Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,


Anregungen und Beschwerden
am 05.02.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Bm´in Jörder bis 18:15 Uhr
Rm Lührs
Rm Möckel
Rm Renkawitz
Rm Schilff
Rm Schnittker
Rm Tölch
Rm Wittkamp

CDU
Rm Daskalakis
Rm Krause
Rm Strucker
Rm Weber
Rm Weintz

B90/Die Grünen
Rm Altundal-Köse
Rm Beckmann
Rm Frebel
Rm Noltemeyer

FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen i. V. für Rm Dr. Reinbold bis 18:00 Uhr

Die Linke
Rm Konak

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
Frau Siekmann, StA 32
Herr Walther, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Frau Dorka, StA 33
Herr Kollmann, StA 20
Herr Stöckert, StA 66
Frau Sibbe-Kozlowski, StA 61



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 05.02.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2012

2. Beratung von Eingaben

2.1 Einführung eines Katzenkastrations- und Kennzeichnungsgebotes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08496-12)

2.2 Öffentliche Beteiligung an den Erörterungen über die kommunale Energieversorgung nach 2014 und die künftigen Beteiligungsverhältnisse bei der DEW 21
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08648-12)

2.3 Anregung zur Änderung der Abfallsatzung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08585-12)

2.4 Wegfall des Winterdienstes in den Dauerkleingartenanlagen in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08649-12)

2.5 Regelmäßige Nachtruhestörung in einem Wohngebiet in Dortmund-Westrich
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08346-12)

2.6 Finanzielle Unterstützung islamistischer Vereine durch die Stadt Dortumund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07877-12)
3. Anträge

3.1 Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08663-12)

3.2 Ambientetrauungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08665-12)

3.3 Einsatzkonzept Ordnungspartnerschaften
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07977-12-E2)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

4.2 Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

hierzu -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
(Drucksache Nr.: 06456-12-E2)

4.3 Vorstellung doline und D115
mündlicher Bericht

4.4 Auswirkungen der geplanten Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW – LÖG NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08906-13)

4.5 Erstaufnahme von Flüchtlingen in Dortmund-Hacheney - Sachstand Röntgenorganisation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08923-13)

5. Mitteilungen des Vorsitzenden

6. Mitteilungen der Verwaltung




Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden - Rm Frebel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Dirk Goosmann (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2012

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.12.2012 wurde einstimmig genehmigt.




2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Einführung eines Katzenkastrations- und Kennzeichnungsgebotes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08496-12)

StR Steitz wies darauf hin, dass sich der Vorschlag der Petentin, ein generelles Kastrationsgebot für Katzen auszusprechen, durchaus mit der Interessenslage der Verwaltung decke, da dies zu einer deutlichen Entlastung des Tierheimes führen könne. Es gebe jedoch keine gesetzliche Regelung, die so etwas ermögliche. Die Verwaltung habe bisher immer auf freiwillige Anreize für die Katzenbesitzer gesetzt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Öffentliche Beteiligung an den Erörterungen über die kommunale Energieversorgung nach 2014 und die künftigen Beteiligungsverhältnisse bei der DEW 21
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08648-12)

Der Petent beschrieb die Gründe, die aus seiner Sicht für eine öffentliche Diskussion der kommunalen Energieversorgung nach 2014 sprechen.

Herr Kollmann wies darauf hin, dass die Verwaltung, soweit es möglich ist, die Vorlagen für eine öffentliche Beratung vorsehen, bestimmte Teile jedoch aufgrund gesetzlicher Grundlagen in nichtöffentlicher Sitzung erörtert werden müssen.

Auch für Rm Noltemeyer sind die vom Petenten angesprochenen Themen von hohem öffentlichem Interesse. Die Verwaltung müsse die Vorlagen derart gestalten, dass nur die Teile, die zwingend nichtöffentlich beraten werden müssten, entsprechend vorgesehen werden.

Rm Konak bekräftigte, dass eine Transparenz erforderlich sei.

Rm Goosmann merkte an, dass es sich bei der Eingabe nicht um die sachliche Diskussion zum Thema kommunale Energieversorgung, sondern um deren öffentliche Erörterung gehe. Die Verwaltung führe in der Stellungnahme hinreichend aus, welche Gründe zu Behandlungen im nichtöffentlichen Teil führen.
Die Sachdiskussion zum Thema sei davon unberührt und werde zu gegebener Zeit auch öffentlich geführt werden.

Rm Krause unterstützte die Aussage von Rm Goosmann. Die Nichtöffentlichkeit müsse insbesondere bei der Beratung vertraglicher Angelegenheiten gewahrt werden.

Rm Noltemeyer regte an, über die in der Eingabe aufgeführten Punkte
- eine sofortige Unterrichtung der Öffentlichkeit über das inhaltliche Profil der in Auftrag gegebenen Untersuchungen (Varianten, Prüfkriterien, zugrunde gelegte Zeithorizonte etc.),
- die öffentliche Durchführung der geplanten Zwischenpräsentation,
- eine zeitnahe Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse (Gutachten)
im Ausschuss abzustimmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke den von Rm Noltemeyer mündlich gestellten Antrag ab.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Anregung zur Änderung der Abfallsatzung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08585-12)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Wegfall des Winterdienstes in den Dauerkleingartenanlagen in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08649-12)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08649-12-E1) vor:

„Die CDU-Fraktion fordert die Verwaltung auf zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Kleingartenanlagen in Dortmund – die keine das ganze Jahr über geöffnete gastronomische Einrichtung haben – in die Kategorie „eingeschränkter öffentlicher Raum“ einzustufen.
Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit eine Änderung des Generalpachtvertrages hinsichtlich der
Räum- und Streupflicht in Kleingartenanlagen möglich ist.
Eine Antwort ist dem Ausschuss spätestens zur nächsten Sitzung vorzulegen.

Begründung

In Dortmund hält momentan die Diskussion darüber an, ob die Kleingartenanlagen auch bei
Schnee einer Räum- und Streupflicht nachkommen müssen. Seitens der Stadt gibt es hierzu eine klare Aussage, da im Generalpachtvertrag die Modalitäten eindeutig geregelt sind.
Um aber für die kommenden Jahre eine Entschärfung der Situation herbeizuführen, ist die Prüfung verschiedener Möglichkeiten ratsam, die sowohl für die Stadt, als auch für die Kleingärtner eine Lösung bereit hält.“

Der Petent beschrieb noch einmal die Vorgehensweise, die zu seiner Eingabe an den Ausschuss geführt habe.

Rm Krause begründete den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Die Eingabe des Petenten sei nachzuvollziehen, auch wenn aufgrund der derzeit geltenden Satzung eine andere Möglichkeit nicht umzusetzen sei.
In das von StR Lürwer in der Stellungnahme beschriebene Verfahren zur Prüfung, inwieweit eine Winterdienstverrichtung in den Dauerkleingartenanlagen angepasst werden könne, sollte einbezogen werden, ob die Gastronomie auch in den Wintermonaten genutzt wird. Vielleicht könne auch der Gastronom in den Winterdienst mit einbezogen werden.

Rm Goosmann machte darauf aufmerksam, dass der Generalpachtvertrag, wie er seinerzeit vom Rat der Stadt beschlossen wurde, im gegenseitigen Einvernehmen kleinere Änderungen erfahren hat, ohne das die Politik Kenntnis davon hatte.
Wichtig sei es, das beide Vertragsparteien gemeinsam zu einer Neuregelung gelangen.
Es sei richtig, dass in anderen Kommunen auf den Winterdienst in solchen Anlagen verzichtet werde, dann seien diese Anlagen aber auch nicht für die Allgemeinheit zugängig. Das wolle man in Dortmund jedoch nicht, zumal einige der Wege sogar als Bestandteil des öffentlichen Wegenetzes genutzt würden.

