N i e d e r s c h r i f t

über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 20.04.2005
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dirk Gährken (BUND)
Wolfhard Koth-Hohmann (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Wilhelm Kattenstedt (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Heinrich Wilhelm Thieheuer (Waldbauernverband NRW e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Peter Halbsguth (LNU)
Lothar Hahn (LNU)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Walter Portmann (Waldbauernverband NRW e.V.)
3. Verwaltung
Herr StR Wilhelm Steitz (3/Dez.)
Herr StR Ullrich Sierau (6/Dez.)
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Herr Langenberg (Umweltamt)
Frau Nölle (Umweltamt)
Herr Sümer (Umweltamt)
4. Gäste
Frau Semrau (Emschergenossenschaft)
Frau Brinkmann (Emschergenossenschaft)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Krüger (Ratsmitglied)
Herr Goersmeyer (BV Aplerbeck)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 20.04.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 211 -Sölder Waldstraße-
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01106-05)


2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Offenlegungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01033-05)


2.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01590-05)


2.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlegungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01559-05)




2.5 Ökologischer Umbau der Emscher unter besonderer Berücksichtigung des Baus zweier Hochwasserbecken (Mengede und Ellinghausen)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01525-05)


2.6 Strategische Handlungsanweisung zum Umgang mit den Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Grundstücksflächen im Dortmunder Stadtgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00792-05)


2.7 Umweltpreis
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00792-05)


3. Berichte

3.1 Sachstandsbericht Phoenix
Kenntnisnahme


3.2 Kulturlandschaftsprogramm NRW - Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft
Kenntnisnahme


3.3 Amphibienschutzmaßnahmen auf der Halde Ellinghausen (IKEA)
Kenntnisnahme


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gährken benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Hülsmann-Trapphoff bekannte sich vor der Sitzung als durch das Mitwirkungsverbot zu TOP 3.4 Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle Persebecker Str. 174 betroffen. Er wurde darauf hingewiesen, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt während der Sitzung keine Stellung nehmen dürfe.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus gegebenen Anlass wurde die Tagesordnung um folgenden Punkte erweitert:

TOP 2.8 Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder
Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
TOP 3.4 Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle Persebecker Str. 174
TOP 3.5 Luftbelastung/Meinungsaustausch

Verschoben auf die nächste Beiratssitzung wurde der Tagesordnungspunkt 3.2 Kulturlandschaftsprogramm NRW – Fördermöglichkeiten für die Landschaft.

Weiterhin wurde die Tagesordnung in folgender Reihenfolge abgehandelt:

1. TOP 2.8
2. TOP 3.5
3. TOP 2.5
4. TOP 3.1
5. TOP 2.1
6. TOP 2.2
7. TOP 2.3
8. TOP 2.4
9. TOP 2.6
10. TOP 2.7
11. TOP 3.3
12. TOP 3.4
13. TOP 4


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 211 -Sölder Waldstraße-
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01106-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage vor. Der Beirat begrüßte die Reduzierung der Wohnungseinheiten.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und regt zusätzlich an, bei der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen auch den Bereich westlich der Stallbaumstraße mit dem Dornbuschsiepen als Pufferzone zum Aplerbecker Wald ökologisch aufzuwerten.
zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162 -Tulpenstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Offenlegungsbeschluss, Beschluss zur Anordnung einer Umlegung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01033-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage vor. Der Beirat begrüßte die Reduzierung der Wohnungseinheiten.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und regt zusätzlich an, bei der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen auch den Bereich westlich der Stallbaumstraße mit dem Dornbuschsiepen als Pufferzone zum Aplerbecker Wald ökologisch aufzuwerten.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01590-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage vor und verwies auf die bereits vom Beirat formulierten Bedenken.

Beschluss:

Der Beirat lehnt die Vorlage ab und verweist auf seine diversen Beschlüsse zum Bebauungsplan Wickede-West und zum Flächennutzungsplan. Durch die nochmalige Ausdehnung des Planbereichs würde sich der Landschaftseingriff noch verstärken.

Der Beirat hat die geplante Wohnbebauung Wickede-West (jetzt "Ortsrand Wickede-Nord") im Rahmen seiner Stellungnahme zum Flächennutzungsplan als die ökologisch bedenklichste in ganz Dortmund bewertet und sich dabei u.a. auf städtische Gutachten bezogen (Umweltplan, Umweltqualitätsziele).
1. Der vom Rat der Stadt einstimmig beschlossene Landschaftsplan DO-Mitte stellt dort u.a. einen "Geschützten Landschaftsbestandteil" mit alten Hecken dar
2. Der Umweltplan der Stadt Dortmund stellt das Gebiet als Erholungsraum dar.
3. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung der Stadt fordern den Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 160 -Selzerstraße-
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Offenlegungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01559-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage anhand der ausgehängten Pläne nochmals vor.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bekräftigte seine Beschlüsse vom 19.3.2003, 21.5.2003 und 24.3.2004.

