderungen
- Fragen der sachlichen/örtlichen Zuständigkeit
- Hilfevoraussetzungen bei der Eingliederungshilfe der seelischen Behinderung sowie
- der Teilhabebeeinträchtigung

Er sagte eine kurze schriftliche Stellungnahme für das nächste Protokoll zu. Außerdem werde die Frage beantwortet, ob sich durch die Qualifizierung eine Veränderung am Weiterbewilligungsverfahren ergeben habe.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt. (s. Anlage)


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende gab den Hinweis auf folgenden Termin:

70 Jahre Erziehungsberatung in Dortmund
12.11.2018 im Rathaus.



Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18.43 Uhr.




S o h n G o r a F ä r b e r
Vorsitzender stellvertr. Schriftführerin

(See attached file: Aufstellungen BV März 2018 .pdf)(See attached file: Pflegekinderdienst_AKJF_28.02.2018.pdf)