Niederschrift

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 10.12.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 19:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen) bis 19:00 Uhr
Rm Volkan Baran (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


Özgür Karadag – Büro 2/Dez.
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Frank Schultz – StA 20
Kirsten Jankowski – StA 20
Lothar Staschik – StA 23
Torsten Mosgraber –4/MF





Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 10.12.2010, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Finanzen

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10)

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10-E12)

hierzu -> Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 02127-10-E1)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2010
(Drucksache Nr.: 02127-10)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E18)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)



Städtische Jugendfreizeitstätte Dortmund Dorstfeld Adalbertstraße 85;
Übertragung der Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit dieser Einrichtung an den CVJM Dortmund e.V.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2010
(Drucksache Nr.: 01961-10)

2.2 Zwischenbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2010
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02659-10)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02659-10-E1)

2.3 Bereitstellung finanzieller Mittel für die Inspizientenanlage Oper des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02864-10)

2.4 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02777-10)

2.5 Fortsetzung des Klangvokal Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 und Erarbeitung einer Konzeption zur Fortführung nach 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02875-10)

2.6 Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwandes des Rechtsamtes gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02888-10)

3. Beteiligungen

3.1 Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02282-10)

3.2 Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02515-10)

3.3 Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02579-10)

3.4 Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Bestellung eines neuen Geschäftsführers
- Änderung der Betriebssatzung
- Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02337-10)

4. Liegenschaften

4.1 Schulbauprioritätenliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02913-10)

4.2 Hauptschule Mengede - Gesamtsanierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02931-10)

5. Sondervermögen
unbesetzt



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Die öffentliche Sitzung wurde in der Zeit von 17:45 bis 17:50 Uhr für eine Pause unterbrochen.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Lars Rettstadt (Fraktion/FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

2.7 Mehrbedarf im Bereich der Pensionsrückstellung sowie der „Sonstigen Rückstellung Dienstherrenwechsel“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02950-10)

erweitert.

Die Dringlichkeit wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften anerkannt.

Mit dieser Ergänzung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.




2. Finanzen


zu TOP 2.1.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02127-10-E12)

Städtische Jugendfreizeitstätte Dortmund Dorstfeld Adalbertstraße 85; Übertragung der Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit dieser Einrichtung an den CVJM Dortmund e.V.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2010
(Drucksache Nr.: 01961-10)


Rm Taranczewski nahm an der Beratung und Abstimmung zu TOP 2.1, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 02127-10-E34), Punkt 3. nicht teil.

Rm Rettstadt nahm an der Beratung und Abstimmung zu TOP 2.1, Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02127-10-E17), Punkt XI a) nicht teil.

Rm Rettstadt wies darauf hin, dass die Anträge der SPD-Fraktion häufig keinen Deckungsvorschlag aufweise und seine Fraktion aus diesem Grunde nicht allen Punkten zustimmen könne.

Folgende Anträge wurden seitens der Antragssteller zurückgezogen bzw. bereits als erledigt angesehen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13)

2.4 Prioritätenliste Schulbau
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine aktualisierte Schulbauprioritätenliste zu erarbeiten und darzulegen, auf welchen Finanzierungswegen (einschl. Sondervermögen, Lösungen außerhalb des HH-Plans) die Realisierung umgesetzt werden soll.

7.4 Fest der Chöre
Die Verwaltung soll Lösungen vorschlagen, wie das Fest der Chöre auch im nächsten Jahr durchgeführt werden kann.

7.11 Freibad Stockheide
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept für das Freibad Stockheide im Hoeschpark in Verbindung mit einer schlüssigen Verkehrserschließung zu erstellen und den politischen Gremien umsetzbare Finanzierungsmodelle vorzulegen.
Dabei sollten auch Energiespar- und/oder Rückgewinnungslösungen geprüft werden.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

4.3 Im Zusammenhang mit der geplanten Überleitung des Olympia-Stützpunktes von den Westfalenhallen an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeit wird der jährliche Zuschuss in Höhe von 460.000 € an die Westfalenhalle gestrichen.

6.5 Die Landesregierung stellt den Kommunen ein zusätzliches Kontingent an Plätzen für offene Ganztagsangebote an Grundschulen zur Verfügung. Auf Dortmund entfallen dabei 150 Plätze, die im Rahmen des vorhandenen Raumprogramms eingerichtet werden können. Für den städtischen Zuschuss von 410 Euro pro Platz sind insgesamt 61.500 Euro in den Haushalt einzustellen. Bei sich ergebenden Gegenfinanzierungen kann dieser Zuschuss reduziert werden.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E29)

Soziales

Beschlussvorschlag 2:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt das Engagement der „Arbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Dortmund“ die Lage der rund 75.000 überschuldeten Bürgerinnen und Bürger in Dortmund zu verbessern.

Der Rat beschließt die Aufstockung der Fördermittel im Haushaltsansatz für die Schuldnerberatung von derzeit 189.000 Euro auf 273.000 Euro im Haushaltsjahr 2011. In diesem Betrag ist der Zuschuss für die Verbraucherzentrale Dortmund in Höhe von 27.000 Euro nicht enthalten.
Begründung:

Nach den Zahlen des statistischen Landesamtes sind nicht nur die betrieblichen Insolvenzen, sondern auch die Privatinsolvenzen im laufendem Jahr stark angestiegen. Letztere sind ein Ausdruck steigender Verschuldung der privaten Haushalte. Dortmund weist derzeit mit 13,4% die zweithöchste Schuldnerquote aller deutschen Großstädte oberhalb von 400.000 Einwohnern auf, stellt aber als Kommune vergleichsweise geringe finanzielle Mittel für die Schuldnerberatung bereit.

Die Verwaltung hat in ihrem Schreiben vom 19.11.2010 ausgeführt, dass es sich bei der Schuldnerberatung um eine freiwillige Leistung handeln würde, die nicht zur Daseinsvorsorge gehöre. Dem ist zu widersprechen: Schuldnerberatung ist gemäß SGB I, II und XII eine kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Für die unterschiedlichen Betroffenen folgt diese Verpflichtung aus § 17 SGB I; §§ 6, 16 SGB II, § 11 SGB XII und aus dem Grundsatz und der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge. Hartz IV enthält definitiv keine Regelungen die kommunal getragene Schuldnerberatung einschränkt. Die Darstellung der Verwaltung dient also dazu eine Wertentscheidung zu Lasten der Betroffenen auf eine vermeintliche Rechtsgrundlage zu stellen.
Für einen ver-/überschuldeten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist Schuldnerberatung immer erforderlich. Rechtlich bindend ist sie stets, wenn sie in einer Eingliederungsvereinbarung mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vereinbart worden ist. Nach § 17 Abs. 1 S. 1 SGB II sollen die Kommunen als zuständiger Träger der Leistung von Schuldnerberatung dort, wo geeignete Einrichtungen und Dienste Dritter bereits bestehen, keine eigenen Schuldnerberatungsstellen neu schaffen oder vorhandene ausbauen. Sie sollen die Schuldnerberatungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtspflege angemessen unterstützen (§ 17 Abs. 1 S. 2 SGB II). Diesem Auftrag gerecht zu werden dient der vorliegende Antrag.


Folgende Anträge der Fraktionen sollen als Prüfaufträge an die Verwaltung weitergegeben werden:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13)

5. Soziales / Arbeit / Gesundheit

5.1 Aufsuchende Elternberatung des Gesundheitsamtes
In der Aufsuchenden Elternberatung verfügt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst über Mitarbeiterinnen mit der Qualifikation Kinderkrankenschwester, Krankenschwester sowie Arzthelferin. Alle eingesetzten Mitarbeiterinnen haben eine sozialmedizinische Zusatzausbildung. Vollzeitverrechnet stehen rd. 2,4 Stellen zur Verfügung.
Im Jahr 2009 wurden 105 Familien betreut. 423 Hausbesuche fanden statt.
Viele Frauen nehmen aus unterschiedlichsten Gründen nicht an den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen durch Hebammen und Gynäkologen sowie an der Nachsorge durch Hebammen teil.
Die Familienhebamme betreut vor, während und nach der Geburt. Hierdurch können z.B. Erkrankungen und Risikoschwangerschaften behandelt und beobachtet werden. Sie können die komplette Schwangerschaftsvorsorge durchführen. Der Schwerpunkt liegt in der Versorgung der Kinder nach der Geburt.
Dieses Angebot kann die aufsuchende Elternberatung leider schon aufgrund fehlender fachlicher und quantitativer Ressourcen nicht anbieten.
Diese vorhandene entstehende Lücke im Versorgungsangebot könnte durch die Eingliederung von 2 Familienhebammen in das Team der Aufsuchenden Elternberatung des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendliche geschlossen werden.
Nur so ist gewährleistet, dass bedürftige Familien von Beginn einer Schwangerschaft
an, die nötige Unterstützung erhalten.

Beschlussvorschlag :

Für diese zwei Hebammenstellen werden Personalkosten in Höhe von 100.000 € aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung prüft dazu eine finanzielle Beteiligung der Stiftung „Eine Chance für Kinder“.

7.12 Sauberkeitsstandards in öffentlichen Parks und Anlagen
Die Dortmunder Parks und stark frequentierte öffentliche Anlagen sollen nach und nach eine hinreichende Ausstattung mit Toilettenanlagen erhalten.
Insgesamt ist ein besseres Kontrollsystem zur Erhaltung der Sauberkeit und ggf. die Einführung von stärkeren Sanktionen gegen Zuwiderhandlungen zu entwickeln.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

2.2 Zur Sicherstellung einer Flächentransparenz ist eine Bestandsaufnahme der städtisch genutzten Immobilien zu erstellen, auf deren Grundlage die Verrechnung der
immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungen und Kostenblöcke gegenüber den Nutzern vorzunehmen ist. Weiterhin sind mit den Fachbereichen budgetrelevante Anreiz- und Sanktionssysteme in Abhängigkeit zu den genutzten Immobilien zu vereinbaren. Es ist zu prüfen, inwieweit die von den Eigenbetrieben in Eigenregie genutzten Immobilien in die Bewirtschaftung des StA 65 zu überführen sind.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17) inkl. mündlicher Ergänzungen

X. Büro für Anregungen und Beschwerden

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit das städtische Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit aufgegeben und das dadurch frei werdende Personal an anderer Stelle in der Verwaltung eingesetzt werden kann.
Eine entsprechende Berichterstattung im Ausschuss für Personal und Organisation erfolgt bis zum Mai 2011.




Begründung:
Mit täglich rund 19 Kontakten bestehen Zweifel an der Effektivität und Auslastung des Bürgerbüros (5 Planstellen inkl. Leitung). Eine Aufgabe dieses Büros erscheint angesichts des städtischen Konsolidierungsbedarfs notwendig und verhältnismäßig; das Volumen beträgt rund 300.000 €.


Folgender Antrag wurde zunächst zurückgestellt:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

XVI. Seniorenbeirat

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den Mitgliedern des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro monatlich zu gewähren.

Begründung:
Den Mitgliedern des Seniorenbeirates wird ein Sitzungsgeld von 35,60 € gewährt. Ebenso wie z.B. beim Ausländerbeirat wird damit auf die Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung verzichtet.

Mit der Ausübung des Ehrenamtes entstehen jedoch regelmäßig Ausgaben (z.B. Fahrtkosten für Besuche in Altenheimen), die durch die gezahlten Sitzungsgelder nicht gedeckt und damit von den Mitgliedern aus privaten Mitteln bestritten werden. Diese belaufen sich angesichts der Vielzahl wahrgenommener Termine zum Teil auf bis zu 500 € p.a. und stellen vor allem für Senioren mit geringem Renteneinkommen eine finanziell hohe Barriere dar. Diese hat in der Vergangenheit nicht selten dazu geführt, dass interessierte und engagierte Senioren von einer Kandidatur zum Seniorenbeirat Abstand genommen haben.
Um diesen Personenkreis nicht faktisch von der Ausübung dieses Ehrenamtes auszuschließen, erscheint es sinnvoll und trotz der angespannten Haushaltssituation angemessen, den Mitgliedern des Seniorenbeirates zusätzliche Mittel zu gewähren.

Die gegenüber anderen Beiräten damit eröffnete abweichende Handhabung ist sowohl mit dem einem Seniorenbeirat immanenten hohen Lebensalter der Mitglieder sowie mit der damit verbundenen geringen Flexibilität in der Einkommenserzielung zu begründen.

Die Mehrkosten (rd. 10.000 € p.a.) können aus den vorgenannten Haushaltseinsparungen gedeckt werden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie Anträge der Fraktionen abzulehnen:

Antrag der Vertreter/in der Jugendverbände
(Drucksache Nr.: 02127-10-E21)
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Familie

1. Über die Einsparung im Bereich der städtischen Jugendfreizeitstätten in Höhe von Euro 500.000,00 kann erst dann entschieden werden, wenn das Ergebnis des umfangreichen Prüfauftrages vorliegt, den der Ausschuss und nachfolgend der Rat beschlossen haben. Erst aus dem Ergebnis dieser Prüfung lässt sich, wenn überhaupt, ein Einsparbetrag nachvollziehbar erkennen sowie jugendpolitisch und mit Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit rechtfertigen. Demnach kann im Haushalt 2011 eine Einsparung im Umfang von Euro 500.000,00 für die städtischen Jugendfreizeitstätten nicht beschlossen werden.


In diesem Zusammenhang muss auch darauf verwiesen werden, dass die offene Kinder und Jugendarbeit in den zurückliegenden Jahren einem schleichenden Prozess der Aushöhlung ausgesetzt war. Längst sind Einrichtungen zum Teil nur noch potemkinsche Dörfer, die zwar als Einrichtungen noch existieren, jedoch über immer weniger personelle und finanzielle Ressourcen verfügen, um ein bedarfsgerechtes Angebot machen zu können. Dortmund braucht eine bedarfsgerechte Ausstattung für die offenen Kinder- und Jugendarbeit. Bezogen darauf stellt der finanzielle Status Quo die untere Schmerzgrenze dar.

2. Wenn durch die Privatisierung des FZW Euro 350.000,00 freiwerden und dem Jugendamt für die Kinder- und Jugendförderung zur Verfügung stehen, ist der Aufwand des Produktes Kinder- und Jugendförderung entsprechend zu erhöhen.

3. Wir begrüßen es, wie im Änderungsantrag der SPD-Fraktion dargelegt, dass für die Kinder- und Jugendförderung in Dorstfeld zusätzlich Euro 50.000,00 zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine solche Entscheidung würde ferner dem ursprünglichen Beschluss des Ausschusses entsprechen, mit den Verkaufserlösen der bisherigen städtischen Einrichtung die Arbeit für Demokratie, Vielfalt und Toleranz in Dorstfeld auszuweiten und entsprechende Vorhaben daraus zu finanzieren. Wir sprechen uns dafür aus, diese Mittel dem CVJM oder einem anderen freien Träger mit der Auflage zur Verfügung zu stellen, den für erforderlich gehaltenen Aktionsplan für Dorstfeld unter Beteiligung aller Akteure zu erstellen und umzusetzen.

