Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 06.07.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Markus Neuhause – StA 21/FBL
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Christoph Struß – 1/GB II
Klaus Burkholz – 51/FBL
Martin Krieg – 66/3
Mario Niggemann – 70/BL
Dietmar Poth – 8/KB
Sigrid Müller – 68/BL
Daniel Kunstleben – 57/FABIDO
Bernd Kruse – 52/GF
Bettina Pesch – 42/GfD
Daniel Buess – 42/GfD
Joachim Fröchtling – 8/GF SV
Thomas Heimburger – 5/Dez
Dr. Christian Falk – 70/BL
Jürgen Krause – 1/OB

3. Gäste:


./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 06.07.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017


2. Finanzen

2.1 2. Managementbericht 2017
Kenntnisnahme

2.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07516-17-E1)

2.3 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07305-17-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07305-17-E3)

2.4 Schulgirokonten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07375-17)

2.5 Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleiches /
hier : Aufstockung des Kommunalinvestitionsfonds um weitere 3,5 Mrd. € für die Schulinfrastruktur in den Städten

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08232-17)
2.6 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07133-17)

2.7 Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07978-17)

2.8 Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 bis 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07471-17)

2.9 Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

2.10 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

2.11 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05931-16)

2.12 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07448-17)

2.13 Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07949-17)

3. Beteiligungen

3.1 Deutsches Fußballmuseum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07877-17-E1)

3.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07509-17)

3.3 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-17)

3.4 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-17)

3.5 Jahresabschluss 2016 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07884-17)

3.6 Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06551-16)

3.7 Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08013-17)

3.8 Werkstattumbau Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08023-17)

3.9 Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08218-17)

3.10 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-17)

3.11 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08238-17)

4. Liegenschaften

4.1 Haus Wenge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08317-17)

4.2 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund sowie Ergebnisse der Prozessbegleitung durch eine externe Gutachterin zur Optimierung der bei der Stadt Dortmund vorhandenen Steuerungsmodule im Rahmen des Portfoliomanagements
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08031-17)


5. Sondervermögen

5.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2016.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07876-17)

5.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Investitionen in das EMV - Labor

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-17)

6. Sonstiges

6.1 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

6.2 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

6.3 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)


6.4 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08093-17)

Die Sitzung wird von dem stellv. Vorsitzenden - Rm Herr Düdder - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift Frau Heidkamp benannt.

zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Sachstand und Angelegenheiten der DSW21 Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08217-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.12 behandelt.

Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-17)


Die Angelegenheit wird unter TOP 4.3 behandelt.

Weiterhin bittet die CDU-Fraktion, folgende Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Wettbürosteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08393-17)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08393-17-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.14 behandelt.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 wird genehmigt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
6. 2. Managementbericht 2017
(Drucksache Nr.: 07988-17-E1)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) präsentiert den 2. Managementbericht 2017 (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
7. Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07516-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
8. Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07305-17-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07305-17-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (siehe auch Sitzung 24.05.17, TOP 2.3) vor:
im Rahmen der Erörterung der Stellungnahme in der Sitzung am 24.05.2017 wurde darum
gebeten, zu den unter Punkt 6 genannten Konfliktfällen ergänzend über die bisher
angefallenen Mitarbeiterstunden zu informieren. Stadtentwässerung Dortmund und
Tiefbauamt haben sich damit befasst und ich kann Ihnen heute folgende Informationen dazu
geben:

Es treten derzeit verschiedenste Konflikte mit privaten Anschlussleitungen im öffentlichen
Raum auf, die auch entsprechend unterschiedlich bearbeitet werden. Dazu gehören zum
Beispiel:

- Verwurzelung durch Straßenbegleitgrün und andere städtische Bäume:
Hier liegt die federführende Sachbearbeitung beim Tiefbauamt. Müssen die durchwurzelten
Hausanschlussleitungen saniert werden, stimmt das Tiefbauamt mit der Stadtentwässerung
Dortmund einen entsprechenden Sanierungsvorschlag ab. Im Jahr 2016 lag der Zeitaufwand
dafür geschätzt bei 420 Stunden.

- Tagesbruch durch private Hausanschlussleitung:
Wenn der Tagesbruch tatsächlich durch die private Leitung entstanden ist, begleitet die
Stadtentwässerung Dortmund diese Sachverhalte. Hier lag der geschätzte Zeitaufwand bei ca.
160 Stunden im Jahr 2016.

Zur Bearbeitung der voran genannten Konfliktfälle werden für die Zukunft ca. 730 Stunden
prognostiziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
9. Schulgirokonten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07375-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die Drucksachen-Nummer 06321-16-E2 „Schulgirokonten“ weist aus, dass im Jahr 2015 insgesamt 4.938.782,72 Euro auf den Schulgirokonten der Dortmunder Schulen in das nächste Jahr übertragen worden sind. Angesichts der Haushaltslage der Stadt ist das ein Zustand, der so durchaus Nachsteuerungsbedarf mit sich bringt.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass die Schulgirokonten besser abgewickelt werden im Sinne einer bedarfsgerechten Zuweisung der Finanzmittel, um so die Überträge in das nächste Jahr möglichst zu minimieren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt folgende mündliche Stellungnahme:
Man befinde sich mitten in Abklärungsprozessen zu den Verfahrensweisen über die Schulgirokonten. Die Tendenz gehe dahin, die Verfügbarkeit dieser Schulgirokonten und ihre Disposition über Schulsekretariate und Schulleitungen perspektivisch viel stärker einzuschränken. Zuerst einmal seien die Schulleitungen schriftlich dazu angehalten worden, ein Regelwerk mitzutragen, wonach sie nach der aktuellen Situation sorgsamer und verantwortungsbewusster und auch haftend mit den Girokonten umzugehen haben. Das sei mit Gegenzeichnung erfolgt und somit die Verantwortung auch zur Person verankert. Zum anderen sei man zusammen mit dem Schulverwaltungsamt, dem Personal- und Organisationsamt, dem Rechnungsprüfungsamt und der Kämmerei in der Umgestaltung des Verfahrens. Zum späten Herbst werde das neue Prozedere dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Bis dahin gelte die Interimslösung. Erschwerend komme hinzu, dass Frau Raddatz-Nowack im Moment nicht als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen könne.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die fast 5 Mio. €, die auf den Schulgirokonten seien und ins nächste Jahr übertragen worden seien, den Schulen zum Ausgeben zur Verfügung stünden oder nur für bestimmt Projekte zu Verfügung stünden.

Herr Stüdemann erklärt, dass es sich um zwei Phänomene handele. Das eine sei, dass Geld für Ausstattungsgegenstände des Schulbetriebes angesammelt worden seien, die andere sei, dass Umleitungssysteme für das Geld erfunden worden seien, die nicht so vorgesehen waren. Ein Stück der dezentralen Zuständigkeit werde deshalb in die zentrale Bearbeitung des Schulverwaltungsamtes zurückgeführt. Diese zentrale Bearbeitung müsse aber ohne großen Aufwand aufgestellt werden. Das Geld bleibe bei den Schulen.
Er gibt noch den Hinweis, dass auch andere Städte in Nordrhein-Westfalen ähnliches erlebt hätten.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es schon Erkenntnisse gäbe, welchen Effekt das bei den Übertragungen haben werde.

Herr Stüdemann erläutert, dass nicht immer ganz klar gewesen sei, wofür dieses Geld angesammelt wurde. Es habe durchaus Schulen gegeben, die angenommen hätten, dass z. B. bei einer Renovierung Schulmöbel davon angeschafft werden müssten. Das sei aber Sache des Schulträgers.
Grundsätzlich sei das Geld aber für Lernmaterialien und Unterrichtsbegleitende Maßnahmen heranzuziehen.

Herr Rettstadt halte es für wichtig, dass das Geld den Schulen erhalten bleibe. Er sei aber auch bei der Nutzung der Gelder für maximale Freiheit.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, ob es strafrechtliche Belange gäbe oder ob das ausgeschlossen sei.

Herr Stüdemann teilt mit, dass das soweit er weiß, ausgeschlossen sei. Er habe sich um Uninformiertheit gehandelt und nicht um bösen Willen.

zu TOP 2.5
10. Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleiches /
11. hier : Aufstockung des Kommunalinvestitionsfonds um weitere 3,5 Mrd. € für die Schulinfrastruktur in den Städten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08232-17)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08232-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
der Bundestag hat am 01.06.2017 in dritter Lesung die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen beschlossen. Als weitere Bestandteile des entsprechenden Gesetzespakets wurden u.a. die Förderung der Bildungsinfrastruktur in den Kommunen auf den Weg gebracht.
So wird der bestehende Kommunalinvestitionsfonds um ein zweite Tranche in gleicher
Höhe von 3,5 Mrd.€ ausgestattet.
Durch die Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c GG neu) wird der Bund berechtigt, den
Ländern zukünftig Mittel zur Förderung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen
bereitzustellen.
Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Länder erfolgt wie bisher zu je einem Drittel
nach Einwohnerzahl, Kassenkrediten und Anzahl der Arbeitslosen.
So entfallen auf NRW zusätzlich rund 1,1 Mrd.€ aus dieser Aufstockung des Sondervermögens.
Die Verteilung dieser Mittel innerhalb von NRW ist noch nicht geregelt.
Eine inhaltliche Verständigung ist dementsprechend der Verwaltungsvereinbarung und
somit den weiteren Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Landesregierungen
vorbehalten.
Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von
Schul-gebäuden sowie Horten u.ä. einer Schule zugeordneten Einrichtungen. Der Begriff
der Erweiterung ist nicht im Sinne einer Kapazitätsausweitung zu verstehen (steigende
Schülerzahlen), sondern alleine im Sinne einer funktionalen Erweiterungen (z.B. zusätzliche
Fachklassenräume). Ersatzneubauten sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Nicht förderfähig sind interne Planungskosten der Kommunen, obwohl deren Finanzierung
gerade für die Adressaten des Programmes, nämlich finanzschwache Kommunen, eine
besondere Herausforderung darstellt.
Das Förderprogramm sieht zwingend eine vollständige Abnahme der geförderten Investitionen
bis zum 31.12.2022 sowie eine vollständige Abrechnung bis zum 31.12.2023 vor.
Es ist gesetzlich fixiert, dass die Förderung im Rahmen einer nicht näher definierten „Projektförderung“ erfolgt. Dies könnte bedeuten, dass Maßnahmen, für die eine Kommune
Fördermittel erhalten möchte, vorab bei einer entsprechenden Landesstelle notifiziert werden
müssen und die Förderfähigkeit in der einen oder anderen Form bestätigt werden
muss.
Bereits jetzt ist erkennbar, dass ein starkes Interesse des Bundes darin besteht, den Kreis
der Empfängerkommunen möglichst klein zu halten.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und
Abstimmung :

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt die Beschlüsse
des Bundestages hinsichtlich der zusätzlichen Mittel für die kommunale
Bildungsinfrastruktur.
Der Bund kommt damit seinen Ankündigungen nach, finanzschwache Kommunen
bei erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich auf die Umsetzung dieses zusätzlichen
Investitionsprogrammes rechtzeitig einzustellen.
Leider lassen die Bundesmittel keine Abrechnung von Personalkosten zu.

2. Der Fachausschuss stellt fest, dass der Bund damit seine Verantwortung zur Abmilderung
regionaler Disparitäten bzw. deren Folgen endlich anerkennt.
Der Fachausschuss erwartet weiterhin, dass der Bund sich auch bei der
Finanzierung anderer wichtigen, gesellschaftlichen Problemlagen engagiert und die
Kommunen entlastet.
Eine Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben durch den Bund z.B. bei der
Langzeitarbeitslosigkeit ist weiterhin dringend erforderlich.

3. Der AFBL unterstützt die Forderungen des Deutschen Städtetages nach einer möglichst
unbürokratischen Umsetzung der zusätzlichen Mittel für die Bildungsinfrastruktur.
Im Zuge der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung ist insbesondere das
Land gefordert, ähnliche Verteilungskriterien für NRW wie für die erste Tranche des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu finden.
Der AFBL erwartet, dass die Stadt Dortmund nochmal mindestens in der gleichen
Höhe von rund 76 Mio.€ von diesem Sonderprogramm profitiert.
Herr Grohmann (SPD-Fraktion) erläutert eingehend den Antrag seiner Fraktion und bittet um Unterstützung für das kommunale Projekt.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag gerne folgen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass auch er sich über Geld freue, das der Bund gebe. Aus seiner Sicht sei es dringend geboten, das Verbot, dass der Bund nicht in Bildung investieren könne, aufzuheben. Außerdem merkt er an, dass seine Fraktion den Antrag mittragen werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion den Antrag mittragen werde. Allerdings seien die Rahmenbedingungen aus seiner Sicht, auch beim Bund, nicht richtig gesetzt.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass auch ihre Fraktion diesem Antrag zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag ­­­­­­­­­­­einstimmig zu.

zu TOP 2.6
12. Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07133-17)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17 vor:
Herr Katsougris (CDU) stellt die Frage an die Verwaltung, warum die Schülerzahlen in
Dorstfeld niedriger sind als der Richtwert (Seite 4 der Vorlage) und ob ein Grund dafür sein
könnte, das Dorstfelder verzogen sind oder ihre Kinder auf Schulen ins Kreuzviertel schicken.
Nach seiner Beobachtung sind in Dorstfeld Auffangklassen, in Schulen im Kreuzviertel nicht.

Eine Mutter, die Kinder auf der Liebigschule hat, spricht in der Einwohnerfragestunde vor
und äußert ihre Sorge um den neuen Schulweg der Schüler und Schülerinnen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schließt sich dem an, ergänzt die Empfehlung um den
Aspekt der Schulwegsicherung und empfiehlt einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt,

a) die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) an den
Schulstandort „Harnackstr. 57-59“ (ehemalige Langermannschule) zum Schuljahr 2017/18
(01.08.2017),
b) die Erhöhung der Zügigkeit der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) auf
drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),
c) die Nutzung des durch die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische
Bekenntnisschule) freigezogenen Gebäudeteils am Standort „Essener Str. 7“ durch die
Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) und
d) die Erhöhung der Zügigkeit der Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule)
auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017).

e) die Untersuchung der Schulwegsicherung für den neuen Schulweg der Schüler und
Schülerinnen zum neuen Standort insbesondere der Überquerung der Querstraße und
Prüfung der Einrichtung einer Druckknopfampel für die Überquerung an der Ecke
Vinckestraße/Querstraße
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Empfehlung, einstimmig, folgenden ergänzten (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt,
a) die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) an den Schulstandort „Harnackstr. 57-59“ (ehemalige Langermannschule) zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

b) die Erhöhung der Zügigkeit der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

c) die Nutzung des durch die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) freigezogenen Gebäudeteils am Standort „Essener Str. 7“ durch die Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) und

d) die Erhöhung der Zügigkeit der Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017).
e) die Untersuchung der Schulwegsicherung für den neuen Schulweg der Schüler und
Schülerinnen zum neuen Standort insbesondere der Überquerung der Querstraße und
Prüfung der Einrichtung einer Druckknopfampel für die Überquerung an der Ecke
Vinckestraße/Querstraße

zu TOP 2.7
13. Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07978-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass ihm nicht ganz klar sei, wofür die zwei Stellen benötigt würden und wofür 106 T € ausgegeben werden müssen. Auch die Vorlage gäbe keinen Aufschluss.

Herr Suck (CDU-Fraktion) verweist auf die Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation, in der die Vorlage ausgiebig diskutiert worden sei. Seine Fraktion habe die Vorlage abgelehnt und werde auch heute der Vorlage nicht zustimmen. Die Notwendigkeit, diese Aufgabe in die kommunale Obhut zu übergeben, erschließe sich für seine Fraktion nicht.

Herr Struß (Fachbereich 1/Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft) erläutert, dass hinsichtlich der Finanzierung weitere Gespräche mit verschiedenen potentiellen Partner, Interessenten und Unterstützern geführt würden. Falls es bis Ende der Woche zu keinem positiven Abschluss gebracht werden könne, bestehe die Zusage der DSW21 als Backup zur Verfügung zu stehen und diese Mittel bereit zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik mit einem jährlichen Aufwand von 106.200,- € für zwei Jahre.
Die Finanzierung erfolgt über eine Förderung von 90 % durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/Engagement Global und von 10 % durch Drittmittel.

Die Stelle wird im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, Geschäftsbereich 1/III Agenda-Büro angesiedelt.

Der Rat beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen auf zwei Jahre befristeten Stelle.
zu TOP 2.8
14. Einsatz von muttersprachlichen Familienbegleiterinnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa für den Zeitraum 2017 bis 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07471-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob Zahlen vorliegen würden, die darstellten, wieviel durch den Einsatz der muttersprachlichen Familienbegleiterinnen gespart worden sei.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Menschen durch die Hilfe der Familienbegleiterinnen noch nützlichere Glieder der Gesellschaft würden. Ob sich das betriebswirtschaftlich rechne sei die Frage, aber emotional rechne sich das immer. Die Fortführung der Maßnahme müsse deshalb befürwortet werden.

Herr Rettstadt betont noch einmal, dass auch er davon überzeugt sei, dass es sich um ein gutes Projekt handele. Handfeste Zahlen müssten dennoch betrachtet werden, auch der Transparenz wegen.

Herr Bukholz (Fachbereichsleitung Jugendamt) erläutert, dass es nicht direkt mit Zahlen hinterlegt sei. Der sehr niederschwellige Einsatz spare auf der einen Seite Dolmetscher ein und auf der anderen
Seite sei festzustellen, ob daraus eine sozialpädagogische Familienhilfe folge. Wenn nur in einem Fall keine sozialpädagogische Familienhilfe folgen würde, können man schon 20 T€ im Jahr einsparen. Deshalb rechne sich der Einsatz aus Sicht des Jugendamtes auf jeden Fall.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung des Einsatzes muttersprachlicher Familienbegleiterinnen mit den bisher ausführenden Trägern und beauftragt die Verwaltung, entsprechende vertragliche Vereinbarungen für fünf Jahre zu treffen.

zu TOP 2.9
15. Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass sich ihm die Überschrift der Vorlage nicht ganz erschließe. Seiner Meinung nach bestrafe man durch die Vereinbarung über die Verwendung die offenen Ganztagsschulen und motiviere Geld auszugeben, wie es früher der Fall gewesen sei. Er bittet um ergänzende Erläuterung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion der Meinung sei, dass die Überschrift der Vorlage wenig mit dem Inhalt zu tun habe. Er fragt nach, mit welchen Dimensionen in den zukünftigen Haushalten gerechnet werden müsse, um den Ansprüchen zu genügen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es sich um 17 Mio. € per Anno handele und diese Größenordnung sei auch in Zukunft zu erwarten. Weiterhin geht er ausführlich auf den Sachverhalt ein.

Herr Taranczewski bedankt sich für die Ausführungen und gibt an, dass er diese Erläuterung in der Vorlage vermisse. Seine Fraktion jetzt aber zustimmen könne.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass die Vorlage im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gar nicht diskutiert und einstimmig empfohlen worden sei. Deshalb werde ihre Fraktion heute auch empfehlen.

Herr Taranczewski weist noch einmal darauf hin, dass es sich bei der Summe, wenn man sie auf die Schulen runter rechne, lediglich um knapp 27 T € handele.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit den Trägern des Offenen Ganztages eine Vereinbarung über die Verwendung der Rückstellungen zur Qualitätssicherung an Grund- und Förderschulen abzuschließen.
zu TOP 2.10
16. "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
17. Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
18. hier:
19. - Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
20. - Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017
hierzu-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2017
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Innenstadt Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.17:
Nach intensiver Diskussion fasst die Bezirksvertretung folgende Beschlüsse:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig die Ausschüsse, bzw. den Rat der
Stadt Dortmund zu bitten, die Empfehlung bzw. den Beschluss auf die Sitzung nach dem
19.09.2017 zu verschieben. Die Begründung ist, dass der in der letzten Sitzung der
Bezirksvertretung beschlossene „Runde Tisch“ wurde seitens der Fachverwaltung erst wenige
Tage vor der heutigen Sitzung angeboten und konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht
realisiert werden. Der Wunsch besteht aber weiterhin in diesem Stadium mit allen Beteiligten
ins Gespräch zu kommen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin einstimmig, bei Enthaltung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4):
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Ausschüsse und den Rat der Stadt Dortmund
ein Dialogverfahren ohne die Beschränkung (siehe Ratsvorlage vom 29.09.2016) in
Erwägung zu ziehen.
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.17:

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 07470-17-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Vorlage folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird durch folgende Formulierung ersetzt:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“

ABVG 27.06.2017:
Frau Uehlendahl informiert mündlich zur Vorlage mittels Powerpoint-Vortrag.

Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen regt an, den Personenkreis, der an dem Dialogverfahren teilnehmen soll vorher festzulegen.

Auf Vorschlag von Frau Uehlendahl einigt man sich darauf, dass die Verwaltung dieser Anregung nachkomme, indem sie die Festlegung des Personenkreises in bilateralen Gesprächen mit den Fraktionssprechern abstimmen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion einstimmig zu und empfiehlt demnach dem Rat der Stadt Dortmund, ebenfalls einstimmig, den folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.
3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.
4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“



Vorheriger Beschlusstext laut Verwaltungsvorlage:
1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und Abgas- Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.
Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1- Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des
Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.
4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu
Beirat der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.17:
Der Beirat stimmt der Vorlage mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltung unter
folgendem von ihm abgeänderten Beschlussvorschlag zu:

„1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten
Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und
Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des
„B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis
zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte
vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des
Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro
verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-
Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur
Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der
Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen
Beteiligung der Öffentlichkeit zu.“

Unter dem o.g. Abstimmungsverhältnis beschließt der Beirat zudem die Favorisierung einer Lösung unter dem weitgehenden Erhalt der Bäume, der Förderung des Umweltverbundes, der Barrierefreiheit sowie der Reduzierung der Schadstoffbelastung.

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost (BV Innenst.-Ost) vom
27.06.2017:
siehe oben

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
27.06.2017:
siehe oben

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.06.2017:
siehe oben

AUSW, 05.07.2017:

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zum Eintritt in das Dialogverfahren unterstütze. Die o.a. Empfehlungen der BV Innenst.-Ost und des BuNB erhebe er zum Antrag, da beide sich dafür ausgesprochen hätten, frei und offen, also ohne Festlegungen und Ausnahmen in dieses Dialogverfahren zu gehen. Bezüglich des „Runden Tisches“ für die Innenstadt-Ost, gehe man davon aus, dass auch auf diese Form des Dialoges eingegangen werden sollte, obwohl mit dem beabsichtigten Dialogverfahren die Mitglieder der Bezirksvertretung bereits involviert seien. Insgesamt folge man auch der heute vorliegenden, geänderten Beschlusslage aus dem ABVG und werde diese heute so auch mittragen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion zu der heutigen Vorlage die Beschlusslage des ABVG zum Antrag erhebe, weil man die dortige Beschlusslage als am weitestgehend bewerte. Diese beinhalte den Wunsch nach einem Dialogverfahren und damit auch den Wunsch der BV Innenst.- Ost, da die Beteiligung am Dialogverfahren hiermit nicht begrenzt sei. Den Wunsch der Fraktion B’90 /Die Grünen, hier ohne Vorfestlegungen in das Verfahren zu gehen, könne man nicht entsprechen, da man, wie bereits auch im Rahmen des ABVG –Beschlusses erwähnt, man weiterhin auf „niveaufreie Zuwegungen“ bestehe.

Frau Rm Lührs schließt sich im Wesentlichen ihrem Vorredner an. Ihre Fraktion sehe es so, dass es der BV Innenst.- Ost vorrangig darum gehe, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Dies sei aus ihrer Sicht mit dem geplanten Dialogverfahren möglich, da die BV Innnest.-Ost sich entweder in das Dialogverfahren einbringen oder ihr eigenes Dialogverfahren parallel durchführen könne. Der Beschränkung „niveaufreie Querung“ könne man nun auch nicht mehr folgen. Weiter betont sie, dass ihrer Fraktion sehr daran gelegen sei, wie dieses Dialogverfahren besetzt werde. Es sei wichtig, dass sowohl Politik als auch alle betroffenen Bevölkerungsgruppen entsprechend hieran beteiligt würden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage mit den Änderungen, laut Beschlusslage aus dem ABVG folgen werde.

Herr Rm Urbanek schließt sich seinen Vorredner insofern an, als dass auch seine Fraktion der Verwaltungsvorlage hier entsprechend folgen werde.

Herr Rm Dudde regt bezüglich der Festlegung des Personenkreises an, dass man sich hierzu vorher mit den Bürgerinitiativen absprechen möge, da diese sich bereits im Vorfeld stark für dieses Dialogverfahren eingesetzt hätten. Im Sinne eines „offenen Dialoges“ müsse man auf jeden Fall verhindern, dass sich einzelne Bürger ausgegrenzt fühlen.

Frau Rm Lührs betont hierzu, dass es ihrer Fraktion hauptsächlich darum gehe, zu verhindern dass die Bürgerinitiativen „ihre Leute“ aufrufen und es dann zu Abstimmungen komme, deren Zustandekommen man später nicht mehr nachvollziehen könne. Es sei ihrer Fraktion wichtig, dass man die einzelnen Betroffenen zu Wort kommen lasse, um ein gewisses Gleichgewicht herzustellen.

Herr Rm Waßmann erläutert hierzu, dass genau das die Intention der Beschlusslage aus dem ABVG gewesen sei, dass natürlich diejenigen, die sich hier bereits eingebracht hätten, auch ohne Beschränkung ihren Beitrag im Dialogverfahren leisten sollen und erst anschließend durch Verwaltung und Politik eine entsprechende Bewertung bezüglich der Tragbarkeit vorgenommen werde.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zur gesamten Angelegenheit wie folgt:
1. Zu der durch Herrn Rm Dudde zum Antrag erhobenen Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.06.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/ Bürgerliste) ab.
2. Zur Vorlage der Verwaltung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Beschlusslage aus dem Ausschusses für Bauen und Verkehr und Grün (ABVG) vom 27.06.2017 an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund demnach einstimmig folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Antrag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e. V." vom 23.01.2017 und die von den Initiativen eingereichten Alternativvorschläge
zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen
der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“

Vorheriger Beschlusstext laut Verwaltungsvorlage:

siehe oben

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) empfiehlt im Sinne des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen abzustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) schließt sich dem an.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion zwar die Ablehnung der Anregung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, bedaure, könne aber heute dennoch der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er den Vorrednern folge.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich ebenfalls an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Empfehlung, einstimmig, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der "Lärm- und Abgas-
Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und der Initiative "B 1 Dortmundplus"
vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und
stimmt der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen
informellen Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich zu.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss
(Drucksache Nr. 04055-16) über das "B 1-Haltestellenkonzept" ggf. um weitere Varianten
zu erweitern, die im Rahmen des Dialogverfahrens als Ergebnisse erarbeitet
werden. Die von den Initiativen vorgelegten Alternativvorschläge finden Eingang in
das Dialogverfahren.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.

Er beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Dialogverfahrens ggf. zu ergänzenden
Varianten analog den Vorzugsvarianten des "B 1-Haltestellenkonzeptes"
mit begrenztem zusätzlichem externen Planungsaufwand (z. B. für evtl. Gutachten
im Rahmen des Dialogverfahrens und das Dialogverfahren selbst) vorplanerisch
richtlinienkonform auszuarbeiten sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten.
Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom
29.09.2016 - und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative und den Alternativvorschlägen
der Bürgerinitiativen - weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen
zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken
betrachtet.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag
zu weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen
des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa
32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca.
4.200.000,00 Euro.“

zu TOP 2.11
21. Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05931-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.12
22. Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07448-17)

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage folgen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt, ob bei der Erhöhung die Kosten gedeckt seien.

Herr Burkholz (Fachbereichsleitung Jugendamt) gibt an, dass es sich bei den 99,85 Euro um die Summe handelt, die die Wohngruppen direkt bekämen und das sei die 1,5 %ige Erhöhung. Das andere sei entsprechend auf insgesamt 129,69 € dargestellt. Aus der Perspektive des Jugendamtes sei man mit der Steigerung auskömmlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt die Neufestsetzung des Leistungsentgeltes rückwirkend ab dem 01.04.2017 auf 129,69 Euro pro Tag.
2. Der Rat beschließt die Erhöhung des Entgeltes der Wohngruppenleitungen rückwirkend ab dem 01.04.2017 auf 99,85 Euro pro Tag.
zu TOP 2.13
23. Instandsetzung der Betriebswege am Kanaluferweg Deusen/Groppenbruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07949-17)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2017
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.17 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um den Zusatz, dass am Kanalufer ausreichend
Bänke und Mülleimer aufgestellt werden. Darüber hinaus verweist sie auf den Beschluss vom
22.04.2015 TOP 13.3 / Drucksachen-Nr.: 01008-15 und bittet, dass in diesem Zusammenhang
dieser Beschluss, Mülleimer zwischen Weidenstraße und Tankweg aufzustellen, umgesetzt
wird. Hierüber besteht Konsens.
Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig unter Berücksichtigung des o. g.
Zusatzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu beschließen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ermächtigt die Stadt
Dortmund zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich über die Planung und Durchführung
der Instandsetzung der Betriebswege an der Ost- und Westseite des Dortmund-Ems-Kanals im
Dortmunder Stadtgebiet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengende aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17 vor:
Frau Hubert von der SPD-Fraktion wies auf die Müllproblematik im o. g. Bereich hin und bat darum, Abfallkörbe aufzustellen.

Herr Kunstmann von der Fraktion B‘90/Die Grünen stellte dar, dass die grüne Linie auf der Zeichnung zur Ellinghauser Straße positiv zu bewerten sei, da sie durchgängig verlaufe. Allerdings machte er deutlich, dass die Unterbrechung der roten Linie im Bereich der Firma GHT negativ zu werten sei und verwies auf eine laufende Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen, die immer noch nicht beantwortet sei. Außerdem sei dieser Bereich eine landwirtschaftliche Zufahrt und somit würde die Vorlage von der Fraktion B‘90/Die Grünen nicht empfohlen werden.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann bemängelte, dass die Zeichnung erst im Nachgang verschickt wurde. Bezüglich der „roten Linie“ stellte sie – wie bereits zuvor Herr Kunstmann - dar, dass es noch keine Lösung wegen der Fa. GHT gibt. Sie fragte außerdem nach den Personalressourcen, da das Personal bezüglich der Instandsetzung der o. g. Betriebswege gestellt werde. Positiv hob sie allerdings hervor, dass die Maßnahme bei „Nordwärts“ in der Prioritätenliste weit oben geführt werde.

Im Anschluss gab die Bezirksvertretung Mengede vor dem Hintergrund der oben aufgeführten Bedenken und Ergänzungswünsche folgende Empfehlung ab:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stadt Dortmund zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich über die Planung und Durchführung der Instandsetzung der Betriebswege an der Ost- und Westseite des Dortmund-Ems-Kanals im Dortmunder Stadtgebiet zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt den o. g. Empfehlungen und fasst unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede, einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ermächtigt die Stadt Dortmund zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich über die Planung und Durchführung der Instandsetzung der Betriebswege an der Ost- und Westseite des Dortmund-Ems-Kanals im Dortmunder Stadtgebiet.

zu TOP 2.14
24. Wettbürosteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08393-17)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08393-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet Sie darum, im Wege der Dringlichkeit den oben genannten Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufzunehmen.

Die Verwaltung wird gebeten, eine erste Einschätzung zu den möglichen Konsequenzen aus dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil abzugeben, wonach die Dortmunder „Wettbürosteuer“ derzeit unzulässig ist. Konkret eingegangen werden soll dabei auf
Ø die geschätzten jährlichen Einnahmeausfälle
Ø die mögliche Höhe der Rückzahlungen an die Betreiber der Wettbüros
Ø geplante Nachbesserungen/ Änderungen an der Vergnügungssteuersatzung
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf die Anfrage möchte ich zunächst aus grundsätzlicher Sicht Stellung nehmen:

Mit der Vorlage 13359-14 wurde am 28.09.2014 die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) beschlossen. Die Satzung wurde ab dem 01.11.2014 gültig.

Die Besteuerung sollte den Zweck erfüllen, das Glückspiel einzudämmen, da ordnungsbehördliche Maßnahmen nur begrenzt dazu geeignet sind. Zudem ist
der Gesundheitsaspekt bezüglich der „Suchtgefährdung“ sowie der Jugend- und Spielerschutz zu berücksichtigen. Die Stadt Dortmund erhöht durch die Besteuerung zusätzlich ihre Einnahmen im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (2K 280/15) hat am 12.06.2015 die Satzung der Stadt Dortmund als rechtmäßig gehalten, ebenso das Oberverwaltungsgericht Münster (14A 1648/15) mit seiner Entscheidung am 13.04.2016. Da der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (2S 2067/14) die Wettbürosteuer verschiedener Städte aus Baden-Württemberg am 28.01.2016 für rechtswidrig erachtete, ließ das Oberverwaltungsgericht Münster die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu.

In der vierstündigen Verhandlung hat das BVerwG in den grundsätzlichen Punkten die Satzung der Stadt Dortmund bestätigt.
In dem Punkt des Bemessungsmaßstabes ist das BVerwG der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg gefolgt, der in seinem Urteil zur Wettbürosteuer ausgeführt hatte, dass der gewählte Flächenmaßstab nicht den Voraussetzungen genügt, welche an einen Ersatzmaßstab gestellt werden, da der wirkliche Vergnügungsaufwand der sachgerechteste Maßstab für eine derartige Steuer ist.


Zu den Fragen im Einzelnen:

Zu 1) Wie hoch sind die geschätzten Einnahmeausfälle?

In den Haushaltsplänen 2015 bis 2017 wurden bislang 1.450.000 € veranlagt, im Jahr 2015 437.000 €, im Jahr 2016 520.500 € und im Jahr 2017 bislang 496.500 €.

Somit würden jährlich rund 500.000 € Einnahmeausfälle entstehen, wenn auf die Veranlagung der Wettbürosteuer zukünftig verzichtet würde.

Zu 2) Wie hoch ist die mögliche Höhe der Rückzahlungen an die Betreiber der Wettbüros?

Die Bandbreite wird sich je Szenario auf bis zu 1.422.000 € bewegen.

Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe wird der Erlass einer rückwirkenden Satzung zur Heilung des fehlerhaften Steuermaßstabes geprüft.

Das für die Stadt Dortmund günstigste Szenario ist eine rückwirkende Satzungsänderung bezogen auf die Bemessungsgrundlage. In diesem Fall wird sich die Erstattung an die Betreiber der Wettbüros auf die Fälle beschränken, bei denen die jetzige Veranlagung höher ist als die Veranlagung nach der neuen Bemessungsgrundlage.

Das für die Stadt Dortmund ungünstigste Szenario würde die Rückzahlung aller bislang geleisteten Zahlungen an die Betreiber der Wettbüros in Höhe von 1.422.000 € bedeuten.

Nach Vorlage der Urteilsbegründung und der rechtlichen Würdigung durch das Rechtsamt wird über das weitere Vorgehen zu entscheiden sein.

Zu 3) Welche Nachbesserungen / Änderungen an der Vergnügungssteuersatzung sind geplant?

Die grundsätzliche Zielsetzung, die zur Verabschiedung der Wettbürosteuersatzung geführt hat, besteht weiterhin uneingeschränkt fort.

Da –wie bereits oben ausgeführt- die Erhebung der Wettbürosteuer als Vergnügungssteuer durch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich rechtmäßig ist, ist die Zielsetzung, mit einer Änderung der Bemessungsgrundlage die Wettbürosteuer auch zukünftig zu erheben.

In der damaligen Vorlage wurde ausgeführt, dass die Einführung der Wettbürosteuer mit zusätzlichen rd. 60 bis 70 neuen Steuerpflichtigen im Steueramt personalkostenneutral erfolgen konnte. Dabei wurde allerdings der praktikable und für die Verwaltung einfach und ohne großen Personaleinsatz zu kontrollierende Flächenmaßstab unterstellt.

Mit der Umstellung der Veranlagung auf die Bemessungsgrundlage „Wetteinsatz“ ist dabei der künftig erforderliche Personalaufwand zu verifizieren und mit diesen Erkenntnissen einer erneuten Gesamtbewertung zu unterziehen.
Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, den Ausschuss zu informieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
25. Deutsches Fußballmuseum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07877-17-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07877-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 24.05.17 erneut vor:

die Fraktion die LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zum Fußballmuseum:

1. Wie hoch waren die Besucherzahlen im Jahre 2016?
Wie viele Personen waren zahlende Besucher*innen, wie viele hatten Freikarten erhalten?
Welche Besuchergruppen haben diese Freikarten erhalten und warum?


2. Wann ist mit dem Jahresabschluss für das Jahr 2016 zu rechnen?

3. Welche Positionen stehen hinter den 10,193 Millionen Euro passiven Rechnungsabgrenzungen, die im Jahresabschluss 31.12.2015 ausgewiesen wurden?

4. Welche Ergebnisse ergab das Gespräch, welches bereits im Herbst 2016 zwischen Herrn Oberbürgermeister Sierau und dem DFB geführt worden sein soll, über mögliche Änderungen im Gesellschaftervertrag bezüglich der Verlustübernahme, die der DFB deckeln kann, nicht aber die Stadt Dortmund?

Begründung zu 4.:
Am 24.10.2016 berichtete der WDR wie folgt:
"Stadt haftet für hohe Betriebsverluste:
Die zufriedenstellende Bilanz im ersten Jahr verschafft der Stadt etwas Luft in einer kommunalpolitisch umstrittenen Frage. Die Stadt haftet nämlich für alle Betriebsverluste, die über eine halbe Million Euro liegen, ganz allein. Der reiche DFB gibt dann keinen weiteren Cent mehr dazu. Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) will den entsprechenden Passus im Gesellschaftsvertrag seit Langem ändern. Mit dem früheren DFB-Präsidenten Niersbach war er sich dem Vernehmen nach schon einig. Doch dann stolperte dieser über die „Sommermärchenaffäre“. Beim amtierenden Präsidenten, Reinhard Grindel, will Sierau das Thema in Herbst 2016 wieder neu auf die Tagesordnung bringen."

Quelle:
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/fussballmuseum-bilanz-dortmund-100.html)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.
zur oben genannten Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten nehme ich in
Abstimmung mit der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wie folgt Stellung:

Zu Frage 1 – Besucherzahlen 2016, Freikarten:

Die Besucherzahl zum 31.12.16 betrug ca. 190.000.
An die Herausgabe von „Freikarten“ wird ein besonders strenger Maßstab angelegt, da auf
jede Karte – ob normal, vergünstigt oder kostenfrei – Umsatzsteuer zu entrichten ist.
Da der weitüberwiegende Anteil der nicht gegen Entgelt herausgegeben Eintrittskarten Bestandteil der Sponsoringleistungen mit den verschiedenen Partnern ist, unterliegt die genaue
Anzahl den vertraglich vereinbarten Verschwiegenheitsklauseln. Darüber hinaus werden Freikarten auf Grundlage von bspw. Gewinnspielen ausschließlich an Institutionen gegen konkrete Werbeleistungen bereitgestellt. Hierbei ist ausgeschlossen, dass es zur Begünstigung von einzelnen Personengruppen oder Personen kommt.


Zu Frage 2 – Jahresabschluss 2016:

Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass der Jahresabschluss 2016 im dritten
Quartal 2017 endgültig aufgestellt und seitens des Wirtschaftsprüfers mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert ist.
Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann zudem
zusammengefasst mit Erläuterungen dem Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund entnommen
werden. Dieser wird dem Rat voraussichtlich in der Sitzung am 28. September 2017 vorgelegt.

Zu Frage 3 – Passiver Rechnungsabgrenzungsposten:

Die im geprüften Jahresabschluss für das Betriebsjahr 2015 in der Bilanz aufgeführten passiven
Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen vereinnahmte Vorauszahlungen
für Sponsoring- und Vermietungsleistungen.

Zu Frage 4 – Gesellschaftsvertrag, Verlustübernahme:

In der letzten Gesellschafterversammlung wurde einvernehmlich festgelegt, dass im Gesamtzusammenhang die Bereiche der gegenseitigen Rechte und Pflichten und des weiteren Engagements in gemeinsamen Gesprächen ab dem 3. Quartal 2017 konstruktiv erörtert werden
sollen. Auf dieser Grundlage werden ggf. Anpassungen des Gesellschaftsvertrages vorgenommen, sofern erforderlich. Dies schließt den Umgang mit möglichen Verlustübernahmen
durch die Gesellschafter mit ein.
Herr Kowlewski (Fraktion DIE LINKE &PIRATEN) merkt an, dass es die Aussage gäbe, dass zum 1. Halbjahr 2016, 150 Tausend Tickets verkauft worden seien. In der jetzigen Antwort handele es sich zum Stichtag 01.12.116 um 190 Tausend Tickets. Das sei im zweiten Halbjahr ein sehr dramatischer Einbruch.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es sich einerseits um die Besucherzahlen und andererseits um die Ticketzahlen handele. Der Unterschied begründe sich teilweise dadurch, dass Tickets im ersten Halbjahr gekauft worden seien, z. B. auch als Geschenk, dann aber erst im zweiten Halbjahr eingelöst worden seien. Insgesamt seien es 190 000 Besucher/Innen zum 31.12. 2016.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
26. Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07509-17)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2017
hierzu->Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07509-17-E6)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.17 vor:
Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung liegen folgende ergänzende Unterlagen vor:

- Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E1)

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2016 soll nach Abführung
an den städtischen Haushalt unmittelbar wieder für die Umsetzung eines
arbeitsmarktpolitischen Projektes genutzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zur
nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung eines solchen Projektes
vorzulegen.
Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist dann
entsprechend zu erhöhen.

Begründung:
Eines der vier Kernelemente der Dortmunder Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist
der Übergang von der Schule in den Beruf. Hier könnte das Projekt ansetzen: Das Ziel
könnte darin bestehen, zum Beispiel Hauptschülern die vielfältigen
Ausbildungsmöglichkeiten der lokalen Unternehmen nahe zu bringen. Durch diese
intensive Vernetzung und Kooperation einer noch näher zu bestimmenden Schule mit
lokalen Unternehmen soll der Übergang dieser Zielgruppe in eine Berufsausbildung
verbessert werden.

Ein zentraler Ansprechpartner an der Schule, der die Lehrer unterstützt und nachhaltig
unternehmensnahe Strukturen aufbaut, könnte dabei im Zentrum des Projektes stehen.
Die Federführung des Projektes sollte bei der Wirtschaftsförderung Dortmund liegen,
da durch die enge Kooperation mit der heimischen Wirtschaft auf bestehende
Netzwerke zu den Unternehmen zurückgegriffen werden kann.

Der Beginn des Projektes sollte schnellstmöglich erfolgen und über die Schuljahre
2017/18 und 2018/19 laufen.

- Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E2)

…. die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung erbittet von der Wirtschaftsförderung Dortmund
einen schriftlichen Sachstandbericht zur satzungsmäßigen Verwendung der
Finanzmittel des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V. u. a. zu folgenden Fragen:

1. Aus welchen Personen besteht der Vorstand des Stadtbezirksmarketing
Dortmund e. V.?

2. Wer ist Mitglied im Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V.?

3. Hat sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung gegeben und wenn
ja: Wie lautet deren Inhalt?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Einrichtung der sogenannten
Lenkungsgruppen / -runden?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruft der Bezirksbürgermeister die
Mitglieder in die Lenkungsgruppen / -runden der einzelnen Stadtbezirke ein
und nach welchem Verfahren/ welchen Kriterien?

6. Wie ist § 4 Abs. 1 der Satzung des Stadtbezirksmarketing Dortmund e. V.
„Mitglied in einer der vom Rat der Stadt eingerichteten Lenkungsrunden des
Stadtbezirksmarketing eines Stadtbezirks“ zu verstehen und hat der Rat eine
solche jemals eingerichtet?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses.

- Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07509-17-E3)

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung erbittet von der Wirtschaftsförderung Dortmund
die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bezüglich der Pensionsrückstellungen.

Es wird erwähnt, dass für die Bewertung eine versicherungsmathematische
Berechnung vorliegt. Die ist dem Ausschuss jedoch nicht bekannt, so dass sich für die
CDU Fraktion folgende Fragen ergeben:

- Mit der Einführung des § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) als erste handelsrechtliche
Vorschrift für Rückstellungen, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen
geändert.
Ist diese Änderung bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt worden?

- Bei der Rückstellungsbewertung sind künftige Preissteigerungen und künftige
Kostensteigerungen anzusetzen, da die Rückstellungen mit dem künftig notwendigem
Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Wurde dies bei der Bewertung berücksichtigt?

- Liegt bei der Pensionsrückstellung eventuell eine Überdeckung vor?
Wenn ja in welcher Höhe?

- Wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen unterschieden zwischen dem
sog. Anwartschaftsbarverfahren, das dem steuerlichen Teilwertverfahren nach § 6a
Einkommensteuergesetz entspricht und dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren?

- Es ist im Anhang des Jahresabschlusses erwähnt, dass die Rückstellung nach dem
Teilwertverfahren bewertet wurde. Aber ist diese Art der Bewertung in der
Handelsbilanz noch möglich?

- Es wurde ein marktorientierter Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt.
Ist dies der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der
Deutschen Bank im Monatsrhythmus ermittelt und veröffentlicht wird?

Oder handelt es sich dabei um eine Vereinfachungsregelung, die das HGB ermöglicht
und die von einer Restlaufzeit von 15 Jahren über alle Mitarbeiter hinweg ausgeht?
Wie wurde der Zinssatz von 5 % ermittelt?
Bitte erläutern Sie dabei die Restlaufzeit der Anwartschaften!

Auf Grund der schwierigen Materie, bitten wir um schriftliche Beantwortung der
Fragen.

Sollte dies nicht bis zur Sitzung des Betriebsausschusses möglich sein, sollte die
Sitzung des AFBL am 6.7.2017 Ziel der Antworten sein.

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07509-17-E5)

… zu o. g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion Fragen bezüglich der
Pensionsrückstellungen für die Pensionäre der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 10.12.2009 beschlossen (s. Drucksache-Nr.:
06160-09), dass Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive
Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich
im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Dadurch ist die Bilanzierung der
Pensionsrückstellungen bei den Eigenbetrieben entfallen.

Die Bilanzierung im städtischen Haushalt erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung
sowie der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Nach der Vorgabe
des § 36 GemHVO NRW werden Pensionsrückstellungen im Teilwertverfahren nach
Barwert ermittelt. Hierbei wird ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt.

Rm Rüther begründete ausführlich den Antrag der SPD-Fraktion.

Rm Penning bezeichnete die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der
Pensionsrückstellungen als unzureichend. Aus diesem Grunde könne man für den
Jahresabschluss noch kein Votum abgeben.
Dem Antrag der SPD könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, da es sich um
einen Antrag zum Haushalt handele, den man unterjährig nur in Ausnahmefällen beschließen
würde.
Die schriftliche Beantwortung der Bitte um Stellungnahme zum Thema
„Stadtbezirksmarketing“ zur nächsten Sitzung sei ausreichend.

Herr Westphal wies darauf hin, dass die Fragestellung der Pensionsrückstellung bereits vor
zwei Jahren im Ausschuss vom Wirtschaftsprüfer beantwortet wurde. Der
Sachzusammenhang müsse jedoch im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften diskutiert werden, da es sich um eine gesamtstädtische Regelung handelt, die
auf Beschluss des Rates aus dem Jahr 2009 auch für alle städtischen Eigenbetriebe angewandt wird.

sB Englender wies darauf hin, dass der SPD-Antrag sehr kurzfristig vorgelegt wurde und bat
um Verschiebung in die nächste Sitzung des Ausschusses.

Rm Waßmann betonte, dass seine Fraktion – auch im Interesse der Beschäftigten – eine
Aussage an den Betriebsausschuss erwarte, ob die gebildeten Rücklagen von der
Betriebsleitung als ausreichend bewertet werden. Alternativ sollte die Beantwortung durch die
Kämmerei erfolgen.

Rm Garbe bezeichnete den Antrag der SPD-Fraktion als durchaus nachvollziehbar, er sei
jedoch skeptisch in Bezug auf die Erfolgsaussichten, da häufig nicht die Informationen fehlen,
sondern die in Frage kommenden Personen nicht qualifiziert erscheinen.

Rm Karacakurtoglu signalisierte Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion. Mit Hilfe der
zur Verfügung stehenden Mittel sollte die Wirtschaftsförderung alles daran setzen,
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu entwickeln.

Herr Westphal bat die CDU-Fraktion, den Antrag im AFBL erneut zu stellen. Er wiederholte
die Feststellung, dass sich die gestellten Fragen auf eine generelle Regelung zum
gesamtstädtischen Haushalt beziehen und nicht ausschließlich die Wirtschaftsförderung
betreffen.

Rm Penning bat, die Fragen an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften
zu überweisen und dort eine ergänzende Stellungnahme vorzulegen.

Rm Rüther äußerte die Bitte, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund bis zur Behandlung des
SPD-Antrags in der nächsten Ausschuss-Sitzung die Idee für ein mögliches Projekt vorstellt.
Die Rückfrage von Rm Penning zu den Rückstellungen für nicht in Anspruch genommene
Urlaube wies Herr Poth darauf hin, dass diese Erhebung jeweils zum Jahresende durchgeführt
werde. Auch im vergangenen Jahr habe es einen ähnlichen Wert gegeben.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Darüber hinaus wird die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den in der Anfrage gestellten Fragen, habe ich zunächst folgende grundsätzliche Anmerkungen:

Mit der Ratsvorlage „Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen von Eigenbetrieben“ (DS-Nr.16160-09) vom 17.11.2009 hat der Rat beschlossen, dass

„Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen inklusive Krankheitsbeihilfe und Sterbegeld für Pensionäre ab dem 31.12.2009 ausschließlich im städtischen Jahresabschluss bilanziert werden. Eine Bilanzierung bei den Eigenbetrieben entfällt damit“.

Des Weiteren wurde in der Entscheidungsvorlage als Begründung ausgeführt:
Durch die Zahlung einer laufenden Versorgungsumlage sind die Eigenbetriebe von den künftigen Versorgungsleistungen freigestellt. Die Pensionsrückstellung als originäre Verpflichtung ist somit ausschließlich im städtischen Jahresabschluss zu passivieren. Aus Gründen der Transparenz geben die Eigenbetriebe die Höhe der Rückstellung für die in
Eigenbetrieb tätigen Beamten künftig im Anhang zum Jahresabschluss an.

Die maßgeblichen Grundlagen für die Berechnung der Pensionsrückstellung im städtischen Haushalt sind demnach nicht die Vorschriften des HGB sondern „ausschließlich“ die Vorschriften des § 36 GemHVO NRW.

Die Beantwortung der einzelnen Fragen erfolgt dementsprechend auf Basis der Vorgaben des § 36 GemHVO NRW.

Mit der Einführung des § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) als erste handelsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert. Ist diese Änderung bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt worden?

§ 253 HGB findet aufgrund der oben genannten Beschlusslage keine Anwendung.
Änderungen im HGB haben folglich keinerlei Auswirkungen auf die von der Stadt zu bildenden Rückstellungen für die Pensionen. Dazu gehört auch die im Frühjahr 2016 vorgenommene handelsrechtliche Änderung der Verlängerung des Betrach­tungs­zeitraumes für die Berech­nung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 auf 10 Jahre.


Bei der Rückstellungsbewertung sind künftige Preissteigerungen und künftige Kostensteigerungen anzusetzen, da die Rückstellungen mit dem künftig notwendigem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Wurde dies bei der Bewertung berücksichtigt?

Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung sind künftige Besoldungserhöhungen (Preissteigerungen) nicht zu berücksichtigen. Diese werden erst im Jahr der Verabschiedung im entsprechenden Jahresabschluss in der Bewertung der Pensionsrückstellung berücksichtigt.

Liegt bei der Pensionsrückstellung eventuell eine Überdeckung vor?
Wenn ja in welcher Höhe?

Gem. § 36 Absatz 1 GemHVO ist ein Rechnungszinsfuß von 5 % zur Abzinsung der Rückstellung gesetzlich festgeschrieben.
Wäre im Rahmen der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer eine Über- oder Unterdeckung festgestellt worden, wäre dies entsprechend im Bestätigungsvermerk aufgeführt worden.


Wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen unterschieden zwischen dem sog. Anwartschaftsbarverfahren, das dem steuerlichen Teilwertverfahren nach § 6a Einkommensteuergesetz entspricht und dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren?

Die Berechnung der Pensionsrückstellung gem. § 36 GemHVO wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Hierzu wird der Barwert der gesamten künftigen Pensionsleistungen als Annuität auf die Dienstjahre verteilt.

Es ist im Anhang des Jahresabschlusses erwähnt, dass die Rückstellung nach dem Teilwertverfahren bewertet wurde. Aber ist diese Art der Bewertung in der Handelsbilanz noch möglich?

§ 253 HGB findet aufgrund der oben genannten Beschlusslage keine Anwendung.

Es wurde ein marktorientierter Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt.
Ist dies der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bank im Monatsrhythmus ermittelt und veröffentlicht wird?
Oder handelt es sich dabei um eine Vereinfachungsregelung, die das HGB ermöglicht und die von einer Restlaufzeit von 15 Jahren über alle Mitarbeiter hinweg ausgeht?
Wie wurde der Zinssatz von 5 % ermittelt?

Bitte erläutern Sie dabei die Restlaufzeit der Anwartschaften!

Durch den gesetzlichen vorgeschriebenen Prozentsatz von 5 % ist sowohl die Anwendung eines Durchschnittszinssatzes oder die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nicht möglich. Von daher erübrigt sich die Erläuterung der Restlaufzeiten der Anwartschaften.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, bezüglich der Empfehlung des Ausschusses stelle sich die Frage, ob sie sinnvoll sei, deshalb trage seine Fraktion sie so erstmal nicht mit.

Frau Pieper (SPD-Fraktion) informiert, dass der vorliegende SPD-Antrag im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, in die nächste Ausschusssitzung geschoben worden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 88.391,22 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.
zu TOP 3.3
27. Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07918-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.451.648,26 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
200.127,59 €, sowie der Lagebericht 2016 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 200.127,59 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.4
28. Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.528.996,30 Euro und einem Jahresüberschuss von 4.645.461,64 Euro, sowie der Lagebericht werden festgestellt.
1. Der Jahresüberschuss von 4.645.461,64 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
2. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.5
29. Jahresabschluss 2016 der Sparkasse Dortmund
30. hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07884-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion), Herr Mader (CDU-Fraktion), Herr Taranczewski (SPD-Fraktion), Frau Pieper (SPD-Fraktion) und Frau Heidkamp (SPD-Fraktion) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie verlassen ihren Platz und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat und
Vorstand

der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.736,00 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.


Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.783.736,00 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

zu TOP 3.6
31. Entwicklung der Leistungsbeschreibung und des Vertragswerks für die Projektträgerschaft zur Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06551-16)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion schon gegen die Ausgründung des Eigenbetriebes votiert habe. Deshalb werde seine Fraktion auch heute die Vorlage nicht empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

32. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund beabsichtigt, ein Konzept für die Vergabe einer Projektträgerschaft zur Durchführung von Kanalbaumaßnahmen zu entwickeln. Für die Dauer von vier Jahren soll die Umsetzung von Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2018 bis 2022 mit einem Gesamtvolumen von bis zu 20 Mio. € durch einen Projektträger erfolgen.

33. Dazu beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund ermächtigt wird, eine Fachkanzlei mit zusätzlicher Erfahrung auf dem Gebiet der Erstellung komplexer Leistungsverzeichnisse und Vertragswerke für Baumaßnahmen mit der Entwicklung der Konzeption, der Erarbeitung von Mindestanforderungen und Wertungskriterien und der Erstellung der Vergabeunterlagen zu beauftragen.

34. Das entwickelte Konzept für die Projektträgerschaft, die erarbeiteten Mindestanforderungen und die Wertungskriterien für das anschließende Vergabeverfahren werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Freigabe vorgestellt.



zu TOP 3.7
35. Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08013-17)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08013-17-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08013-17-E2)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten, den nachstehenden Antrag zum Thema Westbad zur Beschlussfassung zu stellen:
Beschluss:

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unabhängig von der Standortwahl, auf
ein Kleinkinderbecken im Neubau des Westbades nicht zu verzichten.

Begründung:
Eine Reduzierung der ohnehin in Dortmund zu geringen Kapazitäten im Kleinkinderbereich
im Einzugsgebiet des Westbades um rund 50 % ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Die
Mehrkosten des Wiederaufbaus eines derzeit vorhandenen Kleinkinderbeckens im Westbad
schlagen finanziell nur marginal zu Buche. Das in Wischlingen derzeit vorhandene
Kinderbecken mischt verschiedene Altersklassen und ist daher für Babys nur sehr einge-
schränkt geeignet, zumal es in einem Durchgangsbereich von den Umkleiden zum Solebad
einerseits und zum Saunabereich anderseits liegt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion bittet, über folgenden Antrag eine Abstimmung herbeizuführen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die weiteren Planungen beim Neubau des Schwimmbades in Wischlingen folgende zusätzliche Maßnahmen vorzusehen
- 1 zusätzliches Kleinkindbecken im Neubau neben dem bereits vorhandenen Kleinkindbecken im Freizeitbau,

- 1 Lehrschwimmbecken im Neubau mit Hubboden,

- sowie ggf. weitere sinnvolle standortverbessernde, sportspezifische Maßnahmen, die insbesondere den Belangen der Vereine und des Schwimmverbandes Rechnung tragen.



Begründung:

Wenn der Neubau erfolgt, sollte von vornherein auf eine langfristige Lebensdauer und die Attraktivität am Standort des Schwimmbades Wert gelegt werden, denn davon hängt eine hohe Besucherentwicklung maßgeblich ab.

Weil spätere Umbauten oder Erweiterungen im Bestand immer mit Unwägbarkeiten verbunden sind, sollten attraktivitätssteigernden Elemente bereits bei den Neubauplanungen berücksichtigt werden können.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.17 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hält es für politisch sinnvoll, den Neubau Westbad am
Standort Kortental zu errichten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss
nicht zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier
Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau
am Standort Wischlingen.
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der
weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen
der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.
Herr Naumann (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion sich für den Ausbau des Standortes Wischlingen entschieden habe. Er bittet auch dem Antrag seiner Fraktion zuzustimmen.
Er fragt nach, wie hoch der Zuschuss pro Jahr für den Standort Wischlingen sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion sich für den Standort Kortental entschieden habe und deshalb die Vorlage ablehne. Er begründet ausführlich diese Entscheidung. Dem Antrag der SPD-Fraktion könne seine Fraktion folgen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, dass die Diskussion über die Vorlage in ihrer Fraktion sehr intensiv gewesen sei. Der Vorlage könne ihre Fraktion nicht folgen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass der Standpunkt Wischlingen sehr gut erreichbar sei und es sich nicht einmal um 1 km Luftlinie handele. Außerdem gäbe es bei gleichbleibenden Investitionskosten deutlich niedrigere Betriebskosten. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Die Argumente der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teile er auf keinen Fall.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, die vorliegenden Zusatz- und Ergänzungsanträge, aufgrund der Kurzfristigkeit bis in den Rat durchlaufen zu lassen. Der Grundsatzentscheidung für den Neubau könne seine Fraktion heute zustimmen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion heute der Vorlage zustimmen könne.

Herr Kruse (Geschäftsführung Sport- und Freizeitbetriebe) erläutert, dass der Betriebskostenzuschuss für den Revierpark Wischlingen 476 T € per Anno betrage. Den gleichen Beitrag leiste auch noch mal der Regionalverband Ruhr. Der zukünftig zu organisierende Betrieb sei in der Vorlage ausreichend beschrieben und mit der Beteiligungsverwaltung abgestimmt. Es bleibe im städtischen Vermögen, die Revierpark Wischlingen GmbH werde dann im Wege eines Dienstleistungsvertrages dort aktiv. Das sei so zu verstehen, dass die entstehenden Kosten die Sport- und Freizeitbetriebe übernehmen, genauso wie die Einnahmen, die man diesem Bad zuordnen könne. Heute gehe es erst einmal um die Standortentscheidung, danacn müsse der RVR der Verbandsversammlung zustimmen und dann seien drei Jahre Zeit, um sich um Details zu kümmern. Am Ende würden die Betriebskosten und die damit verbundenen Einnahmen in jedem Fall positiver ausfallen. Außerdem würden mit diesem Standort neue Zielgruppen erschlossen, was mit zwei separierten Standorten nicht möglich sei. Weiterhin gäbe es bisher eine solche Bäderplanung nicht. Das sei Grund genug, auch ein zukunftsfähiges Bad zu entwickeln. Er bittet, der Vorlage zuzustimmen, da es zukünftig das gesamtstädtische Bäderangebot bereichern werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis und lässt die Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau am Standort Wischlingen.
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.

zu TOP 3.8
36. Werkstattumbau Theater Dortmund
37. hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08023-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
- nimmt zur Kenntnis, dass durch Mängel in der Bausubstanz und den Leitungsführungen (Sprinkler, Elektro, etc.), sowie der Bauzeitverlängerung erhöhte Baukosten entstehen. Die einzelnen Ursachen für die erhöhten Baukosten sind der Anlage zu entnehmen.
- nimmt zur Kenntnis, dass zur Fertigstellung des Projekts „Werkstattumbau“ zusätzliche Maßnahmen zwingend erforderlich sind. Dabei handelt es sich um die Brandschutzertüchtigung eines bestehenden Installationsschachtes, der Brandschutzertüchtigung des Requisitenlagers und die Instandsetzung der Küche/Kantine als Voraussetzung für eine Wiedereröffnung in 2017.
- ergänzt seine am 07.05.2015 (DS-Nr.: 14318-14), am 18.02.2016 (DS-Nr.: 03356-15) und am 29.09.2016 (DS-Nr.: 05723-16) getroffenen Beschlüsse und beschließt die Steigerung der Baukosten von 1,725 Mio. Euro auf 14,305 Mio. Euro.

zu TOP 3.9
38. Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08218-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Stadt Herne an die Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für die aus dem Herner Stadtgebiet in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Linie 361) für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 zu. Das aktuell von der HCR im Dortmunder Stadtgebiet erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Bestandsbetrauung der Stadt Dortmund zugunsten der HCR für das Dortmunder Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben.
3. Die Bestandsbetrauung der Stadt Herne zugunsten der HCR für das Herner Stadtgebiet soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Der Rat der Stadt stimmt der Ausweitung dieser Bestandsbetrauung auf das Dortmunder Stadtgebiet für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 zu.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
zu TOP 3.10
39. Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08168-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund der Neuregelung im Gesellschaftsvertrag zu §§ 108 a) und b) GO NRW mit Wirkung vom 31.07.2017 (Ende der Amtszeit) ab.
2) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von der Beschäftigten der Klinikum Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die zehn in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom 1. August 2017 (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH.

zu TOP 3.11
40. STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08238-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung 2016 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.

zu TOP 3.12


41. Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
42. hier: Sachstand und Angelegenheiten der DSW21 Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08217-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage insgesamt nicht zustimmen werde.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion zustimmen werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt zu, dass die Herren Guntram Pehlke, Hubert Jung und Manfred Kossack zu Geschäftsführern der DSW21 Holding GmbH bestellt werden.
2. Der Rat der Stadt benennt als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der DSW21 Holding GmbH dieselben Personen, die dieses Mandat derzeit im Aufsichtsrat der DSW21 AG ausüben (gemäß Auflistung in der Begründung).
3. Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Entwurfes des Gesellschaftsvertrages der DSW21 Holding GmbH zu.
4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
43. Haus Wenge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08317-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
dem Immobilienportal "immobilienscout24.de" ist zu entnehmen,

https://www.immobilienscout24.de/expose/84287412?referrer=RESULT_LIST_LISTING&navigationServiceUrl=%2FSuche%2Fcontroller%2FexposeNavigation%2Fnavigate.go%3FsearchUrl%3D%2FSuche%2FS-T%2FHaus-Miete%2FUmkreissuche%2FDortmund_2dLanstrop%2F44329%2F-167681%2F2406907%2FA2%2F-%2F2%26exposeId%3D84287412&navigationHasPrev=false&navigationHasNext=true&navigationBarType=RESULT_LIST&searchId=a21e379d-51ac-3f84-972e-19a4c5fdb137

dass das "Haus Wenge" auf dem privaten Markt zur Vermietung angeboten wird.

Die Stadt Dortmund ist nach unseren Informationen nach jedoch noch Mieter des Hauses
bis zum 31.12.2017 und hat ein Kündigungsrecht bis zum 30.06.2017.

Die Verwaltung möge vor diesem Hintergrund bitte folgende Fragen schriftlich beantworten:
1. Hat die Stadt Dortmund den bis zum 31.12.2017 gültigen Mietvertrag gekündigt? Wenn ja, könnte dieser im Falle einer zeitnahen Vermietung des Hauses Wenge vor Ablauf der Mietdauer aufgelöst werden?
2. Das Haus Wenge wird nach wie vor als eines der "Nordwärts"-Projekte gelistet. Sollte sich zeitnah und dauerhaft ein privater Dritter als Mieter finden - lässt die Verwaltung das Projekt dann fallen oder verfolgt die Stadt Dortmund weiterhin das Ziel, dass Haus Wenge für öffentliche und gewerbliche Zwecke wie Radhotel mit angegliedertem Bistro und Eisdiele sowie einem Biergarten im Außenbereich, Raum für standesamtliche Trauungen, Galerie, Nutzung für Veranstaltungen und private Feiern, sowie Büro- und Praxisräume in der 1. Etage nutzbar zu machen?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt folgende mündliche Stellungnahme:
Für den Abschluss eines Mietvertrages habe eine Autorisierung nur bis zum 31.12.17 vorgelegen, deshalb habe man den Mietvertrag kündigen müssen. Dem Eigentümer und Immobilienverwalter seien zwei Angebote mit dem Hinweis unterbreitet worden, dass die Stadt Dortmund gerne einen 10-Jahres-Mietvertrag eingehen wolle. Über die Konditionen müsse noch verhandelt werden. Weiterhin habe es den Hinweis gegeben, dass die Stadt bereit sei, nach einer längeren Laufzeit das Projekt käuflich zu erwerben; das Erbbaurecht zurück zu kaufen. Derzeit könne man sich auf den Rückkauf des Erbbaurechts finanziell nicht vernünftig verständigen. Vor dem Hintergrund und weil es ein schönes Projekt sei, sei die Stadt bereit einen solchen 10-Jahres-Vertrag auszuhandeln. Dem Rat werde der Vertrag nach den Sommerferien vorgelegt.


zu TOP 4.2
44. 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund sowie Ergebnisse der Prozessbegleitung durch eine externe Gutachterin zur Optimierung der bei der Stadt Dortmund vorhandenen Steuerungsmodule im Rahmen des Portfoliomanagements
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08031-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen und die Berichterstattung zum Aufbau eines strategischen Portfoliomanagements für den Immobilienbestand der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
45. Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es Planungen für den Turm nach der Sanierung gäbe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass man evtl. eine Außenwerbung versuchen könne. Alle anderen Versuche, das Objekt selbst zu nutzen, würden an einer Vielzahl von Bedingungen scheitern. Es handele sich eben um ein technisches Baudenkmal.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) fragt nach, wie lange es sich um eine Landmarke handeln würde, bevor man wieder renovieren müsse.

Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum es sich um eine Dringlichkeit handele.

Herr Stüdemann erläutert, dass man sich mitten im Vergabeverfahren befinde und man sonst wieder von vorne anfangen müsse. Auch die Förderzusagen könne man dann verlieren.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) verweist auf die Begründung in der Vorlage und fragt nach, wer oder was die TAZ GmbH sei und was mit Zuarbeit gemeint sei.

Herr Niederquell (Fachbereich Liegenschaften) gibt an, dass die TAZ GmbH ein Qualifizierungsunternehmen aus Dortmund sei, das spezielle Zusatzqualifikationen anbiete. Es sei vorgesehen, dass Teile der Sanierungsschritte in der Weiterbildungsstätte erfolgen sollen. Einer der Erklärungsversuche sei, dass durch den sich ergebenen Hin und Her Transport, der Vorteil nun doch nicht so groß wie vermutet sei.

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, da es nur um den 1. Bauschnitt gehe, ob es schon eine Größenordnung für den dann folgenden 2. oder 3. Bauabschnitt gäbe.

Herr Garbe fragt nach, ob die TAZ GmbH eine Untergesellschaft von z. B. AWO oder Diakonie sei.

Herr Frebel fragt nach, ob es noch andere Möglichkeiten gäbe, als das Objekt einzurüsten.

Herr Niederquell erklärt, dass es noch keine Größenordnung für den 2. Bauabschnitt gäbe, da es in erster Linie davon abhänge, welche zukünftigen Nutzungsvorstellungen noch entwickelt würden. Im ersten Schritt gehe es darum das Objekt zu sichern. Zur Frage von Herrn Garbe gibt er an, dass ihm nicht bekannt sei, dass die TAZ GmbH Verflechtungen zur AWO oder ähnliches habe. Zum Thema Gerüst erklärt er, dass die technisch Verantwortlichen sich für die Lösung entschieden hätten, die verantwortbar und technisch machbar sei. In der jetzigen Phase sei das die einzige verantwortbare Lösung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
46. Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2016.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07876-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2016 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresergebnis von 709.593,05 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2016 in Höhe von 709.593,05 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.2
47. Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
48. Investitionen in das EMV - Labor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07530-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Investition in das EMV - Labor in Höhe von rd. 450 TEUR zzgl. MWST zuzustimmen.







6. Sonstiges

zu TOP 6.1
49. Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
50. Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
51. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.17 vor.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig
das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon
besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs-
Strukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in
Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich,
sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von
Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals
für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier
wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst
vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand
der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UNBehindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen - kulturellem
- politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema
persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans
haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die
Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf
„persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines
Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von
Bedeutung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder
ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und
komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre
Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.

Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur
Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
52. Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08093-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es sich um sehr viel Geld handele, das dort eingesetzt werden soll. Ihm sei nicht klar, wie erfolgreich das Projekt wirklich sei. Insgesamt sei es viel zu viel Geld für eine Leistung, die nicht vernünftig umschrieben sei. Deshalb könne er der Vorlage in der Form nicht zustimmen.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass es sich um eine logische Folge handele, jetzt auch die nächsten zwei Stadtbezirke einzubeziehen. Außerdem werde das Thema noch im Fachausschuss behandelt.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schießt sich der Aussage von Herr Taranczewski an.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass es selbstverständlich sei, sich um die Menschen; die man aufgenommen habe, nun auch zu kümmern.

Herr Rettstadt weist noch einmal darauf hin, dass es ihm bei seiner Entscheidung um den Nutzen gehe und das nichts mit den Intentionen von Herrn Garbe zu tun habe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Phase des Familiennachzuges jetzt starte, was bedeute, dass die Stadt sich in den nächsten 2 bis 3 Jahren in einer intensiven, sozialen Betreuungs- und Integrationsarbeit befinde. Danach müsse man nachdenken, ob man es weiterführen möchte. Seiner Auffassung nach sollte es ein temporäres Projekt bleiben. Die unterschiedlichen Interessenslagen seien ihm bewusst.

Herr Rettstadt gibt an, dass er seine Meinung noch einmal überdenke und sich heute zunächst enthalten werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seiner Fraktion die Notwendigkeit nach ausführlichem Austausch mit der Sozialverwaltung, deutlich sei. Aufgrund der Tatsache, dass die Zuwanderer überwiegend in Wohnungen untergebracht seien, halte seine Fraktion das Projekt für geeignet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den vorläufigen Abschlussbericht des Pilotvorhabens in den Stadtbezirken Brackel und Aplerbeck zur Kenntnis und beschließt die Fortführung dieses Netzwerkes über den 30. September 2017 hinaus und damit dessen Überführung in den Regelbetrieb. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den örtlich zuständigen Bezirksvertretungen einen endgültigen Bericht für die vorgenannten Zielregionen bis zum Jahresende 2017 zur Kenntnis zu geben.

Der Rat beschließt die Ausweitung des Integrationsnetzwerkes zunächst für die Stadtbezirke Mengede & Huckarde und Hörde & Hombruch und beauftragt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, um die neue Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr zu realisieren.




Düdder Heidkamp Ilter
stellv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin