Niederschrift

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 25.05.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:25 Uhr

Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen), stv. Vorsitzende
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)i. V. für Herrn RM Hengstenberg, Vorsitzender
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Frau RM Bitter (CDU)i. V. für Herrn RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Zuch (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Giese (SPD) i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD) i. V. für Herrn RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr RM Carl (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Frau Schmidt - Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr Knoche – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Schließler - 69/AL
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
Herrr Jung – Dortmunder Stadtwerke AG - zu TOP 8.1
Frau Rummeld – Dortm. Stadtwerke AG - zu TOP 8.1

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 25.05.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.04.2005

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.04.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bau der Hochwasserrückhaltebecken in Dortmund-Ellinghausen und Dortmund-Mengede/ Castrop-Rauxel-Ickern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01525-05)
Anlage: Broschüre "Generationenprojekt Emscher-Umgestaltung" der
Emschergenossenschaft

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 01525-05-E2)

Die Vorlage und der Antrag des Herrn RM Münch wurden in der Sitzung des AUSW am 06.04.2005 vertagt.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01826-05)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01912-05)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01937-05)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01590-05)

Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung am 20.04.2005 (Drucksache Nr.: 01590-05)

Die Vorlage und der Auszug lagen zur AUSW-Sitzung am 27.04.2005 vor und wurden vertagt.

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01609-05)

Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung am 14.04.2005
(Drucksache Nr.: 01609-05)

Die Vorlage und der Auszug wurden zur Sitzung des AUSW am 27.04.2005 versandt und vertagt.


3.6 Stadterneuerung Brückstraßenviertel:
Spielpunkt "Platz am Apfelbrunnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01928-05)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

5.1 Geschäftsbericht 2005 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01662-05)
Anlage: Geschäftsbericht "Wohnen 2005"

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Fahrzeugbeschaffung Ost-West-Strecke
- Vorstellung Fahrzeugkonzeption
- Behindertengerechtigkeit
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 02256-05)

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen

13.1 Maßnahmen gegen Reiter und Mopedfahrer im Rombergpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02188-05)




13.2 Maßnahmen gegen den motorisierten Verkehr im Naturschutzgebiet Siesack
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02189-05)

Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 02189-05-E1)

Folgende Unterlagen sind zur Information beigefügt:

a) Feinstaubbelastung an der Brackeler Straße
Zwischennachricht des Herrn StR Steitz
(Drucksache Nr.: 01929-05-E4)

b) Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
(Drucksache Nr.: 00317-04-E2)
hier: Ergebnis des Prüfauftrages an die Verwaltung bezüglich des Parkplatzes zu TOP 7.1 der Sitzung des AUSW am 08.12.2004

c) Sachstandsbericht zum Planungs- und Finanzierungshorizont von Straßenbaumaßnahmen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01930-05-E4)

Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 6 - TOP 9) und des
Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.



Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Hedtke benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Frau Reuter weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Frau RM Reuter begrüßt Herrn sE Tigges als Vertreter des Ausländerbeirates und Herrn sE Schröder als Vertreter des Seniorenbeirates als beratende Mitglieder im AUSW.

Anschließend begründet Herr RM Münch mündlich seinen Dringlichkeitsantrag „EDG macht Kreuzkröten-Population auf der Halde Derne/Deponie Nordost platt – Ausgleichsmaßnahmen dringend erforderlich“ (Drucksache-Nr. 02391-05)“, der folgenden Inhalt hat:
„Der AUSW beauftragt die Verwaltung sofortige Maßnahmen zum Schutz der Kreuzkröten auf der Halde Derne / Deponie Nordost zu ergreifen.“ Die Laichperiode beginne in Kürze, so dass laut Herrn RM Münch Dringlichkeit gegeben sei.

Herr RM Harnisch macht deutlich, dass für ihn keine Dringlichkeit erkennbar sei, da die Bereiche bereits planfestgestellt seien. Er geht davon aus, dass die Verwaltung bereits eingegriffen hätte, wenn Maßnahmen erforderlich wären.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des Herrn RM Münch auf Erweiterung der Tagesordnung einstimmig ab.

