Niederschrift

über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 08.07.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 12:00 - 12:30 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU

SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke.
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

-

c) Verwaltung


StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 27.05.2010

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft des Theater Dortmund im ETC (Europeen Theatre Convention)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01310-10)

2.2 Kündigung der Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft "Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung e. V." zum 31.12.2010
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01413-10)

2.3 Sachstandsbericht zum Netzwerk "Der Innovationsstandort" und Mitgliedschaft im Verein "Der Innovationsstandort e.V." mit Sitz in Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01215-10)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00757-10)

3.2 Deutsches Fußballmuseum: Verlagerung des ZOB zur Baufeldfreimachung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16472-09)

3.3 Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00968-10)

3.4 Energieeffizienz im Neubau
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00703-10)
3.5 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landeschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmgigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01140-10)

3.6 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01119-10)

3.7 Stadterneuerung: Ergänzung zum Jahresförderprogramm 2011
hier: EU - Ziel 2 - Landesprogramm Soziale Stadt NRW Dortmund – Nordstadt
Änderung des Antrags für das geänderte "Integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01206-10)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01025-10)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01326-10)

3.10 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Ausführungsbeschluss Baulos 75 - niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01375-10)

3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147, IV. Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge - Teil A und Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01317-10)
3.12 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 2. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01207-10)

hierzu -> Schreiben des OB Sierau vom 22.06.2010
(Drucksache Nr.: 01207-10-E2)

3.13 Übernahme der Kanäle von der Emschergenossenschaft durch die Stadt Dortmund und die gleichzeitige Erstattung der Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01213-10)

3.14 Fahrradbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01036-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01168-10)

4.2 Regionale Förderstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen: Antrag zur Förderung des Netzwerkes "In|Die RegionRuhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01601-10)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

6.1 Geschäftsordnung des Seniorenbeirates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00316-10)

6.2 Abschluss eines Kooperationsvertrages über fünf Jahre zwischen der Stadt Dortmund und der JobCenterARGE über die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten im Konzern Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00792-10)

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01113-10)

7.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01178-10)

7.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2010/11 für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.07.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00766-10)

8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: katholische Marienborn-Grundschule (Dependance)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01094-10)

8.2 Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: "Bürokauffrau/Bürokaufmann"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01195-10)

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 - unbesetzt -

9.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01383-10)

9.3 Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01351-10)

9.4 Konzept für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01455-10)

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01049-10)

10.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00677-10-E14)

10.2.0 Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01499-10)

10.2.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00005-10)

10.2.2 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-10)

10.2.3 Verbesserungen im Bereich Zinsmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01263-10)

10.2.4 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010

Plafonierung der Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01281-10)

10.2.5 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Aktualisierung im Rahmen des Rückstellungsmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01262-10)

10.2.6 Neuausrichtung der städtischen Hallenbäder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01283-10)

10.2.7 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Zukunftsabkommen Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01260-10)

10.2.8 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01315-10)

10.2.9 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Begrenzung der investiven Kreditaufnahme auf 40 Mio. Euro jährlich ab 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01288-10)

10.2.10 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Anhebung der Realsteuersätze für den Fall, dass es zu keiner Ertragsverbesserung im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung kommt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01316-10)





10.2.11 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)

10.2.12 Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01284-10)

10.2.13 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01285-10)

10.2.14 Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01286-10)

10.2.15 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Prüfung einer neuen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01410-10)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2010

10.2.16 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduktion der Vereins- und Verbandsmitgliedschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01489-10)

10.2.17 Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten durch die Personalagentur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01541-10)

10.2.18 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Überprüfung der Kostenstrukturen und der Effizenz der Jugendhilfedienste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01401-10)

10.2.19 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010;
Forderungsmanagement optimieren inkl. Vollstreckungswesen (Unterhaltsvorschüsse)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-10)



10.2.20 Prüfung der Übertragung städtischer Bürogebäude innerhalb des Konzerns der Stadt Dortmund
- Ergänzung zum Haushaltsbegleitbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01598-10)

10.2.21 Haushaltsbegleitbeschlüsse, hier: Veräußerung von Flächen im Flughafenumfeld an DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01597-10)

10.2.22 Verkauf von städtischen Grundstücken, die bereits für Zwecke des Dortmunder Flughafens genutzt werden, insgesamt groß ca. 232.900 m² an die Flughafen Dortmund GmbH oder die DSW21 AG;
Rückkauf von Straßenflächen (verl. Zeche-Norm-Str.), insgesamt groß ca. 45.200 m² aus dem Eigentum der Flughafen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01580-10)

10.3 - unbesetzt -

10.4 Entwicklung von gewerblichen Flächen im Flughafenumfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01259-10)

10.5 -unbesetzt-

10.6 Gründung einer Servicegesellschaft "SHDO Service GmbH" durch die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01554-10)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Einstellung von Nachwuchskräften 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00947-10)

11.2 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01318-10)

11.3 Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der Dortmunder Hafen AG gemäß § 113 Abs.2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01412-10)

11.4 Personalbericht 2009 und Frauenförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01290-10)

11.5 Feststellung der Gültigkeit der Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters und der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel vom 09.05.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01380-10)

11.6 - unbesetzt -

11.7 - unbesetzt -

11.8 - unbesetzt -

11.9 Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01534-10)

11.10 Dringliche Investitionen der Feuerwehr im Jahre 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01532-10)

11.11 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich doline/Telefonservice
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01577-10)

12. Anfragen
- keine Anfragen -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet. Ab Tageordnungspunkt 10.1 übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses und Ältestenrates fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Prüsse (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.15 Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01664-10)



10.7 PHOENIX See
- Übertragung des Eigentums am künftigen PHOENIX See an die Stadt
Dortmund

- Übernahme des Betriebs und der Unterhaltung des PHOENIX Sees durch die
Stadt Dortmund, Investitions- und Bewirtschaftungskosten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01647-10)

10.8 Resolution des Rates der Stadt Dortmund "Die Metropole Ruhr braucht finanziell gesunde Kommunen!"
hier: Antwortschreiben der CDU Landtagsfraktion vom 09.06.2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01606-10)

11.12 Ausschreibung der vakanten Beigeordnetenstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01651-10)

Die Dringlichkeit wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 27.05.2010

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmig einstimmig die Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 27.05.2010.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft des Theater Dortmund im ETC (Europeen Theatre Convention)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01310-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft des Theater Dortmund im ETC (Europeen Theatre Convention).

zu TOP 2.2
Kündigung der Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft "Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung
e. V." zum 31.12.2010

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01413-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigt folgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Die Stadt Dortmund kündigt fristgerecht die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung e. V.“

zu TOP 2.3
Sachstandsbericht zum Netzwerk "Der Innovationsstandort" und Mitgliedschaft im Verein "Der Innovationsstandort e.V." mit Sitz in Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01215-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein „Der Innovationsstandort e.V.“ In den Gremien des Vereins wird die Stadt Dortmund durch die Wirtschaftsförderung Dortmund vertreten.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00757-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Deutsches Fußballmuseum: Verlagerung des ZOB zur Baufeldfreimachung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16472-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 09.06.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen (Drucksache Nr. 16472-09-E1)

Folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010 liegt vor:

„Vor dem Hintergrund, dass eine Realisierung des ZOB-Standortes an der „Expressgutabfertigung“ in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist, soll die vorgeschlagene
Ausbauplanung mit Blick auf eine endgültige Standortlösung modifiziert und umgesetzt werden. Insbesondere kommt es der Bezirksvertretung darauf an, das der Zentrale Omnibus-Bahnhof an dem vorgesehenen Standort an der Steinstraße zwischen Kurfürstenstraße und Quadbeckstraße so gestaltet wird, das er im Ergebnis als eine Bereicherung für den Stadtbezirk wahrgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist eine optimale und hochwertige Planung des Standortes.

Hierbei ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung wichtig, dass die Ausbauplanung auf jeden Fall - Toilettenanlagen
- Aufenthaltsmöglichkeiten/Wartebereiche und Versorgungsangebote
- ausreichende Parkmöglichkeiten

beinhalten muss. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet, dass die modifizierte Ausbauplanung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord frühzeitig vorgestellt wird.“
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen liegt vor: (Drucksache Nr. 16472-09-E1):
1. „Die Verlagerung des ZOB erfolgt erst im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Baubeginn für das Fußballmuseum.
2. Der Standort „Nördlicher Bahnhofsvorplatz“ wird zugunsten des Standorts „Expressgutabfertigung“ aufgegeben. Der in der Vorlage vorgesehene Standort erschwert in erheblichem Maß eine zukünftige Aufwertung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes wie sie im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hauptbahnhofs beschlossen wurde. Außerdem würde durch den ZOB die derzeitige Grünfläche zu mehr als der Hälfte versiegelt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich der vorgenannten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke an.
Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16472-09-E1) wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Verlegung des Zentralen Omnibus-Bahnhofes (ZOB) für Fernreisebusse an die Steinstraße zwischen Kurfürstenstraße und Quadbeckstraße umzusetzen. Gleichzeitig sollen die Bushaltestellen von drei Nahverkehrsbuslinien vom bisherigen ZOB auf die Südseite des Hauptbahnhofes in Höhe des Taxistandes verlegt werden.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Ausschusse für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

zu TOP 4.5
Deutsches Fußballmuseum: Verlagerung des ZOB zur Baufeldfreimachung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16472-09)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 09.06.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen (Drucksache Nr. 16472-09-E1)

Folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010 liegt vor:

„Vor dem Hintergrund, dass eine Realisierung des ZOB-Standortes an der „Expressgutabfertigung“ in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist, soll die vorgeschlagene
Ausbauplanung mit Blick auf eine endgültige Standortlösung modifiziert und umgesetzt werden. Insbesondere kommt es der Bezirksvertretung darauf an, das der Zentrale Omnibus-Bahnhof an dem vorgesehenen Standort an der Steinstraße zwischen Kurfürstenstraße und Quadbeckstraße so gestaltet wird, das er im Ergebnis als eine Bereicherung für den Stadtbezirk wahrgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist eine optimale und hochwertige Planung des Standortes.

Hierbei ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung wichtig, dass die Ausbauplanung auf jeden Fall - Toilettenanlagen
- Aufenthaltsmöglichkeiten/Wartebereiche und Versorgungsangebote
- ausreichende Parkmöglichkeiten

beinhalten muss. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet, dass die modifizierte Ausbauplanung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord frühzeitig vorgestellt wird.“

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen liegt vor: (Drucksache Nr. 16472-09-E1):
3. „Die Verlagerung des ZOB erfolgt erst im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Baubeginn für das Fußballmuseum.
4. Der Standort „Nördlicher Bahnhofsvorplatz“ wird zugunsten des Standorts „Expressgutabfertigung“ aufgegeben. Der in der Vorlage vorgesehene Standort erschwert in erheblichem Maß eine zukünftige Aufwertung des nördlichen Bahnhofsvorplatzes wie sie im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hauptbahnhofs beschlossen wurde. Außerdem würde durch den ZOB die derzeitige Grünfläche zu mehr als der Hälfte versiegelt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich der vorgenannten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke an.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16472-09-E1) wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Verlegung des Zentralen Omnibus-Bahnhofes (ZOB) für Fernreisebusse an die Steinstraße zwischen Kurfürstenstraße und Quadbeckstraße umzusetzen. Gleichzeitig sollen die Bushaltestellen von drei Nahverkehrsbuslinien vom bisherigen ZOB auf die Südseite des Hauptbahnhofes in Höhe des Taxistandes verlegt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien , folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Verlegung des Zentralen Omnibus-Bahnhofes (ZOB) für Fernreisebusse an die Steinstraße zwischen Kurfürstenstraße und Quadbeckstraße umzusetzen. Gleichzeitig sollen die Bushaltestellen von drei Nahverkehrsbuslinien vom bisherigen ZOB auf die Südseite des Hauptbahnhofes in Höhe des Taxistandes verlegt werden.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.

zu TOP 3.3
Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00968-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt dass Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Jahresförderpro-gramm (JFP) 2011 anzumelden.

Der Rat nimmt die Bewilligungen zum Jahresförderprogramm 2009 zur Kenntnis.

Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum Jahresförderprogramm 2010 zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Energieeffizienz im Neubau
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00703-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Es liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 26.05.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 02.06.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 09.06.2010
- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.06.2010

RM Lührs spricht sich für die Variante a) des Beschlussvorschlags aus. Sie schlägt vor, zusätzlich ein qualifiziertes Beratungsangebot vorzuhalten. Die Beratung soll, wie in der Vorlage dargestellt, im Rahmen der Begleitung des Bauleitplanverfahrens erfolgen und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken. Die Investoren sollen Gutscheine für Beratung und Qualitätssicherung erhalten sowie zusätzlich auf kostenlose Beratungsangebote und auf qualifizierte Gutachter hingewiesen werden. Der Stadt Dortmund entstehen hierdurch keine zusätzlichen Aufwendungen.

RM Pisula teilt grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage mit, bevorzugt jedoch Beschlussvariante b).

RM Kaeder präferiert Variante a), bezweifelt jedoch, dass ein qualifiziertes Beratungsangebot vollkommen kostenneutral angeboten werden kann. Das Angebot von Gutscheinen für Beratung und Qualitätssicherung lehnt er ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss mit der Festlegung auf Variante a) zu fassen mit der Ergänzung, ein qualifiziertes Beratungsangebot vorzuhalten.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste lehnt die Ergänzung der Beschlussvariante a) ab.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende, im Text näher ausgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Neubau umzusetzen:
§ Festlegung des KfW-Effizienzhaus 70 auf Basis der Energieeinsparverordnung 2009 als Standard im Wohnungsneubau im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung städtischer Flächen
§ Erstellung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung
§ Prüfung bei städtischen Neubauten, ob ein noch zu benennendes geeignetes Pilotprojekt analog des Passivhaus-Standards (Heizwärmebedarf <15kWh/m2a) ausgeführt werden kann
§ Angebot von Gutscheinen für Beratung und Qualitätssicherung
§ Modellprojekte: Klimaschutzsiedlungen, 100 Energie-Plus-Häuser für Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet für Nichtwohngebäude, dass die Alternative
a.) verbindliche Vorschriften (Primärenergiebedarf 10% unter EnEV2009)

b.) Beratung zur freiwilligen Einhaltung des o.g. Standards zur Energieeffizienz

im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zugrunde gelegt wird.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag neben Empfehlungen der Bezirksvertretungen Huckarde, Innenstadt-West, Innenstadt-Nord und Mengede sowie einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung , Wohnen und Immobilen folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 00703-10-E1):

„Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet für Nichtwohngebäude, dass verbindliche Vorschriften (Primärenergiebedarf 10 % unter EnEV2009) im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zugrunde gelegt werden.

Auf Antrag des Bauherrn können Ausnahmen von der 10-prozentigen Unterschreitung der durch die EnEV2009 vorgegebenen Richtlinien zugelassen werden, sofern die dafür erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

Bei Antrag auf Ausnahme erfolgt eine eingehende Beratung des Bauherrn.“

Der o. g. Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.

Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne wurde der Beschlussvorschlag in zwei Teilen abgestimmt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende, im Text näher ausgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Neubau umzusetzen:
§ Festlegung des KfW-Effizienzhaus 70 auf Basis der Energieeinsparverordnung 2009 als Standard im Wohnungsneubau im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung städtischer Flächen
§ Erstellung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung
§ Prüfung bei städtischen Neubauten, ob ein noch zu benennendes geeignetes Pilotprojekt analog des Passivhaus-Standards (Heizwärmebedarf <15kWh/m2a) ausgeführt werden kann
§ Angebot von Gutscheinen für Beratung und Qualitätssicherung
§ Modellprojekte: Klimaschutzsiedlungen, 100 Energie-Plus-Häuser für Dortmund

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden geänderten Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet für Nichtwohngebäude, dass verbindliche Vorschriften (Primärenergiebedarf 10 % unter EnEV2009) im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken zugrunde gelegt werden.

Auf Antrag des Bauherrn können Ausnahmen von der 10-prozentigen Unterschreitung der durch die EnEV2009 vorgegebenen Richtlinien zugelassen werden, sofern die dafür erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

Bei Antrag auf Ausnahme erfolgt eine eingehende Beratung des Bauherrn.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu beschließen.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Ev 149 -Einzelhandelsstandort Widumer Straße-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Planbereichserweiterung, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149, Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landeschaftsplanes Dortmund-Nord, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01140-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ev 149 - Einzelhandelsstandort Widumer
Straße -,


II. beschließt, den Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Einzelhandelsstandort Widumer Straße – für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich mit der Begründung vom 04.05.2010 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


III. beschließt, den Beschluss vom 17.06.2009 zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Ev 149 – Einzelhandelsstandort Widumer Straße – hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und den Planbereich nunmehr wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage festzusetzen.

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1, 1. Abs. 8 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149
– Einzelhandelsstandort Widumer Straße – für den unter Punkt 1.4 genannten Planbereich mit der Begründung vom 04.05.2010 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


V. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ev 149 die unter Punkt 4.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).


VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§§ 12 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.6
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01119-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2009, abschließend mit einer Bilanzsumme von 75.355.185,46 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 55.602,23 EUR, sowie der Lagebericht 2009 werden festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 55.602,23 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 789.647,58 EUR gedeckt.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.7
Stadterneuerung: Ergänzung zum Jahresförderprogramm 2011
hier: EU - Ziel 2 - Landesprogramm Soziale Stadt NRW Dortmund – Nordstadt
Änderung des Antrags für das geänderte "Integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01206-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Änderungen des in Anlage 1 dargestellten integrierten Handlungskonzepts für die Dortmunder Nordstadt zu und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt dieses zum Jahresförderprogramm (JFP) 2011 anzumelden.

Mit den Maßnahmen wird erst begonnen, wenn der Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 -Bergfeld
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01025-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 242 – Bergfeld - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Ziffern 15.4.2.2, 15.4.3.3, 15.4.5.2 und 15.6.4 der
Vorlage zu berücksichtigen,
b) die Anregungen unter den Ziffern 15.5.7 und 15.5.9 der Vorlage teilweise zu
berücksichtigen,
c) die Anregungen unter den übrigen Ziffern 15.1 bis 15.7 (einschließlich der
Unterziffern) der Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise, der Umweltbericht sowie die Begründung sind entsprechend der unter Ziffer 16 der Vorlage aufgeführten Punkte zu ändern bzw. zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 17 dieser Vorlage zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich im Bereich des Anschlusses Heiduferweg an die Straße Heideblick geringfügig um eine Straßenfläche von ca. 10,0 m Länge zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hom 242-Bergfeld- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der aktualisierten Begründung vom 4. Mai 2010 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs.3 BauGB.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01326-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hö 252 – PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - unter Ziffer 16.1 bis 16.4 sowie 17.1 bis 17.3 dieser Vorlage geprüft und beschließt,
a) den Stellungnahmen unter Ziffer 16.1, 16.3 und 17.2-17.3 nicht zu folgen.
b) den Stellungnahmen unter Ziffer 16.2 und 17.1 zu folgen sowie die unter Ziffer 17 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 03.04.2008 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 18 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 25.05.2010 dem Bebauungsplan beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252-PHOENIX See, Teilbereich B - Nordufer - für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter Ziffer 17 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen und Modifizierungen sowie der planexternen Ausgleichsfläche als Satzung (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Ap 118).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.10
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Ausführungsbeschluss Baulos 75 - niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01375-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Es liegt vor:
- Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1)

Folgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010 liegt vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bekräftigt nochmals einstimmig ihren Beschluss, eine planungsrechtlich gesicherte Fläche als öffentlichen Parkplatz im Bereich der Marsbruchstraße vor der B 1 für 50 – 70 Parkplätze festzusetzen, um die Parkplätze als Park-&Ride-Parkplätze nutzen zu können. Der Bedarf für diesen Park-& Ride-Parkplatz an der Marsbruchstraße ist gegeben, da in unmittelbarer Nähe keine ausreichenden Parkplätze vorhanden sind. Sowohl der Parkplatz an der Westendorfstraße als auch der Park-&Ride-Parkplatz an der Marsbruchstraße sind jetzt schon voll ausgenutzt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
mit o. g. Ergänzung, den Bau der niveaufreien Ausfädelung der Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße als Kreuzungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A40 sowie als ÖPNV Maßnahme, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die Kreuzungsbeteiligten und den Zuwendungsgeber, zu beschließen.“

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1) liegt vor:

Die Ausschüsse für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund, die Maßnahme „niveaufreie Ausfädelung der Marsbruchstraße“ nicht weiter zu verfolgen und entsprechende Bauausführungsbeschlüsse bis auf weiteres zurückzustellen. Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen und der Zahlungsverpflichtungen aus bereits vertraglich gebundenen Maßnahmen sind die verbliebenen minimalen finanzielle Investitionsspielräume stattdessen auf die Bereiche Jugend, Schule und Bildung zu konzentrieren.“

Herr Schließler informiert darüber, dass auf Seite 5 der Anlage 1 (zu Punkt 4., 3. Absatz) die Bezeichnung der Baukosten der Maßnahme in Höhe von 33,9 Mio. € brutto zu ersetzen ist durch netto. Die erforderliche Korrektur erschließt sich auch aus den im weiteren dargestellten Auswirkungen auf den Finanz- und Ergebnisplan des Stadtbahnbauamtes.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien gibt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1) wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Uwe Tietz abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Uwe Tietz den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der niveaufreien Ausfädelung der Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße als Kreuzungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A40 sowie als ÖPNV Maßnahme, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die Kreuzungsbeteiligten und den Zuwendungsgeber.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Ausschüsse für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund, die Maßnahme „niveaufreie Ausfädelung der Marsbruchstraße“ nicht weiter zu verfolgen und entsprechende Bauausführungsbeschlüsse bis auf weiteres zurückzustellen. Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen und der Zahlungsverpflichtungen aus bereits vertraglich gebundenen Maßnahmen sind die verbliebenen minimalen finanzielle Investitionsspielräume stattdessen auf die Bereiche Jugend, Schule und Bildung zu konzentrieren.

Weiter lag dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

zu TOP 8.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Ausführungsbeschluss Baulos 75 - niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01375-10)

Es liegt vor:
- Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1)

Folgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010 liegt vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bekräftigt nochmals einstimmig ihren Beschluss, eine planungsrechtlich gesicherte Fläche als öffentlichen Parkplatz im Bereich der Marsbruchstraße vor der B 1 für 50 – 70 Parkplätze festzusetzen, um die Parkplätze als Park-&Ride-Parkplätze nutzen zu können. Der Bedarf für diesen Park-& Ride-Parkplatz an der Marsbruchstraße ist gegeben, da in unmittelbarer Nähe keine ausreichenden Parkplätze vorhanden sind. Sowohl der Parkplatz an der Westendorfstraße als auch der Park-&Ride-Parkplatz an der Marsbruchstraße sind jetzt schon voll ausgenutzt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
mit o. g. Ergänzung, den Bau der niveaufreien Ausfädelung der Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße als Kreuzungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A40 sowie als ÖPNV Maßnahme, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die Kreuzungsbeteiligten und den Zuwendungsgeber, zu beschließen.“





Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1) liegt vor:

Die Ausschüsse für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund, die Maßnahme „niveaufreie Ausfädelung der Marsbruchstraße“ nicht weiter zu verfolgen und entsprechende Bauausführungsbeschlüsse bis auf weiteres zurückzustellen. Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen und der Zahlungsverpflichtungen aus bereits vertraglich gebundenen Maßnahmen sind die verbliebenen minimalen finanzielle Investitionsspielräume stattdessen auf die Bereiche Jugend, Schule und Bildung zu konzentrieren.“

Herr Schließler informiert darüber, dass auf Seite 5 der Anlage 1 (zu Punkt 4., 3. Absatz) die Bezeichnung der Baukosten der Maßnahme in Höhe von 33,9 Mio. € brutto zu ersetzen ist durch netto. Die erforderliche Korrektur erschließt sich auch aus den im weiteren dargestellten Auswirkungen auf den Finanz- und Ergebnisplan des Stadtbahnbauamtes.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien gibt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter.

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01375-10-E1) wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Uwe Tietz abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Uwe Tietz den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der niveaufreien Ausfädelung der
Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße
als Kreuzungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A40 sowie als
ÖPNV Maßnahme, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die Kreuzungsbeteiligten und den
Zuwendungsgeber

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme der Fraktion Die Linke unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau der niveaufreien Ausfädelung der Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B1) in die Marsbruchstraße als Kreuzungsmaßnahme im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A40 sowie als ÖPNV Maßnahme, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die Kreuzungsbeteiligten und den Zuwendungsgeber.

Unter Einbeziehung der Korrektur auf Seite 5 der Anlage 1 der Vorlage empfiehlt der Hauptausschuss und Ältestenrat dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, entsprechend der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Hu 126/1, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147, IV. Beschluss zum Abschluss der Durchführungsverträge - Teil A und Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01317-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Huckarde vor:

Die Stellv. Bezirksbürgermeisterin begrüßt Frau Regina Bieber (Architekturbüro Bieber).

Herr Hendler (SPD-Fraktion) sieht eine breite Mehrheit in der Bezirksvertretung für das Vorhaben. Alle wesentlichen Punkte seien vorab geklärt worden. Er stelle daher für seine Fraktion den Zusatzantrag, dass der Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung am 08.07.2010 diese Vorlage ohne vorherige Beratung im AUSWI beschließen möge. Auf diese Weise solle weiterer unnötiger Zeitverzug verhindert werden.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält dieses Ansinnen für ungewöhnlich. Grund hierfür sei die in der letzten Sitzung erfolgte Abweichung vom üblichen Beratungsverfahren. Ihre Fraktion befürworte den Zusatzantrag der SPD-Fraktion nicht. Aus ihrer Sicht seien noch folgende Punkte diskussionswürdig:

Die Standortfrage als Nahversorger sei strittig. Die reale Verkaufsfläche gehe über die empfohlene Größe eines Nahversorgers hinaus.

Die bebaute Fläche gehe noch einmal wesentlich über die Verkaufsfläche hinaus, so dass der Flächenverbrauch und die Größe des Gebäudes insgesamt kritisch zu betrachten seien.
Klar sei ebenfalls nicht, warum das nebenstehende Wohngebäude in den Änderungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen sei.

Die fußläufigen Verbindungen seien unter Nahversorgungsgesichtspunkten ebenfalls nicht optimal angelegt. Kritikwürdig sei ebenfalls die Tatsache, dass die auf der Fläche stehende Kastanie gefällt werde und eine Ersatzpflanzung auf der Fläche der Kokerei erfolge. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob die notwendige Rückzahlung von Fördermitteln durch den Investor schon erfolgt sei.
Ein großes Problem sei die Konkurrenz des Backshops für das in der Nähe befindliche „Bistro Sorgenlos“. Die Betreiberinnen sei nicht in der gewünschten Weise in die Planungen eingebunden worden.

Im Rahmen der Offenlegung der Planungen werde ihre Fraktion diese Kritikpunkte einbringen. Ihre Fraktion stelle den Zuatzantrag, zu diesem Vorhaben eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

Frau Heinze (DUW 2009 Fraktion) befürwortet das Vorhaben für ihre Fraktion, insbesondere wegen der positiven Auswirkungen auf die Einzelhandelsversorgung in Deusen.

Zur Frage der Verkürzung des Beratungsverfahrens führt Frau Bieber aus, dass alle beteiligten Gremien jeweils in mehreren Informationsgesprächen über alle Aspekte des Vorhabens informiert worden seien. Die geforderten Gutachten lägen ebenfalls seit geraumer Zeit vor. Daher sei die Vorlage auch ohne Beratung im vorgeschalteten Ratsausschuss beschlussreif.

Wegen der Gesamtgröße des Vorhabens werde die Fläche nach Absprache mit dem Planungsamt als Sondergebiet für Einzelhandel ausgewiesen. Einzelhandel und Getränkemarkt seien voneinander unabhängig bestehende Objekte. Der Einzelhandelsmarkt verliere durch die Gesamtgröße des Projektes nicht seine Ausrichtung als Nahversorger. Die Ausführung der Gebäude in einer zusammen hängenden Ecksituation sei auf Vorarbeit des Planungsamtes erfolgt mit dem Ziel, eine städtebauliche Einheit an dieser Stelle zu erzielen. Mit der Gebäudehöhe von 7 m unterschreite man das Maß von 9 – 12 m, das nach der Festsetzung des Gewerbegebietes möglich gewesen sei, um gegenüber der Alten Schmiede nicht zu dominant zu wirken. Diese Gestaltung sei mit der Denkmalpflege bzw. dem Landeskonservator abgestimmt.

Zur Frage des Zusammenhangs zwischen reiner Nutzfläche für den Handel und der insgesamt überbaubaren Fläche sei festzustellen, dass hierzu auch die eingehauste Anlieferungsrampe mit 180 qm und die gesamten Überdächer zählten.

Auf Wunsch der Planungsverwaltung habe die Zuwegung vom Wohngebiet aus erfolgen müssen, so dass sich hieraus Schallschutzerfordernisse ergäben. Der Eigentümer des Nachbargebäudes habe keine Schallschutzmauer, sondern Schallschutzfenster gewünscht. Rechtlich sei dies jedoch nur möglich, wenn das fragliche Gebäude in de Änderungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen werde.
Fußläufige Zuwege bestünden von der Schmiede und vom Hülshof aus. Es sei jedoch kein Problem eine weitere Verbindung im Bereich der Huckarder Allee zu realisieren.

Die Lösung für den Ersatz der gefällten Kastanie sei in Absprache mit dem Leiter des Umweltamtes erarbeitet und auch bereits mit der Bezirksvertretung kommuniziert worden.
Z. Zt. würden die aufstehenden Altgebäude bereits abgerissen und der Investor habe großes Interesse daran, dass nicht eine unnötige Pause von ¼ Jahr eintrete, dadurch dass man auf die nächste Sitzung des Ratsausschusses warten müsse.

Mit den Betreiberinnen des „Bistro Sorgenlos“ sei man im Gespräch mit dem Ziel, eine Kooperation bzw. Abstimmung zwischen dem Bistro und dem Backshop zu bewirten.

Herrn Bernstein (CDU-Fraktion) befürwortet das Vorhaben und sieht die Ersatzpflanzung im Bereich der Kokerei Hansa nicht als kritisch an.

Auf Nachfrage von Frau Senkel-Meier (Parteilos) führt Frau Bieber aus, dass der Einzelhandel ca. 12 bis 15 Mitarbeiter und der Bäckerbetrieb ca. 6 bis 8 Mitarbeiter beschäftigen werde. Hinzu käme noch der Getränkemarkt. Über die Quote Festangestellter oder 400,-- €-Jobber könne sie keine Aussage machen.

Auf entsprechende Fragen von Frau Brückel (CDU-Fraktion) führt Frau Bieber aus, dass die Schließung des Parkplatzes um 22:00 Uhr unabhängig von einem privatrechtlich n och zu regelnden Abkommen über ein Nutzungsrecht des Parkplatzes durch die Alte Schmiede zu betrachten sei. Auf die Positionierung/Verlegung der Bushaltestelle habe man keinen Einfluss. Dies sei im Wege des hierfür vorgesehenen öffentlichen Verfahrens durch die Bezirksvertretung zu regeln.

Herr Hendler spricht sich für eine Optimierung der Haltestellensituation aus. Vorbereitende Gespräche mit DSW21 habe er bereits geführt.

Die stellv. Bezirksbürgermeisterin bedankt sich bei der Referentin für die ausführliche Berichterstattung.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Hawighorst-Rüßler und Herr Althoff, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Senkel-Meier, Parteilos) folgendes zu beschließen,
I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).
II. den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Hu 126/1 – Gewerbepark Hansa – teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 mit Begründung vom 25.05.2010 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Go NRW.
IV. den zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsverträgen - Teil A und Teil B – (Anlagen dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

Ergänzend hierzu werden zwei Zusatzanträge wie folgt beschlossen:

1. Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, dass eine Bürgerinfoveranstaltung durchgeführt wird.

2. Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen (Frau Hawighorst-Rüßler und Herr Althoff, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Senkel-Meier, Parteilos), die Vorlage in ihrer Sitzung am 08.07.2010 zu beschließen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 147 – Einzelhandelsstandort Parsevalstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Hu 126/1 – Gewerbepark Hansa – teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 mit Begründung vom 25.05.2010 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Go NRW.

IV. den zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsverträgen - Teil A und Teil B – (Anlagen dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.12
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: 2. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01207-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt für den Investitionsbereich „Infrastruktur“ als Nachrückermaßnahmen die Ausstattung der Sportplatzanlage ‚Blumenkamp’ im Stadtbezirk Huckarde mit Kunstrasen und die energetische Sanierung des Kabinengebäudes am Sportplatz Waldhausweg, Stadtbezirk Hombruch.


zu TOP 3.13
Übernahme der Kanäle von der Emschergenossenschaft durch die Stadt Dortmund und die gleichzeitige Erstattung der Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01213-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der im Zuge des Emscherumbaus für die Stadt Dortmund durch die Emschergenossenschaft errichteten Kanäle und die gleichzeitige Erstattung der hierbei der Emschergenossenschaft entstandenen Kanalbaukosten an die Emschergenossenschaft mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 16.000.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01104014203 - Anpassungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Emscherumbau - mit folgenden Auszahlungen:

Auszahlungen 2010: 8.175.000,00 Euro
Auszahlungen 2011: 7.825.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 207.250 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

zu TOP 3.14
Fahrradbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01036-10)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates nehmen die Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in 2009 zur Kenntnis und sind darüber informiert, dass der ausführliche Fahrradbericht 2009 ab Mitte Juli 2010 online auf den Seiten der Stadt Dortmund zur Verfügung steht.

zu TOP 3.15
Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01664-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, einen Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und basierend auf dem Beschluss der Rates vom 25.06.2009, DS-Nr. 14495-09, zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009 mit dem Erschließungsträger, der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 8.492.000,00 Euro abzuschließen.

Mit Erschließungsvertrag vom 09.12.2009 / 16.12.2009 wurde dem Erschließungsträger (DSW21) die Herstellung der Erschließungsanlagen (innere Erschließung) im Bereich des zukünftigen Phoenixsees übertragen.

Nach § 5 Abs. 5 des Städtebaulichen Vertrages vom 09.06.2004 / 21.06.2004 sollte die äußere Erschließung ursprünglich durch und auf Kosten der Stadt realisiert werden. Aufgrund dieser Vorgaben wurde die äußere Erschließung nicht im Erschließungsvertrag Phoenixsee geregelt, sondern sollte Gegenstand einer mit der Stadt gesondert abzuschließenden Vereinbarung werden.

Der Erschließungsträger hat sich nunmehr bereit erklärt, neben der Durchführung der äußeren Erschließung auch die Kosten hierfür zu übernehmen. Bei dieser Konstellation wäre seinerzeit auch eine entsprechende Regelung im Erschließungsvertrag möglich gewesen, die nunmehr nachgeholt werden soll.

Durch eine Änderung / Ergänzung des Städtebaulichen Vertrages vom 09.06.2004 / 21.06.2004 sowie des Erschließungsvertrages vom 09.12.2009 / 16.12.2009 soll eine einheitliche vertragliche Grundlage geschaffen werden.

Die äußere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

Äußere abwassertechnische Erschließung einschl. Kanalhausanschlüsse für die Hörder Burg
Sonstige äußere Erschließung
Herstellung von Straßen
Vorbereitung zukünftiger Straßenflächen
Um- und Rückbauarbeiten an bestehenden Straßeneinrichtungen
Lichtsignalanlagen
Sicherungsbauwerke für Bodendenkmäler
Bau der Rad- und Fußgängerbrücke „Brücke am Magazin“
Parkplätze für die Hörder Burg

Die Gesamtkosten der Erschließung i.H.v. 8.492.000,00 Euro werden wie folgt aufgeteilt:

- Erschließungsträger 5.321.000,00 Euro,
- Stadt Dortmund 2.908.000,00 Euro,
- Sondervermögen Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund 263.000,00 Euro.

Die Gesamtinvestition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Jahr der Nutzung in Höhe von 63.050,00 Euro.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01168-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Hierzu liegt vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen sowie Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr. 01168-10-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01168-10-E2)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.06.2010

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen einschließlich einer Bitte um Stellungnahme lag vor (Drucksache Nr. 01168-10-E1):

„1. Die Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Verwaltungsvorlage basiert im Unterschied zu wissenschaftlich fundierten Prognoseinstrumenten wie z. B. GIFPRO (Gewerbe- und Industrie-Flächen-Prognose) auf Nachfragen von Interessenten. Dies bedeutet, dass alleine eine theoretisch denkbare telefonische Anfrage eines Automobilherstellers nach diesem Verfahren ausreichen würde, um einen exorbitant hohen Nachfragebedarf zu begründen. Die tatsächliche Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Flächen wird hierbei vollständig ausgeblendet. Dies führt zu dem Ergebnis, dass in der Verwaltungsvorlage die Nachfrage für GE-Flächen bei 30 ha pro Jahr und die Nachfrage für GI-Flächen auf 64 ha pro Jahr prognostiziert wird. Dieser prognostizierten Nachfrage von insgesamt 94 ha GE-/GI-Flächen pro Jahr steht eine tatsächliche Vermarktung an GE-/GI-Flächen in Höhe von 5,6 ha im Durchschnitt der letzten zehn Jahre gegenüber- Welche wissenschaftlich fundierte Methode zur Ermittlung des tatsächlichen Gewerbeflächenbedarfs liegt dem Masterplan Wirtschaftsflächen zu Grunde?
- Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich des Bedarfs an Gewerbeflächen kommen andere wissenschaftlich fundierte Methoden?

2. In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde ist derzeit für die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr eine Gewerbeflächenbilanz in Arbeit. Die Ergebnisse für die einzelnen beteiligten Städte und Kreise werden für Ende dieses Jahres erwartet. Die Stadt Dortmund ist an diesem Prozess beteiligt.
- Mit welcher Begründung wird parallel zur gemeinsam mit der Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Flächenbilanz an einem Masterplan Gewerbeflächen gearbeitet?

-Welche Begründung hat die Verwaltung, jetzt einen Masterplan Wirtschaftsflächen aufzustellen und zu verabschieden, ohne die dezidierten Ergebnisse der Gewerbeflächenbilanz für die Stadt Dortmund abzuwarten?

-Können zu diesem Prozess bereits Zwischenstände der Gewerbeflächenbilanz für die Stadt Dortmund dargestellt werden?

3. Mit welcher Begründung bleibt die Beteiligung der Stadt Dortmund in Höhe von 15 % an der newPark-Entwicklungsgesellschaft bei der Gewerbeflächenprognose unberücksichtigt?
Verfolgt die Verwaltung die Absicht, überhaupt keine Ansiedlungen auf der newPark-Fläche vorzunehmen bzw. zu vermitteln?

- Wie ist diese Vorgehensweise rechtlich zu beurteilen, u. a. bei erforderlichen Genehmigungsverfahren?

4. Mit welcher Begründung bleiben "leer stehende Gewerbeimmobilien" oder auch Reserveflächen bei der Gewerbeflächenprognose unberücksichtigt? Entspricht diese Vorgehensweise den rechtlichen Anforderungen des Landesplanungsgesetzes und der neu eingeführten Verpflichtung für ein Siedlungsflächenmonitoring?

