N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 12.06.2019
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:26 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 18.23 Uhr.

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Rath (60/AL)

Frau Viets (60/ 2)

Frau Scheffel-Seeler (60/2)

Herr Al-Hasan (60/2)

Herr Hannen (66/stellvertretender Amtsleiter)

Frau Kulozik (Sport - und Freizeitbetriebe Dortmund - GB Parkanlagen)

Herr Dr. Knopf (Sport - und Freizeitbetriebe Dortmund - GB Parkanlagen)
4.
Gäste

Frau Niehues (AGARD e.V.)

Herr Münch (Ratsmitglied)

Herr Greve (NaturFreunde Ortsgruppe Do-Kreuzviertel e.V.)

Herr Hüttemann (VCD)

Susanne Lohse (BV Hombruch)







Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 26. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 12.06.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019

(Drucksache Nr.: 13448-19)

2.2 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

3. Berichte

3.1 Entwicklung der Baumallee entlang der B1/A40 in Dortmund sowie des barrierefreien
Ausbau der U47-Haltestellen
Bericht

3.2 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße / westlich Schultenhof
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Budde benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019

(Drucksache Nr.: 13448-19)

Herr Dr. Knopf (SFB GB Parkanlagen) stellte das Zukunftskonzept anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 2.1) vor.

Auf Nachfrage eines Gastes bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Zoo hinsichtlich des Baumwipfel-Pfades erklärte Herr Dr. Knopf, dass der Baumwipfelpfad über den bereits existierenden Wegeverlauf geführt werden soll. Es wird hier aber noch genauere Absprachen mit dem Zoo geben, so dass die Tiere auch vor Einflüssen der Besucher geschützt werden.

Des Weiteren erläuterte Herr Dr. Knopf, dass der Streckenverlauf so gewählt wurde, dass zu Habitat-bäumen Abstand gehalten würde. Hier sollen für Besucher des Baumwipfelpfades kostenlos Ferngläser zur Verfügung gestellt werden, so dass es zu keiner Störung der im Wald lebenden geschützten Vögel kommen werde und eine Beobachtung mit Abstand möglich sei. Des Weiteren würde der Pfad vor dem Sumpfzypressenteich enden, um Störungen für die Tiere entsprechend zu vermeiden.

Der Baumwipfelpfad werde behindertengerecht ausgestattet. Für Rollstuhlfahrer werden die Höhen-unterschiede durch eine entsprechende Planung überwunden. Ob jedoch der Rollstuhlfahrer am Ende des Pfades die 700 m umkehren müsse oder ob andere Möglichkeiten geplant würden, sei noch offen. Der Pfad würde ebenfalls nicht vollständig in den Baumkronen verlaufen, sondern die verschiedenen Schichten des Waldes zeigen. Vom höchsten Punkt des Pfades (max. 16 m) könne man dann auf die Talwiese schauen. Die Bauweise des Baumwipfelpfades soll sich an Baumpfaden verschiedener Naturparks orientieren.

Herr Horn merkte an, dass sich seiner Ansicht nach der Charakter des Parks durch den Baumwipfelpfad vollkommen ändern würde. Der Park würde schon heute von sehr vielen Besuchern frequentiert und sollte nicht zum Freizeitpark werden.
Von einem Gast wurde die Ausstellung des Saurierexponates im Bleichhäuschen kritisch gesehen. Hier sollte lieber ein Bezug zum Bleichhäuschen hergestellt werden und z.B. altes Handwerk gezeigt werden.

Hinsichtlich der Möglichkeit des Parkens für Schulbusse teilte Herr Dr. Knopf mit, dass hier lediglich eine abpflockbare Fläche für Schulbusse geschaffen werden sollte, so dass der Bus dort ein- und ausfahren kann, ohne zu wenden. Für die Schüler soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig von Witterungseinflüssen zum schulbiologischen Zentrum zu gelangen. Bei schönem Wetter sollten die Kinder weiter durch den Park gehen. Die Bushaltestelle soll nur eine Möglichkeit bei schlechtem Wetter sein.

Im Zuge der weiteren Diskussion wurde mit Herrn Soinski abgestimmt, dass er sich aus Befangenheits-gründen der Abstimmung enthalten werde. Herr Soinski ist als Lehrkraft an einem Tag in der Woche für den Unterricht dort abgeordnet.

Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wie folgt:

Der Beirat begrüßt das Zukunftskonzept für den Botanischen Garten Rombergpark, sofern es die Sanierung der Infrastruktur, die Beseitigung des jahrelangen Investitionsstaus und der Schaffung von Barrierefreiheit dient (Projekte 1 bis 9).

Sehr kritisch sieht der Beirat die Projekte, die mit der Zielsetzung „Deutliche Erhöhung der Attraktivität“ und mit einer Zunahme des Besucherverkehrs verbunden sind. Im Einzelnen sind dies die Projekte 10 (Neubau Parkplatz (P3)), 11 (Steganlage Tertiärteich) und 12 (Baumwipfel-Erlebnis-Pfad).

Projekt 10: Neubau Parkplatz (P3)
Der Neubau des Parkplatzes (P3) mit ca. 150 Parkplätzen führt zu einer Verdopplung der Parkplatzfläche und einer Versiegelung einer Grünfläche im Randbereich der Streuobstwiese am Bildungsforum. Die Naturschutzverbände hatten bereits bei der Aufstellung des B-Planes Hom 293 „Klinik nördlich Rombergpark“ auf die Gefahr drohender neuer Parkplätze hingewiesen. Hauptproblem ist die Fremdnutzung des Parkplatzes durch Besucher der Klinik und Park-and-Ride-Nutzer. Eine Ausdehnung der Parkplatzfläche würde nicht automatisch den Besuchern des Parks zugutekommen.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anbindung des Rombergparks an den öffentlichen Nahverkehr sehr gut ist (U 49, Busse 440 etc., DB-Haltepunkt Tierpark). Es ist nicht einzusehen, weshalb Besucher mit dem PKW kommen müssen. Hier sollte im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 eine Offensive für den Umweltverbund gestartet werden. Der Rombergpark könnte mit seiner
umwelt-pädagogischen Bedeutung eine Vorreiterrolle übernehmen.

Hinsichtlich der anvisierten Verkehrswende in Dortmund ist die Schaffung von Parkraum für den motorisierten Individualverkehr (MIV) das absolut falsche Signal.

Projekt 11: Baumwipfel-Erlebnis-Pfad
Der 1,2 km lange Baumwipfelpfad ist aus der Sicht des Beirates für den Rombergpark überdimensioniert und stellt einen erheblichen Eingriff in das geplante Landschaftsschutzgebiet Nr. 36 (“Rombergpark-Hacheney-Lücklemberg-Schondelletal“) dar. Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten (Greifvögel, Eulen, Fledermäuse) sind zu befürchten. Der Rombergpark ist ein Hotspot für Fledermäuse. Die Rückzugsorte diverser heimischer Tierarten werden hierdurch immer weiter reduziert.

Projekt 12: Steganlage Tertiärteich
Grundsätzlich ist die Steganlage für den Bereich Umweltbildung als sinnvoll einzustufen. Beim Bau der Anlage müssen allerdings die im Sumpfzypressenteich lebenden Amphibien berücksichtigt werden. Sofern das Bleichhäuschen rekonstruiert werden sollte, wäre es sinnvoller, dies als historischen Bestandteil des Rombergparks und nicht für ein Saurierexponat zu nutzen. Dies würde eher dem Charakter des Parks entsprechen.

Der Beirat bittet darum, dass die – auf den ersten Blick – unkritischen Projekte ihm im Einzelnen im Laufe des Verfahrens wieder vorgestellt werden.


zu TOP 2.2
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

Herr Dr. Otterbein leitete kurz in die Abstimmung ein.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Entwicklung der Baumallee entlang der B1/A40 in Dortmund sowie des barrierefreien Ausbau der U47-Haltestellen

Herr Hannen (66/stellvertretender Amtsleiter) stellte den aktuellen Stand des Verfahrens anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 3.1) dem Beirat ausführlich vor. Hervorzuheben ist hierzu, dass hinsichtlich der Machbarkeit der Maßnahmen Gutachten vergeben wurden. Zum einen an drei Baumsachverständige, hinsichtlich der Möglichkeit im vertretbaren Rahmen Bäume zu verpflanzen, zum anderen an einen Tragwerksplaner bezüglich der „Aufständerung“ der Bahnsteige. Des Weiteren ist ein Gutachten bezüglich der Neuordnung des Verkehrsknotenpunktes B1/Voßkuhle/Semerteichstraße, inklusive der Potenziale für niveaugleiche Zugänge zu den Stadtbahnhaltestellen, vergeben worden. Sobald die vergebenden Gutachten vorliegen, wird die Planung hier entsprechend angepasst. Herr Hannen erklärte außerdem, dass bei der ursprünglichen Planung der Umbau mit Rampen vorgesehen war, nun jedoch auf Grund der Machbarkeit in der jetzigen Planung auch Aufzüge statt Rampen, z.B. bei der Kohlgartenstraße, vorgesehen wären. Hier gebe es natürlich die Gefahr, dass Aufzüge ausfallen könnten, der Nutzer / Fahrgast müsse dann in Kauf nehmen, u.U. eine Haltestelle weiterzufahren. Eine Errichtung von Rampen wäre in diesen Fällen zu weitläufig ausgefallen.

Ein Gast bemängelte in der folgenden Diskussion u.a., dass der Klimaschutz und der Radverkehr in der Planung nicht berücksichtigt wurden. Ein weiterer Gast sagte aus, dass man sich mitten im Klimawandel befände und dass sich bei der Konzeption sehr viel verändert habe, so dass klar wäre, dass man an der Mobilität, wie sie derzeit stattfindet, nicht mehr festgehalten werden könne.

Herr Dr. Otterbein stellte daraufhin anhand von Bildern die aktuelle Situation vor Ort dar sowie den u.g. Beschluss zur Abstimmung vor. Frau Viets wies hierzu nochmals auf die Menge der zu entfernenden Bäume nach diesem Beschluss hin.

Der Beirat hatte sich am 28.6.2017 mit dem barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgarten-straße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost befasst und dabei eine Variante unter möglichst weitgehendem Erhalt der Bäume, der Förderung des Umweltverbundes, der Barriere-freiheit sowie der Reduzierung der Schadstoffbelastung favorisiert.

Das durchgeführte Dialogverfahren (siehe Abschlussbericht Stadtbahn-Dialog *) erbrachte keine abschließende Lösung, weshalb sich der Beirat erneut in die Diskussion einschaltete und nunmehr die langfristige Entwicklung einer mehrreihigen Baumallee auf der gesamten Länge der B1/A40 auf Dortmunder Stadtgebiet in die Diskussion bringt.


Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und unter einer Enthaltung wie folgt:

1.) Der Beirat empfiehlt die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer vierreihigen B1-Allee zwischen Schnettkerbrücke und Marsbruchstraße, ohne Beschränkung auf eine einzige Baumart. Dafür ist ein grundsätzliches Entwicklungs- und Pflegekonzept zu erstellen, das den Gremien und dem Beirat vorgelegt wird. Zudem soll die Naturdenkmalverordnung um alle noch nicht geschützten Baumbestände der Allee ergänzt werden.
2.) Der Beirat begrüßt und würdigt, dass im Stadtbahn-Dialog zum barrierefreien U47-Ausbau bisher nicht betrachtete Planungsvarianten aufgezeigt wurden. Die sog. Vorzugsvariante des ausschließlichen Haltestellenausbaus mit dauerhaften Eingriffen in die geschützte B1-Allee wird abgelehnt. Gefordert ist ein alle Belange integrierendes Gesamtkonzept, Schrittfolgen der Realisierung sind nachrangig.
3.) Anstelle des geschädigten und nicht zukunftsfähigen Baumbestands zwischen Voßkuhle und Max-Eyth-Straße sowie an der Stadtkrone Ost muss ein besserer, symmetrischer Allee- und Verkehrs-Querschnitt bis in die seitlichen Freiflächen aufgebaut werden. Wenig Mehraufwand scheint viele Vorteile für alle Belange zu ermöglichen.
4.) Eine Verpflanzung noch gesunder Bäume in andere Grünanlagen, allee-geeignete Straßen oder Parks mindert den temporären Eingriff durch Bodenaustausch und Allee-Neupflanzung der Mittelallee. Seitliche Baumreihen sind mittelfristig zu ergänzen.
5.) Der Bahnsteigausbau Kohlgartenstraße sollte mit vollständigem Baumerhalt erfolgen.
6.) Ebenerdige Querungen haben Vorrang. ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr sowie Schulwegsicherung erfordern komfortable Wegeführungen und Stützpunkte. Großzügige Aufstellflächen sollten sicheren Abstand zur Fahrbahn ermöglichen. Enge Fahrbahnen und vor allem gefährliche Verschwenkungen des motorisierten Verkehrs sind hier abzustellen.


Begründung
Die ursprünglich vier- bis fünfreihige Allee an Rheinland- und Westfalendamm zwischen Schnettkerbrücke und Aplerbeck wurde durch wiederholte Eingriffe, besonders seit der 1980er Jahren, reduziert und beschädigt. Da ein durchgehendes Entwicklungskonzept fehlt, schreitet die Entwertung durch Verkehrs- und Bauprojekte weiter fort. Selbst Teile der im Original erhaltenen vierreihigen Abschnitte sind in der Naturdenkmalverordnung (NDVO) bis heute nicht als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG gesichert.

Die städtische Vorzugsvariante des barrierefreien Bahnsteigausbaus als isoliertes Verkehrsprojekt würde den ohnehin geschädigten und instabilen Baumbestand (v.a. der Linden) nicht nur dauerhaft dezimieren: Vier über 100 Meter lange Haltestellen-Abschnitte mit nur einer bleibenden, geschädigten Baumreihe zerstören den Alleecharakter. Zwischen den Haltestellen wird eine Grunderneuerung des baumnahen Gleisunterbaus vor allem für größere Bäume ohnehin existenzgefährdend.

Mit der Erhalt-Variante wurde zu Recht ein weitgehender Verbleib auch bereits geschädigter Bäume (v.a. Linden) einmal konsequent dargestellt. Jedoch können damit weder die beste Baum-Bilanz noch eine homogene Alleeentwicklung erreicht werden.
2015 gaben Baumgutachten bereits 41% aller Bäume, vor allem der großen, eine Reststandzeit von weniger als 20 Jahren. Eine Neupflanzung von 95 von insg. 217 Lindenbäumen (44% des Bestandes) wäre auch ohne Stadtbahnbau erforderlich. Die Erhalt-Variante würde auch eine Reihe verkehrlicher Probleme besonders im Bereich Gartenstadt auf Dauer verfestigen. Eine ausgeglichene Querschnittsaufteilung zugunsten aller Verkehrsarten wäre nicht möglich.
Unter diesen Umständen erscheint der Baumbestand dieses Teils der Allee nicht unbedingt erhaltungswürdig. Jedoch ist eine weitestgehende Verpflanzung gesunder Bäume anzustreben. Der vorgeschlagene Erhalt aller Platanen an der Haltestelle Kohlgartenstraße wird voll unterstützt, an den Bahnsteig-Zugängen müssten dafür Unterschreitungen von Regelmaßen um wenige Zentimeter möglich sein.

Der Beirat spricht sich für eine integrierte Planung über den gesamten Querschnittbereich am Westfalendamm (Neuaufbau-Variante) aus, um den Belangen von Natur-, Landschafts- und Kulturlandschaftsschutz sowie allen anderen Entwicklungsbelangen gerecht zu werden. ÖPNV, Rad-, Fußgänger- und v.a. der Schülerverkehr können nur so sichere, komfortable Wegeführungen erhalten. Eine Neupflanzung (Neuaufbau) der Allee mit standortgerechten „Zukunftsbäumen“ im Bereich Voßkuhle bis Max-Eyth-Straße sowie an der Stadtkrone Ost wird als natur- und landschaftsgerechte sowie für alle Belange insgesamt beste Lösung angesehen.

Die Grundvarianten sind in der Anlage dargestellt.
Ein zahlenmäßiger Vergleich der Endbestände (Baumbilanz) gemäß Darstellung der Dialog-Varianten seitens der Verwaltung ergibt

- für die Neuaufbau-Variante ca. 212 Bäume, vier Bäume können endgültig nicht nachgepflanzt werden
- für die Erhalt-Variante ca. 191 Bäume, davon sind ca. 21 Bäume auf Bahnsteigen/Rampen, an Masten oder nahe an Bahnsteigkanten kritisch und nur zum Teil an neuer Stelle in Bahnsteigen nachpflanzbar (wird derzeit gutachterlich untersucht), vier Bäume können endgültig nicht nachgepflanzt werden
- für die Vorzugsvariante ca. 166 Bäume, ca. 38 heutige Bäume entfallen dauerhaft, zuzüglich acht zurzeit fehlender Bäume, die nicht nachgepflanzt werden können.

Der Beirat bittet die Verwaltung, für die endgültige Ratsentscheidung im Herbst 2019, eine nachvollziehbare Variantenprüfung mit vollständiger Bewertung aller Kriterien vorzulegen.


zu TOP 3.2
Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße / westlich Schultenhof

Herr Greve (NaturFreunde Kreuzviertel e.V.) trug, stellvertretend für die „Allianz für die Bolmke“, den aktuellen Sachstand vor. Die „Allianz für die Bolmke“ sei ein Zusammenschluss der Kleingartenvereine Heideblick und Goldener Erntekranz, der Naturschutzverbände BUND, NABU und AGARD sowie der NaturFreunde Kreuzviertel, die sich gegen eine Verlagerung des Reitervereines an die Bolmke und der damit verbundenen erhöhten reiterlichen Nutzung der Bolmke und für den Erhalt der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgesprochen habe. Diese Freifläche sollte laut Allianz, wie im Entwurf des neuen Landschaftsplanes vorgesehen, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Auf der betroffenen Fläche werde derzeit ökologischer Anbau betrieben. Unverständlich wäre hier das Schreiben des Oberbürgermeisters vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13715-19) zumal nicht die NaturFreunde Kreuzviertel e.V. den Antrag gestellt habe, sondern die „Allianz für die Bolmke“. Diese fordere, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch ungesetzt werde und der Erhalt der Fläche in das aktuelle Landschaftsplan-Verfahren eingebunden werde, so dass hier für diese bisher landwirtschaftlich genutzte Freifläche ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werde. Dafür spreche u.a. die Klimaanalyse des Regionalverbands Ruhr von 2018, die städtische Klimaanalyse, der aktuelle Landschaftsplan-Entwurf, die Einbindung der Fläche im Biotopverbundsystem sowie der Klimawandel. Des Weiteren habe die Allianz eine neue Online-Petition gegen die geplante Verlagerung des Reitervereines gestartet.

Nach kurzer Diskussion stellte Herr Dr. Otterbein den u.g. Beschluss zur Abstimmung.



Einstimmiger Beschluss

Der Beirat hat sich am 20.6.2018 einstimmig gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh in die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße ausgesprochen und die Verwaltung gebeten, Alternativstandorte zu prüfen. Der Rat der Stadt hatte dann am 12.7.2018 einen Grundsatzbeschluss zur Verlagerung an die Bolmke gefasst, gleichzeitig aber die Verwaltung gebeten, Alternativstandorte zu suchen.
Nach erheblichen öffentlichen Protesten hat die Verwaltung Anfang des Jahres den Verzicht auf die Verlagerung an die Bolmke angekündigt. Auf Antrag der „Allianz für die Bolmke“ hat die Bezirksvertretung Hombruch am 27.2.2019 einstimmig beschlossen:
(1) Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung“ festgesetzt.

(2) Der Bebauungsplan Hom 266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ wird aufgehoben.

(3) Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

(4) Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.

Dieser Beschluss wurde an den Rat überwiesen und sollte am 23.5.2019 dort zur Abstimmung gebracht werden. Völlig überraschend hat die Verwaltung – unterzeichnet durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – dem Rat aber empfohlen, den Antrag abzulehnen. Begründung: „Das Verfahren zur Verlagerung des an der Strobelallee liegenden Dortmunder Reitervereins ist noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die Fläche nördlich der Stockumer Str. aus Zeitgründen für eine kurzfristige Verlagerung nicht in Betracht kommt, soll eine mittel- bis langfristige Nutzungsoption hierfür offen bleiben. Die Änderung des Bebauungsplanes mit einer Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal. Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.“

Auf Antrag der GRÜNEN wurde die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen. Dieser soll am 26.6.2019 über den Antrag befinden. Anschließend entscheidet der Rat.

Der Beirat wendet sich entschieden gegen die von OB Sierau empfohlene Nutzungsoption. Statt die Fläche nördlich Stockumer Straße auch weiterhin als potenzielle Baufläche offen zu halten, sollte sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung dauerhaft von Bebauung freigehalten und für einen ökologischen Landbau gesichert werden.



Der Beirat bittet den Rat, die Fläche entsprechend ihrer bisherigen Funktion wieder als Landschaftsschutzgebiet zu sichern und die Verwaltung zur Anpassung des Planungsrechts (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) aufzufordern. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch ist umzusetzen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Exkursion des Beirates
Herr Frankenstein schlug als zukünftiges Exkursionsziel des Beirates den Besuch des Hoeschparkes vor. Die nachfolgende Diskussion befasste sich damit, ob und wie eine Exkursion durchgeführt werden kann. Auf Anregung der Geschäftsführung des Beirats einigte man sich auf eine Verschiebung der Abstimmung zur Durchführung der Exkursion und dessen Ziel.


Müllablagerungen
Herr Budde meldete, dass es in letzter Zeit verschiedene illegale Ablagerungen auf seinen Flächen gegeben habe. Es wären 300 alte PKW-Reifen, 20 Eternit-Platten und Restmöbel illegal abgeladen worden.

Storchvorkommen
Herr Budde meldete, dass am Pfingstsonntag an der Westerwikstraße/Richtung Süden nach dem Heuschnitt zwei Störche von ihm gesichtet wurden. Auch Herr Schreurs berichtete, dass 2018 auf der Deponie Grevel Störche gesichtet wurden, die dort Zwischenstation gemacht hätten. Des Weiteren würde vom Initiativkreis Naturlehrpfad Alte Körne versucht, ein Storchennest im Kurler Busch zu etablieren.

Heckrinder im NSG „Im Siesack“
Herr Horn bat um Information zum Thema Heckrinder im NSG „Im Siesack“ in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Sitzung. Hier wurde vorgeschlagen, sich zunächst im kleinen Kreis mit der Verwaltung zu besprechen. Herr Dr. Rath (60/AL) erklärte, dass ein Austausch im kleinen Kreis, aber auch ein Statement der Verwaltung in einer öffentlichen Sitzung möglich wäre.

Asphaltierung des Rad- und Wanderweges “Rheinischer Esel“
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Otterbein erklärte Frau Viets, dass der Vorgang noch nicht der Bezirksregierung Arnsberg übergeben wurde. Es haben bis dato lediglich Vorgespräche stattgefunden.




Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Budde
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender