Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 22.06.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:02 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Annette Becker i. V. für RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Elisabeth Brenker (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR Jörg Stüdemann


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Tim Hammerbacher (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jana Göbel (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann


Özlem Dag
Sandra Fischer
Thorsten Funck

Oliver Gernhardt
Christian Hiddemann
Kordula Leyk

Jan Hendrik Schröder


4. Gäste

Manfred Hagedorn FB 40
Dirk Müller FB 11

Niklas Lamoth FB 11
Ursula Koblitz AGOT
Christoph Schefers Personalrat


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:

Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 22.06.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 11.05.2022


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Lage Corona und Ukraine
Mündlicher Bericht

2.1 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24586-22)

2.2 Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte im Jugendamt der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24628-22)

2.3 Städtische Beihilfen für den Ring Politischer Jugend und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24665-22)

2.4 Evaluation des Projektes Rampe II und Handlungskonzept zur stadtweiten aufsuchenden Jugendarbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24248-22)

2.5 Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 61 aus der Sitzung des Rates vom 16.12.2021; hier: Einführung einer Familienkarte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24672-22)

2.6 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)

2.7 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24352-22)

2.8 Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24561-22)

2.9 Anerkennung von Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) als plusKITAs nach § 44 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 bis zum Kindergartenjahr 2024/2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24857-22)

2.10 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25024-22)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.1 Arbeitsbericht 2021 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24850-22)

3.2 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

3.3 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022/verschickt zur Sitzung 11.05.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)


3.4 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung/ Vorlage wurde bereits zur Sitzung 11.05.2022 verschickt.
(Drucksache Nr.: 24046-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22-E1)

3.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

3.6 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)

3.7 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)

3.8 Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)

3.9 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)

3.10 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)

3.11 Einführung eines Traineeprogramms Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) zur Personalgewinnung und -bindung in den Jugendhilfediensten beim Jugendamt der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24479-22)

3.12 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)

4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

4.1 Zusage-Fenster TEK-Plätze
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2022
(Drucksache Nr.: 24599-22-E1)

4.2 Beschwerdemanagment und Ombudsstelle
Stellungnahme der Verwaltung v. 12.05.2022
(Drucksache Nr.: 24565-22-E1)

4.3 Trägerauswahlverfahren für Träger von neuen Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung v. 05.05.2022/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23848-22-E1)

4.4 Musik- und Tanzveranstaltungen für Jugendliche und Heranwachsende
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25045-22)

4.5 Sommerferienprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25048-22)

4.6 StreetArt Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25051-22)

4.7 Bolzplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24594-22-E2)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde Tim Hammerbacher als beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Tautorat benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Düwel erklärte sich zu den TOP 2.1, 2.4 und 2.9 befangen und wird weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die SPD-Fraktion zieht den TOP 4.6 „StreetArt Dortmund für diese Sitzung zurück“.

Die Vorlage „Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund“ ursprünglich TOP 3.2 der nichtöffentlichen Sitzung wird als TOP 3.13 in der öffentlichen Sitzung behandelt.

Der TOP 3.3 „Zukunft in der Dortmunder City“ wurde zurückgezogen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 11.05.2022

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 11.05.2022 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Lage Corona und Ukraine

Frau Dr. Frenzke-Kulbach berichtete ausführlich über die aktuelle Lage zu Corona und Ukraine.


zu TOP 2.1
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2022/2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24586-22)

Frau Düwel nahm gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Ausbauvorschlag zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.

zu TOP 2.2
Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte im Jugendamt der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24628-22)

Herr Barrenbrügge lobte das Konzept und fragte, ob es immer noch Einstellungstests mit sehr schulischer Ausrichtung gebe und ob bei der aktuellen personellen Situation Supervision für die Mitarbeiter leistbar sei.

Frau Gövert findet das Konzept ebenfalls gut und im Hinblick auf die schwierige Situation sollte man es erst starten lassen, bevor man es hinterfrage.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass es keine Einstellungstests gebe, sondern durchlaufend monatliche Bewerbungsverfahren. Es werde vierteljährlich eingestellt, um das im Konzept erarbeitete Einarbeitungsverfahren realisieren zu können. Supervision werde im Rahmen der Einarbeitung umgesetzt, dafür würde eine Fachkraft zur Verfügung gestellt.

Frau Beckmann bittet darum, dass das gute Konzept auch bei den Qualitätsrichtlinien der ambulanten Erziehungshilfen Berücksichtigung findet.

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte diesen Aspekt und lobte das Konzept ebenfalls.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Konzept zur Einarbeitung neuer Fachkräfte in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis und beauftragt das Jugendamt der Stadt Dortmund entsprechend zu verfahren.



zu TOP 2.3
Städtische Beihilfen für den Ring Politischer Jugend und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24665-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend und die angeschlossenen Mitgliedsverbände zur Kenntnis.



zu TOP 2.4
Evaluation des Projektes Rampe II und Handlungskonzept zur stadtweiten aufsuchenden Jugendarbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24248-22)
Hierzu: Verlängerung des Jugendhilfe-Projektes Rampe bis zum 31.12.2022
Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
Verlängerung des Jugendhilfe-Projektes Rampe bis zum 31.12.2022
(Drucksache Nr.: 24969-22)
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24969-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung der BV-Hörde aus öffentlicher Sitzung vom 14.06.2022 (Drucksache Nr.: 24969-22 ) vor:

..für die obige Sitzung der Bezirksvertretung Do-Hörde stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag: „Verlängerung des Jugendhilfe-Projektes Rampe bis zum 31.12. 2022“
Begründung:
Das Projekt Rampe, das in den letzten Jahren außerordentliche sozialarbeiterische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk Hörde geleistet hat, soll zum 15.10. 2022 beendet werden.
Ein Evaluationsbericht wird erst am 21.09. 2022 vorliegen.
Konsequenzen, die sich aus diesem Bericht ergeben, können erst nach Vorliegen des Berichtes umgesetzt werden. Der Zeitraum zwischen Erscheinen des Berichtes und dem Projektende ist sehr kurzfristig.
Da der Bezirksvertretung bisher nicht bekannt ist, welche Planungen es für aufsuchende Sozialarbeit im Stadtbezirk zukünftig geben wird und wie es mit dem Projekt Rampe weitergeht, wird um kurzfristige Berichterstattung gebeten und um Verlängerung des Projektes bis zum 31.12. 2022.
Falls notwendig, können Miete und Personalkosten in der Interimszeit aus Mitteln des Haushaltes der Bezirksvertretung finanziert werden.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Empfehlung der BV-Hörde aus öffentlicher Sitzung vom 14.06.2022 (Drucksache Nr.: 24969-22-E1) vor:

…Verlängerung des Jugendhilfe-Projektes Rampe bis zum 31.12.2022
Antrag zur TO (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.:24969-22-E1)
Beschluss
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, Verwaltungsvorlage 24248-22 nebst Anlage
Evaluationsbericht, die im Fachausschuss für den 22.06.2022 auf der Tagesordnung steht mit
zum genannten Tagesordnungspunkt beraten zu lassen. Anlagen beigefügt.
Abstimmungsergebnis: mit 1 Enthaltung (B90/Die Grünen) und 17 Ja-Stimmen so
Beschlossen…

Frau Düwel nahm gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Herr Stüdemann erklärte zu der Vorlage, dass die Verwaltung eine Änderung vorschlägt. Man habe einerseits mit der Rampe II ein im Stadtbezirk anerkanntes Projekt, andererseits habe der Ausschuss die Verwaltung im Jahr 2021 beauftragt, eine stadtweit aufsuchende Jugendarbeit zu konzipieren. Aufgrund der dramatischen Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, Rampe II weiterzuführen, alle Stellen zu besetzen und davon 1 Stelle für konzeptionelle und qualitative Weiterentwicklung der stadtweiten herausgehenden, aufsuchenden Jugendarbeit zu nutzen und örtlich an die Rampe, unter Einbeziehung der City-Guides, zu binden. Hierzu wird das Konzept fortgeschrieben und im Herbst dem Ausschuss vorgestellt. Die Rampe II als Standort und Ausgangspunkt der stadtweiten Arbeit soll erhalten bleiben.
Änderungsantrag der Verwaltung mündlich vorgetragen:
1. Rampe II weiterführen
2. Das Konzept über die aufsuchende und herausgehende stadtweite Jugendarbeit um die mögliche Integration oder Zusammenarbeit mit den City-Guides zu erweitern, insbesondere für die Stadtteile in denen eine Eskalation durch Freizeitaktivitäten entstanden ist.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach führte aus, dass das Jugendamt ein Trägerauswahlverfahren in Gang setzen würde und eine Stelle für die koordinierende und konzeptionelle Arbeit zur Verfügung steht, die in enger Abstimmung mit dem Jugendamt, über alle Trägerlinien hinweg, diese Arbeit konzeptionell verknüpft und qualitativ hinterlegt.

Frau Gövert findet das Grundkonzept gut, das auf eine flexible aufsuchende Arbeit im Stadtgebiet setzt, damit nicht zukünftig in jedem Stadtgebiet, in dem etwas passiert, eine „Rampe“ installiert werde. Der Änderungsantrag hätte sicherlich Synergieeffekte, sie habe jedoch Sorge, dass zukünftig auch in anderen belasteten Stadteilen feste Einrichtungen installiert würden. Ihr sei auch nicht klar, was heute zeitkritisch beschlossen werden müsste.