5. Es gibt fachliche Einschätzungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass rund ein Drittel der Gewerbeflächen durch den Einzelhandel genutzt werden, der auch in den sog. Mischgebieten und den Zentren zulässig ist.
- Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um die Gewerbeflächen vor Ansiedlungen des Handels zu schützen und für den eigentlichen Zweck der Sicherung und Schaffung von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu nutzen?

6. Im Bereich der geplanten Wirtschaftsflächen in Asseln-Süd/Osterschleppweg sind Teilbereiche als ökologische Ausgleichsfläche für den B-Plan Brackel 202-Steinbrinkstraße planerisch ausgewiesen worden. Diese Ausweisung müsste bei Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zurückgenommen werden und rechtlich betrachtet doppelt ausgeglichen werden (einerseits um den Ausgleich für den B-Plan wieder herzustellen und andererseits um den gesetzlichen Ausgleich für die neue Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zu erfüllen).
- Wie will die Verwaltung zukünftig noch glaubwürdig gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern argumentieren und Planungsrecht durchsetzen, wenn der Vertrauensschutz auf die Schaffung und den dauerhaften Erhalt von ökologischen Ausgleichsflächen durchbrochen wird?

- An welcher Stelle im Stadtgebiet soll nach Auffassung der Verwaltung der doppelt vorzunehmende ökologische Ausgleich für die Inanspruchnahme der Flächen in Asseln-Süd/Osterschleppweg durchgeführt werden?

- Welche Auswirkungen wird dies auf die Vermarktungsfähigkeit der zukünftigen Nutzungen haben?

- Bestehen seitens der Verwaltung konkrete Planungsabsichten sämtliche Flächen, die als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen sind und im städtischen Eigentum stehen, einer "wirtschaftlichen Nutzung" zuzuführen?

Der AUSWI und der AFBL empfehlen dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde in Arbeit befindlichen dezidierten Gewerbeflächenbilanz für die Stadt Dortmund dem Rat der Stadt vorzulegen. Auf dieser Basis ist anschließend eine fundierte und sachgerechte Erstellung eines neuen Masterplans Wirtschaftsflächen abzuleiten.

Unabhängig davon verfolgt der Rat der Stadt Dortmund das Ziel, die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen mit oberster Priorität auf gewerbliche Altstandorte und Brachflächen zu lenken. Für die Beseitigung von bestehenden Restriktionen und/oder die Aufbereitung derartiger Standorte sind die entsprechenden Förderangebote des Landes zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt für sämtliche Brachflächen im Stadtgebiet den planungsrechtlichen Sachstand, die erkennbaren Restriktionen sowie ein zielorientiertes Entwicklungsprogramm für diese Flächen vorzulegen.

Die Inanspruchnahme von Freiraum für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen ist auf das unverzichtbar notwendige Maß zu reduzieren. Insbesondere die Flächen Groppenbruch und die im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen in Asseln-Süd stehen für eine Nutzung als Wirtschaftsflächen nicht zur Verfügung. Bei der Fläche Buddenacker bekräftigt der Rat der Stadt seine bisherige Beschlusslage.

Das Verfahren für die Aufstellung des Masterplans Wirtschaftsflächen wird bis zum Vorliegen der vorstehend genannten Punkte ausgesetzt.“

Folgende Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt vor (Drucksache Nr. 01168-10-E2):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage „Masterplan Wirtschaftsflächen 2010“ nehme ich wie folgt Stellung:

1. Die Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Verwaltungsvorlage basiert im Unterschied zu wissenschaftlich fundierten Prognoseinstrumenten wie z. B. GIFPRO (Gewerbe- und Industrie-Flächen-Prognose) auf Nachfragen von Interessenten. Dies bedeutet, dass alleine eine theoretisch denkbare telefonische Anfrage eines Automobilherstellers nach diesem Verfahren ausreichen würde, um einen exorbitant hohen Nachfragebedarf zu begründen. Die tatsächliche Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Flächen wird hierbei vollständig ausgeblendet. Dies führt zu dem Ergebnis, dass in der Verwaltungsvorlage die Nachfrage für GE-Flächen bei
30 ha pro Jahr und die Nachfrage für GI-Flächen auf 64 ha pro Jahr prognostiziert wird. Dieser prognostizierten Nachfrage von insgesamt 94 ha GE-/GI-Flächen pro Jahr steht eine tatsächliche Vermarktung an GE-/GI-Flächen in Höhe von 5,6 ha im Durchschnitt der letzten zehn Jahre gegenüber
- Welche wissenschaftlich fundierte Methode zur Ermittlung des tatsächlichen
Gewerbeflächenbedarfs liegt dem Masterplan Wirtschaftsflächen zu Grunde?
- Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich des Bedarfs an Gewerbeflächen kommen
andere wissenschaftlich fundierte Methoden?

Die Aufgabe des Masterplans Wirtschaftsflächen war nicht die Erstellung einer neuen Wirtschaftsflächenprognose. Auch wurde aus der Nachfrage kein direkter Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen abgeleitet. Dargestellt wurde vielmehr, dass die Nachfragen ein wichtiges Indiz für Flächenbedarfe und für die Attraktivität des Standortes Dortmund sind.

Der Masterplan orientiert sich weiterhin an dem Flächenvolumen, welches im Flächennutzungsplan 2004 als notwendig für eine hinreichende Flächenvorsorge festgestellt wurde. Er beschreibt keine neue Wirtschaftsflächenprognose. Er erläutert, wo und wodurch Flächenpotenziale in den vergangenen Jahren verloren gegangen sind, warum sie kompensiert werden müssen und wo entsprechende Handlungsmöglichkeiten bestehen. Dieser detaillierten Flächenbetrachtung werden die tatsächlichen Verkäufe und die Anfragen gegenüber gestellt.

Auch eine Erhebung der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr hat sich 2009 mit der Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen („Wirtschaftsflächen Ruhr 2009“) in der Region auseinandergesetzt und ein regionales Defizit festgestellt. Die Dortmunder Flächen stellen somit auch einen Beitrag zum regionalen Flächenangebot dar.



Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Antrag lediglich die durchschnittliche jährliche
Vermarktungsrate von GE- und GI-Flächen in Höhe von 5,6 ha aufnimmt und die Logistikflächen unberücksichtigt lässt. Dieses berücksichtigend ergibt sich ein durchschnittlicher Verkauf von 17,4 ha.

2. In Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde ist derzeit für die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr eine Gewerbeflächenbilanz in Arbeit. Die Ergebnisse für die einzelnen beteiligten Städte und Kreise werden für Ende dieses Jahres erwartet. Die Stadt Dortmund ist an diesem Prozess beteiligt.
- Mit welcher Begründung wird parallel zur gemeinsam mit der
Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Flächenbilanz an einem Masterplan
Gewerbeflächen gearbeitet?
-Welche Begründung hat die Verwaltung, jetzt einen Masterplan Wirtschaftsflächen
aufzustellen und zu verabschieden, ohne die dezidierten Ergebnisse der
Gewerbeflächenbilanz für die Stadt Dortmund abzuwarten?
-Können zu diesem Prozess bereits Zwischenstände der Gewerbeflächenbilanz für
die Stadt Dortmund dargestellt werden?

Der Masterplan Wirtschaftsflächen wurde 2004 erstmals vorgestellt. Im Zwischenbericht 2006 wurde eine Neuauflage für 2009 angekündigt. Der vorliegende Bericht wurde in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt erstellt.

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wird auf Grundlage einer Datenbank des Geographischen Informationssystem MapInfo vermutlich im Herbst 2010 Daten für die regionale Gewerbeflächenbilanz an den RVR liefern. Diese werden vor Abgabe mit der Wirtschaftsförderung rückgekoppelt. Der vorliegende Masterplan Wirtschaftsflächen dient somit als Grundlage und Vorbereitung der Datenerhebung auf regionaler Ebene. Der Masterplan Wirtschaftsflächen fußt auf der gleichen Basis der unter Ziffer 1 erwähnten Erhebung „Wirtschaftsflächen Ruhr 2009“.

3. Mit welcher Begründung bleibt die Beteiligung der Stadt Dortmund in Höhe von 15 % an der newPark- Entwicklungsgesellschaft bei der Gewerbeflächenprognose unberücksichtigt? Verfolgt die Verwaltung die Absicht, überhaupt keine Ansiedlungen auf der newPark-Fläche vorzunehmen bzw. zu vermitteln? Wie ist diese Vorgehensweise rechtlich zu beurteilen, u. a. bei erforderlichen Genehmigungsverfahren?

Die newPark-Fläche stellt ein Flächenangebot für großflächige, landesbedeutsame Industrieansiedlungen dar, die in Dortmund sowie in der Region sonst nicht realisierbar sind. Insofern ist dieses Areal unabhängig von dem Dortmunder Wirtschaftsflächenangebot zu betrachten. Im April 2009 hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage zum newPark Projekt bestätigt, dass eine Anrechnung auf kommunale Siedlungsflächen nicht erfolgt. Die Stadt Dortmund wird selbstverständlich entsprechende großflächige, industrielle Nachfragen an die newPark Entwicklungsgesellschaft vermitteln.

4. Mit welcher Begründung bleiben "leer stehende Gewerbeimmobilien" oder auch Reserveflächen bei der Gewerbeflächenprognose unberücksichtigt? Entspricht diese Vorgehensweise den rechtlichen Anforderungen des Landesplanungsgesetzes und der neu eingeführten Verpflichtung für ein Siedlungsflächenmonitoring?

Die bei der Wirtschaftsförderung eingehenden Anfragen betreffen im Regelfall freie Grundstücke. Unbebaute Grundstücke stellen eine wichtige Grundlage für erfolgreiche Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen in Dortmund dar. Aus diesem Grund bezieht sich die Wirtschaftsförderung in ihrem Monitoring auf die tatsächlich verfügbaren Angebots- und Potenzialflächen und nicht auf vermarktete Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden. Leerstehende Immobilien werden, soweit die Wirtschaftsförderung darüber Kenntnis erhält, in eine Datenbank aufgenommen und aktiv an interessierte Kunden vermittelt.

Betriebserweiterungsflächen im Sinne von Reserveflächen sind keine Angebotspotenziale und stellen aus Sicht der Wirtschaftsförderung keine vermarktbaren Flächen dar, da sie in der Regel eine wichtige Unternehmensvorsorge für Zukunftsinvestitionen abbilden. Reservierte Flächen, d.h. durch den Rat der Stadt beschlossene Verkäufe, werden im Rahmen des Monitoring aus der Übersicht der Angebotsflächen entfernt, da sie nicht weiter vermittelt werden können.

5. Es gibt fachliche Einschätzungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass rund ein Drittel der Gewerbeflächen durch den Einzelhandel genutzt werden, der auch in den sog. Mischgebieten und den Zentren zulässig ist.
- Welche Maßnahmen will die Verwaltung ergreifen, um die Gewerbeflächen vor Ansiedlungen des Handels zu schützen und für den eigentlichen Zweck der Sicherung und Schaffung von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu nutzen?

Durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 wurde die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in Gewerbegebieten ausgeschlossen. Seit Ende der 1980er Jahre wurden in Dortmund die Bebauungspläne auf die BauNVO von 1977 umgestellt. Seit einigen Jahren wird in Bebauungsplänen Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise zugelassen werden kann produktionsabhängiger Einzelhandel, der in seiner Größenordnung dem produzierenden Betrieb deutlich untergeordnet ist (maximal auf 10 % der Bruttogeschossfläche des Betriebs).
Mit der Ratsvorlage Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2008 (DS-Nr. 11205-
08) wurde für die Stadt Dortmund der Beschluss gefasst, dass "bei Umwandlungen oder
Veränderungen von Industrie- und Gewerbeflächenpotenzialen zugunsten anderer nicht gewerblicher Nutzungsarten und/oder Einzelhandelseinrichtungen ein entsprechender Ersatz im Dortmunder Stadtgebiet zu schaffen ist." Auf diese Weise bleibt das vermarktbare Gewerbeflächenpotenzial zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben vollständig bestehen.

6. Im Bereich der geplanten Wirtschaftsflächen in Asseln-Süd/Osterschleppweg sind Teilbereiche als ökologische Ausgleichsfläche für den B-Plan Brackel 202- Steinbrinkstraße planerisch ausgewiesen worden. Diese Ausweisung müsste bei Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zurückgenommen werden und rechtlich betrachtet doppelt ausgeglichen werden (einerseits um den Ausgleich für den B-Plan wieder herzustellen und andererseits um den gesetzlichen Ausgleich für die neue Inanspruchnahme als Wirtschaftsfläche wieder zu erfüllen).
- Wie will die Verwaltung zukünftig noch glaubwürdig gegenüber den Bürgerinnen
und Bürgern argumentieren und Planungsrecht durchsetzen, wenn der
Vertrauensschutz auf die Schaffung und den dauerhaften Erhalt von ökologischen
Ausgleichsflächen durchbrochen wird?
- An welcher Stelle im Stadtgebiet soll nach Auffassung der Verwaltung der doppelt
vorzunehmende ökologische Ausgleich für die Inanspruchnahme der Flächen in
Asseln-Süd/Osterschleppweg durchgeführt werden?
- Welche Auswirkungen wird dies auf die Vermarktungsfähigkeit der zukünftigen
Nutzungen haben?
- Bestehen seitens der Verwaltung konkrete Planungsabsichten sämtliche Flächen,
die als ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen sind und im städtischen Eigentum
stehen, einer "wirtschaftlichen Nutzung" zuzuführen?

Die Inanspruchnahme der Flächen Asseln-Süd/Osterschleppweg und die damit verbundene
Rückführung sowie Neuausweisung von Ausgleichsflächen sind eigenständigen Planverfahren der Regionalplanung, der Flächennutzungsplanung und der Bauleitplanung unterworfen. Im Zusammenhang mit diesen Planverfahren werden alle Nutzungsansprüche geprüft und einer sachlichen und transparenten Abwägung unterzogen. Die hohe Qualität dieser Verfahren gewährleistet, dass alle Belange im Zusammenhang mit der Umnutzung von Flächen Berücksichtigung finden. Der Masterplan Wirtschaftsflächen nimmt diese Verfahren nicht vorweg, vielmehr werden diese auf den Seiten 40 ff. ausführlich beschrieben.

Die Entwicklung des Bereiches Asseln-Süd / Osterschleppweg stellt keine Ausweitung des
quantitativen Wirtschaftsflächenpotenzials im Flächennutzungsplan 2004 dar, sondern wird in etwa die wegfallenden bzw. nicht zur Verfügung stehenden Potenzialflächen ausgleichen
können.
Zudem ist es absurd, der Verwaltung über die letzte Teilfrage zu unterstellen, sämtliche
Ausgleichsflächen einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen zu wollen. Eine Antwort erübrigt
sich damit.

Mit freundlichen Grüßen
Ullrich Sierau“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01168-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimme des Ratsmitgliedes Renate Weyer bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Enthaltung des Ratsmitgliedes Christian Barrenbrügge nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Masterplan Wirtschaftsflächen 2010“ zur Kenntnis und beschließt:

1. die Fläche Buddenacker entsprechend der im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Größe von 18 ha als Gewerbefläche zu entwickeln,
2. für den Bereich Osterschleppweg einschließlich der Fläche Asseln-Süd die Planung für die Umwidmung als gewerbliche Baufläche vorzubereiten.
3. für die Fläche Groppenbruch die Planung für ein interkommunales Gewerbegebiet vorzubereiten.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag neben Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Brackel und Mengede sowie des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

Der Beschlussvorschlag zu 3. wird wie folgt geändert:
„für die Fläche Groppenbruch die Planung für ein interkommunales Industriegebiet (GI) vorzubereiten.“

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.

Unter Einbeziehung des SPD-Antrages empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Masterplan Wirtschaftsflächen 2010“ zur Kenntnis und beschließt:

1. die Fläche Buddenacker entsprechend der im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Größe von 18 ha als Gewerbefläche zu entwickeln,
2. für den Bereich Osterschleppweg einschließlich der Fläche Asseln-Süd die Planung für die Umwidmung als gewerbliche Baufläche vorzubereiten.
für die Fläche Groppenbruch die Planung für ein interkommunales Industriegebiet (GI) vorzubereiten.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu beschließen.

zu TOP 4.2
Regionale Förderstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen: Antrag zur Förderung des Netzwerkes "In|Die RegionRuhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01601-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Beantragung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) „In|Die RegionRuhr“ beim Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 6.1
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00316-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

Aus dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung vor:

Nach eingehender Beratung der Geschäftsordnung macht der Seniorenbeirat einstimmig folgende Änderungsvorschläge:
Vorwort
Aufgrund des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vom 19.06.2008 hat der Rat am
_____________ folgende Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Dortmund vom beschlossen:
§ 2 Einladungsfrist
(1) Die Einladung muss den Seniorenbeiratsmitgliedern mindestens acht volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen.
§ 4 Anfragen
Anfragen von Mitgliedern des Beirates an die Verwaltung der Stadt in allen seniorenpolitisch relevanten Angelegenheiten sind der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Zwischen dem Eingang der Anfrage und dem Sitzungstag müssen mindestens 14 volle Tage liegen.
§ 7 Teilnahmepflicht

Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind verpflichtet, an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen und sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.

§ 9 Vorsitz

(1) Der Seniorenbeirat wählt für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/Vorsitzenden und zwei Vertreterinnen/Vertreter in getrennten Wahlgängen.
§ 15 Verweisung an einen Arbeitskreis des Beirates
(1) Der Seniorenbeirat kann auf Antrag die Beratung über einen Tagesordnungspunkt an einen seiner Arbeitskreise (§ 21) verweisen.
(2) Die an einen Arbeitskreis verwiesenen Angelegenheiten sind von diesem bis zur nächsten Sitzung des Seniorenbeirates zu behandeln. Ist dies nicht möglich, so ist in der folgenden Sitzung ein Zwischenbericht zu erstatten.
§ 19 Niederschriften
(1) Über die öffentlichen Sitzungen des Seniorenbeirates ist durch die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates oder einer von der Verwaltung benannten Vertretung eine Niederschrift zu fertigen.
§ 20 Sachkundige Einwohner/innen
Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner für alle Ausschüsse des Rates, für die es rechtlich möglich ist, und schlägt diese dem Rat für seine Ausschüsse vor. Darüber hinaus ist der Seniorenbeirat stimmberechtigt im Behindertenpolitischen Netzwerk und beratend im Integrationsrat tätig.
Unter Einbeziehung der vorstehenden Ergänzungen/Änderungen empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Seniorenbeirates. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 21.04.1994 und die Leitlinien für den Seniorenbeirat der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1990.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig dieser Empfehlung an und empfiehlt dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der Ergänzungen/Änderungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Seniorenbeirates. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 21.04.1994 und die Leitlinien für den Seniorenbeirat der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1990.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu beschließen.



- 61 -
zu TOP 6.2
Abschluss eines Kooperationsvertrages über fünf Jahre zwischen der Stadt Dortmund und der JobCenterARGE über die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten im Konzern Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00792-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Sozialverwaltung, einen Kooperationsvertrag mit der JobCenterARGE Dortmund über die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten im Konzern Stadt Dortmund für den Zeitraum 2011 bis 2015 zu schließen.

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01113-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2009 abschließend mit einer Bilanzsumme von 136.555.408,08 € sowie einem Jahresverlust von 1.390,27 € und der Lagebericht 2009 werden festgestellt.

Der Jahresverlust in Höhe von 1.390,27 € und der Verlustvortrag aus dem Geschäftsjahr 2008 in Höhe von 349.865,59 € werden durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 41.085,39 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust i.H.v. 310.170,47 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 7.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01178-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2009, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 70.840.232,12 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 5.028,06 €, und der Lagebericht 2009 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 5.028,06 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2010/11 für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.07.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00766-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2010/11 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2010 bis 31.07.2011, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2010/11 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 30.138.315
Euro (
Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2010/11 in Höhe von 1.018 T€ (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab
der Spielzeit 2010/11 (
Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan 2010/11 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen der Spielzeit 2010/11 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung der Spielstätten des Theater Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: katholische Marienborn-Grundschule (Dependance)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01094-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Aus der BV Lütgendortmund liegt folgende Empfehlung vor:

Auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion beschloss die Bezirksvertretung einstimmig, die zusätzliche Forderung: „Die Verwaltung wird gebeten, in den frei werdenden Räumen – neben der OGS-Betreuung – einen Jugendtreff einzurichten“.
Mit dieser zusätzlichen Forderung, empfahl die Bezirksvertretung Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt,

a) die Auflösung des Dependance-Standortes der katholischen Bekenntnisschule „Marienborn-Grundschule“, Provinzialstr. 374, zum Ende des Schuljahres 2009/10 (31.07.2010),

b) die maximale Aufnahmekapazität der Marienborn-Grundschule auf zwei Schulzüge festzulegen und ermächtigt die Verwaltung, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise Abweichungen zuzulassen.

Bei 5 Enthaltungen nimmt der Schulausschuss folgenden Antrag der BV Lütgendortmund an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, in den frei werdenden Räumen – neben der OGS-Betreuung – einen Jugendtreff einzurichten.

Der Ausschuss ist sich einig, diesen Beschluss dem AKJF zur Kenntnis zu geben.

Einstimmig empfiehlt der Schulausschuss dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

a) die Auflösung des Dependance-Standortes der katholischen Bekenntnisschule „Marienborn-Grundschule“, Provinzialstr. 374, zum Ende des Schuljahres 2009/10 (31.07.2010),

b) die maximale Aufnahmekapazität der Marienborn-Grundschule auf zwei Schulzüge festzulegen und ermächtigt die Verwaltung, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise Abweichungen zuzulassen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

zu TOP 8.2
Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: "Bürokauffrau/Bürokaufmann"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01195-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
die Einrichtung des Bildungsganges „Bürokauffrau/Bürokaufmann“ am Karl-Schiller-Berufskollegs zum Schuljahr 2010/11 als Schulversuch.

9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
- unbesetzt -




zu TOP 9.2
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01383-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Betriebsausschusses FABIDO vor:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (ohne 3., da der Betriebsausschuss nicht seine eigene Entlastung vorschlagen möchte) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2009 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.158.068,73 Euro festgestellt.

2. Der den Verlustvortrag von 5.155.924,42 Euro übersteigende Betrag von 2.144,30 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:
4. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2009 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.158.068,73 Euro festgestellt.

5. Der den Verlustvortrag von 5.155.924,42 Euro übersteigende Betrag von 2.144,30 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 9.3
Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01351-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an Kindergartenplätzen in Dortmund zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen für Kinder sowie den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz im laufenden Kindergartenjahr bis zum 31.07.2010 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.218.500 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

zu TOP 9.4
Konzept für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01455-10)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO vor:

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen – wobei auf Seite 3 der Vorlage unter „Projektergebnis“ der letzte Satz gestrichen werden sollte (Eine Mittagsverpflegung von Kindern mit einer 25 Std. Betreuung ist nicht vorgesehen):

1. Eine Angebotsausweitung bis zu 1.001 Mahlzeiten für Kinder mit einer 35 Std. Betreuung in Kindertageseinrichtungen des städtischen Eigenbetriebs FABIDO im Rahmen einer wahlweisen Verpflegungsmöglichkeit ab dem 01.08.2011

2. Die Änderung der als Anlage beigefügten Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund mit Wirkung zum 01.08.2011 in folgenden Punkten:
a. Erhöhung der Verpflegungsbeiträge der Eltern um 0,20 € pro Mahlzeit(Erhöhung des
Monatsbeitrages von derzeit 51 € auf 55 €).
b. Aufhebung der Erstattungsregelung (Betriebsschließung und Fehlzeiten), sowie jährliche Aktualisierung des Beitrags gemäß Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes mit Wirkung zum 01.08.2011

3. Die Sicherstellung der Angebotsausweitung in den Einrichtungen ohne Wirtschaftsküche durch ein externes Catering

4. Die Ausschreibung des Catering nach den Kriterien von optimiX (Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund, FKE)

5. Die Zertifizierung aller bestehenden Wirtschaftsküchen nach den Kriterien von optimiX.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende gleichlautende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO vor:

zu TOP 2.7
Konzept für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01455-10)

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl mehrheitlich (10 Ja, 1 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen – wobei auf Seite 3 der Vorlage unter „Projektergebnis“ der letzte Satz gestrichen werden sollte (Eine Mittagsverpflegung von Kindern mit einer 25 Std. Betreuung ist nicht vorgesehen):
1. Eine Angebotsausweitung bis zu 1.001 Mahlzeiten für Kinder mit einer 35 Std. Betreuung in Kindertageseinrichtungen des städtischen Eigenbetriebs FABIDO im Rahmen einer wahlweisen Verpflegungsmöglichkeit ab dem 01.08.2011
2. Die Änderung der als Anlage beigefügten Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund mit Wirkung zum 01.08.2011 in folgenden Punkten:
a. Erhöhung der Verpflegungsbeiträge der Eltern um 0,20 € pro Mahlzeit (Erhöhung des Monatsbeitrages von derzeit 51 € auf 55 €).
b. Aufhebung der Erstattungsregelung (Betriebsschließung und Fehlzeiten), sowie jährliche Aktualisierung des Beitrags gemäß Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes mit Wirkung zum 01.08.2011
3. Die Sicherstellung der Angebotsausweitung in den Einrichtungen ohne Wirtschaftsküche durch ein externes Catering
4. Die Ausschreibung des Catering nach den Kriterien von optimiX (Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund, FKE)
5. Die Zertifizierung aller bestehenden Wirtschaftsküchen nach den Kriterien von optimiX.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss unter Einbeziehung der Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Eine Angebotsausweitung bis zu 1.001 Mahlzeiten für Kinder mit einer 35 Std. Betreuung in Kindertageseinrichtungen des städtischen Eigenbetriebs FABIDO im Rahmen einer wahlweisen Verpflegungsmöglichkeit ab dem 01.08.2011
2. Die Änderung der als Anlage beigefügten Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund mit Wirkung zum 01.08.2011 in folgenden Punkten:
a. Erhöhung der Verpflegungsbeiträge der Eltern um 0,20 € pro Mahlzeit (Erhöhung des Monatsbeitrages von derzeit 51 € auf 55 €).
b. Aufhebung der Erstattungsregelung (Betriebsschließung und Fehlzeiten), sowie jährliche Aktualisierung des Beitrags gemäß Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes mit Wirkung zum 01.08.2011
3. Die Sicherstellung der Angebotsausweitung in den Einrichtungen ohne Wirtschaftsküche durch ein externes Catering
4. Die Ausschreibung des Catering nach den Kriterien von optimiX (Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund, FKE)
5. Die Zertifizierung aller bestehenden Wirtschaftsküchen nach den Kriterien von optimiX.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, entsprechend der Empfehlungen des Betriebsausschusses FABIDO sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu beschließen.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm´in Jörder übernommen.












10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01049-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem
Verwaltungsrat und
Vorstand
der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.784.286,24 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 2.970.002,50 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungs-betrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 9.814.283,74 Euro wird gem.
§ 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.


Die Mitglieder des Verwaltungsrates nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

zu TOP 10.2
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00677-10-E14)

dazu:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010; hier: Ergänzung der Vorlage 00677-10-E14
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00677-10-E17)

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00677-10-E24)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit überwiesenem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache Nr.: 00821-10-E15 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vielzahl von Anträgen der Fraktionen, teilweise in Listenform, vor.

Die unter der Drucksache Nr.: 00821-10-E 16 eingereichten Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste enthalten die Anträge, die mit der Drucksache Nr. 00821-10-E 7 eingereicht wurden.
Folgende Anträge wurden zurückgezogen:

Zurückgezogene Anträge:

SPD-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 12

Gebäude Gesundheitsamt inkl. Druckraum
Prüfauftrag an die Verwaltung, ob im Rahmen eines ÖPP-Modells die Übernahme und Sanierung des Gebäudes durch Dritte erfolgen kann.

CDU-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 13

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Durch Umschichtungen innerhalb des StA 01 werden für die Fortführung des Aktionsplans für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Jahr 2010 insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )


Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

1.4 Im Zuge der Ämterrestrukturierung werden die Fachbereiche Liegenschaften und Immobilienwirtschaft zu einer Organisationseinheit unter dem Dach des Infrastrukturdezernates zusammengefasst.
Ziel dieser Zusammenführung ist es, das gesamte Spektrum kommunaler
Bautätigkeit von der Bereitstellung von Grundstücken über das Planen von Flächen und derBegleitung durch bauordnungsrechtliche Fragestellungen bis hin zur Bautätigkeit „aus einer Hand“ anzubieten.
Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

11. Kommunaler Fuhrpark

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass die Verwaltung über die bereits erfolgten Anstrengungen hinaus, ein kommunales Mobilitätskonzept erarbeitet, welches sich an dem der Stadt Münster orientiert:

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:


- Reduzierung der Anzahl der Dienstfahrzeuge im kommunalen Fuhrpark

- Abbau der Stellplätze für die Dienstfahrzeuge des kommunalen Fuhrparks

- intensive Einbindung von Privatfahrzeugen der Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung für die Durchführung von Dienstfahrten

- Einführung von sog. Stadtteilautos, ggfs. auch über externe Carsharer


Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Rahmenbedingungen für ein übergreifendes interkommunales Mobilitätskonzept zwischen den Ruhrgebietskommunen unter Einbeziehung einer interkommunalen Einkaufsgenossenschaft zu schaffen. Ziel muss es sein, weitere Einsparpotentiale für den städtischen Haushalt zu entwickeln.

12. Optimierung des Büroflächenmanagements/ Personalstruktur

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die gegenwärtige Nutzung vorhandener Büroflächen durch Reduzierungen insoweit zu optimieren, dass diese dem Bedarf des künftigen (reduzierten) Personaleinsatzes angepasst wird.

Damit ist ebenfalls ein(e) Reduzierung/Outsourcing der vorhandenen Hausmeisterstellen vorzunehmen.

Fraktion Die Linke


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 14

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten darum, den untenstehenden Antrag in der Sitzung am 2.7.2010 zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:



1) Das Fördervolumen im Produkt „Förderung von Eigentumsmaßnahmen“ für das Jahr 2010 soll um ein Drittel reduziert werden. Die damit freiwerdenden 5 Mio. Euro im Amt für Wohnungswesen sollen als Kapitalaufstockung der DOGEPLAN21 zweckgebunden zur Ausübung von besonderen Vorkaufsrechten auf dem Gebiet der Stadt Dortmund dienen.
2) Die DOGEPLAN21 soll von der DOGEWO21 auf die Stadt Dortmund übertragen werden.


Die folgenden Anträge der Fraktionen wurden vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einvernehmlich als erledigt angesehen, weil sie entweder bereits unter dem vorgezogenen TOP 2.2 „Entscheidungen über den Haushaltsbegleitbeschluss“ behandelt wurden, weil ein weitergehender Antrag einer anderen Fraktion vorlag, weil eine entsprechende Verwaltungsvorlage vorlag oder weil ein vorhergegangener Ratsbeschluss vorlag.

Als erledigt angesehene Anträge:

SPD-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 12

Freiwillige Feuerwehr Eving
Die Verwaltung prüft die Errichtung des dringend notwendigen Feuerwehrgerätehauses im Rahmen eines ÖPP-Modells.
Andernfalls werden 400.000 € investive Mittel für Planungskosten und Baubeginn in den Haushalt eingestellt.

Der Rat erwartet den Baubeginn noch im Jahr 2010



Investitionsbedarf Feuerwehr
Für nicht budgetierte aber unabweisbare Investitionen werden in den Haushalt eingestellt:
Rettungsdienst :
440.000 € für die Beschaffung von vier RTW
100.000 € für die Beschaffung von zwei NEF
130.000 € für die Beschaffung von zwei KTW
750.000 € für die Beschaffung von EKG und Defibrillatoren
70.000 € für die Beschaffung von Beatmungs-geräten und Zubehör

Technische Gefahrenabwehr :
600.000 € für die Anschubfinanzierung von Löschfahrzeugen
78.000 € für die Ersatzbeschaffung von bew. Vermögen
150.000 € für die Beschaffung eines mobilen Stromerzeugers
200.000 für AB Analytik

Gesamtsumme : 2.518.000 Euro

Dienstleistungsangebote in den Bezirksverwaltungsstellen
Die Angebote im Meldewesen, KFZ und Wohngeld werden nicht zentralisiert.
In der laufenden Ratsperiode wird keine Bezirksverwaltungsstelle geschlossen.

CDU-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

7.2 Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushaltsplan 2010 ausreichend finanzielle Mittel in Höhe von ca. 2 Mio. Euro zur Fortführung des regionalen Bildungsbüros und damit
verbunden auch Mittel für die Weiterführung der Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.

7.3 Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf darzustellen, wie die Sanierung bzw. der Umzug oder der Neubau des Fritz-Henßler-Berufkollegs in einem geschätzten Volumen von 17 – 18 Millionen Euro finanziell dargestellt werden soll.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

3.1 Der Rat beschließt, die Hebesätze auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Werte von 580 % bei der Grundsteuer B sowie auf 490 % bei der Gewerbesteuer bereits zum 01.01.2011 anzuheben und gegebenenfalls dann zu senken, wenn strukturelle Reformen im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung erfolgt sind, die zur Verbesserung der Einnahmesituation führen.

3.2 Aus sozialen Gründen wird auf eine Erhöhung der jährlichen Hundesteuer für die Haltung eines Hundes verzichtet. Die erhöhte Hundesteuer bei Haltung von mehreren Hunden wird beibehalten. Zur Steigerung der Einnahmen gibt die Verwaltung eine Hundebestandsaufnahme in Auftrag. In Leverkusen hat eine solche Zählung dazu geführt, dass sich der gemeldete Hundebestand um 6,72 Prozent erhöht und zu entsprechenden Steuermehreinnahmen geführt hat. Durch die zusätzlichen Einnahmen wurden die Kosten der Hundebestandsaufnahme bereits im zweiten Jahr durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt.

3.3 Die Einführung einer sog. Sexsteuer zur zusätzlichen Besteuerung des Straßenstrichs wird aufgrund der Bedenken des „Runden Tisches Prostitution“ abgelehnt. Es ist zu befürchten, dass es mit einer derartigen Steuer zu einer weiteren Zunahme und Abwanderung der illegalen Prostitution in die Wohngebiete der Nordstadt kommt. Die in der Vorlage unter der Überschrift „Steuertatbestände“ aufgeführte Besteuerung für das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen wird eingeführt.
Die Verwaltung prüft zusätzlich die Einführung eines „Eintrittgeldes“ für den Besuch der Ravensberger Straße bzw. für die so genannten „Verrichtungsboxen“ mittels einer Zufahrtschranke.

4.6 Der Rat beschließt für 2010 die Ausschüttung des Gewinns der Sparkasse in voller Höhe als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

5.5 Das Fachraumsanierungsprogramm für Schulen wird in der bisherigen Größe von 500.000 Euro jährlich fortgesetzt. Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen.

5.6 Die durch Umschichtungen im Haushalt bereitgestellten 2,64 Millionen Euro für Investitionen der Feuerwehr sowie den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Dortmund-Eving werden um 50 Prozent gekürzt.
Die Feuerwehr entscheidet in Abstimmung mit dem zuständigen Fachausschuss separat, für welche Investitionen sie diese Mittel verwenden will.

8.1 Das im Rahmen der letzten Haushaltberatungen beschlossene Personalentwicklungskonzept ist zeitnah vorzulegen. Dabei werden die Einsparvorgaben aufgabenorientiert umgesetzt.

9.1 Für die Realisierung ausreichender Aufenthalts- und Verpflegungsbereiche für den Ganztagsbetrieb an der Albert-Schweitzer-Realschule, dem Heinrich-Heine- Gymnasium, dem Heisenberg-Gymnasium sowie dem Helmholtz-Gymnasium ist der notwendige städtische Eigenanteil in den Haushalt einzustellen. Mit Mitteln aus dem „1000-Schulen-Förderprogramm“ sollen im vorhandenen Gebäudebestand ausreichende Aufenthalts- und Verpflegungsbereiche geschaffen werden. Die Landesmittel müssen um einen städtischen Eigenanteil ergänzt werden. Nach den Förderrichtlinien sind die geförderten Maßnahmen bis zum 31.12.2010 durchzuführen. Die Maßnahmen sind deshalb umgehend zu realisieren. Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen

9. 2 Die vorhandenen 8000 Ganztagsplätze an Offenen Ganztagsschulen werden kurzfristig zunächst um 200 Plätze ausgebaut. Laut Sachstandsbericht der Verwaltung im AKJF ist das kurzfristig sowohl organisatorisch als auch räumlich realisierbar.
Die für die Schaffung dieser Plätze benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 41.000 Euro im Jahr 2010 sowie 82.000 Euro im Jahr 2011 sind in den Haushalt und in die Finanzplanung aufzunehmen. Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen.

9.3 Die Maßnahmen des Regionalen Bildungsbüros, der RAA und der Schulsozialarbeit werden fortgesetzt. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Erhöhung der Gewerbesteuer.

10.1 Nach der Streichung der Landesförderung vor drei Jahren ist die Finanzierung des Arbeitslosenzentrums über die ARGE nur noch bis zum 30.09.2010 gesichert. Die neue Landesregierung hat angekündigt, die Förderung der Arbeitslosenzentren wieder aufzunehmen.
Unabhängig von einer möglicherweise geänderten Trägerstruktur des Arbeitslosenzentrums ist eine Zwischenfinanzierung aus dem Haushalt sicherzustellen. Für diese Finanzierung sind die der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zugeführten 80.000 € anstelle der vorgeschlagenen Erneuerung der City-Beschilderung zu verwenden. (DS-Nr.: 00816-10-E1).
Sollte es weder eine neue Trägerstruktur und wider Erwarten auch keine neue Landesförderung geben, werden der Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung und die Sozialverwaltung aufgefordert, die auslaufende Förderung der ARGE mit Hilfe der genannten Mittel zu übernehmen und einen Weiterbetrieb des Arbeitslosenzentrums zunächst für die nächsten zwei Jahre sicherzustellen.

10.2 Dem Gesundheitsladen „Pudelwohl“ sind 2010 zur Rest-Finanzierung des Betriebs die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine Gegen- und Weiterfinanzierung 2011 ist bei einer Wiederaufnahme der Landesförderung für die Arbeitslosenzentren durch die der Kapitalrücklage der Wirtschaftsförderung Dortmund zugeführten 80.000 € möglich.

10.3 Die bisherige Finanzierung des Aktionsplans gegen Rechts mit 100.000 Euro jährlich ist beizubehalten. Die Finanzierung erfolgt über den Etat des Stadtamtes 01. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten einer Förderung durch entsprechende Landes- und Bundesprogramme.
Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Streichung des städtischen Zuschusses für den Weihnachtsbaum auf dem Hansaplatz.

10.5 Die vorgeschlagene Erhöhung der Eigenbeteiligung von NutzerInnen des Behindertenfahrdienstes (DS-Nr.: 01208-10) bleibt auf eine einmalige Preisanhebung in Höhe von 8 Prozent beschränkt. Die Stellungnahmen des Behindertenpolitischen Netwerkes sind zu berücksichtigen.

