Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung


am 27.05.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Giebel
Rm Kleinhans
Rm Matzanke
Rm Pulpanek-Seidel
Rm Rüther

CDU-Fraktion
Rm Grollmann
Rm Hoffmann
Rm Kopkow
Rm Penning

Fraktion B90/Die Grünen
sB Englender
Rm Schwinn

Fraktion DIE LINKE/PIRATEN
sB Meyer

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Dr. Dettke

Fraktion Alternative für Deutschland AfD
Rm Garbe

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Wille Seniorenbeirat

c) Beratende Mitglieder:
Herr Ehrich IHK
Herr Unkhoff Agentur für Arbeit
Frau Reiter DGB

d) Beschäftigtenvertretung:
Frau Bahrenberg Wirtschaftsförderung Dortmund

e) Verwaltung:
Herr Westphal Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Ledune Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Nehm Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Hobucher Büro 5/Dez.
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung,
am 27.05.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 29.04.2020


2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.0 Aktuelle Lage der Corona-Krise

2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

2.3 Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

2.4 Aktuelle Angelegenheiten Europa

2.5 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17422-20)

2.6 Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)

2.7 Quartiersentwicklung Speicherstraße – Aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17570-20)

2.8 Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das I. Quartal 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17451-20)

2.9 Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 31.03.2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17582-20)


3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

3.1 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
(Drucksache Nr.: 16888-20)


3.2 Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 17172-20)


3.3 Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

3.4 Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 17182-20)


3.5 Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)

3.6 Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB

Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2020
(Drucksache Nr.: 17229-20)


hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
(Drucksache Nr.: 17229-20)


3.8 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)


4. Anfragen, Anträge

unbesetzt



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Rm Matzanke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Hans-Georg Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 folgenden Punkt zur Beratung überwiesen:

Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Überweisung Hauptausschuss und Ältestenrat in seiner Eigenschaft als Dringlichkeitsausschuss
(Drucksache Nr.: 17125-20)

Darüber hinaus liegt eine Vorlage der Verwaltung vor:

Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17708-20)

Beide Vorgänge werden gemeinsam unter TOP 4.1 in der Tagesordnung behandelt.

Die Dringlichkeit wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung anerkannt.

Mit dieser Ergänzung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 29.04.2020

Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 29.04.2020 wurde einstimmig genehmigt.




2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund


zu TOP 2.0
Aktuelle Lage der Corona-Krise

Herr Westphal verweist auf die Berichterstattung in der letzten Sitzung.
Es hat sich verdeutlicht, dass die Branchen unterschiedlich schwer von der Krise getroffen wurden bzw. einige sogar eine positive Entwicklung zu verzeichnen haben.
Auch geht aus einer Analyse der Agentur für Arbeit für NRW hervor, dass die Zahl der Kurzarbeiteranträge, die tatsächlich in Anspruch genommen werden, im landesweiten Vergleich für Dortmund (25 %) geringer ausfällt als in den Städten und Kreisen um uns herum.
Am stärksten betroffen ist das Reisegewerbe, gefolgt vom Gastgewerbe, der Luftfahrt und dem Fahrzeugbau. Die Zahl der Personen, die pro Kurzarbeit-Anzeige betroffen sind, schwankt ebenfalls stark in den jeweiligen Branchen. Im Fahrzeugbau beträgt die durchschnittliche Personenzahl 147, in der Gastronomie hingegen nur 8 Personen.
In Bezug auf mögliche Veranstaltungen nach einer Lockerung sei festzustellen, dass man nur das zulassen werde, was sich unter Infektionsschutzgesichtspunkten verantworten lasse. Eine Idee sei es beispielsweise, einen mobilen Freizeitpark gemeinsam mit den Schaustellern zu errichten. Hierzu laufe gerade die Abstimmung mit der Landesregierung. Darüber hinaus werde man mit anderen Beteiligten in sog. Muster-Veranstaltungen ausprobieren, welche Formate zukünftig genehmigt werden können.
Angesicht der bevorstehenden Sommerferien sei es wichtig, ausreichend Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten.
Die Abwicklung der Soforthilfen ist in großen Teilen gut verlaufen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem Betrüger versucht haben, sich daran zu bereichern.
Der Presse war zu entnehmen, dass die Bundesregierung nachdenkt, ein weiteres Programm für Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden aufzulegen, die diese in die Lage versetzt, Zuschüsse bis zu einer Summe von 50.000 € monatlich zu beantragen.
Über das Portal „wir stehen hinter dir“ konnten mittlerweile über 500.000 € generiert werden. Im Rahmen eines sog. „helpathon“ haben rd. 40 Personen sich digital unterhalten und in Konferenzen Lösungen entwickelt, wie auch in Corona-Zeiten in den Quartieren zusammengearbeitet werden kann.
Insgesamt arbeite man an einer Comeback-Strategie für die Dortmunder Wirtschaft. Dabei gehe es nicht nur um Geld, sondern auch vielmehr um Ideen für beispielsweise gastronomische Angebote.

Rm Matzanke merkt an, dass die WF es verstanden habe, die Krise auch als Chance zu verstehen, um neue Dinge zu entwickeln, auch vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung.

zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

Herr Westphal führt aus, dass auch die Wirtschaftsförderung Veränderungen und Innovationen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingetreten sind, in den Arbeitsalltag übertragen habe. So sei beispielsweise das Unternehmerfrühstück, welches ursprünglich in den neuen Räumlichkeiten stattfinden sollte, in digitaler Form als Videokonferenz erfolgt.

Er weist darauf hin, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Immobilienmesse expo real im Oktober stattfinden wird.

zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.3
Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.4
Aktuelle Angelegenheiten Europa

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.5
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17422-20)

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Kutscher als Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anwesend.

Herr Kutscher stellt in einem kurzen Vortrag die wesentlichen Prüfungsergebnisse vor.

Herr Westphal ergänzt dahingehend, dass es sich bewährt habe, den Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von 800.000 € als negatives Jahresergebnis vorne anzustellen und im laufenden Jahr zu erwirtschaften. Das in diesem Jahr erstmals seit langer Zeit erwirtschaftete negative Jahresergebnis werde durch den Gewinnvortrag ausgeglichen.

Auf Nachfrage von Rm Penning, welche Verwendung für den Fonds, der bei der Kämmerei veranschlagt ist, angedacht werden könne, führt Herr Westphal aus, dass die Mittel in der Vergangenheit genutzt wurden, um Zuschüsse für Investitionen zu gewähren, die mit Arbeitsplatzeffekten einhergehen. Durch Änderungen am Regelwerk wurde es schwieriger, diese Zuschüsse zu gewähren, so dass dieses Instrument auch von den Unternehmen nicht mehr nachgefragt wurde. Eine Idee könnte nun sein, diese Mittel in das Comeback-Programm für die Wirtschaft aufzunehmen, um dort Anreize zu geben.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.



Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2019 wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 167.790,48 € festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 167.790,48 € wird aus dem Gewinnvortrag gedeckt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

zu TOP 2.6
Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)

Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbzirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Quartiersentwicklung Speicherstraße – Aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17570-20)

Rm Schwinn bittet darum, die Vorlage der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ebenfalls zur Kenntnis zu geben.

Diesem Vorschlag wird entsprochen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des Hafenquartiers Speicherstraße zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das I. Quartal 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17451-20)

Die Nachfrage von Rm Penning zur Nutzung der Immobilie Töllnerstraße wird in der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt den als Anlage beigefügten Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung
Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 31.03.2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17582-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 31.03.2020 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zur Kenntnis.


3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten


zu TOP 3.1
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 26.05.2020:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes merkt Ratsmitglied Detlef Münch (FBI) an, dass
nach seiner Auffassung der Stadtbezirk DO-Hombruch fahrradmäßig an den Zukunftsgarten
„Emscher nordwärts“ angeschlossen werden sollte. Zurzeit bestünden zwei
Verbindungslücken auf der Radwegeverbindung Rüpingsweg: von der Palmweide zum
Emscherweg und der nicht optimale Zugang für den Radverkehr auf die Schnettkerbrücke in
DO-Schönau. Diese beiden Lücken sollten geschlossen werden.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Stadterneuerung vom
31.03.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die Bezirksvertretung bittet, die oben aufgeführte
Anmerkung zu berücksichtigen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 13.05.2020:

Die Bezirksvertretung Huckarde

a) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, die Rechte) die Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die
Rechte) folgenden Zusatzantrag der CDU Fraktion:

Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Baumwipfelpfad in der Nähe des Brückenensembles möglich ist. Die Planung möge nachhaltig erfolgen und die Benutzungsgebühr soll an der Kokerei-Eingangskasse entrichtet werden. Die Thematik ist einerseits, wie bei derartigen Objekten üblich, die ortsansässige Fauna und Flora. Jedoch hier zusätzlich die Industriehistorie und das Brückenensemble, gleichzeitig ebenfalls mit einem Hinweis auf die Zwangsarbeiterlager.

Begründung:
Da aus Kostengründen der Propeller entfallen ist, wäre dies eine nachhaltige Entwicklung.
Als Muster, auch für die Kassensystematik, dient der Baumwipfelpfad am südlichen Ufer des Edersees in Nordhessen

ABVG 26.05.2020:

Herr Herkelmann stellt folgenden Antrag: „Der Baumwipfelpfad soll barrierefrei sein.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesen Antrag einstimmig zu.

Herr Rm Berndsen erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit des Herrn Rm Münch sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zum Antrag.

Herr Rm Mader gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit Ausnahme der Anmerkung des Herrn Rm Münch zustimme.

Unter Einbeziehung des Antrages des Herrn Herkelmann und der beiden o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt
a) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden.

Rm Penning bittet darum, die Vorlage auch an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen (ggfs. auch im Nachgang einer Entscheidung im Rat am 18.06.2020), da sie auch personelle Aspekte beinhaltet.

Diesem Wunsch wird entsprochen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des ABVG mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
c) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
d) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden.

zu TOP 3.2
Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „SMART RHINO“ im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17172-20)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord gebeten, ihren Antrag als Prüfauftrag zu formulieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt einer Änderung zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden mündlich geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„• Die Bezirksvertretung spricht sich dafür aus bittet zu prüfen, dass anstatt der zur Verlängerung der H-Bahn, die Stadtbahnlinie U45 von der Haltestelle Hafen über Smart Rhino Zentrum bis zur Wittener Straße (Dorstfeld, Anschluss an U43) zu verlängern verlängert werden kann.

• Begründung: Dadurch ergibt sich auch aus der westlichen Nordstadt und vom Hbf aus eine alternative Verbindung zur Universität mit Umstieg in den Bus an der Wittener Straße. Die Haltestelle Wittener Straße müsste für den Einsatz von Hochflurfahrzeugen erweitert werden. Das neue Quartier wäre durch die Verlängerung der U45 direkt an den Hbf angebunden.“

Anmerkung der Geschäftsführung:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Nachgang zur Sitzung am 07.05.2020 folgende Korrektur ihres Antrages mitgeteilt:

Gemeint ist die U49, die zwischen Bahnhof und Hafen als "Kurzbahnlinie" verkehrt, (leider) derzeit nur zu Stoßzeiten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (Prüfauftrag) wie folgt zu beschließen:

1. „Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 7 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu. Er bekräftigt seine Absicht, diesen Standort zusammen mit dem Land NRW und den Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) zu einem Zukunftsstandort zu entwickeln.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ mit den Projektbeteiligten weiter zu konkretisieren,
- den städtebaulichen Realisierungswettbewerb der Thelen Gruppe zu begleiten,
- die für das Projekt erforderlichen Partizipationsprozesse einzuleiten,
- die Ergebnisse dazu und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen.“