Das geplante Altenheim würde zu einem erheblichen Landschaftseingriff in die Randzone des Lohbachtales führen. Nach den "Umweltqualitätszielen zur Freiraumentwicklung" und dem Umweltplan der Stadt sollte die gesamte Fläche als Grünfläche und Biotopverbund freigehalten werden.

Der Beirat fordert

· die Reduzierung der Bebauung auf die derzeitige Wiesenfläche
· die Verschiebung und Verschwenkung des Gebäudes an die Selzerstraße
· den Erhalt des Baum- und Strauchbestandes im Bereich des Grabelandes
· die Reduzierung der Gebäudehöhe von derzeit 15 m (zum Lohbachtal hin) auf max. 8 Meter

Als Ausgleichsmaßnahmen sind im Bebauungsplan verbindlich festzusetzen:

· Freilegung des verrohrten Lohbachabschnittes
· Naturbelassene Gestaltung der Randbereiche mit Heckenstrukturen und Wildkrautsäumen.
· Die Hecken sollten in einer Länge von 10-15 Metern als Niedrighecke (1-2 Meter hohe Sträucher; Bruthabitat für Vögel) angelegt werden.
· Die Zwischenräume sind mit höheren Sträuchern, Stein- und Totholzhaufen zu versehen.
· Die Wildkrautsäume sind in 4 - 10 Meter Breite an der Südseite der Hecken anzulegen (Sonnenseite, Windschutz; Lebensräume für Insekten und Vögel).
· Anlage eines dauerhaften Kleingewässers im Lohbachtal


zu TOP 2.5
Ökologischer Umbau der Emscher unter besonderer Berücksichtigung des Baus zweier Hochwasserrückhaltebecken (Mengede und Ellinghausen)
(Drucksache Nr.: 01525-05)

Zu o.g. Vorlage referierten Frau Binkmann und Frau Semrau von der Emschergenossenschaft.

In der anschließenden Diskussion ging es vor allem um die Grundwasserabsenkung, die Verbringung des Bodenaushubs, den Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen, sowie um die Gefährdung des Kammmolches. Frau Semrau teilte mit, dass hinsichtlich der Grundwasserabsenkung genaueste Untersuchungen durchgeführt wurden, um die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel genau zu erfassen. Auch die Bedenken hinsichtlich der Wegeführung konnten von Frau Semrau zerstreut werden, da die Emschergenossenschaft keine durchgängige Wegeplanung vorsieht, auch eine Einbringung von Mutterboden sowie Gehölzpflanzungen an den umlaufenden Böschungen sind nicht vorgesehen. Hinsichtlich des Kammmolches müsste man, falls eine natürliche Ansiedlung im RRB nicht entsteht, die Population artgerecht umsiedeln.
Die Frage nach dem Verbleib des Bodenaushubes von 3 Millionen Kubikmetern ist offen geblieben. Das Bodenmanagement ist noch nicht geregelt, jedoch soll vermieden werden, zu deponieren.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und gab folgende Anregungen:

1. Den betroffenen Landwirten sollten hofnahe Ersatzflächen angeboten werden.
2. Bezüglich der Verbringung des Bodenaushubs ist dem Beirat ein detaillierter Plan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorzulegen. Der Transport des Bodens sollte möglichst umweltschonend erfolgen (per Bahn und Schiff).
3. Besondere Aufmerksamkeit ist der gefährdeten Population des Kammmolches zu widmen. Möglicherweise notwendige Umsiedlungsmaßnahmen sind mit der AGARD abzustimmen.
4. Das Rückhaltebecken im Bereich Ellinghausen/Deusen ist nach Norden zur Ellinghauser Straße so abzugrenzen, dass Amphibien nicht auf die Straße gelangen können.
zu TOP 2.6
Strategische Handlungsanweisung zum Umgang mit den Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Grundstücksflächen im Dortmunder Stadtgebiet
(Drucksache Nr.: 00792-05)

Herr Höing stellte die Vorlage vor. Der Beirat sprach sein Lob und Anerkennung für diese Vorlage aus.

Beschluss:

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Umweltpreis
(Drucksache Nr.: 01234-05)

Herr Quittek stellte die Vorlage vor.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01656-05)

Einführend in die Diskussion nahm Herr Gährken in einem persönlichen Wort nochmals Stellung und äußerte sich wie folgt: „Mit Bezug auf die Darstellung eines abgedruckten Wortlautes von mir, Dirk Gährken, in den Medien vom 20.04.05 stelle ich hiermit richtig, dass ich Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer nicht des Wortbruchs bezichtigt habe. Mit der anders lautenden Darstellung in den Medien bin ich falsch zitiert worden. Richtig ist weiterhin, dass sich meine Äußerungen vielmehr auf die grundsätzliche Enttäuschung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde über den Punkt 2.5 im Anhang der Vorlage „Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietesflächen“ bezogen haben. Die Verwaltungsspitze war und ist von dieser kritischen Stellungnahme ausdrücklich ausgenommen.“

Herr Sierau bat, das gemeinsame Ziel, die Ausweitung der Naturschutzgebiete in Dortmund, durch die Diskussion um den Leinenzwang für Hunde, nicht aus den Augen zu verlieren. Die Vorlage habe den eigentlichen Zweck, den Weg zur GEP-Änderung zu ebnen und dem Prüfauftrag des Rates vom 23.09.04 zur Vereinheitlichung des Verbot- und Gebotskatalog nachzukommen. Der Verzicht auf den Leinenzwang in den Waldbereichen der NSG´s ist lediglich ein Vorschlag zu dem genannten Prüfauftrag des Rates. Dieses bestätigte auch Herr Dr. Grote. Hintergrund der Überlegung zum einheitlichen Verzicht auf Leinenzwang in den Waldbereichen der NSG´s war, den Bürger hinsichtlich einer unterschiedlichen Handhabe zur Leinenpflicht nicht zu verwirren.

Herr Quittek erklärte, dass der Rat der Stadt mit seinem Prüfauftrag zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges keinesfalls eine Verschlechterung in den bisherigen Naturschutzgebieten beabsichtigt habe. Dies hätten ihm die Ratsfraktionen im Vorfeld des Ratsbeschlusses vom 23.9.2004 erklärt. Auch der Umweltamtsleiter habe ihm noch am 27.8.2004 in einem Schreiben versichert, dass mit dem von ihm veranlassten Zusatzbeschluss sichergestellt sei, dass der bestehende Regelungskatalog in den bisherigen Naturschutzgebieten erhalten bleibt. Er sehe in der Vorlage einen Vertrauensbruch zwischen Beirat und Umweltverwaltung. Darüber hinaus fehle es an einer fachlichen Begründung für die jetzt vorgeschlagene Lockerung des Leinenzwangs.
In der Diskussion nannten Beiratsmitglieder weitere Gründe für einen strikten Leinenzwang in allen Naturschutzgebieten. So würden durch Hunde Rehe aus den Wäldern getrieben, die dann meistens auf den Straßen unter die Räder kämen (70 bis 80 pro Jahr). Neben der wildlebenden Tierwelt seien auch Kinder, Spaziergänger und Jogger von freilaufenden Hunden betoffen. Im Übrigen hätten sich die Hundehalter nicht gegen den Leinenzwang in den bisherigen Naturschutzgebieten ausgesprochen.

Herr Steitz gab zu bedenken, dass es sich hier um keinen Vertrauensbruch der Verwaltung handele, da der Beirat von allen Gremien als erstes beteiligt wurde und um eine Empfehlung gebeten wurde. Herr Steitz war der Meinung, dass man dem Bürger nicht unterstellen sollte, dass er nicht in der Lage ist, seinen Hund auf dem Weg im Wald zu halten. Wenn man ihm dies unterstellt, dann könnte man ebenfalls nicht glauben, dass der Bürger sich an die Anleinpflicht halten wird. Sein Vorschlag lautete, für 2 Jahre die Zustände in den Waldgebieten zu beobachten, um den Einhaltungsgrad der Verbote bzw. Gebote in den NSG´s auszuwerten, um dann auf Grund der Datenanalyse einen neuen einheitlichen Ge- und Verbotskatalog zu entwerfen. Herr Sierau bestätigte, dass bis zur GEP-Änderung vermutlich noch ein längerer Zeitraum vergehen wird, und dadurch letztlich der Zeitpunkt definiert wird, zu dem der Ver- und Gebotskatalog abgestimmt werden muss.

Die rege Diskussion führte daraufhin zu dem folgenden einstimmigen Beschluss des Beirates.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Abgrenzung und Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete zur Kenntnis.