11.1 Anzahl der Stadtbezirke
Die Bezirksvertretungen sind bürgernahe und urdemokratische Einrichtungen einer Großstadtgesellschaft. Die EinwohnerInnen sehen dort ihre bezirklichen Interessen gut vertreten. Hier wird auch der Einstieg in die Kommunalpolitik ermöglicht. Eine drastische Reduzierung der Anzahl der Bezirke ist nicht vertretbar.
Nichtsdestotrotz erkennt der Rat der Stadt Dortmund an, dass bei den notwendigen Sparbemühungen im städtischen Haushalt auch die politischen Strukturen und die Verwaltungseinheiten in den Bezirken nicht grundsätzlich ausgenommen werden können. Es gilt aber in diesem Bereich, wie in allen anderen auch, dass gesellschaftlich Notwendiges nicht kaputt gespart werden darf.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 die Ergebnisse einer ergebnisoffenen Prüfung einer Neueinteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke vorzulegen. Dabei entwickelt die Verwaltung drei unterschiedliche Modelle und stellt sie der gegenwärtigen Situation gegenüber, wobei die möglichen Kosteneinsparungen jeweils gesondert ausgewiesen werden.

Bei der Neuzuschneidung der Stadtbezirksgrenzen wird § 35 (2) GO genüge getan. Insbesondere sollen dabei (in dieser Prioritätenfolge) die unten stehenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

a) Die Stadtbezirksgrenzen sollen die heutige, gewachsene Siedlungsstruktur abbilden.
b) Die Stadtgebietsgrenzen sollen den Zielen der Stadtentwicklung Rechnung tragen.
c) Die Stadtbezirke sollen annähernd die gleiche Einwohner/innenanzahl haben.
d) Die Stadtbezirksgrenzen sollen entlang von markanten Landmarken liegen (große Straßen, Bahntrassen)
e) Die Stadtbezirksgrenzen sollen sich nach Möglichkeit an den bisherigen Stadtbezirksgrenzen orientieren.

11.2 Anzahl der Bezirksverwaltungsstellen
Die Bezirksverwaltungsstellen sind als Anlaufstellen für die Bevölkerung in den Stadtbezirken ein Stück bürgerInnennaher Verwaltung. Dezentralität kostet aber auch Geld und daher ist die Überlegung, welche Vewaltungseinheiten in der Fläche vor Ort sein müssen, berechtigt.
Für den Rat stehen dabei nicht die Verwaltungsstellen im Vordergrund, bei denen Pass- oder Standesamtsangelegenheiten erledigt werden. Wichtig ist die Präsenz in der Fläche für die Angebote der Sozial- und Jugendverwaltung. Diese müssen auf soziale Räume ausgerichtet werden, die im Zweifelsfall kleiner als ein Stadtbezirk sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 Vorschläge für eine Reduzierung der Zahl der Bezirksverwaltungsstellen vorzulegen. Danach könnten einzelne Bezirksverwaltungsstellen für mehrere Stadtbezirke zuständig sein. Allerdings soll die Erreichbarkeit von Bezirksverwaltungsstellen für alle Bürger/innen annähernd gleich sein.

Die Verwaltung wird beauftragt in einem solchen Konzept darzulegen, welche Verwaltungstätigkeiten ggf. zentralisiert werden und sicherzustellen, dass die Anzahl der Senioren- und Familienbüros unabhängig von den Bezirksverwaltungsstellen dezentral bestehen bleibt, um die soziale Versorgung weiterhin vor Ort zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung soll weiterhin einen dezentralen Aufbau haben, wobei der Schwerpunkt der dezentralen Strukturen im Bereich Soziales und Jugend liegen muss.

11.3 Anzahl der Bezirksvertretungsmitglieder
Die Anzahl der MandatsträgerInnen in den Bezirksvertretungen bleibt bei weiterhin 19 Mitgliedern.
11.4 Anzahl der Ratsmitglieder
Die Regelgröße des Rates der Stadt Dortmund beträgt nach dem Kommunalwahlgesetz 82 Mitglieder. Faktisch hat der Rat derzeit wegen der hohen Anzahl von Ausgleichsmandaten 96 Mitglieder. Das Kommunalwahlgesetz erlaubt eine Verringerung der Regelgröße um bis zu sechs Ratsmitglieder. Eine solche Reduzierung ist vertretbar.

Der Rat der Stadt Dortmund wird verkleinert. Die Ausgangsgröße des Rates (ohne Überhang und Ausgleichsmandate) wird von 82 auf 76 reduziert, entsprechend der Anzahl der Kommunalwahlbezirke von 41 auf 38.

Der Hauptsatzung wird der neue § 2 (3) hinzugefügt:
Dortmund hat 38 Kommunalwahlbezirke. Die Ausgangszahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 76.

11.5 Beirat
Es wird ein politischer Beirat gebildet, der die diesbezüglichen Planungen der die Verwaltung begleitet und beratend unterstützt.
Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern; die Sitzverteilung wird entsprechend der Mandatsverteilung in den Ratsausschüssen vorgenommen.
Neben Fraktionsmitgliedern sollen von den Fraktionen auch VertreterInnen der Bezirksvertretungen und der Parteien in dieses Gremium entsandt werden.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16
I. Ablehnung Gewerbesteuererhöhung

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, dem Verwaltungsvorschlag zur Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 490% nicht zu folgen.

II. Vergnügungssteuersatzung für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, sexuelle Handlungen innerhalb der Verrichtungsboxen an der Ravensberger Straße von der Vergnügungssteuer auszunehmen und die für eine Befreiung notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen (z.B. räumlich und infrastrukturell) zu schaffen.

III. Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Anzahl der Bezirksvertretungen ab 2014 um drei auf dann neun Bezirksvertretungen zu reduzieren und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.


Dem Vorschlag der Verwaltung, ebenfalls die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Bezirksvertretung zu reduzieren, wird nicht gefolgt.

IV. Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, einen gegenüber den beiden letzten Jahren um 80% gekürzten Etat für den Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie auch für 2010 in den Haushalt einzustellen.

3. Hundesteuer

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung (DS-Nr. 01286-10) mit der Maßgabe, dass die jährliche Hundesteuer für Halter von nur einem Hund, um 24 € und damit von 144 € auf 168 € je gehaltenen Hund erhöht wird.

Ferner wird das Steueramt durch die Personalagentur personell aufgestockt, um weitere Kontrollmaßnahmen im Stadtgebiet und an den einschlägigen Hundeauslauforten durchführen zu können. Dadurch entstehende Mehrkosten werden durch Einnahmen aus effektiveren Bußgeldkontrollen weitestgehend kompensiert.

4. Gewinnausschüttung Sparkasse

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, dem Verwaltungsrat der Sparkasse zu empfehlen, die Abführung des Jahresüberschusses 2009 an den städtischen Haushalt auf insgesamt 10 Mio. € brutto zu erhöhen und dem Rat eine entsprechend geänderte Beschlussempfehlung vorzulegen.

Der Ausschüttungsbetrag ist für gemeinwohlorientierte Aufgaben der Stadt in den Bereichen Bildung, Erziehung, Soziales, Familie, Kultur, Sport und Umwelt (§ 25 III Sparkassengesetz) zu verwenden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den somit erzielten Ausschüttungsbetrag zur Hälfte auf das mit den kommunalen Unternehmen zu vereinbarende Zukunftsabkommen (DS-Nr. 01260-10) mit einem Volumen von insgesamt 15 Mio. € anzurechnen.



6. Reduzierung finanzielle Zuschüsse Betriebsrestaurant

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, die derzeit gewährten finanziellen Zuschüsse in Höhe von 3,69 € für jedes Mittagessen im städtischen Betriebsrestaurant zu streichen.

8. Überführung Personal Stadtbahnbauamt in Personalagentur

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, das Stadtbahnbauamt inkl. vorhandener Stadtbahnanlagen unverzüglich an die DSW21 überzuleiten und nicht mehr benötigtes Personal der Personalagentur zuzuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt den Fraktionen, folgende Anträge erneut zur Beratung über den Haushaltsplan 2011 zu stellen:

Anträge, die erneut zum Haushaltsplan 2011 gestellt werden sollen:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

8.3 Der Rat beschließt, die Personal- und Sachaufwendungen in den Dezernatsbüros zu reduzieren und auf maximal 600.000,-- Euro pro Jahr zu begrenzen.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

7. Feuerwehr

Beschlussvorschlag


Der Rat beschließt, den bei der Feuerwehr Dortmund (StA 37) angesiedelten Rettungsdienst (RTW und NEF) überwiegend auszulagern und auf den gemeinnützigen Trägerverband zu übertragen.

Mit dem dadurch frei werdenden Personal sind die durch Fluktuation entstehenden Ersatzbedarfe - z.B. durch altersbedingte oder externe Austritte – kurz und mittelfristig zu kompensieren, so dass ganz überwiegend auf Neueinstellungen verzichtet werden kann.



Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob auch eine Übertragung von Sachmitteln von der Feuerwehr auf die gemeinnützigen Träger sinnvoll ist und zu weiteren Einsparungen im städtischen Haushalt führt.

13. voice over IP

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Voraussetzungen für eine ganzheitliche Umstellung der städtischen Telefonie auf ein IP-Verfahren (sog. Voice over IP-Telefonie) zu schaffen.

Die folgenden Anträge der Fraktionen wurden vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich abgelehnt:



Abgelehnte Anträge:

CDU-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

6.4 FABIDO wird als eigenständige Organisationseinheit schnellstmöglich aufgelöst und in die Kernverwaltung unter dem Dach des Jugendamtes wieder eingegliedert.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

4.3 Der Rat beschließt die Erhebung von pauschalen Parkentgelten für Ratsmitglieder für das Parken im Rathaus.

4.4 Der Zuschuss für die städtische Kantine wird auf 200.000 Euro jährlich reduziert.

4.9 Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene Gebühr zur Ausgabe des neuen Personalausweises ist nicht kostendeckend. Der Rat beschließt, die Gebühren an die Bundesdruckerei einseitig soweit zu reduzieren, bis die kommunale Kostendeckung erreicht ist.

4.10 Die städtischen Zuschüsse für den „größten Weihnachtsbaum der Welt“ werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.

4.11 Die bisherigen städtischen Zuschüsse zu Traditionskirmessen in Höhe von 30.000 € werden, wie im Controllingbericht der Verwaltung zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projekts Haushalt 2010 vorgesehen, gestrichen.

4.12 Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gesprächen mit den Stadtwerken Dortmund DSW 21 auf die Rückzahlung der zu viel gezahlten Erstattungen für das bis Ende Januar 2010 geltende Sozialticket in Höhe von sechs Millionen Euro zu drängen. Laut Berechnungen des Verkehrverbundes Rhein-Ruhr (VRR) beliefen sich die Mindereinnahmen der DSW 21 in den Jahren 2008 und 2009 auf insgesamt ca. sechs Millionen Euro. Gleichzeitig erhielten die Stadtwerke aber auf Grundlage des Vertrages mit der Stadt Dortmund Erstattungen für das Sozialticket in Höhe von 4,91 Millionen Euro 2008 bzw. 7,55 Millionen Euro 2009, insgesamt also fast 12,5 Millionen Euro. Unter dem Strich haben die DSW21 damit einen Überschuss von mehr als sechs Millionen Euro zu Lasten des maroden städtischen Haushalts erzielt.

5.1 Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit zur Reduzierung des Kreditrahmens für Investitionsmaßnahmen wird die Maßnahme „niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn in die Marsbruchstraße“ vorerst nicht weiter weiterverfolgt. Entsprechende Bauausführungsbeschlüsse werden bis auf weiteres zurückgestellt.

5.2 Die Übernahme der von der Emschergenossenschaft errichteten Kanalnetze ist bis auf Höhe der nicht in 2010 ausgeschöpften Investitionsmittelkredite vorzunehmen, weitere Übernahmen bleiben den Beratungen des HH 2011 vorbehalten.

5.3 Der Rat beschließt, den Bau der Nordtangente der OWIIIa nicht weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesregierung NRW auf eine Streichung dieses Vorhabens aus dem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan und dem Landesstraßenausbauplan hinzuwirken. Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund ist im Nachgang entsprechend anzupassen.

5.4 Für den Ausbau der Semerteichstraße werden weder Bau- noch Planungsmittel eingestellt.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

2. Einstellung Masterpläne und Aufwandsreduzierung bei StA 61

Beschlussvorschlag:

Die Masterpläne Wohnen (StA 64), Mobilität (StA 61), und Integration (Dez. 3) werden eingestellt.

Die Anzahl der Mitarbeiterstunden im Bereich Stadtentwicklungskonzepte / Ressortplanung des StA 61 werden um rd. 1.800 Stunden (vergleichsweise 1 Mitarbeiterstelle) gekürzt.



5. Kürzung des Fraktionsetats um 8%

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt beschließt, die Fraktionszuwendungen jeweils um 8 % zu kürzen




9. Schließung Hallenbad

Beschlussvorschlag


Der Rat beauftragt die Verwaltung, eines der sechs in städtischer Regie betriebenen Hallenbäder (Südbad ausgenommen) schnellstmöglich zu schließen. Die von der Verwaltung zu treffende Auswahl erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien und ist dem Rat unverzüglich zur Beschlussfassung vorzulegen:

- Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad, Kosten pro Badegast)
- alternativer Personaleinsatz
- Verwendete Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes / Sanierungsbedarf
- alternative Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Vereins- und Schulschwimmens
- Vermarktungschancen/Verkaufserlöse des Grundstücks

10. Jahresgewinn Wirtschaftsförderung 2009

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die am 27.5.2010 beschlossene Abführung des Jahresgewinns 2009 der Wirtschaftsförderung von 443.880,27 € in voller Höhe ausschließlich zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes zu verwenden.

Über die bereits getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen hinaus, beschließt der Rat eine weitere 8%ige pauschale Kürzung der Zuwendungen an die Wirtschaftsförderung.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den folgenden Anträgen der Fraktionen zu und empfiehlt dem Rat, diese bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2010 mit aufzunehmen.
Die Beschlüsse erfolgten teilweise unter Änderung der Anträge. Die Änderungen sind durch Streichungen und Unterstreichungen kenntlich gemacht.

Anträge, denen der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zugestimmt hat:

SPD-Fraktion

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 11

Der Haushalt der Stadt Dortmund wird zukünftig an gesamtstädtischen Zielen und Wirkungen orientiert (sog. wirkungsorientierter Haushalt).
Der wirkungsorientierte Haushalt wird ab dem Haushalt 2011 schrittweise eingeführt und so weiterentwickelt, dass der Haushalt in wenigen Jahren vollständig und flächendeckend wirkungsorientiert aufgestellt und gestaltet wird.
Mit der Erarbeitung des dafür erforderlichen Systems von Zielen, Wirkungen, qualitativen und quantitativen Kennzahlen/Indikatoren, Benchmarks und Standards wird umgehend begonnen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 12

Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für den Aktionsplan Finanzmittel in Höhe von 100.000 € jährlich beschlossen.
Im Haushaltsplanentwurf 2010 sind diese Mittel bei StA 01 zu erhalten.

Einführungswoche für Auszubildende
Der Rat spricht sich für die Beibehaltung der Einführungswoche in der bewährten Form in Kooperation mit Verdi außerhalb von Dortmund aus.
Sofern keine andere Deckungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, werden 10.000 € aus freien Ausbildungsmitteln zur Verfügung gestellt.

5. Radarwagen
Im Hinblick auf steigende Kontrollbedarfe vor sensiblen Orten ist ein 5. Radarwagen erforderlich.
Die Verwaltung prüft die Einführung eines 5. Radarwagens unter kaufmännischen Gesichtspunkten.

Digitalisierung von Blitzfotos
Die Kameras der Radarwagen werden schrittweise auf digitale Technik umgestellt.
Kosten : 600.000 € insgesamt
Die Kosten können durch Mehreinnahmen des 5. Radarwagens gedeckt werden.

Umweltpreis
Für die Organisation und die Verleihung des Jugendumweltpreises sind 5.000 Euro bereit zu stellen.

Gesundheitsladen Pudelwohl
Der Rat beschließt einen kommunalen Zuschuss für 2010 in Höhe von 33.000 €, sofern in diesem Jahr keine Drittmittel zur Verfügung stehen, und ab 2011 eine kommunale Förderung in Höhe von 75.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Gesamtetat.

Arbeitslosenzentrum
Der bisherige kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 36.500 € ist im Haushaltsplanentwurf enthalten.
Weitere Beratungen zur Finanzierung des ALZ erfolgen erst, wenn ein neues Organisationsmodell vorliegt.

Ökonomisierung der Bautätigkeit der Stadt
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig verstärkt kostengünstig und nachhaltig zu bauen.

Ausbau der Offenen Ganztagsangebote in Grundschulen
Über die vorhandenen 8.000 (vom Land genehmigten) Plätze hinaus suchen für dieses Schuljahr weitere 750 Eltern einen Ganztagsplatz. Aus räumlicher und organisatorischer Sicht könnten kurzfristig bis zu 200 weitere Plätze geschaffen werden, die das Land ebenfalls bewilligen würde . 1 Platz kostet 1.230 € pro Jahr, davon entfielen auf die Stadt 410 €. Für 200 Plätze also 82.000 €. (für das halbe laufende Jahr also 41.000 €).

Beschlussvorschlag:
Falls die angekündigte Landesförderung bewilligt wird, sollen 200 Plätze, soweit sie keinen besonderen Investitionsaufwand erfordern, zusätzlich eingerichtet werden.

Schulsozialarbeit
Die Maßnahmen der Schulsozialarbeit werden entsprechend der Beschlussgrundlage in allen Aktionsräumen umgesetzt.
Es werden unbefristete Verträge, deren Dauer sich nach der Kooperationsvereinbarung „Bikldungsnetz“ mit dem Land NRW richtet mit den beschäftigten Schulsozialarbeitern/innen abgeschlossen.
Grundlage für die Schulsozialarbeit ist der Kooperationsvertrag „Bildungsnetz“ mit dem Land NRW. Die Maßnahmen der Stadt Dortmund konzentrieren sich auf die Aktionsräume mit hohem Schulsozialindex und großem Migrationsanteil. Die Schulsozialarbeiter/innen werden über freie Träger beschäftigt. Die Arbeitsverträge sind bis zum Ende des Schuljahres befristet.

Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Erziehung und Integration
Über das Regionale Bildungsbüro und die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen werden vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Erziehung und Integration umgesetzt (z.B. Schulpsychologische Beratung, Umwelterziehung, Bildungspartnerschaften, regionale Bildungsprojekte, Optimierung Übergang Schule – Arbeitswelt, Sprachförderung, Elternarbeit, Medienerziehung).
Bildung ist der Schlüssel für die Zukunft unserer Stadt. Kinder, Schule und Jugend sollen auch weiterhin politische Priorität erhalten. Auch in Zeiten knapper Kassen darf kein Kind verloren gehen. Die Potentiale der Schule als Zentrum von Bildung und Erziehung in den Stadtteilen müssen weiterhin genutzt werden.
Der Rat beschließt, die Maßnahmen von Bildung, Erziehung und Integration bei der RAA und im Regionalen Bildungsbüro dauerhaft zu sichern.

Medienausstattung an Schulen
Die Vermittlung von Medienkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler ist nach dem Schulgesetz Pflicht in allen Schulformen. Support zur Verfügung zu stellen. Bedingt durch die Haushaltssituation klagen immer mehr Schulen über Probleme beim Ersatz überalterter Geräte sowie bei Vernetzung und Support. Mittel stehen aufgrund der die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung.
Um die Handlungsfähigkeit der Schulen zu sichern, müssen für 2010 zur Sicherung des Status Quo mindestens die Beträge des Vorjahres für Investitionen (€ 1,1 Mio.) sowie für Wartung und Support (€ 370.000) zur Verfügung gestellt werden. Die Schulverwaltung wird aufgefordert, einen neuen Medienentwicklungsplan 2011 – 2016 vorzulegen, der sich an den Anforderungen moderner Schulen orientiert.

Fachraumentwicklungsprogramm
Mit dem Haushalt 2007 wurden für ein Fachraumentwicklungsprogramm 500.000 € pro Jahr bereitgestellt. Es besteht weiterhin ein großer Bedarf an baulicher und technischer Erneuerung von Fachräumen in den weiterführenden Schulen.
An vielen Schulen konnten die Fachräume schon im Rahmen von erfolgten Sanierungen modernisiert werden. Es besteht aber noch ein erheblicher Nachholbedarf besonders in älteren Schulgebäuden. Dieser muss in den nächsten Jahren planmäßig abgearbeitet werden. Dazu sind weiterhin jährlich eigens dafür ausgewiesene Haushaltsmittel erforderlich.

Reparatur und Austausch von maroden Spielgeräten
Die Gewährleistung der Sicherheit erfordert es zeitweise, marode Spielgeräte auf Schulgeländen abzubauen. Bisher erfolgt kein planmäßiger Ersatz, weil Mittel dafür fehlen.
Schulgelände sollen gerade für jüngere Kinder ein Angebot an anregenden und sicheren Spielgeräten bieten. Dies ist besonders an Schulen mit Ganztagsbetrieb unverzichtbar. Daher soll zukünftig ein Topf mit Finanzmitteln eingerichtet werden, um zumindest marode Spielgeräte sofort reparieren oder austauschen zu können.

CDU-Fraktion
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 10

1.1 Die Verwaltung wird beauftragt, das Büroflächenmanagement der Stadt zu optimieren mit dem Ziel, kleinere Büroflächenstandorte wie z.B. das Schulverwaltungsamt aufzulösen und in größeren Gebäudeeinheiten zu zentralisieren.

1.2 Im Rahmen der Optimierung des Büroflächenmanagements erarbeitet wird die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine ein Konzept zur Reduzierung der Bruttogeschossfläche pro Mitarbeiter möglich ist.

1.3 Die Investitionssteuerung der Stadt Dortmund wird optimiert mit dem Ziel einer deutlichen Kostensenkung. Dabei sind die Anforderungen an den Brandschutz und die bisher vorgehaltenen Gebäudestandards kritisch zu überprüfen sowie eine stärkere Typisierung der einzelnen Gebäude („Baukastensystem“, Mehrfachnutzung von Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen etc.) vorzusehen. Weitere Effizienzgewinne sollen durch die stärkere Einbindung sogenannter „Systemanbieter“ im Bereich des Hochbaus erzielt werden.

1.5 Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob in Verhandlungen mit DSW21 einzutreten mit dem Ziel, noch im Besitz der Stadt Dortmund befindliche Stadtbahnanlagen in Gänze an DSW21 zu übertragen werden können. Aus Sicht der Stadt ist es nicht sinnvoll, dass die Pachteinnahmen, die DSW an die Stadt Dortmund zahlt, noch nicht einmal die Höhe der Abschreibungen deckt.

1.6 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, Bewirtschaft+ung und Betrieb der städtischen Lichtzeichenanlagen sowie der Straßenlaternen kostensparend auf DEW21 zu übertragen.
Zusätzlich würden Verkaufserlöse einen Konsolidierungsbeitrag zum Haushalt leisten.
Gleichzeitig könnte DEW durch moderne Technologien wie z. B. durch den Einsatz von LED einen signifikanten Beitrag zur Senkung der Energiekosten leisten.
1.7 Im Zuge der seinerzeitigen Gewährung von kostenlosen Wohnbaudarlehen hatte die Verwaltung den Darlehensnehmer sehr lange Zeiträume zur Tilgung gewährt. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf die Darlehensnehmer zuzugehen mit dem Ziel, diese aufzufordern, die Darlehen möglichst kurzfristig zur schnelleren Konsolidierung des kommunalen Haushaltes zurückzuzahlen.

2.1 Im Bereich des Theater Dortmund sind Spareffekte Entlastungen durch stärkere Einwerbung von Sponsoren zu heben. Darüber hinaus sind weitere Synergieeffekte durch interkommunale Kooperationen zu heben. Die Leitungen aller Sparten sind aufgefordert, entsprechende Gespräche aufzunehmen bzw. bereits angebahnte Kooperationsgespräche aktiv und konstruktiv zu begleiten und zu fördern.

2.2 Zur dauerhaften Unterhaltung und zum dauerhaften Betrieb der Dortmunder Sportstätten im Innen- (Turn- und Sporthallen) und Außenbereich (Sportplätze) ist ein Sportstättenentwicklungsplan bis Mitte 2011 aufzustellen. Dieser hat insbesondere die absehbare demographische Entwicklung in den Dortmunder Stadtteilen und Stadtbezirken zu berücksichtigen und Vorschläge zu beinhalten, wo neue Sportstätten benötigt werden, bestehende dauerhaft weiter genutzt und mittelfristig nicht mehr benötigte möglicherweise geschlossen bzw. ungewidmet, veräußert und einer neuen Nutzung zugeführt werden können.

3.1 Die in der Fortschreibung des Masterplan Wirtschaftsflächen aufgeführten möglichen Gewerbe- und Industriegebiete Groppenbruch, Buddenacker und Osterschleppweg werden schnellstmöglich überplant und am Markt platziert mit dem Ziel, den bereits jetzt erkennbaren Flächenengpass der Dortmunder Wirtschaftsförderung möglichst frühzeitig zu beseitigen und dringend erforderliche, neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.

4.1 Im Zuge der Aufstockung der Ordnungspartnerschaften werden diese angehalten, konsequent und stärker als bisher geschehen die Ortsatzung der Stadt Dortmund notfalls auch mit der Verhängung von Ordnungsgeldern durchzusetzen. Die Ordnungsgelder leisten einen eher symbolischen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes, führen aber letztendlich dazu, dass Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Stadtgebiet deutlich verbessert werden.

4.2 Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, beim Ordnungsamt einen stellenplanneutralen und möglichst personalaufwandsneutralen städtischen Ordnungs- und Servicedienst mit umfänglichen ordnungsbehördlichen Befugnissen einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein einheitliches Erscheinungsbild durch einheitliche Fahrzeuge und Dienstkleidung das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger erhöht. einheitliche der durch eigene Fahrzeuge sowie einheitliche Dienstkleidung optisch im Stadtbild zu erkennen ist. Schwerpunkte der Arbeit des Ordnungs- und Servicedienstes soll vor allem die uniformierte Streifentätigkeit, die Überwachung der Jugendschutzkontrollen, die Überwachung der Gewerbeordnung, die Einhaltung des Landeshundegesetzes, die Kontrolle von Gaststätten und die Bearbeitung von Beschwerden aus der Bevölkerung sein.

4.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortführung des Institutes für Rettungstechnologie als eigenständige Verwaltungseinheit bzw. die Wiedereingliederung in das StA 37 ergebnisneutral zu prüfen.

5.1 Der Rat beschließt, kurzfristig ein eigenständiges Dezernat für Personal und Organisation zu schaffen. Damit einhergehen muss die sachgerechte zügige Rückführung der eigenständigen, dezentralisierten Personalabteilungen in den großen Ämtern im Sinne einer deutlichen Stärkung der zentralen Steuerungsfunktion des Personalamtes.

5.2 Die Neustrukturierung der Ämter und Fachbereiche erfolgt aufgaben- und ergebnisorientiert. Unterstützt werden kann dies durch eine extern gestützte Organisationsuntersuchung für die Ämter, die bisher einer solchen noch nicht unterzogen wurden. Eine pauschale zehnprozentige Kürzung der Anzahl der Fachbereiche und Fachbereichsleitungen lehnt der Rat ab.

5.3 Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufstellung eines Personalbedarfplans, der kurz und mittelfristig die Ergebnisse des Fluktuationsberichtes auf der einen Seite und den geplanten Personalabbau auf der anderen Seite hinreichend berücksichtigt.

6.1 Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis zur Sommerpause 2011 zu prüfen, ob Jugendfreizeitstätten vermehrt auf andere Träger zu übertragen werden können.

6.2 Der Kindercitytreff an der Hansastraße wird aufgelöst. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Kindercitytreff konzeptionell zu überarbeiten und hierbei die Betreibung durch ein Unternehmen oder auch in Form eines ÖPP-Modells mit zu untersuchen. mit dem Betreiber der Thiergalerie in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, die Ansiedlung eines ähnlich gestalteten Angebotes in der Thiergalerie zu ermöglichen.

6.3 Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob es möglich ist Gespräche mit anderen Trägern aufnimmt mit dem Ziel, möglichst viele Kindergärten und Kindertagesstätten auf diese andere Träger zu übertragen. Ziel ist es, den derzeit überproportional hohen Anteil der Einrichtungen in städtischer Trägerschaft auf die Größenordnung vergleichbarer Großstädte im Ruhrgebiet abzusenken.

7.1 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2011 eine umfassende Schulstrukturanalyse vorzulegen, die alle Schulstandorte im Hinblick auf die Entwicklung der Schülerzahlen und den jeweiligen Gebäudezustand untersucht. Auf Basis der Schulstrukturanalyse erstellt die Verwaltung einen Schulentwicklungsplan bis Mitte 2011, der Grundlage für zukünftige Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wird. Bis zur endgültigen
Verabschiedung des Schulentwicklungsplans durch den Rat werden Schulsanierungsmaßnahmen nur noch dann durchgeführt, wenn die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit nicht mehr gewährleistet ist. Neubaumaßnahmen werden mit Ausnahme der im Haushaltsplanentwurf 2010 vorgesehenen Maßnahme an der Gutenberg-Grundschule bis dahin nicht mehr vorgenommen.
8.1 Die Sanierung des Gesundheitsamtes am jetzigen Standort erfolgt nur dann, wenn unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten eine namhafte landesseitige Förderung auch unter Inanspruchnahme von Stadterneuerungsmitteln zur Verfügung gestellt wird.

8.2 Zur Vermeidung von Doppelstrukturen und zur Hebung von Synergien wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zur organisatorischen und räumlichen Zusammenfassung der Sozialbüros, Familienbüros, Seniorenbüros und Aktionsbüros vorzulegen, wie dies im Zuge des Beschlusses über die Nachtragssatzung 2009 vom Rat schon beschlossen wurde.

8.3 Die Verwaltung wird aufgefordert, die städtisch finanzierten Beratungsangebote der freien Träger dahingehend zu untersuchen, inwieweit bei den unterschiedlichen freien Trägern gleiche oder ähnliche Angebote vorgehalten und damit Doppelstrukturen geschaffen werden.

9.1 Mit dem Ziel, die Klinikum Dortmund gGmbH überlebens- und zukunftsfähig zu machen, wird die Finanz- und Führungsstruktur sowie die Wirtschaftlichkeit des Hauses zur Zeit unter Zuhilfenahme eines externen Beratungsunternehmens optimiert. Der Rat fordert den Gesellschafter auf, diesen Konsolidierungsprozess weiterzuführen und in sofortige Sondierungsgespräche einzutreten mit dem Ziel der Einbindung privaten Know-Hows auf dem Wege einer privat-öffentlicher Partnerschaft.

9.2 Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Einbringung des Etatentwurfs 2011 weitere Suchfelder für interkommunale Zusammenarbeit zu definieren. Ziel ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung, die Bündelung und synergetische Erledigung identischer Interessenlagen bei gleichzeitiger Verbesserung der Serviceleistung für den Bürger.Suchfelder könnten folgende Bereiche sein:

 Bau, Betrieb, Instandhaltung von Gebäuden
 Beschaffung
 Sportanlagen und Bäder
 Schulen, Bildung, Sozial- und Jugendarbeit
 Kultur und Freizeit
 Katastrophenschutz
 Feuerwehr
 Sicherheit und Ordnung
 Wirtschaftsförderung und Flächenbereitstellung

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

1. Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen

Der Rat stellt fest, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen und das daraus resultierende Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auf lange Sicht nicht auszugleichen ist.

Arme Kommunen können sich nur besser verdienende Menschen leisten.
Eine gut ausgebaute öffentliche Infrastruktur ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften. Deshalb muss eine Grundversorgung mit öffentlichen Gütern wie Bildung, Mobilität, Müllabfuhr oder Wasser allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrem Einkommen zugänglich sein. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge müssen die Städte und Gemeinden aufgabengerecht ausgestattet und ihre Einnahmen stabilisiert werden.
Eine notwendige Gemeindefinanzreform muss:

● eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen im Grundgesetz sicherstellen durch

- eine Ergänzung der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen in Art. 28 GG durch eine Garantie der Mindestfinanzausstattung und einen Ausgleich für Mehrbelastungen bei zusätzlichen Aufgabenübertragungen
- eine Aufhebung des sog. Kooperationsverbotes zwischen Bund und Kommunen insbesondere bei Zukunftsinvestitionen für Bildung, Umwelt und Soziales
- eine Regelung zur „Konnexität“, um zu verhindern, dass die Kosten von Gesetzesvorhaben weiterhin auf die Kommunen abgewälzt werden

● die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Einnahmen zu stabilisieren durch

- einen Verzicht auf weitere Steuersenkungen
- eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer
- eine Altschuldenhilfe durch Bund und Land

● die Städte und Gemeinden von den Kosten der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik entlasten durch

- eine Neuausrichtung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger/innen an den tatsächlichen Unterkunftskosten und
- eine Gewährleistung der vereinbarten Bundeskofinanzierung auch bei erhöhter Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

2. Kommunale Aufgabenwahrnehmung bei knappen Haushaltsmitteln

2.1 Unabhängig von der Notwendigkeit einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen müssen vor Ort alle Anstrengungen unternommen werden, die Effizienz bei der Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben zu erhöhen und Reduzierungen sowie Umschichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Fortführung sozialer und ökologisch nachhaltiger Projekte vorzunehmen.

2.2 Der Rat der Stadt Dortmund geht davon aus, dass die von der Verwaltung vorgesehenen Erträge aus Veräußerungen, aus Finanzanlagen und Unternehmensbeteiligungen tatsächlich erwirtschaft werden können und damit eine wesentliche Grundlage für die Genehmigung des Haushaltes darstellen. Er erwartet von der Kämmerei, dass der Rat unverzüglich darüber informiert wird, wenn die erwarteten Erträge nicht in dem vorgesehenen Umfang erzielt werden können. Informationen über bisher nicht konkretisierte Maßnahmen werden zeitnah nachgereicht.

2.3 Der Rat erwartet, dass die Transparenz des Haushaltsplans einschließlich der Controllingberichte zu jeder Sitzung des Finanzausschusses deutlich erhöht wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Verwaltungstätigkeiten neue Kennziffern zuzuordnen, die Leistungen und Wirkungsgrößen sowie Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung exakt und für den Rat nachvollziehbar abbilden. Darüber hinaus ist im Rahmen interkommunaler Kooperation eine bessere Vergleichbarkeit der Kennziffern anzustreben.

4.1 Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Kontakt mit der Landesregierung zu treten, um noch ausstehende Ersatzgelder für fehlende Ausgleichsmaßnahmen bei der Straßenbaumaßnahme NS IX in Dorstfeld zeitnah vereinnahmen zu können.

4.2 Der Rat beschließt, die Notwendigkeit des Vorhaltens von Hausmeisterwohnungen an den einzelnen Schulstandorten zu prüfen. Sofern die räumliche Nähe aus sozialen Gründen unabdingbar erscheint, sind diese in anderer Trägerschaft (DOGEWO), z.B. DOGEWO21, zu bewirtschaften.

4. 5 Der Rat beschließt, den Leasing-Vertrag für Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes, die zurzeit über DSW21 beschafft werden, mit dem Ziel günstigerer Konditionen neu auszuschreiben.

4.7 Der Rat beschließt, bis spätestens Mitte 2011 die Übernahme des Stadtbahnbauamtes durch DSW21 vorzuziehen. sowie die Übertragung der städtischen Stadtbahnanlagen auf die DSW21.

4.8 Die Verwaltung wird aufgefordert, Schlussverwendungsnachweise für Stadtbahnanlagen in der Regel zeitnah zu erstellen, um die haushaltswirksamen Zuwendungen vereinnahmen zu können.

6.1 Der Rat beschließt, dass die Optimierung des Büroflächenmanagements unter dem Gesichtspunkt von Energie- und Bewirtschaftungseffizienz mit Vorrang betrieben wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein schlüssiges Konzept mit Zeithorizonten zur Realisierung vorzulegen.

6.2 Der Rat beschließt die Aufrechterhaltung des revolvierenden Fonds für Energiesparmaßnahmen, der aus eingesparten Energiekosten gespeist und ausschließlich für neue energieeffizienzsteigernde Maßnahmen verwendet wird.

7.1 Der Rat begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Initiative der RVR-Verbandsversammlung, im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesen eine ruhrgebietsweite Zusammenarbeit zu intensivieren und hierdurch Synergieeffekte zur Entlastung der kommunalen Haushalte zu erzielen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zielsetzung zur überörtlichen Regionalisierung dieser Aufgabe mit Nachdruck zu unterstützen und den begonnenen Prozess aktiv voranzutreiben.

7.2 Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere Arbeitsfelder für Kooperationen zu erschließen, um Doppelstrukturen und damit Kosten zu reduzieren.

7.3 Der Rat spricht sich dafür aus, auf der Grundlage des „Masterplans Kulturmetropole Ruhr“ interkommunale Kooperationen auf- und auszubauen und Synergieeffekte zu erschließen. Die Anstrengungen zur Förderung des privaten Kultursponsorings sind zu verstärken.

8.2 Der Rat fordert die Verwaltung auf, den notwendigen Einstellungsstopp durch die Qualifizierung und ggf. Umschulung von städtischen MitarbeiterInnen zu gewährleisten.

Fraktion FDP/Bürgerliste
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 00821-10-E 16

1. Büro für Anregungen und Beschwerden

Beschlussvorschlag:

Das städtische Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit wird aufgegeben. Nicht mehr benötigtes Personal wird an anderer Stelle der Verwaltung eingesetzt. Die Planstellen werden aufgegeben.



14. Anschaffung von Defibrillatoren durch Einkaufsgenossenschaf­ten

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, notwendige Defibrillatoren im Rahmen einer Einkaufgenossenschaft - ggfs. im Verbund mit anderen Kommunen - anzuschaffen und im städtischen Haushalt zu budgetieren.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, die in den folgenden Anträgen der SPD-Fraktion genannten Maßnahmen als wichtige Maßnahmen zu beschließen, die bevorzugt durchzuführen sind.

Hauptschule Nette / Standort Mengede
Der Rat hat im Februar 2009 die Zusammenführung der Hauptschulen Nette und Mengede am Standort „Mengeder Markt“ beschlossen. Dazu muss das Schulgebäude bedarfsgerecht umgebaut und saniert werden.
Die Baumaßnahmen sollen so schnell wie möglich begonnen werden, damit die Zusammenführung umgesetzt werden kann. Damit können das Heinrich-Heine-Gymnasiums und die Albert-Schweitzer-Realschule die dann frei werdenden Räume im Schulzentrum Nette für den zukünftigen Ganztagsbetrieb nutzen.

Ausbau von offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe
Der Rat hat im März 2007 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule an verschiedenen Standorten beschlossen. Bisher konnten noch nicht alle vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgen. Die Erweiterungsbauten für die Kirchhörder-Grundschule, die Höchstener-Grundschule und die Adolf-Schulte-Förderschule sind noch nicht erfolgt.
Die Schulen haben den OGS-Betrieb schon zum Schuljahr 2007/08 aufgenommen. Die Betreuung an den Grundschulen findet übergangsweise immer noch in Raumcontainern statt. Die Baumaßnahmen sind jetzt konkret zu planen und zügig umzusetzen.

Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
Der Rat hat im März 2006 die Errichtung des Ganztagsbetriebs an insgesamt 9 Hauptschulen beschlossen, die vom Land genehmigt worden sind. An einigen Schulen wurden zunächst bauliche Übergangslösungen eingerichtet.
Die Schulen haben den Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2008/09 begonnen. Da der Aufbau jetzt fortschreitet, müssen dauerhafte Ganztagsbereiche geschaffen werden. Die notwendigen Maßnahmen sollen umgehend geplant und umgesetzt werden.

Ganztagsbetrieb an Gymnasien und Realschulen
Der Rat hat im Dezember 2009 den Aufbau des Ganztagsbetriebs an 3 Gymnasien (Helmholtz, Heisenberg, Heinrich-Heine) und der Albert-Schweitzer-Realschule beschlossen. Der Beginn soll bereits in diesem Schuljahr starten. An den einzelnen Schulen sind in unterschiedlichem Umfang Baumaßnahmen für Ganztagsbereiche erforderlich
Der Aufbau des Ganztagsbetriebs muss mit den erforderlichen Baumaßnahmen begleitet werden. Dazu sind, wie in der Ratsentscheidung beschrieben, individuelle Konzepte für die einzelnen Schulen aufzustellen, die als Grundlage in die zukünftige Finanzplanung einzuarbeiten sind.

Sanierung der Berufskollegs / hier: Fritz-Henßler-Berufskolleg
Die geplante Sanierung des Fritz-Henßler-Berufskollegs (nach Fertigstellung Konrad-Klepping- und Karl-Schiller-BK) ist fraglich, da das Schulgebäude starke Statikmängel hat. Es ist nicht klar, ob eine Sanierung überhaupt möglich ist.
Die Sanierung der Berufskollegs im Brügmannzentrum muss unbedingt fortgesetzt und abgeschlossen werden. Für das Fritz-Henßler-Berufskolleg ist vordringlich eine schnelle Lösung erforderlich. Dazu sind alle Möglichkeiten, von der Sanierung bis zum Neubau –auch anderer Stelle – aber auch die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten zu prüfen. Die Ergebnisse und ein Umsetzungsvorschlag sind dem Rat so schnell wie möglich zur Entscheidung vorzulegen.

Sporthalle für das Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Das Reinoldus- und Schiller-Gymnasium hat seit vielen Jahren unzureichende Sportmöglichkeiten. Die vorhandene Halle ist sanierungsbedürftig und reicht auch von der Kapazität nicht aus.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Neubau einer 3-fach Sporthalle zu planen und dem Rat noch im Jahr 2010 einen Entscheidungsvorschlag (Baubeschluss) vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Beschlussfassung an den Rat durchlaufen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Drucksache Nr.: 00821-10-E 15

10.4 Die kommunale Komplementärfinanzierung von 2,5 Stellen in der Schwangerenberatung der Beratungsstelle Westhofstraße in Höhe von 35.000 Euro wird über das Jahr 2010 hinaus abgesichert und ist in die Finanzplanung zu übernehmen. Bei einem Wegfall der Finanzierung müssten die zu 80 Prozent vom Land geförderten Stellen abgebaut werden.
Eine Gegenfinanzierung erfolgt über die aufgezeigten Einsparungen, Umschichtungen und Einnahmeerhöhungen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 16.06.2010 (TOP 2.1) an.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der zustimmend beschlossenen Anträge der Fraktionen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 unter Einbeziehung der in der Anlage 2 aufgeführten Haushaltsveränderungen sowie der redaktionellen Änderungen des § 8 (flexible Haushaltsführung) der Satzung,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 3).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgenden, durch die Reduzierung des Kreditvolumens verursachten Veränderungen der Vermögenspläne 2010 der städtischen Eigenbetriebe:
Kulturbetriebe Dortmund 964.747 €
Theater Dortmund 531.220 €
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 2.862.146 €

Wirtschaftsförderung Dortmund 169.500 €

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert werden.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlagen 6 und 7 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflege­legate und Kohlgartenstiftung.

5. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt

- die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrech-
nungen geführt werden (Anlage 8),

- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der
Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen
und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr
als 50 v.H. beteiligt ist (Anlage 9),

gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu Anlagen des Haushaltsplanes 2010.

6. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt – abweichend von Ziffer 1.2 der Vorlage 00677-10-E14 - die im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan (Anlage 3) enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, die gegenüber der Beschlussvorlage 00677-10-E14 durch die Beschlussvorlage 00677-10-E17 geändert wurde.

7. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt – abweichend von Ziffer 3 der Vorlage 00677-10-E14 - die in der Anlage 5 aufgeführten, um die Beschlüsse der Bezirksvertretung Aplerbeck ergänzten Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Er lehnt diese ab, wenn sie nicht durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplanes finanziert werden.

-83-

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.0
Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01499-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00005-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.2
Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.3
Verbesserungen im Bereich Zinsmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01263-10)

dazu:
Verbesserungen im Bereich Zinsmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01659-10)

Die modifizierte Fassung mit der Drucksache Nr.: 01659-10 ersetzt die bisherige Vorlage mit der Drucksache Nr.: 01263-10.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.4
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Plafonierung der Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01281-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.5
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Aktualisierung im Rahmen des Rückstellungsmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01262-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.6
Neuausrichtung der städtischen Hallenbäder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01283-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.7
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Zukunftsabkommen Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01260-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.8
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01315-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vor:

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Heinze und Frau Meyer, DUW 2009 Fraktion) die Umsetzung des Haushaltsplanentwurfes mit Ausnahme des Punktes: Anlage 1, Zusatzpaket „Haushaltsbegleitbeschluss“, 3. Optimierung durch dezernatsübergreifende Themen Spalte 3 „Reduzierung der Stadtbezirke und der Größe der Bezirksvertretung und des Rates auf die Sollstärke ab 2014 (100.000,-- €)“.

Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung.

Ebenfalls wird vorgeschlagen, die Anzahl der Stadtbezirke und perspektivisch für den nächsten Rat die Größe von Bezirksvertretung und Rat zu überprüfen.

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Listenantrag (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) lag ebenfalls vor

11. Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen

11.1 Anzahl der Stadtbezirke
Die Bezirksvertretungen sind bürgernahe und urdemokratische Einrichtungen einer Großstadtgesellschaft. Die EinwohnerInnen sehen dort ihre bezirklichen Interessen gut vertreten. Hier wird auch der Einstieg in die Kommunalpolitik ermöglicht. Eine drastische Reduzierung der Anzahl der Bezirke ist nicht vertretbar.
Nichtsdestotrotz erkennt der Rat der Stadt Dortmund an, dass bei den notwendigen Sparbemühungen im städtischen Haushalt auch die politischen Strukturen und die Verwaltungseinheiten in den Bezirken nicht grundsätzlich ausgenommen werden können. Es gilt aber in diesem Bereich, wie in allen anderen auch, dass gesellschaftlich Notwendiges nicht kaputt gespart werden darf.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 die Ergebnisse einer ergebnisoffenen Prüfung einer Neueinteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke vorzulegen. Dabei entwickelt die Verwaltung drei unterschiedliche Modelle und stellt sie der gegenwärtigen Situation gegenüber, wobei die möglichen Kosteneinsparungen jeweils gesondert ausgewiesen werden.

Bei der Neuzuschneidung der Stadtbezirksgrenzen wird § 35 (2) GO genüge getan. Insbesondere sollen dabei (in dieser Prioritätenfolge) die unten stehenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

a) Die Stadtbezirksgrenzen sollen die heutige, gewachsene Siedlungsstruktur abbilden.
b) Die Stadtgebietsgrenzen sollen den Zielen der Stadtentwicklung Rechnung tragen.
c) Die Stadtbezirke sollen annähernd die gleiche Einwohner/innenanzahl haben.
d) Die Stadtbezirksgrenzen sollen entlang von markanten Landmarken liegen (große Straßen, Bahntrassen)
e) Die Stadtbezirksgrenzen sollen sich nach Möglichkeit an den bisherigen Stadtbezirksgrenzen orientieren.

11.2 Anzahl der Bezirksverwaltungsstellen
Die Bezirksverwaltungsstellen sind als Anlaufstellen für die Bevölkerung in den Stadtbezirken ein Stück bürgerInnennaher Verwaltung. Dezentralität kostet aber auch Geld und daher ist die Überlegung, welche Vewaltungseinheiten in der Fläche vor Ort sein müssen, berechtigt.
Für den Rat stehen dabei nicht die Verwaltungsstellen im Vordergrund, bei denen Pass- oder Standesamtsangelegenheiten erledigt werden. Wichtig ist die Präsenz in der Fläche für die Angebote der Sozial- und Jugendverwaltung. Diese müssen auf soziale Räume ausgerichtet werden, die im Zweifelsfall kleiner als ein Stadtbezirk sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 Vorschläge für eine Reduzierung der Zahl der Bezirksverwaltungsstellen vorzulegen. Danach könnten einzelne Bezirksverwaltungsstellen für mehrere Stadtbezirke zuständig sein. Allerdings soll die Erreichbarkeit von Bezirksverwaltungsstellen für alle Bürger/innen annähernd gleich sein.

Die Verwaltung wird beauftragt in einem solchen Konzept darzulegen, welche Verwaltungstätigkeiten ggf. zentralisiert werden und sicherzustellen, dass die Anzahl der Senioren- und Familienbüros unabhängig von den Bezirksverwaltungsstellen dezentral bestehen bleibt, um die soziale Versorgung weiterhin vor Ort zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung soll weiterhin einen dezentralen Aufbau haben, wobei der Schwerpunkt der dezentralen Strukturen im Bereich Soziales und Jugend liegen muss.

11.3 Anzahl der Bezirksvertretungsmitglieder
Die Anzahl der MandatsträgerInnen in den Bezirksvertretungen bleibt bei weiterhin 19 Mitgliedern.
11.4 Anzahl der Ratsmitglieder
Die Regelgröße des Rates der Stadt Dortmund beträgt nach dem Kommunalwahlgesetz 82 Mitglieder. Faktisch hat der Rat derzeit wegen der hohen Anzahl von Ausgleichsmandaten 96 Mitglieder. Das Kommunalwahlgesetz erlaubt eine Verringerung der Regelgröße um bis zu sechs Ratsmitglieder. Eine solche Reduzierung ist vertretbar.

Der Rat der Stadt Dortmund wird verkleinert. Die Ausgangsgröße des Rates (ohne Überhang und Ausgleichsmandate) wird von 82 auf 76 reduziert, entsprechend der Anzahl der Kommunalwahlbezirke von 41 auf 38.

Der Hauptsatzung wird der neue § 2 (3) hinzugefügt:
Dortmund hat 38 Kommunalwahlbezirke. Die Ausgangszahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 76.

11.5 Beirat
Es wird ein politischer Beirat gebildet, der die diesbezüglichen Planungen der die Verwaltung begleitet und beratend unterstützt.
Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern; die Sitzverteilung wird entsprechend der Mandatsverteilung in den Ratsausschüssen vorgenommen.
Neben Fraktionsmitgliedern sollen von den Fraktionen auch VertreterInnen der Bezirksvertretungen und der Parteien in dieses Gremium entsandt werden.

Weiter lag folgender Antrag der CDU Fraktion zu dem Thema vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Bei der Erstellung des Konzeptes zur Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen soll die Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Rates auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße (d.h. auf 76 Ratsmitglieder gemäß §3 Kommunalwahlgesetz NRW) mit berücksichtigt werden.



Außerdem lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor :

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Monegel,

die SPD-Fraktion bittet zu vorgenannter Vorlage um Beratung und Beschlussfassung wie folgt:


Über die künftige Anzahl der Stadtbezirke, Größe und den Zuschnitt der Bezirksvertretungen und des Rates der Stadt Dortmund organisiert die Verwaltung einen Meinungsbildungsprozess unter aktiver Mitwirkung der Politik mit dem Ziel, frühestens ab 2014 mögliche Ergebnisse umzusetzen. Alle Entscheidungen über Ziele und einzelne Umsetzungsschritte sind in den politischen Gremien zu fassen.

Weitere, über die jetzigen Sparmaßnahmen und Organisationsveränderungen hinaus gehende Überlegungen zu einem Verwaltungsumbau in den Bezirksverwaltungsstellen werden solange zurückgestellt, bis der Diskussionsprozess zur möglichten Neustruktur der Stadtbezirke abgeschlossen und entschieden ist.

Der aus dem Listenantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 00821-10-E12) lag zu dem Thema vorliegende Antrag :

Die Angebote im Meldewesen, KFZ und Wohngeld werden nicht zentralisiert.
In der laufenden Ratsperiode wird keine Bezirksverwaltungsstelle geschlossen.

wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.

Aus dem Listenantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00821-10-E7) lag zu dem Thema unter Ziffer 1 folgender Antrag vor:





1. Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Anzahl der Bezirksvertretungen ab 2014 um drei auf dann neun Bezirksvertretungen zu reduzieren und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.


Dem Vorschlag der Verwaltung, ebenfalls die Zahl der Mitglieder der jeweiligen Bezirksvertretung zu reduzieren, wird nicht gefolgt.

Begründung:

Derzeit ist das Dortmunder Stadtgebiet in 12 Stadtbezirke eingeteilt. Gem. § 35 III GO NW soll das Stadtgebiet in nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden. Mit der am 27.5.2010 im Rahmen des „Statusberichts zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zusatzpaket des Haushaltsbegleitbeschlusses 2010“ vorgeschlagenen Reduzierung der Bezirke auf die Sollstärke, folgt die Verwaltung zwar den gesetzlichen Regelungen, bleibt im Ergebnis jedoch hinter den potentiellen Einsparmöglichkeiten zurück. Daher erscheint es sinnvoll und vertretbar, die Zahl der Bezirksvertretungen um drei statt nur um zwei zu reduzieren, womit Kosten von weiteren rund 100.000 € p.a. eingespart werden können.



Damit können auch die aus dem Verwaltungsvorschlag nicht zu erzielenden Einsparvorschläge von bis zu 400.000 € p.a. durch eine Reduzierung der Zahl der Bezirksvertretungsmitglieder teilweise kompensiert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mehrheitlich die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Huckarde und Eving ab.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mehrheitlich die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich den Antrag der CDU-Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich den Antrag der SPD-Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept mit drei Modellen zu erstellen, in denen die Anzahl der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke / Bezirksvertretungen bzw. die Anzahl der Mandatsträger mit der Legislaturperiode ab dem Jahr 2014 reduziert wird. Das Konzept ist rechtzeitig vor Haushaltsplanaufstellung 2011 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.9
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Begrenzung der investiven Kreditaufnahme auf 40 Mio. Euro jährlich ab 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01288-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
zu TOP 10.2.10
Enttscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Anhebung der Realsteuersätze für den Fall, dass es zu keiner Ertragsverbesserung im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung kommt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01316-10)

dazu:
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung der Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Anhebung der Realsteuersätze für den Fall, dass es zu keiner Ertragsverbesserung im Zuge
der Neufassung der Gemeindefinanzierung kommt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01660-10)

Die modifizierte Fassung mit der Drucksache Nr.: 01660-10 ersetzt die bisherige Vorlage mit der Drucksache Nr.: 01316-10.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der
CDU-Fraktion
vor:

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt der Rat die Veranschlagung der Auswirkungen der Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer B auf 580 % und der Gewerbesteuer auf 490 % im Haushaltsplan 2010 für die Jahre 2012 und 2013 ab.



Einer Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2012 kann überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn bereits im Haushaltsplan 2011 signifikante und belegbare Einsparungen auf der Aufwandsseite zu erkennen sind.

Weiter lag dem Ausschuss folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

wir bitten darum, den untenstehenden Antrag in der Sitzung am 2.7.2010 zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Rat setzt den Hebesatz der Gewerbesteuer in der Haushaltssatzung für 2010 auf 490 v. H. fest.

Begründung

Die Verwaltung hat mit dem Haushaltsplanentwurf 2010 einen Haushaltsbegleitbeschluss eingebracht. Die in beiden Vorlagen beabsichtigten Leistungskürzungen in den Bereichen Soziales, Kinder- und Jugendpflege, Kultur und Schulbauinvestitionen treffen unmittelbar und sofort diejenigen Teile der Bürgerschaft, die aufgrund geringer Einkommen besonders auf kommunale Leistungen angewiesen sind. Die Wirtschaft dagegen soll erst ab dem Jahr 2010 zur Haushaltskonsolidierung beitragen, und auch dann nur mit einer sehr moderaten Anhebung der Gewerbesteuer von 46j8 auf 490 v. H., die den Ertrag eines mittleren Gewerbebetriebes um nicht mehr als ca. 500 € jährlich belastet. Das ist sozial nicht zu verantworten, zumal vor dem Hintergrund der aktuell positiven Sonderkonjunktur der Dortmunder Wirtschaft gegenüber dem Landesdurchschnitt.



Eine sofortige Erhöhung der Gewerbesteuer ist daher sowohl geboten als auch angemessen. Die Anhebung auf 490 v. H. bringt dem städtischen Haushalt in 2010 Ertragssteigerungen von ca. 5 Millionen € und 2011 von ca. 10 Millionen €, mit denen einige der geplanten Kürzungen vermieden oder gemildert werden können.

Außerdem lag aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) unter Ziffer 3.1 folgender Antrag vor:

Der Rat beschließt, die Hebesätze auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Werte von 580 % bei der Grundsteuer B sowie auf 490 % bei der Gewerbesteuer bereits zum 01.01.2011 anzuheben und gegebenenfalls dann zu senken, wenn strukturelle Reformen im Zuge der Neufassung der Gemeindefinanzierung erfolgt sind, die zur Verbesserung der Einnahmesituation führen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke jeweils mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Rat zu empfehlen, aus dem Antrag der CDU-Fraktion den Halbsatz
wenn bereits im Haushaltsplan 2011 signifikante und belegbare Einsparungen auf der Aufwandsseite zu erkennen sind.

an den ersten Satz des Beschlussvorschlages anzuhängen.

Auf Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lässt der Vorsitzende (Herr Monegel, CDU) getrennt zu den Themen Grundsteuer B und Gewerbesteuer abstimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Auswirkungen der Anhebung der Hebesätze bei
der Grundsteuer B auf 580 % im Haushaltsplan 2010 für die Jahre 2012 und 2013 zu veranschlagen.

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Auswirkungen der Anhebung der Hebesätze bei

der Gewerbesteuer auf 490 % im Haushaltsplan 2010 für die Jahre 2012 und 2013 zu veranschlagen.

Die Beschlussfassung über die Anhebung der Realsteuerhebesätze erfolgt im Herbst 2011 unter der Bedingung, dass die Steuerkraft der Kommunen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung gering bleibt und durch eine veränderte Gesetzgebung auf Landes– und Bundesebene keine Ertragsverbesserung erzielt werden kann.


Über die Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen erfolgt ein gesonderter Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.11
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgender Antrag vor:

Die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts ist einkommensabhängig zu gestalten.

Nachdem die Sozialverwaltung deutlich gemacht hat, dass das schon gängige Praxis ist, zieht der Vorsitzende des BPN den Antrag zurück.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet, im Beschlussvorschlag das Datum „ab 01.07.2010“ zu streichen und durch „mit Rechtskraft des Haushaltsplanes“ zu ersetzen.

Bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 10 Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligungen von Nutzern/Innen des Behindertenfahrdienstes ab dem 01.07. 2010 mit Rechtskraft des Haushaltsplanes in folgender Höhe:

2010/2011 von 3,70 € auf 4,00 € je Fahrt (Preisanhebung um 8 %)

2012 von 4,00 € auf 4,20 € je Fahrt (Preisanhebung um 5 %)

2013 von 4,20 € auf 4,25 € je Fahrt (Preisanhebung um ca. 1,5 %)


Die Erhöhung des Eigenanteils greift erst nach Ausschöpfung eines nach Bedürftigkeit gestaffelten Freifahrtenkontingentes für Transferleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder vergleichbar niedrigem Einkommen. Werden über das Kontingent hinaus weitere Fahrten gebucht, sind diese kostenpflichtig.
Pro Fahrt sind aktuell 3,70 € zu entrichten.


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner zum gleichen Zeitpunkt die Erhöhung der Kostenbeiträge für Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bzw. die Erhöhung der Miet- und Nutzungsentgelte für die städtischen Einrichtungen.

Die prozentualen Erhöhungswerte von 8% für die Jahre 2010/11, von 5% für das Jahr 2012 und nachfolgend zu jeweils 1,5% werden auf die unterschiedlichen Kostenbeiträge der Veranstaltungen in den Begegnungsstätten angewand.


Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerk vor:

Die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts soll einkommensabhängig gestaltet werden.

Weiter lag dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)

Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgender Antrag vor:

Die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts ist einkommensabhängig zu gestalten.

Nachdem die Sozialverwaltung deutlich gemacht hat, dass das schon gängige Praxis ist, zieht der Vorsitzende des BPN den Antrag zurück.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet, im Beschlussvorschlag das Datum „ab 01.07.2010“ zu streichen und durch „mit Rechtskraft des Haushaltsplanes“ zu ersetzen.

Bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 10 Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligungen von Nutzern/Innen des Behindertenfahrdienstes ab dem 01.07. 2010 mit Rechtskraft des Haushaltsplanes in folgender Höhe:

2010/2011 von 3,70 € auf 4,00 € je Fahrt (Preisanhebung um 8 %)

2012 von 4,00 € auf 4,20 € je Fahrt (Preisanhebung um 5 %)

2013 von 4,20 € auf 4,25 € je Fahrt (Preisanhebung um ca. 1,5 %)


Die Erhöhung des Eigenanteils greift erst nach Ausschöpfung eines nach Bedürftigkeit gestaffelten Freifahrtenkontingentes für Transferleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder vergleichbar niedrigem Einkommen. Werden über das Kontingent hinaus weitere Fahrten gebucht, sind diese kostenpflichtig.
Pro Fahrt sind aktuell 3,70 € zu entrichten.


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner zum gleichen Zeitpunkt die Erhöhung der Kostenbeiträge für Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bzw. die Erhöhung der Miet- und Nutzungsentgelte für die städtischen Einrichtungen.

Die prozentualen Erhöhungswerte von 8% für die Jahre 2010/11, von 5% für das Jahr 2012 und nachfolgend zu jeweils 1,5% werden auf die unterschiedlichen Kostenbeiträge der Veranstaltungen in den Begegnungsstätten angewandt


Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( DS Nr.: 00821-10-E15) unter Ziffer 10.5 folgender Antrag vor:

„Die vorgeschlagene Erhöhung der Eigenbeteiligung von NutzerInnen des Behindertenfahrdienstes (DS-Nr.: 01208-10) bleibt auf eine einmalige Preisanhebung in Höhe von 8 Prozent beschränkt. Die Stellungnahmen des Behindertenpolitischen Netwerkes sind zu berücksichtigen.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung de Behindertenpolitischen Netzwerk und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, unter Einbeziehung der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligungen von Nutzern/Innen des Behindertenfahrdienstes ab dem 01.07. 2010 in folgender Höhe:

2010/2011 von 3,70 € auf 4,00 € je Fahrt (Preisanhebung um 8 %)

2012 von 4,00 € auf 4,20 € je Fahrt (Preisanhebung um 5 %)

2013 von 4,20 € auf 4,25 € je Fahrt (Preisanhebung um ca. 1,5 %)


Die Erhöhung des Eigenanteils greift erst nach Ausschöpfung eines nach Bedürftigkeit gestaffelten Freifahrtenkontingentes für Transferleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder vergleichbar niedrigem Einkommen. Werden über das Kontingent hinaus weitere Fahrten gebucht, sind diese kostenpflichtig.
Pro Fahrt sind aktuell 3,70 € zu entrichten.


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner zum gleichen Zeitpunkt die Erhöhung der Kostenbeiträge für Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bzw. die Erhöhung der Miet- und Nutzungsentgelte für die städtischen Einrichtungen.

Die prozentualen Erhöhungswerte von 8% für die Jahre 2010/11, von 5% für das Jahr 2012 und nachfolgend zu jeweils 1,5% werden auf die unterschiedlichen Kostenbeiträge der Veranstaltungen in den Begegnungsstätten angewandt.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.12
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01284-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.13
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01285-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor :

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Satzung unter der Maßgabe zu, dass die Verwaltung zeitnah ein Konzept erarbeitet und im Fachausschuss vorstellt, wie die Bedenken des „Runden Tisches“ hinsichtlich der Abwanderung in die illegale Prostitution und der Verlagerung des Straßenstriches in die Nordstadt und/oder Eving dauerhaft ausgeräumt werden können. Ziel eines begleitenden ordnungspolitischen Konzeptes muss es sein, dass die Straßenprostitution weiterhin allein in der Ravensberger Straße stattfindet.



Dem Fachausschuss ist quartalsweise ein Erfahrungs- und Statusbericht vorzulegen.

Weiter lag dem Ausschuss folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Monegel,

die SPD-Fraktion bittet zu o.g. Vorlage um Beratung und Beschlussfassung wie folgt:

Im Zusammenhang mit der sog. Sexsteuer wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit Polizei und Ordnungsbehörden ein Konzept zu entwickeln, wie die zunehmende Prostitution durch eingeschleuste Frauen eingedämmt werden kann und durch welche Maßnahmen die „Organisatoren“ dieser illegalen Aktivitäten, die überwiegend mit Touristenvisa eingereist sind, mit wirkungsvollen Sanktionen belegt werden können.


Außerdem lag dem Ausschuss aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) unter Ziffer 3.3 noch folgender Antrag vor :

Die Einführung einer sog. Sexsteuer zur zusätzlichen Besteuerung des Straßenstrichs wird aufgrund der Bedenken des „Runden Tisches Prostitution“ abgelehnt. Es ist zu befürchten, dass es mit einer derartigen Steuer zu einer weiteren Zunahme und Abwanderung der illegalen Prostitution in die Wohngebiete der Nordstadt kommt. Die in der Vorlage unter der Überschrift „Steuertatbestände“ aufgeführte Besteuerung für das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen wird eingeführt.
Die Verwaltung prüft zusätzlich die Einführung eines „Eintrittgeldes“ für den Besuch der Ravensberger Straße bzw. für die so genannten „Verrichtungsboxen“ mittels einer Zufahrtschranke.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, dem Rat den Antrag der CDU-Fraktion zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dem Rat den Antrag der SPD-Fraktion zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuer-satzung für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.14
Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01286-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag unter Ziffer 3.2 aus dem Listenantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00821-10-E15) vor:

Aus sozialen Gründen wird auf eine Erhöhung der jährlichen Hundesteuer für die Haltung eines Hundes verzichtet. Die erhöhte Hundesteuer bei Haltung von mehreren Hunden wird beibehalten. Zur Steigerung der Einnahmen gibt die Verwaltung eine Hundebestandsaufnahme in Auftrag. In Leverkusen hat eine solche Zählung dazu geführt, dass sich der gemeldete Hundebestand um 6,72 Prozent erhöht und zu entsprechenden Steuermehreinnahmen geführt hat. Durch die zusätzlichen Einnahmen wurden die Kosten der Hundebestandsaufnahme bereits im zweiten Jahr durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt.

Weiter lag folgender Antrag unter Ziffer 23 aus dem Listenantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 00821-10-E7) vor:

3. Hundesteuer

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung (DS-Nr. 01286-10) mit der Maßgabe, dass die jährliche Hundesteuer für Halter von nur einem Hund, um 24 € und damit von 144 € auf 168 € je gehaltenen Hund erhöht wird.

Begründung:

Der Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Hundesteuersatzung sieht eine Erhöhung um 12 € p.a. je gehaltenen Hund vor. Die damit korrespondierenden zusätzlichen Einnahmen belaufen sich auf jährlich 165.000 €. Dies sind rd. 35% des von der Verwaltung noch im Mai 2010 im Rahmen des Statusberichts zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 kalkulierten Volumens von 475.000 €.


Angesichts der zutreffenden Beurteilung der Verwaltung (s. DS-Nr. 01286-10, S. 2), dass die Hundesteuer seit dem 1.1.2002 nicht erhöht wurde sowie dem Umstand, dass die Erhöhung nur für Halter von nicht mehr als einem Hund gilt (woran festzuhalten ist), ist es nicht nachvollziehbar, warum die Verwaltung hinter ihren eigenen Ansätzen zurück bleibt.

Vielmehr erscheint es angesichts der Haushaltslage sinnvoll und gegenüber den Hundehaltern vertretbar, die Hundesteuer um insgesamt 2 € pro Monat – und damit noch immer moderat – zu erhöhen. Zudem steht nicht zu befürchten, dass eine Erhöhung um knapp 17% bereits dazu führt, dass Hunde nunmehr in vermehrtem Maß abgegeben und damit zu einer finanziellen Belastung der jeweiligen Tierheime werden.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den ersten Satz des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.

Der Rat beschließt nach Überprüfung die Beibehaltung der erhöhten Hundesteuer für „gefährliche Hunde“, insbesondere für die im § 2 Abs. 3 Buchstabe b der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund als „gefährliche Hunde“ bezeichneten Rassen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.15
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Prüfung einer neuen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01410-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:

Der TOP 2.2 wurde vor TOP 2.1 behandelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dass bei einer Trägerschaft für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung die volle Mitwirkung aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten bleibt. Gleichzeitig soll der Prüfauftrag dahingehend erweitert werden, dass die Auswirkungen auf die gesamte Trägerstruktur in Dortmund geprüft werden.

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (11 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbe-gleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion Die Linke der nachfolgenden Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung am 16.06.2010 liegt vor:

„Der TOP 2.2 wurde vor TOP 2.1 behandelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dass bei einer Trägerschaft für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung die volle Mitwirkung aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten bleibt. Gleichzeitig soll der Prüfauftrag dahingehend erweitert werden, dass die Auswirkungen auf die gesamte Trägerstruktur in Dortmund geprüft werden.

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (11 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbe-gleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion Die Linke die Empfehlung, unter Beachtung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.

Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor :

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dass bei einer Trägerschaft für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung die volle Mitwirkung aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten bleibt. Gleichzeitig soll der Prüfauftrag dahingehend erweitert werden, dass die Auswirkungen auf die gesamte Trägerstruktur in Dortmund geprüft werden.

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (11 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbe-gleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbe-gleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




zu TOP 10.2.16
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduktion der Vereins- und Verbandsmitgliedschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01489-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.17
Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten durch die Personalagentur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01541-10)

dazu:
Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01661-10)

Die modifizierte Fassung mit der Drucksache Nr.: 01661-10 ersetzt die bisherige Vorlage mit der Drucksache Nr.: 01541-10.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.18
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss / Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Überprüfung der Kostenstrukturen und der Effizenz der Jugendhilfedienste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01401-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.19
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010;
Forderungsmanagement optimieren inkl. Vollstreckungswesen (Unterhaltsvorschüsse)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.20
Prüfung der Übertragung städtischer Bürogebäude innerhalb des Konzerns der Stadt Dortmund
- Ergänzung zum Haushaltsbegleitbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01598-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.






zu TOP 10.2.21
Haushaltsbegleitbeschlüsse, hier: Veräußerung von Flächen im Flughafenumfeld an DSW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01597-10)

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2.22
Verkauf von städtischen Grundstücken, die bereits für Zwecke des Dortmunder Flughafens genutzt werden, insgesamt groß ca. 232.900 m² an die Flughafen Dortmund GmbH oder die DSW21 AG;
Rückkauf von Straßenflächen (verl. Zeche-Norm-Str.), insgesamt groß ca. 45.200 m² aus dem Eigentum der Flughafen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01580-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.06.2010 vor:

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 25.06.2010 ist hinsichtlich der v.g. Vorlage um eine Aufstellung der betroffenen Grundstücksflächen gebeten worden.

Dieser Bitte möchte die Verwaltung durch die angehängten Schriftstücke nachkommen.
Eine zeitnahe Unterrichtung der politischen Gremien ist jedoch nur über den Nachversand der Unterlagen zu den kommenden Sitzungsterminen möglich.

(Schriftstücke siehe nächste Seite)




Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.3
- unbesetzt -




zu TOP 10.4
Entwicklung von gewerblichen Flächen im Flughafenumfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01259-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Planungsverwaltung wird beauftragt, die notwendigen planerischen Schritte einzuleiten, um die Flächen zwischen dem bestehenden GE-Gebiet Wickede-Süd und dem B-Plan-Bereich Br 174 –Asseln Süd- einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Ebenfalls soll die Realisierung des B-Planes Br.174 vorangetrieben werden.

zu TOP 10.5
-unbesetzt-

zu TOP 10.6
Gründung einer Servicegesellschaft "SHDO Service GmbH" durch die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01554-10)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.7
PHOENIX See
- Übertragung des Eigentums am künftigen PHOENIX See an die Stadt Dortmund
- Übernahme des Betriebs und der Unterhaltung des PHOENIX Sees durch die
Stadt Dortmund, Investitions- und Bewirtschaftungskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01647-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Oberbürgermeister,
das Grundstück des künftigen PHOENIX Sees und seiner Bauwerke und technischen Anlagen im baulichen Endzustand im Gesamtumfang von ca. 29 ha einschließlich der Inseln zum Restkaufpreis von ca. 18 Mio. € von DSW21 zuzüglich Grunderwerbsteuern und Grunderwerbsnebenkosten unter der Maßgabe der Punkte 1.1 bis 1.4 zu übernehmen.
1.1. Im Jahr 2010 ist ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung zwischen der Stadt Dortmund und DSW21 abzuschließen. Mit dem Eintreten der aufschiebenden Bedingung wird der Kaufvertrag rechtswirksam. Nach der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages erfolgt der Eigentumsübergang. Die Grunderwerbsnebenkosten in Höhe von ca. 0,1 Mio. € fallen im Jahre 2010 an.
1.2. Mit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages, jedoch nicht vor Anfang 2013 ist die Zahlung der 1. Rate des Restkaufpreises in Höhe von 1 Mio. € sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 2,2 Mio. € zu leisten.
1.3. Bis zum Jahr 2017 werden weitere vier Jahresraten des Restkaufpreises an DSW21 entrichtet.



1.4. Mit der Restzahlung wird die bisher für das Ende der Vermarktungsphase vorgesehene Endabrechnung des Projektes PHOENIX See zwischen Stadt Dortmund und DSW21 vorgezogen. Diesbezügliche weitergehende Ansprüche aus dem Grundstückskaufvertrag vom 10.05.2004 sowie den Städtebaulichen Verträgen vom 09.06./21.06.2004 und 15.06./25.07.2007, der Ratsvorlage DS-Nr. 04229-03, werden gegenstandslos.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt den Oberbürgermeister,
· den Betrieb und die Unterhaltung des PHOENIX Sees nach erfolgtem Übergang des Sees auf die Stadt Dortmund durchzuführen.
Mit Beginn der Flutung bis zur Übernahme des PHOENIX Sees erfolgt der Betrieb und die Unterhaltung auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungs­vertrages mit DSW21.

· die erforderlichen Investitionen für Betrieb und Unterhaltung in Höhe von ca. 4,8 Mio. € zu tätigen.
Die Investitionen werden von DSW21 vorfinanziert. Der Eigentumsübergang auf die Stadt Dortmund erfolgt mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zum Erwerb des PHOENIX Sees, jedoch nicht vor dem Jahr 2013.
Die Refinanzierung durch die Stadt Dortmund erfolgt in vier Raten ab dem Jahr 2014.

Die Aufschlüsselung der Kosten und die Darstellung der Belastung der Finanz- und Ergebnisrechnung der Punkte 1 und 2 ist unter der Überschrift „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

Durch die einzelnen Maßnahmen wird die Ergebnisrechnung per Saldo ab 2013ff mit 1.835.786 € p.a. belastet.

zu TOP 10.8
Resolution des Rates der Stadt Dortmund "Die Metropole Ruhr braucht finanziell gesunde Kommunen!"
hier: Antwortschreiben der CDU Landtagsfraktion vom 09.06.2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01606-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt das beigefügte Schreiben der CDU Landtagsfraktion vom 09.06.2010 zur Kenntnis.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 11.1
Einstellung von Nachwuchskräften 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00947-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zur Sicherstellung des Dienstbetriebes die anhand der Pflichtaufgaben der Stadt Dortmund ermittelte bedarfsgerechte Einstellung von 100 Nachwuchskräften. Die Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst ist mit 40 Nachwuchskräften darin enthalten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

den Nachwuchskräften eine Übernahme in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund nach Ausbildungsabschluss anzubieten, wenn es die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Dortmund im Jahr der Ausbildungsbeendigung zulässt und haushaltsrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
zu TOP 11.2
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01318-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. des Jahres 2009 zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der Dortmunder Hafen AG gemäß § 113 Abs.2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01412-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass der Oberbürgermeister durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Herrn Udo Mager gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW im Aufsichtsrat der Dortmunder Hafen AG vertreten wird.

zu TOP 11.4
Personalbericht 2009 und Frauenförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01290-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Personalbericht 2009 und die im Berichtsteil „Frauenförderung“ dargestellten Maßnahmen zur Fortführung des Frauenförderplanes zur Kenntnis und beschließt die Fortführung des Frauenförderplanes für weitere 3 Jahre.

zu TOP 11.5
Feststellung der Gültigkeit der Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters und der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel vom 09.05.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01380-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters vom 09.05.2010 wird für gültig erklärt.
b) Die Wiederholungswahl der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel vom 09.05.2010 wird für gültig erklärt.

zu TOP 11.6
- unbesetzt -

zu TOP 11.7
- unbesetzt -

zu TOP 11.8
- unbesetzt -


zu TOP 11.9
Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01534-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt eine Budgetbereitstellung in Höhe von 835.000 € gem. § 83 GO NRW für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund- Eving.

zu TOP 11.10
Dringliche Investitionen der Feuerwehr im Jahre 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01532-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Budgetbereitstellung für die Beschaffung der nachfolgend beschriebenen Investitionsgüter. Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW Mehrauszahlungen in Höhe von 2.197.200 Euro.

zu TOP 11.11
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich doline/Telefonservice
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01577-10)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass das Call Center der Stadt Dortmund –doline- nach den Maßgaben des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für den Bereich des telefonischen Service Kooperationen mit anderen Kommunen eingehen kann.

zu TOP 11.12
Ausschreibung der vakanten Beigeordnetenstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01651-10)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender aus dem Ausschuss für Personal und Organisation überwiesener Antrag der CDU-Fraktion (Ducksache Nr.: 01651-10-E1) vom 01.07.2010 vor:

“ .... die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Im Ausschreibungstext der Internet-Anzeige für die vakante Stelle des Beigeordneten für die Bereiche „Planung, Städtebau und Infrastruktur“ wird der Satz

„Ein Studienabschluss als Diplom-Ingenieur/in TH/TU der Fachrichtungen Architektur, Städtebau oder Raumplanung und der Abschluss der zweiten Staatsprüfung ist wünschenswert.“



ersatzlos gestrichen.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Im Ausschreibungstext der Internet-Anzeige für die vakante Stelle des Beigeordneten für die Bereiche „Planung, Städtebau und Infrastruktur“ wird der Satz

„Ein Studienabschluss als Diplom-Ingenieur/in TH/TU der Fachrichtungen Architektur, Städtebau oder Raumplanung und der Abschluss der zweiten Staatsprüfung ist wünschenswert.“



ersatzlos gestrichen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Ausschreibungstexte zur Kenntnis.

12. Anfragen
- keine Anfragen -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:30 Uhr von Bm´in Jörder beendet.



Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung

Ullrich Sierau Birgit Jörder
Bürgermeisterin




Ernst Prüsse Wolfgang Weber
Ratsmitglied Schriftführer