Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 18.09.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Lührs

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch, stellvertretender Vorsitzender
Rm Krause


Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tenbensel i. V. für sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Zielazny

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
Herr Rosen, Leiter 2/DEZ-BAGM
Frau Helm, 2/Dez-BEM
Frau Roßbach, 2/Dez-BAGM
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Lerche, StA 11
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Einführung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger und Bürgerinnen)

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 08.05.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1.a Präsentation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- mündlicher Bericht


3.1.1.b BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13338-14)

3.1.2 Personalbericht 2013
Gesundheitsbericht 2013
Frauenförderplan 2014 bis 2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12946-14)

3.1.3 Erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe - Überweisung aus der öff. Ratssitzung am 12.12.2013 (Drucksache Nr.: 10703-13-E5)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10803-13-E24)

3.1.4 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2015
Beantwortung der Nachfragen
(Drucksache Nr.: 12171-14-E1)

3.1.5 Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13208-14)

3.1.6 Rente mit 63 - Auswirkungen auf die Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13319-14)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13319-14-E1)

3.1.7 Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-14)

3.1.8 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab dem 15. Februar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13264-14)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
- mündlicher Bericht

3.2.2 Personal in der Betreuungsstelle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13561-14)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
- unbesetzt -

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Balzer (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird vom Ausschuss für Personal und Organisation einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Einführung von Ausschussmitgliedern (sachkundige Bürger und Bürgerinnen)


Herr Rm Schilff verpflichtet Herrn Wolfgang Gurowietz, Herrn Dr. Bernd Tenbensel und
Frau Petra Zielazny, die Aufgabe als sachkundiger Bürger bzw. sachkundige Bürgerin für den Ausschuss für Personal und Organisation nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 08.05.2014


Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 08.05.2014 wird vom Ausschuss für Personal und Organisation einstimmig bei mehreren Enthaltungen genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1.a
Präsentation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- mündlicher Bericht

Herr Rosen als Leiter der Stabsstelle 2/Dez-BAGM, des Betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements (BAGM), erläutert die Struktur der Stabsstelle und des dort organisatorisch angebundenen Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Frau Helm und Frau Roßbach stellen anhand einer Präsentation das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor, die als
Anlage 1 der Niederschrift angehängt ist, und gehen auf die Ziele, das Angebot des BEM und mögliche Hilfsmaßnahmen ein.

Herr StD/StK Stüdemann ergänzt, dass die Kolleginnen im Sinne des BEM die notwendigen Kontakte in die Stadtverwaltung hergestellt haben und dass die Hilfsangebote angenommen werden. Er verweist zudem auf die in Sachen BEM abgeschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen dem BAGM und dem Personal- und Organisationsamt.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke & Piraten) weist darauf hin, dass die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion bereits in der Sommerpause gestellt wurde und erst danach der Personalbericht (TOP 3.1.2 der Tagesordnung), in dem auch über das BEM berichtet wird, veröffentlicht wurde. Sie bittet um Auskunft, was es bedeutet, wenn Mitarbeiter als nicht kooperationsfähig bezeichnet werden, und wie die Kritik des Personalrats im „Einblick“ mit der Darstellung des BEM zusammenpasst.

Herr Rosen gibt an, dass es sich hier um Fälle handelt, in denen die Kollegen mit einer anderen Erwartungshaltung in das BEM gegangen seien, als es Ziel der Gesetzgebung ist. Das BEM habe ein eigenes Budget in Höhe von 30.000,-- €/Jahr für Maßnahmen. Bisher wurde erst eine Erhebung zur BEM durchgeführt, es bleibe abzuwarten, in welcher Höhe sich die Anzahl der Fälle einpendle. Erst dann könne ggf. an erforderlichen Stellen nachgebessert werden.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) ist der Meinung, dass die Akzeptanz des BEM-Verfahrens davon abhängt, wie Vertrauen geschaffen wird. Eine Hilfestellung für den Mitarbeiter und die Mitarbeiterin müsse im Vordergrund des BEM vor Personalmanagementgedanken stehen.

Herr Rosen berichtet auf die Fragen des Herrn Rm Sohn (SPD-Fraktion), dass wenn gewünscht, der Personalrat bei Gesprächen dabei ist. Einmal im Monat finde außerdem eine Koordinierungsteamsitzung statt, in dem bestimmte Fälle mit dem Personalrat, dem Vertrauensmann der Schwerbehinderten und dem Personal- und Organisationsamt besprochen werden, nachdem der/die Mitarbeiter/-in dem zugestimmt hat. Diese Sitzungen haben sich inzwischen bewährt.
Zur Thematik der Dokumentation stellt Herr Rosen fest, dass der Datenschutz zu beachten sei, beim BEM werden keine Personalakten geführt, die Dokumentation des BEM erfolgt bei den Kolleginnen, die das Verfahren durchführen. Das Personal- und Organisationsamt bekomme nur eine Mitteilung, ob ein BEM-Verfahren stattgefunden hat, die der Personalakte zugeführt wird. Alle weiteren Unterlagen verbleiben bei BEM.

Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) ist der Meinung, dass bei den BEM-Fällen genau hingeschaut werden müsse, woran es liegt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so lange krank sind. Er meint, der Fokus müsse besonders auf die Fälle gelegt werden, auf die unmittelbar Einfluss genommen werden kann. Es könne darauf hingewirkt werden, Krankheitsfälle zu verhindern, und es müsste seines Erachtens darauf geachtet werden, in welchen Bereichen es Häufungen von Langzeiterkrankungen gibt. Die Zahlen seien interessant, aber es sei wichtiger, was inhaltlich mit den Zahlen gemacht werde, ggf. ob die Verwaltung präventiv tätig wird.