Herr StR Sierau zieht die Vorlage unter TOP 3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord, hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich (Drucksache Nr.: 01590-05) mit dem Hinweis zurück, dass derzeitig für die Planung keine Mehrheit zu finden sei. Da die Vermarktung ab 2008 erfolgen soll, wird die Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden.

Außerdem schlägt Frau RM Reuter vor, aufgrund der Entscheidung, die Dezernate abwechselnd in der Reihenfolge nach vorne zu ziehen, die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 6 - TOP 9) und des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) vor TOP 3 zu behandeln.

Dies führt dazu, dass im Anschluss an TOP 2.1 TOP 8.1 Fahrzeugbeschaffung Ost-West-Strecke, - Vorstellung Fahrzeugkonzeption, - Behindertengerechtigkeit (Drucksache Nr.: 02256-05)“ vorgezogen wird.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.04.2005

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.04.2005.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.04.2005

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.04.2005 wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bau der Hochwasserrückhaltebecken in Dortmund-Ellinghausen und Dortmund-Mengede / Castrop-Rauxel-Ickern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01525-05)
- Antrag des Herrn RM Münch vom 04.04.2005 (Drucksache-Nr. 01525-05-E2)
- gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2005 (Drucksache-Nr. 01525-05-E3) (wurde nachgereicht)

Frau RM Reuter weist auf ein Schreiben der Emschergenossenschaft vom 20.05.2005 hin, mit dem Herr Dr. Stemplewski als Vorstandsvorsitzender mitteilt, dass sich seit der Sitzung am 06.04.2005, in der das Thema erstmalig im AUSW behandelt wurde, kein neuer Sachstand zum Bodenmanagement für die geplanten Hochwasserrückhaltebecken ergeben habe.
Sobald sich definitive Lösungswege abzeichnen, ist die Emschergenossenschaft gerne bereit, über den neuesten Sachstand zu informieren.

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2005 (Drucksache-Nr. 01525-05-E3) und bringt gleichzeitig seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Emschergenossenschaft vor einem Jahr im Rahmen der Diskussion zum Flächennutzungsplan einen Vorschlag zum Verbleib des Bodenaushubs machen konnte und jetzt keine Idee hat, wohin der Bodenaushub gebracht werden kann. Die Hochwasserrückhaltebecken werden aber auf jeden Fall für erforderlich gehalten.

Frau RM Kröger-Brenner fordert, dass der Bodenaushub nicht ausschließlich über die Straße, sondern auch per Bahn und ggf. auch über den Wasserweg abtransportiert wird. Ein zusätzlicher Autobahnanschluss sollte vermieden werden.

Herr RM Münch geht davon aus, dass die Emschergenossenschaft im Planfeststellungsverfahren zum Bodenmanagement Aussagen treffen wird.

Herr RM Mause folgt den Ausführungen des Herrn RM Harnisch und erläutert, dass der Bodenaushub nach Angaben der Emschergenossenschaft 3.000 Güterzüge zu je 50 Waggons füllen würde. Über eine alte Eisenbahntrasse und über den Kanal hält er die Transportwege per Bahn und über das Wasser für möglich. Im Mengeder Raum können seines Erachtens keine größeren Mengen des Bodenaushubs untergebracht werden. Dem Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen kann die CDU-Fraktion folgen.

Frau RM Kröger-Brenner geht davon aus, dass sowohl die Emschergenossenschaft als auch das Umweltamt darauf achten werden, dass bei den Drosselbauwerken ökologische Durchlässigkeit gegeben ist, so dass der Antrag des Herrn RM Münch nicht beschlossen werden müsse.

Herr Dr. Mackenbach erklärt, dass die Emschergenossenschaft Mitte 2005 die Pläne im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung in Arnsberg einreichen wolle. Die Durchlässigkeit der Drosselbauwerke sei gewährleistet, die Bauwerke werden nur im Hochwasserfall geschlossen werden.
Aufgrund des Antrages des Herrn RM Münch vom 04.04.2005 empfiehlt Herr Dr. Mackenbach Herrn RM Münch Gespräche mit den anerkannten Naturschutzverbänden, die im Rahmen des Verfahrens beteiligt werden. Die Naturschutzverbände haben eine besondere Klagebefugnis. Aber auch als Bürger könne Herr RM Münch im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgeben.
Die Stadt Dormund werde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Verfahren noch einmal beteiligt. Der AUSW erhält als Fachausschuss vorab noch einmal die Unterlagen.

Der Ausschuss lehnt bei Enthaltung der Stimme der DVU folgenden Antrag des Herrn RM Münch vom 04.04.2005 (Drucksache-Nr. 01525-05-E2) einstimmig ab:
“Der AUSW beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes bei der Planung, Gestaltung und Pflege der Hochwasserrückhaltebecken zu berücksichtigen.“

Auch der mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch, die in fett dargestellte Ergänzung des Punktes 1 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2005 (Drucksache-Nr. 01525-05-E3) zu beschließen, wird einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU abgelehnt:
“1. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Emschergenossenschaft nachhaltig mit dem Ziel zu verhandeln, dass für das Drosselbauwerk in Ellinghausen eine Qualifizierung in Bezug auf die architektonische Gestalt und die ökologische Durchlässigkeit durchgeführt wird.“.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2005 (Drucksache-Nr. 01525-05-E3):

„1. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Emschergenossenschaft nachhaltig mit dem Ziel zu verhandeln, dass für das Drosselbauwerk in Ellinghausen eine Qualifizierung in Bezug auf die architektonische Gestalt durchgeführt wird. Sofern sich das Drosselbauwerk des HRB Mengede ebenfalls auf Dortmunder Stadtgebiet befindet, ist analog vorzugehen.
2. Die Emschergenossenschaft wird gebeten darzulegen, auf welchen Verkehrsverbindungen der Abtransport des Bodenaushubes erfolgt. Im Weiteren ist der Ausschuss daran interessiert zu erfahren, wie lange diese Verkehrsverbindungen für den Abtransport in Anspruch genommen werden.“

Unter Berücksichtigung dieses Antrages nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Sachstandsbericht der Verwaltung zum geplanten Bau der Hochwasserrückhaltebecken in Dortmund-Ellinghausen und –Mengede zur Kenntnis.

Die Tagesordnungspunkte 6 – 11 werden vorgezogen.

6. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt –

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- unbesetzt –

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Fahrzeugbeschaffung Ost-West-Strecke
- Vorstellung Fahrzeugkonzeption
- Behindertengerechtigkeit
(Drucksache Nr.: 02256-05)

Herr Jung und Frau Rummeld stellen die geplanten Maßnahmen zum behindertengerechten Ausbau der Ost-West-Strecke dar.
Der Inhalt des mündlichen Berichts ist der Anlage 1 zur Niederschrift zu entnehmen.
Nach Angaben der Frau Rummeld können die Kosten für eine nachgerüstete, behindertengerechte Haltestelle bei 18.000,-- € für zwei Podeste à 9.000,-- € liegen, z. B. bei der Haltestelle Dollersweg. Am Beispiel der Haltestelle Brackel Verwaltungsstelle zeigt sich, dass sich die Kosten auch auf 1,5 Mio. € pro Haltestelle belaufen können. Die Lösungen müssen für die einzelnen Haltestellen erarbeitet werden.
Mit der Stadt Dortmund ist zunächst zu besprechen, wie die zeitliche Abfolge und das Finanzierungskonzept aussehen können.

Herr Jung erklärt zum Sachstand, dass ein immenser Geldaufwand für die behindertengerechte Ausstattung erforderlich ist. Die Ausschreibung für den geplanten Kauf der 47 Straßenbahnen wird in Kürze veröffentlicht, für den Herbst 2007 ist die Lieferung vorgesehen. In der Zwischenzeit wird die konzeptionelle Arbeit mit der Stadt Dortmund fortgeführt, u. a. zur Ausgestaltung der einzelnen Haltestellen, und die Details für den Umbau der kurzfristig umrüstbaren Haltestellen werden abgestimmt werden. Bei den Haltestellen, deren Umbau teurer sein wird, sind in der Regel auch technisch konzeptionelle Fragen zusätzlich zu den Finanzierungsfragen zu klären.