Der Beirat ist der Auffassung, dass der Kruckeler Wald ebenfalls naturschutzwürdig ist und als Bereich zum Schutz der Natur in den Gebietsentwicklungsplan aufgenommen werden sollte. So kommen in diesem Wald u.a. 8 Amphibien- und Reptilienarten vor, von denen die Geburtshelferkröte eine streng geschützte Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ist.

Mit großer Verärgerung nimmt der Beirat zur Kenntnis, dass die Verwaltung entgegen dem Zusatzbeschluss des Rates zur Änderung der Landschaftspläne vom 23.9.2004 nunmehr die Lockerung der Hundeanleinpflicht auch in den Waldbereichen der alten Naturschutzgebiete vorschlägt. Hierfür gibt es weder eine fachliche Begründung noch einen politischen Auftrag oder einen entsprechenden Wunsch der Hundehalter.

Die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung wäre einmalig in Nordrhein-Westfalen und würde die ohnehin schwierige Konfliktlage zwischen Naturschutz und Erholung erheblich verschärfen.

Die Bestände wildlebender Tierarten (z.B. bodenbrütende Vogelarten, Reh- und Niederwild) würden beunruhigt und gefährdet. Als aktuelles Beispiel sei das am 10. April 2005 von einem freilaufenden Hund gerissene Reh in der Bittermark erwähnt.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung würde zu geteiltem Recht und zu absurden Zuständen in den alten Naturschutzgebieten führen. Hundehalter müssten in Schutzgebieten mit verschiedenen Biotoptypen an Gewässern und in der Feldflur ihren Hund anleinen, während sie ihn in den Wäldern auf den Wegen frei laufen lassen könnten.

Gerade im Ballungsraum ist der strikte Leinenzwang in den Naturschutzgebieten notwendig, denn nicht alle Hundehalter sind willens und in der Lage, ihren Hund davon abzuhalten, frei in der Landschaft umherzustreifen. Nach einer Statistik des Umweltamtes rangieren in der Landschaft freilaufende Hunde mit 31 % hinter den wilden Müllablagerungen (46 %) an zweiter Stelle der von den Landschaftswächtern gemeldeten Fälle.

Aus den genannten Gründen fordert der Beirat nach wie vor die strikte Hundeanleinpflicht in allen Naturschutzgebieten.

3. Berichte

zu TOP 3.1
Sachstandsbericht Phoenix

Herr Sümer (Umweltamt) gab einen Überblick über die aktuelle Entwicklung im Projekt Phoenix.

Auf Seiten Phoenix-See wird für Mai/Juni d.J. mit dem wasserwirtschaftlichen Planfeststellungsbeschluss gerechnet. Voraussichtlich noch in diesem Jahr kann mit dem Seeaushub, zunächst in Form eines Entwässerungsgrabens, begonnen werden. Die Eliasbahntrasse wird durch die LEG zum Herbst für den Bodenmassentransport ertüchtigt sein. In Bezug auf die Beantragung von ÖPEL-Mitteln liegt eine Zustimmung der Bezirksregierung Münster zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor, der zugehörige Förderbescheid steht allerdings noch aus.

Mitte des Jahres wird das wasserwirtschaftliche Planfeststellungsverfahren für den Verbindungsraum Phoenix auf Grundlage der dem Rat mit Vorlage vom 15.07.2004 vorgestellten Vorplanung beantragt werden.

Für den Standort Phoenix West wird seitens der LEG in Kürze ein Wettbewerbsverfahren zur Freianlagenplanung gestartet, in welches auch die Naturschutzverbände Anregungen einbringen können. Die Einladung hierzu erfolgt durch die LEG. Für das Biotopmanagement liegen mit Blick auf die Freiflächenentwicklung gemäß städtebaulichen Rahmenplan erste Vorschläge insbesondere für den Umgang mit der Kreuzkröte (Ersatzgewässer) und dem Wanderfalken (Nisthilfen) vor. Die Naturschutzverbände werden bei Vorliegen konkreterer Konzepte für Bodenmanagement und Biotopmanagement am weiteren Prozess beteiligt.
.

zu TOP 3.3
Amphibienschutzmaßnahmen auf der Halde Ellinghausen (IKEA)

Herr Dr. Marks stellt die Tischvorlage vor und bittet um Beratung zu den o.g. Amphibienschutzmaßnahmen auf der Halde Ellinghausen (IKEA).

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Tischvorlage zur Kenntnis und bittet einstimmig um Prüfung, ob der Amphibienzaun den Klärteich aussparen sowie an der Böschung entlang verlängert werden könnte.


zu TOP 3.4
Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle Persebecker Str. 174

Herr Quittek erläutert das geplante Vorhaben. Es handelt es sich um eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle (30 x 80 m) zum Lagern von Raufutter, Stroh und Geräten/Fahrzeugen.

Der Bau der geplanten Halle wäre aus seiner Sicht ein schwerer Eingriff in den Freiraumzug, der sich von Barop im Norden über das erweiterte NSG "An der Panne" über Menglinghausen östlich der A 45 nach Süden über Großholthausen nach Löttringhausen erstreckt. (s. Bioökologischer Grundlagen- und Bewertungskatalog - Teil 4).

Die Mehrzweckhalle würde auf der Südseite der Persebecker Straße einen bislang völlig unbebauten Landschaftsraum beanspruchen und den o.g. Freiraumzug einengen. Zu befürchten wären weitere bauliche Entwicklungen südlich der Persebecker Straße.

Die geplanten Halle vergrößert die Ausdehnung der Hofstelle um mindestens ein Drittel und ist etwa so groß wie die alte Hofstelle mit Wohngebäude. Dies würde eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bedeuten.

Der Landschaftsplan Dortmund-Süd sieht auf der Südseite der Persebecker Straße - u.a. als Begrenzung der Hofstelle die Anpflanzung einer durchgehenden Baumreihe vor, die dann unterbrochen wäre.

Beschluss:

Der Beirat hat erhebliche Bedenken gegen die Lage und Größe der geplanten Mehrzweckhalle. Er regt, mit einer Stimme Enthaltung und einer Stimme dagegen, eine Verkleinerung der Halle auf der Grundlage einer konkreten Raumbedarfsermittlung (Futtermenge, Anzahl der unterzubringenden Fahrzeuge etc.) an.


zu TOP 3.5
Luftbelastung/Meinungsaustausch

Herr Dr. Grote teilte mit, dass es hinsichtlich der Feinstaubbelastung zwei problematische Bereiche in Dortmund gibt. Zum einen die Brackeler Straße und zum anderen die Steinstraße, dort wurden die Grenzwerte für die Feinstaubbelastung überschritten. Bei der Überschreitung dieser Grenzwerte müssen Aktionspläne und Luftreinhaltungspläne durch die jeweilige Kommune aufgestellt werden und mit der Bezirksregierung abgestimmt werden.
Derzeit hat das Umweltamt Maßnahmen im Rahmen der Aktionspläne eingeleitet, die Brackeler Straße wird nassgereinigt, des weiteren ist eine Pförtnerampel eingerichtet worden und ab dem 20.04.05 wird ein Fahrverbot für LKW´s mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t eingeführt.

Zur Behebung der Feinstaubproblematik müsse es in Zukunft über die Kommunalebene hinaus weitergehende Regelungen geben, wie z.B. eine Weiterentwicklung der Filtertechnologie.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

"Natur auf Zeit"-Regelung im neuen Landschaftsgesetz NRW
Herr Dr. Grote berichtete, dass die Umweltverwaltungen des östlichen Ruhrgebiets gegenüber der Landtagsfraktion der Grünen erfolgreich gegen die beabsichtigte Regelung zur "Natur auf Zeit" im Entwurf des neuen Landschaftsgesetzes NRW interveniert hätten. Die Eingriffsregelung auf Industrie- und Montanbrachen bleibe nun weitgehend erhalten.
Bisher baulich genutzte Flächen können der natürlichen Entwicklung übergeben werden, danach wird der ökologische Zustand der Fläche dokumentiert und kann dann später als Ausgleich für einen Eingriff an anderer Stelle geltend gemacht werden.

Beiratsexkursion
Am 04.07.05 wird die Exkursion des Beirates stattfinden. Ziele sollen die geplanten Hochwasser-Rückhaltebecken in Dortmund-Nordwest sowie die Naturschutzgebiete Beerenbruch und Im Siesack sein.

Mulchen mit Holzspänen
Herr Kaleck bat die Verwaltung, bei Grundstückeigentümern (u.a. Wohnungsgesellschaften) darauf einzuwirken, dass das aus seiner Sicht ökologisch bedenkliche flächenhafte Mulchen mit Holzspäne abgestellt wird.
Herr Höing gab bekannt, dass eine entsprechende Pressemeldung des Umweltamtes in Arbeit sei.



Quittek Gährken Scheffel-Heidrich
Vorsitzender Mitglied Geschäftsführung