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ im Stadtbezirk Innenstadt-West zur Kenntnis und stimmt der unter Punkt 7 beschriebenen weiteren Vorgehensweise zu. Er bekräftigt seine Absicht, diesen Standort zusammen mit dem Land NRW und den Projektbeteiligten (Thelen Gruppe, Stadt Dortmund, Fachhochschule (FH) Dortmund, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund) zu einem Zukunftsstandort zu entwickeln.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Zukunftsprojekt „Smart Rhino“ mit den Projektbeteiligten weiter zu konkretisieren,
- den städtebaulichen Realisierungswettbewerb der Thelen Gruppe zu begleiten,
- die für das Projekt erforderlichen Partizipationsprozesse einzuleiten,
- die Ergebnisse dazu und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen

zu TOP 3.3
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17576-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt das Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwicklung des Zukunftsprojektes „SMART RHINO“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

zu TOP 3.4
Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17182-20)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:

Die Fraktion Die Linke & Piraten lehnt aus folgenden Gründen die Verwaltungsvorlage ab:
a) zu laut
b) zu verkehrsreich
c) zu teuer.

Es stellt ein Anachronismus dar, da die Verkehre aus der Innenstadt herausgehalten werden sollen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) den nachfolgenden CDU-Antrag:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte zur Realisierung des Projekts. Als unzureichend erachtet die Bezirksvertretung jedoch die weiterhin über die Schützenstraße geplante Zu- und Abwegung des ZOB, da mit erheblichen Durchgangsverkehren für die vorhandenen und künftigen Anrainer zu rechnen ist. Eine westlich gelegene Anbindung über die Kreuzung Sunderweg, Treib-, Union- und Westfaliastraße erscheint diesbezüglich eine bessere Option zu sein und wird von der Bezirksvertretung ausdrücklich favorisiert. Eine fundierte Prüfung dieser Alternative wird deshalb dringend erbeten.“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte), 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (CDU-Antrag) wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.“

sB Meyer stellt klar, dass seine Fraktion wie auch in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem CDU-Antrag, nicht aber der Beschlussvorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs sowie die unter Punkt 4 vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für eine Umsetzung des Projektes einzuleiten wie:
- Verhandlungen zum Erwerb erforderlicher Flächen zu führen,
- die Beauftragungen zur Erarbeitung eines Rahmenplanes vorzunehmen,
- die organisatorischen Voraussetzungen für die Projektumsetzung und die Rahmenbedingungen einer zu gründenden Projektgesellschaft zu klären sowie die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten,
- ein tragfähiges Finanzierungsmodell zu erarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn AG den gegenüber der Planfeststellung zur Modernisierung der DB-Verkehrsstation veränderten Ausbau des Nordausgangs zum Hauptbahnhof abzustimmen (siehe Punkt 4.5 der Machbarkeitsstudie).

Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 450.000 €.
Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sind dem Rat die daraus resultierenden weiteren investiven Auszahlungen der Haushaltsjahre ab 2022 ff. zur Entscheidung vorzulegen.





zu TOP 3.5
Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KoopLab zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)

Die Vorlage ist ohne Empfehlung durchgelaufen.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2020
(Drucksache Nr.: 17229-20)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen mit der Bitte, den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung hinsichtlich der zurückgehenden Besucherzahlen auch in die Beratungsfolge mit aufzunehmen.

hierzu liegt vor Empfehlung AUSW vom 06.05.2020:

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man heute der Vorlage zustimmen werde. Allerdings frage man sich, wie sich die Thier Galerie möglicherweise hinsichtlich des dortigen Angebotes verändere.
Hierfür rege er an, die Angelegenheit an den Wirtschaftsförderungsausschuss zu überweisen, um dort (vielleicht mit dort einzuladenden Vertretern der Thier Galerie) einmal tiefergehend die wirtschaftlichen Hintergründe diskutieren, welches Ziel die Thier Galerie eigentlich selber mittelfristig und mit welchen Aktivitäten verfolge, damit diese auch zukünftig ein gewisses Niveau behalte.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch er mit etwas Sorge darauf schaue, auch im Hinblick auf die anderen beiden großen Kaufhäuser Karstadt und Kaufhof in Dortmund. Hierzu würde er gerne wissen, ob sich die Inhaber dieser Häuser sich hierzu einmal geäußert hätten, ob sie da nicht eine Konkurrenz sehen würden. Er mache sich etwas Sorgen darüber, wenn man jetzt in das Sortiment von Karstadt hinein ausweite, dass diese dann abgeschreckt würden hier am Standort zu bleiben.

Herr Wilde informiert darüber, dass man im Hinblick auf die Thier Galerie nun keine Gespräche mit Karstadt geführt habe und weist darauf hin, dass man bei der Ansiedlung der Thier Galerie vor 10 Jahren exakt gesteuert habe. Man habe auf der Grundlage eines Gutachtens im Rahmen des Bebauungsplanes eine genaue Festlegung der Verkaufsflächen mit den Sortimenten die dort eingerichtet werden können vorgenommen. Die Wirkungen wurden einige Jahre später entsprechend evaluiert. Hierbei habe man festgestellt, dass die Innenstadt insgesamt davon profitiert habe. Man müsse nach 10 Jahren einem Betreiber aber zugestehen, dass dieser sich nun etwas freier bewegen könne und sich nicht nur an die ehemaligen Festsetzungen gebunden fühlen müsse.
Die Angelegenheit an den Wirtschaftsförderungsausschuss zur dortigen Diskussion mit den Thier Galerie Betreibern halte er aber für sinnvoll, zumal auch die Bezirksvertretung Innenstadt West dieses aufgrund der zurückgegangenen Besucherzahlen bereits ebenfalls angeregt hatte .

Die Vorsitzende, Frau Rm Frau Reuter informiert darüber, dass die gewünschte Überweisung an den Wirtschaftsförderungsausschuss bereits durch die Bezirksvertretung Innenstadt West realisiert wurde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 02.04.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


Rm Matzanke teilt mit, dass die Vorlage bereits vom Hauptausschuss und Ältestenrat in seiner Eigenschaft als Dringlichkeitsausschuss beschlossen wurde.
Auf die von Rm Waßmann im AUSW angeregte Berichterstattung durch einen Vertreter der Thier-Galerie habe man aufgrund der reduzierten Präsenz während der Corona-Pandemie zunächst verzichtet, werde diesen Punkt aber in einer der nächsten Sitzungen nachholen.


Rm Rüther dankt für die Überweisung der Vorlage. Es sei wichtig, die Entwicklungen im Einzelhandel und auf dem Westfalenhellweg zu beobachten, auch bedingt durch die noch offene Situation rund um Galeria Karstadt Kaufhof.

Herr Westphal bestätigt, dass der gesamte Handelsbereich von der derzeitigen Entwicklung betroffen ist. Derzeit gebe es keine Signale, dass eines oder mehrere der Häuser des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof geschlossen wird. Die Corona-Krise habe die Bedeutung des digitalen Einzelhandels noch einmal verstärkt, auch für die stationären Händler. Dies werde man auch in die zu erstellende Corona-Strategie integrieren.

Auf Nachfrage von Rm Penning führt Herr Westphal aus, dass es keine negativen Signale der anderen Kaufhäuser zur Sortimentsumstellung gegeben hat.

Herr Ehrich ergänzt, dass es sich ja auch nicht um eine Ergänzung, sondern um eine Flexibilisierung des Sortiments handelt. Dies wurde im Konsultationskreis Einzelhandel einhellig befürwortet.


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt zur Kenntnis, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat in seiner Eigenschaft als Dringlichkeitsausschuss in der Sitzung am 14.05.2020 folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt

III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 02.04.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.8
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Rm Schwinn regt an, dass zukünftig solche umfangreichen Dateianhänge entweder extern abrufbar sein sollten oder eine Textversion ohne die Grafiken erstellt wird.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.


4. Anfragen, Anträge


zu TOP 4.1
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Überweisung: Hauptausschuss und Ältestenrat aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020
(Drucksache Nr.: 17125-20)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag neben einer Beschlussvorlage der Verwaltung folgende Überweisung des Hauptausschuss und Ältestenrates aus seiner öffentlichen Sitzung vom 14.05.2020 vor:

„Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E2) vom 18.03.2020 vor:
die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, SPD und Linke/Piraten bringen unter dem o.g. Punkt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Sorge die Nachrichten zur drohenden Schließung der Caterpillar-Standorte in Dortmund, Lünen und Wuppertal zur Kenntnis. Durch diesen Schritt sind insgesamt 1.300 Arbeitsplätze betroffen, 650 davon in Dortmund.

2. Der Rat steht an der Seite der Beschäftigten in Dortmund und an den anderen Standorten und begrüßt das angekündigte Vorhaben der Stadt Dortmund, sich gemeinsam mit den Betriebsräten und Gewerkschaften, aber auch mit dem NRW-Wirtschaftsministerium bei Caterpillar dafür einzusetzen, Lösungen für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region zu finden.

3. Der Rat erwartet, dass Caterpillar Modelle für den Erhalt des Dortmunder Standorts prüft.

4. Sollte für den Erhalt des Standorts in Dortmund durch Caterpillar keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, sind alle Akteure aufgerufen, sich für Alternativen zum grundsätzlichen Erhalt des Produktionsstandortes Dorstfeld einsetzen.

Begründung:
Mit der drohenden Schließung des Caterpillar-Werks in Dortmund-Dorstfeld steht ein weiterer Produktionsstandort im Dortmunder Westen auf der Kippe. Kurz zuvor hatte der ebenfalls in Dortmund-Dorstfeld ansässige Automobilzulieferer Continental einen deutlichen Abbau der derzeit 790 Stellen angekündigt. Auch die Schließung des HSP-Standorts hatte 2015 für einen schmerzhaften Verlust von Industriearbeitsplätzen geführt. Dabei gilt der Dortmunder Standort des Bergbauzulieferers Caterpillar mit der Produktion von Großhydraulik-Baggern sowohl aufgrund der speziellen Produktion als auch wegen der vorhandenen großen Erfahrung der Mitarbeitenden und der modernen Produktionsanlage weiterhin als profitabel. Dieser Bereich soll jetzt offenbar im Rahmen einer globalen Strategie des Unternehmens ins Ausland verlegt werden. Um einen Fortbestand des Standorts zu ermöglichen, muss mit aller Unterstützung darauf hingewirkt werden, dass Caterpillar die Konzernstrategie nochmal überdenkt.

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag zudem folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E3) vom 07.05.2020 vor:
anlässlich der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Schließung des Caterpillar-Standorts in Dortmund bringen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke & Piraten unter dem o.g. Punkt nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:

1. Der Rat stellt mit großem Bedauern fest, dass die Bemühungen um den Erhalt des Caterpillar-Standorts in Dortmund-Dorstfeld gescheitert sind und empfindet eine große Solidarität mit den von der Schließung bedrohten Beschäftigten vor Ort.

2. Der Rat fordert den Caterpillar-Konzern auf, Verantwortung für die soziale Absicherung der betroffenen Menschen zu übernehmen und umgehend einen Sozialplan für die Mitarbeiter*innen zu entwickeln.

3. Die Verwaltung wird gebeten, sich sowohl um die Vermittlung alternativer Arbeitsplätze und Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiter*innen als auch um den grundsätzlichen Erhalt des Industriestandorts Dorstfeld zu bemühen.

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag außerdem folgender Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr. 17125-20-E4) vom 13.05.2020 vor:
zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag Drucksache Nr. 17125-20-E3 wird zu Ziffer 3 wie folgt geändert:

„Mit dem Ziel, den Caterpillar-Mitarbeitern mit ihren Fähigkeiten, ihrem Erfahrungsschatz und Qualifikationen eine Perspektive in Dortmund zu geben und Fachkräfte am Standort Dortmund zu halten, wird die Wirtschaftsförderung Dortmund beauftragt, Unternehmen für eine branchenverwandte Folgenutzung des Caterpillar-Standortes in Dortmund-Dorstfeld zu akquirieren.“

Begründung

Der schwere Maschinenbau hat am Standort Dorstfeld eine lange Tradition. Das hohe Qualifikationsniveau der Mitarbeiter, funktionierende Lieferantennetzwerke und eine gute Verkehrsanbindung sprechen für den Standort und dürften ihn für branchenverwandte Investoren attraktiv machen.


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag weiterhin folgendes Schreiben der Verwaltung (in englischer Sprache) vom 06.04.2020 vor:



Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, mit denen die Folgen der Werksschließung abgemildert werden sollen. Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion halte er es für schwierig, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, ein Unternehmen zu akquirieren. Allenfalls könne man sie auffordern, alles Mögliche in diese Richtung zu unternehmen. Auch wenn die Zielrichtung des CDU-Antrages klar sei, werde man diesem nicht zustimmne, da der gemeinsame Fraktionsantrag bereits die entsprechenden Aspekte aufgreife.

Auf Nachfrage erklärte OB Sierau, dass eine Reaktion auf das Schreiben der Verwaltung an Caterpillar insoweit erfolgt sei, als dass der Zeitung seitens der IG-Metall zu entnehmen gewesen sei, dass die Unternehmensentscheidung zwar gefallen sei, jedoch etwaige Überlegungen hinsichtlich neuer Konzepte oder Standortnutzungen durch andere Unternehmen im Jahr 2021 erfolgten.

Dr. Suck (CDU) erklärte zu der gemeinsamen Resolution der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, dass seine Fraktion den ersten beiden Punkten zustimmen könne. Bzgl. des dritten Punktes sei jedoch der Anlass für einen Ergänzungsantrag gesehen worden, mit dem der gemeinsame Antrag abgeändert werden sollte. Angesichts der sich nunmehr verlängerten zeitlichen Perspektive würde man sich wünschen, dass an dem Standort weiterhin eine Industrieproduktion stattfindet, so dass es wünschenswert wäre, wenn der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag in einer gemeinsamen Ratsresolution aufgehen könnte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies auf die Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Vor diesem Hintergrund sei die Standortentscheidung des Unternehmens vielleicht nicht nachvollziehbar, müsse aber akzeptiert werden. Notwendig sei es nun, über bestehende Arbeitsmarktinstrumente den qualifizierten Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. Dies gehe nur, wenn neue Unternehmen akquiriert würden.

Rm Urbanek (AfD) sah die Ursache der Unternehmensentscheidung von Caterpillar insbesondere in den Abgabenlasten, die Unternehmen in Deutschland zu tragen haben. Daher sähe er Deutschland bei der Frage von Standortvorteilen auch nicht mehr so im Vorteil, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.

OB Sierau erklärte, dass der Dortmunder Standort von Caterpillar ökonomisch profitabel sei. Daher sprächen die Zahlen des Standortes nicht für dessen Schließung. Die in den USA getroffene Entscheidung der Schließung sei daher rein strategisch. Ob diese langfristig profitabel sei, bliebe jedoch abzuwarten.

Herr Westphal erläuterte, dass Caterpillar aus einer Betrachtung der gesamten Produktlinie von Großhydraulikbaggern – die neben Dortmund auch an einem Standort in Indonesien produziert werden - entscheiden habe, den Standort zu schließen. Dabei hätten insbesondere auch Absatzmöglichkeiten eine Rolle gespielt. Derzeit befände man sich innerhalb des Konzerns in der Phase, in der darüber nachgedacht werde, wie die Unternehmensentscheidung, nur noch an einem Standort weltweit zu produzieren, umgesetzt werde. Da in diesem Zusammenhang auch Qualitätsfragen in der Produktion und infrastrukturelle Rahmenbedingungen – nunmehr auch vor den Herausforderungen einer Corona-Pandemie - geprüft würden, lohne es sich, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung nicht endgültig wird. Daher setze sich die Wirtschaftsförderung weiterhin vorrangig für eine Produktion von Großhydraulikbaggern am Standort Dortmund ein. Für den Fall, dass dies nicht erfolgreich sein sollte, stehe die Wirtschaftsförderung parat, Vermittlungsstrukturen für die gut qualifizierten (Fach-)Arbeiter aufzubauen. Darüber hinaus sei es – auch unabhängig von einer Beauftragung durch die Gremien – die Aufgabe der Wirtschaftsförderung, etwaige Wiederansiedlungen von Unternehmen zu realisieren.

OB Sierau stellte angesichts der Erörterungen fest, dass es sich lohne, sich im Dialog der Beteiligten für den Erhalt des Standortes Dortmund weiter einzusetzen und die Produktion – oder Teile davon - hier zu halten. Hierzu stellte er in Aussicht, sich mit entsprechenden Argumenten noch einmal an den Konzern zu wenden. Vermieden werde müsse auf jeden Fall, dass der Standort schlagartig aufgegeben werde, so dass – insbesondere unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung - Rahmenbedingungen für einen allmählichen Übergang geschaffen werden müssten. Daher regte er an, zum Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 27.05.2020 eine Vorlage zu erstellen, in der das avisierte Vorgehen dargestellt werde. Diese könne zudem im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und Rat am 18.06.2020 behandelt werden. Vor diesem Hintergrund könnten die heute vorliegenden Anträge als anberaten betrachtet und in der weiteren Beratung und im Zusammenhang der zu erarbeitenden Verwaltungsvorlage berücksichtigt werden.

Mit diesem von OB Sierau angeregten Vorgehen erklärten sich Rm Dr. Suck (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) für ihre Fraktionen einverstanden.

Im Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, die vorliegenden Anträge an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beratung im Zusammenhang mit der verwaltungsseitig zu erstellenden Verwaltungsvorlage zu überweisen und die Angelegenheit in die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu schieben.“


Herr Westphal wies darauf hin, dass die Vorlage mit der Drucksache Nr.: 17708-20 als Ergebnis der Sitzung des Hauptausschuss und Ältestenrates erstellt worden sei und den aktuellen Sachstand wiedergebe.

Dem Antwortbrief des Unternehmens könne man entnehmen, das ein Interesse besteht, die finale Entscheidung noch einmal mit den Beteiligten vor Ort zu erörtern.
Gerne werde man die Geschäftsführung einladen, vor Ort bzw. je nach Lage auch im Rahmen einer Videokonferenz die Vorzüge des Standortes kennenzulernen.
Es sei seitens des Konzerns noch einmal verdeutlicht worden, dass es sich um eine strategische Entscheidung handelt. Der Dortmunder Standort sei betriebswirtschaftlich profitabel. Dennoch sei beabsichtigt, die Produktion nach Indonesien zu verlagern.

Seitens der Verwaltung sei geplant, weiter mit dem Konzern im Gespräch zu bleiben. Sofern die finale Entscheidung getroffen wurde, werde man bereit stehen, um die Mitarbeiter zu unterstützen, neue Arbeitsplätze zu finden und sich Gedanken zu einer möglichen Nachnutzung auf dem Gelände machen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die im Sachverhalt dargestellten Aktivitäten der Stadt Dortmund, insbesondere der Wirtschaftsförderung Dortmund, zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung wurde um 16:20 Uhr von der Vorsitzenden Rm Matzanke beendet.









Matzanke Schwinn Korbmacher
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin