Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Schulausschusses


am 03.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Rita Brandt (SPD) i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. f. Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB Neral Bayezit-Winner (SPD) i. V. f. sB David Liskatin (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Gabriele Beckmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)

Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Sandra Fitzen (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz


5. Gäste

Jutta Portugall i. V. f. Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Professor Buschfeld

Abwesend:
Rm André Buchloh (CDU)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Ralf Dallmann (FB 40)
Volker Werner (FB 40)
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Schulausschusses,
am 03.05.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 25.01.2017
Wurde bereits für die Sitzung am 15.03.2017 verschickt.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Schulausschusses am 15.03.2017


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum vom 18.04.2017 zur Verfügung gestellt.)

(Drucksache Nr.: 07175-17)

2.2 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)

3.2 Schulgärten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06435-16-E1)

3.3 Volksbegehren "G 9 jetzt"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07185-17-E2)

3.4 Wartelisten OGS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07184-17-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 1. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07628-17)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06936-17)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Leibniz Gymnasium
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07315-17)

6.2 Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07420-17)

6.3 Förderschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07562-17)







1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Landgraf benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden,

TOP 3.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr. 07210-17)

nach den Regularien zu behandeln.

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN unter TOP 6.3 Förderschulen (Drucksache Nr.: 07562-17) wurde von der Fraktion zurückgezogen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 25.01.2017

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Schulausschusses am 25.01.2017 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Schulausschusses am 15.03.2017

Frau Dr. Goll bat, die Niederschrift wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

TOP 6.1 Seite 8 Abs.5 letzter Satz „Lt. Schulrecht könne der Schulträger das Verfahren
dann vorziehen.“

TOP 3.1 Seite 10: „Die Zahlungen durch das Land NRW im Rahmen des Korbes II betrugen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 10 Mio. € pro Jahr.
Für den Korb I wurden im Zeitraum November 2014 bis Dezember 2015 170.000 € inklusionsbedingte Sach- und Investitionsausgaben durch die Stadt Dortmund übermittelt.
Die durchschnittlichen Ausgaben pro Schüler lagen in der Primarstufe bei 19,37 € und in der Sekundarstufe 8,00 €. Es gebe eine erhebliche Zunahme der Zahlen im Vergleich der untersuchten Jahre 2013/2014 und 2014/2015 (s. beigefügte Präsentation).
Fazit: Die Ausgaben für Korb I seien erheblich angestiegen, von 8,6 Mio. € auf 20,3 Mio. €. Der Bedarf von personeller Unterstützung (Korb II) habe sich an Grund- und weiterführenden Schulen im Vergleich zu den Förderschulen über-proportional entwickelt.

TOP 3.3 S. 14 Abs. 4: „Aus der Tatsache, dass in der Schuleingangsstufe in der Nordstadt eine längere Verweildauer häufig vorkommt, ergibt sich ein Engpass an Schulplätzen.“

Außerdem bat Frau Dr. Goll um Anpassung der „Stadtbezirke – Schulen“ in der Aufstellung zu TOP 3.4.

Mit diesen Änderungen wurde die Niederschrift über die 19. Sitzung des Schulausschusses am 15.03.2017 einstimmig genehmigt.



zu TOP 3.1
Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)

Herr Professor Buschfeld stellte den Bericht vor (wird der Niederschrift beigefügt).

Der Schulausschuss dankte Herrn Professor Buschfeld für die Präsentation.

Die CDU-Fraktion bat darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen, da die personellen Auswirkungen nicht ausreichend geklärt erscheinen. Frau Raddatz-Nowack hatte erklärt, dass es sich bei der internen Besetzung der neu eingerichteten Stelle (s. S. 2 der Vorlage) um eine Besetzung aus dem Fachbereich 40 und eine dauerhafte Besetzung handele.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltungen der CDU - 5 und der AfD - 1), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die im Abschlussbericht „Abstimmungs- und Planungsprozesse für eine mittelfristige Fortschreibung der regionalen Angebotsplanung“ genannten Handlungsbedarfe (siehe 3b) aufzugreifen, Lösungswege zu beschreiben und konkrete Maßnahmen vorzuschlagen,

2. das für die Sekundarstufe I bestehende Übergangsmonitoring auch für die Sekundarstufe II „Übergänge aus Dortmunder Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen“ (siehe 3d) aufzubauen,

3. auf der Basis der vorgelegten „Berufskollegentwicklungsplanung“ kontinuierlich aussagefähige Daten für eine bedarfsgerechte Angebotsplanung und kommunale Steuerungsprozesse bereit zu stellen und die regionale Berufskollegentwicklungsplanung (siehe 3 a und c) fortzuschreiben (Bildungsmanagement),

4. die dauerhafte Einrichtung einer Planstelle zur Erfüllung der unter 1. bis 3. genannten Aufgaben im Fachbereich Schule im Bereich Regionales Bildungsbüro (40/5-2) mit dem Stellenplan 2018.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 2.2
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Frau Schneckenburger führte kurz in die Vorlage ein. Der Fachbereich Schule werde mit dem Masterplan Digitale Bildung versuchen, die neue technische Ausstattung mit der Unterrichts- und Schulentwicklung zu verknüpfen.

Herr Urbanek befürwortete die Vorlage und wies im darauf hin, dass es sich dabei um eine fortlaufende Aufgabe handele, die immer auf dem neuesten Stand sein sollte. Unterschiedliche Handlungsbereiche wie z. B. kulturelle Bildung seien zu berücksichtigen.

Frau Plieth dankte für die Vorlage und stellte die Frage nach Schnittstellen zwischen den Bereichen der Masterpläne sowie der Beteiligung des Zentrums für Medienkompetenz in Dortmund und dem Fachbereich dosys.

Frau Schneckenburger erklärte dazu, dass bereits in dem Bereich Digitales Dortmund gearbeitet werde und die unterschiedlichen Ebenen berücksichtigt würden. Es seien viele Fragen offen, die übergreifend diskutiert werden müssten. Das Zentrum für Medienkompetenz werde natürlich einbezogen, dosys sei der Dienstleister der Stadt Dortmund für die technische Ausstattung.

Frau Beckmanns (BPN) Frage nach Einbeziehung der Förderschule für geistige Beeinträchtigung sowie der LWL-Schule für Körperbeeinträchtigung beantwortete Frau Schneckenburger damit, dass die Arbeitsstrukturen noch nicht bestimmt seien, es jedoch auch um barrierefreies Lernen gehe. Berücksichtigt werden solle auch der Umgang mit den Inhalten der modernen Technik.

Herr Rüding äußerte sich positiv über die Vorlage und bat um Beantwortung folgender Fragen:
- Könne die Umsetzung im Zeitrahmen Gute Schule 2020 erfolgen?
- Die Verknüpfung zwischen den drei Säulen des Masterplans durch einen mindestens einmal
jährlich tagenden Lenkungskreis halte er für nicht ausreichend, das müsse öfter geschehen. - - Wie werde die Politik eingebunden?
- Wie sehe es mit der Breitbandversorgung aus und warum sei noch kein Breitband-
koordinator eingesetzt worden?
Frau Schneckenburger erklärte, dass dem Fachbereich Schule bekannt sei, welche Verbindungen an den Schulen vorhanden seien und was noch zu tun sei. Dann können die inneren Prozesse starten. Zur Einsetzung eines Breitbandkoordinators könne sie nichts sagen.
Das Land NRW habe mit der Plattform LOGINEO den Schulen bereits eine Möglichkeit zur Kommunikation und Lernmitteln zur Verfügung gestellt.
Im Programm Gute Schule 2020 sei der Breitbandanschluss der Schulen vorgesehen. Die Verwaltung werde die Finanzierung dieses Handlungsstrangs Breitbandausbau aus dem Bundesprogramm prüfen, wenn dessen Förderbedingungen vorliegen, um andere Handlungsbedarfe aus Gute Schule 2020 zu finanzieren.
Die Politik werde durch Berichte zum Fortgang des Prozesses informiert.
Der Lenkungskreis solle für gegenseitige Informationen zum Handlungsprozess dienen.

Herr Dingerdissen begrüßte die Vorlage. Seine Frage nach Koordination mit anderen Kommunen beantwortete Frau Schneckenburger mit dem Verweis auf die Vernetzung durch die Gremien des Städtetags. Außerdem werde auch externe Beratung in Anspruch genommen.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Strategie der Digitalisierung zukünftig in drei Masterplänen erarbeitet werden soll:
- im Masterplan Digitale Wirtschaft,
- im Masterplan Digitale Bildung sowie
- im Masterplan Digitale Stadtverwaltung.
b) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die folgende inhaltliche Federführung zur Kenntnis:
- Für den Masterplan Digitale Wirtschaft die Wirtschaftsförderung Dortmund,
- für den Masterplan Digitale Bildung das Schuldezernat,
- für den Masterplan Digitale Stadtverwaltung das Rechts- und Ordnungsdezernat.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)

Der TOP wurde nach den Regularien behandelt.


zu TOP 3.2
Schulgärten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06435-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Sachverhalten nehme ich wie folgt Stellung:

1. Bestand von Schulgärten sowie weitere nachhaltige Naturschutzprojekte an den Dortmunder Schulen
Schulgärten und nachhaltige Naturschutzprojekte können im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen eine wichtige Funktion haben und das Schulleben bereichern. Die Konzeptionierung und Umsetzung liegt eindeutig im Wirkungsbereich der schulischen Akteure und wird von den spezifischen Bedürfnissen und Schwerpunktbildungen der einzelnen Schulen bestimmt, die ihren Ausdruck im festgelegten Schulprogramm finden. Die Festlegung des Schulprogramms gehört zu den sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“, die im Verantwortungsbereich des Landes liegen.

Der Fachbereich Schule verfügt nicht über eine zentrale Übersicht, die Auskunft darüber gibt, welche Schulen „Schulgärten“ oder andere nachhaltige Naturschutzprojekte in ihr Schulprogramm aufgenommen haben.
2. Darstellung vorhandener Flächen, die sich zur Einrichtung von Schulgärten an Dortmunder Schulen eignen würden
Schulgärten können von Schulen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Funktionen konzipiert werden (z. B. Biotopgärten, Arbeitsschulgärten, ökologische Schulgärten). Schulen müssen in ihre Konzeption einbeziehen, welche Möglichkeiten das vorhandene Schulgrundstück bietet. Es besteht damit ein enger Zusammenhang zwischen gegebenen Rahmenbedingungen und konzeptionellen Ansprüchen der jeweiligen Schule. Die Eignung von Flächen kann aus diesem Grund nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Der Fachbereich Schule unterstützt entsprechende Initiativen von Schulen, berät sie entsprechend und vermittelt Kontakte zu anderen zu beteiligenden städtischen Fachbereichen (z.B. Fachbereich Tiefbau/Bereich Stadtgrün).“


Herr Spieß bat die Verwaltung um Mitteilung, ob bereits eine Schule, und wenn ja, welche, bezüglich eines Schulgartens angefragt hat und wie eine Kontaktvermittlung durchgeführt wurde.
(Hinweis: Nach Auskunft des Fachbereiches Schule hält dieser die dargestellten Unterstützungsmöglichkeiten als Serviceangebot für Schulen vor. Das Angebot ist bisher von keiner Schule konkret nachgefragt worden.)

Die Anregungen von Herrn Urbanek und Herrn Dingerdissen, Schulgärten und/oder Kooperationen mit z. B. Kleingartenvereinen in das jeweilige Schulprofil aufzunehmen sowie von Frau Beckmann (BPN), Hochbeete zu berücksichtigen, nahm der Fachbereich Schule zur Kenntnis.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Volksbegehren "G 9 jetzt"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07185-17-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Sachverhalten nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung bei einer erfolgreichen Umsetzung des Volksbegehrens „G9 jetzt“ und damit der grundsätzlichen Wiedereinführung des Abiturs nach 9 Jahren hinsichtlich eines zusätzlichen Raum - und Personalbedarfs an den Dortmunder Gymnasien?