Rm Dingerdissen bekräftigte den Antrag der CDU-Fraktion. Es sei jedoch wichtig, auf Gastronomie Rücksicht zu nehmen, da es ansonsten zu existenziellen Problemen führen könne.

Rm Beckmann betonte, dass eine realitätsnahe Lösung gefunden werden sollte, die allen Beteiligten gerecht werde.

StR Steitz wies darauf hin, dass durchaus unterschiedliche Lösungen vorstellbar seien, diese müssten aber rechtlich geprüft und mit den Beteiligten besprochen werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, den CDU-Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzugeben. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Ausschuss nach der Sommerpause vorgelegt werden.

zu TOP 2.5
Regelmäßige Nachtruhestörung in einem Wohngebiet in Dortmund-Westrich
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08346-12)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Finanzielle Unterstützung islamistischer Vereine durch die Stadt Dortumund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 07877-12)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Anträge

zu TOP 3.1
Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08663-12)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.. 08663-12-E1) vor:

„Die Personalsituation bei den Bürgerdiensten insbesondere in den Bezirksverwaltungsstellen
ist weiterhin schwierig.
So haben sich zwangsläufig die Wartezeiten für die Kundinnen und Kunden erheblich erhöht.
Bis diese Personalvakanzen wieder geschlossen sind, können nur organisatorische Maßnahmen helfen, um einen geordneten Dienstbetrieb für die Kundinnen und Kunden sowie
für die Beschäftigten in den Bezirksverwaltungsstellen sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Ratsfraktion folgenden Antrag zur Beratung und
Abstimmung:

1. Der ABÖAB fordert die Verwaltung auf, als kurzfristige Lösung Kundenbesuche am
Nachmittag und Mittwochvormittag vorübergehend nur noch nach Terminvereinbarung zu regeln.
2. Bis Jahresmitte 2013 wird das Online-Angebot der Bürgerdienste weiter kundenfreundlich ausgebaut.
3. Der Fachausschuss bittet um einen umfassenden Sachstandsbericht der Verwaltung zur Personalsituation bei den Bürgerdiensten bis Jahresmitte.“

Rm Goosmann beschrieb den Antrag seiner Fraktion.

Rm Altundal-Köse signalisierte Zustimmung zu den Punkten 2 und 3, den Punkt 1 werde man
ablehnen.

Rm Krause bestätigte, dass die Situation grundsätzlich geändert werden müsse, sowohl für die
Beschäftigten, aber auch zum Wohle der Bürger/innen.
Ihre Fraktion würde sich sogar wünschen, wenn ausschließlich nach Terminvereinbarungen
gearbeitet würde. In anderen Bereich der Gesellschaft funktioniere dies schließlich auch.
Auch der Ausbau des Online-Angebotes werde begrüßt, selbst wenn es bei verschiedenen
Themenbereichen nicht möglich sei.

Für Rm Dingerdissen kann die Online-Abwicklung nur ein Angebot sein, was zusätzlich zur
Verfügung steht.

Rm Noltemeyer hingegen sah die Terminvergabe kritisch. Es müsse weiterhin die
Möglichkeit geben, spontan Aufgaben bei den Bürgerdiensten erledigen zu können.
Menschen ohne einen Online-Zugang dürften nicht schlechter gestellt werden und es müssten
Anreize geschaffen werden, um die Zeiten vor Ort zu entzerren.

Herr Spaenhoff führte aus, dass zum heutigen Stand alle Planstellen bei den Bürgerdiensten
besetzt seien. Dies sei aber nur ein tagesaktueller Zustand, der sich vermutlich bis zu den
Sommermonaten wieder verändere.
Die Kunden, die mit Terminvereinbarung zu den Bürgerdiensten gekommen seinen, hätten kaum Beschwerden angebracht und die Zahl derer, die dieses Angebot nutzen, steige an. Man beabsichtige, für eine Probephase die Öffnungszeiten anzupassen und die Zahl der Termine zu erhöhen.

Das Projekt E-Govenment werde von der Verwaltung derzeit geplant und man beabsichtige, dem Ausschuss die Ergebnisse im Sommer vorzustellen.
Die elektronische Verarbeitung sei insbesondere für gewerbliche Kunden angedacht. Man müsse darüber nachdenken, welche Anreize, eventuell auch finanzieller Art, man dafür anbieten müsse.

Rm Goosmann schlug vor, den Punkt 1 des Antrages, der sich mit den Terminvereinbarungen beschäftigt, als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und die genannten Zeiten als Beispiele zu nennen. Der Punkt 3 des Antrages soll um den Passus „sowie ein Konzept“ ergänzt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Der ABÖAB fordert die Verwaltung auf, als kurzfristige Lösung Kundenbesuche, beispielsweise am Nachmittag und Mittwochvormittag, vorübergehend nur noch nach Terminvereinbarung erfolgen zu regeln.
2. Bis Jahresmitte 2013 wird das Online-Angebot der Bürgerdienste weiter kundenfreundlich ausgebaut.
3. Der Fachausschuss bittet um einen umfassenden Sachstandsbericht sowie ein Konzept der Verwaltung zur Personalsituation bei den Bürgerdiensten bis Jahresmitte.

zu TOP 3.2
Ambientetrauungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08665-12)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08655-12-E1) vor:

„Die Bürgerdienste sind immer weniger in der Lage, sog. Ambientetrauungen, die bisher an besonderen Orten im Stadtgebiet auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten angeboten wurden, mangels Personal durchzuführen.
Diese Ambientetrauungen wurden in der Vergangenheit gerne angenommen und sollten deshalb wieder verstärkt angeboten werden können.
Eine Lösung für eine Übergangszeit könnte der Einsatz von Ehrenstandesbeamten sein.
Deshalb bittet die SPD-Ratsfraktion um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung zur aktuellen Personalsituation im Bereich des Standesamtes und zu folgenden Fragen:

1. Unter welchen Voraussetzungen können Ehrenstandesbeamte eingesetzt werden?
Hat die Verwaltung diese Möglichkeit bereits geprüft und zu welchem Ergebnis ist
sie gekommen?

2. Unter welchen Voraussetzungen könnten städtische Beschäftigte aus anderen
Fachbereichen auf freiwilliger Basis für die Durchführung von Trauungen eingesetzt werden?
Hat die Verwaltung auch diese Möglichkeit geprüft?“

Herr Spaenhoff führte aus, dass aktive Beamter der Stadt Dortmund nicht als Ehrenstandesbeamte eingesetzt werden dürfen. Ein möglicher Einsatz von Ruhestandsbeamten bzw. Beschäftigten werde noch geprüft.
Man sei bemüht, Anreize zu schaffen, um Mitarbeiter, die nicht im Standesamt tätig sind, zu gewinnen, auf freiwilliger Basis gegen die Gewährung einer Entschädigung Trauungen zu vollziehen.

Nach Abschluss der Prüfungen werde man dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme vorlegen.

zu TOP 3.3
Einsatzkonzept Ordnungspartnerschaften
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07977-12-E2)

Rm Goosmann schlug vor, das Konzept in die Bezirksvertretungen zur Beratung zu überweisen und abschließend mit deren Empfehlungen noch einmal im Ausschuss zu behandeln.
Bedauerlich sei, dass die Polizei ihr Personal für die Ordnungspartnerschaften nicht in gleichem Maße aufgestockt habe. Dazu werde man weitere Gespräche, auch mit dem Land, führen müssen.
Wichtig sei, dass auch die Außenbezirke wieder regelmäßig bestreift würden.

Auf Rückfrage von Rm Noltemeyer, wie die Teams ohne Beteiligung der Polizei gebildet werden, merkte Herr Walther an, dass es sich dabei nicht um eine neue Art der Teams handele, weil schon früher – auch aufgrund der unterschiedlichen Dienstpläne – nicht ausschließlich gemischte Streifen gebildet wurden.
Insgesamt sei aber festzustellen, dass die Teams der Ordnungspartnerschaften auch ohne die Beteiligung der Polizei eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt die Weiterleitung des Konzeptes in die Bezirksvertretungen.




4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012

(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2013 vor:

„Aus dem Rat wird folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Empfehlung überwiesen:
Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und -plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.

Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks, Herr Herkelmann hat in einem Schreiben an die Fachausschüsse darum gebeten, nachstehende Empfehlung des BPN (Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des BPN am 14.02.12) in die Diskussion einzubeziehen:
zu TOP 3.11
Inklusionsplan für Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 06456-12)

Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität voranzutreiben.

Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,
· die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,
· die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und
· entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund

- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund -

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann.

Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist sich einig, dass Antragstext und Ausführungen des BPN im Zusammenhang zu betrachten und auch gemeinsam zu verabschieden sind. Daher empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und -plänen
vergleichbarer Großstädte“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgeschlagene Beschlussfassung.

zu TOP 4.3
Vorstellung doline und D115

Der Folienvortrag von Frau Dorka ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

StR Steitz wies darauf hin, dass dieses Projekt ein hohes Potenzial zur Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung, aber auch zur Bürgerfreundlichkeit birgt. Die Mitarbeiter/innen verfügen aufgrund des Wissensmanagements über viele Informationen, auch anderer Behörden und Institutionen.
Auf kommunaler Ebene stehe man vor dem Problem, weitere Kooperationen eingehen zu müssen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Es sei nicht wirtschaftlich, wenn jede Kommune ihr eigenes Service-Center aufbaue. Dortmund sei es aber bisher schon gelungen, Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu bekommen, z. T. auch aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus.

Auf Nachfragen führte Frau Dorka aus, dass es zwischenzeitlich keinen finanziellen Unterschied mehr gibt, ob die zentrale Rufnummer der Stadt (50-0) oder die 115 gewählt wird. Mit Hilfe der verwandten Software sei auch genau zu ermitteln, welche Anrufe für die Kooperationspartner angenommen wurden. Mit diesen seien die Ziele vereinbart, die man für sich selbst auch gesetzt habe, nämlich 70 % der Anrufe innerhalb von 30 Sekunden anzunehmen. Das Ziel sei jedoch nur zu 65 % erreicht worden.

Für die Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten habe man eine sogenannte Vorrangschaltung einberaumt, damit diese Anrufe bevorzugt angenommen werden können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Auswirkungen der geplanten Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW – LÖG NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08906-13)

Der Ausschuss nimmt die Auswirkungen aufgrund der geplanten Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW – LÖG NRW – zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Erstaufnahme von Flüchtlingen in Dortmund-Hacheney - Sachstand Röntgenorganisation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08923-13)

Auf Rückfrage von Rm Krause, wie der aktuelle Sachstand des in der Stellungnahme beschriebenen Verfahrens sei, merkte StR Steitz an, dass die Verwaltung bemüht sei, das Angebot, welches sich nach einer groben Schätzung wirtschaftlich darstelle, vergaberechtlich umzusetzen. Auch das Ministerium, welches die Kosten dafür übernehmen müsse, habe ein großes Interesse gezeigt, zumal so auch die Arbeitsabläufe gestrafft und die Fahrten der Flüchtlinge reduziert werden können. Zeitlich rechne man ca. in 2 – 3 Monaten mit einem endgültigen Ergebnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Die Mitglieder des Ausschusses verständigten sich darauf, die für den Monat April vorgesehene Sitzung auf folgenden Termin zu verschieben:

Mittwoch, 17.04.2013, 16:00 Uhr im Saal der Partnerstädte.

zu TOP 6.
Mitteilungen der Verwaltung

Es gab keine Mitteilungen der Verwaltung.



Die öffentliche Sitzung wurde um 18:35 von Rm Frebel beendet.



Frebel Goosmann Korbmacher
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage:

(See attached file: Präsentation Ausschuss 02_2013.pdf)