Niederschrift

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 14.04.2010,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i. V. f. Herrn RM Waßmann (CDU) – bis 18.00 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Hoffmann(CDU) i. V. f. Herrn RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU) (bis 18.00 Uhr)
Herr sB Spineux (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD) i. V. f. Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD) i. V. f. Herrn RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Bolle (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Stammnitz (Fraktion Die Linke) i. V. f. Herrn sB Lagoda (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch bis 17.10 Uhr


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Halbsguth - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Sierau - 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Frank - StA 65
Herr Keune - 66/AL
Frau Lüdeking - 6/Dez.-Büro
Frau Jürß - 6/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 14.04.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.03.2010


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Feinstaub und Klimaschutz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP sowie Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00416-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.03.2010 vor. -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00416-10-E2)



3.2 Bündnis für biologische Vielfalt „(Biodiversität“)
Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung in Dortmund
Vorschlag zur TO und Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00727-10)

3.3 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16406-09)

3.4 Gebäude Ostwallmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00811-10)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00446-10)

4.2 Dreigleisiger Ausbau der Haltestelle Campus Süd der H-Bahn
Antrag der H-Bahn-Gesellschaft mbH auf Plangenehmigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00382-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2010

4.3 Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems (metrorad Ruhr)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15929-09)

4.4 Bürogebäude - Westfalentower -, Westfalendamm 87
Kunst am Bau, Realisierung eines Skulpturengartens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00346-10)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00558-10)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Investitionen für die Energiesanierung städtischer Immobilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00812-10)

Berichterstattung der Verwaltung zur Mittelverwendung aus dem investiven Energieeinsparprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16086-09-E2)
- Die schriftliche Stellungnahmne der Verwaltung lag bereits zur Sitzung am 03.03.2010 vor. -
hierzu -> mündlicher Bericht


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00358-10)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.03.2010 vor. -
Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg - modifizierte Vorlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00796-10)
hierzu -> Vorschlag zur TO und Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) im AWBF
(Drucksache Nr.: 00672-10)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung im AWBF
(Drucksache Nr.: 00672-10-E1)

7.2 Abwasserbeseitigungskonzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00405-10-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.03.2010 vor. -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00405-10-E3)

7.3 Kontrollen von Sondernutzungsgenehmigungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00176-10-E3)

7.4 L663n (OWIIIA)
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00753-10)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Lanstrop"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00036-10)


10.2 Vorkaufsrechte kommunaler Wohnungsbestände
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00752-10)


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Planfeststellungsverfahren 'Oberlauf der Emscher - Ökologische Verbesserung von km 5,87 (Vieselerhofstr.) bis km 7,74 (Am Kapellenufer) in Dortmund-Aplerbeck / -Sölde'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00706-10)

12.2 Handbuch Stadtklima - Dortmund als Anwenderstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00795-10)

12.3 Zwischenbericht Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00770-10)

12.4 Pleckenbrinksee
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00754-10)


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen

14.1 Bessere ökologische Durchgängigkeit am Rüpingsbach für Mensch und Tier
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 00411-10-E1)

14.2 Pkw-Verkehr in der öffentlichen Grünanlage an der Kieferstraße
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 00364-10-E1)

14.3 Konsequenzen aus dem tödlichen Radfahrunfall für die städtische Radverkehrsplanung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00802-10)


Sonstige Informationen

Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes, Schreiben des Stadtrates Sierau vom 25.03.2010
Information
(Drucksache Nr.: 00192-10-E2)

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Frommeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

RM Münch bittet, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Angelegenheit zu erweitern:

Ø „Sicheres Radfahren an Straßenkreuzungen“, Drucksache Nr. 00806-10, Antrag

Die Vorsitzende RM Reuter weist darauf hin, dass RM Münch unter TOP 14.3 eine Anfrage zu derselben Thematik gestellt hat. Hierzu liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vor. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt die Dringlichkeit zur Erweiterung der Tagesordnung einstimmig ab.

RM Pisula kündigt Beratungsbedarf zu den Tagesordnungspunkten 7.4, 10.2 und 12.4 an und schlägt vor, diese in der nächsten Ausschusssitzung am 12.05.2010 aufzurufen. Es handelt sich um die folgenden kurzfristig vorgelegten Anträge der Fraktion Die Linke:

Ø TOP 7.4: „L663n (OWIIIa)“, Antrag sowie Bitte um Stellungnahme,
Drucksache Nr. 00753-10
Ø TOP 10.2: „Vorkaufsrechte kommunaler Wohnungsbestände“, Antrag,
Drucksache Nr. 00752-10
Ø TOP 12.4: „Pleckenbrinksee“, Antrag, Drucksache Nr. 00754-10

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Vertagung der Behandlung der vorgenannten Anträge zu.

RM Reuter regt an, die Tagesordnungspunkte 12.2 („Handbuch Stadtklima - Dortmund als Anwenderstadt“, Drucksache Nr. 00795-10) und 12.3 („Zwischenbericht Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund“, Drucksache Nr. 00770-10) aufgrund des thematischen Zusammenhangs zusammen mit TOP 3.1 („Feinstaub und Klimaschutz“) zu behandeln. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

Die Vorsitzende teilt mit, dass zu TOP 7.1 eine modifizierte Vorlage zur „Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg“ vorliegt (Drucksache Nr. 00796-10). Die Vorlage erläutert die Varianten A und C und stellt diese zur Beschlussfassung. Darüber hinaus liegt die Ursprungsvorlage mit den Varianten A, B und C vor (Drucksache Nr. 00358-10), welche in der letzten Sitzung in die heutige Ausschusssitzung geschoben worden ist. Herr Wilde bestätigt, dass die Ursprungsvorlage durch die modifizierte Vorlage (Drucksache Nr. 00796-10) ersetzt wird. Die Ursprungsvorlage mit der Drucksache Nr. 00358-10 wird somit von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.03.2010

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.03.2010 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Feinstaub und Klimaschutz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP sowie Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00416-10-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00416-10-E2)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme einschließlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 00416-10-E1):

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Teilaspekten des Themas „Energie und Klimaschutz“:

1. Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Energiekonzeptes für die Fläche „Westfalenhütte“ darzulegen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht zu den vom Umweltbundesamt
geförderten Projekten
- Handlungsprogramm Klimaschutz
- Dienstleistungszentrum Energieeffizienz
- Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien
abzugeben.
3. Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Auskunft, ob und inwieweit die Komplementärfinanzierung für das mehrjährige Landesprojekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ sichergestellt werden kann.
4. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wann eine vollständige Umrüstung der
städtischen Fahrzeugflotte und der Flotte der Verkehrsbetriebe mit Partikelfiltern erreicht ist.
5. Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu erläutern, welche Maßnahmen vorgesehen
sind, um eine Minderung von Schadstoffemissionen durch die Förderung des ÖPNV zu erreichen?
6. Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Auskunft, wie der Sachstand zur Überarbeitung
von klimarelevanten Festlegungen in der kommunalen Bauleitplanung ist? - Wann wird diese angekündigte Überarbeitung dem AUSWI/dem Rat zur Beratung vorgelegt?
7. Die Stadt Dortmund wird von den Auswirkungen des Klimawandels nicht verschont
bleiben. Ein erstes Indiz hierfür sind die Zunahmen von extremen Wetterlagen mit
Starkregenereignissen auf der einen Seite und länger anhaltenden Hitzeperioden auf der anderen Seite. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, mit welchen Konzepten durch städtebauliche Maßnahmen (Erhalt und Schaffung von Frischluftschneisen, stärkere Durchgrünung der hoch verdichteten Innenstadtbereiche, Entsiegelungsprogramme etc.) auf diese absehbaren Entwicklungen reagiert werden soll.

Darüber hinaus wird um Beratung und Abstimmung folgender Anträge gebeten:

1. Der Ausschuss/Rat stellt fest, dass die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung
der Feinstaubbelastung insbesondere im Hinblick auf den seit Anfang des Jahres gültigen EU-Grenzwertes für Stickoxide (NOX) nicht ausreichend sind.
2. Der Ausschuss/Rat setzt sich deshalb für eine zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet ein. Sollte diese nicht realisiert werden, prüft die Stadt die Einrichtung einer stadtweiten Umweltzone.
3. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, sich an dem Landesprojekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ zu beteiligen.
4. Der Ausschuss/Rat beschließt zu prüfen, inwieweit bei kommunalen Baumaßnahmen
der Einsatz von Baumaschinen mit Russfiltern durchgesetzt werden kann bzw. inwieweit dies bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen zum verpflichtenden Bestandteil von Auftragserteilungen gemacht werden kann.
5. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, den Einsatz von Dachpfannen zu prüfen,
die in der Lage sind, Stickoxide umzuwandeln und bei der DOGEWO bereits zum
Einsatz kommen.
6. Vor dem Hintergrund umfangreicher Vorarbeiten in der letzten Wahlperiode fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, einen Sachstandbericht zur Erarbeitung von Agenda-
Kriterien für die nächste Sitzung des AUSWI vorzulegen.“

Die Bitte um Stellungnahme wird mündlich als auch schriftlich (Drucksache Nr. 00416-10-E2) durch die Verwaltung beantwortet.

Herr Wilde teilt mit, dass die für die heutige Sitzung angekündigte Vorlage „Energieeffizienz im Neubau“ aufgrund fachbereichsübergreifendem Abstimmungsbedarf in eine der nächsten Sitzungen eingebracht wird (siehe Stellungnahme der Verwaltung, Hinweis zum Antrag Punkt 3).

RM Pohlmann-Rohr bedauert, dass für das Gelände Westfalenhütte noch kein umfassendes Energiekonzept vorliegt.

RM Harnisch lehnt Antragspunkt 1 aufgrund einer fehlenden Datenbasis ab. Antragspunkt 2 trägt er nicht mit, die Evaluationsergebnisse über die Umweltzonen werden Ende des Jahres 2010 mitgeteilt, diese sollten abgewartet werden. Er schlägt folgende Ergänzung des Antrags zu Punkt 3 vor: „Der Ausschuss legt Wert darauf, dass ein Planverfahren für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche Wickede-West als Klimaschutzsiedlung aufgestellt wird.“ Er bittet die Antragsstellerin außerdem um Klarstellung, ob es sich bei den unter Antragspunkt 6 genannten „Agenda-Kriterien“ um die in der Vergangenheit diskutierten „Nachhaltigkeitsindikatoren“ handelt.

RM Pisula teilt die Einschätzung seines Vorredners RM Harnisch über die vorgelegten Anträge.

RM Pohlmann-Rohr bestätigt, dass es sich unter Antragspunkt 6 um die bereits angesprochenen „Nachhaltigkeitsindikatoren“ handelt. Des Weiteren lehnt sie die Bebauung auf der Fläche Wickede-West kategorisch ab, auch wenn ihre Fraktion die Entwicklung von Klimaschutzsiedlungen ausdrücklich begrüßen würde (Antragspunkt 3 mit Ergänzung).

Laut Dr. Grote trifft es zu, dass die Evaluation über die Luftreinhaltepläne für Dortmund, das Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen zum Ende des Jahres erwartet werden. Perspektivisch gesehen sollten seines Erachtens bei der Diskussion um die Umweltzonen neue Strategien entwickelt werden, um die Stickstoffoxidkonzentration (NOx) zu reduzieren. Fahrzeuge mit Diesel-Motoren, die über einen Russpartikelfilter verfügen, erhalten die grüne Feinstaubplakette. Diesel-Motoren setzen jedoch NOx frei. Bei Benziner-Motoren wird NOx durch den Katalysator in ungiftige Stoffe umgewandelt.

Stadtrat Sierau stellt klar, dass die in Bonn entwickelten 21 bundeseinheitlichen Nachhaltigkeitskriterien im Grundsatz geeignet erscheinen, die Nachhaltigkeit in Dortmund zu beurteilen. Eine Vergleichbarkeit über die Stadtgrenzen hinaus ist nicht gegeben, wenn Dortmund eigene Indikatoren festlegt. Nichtsdestotrotz haben Ehrenamtliche und die Verwaltung daran intensiv gearbeitet und 33 Indikatoren unter dem Namen DOX33 aufgestellt. Aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit und unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand wurde die Weiterentwicklung und Einführung der Nachhaltigkeitsindikatoren jedoch vorläufig zurückgestellt. Stadtrat Sierau warnt davor, dass die Umsetzung dieses komplexen Projektes einen hohen Verwaltungsaufwand produzieren würde, der in Zeiten der Haushaltskonsolidierung bei sinkenden Personalkapazitäten nur schwer zu stemmen wäre. Eine entsprechende schriftliche Stellungnahme über den derzeitigen Sachstand wird zugesagt, sofern über den Prüfauftrag an die Verwaltung ein Beschluss gefasst wird.

Auf Vorschlag der Vorsitzenden erfolgt eine Einzelabstimmung über die sechs Antragspunkte:

Zu 1.
„Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Energiekonzeptes für die Fläche „Westfalenhütte“ darzulegen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den vorgenannten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.


Zu 2.
„Der Ausschuss/Rat setzt sich für eine zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet ein. Sollte diese nicht realisiert werden, prüft die Stadt die Einrichtung einer stadtweiten Umweltzone.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den vorgenannten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.


Zu 3. Der Antrag wird mit Ergänzung in der nachfolgenden Form zur Abstimmung gestellt:
„Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, sich an dem Landesprojekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ zu beteiligen. Der Ausschuss legt Wert darauf, dass ein Planverfahren für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche Wickede-West als Klimaschutzsiedlung aufgestellt wird.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den vorgenannten Antrag.
Zu 4.
„Der Ausschuss/Rat beschließt zu prüfen, inwieweit bei kommunalen Baumaßnahmen
der Einsatz von Baumaschinen mit Russfiltern durchgesetzt werden kann bzw. inwieweit dies bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen zum verpflichtenden Bestandteil von Auftragserteilungen gemacht werden kann.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.

Zu 5.
„Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, den Einsatz von Dachpfannen zu prüfen,
die in der Lage sind, Stickoxide umzuwandeln und bei der DOGEWO bereits zum
Einsatz kommen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.


Zu 6. Vor Abstimmung wird klargestellt, dass mit den Agenda-Kriterien die „Nachhaltigkeitsindikatoren“ gemeint sind.
„Vor dem Hintergrund umfangreicher Vorarbeiten in der letzten Wahlperiode fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, einen Sachstandbericht zur Erarbeitung von Agenda-
Kriterien für die nächste Sitzung des AUSWI vorzulegen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den vorgenannten Antrag.



zu TOP 3.2
Bündnis für biologische Vielfalt „(Biodiversität“)
Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung in Dortmund
Vorschlag zur TO und Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00727-10)

Es liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr. 00727-10):

„1. Die Stadt Dortmund unterzeichnet die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und tritt zugleich dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ bei (siehe Anlage).

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zum Erhalt der biologischen Vielfalt („Biodiversität“) die
„Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung in Dortmund“ aus dem Jahr 1997 fortzuschreiben und aktuellen Entwicklungen anzupassen. Dabei sollen Ansätze einer Landschaftsplanung im baulichen Innenbereich und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Stadtgebiet berücksichtigt werden.“


RM Märkel sieht den Beitritt der Stadt Dortmund als Chance an, die Kooperation mit anderen Kommunen auch über das internationale Jahr für biologische Vielfalt 2010 hinaus aufrecht zu erhalten, um sich für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen.

RM Münch begrüßt den Antrag und betont, dass biologische Vielfalt durch den vermehrten Schutz von Tierarten der „roten Liste“ und den Erhalt seltener Biotope erreicht werden könnte.

Eine Schnittstelle zum Flächenmanagement wird von RM Kaeder gesehen. Er schlägt aufgrund dessen zusätzlich eine Befassung im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vor.

RM Pisula schätzt ein, dass sich gerade in innerstädtischen dicht besiedelten Bereichen wie in Dortmund Nischen für das Entstehen biologischer Vielfalt ergeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den o. g. Antrag (Drucksache Nr. 00727-10).



zu TOP 3.3
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16406-09)

Es liegt zur Information vor:
- Stellungnahme der Verwaltung an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aufgrund von offenen Fragen in der Ausschusssitzung am 24.03.2010

Die Einrichtung von interkommunalen Gewerbegebieten lehnt RM Tönnes grundsätzlich nicht ab. Der Standort ist jedoch der falsche. 300 Hektar Fläche auf den Rieselfeldern stehen in Konkurrenz zu 370 Hektar Brachflächen in der Region. Er befürchtet, dass sämtliche Brachflächenentwicklung in Dortmund aufgrund der Konkurrenzsituation in Datteln ins Leere laufen wird. Großprojekte wie z. B. die Entwicklung des Geländes Westfalenhütte sieht er gefährdet. Die derzeitige Kostenhochrechnung beläuft sich im Falle einer Beteiligung der Stadt Dortmund auf annähernd 300.000 Euro. Eine Zunahme der Kosten schließt er nicht aus. Für den städtischen Haushalt bedeutet dies ein nicht kalkulierbares Haushaltsrisiko, insbesondere weil im Planverfahren bislang keine strategische Umweltprüfung durchgeführt worden ist. Hierüber wird es voraussichtlich eine langwierige gerichtliche Klärung geben. Insgesamt hält er die Entwicklung von newPark in Datteln aus finanzieller und ökologischer Sicht für zu risikoreich.

RM Pisula spricht sich für die Entwicklung von newPark aus, da es ausschließlich für großflächige Ansiedlung in der Region vorgesehen ist. Brachflächen bzw. andere Gewerbeflächen stehen in der Größenordnung oder aufgrund fehlendem Planrecht für industrielle Ansiedlungen hierfür nicht zur Verfügung.

Stadtrat Sierau lenkt ein, dass sich die Verwaltung im Vorfeld durchaus kritisch mit newPark auseinander gesetzt hat. Insbesondere die Gefahr einer Abwanderung von Betrieben wurde beleuchtet. Zwischenzeitlich sind die Voraussetzungen einer Flächenentwicklung festgezurrt worden. Die Interessen der Flächenentwicklung der Stadt Dortmund werden nicht negativ berührt. Die Fläche wird ausschließlich für industrielle Betriebe und Betriebsverbünde, die im Endausbau 80 Hektar umfassen, bereit gestellt. Über Flächen in dieser Größenordnung verfügt Dortmund nicht. Darüber hinaus kann auch die Niederlassung von Zuliefererbetrieben am Standort erlaubt werden. Unter regionalen Gesichtspunkten sollte ein Flächenangebot wie newPark vorgehalten werden, um die Region gegenüber anderen konkurrenzfähig zu halten.

Die Vorsitzende RM Reuter stellt zur Debatte, ob es einen Bedarf für industrielle Betriebe mit einer Größenordnung von mindestens 80 Hektar gibt.

Ob Bedarf da ist, zeigt sich nach Auffassung von RM Harnisch erst, sobald Planrecht geschaffen worden ist. Auch er bedauert, dass die strategische Umweltprüfung nicht durchgeführt wird. Die Aussicht, eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze generieren zu können, hält er für bedeutend. Eine Beteiligung der Stadt Dortmund an newPark ist seines Erachtens aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen verträglich und empfehlenswert.

RM Tönnes sieht die Gefahr der Konkurrenz „vor der eigenen Haustür“, sofern nach Start der Entwicklung von newPark aufgrund von fehlendem Bedarf für großflächige Ansiedlung in die kleinteilige Vermarktung eingestiegen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:





Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der 15 % - Beteiligung an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund vertreten wird. Seine Stellvertretung wird durch den stellvertretenden Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund wahrgenommen.
Die Stadt Dortmund wird entsprechend dem Ratsbeschluss vom 26.11.2009 in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt. Der Leiter der Beteiligungsverwaltung ist sein 1. Stellvertreter, der zuständige Beteiligungsreferent sein 2. Stellvertreter.“



zu TOP 3.4
Gebäude Ostwallmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00811-10)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 00811-10-E1) vor:

1. Wie wird mit dem Gebäude am Ostwall derzeit verfahren?
2. Gibt es Pläne bezüglich einer neuen Nutzung des Gebäudes und wenn ja, welche?
3. Gibt es Überlegungen, das Gebäude und das Grundstück zu vermarkten? Ist dabei
mit einem Abriss des Gebäudes zu rechnen?
4. Ist dabei sichergestellt, dass der Park mit seinem Baumbestand in der derzeitigen
Form erhalten bleibt?
5. Sind die Vermarktung/Neunutzung des Gebäudes und die daraus ggf. erzielbaren
finanziellen Erträge bereits im Haushalt berücksichtigt?

RM Pohlmann-Rohr ist daran gelegen, die kleine Parkanlage am Standort im Falle einer zukünftigen Vermarktung im Interesse der AnwohnerInnen zu erhalten.

Stadtrat Sierau teilt mit, dass die Entwicklung des Standortes nach Leerzug des Gebäudes im Herbst forciert wird. Federführend wird sich das Liegenschaftsamt unter Beteiligung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes mit möglichen neuen Nutzungen befassen. Die erhaltenswerte Parkanlage wird in diesem Zusammenhang thematisiert. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Ertrag soll ausschlaggebend für die neue Nutzung sein.

Die schriftliche Stellungnahme des Stadtkämmerers Stüdemann wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Kenntnis genommen (Drucksache Nr. 00811-10-E2).











4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00446-10)

RM Kaeder teilt die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Punkt 10 der Vorlage, Seite 10) vorgebrachten Einwendungen des „Hellwegmarktes“ sowie der Grundstückseigentümerin. Das Argument der „Verhinderungsplanung“ könne er nachvollziehen. Die enge Auslegung des Masterplans Einzelhandel hält er im Einzelfall für zu unverhältnismäßig. Als Kompromisslösung könnte er sich die Erweiterung eines der zwei geplanten SB-Lebensmittelmärkte auf eine Fläche von ca. 2000 Quadrat-meter vorstellen.

RM Weber kündigt die Zustimmung der Bezirksvertretung für die Änderung des Bebauungsplanes an, da vor Ort überwiegend eine städtebauliche Fehlentwicklung durch die erfolgte Ansiedlung des Lebens-mittelmarktes sowie des Baumarktes gesehen wird. Die planungsrechtliche Verhinderung von einer weiteren Vergrößerung des Einzelhandels bezeichnet er als geeignetes Mittel, um dem entgegenzuwirken.

Herr Wilde gibt an, dass die vorhandenen Nutzungen nicht eingeschränkt werden. Für zukünftige (Erweiterungs-)Planungen wird jedoch zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen. Das betroffene Grundstück ist nicht Bestandteil des Zentrums Hörde. Im Zentrum Hörde sind durchaus noch Kapazitäten verfügbar, um Einzelhandelsansiedlungen zu platzieren. Am Beispiel von Aplerbeck lässt sich feststellen, dass sich die Entwicklung von Grundstücken in Zentrenrandlage negativ auswirken kann. Dies gilt es hier zu vermeiden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 02.12.2009 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 11 dieser Vorlage dargelegten
Stellungnahmen zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße-
geprüft und beschließt, diese Stellungnahmen nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.







III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 09.10.2009 entsprechend Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.02.2010 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit § 1 Abs.8 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.




zu TOP 4.2
Dreigleisiger Ausbau der Haltestelle Campus Süd der H-Bahn
Antrag der H-Bahn-Gesellschaft mbH auf Plangenehmigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00382-10)

Es liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch in Ergänzung des Beschlussvorschlags vor:

„Die Betriebszeiten der H-Bahn sollten auf den Samstag und Sonntag ausgedehnt werden.“

RM Harnisch schlägt vor, die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch als Prüfauftrag zu bewerten.

RM Hoffmann erklärt sich mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung einverstanden. Eine Ausweitung der Betriebszeiten auf samstags bis 13.00 Uhr könnte aufgrund des hoch frequentierten Flohmarktes und aufgrund von Veranstaltungen auf dem Universitätsgelände sinnvoll sein. Eine Ausweitung auf sonntags wird nach Kosten-Nutzen-Abwägung voraussichtlich nicht lohnenswert sein.

sB Tietz geht davon aus, dass die genaue Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Betriebszeitenerweiterung auch im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplans erfolgen sollte.

Denkbar wäre laut Herrn Wilde auch die Betätigung eines Anforderungssignals für die H-Bahn, sofern kein Taktbetrieb wirtschaftlich wäre. Er sagt zu, sich mit dem Betreiber DSW21 in Verbindung zu setzen, um die Ausweitung der Betriebszeiten untersuchen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden mündlich gestellten Antrag des RM Münch einstimmig ab:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt eine Ausweitung der Betriebszeiten der H-Bahn auf samstags bis 16.00 Uhr. Die Verwaltung möge zudem eine Ausweitung auf sonntags prüfen.“






Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den vorge­legten Plänen für den dreigleisigen Ausbau der Haltestelle Campus Süd der H-Bahn Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, das Projekt im Sinne von Ziff. 9 dieser Vorlage weiter zu begleiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der Betriebszeiten der H-Bahn auf den Samstag und Sonntag zu prüfen.“



zu TOP 4.3
Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems (metrorad Ruhr)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15929-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden mündlich gestellten Antrag des RM Münch einstimmig ab:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beauftragt die Verwaltung vor allem zur Sicherheit derjenigen, die nicht täglich Rad fahren und sich ein Rad ausleihen, zeitnah und wo verkehrlich sinnvoll sowie baulich möglich, folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Radwege, die über Straßenkreuzungen verlaufen, durch veränderte Ampelzeiten,
Warnschilder „Radfahrer kreuzen“ und Markierung von sogenannten Fahrradschleusen,
sicherer machen.
2. Vermehrt Radwege abseits der Straßen anlegen, wobei die Renaturierung der Emscher und ihrer Zuflüsse mannigfaltige Möglichkeiten bietet.
3. Vermehrt untergeordnete Anliegerstraßen im Außenbereich, die rechtswidrig vom
Durchfahrtsverkehr genutzt werden, in Sackgassen umwandeln.
4. Vermehrt autofreie Bereiche z. B. an Jugendfreizeitstätten und Grünanlagen schaffen.
5. Den gepflasterten Teil der Hansastraße ebenerdig verfugen. “


Das beratende Mitglied Müller regt an, eine Ausweitung des Angebotes des Fahrradverleihsystems auf Elektrofahrräder, Dreiräder und Tandems im Interesse der Belange von behinderten Menschen zu prüfen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Ratsbeschluss vom 25.03.2010 im Nachgang zur Kenntnis:

Beschluss:

Der Rat stimmt dem Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems „metrorad Ruhr“ zu. Die Standorte für die Leihstationen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.












zu TOP 4.4
Bürogebäude - Westfalentower -, Westfalendamm 87
Kunst am Bau, Realisierung eines Skulpturengartens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00346-10)

Herr Müller - Vertreter des behindertenpolitischen Netzwerkes - würde es für gut befinden, wenn die Skulpturen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich wären, beispielsweise durch Erklärungstafeln und ertastbare Elemente auf begehbarem Untergrund.

Da die Realisierung und Finanzierung der Skulpturen durch einen privaten Investor erfolgt, empfiehlt die Vorsitzende RM Reuter dem behindertenpolitischen Netzwerk, ihr Anliegen schriftlich an das Unternehmen heranzutragen. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien könnte dieses Anliegen darüber hinaus mit einem Begleitbrief unterstützen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die geplanten Entwürfe zur Realisierung eines Skulpturengartens im Außenbereich des Westfalentowers zur Kenntnis.




5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00558-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Investitionen für die Energiesanierung städtischer Immobilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00812-10)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„Wir bitten die Verwaltung um eine genaue Angabe, warum und für welchen Zweck knapp 5 Mio. Euro der ursprünglich 9,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellten Mittel für andere Finanzierungszwecke durch die Kämmerei abgezogen worden sind.
Darüber hinaus wird um Mitteilung gebeten, wann und in welcher Form der Rat
über den Wegfall der Mittel informiert worden ist.“

Herr Limberg nimmt die Beantwortung der Fragestellungen mündlich vor.

RM Tönnes spricht die Maßnahmen an der Albrecht-Brinkmann-Grundschule sowie an der Gertrud-Bäumer-Realschule an, die aus Mittel des Konjunkturprogrammes II umgesetzt worden sind. Er stellt in Frage, ob die Zusätzlichkeit dieser Projekte gegeben ist, da diese ursprünglich aus dem investiven Energieeinsparprogramm hätten abgearbeitet werden sollen. Die mündliche Berichterstattung soll auf Wunsch von RM Tönnes zudem in schriftlicher Form nachgeliefert werden.

Herr Limberg bekräftigt, dass die Zusätzlichkeit der Maßnahmen gegeben war, da hierfür noch keine Finanzmittel bereit gestellt worden sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis (siehe auch Anlage zur Niederschrift).




7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes


zu TOP 7.1.
Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg - modifizierte Vorlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00796-10)

Es liegt zur Information vor:
- Stellungnahme der Verwaltung zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (Drucksache Nr. 00672-10-E1)

Es liegt außerdem folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag einschließlich einer Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr. 00358-10-E1):

Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund der heute zu behandelnden Vorlage der Verwaltung die Qualität der im letzten Jahr gegebenen Antwort an den Rat der Stadt Dortmund? Wie beurteilt die Verwaltung das Entscheidungsverfahren bis zum Zustandekommen der heute zu behandelnden Vorlage in Bezug auf den vielbeschworenen Begriff Transparenz?

Frage 2:
Warum wurde der in der Vorlage dargestellte Kauf der Immobilie Brackeler Hellweg 306 in Form einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, obwohl offensichtlich keine Dringlichkeit vorlag? Die nachträgliche Absegnung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgte am 11.02.2010 (Drucksache 16301-09). Der Kaufvertrag ist bis heute also zwei Monate später immer noch nicht notariell beglaubigt. Die Dringlichkeit wurde in der Februarvorlage mit der heutigen Vorlage begründet. Warum wurde nicht in regulärer Sitzung am 11.02.2010 über den Sachverhalt entschieden, sondern vorweggenommen per Dringlichkeit, obwohl der Kaufvertrag auch nicht vor dem 11.02.2010 unterschrieben wurde?

Frage 3:
Wenn der Bau der Lärmschutzwand aus dem Budget von Stadtamt 66 erfolgt und
keine Ausweitung des Budgets stattfindet: Welche Maßnahmen werden stattdessen nicht
durchgeführt um eine Ausweitung des Budgets zu vermeiden?

Frage 4: Vor dem Hintergrund einer Baustopklage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
gegen die Fa. Tedi von Seiten eines Anwohners: Für wann ist mit einer Entscheidung des Gerichtes zu rechnen? Ist geplant für das Verfahren oder ein Folgeverfahren weitere Lärmschutzgutachten einzuholen, um das angreifbare vorhandene Lärmschutzgutachten zu stützen?


Beschlussvorschlag 1
Der AUSWI betraut das Rechnungsprüfungsamt mit der Angelegenheit des Ankaufs der
Immobilie Brackeler Hellweg 306.

Beschlussvorschlag 2
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Vorlage
mit der Änderung zu, dass die Fa. Tedi die Baukosten für die Lärmschutzwand entsprechend
des Verursacherprinzips tragen soll. Entsprechende Nachverhandlungen sind zu
führen und dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten.“

RM Barrenbrügge gibt Stimmen aus der derzeit aufgelösten Bezirksvertretung Brackel wieder: Zum einen wird Wert darauf gelegt, den Fuß- und Radweg nördlich der Lärmschutzwand mit einer Beleuchtungsanlage auszustatten, um die Entstehung eines sogenannten „Angstraumes“ zu vermeiden. Zum anderen sollten neben Efeu-Bewuchs auch farbliche Elemente durch blühende Pflanzen vorgesehen werden. Die geplanten transparenten Sichtschutzfenster sollten überdacht werden, da Graffiti-Schmierereien, die von transparenten Strukturen nur aufwendig und kostenintensiv zu entfernen sind, zu befürchten sind. Darüber hinaus wären künstlerische Gestaltungselemente vor dem Hintergrund von „Kunst am Bau“ in Form von Installationen, Mosaiken oder Plastiken wünschenswert, um das Graffiti-Risiko weiter einzudämmen.

Insgesamt bedauert RM Weyer, dass ein Gewerbegebiet in der Vergangenheit neben einem reinen Wohngebiet zugelassen worden ist. Diese Fehlentwicklung sieht sie nun als nicht mehr heilbar an. Die Errichtung der Lärmschutzwand verspricht Abhilfe und erhält ihre Zustimmung in der Variante C. RM Weyer befürwortet ausdrücklich die Beleuchtung des Fuß- und Radweges. Die transparenten Elemente sollten Ihrer Ansicht nach unbedingt umgesetzt werden, um den natürlichen Lichteinfall zu gewährleisten, eventuell ausgeführt in einer Höhe, die für Graffiti-Sprayer nicht unmittelbar erreichbar ist.

RM Tönnes bemängelt, dass die Lärmschutzwand erst nach Erteilung der Baugenehmigung für die Betriebserweiterung der Firma Tedi thematisiert und die Stadt Dortmund als Kostenträgerin benannt wurde. Seines Erachtens nach vermittelt auch die modifizierte Vorlage den Eindruck, dass die Firma Tedi durch ihre Erweiterungspläne die Verursacherin für die Lärmschutzwand ist und demnach auch Kostenträgerin sein sollte. Nach Klarstellung der Verwaltung im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung am 24.03.2010 ist deutlich geworden, dass eine städtebauliche Gemengelage - u. a. durch die erfolgte zusätzliche Ansiedlung von Rewe - nun eine städtebauliche Lösung durch die Stadt Dortmund zum Schutz des angrenzenden Wohngebietes erforderlich mache. Seines Erachtens ist es dennoch berechtigt, die Frage nach dem Kostenträger für die Lärmschutzwand zu stellen. Die Kostenübernahme der Stadt Dortmund sieht er nicht allein darin begründet, dass Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen könnten. Er kritisiert in gleichem Zug eine Wettbewerbsbenachteiligung anderer Unternehmen. Seine Fraktion wird sich bei der Beschlussfassung enthalten. Einer Überprüfung des Grundstücksgeschäftes durch den Rechnungsprüfungsausschuss stimmt er zu. Unabhängig davon würde RM Tönnes anhand der Planvorstellungen ebenfalls Ausführungsvariante C präferieren.

RM Pisula erkennt an, dass die Gewerbebetriebe neben der zu errichtenden Lärmschutzwand bereits umfangreiche eigene Maßnahmen zum Schutz der Anwohner getroffen haben. Er befürwortet Ausführungsvariante C. Eine transparente Ausgestaltung des vorstehenden Wandelementes lehnt er keinesfalls ab. Er betont aber, dass Vandalismus durch Graffiti unbedingt durch geeignete Maßnahmen vermieden werden sollte. Die Anregungen von RM Barrenbrügge bittet er als Prüfauftrag zu verstehen.

RM Kowalewski interessiert, ob für die Beleuchtung des Fuß- und Radweges bereits eine Kostenschätzung vorliegt. Der Wunsch nach alternativen Bepflanzungsmöglichkeiten neben der Verwendung von Efeu sei auch im Gestaltungsbeirat bereits geäußert worden.





Die Bitte um Stellungnahme wird durch Herrn Wilde mündlich beantwortet:

Zu Frage 1:
An städtischen Erwerbs- und Investitionskosten ist für Variante C ein Betrag von 1,2 Millionen Euro zu erwarten (Lärmschutzwand 780.000 zuzüglich aufgerundet 400.000 Euro für den Erwerb einer Immobilie), hinzu kommen jährlich ca. 37.000 Euro für die dauerhafte Unterhaltung. Dem gegenüber stehen Lärmschutzinvestitionen der Betriebe Rewe und Tedi auf ihren Grundstücken in Höhe von ca. 4,5 Millionen Euro. Herr Wilde räumt ein, dass die Verwaltung ursprünglich damit gerechnet hat, Tedi die kompletten Kosten für Lärmschutzwandmaßnahmen auf der Nordseite zuweisen zu können. Als zusätzlich Rewe auf dem Grundstück Entwicklungspläne angekündigt hat, wurde deutlich, dass ein städtebauliches Problem aufgrund der Flächenkonstellation vorliegt (Gewerbegebiet neben einem reinen Wohngebiet mit höchster Schutzkategorie), welches nicht einem der Betriebe angelastet werden konnte. Die Stadt Dortmund lag nun in der Verantwortung, ihren Beitrag für ein verträgliches Nebeneinander zu leisten. Die Kostenaufteilung zwischen Betrieben und Verwaltung wird als gerechtfertigt angesehen. Eine Heranziehung der Anwohner für eine Kostenbeteiligung ist seiner Auffassung nach völlig ausgeschlossen.

Zu Frage 2:
Die Dringlichkeit für den Kauf der betroffenen Immobilie am Brackeler Hellweg ergab sich aus dem zwingenden Erfordernis für die weitere Planung, das Grundstück zu sichern. Dass der Kaufvertrag bis heute noch nicht notariell unterschrieben worden ist, liegt zum einen an persönlichen Gründen des Eigentümers (Suche nach einer Ersatzimmobilie) und zum anderen an anderweitigen rechtlichen Belastungen des Grundstückes, die es zu übertragen gilt. Die Kosten für die Immobilie in Höhe von ca. 400.000 Euro spiegeln im Übrigen nicht allein den Quadratmeterpreis wieder. Enthalten sind neben dem Grundstück auch das Gebäude, Umzugskosten sowie Freistellungskosten.

Zu Frage 3:
Dem Betrag in Höhe von 1,2 Millionen Euro aus dem Budget des Tiefbauamtes waren noch keine Maßnahmen zugeordnet, die nun aufgrund der Finanzierung der Lärmschutzwand wegfallen würden. Der Kämmerer hat den Betrag vor dem Hintergrund zur Verfügung gestellt, dass es sich um eine rentierliche Maßnahme aufgrund der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen handelt. Eine Abwanderung der Betriebe würde der Stadt erhebliche Nachteile einbringen.

Zu Frage 4:
Die Baugenehmigungen werden beklagt. Der Eigentümer der Immobilie, über welche man in Verhandlung steht, ist auch der Kläger. Die Klage löst keine aufschiebende Wirkung aus.
Bislang ist kein Verhandlungstermin bekannt.

Die Anträge der Fraktion Die Linke werden aufrecht erhalten. RM Kowalewski geht nicht davon aus, dass eine Abwanderung der Investoren zum jetzigen Stand des Verfahrens zu befürchten wäre, auch wenn man diesen die Kostenübernahme für die Lärmschutzwand auferlegen würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den vorgenannten Beschlussvorschlag 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab. Der Beschlussvorschlag 2 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Die Ursprungsvorlage (Drucksache Nr. 00358-10) mit den Varianten A, B und C wird von der Verwaltung zurückgezogen und durch die modifizierte Vorlage (Drucksache Nr. 00796-10) mit Darstellung der realisierbaren Varianten A und C ersetzt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie bei einer Stimmenthaltung des RM Barrenbrügge folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg in der realisierbaren

Variante C 780.000,-- € *

* Bisher liegen keine Kostenangaben zu den noch nicht abgesicherten Abstandsflächenbaulasten vor, welche bei der Variante C gegenüber der Variante A zusätzlich in Ansatz zu bringen sind.



Die Finanzierung des Baus erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66B01202014330 – Lärmschutzwand Brackeler Hellweg.

Zusatz:
Der Fuß- und Radweg nördlich der Lärmschutzwand soll mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet werden, um die Entstehung eines sogenannten „Angstraumes“ zu vermeiden.

Folgende Anregung gibt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien außerdem an die Verwaltung weiter:

Die Verwaltung möge geeignete Maßnahmen prüfen und umsetzen, die Vandalismus durch Graffitis vermeiden bzw. einschränken könnten, z. B. durch weiteren Pflanzenbewuchs oder durch künstlerische Gestaltungselemente in der Lärmschutzwand.



zu TOP 7.2
Abwasserbeseitigungskonzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00405-10-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00405-10-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 7.3
Kontrollen von Sondernutzungsgenehmigungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00176-10-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.4
L663n (OWIIIA)
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00753-10)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag einschließlich einer Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr. 00753-10-E1):

1) Wie passt der geplante Bau einer neuen Schnellstrasse durch den größten zusammenhängenden Freiraum im Dortmunder Osten zur aktuellen Haushaltslage und zur Haushaltslage der Stadt auf längere Sicht? Wäre es nicht sinnvoller, zuerst die Instandhaltung des bestehenden und derzeit schwer geschädigten Strassennetzes zu sichern?
2) Wie würde sich der Bau der Schnellstrasse auf das Naturschutzgebiet Wickeder-Ostholz auswirken? Wie würde sich der Bau der Schnellstrasse auf die Weiterentwicklung des bestehenden Naturschutzgebietes hin zu einem bereits angedachten interkommunalen Naturschutzgebiet mit der Stadt Unna auswirken?
3) Wie würde sich der Bau der Schnellstrasse auf eine eventuelle Vermarktung eines
möglichen Neubaugebietes Wickede-West in direkter Nachbarschaft zur geplanten Trasse auswirken?
4) Im Flächennutzungsplan sind sowohl die Weiterführung der OWIIIa vorgesehen,
sowie die gleiche Fläche als vorgesehener Ausgleichsraum ausgewiesen. Würde
der Bau der OWIIIa eine mögliche Ausweisung des Pleckenbrinksees als
Ausgleichsfläche für den geplanten Ausbau der B1/A40 gefährden?

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund eine Streichung der Nordtangente der OWIIIa aus dem aktuellen Flächennutzungsplan.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag in die nächste Sitzung am 12.05.2010. Die Bitte um Stellungnahme soll bis dahin beantwortet werden.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -



9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -



10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Lanstrop"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00036-10)

RM Schreurs bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Seines Erachtens bestätigt der Bericht, dass Lanstrop zu einem der Problembezirke in Dortmund gehört. Er spricht an, dass die bestehende Einkaufszeile schrittweise abgerissen und neu errichtet werden soll. Von den Abrissarbeiten ist auch der vorhandene Jugendtreff betroffen. Hierfür muss unbedingt Ersatz geschaffen werden, um die Jugendarbeit in Lanstrop weiterzuführen. Entsprechende Gespräch sind bereits geführt worden. Er ist zuversichtlich, dass der Jugendtreff seine Arbeit zukünftig wieder aufnehmen kann.

Herr Müller - Vertreter des behindertenpolitischen Netzwerks - schließt sich dem Lob an die Verwaltung an. Er hebt positiv hervor, dass die Belange der Barrierefreiheit im vorliegenden Bericht mit konkreten Lösungsvorschlägen eingeflossen sind. Unter dem Bereich „Infrastruktur“ hätte er sich jedoch explizit eine Thematisierung der Belange von Menschen mit Behinderung gewünscht. Insbesondere für die Ladenzeile und umliegenden Wohnungen wäre die Sicherstellung der Barrierefreiheit erstrebenswert.

RM Pohlmann-Rohr hält die kleinräumigen Quartiersanalysen für anschaulich und informativ. Sie hätte gerne eine Einschätzung der Verwaltung, welche Strategien gefahren werden, um die Leerstandsquote von 20 % von verringern.

Herr Neuhaus greift auf, dass im vergangenen Jahr mit der Eigentümerin des Siedlungsbereiches ein Weiterentwicklungskonzept erarbeitet worden ist, welches eine Förderung von bislang barrierearmen Wohnungen als auch eine Förderung von energieeffizienten Maßnahmen vorgesehen hat. Die Wohnungen in Lanstrop unterlagen bis zum 31.12.2009 noch Belegungs- und Mietpreisbindungen, d. h. sie galten bis zu diesem Zeitpunkt als öffentlich gefördert. Fördermittel für energieeffiziente Maßnahmen konnten noch bis Ende 2009 beim Land NRW beantragt werden. Das Amt für Wohnungswesen hat die Förderzusage nach Freigabe des Ministeriums NRW an die Eigentümerin weitergegeben. Voraussetzung war ein Bonitätsnachweis. Da keine Einigung zwischen der NRW-Bank (ehemals in der Zuständigkeit der Wohnungsbauförderungsanstalt) sowie der Eigentümerin zustande gekommen ist, mussten die Förderzusagen leider aufgehoben werden. Ob das umfangreiche Konzept, welches vorsah 120 -130 Wohnungen zu modernisieren, ohne öffentliche Mittel umgesetzt werden kann, ist fragwürdig. Zwar wird die Eigentümerin auch weiterhin beispielsweise in Baderneuerungen investieren, die wünschenswerte Energiesanierung wird kurzfristig jedoch nicht möglich sein.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Lanstrop“ zur Kenntnis.



zu TOP 10.2
Vorkaufsrechte kommunaler Wohnungsbestände
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00752-10)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr. 00752-10-E1):

1) Der AUSWI empfiehlt die Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufrechtes der Stadt Dortmund für die Großsiedlung Dortmund-
Wickede gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit §§7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land NRW.
2) Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten eine parzellenscharfe Satzung
zur Begründung eines Vorkaufsrechtes den politischen Gremien der Stadt zur
Beschlussfassung vorzulegen.
3) Das Gebiet der Vorkaufsrechtssatzung soll die LEG-Siedlung zwischen der Rauschenbuschstrasse im Norden, dem Dollarsweg im Süden, sowie dem Pleckenbrink im Osten und der Gudrunstrasse im Westen umfassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag in die nächste Sitzung am 12.05.2010.



11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -






12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Planfeststellungsverfahren 'Oberlauf der Emscher - Ökologische Verbesserung von km 5,87 (Vieselerhofstr.) bis km 7,74 (Am Kapellenufer) in Dortmund-Aplerbeck / -Sölde'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00706-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, die ökologische Verbesserung des Emscher-Oberlaufs auf insgesamt ca. 1.870 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen.



zu TOP 12.2
Handbuch Stadtklima - Dortmund als Anwenderstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00795-10)

RM Harnisch wünscht sich für eine der kommenden Ausschusssitzungen eine Erläuterung, wie das Handbuch Stadtklima anhand von Fallbeispielen in Dortmund angewendet wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht über das Handbuch Stadtklima zur Kenntnis.



zu TOP 12.3
Zwischenbericht Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00770-10)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr. 00770-10-E1):

„Dortmunder Solardachkataster
Die Verwaltung wird aufgefordert darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, im Internet und/oder über eine interaktive Datenbank für Solaranlagen besonders geeignete Dachflächen darzustellen. Die Verwaltung wird um Berichterstattung in einer der nächsten Ausschuss-Sitzungen gebeten.“

RM Harnisch bezieht sich auf Seite 4 der Vorlage, letzter Absatz. Er führt an, dass in anderen Kommunen, z. B. in Gelsenkirchen, bereits mit einem Solardachkataster gearbeitet wird. Es gibt mehrere (u. a. dreidimensionale) Modelle, die auch die Verschattung sichtbar machen. Die herkömmlichen Informationsquellen im Internet reichen hierfür nicht aus. Die Verwaltung möge prüfen, welches der existierenden Modelle auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung für Dortmund in Frage kommen könnte.

RM Tönnes hält es für bedenklich, dass die Anteile regenerativer Energieträger in Dortmund bei lediglich ca. 5 % liegen und sich damit weit unter dem Bundesdurchschnitt von ca. 15 % befinden (siehe Seite 4 der Vorlage, Punkt 3). Der Antrag findet seine Zustimmung.

Stadtrat Sierau hebt hervor, dass die Stadt Dortmund in 2009 den Eurocities Award in der Kategorie „Kooperation“ im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz in Stockholm erhalten hat. Dies belegt, dass die Stadt Dortmund europaweit durchaus bereits auf einem hohen Niveau in Sachen Klimaschutz tätig ist. Dortmund hat eine spezifische Siedlungsstruktur. Eine Vergleichbarkeit mit Regionen, in denen aufgrund struktureller Voraussetzungen vermehrt Windkraftenergie oder Wasserkraft eingesetzt werden kann, ist nicht gegeben.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat bereits in ihrer Sitzung am 01.12.2009 einen einstimmigen Prüfauftrag an die Verwaltung hinsichtlich einer möglichen Umsetzung eines Solardachkatasters für Dortmund abgegeben. Stadtrat Sierau erläutert, dass eine kommunale Finanzierung aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht in Frage kommt. Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand ist für die stadtweite Einrichtung eines Solardachkatasters mindestens ein Betrag in Höhe von 80.000 Euro zu veranschlagen. Die Technische Universität (TU) Dortmund hat bereits Bereitschaft signalisiert, mit der Stadt Dortmund zu kooperieren. Sofern der Ausschuss den bereits vorliegende Prüfantrag bestätigt, wird die Zusammenarbeit mit der TU Dortmund im Hinblick auf die technische Umsetzbarkeit einer entsprechenden Datenquelle intensiviert. Stadtrat Sierau informiert, dass für die 3. Staffel des Solardachpools mittlerweile nicht mehr ausreichend Dachflächen auf städtischen Gebäuden zur Verfügung stehen. Nicht jedes Dach ist technisch und von der Ausrichtung für die Aufnahme von Solarzellen geeignet. Die städtischen Unternehmen werden nun mit einbezogen, um weitere Flächenpotenziale zu generieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den vorgenannten Antrag.

Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 12.4
Pleckenbrinksee
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00754-10)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke vor (Drucksache Nr. 00754-10-E1):

„Der AUSWI beauftragt die Verwaltung Verhandlungen für eine Überführung des Grundstückes in öffentliches Eigentum aufzunehmen, auf dem sich 2007 der sogenannte Pleckenbrinksee in Dortmund-Wickede gebildet hat. Die Zielstellung der Maßnahme ist in einer Erweiterung des Naturschutzgebietes Wickeder Ostholz zu sehen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag in die nächste Sitzung am 12.05.2010.




13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -










14. Anfragen

zu TOP 14.1
Bessere ökologische Durchgängigkeit am Rüpingsbach für Mensch und Tier
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 00411-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.2
Pkw-Verkehr in der öffentlichen Grünanlage an der Kieferstraße
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 00364-10-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 14.3
Konsequenzen aus dem tödlichen Radfahrunfall für die städtische Radverkehrsplanung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00802-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





Die Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr










Reuter Frommeyer Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 6.1

(See attached file: TOP 6.1 Stellungnahme zum Investiven Energieeinsparprogramm.pdf)