Bei erfolgreicher Umsetzung des Volksbegehrens würde die Sekundarstufe I an Gymnasien zukünftig wieder 6 Jahrgänge umfassen. Da die Raumressourcen an Gymnasien aktuell vollständig ausgelastet sind und mit einem Rückgang der Schülerzahlen langfristig nicht zu rechnen ist, müssten zusätzliche Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden. Die Gymnasien der Stadt Dortmund haben eine Aufnahmekapazität von 61 Schulzügen. Für einen zusätzlichen Jahrgang müssten damit 61 Unterrichtsräume bereitgestellt werden.

Der Schulträger ist für die Bereitstellung des Personals für die Verwaltung der Schule zuständig. Ein zusätzlicher Jahrgang würde die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler verlängern und damit die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien erhöhen. Da die Arbeitszeitbemessung in den Schulsekretariaten u. a. von der Zahl der Schülerinnen und Schüler beeinflusst wird, könnten zusätzliche Personalbedarfe für die Schulsekretariate entstehen.

2. Wie könnte dieser zusätzliche Bedarf an den Gymnasien mittelfristig umgesetzt und finanziell gedeckt werden?

Dem zusätzlichen Raumbedarf könnte durch Neubaumaßnahmen entsprochen werden, dem zusätzlichen Personalbedarf in den Schulsekretariaten durch entsprechende personalwirtschaftliche Maßnahmen (Stundenaufstockungen oder zusätzlicher Personaleinsatz). Die dafür benötigten Mittel müssten in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

3. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag des Volksbegehrens, der eine Kürzung von acht Unterrichtsstunden an allen Schulformen vorsieht, um die angestrebten Änderungen zu finanzieren?

Die Festlegung der Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden liegt im
Verantwortungsbereich des Landes NRW. Die Stadt Dortmund hat als Schulträger keinen
Einfluss auf die Dispositionen des Landes im Bereich der “inneren Schul-
angelegenheiten”.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Wartelisten OGS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07184-17-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den Fragen vom 13.03.2017 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welchen Bedarf sieht die Verwaltung über die momentan bereits eingerichteten sowie die für das Schuljahr 2017/18 geplanten zusätzlichen Ganztagsplätze an den offenen Ganztagsschulen hinaus?

Zur Sicherstellung des benötigten Bedarfes an Betreuungsplätzen in der offenen Ganztagsschule (OGS) und zur Anpassung an die Betreuungskapazitäten im Vorschulbereich, wird zum Schuljahr 2017/18 die Anzahl der OGS-Plätze von jetzt 10.070 um 500 auf 10.570 im 1. Schulhalbjahr und um weitere 30 im 2. Schulhalbjahr auf 10.600 Plätze angehoben werden (Entscheidung des Rates vom 06.04.2017/DS-Nr. 07124-17).

Die Versorgungsquote an den Standorten liegt zwischen 20% und 65 %. Daraus ergibt sich eine stadtweite durchschnittliche Versorgungsquote mit OGS-Plätzen von 49,90 % im Schuljahr 2017/18.


2. Gibt es aktuelle Wartelisten für OGS Plätze? Wenn ja, an welchen Schulen und in welcher Größenordnung?

Für das Schuljahr 2017/18 sind an 46 Schulen 431 OGS-Plätze in der Warteliste aufgeführt. (s. nachfolgende Tabelle )


Schule
SF
StBz
Warteliste
Aplerbecker-GS
GS
Aplerbeck
9
Friedrich-Ebert-GS
GS
Aplerbeck
4
Gerhart-Hauptmann-GS
GS
Aplerbeck
3
Comenius-GS
GS
Brackel
7
Erich-Kästner-GS
GS
Brackel
2
Fichte-GS
GS
Brackel
5
Hellweg-GS
GS
Brackel
3
Elisabeth-GS
GS
Eving
9
Graf-Konrad-GS
GS
Eving
10
Herder-GS
GS
Eving
14
Benninghofer-GS
GS
Hombruch
3
Brücherhof-GS
GS
Hombruch
3
Höchstener GS
GS
Hombruch
1
Lieberfeld-GS
GS
Hombruch
4
Stift-GS
GS
Hombruch
13
Eichlinghofer-GS
GS
Hombruch
4
Kirchhörder GS
GS
Hörde
3
Olpketal GS
GS
Hörde
13
Schubert-GS
GS
Hörde
12
Gilden-GS
GS
Huckarde
12
Urbanus-GS
GS
Huckarde
5
Westricher-GS
GS
Huckarde
7
Widey-GS
GS
Huckarde
25
Diesterweg-GS
GS
Innenstadt-Nord
39
Libellen-GS
GS
Innenstadt-Nord
14
Oesterholz-GS
GS
Innenstadt-Nord
14
Landgrafen-GS
GS
Innenstadt-Ost
31
Uhland-GS
GS
Innenstadt-Ost
4
Winfried-GS
GS
Innenstadt-Ost
9
Fine-Frau-GS
GS
Innenstadt-West
12
Kreuz-GS
GS
Innenstadt-West
8
Freiligrath-GS
GS
Lütgendortmund
1
Friedens-GS
GS
Lütgendortmund
3
Holte-GS
GS
Lütgendortmund
21
Mörike-GS
GS
Lütgendortmund
2
Bodelschwingh-GS
GS
Mengede
2
Regenbogen-GS
GS
Mengede
18
Schopenhauer-GS
GS
Mengede
52
Schragmüller-GS
GS
Mengede
2
Westhausen-GS
GS
Mengede
10
Eichwald-GS
GS
Scharnhorst
4
Westholz-GS
GS
Scharnhorst
6
Johannes-Wulff-Schule
FS
Brackel
4
Paul-Dohrmann-Schule
FS
Innenstadt-West
2
Schule a.d. Froschlake
FS
Scharnhorst
1
Wilhelm-Rein-Schule
FS
Innenstadt-Ost
1
Gesamt
431


3. Wie sieht der weitere Ausbau der OGS Plätze im Zusammenhang mit dem Programm der rot-GRÜNEN Landesregierung „Gute Schule 2020“ aus?

Der Ausbau der OGS stellt einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Umsetzung des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ dar. Die Mittel des Programms werden u.a. zur Förderung und zum Ausbau der OGS eingesetzt (Ratsbeschluss vom 16.02.17 zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“/DS-Nr. 06584-16).“


Frau Plieth fragte nach den Unterschieden zwischen den Zahlen in der Stellungnahme und den Zahlen aus den Bezirksvertretungen. Sie äußerte den Wunsch, künftig absolute Zahlen über Wartelisten und Belegung der Plätze an den einzelnen Schulen zu erhalten und diese an die Bezirksvertretungen weiter zu geben.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Bedarfsabfrage an den Schulen im November beginne, es aber ständig Veränderungen gebe. Die endgültige Abfrage könne erst nach der Stichtagsabfrage zum 15.10.2017 erfolgen. Dann werden die Zahlen auch an die Bezirksregierung Arnsberg gemeldet. Es sei natürlich möglich, die Zahlen und die Verteilung in den jeweiligen Stadtbezirken dann auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis geben.
Sie machte darauf aufmerksam, dass in der Aufstellung die Zuordnung der Schulen zu den Bezirken leider etwas verschoben sei. Dieses werde wieder in den richtigen Zusammenhang gebracht.

Frau Altundal-Köse fragte nach, ob ein Mehrbedarf an OGS-Plätzen beantragt werde, um auf Um- und Zuzüge reagieren zu können.

Frau Raddatz-Nowack wies darauf hin, dass dieses schwierig sei. Der Bedarf steige kontinuierlich an, dieses werde in einem dialogischen Prozess mit den Schulen abgeglichen. Derzeit sei es nicht möglich, Plätze vorzuhalten.

Auf die Bitte von Frau Dr. Goll um Angabe der tatsächlich vorhandenen Plätze je Schule, um die Warteliste einschätzen zu können, teilte Frau Raddatz-Nowack mit, dass dazu die endgültigen Zahlen nach dem 15.010.2017 sinnvoller seien. Die Wartelisten können sich immer noch verändern. Die Zusage der Bezirksregierung komme zwar noch vor den Sommerferien, aber bis dahin dürfe die Verwaltung keine rechtsverbindlichen Zusagen an die Eltern geben. Zum 15.10. jeden Jahres erfolgt eine sogenannte Stichtagsabfrage, nach der die Festlegung und Verteilung sowie die Meldung der Plätze nach Arnsberg erfolgt.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass die Eltern eine Zwischennachricht erhalten, eine endgültige Mitteilung könne erst nach Zusage der Bezirksregierung erfolgen. Grund dafür sei auch die Art der Finanzierung durch drei Säulen: Elternbeiträge, kommunale Anteile und Landeszuschuss. Auch deshalb sei es schwierig, Leerplätze vorzuhalten, da diese durch die Kommune und das Land finanziert werden müssten.

Frau Stegemann bat um Begründung für die hohen Wartelisten-Zahlen an der Schopenhauer- und der Regenbogen-Grundschule. Die Verwaltung wird dieses recherchieren.
(Hinweis: Nach Mitteilung des Fachbereiches Schule hat die Schopenhauer-Grundschule aufgrund räumlicher Enge im Schulgebäude keine Aufstockung der Plätze beantragt. Es handelt sich um einen Übertragungsfehler. Genaue Zahlen über die OGS-Plätze werden dem Schulausschuss und den Bezirksvertretungen nach der Stichtagsabfrage zum 15.10.2017 zur Verfügung gestellt werden.)

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 1. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07628-17)

Der Schulausschuss dankte für die Präsentation des Berichtes.

Herr Rüding stellte nochmals die Frage nach den Kosten der Mess- und Steuertechnik Max-Wittmann-Förderschule. Herr Gönen sagte die Antwort für das Protokoll zu.
(Hinweis: Der Fachbereich Städtische Immobilienwirtschaft teilte folgendes mit: Bei der Schulausschusssitzung am 25.01.2017 wurden u.a. die Punkte "2.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes in Dortmund-2.Sachstandsbericht" sowie "4.1. Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4.Quartal 2016" behandelt. Die Fragestellungen von Herr Rüding bezogen sich auf die Emschertal Grundschule sowie das Schulzentrum Hombruchsfeld.
Bezüglich der Emschertal Grundschule kann festgehalten werden, dass von dem Gesamtbudget des Projektes in Höhe von 150.000 € ein Anteil in Höhe von etwa 30.000 € für die MSR (Mess-, Steuer- und Regeltechnik) vorgesehen war. Dies beinhaltete zwei Turnhallen und das Schulgebäude und macht einen Anteil von etwa 20 % aus.
Am Schulzentrum Hombruchsfeld stellt sich die Situation der Kosten für die MSR-Technik ähnlich dar. Hier haben wir ein Gesamtbudget in Höhe von etwa 350.000 €. Der Anteil der Kosten für die MSR-Technik beträgt 69.000 € und macht ebenfalls einen Anteil von etwa 20 % aus. Diese Leistungen betreffen die drei Schulgebäude Robert-Koch-Realschule, Helene-Lange-Gymnasium, Schubert Grundschule sowie zwei Sporthallen.

In der letzten Schulausschusssitzung am 03.05.2017 wurde nach den Kosten der MSR-Technik an der Max-Wittmann-FS gefragt. Hierzu kann ich Ihnen folgende Kostenaufteilung benennen. Die betreffenden Maßnahme verfügt über ein Gesamtbudget in Höhe von 8,329 Mio. €. Der Anteil der MSR-Technik beträgt hierbei etwa 225.000 € und macht einen Anteil von etwa 2,7 % aus. Dies beinhaltet den kompletten Austausch und Neuaufbau der MSR-Technik für die Heizung und Lüftung. Es ist bitte zu beachten, dass der Kostenanteil der MSR-Technik an der Max-Wittmann-FS mit den 2,7 % nicht mit den Kostenanteilen an den vorgenannten Maßnahmen verglichen werden darf. Bei der Max-Wittmann-FS wird die komplette Gebäudehülle energetisch saniert sowie die Lüftungstechnik komplett ausgetauscht.)

Zu der Frage nach der bis zum Dach zugänglichen Außentreppe an der Kirchhörder Grundschule wird Herr Gönen Lösungsmöglichkeiten einer begrenzten Zugangsmöglichkeit nachfragen.

Herr Barrenbrügge bat um Erklärung, warum in einer Sporthalle des Schulzentrums Kreuzstr. kein Ballsport zulässig sei und ob sich das auch auf den Schulsport beziehe. Sollte diese Halle nur für den Vereinssport gebaut worden sein, könnte die Förderung aus dem Projekt 2020 nicht dafür in Anspruch genommen werden. Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Halle als Fecht-Leistungsstützpunkt genutzt werden solle. Die Verwaltung sagte Klärung zu.
(Hinweis: Nach Auskunft des Fachbereiches Schule befindet sich der Fechtleistungsstützpunkt z. Z. im Untergeschoss der 2 1/2-fach Halle (= 1/2 Halleneinheit). Aufgrund der nachträglich hier angebrachten speziellen Installationen (Uhren- bzw. Spielstandsanzeige) können hier keine Ballspiele durchgeführt werden. Allerdings können alle übrigen Schulsportarten stattfinden, sodass die Halle dennoch für den Schulsport genutzt werden kann.
Bei der Errichtung der neuen Sporthallen ist daher zu beachten, dass die Installation für den Fechtsport "ballwurfsicher" ausgeführt wird und der Schulsport damit uneingeschränkt erteilt werden kann.)

Frau Plieth bat um den Sachstand zur Lessing-Grundschule sowie dem Neu- oder Anbau an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule.

Herr Gönen erklärte, dass der Neubau der Lessing-Grundschule in der Jahresarbeitsplanung 2018 enthalten sei. Das Projekt der Gesamtschule sei ebenfalls in Bearbeitung und werde in den nächsten Bericht der städtischen Immobilienwirtschaft aufgenommen.

(Hinweis: Der Fachbereich Schule teilte zur Reinoldi Sekundarschule folgendes mit:
Der Neubau wird nicht aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" finanziert.
Die in dem Bericht der Immobilienwirtschaft aufgeführte 90%tige Förderung erfolgt aus Mitteln des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes" (Berichte an die politischen Gremien hierzu mit DS-Nr.
02040-15, 04621-16 und 06497-16).)

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 1. Quartal 2017 zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06936-17)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Nein (DIE LINKE & PIRATEN), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.




6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Leibniz Gymnasium
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07315-17)

Es lag folgender Antrag zur TO der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet darum, o. g. Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 03.05.2017 aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen für den Bau einer Aula und 7 neuen Klassen- bzw. Fachräumen am Leibniz Gymnasium umgehend einzuleiten und zügig umzusetzen.

Begründung:
2009 wurde das Leibniz Gymnasium als erste Schule im Regierungsbezirk Arnsberg zur IB World School. Hier können nun Schülerinnen und Schüler neben dem Abitur den weltweit anerkannten Abschluss „International Baccalaureate“ (IB) erwerben.

Trotz des herausragenden Status als internationale Schule und mit mehr als 1.000 Schüler muss das Leibniz-Gymnasium seit Bezug des Gebäudes (1967) auf den Bau einer Aula warten, obwohl diese Maßnahme schon 2009 in der „Prioritätenmaßnahmenliste städt. investiver/konsumtiver Hochbaumaßnahmen StA 40 - Dezernat 7“ aufgeführt wurde. Da bisher jedoch nichts geschehen ist, ist jetzt zeitnah der Bau der benötigten Klassen- und Fachräume sowie einer Aula (auch zur Mitbenutzung der angrenzenden Real-, Förder- und Grundschule) umzusetzen.“

Herr Rüding begründete kurz den Antrag seiner Fraktion und erklärte, dass das Leibniz-Gymnasium im Jahre 2009 auf der Prioritätenliste geführt, dann jedoch abgesetzt worden sei.

Herr Spieß erklärte, dass die Kosten für den gewünschten Bau zu hoch seien, um außerhalb der Haushaltsbeschlüsse durch den Schulausschuss beschlossen zu werden. Es solle geklärt werden, warum die Schule nicht mehr in der Prioritätenliste geführt wurde.

Herr Dingerdissen und Frau Konak äußerten Zustimmung zum Inhalt des Antrages, die Finanzierung sei aber aktuell nicht geklärt. Frau Konak stellte die Frage nach der Finanzierung durch das Projekt Gute Schule 2020.

Frau Landgraf bat ebenfalls um Klärung der Sachlage durch die Verwaltung.

Frau Albrecht-Winterhoff sprach neben der Frage nach der Art der Fachräume und der Belegung der neuen Klassenräume auch die Notwendigkeit eines neuen Lehrerzimmers an.

Frau Altundal-Köse führte aus, dass es sicherlich Planungen gegeben habe, weil die Schule in der Prioritätenliste aufgeführt war.

Herr Rüding erklärte, es werde ein Biologieraum nachgefragt; das Lehrerzimmer solle in den Antrag aufgenommen werden. Die Verwaltung solle die Planung aufnehmen, um eine Kosteneinschätzung zu erhalten.

Frau Dr. Goll wies darauf hin, dass bereits stattgefundene Planungen weitergeführt werden könnten. Diese sollten nur aktiviert werden.

Frau Schneckenburger führte aus, es gebe immer wieder Verschiebungen bei den Hochbaumaßnahmen aus Gründen personeller Kapazitäten und geänderter Bedarfe. Sie schlug vor, dass zur nächsten Sitzung eine Bedarfsermittlung vorgelegt und berichtet werden solle.

Herr Dingerdissen machte den Vorschlag, mit dem Antrag an die Prioritätenliste zu erinnern und die Verwaltung um eine entsprechende Stellungnahme zu bitten.

Herr Barrenbrügge äußerte sein Missfallen darüber, dass die Verwaltung heute nicht mehr Informationen zu dem Thema beisteuern könne.

Herr Spieß erklärte, dass der Vorschlag von Herrn Dingerdissen bedeute, den Antrag zu beschließen und die Verwaltung daran zu erinnern, dass die Umsetzung erfolge. Er schlug vor, den Antrag wg. Beratungsbedarfes in die nächste Sitzung zu schieben und den Vorschlag von Frau Schneckenburger anzunehmen.

Der Schulausschuss beschloss einstimmig, den o. g. Antrag der CDU-Fraktion in die Schulausschuss-Sitzung am 14.06.2017 zu schieben. Die Verwaltung werde gebeten, eine Bedarfsermittlung vorzunehmen und Bericht zu erstatten.


zu TOP 6.2
Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07420-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07420-17-E2)

(Hinweis: Nach Mitteilung der CDU-Fraktion ersetzt der Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP Drucksache Nr.07420-17-E2 den Vorschlag zur Tagesordnung Drucksache Nr. 07420-17.)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bitte zu o. g. Tagesordnungspunkt die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler (SuS) mit welchem sonderpädagogischen Förderbedarf wechseln zum kommenden Schuljahr auf welche weiterführende Schule? Bitte Angaben nach inzwischen erfolgter Schulplatzvergabe aktualisieren.
2. Gibt es baurechtliche Normen für spezifische Förderbedarfe, z.B. spezifische Anforderungen an Akustik für SuS mit Förderbedarf Hören?
3. Wie verläuft das Verfahren zur Schulplatzvergabe in Dortmund praktisch: Werden Schulen (nach einem bestimmten z.B. räumlichen Konzept – je Stadtbezirk) sächlich für inklusives Lernen ausgerüstet und SuS bei entsprechendem Elternwunsch dorthin eingeschult, oder werden Schulen bei Elternnachfrage entsprechend überprüft und ggf. dann hinsichtlich eines individuellen Bedarfs ausgestattet?
4. Wie begründet sich die Aussage, dass „nach aktuellem Stand der Entwicklung“ Schwerpunktschulen von der Verwaltung für nicht notwendig erachtet werden? Der Fachbeirat inklusive schulische Bildung des Schulministeriums schlägt genau dieses (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes soziale und emotionale Entwicklung) ausdrücklich vor, um neben dem altersgemäßen Peergroupbezug auch einen behinderungsspezifischen Peergroupbezug zu erreichen und die in zu geringer Zahl vorhandenen Sonderpädagogen in den Regelschulen optimal einsetzen zu können. Auch bauliche Maßnahmen können so sinnvoll fokussiert werden.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.3
Förderschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07562-17)

Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen.



Die Ausschussvorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.25 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e L a n d g r a f F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage:
(See attached file: Anlage_zu_TOP_3.1_Präsentation.pdf)