Herr Rosen bestätigt, dass die Krankheitsart und die Ursache entscheidend sind. Sogenannte Primärprävention, d. h. etwas zu tun, bevor es zu spät ist, ist Teil der Arbeitsmedizin/-sicherheit und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Bei der Gesundheitsförderung wurden die Fehlzeiten betrachtet und daraufhin Projekte eingeleitet. Nicht immer ist eine Kausalität bei Krankheiten vorhanden. Herr Rosen gibt an, dass im Gesundheitsbericht Fehlzeiten nach bestimmten Krankheitsgruppen generiert werden. Eine Dienstvereinbarung zum BEM gibt es derzeitig noch nicht.

Herr StD/StK Stüdemann ergänzt, dass hinter dem BEM eine individuelle Unterstützungshilfe bzw.
-leistung und –begleitung stehe. Aus dem BEM konnten bereits Schlüsse gezogen werden. Es wurden auch bei der Häufungen von Fehlzeiten in einem Mitarbeiterkreis bereits Führungskräfte angesprochen, um ggf. ein Coachen des Verhaltens zu erreichen. Hier ist ein Analyseinstrumentarium anzuwenden, um Behauptungen und Beobachtungen zu objektivieren. Dies sei ein großes Thema für das Personalmanagement der Stadtverwaltung.

Auf die Frage der Frau Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), warum Post an städtische Mitarbeiter/innen nicht zugestellt werden kann, erklärt Frau Helm, dass Briefe des BEM an die Privatanschrift geschickt wurden, die evtl. nicht aktuell war.

Die Nachfrage des Herrn Rm Bohnhof (AfD-Fraktion), wie die Liste der BEM-Fälle abgearbeitet werde, wird durch Herrn StD/StK Stüdemann dahingehend beantwortet, dass zunächst Erst- und anschließend Folgegespräche geführt werden. Die Zahlen über die Gespräche wurden zwischenzeitlich aktualisiert, so dass sich die Anzahl nach der Pilotphase erhöht hat.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Präsentation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.1.b
BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13338-14)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme vor:

„… wir bitten in der Sitzung am 18.09.2014 um eine Berichterstattung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Unter anderem sollten folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie viele potentielle BEM-Fälle sind gelisted?
2. Wie viele Fälle sind seit der Einführung bearbeitet worden?
3. Wie wird das BEM evaluiert und nach welchen Kriterien?
4. Wie ist das BEM personell ausgestattet?“


Die Fragen wurden im Rahmen der Präsentation des BEM beantwortet.


zu TOP 3.1.2
Personalbericht 2013
Gesundheitsbericht 2013
Frauenförderplan 2014 bis 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12946-14)

Herr Müller präsentiert den Personalbericht, den Gesundheitsbericht und den Frauenförderplan, die Präsentation ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet die einführenden Bemerkungen zu den Themenbereichen erläuternd, allerdings vermisse sie die Schlussfolgerungen aus den Feststellungen. Sie befürwortet weiterhin die hohe Ausbildungsquote der Stadt. Frau Rm Stackelbeck bittet um Auskunft, wie viele der Auszubildenden aus Dortmund kommen. Zudem weist sie daraufhin, dass das Landesgleichstellungsgesetz seit 25 Jahren verlange, dass Frauen bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt in Führungspositionen eingestellt werden. Sie verstehe nicht, dass dies eine Planung des Frauenförderplans der Stadt Dortmund ab 2015 sei.

Herr StD/StK Stüdemann erläutert, dass ca. ein Drittel der Auszubildenden aus Dortmund komme. Er spricht sich dafür aus, den Anteil der aus Dortmund kommenden Auszubildenden und externen Besetzungen zu erhöhen, dies gelte für die Stadtverwaltung und die städtischen Unternehmen. Derzeitig werde darüber nachgedacht, welche Kriterien entwickelt werden können, um eine höhere Zugangsrate für junge Leute aus Dortmund mit Berufsausbildung bei der Stadt Dortmund und einer höheren Verweildauer in bestimmten Berufsfeldern zu erreichen.
Zudem erklärt Herr StD/StK Stüdemann, dass die Frauenführungsquote ihn nicht zufriedenstelle, in Traineeprogrammen zeige sich, dass Frauen häufig mehrere Qualifikationen haben. Die interkulturelle Öffnung und der Einsatz von Hauptschülern/-innen sind zusätzlich Themen, die angegangen werden.

Auf die Frage der Frau Rm Stackelbeck, was der Inhalt der Bewerbungstrainings und des Coachings sei, gibt Herr Müller an, dass es Großgruppenveranstaltungen für Bewerber/-innen gegeben habe, die potenziell Interesse an einer Einstellung bei der Stadtverwaltung Dortmund gezeigt haben, u. a. für Hauptschüler und –schülerinnen. Diese Veranstaltungen dienten dem Marketing. Zur Frauenförderung verweist er auf TOP 3.1.7 der Tagesordnung.

Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) stellt fest, dass Aufgabenkritik eine der wesentlichen Aufgaben im Ausschuss sein dürfte und sieht darin eine Verbindung zur demografischen Entwicklung innerhalb der Stadtverwaltung. Er bittet um eine differenzierte Darstellung der Bewerbungen nach Berufen und dem Wohnort, d. h. ihn interessiert, ob die Bewerber/-innen aus Dortmund oder von außerhalb kommen.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke & Piraten) appelliert daran, weiter die Krankheitsquote zu senken.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, für das laufende Bewerbungsjahr festzustellen, wo die Bewerber und Bewerberinnen für eine Ausbildungsstelle herkommen, und für 2012 und 2013 bei den für eine Ausbildung eingestellten Personen zusammenzustellen, wo diese herkommen. Hintergrund ist, dass qualifizierte Menschen an Dortmund gebunden werden sollen.

Frau Rm Stackelbeck findet es eher interessant festzustellen, wo das gesamte Personal herkomme.

Herr StD/StK Stüdemann sagt eine Aufstellung der aus Dortmund stammenden Auszubildenden entsprechend des Vorschlages des Herrn Rm Waßmann zu. Er macht darauf aufmerksam, dass es in bestimmten Berufen außerdem eine hohe Fluktuation gibt, was für die betriebliche Gesamtsituation und aus unternehmerischer Sicht nicht günstig sei. Die Reichweite der Bewerbungen kann bei einer Analyse der Wohnorte der Auszubildenden auch festgestellt werden. Perspektivisch müsse trotz Aufgabenreduktion der Ausbildungsanteil in wenigen Jahren erhöht werden.


Auf die Frage des Herrn Rm Suck, wie hoch die aktuellen Zahlen der überplanmäßig geführten Beschäftigten derzeitig ist, benennt Herr Müller die Anzahl der überplanmäßig Beschäftigten. Vor zwei Jahren handelte es sich um über 300 Personen, derzeitig sind es 118 Mitarbeiter/-innen. Bei der einen Hälfte geht es um Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vermindert leistungsfähig sind, und die andere Hälfte sind Personen, die nach und nach in Planstellen eingewiesen werden.

Herr StD/StK Stüdemann geht davon aus, dass es immer eine Anzahl von 100 bis 150 Personen, die überplanmäßig geführt werden, bei einer Größe der Stadtverwaltung Dortmund geben wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Berichte zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Frauenförderplan wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Personalbericht 2013 sowie den Gesundheitsbericht 2013 zur Kenntnis und beschließt die Fortführung des Frauenförderplanes für den Zeitraum 2014 bis 2017.


zu TOP 3.1.3
Erfolgsabhängige Vergütung von Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe - Überweisung aus der öff. Ratssitzung am 12.12.2013 (Drucksache Nr.: 10703-13-E5)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10803-13-E24)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10803-14-E24) vor:

„… unter Bezugnahme auf die Sitzung vom 08.05.2014 (TOP 3.1.2) rät die Verwaltung von der Einführung erfolgsabhängiger Vergütung bei Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe ausdrücklich ab. Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Eigenbetriebe sind nicht mit solchen von Eigengesellschaften, z. B. in der Form einer GmbH vergleichbar. Sie sind wie Leiter von Fachbereichen in die Organisation der Stadtverwaltung eingebunden und jeweils einem Wahlbeamten / einer Wahlbeamtin unterstellt.

Für eine Feinsteuerung der zu erzielenden Ergebnisse ist ein Anreiz über variable Entgeltkomponenten auch nicht geboten. Die Steuerung der Eigenbetriebe erfolgt nach den Regelungen der Eigenbetriebsverordnung, der Satzung des Eigenbetriebes und den Entscheidungen des jeweiligen Werkausschusses. Einen Bedarf zusätzlicher Steuerung über Prämien oder Bonuszahlungen vermag ich deshalb nicht zu erkennen.“


Auf die Nachfrage des Herrn sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert Herr StD/StK Stüdemann ergänzend zur Stellungnahme, dass es hier prinzipiell darum gehe, wie die Eigenbetriebe in der Stadtverwaltung gelenkt und geführt werden sollen. Es handelt sich in Dortmund um eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, die weit in die Stadtverwaltung eingebunden sind, von den Betriebsausschüssen gesteuert, gelenkt vom Rat der Stadt Dortmund und mitgelenkt werden durch die zuständigen Dezernenten/-innen. Es wäre nicht gut, wenn in dieser Kultur ein Verständnis wie bei den Eigengesellschaften außerhalb Dortmunds entstehen würde, wo jede/r Geschäftsführer/-in jedes Vierteljahr verhandelt, um das Gehalt zu erhöhen. Die Gehaltsentwicklungen der Eigengesellschaften sind relativ hoch. Es sei ein Fehlverständnis, wenn dies auch bei den Geschäftsführungsfunktionen in den Eigenbetrieben erfolgen würde. Bei Eigengesellschaften gebe es kein Regulativ mehr.
Die Eigenbetriebe werden gesteuert, es gebe außervertragliche Regelungen oder Zusatzregelungen, um im Gratifikationswege den einen oder die andere bei guter Arbeit günstiger zu stellen.
Herr StD/StK Stüdemann spricht sich dafür aus, bei dieser Kultur in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu bleiben. Es gebe dort eine Gleichstellung mit der Kernverwaltung bei der tariflichen oder Besoldungsentwicklung und bei der Betriebskostenentwicklung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10803-14-E24) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2015
Beantwortung der Nachfragen
(Drucksache Nr.: 12171-14-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.07.2014 (Drucksache Nr.: 12171-14-E1) vor:

„… ich bitte die beigefügte Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion für die Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 18.09.2014 vorzusehen.

In der APO-Sitzung am 08.05.2014 wurde die Vorlage zur Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Begleitend hierzu wurden folgende Fragen aufgeworfen, die seitens der Verwaltung beantwortet werden sollen:

A. Besteht ein Bedarf von 30 Nachwuchskräften jährlich im Jobcenter auch in der Zukunft?

Gemäß § 44 k SGB II überträgt der kommunale Träger und die Bundesagentur für Arbeit der gemeinsamen Einrichtung die entsprechenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaftung. Das Jobcenter hat für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen keine eigene Dienstherreneigenschaft und darf daher kein eigenes Personal beschäftigten.
Der aufzustellende Stellenplan wird durch die Trägerversammlung genehmigt.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlagen stellen in Dortmund die Träger entsprechend den Vereinbarungen zur Personalgestellung ein festgelegtes Kontingent an zu bewirtschaftenden Planstellen zur Verfügung. Das Kontingent beträgt bei der Stadt 43 % und bei der Bundesagentur für Arbeit 57 % an den zu bewirtschaftenden Stellen.

Unter Berücksichtigung der in der Vereinbarung zur Personalgestellung festgelegten Parameter ergibt sich ein von der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellendes Planstellenkontingent in 2015 von 389 Planstellen.

Darüber hinaus wurde -erstmalig für das Einstellungsjahr 2013- zwischen dem Jobcenter und der Stadt Dortmund im Rahmen der Personalgestellung ebenfalls eine Kooperationsvereinbarung über die Ausbildung von Nachwuchskräften für das JC abgeschlossen, die bedarfsgerecht eine Anzahl von bis zu 30 Auszubildenden (20 g.D. / 10 m.D.) jährlich für das JC zur Verfügung stellt.

Für die Stadt Dortmund und das Jobcenter Dortmund besteht ein wesentliches Interesse an gut ausgebildeten Nachwuchskräften. Bislang wurden neben dem Einsatz von selbst ausgebildetem Personal zusätzlich regelmäßig im Rahmen der Fluktuation für das Jobcenter Beschäftigte mit unterschiedlichsten Qualifikationen eingestellt. Zur Zeit ist die Zuweisung für das Jobcenter gemäß § 44 g SGB II bis zum 31.12.2015 befristet, so dass generell auch ein Einsatz dieser Beschäftigten ohne verwaltungstypische Ausbildung bei der Stadt erfolgen kann. Durch die Zuweisung von Nachwuchskräften nimmt die Stadt Dortmund unmittelbaren Einfluss auch auf die Ausbildungsinhalte und damit die generalistische Qualifikation von städtischen Beschäftigten. Eine gute Qualifikation im Rahmen der Ausbildung trägt zudem zur Zielerreichung auch im Interesse der Stadt Dortmund und der Arbeitsmarktstrategie 2015 bei.

Die Ausbildungszahlen ermittelt das Jobcenter aufgrund durchschnittlicher Fluktuationsprozentsätze, (Elternzeit-)Rückkehrer und Altersabgänge. Im Rahmen der Planungen für das Einstellungsjahr 2015 wurde seitens des Jobcenters ein Bedarf von rund 70 Beschäftigten festgestellt. Vor dem Hintergrund der Kooperationsvereinbarung und Bereitstellung von 43% Personal ergeben sich die Ausbildungszahlen. Diese werden für jedes Einstellungsjahr bedarfsgerecht ermittelt, insofern kann die Anzahl Schwankungen unterliegen. Darüber hinaus lässt sich feststellen, dass der aktuelle Personalkörper der Stadt unter den Zahlen der vereinbarten Stellenkontingente liegt und somit bislang nicht ausgeschöpft wird.

B. Demographischer Aufbau des JC sowie Entwicklung des städtischen Anteils mit Altersaufbau

Altersverteilung des städtischen Personals beim Jobcenter – April 2014
Altersklassen
Männer
Frauen
Gesamt
Prozent
04/2014
Prozent
12/2010
unter 35
48
89
137
33,0 %
42,1 %
35 bis unter 50
57
99
156
37,6 %
37,2 %
50 +
43
79
122
29,4 %
20,7 %
Summe
148
267
415
100,0 %
100,0 %

Vergleicht man die Entwicklungen von 2010 bis 2014 lässt sich eine signifikante Erhöhung der durchschnittlichen Altersstruktur von 38,4 Jahren zu 41,7 Jahren erkennen.

C. Wechsel Mitarbeiter/innen zwischen Jobcenter und Stadtverwaltung

Im Jahr 2013 wechselten intern absolut 15 Mitarbeiter/innen vom Jobcenter zur Stadtverwaltung Dortmund. Der Wechsel erfolgte zu den Fachbereichen 11, 32, 33, 37, 50, 51 und 57.

Ein interner Wechsel von der Stadt Dortmund zum Jobcenter erfolgte im Jahr 2013 bei 2 absoluten Beschäftigten aus den Fachbereichen 51 und 57.“

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation nehmen die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.07.2014 (Drucksache Nr.: 12171-14-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13208-14)
- Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13208-14-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13208-14-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur Sitzung folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 11.09.2014 (Drucksache Nr.: 13208-14-E1) vor:

„… die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu og. TOP um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen :

1. Inwieweit ist der Personalrat in den Vorgang eingebunden worden?
Welche Stellungnahmen hat der Personalrat abgegeben?
2. Wie hat die Verwaltung die Höhe der notwendigen Rückstellungen ermittelt?
Wurde als Berechnungsgrundlage die fiktive Zahl der anspruchsberechtigten Jahrgänge herangezogen oder die Anzahl der interessierten Beamtinnen und Beamten laut Abfrage?
3. Wie deckt sich die Bewertungsmethode der Stadt Dortmund mit § 36 Abs.4 GemHVO?
Läßt das Finanzministerium NRW auch andere Bewertungsmethoden zu?
4. Grundsätzlich ist Altersteilzeit ein gutes Instrument für einen geordneten Personalabbau.
Wie schätzt die Verwaltung die möglichen personalwirtschaftlichen Einspareffekt durch Altersteilzeit im Beamtenbereich ein?
Zu welcher Bewertung kommt die Verwaltung für solche Planstellen, bei denen die Aufgaben wegfallen könnten, wenn ein Beamter Altersteilzeit beansprucht und seine Stelle auf eigenem Wunsch frei macht?“


Hierzu legt die Verwaltung nachfolgende
Stellungnahme (Drucksache Nr.: 13208-14-E2) vom 17.09.2014 vor:

„… die Fragen der SPD-Ratsfraktion vom 11.09.2014 werden wie folgt beantwortet:

1. Inwieweit ist der Personalrat in den Vorgang eingebunden worden?
Welche Stellungnahmen hat der Personalrat abgegeben?

Der Personalrat wurde am 04.08.2014 bereits vorab mündlich über die beabsichtigte Vorlage informiert. Am 15.09.2014 wurde diese dem Personalrat zur Kenntnisnahme zugeleitet. Eine Stellungnahme liegt dem Personal- und Organisationsamt noch nicht vor.

2. Wie hat die Verwaltung die Höhe der notwendigen Rückstellungen ermittelt?
Wurde als Berechnungsgrundlage die fiktive Zahl der anspruchsberechtigten Jahrgänge herangezogen oder die Anzahl der interessierten Beamtinnen und Beamten laut Abfrage?

Die Rückstellung für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit wurde unter Verwendung der Methode des Deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) ermittelt. Dabei setzt sich die Rückstellung aus tatsächlichen Fällen (bereits abgeschlossene Verträge) sowie potentiellen Fällen, die noch einen Vertrag abschließen können, zusammen. Für die Beschäftigten der Stadt Dortmund wurde angenommen, dass 1 % der Personen einen Altersteilzeitvertrag abschließen, die die Möglichkeit dazu haben. Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund besteht derzeit keine Möglichkeit, ein Altersteilzeitverhältnis einzugehen. Daher wurde für diesen Personenkreis im Jahresabschluss 2013 keine Rückstellung für potentielle Fälle gebildet.

Für den Fall, dass bei der Stadt Dortmund Altersteilzeitverhältnisse für Beamtinnen und Beamte wieder ermöglicht werden, wurden die durch die Interessensabfrage ermittelten Zahlen an Interessenten pro Geburtsjahrgang zur Berechnung der Zuführungsaufwendungen herangezogen. Zusammen mit dem durchschnittlichen Aufstockungsbetrag sowie der Laufzeit der möglichen Altersteilzeitverhältnisse wurde die nötige Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung ermittelt.

3. Wie deckt sich die Bewertungsmethode der Stadt Dortmund mit § 36 Abs. 4 GemHVO?
Läßt das Finanzministerium NRW auch andere Bewertungsmethoden zu?

Nach Kommentarmeinungen zu § 36 Abs. 4 GemHVO NRW sind mehrere Methoden zur Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen zulässig, unter anderem die Methode des Deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Diese bei der Stadt Dortmund angewandte Methode, die Altersteilzeitrückstellungen zu ermitteln, wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner in 2006/2007 geprüft und zertifiziert. Die Gesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass diese Methode die zutreffende ist. Hierbei wurden auch die Ansichten der Gemeindeprüfungsanstalt und des Innenministeriums NRW berücksichtigt. Die Vorgehensweise zur Ermittlung des Rückstellungsbetrages für potentielle Fälle wurde hierbei ebenfalls überprüft und für geeignet befunden.

Zusätzlich hat das Rechnungsprüfungsamt eine Prüfung der Altersteilzeitrückstellung im Jahr 2007 vorgenommen, dabei jedoch hauptsächlich die Berechnung für die tatsächlichen Fälle betrachtet.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Belastungen für den städtischen Haushalt über den gesamten Zeitraum einer Altersteilzeitvereinbarung gesehen unabhängig von der Bewertungsmethode der Rückstellungen gleich bleiben. Lediglich die Verteilung der Lasten auf die betroffenen Haushaltsjahre wird durch die Bewertungsmethodik beeinflusst.

4. Grundsätzlich ist Altersteilzeit ein gutes Instrument für einen geordneten Personalabbau.
Wie schätzt die Verwaltung die möglichen personalwirtschaftlichen Einspareffekte durch Altersteilzeit im Beamtenbereich ein?
Zu welcher Bewertung kommt die Verwaltung für solche Planstellen, bei denen die Aufgaben wegfallen könnten, wenn ein Beamter Altersteilzeit beansprucht und seine Stelle auf eigenem Wunsch frei macht?

Altersteilzeit als Mittel zur Stelleneinsparung einzusetzen ist nur dann möglich, wenn auch die Aufgaben wegfallen oder diese oft verbunden mit einer Hebung der Arbeitsleistung auf andere Mitarbeiter/-innen umverteilt werden können. Die bisherigen Altersteilzeitfälle haben in der überwiegenden Mehrheit gezeigt, dass die Planstelle nicht eingespart wird, sondern wiederbesetzt werden muss. Planstellen, die aufgrund einer analytischen Personalbemessung für eine Aufgabenerledigung benötigt werden, wie z. B. bei den Bürgerdiensten oder der Sozialhilfesachbearbeitung, können grundsätzlich nicht eingespart werden. Insofern wäre der Zugang zum Angebot der Altersteilzeit je nach Aufgabe deutlich eingeschränkt. Die Forderung nach einer Stelleneinsparung für den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung wäre auch wenig wertschätzend, da dies implementiert, dass die bisher von den
Mitarbeiter/-innen wahrgenommenen Aufgaben zukünftig verzichtbar sind.
Die Aufgaben der Fachbereiche wurden sukzessive seit 2012 aufgabenkritisch betrachtet und Planstellen entsprechend eingespart. Daneben werden auch mit anderen organisatorischen Maßnahmen jährlich Stellen zur Einsparung vorgeschlagen. Insofern werden regelmäßig unabhängig vom Thema Altersteilzeit Stellen eingespart.
Gleichwohl sind in den letzten Jahren im Saldo aufgrund von neuen Aufgaben oder Fallzahlensteigerungen die Einsparergebnisse durch Neuschaffungen von Stellen nahezu aufgezehrt worden. Eine Einsparung von irgendwelchen mit dem Aufgabengebiet nicht verbundenen vakanten Planstellen wäre ein bloßer Mitnahmeeffekt, der nicht wirtschaftlich sein kann.“



Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht ihr persönliches Bedauern für jeden einzelnen betroffenen Beamten und jede Beamtin aus, aber aufgrund des Kostenaufwandes könne ihre Fraktion nur der Vorlage folgen.

Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) interessiert sich für die Haltung des Personalrates zu diesem Thema.

Frau Rm Dr. Tautorat gibt für die Fraktion Die Linke & Piraten an, dass sie der Vorlage nicht folgen werde.

Herr Grehl erklärt, dass der Personalrat zu dieser Vorlage noch eine Stellungnahme abgeben werde. Dieser sei von der Maßnahme nicht begeistert. Erstmalig mache die Stadt Dortmund davon Gebrauch, gesetzliche Regelungen
nicht anzuwenden. Um dem Ratsbeschluss zu folgen und dauerhaft Personalkosten einzusparen, könne das Instrument der Altersteilzeit unterstützend wirken. Es müsse nicht die Stelle eingespart werden, die frei gemacht wird. Im Zuge des Personalabbaus werde die eine oder andere Stelle eingespart werden können. Der Personalrat würde sich wünschen, dass die Stadtverwaltung die gesetzlichen Regelungen ausschöpft. Ob die, die Interesse an Altersteilzeit haben, tatsächlich diese in Anspruch nehmen würden, ist nicht klar, da Altersteilzeit Einkommenseinschnitte mit sich bringen würde und jede/r Mitarbeiter/in für sich entscheiden müsste, ob ein Antrag gestellt wird. Zudem sind Mitarbeiter/-innen, die seit Jahrzehnten bei der Stadtverwaltung Dortmund gearbeitet haben und die oftmals in der Altersteilzeit eine Möglichkeit sehen, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen, gesundheitlich angeschlagen.

Herr Rm Tölch wünscht sich für die SPD-Fraktion, dass das Instrument der Altersteilzeit genutzt wird. Wenn den Beschäftigten ein Angebot unterbreitet werden kann, sei dies sehr positiv. Leider kann die Altersteilzeit in vielen Bereichen schon nicht mehr angewandt werden. Auch auf Landesebene gebe es z. B. keine tarifrechtliche Regelung mehr. Die Behörde bzw. der Arbeitgeber kann zu jeder Zeit beschließen, von diesem Instrument keinen Gebrauch zu machen. Dass die Stadtverwaltung Dortmund in den letzten Jahren das Angebot gemacht hat, ist für die Betroffenen schön, aber es gebe keine rechtliche Verpflichtung, die Altersteilzeit anzubieten. Die in der Vorlage dargestellten Kosten haben nachdenklich gemacht. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt müsse auch auf diese Beträge geachtet werden. Die Frage, wie die Altersteilzeit auch zur Personalkosteneinsparung genutzt werden kann, und die Möglichkeit der mittelbaren Stelleneinsparung wurden diskutiert, aber die SPD-Fraktion werde der Empfehlung folgen.
Herr Rm Tölch bittet darum, zur Ratssitzung am 02.10.2014 vor Beschlussfassung der Vorlage den Rat darüber zu informieren, wie der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund über die Vorlage entschieden hat.

Für Herrn Rm Waßmann (CDU-Fraktion) stellt sich die Frage, was sich die Stadt Dortmund leisten kann. Er sieht auch die Beamteninteressen, aber die Option auf Altersteilzeit sei nicht umsetzbar. Mit Bedauern empfiehlt seine Fraktion die Vorlage.

Herr StD/StK Stüdemann stellt fest, dass sich niemand die Nichtanwendung der Altersteilzeitregelung wünsche. Eine Effizienzsteigerung durch die Regelung ist fraglich, Steuerungseffekte habe es so gut wie gar nicht gegeben. Jeder Fachbereich reklamiert für sich eine Wiederbesetzung frei werdender Planstellen.
Mit Blick auf den städtischen Haushalt erklärt er, dass es inzwischen viele Mehrbelastungen aus dem Sozialbereich gebe, was vorher nicht absehbar war.
Herr StD/StK Stüdemann würde gerne die Altersteilzeitregelung umsetzen, aber er sehe keine Chance, diese zu realisieren.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke & Piraten) bezeichnet die Argumente des Personalrates als stichhaltig und findet die Rechnung, die aufgemacht wurde, sehr schlicht. Sie ist der Meinung, dass Effekte gegengerechnet werden müssten und die dargestellte Maßnahme auf Kosten des Personals gehe. Ihre Fraktion könne dies nicht mittragen. Frau Rm Dr. Tautorat geht davon aus, dass es bei Nichtwendung der Altersteilzeit einen höheren Mehraufwand gibt, z. B. durch eine höhere Krankheitsquote. Auch dies müsste gegengerechnet werden.

Herr StD/StK Stüdemann macht deutlich, dass bei einer praktizierten Altersteilzeitregelung im Rahmen der wahrscheinlichen oder tatsächlich erwartbaren Anmeldungen Rückstellungen zu bilden sind. Ob die Mitarbeiter/-innen die Altersteilzeit dann wirklich in Anspruch nehmen, sei eine andere Sache. Ggf. sind die Rückstellungen später wieder aufzulösen.
Herr StD/StK Stüdemann verwahrt sich dagegen, dass die Stadt auf Kosten des Personals gespart habe. Durch den Arbeitsdruck zusätzlicher Aufgaben gebe es hohe Belastungen für das Personal, aber es wurde nicht auf Kosten des Personals rationalisiert.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Möglichkeit der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastung des städtischen Haushalts bei der Stadt Dortmund nicht angeboten wird.



zu TOP 3.1.6
Rente mit 63 - Auswirkungen auf die Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13319-14)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13319-14-E1)



Folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Line & Piraten vom 19.08.2014 (Drucksache Nr.: 13319-14) liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation vor:

„…. wir bitten um eine Berichterstattung zu den Auswirkungen der Einführung der Rente mit 63 auf die Stadtverwaltung Dortmund. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie groß ist die Zahl der städtischen MitarbeiterInnen die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten?
2. Von wie vielen dieser MitarbeiterInnen ist bekannt, dass sie die Option des früheren Renteneintritts wählen wollen?
3. Welches Konzept wird von Seiten der Stadt verfolgt um ein mögliches entstehendes Personaldefizit auszugleichen?“

Der Ausschuss hat nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.08.2014 (Drucksache Nr.: 13319-14-E1) erhalten:

„… zu dem vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Wie groß ist die Zahl der städt. MitarbeiterInnen die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen könnten?

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die antragsberechtigt sind, kann nur im Wege der Schätzung ermittelt werden, da der rentenrechtliche Lebensweg hier maschinell nicht hinterlegt ist. Auf der Basis der Altersgruppen und der Berufszweige, die nur in Betracht kommen, ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr bis zu 35 Personen einen entsprechenden Rentenantrag stellen werden. Im gesamten Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2014 ist mit schätzungsweise 100 Anträgen zu rechnen.

Frage 2: Von wie vielen dieser MitarbeiterInnen ist bekannt, dass sie die Option des früheren Renteneintritts wählen wollen?

Bis zum 18.08.2014 sind 12 Anträge gestellt worden.

Frage 3: Welches Konzept wird von Seiten der Stadt verfolgt um ein mögliches entstehendes Personaldefizit auszugleichen?

Die Entscheidung über ggf. erforderliche Nachbesetzungen erfolgt wegen der Verteilung auf unterschiedliche Berufsgruppen und Fachbereiche im Einzelfall.“


Herr Rm Schilff macht darauf aufmerksam, dass der letzte Satz zur Frage 1 wie folgt heißen muss: „… Im gesamten Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2018 ist mit schätzungsweise 100 Anträgen zu rechnen.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.08.2014 (Drucksache Nr.: 13319-14-E1) zur Kenntnis unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderung des Finanzplanungszeitraumes von 2014 bis 2018.


zu TOP 3.1.7
Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13245-14)

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht an, dass laut Vorlage die Männer im gehobenen Dienst immer noch überrepräsentiert seien. Zudem sei das Berufswahlverhalten bei der Stadtverwaltung sehr geschlechterstereotyp. Dagegen müsse man vorgehen. In den Bericht sei ihres Erachtens aufzunehmen, was alles für Frauen zur Übernahme von Führungspositionen gemacht werde.

Herr Müller verweist auf die Anlage 1, in der die Beförderungen des höheren Dienstes dargestellt werden. Dort überwiegt erstmalig die Anzahl der Frauen gegenüber den Beförderungen der Männer. Die Anlage 2 über die TVöD-Beschäftigten im höheren Dienst zeigt auch mehr Höhergruppierungen bei den Frauen als bei den Männern. Derzeitig sind 54 % der Beschäftigten im höheren Dienst männlich.


Beschluss
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht über die Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.8
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab dem 15. Februar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13264-14)
- Schreiben des Herrn OB Sierau vom 16.09.2014 (Drucksache Nr.: 13264-14-E1)



Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation haben folgendes Schreiben des Herrn OB Sierau vom 16.09.2014 erhalten:

„… anliegend übersende ich Ihnen in obiger Angelegenheit das Schreiben von Stadträtin
Waltraud Bonekamp vom 02.09.2014 mit der Bitte um Kenntnisnahme:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,


in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 18.08.2014 haben Sie eine Neuverteilung der Dezernate ab dem 15.02.2015 vorgeschlagen (DS-Nr.: 13264-14). Diesen Vorschlag wollen Sie in die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 02.10.2014 einbringen.

In dem Vorschlag wird mein derzeitiges Aufgabengebiet ‚Schule, Jugend und Familie’ dem Dezernat 5 zugeordnet.

Wie bereits in der Niederschrift zur Sitzung des Verwaltungsvorstandes vom 18.08.2044 dokumentiert, stimme ich dem Vorschlag zur Neuverteilung der Dezernate nicht zu und stelle mich zur Wiederwahl zur Verfügung.

Ich bitte Sie, den Rat hiervon vor Beschluss der Vorlage in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Waltraud Bonekamp“.


Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) und Herr Rm Suck (CDU-Fraktion) melden für ihre jeweilige Fraktion Beratungsbedarf an und bitten darum, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage „Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab dem 15. Februar 2015“ (Drucksache Nr.: 13264-14) an den Rat der Stadt durchlaufen.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche


zu TOP 3.2.1
Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -

Herr StD Stüdemann berichtet, dass geplant sei, die Verkehrsüberwachung stärker auf den fließenden Verkehr zu konzentrieren. Im fließenden Verkehr seien mehr Delikte zu erkennen, wie das Rasen und das Überfahren roter Ampeln. Der ruhende Verkehr soll sekundär mit Personal besetzt werden Außerdem wird eine Umrüstung von der analogen zur digitalen Fotografie erfolgen, da die Filme nicht mehr entwickelt werden können. Dadurch kann der Bearbeitungsaufwand im Verwaltungsbereich reduziert und mehr Personen können operativ eingesetzt werden. Zur Zeit ist nur noch eine Stelle vakant. Schwerpunktmäßig sollen eher die Dauerdelikte geahndet werden. Zudem sollen mehrere Ampeln digital ausgerüstet werden.
Zur Umrüstung der Technik werde es eine Verwaltungsvorlage geben.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) erinnert an die Diskussion im Zusammenhang mit der Vorlage „Aufgabenkritik im Ordnungsamt“, die am 26.11.2013 im Ausschuss behandelt wurde. Die Sättigungskurve für die Verkehrsüberwachung soll anzeigen, ob es einen Punkt gibt, an dem die Personalkosten höher sind als der Betrag, den die Mitarbeiter/-innen einbringen. Frau Jägers wollte diesen Punkt darstellen lassen.

Herr StD/StK Stüdemann weist darauf hin, dass nach der Umrüstung auf digitale Fotos und Reduzierung des technischen Bearbeitungsaufwandes ein positives Deckungsergebnis erreichbar ist. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann nicht bestätigt werden, dass das Personal sich trägt. Mit dem Protokoll wird eine Grafik beigefügt (siehe
Anlage 3), die den nicht erzielten Deckungsbeitrag der alten Verfahrensweise neben dem Deckungsbeitrag der aktuellen Verfahrensweise zeigt.

Herr Rm Waßmann bittet um das Errechnen und die Darstellung der Sättigungskurve in der nächsten Sitzung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die mündlichen Informationen des Herrn StD/StK Stüdemann zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.2
Personal in der Betreuungsstelle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13561-14)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13561-14-E1)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13561-14-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2014 (Drucksache Nr.: 13561-14-E1) mit folgendem Wortlaut vor:

„… Bündnis 90 / Die GRÜNEN bitten um einen aktuellen Sachstand zu der im Rat am 15.05.2014 (Drucksache NR.: 12362-14) beschlossenen Stellenbesetzung in der Betreuungsstelle des Gesundheitsamts.

Begründung:
Laut Medienberichten hat die personelle Unterbesetzung der Betreuungsstelle im Gesundheitsamt zu Verzögerungen bei den Fallbearbeitungen von mehreren Monaten geführt. Gleichzeitig ist ein ständiger Anstieg der Betreuungszahlen zu verzeichnen. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der vorliegenden Dienstaufsichtsbeschwerde muss die Besetzung der genehmigten Stellen zeitnah umgesetzt werden.“


Zur Sitzung haben die Ausschussmitglieder folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.09.2014 (Drucksache Nr.: 13561-14-E2) vorgelegt bekommen:

„das Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde vom 01.07.2014 führt zu einem erheblichen Mehraufwand in der Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes.

Im Rahmen der Personalbemessung durch 11/1 wurde ein Personal-Mehrbedarf von rund 4 Stellen Sozialarbeit und 1,5 Stellen in der Verwaltung festgestellt.

Der berechnete Personalbedarf führt zu einer Ausweitung des Stellenplanes. Am 15.05.2014 hat der Rat der Stadt Dortmund die Einrichtung der Sozialarbeiter-Stellen und der Stellen für den Bereich Verwaltung in der Betreuungsstelle beschlossen.

Die Stellenausschreibungen erfolgten seit dem 16.06.2014. Im Rahmen einer Hospitation ist bereits eine Stelle ab 15.09.14 in der Betreuungsstelle besetzt.

Für die noch vakanten drei Sozialarbeiter-Stellen findet derzeit das Auswahlverfahren statt. Die Besetzung der Stellen erfolgt zeitnah nach Abschluss der Auswahlgespräche.

Im Verwaltungsbereich ist eine Stelle seit dem 01.09.2014 besetzt. Die verbleibende 0,5 Planstellen soll nach ergebnislosem Ausschreibungsverfahren aus dem „Vermittlungspool“ (Urlaubsrückkehrer/innen o.ä.) besetzt werden.

Die Situation der Betreuungsstelle wird durch die Hospitation ab 15.09.14 und die zeitnahe Umsetzung der Stellenbewerber aus dem Auswahlverfahren im Bereich Sozialarbeit sowie weiterhin durch die bereits erfolgte Stellenbesetzung im Bereich Verwaltung deutlich verbessert.“


Herr Rm Schilff (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Zahl der Tischvorlagen zur heutigen Sitzung sehr hoch sei und dies die Arbeit als Ratsmitglied erschwere. Er bittet darum, die Anzahl wieder zu vermindern.

Für Herrn sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) steht hinter dem Thema des Personals in der Betreuungsstelle die Frage, wann es die neuen Stellen besetzt sein werden. Zudem bittet er um eine Erklärung, warum die in der Presse genannten Fallzahlen deutlich höher lagen als die von der Verwaltung genannten und welche Bearbeitungsdauer akzeptabel ist.

Herr Lerche gibt zum Stand der Besetzungsverfahren Auskunft. Von den vier Sozialarbeiterstellen ist eine Stelle insofern besetzt, als dass eine Mitarbeiterin zur Hospitation dort war und nun dorthin umgesetzt wird. Für die drei offenen Stellen läuft derzeitig eine interne Ausschreibung, es gibt sechs Bewerbungen und in der nächsten Woche werden Auswahlverfahren durchgeführt, um eine zeitnahe Besetzung realisieren zu können. Für eine halbe Stelle in der Verwaltung wird nach einer Rückkehrerin oder einem Rückkehrer aus der Beurlaubung geschaut, die/der in Teilzeit arbeiten möchte. Bei den Stellenbesetzungsverfahren handelt es sich bei allen um interne Verfahren.

Zur Frage des Herrn sB Gurowietz nach der Bemessung des zusätzlichen Personalbedarfs und der Zielgröße erklärt Herr Müller, dass die Personalbemessung zusammen mit dem Gesundheitsamt durchgeführt wurde. Die Informationen über Fallzahlen und Bearbeitungsdauer werden nachgeliefert.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.09.2014 zur Kenntnis.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
- unbesetzt -

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung wird um 17.20 Uhr durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schillf, geschlossen.






S c h i l f f
B a l z e r
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

Anlage 1: zu 3.1.1 a) (See attached file: BEM Vortrag-APO 18.09.2014.pdf)

Anlage 2: zu 3.1.2 (See attached file: Präsentation Personalbericht 2013 im APO.pdf)

Anlage 3: zu 3.2.1 (See attached file: doc00107120141008112027.pdf)