Herr RM Follert hält die Konsensfindung für den richtigen Weg, um hinsichtlich der Kosten und des Umbaus der Haltestellen, Lösungen zu finden. Bereits die Umrüstung von zwei Drittel der Haltestellen zu behindertengerechten Haltestellen ist eine erhebliche Verbesserung zum bisherigen Zustand.

Herr Jung bestätigt, dass die Straßenbahnen, die nun beschafft werden sollen, auch viel leiser sind.

Herr RM Carl sieht es als positiv an, die Haltestellen behindertengerecht umzurüsten.

Herr sE Schröder hält den Borsigplatz für wichtig, dort müssen aber für ältere und behinderte Menschen Zustiegsmöglichkeiten geschaffen werden. Zwischen den einzelnen für einen Zustieg dieser Menschen ausgerüstete Haltestellen dürfen keine zu großen Stecken liegen.

Frau Rummeld erklärt, dass hier gemeinsam eine Lösung gesucht werden muss.

Herr Jung erläutert auf verschiedene Fragen hin, dass die Dortmunder Stadtwerke Zahlen liefern kann, an welcher Haltestelle mit welcher Anzahl Fahrgäste zu rechnen sei, so dass eine Wertung dahingehend möglich ist, welche Haltestellen als erstes umzubauen sind. Zum Teil hat der Umbau der Haltestellen mit erheblichen Eingriffen in das städtebauliche Bild zu tun. Hier ist die Stadtverwaltung gefragt, genau wie die Finanzierung zusammen mit Stadt und Land zu klären ist, ggf. auch mit dem Landschaftsverband.
Bei einem Spalt von 5 cm, der zu überwinden ist, ist es vom Rollstuhl abhängig, ob eine Rampe an der Straßenbahn ausgeklappt werden muss. Durch Markierungen an den Haltestellen wird den Behinderten signalisiert werden, wo der Einstieg möglich ist.
Zum Beispiel Asseln gibt Herr Jung den Hinweis, dass hier nicht nur leisere Bahnen eingesetzt werden, sondern es werden z. B. auch die Kenntnisse zum Unterbau der Straßenoberfläche genutzt werden.
Bei der Innenraumgestaltung der Straßenbahnen führen mehr Sitzplätze zur Verringerung der Kapazität des Wagens, andererseits muss die Durchlässigkeit innerhalb des Fahrzeuges gegeben sein, so dass jeweils zu entscheiden ist, welche Bahnen eingesetzt werden.

Frau Schmidt macht deutlich, dass durchaus Einverständnis zu den geplanten Fahrzeugen vorliegt, in der Diskussion mit den Behindertenverbänden habe es soweit Konsens gegeben. Sie hält es nur für problematisch, dass es keinen Zeitrahmen dafür gibt, wann alle Haltestellen barrierefrei gestaltet sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

9. Werksausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Umweltamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -



3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01826-05)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 11.05.2005 (wurde nachgereicht)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2005 (Drucksache-Nr. 01826-05-E2) (wurde nachgereicht)

Herr RM Mause befürchtet in diesem Bereich Verkehrsprobleme. Zu den Hauptverkehrszeiten werde es bei Linksabbiegern, die zum neuen Geschäft abbiegen wollen, zu einem Stau kommen. Eine architektonische Verbesserung des Gebäudes hält er für wünschenswert.

Herr RM Harnisch spricht sich dafür aus, dem Vorschlag der Bezirksvertretung Mengede zu folgen. Im Anschluss daran begründet er den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2005 (Drucksache-Nr. 01826-05-E2).

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede an, dem Verwaltungsvorschlag im Grundsatz mit nachstehender Einschränkung zu folgen:

Hinsichtlich der Verkehrsanbindung ist zu prüfen, ob
1. die Anbindung des Einzelhandelsstandortes über die Eugen-Richter-Straße möglich ist (unter Anbindung an die Käthe-Kollwitz-Straße und Abpfostung der Straße nach der dann entstehenden Zufahrt) und
2. die Verkehrsführung auf der Käthe-Kollwitz-Straße unter Einbeziehung des neuen
Kreisverkehres so erfolgen kann, dass der Verkehrsfluss nicht unnötig gestört wird.
Weiterhin wird
3. empfohlen, dass der Gestaltungsbeirat die architektonischen Vorstellungen des Investors im Hinblick auf den städtebaulichen Gesamteindruck hin prüfen möge.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit KMS GbR als Vorhabenträger des Plus-Marktes Gespräche zu führen die das Ziel haben, die dargestellte Architektur zu verbessern.
2. Die Verwaltung berichtet, ob für den geplanten Plus-Markt die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen ist, wie es der Unternehmensphilosophie der Fa. Tengelmann entspricht. Sollten darüber bislang keine Erkenntnisse vorliegen, führt die Verwaltung Gespräche mit dem Vorhabenträger, die den Einsatz regenerativer Energien zum Ziel haben.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung der Mengeder Bezirksvertretung und des Antrages beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU



I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 162
-Einzelhandelsstandort Eugen-Richter Straße/Käthe-Kollwitz-Straße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan Mg 162 – Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

III. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01912-05)

Frau RM Pohlmann-Rohr nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 – Eberstraße –,

II. beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU den Entwurf der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 207 - Eberstraße - mit Begründung vom 05.04.2005 öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße -
hier: Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01937-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n – Brandschacht-straße - um den nördlichen Teilbereich (Kreuzung Borussiastraße / Kleyer Weg / südliche Rampe BAB A 40 (B 1)) zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n - Brandschachtstraße - unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 sowie § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 171 n
- Brandschachtstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.04.2005 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 sowie § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB i. V m. §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier: Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01590-05)
- Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.04.2005

Herr StR Sierau hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – zurückgezogen.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 121 - Ortskern Kirchlinde -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -; IV. Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Kirchlinde West -; V. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Hu 121 und des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ma 117 - Kirchlinde West - vom 26.01.1995
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01609-05)
- Auszug der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 14.04.2005
- Auszug aus der Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung am 12.05.2005 (wurde nachversandt)

Sowohl Herr RM Follert als auch Herr RM Goosmann und Frau RM Pohlmann-Rohr stimmen der Vorlage mit den Zusätzen der Bezirksvertretung Huckarde zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt bei Enthaltung der Stimme der DVU einstimmig dem von der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde beschlossenen folgenden Zusatz:

„Das Bauvorhaben soll um 400 m² erweitert werden.
Die Parkfläche soll nicht versperrt werden, sondern allgemein zugänglich sein, sowohl für Pkw-Fahrer, die das Einkaufszentrum nutzen als auch für Besucher des Krankenhauses und für Bürger, die im Ortskern Kirchlinde einkaufen. Dies soll in den entsprechenden Verträgen aufgenommen werden.
Darüber hinaus soll die Platzgestaltung auch so sein, dass sie zu den Zeiten wo der Parkplatz nicht als Parkplatz für die Geschäfte gebraucht wird, dann auch der Kirchlinder Bevölkerung als „Mehrzweckplatz“ zur Verfügung stehen mit den entsprechenden Anschlüssen und der Gestaltung.
Überdachte Fahrradparkplätze sollen ebenfalls errichtet werden.
Ein Teil der Fahrzeuge, die aus Richtung Westrich kommen, können über einen Anschluss an der Zollernstraße angebunden werden, welcher so gestaltet werden muss, dass das Krankenhaus nicht beeinträchtigt wird. Die Lösung des Verkehrsplaners sei eine sinnvolle Lösung.
Die Bürgerbeteiligung soll so umfassend wie möglich sein. Die Pläne sollen nicht nur ausgelegt, sondern es soll eine Bürgerversammlung stattfinden. Anregungen und Beschwerden können hier aufgenommen werden. Seitens des Gewerbevereins wird dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt.“

Mit diesem Zusatz beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Enthaltung der Stimme der DVU,

I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 121 – Ortskern Kirchlinde – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan Hu 121
- Ortskern Kirchlinde -) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

III. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. den seit dem 03.10.1975 rechtskräftigen Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.



V. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hu 121 und den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Ma 117 – Kirchlinde West – vom 26.01.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.6
Stadterneuerung Brückstraßenviertel:
Spielpunkt "Platz am Apfelbrunnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01928-05)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
- unbesetzt –

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 5.1
Geschäftsbericht 2005 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01662-05)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 24.05.2005 (Drucksache-Nr. 01662-05-E1) (wurde nachgereicht)

Herr Punge nimmt als Mietervertreter die Arbeit des Wohnungsamtes positiv zur Kenntnis, z. B. bei der Mietspiegelerarbeitung und auch bei den Vereinbarungen in den einzelnen Siedlungen. Die Bewohner solcher Siedlungen finden nach Angaben des Herrn Punge die moderierende Rolle der Stadt sehr positiv. Der durch den Verkauf der Mietwohnungen entstehende Druck auf die Bewohner wird durch die Rolle des Wohnungsamtes verringert.

Frau RM Horitzky begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Frau RM Pohlmann-Rohr findet die inzwischen veränderten Aufgaben des Wohnungsamtes im Geschäftsbericht gut dargestellt. Sie ist davon überzeugt, dass zunehmend die Moderatorenrolle durch das Wohnungsamt wahrzunehmen sein wird. Dem Antrag der CDU-Fraktion kann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zugestimmt werden.

Auch Frau RM Falkenstein-Vogler befürwortet die aktive Begleitung durch das Wohnungsamt, mit dem Masterplan Wohnen gehe es in die richtige Richtung. Der Geschäftsbericht ermögliche einen guten Überblick über den Wohnungsmarkt und rein formal sei er sehr gut lesbar. Sie hebt das Kapitel über die besonderen Wohnformen im Bereich des Gemeinschaftswohnens als besonders innovativ und vorbildlich hervor, dies sollte weiter in die Öffentlichkeit getragen werden.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Anforderungen durch den Markt inzwischen zusätzliche Leistungen durch das Wohnungsamt – bezogen auf den Wohnungsmarkt – fordert. Die Akteure am Wohnungsmarkt erkennen dies an. Das Grundgerüst für den Moderationsprozess der zu privatisierenden Siedlungen ist u. a. in die Fachberatungen des zuständigen Landtagsausschusses eingegangen und hat sich in der Selbstverpflichtung der Viterra niedergeschlagen. Eine Organisationsuntersuchung hält er nicht für erforderlich. Anschließend stellt er beispielhaft dar, wie sich das Wohnungsamt beim Verkauf von Mietwohnungen verhält.



Herr RM Harnisch weist auf die im Bericht altersmäßig dargestellte Bevölkerungsentwicklung in Dortmund hin. Die Anzahl der älteren Menschen steigt überproportional an. Das Wohnungsamt führt kleinräumige Untersuchungen der Wohnungsbestände durch und anschließend erhält die Politik anhand von Berichten die Gelegenheit, zu reagieren. Seines Erachtens müsse dies so weiterlaufen, wie es im Masterplan Wohnen auch beschlossen wurde.
Der Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen sollte nicht auf drei Jahre reduziert werden. Hier sollte ein Appell an die Landesregierung gerichtet werden, dass es bei sechs bzw. acht Jahren bleibt.
Das, was die CDU-Fraktion durch den Antrag in Frage stellt, wird von der SPD-Fraktion für richtig gehalten. Die Moderationsfunktion müsse in bestimmten Situationen vom Wohnungsamt übernommen werden. Die strategische Ausrichtung des Wohnungsamtes wurde mit der letzten Vorlage zum Masterplan Wohnen, in der die Schwerpunkte für die nächsten Jahre genannt wurden, festgelegt.

Herr RM Follert stellt dar, dass es sich bei dem CDU-Antrag um einen Prüfauftrag handelt. Das Ergebnis stehe noch nicht fest. Die CDU-Fraktion halte eine externe Prüfung des Wohnungsamtes für sinnvoll.

Herr Neuhaus erläutert aufgrund der Fragen, dass es neben den gesetzlichen Aufgaben ergänzende und zusätzliche gibt. Auf Seite 8 des Geschäftsberichts ist das Aufgabenspektrum des Wohnungsamtes beschrieben, überwiegend werden gesetzliche Aufgaben wahrgenommen. Der Einstieg in die Quartiersentwicklung erfolgte, da es einerseits ratsam erschien und andererseits der Rat im Zusammenhang mit dem Masterplan Wohnen die Verwaltung aufgefordert habe, dialogorientiert mit den Wohnungsmarktakteuren den Prozess zu führen. Um ausgewogene Wohnungsmärkte zu erzielen, muss auch außerhalb des gesetzlichen Rahmens gehandelt werden.
Auf die Frage nach der Immobilienentwicklung in der Nordstadt gibt Herr Neuhaus an, dass mit den Beteiligten im Bereich der Innenstadt-Nord Gespräche mit dem Ziel geführt wurden, die Wohnsituation der Bürgerinnen und Bürger in der Nordstadt zu verbessern.
Um nicht von bestimmten Situationen in Wohn- und Stadtquartieren überrollt zu werden, ist die kleinräumige Wohnungsmarktentwicklung ein wichtiges Thema. Der Dortmunder Wohnungsmarkt entwickelt sich in einzelnen Quartieren und Stadtsiedlungen unterschiedlich, nur global sei er ausgeglichen. In den Wohnquartieren muss sich das Wohnungsamt mit kleinräumigen Daten auseinandersetzen. Mit der Universität wurde ein solches Modell versucht zu entwickeln. Mit Hilfe wissenschaftlicher Begleitmaßnahmen hofft Herr Neuhaus kurzfristig in die Lage versetzt zu werden, sich mit bestimmten Problembereichen in Wohnquartieren auseinander zu setzen, um Handlungsempfehlungen vorbereiten zu können. Nach Meinung des Herrn Neuhaus sind Daten und Fakten erforderlich, um Wohnungspolitik zu betreiben.

Außerdem erläutert Herr Neuhaus, dass in der Nordstadt bei ca. 98 % der öffentlich geförderten Wohnungen kein Besetzungsrecht der Stadt besteht. Die Wohnungen werden vom Eigentümer frei vermietet, Voraussetzung ist ein Berechtigungsschein. Das klassische Besetzungsrecht wird ausschließlich bei Neubauwohnungen ausgeübt - auch im Beginenhof - eine Belegung der Wohnungen erfolge natürlich in Absprache mit dem Eigentümer, um ausgewogene soziale Bevölkerungsstrukturen bei der Wohnungsbelegung sicherzustellen.
Gerade besonderen Wohnformen wird in Dortmund die Chance gegeben, ein Wohnungsangebot zu schaffen, das es bisher nicht gab.
Auf die Vorstellung, Genossenschaften zu gründen angesprochen, erklärt Herr Neuhaus, dass sich das Wohnungsamt mit den Genossenschaften schon lange beschäftigt. Es gebe Erfolgsmodelle, aber dies seien nur Einzelfälle. Es bedarf eines großen Aufwandes, um Genossenschaften zu gründen; der finanzielle Spielraum, um die Genossenschaften zu unterstützen, sei nicht vorhanden.

Zur Kündigungsschutzfristverordnung stellt Herr Neuhaus heraus, dass die Kündigungsschutzfrist von acht Jahren in Dortmund Kapitalanleger abschreckt, die von Zwischenerwerbern mit dem Ziel kaufen, Eigenbedarf anzumelden. Bei Reduzierung der Kündigungsschutzfrist auf drei Jahre hätte Herr Neuhaus die Befürchtung, dass diese Zeit für Kapitalanleger kein Hindernis sei. Auch ältere Menschen hätten dann – außer in wenigen Einzelfällen – keine Möglichkeit mehr, in den Wohnungen zu bleiben.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktion SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:
“Der Ausschuss nimmt den Geschäftsbericht 2005 zur Kenntnis. Er regt an, dass der
Oberbürgermeister analog des sog. „Rinke-Gutachtens“ für die Städtische Immobilienwirtschaft auch für das Amt für Wohnungswesen eine Organisationsuntersuchung in Auftrag gibt mit dem Ziel, ablauf- und aufbauorganisatorische Optimierungsvorschläge zu entwickeln.“


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht 2005 mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2004 des Amtes für Wohnungswesen zur Kenntnis.


Die Tagesordnungspunkte 6, 7, 9, 10 und 11 sind unbesetzt.

TOP 8 wurde im Anschluss an TOP 2 behandelt.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Maßnahmen gegen Reiter und Mopedfahrer im Rombergpark
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02188-05)

Zur Anfrage des Herrn RM Münch, welche Maßnahmen der Umweltverwaltung gegen das rechtswidrige Reiten und Mopedfahren im Rombergpark die Verwaltung bereits ergriffen hat und wie der Verfahrensstand der beiden von Herrn RM Münch angezeigten Vorfälle ist, erklärt Herr Dr. Mackenbach, dass der Rombergpark nicht im Geschäftsbereich des Umweltamtes liege. Das Umweltamt habe keine Möglichkeiten, gegen rechtswidriges Reiten und Mopedfahren einschreiten zu können.
Herr Dr. Mackenbach verweist auf das Schreiben des Herrn Dr. Langemeyer vom 20.04.2005, mit dem bei einer ähnlichen Anfrage nach rechtswidrigem Reiten in der Grünanlage Pferdebachtal/Rombergpark geantwortet wurde. Auf die entsprechenden Ausführungen nimmt er Bezug. Reiten im Park sei verboten. Wegen des Mopedfahrens ist der Geschäftsbereich Parkanlagen aus dem Dezernat 4 informiert worden, so dass von dort künftig verstärkt auf etwaige Verstöße geachtet wird.

Frau RM Reuter weist Herrn RM Münch darauf hin, ggf. im Rat eine Anfrage zu stellen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 13.2
Maßnahmen gegen den motorisierten Verkehr im Naturschutzgebiet Siesack
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02189-05)
- Beantwortung der Anfrage (Drucksache-Nr. 02189-05-E1)

Zur Anfrage des Herrn RM Münch, welche Maßnahmen der Umweltverwaltung gegen das rechtswidrige Befahren mit Motorrädern und Quarts im NSG Siesack die Verwaltung bereits ergriffen hat und welche Maßnahmen noch geplant sind, verweist Frau RM Reuter auf die schriftlich vorliegende Antwort der Verwaltung vom 09.05.2005.



Herr RM Münch begrüßt, dass Holzstämme in den Amphibienlaichgewässern im Siesack gelegt wurden, um das Durchfahren zu unterbinden. Er stellt die Nachfrage, warum die Verwaltung keine effektiveren baulichen Maßnahmen, wie Sperrungsanlagen, einrichtet, um das Hineinfahren in das Naturschutzgebiet dauerhaft zu unterbinden.

Nach Angaben des Herrn Dr. Mackenbach werden Sperrungsanlagen in der Regel umfahren. Pfosten oder Totholzhaufen werden für wirkungslos gehalten. Insgesamt können die Naturschutzgebiete nicht eingezäunt werden. Bei einer örtlichen Begehung hat Herr Dr. Mackenbach festgestellt, dass der motorisierte Verkehr inzwischen im Bereich des Kreises Recklinghausen fährt. Sobald im nördlichen Bereich der Halde Ellinghausen das dort geplanten Heckrindgehege entstanden ist, ist davon auszugehen, dass das Fahren im dortigen Bereich auch unterbleibt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Antwort zur Anfrage des Herrn RM Münch zur Kenntnis.






R e u t e r
H e d t k e
S k o d z i k
Stellvertretende Vorsitzende
Sachkundiger Bürger
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)