4. Die 8 %ige Kürzung der Fördermittel für die freien Träger der Kinder- und Jugendförderung sind zurückzunehmen, wenn der Sparbeitrag in anderen Bereichen in der gesamten Verwaltung kompensiert werden kann. Allein die Veranstaltungen von Ver.di/Jugendring am 11. November 2010 und der SJD – Die Falken in Kooperation mit der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund am 19. November 2010 haben die Bedeutung der Kinder- und Jugendförderung für Dortmund zweifelsfrei unterstrichen. Es lassen sich auch weiterhin keine Gründe erkennen, die eine 8%ige Kürzung rechtfertigen.



Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1.7 Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung hinsichtlich des Verhältnisses Fremd- vs. Eigenreinigung durch städtisches Personal erneut zu prüfen. Ziel ist, die städtische Gebäudereinigung in Zukunft mit einem sukzessiv erhöhten Anteil an Fremdreinigungsfirmen durchzuführen. Dazu sollen freie und frei werdende Flächen an externe Dienstleister vergeben und frei werdende Stellen im Rahmen der Fluktuation nicht wiederbesetzt werden. Die Personalagentur wird ferner beauftragt, für städtisches Reinigungspersonal alternative Einsatzmöglichkeiten zu suchen, ohne dass das Personalkostenbudget durch Höhergruppierungen im neuen Aufgabenumfeld ausgeweitet wird. Grundsätzlich sollen die erreichten Standards beibehalten und die Beschäftigung von Mitarbeitern in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen vorgesehen werden. Die von der städtischen Immobilienwirtschaft vorgelegte Wirtschaftlichkeits-berechnung (Drucksachennummer 06629-06, Ratssitzung am 09.11.2006) soll von der Kämmerei einer kritischen aktualisierten Überprüfung unter Vollkostengesichtspunkten unterzogen werden.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

2) Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln

2.6.1 Der Rat beschließt die Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder von 82 (Regelgröße nach Kommunalwahlgesetz) auf 76.

3) Steuern, Umlagen, zusätzliche Beiträge

3.6 Die bisherigen städtischen Zuschüsse zu Traditionskirmessen in Höhe von 30.000 € werden, wie im Controllingbericht der Verwaltung zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projekts Haushalt 2010 vorgesehen, gestrichen.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

3) Steuern, Umlagen, zusätzliche Beiträge

3.1 Der Rat beschließt, ab dem 1.1.2011 die Hebesätze auf Werte von 468 % auf 490 % bei der Gewerbesteuer anzuheben und gegebenenfalls dann zu senken, wenn strukturelle Reformen im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung erfolgt sind, die zur Verbesserung der Einnahmesituation führen. Die erwarteten Mehreinnahmen liegen auf Grundlage des HH-Planentwurfes 2011, Stand September 2010, bei rund 12,4 Mio. €.

3.5 Die städtischen Zuschüsse für den „größten Weihnachtsbaum der Welt“ werden eingestellt.

8) Soziales

8.4 Die Öffnungszeiten der Seniorenbüros sind von derzeit 20 auf 40 h wöchentlich auszuweiten. Im Zusammenhang mit dazu zu schaffenden Personalressourcen wird die Personalagentur aufgefordert durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen eine haushaltsneutrale Lösung zu entwickeln.

8.5 Der Rat unterstützt nachdrücklich die Einführung eines VRR-weiten gültigen Sozialtickets und fordert die entsandten städtischen Vertreter der VRRVerbandsversammlung auf die entsprechenden Voraussetzungen für eine Einführung zum Juni 2011 zu schaffen. Die entsprechende Berechtigungsprüfung ist kostenfrei durch die beteiligten städtischen Ämtern sicherzustellen. Hinsichtlich möglicher Verluste entsprechend der vom VRR in Auftrag gegebenen Marktanalyse wird auf den DSW21-Überschuss von mehr als sechs Mio. € im Zuge der damaligen Einführung eines Dortmunder Sozialtickets verwiesen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E34)

1. Der Einsatz von gasbefeuerten Heizstrahler steht im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen der Stadt Dortmund. Durch entsprechende Vertragsregelungen ist sicherzustellen, dass bei einer Überlassung/Verpachtung von städtischen Flächen an gastronomische Betriebe der Einsatz von gasbefeuerten Heizstrahlern ausgeschlossen wird.
3. Die im Rahmenvertrag über die Zuwendungsfinanzierungen für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege enthaltene Dynamisierungskürzung von 1,5 Prozent jährlich ist zurückzunehmen. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E29)

Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Erhöhung der investiven Mittel der Bezirksvertretungen auf die Höhe der in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 des Haushaltsplan 2010 dargestellten
Werte (in Euro):
Aplerbeck: 130.800
Brackel: 131.500
Eving: 83.300
Hörde: 125.900
Hombruch: 129.900
Huckarde: 87.200
Innen-Nord: 127.900
Innen-Ost: 124.500
Innen-West: 123.300
Lütgendortmund: 115.100
Mengede: 90.100
Scharnhorst: 111.000

Begründung:
Die Bezirksvertretungen haben vielfältigen Aufgaben. Aufgrund der vorangegangen Kürzungen, sind diese für die BVen kaum noch wahrnehmbar.
Die Diskrepanz zwischen dem im Haushaltsplanentwurf 2011 genannten gesamten investiven Teil, z.B. der BV Hörde, in Höhe von 96.000 Euro zu den Aufgaben, wird bereits bei der Durchsicht der Prioritätenliste deutlich. Hier werden Maßnahmen vorgeschlagen deren Einzelkostenschätzung bereits bei 125.000 Euro liegen und somit nicht komplett aus diesen Mitteln durchgeführt werden könnten, so dass die BV Mittel aus dem konsumtiven Haushaltsteil verschieben müsste, um diese durchzuführen.
Zusätzlich sei angemerkt, dass der Haushalt 2010, inkl. der mittelfristigen Finanzplanung 2011, erst im Sommer des Jahres 2010 beschlossen wurde. In etwa zeitgleich muss der Haushaltsplanentwurf 2011 in der Erstellung gewesen sein. Somit erfolgte eine fast 25%-ige Kürzung innerhalb kürzester Zeit.

Soziales

Beschlussvorschlag 3:

Der Rat der Stadt beschließt die Ausweitung Berechtigtenkreises des DO-Passes um die Bezieher von Wohngeld.
Zusätzlich beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung kurzfristig ein Konzept zu entwickeln und vorzustellen bei dem sichergestellt wird, dass jede/r Berechtigte/r den DO-Pass erhält.

Beschlussvorschlag 4:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit den nicht mehr in städtischer Regie befindlichen Hallenbädern eine Vereinbarung zu treffen, die es diesen ermöglicht DO-Pass und Inhabern des Schwerbehindertenausweises kostenfreien Eintritt in die Hallenbäder zu ermöglichen.
Analog zu dem Vorgehen bei den Kulturbetrieben, ist auch bei Schwerbehinderten der kostenlose Eintritt für eine Begleitperson zu berücksichtigen.

Begründung:
Durch das Übertragen der städtischen Hallenbäder in andere Trägerschaften, haben DOPass-
Inhaber keine Vergünstigung mehr bei der Nutzung der Bäder, sondern müssen den vollen Eintrittspreis entrichten. Diese erneute deutliche Verschlechterung für finanziell benachteiligte Menschen ist zu verhindern.

Gewerbesteuer

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Anhebung des Gewerbesteuersatzes zum 1.1.2011 von 468 v.H. auf 490 v.H.

Begründung:
Eine moderate Anpassung der bestehenden Hebesätze ist aus Gründen der Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere der finanziellen Ausstattung, erforderlich.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

3) Steuern, Umlagen, zusätzliche Beiträge

3.4 Der Zuschuss für die städtische Kantine wird auf 200.000 Euro jährlich reduziert.

4) Städtische Unternehmungen

4.2 Die jährlichen Gewinnabführungen von DSW 21 werden von 5,8 Millionen € per anno auf 7 Millionen € per anno angehoben.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

3) Steuern, Umlagen, zusätzliche Beiträge

3.2 Die eingeführte Bettensteuer wird auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet.

3.3 Der Rat beschließt die Erhebung von pauschalen Parkentgelten für Ratsmitglieder für das Parken im Rathaus.

4) Städtische Unternehmungen


4.4 Angesichts der erheblichen Verluste der DEW-Beteiligung am RWE- Kohlekraftwerk, Hamm (GEKKO) werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der DSW21 und DEW21 aufgefordert, die Beteiligung schnellstmöglichst zu veräußern und/oder eine entsprechende Regelung mit dem Mehrheitsgesellschafter – die RWE Power AG - auf Grundlage des damaligen Erwerberpreises zu treffen.
9) Umwelt und Stadtgestaltung

9.3 Für den Ausbau der Semerteichstraße werden weder Bau- noch Planungsmittel eingestellt.

9.4 Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen wird die Maßnahme „niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße“ vorerst nicht weiter weiterverfolgt. Entsprechende Bauausführungs-beschlüsse werden bis auf weiteres zurückgestellt.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion FDP/Bürgerliste sowie die Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

5) Erträge aus Veräußerungen

5.1. Die geplanten Veräußerungen bzw. Einlagen des Rathauses in das Sondervermögen
„Grundstücks- und Vermögenverwaltungsfonds Dortmund“ sowie die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden aus dem allgemeinen Grundvermögen auf den Eigenbetrieb „Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund“ werden nicht vorgenommen.
Durch die geplante Einlage in die vorgenannten Einrichtungen werden einmalig
außerordentliche bilanzielle Vorteile durch eine vorfristige Auflösung von Sonderposten erzielt mit der Konsequenz, dass die für die Folgejahre vorgesehene ratierliche Auflösung der Sonderposten in Höhe von 2,4 Mio. € nicht möglich ist. Insofern ist die geplante Transaktion kein Beitrag für eine nachhaltige Finanzwirtschaft.

9) Umwelt und Stadtgestaltung

9.2 Der Rat beschließt, den Bau der Nordtangente der OWIIIa nicht weiter zu verfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesregierung NRW auf eine Streichung dieses Vorhabens aus dem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan und dem Landesstraßenausbauplan hinzuwirken. Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund ist im Nachgang entsprechend anzupassen.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

7) Schule

7.3 Die Mittel für das Fachraumentwicklungsprogramm werden auf 500.000 Euro angehoben.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

I. Gewerbesteuererhöhung

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den Gewerbesteuerhebesatz nicht zu verändern.

Begründung:
Die Planung der Verwaltung sieht zur Haushaltskonsolidierung vor, den Gewerbesteuerhebesatz von derzeit 468 v.H. auf 490 v.H. ab 2012 zu erhöhen.
Eine Erhöhung des Hebesatzes setzt falsche Signale sowohl für vorhandene als auch für ansiedlungswillige Unternehmen. Eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Dortmund mit den damit verbundenen negativen Beschäftigungseffekten wäre dadurch vorprogrammiert und ist unbedingt zu vermeiden.

II. Klinikum Dortmund gGmbH

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich ein Interessenbekundungsverfahren zur (Teil-)Privatisierung der Klinikum Dortmund gGmbH einzuleiten.

Ziel ist es, den Gesundheitsstandort Dortmund durch Kooperationen mit Krankenhäusern im städtischen Umfeld sowie entsprechenden Dienstleistungsangeboten kontinuierlich auszubauen.

Die durch die Veräußerung zu erzielenden Erlöse sind vorrangig zur Kompensation von ausbleibenden Einnahmen durch eine weitere Gewerbesteuererhöhung sowie darüber hinaus zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden.

Begründung:
Durch das von dem Sanierungsberater Roland Berger auf den Weg gebrachte Sanierungskonzept wurde das Jahresdefizit des Klinikums Dortmund von rd. 15 Mio. € in 2008 auf prognostizierte 2 Mio. € in 2010 reduziert. Optimistische Schätzungen gehen sogar von einer schwarzen Null zum Jahresende aus.

Innerhalb von gut zwei Jahren ist somit das gelungen, woran die Hauptgeschäftsführerin seit ihrem Dienstantritt am Klinikum zum 1.12.2002 gescheitert ist; die unter ihrer Leitung angefallenen Defizite summieren sich seit 2003 auf rd. 66 Mio. €. Damit steht das Klinikum finanziell so gut da, wie seit sieben Jahren nicht mehr und steigert seine Attraktivität gegenüber privaten Investoren erheblich. Diesen Vorteil gilt es mehr denn je zu nutzen.

Vor allem in Hinblick auf die Zeit nach einem Engagement von Roland Berger ist die Einbindung eines externen Investors mit entsprechendem Know-how notwendig, um das derzeitige straffe Krankenhausmanagement auf Dauer zu erhalten und drohenden Rückschritten in alte Verhaltensmuster entgegenzuwirken. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren ist daher zügig einzuleiten.

Nur so kann der Gesundheitsstandort Dortmund - der letztlich nur mit externen Finanzmitteln zukunftsfähig realisiert werden kann – attraktiv ausgebaut werden. Dazu gehören insbesondere die Sanierung der Kinderklinik sowie der Aufbau der Geriatrie mit einem Investitionsvolumen im größeren zweistelligen Millionenbereich (Schätzungen aus 2007 gingen von rd. 70 Mio. € allein für das Kinderzentrum aus, die durch Synergien mit dem fertiggestellten ZOPF jedoch günstiger ausfallen dürften).
Zudem sind Kooperationsvereinbarungen mit anderen Krankenhäusern außerhalb Dortmunds zu vereinbaren, um Effizienzpotentiale zu schaffen und Arbeitsplätze zu erhalten. So soll das Klinikum künftig auch als Dienstleister bspw. in den Bereichen Verwaltung, Apotheke, Catering oder Labor für andere Krankenhäuser tätig werden.

Dem Vernehmen nach ist es nicht ausgeschlossen, dass potentielle Investoren den Wert des Klinikums (gemessen an der aktuellen Erlössituation) auf bis zu 250 Mio. € schätzen. Der Wert eines 51%igen Anteils betrüge somit 127,5 Mio. €. Selbst unter Berücksichtigung anteiliger Abzüge für bspw. notwendige Sanierungs-/Ausbaukosten (z.B. Kinderklinik, Geriatrie), Schulden oder Sozialfonds, etc. ist davon auszugehen, dass der städtische Haushalt von einer zweistelligen Millionensumme zwischen 40 bis 60 Millionen Euro, die zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden ist, profitieren würde.

Damit könnte auf die geplante Gewerbesteuererhöhung verzichtet, dadurch ausbleibende Erlöse kompensiert und der Wirtschaftsstandort Dortmund gleich in doppelter Hinsicht gestärkt werden.

III. Ausschüttungen kommunaler Unternehmen

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die profitabel agierenden kommunalen Unternehmen zu veranlassen, über die ohnehin geplanten Ausschüttungen hinaus, weitere Ertragssteigerungen durch Ausschüttungen in nicht unerheblichem Umfang an die Stadt zu leisten.

Die damit zusätzlich vereinnahmten Gelder sind ausschließlich zur Entschuldung des städtischen Haushaltes zu verwenden.

Begründung:
Entgegen dem vom Rat am 26.11.2009 gefassten Beschluss, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit (vgl. Controllingbericht v. 22.6.2010 – DS-Nr.: 01499-10), über die bereits erwarteten Erträge aus Ausschüttungen kommunaler Unternehmen hinaus, weitere Ertragssteigerungen zu realisieren.

Dies ist insbesondere angesichts millionenschwerer Investitionsvorhaben –bspw. der DSW21 und DEW21 - jedoch nicht nachvollziehbar. Um ihrer Verantwortung gegenüber der Stadt nachzukommen, ist es unverzichtbar, bereits jetzt ein entsprechendes finanzielles Engagement dieser Unternehmen in einer Größenordnung von mindestens 15 Mio. € zur Haushaltskonsolidierung einzufordern.

IV. Gewinnausschüttung Sparkasse

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, dem Verwaltungsrat der Sparkasse im Hinblick auf den Jahresüberschuss 2010 zu empfehlen, die geplante Abführung um die im gemeinwohlorientierten Aufgabenbereich zur Erfüllung städtischer Interessen vorgesehenen Aufwendungen zu ergänzen und vollständig an den städtischen Haushalt zu leisten.

Der Rat geht dabei davon aus, dass allein die geplante Abführung aus dem Jahresüberschuss 2010 (ohne Ergänzung) wesentlich über der des Vorjahres liegt.

Begründung
Die von der Sparkasse regelmäßig im Dialog mit der Verwaltung übernommenen Finanzierungen in den Aufgabenbereichen Bildung, Erziehung, Soziales, Familie, Kultur, Sport und Umwelt (§ 25 III Sparkassengesetz) sollen künftig den jährlich geplanten Abführungen an die Kommune zugeschlagen werden.

Die derzeitige Haushaltslage macht es erforderlich, den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel einer verstärkten Beurteilung durch die politischen Akteure zu unterziehen, anstatt dem gesteigerten Ermessen der Sparkasse anheim zu stellen.

Insgesamt ist von einem Volumen von 10 Mio. € auszugehen.

VIII. Überführung Personal Stadtbahnbauamt in Personalagentur

Beschlussvorschlag
Die sich durch eine Überleitung das Stadtbahnbauamtes inkl. vorhandener Stadtbahnanlagen an die DSW21 ergebenden Möglichkeiten struktureller Änderungen sind unverzüglich zu nutzen. Der für 2011 geplante Jahresfehlbedarf ist damit zu reduzieren und nicht mehr benötigtes Personal der Personalagentur zuzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellenübersicht 2011 des Stadtbahnbauamtes an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Begründung:
Der für 2011 prognostizierten Fehlbedarfs von rund 3,31 Mio. € ist gegenüber den Planungen für 2010 erneut um 28.000 € gestiegen. Diese Belastung des städtischen Haushalts ist angesichts der für 2012 ohnehin vorgesehenen Überleitung des Stadtbahnbauamtes an die DSW21 nicht nachvollziehbar. Stattdessen ist es sinnvoll, strukturelle Änderungen mit entsprechend positiven Effekten für den Haushalt so schnell wie möglich zu nutzen und die Überleitung unverzüglich vorzunehmen.

Entgegen den in der Stellenübersicht des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen 71,13 vollzeitverrechneten Stellen, sind derzeit nur noch 64,13 Stellen (vzv) besetzt. Dieser in 2010 erfolgte Stellenabbau - der zugleich die zurückgehende Bedeutung des Stadtbahnbauamtes als eigenständige Organisationseinheit widerspiegelt - sollte im Haushaltsplanentwurf entsprechend abgebildet werden.

XIV. voice over IP

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Voraussetzungen für eine ganzheitliche Umstellung der städtischen Telefonie auf ein IP-Verfahren (sog. Voice over IP-Telefonie) zu schaffen.

Begründung:
Die vom Dortmunder Systemhaus erteilte Antwort (DS-Nr. 01476-10) zur Umsetzung eines voice-over-IP-Verfahrens zur Reduzierung von Telefonkosten innerhalb der Verwaltung, ist wenig aussagekräftig. Mangels hinreichender Datenlagen ist insbesondere nicht nachvollziehbar, warum kurzfristige Haushaltseinsparungen nicht erzielt werden können. Vielmehr ist anzunehmen, dass der für die veraltete und abgeschriebene Telefonanlage vom Dortmunder Systemhaus zu erbringende Support einen gegenüber der Einführung neuer und
kostenreduzierender Maßnahmen vergleichsweise finanziellen Vorteil darstellt.
Eine langfristige Realisierung bis zum Jahr 2018 ist daher angesichts der damit verbundenen potentiellen positiven Effekte für den städtischen Haushalt nicht wirtschaftlich, so dass eine kurzfristige Realisierung anzustreben ist.

Vergleichbare Maßnahmen haben z.B. in der Stadt Hamm zu Einsparungen in Höhe von rd. 200.000 € jährlich geführt. Eine ähnliche Größenordnung ist auch in Dortmund zu erzielen.

XV. Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, ab dem Jahr 2014 die Anzahl der Bezirksvertretungen auf neun zu reduzieren.

Begründung:
Derzeit ist das Dortmunder Stadtgebiet in 12 Stadtbezirke eingeteilt. Gem. § 35 III GO NW soll das Stadtgebiet in nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden. Angesichts eines dadurch zu erzielenden Einsparpotentials von mindestens 1,5 Mio. € über die Ratsperiode erscheint es sinnvoll und vertretbar, die Zahl der Bezirksvertretungen – vergleichbar mit der Stadt Köln - um drei auf dann neun Vertretungen zu reduzieren.

XVII. Betriebsferien städtischer Dienststellen

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Dienststellen auch in diesem Jahr in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr generell zu schließen. Die Beschäftigten müssen Urlaub nehmen, bzw. Überstunden abbauen. Die Regelungen zur Übertragung von Resturlaub und Gleitzeitguthaben sind restriktiv einzuhalten.

Begründung:
Mit der bereits von der Verwaltung durchgeführten generellen Schließung städtischer
Dienststellen zwischen dem 21.12.2009 und dem 30.12.2009 konnten letztlich rd. 6 Mio. € eingespart werden.
Trotz der ab dem 1.1.2011 geltenden restriktiven Regelung, wonach nur noch lediglich 30 Stunden an Gleitzeitguthaben übertragen werden können, erscheint es in Hinblick auf die für die Haushaltskonsolidierung zu erzielenden positiven Effekte sinnvoll, eine vergleichbare Betriebsferienregelung auch in diesem Jahr einzuführen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E30)

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den „Jugendförderkreis“ Fördermittel
in Höhe von 10.000,00 € in den Haushaltsplan 2011 einzustellen. Die Deckung folgt
aus den im Rahmen des Haushaltsantrages der Fraktion vorgeschlagenen Einsparungen.

Begründung
Der Jugendförderkreis Dortmund e. V. (JFK) ist seit 1978 in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit tätig und wird seither ehrenamtlich geleitet. Er ist anerkannter Träger
der freien Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendschutzgesetz und Mitglied im
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Um sicherzustellen, dass der Förderkreis auch im Jahr 2011 die anfallenden Betriebskosten
tragen kann, bedarf es der Einstellung der o.g. Fördermittel in den Haushaltsplan.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

IX. Stadtplanungsamt

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anzahl der Planstellen beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes auf den Stand von 2009 zurückzuführen und keine darüber hinausgehenden Stellenbesetzungen vorzunehmen.

Begründung
Der Stellenplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes wurde gegenüber dem Jahr 2009 in 2011 um insgesamt 7,49 Stellen ausgeweitet. Entgegen einer Reduzierung im mittleren Dienst (von 36,66 Stellen auf 33,66 Stellen), erhöhte sich die Stellenzahl im höheren (plus 6 Stellen) und gehobenen Dienst (plus 4,49 Stellen) um insgesamt rd. 10,5 Stellen.
Da eine dem zu Grunde liegende Erhöhung des wahrzunehmenden Aufgabenspektrums, das nicht auch mit einem reduzierten Personaleinsatz zu gewährleisten wäre, erkennbar ist, erscheint es angesichts erforderlicher Konsolidierungsbemühungen – die auch den Personalbereich umfassen müssen – angemessen, die Zahl der Planstellen für 2011 ff. entsprechend zu reduzieren.
Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

XI. Feuerwehr / Feuerwehrinstitut

Beschlussvorschlag
a) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den bei der Feuerwehr Dortmund (StA 37) angesiedelten Rettungsdienst (RTW und NEF) überwiegend auszulagern und auf den gemeinnützigen Trägerverband zu übertragen.

Mit dem dadurch frei werdenden Personal sind die durch Fluktuation entstehenden
Ersatzbedarfe - z.B. durch altersbedingte oder externe Austritte – kurz und mittelfristig zu kompensieren, so dass ganz überwiegend auf Neueinstellungen verzichtet werden kann.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob auch eine Übertragung von Sachmitteln von der Feuerwehr auf die gemeinnützigen Träger sinnvoll ist und zu weiteren Einsparungen im städtischen Haushalt führt.
Daneben sind insbesondere im Bereich der Sachmittelbeschaffung verstärkt Synergien mit anderen Kommunen zu bilden, um Kosten gering zu halten.

b) Die Verwaltung wird beauftragt, die unter dem Fachbereich 39 erfolgte Verselbständigung des Institutes für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzugeben und innerhalb des Fachbereichs 37 (Feuerwehr) weiterzuführen.

Die damit verbundenen Einsparungen sind unmittelbar StA 37 zur Verfügung
zu stellen.

Begründung:

zu a:
Neben den gemeinnützigen Trägern (DRK, ASB, Maltesern Johanniter Unfallhilfe) gehört auch der Rettungsdienst der städtischen Feuerwehr - mit derzeit insgesamt 6 RTW und
1 NEF - dem Rettungsverbund der Stadt Dortmund an.
Wie der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund (DS-Nr. 02281-10) zu entnehmen ist, korrespondieren damit insgesamt rd. 52 Planstellen im Bereich des RTW (Personalkostenansatz: ca. 2,55 Mio. €) und ca. 4 Planstellen im Bereich des NEF (Personalkostenansatz: ca. 227.000 €).

Diese Mitarbeiter können bei einer Übertragung des Rettungsdienstes auf gemeinnützige Träger künftig ausschließlich für den Brandschutz zur Verfügung stehen. Da Qualifikation und Ausstattung der RTW/NEF der gemeinnützigen Träger den Standards der Feuerwehr entsprechen, ist die gute Versorgung der Bürger weiterhin gewährleistet.

Mit den dadurch entstehenden Kapazitäten können entstehende Personalfluktuationen kompensiert werden, so dass auf Neueinstellungen überwiegend verzichtet werden kann. Von vollzeitverrechnet 735,8 Beschäftigten des StA 37, sind 16,3% (rd. 120 Mitarbeiter) fünfzig Jahre und älter (vgl. Personalbericht 2009, S. 58, 60; Stellenplan 2011 = 764,36 vollzeitverrechnete Planstellen).

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch eine Übertragung der Sachmittel (Fahrzeugausstattung,
etc.) von der Feuerwehr auf die gemeinnützigen Träger sinnvoll ist. Denkbar wäre zum Beispiel, dass die gemeinnützigen Träger im Dialog mit der Kommune eine gemeinsame Gesamtkostenaufstellung zur Berechnung der erstattungsfähigen Gebühren vornehmen.

Insgesamt ist von einem Einsparvolumen zwischen 600.000 € und 650.000 € auszugehen.
zu b:
Das zum 1.1.2009 verselbständigte Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) konzentriert sich derzeit im Wesentlichen auf die Anforderungsdefinition und Evaluation verschiedener Bereiche (z.B. IT, IKT, Nanotechnologie, Logistik, Gefahrenabwehr, Mechatronik, Robotik, Notfallmedizin).
Das Gesamtfördervolumen der Projekte (Zuwendungen der Fördergeber an alle Projektparteien) beläuft sich auf 27,5 Mio. € und wird seitens der Stadt mit rd. 2,1 Mio. € Eigenmitteln gefördert. Daneben werden erforderliche Mehraufwendungen (2009 außerplanmäßig: rd. 240.000 €) über den Etat des StA 37 gedeckt.

Ungeachtet dessen erscheint es angesichts der derzeitigen Haushaltslage sinnvoll, die Eigenständigkeit des IFR zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung förderrechtlicher Restriktionen aufzugeben und die Aufgaben – so weit möglich – in reduzierter Form und Finanzausstattung unmittelbar von StA 37 wahrnehmen zu lassen. Damit erlangt die Feuerwehr nicht nur einen flexibleren finanziellen Handlungsspielraum; auch bietet sich ein weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

XIII. Kultur:

2. Wirkungsorientierung

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Kulturbereich (inkl. sämtlicher Facetten, wie bspw. Theater, Oper, Schauspiel, etc.) vorrangig in den Umsetzungsprozess eines wirkungsorientierten Haushaltes einzubeziehen.

Zur Vermeidung von Schließungen kultureller Einrichtungen sind dabei im Dialog zwischen Verwaltung und politischen Akteuren anhand von Zielvorgaben, Wirkungen, qualitativen und quantitativen Kennzahlen sowie Benchmarks insbesondere vorhandene Defizite zu reduzieren, Einsparpotentiale zu ermitteln und Einnahmesituationen (z.B. höhere Auslastungsgrade Oper /Theater) zu erhöhen.

Begründung:
Um die kulturelle Vielfalt und Leistungsfähigkeit der Stadt Dortmund zu erhalten und Angebotsreduzierungen oder Schließungen – trotz der aktuellen Haushaltslage - zu vermeiden, ist es erforderlich, auch den gesamten Kulturbereich einer optimierten Steuerung – die der Beurteilung des Einsatzes von Personal, Finanzmitteln und deren Wirkung zugänglich ist – einer wirkungsorientierten Betrachtung zu unterziehen.

Der mit jährlich über 30 Mio. € aus städtischen Haushaltsmitteln bezuschusste Kulturbereich wird u.a. durch defizitär operierende Einrichtungen (z.B. Oper, Theater), anhaltende Sanierungsstaus und durch finanzielle Aufwände wie jüngst zugunsten des Dortmunder U belastet. Diese Belastungen begrenzen bereits heute den finanziellen Handlungsspielraum für wünschenswerte Maßnahmen auf das absolut Unabweisbare. So erscheint nicht nur die von der Opernintendantin anvisierte Komplettsanierung der Oper (Gesamtvolumen geschätzt: rd. 30 Mio. €) mittelfristig nicht realisierbar. Auch besteht die Gefahr, dass die kulturelle Landschaft in Dortmund durch veränderte Finanzierungsschwerpunkte zugunsten von Groß- und Leuchtturmprojekten insgesamt an Attraktivität verliert.

Dem gilt es durch zielorientierte und intelligente Steuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
So können z.B. eine veränderte Anzahl von Spieltagen der Oper oder des Theaters, eine Reduzierung von Gastauftritten, systematische Kooperationen mit Umlandgemeinden (z.B. im Bereich Bühnenbau, Lager, Kulissen, Probenarbeiten, etc.) oder gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Besucherquote finanzielle Einsparpotentiale bzw. Einnahmeverbesserungen
zur Folge haben. Dies zu beurteilen, ist Aufgabe einer wirkungsorientierten Betrachtungsweise der eingesetzten Finanzmittel- und Personalressourcen.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

VI. Wirtschaftsförderung

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Bemühungen zur Umsetzung eines wirkungs-orientierten Haushaltes beauftragt, die Wirtschaftsförderung verstärkt einer messbaren Steuerung – die der Beurteilung des zielgerichteten Einsatzes von Finanzmitteln und deren Wirkung zugänglich ist - zu unterziehen.

Begründung
Gerade in Zeiten der Haushaltskonsolidierung sind Art, Umfang, Qualität, Kosten und Ziele kommunaler Leistungsspektren einer verschärften Effizienzkontrolle zu unterziehen. Eine nur vage, allenfalls grob an dehnbaren Zielsetzungen orientierte Planung der Verwendung von Finanz- und Personalressourcen – wie sie auch in den Wirtschaftsplänen der Wirtschaftsförderung zum Ausdruck kommt -, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Die z.B. im Wirtschaftsplan 2011 in der Produktgruppe „Arbeit und Qualifizierung“ unter dem Produkt „Förderung der Lokalen Ökonomie“ aufgeführten Ziele (bspw. Stimulierung unternehmerisches Gründungsmilieu, Sicherung von Unternehmen durch marktgängige Konzepte oder Integration von Migranten ins Wirtschaftsleben) sind weder mit quantitativen Zielerreichungsvorgaben hinterlegt, noch ist erkennbar, in welchem Umfang die dafür eingesetzten Gelder notwendig, wirksam und auskömmlich sind. Insbesondere ist nicht ersichtlich, ob die aufgeführten Kennzahlen (z.B. Anzahl Unternehmenskontakte, Qualifizierungsteilnehmerzahl, Anzahl beratender Unternehmen und Veranstaltungen) auch mit einem geringeren Mittel- und Personaleinsatz erreicht worden wären.

Effektivität, Zuschuss- und Personalbedarfe der Wirtschaftsförderung sind daher künftig an der Fragestellung auszurichten, welcher Nutzen durch an strategischen Zielen ausgerichtete Maßnahmen erzielt werden kann. Dies im Dialog mit den politischen Akteuren zu definieren und umzusetzen ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Verwaltung.


Abgelehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

VII. Optimierung städtischer Fachbereiche

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Optimierungskonzeptes zu prüfen und auszuarbeiten, inwieweit durch Zusammenlegungen von Fachbereichen Einspareffekte – insbesondere auch im Führungsbereich - erzielt werden können.
Hinsichtlich der Stadtämter 20 (Kämmerei) und 21 (Stadtkasse / Steueramt) wird um Rentabilitätsprüfung gebeten, ob eine Zusammenlegung neben Synergieeffekten im Bereich des Personalwesens, vor allem im Bereich der Wirtschaftlichkeit (z.B. Umstrukturierung Buchhaltung) Einspareffekte ermöglicht.
Begründung
Die Haushaltslage der Stadt macht Einsparungen auf sämtlichen Ebenen der Verwaltung erforderlich. Damit sind auch mögliche Einspareffekte insbesondere im personellen Führungsbereich unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu prüfen, die sich aus einer Zusammenlegung einzelner Fachbereiche und Stadtämter ergibt.


Ablehnung gegen die Stimme der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E29)

Soziales

Beschlussvorschlag 1:
Das Projekt Soziale Stadt Dortmund soll im Haushaltsjahr 2011 mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet werden.
1. Für den Bereich der übergeordneten Projekte sollen die Mittel um 100.000 Euro erweitert werden.
2. Für die benachteiligten Sozialräume Dortmunder Hafen , Nordmarkt und Borsigplatz sollen die Aktionsraummittel auf jeweils 15.000 Euro erhöht werden.
3. Für die anderen 10 benachteiligten Sozialräume in Dortmund, sollen die Mittel auf jeweils 10.000 Euro angehoben werden.

Begründung:
Das Projekt Soziale Stadt hat am 9. September 2010 eine Zwischenbilanz gezogen. Ziel dieser Zwischenbilanz war es zu erkunden, welcher Verbesserungsbedarf für die Zukunft besteht. Die zentrale Kritik der Dortmunder Wohlfahrtsverbände konzentrierte sich auf die sehr spärliche Ausstattung mit Finanzmitteln. Die Fraktion DIE LINKE teilt diese Kritik. Die Akteure in den Sozialräumen brauchen eine solide finanzielle Ausstattung, um ihre Aufgaben nicht nur kurzfristig erfüllen zu können. Eine Unterfinanzierung birgt nicht zuletzt auch die Gefahr der Demotivierung der Projektbeteiligten. Die Notwendigkeit das Projekt Soziale Stadt Dortmund weiter voran zu treiben wurde in der Eröffnungsrede auch von OB Ullrich Sierau betont.
Durch die Bürgerbeteiligung in den Aktionsräumen konnten von der Verwaltung rund 220 sinnvolle Einzelmaßnahmen identifiziert werden. Davon wurden bislang bei lediglich 34 Maßnahmen mit der Umsetzung begonnen (siehe Drucksache 13245-08). Aber auch von diesen 34 Maßnahmen konnten einige Maßnahmen aufgrund des zu gering gewählten Finanzrahmens nicht durchgeführt werden. Folgend seien die Projekte aus der Nordstadt und aus Scharnhorst angeführt, die wegen dieser finanziellen Probleme leider nicht erfolgreich durchgeführt werden konnten (Vergleiche mit Aktionsplan Soziale Stadt - Projektübersicht):
1) Der gehende Schulbus Sicherer Weg für Grundschulkinder (Nordstadt)
2) Forschungshaus für Kinder eine Wissens- & Lernwerkstatt zum Erleben und Forschen mit und in der Natur (Nordstadt)
3) Nutzung von Schulhöfen am Wochenende Bewegung und Spaß für Kinder, Jugendliche und Eltern (Nordstadt)
4) Aufsuchende Arbeit, mobile Angebote, Sucht und Gewaltprävention (Scharnhorst)
5) Ausbau der Service und Dienstleistungsangebote für ältere Menschen (Scharnhorst)

Der hier vorgeschlagene Finanzrahmen stellt eine deutliche Verbesserung dar, ohne jedoch angesichts der Haushaltsproblematik maßlos zu werden. Eine Finanzierung kann aus dem allgemeinen Haushalt erfolgen.

Beschlussvorschlag 5:

Der Rat beschließt eine Weihnachtsbeihilfe 2010

- für Bezieher von ALG II,
- für Empfänger von Sozialgeld,
- für Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB beziehen, aber keine Weihnachtsbeihilfe
erhalten.

Die Weihnachtshilfe ist im Januar 2011 auszuzahlen. Sie beträgt

- für den Haushaltsvorstand 80 Euro
- für Haushaltszugehörige 60 Euro
- für Heimbewohner 55 Euro

Begründung:
Die Bestimmungen der Regelsatzverordnung sehen vor, dass die im BSHG gewährten einmaligen Leistungen wie die Weihnachtsbeihilfe nicht mehr gezahlt werden. In den Regelsätzen ist allerdings das Ansparen von Summen zur Gestaltung des Weihnachtsfestes in der Familie bzw. in den Bedarfsgemeinschaften nicht enthalten. Die Kommunen sind gehalten, ihre Fürsorgepflichten in diesem Punkt selbst zu beraten und zu entscheiden.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2011 unterzubringen. Dies hatte die Fraktion
„Die Linken im Rat“ erstmals zu den Haushaltsberatungen im Rat am 13.12.2007 – Drucksache 10473-07-E2 – beantragt, allerdings vergeblich.
Leider wurde die Terminsituation jetzt nicht angemessen berücksichtigt, so dass eine Auszahlung im Erfolgsfall erst zu Beginn 2011 erfolgen kann. Der Termin der Ratssitzung kurz vor Weihnachten ist allerdings ein guter Termin, um die beantragte Hilfe zu beschließen – die Betroffenen könnten so die Beträge in ihre Budgetplanung einbeziehen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E32) inkl. mdl. Änderung

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Wiedereinführung eines Weihnachtsgeldes bei ServiceDo zum Haushaltsjahr 2011. Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister als Vertreter des Gesellschafters bei ServiceDo – also beim Klinikum – auf die Wiedereinführung eines Weihnachtsgeldes bei ServieDo zum Haushaltsjahr 2011 hinzuwirken.
Darüber hinaus fordert der Rat die Geschäftsführung von ServiceDo auf, Verhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft dem Betriebsrat von ServiceDo, sowie mit den Gewerkschaften Komba und Verdi aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Tarifbindung für die Mitarbeiter von ServiceDo zu erreichen.

Begründung
ServiceDo ist derzeit das einzige kommunale Unternehmen in Dortmund ohne jegliche tarifliche Regelung. Die Folge sind eine Arbeitsverdichtung und Ausdehnung der Arbeitszeit über das erträgliche Maß hinaus, niedrige Löhne und sogar das Fehlen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. MitarbeiterInnen werden im Regelfall nur noch befristet eingestellt und bei nicht willfährigem Verhalten aus dem Betrieb wieder entfernt. Ein Großteil der MitarbeiterInnen bewirbt sich kontinuierlich außerhalb von ServiceDo und wechselt bei Erfolg in andere Unternehmen. Eine ständige Fluktuation im Mitarbeiterbestand kann nicht Ziel in einem kommunalen Unternehmen sein – kommunale Einrichtungen haben für die freie Wirtschaft Vorbildfunktion. Die ständige Suche von ServiceDo nach neuen MitarbeiterInnen in den örtlichen Zeitungen und Anzeigenblättern unterstreicht die Probleme im Personalbereich.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:

In der Sitzung mündlich vorgetragene Änderungen bzw. Änderungen aus der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sind kursiv dargestellt:

Einstimmig empfohlen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

2. Schule /Bildung

2.1 Ausbau von offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe
Die Schulen haben den OGS-Betrieb schon bereits zum Schuljahr 2007/08 begonnen, die Baumaßnahmen sind aber immer noch nicht im HH-Entwurf 2011 enthalten.

Beschlussvorschlag:

Die Finanzierung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an den OGS-Schulen ist in den HH 2011 einzustellen, damit ein Baubeginn schnellstens erfolgen kann.

Zu diesem Punkt ist anzumerken, dass dabei keine Ausweitung des Investitionsvolumens erfolgt, sondern sich der Beschluss lediglich auf die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen auswirke.

3. Kinder / Jugend / Familie

3.1 Familienprojekt : Übermittagbetreuung
Bislang wird das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ an Schulen durch 2/3 vom Land und 1/3 durch die Kommunen finanziert. Das entspricht derzeit 290.000 € im laufenden Etat. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll auch die Mittagsverpflegung für Bedürftige in Schulen und Kindertageseinrichtungen finanziert werden können.
Die 145.000 € städt. Anteil für ein Schulhalbjahr können als Deckung für den weiteren OGS-Ausbau (s. nachfolgender Punkt) verwendet werden.

3.2 Familienprojekt : Ausbau offene Ganztangsangebote an Grundschulen
Im Land sind noch nicht alle Fördermittel für den Ausbau des offenen Ganztagsbetriebs an Grundschulen abgerufen, so dass Dortmund auf Antrag mit einer zusätzlichen Bewilligung rechnen kann.
Aus räumlicher und organisatorischer Sicht könnten kurzfristig weitere 150 Plätze geschaffen werden. Das Land beteiligt sich mit 2/3 an der Finanzierung. Auf den städt. Haushalt kämen Mehrkosten von 73.500 € pro Jahr für 150 Plätze hinzu. Damit könnten insgesamt 8350 Plätze angeboten werden.

Beschlussvorschlag:

Soweit damit kein besonderer städtischer baulicher Investitionsaufwand verbunden ist, sollen
150 weitere OGS-Plätze für das nächste Schuljahr beim Land beantragt werden.
Deckung: Wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“
Für den städt. Zuschuss sind die Mehrkosten von 73.500 € für 2011 für 150 Plätze in den Haushalt einzustellen.
Bei sich ergebenden Gegenfinanzierungen (wegfallender städt. Anteil für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“) kann dieser Zuschuss reduziert werden.


3.3 Ausbau Tagesbetreuung für Kinder
Alle zusätzlichen Mittel aus Land und/oder Bund, die durch das Urteil des Landesverfassungs-gerichtshofes zu erwarten sind, werden für den Ausbau der U-3-Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt, damit es gelingt, den Rechtsanspruch ab 2013 möglichst doch noch zeitgerecht erfüllen zu können.

7. Kultur / Sport / Freizeit

7.1 JEKI
Seit Einführung des landesweiten Projekts ist die Zahl der dieses Angebot nutzenden
Schüler an Grundschulen von 700 auf über 7.000 gestiegen. Die Teilnahmequote liegt bei
80 %. Das Projekt wird finanziert durch Landesmittel und Mittel der Bundeskulturstiftung. Lediglich die „Sozialkosten“ (Ermäßigungen für bedürftige Kinder) werden von den Kommunen selbst getragen. Beliefen sich diese Kosten im Jahr 2007 auf 25.000 € werden sie in 2011 auf insgesamt 235.000 € gestiegen sein.
Der städt. Zuschuss ist seit dem Eröffnungsjahr allerdings nie angepasst worden.

Beschlussvorschlag:
Die Sozialkosten für bedürftige Kinder im Programm „Jedem Kind ein Instrument“ werden der Teilnehmerzahl entsprechend durch eine Aufstockung des Zuschusses erstattet, wenn das Land das Projekt in der bisherigen Form weiterführt. Es ist zu prüfen, ob künftig für diesen Zweck auch auf Mittel der ARGE zurück gegriffen werden kann.

7.5 Ungeahnte Kosten für neue Handyfrequenzen
Auf das Theater und andere Kulturbereiche kommen neue Kosten und Gebühren in
ungeahnter Höhe zu. Grund ist die vom Bund erfolgte Versteigerung der Frequenzbereiche, mit der die Mikrofontechnik arbeitet, an anderen Mobilfunkbetreiber. Deshalb stehen bald andere Frequenzbereiche für den Mikrofonbetrieb zur Verfügung, auf deren Basis die bisherigen Geräte nicht mehr funktionieren.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Umrüstung bestehender
Mikrofonanlagen zu ermitteln und Lösungsvorschläge für einen Austausch nicht
mehr funktionsfähiger Anlagen zu machen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

2. Haushaltskonsolidierung durch Einzelprojekte

2.1 Gebühren Busbahnhof

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis spätestens zur Ratssitzung am 31.03.2011 ein Konzept zur konsequenten Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vorzulegen mit dem Ziel, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das bisherige Argument der Verwaltung, bei ausländischen Reisebussen habe man die Schwierigkeit, dass es keine internationalen Abkommen gibt, mit Hilfe derer eventuell ausgesprochene Verwarnungsgelder vereinnahmt werden könnten, ist durch das EU-weite Abkommen „Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)“ seit dem 01. Oktober 2010 obsolet. Nunmehr können Verwarnungsgelder ab einer Höhe von 70 Euro inklusive der Verfahrenskosten vollstreckt werden, so dass dies auch für geringere Bußgelder gilt. Ziel ist u. a. die zumindest partielle Mitfinanzierung der Verlegung des Busbahnhofs in Folge der Umwidmung des derzeitigen Standortes / Realisierung des Nationalen Fußballmuseums des DFB. Die Entscheidung über die Bewirtschaftung fällt auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse.
2.4 Steueraußenstände schneller beitreiben

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur Sitzung am 31.03.2011 darzustellen, wie die Außendiensttätigkeiten des StA 21 Stadtkasse und Steueramt (bisher z.B.: Mahn- und Vollstreckungswesen, Unterhaltsvorschuss, hinzugekommen: Beherbergungsabgabe, „Sexsteuer“) personell und organisatorisch umgesetzt werden und ob die zu erwartenden Mehreinnahmen auch tatsächlich und zeitnah erzielt werden können. Geprüft werden soll auch, ob sich unter Kosten-Nutzen-Aspekten die Hinzuziehung von externen Dienstleistern anbietet.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

XIII. Kultur:

1. Vereinsförderung

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die kulturelle Vereinsförderung mit der Maßgabe einer verstärkten Einbindung von Migranten neu auszurichten.

Begründung:
Für die Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund werden jährlich mehrere hunderttausend Euro im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe zur Verfügung gestellt. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, um die kulturelle Vielfalt in Dortmund zu erhalten und die hervorragenden Leistungen freier Initiativen zu würdigen. Dabei sind jedoch auch die gestiegene Bedeutung und das zunehmende Engagement von Migranten durch eine verstärkte Einbindung in die Vereinsförderung zu würdigen. Nur durch eine Verbesserung der strukturellen, organisatorischen und finanziellen Ausstattung - die im Vergleich hinter denen der einheimischen Vereine zurückbleibt – kann die Erwartungshaltung der Mehrheitsgesellschaft u.a. nach mehr Integration erfüllt werden.
Dies bedarf künftig jedoch eines strukturierteren und breiter gestreuten Einsatzes der vorhandenen Mittel.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

2) Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln

2.3 Der Rat stellt fest, dass trotz anderweitiger Beschussfassung bisher keine Berichterstattung über Ergebnisse zur Intensivierung einer ruhrgebietsweiten Zusammenarbeit im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens erfolgt ist. In diesem Zusammenhang werden seitens der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr mit Beteiligung des Regionalverbands Ruhr Vorbereitungen für die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts getroffen. Dies eröffnet einerseits die Möglichkeit den Bestand an Geodaten als Eigenkapital für den städtischen Haushalt zu bilanzieren. Gleichzeitig werden Einsparungspotenziale bei den Personal- und Sachausgaben erschlossen, weil die gesetzliche Pflichtaufgabe mit einer höheren Effizienz durchgeführt werden kann. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Stadt an einer Gründung einer solchen Anstalt öffentlichen Rechts für die Metropole Ruhr zu prüfen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt vorzulegen.

2.4 Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein differenziertes Beschlusscontrolling über die
Verwendung von Haushaltsmitteln zu entwickeln. Die verantwortliche Fachverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass die von den Bezirksvertretungen gefassten Beschlüsse so zeitnah umgesetzt werden, dass die Mittel aus den zugewiesenen jährlichen Budgets tatsächlich verausgabt werden können. Den Bezirksvertretungen ist quartalsweise über den Umsetzungsstand zu berichten. Im Finanzausschuss erfolgt einmal jährlich in der ersten Sitzung des Jahres eine Berichterstattung über die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen.

2.5 Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung inzwischen in einer Vorlage vorgestellten Modelle zur Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken zur Kenntnis.
Ausgehend von den dargelegten Modellen ist hinsichtlich einer Neustrukturierung nun umgehend ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/FP und bei Bedarf
weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich aus
jeweils einem Mitglied je Bezirksvertretung (gesamt: zwölf) sowie aus je zwei Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zusammen. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen.
Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen
Gremien zu fassen.

4) Städtische Unternehmungen

4.1 Die jährliche Gewinnausschüttung der Sparkassen ist für den Zeitraum von 2011 bis 2014 von 2 Mio. auf 4,5 Mio. € zu erhöhen. Die darüber hinausgehenden Gewinne verbleiben als Rückstellung im Unternehmen.

6) Kinder und Jugend

6.1 Die Verwaltung wird aufgefordert, analog des Konzeptes der Grundschule Kleine-Kiel-Straße zu prüfen, an welchen anderen Grundschulen eine Nutzung vorhandener Räumlichkeiten der OGS im Vormittagsbereich zur Versorgung von Kindern ohne Kita-Platz möglich ist.
Mit den infrage kommenden Schulen sind entsprechende Gespräche zu führen.
Hinsichtlich der personellen Besetzung sind bei geeigneter Qualifikation vorrangig die MitarbeiterInnen der OGS zu berücksichtigen.
Notwendige Mittel für die personelle und eventuell zusätzliche sächliche Ausstattung sind einzustellen.

7) Schule

7.4 Im Rahmen des Schulentwicklungsplans ist in Abhängigkeit zur demographischen
Entwicklung und zum geänderten Elternwahlverhalten der vorgehaltene Schulgebäudebestand einer kritischen Würdigung als Entscheidungsgrundlage für die Bereitstellung weiterer Investitionsmittel zu erarbeiten.


Einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste:


Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

2. Schule /Bildung

2.3 Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln
Den Bezirksvertretungen werden regelmäßig Maßnahmevorschläge an Schulen
(Toilettensanierung, Fenstererneuerung usw.) unterbreitet, die den Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel weit übersteigen.

Beschlussvorschlag:
Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht umgesetzt werden können, werden vorrangig zu Gunsten von größeren Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen eingesetzt.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

7) Schule

7.1 Bei der Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule sind die Bauteile A und B entgegen
den bisherigen Planungen barrierefrei auszubauen.
Entsprechende Planungen sind dem Fachausschuss vorzustellen.

7.2 Bei anstehenden, umfassenden Schulsanierungen sowie eventuellen Neubauten
sind hinsichtlich der Baumaßnahmen grundsätzlich die Standards zu berücksichtigen,
die für eine inklusive Unterrichtung von Kindern mit und ohne Behinderung zu
erfüllen sind.
Ein entsprechendes Umsetzungskonzept ist im Fachausschuss einzubringen.

8) Soziales

8.3 Die kommunale Förderung der Schuldnerberatung ist von derzeit 216.000 Euro auf
300.000 Euro zu erhöhen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zum Jahresende auslaufenden Verträge nach SGB II im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens umgehend neu abzuschließen. Bei der Neufassung dieser Verträge sind Ziele sowie Qualitäts- und Wirkungsindikatoren für die Schuldnerberatung zu formulieren und die tatsächlichen Finanzbedarfe zu ermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der neuen Verträge die kommunalen Mittel sodann auf insgesamt max. 300.000 € zu erhöhen.
Bis zum Februar 2011 ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dazu Bericht zu erstatten.

9) Umwelt und Stadtgestaltung

9.1 Die im Haushaltsplan unter der Bezeichnung „Energiesparfonds“ vorgesehenen
Auszahlungen von durchschnittlich 500.000 € per anno werden ausschließlich für
investive und konsumtive Energie-Einsparmaßnahmen verwandt.


Einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

7. Kultur / Sport / Freizeit

7.10 Sporthallenbau- und Sanierung
Das Investitionsbudget für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen in Höhe von
3 Mio. € wird fortgesetzt.





Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Sanierungskonzept für die Sport- und Turnhallen zu aktualisieren sowie einen Stufenplan zu erstellen. Zur Realisierung im Sinne eines ganzheitlichen Gesamtkonzepts sollen auch Lösungen durch externe Anbieter einbezogen ^
werden.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

2.5 Finanzierung Betriebskosten U-Turm

Zur Senkung des jährlichen Betriebskostenzuschusses für den U-Turm wird die Verwaltung aufgefordert, weitere dauerhaft tragfähige Förderzugänge zu erschließen. Zu denken ist dabei an eine dauerhafte Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, aber auch an städtische Tochtergesellschaften und Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie an Kooperationen mit Kultureinrichtungen in anderen Städten des Ruhrgebiets. Ein Zwischenbericht über entsprechende Bemühungen wird spätestens bis zur Sommerpause des Rates vorgelegt.

2.6 Entmietung von Flächen am Museum für Kunst- und Kulturgeschichte

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gespräche mit dem Vermieter des Gebäudes am Königswall (Ausstellungshalle) einzutreten, den bis zum Jahr 2020 abgeschlossenen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen und die eingesparten Mietzahlungen in voller Höhe zur Mitfinanzierung der Betriebskosten des U-Turms einzusetzen (Vergleiche hierzu Niederschrift zur Ratssitzung vom 24.03.2003, Drucksachennummer 04474-03 sowie Niederschrift zur Ratssitzung vom 09.10.2003, Drucksachennummer 04888-03).


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

2) Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln

2.1 Unabhängig von der Notwendigkeit einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen müssen vor Ort alle Anstrengungen unternommen werden, die Effizienz bei der Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben zu erhöhen und Reduzierungen sowie Umschichtungen vorzunehmen.
Der Rat stellt fest, dass das bereits im November 2007 geforderte Personalentwicklungs- und -qualifizierungskonzept für MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Dortmund bis zum heutigen Tage nicht vorliegt. Zielsetzung des Personalkonzeptes ist es, auf veränderte kommunal wahrzunehmende Aufgaben reagieren zu können. Ebenso ist die Verwaltung der Aufforderung nicht nachgekommen, ausgelagerte und sich selbst refinanzierende Aufgabenbereiche wieder einzugliedern und unter Einbeziehung der städtischen Töchter entsprechende Vorschläge zu entwickeln.
Der Rat erwartet, dass bis Januar 2011 ein qualifiziertes Personal- und Organisationsent-wicklungskonzept für die Stadtverwaltung vorgelegt wird.






Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E34)

2. Der Rat stellt fest, dass die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages für Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes, die zurzeit mit erheblichen Kostenaufwendungen über DSW 21 beschafft werden, trotz bestehender Haushaltsrestriktionen und eines eindeutigen Ratsbeschlusses bisher nicht vorgenommen worden ist. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Neuausschreibung des Leasing-Vertrages umgehend vorzunehmen.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

2. Schule /Bildung

2.5 Verstärkung der Schulsozialarbeit in den Aktionsräumen
Der beschlossene Stufenplan zur „Ausweitung und Verstärkung der Schulsozialarbeit in Schulzentren“ ist noch nicht in allen Aktionsräumen umgesetzt.

Beschlussvorschlag:
Der Stufenplan zur Ausweitung der Schulsozialarbeit in den Aktionsräumen wird ab 2011, beginnend mit Scharnhorst, fortgesetzt. Die dazu erforderlichen Mittel in Höhe von 55.000 € jährlich sind entsprechend anzupassen.

2.6 Medienausstattung an Schulen
Die Verwaltung wird aufgefordert, spätestens im Sommer 2011 einen aktualisierten
Medienentwicklungsplan vorzulegen mit dem Ziel, beginnend ab 2011 die Umsetzung
zu organisieren. Die dazu erforderlichen Mittel sind ab 2011 ff. jährlich bereit zu stellen.

3. Kinder / Jugend / Familie

3.5 Jugendfreizeitstätte Dorstfeld
Die für Jugendfreizeitstätten zur Verfügung stehenden Mittel sind seit Jahren kontinuierlich gesunken, so dass Öffnungszeiten reduziert wurden und darüber hinaus kein Geld mehr für neue Projekte vorhanden ist. Das führt dazu, drängende gesellschaftspolitische Projekte (z.B. gegen Rechtsextremismus) nicht in der gewünschten Form anstoßen oder begleiten zu können.

Beschlussvorschlag:

Für die neue Jugendfreizeitstätte in Dorstfeld werden 50.000 € zusätzlich bereit gestellt.
Für die Kinder- und Jugendarbeit gegen „Rechts“ in Dorstfeld werden 50.000 € im Etat des Jugendamtes zusätzlich bereitgestellt.
Verbunden damit ist der Auftrag, für Dorstfeld einen Aktionsplan zu initiieren, der eine enge Zusammenarbeit und Beteiligung aller Träger für Kinder- und Jugendarbeit vor Ort beinhaltet und mit dem u.a. entsprechende Aktionen gegen Rechts unter besonderer Beteiligung Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden können. Die Koordination obliegt dem Jugendamt.

7. Kultur / Sport / Freizeit

7.2 Kulturzentren
Im Juni und bei der Nachtragssatzung im November 2009 wurde auf Antrag der
SPD-Fraktion hin beschlossen, ab 2010 den jährlichen Zuschuss für die freien Dortmunder Kulturzentren um 76.000 € zu erhöhen. Diese Mittel stehen im Wirtschaftsplan für 2011 nicht zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:
Die beschlossene Erhöhung der Mittel für die Zuschüsse der Dortmunder Kulturzentren um 76.000 € jährlich sind ab dem HH-Jahr 2011 im Wirtschaftsplan zusätzlich bereitzustellen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

3. Fortführung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen

3.3 Stellenbesetzungen im Ordnungsamt

Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich für eine angemessene Aufgabenwahrnehmung im Bereich Verkehrsüberwachung zu sorgen.
Einnahmeausfälle wegen nicht vorhandener Außendienstmitarbeiter sind nicht zu tolerieren.
Es soll außerdem dargestellt werden, wann die Einrichtung der beschlossenen 35 Planstellen bei den Ordnungspartnerschaften und die sukzessive Aufstockung auf 48 Mitarbeiter erfolgt.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

6) Kinder und Jugend

6.2 Bei der Ausweitung der Tagespflege ist das Konzept der „Kinderstuben“ bevorzugt umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt gebeten zu prüfen und dem Ausschuss das Ergebnis vorzulegen, inwieweit an Investoren und Wohnungsgesellschaften bereit sind heranzutreten, um eine mögliche Nutzung von zurzeit leer stehenden und geeigneten Ladenflächen und Wohnungen für „Kinderstuben“, eventuell auch im Rahmen einer Zwischennutzung, zur Verfügung zu stellen zu erreichen. Dabei sind die Bemühungen vorrangig auf die Aktionsräume „Soziale Stadt“ sowie Stadtumbaugebiete zu konzentrieren.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

1. Grundsatzbeschluss und Selbstbindung des Rates der Stadt Dortmund :

1.2 Auch wenn die Stadt Dortmund offensichtlich in den nächsten Jahren ohne Haushaltssicherungskonzept auskommt, fordert der Rat der Stadt alle Anstrengungen
ein, das strukturelle Defizit weiter abzubauen.
Ein langfristiger Rückgriff auf die allgemeine Rücklage und der Verzehr des Eigenkapitals sind dringend abzubremsen.
Der Rat beschließt, dass zusätzliche Einnahmen in 2011 zwingend zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen sind.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1. Haushaltskonsolidierung durch Neustrukturierung der Verwaltung

1.1 Haushaltsbegleitkommission

Der Rat beschließt die dauerhafte Einrichtung einer interfraktionellen „Kommission Haushaltskonsolidierung“. Ziel ist die fortlaufende Überwachung und zeitnahe Kontrolle des Fortschritts der politisch und verwaltungsintern angestoßenen Personal-, Organisations- und sonstigen Konsolidierungsprozesse. Sie soll in regelmäßigem Turnus (einmal im Quartal) tagen und sich aus Fraktionsvorsitzenden, finanzpolitischen Sprechern und Geschäftsführern sowie Oberbürgermeister mit Kämmerer sowie bei Bedarf Dezernenten betroffener Ressorts zusammensetzen. Zielsetzung der Arbeitsgruppe soll es sein, losgelöst von der Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt Ideen und Strategien zu entwickeln, wie der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig strukturell ausgeglichen und der Schuldenstand dauerhaft gesenkt werden kann. Die Arbeitsergebnisse der Kommission bereiten die Beschlussfassungen der Ratsgremien vor.

1.2 Personal- und Organisationskonzept

Grundsätzlich muss einem Personalentwicklungs- und -bedarfskonzept ein aufgabenkritisches Organisationsprojekt vorgeschaltet sein, damit auf dem Weg des verwaltungsinternen Umbaus, der Reorganisation, das vorhandene Personal an zukunftssichere Funktionen und Aufgabenerfüllungen geführt wird und damit in einem produkt- und aufgabenkritischen Verfahren Leistungen der Stadt reduziert werden können (z. B. Bezirksverwaltungsstrukturen, Marketing, Öffnungszeiten...), die Leistungserbringung optimiert wird (z. B. Verringerung von Flächenverbrauch und Fahrzeugbestand in der Verwaltung, Kostenoptimierung in der Jugendhilfe etc.) oder die Bürgerschaft zur Zusammenarbeit eingeladen wird (z. B. Hallenbadbetreibung, Führung von Kitas und Jugendeinrichtungen, Übernahme von Sportanlagen, Aufgaben der Seniorenarbeit etc.) Erst wenn diese Überlegungen angestrengt worden sind, lassen sich künftige Personalbedarfe und somit Wiederbesetzungsnotwendigkeiten belegbar definieren. Bis Abschluss 1. Quartal 2011 sollen StA 10 und 11 eine integrierte Planung vorlegen. Die Vorgabe 1,5 % Personalbudgetreduktion in 2011, min. 2% ab 2012 kann bestehen bleiben.

1.4 Bezirksverwaltungsstellen / Bezirksvertretungen

Auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden Modelle und der ergänzenden Ausführungen der Verwaltung ist ein politischer Meinungsbildungsprozess zu initiieren. Dazu wird eine Projektgruppe mit Vertretern der Verwaltung (FB 33, 50, 51, 7/Familienprojekt und bei Bedarf weitere wie z.B. FB 23) und ein politischer Beirat eingerichtet. Dieser setzt sich pro im Rat der Stadt vertretender Fraktion aus jeweils einem Mitglied aus den Bezirksvertretungen sowie zwei Ratsmitgliedern zusammen.
Die erforderlichen Beschlüsse im Rahmen des Projektes sind von den politischen Gremien zu fassen. Im Einzelnen sollen im Rahmen der Projektgruppe anhand der dargelegten Kennzahlen, der vorgeschlagenen Modelle und insbesondere unter Erstellung einer Vollkostenrechnung für die Vorhaltung jeder einzelnen Bezirksverwaltungsstelle Kriterien und Ausgestaltungsformen für ein zukunftsfähiges Konzept der Struktur der Stadtbezirke und BVStn entwickelt und beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten der alternativen Dienstleistungsangebote vor Ort näher zu betrachten (mobile Dienstleistungen, Nachbarschaftsbüros). Nach weiterer Ausgestaltung der verschiedenen Modelle sind dann in einem weiteren Schritt die Kosten und Einsparpotentiale bis Ende des 2. Quartals 2011 exakt zu berechnen.

1.8 Erstellung eines Schulentwicklungsplans und einer Schulbauprioritätenliste

Die Schulverwaltung wird aufgefordert, die Beschlüsse der Gremien (zuletzt im Schulausschuss am 19.05.2010) umzusetzen, wonach dem Rat neben einer aktualisierten Schulbauprioritätenliste auch ein Schulentwicklungsplan vorzulegen ist. Dieser soll basierend auf den neuesten Erkenntnissen zur Entwicklung der Schülerzahlen und unter Zuhilfenahme der sich derzeit in Aufstellung befindlichen Schulstrukturanalyse in erster Linie Ergebnisse liefern, an welchen Standorten Schulen aufgrund ihrer solitären Lage im Raum mittelfristig aufgelöst werden müssen.

1.10 Infrastrukturrevision

Im Rahmen des vom Oberbürgermeister initiierten Projekts „Neuorganisation der Verwaltung“ soll die Projektgruppe „Flächenmanagement“ ihren Fokus auch auf die im Jahr 2002 seinerzeit definierten Suchfelder der „Infrastrukturrevision“ lenken. Ziel muss es sein, nicht mehr benötigte unbebaute Flächen für z.B. Friedhofserweiterungen, ÖPNV-Planungen, Schulerweiterungen, Kinderspielplätze etc. schnellstmöglich zu identifizieren und im Zuge der Haushaltskonsolidierung zeitnah an den Markt zu bringen.

2. Haushaltskonsolidierung durch Einzelprojekte

2.3 Verkauf Ostwallmuseum

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude des ehemaligen Museums am Ostwall inklusive des dazugehörigen Grundstücks schnellstmöglich zu marktüblichen Konditionen zu veräußern. Jeglichen Überlegungen, das exponierte Gebäude im Rahmen von möglichen Zwischennutzungsalternativen interessierten Dritten kostenlos oder lediglich durch Übernahme der Betriebskosten dauerhaft zur Verfügung zu stellen, erteilt der Rat eine Absage. Bevorzugt sollen Nutzungskonzepte/Bieter Berücksichtigung finden, die einer adäquaten und hochwertigen Grundstücksnutzung des ehemals von kulturellem Flair geprägten Quartiers entsprechen.

3. Fortführung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen

3.4 Fortführung des Festivals „Klangvokal“ und „Fest der Chöre“

Das Musikfestival „Klangvokal“ und dessen Bestandteil „Fest der Chöre“ soll auch in den Jahren 2011 ff. finanziert und fortgeführt werden. Für das Jahr 2011 soll hier insbesondere eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit der erstmals in der Westfalenhalle am 22.09.-25.09.2011 stattfindenden Messe „chor.com“ gesucht werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, Finanzierungswege hierfür aufzuzeigen und in erster Linie externe Partner für ein Sponsoring des Festivals zu gewinnen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

V. Flächen-/Liegenschaftsmanagements i.v.m. Personaleinsatz

Beschlussvorschlag:
a) Die Verwaltung ist angehalten, dem Rat unverzüglich die (bereits beschlossene) Darstellung über nicht (mehr) von der Verwaltung benötigte Flächen- und Gebäuderessourcen mit dem Ziel zur Beratung vorzulegen, diese Potentiale durch Veräußerungen zugunsten der Haushaltskonsolidierung schnellstmöglich zu nutzen.
Dabei sind auch gegenwärtig genutzte bzw. vorhandene Flächen zu reduzieren und diese mit dem Bedarf eines künftig (reduzierten) Personaleinsatzes in Einklang zu bringen.
Nicht mehr benötigtes Personal ist der Personalagentur zuzuführen. Dies umfasst auch eine Reduzierung / Outsourcing der vorhandenen Hausmeisterstellen, die vorrangig im Wege der Privatisierung zu erreichen ist.




Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion B 90/Die Grünen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

7. Kultur / Sport / Freizeit
7.6 Zoo / Neubau Robben-Anlage
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für einen Neubau der Robben-Anlage zu konkretisieren und den politischen Gremien realisierbare Umsetzungsvorschläge zu machen.
Es sollen darüber hinaus alle Anstrengungen unternommen werden, den darüber hinaus bestehenden Sanierung- und Investitionsstau in der 57 Jahre alten Zoo-Anlage zu beheben. Den politischen Gremien soll dazu ein Stufenkonzept vorgelegt werden.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

1. Grundsatzbeschluss und Selbstbindung des Rates der Stadt Dortmund :

1.1 Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich die Kommunen unmöglich selbst aus ihrer prekären Finanzlage befreien können.
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Absicht des Landes NW, notleidende Kommunen mit 300 – 400 Mio.€ jährlich beim Abbau von Altschulden zu unterstützen.
Der Bund wird aufgefordert, die Kommunen insbesondere bei ihren Soziallasten spürbar (mind. um 50%) zu entlasten.
Die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen ist vollständig zu erhalten.

3. Kinder / Jugend / Familie

3.4 Kinder- und Jugendförderung
Die zukünftig nicht mehr für das FZW benötigten Mittel in Höhe von 350.000 € verbleiben im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Darin sind nicht die 292.000 € für die Jugendkulturarbeit enthalten.

6. Integration

6.1 Masterplan Integration
Mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für den Masterplan Integration Projektmittel in Höhe von 100.000 € jährlich beschlossen.
Im Haushaltsentwurf 2011 stehen lediglich 45.000 € zur Verfügung.

Beschlussvorschlag :

Der Rat der Stadt beschließt, die Projektmittel für den Masterplan Integration aus
dem Gesamtetat wieder auf 100.000 € zu erhöhen.
Die Agentur für Migration und Integration im StA 1 wird aufgefordert, diese Projektmittel in Kooperation mit dem Integrationsrat, den Migrantenselbstorganisationen und den Wohlfahrtsverbänden für konkrete Integrationsmaßnahmen und –projekte einzusetzen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

1) Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen
Dortmund hat seit Jahren nicht nur die ökonomischen und sozialen Lasten des Strukturwandels zu tragen, sondern wird zusätzlich durch das bestehende Gemeindefinanzsystem benachteiligt und somit in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Restgewerbesteuer mit einem kleinen Kreis an steuerpflichtigen Unternehmen und die hohe Sozialausgabenbelastung haben zu einer fortschreitenden kommunalen Finanzkrise geführt.
Die Übertragung von Aufgaben und Lasten auf die kommunale Ebene ohne auskömmlichen finanziellen Ausgleich hat dazu geführt, dass sich immer mehr Kommunen gezwungen sehen, notwendige Investitionen zurückzustellen und freiwillige Leistungen auf ein Mindestmaß reduzieren. Inzwischen wird ein hoher Teil der laufenden Ausgaben durch kurzfristige Kassenkredite finanziert. Angesichts hoher Aufgabenlasten bei rückläufiger Bevölkerung sind eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und eine Rückführung der Verschuldung de facto nicht mehr realistisch.

Entlastung ist insbesondere bei den Sozialtransferleistungen dringend erforderlich.

Dies gilt insbesondere für:
 die Kosten für Unterkunft und Heizung bei den Familien,
 die Ausgaben bei der Kinder- und Jugendhilfe
 die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
 die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung
 die Kosten der Hilfe zur Pflege

Die rot-grüne Landesregierung hat hierauf mit der Rücknahme der in der Vergangenheit vorgenommenen strukturellen Verschlechterungen im kommunalen Steuerverbund reagiert.
Daraus ergeben sich landesweit Verbesserungen in Höhe von rund 300 Mio. € für die kommunalen Haushalte. Daneben erhalten die NRW-Kommunen 150 Mio € für Investitionen zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen. Zusätzlich erhalten die auf Liquiditätskredite besonders angewiesenen Kommunen ab 2011 durch Übernahme der Zinsbelastungen eine deutliche merkbare Entlastung.

Der Rat der Stadt fordert die Bundesregierung auf, ein tragfähiges Steuerkonzept vorlegen, das die Gewerbesteuer gerechter gestaltet und zugleich die Einnahmen stabilisiert.
Dazu müssen die gewinnunabhängigen Elemente weiter gestärkt werden und auch die
Freiberufler in die Steuerpflicht einbezogen werden. Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge auf die Einkommenssteuer zu ersetzen, wird demgegenüber einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Städten und Landkreisen um wohlhabende Einwohner auslösen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

6) Kinder und Jugend

6.3 Im Rahmen der geplanten Errichtung von 140 zusätzlichen Gruppen in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind hinsichtlich einer Trägerschaft verstärkt auch Elterninitiativen und verstärkt Migrantenselbstorganisationen anzusprechen und zu unterstützen.

6.4 Die in den Verträgen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendförderung enthaltene Dynamisierungskürzung ist bei Bedarf bis maximal von 1,5 Prozent jährlich ist zurückzu- nehmen, da ansonsten die Planungssicherheit der Träger sowie Personalstellen gefährdet sind. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Den Mittelbedarf muss jeder Träger nachweisen.
6.6 Unterstützung der Arbeit mit unterrichtsverweigernden Kindern und Jugendlichen
Die Problematik schulmüder und unterrichtsverweigernder Kinder und Jugendlicher
nimmt auch in Dortmund zu. Unter anderem das Projekt „Neuer Lernort“ des „Freien
Bildungswerkes in Scharnhorst e.V.“ bietet Projekte für Schulverweigerer bieten einen alternativen Lernort für diese Kinder und Jugendlichen. Zur zusätzlichen Unterstützung dieses und ähnlicher Projekte werden 50.000 Euro bereitgestellt.

8) Soziales

8.1 Die Landesregierung plant die Wiedereinführung der vierten Personalstelle (ab
2011) in Frauenhäusern. Die Ko-Finanzierung dieser Stelle ist im Haushalt sicherzustellen.