Herr Stüdemann erklärte, dass um den Standort zu sichern, zumindest beschlossen werden müsste, das Objekt nicht zu entmieten, da der Mietvertrag sonst zum 15.10.2022 ausläuft.

Herr Barrenbrügge führte aus, dass auch seine Fraktion die ursprüngliche Vorlage schlüssig fand. Die vorgeschlagene Änderung sei, aufgrund der Rückmeldungen aus dem Stadtbezirk, ein guter Kompromiss, der mitgetragen werden könnte. Er gehe davon aus, dass die Laufzeit und die finanziellen Auswirkungen nach der Sommerpause konkretisiert würden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach teilte erklärend mit, dass das Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt habe, dass die herausgehende Jugendarbeit in Hörde, aufgrund der besonderen Situation am Bahnhof, fachlich gerechtfertigt sei. Durch die koordinierende, qualitätsentwickelnde Stelle, als eine von den zweieinhalb Stellen bei dem Rampe-Team, könne der Ratsbeschluss für die stadtweite, aufsuchende Arbeit weiterentwickelt werden, mit den Verknüpfungen der City-Guides, wie sie auch schon im Innenstadtbereich stattfinden.

Frau Dr. Tautorat findet den Ergänzungsantrag gut, da ihre Fraktion der Schließung von Rampe II nicht zugestimmt hätte und sie der Vorlage mit dem Ergänzungsantrag folgen könne.

Frau Gövert gab zu Protokoll, dass sie es so verstehe, dass das Projekt Rampe II mit dem Ergänzungsantrag eine andere Funktion bekomme und die eine Koordinierungsstelle zwar am Standort verankert, aber nicht nur für Hörde zuständig ist. Sie wies noch einmal darauf hin, dass ihre Fraktion die Ursprungsvorlage gut und richtig finde.

Herr Schmidtke-Mönkediek erklärte für seine Fraktion Zustimmung zu der Vorlage mit Ergänzungsantrag, bat aber darum, die konzeptionellen Änderungen genau zu verschriftlichen.

Herr Gehrmann gab zu Bedenken, dass es nicht dienlich wäre, das Verfahren neu auszuschreiben, wenn man bereits Träger habe, die erprobt sind. Da es eine Fortsetzung des Projektes sei, wäre es sinnvoll mit den bewährten Trägern und dem Personal weiterzuarbeiten.


Die Vorsitzende fasste für die Abstimmung folgenden geänderten Beschluss zusammen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Evaluation des Projektes Rampe II sowie das beigefügte Handlungskonzept zur stadtweiten aufsuchenden Jugendarbeit zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das im Konzept vorgeschlagene Verfahren umzusetzen.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss die Weiterführung des Projektes Rampe II und beauftragt die Verwaltung zur Fortsetzung des Handlungskonzeptes, inklusive einer koordinierenden, qualitätsentwickelnden Stelle, die das Konzept in Kooperation mit dem Jugendamt über alle Trägerlinien hinweg, für die aufsuchende Arbeit in den Stadtbezirken entwickelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die geänderte Vorlage einstimmig (bei 1 Enthaltung Frau Schütte-Haermeyer) und nimmt die Empfehlungen der BV-Hörde zur Kenntnis.



zu TOP 2.5
Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 61 aus der Sitzung des Rates vom 16.12.2021; hier: Einführung einer Familienkarte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24672-22)

Herr Barrenbrügge bemängelt, dass das Ergebnis der Vorlage sei, einen Ratsbeschluss nicht umzusetzen. Das sei nicht der politische Wille und seine Fraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

Frau Brenker fehlen in der Vorlage Vorschläge, wie eine Familienkarte aussehen könnte. Befremdlich seien die Aussagen zum Dortmund Pass, der nicht gut angenommen würde und sie frage sich, wie der attraktiver gestaltet werden könnte.

Herr Kaminski stimmte der Vorlage zu, da er auch die Doppelstruktur sehe und schlug vor, zu versuchen, die Information zum Dortmund-Pass breiter zu streuen, ihn besser zu bewerben und eventuell zu überarbeiten.

Frau Gövert erklärte, dass ihre Fraktion der Vorlage so nicht zustimmen könne.

Frau Leyk erläuterte, dass die Recherche bei den vorgegebenen Kommunen ergab, dass es sich um Rabatthefte handelte und nicht um vergünstigte Freizeitaktivitäten für Familien. Sie erklärte, dass man nur auf städtische Angebote zurückgreifen könne und da gebe es für Leistungsbezieher bereits den Dortmund-Pass. Wenn eine Familienkarte eingeführt würde, wäre sie für die gleiche Zielgruppe mit den gleichen Angeboten, das wäre eine Doppelstruktur.

Herr Stüdemann erklärte, dass Rabattangebote externer Unternehmen ein extremes steuerliches Risiko bergen. Aus diesem Grund gebe es grundsätzlich keine städtischen Beteiligungen an solchen Aktionen. Der Dortmund-Pass erreiche höchstens 1/8 bis 1/7 der Menschen, die ihn in Anspruch nehmen könnten, was sehr schade sei. Das Prüfverfahren sei sehr bürokratisch und nicht attraktiv in der Nutzung. Man habe alternativ versucht mehr Angebote wie z.B. Museen nutzungsentgeltfrei zu gestalten. Er würde das Thema gerne mitnehmen und im Verwaltungsvorstand besprechen. Er sehe auch, dass der Dortmund-Pass nicht attraktiv und vielleicht mit einem neuen Namen weniger stigmatisiert sei. Man könnte schauen, welche Leistungen eine Alternativkarte beinhalte. Ergebnisse könnten im dritten Quartal den betroffenen Ausschüssen vorgestellt werden.

Frau Gövert findet es gut, wenn alle Kinder die gleiche Karte bekommen, der man nicht ansehe, dass sie Vergünstigungen biete. Sie wies darauf hin, dass die Zielgruppe nicht identisch mit dem Dortmund-Pass sei, da die Familienkarte auch für Geringverdiener sein sollte.

Frau Niehaus findet, dass die Karte nicht nur für Familien sein sollte, sondern auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die alleine aktiv wären.

Die Verwaltung sagte zu, das Thema noch einmal zu überarbeiten und eine überarbeitete Version, mit der Intention einer attraktiveren Betätigungs- und Partizipationsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche, ohne das Stigma des Dortmund-Passes, in den Gremienlauf zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Verfahren zu und schiebt die Vorlage in eine der nächsten Sitzungen.



zu TOP 2.6
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)

Frau Brenker zeigte sich sehr erfreut über die Satzung, die die Anträge u. a. ihrer Fraktion zum Haushalt umsetzt.

Herr Barrenbrügge ergänzte, dass es sich um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU handelt und dies in der Vorlage falsch vermerkt sei.

Frau Göbel lobte die Satzung ebenfalls und hofft auf weitere Beitragsbefreiungen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.



zu TOP 2.7
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24352-22)
Hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24352-22-E1)
Hierzu: Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24352-22-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bittet für den Tagesordnungspunkt 2.7 „Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022“ um die Teilnahme eines sachkundigen Mitarbeiters der Verwaltung an der Sitzung. So können etwaige Rückfragen, Anmerkungen und Änderungsvorschläge in der Sitzung des AKJF beraten werden ohne, dass es dadurch zu Verzögerungen im Zeitplan kommt…

Des Weiteren liegt dem Ausschuss folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vor:

…die Verwaltung möge darstellen, welche Konditionen unsere Nachbarstädte für die Tagespflege festgelegt haben im Hinblick:
a) auf die Bezahlung
b) die Anzahl von Urlaubstagen
c) die Länge der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Begründung:
erfolgt mündlich…


Herr Barrenbrügge kritisierte, dass die Satzung der Politik zwei Wochen vor der Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Man habe frühzeitig darum gebeten, sie vor Versand zur Beratung zu bekommen und dies wurde zugesagt. Aufgrund der Komplexität der Satzung sei dieser Zeitraum, für ehrenamtliche Kommunalpolitiker, zur Beratung zu kurz. Auch fehle der Vorlage eine Synopse, die alte Richtlinien und geplante Änderungen gegenüberstellt. Es fehlen ihm auch Aussagen zu Best-Practice-Fällen anderer Kommunen, Aussagen dazu, was die Kindertagespflege mit der neuen Satzung mehr kostet und warum die Kindertagespflegepersonen über Träger angestellt sein müssen. Auch fehlen bei § 9 Punkt 2 Abstufungen für Tagespflegepersonen, die schon lange tätig seien. Die Kindertagespflege sei ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Betreuungsquoten und man müsse die Tagespflegepersonen ernst nehmen.

Herr Schmidtke-Mönkediek stimmte dem zu und erklärte, dass er sich bei Abstimmung enthalten würde, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Frau Gövert wies darauf hin, dass die Kindertagespflege fehlende Kita-Plätze ersetze und deshalb müsse man sich fragen, ob das mit dieser Satzung ausreichend gewürdigt würde. Sie bat um Auskunft, ob es zeitkritisch sei, die Satzung zu schieben, da zwei Wochen Beratungszeit für diese komplexe Satzung zu kurz sei. Kritisch sehe sie den Kooperationsvertrag, die Steigerung der Geldleistungen um 1,5 Prozent und nicht wie bei Elternbeiträgen, Urlaub, Vertretungskräfte und die Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach fragt sich aufgrund der vielen Nachfragen und Anmerkungen, ob es sinnvoller wäre, die Fragen zu bündeln, anschließend die Vorlage zu überarbeiten und sie rechtzeitig, für die Beratungen zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.

Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass die Kindertagespflege in NRW der Notnagel zur Erfüllung des Rechtsanspruchs sei und auf dem Rücken der Tagespflegepersonen ausgetragen würde. Das sei ein Skandal, der aber nicht in Dortmund gelöst werden könnte. Deshalb bat sie alle Fraktionen bei ihren Landesfraktionen Druck zu machen.

Frau Göbel fragte bezüglich der Spanne des Essensgeldes in NRW von 0-70 Euro, ob es möglich sei dies zu deckeln. Dies solle schriftlich mitbeantwortet werden.

Frau Dr. Tautorat findet den Vorschlag von Frau Dr. Frenzke-Kulbach gut, da auch ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Frau Bornemann wies darauf hin, dass der Sinn der Satzung sei, kommunales Recht für die Kindertagespflege zu schaffen, zur besseren Transparenz für alle Beteiligten. Die vorgelegte Satzung, sei die Ausgestaltung der Kindertagespflege, wie sie in Dortmund, mit den Richtlinien momentan gelebt werde. Die Satzung könne überarbeitet werden, aber finanzielle Auswirkungen müssten mit der Kämmerei besprochen und die rechtlichen Aspekte von dem Rechtsamt begutachtet werden.

Die Vorsitzende fasste die Diskussion zusammen:

Es wurde allgemein bemängelt, dass die Beratungszeit für die Vorlage zu kurz sei und es diverse Rückfragen gibt. Die Fraktionen werden die Fragen dem Jugendamt zusenden, damit diese gebündelt bearbeitet werden können. Zusätzlich erstellt das Jugendamt eine Synopse mit den Veränderungen zur besseren Übersicht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt die Vorlage aufgrund von Überarbeitungsbedarf in die nächste Sitzung.



zu TOP 2.8
Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24561-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund folgt den Ausführungen der Verwaltung und beschließt, das Beitragsguthaben nicht einzuführen.



zu TOP 2.9
Anerkennung von Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) als plusKITAs nach § 44 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 bis zum Kindergartenjahr 2024/2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24857-22)

Frau Düwel nahm gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Evangelische TEK Gürtlerstr. 15 und die AWO-TEK Molkereistr. 10 f als plusKITAs nach § 44 KiBiz ab dem 01.08.2022 anzuerkennen und mit den ausgewiesenen Beträgen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 zu fördern.



zu TOP 2.10
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25024-22)

Herr Prause berichtete zu dem Teil der Jugendgerichtshilfe aus seiner Praxis und bat um gemeinsame Konzepterarbeitung bezüglich der Ordnungswidrigkeiten und die Ableistung von Freizeitarbeit.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2021 zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

zu TOP 3.1
Arbeitsbericht 2021 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24850-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Arbeitsbericht 2021 der in der AGOT zusammengeschlossenen Einrichtungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2022 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022/verschickt z. Sitzung 11.05.22
(Drucksache Nr.: 24114-22)

Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen

zu TOP 3.4
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung/ Vorlage wurde bereits zur Sitzung 11.05.2022 verschickt.
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Hierzu: Stellungnahme der Verwaltung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022 vor:

….Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Schulausschuss aus seiner Sitzung vom 01.06.2022 vor:
zu TOP 2.6
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
(Vorlage lag bereits zur Sitzung am 04.05.2022 vor.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Frau Dr. Goll erklärte, der AKJF habe die Vorlage vor der Ratssitzung geschoben, um die Frage der Stellenbewertung und Eingruppierung zu klären. Nun werde die Vorlage im AKJF und Schulausschuss wieder behandelt, nur der für die o. g. Fragestellung zuständige APOD sei nicht berücksichtigt. Sie bat darum, die Vorlage in die morgige Sitzung des APOD zur Klärung zu überweisen. Inhaltlich gehe ihre Fraktion mit der schulischen Sicht der Vorlage konform, sie werde sich jedoch bei der Abstimmung enthalten, weil die Frage der Stellendotierung nicht geklärt sei.

Herrn Jansen stellte klar, dass die Vorlage heute empfohlen werden solle, um das Programm in Gang zu bringen. Die Frage der Stellenbewertung soll im zuständigen APOD geklärt werden.

Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass die Frage der Dotierung von der Qualifikation abhänge. Es gab die Diskussion über Sozialarbeiter*innen oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, das hänge wiederum von der inhaltlichen Ausrichtung des Programms ab. Darüber müssten sich die Fachausschüsse einigen.

Herr Schmidtke-Mönkediek befürwortete die Vorlage, seine Fraktion halte sie für inhaltlich sinnvoll und werde zustimmen. Die personellen Auswirkungen seien deutlich dargestellt.

Herr Spieß bat Herrn Hagedorn, kurz auf die Eingruppierungsfragen einzugehen. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, dem APOD könne man die Vorlage zur Kenntnis geben. Die Behandlung im APOD sei der dortigen Vorsitzenden überlassen.

Herr Hagedorn führte aus, dass in der Vorlage Ausführungen zur Stellendotierung enthalten seien. Die Aufgaben seien sehr komplex und anspruchsvoll. Es brauche allerdings Zeit, bis sich das Projekt entwickeln kann.

Frau Dr. Tautorat äußerte den Wunsch, die Vorlage im Schulausschuss zu empfehlen und das Ergebnis dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung für die morgige Sitzung zur Kenntnis zu geben.


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE PARTEI), 1 Nein (AfD) und 7 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE+), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Entwicklung von zwei Modellstandorten „Kindercampus“ sowie die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
b) den sukzessiven Aufbau einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ im Fachbereich Schule zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung und –sicherung in Dortmunder Bildungsinstitutionen,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

Einleitend erläutert die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +), dass die Vorlage bereits im APOD auf der Tagesordnung war und ohne Empfehlung an den Fachausschuss durchgelaufen sei. Noch einmal bekräftigt sie ihre im Schulausschuss getätigten Ausführungen darüber, dass dieses Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen sei, da die Anforderungen an die Stelleninhaber*innen und damit die Bewertung der Stellen vom Fachausschuss als Gesamtkonzept empfohlen wurden.

Rm Vogeler (CDU) entgegnet, dies anders zu sehen. Frau Goll habe gestern darum gebeten im hierfür zuständigen Personalausschuss nachzufragen, wie es zu der Bewertung der Stellen gekommen sei. Er bitte daher um eine Rückmeldung darüber bis zum Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF), um im Rat am 23.06.2022 den Beschluss fassen zu können.

Die Vorsitzende bekräftigt, dass auch die Dotierung im Schulausschuss mitbegründet worden sei und mit den Inhalten zusammenhinge.

Herr Hagedorn (FB 40) erklärt, dass er dies gestern im Schulausschuss versucht habe darzustellen und erläutert noch einmal das dahinterstehende Konzept im Zusammenhang mit den dazu erforderlichen Planstellen.

Herr Vogeler macht deutlich, dass es seiner Fraktion nicht darum gehe warum die Stellen eingerichtet werden sollen, sondern wie es zu der Höhe der Dotierung komme und bittet daher noch einmal um eine schriftliche Stellungnahme zur kommenden Sitzung des AKJF.

Rm Giebel (SPD) gibt an, sowohl Herrn Vogeler, als auch der Vorsitzenden Frau Dr. Tautorat Recht geben zu können. Die Anforderungen würden vom Schulausschuss beschrieben und das münde in einer Tätigkeitsdarstellung, die bewertet und ausgeschrieben werde. Wenn der APOD zu einem anderen Entschluss bei der Höhe der Dotierung käme, könnten die Stellen nicht ausgeschrieben werden.

StR Uhr macht auf das Bewertungsrecht aufmerksam, dass jeder Stellenbewertung zugrunde liege. Man werde die Begründung, die zur Bewertung der Stellen geführt habe gerne noch einmal aufschreiben und zur Sitzung des AKJF zur Verfügung stellen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und verfährt wie von Herrn StR Uhr vorgeschlagen….

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.06.2022 vor:

…TOP 3.4 der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.06.2022
Entwicklung von zwei Modellstandorten „Kindercampus“ und Entwicklung einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ (Drucksache Nr.: 24046-22)
Sehr geehrte Frau Spaenhoff, sehr geehrte Damen und Herren,
die o.g. Vorlage führte bereits zu einer Befassung im Schulausschuss (04.05.2022, 01.06.2022), im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (11.05.2022) sowie im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (28.04.2022, 02.06.2022). Eine Beschlussfassung hierzu erfolgte bisher aufgrund noch bestehender Klärungsbedarfe bezüglich der Stellenbewertung/Eingruppierung der befristet beantragten Planstellen der Projektleitung „Kindercampus“ (Entgeltgruppe 14 TVÖD-V AT/VERW) nicht. Im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.06.2022 erfolgte der Prüfauftrag an die Verwaltung, die Bewertungskriterien der Projektleitungsstelle klar zu begründen und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22.06.2022 erneut zur Befassung vorzulegen.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage ist folgendes festzustellen:

Die Aufgabenwahrnehmung einer fachbereichsübergreifend agierenden Projektleitung „Kindercampus“ erfordert aufgrund der vielschichtigen und umfassenden Handlungserfordernisse (Verbesserung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen) sowie den unterschiedlichsten Akteuren aus Bildungslandschaft und Zivilgesellschaft eine fundierte wissenschaftliche Fachexpertise.
Zur effektiven und zielorientierten Aufgabenwahrnehmung besteht die Notwendigkeit zur Einrichtung einer befristeten Planstelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium (Magister/Diplom/Master of Arts) der Fachrichtung Bildungswissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Medienpädagogik, Sozialwissenschaften oder Erziehungswissenschaften.
Vergleichbare Planstellen liegen mindestens im Bewertungsrahmen der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 TVÖD AT/VERWA, auf die auch diese befristete Planstelle für die vorgesehenen Aufgabenwahrnehmung auszurichten wäre (Vergleich Bewertung Fachexpertise „Programm Bildungskommunen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ / Drucksache Nr.: 24261-22). Die Bewertung der zwei befristeten Planstellen Campus-Manager*innen (EG 12) bleiben hiervon unberührt…..

Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) findet die Ausführungen von Herrn Stadtrat Uhr, bezüglich der Bewertung der Projektleitungsstelle, gut und beantragte, dass die Bewertung der Projektleitungsstelle mit EG 13 für den Beschluss berücksichtigt wird.

Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion der Vorlage, mit dem mündlichen Antrag von Frau Gövert bezüglich der Bewertung der Projektleitungsstelle mit EG 13, zustimmen könne.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung Linke+) folgenden Beschluss (unter Berücksichtigung des mündlichen Antrages s. o.) zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
d) die Entwicklung von zwei Modellstandorten „Kindercampus“ sowie die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
e) den sukzessiven Aufbau einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ im Fachbereich Schule zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung und –sicherung in Dortmunder Bildungsinstitutionen,
die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen



zu TOP 3.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)

Herr Schmidtke-Mönkediek stellte klar, dass seine Fraktion inhaltlich nichts gegen die Vorlage habe, sie jedoch mit Blick auf die Haushaltssituation ablehnen würde, da solche Vorlagen in die Haushaltsberatungen gehören würden.

Frau Brenker findet die Vorlage gut und signalisierte Zustimmung. Sie bat darum, bei der Stellenbesetzung darauf zu achten, dass es sich besonders um ältere Menschen und Migranten handelt, bzw. Menschen die nicht hier geboren sind.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen 1 Stimme FDP und 1 Enthaltung Herr Gehrmann) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Einsamkeit“, die im Fachbereich 1, Geschäftsbereich III „Stadt der Nachbarschaft“ zugeordnet ist. Damit wird zeitgleich die Einrichtung einer Planstelle mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen.



zu TOP 3.7
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)

Herrn Barrenbrügge interessierte es, ob auch Einrichtungen in externer Trägerschaft über Förderprogramme informiert wurden.

Frau Gövert erklärte, dass sie in der Vorlage die Kita Buschei nicht finde und geklärt werden sollte ob man die nicht mit aufnehme.

Herr Stüdemann berichtete, dass die externen Träger als erstes mit Fördergeldern bedacht wurden, vor den Kommunen. Es gab im Bereich des Dez. 3 einen Informationsdienst, an den sich die Träger und Vereine wenden konnten.

Herr Schröder antwortete, dass die Einrichtung Buschei 30 durch die Beschädigungen nicht wieder aufzubauen sei und sei deshalb in dieser Vorlage nicht aufgelistet. Die Kita müsste neu gebaut werden und ist in Liste der Ausbauplanung deshalb nach vorne gerückt. Das Jugendamt habe alle Träger über die Förderrichtlinien unterrichtet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen), den in der Anlage 1 aufgeführten Wiederaufbauplan mit insgesamt 92 Maßnahmen und Gesamtkosten in Höhe von 1.349.196 Euro im Rahmen der Aufbauhilfe NRW zu beantragen. Aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen die abschließende Prüfung mit Antragstellung erfolgt, kann es im weiteren Ablauf gegenüber dem aktuellen Stand zu Veränderungen kommen.
b) die Berichterstattung durch die Verwaltung im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten (erster Sachstandsbericht in 12/2022).

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage des Wiederaufbauplans im fortlaufenden Prüfverfahren neue Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen bzw. Maßnahmen bei Feststellung der Nichtförder-fähigkeit herauszunehmen.



zu TOP 3.8
Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)

Frau Beckmann bemängelte, dass obwohl das zentrale Thema der Vorlage Inklusion sei, das BPN in der Beratungsfolge nicht berücksichtigt sei. Das gehe so nicht in Dortmund, das BPN bei solchen Themen nicht zu beteiligen bat darum, die Vorlage im Rat nicht zu beschließen.

Frau Gövert findet es kritisch, dass das BPN in der Beratung nicht berücksichtigt wurde, gab aber zu bedenken, dass eventuell Fördergelder verloren gingen, wenn die Vorlage nicht beschlossen würde. Das müsse man abwägen.

Herr Stüdemann kann die Verärgerung nachvollziehen, würde aber raten, auf die Fördergelder nicht zu verzichten. Es könne ja vielleicht dem BPN nachgehend noch eine Beratung und ein Gespräch zu dem Thema angeboten werden.

Die Vorsitzende regte an, dass das Programm dem BPN zur Beratung bzw. zur Kenntnis gegeben wird und in dem weiteren Verfahren das BPN auch berücksichtigt wird.

Frau Beckmann findet auch, dass es richtig sei, die Fördermittel mitzunehmen, bat aber darum, das BPN in den weiteren Programmverlauf mit einzubinden.

Die Verwaltung sagte das zu.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
f) die Teilnahme am Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildungskommunen“,
g) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,5 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
h) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 2,0 (vzv.) Planstellen im Jugendamt,
i) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.



zu TOP 3.9
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:

AMIG 14.06.2022:

Mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LNKE+) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen 1 Stimme Linke+) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der abgegebenen Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2027 (FIFA WWC 2027). Die Teilnahmeerklärung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.11
Einführung eines Traineeprogramms Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) zur Personalgewinnung und -bindung in den Jugendhilfediensten beim Jugendamt der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24479-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt folgenden Beschluss des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der Sitzung vom 02.06.2022 im Nachgang zur Kenntnis:

1. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Einrichtung eines Traineeprogramms Soziale Arbeit in den Jugendhilfediensten.

2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich fünf Trainees bedarfsorientiert zur Personalgewinnung und -bindung in den Jugendhilfediensten eingestellt und für jeweils ein Jahr beschäftigt. Bei einer entsprechenden Leistung ist anschließend eine Übernahme in den Jugendhilfediensten vorgesehen.



zu TOP 3.12
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt
1. den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss Entwicklung Aktionsplan „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. den vom 23.05. bis einschließlich 30.06.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zur Kenntnis.



zu TOP 3.13
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24076-22)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.06.2022
Hierzu: Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24076-22-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 02.06.2022 vor:

Rm Vogeler (CDU) berichtet, dass seine Fraktion die Vorlage gerne ohne Empfehlung durchlaufen lassen wolle, da man noch keine Gelegenheit hatte sich mit der Fachfraktion darüber ins Benehmen zusetzen.

sB Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage nicht empfehlen könne. Die Grundlage sei ja der Anreiz für Bewerbende in Mangelberufen gewesen. Man habe die 60 Plätze schon damals für zu viel gehalten und könne daher nun einer Ausweitung und Verstetigung der Planstelle - auch im Benehmen mit der Fachfraktion - nicht zustimmen. Die Evaluation habe ja ergeben, dass überhaupt keine Bewerbenden sondern bereits Beschäftigte die Plätze in Anspruch genommen hätten. Die sozialen Kriterien halte man für völlig nachvollziehbar und erkenne auch die Not der Eltern an einen KITA-Platz zu bekommen, nur halte man dies nicht mit der Intention der ursprünglichen Vorlage für vereinbar.

StR Uhr macht deutlich, dass man mit dieser Vorlage einen Erfolgsbericht vorgelegt habe. Nach anfänglicher Skepsis und vieler offener Fragen im Vorfeld zur vorherigen Vorlage könne er sagen, dass die Maßnahme bei den Beschäftigten der Stadtverwaltung gut angekommen sei. Viele Beschäftigte hätten immer wieder eingefordert, dass es bei einem Arbeitgeber mit 11.000 Beschäftigten eine betriebliche Kinderbetreuung geben müsse. Hinter den 60 Plätzen stecke die Formel 5 Plätze pro Stadtbezirk und damit habe man sehr gut gelegen, daher empfehle er jetzt auch die Weiterführung. Herr Uhr betont, dass es unendlich schade wäre, wenn aus der Politik nun das Signal käme, dies nicht weiterführen zu wollen. Er bittet die Mitglieder des Ausschusses daher dringend die Aspekte des Berichtes in ihre Beratungen mit einzubeziehen. Er bittet Herrn Jödicke einmal mit der Irritation aufzuräumen, dass man das Konzept nur allein wegen der Bindung von Fachkräften in Mangelberufen auf den Weg gebracht habe.

Herr Jödicke (FB 11) unterstreicht zunächst die Ausführungen des Herrn StR Uhr. Wenn man die Evaluation lese, könne man erkennen, dass es sich um ein absolutes Erfolgsmodell handele. Es bestand ja im Vorfeld die Schwierigkeit, dass es sich um eine Art Black-Box handelte. Er berichtet weiter, dass es stimme, dass es eine Diskussion über das Thema Fachkräftemangel und externe Besetzungsverfahren gegeben habe und dies ein Fokus gewesen sei. Der Zeitraum für die Evaluation - aufgrund der ausführlichen Beratungen bis zum Beschluss der vorherigen Vorlage - sei sehr gering gewesen und man habe sich daher mangels Bewerbender auf die Beschäftigten der Stadtverwaltung konzentriert, die genau die beschriebenen sozialen Kriterien - wie alleinerziehend und Beschäftigte, die aus der Elternzeit zurückkehren wollten - erfüllten. Die Zahlen zeigten ja hier auch, welchen Erfolg das Konzept gebracht habe. Selbstverständlich werde man - so der Beschluss über die Weiterführung und Ausweitung gefasst werde - die externen Bewerbenden in Priorität im Fokus haben.

Herr Schefers (Personalrat) zeigt sich überrascht über die Diskussion. Er halte es für unabdingbar, dass die Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet worden sei. Leider sei sie erst sehr spät an den Start gegangen, sodass sich viele Eltern schon anderweitig um eine Betreuung bemüht hätten, da die Vorläufe in diesem Bereich zum Teil sehr lang seien. Er gibt an, dass es ein fatales Signal an die Beschäftigten sei, wenn man es nun wieder einstampfe. Fast jedes große Unternehmen habe eine betriebliche Kinderbetreuung, es gehe dabei sowohl um die Attraktivität des Arbeitgebers für die bereits Beschäftigten als auch um die Gewinnung von Fachkräften.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute schon gerne empfehlen könne und keinen Beratungsbedarf mehr habe, dem Beratungsbedarf der anderen Fraktionen wolle man gleichwohl folgen.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) ist der Meinung, dass dies eine der wichtigsten und zielführendsten Vorlagen sei. 30 - 40 % der Beschäftigten müssten in den nächsten Jahren ausgetauscht werden und daher würden junge Menschen benötigt, die nachwachsen. Es sei eine gute Investition, wenn man diesen jungen Menschen eine Betreuung ihrer Kinder sicherstellen könne. Es handele sich hier um einen Sprung von 60 auf 120 Plätze - und nicht auf 2.000 - und da werde seiner Ansicht nach auch sicher noch nicht Schluss sein. Es sei richtig was Herr Schefers sage. Es gäbe Unternehmen die mit großem Erfolg eine Kinderbetreuung sogar 24/7 anböten, Eltern könnten mit ihren Kindern zusammen Mahlzeiten einnehmen und die Betreuung sei jederzeit gewährleistet. Die Idee dahinter sei, menschenwürdiges Leben für Familien im Berufsleben möglich zu machen.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) stellt klar, dass seine Fraktion die Notwendigkeit einer betrieblichen Kinderbetreuung nicht in Abrede stelle. Man bemängele, dass der damalige Beschluss von der Verwaltung anderweitig verkauft worden sei. Wenn in der Zwischenzeit der Fokus geändert wurde und man eine betriebliche Kinderbetreuung mit einer ganz anderen Intention - also nicht zur Gewinnung von Mitarbeitern - wolle, dann könne man dies nicht in der Form durch die Hintertür machen. Daher käme die Ablehnung seiner Fraktion zustande. Er wolle aber gerne konstatieren, noch einmal mit der Fachfraktion seiner Fraktion Rücksprache zu halten und biete daher auch an, heute nicht zu empfehlen.

Rm Heymann (SPD) gibt an, dass auch die SPD-Fraktion heute schon empfehlen könne und es auch richtig und wichtig fände als Fach-Ausschuss schon heute zu entscheiden und zu empfehlen. Er tue sich schwer damit und würde es sehr bedauern, wenn man den Punkt heute nicht empfehlen könne.

Rm Gebel spricht sich dafür aus, dass es gut wäre eine breite Mehrheit für diese Vorlage zu haben und schlägt der Fraktion B‘90/Die Grünen vor - hinsichtlich anderer Vorstellungen für die Ausgestaltung der Vorlage - entsprechende Anträge als Alternative zu formulieren.

Rm Vogeler drückt seine Verwunderung hinsichtlich der Diskussion aus. Er habe Verständnis, wenn man die Vorlage heute beschließen wolle. Herr Gurowietz habe aber dargestellt wo es für seine Fraktion hake und auch die CDU-Fraktion könne sich heute nur enthalten oder ablehnen. Um zu einem guten Ergebnis zu kommen, müsse man noch Rücksprache mit den Fachfraktionen halten und daher bitte er weiterhin dem Beratungsbedarf stattzugeben.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender gemeinsamer Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vor:

…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt.
Begründung:
Der Einstieg in die betriebliche Kinderbetreuung ist geschafft. Eine weitere Steigerung der dafür vorgehaltenen Plätze geht allerdings zu Lasten der freien verfügbaren Betreuungsplätze für alle Eltern und Kinder in der Stadt, die entsprechende Plätze suchen. Eine Ausweitung sollte deshalb erst dann vorgenommen werden, wenn die Versorgungsquoten gesamtstädtisch erreicht sind und damit eine chancengerechte Vergabe der Plätze erfolgen kann. Weitere Begründungen erfolgen mündlich…..


Frau Gövert sieht den Ratsbeschluss, Mitarbeiter in Mangelberufen anzuwerben, nicht umgesetzt. Sie bittet um eine Aufstellung, wie die Plätze in den Stadtbezirken verteilt seien. Grundsätzlich finde sie die betriebliche Kinderbetreuung gut, aber es müsse einen anderen Weg geben, als von den ohnehin zu wenigen Betreuungsplätzen noch welche weg zu nehmen und warb für den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass es Ziel sein müsste, eine Betriebs-Kita zu errichten und dies nur ein Hilfskonstrukt sei, welches als erster Aufschlag jedoch begrüßenswert ist. Es sei im APOD immer wieder Thema, wie und mit welchen Mitteln man neue Mitarbeiter gewinne und da sei die Kinderbetreuung ein großer Anreiz.

Herr Müller (Personalamt) wies darauf hin, dass zwischen Ratsbeschluss und Schließung der Antragsliste effektiv vier Wochen lagen, deshalb seien nicht viele Ausschreibungen zur Personalgewinnung erfolgt. Zukünftig gehe man aber davon aus, dass Mitarbeiter in Mangelberufen gewonnen werden könnten. Auch für die Abwerbung von Mitarbeitern aus anderen Kommunen sei die Kinderbetreuung ein wichtiges Argument. Er bat darum, das Instrument der betrieblichen Kinderbetreuung erst einmal weiter laufen zu lassen, wenn auch mit weniger Plätzen. Bei der Stelle der Personalbetreuung würde er sich wünschen, sie zumindest zwei Jahre weiterlaufen zu lassen und dann den weiteren Bedarf zu evaluieren.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass zu den Mangelberufen u. a. auch die Beschäftigten der Jugendhilfedienste gehören und da würde in der Personalentwicklung auch die Kinderbetreuung berücksichtigt, um Mitarbeiter aus der Elternzeit zurück zu gewinnen.

Herr Barrenbrügge findet es schade, dass eine Großpflegestelle abgelehnt sei. Er begrüßt, dass die Verwaltung mit den Einschränkungen des Antrages gut umgehen könne und könne dem zustimmen.

Frau Göbel spricht sich auch dafür aus, dass es eine Platzerweiterung erst nach dem allgemeinen Ausbau von Betreuungsplätzen gebe.

Herr Schefers (Personalrat) wirbt dafür, dem Antrag nicht zuzustimmen sondern der Vorlage. Die betriebliche Kinderbetreuung sei ein wichtiger Faktor und 60 Plätze sind bei weitem nicht genug.

Herr Kaminski erklärte, dass seine Fraktion den Antrag ablehne und der Vorlage zustimme.

Die Vorsitzende ließ den Antrag mit der Änderung zu Punkt 4 (fett und durchgestrichen) abstimmen und stellte klar, dass bei Beschluss des Antrages in der Vorlage nur der 1. Satz des Beschlussvorschlages bleibe.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen von Linke+ und SPD und bei Enthaltung FDP, Fr. Biskoping, Fr. Niehaus, Fr. Kaiser) folgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt auf zwei Jahre befristet.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Weiterführung der Aufgabe „Betriebliche Kinderbetreuung“. Darüber hinaus werden, neben den vorhandenen 60 Betreuungsplätzen, jährlich 20 weitere Plätze bis zu einer Gesamtanzahl von 120 zur Verfügung gestellt.
Die für ein Jahr befristet eingerichtete Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes mit einer Bewertung nach A10 LBesG / E9c TVöD wird dauerhaft eingerichtet.
Punkt 1. – 4. des obigen Antrages.



4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 4.1
Zusage-Fenster TEK-Plätze
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2022
(Drucksache Nr.: 24599-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.05.2022 vor:

…die Fragen der CDU-Fraktion vom 26.04.2022 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung in Absprache mit den Trägern der
einzelnen TEK, das Zusage-Fenster für die Elternhäuser weiter nach vorne zu
verschieben, da derzeit der Prozess nicht vor der 8. KW eines Kalenderjahres
startet?
Voraussetzung für die Platzvergabe ist der Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend
und Familie (AKJF) über die Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege. Der Beschluss ist Voraussetzung für die Sicherstellung der
Finanzierung. Die Landesmittelanmeldung erfolgt spätestens bis zum 15.03. eines jeden
Jahres. Der Beschluss wird somit vom AKJF im Februar eines jeden Jahres gefasst.
Die Träger von Kindertageseinrichtungen vergeben die freien Plätze ab der 8.
Kalenderwoche (KW) anhand der Anmeldungen sowie Wartelisten im Kita-Portal für das
am 01.08. des Jahres beginnende Kindergartenjahr. Die Platzvergabe beginnt somit ca.
fünf Monate vor dem Beginn des Kindergartenjahres.
Aufgrund der zeitintensiven Bedarfsabsprachen mit den Trägern für alle 324 TEK und
Kindertagespflegeplätze sowie der Voraussetzung des AKJF-Beschlusses ist die 8. KW
der frühestmögliche Zeitpunkt für die Platzvergaben.
2. Gibt es ein einheitliches, verbindliches Datum, bis zu dem spätestens die Zusagen
erfolgt sein müssen? Falls ja, ist es auch hier möglich das Datum nach vorne zu
verschieben?
Die Träger von Kindertageseinrichtungen vergeben die freien Plätze anhand der
Anmeldungen und Wartelisten im Kita-Portal. Die Platzvergabe kann bis zum Beginn des
Kindergartenjahres (01.08.) und vereinzelt auch unterjährig erfolgen.
Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Frühkindliche Bildung“
besteht die Möglichkeit, die Thematik der Kitaplatzvergabe vor dem Hintergrund einer
Strategie- und Qualitätsentwicklung gemeinsam mit den Trägern zu erörtern.
3. Ist bei der Zusage von Betreuungsplätzen bei Tagespflegepersonen auch der Prozess
der finalen Zusage zeitlich optimierbar?
Bei der Kindertagespflege ist die Platzvergabe auch wie bei den Kindertageseinrichtungen
nicht auf den Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) begrenzt. Die Platzvergabe erfolgt
eigenständig durch die selbstständigen Kindertagespflegepersonen. Sie kann auch
unterjährig erfolgen. Sobald ein Kindertagespflegeplatz frei wird, kann der Platz neu
vergeben werden. Da die Anzahl der Plätze bei einer Kindertagespflegeperson auf
maximal fünf Plätze begrenzt ist, kann eine Zusage für neue Kinder in der
Kindertagespflege in der Regel erst dann erfolgen, wenn eine Kündigung für einen der
Plätze vorliegt.
Die entsprechenden Betreuungsverträge können zwischen den Eltern und den
Kindertagespflegepersonen geschlossen werden…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1
Zusage-Fenster TEK-Plätze
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24599-22-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) dankt der Verwaltung für die ausführliche Stellungnahme zu den Rückmeldefristen bei Betreuungsplätzen in Dortmund.

In diesem Zusammenhang sieht die CDU-Fraktion auch die Situation bei den Plätzen im Bereich der offenen Ganztagsschulen (OGS). Hier kommt es bei der Platzvergabe bisweilen zu späten Rückmeldungen von Seiten der Träger an die Eltern. Auch hier ist es wünschenswert, konkrete, einheitliche Rückmeldefristen festzulegen, bis zu denen die Eltern spätestens eine Information bekommen sollen, ob für ihr Kind ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht oder nicht.

Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Träger des OGS-Angebotes einzuwirken, um einen möglichst um Wochen deutlich früheren und einheitlichen Rückmeldetermin zu erreichen….

Herr Barrenbrügge erklärte, dass der o. g. Antrag einen Schreibfehler enthalte, es muss heißen „OGS-Platz“ und nicht Kindergartenplatz.

Da der Fachbereich Schule für die Vergabe von OGS-Plätzen zuständig ist, wird der Antrag an den Schulausschuss überwiesen.



zu TOP 4.2
Beschwerdemanagment und Ombudsstelle
Stellungnahme der Verwaltung v. 12.05.2022
(Drucksache Nr.: 24565-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.05.2022 vor:

…zur Anfrage der CDU-Fraktion erkläre ich wie folgt:
Zu 1) Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung eines Beschwerdemanagements
im Dortmunder Jugendamt?
Aktuell ist im Jugendamt eine Planstelle u.a. für die Koordination der Gremienvorlagen sowie
für alle eingehenden Beschwerden eingerichtet. Eine inhaltliche Weiterentwicklung konnte
innerhalb dieser Stellenressourcen bislang nicht realisiert werden und ist zuletzt vor dem Hintergrund der sich entwickelnden SGB VIII-Reform zunächst zurückgestellt worden. So wird i.S. § 9 a SGB VIII angestrebt, das Beschwerdemanagement zukünftig um eine zusätzliche Planstelle zu erweitern. So soll sichergestellt werden, dass jungen Menschen und ihren Familien zur Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe eine Anlaufstelle innerhalb des Jugendamtes Dortmund angeboten werden kann. Ziel ist es, eine neue Kommunikationsstruktur zwischen Bürger*innen und dem Jugendamt zu entwickeln und vor allem die sozialpädagogisch geprägten Ideen und Beschwerden zielgerecht zu bewerten und zu koordinieren. Eine Weiterentwicklung des Beschwerdemanagements soll dann in einem sich anschließenden Schritt und unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Stelle erfolgen.
Zu 2) In welcher Form werden Kritik und Beschwerden derzeit beim Jugendamt aufgegriffen und behandelt?
Beschwerden und Kritik werden häufig direkt gegenüber dem Jugendamt zum Ausdruck gebracht, können aber auch bspw. über das gesamtstädtische Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingehen. Es wird seitens des Jugendamtes bewusst auf vielfältige Kommunikationswege gesetzt, um eine hohe Akzeptanz und Erreichbarkeit für die Beschwerdeführer*innen sicherzustellen.
Die Prüfung eingehender Beschwerden erfolgt dabei stets im unmittelbaren Austausch mit
den berührten Arbeitsbereichen. So kann den Hinweisen auf mögliche Fehlentwicklungen
unter Beteiligung der verantwortlichen Fachkräfte qualifiziert nachgegangen und bei tatsächlichen Missständen frühzeitig eine individuelle Lösungsmöglichkeit erarbeitet werden. Das Beschwerdemanagement ergänzt so auf „Impuls von außen“ als eine Form der zusätzlichen Organisationsberatung die Bestrebungen, das Jugendamt kontinuierlich fachlich-inhaltlich weiterzuentwickeln und dabei auch die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und deren Familien zielgerichtet zu berücksichtigen.
Zu 3) Gibt es ein standardisiertes Beschwerdemanagement-Verfahren im Jugendamt?
Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht?
Das Jugendamt richtet sich bei eingehenden Dienstaufsichtsbeschwerden nach den gesamtstädtischen Verfahrensstandards.
Alle übrigen Beschwerden werden an zentraler Stelle bearbeitet. Die Beschwerdeführer*innen erhalten über den Eingang ihrer Beschwerde/Kritik eine Mitteilung und werden nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informiert. Bei aufwendigen und zeitintensiven Prüfungen ergeht eine Zwischenmitteilung. Die inhaltliche Bewertung der Eingaben und die Fertigung von Stellungnahmen obliegt der Verantwortung der zuständigen Fachabteilungen.
Über Eintragungen in eine Datenbank können mögliche Häufungen von Beschwerden zu
gleichgelagerten Sachverhalten sowie mögliche Schwachstellen in der Organisation des Jugendamtes frühzeitig erkannt und aus diesen Erkenntnissen Veränderungsbedarfe ermittelt
werden.
Zu 4) Hat sich die grundsätzliche Haltung der Verwaltung zur Einrichtung einer Ombudsstelle beim Dortmunder Jugendamt seit 2019 geändert?
Nein, die Notwendigkeit der Einrichtung einer Ombudsstelle wird auch in 2022 dem Grunde
nach weiterhin gesehen. Diesbezügliche Gespräche mit dem Ombudschaft Jugendhilfe NRW
e. V. haben im Rahmen der Coronapandemie pausiert und wurden zuletzt wieder aufgenommen.
Es wird der Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung noch im Laufe
dieses Jahres angestrebt…..

Frau Göbel äußerte den Wunsch, dass der JAEB in die Ombudsstelle einbezogen werden möchte.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass es noch Abstimmungsprozesse gebe, es aber vorgesehen sei, Träger mit einzubeziehen.

Auf die Frage von Frau Beckmann zu Antwort 3, wer genau bei der Beschwerde zuständig sei und das Controlling übernehme, antwortete Frau Frenzke-Kulbach, dass momentan die Beschwerden in den einzelnen Bereichen, von den Bereichsleitungen bearbeitet und controlled würden. Der Bereich Beschwerdemanagement würde konzeptionell neu aufgestellt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Trägerauswahlverfahren für Träger von neuen Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung v. 05.05.2022/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23848-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2022 vor:

….Beantwortung der Anträge der Fraktion B`90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zur
Anlage 2 (Kriterienkatalog/Bewertungsmatrix) der Vorlage zum Trägerauswahlverfahren
für Träger von neuen Kindertageseinrichtungen, DS Nr.: 23848-22
Sehr geehrte Frau Spaenhoff,
die mündlichen Anträge der o. g. Fraktionen beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Mündlicher Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen Anlage 2, Punkt 1 „Der Träger
ist in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen“ –
Gewichtung Kriterium ändern von 1 auf 2 mit rechtlicher Prüfung der Änderung
auf 3.
Die Änderung der Gewichtung des Kriteriums „Der Träger ist in einem Spitzenverband
der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen“ auf 3 wurde rechtlich geprüft. FB 30 hat das
vorgenannte Kriterium bereits auf Wunsch des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie im Jahr 2019 geprüft und hat erneut folgendes mitgeteilt:
„Nach nochmaliger eingehender Prüfung der Anfrage verbleibt FB 30 bei seiner
bisherigen Stellungnahme vom 19.02.2021. Im Ergebnis ist nochmals festzuhalten, dass
die Kriterien für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in § 75 SGB VIII
abschließend normiert sind. Die Angehörigkeit zu einem Spitzenverband der freien
Wohlfahrtspflege gehört nicht dazu. Ein Hinweis auf die Möglichkeit des Anschlusses an
einen solchen Verband kann erfolgen, die Zugehörigkeit des Anschlusses an einen solchen
Verband kann jedoch nicht als zwingendes Auswahlkriterium verlangt werden.“
Die Gewichtung des Kriteriums „Der Träger ist in einem Spitzenverband der freien
Wohlfahrtspflege angeschlossen“ wird seitens des Jugendamtes von 1 auf 2 geändert. Der
Hinweis zur Möglichkeit des Anschlusses an einem Spitzenverband wird mit
aufgenommen.
Der Ratsbeschluss vom 08.10.2020, DS Nr.: 16368-19, schließt bei einer fehlenden
Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband die Übernahme des Trägeranteils (100 %-
Förderung) aus.
2. Mündlicher Antrag der CDU-Fraktion Anlage 2, Punkt 3.4 „Bereitschaft flexible /
erweiterte Öffnungszeiten anzubieten“ – Gewichtung Kriterium ändern von 1 auf
2.“
Das Jugendamt hat die Gewichtung des Kriteriums „Bereitschaft flexible / erweiterte
Öffnungszeiten anzubieten“ von 1 auf 2 geändert….


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.4
Musik- und Tanzveranstaltungen für Jugendliche und Heranwachsende
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25045-22)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25045-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme zum TOP der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

Das Jugendamt der Stadt Dortmund und der Dortmunder Nachtbeauftragte werden damit beauftragt, gemeinsam ein Konzept für zielgruppengerechte Musik- und Tanzveranstaltungen für Jugendliche und Heranwachsende zu entwickeln und dem AKJF spätestens möglichst in seiner Sitzung am 23. November 2022 vorzulegen.

Bei der Ausarbeitung des Konzeptes sollen die Potentiale der städtischen Infrastruktur ebenso berücksichtigt werden, wie die sich aus § 5 des Jugendschutzgesetzes ergebenden besonderen Möglichkeiten für die anerkannten Träger der Jugendhilfe.

Außerdem sollen bei der Ausarbeitung des Konzeptes folgende Aspekte Berücksichtigung finden:


- Tanz-/Discoveranstaltungen in städtischen Jugendfreizeitstätten

- Tanz-/Discoveranstaltungen im FZW

- Kooperationsmöglichkeiten mit externen Partnern und Trägern anerkannter Jugendhilfeeinrichtungen

- Entwicklung von kostengünstigen Veranstaltungen


Begründung:

Erfolgt ggf. mündlich……


Herr Barrenbrügge erklärte, dass es viele städtische Liegenschaften mit Potenzial gebe und es müsste geschaut werden, was die jungen Menschen wollen und was umzusetzen sei. Seine Fraktion habe mit dem Nachtbeauftragten gesprochen, der bereit wäre an dem Konzept mitzuarbeiten, da die Nachbarstädte da mehr anbieten würden und er für Dortmund mehr Potenzial sehe.

Die Vorsitzende regte an, den Antrag dahingehend zu verändern, dass bei dem Zeitziel aus dem „spätestens“ ein „möglichst in seiner Sitzung…“ würde.

Frau Gövert unterstützt den Antrag, hofft aber, dass in dem Konzept so nicht mehr zeitgemäße Begriffe wie Disco nicht verwendet würden.

Herr Schmidtke-Mönkediek signalisierte ebenfalls Zustimmung.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach wies darauf hin, dass der Ausschuss im letzten Jahr beschlossen habe, für die Jugendfreizeitstätten ein Qualitätskonzept aufzulegen, um zu klären, wie die JFS zukünftig aufgestellt würden um attraktiv zu sein. Da der Auftrag eines Gesamtkonzeptes bereits bestehe, schlug sie vor, diesen Antrag dabei mit aufzunehmen, da es nicht ratsam wäre, ein Parallelkonzept zu entwickeln.

Frau Beckmann wies darauf hin, dass es auch Menschen mit Behinderung gebe, die gerne tanzen und z.B. bei barrierefreien Einrichtungen wie u.a. das FZW dies entsprechend zu bewerben. Sie bat darum, bei der Konzepterstellung Kontakt zu Institutionen aufzunehmen, die bereits solche Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen durchführen.

Herr Barrenbrügge ergänzte, dass es nicht nur um städtische Jugendfreizeitstätten gehe, sondern man neue Wege gehen sollte, was auch Kooperationen mit anderen Trägern, an externen Orten bedeuten könnte.

Herr Gernhardt erklärte, dass in den Jugendfreizeitstätten bereits Abendveranstaltungen stattfänden, die auch gut angenommen würden. Dass Kinder und Jugendliche mitentscheiden, was angeboten würde, findet er auch wichtig.

Frau Frenzke-Kulbach bat um Klarstellung, ob ein Konzept gewünscht sei, was umfangreich sei, oder eine pragmatische Erstellung einer Angebotsstruktur, auch mit anderen Veranstaltern, unter Berücksichtigung der Wünsche der jungen Menschen.

Herr Barrenbrügge möchte sich nicht am Begriff festhalten, die Intention des Antrages sei, Optionen für junge Menschen zu bieten, zu hören was sie wollen um in Kooperation mit dem Nachtbeauftragten Angebote zu schaffen.

Frau Kaiser findet, dass dies Aufgabe der AG´78 in den Stadtbezirken sei, wo umfangreich darüber gesprochen würde was es an Angeboten gebe und was in den Einrichtungen umgesetzt werden soll. Auch müsste die Altersgruppe genauer definiert werden.


Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie beschließt einstimmig den oben genannten Antrag (mit Änderung fett und gestrichen).



zu TOP 4.5
Sommerferienprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25048-22)
Hierzu: Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25048-22-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vor:

…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses eine Übersicht über die geplanten städtischen Sommerferienaktionen für Kinder und Jugendliche zu geben.
2) Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in Vorgriff auf das Konzept der Familienkarte dafür Sorge zu tragen, dass auch in diesem Jahr in den Sommerferien der Besuch des Dortmunder Zoos sowie des Westfalenparks für Kinder, Schüler*innen und junge Erwachsene aus Dortmund in Ausbildung/Studium bis einschließlich 27 Jahren kostenlos ist.
3) Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen eines ganzjährig freien Eintritts in den Westfalenpark und den Zoo ab 2023 für
a. Dortmunder Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
b. Dortmunder Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung/ Studium bis einschließlich 27 Jahren
zu ermitteln und dem Ausschuss das Ergebnis in seiner Sitzung im September vorzulegen.
Begründung:
Bereits in den Sommerferien 2021 ist der Besuch des Dortmunder Zoos und des Westfalenparks für alle Kinder und Jugendliche kostenlos gewesen. Hintergrund waren dabei die vorherigen monatelangen gravierenden Einschränkungen die Corona-Pandemie. Die Sommerferien boten zum ersten Mal nach langer Zeit die Möglichkeit, wieder Unbeschwertheit, Begegnung und soziale Teilhabe zu erfahren. Das Angebot ist dabei auf eine große Resonanz gestoßen.

In diesem Jahr spielen die Corona-Auswirkungen nur noch eine untergeordnete Rolle. Stattdessen haben viele Familien mit den immensen inflationären Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Lebensmitteln zu kämpfen. Immer mehr Familien /Alleinerziehende mit Kindern haben deshalb aktuell immer weniger Geld zu Verfügung. Das hat für viele Betroffene auch Auswirkungen auf eventuelle Urlaubspläne. Es ist deshalb davon auszugehen, dass noch mehr Kinder und Jugendliche als normalerweise ihre Ferien in Dortmund verbringen werden. Der kostenlose Eintritt in Zoo und Westfalenpark auch in den diesjährigen Ferien wäre dabei eine wahrnehmbare Unterstützung. …..

In den Beratungen zum Haushalt 2022 hat der Rat auch die Konzeptentwicklung einer Familienkarte beschlossen. Hier könnten perspektivisch der freie Eintritt in den Zoo und den Westfalenpark für Kinder und Jugendliche integriert werden. Deshalb ist es sinnvoll, für eventuelle politische Beschlüsse die finanziellen Auswirkungen einer entsprechenden Regelung für Kinder und Jugendliche zu ermitteln. …..


Des Weiteren liegt dem Ausschuss folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschuss-Sitzung eine Übersicht der städtischen Sommerferienaktionen vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den kostenlosen Eintritt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium in Westfalenpark und Zoo in den Sommerferien 2022 an den mit Personal besetzen Eingängen zu ermöglichen. Der kostenlose Eintritt soll dabei für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne weiteren Nachweis und für junge Erwachsene mit einem Studierendenausweis oder einer formlosen Ausbildungsbescheinigung ermöglicht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen eines ganzjährig freien Eintritts in den Westfalenpark und den Zoo ab Januar 2023 für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene in Ausbildung und Studium zu prüfen. Das Ergebnis soll dem AKJF und AKSF im September 2022 vorgelegt werden.
Begründung:
Die vielfältigen Angebote im Westfalenpark und im Dortmunder Zoo sind für Kinder- und Jugendliche eine besondere Attraktion. In diesem Jahr spielen die Corona-Auswirkungen nur noch eine untergeordnete Rolle. Stattdessen sind viele Familien durch die stark steigenden Preise belastet und haben immer weniger Geld zur Verfügung. Das hat für viele Betroffene auch Auswirkungen auf eventuelle Urlaubspläne. Es ist deshalb davon auszugehen, dass noch mehr Kinder und Jugendliche als normalerweise ihre Ferien in Dortmund verbringen werden. Um den Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien 2022 attraktive Anlaufpunkte zu bieten, soll daher der Eintritt für Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene in den Westfalenpark und den Zoo kostenlos sein. Dies erweitert die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, unabhängig vom eigenen oder elterlichen Geldbeutel. Der freie Eintritt auch für den Dortmunder Zoo würde das Angebot nochmal ausweiten und abwechslungsreiche Ferien ohne hohe Kosten möglich machen.

Die weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich…..


Herr De Marco erläuterte, dass letztes Jahr durch einen Antrag im Rat, mit rot/grüner Mehrheit, freier Eintritt für bis 25jährige für den Westfalenpark und Zoo in den Ferien ermöglicht wurde. Damit wurde laut Parkleitung Westfalenpark eine Zielgruppe erreicht, die den Park sonst nicht besucht. Aus diesem Grund habe seine Fraktion im AKSF erneut den freien Eintritt für diese Ferien gefordert und dies wurde mit Hinweis auf die Familienkarte, die noch nicht existiert, abgelehnt. Daher sei es ihm unverständlich, dass es jetzt einen gemeinsamen Antrage CDU/B´90 Die Grünen gebe, der fast identisch zum SPD-Antrag sei. Auch stimme der gemeinsame Antrag nicht mit den Forderungen der Jusos und der Grünen Jugend überein, die einen Wegfall der Altersgrenze von 27 Jahren befürworte und es sollte keine Beschränkung nur für Dortmunder geben. Da der SPD-Antrag seiner Meinung nach der weiterreichende sei, bat er diesen als erstes abstimmen zu lassen.

Die Vorsitzende merkte an, dass die Entscheidung welcher Antrag der weiterreichende sei, der Vorsitzenden obliegt. Das Ferienprogramm liegt als Tischvorlage vor, damit sei der Punkt 1 der Anträge erledigt und der Punkt 2 müsste bei Zustimmung zum Beschluss an den Rat weitergeleitet werden.

Frau Gövert erklärte, dass der AKSF nicht für Sommerferienangebote zuständig sei. Grundsätzlich sei es gut Familien zu unterstützen und junge Menschen, die unabhängig von den Familien Freizeitangebote nutzen können. Die Altersbegrenzung von 27 Jahren habe man gewählt, da dies die Grenze sei, bis zu der der AKJF laut SGB VIII zuständig ist.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die Anträge ähnlich wirken, jedoch wolle der SPD-Antrag allen jungen Menschen aus dem Umland den Eintritt erlassen und er fragt sich, ob das der richtige Ansatz sei, mit den begrenzten städtischen Mitteln umzugehen. Die Intention des gemeinsamen Antrages mit den Grünen sei, den jungen Dortmunder Bürger*innen eine Ermäßigung zu ermöglichen, das sei ein Unterschied, sowohl monetär als auch in der Haltung.

Herr De Marco stellte fest, dass der Fachausschuss für den Westfalenpark und Zoo der AKSF sei. Was die Altersgrenze von 27 Jahren betrifft, gab er zu bedenken, dass es je nach Lebensbiographie auch junge Menschen gebe, die älter seien und trotzdem in Ausbildung mit knappem Budget. Da diese Gruppe nicht sehr groß sei, sollte man sie nicht ausschließen.

Herr Schmidtke-Mönkediek findet den von Herrn Barrenbrügge erläuterten Unterschied der Zielgruppe wichtig. Den Prüfauftrag in beiden Anträgen finde seine Fraktion wichtig, da sie Sorge um den Haushalt habe. Die Punkte 2. der Anträge würde er, auch wenn er das Ansinnen verstehe, wegen des Haushaltes ablehnen müssen. Bei Gesamtabstimmung der Anträge würde er die Anträge ablehnen.

Die Vorsitzende gab zu Bedenken, dass junge Menschen, die hier studieren oder eine Ausbildung beginnen, aber nicht hier wohnen ihren Freunden gegenüber, bei Besuchen der Anlagen, benachteiligt wären.

Frau Gövert findet, dass der letzte Punkt des Antrages ein Prüfauftrag sei, in den man das weitergehende mit einbeziehen könne. Die Altersgrenze bei dem Punkt 2 sei schwierig und sie schlug vor, das bei ihrem Antrag zu integrieren und einen gemeinsamen Antrag daraus zu machen, um zusammen eine gute Lösung für Kinder und Jugendliche zu finden.

Herr Schmidtke-Mönkediek fragte zum Verfahren, wie man mit den beiden Anträgen umgehe, da das Thema für die morgige Sitzung des Rates nicht auf der Tagesordnung sei.

Die Vorsitzende antwortete, dass bei Beschluss eines Antrages, dieser an den Rat überwiesen würde und morgen im Wege der Dringlichkeit auf die TO genommen werden könnte.

Herr De Marco erklärte, in Bezug auf die Aussagen der Vorredner zur Altersgrenze und zum Haushalt, dass der Punkt 2. des Antrages sich nur auf den Zeitraum der Sommerferien beziehe und er bat darum, dem auch für ältere, in Ausbildung befindliche junge Menschen, die sich das sonst nicht leisten könnten zuzustimmen.

Die Vorsitzende stellte fest, dass sie grundsätzlich Annäherung wahrgenommen habe und fragte ob eine Unterbrechung zur gemeinsamen Absprache gewünscht sei. Das dies nicht der Fall war, folgte sie der Ausführung von Herrn De Marco und ließ zuerst den Antrag der SPD-Fraktion (Punkt 2.und 3., da das Ferienprogramm als Tischvorlage vorlag) abstimmen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (7 Ja SPD,Linke+,Jugendverbände, Fr. Düwel / 5 Nein,CDU, Frau Schütte-Haermeyer, Herr Gehrmann, FDP/ 2 Enthaltungen B`90/ Die Grünen) die Punkte 2 und 3 des obigen Antrages der SPD-Fraktion und überweist ihn an den Rat der Stadt Dortmund.



zu TOP 4.6
StreetArt Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25051-22)
Die SPD-Fraktion zieht den Vorschlag zur TO zurück.



zu TOP 4.7
Bolzplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24594-22-E2)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Bolzplätze
Anfrage zur TO (Fraktion B’90 / Die Grünen)
Drucksache Nr.: 34594-22-E1
Tagesordnungspunkt 4.5 zur Sitzung am 11.05.2022
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu den Fragen der Fraktion B’90 Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie viele in der Verantwortung des Jugendamtes betriebene Bolzplätze gibt es aktuell an welchen Stellen in der Stadt?
Das Jugendamt ist aktuell für 82 Bolzplätz zuständig.
Stadtbezirk Anzahl m²


2. Welche Materialen sind bei der Erstellung der Bolzplätze verwendet worden?
Der Großteil der Bolzplätze wurde seinerzeit mit Dolosand oder Rotgrand als Spielflächenbelag gebaut.
3. Auf wie vielen der Bolzplätze ist dabei Granulat verwendet worden?
Nach Kenntnisstand des Jugendamtes werden neue Kunstrasenplätze im Anlagenbereich Bolzplätze immer mit Sand verfüllt.
4. Wie viele der Bolzplätze stehen zur Sanierung an?
Derzeit stehen 4 Bolzplätze zur Sanierung an:
· Burgholzstr. als Kunstrasenplatz – Die Anlage ist im Bau.
· Stollenstr. als Multifunktionsplatz mit EPDM-Kunststoffbelag (ähnlich dem frühern Tartanbelag) im Bau.
· Westhusenerstr. nach Beschlusserhöhung Kunstrasen und Mehrfeldspielfeld mit EPDM Belag.
· Müllerstr./ Roßbachstr. Ein Angebot zur Sanierung des Kunstrasens liegt dem Grünflächenamt und dem Vergabeamt zur Beauftragung vor.
5. Welche Pläne hat die Verwaltung hinsichtlich des Austauschs von Granulat als Füllmaterial?
Hierzu ist der Fachbereich 63 Grünflächenamt angefragt worden.
Eine Rückmeldung steht noch aus.
6. Gibt es Pläne für neue Bolzplätze? Wenn ja, wo?
Aktuell gibt es Pläne für eine neue Bolzplatz / Multifunktionssportfläche im Rahmen der IGA Planungen in Do-Huckarde.
7. Ist gewährleistet, dass bei der Erstellung neuer Bolzplätze bzw. der Sanierung von Bolzplätzen zukünftig auf Granulat als Füllmaterial verzichtet wird?
Bei Neuanlagen oder Sanierungen von Bolzplätzen wird auf Gummigranulat als Verfüllmaterial verzichtet. Nach Stand der Technik wird Kunstrasenbelag mit Sand verfüllt und dies bei der Auftragserteilung berücksichtigt…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

-Unbesetzt-




Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 19:02 Uhr.





Spaenhoff Dr. Tautorat Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin