Niederschrift

über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 11.06.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr Rm Schreurs (SPD) i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter - (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

3. Verwaltung:
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Morher – 6/MTC
Herr Stüssel – 6/MTC
Frau Lüdeking - 6/Dez.-Büro
Frau Lieberknecht – StA 01



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.06.2008, Beginn: 15:05 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11331-08)

Hierzu erhalten Sie:
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2008
(Drucksache Nr.: 11331-08)

2.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11332-08)

2.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11333-08)


2.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11334-08)

2.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11335-08)

2.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11336-08)

2.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11337-08)

2.8 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11338-08)

2.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11339-08)

2.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11340-08)

2.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11341-08)


2.12 Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes
1. Aktueller Sachstand
2. Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages
3. Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - / 17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hauptbahnhof
hier:
3.1 Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 17)
3.2 Einleitender Beschluss zur tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes
3.3 Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.4 Offenlegungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11980-08)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

4.2 Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11376-08)

4.3 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11521-08)

4.4 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11671-08)

4.5 Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 257 - Grimmelsiepen -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11914-08)

4.6 Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11894-08)


4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 230 -Im Kühlen Grunde- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des Änderungsbeschlusses nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11655-08)

4.8 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan InW 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes InW 210); hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB; III.Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11853-08)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße -
hier: 1. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
2. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11616-08)

4.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes
In O 219; II. Aufstellungsbeschluss; III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11962-08)

4.11 Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 203
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11974-08)

4.12 Strategie und Beitrag der Stadt Dortmund zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung in der Metropole Ruhr/ Qualifizierung der Ziel 2-Projekte
Programmschwerpunkt „Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung“, Projektfamilie Ruhr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12001-08)


4.13 Konzept für Kreisverkehre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11517-08)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 28.05.2008 vor.

Hierzu lagen zur Sitzung am 28.05.2008 vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung
vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen
Sitzung vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung
vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom
08.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)

Hierzu erhalten Sie:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung
vom 14.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung
vom 14.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)

4.14 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 09.04.2008 vor.

Hierzu erhalten Sie:
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Information zur Einleitung des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12091-08)

4.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße -
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12070-08)

4.16 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11622-08)

Hierzu lagen zur Sitzung am 28.05.2008 vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung
vom 08.05.2008
(Drucksache Nr.: 11622-08)
- Stellungnahme zu dem abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Brackel
in der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
(Drucksache Nr.: 11622-08-E1)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Errichtung eines Ärztehauses auf dem Grundstück Hohe Straße 31, Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 481 und 670,
- Vorhaben gem. § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11115-08)

5.2 63/2-1-035302
Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des Dortberghauses zu einem Hotel auf dem Grundstück Katharinenstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 292 und 293
- Vorhaben gemäß § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11867-08)

5.3 63/2-5-030022
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Wickeder Hellweg in Höhe der Haus-Nr. 152, Gemarkung Wickede, Flur 5, Flurstück 1156
Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung
gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11931-08)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 28.05.2008 vor. -



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10483-07)

7.2 Neubau Kreisverkehr Hannöversche Straße/Berliner Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11623-08)

7.3 Abbildung von Baustellen im Internet „Baustellen online“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12075-08)

7.4 Verbesserung der Verkehrssteuerungsanlagen im Bereich Neutor - Erneuerung der Signalanlagen Neutor, Ostwall/Löwenstraße sowie Ruhralle/Märkische Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12097-08)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn Dortmund, Baulos 75, niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn von der B1 in die Marsbruchstraße
- mündlicher Bericht -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11596-08)


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Umweltamtes
- unbesetzt -


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


13. Anfragen

13.1 Fehlende Radwegmarkierungen auf der Menglinghauser Straße in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12083-08)

14. Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:

- Energetische Verwertung von Holz aus der Forstwirtschaft und der
Landschaftspflege in Dortmund, Ergebnisse einer Studie und aktuelle
Entwicklungen
Schreiben des Herrn StR Steitz vom 21.05.2008
(Drucksache Nr.: 11490-08-E1)

- Schwerpunktthema
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des
Masterplanprozesses und Aufstellung eines Kommunalen Wohnkonzeptes
Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen
Sitzung vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 10725-07)

- Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des
Masterplanprozesses und Aufstellung eines Kommunalen Wohnkonzeptes
Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen
Sitzung vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 10725-07-E5)




1. Regularien

Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Birgit Pohlmann-Rohr benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Hengstenberg wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Hengstenberg begrüßte das neue beratende Mitglied, Herrn Müller, Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“, und bat ihn, seine beratende Tätigkeit nach bestem Wissen und Können und unter Wahrnehmung der rechtlichen Bestimmungen zum Wohle der Stadt Dortmund wahrzunehmen.

Anschließend teilte der Vorsitzende mit, dass der TOP 5.3 „Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf einem Grundstück am Wickeder Hellweg...“ (Drucksache Nr.: 11931-08) von der Verwaltung zurückgezogen wurde.

Nach kurzer Begründung der Dringlichkeit durch Herrn Münch erfolgte die Abstimmung über die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP „Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit des Radverkehrs im Stadtbezirk Hombruch“ (Drucksache Nr.: 12247-08).
Die Mitglieder des Ausschusses sahen einstimmig keine Dringlichkeit gegeben.

Herr Pisula bat für die CDU-Fraktion darum, den TOP 4.1 „Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern“ (Drucksache Nr.: 11460-08) und 4.11 „Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ‚Hohenbuschei’ und Aufstellung des Bebauungsplans Br 203 ‚Hohenbuschei’...“ (Drucksache Nr.: 11974-08) in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu behandeln und die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu beraten.

Für die SPD-Fraktion schlug Herr Harnisch vor, die TOP 4.5 „Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 257 –Grimmelsiepen –...“ (Drucksache Nr.: 11914-08) und 4.15 „Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 – Borussiastraße – ...“(Drucksache Nr.: 12070-08) ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten und die TOP 4.13 „Konzept für Kreisverkehre“ (Drucksache Nr.: 11517-08) und 4.14 „Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 – Einzelhandelsstandort Rossbachstrasse –...“ (Drucksache Nr.: 11055-08) in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu behandeln.

Herr Wilde warb eindringlich dafür, bei dem TOP 4.11 wenigstens die öffentliche Auslegung zu beschließen, damit kein zu großer Zeitverlust bei dem Verfahren eintritt. Die Anregungen des Ausschusses würden selbstverständlich in das weitere Verfahren aufgenommen und mit den übrigen Bedenken und Anregungen aus der Offenlegung im Rahmen der Entscheidungsvorlage zum Satzungsbeschluss wieder vorgelegt.
Die Mitglieder des Ausschusses verständigten sich darauf, dem Vorschlag zu folgen und in der Sitzung am 03.09.2008 die inhaltliche Diskussion zu führen (einschließlich des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Müller-Späth erklärte für die FDP-Fraktion, den TOP 4.8 „Bauleitplanung; Vorhabenbezogender Bebauungsplan InW 216 – Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße – ...“(Drucksache Nr.: 11853-08) ebenfalls erst in der nächsten Sitzung zu behandeln zu wollen.
Herr Harnisch sprach sich für eine Behandlung in der heutigen Sitzung aus.
Der Ausschuss lehnte mehrheitlich (15 Nein, 11 Ja) eine Vertagung der Vorlage ab. Die Behandlung des TOP 4.8 erfolgt in der heutigen Sitzung.

Herr Münch sah es als notwendig an, dass der Fachausschuss das wichtige Thema Grimmelsiepen - TOP 4.5 - diskutiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschloss mehrheitlich (17 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung), die Vorlage zu TOP 4.5 ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11331-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2008

Herr Harnisch brachte zum Ausdruck, die Entwicklung der Westfalenhütte sei ein Stück Zukunft für die Stadt Dortmund und werde zur Schaffung entsprechender Arbeitsplätze im gewerblichen und industriellen Bereich und somit auch zur weiteren Verringerung der Arbeitslosenzahlen in Dortmund beitragen. Es zeige sich, dass der in der Vergangenheit eingeschlagene Weg sowohl gut für die Menschen sei, die hier wohnen und arbeiten wollen, als auch für den Bereich Umwelt. Denn an der Westfalenhütte werde kein rein typisches Industrie- und Gewerbegebiet entstehen und die erkennbare die Grünvernetzung habe Bedeutung für den Gesamtraum.


Hinsichtlich der „Nordspange“ unterstütze man die Ausführungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Es sei zwar bekannt, dass es dort bestimmte Problemlagen hinsichtlich des Weiterbaus gebe, allerdings könne es nicht sein, dass die Burgholzstraße die Einmündung für die Nordtangente darstelle.

Herr Pisula äußerte sich ebenfalls positiv zu der geplanten Gesamtentwicklung.
Die Nordtangente stelle einen ganz wichtigen Baustein im Verkehrssystem der Stadt Dortmund dar, daher werde man das Ansinnen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord befürworten.
Ein großer Teil der gesamten Entwicklung des Geländes werde heute auf den Weg gebracht. Er sei zuversichtlich, dass es auch für den übrigen Teil zur allgemeinen Zufriedenheit gelingen werde.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Westfalenhütte als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11332-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Pkt. 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11333-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Bebauungspläne 205 und InN 203 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 218) zu beteiligen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11334-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 210n - östlich Bornstraße - vom 28.06.2001 für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. die Bebauungspläne InN 203 und Ev 115 teilweise zu ändern,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 219) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11335-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 139 - Rüschebrinkstraße/Wambeler Heide - vom 15.11.2006 aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 220) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11336-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 221) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB




zu TOP 2.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11337-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 222) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 2.8
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11338-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 223 - südlich Springorumallee - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 223) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB
zu TOP 2.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11339-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 224) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 2.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11340-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 225) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 2.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11341-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die TOP 2.2 – 2.11 insgesamt zu behandeln und abzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung ( Bebauungsplan InN 226) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 2.12
Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes
1. Aktueller Sachstand
2. Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages
3. Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - / 17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hauptbahnhof
hier:
3.1 Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 17)
3.2 Einleitender Beschluss zur tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes
3.3 Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.4 Offenlegungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11980-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zur Kenntnis.



2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung zur Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages vom 11.11.2002 mit der Sonae Germany GmbH auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

3. Der Rat der Stadt beschließt,

3.1 den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den in Punkt 3.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (17. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB

3.2 den Bebauungsplan InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 3.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teil des räumlichen Geltungsbereiches aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

3.3 die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 17 des Flächennutzungsplanes und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes In W 120) zu beteiligen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
3.4 stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 17. Änderung – Hauptbahnhof - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 und der Begründung vom 13.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

3.5 stimmt der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes In W 120, der Begründung vom 13.05.2008 und dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Textsatzung zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

- unbesetzt -



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung


zu TOP 4.1
Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der CDU-Fraktion überein, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 03.09.2008 zu behandeln.


zu TOP 4.2
Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11376-08)

Herr Gerber verdeutlichte die ablehnende Haltung der Fraktion FDP / Bürgerliste. Die pauschalen Unterscheidungen würden nicht als zielführend angesehen.

Für Herrn Pisula war nicht ganz nachvollziehbar, nach welchen Kriterien einige Sortimente sehr spezifiziert bzw. allgemein aufgeführt werden.
Insgesamt werde das Ganze allerdings positiv gesehen. Die CDU-Fraktion habe bereits in der Vergangenheit den Dortmunder Weg zur Stärkung der Zentren mitgetragen.

Herr Wilde erläuterte, zentrenrelevant bedeute, dass das Sortiment in der City, in den Nebenzentren und teilweise auch in den Ortszentren zulässig sei, in den Quartiersversorgungszentren mit Einschränkungen.
In den Nebenzentren gebe es lediglich Beschränkungen hinsichtlich der Größe (wird im Einzelfall geprüft).
Der Einzelhandelserlass des Landes, in dem schon entsprechende Sortimentskategorisierungen zwischen zentrenrelevant und nicht zentrenrelevant vorgenommen wurden, sei lediglich auf die Dortmunder Verhältnisse herunter gebrochen worden.

Herr Tönnes dankte Herrn Wilde für seine Ausführungen und vertrat die Auffassung, die Landesregierung habe ein bedeutendes Instrument geschaffen. Dem Vorgeschlagenen könne man nur zustimmen, es gehe um die Schonung des Flächenverbrauchs im ländlichen Raum und um die Stärkung der Oberzentren.

Auch Frau Dr. Hetmeier signalisierte Zustimmung zu der Vorlage. Es sei im Sinne aller zu regeln, dass sich auf der grünen Wiese nicht jedes Geschäft oder Gewerbe ansiedeln könne.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mehrheitlich (24 Ja, 2 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben, bei der Beurteilung und Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB sowie im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste in den Masterplan Einzelhandel zu übernehmen.


zu TOP 4.3
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11521-08)

Herr Pisula merkte an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der unter Nr. 12 – 15 genannten Maßnahmen zustimmen werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Einbeziehung der o.a. Anmerkung einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in Anlage 1 dargestellten Einzelprojekte der Stadterneuerung zu einem Jahresförderungsprogramm für das Programmjahr 2009
– Gesamtprogramm Stadterneuerung 2009 -.


zu TOP 4.4
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11671-08)
Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2008

Herr Münch sah es zunächst als erfreulich an, dass die verspäteten Landungen gegenüber dem Jahr 2006 deutlich reduziert wurden. Allerdings hätte es im Vergleich zum Jahr 2003 einen Anstieg von 10 % gegeben. Die positive Einschätzung der Vorlage könne er nicht teilen.
Herr Münch stellte nachfolgenden Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlages:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis und appelliert an die Leitung des Airport Dortmund, sich verstärkt für eine Weiterreduzierung von verspäteten Landungen einzusetzen.

Herr Hengstenberg wies darauf hin, dass die planfestgestellte Höchstzahl von 20 verspäteten Einheiten pro Monat deutlich unterschritten wurde. Einen Appell des Ausschusses Richtung Flughafen Dortmund halte er schon aufgrund der Zuständigkeit für schwierig. Es gebe seines Wissens vielfache Aktivitäten der Flughafengesellschaft, die sich mit genau dieser Zielsetzung auseinandersetzen würden.

Herr Müller-Späth äußerte die Bitte, zukünftig in die Vorlage auch diejenigen Flüge aufzunehmen, die mit besonderer Erlaubnis des Regierungspräsidenten in Münster nach 23.00 Uhr landen. Es gebe eindeutige Beweise, dass derartige Flüge stattgefunden hätten.

Herr Hengstenberg wies darauf hin, dass es sicherlich nach 23.00 Uhr am Flughafen Dortmund Flugbewegungen gebe, die sicherheits- oder rettungsintendiert seien. Sonstige Flüge seien ihm in seiner 4-jährigen Tätigkeit als Vorsitzender der Kommission zur Minimierung des Fluglärms beim Flughafen Dortmund nicht bekannt geworden.

Der Vorsitzende brachte zum Ausdruck, dass der Fachausschuss gehalten sei, fachorientierte Themen im Bereich Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu behandeln. Herr Münch habe die Möglichkeit, sein Begehren im Rat vorzutragen.

Frau Reuter fand es zunächst einmal für die Anwohner/innen positiv, dass die Zahl der verspäteten Landungen zurückgegangen ist. Das sei auf jeden Fall begrüßenswert. Auf der anderen Seite könne sie das Begehren der Anwohner/innen in Aplerbeck verstehen, entsprechend aufgeklärt zu werden. Wenn nach 22.00 Uhr keine Landungen mehr stattgefunden hätten, könnte das auch entsprechend angeführt werden. Vielleicht wäre es auch möglich, die sicherheits- und rettungsrelevanten Flüge mit aufzunehmen.
Nach ihrer Auffassung könnten die zurückgehenden Zahlen als ein Indiz dafür genommen werden, dass eine Ausweitung der Verspätungsregelung anscheinend nicht mehr nötig ist und die jetzigen Betriebszeiten ausreichend sind. Das deute darauf hin, dass es keiner Veränderung der Betriebszeiten auch über 2009 hinaus bedarf. Das wäre jedenfalls der Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Aufgrund der intensiven Diskussion (Flüge nach 23.00 Uhr) bat Herr Hengstenberg die Verwaltung, bei der Flughafengesellschaft weitere Informationen einzuholen, insbesondere was behördlich intendierte Sicherheits- und Rettungsflüge betrifft, und den Ausschuss entsprechend zu informieren.

Herr Prof. Dr. Finke regte an, bei der künftigen Abfassung derartiger Berichte wertende Aussagen (beispielsweise auf Seite 3 und 5 der Vorlage) zu unterlassen, die an dieser Stelle nach seiner Auffassung überhaupt nicht angebracht wären.

Herr Münch erhob folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie bittet um Ergänzung der Vorlage der Verwaltung bzgl. der Anzahl der nach 23.00 Uhr genehmigten Ladungen durch den Regierungspräsidenten.

Herr Gerber widersprach den Ausführungen von Frau Reuter. Die Vorlage sage aus seiner Sicht nichts darüber aus, ob die derzeitigen Betriebszeiten ausreichend sind. Es gebe den ausdrücklichen Wunsch der Airlines nach längeren Betriebszeiten. Er hoffe, dass die einzelnen Parteien vor der Kommunalwahl eindeutig Position beziehen. Unverständlich sei ihm außerdem, dass man eher über Maßnahmen spreche als über die Funktion, die der Flughafen eigentlich erfüllen solle. Das fehle ihm vollkommen in der politischen Diskussion.

Frau Reuter erwiderte, ihre Fraktion habe sich sehr genau über die Situation des Flughafens informiert. In den aktuellen Gutachten gebe es verschiedene Szenarien. Eines laufe darauf hinaus, die Dinge so zu belassen, wie sie zur Zeit sind, ohne dass der Flughafen in seiner Existenz bedroht ist. Die Haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei allgemein bekannt und beruhe auf fundierten Erkenntnissen.

Die FDP werde nach Mitteilung von Herrn Gerber zum Jahreswechsel nach genauem Studium der Gutachten und Einholen von Ratschlägen das Begehren des Flughafens seriös prüfen und danach eine vernünftige Position entwickeln.

Für Herrn Münch sei die Lärmbelastung selbst für die Menschen gegeben, die relativ entfernt vom Flughafen wohnen. Ein weiterer Ausbau des Flughafens und eine Verlängerung der Betriebszeiten sei für einen Großteil der Bevölkerung seiner Meinung nach gesundheitsbeeinträchtigend.

Herr Müller-Späth erklärte, die Bürgerliste habe ein klare Meinung – kein weiterer Ausbau der Start- und Landebahnen, keine Verlängerung der Betriebszeiten.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wurde mehrheitlich beschlossen (17 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 257 - Grimmelsiepen -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11914-08)
Empfehlung des Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung
vom 04.06.2008
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11914-08-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 11914-08-E2)

Es lag folgender Antrag von Herrn Münch vor:

Dieser Antrag ersetzt die Drucksache Nr. 11914-08-E1.
Grundsätzlich sollte auf den Bau eines islamischen, multifunktionellen Gemeindezentrums zu Gunsten weiterer Wohnbebauung im Plangebiet verzichtet werden.
.
Sollte der AUSW diese grundsätzliche Sichtweise nicht teilen und den Bebauungsplan als integrationshemmend nicht ablehnen, stelle ich folgenden Antrag:
„Der AUSW empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan bzw. städtebaulichen Vertrag wie folgt,
zu ergänzen:
1. Das Gemeindezentrum erhält kein ortsbildverfremdendes Minarett.
2. Der Vorhabenträger verzichtet auf den Fremdenfeindlichkeit schürenden Muezzinruf.
3. Die Moschee wird nicht als orientalischer Kuppelbau, sondern in westeuropäischer
Bauart dahingehend architektonisch ausgeführt, dass sie sich in das städtebauliche
Bild von Hörde integriert.
4. Der Gebetsraum für Frauen wird ins Untergeschoß gelegt und der Gebetsraum für
Männer im Obergeschoß mit einem Aufzug oder barrierefrei mit einer Rampe
versehen.
5. Da ein Bedarf für 500 Gläubige bzw. Mitglieder des türkisch-islamischen Vereins
zzgl. deren Frauen nicht nachgewiesen ist, wird die Moschee nur für 250 Personen
ausgelegt – auch um die zusätzliche Verkehrsbelastung geringer zu halten und keinen
Islamtourimus entstehen zu lassen.
6. Das Gemeindezentrum wird erst dann gebaut, wenn 80 % der übrigen Grundstücke für
Wohnbebauung vermarktet worden sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass dort
überhaupt jemand hinzieht und am Ende nicht nur eine Moschee auf einer grünen
Wiese steht.
7. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, für eine zügige Vermarktung der Grundstücke
zu sorgen, damit die Gesamtfläche zeitnah komplett entwickelt wird.
8. Auf die Aufbewahrung von Toten in der Moschee wird verzichtet.
9. Auf eine öffentliche Totenwaschung wird seitens des Vorhabenträgers verzichtet.
10. Im B-Planbereich resp. Gemeindezentrum wird keine gewerbliche Nutzung
zugelassen, zumal die Stadt dem Vorhabenträger das Grundstück für das
Gemeindezentrum zu einem Kaufpreis für Nutzungen für den Gemeinbedarf
überlassen will.
11. Die Ausgleichsmaßnahme wird gemäß BauGB eingriffsnah, also mindestens im
Stadtbezirk Hörde durchgeführt.
12. Es wird eine Altlastenuntersuchung vorgenommen, da sich nach Meinung
alteingesessener Hörder auf dem Gelände Schlacken der Firma HOESCH befinden
sollen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der SPD-Fraktion überein, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.


zu TOP 4.6
Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11894-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11894-08-E1)

Herr Pisula signalisierte die Zustimmung der CDU-Fraktion zu der Vorlage.
Dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne man nicht zustimmen. Es gebe einen gemeinsamen Beschluss, den Schriftsteller Max von der Grün mit einem Platz in der Innenstadt zu ehren. Es erscheine sinnvoller, einen anderen Platz innerhalb der Innenstadt zu finden und nicht einen der beiden herausragenden Plätze am Wallring zu wählen.

Herr Harnisch begründete den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Selbstverständlich solle der Platz von Buffalo nicht umbenannt werden. Auch sei man sich bewusst, dass die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-West gegeben sei. Mit dem Antrag solle die Bezirksvertretung gebeten werden, sich jetzt Gedanken zu machen, da im Zuge der Gestaltung des Dortmunder U mehrere Plätze entstehen werden. Von diesen könne sicherlich auch ein angemessener Platz nach dem Schriftsteller benannt werden.

Frau Reuter konnte die Bedenken von Herrn Pisula nicht teilen. Es sollte ein angemessener Platz gefunden werden. Auf dem Gelände des Dortmunder U würden mehrere attraktive Plätze entstehen. Dieser Bereich werde als eine gute Lösung angesehen, zumal das Dortmunder U eng mit den Planungen Dortmunds für die Kulturhauptstadt 2010 verbunden sei.

Herr Pisula vertrat die Auffassung, es werde in Zukunft eine Fülle neuer Plätze geben, beispielsweise im Rahmen des Umbaus der Kampstraße. Dort könnte dann eine Platzbenennung erfolgen.

Herr Harnisch stellte noch einmal klar, dass es sich wegen der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt-West um eine Anregung handele und der Bereich Dortmunder U als geeignet und angemessen erscheine. Zweck des gemeinsamen Antrages sei es gewesen, die Angelegenheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich (17 Ja, 9 Nein) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der AUSW der Stadt Dortmund äußert den Wunsch, am Dortmunder U einen Platz nach dem verstorbenen Schriftsteller Max von der Grün zu benennen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, Platzabgrenzungen vorzunehmen, die es ermöglichen, einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich am Dortmunder U als „Max-von-der-Grün-Platz“ auszuweisen.
3. Der AUSW bittet die zuständige Bezirksvertretung Innenstadt-West, einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich am Dortmunder U als „Max-von-der-Grün-Platz“ zu benennen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung des vorstehenden Antrages einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des Architektenwettbewerbs zur Gestaltung der Plätze am „Dortmunder U“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weitere Umsetzung auf der Grundlage des 1. Preises vorzunehmen und hierzu die Entwurfsverfasser vorbehaltlich einer Förderung mit der weiteren Planung zu beauftragen. Die Auszahlungen für die Planungsleistungen belaufen sich auf etwa 350.000 €.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, mit der Emschergenossenschaft Gespräche zu führen, die zum Ziel haben, eine mögliche Neubebauung des Grundstücks am Königswall mit Integration einer großzügigen Fußgängerbrücke über die Brinkhoffstraße zu ermöglichen.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 230 -Im Kühlen Grunde- im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des Änderungsbeschlusses nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11655-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig – bei 1 Enthaltung -, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Hom 230 – Im Kühlen Grunde - einzustellen und den Änderungsbeschluss vom 28.02.2007 aufzuheben.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan InW 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes InW 210); hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB; III.Offenlegungsbeschluss; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11853-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11853-08-E1)

Herr Münch wies darauf hin, es gebe den Stadtgrünplan, der den Stadtbezirk Dorstfeld als unterversorgt mit Grünflächen ausweise, und das Zielkonzept Initiative Dortmunder Parks. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan stehe in krassem Widerspruch zu beiden. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass eine dermaßen bedeutsame Naherholungsfläche bebaut werden solle. Die Verwaltung wäre nach seiner Meinung gut beraten, sich mit der Initiative ins Benehmen zu setzen und vielleicht gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.

Herr Wilde machte deutlich, im weiteren Verfahren würden alle vorgebrachten Argumente, selbstverständlich auch die der Dorstfelder Initiative, einbezogen und bewertet. Wenn es tatsächlich einen - bisher nicht bekannten - Alternativstandort gebe, dann sei das eine neue Situation, die auch entsprechend neu bewertet werden müsse. Der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleiste, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger in einem ordentlichen Verfahren beteiligen und die Anregungen dem Ausschuss vorgelegt werden können.
Die Verwaltung habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es gebe zwei ganz unterschiedliche Interessen: auf der einen Seite das Interesse zum Schutz des Freiraums und auf der anderen Seite das ganz klare Interesse zur Stützung des Dorstfelder Zentrums als Einzelhandels-/Nahversorgungszentrum. Es bestehe die Notwendigkeit, Einzelhandelsflächen zusätzlich auszuweisen, um dort insbesondere mit einem Vollsortiment die Nahversorgung im Zentrum zu gewährleisten. In der Vergangenheit habe es das ernsthafte Bemühen der Verwaltung - unterstützt durch die Politik - gegeben, eine Immobilie im Zentrum für einen Vollsortimenter anzubieten. Leider ohne Erfolg. Die Grünfläche, die nicht innerhalb des abgegrenzten Zentrums Dorstfeld, aber unmittelbar angrenzend ist, biete im Prinzip die einzige Möglichkeit, für die Zentrumsstützung (Versorgungs-/Einzelhandelsfunktion) in Dorstfeld noch etwas zu tun. Diese Zentrumsfunktion sei in der Abwägung als wichtiger erachtet worden als die Funktion der Grünfläche.
Im weiteren Verfahren würden diese beiden Belange unter Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken noch einmal intensiv gegeneinander abgewogen und dem Ausschuss ein Abwägungsvorschlag unterbreitet.

Frau Reuter betonte, man mache sich die Entscheidung sicherlich nicht einfach. Es gebe unterschiedliche Interessen, die zu berücksichtigen seien: einmal die ökologischen und zum anderen die sozialen Interessen. Es sei hinlänglich bekannt, dass gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung eine fußläufige Nahversorgung eminent wichtig sei. Die verschiedenen Initiativen im Vorfeld, einen Einzelhandelsvollversorger zu etablieren, hätten leider nicht funktioniert.
Wenn sich jetzt eine ernsthafte Option ergebe, müsse diese natürlich im weiteren Verfahren auch geprüft werden. Das sei seitens der Verwaltung bereits zugesagt worden. Im Prinzip würde der Erhalt der Grünfläche begrüßt, aber es gelte, die unterschiedlichen Belange zu berücksichtigen und ihnen Rechnung zu tragen.
Abschließend begründete sie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Pisula erklärte, die CDU-Fraktion werde sowohl die Vorlage als auch den gemeinsamen Antrag ablehnen. Wenn man sich früher um die anderen Standorte in Dorstfeld bemüht hätte, die in die vorhandene Bebauung und vorhandenen Ladenzeilen integriert sind, wäre man heute sicherlich einen Schritt weiter. Man teile die vor Ort geäußerten ökologischen Bedenken.

Herr Müller-Späth fand es verwunderlich, dass ein einstimmiges Votum der Bezirksvertretung Innenstadt-West ohne Anhaltspunkt auf eine Wertung der Dorstfelder Initiative erfolgte.

Herr Prof. Dr. Finke teilte mit, es gebe einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, der für diese Fläche öffentliche Grünfläche/Parkanlage festsetze. Bei einer derartigen Kehrtwendung müssten schon ganz gewichtige Argumente vorliegen, die dann in die Abwägung eingestellt werden. In einer alternden Gesellschaft und vor dem Hintergrund dessen, was man unter dem Thema Klimawandel diskutiere, müsse die moderne Stadtplanung eigentlich wieder zu dem zurückkehren, was es vor Jahrzehnten schon gegeben habe, und den Wert von „Pantoffelgrün“ wieder viel höher gewichten, als es in den letzten Jahren erfolgt ist.

Herr Thieme brachte die ablehnende Haltung der DVU-Fraktion zum Ausdruck.

Nach den Ausführungen von Herrn Harnisch sei allgemein bekannt, dass es in Dorstfeld Versorgungsmängel gebe. Darauf müsse man reagieren. Es könne weder der Politik noch der Verwaltung angelastet werden, wenn es leer stehende Gebäude gebe. Es habe in der Vergangenheit sehr ernsthafte Bemühungen gegeben, die leer stehenden Gebäude zu nutzen. Aber es konnte kein Interessent gefunden werden. Wenn es jetzt tatsächlich ein ernsthaftes Interesse zur Nutzung als Einzelhandelseinrichtung gebe, müsse darüber selbstverständlich noch einmal gesprochen werden. Dem stehe aber eine heutige Beschlussfassung nicht entgegen.

Nach Auffassung von Herrn Hengstenberg sollte bezüglich der Einzelhandelsentwicklung in Zukunft gemeinsam eine Kultur des Nehmens und des Gebens entwickelt werden – im Interesse der Stadt. Er halte es für schwierig, nur über Neuansiedlungen auf der grünen Wiese zu sprechen, wenn man zeitgleich erkenne, dass sich Strukturen überlebt und alle ein großes Interesse daran hätten, diese Strukturen neuen Nutzungen zuzuführen.

Herr Prof. Richter sprach sich dafür aus, dass die Verwaltung die Vorlage zurückzieht. Es habe neuere Erkenntnisse gegeben, die noch nicht berücksichtigt werden konnten. Auch die vorgesehene Nutzung der Grünfläche sei von vielen Seiten als kritisch angesehen worden. Die Abwägung der sozialen Belange könnte sicherlich auch anders erfolgen. Vielleicht sollte man in einer derart schwierigen Situation auch die Bürger/innen abwägen lassen. Insofern hielte er es für sinnvoll, die verschiedenen Möglichkeiten in die Vorlage aufzunehmen und erst dann zur Beschlussfassung vorzulegen.

Frau Reuter erwiderte, wenn die Verwaltung die Vorlage zurückziehen würde, hätten die Bürger/innen nicht die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen.
Abschließend machte sie darauf aufmerksam, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen habe.

Herr Tigges wies darauf hin, die heutige Situation sei auf die seinerzeit von der SPD/Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen getroffenen Entscheidungen zurückzuführen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig (bei 1 Enthaltung) folgenden Antrag von Herrn Münch ab:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung, die Freifläche in Gänze als Naherholungsgebiet zu erhalten und für einen Einzelhandelsstandort einen anderen Standort zu suchen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich (15 Ja, 9 Nein, 2 Enthaltungen) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, verfahrensunabhängig eine detaillierte Freiflächenprüfung zu veranlassen, die Aufschluss über den ökologischen Wert der Fläche vor dem Hintergrund der Grundversorgung mit Grünflächen in Dorstfeld gibt.

Die Ergebnisse des Prüfverfahrens sollen Gegenstand des öffentlichen Beteiligungsverfahrens werden.


Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf darzulegen, inwieweit die ausgewiesenen Stellplätze im Osten reduziert werden können.


Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich (15 Ja, 9 Nein, 2 Enthaltungen) folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 216
und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses
fortzuführen,

II. beschließt, das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 216 als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB fortzuführen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12, § 13a und § 233 Abs. 1 BauGB und i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 216 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes
InW 210) und der Begründung vom 21.04.08 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

IV. stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - zu.

Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW



zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße -
hier: 1. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
2. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11616-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasste einstimmig – bei 1 Enthaltung – folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

1. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Scha 137 - Glimmerstraße -

2. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Scha 137 und der Begründung vom 21.04.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich des Bebauungsplanes
In O 219; II. Aufstellungsbeschluss; III. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11962-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2001 zum Bebauungsplan In O 219
- Rheinlanddamm/ Westfalendamm - für den unter Pkt. 1 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den Bebauungsplan In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - für den unter Pkt. 2 genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke - und der Begründung vom 09.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB



zu TOP 4.11
Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 203
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11974-08)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom
04.06.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2008
- Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11974-08-E1)


Es lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Erarbeitung eines mit den Naturschutzverbänden und der Biologischen Station Unna abgestimmten Wegekonzeptes als Bestandteil eines umfassenden Biotopmanagementplans dafür zu sorgen, dass die Naturschutzbelange ausreichend berücksichtigt werden. Eine Wegeführung auf der ehemaligen Panzerstraße kommt nur in Frage, wenn eine beidseitige Benjeshecke die Zugänglichkeit des Naturschutzgebietes effizient beschränkt.

Der Ausschuss empfiehlt, der Empfehlung des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde zu folgen und eine Ausweitung bzw. Arrondierung des Naturschutzgebietes nach Südosten vorzusehen.

Im Energiekonzept wird zusätzlich die Zielvorgabe eines Mindestanteils von
50 % KfW-40- Standard-Häusern formuliert. Nach dem Abschluss der ersten 200 Kaufverträge wird überprüft, inwieweit dieses Ziel erreicht worden ist und gegebenenfalls nachgesteuert.



Herr Hengstenberg wies darauf hin, dass sich der Ausschuss darauf verständigt habe, nur die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung zu stellen und den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die inhaltliche Behandlung in der nächsten Sitzung am 03.09.2008 durchzuführen.


Herr Münch brachte seine großen Bedenken gegen den Bebauungsplan zum Ausdruck, vor allem hinsichtlich der Wohnbebauung im östlichen Teil, die direkt an das Naturschutzgebiet grenzt.
Er stellte folgenden Antrag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Offenlage des Bebauungsplanes unter der Berücksichtigung, dass die geplanten Wohnbauflächen östlich der Planstraße G in Nähe des Naturschutzgebietes aus dem Bebauungsplan wieder herausgenommen und als entsprechende Puffer Grünflächen ausgewiesen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnte den Antrag von Herrn Münch einstimmig ab.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Br 203 – Hohenbuschei – sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen.



zu TOP 4.12
Strategie und Beitrag der Stadt Dortmund zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung in der Metropole Ruhr/ Qualifizierung der Ziel 2-Projekte
Programmschwerpunkt „Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung“, Projektfamilie Ruhr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12001-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Konzept Ruhr zur Kenntnis.



zu TOP 4.13
Konzept für Kreisverkehre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11517-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom
06.05.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2008

- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2008

- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2008

- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 09.06.08

(Drucksache-Nr. 11517-08-E1)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der SPD-Fraktion überein, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 03.09.2008 zu behandeln.


zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
- Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)
zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Information zur Einleitung des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12091-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der SPD-Fraktion überein, die Vorlagen in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 03.09.2008 zu behandeln.



zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße -
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12070-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der SPD-Fraktion überein, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.


zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11622-08)
- Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung
vom 04.06.2008
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
- Stellungnahme zu dem abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Brackel in der
öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
(Drucksache Nr.: 11622-08-E1)

Herr Pisula erhob folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zum Antrag:

„Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass im Gebiet des Bebauungsplans Kahle Hege (Br 208) ein öffentlicher Jugendplatz eingerichtet wird.
Nördlich des Rad- und Fußweges von Kahle Hege zur Aplerbecker Straße und östlich des abzweigenden Fußweges ist ein Areal zur Nutzung von 12-bis 18-jährigen einzurichten, beispielsweise: ein Streetballplatz mit stabilem Korb und Mast aus Gussstahl sowie eine Jugendbude.


Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 208
– Kahle Hege – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 11.1 a) – d) und f) zu berücksichtigen

b) die Anregungen unter Punkt 11.1 e) und g) sowie 11.2 und 11.3 nicht zu
berücksichtigen

c) die Anregung unter Punkt 11.1 h) teilweise zu berücksichtigen

d) die in dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.01.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.03.2008 dem Bebauungsplan Br 208 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege - für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich, der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel nicht zu folgen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt der Dortmund, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 208
– Kahle Hege – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 11.1 a) – d) und f) zu berücksichtigen

b) die Anregungen unter Punkt 11.1 e) und g) sowie 11.2 und 11.3 nicht zu
berücksichtigen

c) die Anregung unter Punkt 11.1 h) teilweise zu berücksichtigen

d) die in dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.01.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.03.2008 dem Bebauungsplan Br 208 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege - für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Errichtung eines Ärztehauses auf dem Grundstück Hohe Straße 31, Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 481 und 670,
- Vorhaben gem. § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11115-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 5.2
63/2-1-035302
Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des Dortberghauses zu einem Hotel auf dem Grundstück Katharinenstraße 9, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 292 und 293
- Vorhaben gemäß § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11867-08)

Herr Müller teilte mit, der Einbau eines Reha-Liftes sei nach Ansicht von Menschen mit Behinderung sehr ungünstig. Sinnvoller erscheine es, die Erdgeschossebene vom Eingangsbereich durch den neben dem geplanten Reha-Lift vorgesehenen Aufzug anzufahren.

Herr Wilde erklärte auf die Nachfrage von Herrn Tönnes, die Anpassung des Bebauungsplanes an die aktuellen Entwicklungen sei aufgrund der vorliegenden Planungen nicht als erforderlich angesehen worden. Wenn sich im Jahresarbeitsprogramm einmal Spielraum ergeben sollte, könnten derartige Punkte angegangen werden. Allerdings wären die zeitlichen Spielräume im Augenblick nicht gegeben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt – unter Einbeziehung der Anmerkung von Herrn Müller - die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 106 (Abweichung von der max. zulässigen Anzahl der Geschosse und Überschreitung der Geschoss- und Grundflächenzahl) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 5.3
63/2-5-030022
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Wickeder Hellweg in Höhe der Haus-Nr. 152, Gemarkung Wickede, Flur 5, Flurstück 1156
Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung
gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11931-08)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)
- Empfehlung des Ausschusses für die städt. Immobilienwirtschaft aus der öffentlichen Sitzung
vom 29.05.2008

Herr Mause begrüßte die Sanierung und Umgestaltung. Allerdings vermisse er in der Vorlage weitere Ausführungen zum Thema Denkmalschutz, da man gegenüber den Nachbarn auch eine nachvollziehbare Begründung für notwendig ansehe.
Unter Hinweis auf Seite 5 des ausführlichen Sachverhalts teilte er mit, der als Trausaal angeführte Saal sei in Wirklichkeit der Sitzungssaal. Dieser könne auch für Trauungen genutzt werden. Aber es müsse festgeschrieben werden, dass der historische Saal als Sitzungssaal erhalten bleibe.

Der Umbau der Bezirksverwaltungsstelle wurde auch von Frau Reuter befürwortet. Hinsichtlich der äußeren Gestaltung gebe es keine Einwände, bei anderen Dingen, beispielsweise 2. Besprechungszimmer, müsse man noch einmal darüber reden, inwieweit das in dieser Form sinnvoll ist oder andere Nutzungen wirtschaftlicher wären.

Mit der äußeren Gestaltung der Bezirksverwaltungsstelle zeigte sich Herr Harnisch sehr zufrieden. Insofern könne man aus Sicht des Fachausschusses zustimmen. Weitere Details (z. B. Bürogrößen, Sitzungssäle u.a.) würden dann im Haupt- und Finanzausschuss geklärt.

Herr Thieme fand die Sanierung des sehr schönen Gebäudes ausgesprochen erfreulich. Nicht zufrieden sei er allerdings angesichts der Tatsache, dass ein großer Teil des rückwärtigen Gebäudes abgerissen werden solle. Daher könne er der Vorlage nicht zustimmen.
Vehement sprach er sich dafür aus, dass der historische Sitzungssaal wie bisher als Sitzungssaal weiter genutzt werden könne.

Herr Müller merkte an, dass die Wertigkeit der Eingänge geändert werden sollte. Als Haupteingang für alle Menschen sollte der linke, barrierefreie Eingang (jetzt Nebeneingang) genutzt werden und der jetzt als Haupteingang vorgesehen Eingang nur für repräsentative Zwecke. Dabei sei ein Umbau der Vorderfront nicht erforderlich.
Außerdem sollten bei der Planung der Sitzungsräume auch entsprechende Vorrichtungen für hörbehinderte Menschen vorgesehen werden (Induktionsanlagen usw.)

Beschluss:
Unter Einbeziehung der Anmerkungen von Herrn Müller empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich (26 Ja, 1 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgende Beschlussfassung:

1. die Sanierung, Umgestaltung und teilweisen Rückbau der Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in Dortmund Mengede mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.982.600,00 € (Ausführungsbeschluss).
2. die während der Sanierungsphase notwendige Zwischenanmietung sowie die daraus resultierenden Umzüge mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 291.700,00 €.
3. die Planung und Vorbereitung eines Investorenauswahlverfahrens, welches die Vermarktung des ehemaligen Sparkassengebäudes nebst Grundstück mit Entwicklungspotenzial für ein weiteres Gebäude beinhaltet (Planungsbeschluss). Die voraussichtliche Gesamtsumme zur Durchführung des Investorenauswahlverfahrens beläuft sich auf ca. 225.000 €.
4. die Finanzierung ist aus den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Brandschutz sicherzustellen. Die entsprechenden Rückstellungen wurden unter der FST 65M00138014001, Finanzposition 720100 für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 4,25 Mio. € sowie unter der Finanzposition 720200 in Höhe von 550.000,00 € für Brandschutzmaßnahmen gebildet.

Die unter Ziffer 1 genannte Maßnahme wird direkt aus der Rückstellung finanziert.

Im Rahmen der Maßnahmenabwicklung sind insgesamt folgende Aufwendungen in Höhe von 2.982.600,00 € vorgesehen:


HJ 2008 480.000,00 €
HJ 2009 2.502.600,00 €
Die nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen in Höhe von 1.817.400,00 € werden in 2008 wie folgt ertragswirksam unter Auftrag 65BM06109031 aufgelöst:


Sachkonto
Betrag
Ertragskonto
RSt f. unterl. Instandhalt.
720100
1.415.400 €
452320
RSt f. Brandschutz
720200
402.000 €
452420


1.817.400 €

5. Für Umzug, Zwischenanmietung und Investorenauswahlverfahren (s. Ziff. 2 u. 3) sind die notwendigen Mittel in Höhe von 516.700,00 € gem. § 83 GO außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus den vorgenannten Erträgen aus der Auflösung der Rückstellung.
Der für den Rückbau erforderliche Aufwand in Höhe von 83.071,43 € führt zu Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung 2008, die außerplanmäßig gedeckt werden durch die v. g. Erträge aus der Auflösung der Rückstellung.

6. Der sich aus der Auflösung der Rückstellungen ergebende Restbetrag in Höhe von
1.217.628,57 € verbleibt als Ergebnisverbesserung in der Teilergebnisrechnung des Amtes 65. Dadurch ergibt sich für die Ergebnisrechnung 2008 beim StA 65, Auftrag 650138011000 eine Verbesserung in Höhe von 885.833,93 €.
Die bisherigen Bewirtschaftungskosten der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede belasten die Ergebnisrechnung beim StA 65, Auftrag 650138011000 bzw. ab 2010 beim Eigentümer per Saldo in 2009 und 2010 jeweils mit 328.495,88 €. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahmen beträgt die Belastung ab 2011 ff 336.001,24 €.
Zur Zusammenführung der städtischen Dienststellen - siehe Ratsbeschluss vom 18.05.2006 (Drucksache-Nr.: 04963-06) - wird am Standort der Bezirksverwaltungsstelle Mengede durch eine Flächenanmietung ab 2011 eine bereits bekannte Mehrbelastung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.505,36 € in Kauf genommen. Weitere Folgekosten ergeben sich aus den Ergebnissen des Investorenwettbewerbes.
7. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Durchführung der Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahme der Bezirksverwaltungsstelle Mengede zu beauftragen.
8. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Planung des unter Ziff. 3 genannten Investorenauswahlverfahrens zu beauftragen.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10483-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.


zu TOP 7.2
Neubau Kreisverkehr Hannöversche Straße/Berliner Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11623-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Ausbau der Kreuzung Hannöversche Straße zu einem Kreisverkehr mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 450.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66I01202014154 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2008: 300.000 Euro
Haushaltsjahr 2009: 150.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 11.409 Euro.


zu TOP 7.3
Abbildung von Baustellen im Internet „Baustellen online“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12075-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.4
Verbesserung der Verkehrssteuerungsanlagen im Bereich Neutor - Erneuerung der Signalanlagen Neutor, Ostwall/Löwenstraße sowie Ruhralle/Märkische Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12097-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Vorhaben der Verwaltung zur Kenntnis.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn Dortmund, Baulos 75, niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn von der B1 in die Marsbruchstraße
- mündlicher Bericht -

Herr Schließler präsentierte den Sachstand anhand von Folien (s. Anlage).

Als Fazit hielt er fest:

- Eine integrierte Planung für den Ausbau der A 40 und der Stadtbahn liegt in diesem Bereich jetzt vor.
- Es wird eine Kostenbeteiligung von Bund und Land geben. Noch zu klären sind eventuelle Rückzahlungen von Zuwendungen und deren Verteilung auf die Partner der Kreuzungsvereinbarung.
- Am Ende steht die Entscheidung des Rates durch Baubeschluss.

Herr Hengstenberg dankte für die Präsentation.

Auf die Nachfrage von Herrn Tönnes, inwieweit das Vorhaben in den Programmen des Landes enthalten sei, teilte Herr Schließler mit, dass er die detaillierten Informationen nachreichen werde.
(Hinweis: Nach Mitteilung des Stadtbahnbauamtes erfolgte für das Vorhaben 2006 die Anmeldung zur Gewährung einer Zuwendung nach § 12 ÖPNVG (alt) - Infrastrukturförderung. Daraufhin wurde durch die Bezirksregierung im Februar 2007 die Einplanung mitgeteilt. Danach ist das Vorhaben mit Zustimmung des Ministeriums für Bauen und Verkehr ab 2010 - Beginnjahr - im ÖPNV-Landesprogramm enthalten.
Mit Schreiben vom 25.04.2008 teilt die nunmehr zuständige Bewilligungsbehörde VRR AöR mit, dass das Vorhaben als bereits gemeldetes Vorhaben zukünftig für die Förderung nach § 12 ÖPNVG (neu) - Pauschalierte Investitionsförderung für den Zeitraum 2010 ff. - eingeplant sei.)




9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 9.1
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11596-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2008

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Rheinische Straße“ zur Kenntnis.


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

- unbesetzt -


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

- unbesetzt -


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Fehlende Radwegmarkierungen auf der Menglinghauser Straße in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 12083-08)

Herr Keune teilte mit, dass die Markierung nach den Arbeiten des Versorgungsunternehmens zwischenzeitlich wieder hergestellt ist.
Auf die Nachfrage von Herrn Münch, ob es nicht sinnvoll wäre, eine entsprechende Markierung bis nach Persebeck hinein vorzunehmen, führte Herr Keune aus, es werde sicherlich im weiteren Verlauf geprüft
- wie bei allen anderen Straßen in Dortmund auch - ob die Belange für die Radfahrer auch im Bereich Menglinghauser Straße noch weiter verbessert werden können.



Herr Hengstenberg beendete die öffentliche Sitzung um 17.50 Uhr.






Hengstenberg Pohlmann-Rohr Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied stv. Schriftführerin