8.2 Die Mittel für den Masterplan Integration werden auf 100.000 Euro erhöht. Das entspricht der ursprünglichen finanziellen Ausstattung.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion B 90/Die Grünen und
der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

4. Bürgerdienste / Öffentliche Ordnung / Feuerwehr

4.1 Stellenbesetzungen im Ordnungsamt
Der Rat der Stadt fordert das Ordnungsdezernat und die Leitung des Ordnungsamtes in Kooperation mit dem Personalamt auf, bis Ende des 1. Quartals 2011 dem zuständigen Fachausschuss ein schlüssiges Konzept zur Besetzung der vakanten Stellen im Ordnungsamt (insbesondere in der Verkehrsüberwachung) vorzulegen.
Dazu sind nachvollziehbare Aussagen zum Stellenplan zu treffen und entsprechende Einnahmeprognosen der Verkehrsüberwachung vorzulegen.

4.2 Stellenbesetzungen bei den Bürgerdiensten
Der Rat der Stadt fordert 3/Dez. und die Leitung der Bürgerdienste auf, bis Ende des
1. Quartals 2011 dem zuständigen Fachausschuss ein schlüssiges Konzept zur Besetzung der vakanten Stellen bei den Bürgerdiensten (insbesondere im Bereich EWO und KFZ) vorzulegen.

4.3 Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Asseln inkl. Neubau der Fahrzeughalle
Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des neuen Brandschutzbedarfsplanes die erforderlichen investiven Mittel für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Asseln inkl. Neubau der Fahrzeughalle und 50.000 € für Bodensanierung in zwei Raten für 2011/2012 in den Haushalt einzustellen.

7. Kultur / Sport / Freizeit
7.3 RuhrHOCHdeutsch im Spiegelzelt
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Lösungen für eine Finanzierung und ggf. einen
geeigneten Standort zu suchen, die es ermöglichen, das Spiegelzelt mit dem
Programm RuhrHOCHdeutsch auch im Jahr 2011 wieder in Dortmund zu präsentieren.
Das Spiegelzelt mit dem Programm RuhrHOCHdeutsch soll für die nächsten 3 Jahre in Dortmund etabliert werden. Dazu sind Fehlbetragsfinanzierungen (Ausfallbürgschaften) bis zu 125.000 € zusätzlich bereit zu stellen.
Deckung: Die Verwaltung wird beauftragt, durch Einnahmeverbesserungen beim Flächenmanagement eine Deckung zu finden.

Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion B 90/Die Grünen und
der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1. Haushaltskonsolidierung durch Neustrukturierung der Verwaltung

1.3 Reduzierung der Personalkosten um 10% im 5-Jahres-Zeitraum

Entgegen der Drucksachen-Nummer 02761-10 „Neuorientierung der Verwaltung, hier: Eckpunktepapier für ein Personal- und Organisationsentwicklungskonzept“ wird das wirtschaftliche Ziel verfolgt, den Personalaufwand in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils nicht um 1,5 % (entspricht ca. 4,5 Mio. €) zu reduzieren, sondern ab dem Jahr 2012 um jeweils jahresdurchschnittlich min. 2,0 % bis einschließlich 2015. Dies entspricht dem „Mittelwert“ der ursprünglich von der Verwaltung genannten Einsparvorgabe von 2,5 % p.a. und der nunmehr deutlich nach unten korrigierten Vorgabe. Die vorgeschlagene Anpassung der jährlichen Personalaufwandsreduzierung von 2,5 % auf 1,5 % wird zurückgewiesen. Eine insgesamt zehnprozentige Rückführung des Personalaufwands im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2015 übersteigt den Rahmen einer Abschöpfung der tatsächlichen Fluktuation (1,5 % p.a.) nur geringfügig und ist in jedem Fall sozialverträglich erzielbar.

3. Fortführung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen

3.2 Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Verwarn- und Bußgeldkatalog der Stadt Dortmund zu überarbeiten und die Gebühren für Ordnungswidrigkeiten zu erhöhen. Darüber hinaus ist von der Verwaltung sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von entsprechend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes an sieben Tagen in der Woche Werktagen bis in die späten Abendstunden bei Verstößen Verwarnungs- und Bußgelder aussprechen bzw. Aufklärungsarbeit leisten.
Des weiteren ist von der Verwaltung ein Konzept zu erstellen, das eine Erhöhung der Sauberkeitsstandards im öffentlichen Raum, wie beispielsweise das Aufstellen von ausreichend Toilettenanlagen, Asch- und Abfallbehältern, vorsieht.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion B 90/Die Grünen,
Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)
2. Schule /Bildung

2.2 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
Die Schulen haben den Ganztagsbetrieb schon zum Schuljahr 2008/09 begonnen.
Es müssen dauerhafte Ganztagsbereiche geschaffen werden. Das ist auch vor dem
Hintergrund der Absicht, ab 2012 in Dortmund (eine) Gemeinschaftsschule(n) zu planen geboten, weil speziell diese beiden Schulen in Stadtbezirken liegen, in denen noch keine Gesamtschule existiert.

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss zum HH 2010 ist umzusetzen, die Ganztagsbereiche an der
Emscherschule und der HS Westerfilde zu errichten.

3. Kinder / Jugend / Familie

3.5 Jugendfreizeitstätte Dorstfeld
Die für Jugendfreizeitstätten zur Verfügung stehenden Mittel sind seit Jahren kontinuierlich gesunken, so dass Öffnungszeiten reduziert wurden und darüber hinaus kein Geld mehr für neue Projekte vorhanden ist. Das führt dazu, drängende gesellschaftspolitische Projekte (z.B. gegen Rechtsextremismus) nicht in der gewünschten Form anstoßen oder begleiten zu können.

Beschlussvorschlag:

Für die neue Jugendfreizeitstätte in Dorstfeld werden 50.000 € zusätzlich bereit gestellt.
Für die Kinder- und Jugendarbeit gegen „Rechts“ in Dorstfeld werden 50.000 € im Etat des Jugendamtes zusätzlich bereitgestellt.
Verbunden damit ist der Auftrag, für Dorstfeld einen Aktionsplan zu initiieren, der eine enge Zusammenarbeit und Beteiligung aller Träger für Kinder- und Jugendarbeit vor Ort beinhaltet und mit dem u.a. entsprechende Aktionen gegen Rechts unter besonderer Beteiligung Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden können. Die Koordination obliegt dem Jugendamt.

7. Kultur / Sport / Freizeit

7.7 Parkgebühren am Westfalenpark
Es wird zunehmend ein Problem, dass der SBB-betriebenen Parkplätze am Westfalenpark 4 € kosten, was insbesondere Familien in Verbindung mit dem (moderaten) Eintrittspreis zu teuer ist.

Beschlussvorschlag:
In Verhandlungen mit SBB soll versucht werden, die Parkgebühren mit Hinweis auf die geringeren Parkgebühren am Zoo für Westfalenparkbesucher deutlich zu senken.

7.8 Fortsetzung Kunstrasenprogramm
Die Verwaltung wird beauftragt, für eine zweite Auflage des Kunstrasenprogramms
entsprechende Kriterien und Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Fachschaften und dem Stadtsportbund sowie einen Stufenplan für eine Rangfolge zu erarbeiten und eine Fortsetzung der Finanzierung sicherzustellen.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion B 90/Die Grünen,
Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

4. Bürgerdienste / Öffentliche Ordnung / Feuerwehr

4.4 Abbau von Beschaffungsrückständen bei der Feuerwehr In 2010 und 2011 werden nur die notwendigsten Investitionen bei der Feuerwehr getätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beschaffungsprogramm für die Feuerwehr zu entwickeln, das nach Anpassung an die Bedarfspläne den Abbau von Beschaffungsrückständen mittelfristig ermöglicht.
Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht umgesetzt werden können, werden vorrangig zu Gunsten der technischen Gefahrenabwehr bzw. für den Rettungsdienst eingesetzt.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

2. Haushaltskonsolidierung durch Einzelprojekte

2.2 Übertragung Rathaus – Gegenfinanzierung durch Entmietung und weitere Maßnahmen im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung

Die Einlage des Rathauses in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ erfolgt unter der Maßgabe, dass die entstehende Belastung des Etats ab 2011 durch die Rückmietung des Rathauses in Höhe von rund 925.000 Euro pro Jahr durch Abmietungen, Standortfusionen, Reduzierung der Bruttogeschossfläche pro Mitarbeiter, sowie weitere Maßnahmen im Rahmen des Flächenmanagements und einer effizienteren Immobilienbewirtschaftung zumindest ausgeglichen, bestenfalls sogar überkompensiert werden. Dieser Effekt soll zusätzlich zu dem bislang beschlossenen Maßnahmenpaket (Etat-Beschlüsse 2010) erzielt und den Ratsgremien bis zur Sommerpause belegt und vorgestellt werden.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion B 90/Die Grünen bei
Enthaltung der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E13 und E18)

7. Kultur / Sport / Freizeit
7.9 Neuanlage Tennenplätze
Sollte es weiterhin keine befriedigenden Lösungen für die Sanierung bestehender Tennenanlagen geben, sind die Planungen für Tennenbeläge zugunsten von Kunstrasen auszusetzen.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1. Haushaltskonsolidierung durch Neustrukturierung der Verwaltung

1.6 Reinigung aus einer Hand

Im Zuge einer kosteneffizienten Neuorganisation der städtischen Grünpflege (Zusammenlegung der Fachbereiche 52/5 und 66/7) wird die Verwaltung erneut aufgefordert, in Gespräche mit der Entsorgung Dortmund GmbH einzutreten mit dem Ziel, die Reinigung des Straßenbegleitgrüns (Mittelstreifen, Randstreifen, Baumscheiben) komplett auf die EDG zu übertragen und damit die hinreichend bekannte „Schnittstellenproblematik“ zwischen Tiefbauamt und EDG auszuräumen.
Der Rat erwartet zu Beginn des zweiten Quartals 2011 einen Zwischenbericht mit einer Abschätzung erwartbarer haushaltwirksamer Effekte spätestens zur Einbringung des Etatentwurfs 2012.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E25)

1. Haushaltskonsolidierung durch Neustrukturierung der Verwaltung

1.5 Externe Organisationsuntersuchung für das Jugendamt und FABIDO

Das Jugendamt sowie der Eigenbetrieb FABIDO werden einer externen Organisations- sowie einer Personaleinsatz- und -entwicklungsanalyse unterzogen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, STA51 (inklusive Familienprojekt) und FABIDO auf Verbesserungspotenziale hinsichtlich eines an den Aufgaben orientierten Personal- und Sachmitteleinsatzes zu durchleuchten. Damit sollen einerseits durch interne Umbesetzungen den Überlastungsanzeigen und Rückstandsmeldungen in einzelnen Abteilungen des Jugendamtes vorgebeugt und begegnet sowie Wege aufgezeigt werden, den hohen Grad der Unzufriedenheit des FABIDO-Personals, der sich im Rahmen der Mitarbeiterbefragung gezeigt hatte, merklich zu senken. Andererseits wird der Aufforderung des Regierungspräsidenten nachgekommen, die Aufwendungen im Produktbereich „06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ dauerhaft zu senken. Vordringliches Ziel ist nicht, im Bereich Kinder, Jugend und Bildung zu „sparen“, sondern vielmehr den erheblichen und zukünftig ggf. wachsenden Mitteleinsatz einer Effizienz- und Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen und ggf. ablauf- und aufbauorganisatorische Umstrukturierungen einleiten zu können.
Art und Umfang einer externen Untersuchung sind dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis und dem Rat der Stadt vor Auftragsvergabe zur Entscheidung vorzulegen.

3. Fortführung bereits begonnener Projekte und Maßnahmen

3.1 Fortschreibung des Kunstrasenprogramms

Das Kunstrasenprogramm der Stadt wird fortgeschrieben. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Finanzierungsplan sowie eine Rangliste der zu sanierenden Plätze, die sich an objektivierbaren Kriterien wie Anzahl der nutzenden Mannschaften, Anteil der Jugendlichen, Sanierungsstau, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Vereine orientiert und nicht wie einem der ersten Tranche zugrundeliegenden stadtbezirklichen Proporz. Insbesondere sollen Dabei können die Vereine bevorzugt werden, die sich im Rahmen einer gemeinsamen Nutzung eines Platzes, einer darüber hinausgehenden Kooperation oder sogar einer Vereinsfusion darauf einigen können, zwei oder mehrere Tennenplätze zugunsten eines neuen Kunstrasenplatzes aufzugeben. Im Zuge des Neubaus eines Kunstrasenplatzes sollen Flächen der nicht mehr benötigten Tennenplätze somit vermarktet werden und zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

Empfohlen mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie bei Enthaltung der Bürgerliste:


1.9 Entwicklung von Wohnbauflächen

Bei der zukünftigen Entwicklung von Wohnbauflächen soll stärker als bisher darauf geachtet werden, dass eine über die Zeitschiene gleichmäßig verteilte Marktplatzierung der einzelnen „Neubaugebiete“ gewährleistet ist. Schleppende Vermarktungen wie z.B. in der Brechtener Heide, im Erdbeerfeld Mengede oder in der Godekinsiedlung in Niederhofen sollen somit durch ein abgestimmtes Vorgehen vermieden werden.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E26)

7) Schule

7.4 Im Rahmen des Schulentwicklungsplans ist in Abhängigkeit zur demographischen
Entwicklung und zum geänderten Elternwahlverhalten der vorgehaltene Schulgebäudebestand einer kritischen Würdigung als Entscheidungsgrundlage für die Bereitstellung weiterer Investitionsmittel zu erarbeiten.


Empfohlen mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02127-10-E17)

V. Flächen-/Liegenschaftsmanagements i.v.m. Personaleinsatz

Beschlussvorschlag:

b) Die Verwaltung wird im Rahmen eines strategischen Flächenmanagements beauftragt, die Flächenbedarfe Dortmunder Schulen den gesicherten Erkenntnissen demografischer, organisatorischer und struktureller Entwicklungen anzupassen.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zudem verpflichtet, ein kurzfristiges Lösungskonzept für die künftige Nutzung der Gebäude der Hauptschule Derne vorzulegen. Dabei sind auch Veräußerung und Verpachtung einzubeziehen.

Begründung:

zu b:

Mit dem bis 2016 prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen (rd. 10% im Grundschulbereich) korrespondiert auch ein Rückgang der notwendigerweise vorzuhaltenden Flächenbedarfe an den Schulen im Stadtgebiet.

Aufgabe des bereits im Mai 2010 vom Schulausschuss beschlossenen Schulentwicklungsplans
ist es u.a., schulische Strukturen und Entwicklungsprozesse zu prognostizieren um Infrastruktur- und Flächenpotentiale diesen Bedarfen in verlässlicher Weise anpassen zu können. Dabei müssen auch schulorganisatorische/schulstrategische Überlegungen, wie bspw. die Einführung einer Gemeinschaftsschule oder Zusammenlegungen von Schulen eine frühzeitige Rolle spielen, um vermeidbare finanzielle Aufwände zu auszuschließen. Schließlich liefe es den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung entgegen, wenn bspw.
Brandschutz- oder Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten finanziert würden, die wohlmöglich aufgegeben oder verlagert werden sollen. Dies umfasst ebenfalls Planungen zur Einführung einer Gemeinschaftsschule, deren Umsetzung maßgeblich vom Elternwillen abhängig ist.

Nach der Auflösung der Hauptschule Derne und der Übernahme der dortigen Turnhalle sowie des Sportplatzes durch den SV Derne, ist die Frage einer künftigen Nutzung der Schulgebäude noch immer offen und bedarf einer bestmöglichen Lösung für den städtischen Haushalt. Dabei sind alle denkbaren Überlegungen inkl. einer möglichen Veräußerung oder einer wirtschaftlich sinnvollen Verpachtung einzubeziehen.

XII. Freiwillige Feuerwehr

Beschlussvorschlag:

Der Freiwilligen Feuerwehr wird ein zusätzliches Sachmittelbudget von 5.000 Euro p.a. zur Verfügung gestellt, aus dem kleinere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten bestritten werden können. Restmittel sind zum Jahresende an den städtischen Haushalt zurückzuzahlen.
Die Verwaltung dieser Gelder hat so zu erfolgen, dass Probleme - wie bspw. im Fall der sog. „Bargeldaffäre“ - nicht auftreten können.

Begründung:
Kosten für kleinere Reparaturen und Instandhaltungen werden derzeit im Rahmen einer entsprechenden Antragstellung gegenüber der Stadt Dortmund geltend gemacht. Durch lange Verfahrensdauern kommt es nicht selten vor, dass dringende Arbeiten erst mit großer zeitlicher Verzögerung ausgeführt werden.

Da es nicht nachvollziehbar ist, z.B. auf das Auswechseln einer Glühlampe mehrere Wochen zu warten, ist es – auch im Hinblick auf die Haushaltslage – sinnvoll und vertretbar, der Feuerwehr hierfür ein separates geringfügiges Budget zum jederzeitigen Zugriff zur Verfügung zu stellen. Die Handhabung hat dabei unter größtmöglichen Prüfbedingungen zu erfolgen.
Die Mehrkosten können aus den vorgenannten Haushaltseinsparungen gedeckt werden.



Beschluss:

Unter Einbeziehung der vorgenannt beschlossenen Anträge der Fraktionen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4).


2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert werden./

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlagen 6 und 7 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflege­legate und Kohlgartenstiftung.

4. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt
- die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrech-
nungen geführt werden (Anlage 8),

- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der
Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. unmittelbar beteiligt ist (Anlage 9),

gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu Anlagen des Haushaltsplanes 2011.

Zur Vorlage mit der Drucksache Nr.: 01961-10 fasste der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgenden Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:

Die Verkaufserlöse für Gebäude und Grundstück der bisherigen Jugendfreizeitstätte Dorstfeld, Adalbertstr. 85 sollen nicht ins allgemeine Grundvermögen fließen, sondern vielmehr für die Jugendarbeit im Jugendamt bereit gestellt werden.

Die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.11.2010 folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat beschließt die Aufgabe der städtischen Jugendfreizeitstätte Dorstfeld,
Adalbertstraße 85 und Übertragung der einrichtungsbezogenen Aufgabe der offenen Kinder und Jugendarbeit auf den CVJM Do. e.V. zum 01.01.2011.

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung über die
Ausgestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der vom CVJM zu betreibenden
Freizeiteinrichtung in Dortmund Dorstfeld, Wittener Straße 10-12 zu schließen.

zu TOP 2.2
Zwischenbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2010
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02659-10)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag schriftlich (siehe Drucksache Nr.: 02659-10-E1) vor.

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Bereitstellung finanzieller Mittel für die Inspizientenanlage Oper des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02864-10)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1) Die vorgeschlagene Kostendeckung aus der Finanzstelle „Anlagevermögen für alle
Kindertageseinrichtungen“ wird abgelehnt
2) Die Verwaltung wird aufgefordert, eine andere Kostendeckung im Haushalt außerhalb
der Bereiche Kinder, Jugend und Schule zu suchen.
3) Noch vorhandene Haushaltsmittel der Finanzstelle „Anlagevermögen für alle Kindertageseinrichtungen“ werden im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen in
das nächste Haushaltsjahr übertragen.
Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den o. g. Antrag ab.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung von Rm Dr. Brunsing, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung investiver Mittel in Höhe von 1,65 Mio. Euro zur Erneuerung der Inspizientenanlage Oper inklusive Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS)

- beschließt die außerplanmäßige Verlagerung von investiven Mitteln gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 1.650.000,00 Euro aus der Finanzstelle 51_00601014004 (Anlagevermögen für alle Kindertageseinrichtungen) und 78080.0 (Auszahlung für Hochbaumaßnahmen) auf die Investitionsfinanzstelle 4D_00401024001 „Theater Dortmund“

- nimmt zur Kenntnis, dass nach vorheriger Entscheidung des Kämmerers nicht genutzte Ermächtigungen für Auszahlungen 2010 zugunsten des Haushaltsjahres 2011 übertragen werden.

zu TOP 2.4
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02777-10)

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt gem. § 83 Abs. I und II GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 3.175.000 Euro für den Bereich:

- Heimerziehung (Auftrag 510606036000 Heimerziehung und sonstige Wohnformen, Sachkonto 533510 Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen Heimpfl. Minderjähr.)

Der Rat beschließt die erforderlichen Mittelverlagerungen wie unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt vorzunehmen.

zu TOP 2.5
Fortsetzung des Klangvokal Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 und Erarbeitung einer Konzeption zur Fortführung nach 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02875-10)

Auf Rückfrage von Rm Dr. Brunsing führte StD Stüdemann aus, dass aus dem Bereich der Kulturhauptstadt zwei sehr erfolgreiche Produkte weitergeführt werden sollen. Die Verwaltung sei zuversichtlich, für die Finanzierung entsprechende Lösungen zu finden. Bereits jetzt zeichne sich eine Beteiligung der Sparkasse ab, so dass der noch zu deckende Bedarf bei ca. 120.000 € liegen werde.
Darüber hinaus habe die Verwaltung bereits durch die Ergänzung im Haushaltsbeschluss den Auftrag erhalten, durch Gespräche mit den Unternehmen und Partnern und unter Berücksichtigung der Haushaltssituation dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessen Finanzierung sichergestellt sei.

Der Beschlussvorschlag wird unter Einbeziehung des unter TOP 2.1 gefassten Beschlusses zum Haushaltsplanentwurf (siehe Punkt 3.4 des CDU-Antrages, Drucksache Nr.: 02127-10-E25) sowie einer redaktionellen Änderung wie folgt angepasst:

· Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund mit dem Fest der Chöre im Jahre 2011 ff. und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.

· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Konzepts zur Weiterentwicklung des Festivals im Rahmen der neuen umfassenden Dachstruktur „Music City Dortmund“ (siehe Anlage) bis zum 15. Mai 2011.

· Für die Realisierung des Festivals 2011 werden Sachmittel in Höhe von 100 T EUR bereitgestellt. Das Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur, Sport und Freizeit ist ermächtigt, im Rahmen der Mittelbereitstellung Verpflichtungen einzugehen.
Darüber wird es beauftragt, für das Jahr 2011 insbesondere eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit der erstmals in der Westfalenhalle am 22.09. – 25.09.2011 stattfindenden Messe „chor.com“ zu suchen. Die Verwaltung wird aufgefordert, Finanzierungswege hierfür aufzuzeigen und in erster Linie externe Partner für ein Sponsoring des Festivals zu gewinnen.
· Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt Dortmund für die Fortsetzung des Klangvokals Musikfestival Dortmund im Jahr 2011 100 T EUR durch Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund (Amt 2D, Sachkonto 531610 -Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen-, Auftrag 2D0403010001 -Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund-) haushaltsneutral bereitzustellen. Dieser Mehrbedarf im Amt 2D wird durch Minderung der Aufwendungen im Amt 66, Sachkonto 522200 -Aufw. Unterhaltung der Grünanlagen, Fremdrechnung (IMMO), Auftrag 6613041H0200 -Unterhaltung Grünanlagen im PB Nord- in gleicher Höhe gedeckt.

Die Vorlage wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 2.6
Genehmigung eines überplanmäßigen Mehraufwandes des Rechtsamtes gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02888-10)

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs.2 GO NRW einen überplanmäßigen Mehraufwand in Höhe von 850.000 € beim Sachkonto 543110 (Versicherungen und Schadenersatzleistungen).

zu TOP 2.7
Mehrbedarf im Bereich der Pensionsrückstellung sowie der "Sonstigen Rückstellung Dienstherrenwechsel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02950-10)

Auf Rückfrage von Rm Rettstadt erläuterte StD Stüdemann, dass das Defizit durch ein Software-Anwender-Problem entstanden sei.
Die Pensionsrückstellungen, welche nach einem bestimmten Schlüssel berechnet werden, seien für eine bestimmte Altergruppe mit falschen Altersdaten eingearbeitet worden, was zu einem Rechenfehler geführt habe.
Dieser Softwarefehler sei nun behoben. Auch sei kein echter Schaden entstanden, sondern das Jahresergebnis werde eine Verschlechterung in der genannten Höhe erfahren.
Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der Zuführungsaufwendungen zur „Pensionsrückstellung Versorgung“, „Altzusagen der Eigenbetriebe“ sowie zur „Rückstellung Dienstherrenwechsel“ in Höhe von 5.056.815,83 €.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Mehrerträgen im Bereich der Gewerbesteuer.




3. Beteiligungen


zu TOP 3.1
Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02282-10)

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2011 mit Anlagen.

zu TOP 3.2
Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02515-10)

Rm Reppin wies darauf hin, dass der Wirtschaftsplan um die im Rahmen der Haushaltsberatungen gefassten Beschlüsse ergänzt werden müsse.

StD Stüdemann kündigte für Frühjahr 2011 einen überarbeiteten Wirtschaftsplan an.

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2011 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2011 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2011 (Anlage 2)
- dem Stellenplan (Stellenübersicht) (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2011 (Anlage 4)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Der Rat beschließt zum 1.01.2011 die Einrichtung eines 8. Geschäftsbereichs
- Dortmunder U - bei den Kulturbetrieben Dortmund und die Ausweisung eines eigenen Teilwirtschaftsplanes für den neuen Geschäftsbereich entsprechend §11 Abs. 5 der Betriebssatzung vom 16.02.2006. Die Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund wird in §2 (Zweck, Gliederung) und §4.2 b (Betriebsleitung) um „Dortmunder U“ ergänzt. Die Geschäftsbereichsleitung wird kommissarisch vom Geschäftsführer der Kulturbetriebe Dortmund wahrgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen umzusetzen.

zu TOP 3.3
Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02579-10)

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1,7 Mio. € festgesetzt.

zu TOP 3.4
Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Bestellung eines neuen Geschäftsführers
- Änderung der Betriebssatzung
- Zusammenarbeit mit der Revierpark Wischlingen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02337-10)

Rm Dr. Brunsing signalisierte, dass aus seiner Sicht zunächst einmal die Vor- und Nachteile sowie das Ergebnis der Verhandlungen mit dem RVR über die Kostenbeteiligung aufgezeigt werden müssten. Darüber hinaus kritisierte er, dass der Verwaltungsrat einen Beschluss zum Wirtschaftsplan gefasst habe, ohne über diese Änderungen informiert gewesen zu sein.

StD Stüdemann stellte da, dass sich durch die geplanten Veränderungen keine Änderungen am Wirtschaftsplan ergeben.
Dennoch sei zu erwarten, dass sich durch die inhaltliche Abstimmung mit den Sport- und Freizeit orientierten Bereichen perspektivisch auch Kosteneffekte erzielen lassen.

Die Punkte wurden einzeln abgestimmt.

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Herr Stadtdirektor Jörg Stüdemann wird als Geschäftsführer des Eigenbetriebes Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2010 abberufen,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(2 Stimmen) sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Herr Bernd Kruse wird zum 01.01.2011 als Geschäftsführer des Eigenbetriebes Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund bestellt,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2 Stimmen) sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

der anhängende Entwurf wird als Satzung zur zweiten Änderung der Betriebssatzung für die
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund beschlossen,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(2 Stimmen) sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

die Personalkosten von Herrn Kruse werden ab dem 01.01.2011 durch den Eigenbetrieb
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund getragen. Der Betriebskostenzuschuss für 2011 ff. wird
in Höhe der im Jahr 2010 anfallenden Personalkosten erhöht.

die Verwaltung wird ermächtigt, eine Anpassung des Dienstvertrages mit Herrn Kruse
auszuhandeln,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

die Ausführungen zur beabsichtigten Zusammenarbeit zwischen dem Eigenbetrieb Sport- und
Freizeitbetriebe Dortmund und der Revierpark Wischlingen GmbH werden zur Kenntnis
genommen,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(2 Stimmen) sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

im Rahmen der Leitentscheidung besteht zum 31.12.2011 eine Revisionsoption.




4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Schulbauprioritätenliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02913-10)

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

die überarbeitete Schulbauprioritätenliste – Liste A –,
hinsichtlich der Liste B eine Projektgruppe mit Vertretern der Fachbereiche 40, 20, 65 und 23
- als federführende Dienststelle - einzurichten, die sich ausschließlich mit der Priorisierung,
Umsetzbarkeit und Finanzierung der bau- und schulfachlich notwendigen Maßnahmen der
Liste B beschäftigt und einen entsprechenden Umsetzungs- und Finanzierungsplan erarbeitet
Und die Sanierung:
Anne-Frank-Gesamtschule,
Fritz-Henßler-BK/Brügmannzentrum
Immanuel-Kant-Gymnasium/Max-Born-Realschule und
aus dem Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund zu finanzieren und entsprechende Ratsbeschlüsse für die erforderliche Übertragung ins Sondervermögen herbeizuführen.

zu TOP 4.2
Hauptschule Mengede - Gesamtsanierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02931-10)

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1.1 Die Sanierung der Hauptschule Mengede zwecks räumlicher Zusammenführung der Hauptschulen Mengede und Nette am Schulstandort Mengede, Mengeder Markt 6-8 gemäß den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 26.02.2009 - Drucksache Nr. 13631-08 (Kosten: 4.913.000 Euro)
1.2 Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Hauptschule Mengede
(Kosten: 182.000 Euro) mit einem Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro.
Der Differenzbetrag in Höhe von 357.000 Euro zwischen dem Gesamt-investitionsvolumen lt. Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 5.452.000 Euro und dem oben dargestellten finanzierten Investitionsvolumen von 5.095.000 Euro stellt die aktivierbaren Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.




Monegel Rettstadt Korbmacher
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftfüherin