Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Rates der Stadt


am 29.03.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:05 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 89 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Pulpanek-Seidel (SPD)

Rm Hoffmann (CDU)


Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen)

Rm Kosan-Yüzer (Die Linke)
Rm Stammnitz (Die Linke)

Rm Thieme (NPD)

Rm Branghofer

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik


Tagesordnung (öffentlich)

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt am 23.02.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1.a Masterplan Energiewende
Einbringung
(Drucksache Nr.: 06685-12)

2.1.b Energiewende
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06842-12)

2.2.a Entwicklung der DEW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06698-12)

2.2.b Weiterentwicklung der DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06782-12)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bewerbung der Metropole Ruhr als "Grüne Hauptstadt Europas 2015"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06494-12)

hierzu -> Memorandum zur Bewerbung der Metropole Ruhr als "Grüne Hauptstadt Europas 2015"
(Drucksache Nr.: 06494-12-E1)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II Satzungsbeschluss zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-,
III Beifügung einer Begründung zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche),
IV Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06628-12)







3.3 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplan -Gartenäcker- und Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße-
hier: I. Feststellungsbeschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung,
II. Feststellungsbeschluss zur 38. Flächennutzungsplanänderung,
III. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
IV. Satzungsbeschluss zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
V. Beifügung einer Begründung zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06629-12)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -; hier: I. Durchführung des Änderungsverfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, II. Offenlegungsbeschluss, III. Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06377-12)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152-Indupark- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06340-12)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Fortschreibung der Rahmenplanung, Vergrößerung des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06501-12)

3.7 Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06136-12)

3.8 EU-Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreisverkehr Hochofen-/Gildenstraße (B 10)
hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06207-12)

3.9 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Landesstraße- Gildenstraße (B 9)
hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06208-12)


3.10 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Süd/Olpe/Viktoriastraße/Balkenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05456-11)

3.11 Masterplan Vergnügungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06020-11)

3.12 Delegation der "Abwägungsentscheidung bei sogenannten Planersatzverfahren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Herstellung von Erschließungsanlagen“ auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06292-12)

3.13 Pilotprojekt "Grüner Asphalt" - Erfahrungsbericht und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06210-12)

3.14 Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

3.15 Die Rolle von ABB im Dortmunder PCB-Skandal
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06811-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Mitgliedschaft im NIRO e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05279-12)

4.2 Schlecker
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06841-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Weiterentwicklung der Stadtsiedlung "Grevendicks Feld";
Versorgung, Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und wohnungsloser Personen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06691-12)

5.2 Solidaritätserklärung an die Beschäftigten des Kilkis Hospitals
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06812-12)

5.3 Situation von Flüchtlingen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06840-12)


6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 - unbesetzt -

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010/11
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06137-12)

6.3 Sanierung der Filteranlage im Hallenbad Nord, Leopoldstr. 50-58
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06596-12)

6.4 Satzung zur dritten Änderung der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Übertragung neuer Aufgaben auf den Leiter des Geschäftsbereiches 5/ Stadtgrün
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05551-11)

7. Schule

7.1 Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06690-12)

7.2 Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06756-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Modellvorhaben der Landesregierung NRW "Kommunale Präventionsketten"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06206-12)

8.2 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen in den Offenen Ganztagsschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06487-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06273-12)

9.2 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06605-12)

9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06600-12)


9.4 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06828-12)

9.5 Zukünftige Entwicklung des RVR
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06844-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06769-12)

10.2 Änderung der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06788-12)

10.3.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06807-12)

10.3.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06803-12)

10.3.c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06791-12)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Der OB und die Wahrheit mit den 10 % NSG - 2. Versuch, eine Beantwortung zu bekommen.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06845-12)

11.1.2 Höchste Kriminalität in Dortmund seit Beginn der Statistik 1959 - Konsequenzen für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06846-12)

11.1.3 31,0 % Ausländerkriminalität - Konsequenzen für die Integrationsmaßnahmen der Stadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06847-12)

11.1.4 Effektives Leerstandsmanagement Evinger Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06849-12)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Grebe (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
9.6 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2011 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2011 des Haushaltes der Stadt Dortmund aus der Allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch den Jahresfehlbetrag 2011 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2011 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur Allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012

für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012

für die Unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06860-12)

9.7 Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.03.2012

10.4 Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wiederholung der Kommunalwahl
hier: Anwaltliche Vertretung der Stadt Dortmund im Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06829-12)

10.5 Sachstand zur Entwicklung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06843-12)
erweitert.


Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf den Punkt

8.1 Modellvorhaben der Landesregierung NRW "Kommunale Präventionsketten"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06206-12)


von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheit noch nicht abschließend im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften behandelt worden ist.

Des Weiteren wies OB Sierau daraufhin, dass die Vorschläge zu den Punkten

4.2 Schlecker
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06841-12)

5.2 Solidaritätserklärung an die Beschäftigten des Kilkis Hospitals
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06812-12)

9.5 Zukünftige Entwicklung des RVR
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06844-12)
von den jeweiligen Fraktionen zurückgezogen worden seien, so dass auch diese Angelegenheiten von der Tagesordnung abgesetzt wurden.
Außerdem machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 26.03.2012 gebeten hatte, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Transport durch Busse der DSW 21

zu erweitern.

Da diesbezüglich jedoch bereits die erbetene Stellungnahme der Verwaltung bzw. der DSW 21 vorliegt, habe in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisiert, dass eine weitere Behandlung dieser Angelegenheit nicht mehr erforderlich sei.
Weiterhin informierte OB Sierau den Rat der Stadt, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 in der nachfolgenden Sitzung nicht als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, sondern im Bereich Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Tagesordnungspunkte 9.8 bzw. 9.9 zu behandeln. In diesem Zusammenhang erklärte OB Sierau, dass es im Ältestenrat Einvernehmen gegeben habe, eine Kommission, die von der Struktur her dem stimmberechtigten Hauptausschuss und Ältestenrat entspricht, einzurichten, in der die Angelegenheit „Entwicklung der DEW 21“ vorbereitet und begleitet werden soll.

Abschließend wies OB Sierau daraufhin, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von

3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.
Nachdem Rm Münch (FBI) sich gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbeschränkung ausgesprochen hatte, erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass seine Fraktion diese Regelung ausdrücklich begrüße, da es durchaus möglich sei, innerhalb von drei Minuten die wesentlichen Dinge entsprechend zu kommunizieren und hierdurch die Debattenkultur im Rat der Stadt verbessert werde.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit gemäß § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Hierdurch war der von Rm Münch (FBI) gestellte Antrag, die Redezeit nicht zu beschränken, erledigt.

Unter Einbeziehung der zuvor vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt am 23.02.2012

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.03.2012 vor:

Die genehmigte Niederschrift der Ratssitzung vom 24.11.2011 enthält unter Tagesordnungspunkt 2.3b „Stadt gegen Rassismus“ die folgende Formulierung:

„Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.06.2011 ab.“

Diese Textpassage soll wie folgt ersetzt werden:

„Der Rat der Stadt nimmt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE den o. a. Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22.06.2011 an.“

Begründung:
Ein abweichendes Abstimmungsergebnis in der Niederschrift ist bedauerlicherweise erst im Rahmen der Beschlussverfolgung aufgefallen.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der Fraktion Die Linke vom 26.03.2012 genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 20. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 23.02.2012.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

Die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2. wurden unter den Tagesordnungspunkten 9.8 und 9.9 behandelt.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bewerbung der Metropole Ruhr als "Grüne Hauptstadt Europas 2015"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06494-12)

Rm Münch (FBI) begrüßte zunächst die vorliegende Angelegenheit und stellte, um dieses Projekt mit Leben zu füllen, folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt empfiehlt, das Projekt 10% Naturschutzgebiete im Ruhrgebiet in die Bewerbung als „Grüne Hauptstadt Europas 2015“ aufzunehmen.

Nachdem Rm Münch (FBI) in seinen nachfolgenden Ausführungen dreimal von OB Sierau „zur Sache“ gerufen wurde, entzog dieser ihm entsprechend der Regelungen des § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen das Wort.
Anschließend begrüßte seitens der SPD-Fraktion Rm Harnisch die vorliegende Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt. Die SPD-Fraktion werde von daher diesem Projekt auch zustimmen.
Nach Ansicht seiner Fraktion wäre es jedoch begrüßenswert, wenn man dieses Projekt nutzen würde, um eine Allianz von Umwelt und Industrie herzustellen.

Dagegen brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Kaeder zum Ausdruck, dass seine Fraktion gegen eine Beteiligung der Stadt Dortmund an diesem Projekt sei, da zum einen nicht die finanziellen Auswirkungen absehbar seien und zum anderen die angedachten Einzelmaßnahmen sicherlich interessant und diskutabel, aber im Rahmen des Wettbewerbes nicht sinnvoll seien.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von
Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt das Memorandum zur Bewerbung der Metropole Ruhr als „Grüne Hauptstadt Europas 2015“ zur Kenntnis und stimmt der dargestellten Vorgehensweise zu.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II Satzungsbeschluss zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-,
III Beifügung einer Begründung zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche),
IV Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06628-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgender Auszug aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 14.03.2012 zur Information vor:

RM Kowalewski hat zwei ergänzende Nachfragen die im Nachgang von der Verwaltung wie folgt beantwortet wurden:

1. Zum Thema Altlasten möchte er wissen, um welche Stoffe es sich bei den in der Vorlage erwähnten Altlasten handelt, die dort verbleiben sollen.

Antwort der Verwaltung:
Die verbleibenden "Altlasten" hängen mit dem Prinzip der Aufbereitung der Logistikfläche zusammen.
Mit dem Bagger aufgenommen und durchgesichtet wurde das Gelände nur bis zu der für Folgenutzung erforderlichen Tiefe (ca. 2,50 Meter). Aus diesem Horizont wurden die fassbaren (organoleptisch) auffälligen und stärker schadstoffhaltigen Partien entfernt und in das Landschaftsbauwerk umgelagert. Der Rest wurde kontrolliert wieder eingebaut, ist aber - da das Material z.T. aus Bauschutt und Schlacken besteht - nicht schadstofffrei. Wir haben es also mit z.T. auch stärkeren Restbelastungen in der nicht aufbereiteten Auffüllung (bis > 10 Meter) und einer gewissen Grundbelastung im aufbereiteten Horizont zu tun. Das Schadstoffspektrum setzt sich vor allem aus kokereispezifischen Belastungen (PAK, untergeordnet BTEX, Mineralölkohlenwasserstoffe und Cyanide) sowie in geringerem Maß Schwermetallen zusammen.
Aufgrund des Einbaus des Diffussionssperre einerseits sowie der Art der geplanten Nutzung andererseits (Logistik = hochversiegelte Fläche) kann jedoch eine Gefahr für Personen ausgeschlossen werden.


2. Er bittet um Aufklärung darum, warum der Kreuzkrötenkorridor, welcher von der Bezirksregierung Arnsberg gefordert worden war, nun doch nicht umgesetzt wurde.
Antwort der Verwaltung:
Der angesprochene geplante Kreuzkrötenwanderungskorridor ist in den landschafts-pflegerischen Maßnahmen für den ehemaligen Sportplatz im Bebauungsplan Scha 144 – Vorsteherstraße – auf der Fläche B „Flächen für freiwillige landschaftspflegerische Maßnahmen“ sowie teilweise in der Fläche A1 (südlicher Teil) enthalten. Diese Fläche B befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplan Scha 133. Da die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung des Bebauungsplans Scha 133 eine positive Biotopdifferenz ergab, wurden im Rahmen des Bebauungsplans Scha 133 keine Festsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Die Kreuzkröte ist von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße- wiederum nicht betroffen, dennoch wurde die Maßnahme dem Sportplatz als freiwillige Maßnahme zugeordnet. Diese etwas komplizierte Vorgehensweise erwächst aus der besonderen Situation, dass Maßnahmen zum Schutz der Kreuzkröte im Rahmen der Zulassung des Abschlussbetriebsplans für die ehemalige Schachtanlage und Kokerei einschließlich Kohlenlagerfläche Gneisenau auf verschiedenen Flächen sachgerecht durchzuführen sind. Der sachliche Zusammenhang zu den nun nachfolgend aufzustellenden Bebauungsplanverfahren auf Gneisenau ist nicht unbedingt herstellbar.
Im städtebaulichen Vertrag wird die grundbuchliche Sicherung der o. g. freiwilligen Ausgleichs-maßnahmen in einem eigenen Passus geregelt. Damit ist die Umsetzung des Wanderungskorridors gesichert und muss nicht zusätzlich im Bebauungsplan Scha 133 festgesetzt werden.
RM Münch bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung darum, zukünftig Erfolgskontrollen hierzu durchzuführen und über die Ergebnisse dem Ausschuss zu berichten.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 7.2.2 und 7.2.3 aus den dort genannten Gründen zu folgen sowie zu Pkt. 7.1.1 bis 7.1.163 und 7.2.1 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt den Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss vom 28.09.2011 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 und 9 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 17.02.2012 beizufügen

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;



IV. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 133 die unter Punkt 3.1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden;

Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplan -Gartenäcker- und Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße-
hier: I. Feststellungsbeschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung,
II. Feststellungsbeschluss zur 38. Flächennutzungsplanänderung,
III. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
IV. Satzungsbeschluss zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
V. Beifügung einer Begründung zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06629-12)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

V. beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße- mit der Begründung vom 17.02.2011 für den unter Pkt. 1.1 genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl III FNA 213-1) i. V. m.. den § 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

VI. beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker- mit der Begründung vom 17.02.2011 für den unter Pkt. 1.3 genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl III FNA 213-1) i. V. m.. den § 7 und 41 Abs. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

VII. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 7.1.2, 7.2.3, 7.2.4 und 7.2.6 aus den dort genannten Gründen zu folgen, zu Pkt. 7.1.1, 7.1.3, 7.2.1, 7.2.2 und 7.2.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

VIII. beschließt den Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße- für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss vom 28.09.2011 offen- gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 und 9 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 17.02.2011 beizufügen

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

X. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße- die unter Punkt 3.1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden;

Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -; hier: I. Durchführung des Änderungsverfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, II. Offenlegungsbeschluss, III. Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06377-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, die Änderung des Bebauungsplanes InN 204 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke - und der Begründung vom 27.01.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Pkt. 7 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW











zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152-Indupark- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06340-12)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 152, Änderung Nr. 2 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen der Einwender unter der Ziffer 10.1 und 10.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen:

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 08.08.2011 entsprechend Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.02.2012 der Änderung Nr.2 des Bebauungsplanes


Lü 152 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs.8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Fortschreibung der Rahmenplanung, Vergrößerung des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06501-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 14.03.2012 zur Information vor:



Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 13.03.2012:

Herr Greve, Planungsamt, erläuterte als Berichterstatter die Vorlage.
- die ursprüngliche Vision wurde weitgehend umgesetzt
- Hö 252 umfasst als B-Plan das gesamte Gelände, wurde aber wegen der Größe in die Teile A-C unterteilt
- ursprünglich war um die Burg herum ein Kerngebiet geplant, der Rest Sondergebiet
- u.a. das CIMA-Gutachten veränderte diese Sichtweise und Einzelhandel ist jetzt nur noch in der Achse Hermannstraße/Rudolf-Platte-Weg vorgesehen
- im Laufe der Zeit stellten sich auch andere Veränderungen dar, z.B. dass das Stiftsforum abgerissen wird und der Plan musste angepasst werden
- die Gassen, die aus der Altstadt Richtung Faßstraße und See verlaufen, sollen auf der Seeseite fortgeführt werden und Verbindungen werden
- im Bereich der Burg und des Geländes darum herum wird eine urbane Nutzung entstehen
- um das Hafenbecken soll sich die Gastronomie konzentrieren
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass auf die Riegelbebauung an der Faßstraße, vor der Hörder Burg, verzichtet wird und stattdessen ein Baukörper so an die Burg angesetzt wird, dass aus der Faßstraße heraus einsehbar ein Burghof entsteht.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen und 13 Ja-Stimmen so beschlossen

AUSWI, 14.03.2012:

Zu der o. a Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde weist Herr Wilde darauf hin, dass die
Verwaltung die Anregungen der Bezirksvertretung- Hörde prüft und in Absprache mit dieser eine
Lösung suchen wird.

Diesem Vorschlag können sich die Sprecher der Fraktionen anschließen und sehen daher von weiteren Anträgen hierzu ab.

Weitere Nachfragen zur Vorlage werden durch die Verwaltung beantwortet.

RM Barrenbrügge vermisst eine Regelung dazu, was die Steganlagen und die Nutzung der Wasserfläche angeht. Da man bei den Stegen von festen baulichen Anlagen ausgehen kann, möchte er hierzu gerne wissen, wer regelt, wie viel Stege und wie viel Wassernutzung zukünftig vorhanden sein werden. Für Wassernutzer wird z.B. derzeit nicht klar, wie viel Wasserquantität wer erhält.

Herr Wilde erklärt, dass man sich ohnehin zu diesem Thema derzeit in einem Abstimmungsprozess befindet und sagt deshalb zu, dass das Tiefbauamt-Herr Dr. Falk- hierzu zeitnah berichten wird.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt die Weiterentwicklung des städtebaulichen Rahmenplanes zur Kenntnis und beschließt, die fortgeschriebene Fassung (Stand Februar 2012) als Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebietes PHOENIX See zugrunde zu legen.

Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 11. Änderung des Flächennutz­ungsplanes wie unter Ziffer 5 dieser Vorlage beschrieben zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie den Entwurf der Begründung vom 10.02.2012 erneut öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252
– PHOENIX See,
Teilbereich A - Seequartier - auf den unter Ziffer 8 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu verkleinern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hö 252 – PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -, für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.02.2012 zu (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103) und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB



zu TOP 3.7
Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06136-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Stellungnahme der Verwaltung vom 13.03.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E5)
siehe zuvor genannte Drucksachen Nr.

B Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.03.2012

1. abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck
Die SPD-Fraktion sieht in der Vorlage zu starke Einschränkungen bei der allgemein gebräuchlichen Nutzung des neuen Freizeitgebietes rund um den PHOENIX See. Eine Auflistung von 37 Tatbeständen als Ordnungswidrigkeit im § 23 ist nicht zu rechtfertigen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisieren besonders, dass das Grillen, das uneingeschränkte Befahren des Sees mit einem Schlauchboot und Genuss von alkoholischen Getränken verboten werden soll. Durch die Gebühren für die Nutzung des Sees mit Booten könnten Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen zugunsten besser verdienender Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden. Der Begriff des allgemeinen „Erholungsgebietes“ im § 16 würde dadurch sehr zweifelhaft.

Das Einzelmitglied der Bürgerliste, Herr Müller-Späth, spricht sich ebenfalls gegen die Satzung aus. Er ist der Meinung, es muss gleiches Recht für Alle gelten, d.h. gleiche Regelungen in allen Naherholungsgebieten im Stadtgebiet.

Die CDU-Fraktion lehnt die Satzung ebenfalls ab. Es muss nach dem Gleichheitsgrundsatz gehandelt werden, nämlich gleiches Recht für alle Stadtbezirke und nicht ein Sonderrecht für den PHOENIX See.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgendes nicht zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Nutzung der
Naherholungsanlage PHOENIX See.


2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung
PHOENIX See).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

2. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 21.02.2012

„Herr Sümer von der Tiefbauverwaltung stellte die Vorlage vor. Sie setzt sich aus
- der Talsperrenverordnung
- der ordnungsrechtlichen Verordnung seit 1994
- dem „Hausrecht“ der Emschergenossenschaft

zusammen. Die Seesatzung ist aufgrund der vorgenannten Verordnungen zusammen mit ergänzenden Regelungen entstanden. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.
Hinweis: Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst zur Vorlage in insgesamt 4 Bereichen Beschlüsse, siehe I. bis IV.

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Änderungen in die Beschlussfassung zur Seesatzung aufzunehmen ( I.).
I.
§ 2 Verunreinigungen:
Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen
(Bereits im Abs. 1 geregelt)

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 3 Verhalten im Erholungsgebiet:
Abs. 1 a) alle Wegeflächen und sonstigen Flächen sind frei betretbar, mit Ausnahme
der besonders gekennzeichneten Flächen.

Begründung:
Grundsätzlich sollten alle Flächen am See für die Bürger zugänglich sein. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise besonders schützenswerte Bereiche, wie die Emscherauen oder die Ufergebiete. Die nicht zum Aufenthalt geeigneten Flächen müssen insbesondere für auswärtige Besucher so oder so gekennzeichnet sein.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen so beschlossen

Abs.1c) es ist untersagt, auf Straßen oder in Anlagenteilen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung dafür vor.

Begründung: Bei Regatten oder ähnlichen Veranstaltungen soll es den Teilnehmern ermöglicht
werden, im Satzungsbereich auch zu übernachten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Abs. 3 b) die Wörter:“ zu spielen“ sind zu streichen, so dass der Text lautet:“.............und entsprechend gekennzeichneten Stellen Rad zu fahren, Wintersport zu betreiben.............“.

Begründung: Kindern soll auch auf Wegen grundsätzlich die Möglichkeit zum Spielen gegeben
werden. Insbesondere hat das letzte Jahr gezeigt, das Kinder auch gerne die Möglichkeit wahrnehmen, mit Wasser im Hafenbereich zu spielen.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung mit 16 Ja-Stimmen so beschlossen

§ 4 Benutzung von Spielplätzen
Abs. 1 wird gestrichen

Begründung: Nach Auskunft des Jugendamtes, Herrn Mlynczak, sind die Spielplätze für alle Bürger
freigegeben. Daher ist keine Einschränkung notwendig. Es kommen nur die Absätze 2 und 3 zur Anwendung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 5 Benutzung von Steganlagen
Abs. 3: Der 1. Satz wird gestrichen. „Die Benutzung der Bootsliegeplätze wird durch die Stadt Dortmund genehmigt.“...............

Begründung:
Die Benutzung der Steganlagen ist bereits im § 5 Abs. 2 geregelt. Hier lautet die richtige Formulierung: Daher muss der 1. Satz im Abs. 3 ......die Benutzung der Steganlagen gilt ausschließlich dem Zugang .............gestrichen werden. Es geht nach Rücksprache mit der Verwaltung tatsächlich um die Vermietung der Bootsliegeplätze.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 8 Benutzung mit Wasserfahrzeugen
Die in Abs. 2 genannten Ausnahmen für Begleit- Rettungs-, Aufsichts- und Arbeitsboote werden gestrichen.

Begründung: Grundsätzlich werden auf dem See keine Verbrennungsmotoren zugelassen.
Auch für die o. g. Boote sind entsprechende Außenbordmotoren mit Elektroantrieb in den notwendigen Leistungsgrößen verfügbar. Elektromotoren sind wartungsärmer und im Betrieb zuverlässiger, außerdem spielt bei dieser relativ kleinen Wasserfläche die Kapazität der Batterien eine untergeordnete Rolle, da das Boot jederzeit in den Ruhephasen an eine Steckdose angeschlossen werden kann. Aus ökologischer Sicht sollte die Stadt Dortmund hier eine Vorbildfunktion in
Anspruch nehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Einfügung eines neuen
Abs. 5 Die dauerhafte Liegezeit der Boote im Wasser ist auf den Zeitraum von 01. April bis 31. Oktober beschränkt.

Begründung: Um Schäden durch Herbststürme bzw. Eis zu vermeiden, ist es nicht sinnvoll, dass in
der Winterzeit die Boote dauerhaft im Wasser verbleiben. In Jachthäfen ist es allgemein üblich, dass Boote in der Winterzeit an Land gebracht werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 9 Befähigungsnachweise für Wasserfahrzeuge
1. Hinweis: Es gibt im Abs. 1 die Formulierung „Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren“, die ggf. gestrichen werden sollte.
2. Hinweis: Abs. 1, letzter Satz: „Ausgenommen von dieser Regelung sind Dienstund Rettungsboote“: Die Fachverwaltung soll aufgefordert werden, diese Formulierung zu überprüfen.

Begründung: Grundsätzlich müssen nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung die Schiffsführer
über ein geeignetes Befähigungszeugnis gemäß obiger Verordnung verfügen. Ausnahmen sind nicht zugelassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 11 Verkehrsvorschriften
Abs. 1 ist durch folgende Formulierung zu ersetzen: „ In der Zeit nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang und vor 8.00 Uhr morgens ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen nicht erlaubt“.

Begründung: Der Phoenixsee ist im Gegensatz zu Talsperren mit einer dichten Wohnbebauung
umgeben. Daher ist ein besonderer Schutz für die Anwohner notwendig. Weiterhin kann man davon ausgehen, dass die Benutzer aus der näheren Umgebung des Sees kommen und dass ihnen genügend Zeit zur Ausübung ihres Sports zur Verfügung steht. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Einschränkung der in der Talsperrenverordnung genannten Zeit vertretbar.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen, 1 Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen so beschlossen

Neu einfügen:
Abs. 6 Das Übernachten auf Booten ist nicht erlaubt.

Begründung: Es sind am See keine sanitären Anlagen hierfür vorhanden. Man kann davon ausgehen, dass die Besitzer der Boote ausschließlich aus der Region kommen. Daher wird ein Übernachten auf den Booten nicht notwendig sein.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 12 Baden, Surfen, Tauchen und Eissport
Das Wort Eissport wird in dem Paragraphen gestrichen.

Begründung: Im Paragraphen 13 ist das Betreten der Eisfläche grundsätzlich verboten. Eissport
ohne Betreten der Eisfläche ist nach Ansicht der Bezirksvertretung nicht möglich. Ausnahmeregelungen werden in der neuen Formulierung des § 13 geregelt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 13 Betreten der Eisfläche
Neue Formulierung:
Das Betreten der Eisfläche ist untersagt. Ausnahmegenehmigungen können durch die Stadt Dortmund bei entsprechenden Wetterlagen erteilt werden. Welche Eissportarten dann zulässig sind, wird mit der Ausnahmegenehmigung festgelegt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 16 Grillen und offenes Feuer
Abs. 1 Grillen ist auf den dafür freigegebenen Flächen erlaubt.
Abs. 2 Offenes Feuer, außer das im Abs. 1 erlaubte Grillen ist im Erholungsgebiet nicht erlaubt. Offenes Feuer bei Umzügen (Fackelwanderungen, Martinsumzug etc.) können durch Beantragung einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.

Begründung: Grundsätzlich sollte auch Grillen am See auf geeigneten Flächen möglich sein.
Entsprechende Flächen könnten am östlich Rand des Phönix See Geländes eingerichtet werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

II. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt die Vorlage zur Seesatzung mit den zuvor beschlossenen Änderungen:

Abstimmungsergebnis: mit 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 13 Ja-Stimmen so beschlossen

III. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob eine Seesatzung ordnungsrechtlich neben den übergeordneten Satzungen (Talsperrenverordnung , ordnungsbehördliche Verordnung, Hausrecht Emschergenossenschaft) eigenständig Bestand haben kann.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen, 1 Gegenstimme und 14 Ja-Stimmen so beschlossen

IV. Zu § 8 Abs. 2 fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde die Fachverwaltung auf, die
vorhandenen Verbrennungsmotoren an den Wasserfahrzeugen innerhalb von 1 Jahr entsprechend der beschlossenen Satzungsänderung durch Elektromotoren auszutauschen. Dadurch ergibt sich im Umkehrschluss, dass das in § 8 aufgeführte „Verbot der Nutzung von Wasserfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ohne Ausnahme“ für eine Übergangszeit von 1 Jahr außer Kraft gesetzt wird und die Ausnahme damit möglich bleibt.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme und 16 Ja-Stimmen so beschlossen.“

3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E3)

1. Der Rat beschließt, die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.06.1994, die zuletzt am 19.07.1996 geändert wurde, bis zum 31.12.2013 vollständig zu überarbeiten.

2. Dabei sollten insbesondere im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen weniger kleinteilige und restriktive Ge- und Verbote formuliert werden.

3. Darüber hinaus sollte die Verordnung auf geänderte gesellschaftliche Bedürfnisse
und Lebensweisen eingehen.

4. Die notwendigen talsperrenrechtlichen Regelungen für den Phoenix-See werden bis zum 01.04.2012 umgesetzt. Darüber hinaus gehende Regelungen, die ohnehin im Ortsrecht verankert sind, erübrigen sich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteilungen und Liegenschaften lässt die Unterlagen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


C Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.03.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E6)
I. Der Rat der Stadt beschließt, die Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage Phoenix See in folgenden Punkten wie folgt zu ändern:

1. § 5 III S. 2 und 3 werden wie folgt geändert: „Die Genehmigung wird auf Antrag von der Stadt Dortmund erteilt. Soweit § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Phoenix Sees mit Wasserfahrzeugen – nach der sich auch die Höhe der Gebühren bemisst - die Zahlung einer Gebühr vorsieht, ist die Erteilung der Genehmigung davon abhängig.
2. § 8 I S. 2 und 3 werden wie folgt geändert: „Die Genehmigung wird auf Antrag von der Stadt Dortmund erteilt. Soweit § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Phoenix Sees mit Wasserfahrzeugen – nach der sich auch die Höhe der Gebühren bemisst - die Zahlung einer Gebühr vorsieht, ist die Erteilung der Genehmigung davon abhängig.“
3. Um eine entsprechende Genehmigung zu ermöglichen, wird nach § 8 II Alt. 4 folgende Alt. 5 eingefügt: „nichtmotorisierte Schlauchboote und schlauchbootähnliche Wasserfahrzeuge“
4. In § 8 II sind „Begleitboote beim Training und bei Regatten“ aus der Ausnahmeregelung zu streichen, da diese ebenfalls mit einem Elektromotor betrieben werden können. § 8 II ist daher in diesem Punkt wie folgt neu zu fassen: „Ausgenommen sind jedoch: (…) Rettungsboote beim Training und bei Regatten, soweit sie im Einzelfall unter Widerrufvorbehalt zugelassen worden sind.“
5. § 9 I S. 1 wird in der Klammer wie folgt ergänzt: „(beispielsweise amtlicher Sportbootführerschein Binnen, …)
6. § 10 III wird wie folgt geändert: „Vor dem Einbringen von Wasserfahrzeugen auf den Phoenix See muss der Außenrumpf sauber und frei von sogenannten Antifouling-Anstrichen mit wassergefährdenden Stoffen sein.“
7. In § 12 wird das Verbot des „Surfens“ insoweit geändert, als dass dies nach einer zweijährigen Badeverbotszeit von zwei Jahren ermöglicht werden soll. Dies gilt Entsprechend für § 23 I Nr. 33.
Ferner ist in § 12 S. 1 das Wort „ist“ durch „sind“ zu ersetzen.
8. § 16 wird wie folgt geändert: „Grillen und offenes Feuer sind außerhalb der speziell dafür ausgewiesenen Bereiche im Erholungsgebiet untersagt.“
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Phoenix Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung Phoenix See) wie folgt zu ändern:

1. § 3 V Nr. 1 wird wie folgt geändert: „je Paddelboot: 25 €“
2. § 3 V Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „Von der Gebührenzahlung ausgenommen sind Modellboote mit Elektromotor und / oder Modellsegelboote (Funktionsmodelle).
III. Die Verwaltung wird aufgefordert, anhand der Satzungen zur Nutzung der Naherholungsanlage Phoenix See und Gebührensatzung einen „Auszug aus der Satzung“ zu erarbeiten, die die wesentlichsten Regelungen wiedergibt. Dieser „Auszug aus der Satzung“ ist in dem Naherholungsgebiet sichtbar zu beschildern.

IV. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund unter § 3 um die „Naherholungseinrichtung Phoenix See“ zu ergänzen.

Begründung

Die vorgenannten Änderungen sind geeignet, die Nutzungsmöglichkeiten der Freizeiteinrichtung Phoenix See attraktiver zu gestalten, ohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Erholungsanlage Übergebühr zu beeinträchtigen. Insbesondere erscheint es vor diesem Hintergrund vertretbar, das Surfen auf dem Phoenix See nach einer Übergangszeit zuzulassen.

Um dem erhöhten Freizeitwert des Phoenix Sees – v. a. für Kinder - Rechnung zu tragen erscheint es ebenso vertretbar, die Gebührenregelungen für Modellboote und Schlauchboote/schlauchbootähnliche Wasserfahrzeuge zu lockern.



Soweit mit dem von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf das Ziel eines einheitlichen und abschließenden Regelungswerkes verfolgt wird, erscheint dies insoweit sinnvoll, als dass sich ansonsten erforderliche Querverweise in ergänzende Regelungen erübrigen. Auf der anderen Seite wird die öffentliche Signalwirkung, die von einem so umfangreichen und beschilderten Regelwerk ausgeht, dem Anspruch einer Freizeiteinrichtung nicht gerecht. Daher erscheint es sinnvoll, nur die wesentlichen Regelungen in einem „Auszug aus der Satzung“ durch entsprechende Beschilderungen vor Ort wiederzugeben.

D Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E7)

1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage Phoenix See mit folgenden Änderungen zu:
a) Die Aufzählung der genehmigungsfähigen Bootsarten in § 8 Abs.2 wird ergänzt um „sonstige Wasserfahrzeuge nur mit Elektromotor“. Ausnahmen bei der Notfallrettung bleiben unberührt. Die Aufzählungen in diesem Absatz über die nicht zuzulassenen Bootsarten und die Ausnahmen entfallen ersatzlos.
b) Die Fassung des § 11 Abs. 1 wird analog der Empfehlung der BV Hörde durch folgende Formulierung ersetzt :
„In der Zeit nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang und vor 8.00 Uhr morgens ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen nicht erlaubt“.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzungssatzung in möglichst verständlicher und lesbarer Form vor Ort für die Nutzerinnen und Nutzer der Naherholungsanlage zu veröffentlichen, ohne das Erscheinungsbild des Sees zu stören. Hierzu kann eine entsprechende Beschilderung und der Einsatz von verkehrschilderähnlichen Piktogrammen hilfreich sein.


3. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund vom 15.06.1994 für die Dauer von zwanzig Jahren bis 2014 befristet ist. Die Verwaltung wird diese Ortssatzung deshalb mittelfristig überarbeiten sowie den aktuellen Gegebenheiten in der gesamten Stadt anpassen und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorlegen. Die Nutzungssatzung für den Phoenix See wird sodann entsprechend angepasst.

E Antrag der Fraktion Die Linke vom 27.03.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E8)

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der aktuellen Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorschlägen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Hörde, die dort noch nicht in einer Sitzung behandelt werden konnten, diesen die Stellungnahme sowie die Anträge der Ratsfraktionen vor einer Beschlussfassung des Rates zur Kenntnis zu geben und um eine Empfehlung zu bitten.

Begründung

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Vorschlägen aus den BVen, sowie die Anträge der Fraktionen konnten bislang nicht in den Bezirksvertretungen behandelt werden, deshalb sollte auf die „ursprüngliche“ Beratungsfolge zurückgegriffen werden.



Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt mit Schreiben der Verwaltung vom 28.03.2012 eine geänderte Textfassung der Satzung (Drucksache Nr.: 06136-12-E9) vor.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erläuterten die Sprecher der Fraktionen ihre Positionen hinsichtlich des vorliegenden Tagesordnungspunktes, die im Wesentlichen auch in den vorgelegten Anträgen zum Ausdruck gebracht wurden.

Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion machte Rm Pisula deutlich, dass man den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke nicht zustimmen werde. Dem Antrag der SPD-Fraktion werde man in Gänze zustimmen, sofern sich diese damit einverstanden erkläre, dass man die aus rechtlicher Sicht unstrittigen folgenden Punkte der Empfehlung Hörde mit in die Beschlussfassung einbeziehe.

§ 2 Verunreinigungen:
Abs.1c) es ist untersagt, auf Straßen oder in Anlagenteilen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten, es sei denn, es liegt eine Sondergenehmigung dafür vor.

Abs. 3 b) die Wörter:“ zu spielen“ sind zu streichen, so dass der Text lautet:“.............und entsprechend gekennzeichneten Stellen Rad zu fahren, Wintersport zu betreiben.............“.

Einfügung eines neuen
Abs. 5 Die dauerhafte Liegezeit der Boote im Wasser ist auf den Zeitraum von 01. April bis 31. Oktober beschränkt.

§ 9 Befähigungsnachweise für Wasserfahrzeuge
1. Hinweis: Es gibt im Abs. 1 die Formulierung „Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren“, die ggf. gestrichen werden sollte.
2. Hinweis: Abs. 1, letzter Satz: „Ausgenommen von dieser Regelung sind Dienstund Rettungsboote“: Die Fachverwaltung soll aufgefordert werden, diese Formulierung zu überprüfen.

§ 11 Verkehrsvorschriften
Abs. 1 ist durch folgende Formulierung zu ersetzen: „ In der Zeit nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang und vor 8.00 Uhr morgens ist das Befahren mit Wasserfahrzeugen nicht erlaubt“.

Neu einfügen:
Abs. 6 Das Übernachten auf Booten ist nicht erlaubt.

§ 12 Baden, Surfen, Tauchen und Eissport
Das Wort Eissport wird in dem Paragraphen gestrichen.

§ 13 Betreten der Eisfläche
Neue Formulierung:
Das Betreten der Eisfläche ist untersagt. Ausnahmegenehmigungen können durch die Stadt Dortmund bei entsprechenden Wetterlagen erteilt werden. Welche Eissportarten dann zulässig sind, wird mit der Ausnahmegenehmigung festgelegt.


Die SPD-Fraktion erklärte sich hiermit einverstanden.

Hinsichtlich des Antrages der SPD-Fraktion vom 27.03.2012 machte StR Lürwer darauf aufmerksam, dass der unter Nr. 1 a genannte Positivkatalog der Bootsarten um folgende Ausnahmen ergänzt werden sollte:

a) Aufsicht- und Arbeitsboote der Stadt Dortmund sowie der Emschergenossenschaft
b) Begleit- und Rettungsboote bei Trainingseinheiten oder Regatten





Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit den unter Buchstabe „B“, Nr. 3 genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E3) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „C“ genannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.03.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E6) ab.

3. Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den unter „D“ genannten Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2012 einschließlich der o. g. Ergänzung von StR Lürwer (Drucksache Nr.: 06136-12-E7).

4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter „E“ genannten Antrag der Fraktion Die Linke vom 27.03.2012 (Drucksache Nr.: 06136-12-E8) ab.

5. Unter Einbeziehung des zuvor beschlossenen Antrages der SPD-Fraktion, der zuvor aufgeführten Einzelpunkte aus der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde sowie auf der Grundlage der mit Schreiben vom 28.03.2012 geänderten Satzung (Drucksache Nr.: 06136-12-E9) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).

zu TOP 3.8
EU-Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreisverkehr Hochofen-/Gildenstraße (B 10)
hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06207-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Baumaßnahmen in der Hochofenstraße, in der Gildenstraße (von der Hochofenstraße bis zur Beukenbergstraße) und die Herstellung des Kreisverkehrs Hochofen-/Gildenstraße und stellt ein Budget von 1.800.000,00 € zur Verfügung.
Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012 400.000 €
Haushaltsjahr 2013 1.296.000 €
Haushaltsjahr 2014 104.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 19.484,08 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Planungen und Kostenberechnungen durch die Bezirksregierung Arnsberg.



zu TOP 3.9
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Landesstraße- Gildenstraße (B 9)
hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06208-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.03.2012 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig den von der Verwaltung geänderten Beschluss (Drucksache Nr.: 06208-12-E1) zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Maßnahmen in der Gildenstraße und stellt ein Budget von 132.000,00 € zur Verfügung. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 mit folgenden Auszahlungen geplant:

Haushaltsjahr 2013 132.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 3.184,00 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Planungen und Kostenberechnungen durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie des geänderten Beschlussvorschlages (Drucksache Nr.: 06208-12-E1) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Maßnahmen in der Gildenstraße und stellt ein Budget von 132.000,00 € zur Verfügung. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 mit folgenden Auszahlungen geplant:

Haushaltsjahr 2013 132.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 3.184,00 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Planungen und Kostenberechnungen durch die Bezirksregierung Arnsberg.

zu TOP 3.10
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Süd/Olpe/Viktoriastraße/Balkenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05456-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 21.03.2012 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion beantragen folgenden Zusatz:

1. Die Anzahl der vorhandenen Parkplätze soll erhalten bleiben.
2. In gleicher Anzahl sollen Fahrradbügel aufgestellt werden.

Dieser Zusatz wird bei 10 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion) und 6 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) mehrheitlich zugestimmt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz den in der Verwaltungsvorlage vorgelegten Beschluss zuzustimmen.

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Kowalewski, dass seine Fraktion sich bei der Abstimmung über die o. a. Angelegenheit enthalten werde, da man der Auffassung sei, dass diese Maßnahme durchaus auch ein Jahr später hätte erfolgen können.

Unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 21.03.2012 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Straßen Betenstraße Süd/ Olpe/Viktoriastraße/Balkenstraße zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.990.000 €. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61W00903015001 mit folgenden Auszahlungen geplant:

Haushaltsjahr 2012 540.000 €
Haushaltsjahr 2013 1.300.000 €
Haushaltsjahr 2014 150.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 29.608,75 €.

zu TOP 3.11
Masterplan Vergnügungsstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06020-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.03.2012 – Auszug –

...
Weiterhin lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag u. a. folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vor:
„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat die Vorlage mit folgender Ergänzung zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an zu überprüfen, ob aus Kostengründen z. B. im Zusammenhang mit der Erstellung von Masterplänen, wenn externe Anbieter beauftragt werden, eine interkommunale Zusammenarbeit sinnvoll sein könnte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

B Ergänzung zur Vorlage mit Schreiben der Verwaltung vom 27.03.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11-E1)


Die Ausschüsse für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung sowie Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften haben dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt und sich
gleichzeitig der Anregung der Bezirksvertretung Dortmund Hörde angeschlossen:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an zu überprüfen, ob aus Kostengründen z. B. im
Zusammenhang mit der Erstellung von Masterplänen, wenn externe Anbieter beauftragt werden,
eine interkommunale Zusammenarbeit sinnvoll sein könnte.

Zu dieser Ergänzung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Durch den Masterplan Vergnügungsstätten sollen für das gesamte Stadtgebiet einheitliche
Steuerungsrichtlinien für künftige Ansiedlungen von Vergnügungsstätten in Dortmund aufgestellt
werden. Voraussetzung für eine auf Dortmunder Gegebenheiten zugeschnittene Konzeption
ist eine detaillierte Bestandserhebung der Vergnügungsstätten im Stadtgebiet.

Auf interkommunaler Ebene bietet sich die Bearbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten
aus Sicht der Verwaltung nicht an, da sich der Erarbeitungsumfang nur in sehr geringem Maße
reduzieren lässt, gleichzeitig die Konzeption aber an Prägnanz verliert, da abweichende
Rahmenbedingungen benachbarter Kommunen mit berücksichtigt werden müssen. Die vergleichsweise geringe Reduzierung der Kosten wiegt die Verallgemeinerung der Handlungsoptionen
nicht auf. Weiterhin ist eine Bearbeitung auf interkommunaler Ebene mit einem deutlich erhöhten Abstimmungsaufwand verbunden, der letztendlich zu einer Verzögerung der Fertigstellung führen wird.

Aus diesen Gründen bitte ich darum, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unverändert zu
folgen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Becker zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass aufgrund verschiedener Faktoren ein Masterplan Vergnügungsstätten nicht den erwarteten Zweck erfüllen werde. Insofern könne man sich nach Meinung der Fraktion FDP/Bürgerliste diese 70.000 € für die Vergabe eines Gutachtens sparen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.










zu TOP 3.12
Delegation der "Abwägungsentscheidung bei sogenannten Planersatzverfahren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Herstellung von Erschließungsanlagen“ auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06292-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs. 2 GO NRW, die „Abwägungsentscheidung bei sogenannten Planersatzverfahren nach § 125 Abs.2 Baugesetzbuch zur Herstellung von Erschließungsanlagen“ auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu delegieren. Die Delegation weiterer Aufgaben sowie die Rückholung einzelner Aufgabendelegationen bleiben ausschließlich dem Rat vorbehalten.

Das Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen ist entsprechend anzupassen.

zu TOP 3.13
Pilotprojekt "Grüner Asphalt" - Erfahrungsbericht und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06210-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, auf Basis des erfolgreich durchgeführten Pilotprojektes des vollständig recycelten Asphaltes, dem sogenannten „Grünen Asphalt“, auch zukünftig die nachhaltige Ressourcenschonung von Gestein und dem aus Erdöl gewonnenen Bitumen fortzusetzen und die Recyclingquote in der hochwertigen Wiederverwendung von Ausbauasphalt deutlich zu erhöhen.

Die Ausschreibungen der Stadt Dortmund werden daher zukünftig standardmäßig das schichtenweise Fräsen beinhalten. Um die Recyclingquote langfristig deutlich zu erhöhen soll, in Abhängigkeit der jeweiligen Asphaltschicht, im Vergabeverfahren ein Wertungsvorteil für die prozentual höhere Asphaltgranulatmenge berücksichtigt werden. Die dadurch erzielte Steigerung der hochwertigen Recyclingquote soll jährlich ausgewertet und der Prozentsatz in Verbindung mit dem Wertungsvorteil der Marktsituation angepasst werden.
zu TOP 3.14
Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.15
Die Rolle von ABB im Dortmunder PCB-Skandal
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06811-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.03.2012 (Drucksache Nr.: 06811-12-E1)

Die Landesregierung hat in einer Antwort (DS 15/3909 Landtag NRW) auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Rüdiger Sagel festgestellt, dass die Firmen ABB Grundbesitz GmbH und Envio Recycling GmbH gegen § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) verstoßen haben, indem sie der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund Gutachten der Fa. Terra Umwelt Consulting GmbH zur PCB-Situation am Dortmunder Hafen aus den Jahren 2000 bis 2009 vorenthalten haben.

Beschlussvorschlag


· Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, Verstöße gegen § 2 Abs. 1 LbodSchG entsprechend § 20 LbodSchG als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und aufgrund der Schwere des Falles den zulässigen Strafrahmen gegenüber den Firmen ABB Grundbesitz GmbH und Envio Recycling GmbH auszuschöpfen.
· Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf zu prüfen, inwieweit sich aus den unterlassenen Meldungen nach § 2 Abs. 1 LbodSchG Schadensersatzansprüche der Stadt Dortmund gegenüber den meldepflichtigen Firmen ableiten lassen.

Begründung

Die Gutachten der Firma Terra Umwelt Consulting GmbH wurden im Zusammenhang mit der Übertragung des Erbbaurechtes für das städtische Grundstück Kanalstrasse 25 auf die Fa. Envio durch den Rat der Stadt Dortmund erstellt.



Am 16.10.2000 legte die Firma TERRA Umwelt Consulting GmbH ein erstes Basisgutachten vor. Dem folgten bis zum Jahr 2009 eine ganze Reihe weiterer Gutachten. In den Gutachten werden PCB-Sanierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände im Dortmunder Hafen, die Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter und eine ablehnende Empfehlung für den weiteren Umgang mit PCB-haltigen Ölen besprochen. Im Jahr 2004 wurde durch den Gutachter ein Rückbauplan vorgelegt und empfohlen. 2007 wurde der Fa. ABB durch den Gutachter eine Kündigung des Mietverhältnisses mit der Fa. Envio nahegelegt.

Durch eine pflichtgemäße Vorlage der Gutachten bei der Unteren Bodenschutzbehörde hätte der PCB-Skandal in Dortmund in seiner jetzigen Tragweite zum Teil vermieden werden können. Eine Übertragung des Erbbaurechtes auf die Fa. Envio durch den Stadtrat wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfolgt.

Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Landesbodenschutzgesetz die jeweils für die Vollzugsaufgabe zuständige Bodenschutzbehörde. Zuständige Bodenschutzbehörde ist nach Aussage der Landesregierung die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund.

B Stellungnahme der Verwaltung mit Schreiben vom 28.03.2012
(Drucksache Nr.: 06811-12-E2)


Hinsichtlich des o. a. Antrages der Fraktion Die Linke gab die Verwaltung folgende Informationen:

Das Umweltamt hat erst nach Stilllegung der Abfallbehandlungsanlage ENVIO im Mai 2010 Kenntnis von der Existenz gutachterlicher Berichte der Fa. TERRA Umwelt Consult über PCB-Bodenkontaminationen und bereits durchgeführte Reinigungs-/Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Halle 55 und der Freiflächen um das ehemalige Zelt Kenntnis erlangt. Die Untersuchungen und Berichte, die u. a. auch Hinweise liefern auf oberflächennahe Bodenkontaminationen durch PCB, wurden im Auftrag der ABB Grundbesitz und der ENVIO Recycling GmbH & Co.KG erstellt.

Bodenschutzrechtlich sind nach § 2 Abs. 1 des LBodSchG u. a. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück bzw. der Verursacher verpflichtet, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung auf einem Grundstück unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Firmen ABB Grundbesitz und die ENVIO Recycling GmbH & Co.KG hätten demnach die Untere Bodenschutzbehörde informieren müssen.

Der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht stellt nach § 20 Abs. 1 LBodSchG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Eine ordnungsrechtliche Ahndung des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht gegenüber der ENVIO Recycling GmbH & Co.KG erfolgte wegen der Vorrangigkeit der staatsanwaltlichen Ermittelungen und des laufenden strafrechtlichen Verfahrens bisher nicht.
Aufgrund des laufenden strafrechtlichen Verfahrens wurde bisher auch kein OWI-Verfahren gegen die ABB Grundbesitz GmbH eingeleitet.
Die Untere Bodenschutzbehörde ist nach Prüfung einer evtl. Verjährungsfrist für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit gegen die ABB Grundbesitz GmbH zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die 3-Jahres-Frist erst mit Kenntnis der PCB-Belastung beginnt. Kenntnis davon erhalten hat die untere Bodenschutzbehörde im Mai 2010.
Demnach wird die untere Bodenschutzbehörde unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung der ENVIO Recycling GmbH & Co.KG eine Anhörung an die ABB Grundbesitz GmbH wegen des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht nach § 2 LBodSchG richten und ein anschließendes OWI-Verfahren durch 30/OWI einleiten.

Richtig ist, wären der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund die in der Anlage genannten Unterlagen und Gutachten eher bekannt gemacht worden, so wäre der Verstoß gegen genehmigungsrechtliche Auflagen deutlich früher aufgefallen. Der Betrieb der Anlage hätte eher eingestellt sowie die gesundheits- und umweltschädigenden Einflüsse auf die Belegschaft, das Betriebsgelände und das Umfeld hätten frühzeitiger gestoppt und minimiert werden können.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf zu prüfen, inwieweit sich aus den unterlassenen Meldungen nach § 2 Abs. 1 LBodSchG Schadensersatzansprüche der Stadt Dortmund gegenüber den meldepflichtigen Firmen ableiten lassen.

Städtische Schadensersatzansprüche wegen des Verstoßes gegen Mitteilungspflichten lassen sich aus dem Landesbodenschutzgesetz nicht ableiten. Inwieweit sich aus eventuell vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen Ansprüche ableiten lassen, wird durch die Verwaltung geprüft.

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag kurz erläutert hatte, brachte er anschließend zum Ausdruck, dass für ihn die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme deutlich mache, dass der von seiner Fraktion vorgelegte Antrag sinnvoll sei.

Dagegen erklärte Rm Pisula (CDU), dass es nicht Aufgabe des Rates der Stadt sei, in die laufenden Straf- und Zivilgerichtsverfahren einzugreifen.

Nachdem seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Märkel zum Ausdruck gebracht hatte, dass ihre Fraktion den von der Fraktion Die Linke vorgelegten Antrag unterstützen werde, wies für die SPD-Fraktion Rm Prüsse daraufhin, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werde, da dieser nach Auffassung seiner Fraktion durch das Handeln der Verwaltung erledigt sei.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den o. g. Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.03.2012 ab.









4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Mitgliedschaft im NIRO e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05279-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Austritt der Wirtschaftsförderung Dortmund aus dem NIRO-Netzwerk Industrie RuhrOst e. V.

zu TOP 4.2
Schlecker
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06841-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Weiterentwicklung der Stadtsiedlung "Grevendicks Feld";
Versorgung, Betreuung und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und wohnungsloser Personen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06691-12)

Nachdem zunächst Rm Münch (FBI) die Befürchtung geäußert hatte, dass durch die vorliegende Maßnahme möglicherweise die positive Entwicklung gestört werden könnte, brachten in der anschließenden Diskussion Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Kunstmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Grollmann (CDU), Rm Prüsse (SPD) sowie StR´in Zoerner zum Ausdruck, dass die vorliegende Angelegenheit ein gutes Zeichen für vorbildliches und bürgerschaftliches Engagement sei, in dem vom Anfang an alle Akteure vor Ort an einem Strang gezogen haben. Insofern gebe es auch keine Zweifel, dass durch die Weiterentwicklung dieser Maßnahme die positive Entwicklung gestört werden könnte.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Entwicklung der Stadtsiedlung „Grevendicks Feld“ nach Einzug der zentralen kommunalen Unterbringungseinrichtung (ZKU) für ausländische Flüchtlinge ab 1. April 2011 zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur strukturellen und qualitativen Fortentwicklung des kommunalen Hilfesystems für Flüchtlinge und Wohnungslose. Die Verwaltung wird beauftragt, alle zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen mit zeitlicher Priorität zu ergreifen und nach Ablauf eines Jahres erneut zu berichten.

zu TOP 5.2
Solidaritätserklärung an die Beschäftigten des Kilkis Hospitals
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06812-12)

Die o. a. Angelgenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 5.3
Situation von Flüchtlingen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06840-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes hatte die Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 26.03.2012 (Drucksache Nr.: 06840-12-E1) um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Kenntnis hat die Verwaltung über das Vorhandensein und die Anzahl von Flüchtlingen aus Syrien, die sich im Raum Dortmund aufhalten?
2. Welche Verfahrensweise übt die Verwaltung derzeit im Umgang mit Syrischen Flüchtlingen im Raum Dortmund?
3. Gibt es auf Seiten der Verwaltung Pläne zur Abschiebung syrischer Flüchtlinge aus Dortmund? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Falls nicht: was ist der Grund dafür?
4. Plant die Verwaltung sich gegen den bislang nicht vom Land NRW ausgesprochene Abschiebestopp zu wenden?
5. Welche Kosten verursacht der derzeitige Aufenthalt Syrischer Flüchtlinge für die Stadt Dortmund?

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die o. a. Fragen seiner Fraktion kurz erläutert hatte, sagte
OB Sierau zu, dass die Beantwortung der vorgenannten Fragen sobald wie möglich, noch vor der nächsten Ratssitzung erfolgen werde.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
- unbesetzt -

zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010/11
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06137-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2011, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe v. 37.016 T€ und einem Jahresüberschuss in Höhe v. 11.083,95 Euro, und der Lagebericht 2010/11 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe v. 11 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 6.3
Sanierung der Filteranlage im Hallenbad Nord, Leopoldstr. 50-58
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06596-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.03.2012 vor:

Aus dem Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wurden entsprechend der Beschlussfassung des Rates vom 15.12.2011 Investitionsmittel im Umfang von
T€ 211 von der ursprünglich geplanten schrittweisen Sanierung des Freibades Stockheide zu Gunsten der Sanierung der Filteranlage im Hallenbad Nord verlagert. Insoweit muss auf andere geplante Maßnahmen und Vorhaben im Bereich der Investitionen des Geschäftsbereiches Sport nicht verzichtet werden.
Der Prüfauftrag des Rates vom 15.12.2012 wird zurzeit insgesamt von der Verwaltung verfolgt; die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund werden dem Rat der Stadt Dortmund nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis zur Kenntnis bzw. Maßnahmen mit ihren finanziellen Auswirkungen zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird es auch Vorschläge zur Zukunft des Freibades Stockheide geben.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hatte in seiner Sitzung am 06.03.2012 im Rahmen eines Eilbeschlusses die Sanierung der Filteranlage im Nordbad mit einem Kostenaufwand von 551.000,00 € brutto beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt den o. a. durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschlossenen Eilbeschluss.

zu TOP 6.4
Satzung zur dritten Änderung der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und Übertragung neuer Aufgaben auf den Leiter des Geschäftsbereiches 5/ Stadtgrün
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05551-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Aufhebung der Bestellung von Herrn Johannes Blume als Leiter des Geschäftsbereiches 5/Stadtgrün rückwirkend zum 01.01.2012

2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Betriebssatzung für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

7. Schule

zu TOP 7.1
Dortmund als Referenzkommune - Umsetzung der Landesstrategie "Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06690-12)

Bezugnehmend auf die Diskussion der o. a. Angelegenheit am Vortag im Schulausschuss erklärte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), dass es begrüßenswert wäre, wenn man das vorliegende Projekt auch mit Ergebnissen hinterlegen könnte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass Dortmund als eine von 7 Referenzkommunen mit der Implementierung und Umsetzung der neuen Landesstrategie „Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW“ im Frühjahr 2012 beginnt.








zu TOP 7.2
Einsatz von Integrationshelfern an Schulen verbessern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06756-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der
SPD-Fraktion vom 27.03.2012 (Drucksache Nr.: 06756-12-E1) vor:


Die SPD-Fraktion bringt zu o. g. TOP folgenden Antrag in die Ratssitzung am 29.03.12 ein und bittet um Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Schulausschuss.
Die Empfehlungen der Fachausschüsse sollen danach dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Antragsverfahren für den Einsatz von Integrationshelfern zu entbürokratisieren und an einer Stelle in der Stadtverwaltung zu bündeln.
Die betroffenen Eltern von behinderten Kindern sollen sich zukünftig nur noch an eine Stelle in der Verwaltung wenden müssen, die sie fachlich berät und das Antragsverfahren mit den zuständigen Fachbereichen zentral organisiert. Das Antragsverfahren wird somit „aus einer Hand“ sichergestellt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Begriff „Integrationshelfer/in“ irreführend und überholungsbedürftig ist, weil er Kompetenzen suggeriert, die nicht zum Aufgabenprofil der eingesetzten jungen Menschen gehören.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Verwaltungszusammenhängen, beim Antrags- verfahren, Bescheiden und in Informationsmaterial zukünftig den Begriff „Schulbegleitern/innen“ zu verwenden, bis das Land NRW im Rahmen des Inklusionsplanes eine neue verpflichtende Bezeichnung vornimmt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass an die eingesetzten Schulbegleiter/innen, zumeist Teilnehmer/innen aus dem „Freiwilligen Sozialen Jahr“, hohe charakterliche und fachliche Anforderungen gestellt werden, die aufgrund fehlender Ausbildung bzw. Lebenserfahrung häufig nur unzureichend erfüllt werden können.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit den freien Trägern, die den Einsatz der Schulbegleiter/innen organisieren, ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept für die Schulbegleiter/innen zu prüfen.
Damit soll die Qualität der Dienstleistungen der Schulbegleiter/innen gesteigert und so die Zufriedenheit bei den behinderten Kindern, den betroffenen Eltern, dem Lehrpersonal in den Schulen und den Begleitern/innen selbst gesteigert werden.

4. Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die Erfahrungen mit der Neustrukturierung des „Schulbegleiter/innendienstes“ in Dortmund.
Dabei sollen auch die neusten Entwicklungen auf Landesebene zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems aus dem Landesinklusionsplan einfließen.

Begründung :
Immer wieder kritisieren betroffene Eltern lange und undurchsichtige Antragsverfahren und eine setzen fachliche Qualifikationen der Schulbegleiter/innen voraus, die nicht ihrem Aufgabenprofil entsprechen. Vielmehr beinhaltet ihre Tätigkeit überwiegend praktische Hilfeleistungen in täglichen Alltag.

In Dortmund sind z. Zt. fast 300 Schulbegleiter/innen eingesetzt, die sich zumeist aus dem Bundesfreiwilligendienst rekrutieren.
Hierfür werden derzeit rund 2 Mio. € jährlich im städtischen Haushalt aufgewendet – Tendenz steigend.

Drei Fachbereiche in der Verwaltung, nämlich das Jugendamt, das Sozialamt und das Schulverwaltungsamt sind derzeit für das Antragsverfahren je nach Schulform und Art der Behinderung, zur Bewilligung von Schulbegleitern/innen zuständig, weil unterschiedliche Kostenträger verantwortlich sind. Hinzu kommt die fachliche Begleitung durch die Schulaufsicht.
Im Rahmen des Dortmunder „3-Säulen-Modells“ werden Schulbegleiter/innen in Förderschulen sowie in allgemeinbildenden Schulen im gemeinsamen Unterricht einzelfallbezogen oder mittels Budgetlösungen eingesetzt. Mit der Zentralisierung und Bündelung des Antragsverfahrens erhalten die betroffenen Eltern nur noch einen kompetenten Ansprechpartner, der für sie das Verwaltungsverfahren mit den zuständigen Stellen organisiert.

Mit den freien Trägern soll zudem ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept aufgelegt werden.
Die eingesetzten Schulbegleiter/innen, die meistens aus jungen Teilnehmern/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres rekrutiert werden, können aufgrund ihrer relativ kurzen Lebenserfahrung und noch nicht erfolgter Berufsausbildung unmöglich allen Anforderungen der Schulen, der behinderten Kinder oder der betroffenen Eltern gerecht werden. Hier soll ein Qualifizierungs- und Schulungskonzept Abhilfe schaffen und die Qualität des Schulbegleitereinsatzes steigern.

Die Verwaltung und die freien Träger berichten nach Ablauf eines Jahres über die gemachten Erfahrungen mit dem neustrukturierten Schulbegleiterdienst. Im Übrigen ist die Thematik der Schulbegleiter/innen in einen Gesamtzusammenhang mit der Umsetzung der vollständigen Inklusion in NRW zu sehen. Der Inklusionsplan der Landesregierung soll Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglichen und weitere Schritte und Maßnahmen beschreiben, die in den nächsten Jahren notwendig werden, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Absicht der Landesregierung ist es, das Verhältnis zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen umzukehren. Hier geht es nicht nur, aber auch um die Frage von zusätzlicher Betreuung durch begleitendes und helfendes Personal. Der Gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler und Schülerinnen hat in Dortmund bereits eine lange Tradition.
Dem Wunsch von Eltern, selbst maßgeblich über die Wahl des aus ihrer Sicht geeigneten Orts der sonderpädagogischen Förderung zu entscheiden, wird seit je her in starkem Maße nachgefragt und angeboten.

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde eingebracht und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, den Schulausschuss sowie an das Behindertenpolitische Netzwerk überwiesen.

Die Empfehlungen der Fachausschüsse sollen am 24.05.2012 dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Modellvorhaben der Landesregierung NRW "Kommunale Präventionsketten"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06206-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 8.2
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen in den Offenen Ganztagsschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06487-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf 9000 Plätze ab dem Schuljahr 2012/2013.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06273-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.03.2012

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen nachfolgende Empfehlungen vor:

Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012:

Es lagen folgende Anträge vor:

- SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E1


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt die Vorlage zur „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ außerordentlich. Damit kommt die Stadt Dortmund dem Ziel, bis 2013 den Rechtsanspruch für die Betreuung der unter- 3jährigen Kinder zu gewährleisten, ein großes Stück näher.
Die Liegenschaftsverwaltung wird gebeten, darauf zu achten und ggf. zu drängen, dass das Vergabeverfahren und der anschließende Bauverlauf zügig umgesetzt wird keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
In dem Zusammenhang fordert der AKJF, die Ausschreibungsmodalitäten – wenn nicht bereits geschehen oder ohnehin geplant – dahingehend zu konkretisieren, dass die Standards für die 14 neuen Einrichtungen den von der Immobilienwirtschaft aufgelegten „Dortmunder Immobilien Standards“ (für Ausbau, Flächen, Raumprogramm, Mobiliar) entsprechen und Grundlage der Ausschreibung werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, in gleicher Weise zu beschließen.“
- CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E2
„...die in Anlage 2 der oben genannten Vorlage dargestellte zu bebauende Fläche zeigt deutlich, dass in unmittelbarer Nähe zu der neu zu bauenden Kindertagesstätte eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt diesbezüglich folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und schriftlich darzustellen, inwieweit es für Kleinkinder von 0-6 Jahren gesundheitsgefährdend ist, wenn in unmittelbarer Nähe zum Aufenthaltsort eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft. Welche kurz- und welche langfristigen gesundheitlichen Einwirkungen sind zu befürchten bzw. zu erwarten.

Begründung

Kleinkinder im Alter von 0-6 Jahren halten sich heutzutage bis zu 45 Stunden/Woche in einer Kindertageseinrichtung auf. Davon auch mehrere Stunden im Freien, sofern das Wetter es zulässt. Da in unmittelbarer Nähe zu dem Grundstück „Gem. Wambel Flur 2 Nr. 916, 917“, auf dem eine Kindertageseinrichtung entstehen soll, eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft ist es im Vorfeld wichtig zu erfahren, ob und welche Auswirkungen eine solche Hochspannungsleitung auf Kleinkinder hat.“

- CDU- Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E3

„...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Veräußerung und Bebauung der in der Anlage 3 (westlich Steinbrink-GS) befindlichen Fläche nicht entbehrlich ist und statt dessen Räumlichkeiten in der Steinbrink-Grundschule für eine Kindertageseinrichtung bezogen werden können.

Begründung

Erhebungen des Schulverwaltungsamtes zeigen auf, dass absehbar im Ortsteil Wickede Vakanzen in den drei Grundschul-Standorten entstehen werden. Um einem baldigen Leerstand einer Wickeder Grundschule vorzubeugen und so auch den Grundschulstandort Steinbrink-Grundschule dauerhaft zu sichern, soll geprüft werden, ob nicht durch einen Umbau des Gebäudes und einer Umorganisation der Steinbrink-Grundschule beide Einheiten unter einem Dach existieren können, da andere aufgegebene Schulstandorte aufzeigen, wie schwer Nachfolgenutzungen sind.“

Herr von Kölln äußerte den Wunsch der Träger der freien Jugendhilfe, bereits in den Planungsprozess einbezogen zu werden.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig mit der Ergänzung von Frau Schütte-Haermeyer, dass die Beantwortung der Prüfaufträge spätestens bis zur Sitzung des Rates am 29.03.2012 vorliegt, die o. a. Anträge der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E2 und 06273-12-E3).
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (11 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung) o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E1).
Unter Einbeziehung der o. a. Anträge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.



Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2012:

RM Weyer weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung –Brackel erst am 15.03.2012 zu dem Thema tagt, unterstreicht mit ihren weiteren Ausführungen die beiden o.a. CDU-Anträge und appelliert dringend an die Verwaltung, für den Standort Spiegelstraße einen Alternativstandort anzubieten.
RM Pohlmann signalisiert Zustimmung zu der Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
Ergänzend zu den beiden o.a. CDU-Anträgen möchte RM Barrenbrügge hinsichtlich eines Alternativstandortes für den Standort Spiegelstraße (Brackel/Wambel) geprüft wissen, ob man kompensatorisch, östlich der griechischen Schule (nördlich vom Niedersten Feldweg und östlich der Rüschebrinckstraße ) ggf. eine Realisierungsmöglichkeit sieht, um dort auch relativ nah und ohne die anderen genannten Schwierigkeiten dieses Kita-Ensemble zu errichten. Er bittet um Beantwortung hierzu bis zur nächsten Ratssitzung.
RM Kowalewski signalisiert die Ablehnung der Vorlage und erläutert diese Ablehnung mit Bedenken gegen die Finanzierung.
Herr Carl äußert Bedenken seiner Fraktion hinsichtlich der 25-jährigen Mietdauer und der Gewährleistung, die Einrichtung auch bis dahin zu betreiben. Hierzu kündigt er für den weiteren Beratungsgang noch einen Änderungsantrag an. Außerdem teilt er mit, dass sich weitere Bedenken seiner Fraktion gegen die geplante Trägerschaft richten.
RM Reuter hält zusammenfassend fest, dass mehrheitlich der Standort in Do-Brackel/Wambel als problematisch angesehen wird. Hierzu werden spätesten zur Ratssitzung weitere Informationen erwartet. Außerdem bestehen bei einem Teil der Fraktionen noch Bedenken bezüglich der Finanzierungsfragen.
Herr Wilde signalisiert, dass eine Stellungnahme der Verwaltung zum Standort Spiegelstraße sowie ein Vorschlag für einen möglichen Alternativstandort hierzu (Brackel/Wambel) zur Ratssitzung erfolgen werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und unter Berücksichtigung, der in der heutigen Sitzung besprochenen, speziellen Situation in Brackel/Wambel mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke sowie der FDB/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.03.2012 vor:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1. die im Gewährvertrag vorgesehene 25-jährige Mietdauer wird auf 15 Jahre reduziert. Damit verbundene finanztechnische Auswirkungen (bspw. Baukostenrefinanzierung, Zinsen, Mieten) sind entsprechend anzupassen.

2. soweit den freien Trägern der Jugendhilfe nach dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) bei der Trägerauswahl eine vorrangige Rolle zuzuerkennen ist, bedeutet dies jedoch nicht gleichzeitig den generellen Ausschluss privatgewerblicher Träger oder Elterninitiativen. Eine Auswahl ist somit offen zu gestalten.

3. Nummer 4 des Beschlussvorschlages wird dahingehend geändert, dass die Stadt Dortmund (FABIDO) als Betreiber nicht in Betracht kommt.

Begründung

Die im Kontext des Gewährvertrages in der Verwaltungsvorlage vorgesehene Zusicherung gegenüber dem Träger, den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder auf 25 Jahre zuzusichern, ist vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung nicht vertretbar. Erkenntnisse, dass der Bedarf an TEKs in 25 Jahren ungebrochen ist, liegen nicht vor. Stattdessen ist tendenziell eher von dem Gegenteil auszugehen. Daher erscheint es sinnvoll, die Laufzeiten der Mietverträge auf einen überschaubareren Zeitraum abzuschließen. Ausreichend erscheint insoweit eine Mietdauer von 15 Jahren, die sowohl eine Planungssicherheit der Träger, als auch ein größeres Maß an planerischer Flexibilität gewährleistet.

Das im KJHG artikulierte Subsidiaritätsprinzips, das im jugendhilferechtlichen Sinn den freien Trägern einen Vorrang gegenüber der öffentlichen Leistungserbringung einräumt, sollte jedoch im Sinne der Trägervielfalt und einer möglichst wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe nicht dazu führen, das private Betreiber oder Elterninitiativen – mit wohlmöglich mindestens ebenso attraktiven Angeboten - grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Soweit der Beschlussvorschlag auch die Möglichkeit des Eigenbetriebs FABIDO als Betreiber dieser Einrichtungen eröffnet, ist dieser – gerade vor dem Hintergrund der Subsidiarität - rechtlich nicht zwingend und damit disponibel. Auch im Fall einer während der Laufzeit drohenden Betriebsaufgabe einer Einrichtung ist die Übernahme durch FABIDO nicht zwingend, um den gesetzlichen Betreuungsauftrag (35% U-3 Betreuung) zu erfüllen. Eine im Dialog mit potentiellen Trägern frühzeitig zu entwickelnde Alternative, stellt insoweit eine adäquate Lösung dar.

Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2012 vor:



Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten die Verwaltung um Auskunft, welche rechtlichen Verpflichtungen die Stadt Dortmund mit der Vergabe von Grundstücken zum Bau von Betreuungsplätzen eingeht, wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren die Baukosten der zu schaffenden Einrichtungen sich nicht über die derzeitige Finanzstruktur (Landesanteil-KiBiz, Elternbeitrag, Trägeranteil) refinanzieren lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Anträge ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



Weiterhin lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

B Zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E8)
C Zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E4)
D Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06273-12-E7)

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erklärte seitens der SPD-Fraktion Rm Sohn, dass die Beratung dieser Angelegenheit im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie für ihn deutlich gemacht habe, dass die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Vergabe von Grundstücken für den Ausbau für Betreuungsplätze ergänzt durch die hierzu vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung eine gute Grundlage für das weitere Handeln in dieser Angelegenheit sei. Von daher werde die
SPD-Fraktion unter Einbeziehung der vorliegenden Ergänzungen der Vorlage zustimmen.


Für die Fraktion Die Linke brachte Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion bekanntermaßen gegen PPP-Modelle und PPP-ähnliche Modelle sei, da nach Ansicht seiner Fraktion die Baukosten bei derartigen Modellen höher seien. Zwar seien oft die Betriebskosten geringer, dies sei jedoch der Tatsache geschuldet, dass die Beschäftigten nach Auffassung seiner Fraktion schlechter bezahlt werden.

Dies bedeute, dass die errechneten Vorteile zu Lasten der Beschäftigten gehe. Die Fraktion Die Linke werde von daher die vorliegende Angelegenheit ablehnen.

Hinsichtlich der Anmerkung von Rm Schnittker (SPD) sowie Rm Schütte-Haermeyer
(Bündnis 90/Die Grünen) hinsichtlich der Barrierefreiheit dieser Einrichtungen brachte StD Stüdemann zum Ausdruck, dass bei Neubauten ohnehin entsprechend der baurechtlichen Bestimmungen die Barrierefreiheit beachtet werden müsse.


Abschließend erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass seine Fraktion sich bei der Abstimmung über die o. a. Angelegenheit enthalten werde, da erkennbar sei, dass der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellte Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste keine Berücksichtigung finden werde.

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 21.02.2012 und unter Einbeziehung der hierzu vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.

Eine Abstimmung über den im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste hatte sich hierdurch erledigt.

Anschließend übernahm Bm´in Jörder für die Behandlung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes 9.2 die Leitung der Sitzung.

zu TOP 9.2
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06605-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Gesamtabschluss 2010.

An der Beratung und Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06600-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

A Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der Bitte um Stellungnahme seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06600-12-E1)

Zu der o. g. Bitte um Stellungnahme teile ich Folgendes mit:

1. In welchem zeitlichen Umfang war die Verkehrsüberwachung aufgrund fehlender
mobiler Datenerfassungsgeräte nur eingeschränkt möglich?

Fehlende bzw. defekte MDE-Geräte haben im Jahr 2011 nicht zu einem eingeschränkten Dienstbetrieb in der Verkehrsüberwachung geführt. Es handelte sich hier um zeitlich verschobene
Ersatzbeschaffungen. Trotz 15 Planstellenvakanzen, krankheitsbedingte Langzeitausfälle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zahlreiche Geräte-Reparaturen konnte der Dienstbetrieb
mit den vorhandenen Geräten für das zu dem Zeitpunkt vorhandene Personal im Schichtdienst aufrecht gehalten werden.

2. Welchen anderen Einsatzmöglichkeiten wurden die mangels Arbeitsmittel nicht arbeitsfähigen Beschäftigten für den vorgenannten Zeitraum zugeführt?

Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des Außendienstes der Verkehrsüberwachung musste mangels fehlender Arbeitsmittel einer anderen Einsatzmöglichkeit zugeführt werden.

3. Welche Einnahmeausfälle mussten im Vergleich zur heutigen Situation hingenommen
werden?

Durch die zahlreichen vakanten Planstellen - die erst im Laufe des Jahres 2011 (III. und IV. Quartal 2011) sukzessiv wieder besetzt werden konnten - ist es gelungen, die noch funktionstüchtigen Geräte jeweils immer für die vorhandenen bzw. im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen.

Zu Einnahmeausfällen ist es aufgrund fehlender MDE-Geräte somit nicht gekommen. Zum
Zeitpunkt der Wiederbesetzung aller vakanten Planstellen, Schulungen und tatsächlichem
Einsatz der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern standen dann neue, funktionsfähige
Geräte in ausreichender Zahl zur Verfügung.

B Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der Bitte um Stellungnahme seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06600-12-E2)

Aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
22.03.2012 ging die Frage hervor, welcher finanzielle Gesamtaufwand bei der Durchführung
der Meisterfeier des BVB 09 in 2011 entstanden ist, in welcher Höhe städtische Haushaltsmittel
aufgebracht worden sind und wie hoch der Anteil an Sponsorengeldern bzw. an Mitteln
des BVB 09 war.

Die Stadt Dortmund war Veranstalter der Meisterfeier 2011 und in dieser Rolle verantwortlich
für die Sicherheit der rd. 400.000 Besucher.

Aufgrund der Vertragssituation mit Borussia Dortmund ist der finanzielle Gesamtaufwand der
Veranstaltung nicht bezifferbar, da der Vertragspartner sich verpflichtet hat, die Kosten für
Bühne nebst Technik sowie des Bühnenprogramms zu tragen. Die dem zugrunde liegenden
privatrechtlichen Verträge mit Dienstleistern und Künstlern sind uns nicht bekannt. Darüber
hinaus hat sich der Vertragspartner an den Kosten der Sicherheit mit rd. 50.000,-. € beteiligt.
Die insgesamt eingeworbenen Einnahmen addieren sich auf rd. 340.000,- €, die zur Deckung
der -den hohen Sicherheitsauflagen geschuldeten- Kosten von rd. 580.000,- € erheblich beigetragen
haben.

Im Übrigen verweise ich auf mein Schreiben an die Bezirksvertretung Innenstadt-West vom
07.06.2011 (Drucksache Nr. 04179-11-E2). Es heißt darin: „Borussia Dortmund hat am 14. Mai 2011 seine 7. Deutsche Meisterschaft im Restaurant „View“ im Dortmunder U gefeiert. An der Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung dieser Veranstaltung war die Stadt Dortmund nicht beteiligt.

Am 15. Mai hat die Stadt Dortmund eine öffentliche Großveranstaltung zur Feier der Meisterschaft
ausgerichtet, die in der Geschichte des deutschen Sports ihresgleichen sucht. Auch der Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt-West hat mit Begleitung im sog. „VIPBereich“
der Westfalenhallen an der Feier teilgenommen.

Zur Vorbereitung und Durchführung dieser Großveranstaltung einschl. des Autokorsos durch
die Innenstadt, des Public Viewing am 14.5. in den Westfalenhallen sowie des Empfangs des
Deutschen Meisters am 16.5. im Dortmunder Rathaus sind der Stadt Dortmund insgesamt
externe Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 570.000 € entstanden. Die Einnahmen der
Stadt Dortmund aus der Veräußerung von Werbe- und Cateringrechten zur Meisterfeier belaufen
sich auf voraussichtlich ca. 340.000 €.

Mit dem begeistert angenommenen, friedlichen und in jeder Hinsicht erfolgreichen „Meisterwochenende“ war für die Stadt Dortmund ein riesiger Image- und Reputationsgewinn in der
nationalen wie internationalen Öffentlichkeit verbunden.

Hierzu zitiere ich die Ruhr Nachrichten vom 17. Mai 2011: „Ein großer Image-Gewinn, ein riesiges Medienecho: Auf einen zweistelligen Milliardenbetrag schätzt Marketing-Experte Prof. Hartmut Holzmüller den Effekt für die Stadt Dortmund. [...] Das ist die Summe, wenn man die Breitenwirkung der Meisterschaft und der BVB-Meisterfeier weltweit grob schätzt.“ (http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/lokalnachrichten_dortmund/BVBMeisterschaft-
bringt-riesigen-Image-Gewinn;art930,1287461).Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass der Stadt Dortmund ganz erhebliche und nachhaltige Vorteile aus der Durchführung der Meisterfeier 2011 entstanden sind.“

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass die Meisterfeier 2011 das Image der Stadt
Dortmund in hervorragender Weise verbessert hat. Von einer etwaigen Meister- oder gar Doublefeier im Jahr 2012 ist ein mindestens vergleichbarer positiver Effekt zu erwarten. Dies sieht sicher auch Ratsmitglied Krüger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so. Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten darzulegen, inwieweit große Mehraufwendungen im Rahmen besonderer Anlässe ohne Beschlussfassung durch die politischen Gremien zulässig sind und wie eine kurzfristige Einbeziehung der Politik zukünftig ermöglicht werden kann. Gemäß § 83 Abs. 1 GO kann grundsätzlich der Stadtkämmerer über die Leistung über- und außerplanmäßiger Mehraufwendungen entscheiden. Die Deckung muss im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein.

Wenn die Mehraufwendungen erheblich sind, bedürfen Sie gem. § 83 Abs. 2 GO der vorherigen
Zustimmung des Rates, ansonsten sind sie dem Rat lediglich zur Kenntnis zu bringen. Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 16.02.2006 wurden die Erheblichkeitsgrenzen für die Stadt Dortmund wie folgt konkretisiert:

Nicht erheblich sind:
1. Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die sich aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung der Stadt ergeben, die aber durch die Zahlung anderer Körperschaften gedeckt werden, und Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen aufgrund von zweckgebundenen Zuschüssen.

2. Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die sich aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung der Stadt ergeben – ohne Deckung durch andere Körperschaften – soweit sie den Betrag von 500.000 Euro nicht überschreiten.

3. Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, denen der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat, soweit sie den Betrag von 300.000 Euro nicht überschreiten.

4. Sonstige Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, soweit sie den Betrag von 250.000 Euro nicht überschreiten.

Es liegt im Ermessen des Stadtkämmerers, auch bei nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne dieser Vorschrift die vorherige Zustimmung des Rates herbeiführen zu lassen.

Hiernach sind unter anderem Mehraufwendungen als „nicht erheblich“ anzusehen, die aufgrund
von zweckgebundenen Zuschüssen entstehen. Diese können somit in unbegrenzter Höhe vom Stadtkämmerer genehmigt werden und werden dem Rat lediglich in Form einer quartalsweisen
Übersicht zur Kenntnis gebracht.

Für erhebliche Mehraufwendungen wird die Zustimmung des Rates mit einer entsprechenden
Beschlussvorlage eingeholt. Diese kann in zeitlich kritischen Fällen unter Verweis auf eine
besondere Dringlichkeit kurzfristig in Form einer Tischvorlage in eine Ratssitzung eingebracht
werden.

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 4.520.596,59 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 3.759.158,91 €.










zu TOP 9.4
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06828-12)

Hinsichtlich der von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 26.03.2012 (Drucksache Nr.: 06828-12-E1) gestellten Fragen lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.03.2012 (Drucksache Nr.: 06828-12-E2) vor:

1. Welche Tätigkeiten der Stadt Dortmund und der Eigenbetriebe werden bisher der Umsatzsteuer unterworfen?

Die Stadt Dortmund (inkl. Eigenbetriebe) versteuert Tätigkeiten, die im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art ausgeübt werden (§ 2 Abs. 3 UStG i.V.m. § 4 KStG). Zur Zeit werden für 34 Betriebe gewerblicher Art Steuererklärungen abgegeben. Soweit für die in den Betrieben gewerblicher Art erzielten Umsätze keine Steuerbefreiung greift, werden die Umsätze der Umsatzsteuer unterworfen. Umsatzsteuer wird zum Beispiel abgeführt für den Westfalenpark, die Verpachtung der Stadtbahnanlagen und das Krematorium.

2. In welcher Höhe wird zurzeit von der Stadt Dortmund und Ihren Eigenbetrieben Umsatzsteuer abgeführt und ein Vorsteuerabzug geltend gemacht?

Für das Jahr 2011 hat die Stadt Dortmund bisher rd. 737 T€ Umsatzsteuer abgeführt. Die dabei geltend gemachte Vorsteuer beträgt rd. 4.409 T€.

3. Welche Tätigkeiten sind aus Sicht der Verwaltung zukünftig - nach Änderung der BFH-Rechtssprechung - als unternehmerisch i.S.d. § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) anzusehen? Welche Tätigkeiten sind davon steuerpflichtig?

Ein BFH-Urteil wird erst nach Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für die Finanzverwaltung
bindend. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist noch nicht erfolgt. Wie die Finanzverwaltung auf das Urteil reagieren wird, kann von hier nicht beurteilt werden, da die "steuerfreie Beistandsleistung" schon seit Jahren in Frage gestellt worden ist. Z. B. hat schon im Jahr 2004 der Bundesrechnungshof auf die Europarechtswidrigkeit der "steuerfreien Beistandsleistung" hingewiesen. Die Finanzverwaltung hat aber an der Steuerfreiheit festgehalten. Nachdem nunmehr immer mehr umsatzsteuerliche Urteile gegen die steuerliche Privilegierung der öffentlichen Hand ergangen sind, gibt es dem Vernehmen nach auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Neuordnung der Besteuerung der öffentlichen Hand. Wie letztendlich die Neuregelung aussehen wird, ist hier nicht bekannt. Voraussichtlich wird es aber nach einer Übergangsfrist zu einer partiellen Ausweitung der Steuerpflicht kommen.

4. Welche Auswirkungen hat diese neue Rechtssprechung auf den Vorsteuerabzug?
Welche damit verbundene Entlastungswirkung kann für den städtischen Haushalt erreicht werden?

Die neue Rechtslage steht noch nicht fest, so dass die finanziellen Auswirkungen einer Änderung der Rechtslage nicht beziffert werden können. Soweit die Steuerpflichten ausgedehnt werden, besteht die Möglichkeit, Vorsteuern, die mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen im Zusammenhang stehen, geltend zu machen. Dabei ist aber zu beachten, dass der Vorsteuerabzug durch das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.01.2012 zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs für die öffentliche Hand eingeschränkt wird.

5. Welche Beistandsleistungen werden zukünftig der Umsatzbesteuerung unterliegen?

Inwieweit die Finanzverwaltung das BFH-Urteil anwenden wird, steht noch nicht fest.


zu TOP 9.5
Zukünftige Entwicklung des RVR
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06844-12)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte den o. g. Antrag zurückgezogen.

zu TOP 9.6
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2011 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2011 des Haushaltes der Stadt Dortmund aus der Allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch den Jahresfehlbetrag 2011 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2011 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur Allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 für die Unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06860-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2011 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2011 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2011 vorgelegt hat (§ 96 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen NRW (GO NRW)). Diesbezüglich wird dann durch Ratsbeschluss der Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die Allgemeine Rücklage gedeckt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate wird durch den Jahresfehlbetrag 2011 erhöht und der Jahresüberschuss 2011 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt ferner die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 6.219.966,57 Euro und in der Finanzrechnung in Höhe von 108.458.350,84 Euro des städtischen Haushalts zur Kenntnis. Darüber hinaus nimmt der Rat die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame Rückstellungen, Verbindlichkeiten und nicht verbrauchte zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 131.803.733,00 Euro für konsumtive und 20.737,67 Euro für investive Rückstellungen und Verbindlichkeiten bei dem städtischen Haushalt zur Kenntnis. Weiterhin nimmt der Rat die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 102.946,79 Euro für konsumtive Sachverhalte bei den Unselbständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten zur Kenntnis.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2012 der Stadt Dortmund.








zu TOP 9.7
Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2012
(Drucksache Nr.: 03191-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 23.02.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der
SPD-Fraktion vor:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Anpassungen der Gesellschaftsverträge der
städtischen Unternehmen sicher zu stellen, dass die Vergütungen der Aufsichtsräte, Beiräte und Mitglieder der Geschäftsführung in gleicher Weise zusätzlich auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund offen gelegt werden.
Begründung:
Der vorliegende Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zitiert bei der Offenlegung der Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführungsmitglieder lediglich den neuen § 108 GO NW aus dem Transparenzgesetz. Danach ist in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen der städtischen Unternehmen zu gewährleisten, dass die gewährten Bezüge im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht werden.

Um eine noch stärkere Transparenz der Vergütungen herzustellen, sollen die differenzierten Beträge individualisiert auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund, der jedermann zugänglich ist, erscheinen. Der Musterkodex des Städtetages NRW sieht ebenfalls vor, dass die Vergütungen für
Aufsichtsräte und Geschäftsführungsmitglieder im Beteiligungsbericht der Kommunen
offengelegt werden.

2. Darüber hinaus empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt, folgenden weiteren Beschluss zu fassen:
Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, den Entwurf des Dortmunder Unternehmenskodex an den Musterkodex des Städtetages NW bis zur Ratssitzung am 26.05.11 anzupassen und erneut zur Beschlussfassung vor zu legen. Dabei sollen insbesondere folgende Bestandteile des Musterkodexes des Städtetages NW in den Dortmunder Kodex implementiert werden:
1.1.2
Die Kommune XXX (hier: Stadt Dortmund) sollte sich nur dann an einem Unternehmen neu beteiligen, wenn dessen Bindung an Public Corporate Governance der Kommune XXX im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss festgelegt wird. Dies gilt jedoch nur für eine Beteiligungsquote von mindestens 20%.

Weiter gilt dies auch für mittelbare Beteiligungen der Stadt, wenn das Unternehmen, das eine Beteiligung eingehen will, sich selbst bereits zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex verpflichtet hat.

1.2.6
Die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaften sollte sich an den Zielsetzungen und den Optimierungs- und Konsolidierungsbestrebungen der Kommune unterordnen.

2.2.5
Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Außerdem sollen insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrgenommen werden. Dies gilt nicht für die Hauptverwaltungsbeamten und Wahlbeamte/Beigeordnete.
2.3.3
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch die Geschäftsführung zu informieren. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll sodann den Aufsichtsrat unterrichten und erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtratssitzung einberufen.

2.3.6
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist für die Ausarbeitung und Einhaltung der Geschäftsführerverträge zuständig. Die wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere die Vergütungsstruktur einschl.
Versorgungsregelung) sind vom Aufsichtsratsplenum zu beschließen.

2.5.3
Das Aufsichtsratsmitglied hat eine Erklärung darüber abzugeben, ob es Beratungsaufgaben oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens ausübt.

3.2.7
Die Geschäftsführung soll den Jahresabschluss rechtzeitig vor der Behandlung im Aufsichtsrat mit der (Beteiligungs-)Verwaltung abstimmen, damit Besonderheiten, Bilanzierungsfragen und Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt vorab diskutiert und Vereinbarungen besser umgesetzt werden können.

3.3.4
Die korrekte Abwicklung der Vergütung der Geschäftsführung soll durch den Wirtschaftsprüfer überprüft und schriftlich bestätigt werden.

3.4.5
Im Beteiligungsbericht sollten zu jedem Unternehmen, an dem die Kommune direkt oder indirekt mit mindestens 20% beteiligt ist, für die Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung Angaben über deren Mitgliedschaft in Organen von anderen Unternehmen der Kommune in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen gemacht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und
den o. a. Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag die folgende Überarbeitung der Standards unter Berücksichtigung der offenen Anträge der Fraktionen vom 14.03.2012 vor: Die offenen Anträge der Fraktionen sind als blaue Textbausteine und kursiv dargestellt. Herr Monegel (Vorsitzender, CDU) ließ über jeden Textbaustein einzeln abstimmen. Außerdem hat der Ausschuss neben den Beschlüssen über die Fraktionsanträge noch weitere Textänderungen beschlossen. Diese Änderungen werden ebenfalls kursiv dargestellt.

















- Zur besseren Übersicht sind hier nur die zustimmenden Abstimmungsergebnisse des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dargestellt. Den kompletten Auszug finden Sie in der entsprechenden Protokollnotiz des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.03.2012. -

Standards für eine verantwortungsvolle
Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
März 2012

Blaue Textbausteine = Änderungsbedarf aus Sicht der Fraktionen; aus Sicht der Verwaltung kritische und zu überprüfende Beschlussvorschläge

Aus: Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2012 (DS-NR: 03191-11-E14), Tz. I. 6
1.2 Gesellschafterversammlung
1.2.1 Die Stadt Dortmund ist Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaften. Der Rat der Stadt Dortmund ist das Hauptorgan der Stadt Dortmund. In der Gesellschafterversammlung kann jedoch nicht der Rat der Stadt Dortmund in seiner Gesamtheit als Gesellschafter tätig werden, sondern er wird durch vom Rat gestellte Personen vertreten. Die Vertreter der Stadt Dortmund üben ihre
Funktion auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates aus.

Beschluss:
Einstimmig zugestimmt.

Aus: Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2012 (DS-NR: 03191-11-E14), Tz. I. 4 – 5 sowie Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011 (DS-NR: 03191-11-E7), Tz. 3.7.9

2.2 Aufgaben des Aufsichtsrates und des Aufsichtsratsvorsitzenden
2.2.1 Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsführung bei der Leitung des
Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Gegenstand der
Überwachung sind insbesondere die Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit
und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat ist in
Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.
Unbeschadet ihrer grundsätzlichen Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen
(§ 111 AktG), beraten die Aufsichtsräte der städtischen Tochtergesellschaften
(GmbH) künftig über die folgenden Punkte/Maßnahmen und geben empfehlende
Beschlüsse dazu ab (soweit nicht bereits gesellschaftsvertraglich geregelt):
 die Feststellung des Jahresabschlusses;
 die Verwendung des Jahresergebnisses und den Vortrag oder die Abdeckung
des Verlustes;
 die Feststellung des Wirtschaftsplanes (Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan)
und seiner Nachträge;
 die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer;
 den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§
291 und 292 Abs. 1 AktG;
 die Gründung, den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und
Beteiligungen.
Der Aufsichtsrat beschließt über:
 die Bestellung und Abberufung der Prokuristen;
 den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung;
 die Führung eines Rechtsstreites von wesentlicher Bedeutung, der nicht dem
normalen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist, sowie eines Rechtsstreites gegen
die Geschäftsführer und Prokuristen;
 die Gewährung von Versorgungszusagen;
 die Beauftragung des Abschlussprüfers;

die Festlegung der Anstellungsbedingungen einschließlich des Abschlusses,
der Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer;

Beschluss:
Einstimmig zugestimmt.

die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie ihre Angehörigen.

Aus: Beschlussübersicht der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.03.2012.

2.2.3 Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass in einem fünfjährigen Turnus ein Wechsel der Wirtschaftsprüfer erfolgt. Bei Beteiligungsunternehmen mit komplexen Prüfungsinhalten kann ein interner Prüferwechsel bevorzugt werden. Die Gesellschaftsverträge der Unternehmen sind entsprechend anzupassen.

Frau Starke (SPD) schlägt vor, den ersten Satz wie folgt zu formulieren: „Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass in der Regel in einem fünfjährigen Turnus ein Wechsel der Wirtschaftsprüfer erfolgt.“

Beschluss:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen unter Einbeziehung des Vorschlags von Frau Starke zugestimmt.

Analog Beschlussübersicht Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2012.

2.2.6 Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen durch eigene persönliche und fachliche Fort- und Weiterbildung dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben und Verantwortlichkeit erfüllen können. Die Gesellschaften sollen die Fort- und Weiterbildung der Aufsichtsratsmitglieder durch geeignete Maßnahmen (z.B. Seminare) unterstützen.

Herr Krüger (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, dem Punkt als letzten Satz den Satz „Diese Maßnahmen können auch durch externe Anbieter erfolgen.“ hinzuzufügen.

Beschluss:
Dem Vorschlag von Herrn Krüger wird einstimmig zugestimmt.

Aus: Beschlussübersicht der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.03.2012.

2.2.13 Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit der Geschäftsführung regelmäßig Kontakt
halten und mit ihr die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement
des Unternehmens beraten.

Beschluss:
Einstimmig zugestimmt.

Aus: Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011 (DS-NR: 03191-11-E7), Tz. 2.9

2.9 Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Versicherung)
Schließt die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine Directors & Officers Versicherung ab, so soll ein der Aufwandsentschädigung angemessener Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. Der Abschluss bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste den Punkt wie folgt zu ändern:

Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Versicherung)
Schließt die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine Directors & Officers Versicherung ab, bedarf dieser Abschluss der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.“

Aus: Beschlussübersicht der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.03.2012

3.2.4 Die Geschäftsführung soll ein Berichtswesen einrichten. Sie informiert den Aufsichtsrat und die städtische Beteiligungsverwaltung regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements (Quartalsbericht; vgl. 3.8.3). Sie geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs
von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein.

Beschluss:
Einstimmig zugestimmt.

Aus: Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011 (DS-NR: 03191-11-E7), Tz. 3.8

3.8 Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Versicherung)
Schließt die Gesellschaft für die Geschäftsführung eine Directors & Officers Versicherung ab, so soll ein der Vergütung angemessener Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. Der Abschluss bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste den Punkt wie folgt zu ändern:

Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Versicherung)
Schließt die Gesellschaft für die Geschäftsführung eine Directors & Officers Versicherung ab, bedarf dieser Abschluss der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste
und Die Linke folgenden Beschluss unter Einbeziehung der durch den Ausschuss
vorgenommenen Änderungen zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in Dortmund
(Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund).

In der Diskussion zu der o. a. Angelegenheit brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass der vorliegende Kodex in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in einigen Punkten verbessert worden sei. Da bedauerlicherweise einige wesentliche Forderungen seiner Fraktion, die dazu dienten, den Einfluss auf die Gesellschaften zu stärken, abgelehnt worden seien, werde man dieser Angelegenheit nicht zustimmen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Stackelbeck, dass auch ihre Fraktion den Kodex in der vorliegenden Fassung ablehnen werde, da wesentliche Forderungen auch ihrer Fraktion, insbesondere die Gleichstellung in Gesellschaften und deren Organen nicht vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften übernommen worden seien. Da die Forderung, den Rat der Stadt zu verpflichten, eine Quote von mindestens 40% Frauen für alle Gremien in den Gesellschaften zu realisieren und entsprechende Besetzungen vorzunehmen, so wesentlich sei, sei für ihre Fraktion der vorliegende Kodex nicht akzeptabel.

Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Starke, dass man fast ein Jahr über den Kodex diskutiert habe, und das nun vorliegende Ergebnis in Form der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gut sei. Von daher werde die SPD-Fraktion dieser Empfehlung auch zustimmen. Im Übrigen stehe es der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen frei, bei den Vorschlägen ihrer Fraktion für die Bestellung der Aufsichtsratmitglieder darauf zu achten, dass sie die Quotierung einhalte.

Abschließend brachte bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften für die CDU-Fraktion Rm Penning zum Ausdruck, dass die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine ausgewogene und praktikable Grundlage für das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit sei, durch die letztendlich der Einfluss des Rates der Stadt seiner Auffassung nach wesentlich gestärkt werde.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.03.2012.

zu TOP 9.8
Masterplan Energiewende
Einbringung
(Drucksache Nr.: 06685-12)

Bei der Einbringung der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt brachte seitens der
SPD-Fraktion Rm Lührs zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die Aufstellung eines Masterplanes Energiewende ausdrücklich begrüße, da dies eine konsequente Fortführung dessen darstelle, was man in den letzten Jahren in diesem Bereich auf den Weg gebracht habe.

Im Übrigen habe man in der Vergangenheit gute Erfahrungen in den verschiedensten Bereichen mit Masterplänen gemacht. Wichtig dabei sei für sie ein breit angelegter Beteiligungsprozess nicht nur mit Fachleuten, sondern auch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt.

Weiterhin brachte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion die Erstellung eines Masterplanes Energiewende begrüße. Hierbei müsse aber auch berücksichtigt werden, mit welchen strategischen Partnern man den Weg der Energiewende beschreiten wolle. Seine Fraktion habe von daher in dem Antrag zur Weiterentwicklung der DEW 21 in den Punkten 1 bis 3 entsprechende Aussagen formuliert.

Für die CDU-Fraktion erklärten Rm Pisula, dass auch seine Fraktion die Erstellung eines Masterplanes Energiewende begrüße, über deren konkrete Inhalte man sicherlich noch intensive Debatten führen müsse. Hierbei sei es für ihn jedoch wichtig, dass die Energiewende nicht zu Lasten der kommunalen Unternehmen, die in einem harten Wettbewerb stehen, gehe.

Außerdem erklärte für die die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass aus Sicht seiner Fraktion bei allen Überlegungen und Diskussionen hinsichtlich einer Energiewende, bedacht werden müsse, dass Energie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt verfügbar und auch bezahlbar sein müsse.

Abschließend brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion schon seit Jahren eine Energiewende fordere. Hierzu gehöre für die Fraktion Die Linke die möglichst vollständige Rekommunalisierung der DEW 21, die man im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der DEW 21 gefordert und auch beantragt habe.

Die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.




zu TOP 9.9
Entwicklung der DEW21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06698-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Anträge, die zum Teil aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 22.03.2012 überwiesen wurden, vor:

A Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.03.2012
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften möge folgenden Antrag beraten und dem Rat empfehlen:
Ende 2014 läuft der Gesellschaftsvertrag der DEW21 aus. Damit ergibt sich die Möglichkeit einer Rückführung von Unternehmensanteilen der DEW21 in die kommunale Hand, die bislang von RWE (derzeit 47%) gehalten werden. Zur Einleitung einer Rekommunalisierung der DEW21 ist ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben, dessen Ergebnisse bereits 2012 vorliegen sollen. Dabei sind die nachstehenden Kriterien und Zielsetzungen einzuhalten:
1. Unabhängigkeit heißt für die Vergabe des Gutachtens, dass der Gutachter nicht bereits als Gutachter im Auftrag von konkurrierenden Unternehmen auf dem Energiesektor – insbesondere für RWE, aber auch für E.ON, Vattenfall und ENBW - in Erscheinung getreten ist, oder diese Unternehmen als Drittmittelgeber für den Gutachter oder sein Institut tätig sind. Der Gutachter darf nicht Mitglied eines Beirates oder eines sonstigen Organs eines dieser Unternehmen sein. Der Gutachter soll über eine ausgewiesene energiewirtschaftliche Expertise verfügen.
2. Untersuchungsgegenstand des Gutachtens sollen primär die Möglichkeiten für eine möglichst vollständige Rekommunalisierung der DEW21 sein. Dabei ist zu prüfen
- wie sich ein Aktientausch mit den im kommunalen Unternehmensverbund befindlichen RWE-Aktien auf die Entwicklung der Gesamtstadt sowohl in wirtschaftlicher und energiepolitischer Hinsicht, als auch in ökologischer und klimapolitischer Hinsicht auswirken würde,

- welche weiteren Möglichkeiten zur Rekommunalisierung bestehen und wie sie wirtschaftlich und umweltpolitisch zu bewerten sind,

- welche Auswirkungen welche Gesellschaftsstruktur bei DEW21 auf die Zahl der Beschäftigten bei DEW21 und die Qualität der Arbeitsplätze haben würde,

- welche Möglichkeiten für eine direkte Bürgerbeteiligung an DEW21 bestehen (z.B. Genossenschaftsmodell mit DSW oder/und Stadt Dortmund als Genosse) und welche Risiken bei einer solchen Gesellschaftsform für alle Beteiligten bestehen,

- welche Auswirkungen welche Entscheidung auf die Preisgestaltung für den Endverbraucher hätte,

- inwiefern sich aus der Gesellschaftsform und den Gesellschaftern reduzierte oder erhöhte Wahrscheinlichkeiten ableiten, die dringend benötigten Energiesozialtarife zu entwickeln.






B Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.02.2012 (Drucksache Nr.: 06100-11-E1)
Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Gutachten zur künftigen Entwicklung der Gesellschaftsbeteiligungen/-strukturen der DEW21 in Auftrag zu geben.

Das Gutachten soll u. a. insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

■ sämtliche sinnvollerweise in Betracht kommenden Umstrukturierungsszenarien nach Auslauf des Gesellschaftsvertrages im Jahre 2014 (z.B. Übernahme von RWE-Anteilen, Rekommunalisierung der DEW21, etc.)
■ Beteiligung an einem überregionalen Versorgungsnetzwerk, ggf. unter Einbeziehung privater Partner
■ Schaffung einer kommunalen Energiesparte unter dem Dach der DEW21
■ Kosten einer Übernahme von RWE-Anteilen an der DEW21
■ Effekte auf das derzeitige Versorgungsnetzwerk
■ Effekte auf die Preisgestaltungen mit möglichen Auswirkungen auf den Endverbraucher
■ mögliche indirekte für den Haushalt der Stadt Dortmund entstehende Kosten
Begründung:
Die aktuelle Diskussion im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Gesellschaftsvertrages um die DEW21 im Jahre 2014 zeigt die Notwendigkeit, bereits frühzeitig in den Entscheidungsprozess um die künftige Strukturierung der DEW21 einzusteigen. Die derzeit in der öffentlichen Diskussion in Betracht kommenden Szenarien reichen dabei von einer Fortführung des derzeitigen status quo, über eine vollständige Rekommunalisierung des Unternehmens bis hin zu einer umfassenden Neustrukturierung der DEW zu einem „Großkonzern“ der Energiewirtschaft.
Auch wenn die involvierten Kommunalbeteiligungen (DEW21, DSW21) in der Lage sind, entsprechende Beschlussempfehlungen an die befassten Gremien zu erstellen und die dahinterliegenden Sachverhalte zu erläutern, erscheint es angesichts der Bedeutung dieses Prozesses angemessen und sinnvoll, sämtliche in Betracht kommenden Handlungsalternativen durch ein unabhängiges Gutachten prüfen zu lassen. Nur so lassen sich die jeweiligen Effekte und Auswirkungen umfassend gegeneinander abwägen und mögliche Konsequenzen – insbesondere für die Stadt, ihre Beteiligungen und vor allen für den Endverbraucher – im Sinne einer nachhaltigen und für die Stadt Dortmund sinnvollen Entscheidung eruieren.
C Antrag der CDU-Fraktion vom 20.03.2012

Der Rat bekennt sich ausdrücklich zu seinen kommunalen Unternehmen, die in vielfältiger Weise die Energieversorgung in Dortmund sicherstellen. Die von der Bundesregierung angestoßene Energiewende bedarf auch der Umsetzung vor Ort durch kommunale Unternehmen, die mit Expertise und Finanzkraft eine sichere, umweltbewusste und preisgünstige Energieversorgung sicherstellen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Überprüfung der Gesellschafterstruktur von DEW21 eine besondere Bedeutung.
Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, die weitere Entwicklung der Gesellschafterstruktur der DEW 21 gutachtlich prüfen zu lassen unter besonderer Berücksichtigung folgender Prämissen:
a. keine nachteiligen finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt
b. optimale steuerliche Gestaltung, insbesondere im Hinblick auf den steuerlichen Querverbund sowie die Einnahmen aus Gewerbesteuer
c. Wahrung von Standortinteressen
d. strategische Positionierung der städtischen Energiebeteiligungen im Wettbewerb
e. kartellrechtliche Unbedenklichkeit
Neben den oben genannten Kriterien sind folgende Vorgaben in den Gutachtenauftrag aufzunehmen:
1. Es soll geprüft werden, welchen Wert die 47% RWE-Anteile an DEW nach Maßgabe der gesellschaftsvertraglichen Regelungen zum 31.12.2014 aufweisen. Eventuell schon vorliegende gutachterliche Stellungnahmen sind dabei zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere zu klären, inwieweit die Rechtsprechung zu Energiekonzessionen (Ertragswert als Obergrenze für die Sachzeitwert-Ermittlung) Einfluss auf die Ermittlung des Abfindungsguthabens nach dem Sachzeitwert gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages hat.


2. Zur Verdeutlichung der Handlungsmöglichkeiten der Stadt bzw. der DSW sollen in dem Gutachten aus wirtschaftlicher Sicht folgende grundsätzliche Optionen untersucht werden:
a. Fortführung des Ist-Zustandes (DSW 53 % / RWE 47 %)
Obwohl in dieser Option grundsätzlich die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse bestehen bleiben, wäre vom Gutachter zu prüfen, ob die Stellung der DSW als Mehrheitsgesellschafter durch Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder in Abschluss eines Konsortialvertrages weiter verbessert werden kann. Zu prüfen ist etwa eine erneute zeitliche Befristung der Beteiligung von RWE, z.B. mit Kündigungsrechten für die Stadt bzw. DSW jeweils nach Ablauf von zehn Jahren. Zu untersuchen ist ferner eine Pflicht zur Stimmenthaltung der RWE-Vertreter in den Gremien der DEW, wenn dort über Projekte der DEW im Umland von Dortmund beschlossen werden soll, die Gebiete betreffen, in denen RWE andere Interessen verfolgt /eigene Konzernaktivitäten unterhält.
b. Kauf sämtlicher DEW-Anteile durch DSW
Bei dieser Lösung ist ein besonderes Augenmerk auf die Finanzierung des Kaufpreises für die vollen 47 % Gesellschaftsanteile, die bisher vom RWE-Konzern gehalten werden, zu richten.
c. Verringerung des RWE-Anteils
Grundsätzlich kommt eine Verringerung des RWE-Anteils auf jeden Wert zwischen 0 und 47 Prozent in Betracht. In Abhängigkeit von der Beteiligungsquote des RWE-Konzerns können sich möglicherweise unterschiedliche Kaufpreise ergeben, je nachdem ob RWE einen Anteil über oder unter der Sperrminorität auf Dauer behalten kann. Mit dieser Option ist ebenfalls zu prüfen, ob eine Reduzierung des RWE-Anteils durch die Einbringung weiterer energiewirtschaftlicher Beteiligungen von DSW 21 in DEW 21 im Sinne der eingangs genannten Prämissen a - e erreicht werden kann.
d. Beteiligung Dritter an DEW
Diese Option erhält ihre Bedeutung dann, wenn aufgrund des eng gesteckten finanziellen Rahmens die Übernahme von Anteilen durch Erwerb von RWE-Anteilen für die DSW nicht zu finanzieren bzw. mit zu großen Risiken für die DSW oder die Stadt verbunden ist. Die Risiken ergeben sich möglicherweise insbesondere daraus, dass über die Ermittlung des etwaigen Abfindungsguthabens zwischen DSW und dem RWE-Konzern Differenzen entstehen könnten. Sollten die Risiken aus der möglicherweise bis Ende 2014 nicht einvernehmlich zu klärenden Höhe des Abfindungsanspruches von RWE für die DSW bzw. die Stadt allein nicht tragbar sein, könnte das Angebot eines dritten Unternehmens hilfreich werden, RWE-Anteile ganz oder teilweise zu übernehmen. Als mögliche Dritte sollen vorzugsweise Unternehmen betrachtet werden, die einerseits eine Nähe zum Geschäft der DEW und andererseits eine gesellschaftsrechtliche Nähe zur DSW bzw. der Stadt aufweisen, um auf diese Weise den größtmöglichen Einfluss der Stadt sicherzustellen.
Für eine zumindest teilweise Finanzierung dieser Optionen ist zusätzlich die Umsetzung eines indirekten Bürgerbeteiligungsmodells zu untersuchen. Bei einem indirekten Bürgerbeteiligungsmodell könnten sich Bürger über einen Sparbrief oder eine Anleihe an der DEW 21 beteiligen. Denkbar wäre auch die Ausgabe eines Klimaschutzbriefes, mit deren Erlösen Projekte der DEW 21 im Bereich der regenerativen Energien gefördert werden könnten. Entsprechende Erfahrungen aus anderen Städten der Region (z.B. Bochum und Unna) sind zu berücksichtigen.
3. Es ist ein zwischen den Beteiligten abgestimmter Zeitplan erforderlich, der sicherstellt, dass bei der Entscheidung über die zukünftige strategische Aufstellung nicht durch Zeitdruck Verhandlungspositionen verschlechtert werden. Ein solcher strukturierter Terminplan ist zeitnah durch die DSW zu erarbeiten. Er sollte insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigen und zu einem planmäßigen, strukturierten Vorgehen beitragen:
a. Auftragserteilung, Zwischenbericht, Endfassung des Gutachtens
b. Anfrage an das zuständige Kartellamt, ob und unter welchen Auflagen zukünftig eine weitere Beteiligung der RWE an DEW21 in welcher Höhe zulässig sein wird.
c. Anfrage an die RWE zur Strategie in Bezug auf die weitere Beteiligung an DEW und zu den Vorstellungen hinsichtlich des Ablaufs des Verhandlungsprozesses bis Ende 2014. Abfrage der Kaufpreisforderungen bzw. der Berechnung eines etwaigen Abfindungsguthabens
d. Einbeziehung der Verhandlungen zu den Standortfragen der RWE-Gesellschaften in Dortmund
e. Anfrage an möglicherweise in Betracht kommende dritte Unternehmen zur Bereitschaft, eine Beteiligung an DEW zu übernehmen / Abfrage möglicher Konditionen (Markterkundung)
4. Durch Bildung und Beauftragung einer Kommission soll für die Verwaltung und die DSW 21 als Tochtergesellschaft der Stadt ein regelmäßig tagendes Lenkungsgremium als Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden, der die anstehenden Prozessschritte beratend begleitet und eine jeweils zeitnahe Unterrichtung des Rates sicherstellen soll. Dieses Gremium soll sich aus den Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Dortmund vertretenden Fraktionen und den jeweiligen Sprechern im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zusammensetzen. Je nach Bedarf und Prozessfortschritt sollen Repräsentanten der betroffenen Unternehmen zur Beratung hinzugezogen werden.
5. Gutachtenvergabe
a. Dem Lenkungsgremium obliegt es, eine Auswahl geeigneter Gutachter vorzuschlagen. Nach Einholung von Vergleichsangeboten wird das Gutachten nach Ratsbeschluss von der Verwaltung beauftragt.
b. Neben den in der Verwaltungsvorlage genannten Gesellschaften sollen auch die Gesellschaften/Strategieberatungsunternehmen „Rödl & Partner“ sowie „con│energy“ zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Begründung:
Im Jahr 1995 ist DEW als gemeinsames Unternehmen von DSW und der damaligen VEW AG (heute RWE AG) entstanden. Die Kooperation von DSW und VEW AG zur Gründung der DEW unterlag kartellrechtlichen Bedenken. Der Gesellschaftsvertrag sieht deshalb in § 19 eine zeitliche Befristung der Beteiligung der RWE AG als Rechtsnachfolgerin der VEW AG bis zum 31.12.2014 vor. Mit Ablauf dieses Datums scheidet die RWE als Gesellschafterin aus der DEW aus, es sei denn, die Gesellschafter vereinbaren eine Verlängerung der Beteiligung von RWE an DEW über den 31.12.2014 hinaus und es werden keine kartellrechtlichen Bedenken dagegen erhoben. Kommt bis Ende 2014 jedoch keine Einigung zustande, muss RWE ihre 47 % Gesellschaftsanteile an DSW abtreten. DSW müsste dann im gleichen Zug ein Abfindungsguthaben an RWE auszahlen, das sich gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages nach dem Sachzeitwert des Sachanlagevermögens bemisst und notfalls durch einen Sachverständigen zu ermitteln wäre.
Auf Basis des vorstehend wiedergegebenen Sachverhaltes ist bereits eine Diskussion entbrannt, wie die Zukunft der Energieversorgung in Dortmund allgemein und insbesondere die Anteilsverhältnisse an der DEW gestaltet werden sollen. Diese Diskussion muss sachlich und auf Basis objektiver Fakten geführt werden. Zur rechtzeitigen Abstimmung einer Verhandlungsposition der Stadt Dortmund bzw. der DSW als Mehrheitsgesellschafterin der DEW, ist es unabdingbar, verschiedene Lösungsmöglichkeiten wirtschaftlich und rechtlich zu prüfen und für eine spätere Entscheidung geeignet aufzubereiten. Die fachliche Aufbereitung bedarf daher zunächst eines politisch vereinbarten Umsetzungsrahmens, um zielgerichtet die Alternativen zu erarbeiten, die für die weitere Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen sind. Der Rat der Stadt Dortmund ist in diesem Sinne aufgerufen, den politischen Handlungsrahmen abzustecken und zu verdeutlichen.

D Antrag der SPD-Fraktion vom 20.03.2012

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für eine Ausweitung des kommunalen Einflusses auf die DEW21 nach dem Jahr 2014 aus. Dann besteht die Möglichkeit, die Verhältnisse bei der DEW21 neu zu gestalten (derzeit 53% DSW21 und 47% RWE).

Um eine verlässliche Basis für die Entscheidung zu bekommen, welche Möglichkeiten es einer Ausweitung des städtischen Einflusses bei der DEW21 gibt, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein unabhängiges Unternehmen mit einem Gutachten zu beauftragen, das folgende Varianten einer möglichen Rekommunalisierung der DEW21 untersucht:

1. Beibehaltung der aktuellen Beteiligungsverhältnisse (DSW21 53% / RWE 47%)

2. Vollständige Rekommunalisierung der DEW21

3. Teilrekommunalisierung der DEW21 (Anteil RWE unter der Sperrminorität von 25%)

4. Einbringung der Gelsenwasser AG-Anteile der DSW21 in die DEW21

5. Einbringung der städtischen Abwasserentsorgung in die DEW21

6. Bürgerbeteiligung bei der DEW21 in Form von Anteilen

7. Weitere Beteiligungsverhältnisse

Dabei sollen jeweils die Folgen für den kommunalen Haushalt in Dortmund, die Auswir­kungen für die Beschäftigten der DEW21 und der DSW21 sowie die erwarteten Gewinn­ausschüttungen an die Städtischen Töchter untersucht und abgewogen werden.

Als Betrachtungszeitraum sollte jeweils eine Zeitspanne von 10 Jahren angesetzt werden. Das Gutachten soll möglichst noch im Jahr 2012 vorliegen.

Die Ergebnisse des Gutachtens bzw. bereits vorhandene gutachterliche Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex sollen anschließend öffentlich gemacht werden, soweit den Unternehmen dadurch keine Wettbewerbsnachteile entstehen.

Begründung:
Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung (DEW21) ist Garant für die Erreichung der nachhaltigen Ziele der Stadt Dortmund bei der Energieversorgung. Die kommunale Energieversorgung liefert einen wichtigen Beitrag zum ökonomischen Erfolg unserer Stadt, dem Umweltschutz und der sozialen Entwicklung. Energie wird in Zukunft eine immer wichtigere Ressource sein – muss jedoch bezahlbar bleiben. Je stärker sich das kommunale Unternehmen der Energieversorgung von den privatwirtschaftlichen Unternehmen abhebt und unterscheidet, desto größer ist deren Existenzberechtigung.

Die DEW21 ist nicht nur ein sicherer Energielieferant für Dortmund, sondern schafft auch eine regionale Wertschöpfung für die örtliche Handwerkerschaft, indem sie Aufträge in der Region vergibt. Der daraus entstehende Nutzen für den kommunalen Haushalt ist unerlässlich. Auch sind kommunale Energieunternehmen nicht den Gewinnbestrebungen privater Unternehmen nach einer immer höheren Rendite für die Anleger unterworfen.

E Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2012

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt im Grundsatz die Erarbeitung eines Masterplanes Energie, um alle relevanten Projekte der Handlungsfelder Ressourceneffizienz, Mobilität und Energie zusammenzuführen, Synergien zu nutzen und die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern.

2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hält es für eine entscheidende Weichenstellung, in welcher Weise die städtischen Beteiligungen in diesen Prozess einbezogen werden und welche strategischen Partner geeignet sind, konsequent an einer Energiewende im Sinne der Entwicklung von Dortmund als Klimahauptstadt mitzuwirken.

3. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist der Auffassung, dass eine wesentliche Voraussetzung für eine gesamtstädtische Strategie zur Energiewende eine größtmögliche Autonomie von DEW 21 ist, um den Handlungsspielraum beim Energiebezug und bei der Energieerzeugung deutlich zu erhöhen.

4. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hält es für notwendig, in einem ersten Schritt vor einer Begutachtung der Fallgestaltungen/Varianten eine rechtsgutachterliche Expertise einzuholen, die deutlich macht, welche Chancen es gibt, von dem vertraglich festgelegten Abfindungsmodus für den Fall einer Nicht-Verlängerung der Beteiligung von RWE plus abzuweichen und statt des Sachzeitwertes einen Ertragswert zum Tragen kommen zu lassen.

5. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hält es für unumgänglich, dass alle im Rahmen einer gutachterlichen Prüfung zur weiteren Entwicklung der Struktur von DEW 21 zu betrachtenden Varianten im Hinblick auf die effektive Umsetzung folgender strategischer Ziele bewertet werden:


· Steigerung der Endenergieeffizienz auf der Anwenderseite in den Bereichen Strom und Wärme

· Beschleunigter Ausbau der DEW-Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

· Beschleunigter Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung im Dortmunder Stadtgebiet (z.B. mithilfe motorisch betriebener BHKW auf Erdgasbasis)


6. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, dass für alle zu begutachtenden Varianten die genannten Handlungsfelder jeweils hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Gefahren (SWOT-Analyse) bewertet werden. Die SWOT-Analyse soll deutlich machen, welche Fallgestaltung/Variante für das Ziel "Modell-Energiestadt" die meisten Vorteile bietet.

7. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eschließt, die Variante 2 in der Beschlussvorlage der Verwaltung durch folgende Spezifikationen zu ergänzen:


2 a) Vollständige Übernahme des RWE-Geschäftsanteils durch DSW 21

2 b) Vollständige Übernahme der RWE-Geschäftsanteile durch einen kommunalorientierten strategischen Partner.


8. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ordert die Verwaltung auf, die für eine gutachterliche Prüfung vorgeschlagenen Fallvarianten um folgende Variante 4 mit den jeweiligen Unterpunkten wie zur Variante 3 im Beschlussvorschlag zu ergänzen:

Teilweise Rekommunalisierung durch Verminderung der Beteiligung von RWE an DEW21 auf einen Anteil zwischen 10,0% und 25,0%

9. Der Ausschuss schlägt vor, dass die Entscheidung über die Gutachterauswahl in einer zu gründenden Begleitkommission des Rates erfolgt und bittet die Verwaltung, Vergleichsangebote von den folgenden Gesellschaften einzuholen:


- Becker Büttner Held (www.bbh-online.de)

- BET, Aachen (www.bet-aachen.de)

- GETEC Kommunalpartner GmbH (http://getec-kp.de/)


10.Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Gesellschaften „RölfsPartner“ und PwC/WIBERA nicht in das
Auswahlverfahren für die Erstellung des Gutachtens einzubeziehen.

11.Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung, den Rat über
die bisherigen Erfahrungen von Großstadtkommunen zu informieren, die auf eine Partnerschaft mit
großen Energieversorgern verzichtet haben.



F Antrag der Fraktion Die Linke vom 29.03.2012 (Drucksache Nr.: 06782-12-E1)

Die Fraktion DIE LINKE bringt hiermit die nachstehenden empfehlenswerten Gutachter in die Debatte ein:

Prof. Dr. Uwe Leprich
Hochschule für Technik und Wirtschaft Saarbrücken
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Prof. Dr. Ralf-M. Marquardt / Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup
Fakultät für Volkswirtschaftslehre und Quantitative Methoden
Westfälische Hochschule Recklinghausen
Fachbereich Wirtschaftsrecht

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt, wie in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 22.03.2012 erbeten, eine zusammenfassende Übersicht der Verwaltungsvorlage und der hierzu vorliegenden Entschließungsanträge zur ergänzenden Vorbereitung der Beratung im Rat der Stadt vor (Drucksache Nr.: 06698-12-E6).

In der Diskussion wies OB Sierau wie bereits zu Beginn der Sitzung daraufhin, dass die Verwaltungsvorlage und die hierzu vorgelegten Anträge zunächst als eingebracht gelten. Bevor der Rat der Stadt hierüber abschließend entscheiden werde, sollen diese Unterlagen zunächst von einer hierzu einzurichtenden Kommission, die von der Struktur her den stimmberechtigten Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates entsprechen solle, beraten und bewertet werden.

Weiterhin brachte zum o. a. Tagesordnungspunkt Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), nachdem er auf einige Eckpunkte des von seiner Fraktion hierzu vorgelegten Antrages eingegangen war, zum Ausdruck, dass es für wichtig sei, die Frage zu prüfen, inwieweit OB Sierau im beginnenden Beratungs- und Entscheidungsprozess hinsichtlich der Weiterentwicklung der DEW 21 in seiner Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates der RWE AG, in dem er nicht vom Rat der Stadt entsandt wurde, möglicherweise befangen sein könne. Die Klärung dieser Frage sei für ihn insofern wichtig, um den nachfolgenden Beratungsprozess letztendlich rechtssicher zu gestalten.

OB Sierau erwiderte bezugnehmend auf seine Ausführungen im Ältestenrat hierauf, dass es zur Bewertung der Frage, ob bei der vorliegenden Angelegenheit hinsichtlich seiner Person, aber auch anderer Ratsmitglieder möglicherweise Ausschließungsgründe vorliegen, es bereits zwei rechtliche Bewertungen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, vorliegen.

Von daher habe auch im Ältestenrat Einvernehmen bestanden, dass zur Beurteilung der Fragen einer möglichen Befangenheit und des damit verbundenen Mitwirkungsverbotes von ihm bzw. anderer Entscheidungsträger weiterer Sachverstand, wie beispielsweise der der Bezirksregierung Arnsberg, der RWE AG oder von unabhängigen Gutachtern, hinzugezogen werden solle.

Nach weiterer Diskussion, in der Einvernehmen bestand, die Frage einer möglichen Befangenheit juristisch zu überprüfen und zu bewerten, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt bildet eine Kommission „Entwicklung DEW 21“. Die Kommission soll von der Struktur her aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrat bestehen.

Die Verwaltungsvorlage und die hierzu vorgelegten Anträge wurden eingebracht und zur weiteren Beratung an die neu gebildete Kommission „Entwicklung der DEW 21“ überwiesen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde daraufhin von 17:15 Uhr bis 17:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


Anschließend übernahm Bm´in Jörder für die Behandlung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes 10.1 die Leitung der Sitzung.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06769-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Sierau für das Kalenderjahr 2011 zur Kenntnis.

An der Beratung nahm OB Sierau nicht teil.

zu TOP 10.2
Änderung der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06788-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund entsprechend der in der Synopse dargestellten Änderungen (Anlage1).

zu TOP 10.3.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06807-12)

Der Rat der Stadt fasst auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.03.2012 (Drucksache Nr.: 06807-12-E1) einstimmig folgenden Beschluss:

Fachausschüsse des Rates:

1. Anstelle von RM Monegel wird RM Bartsch Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation



2. Anstelle von RM Bartsch wird RM Monegel stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation

3. Anstelle von RM Reppin wird RM Grebe Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

4. Anstelle von RM Grebe wird RM Reppin stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

5. Anstelle von RM Bartsch wird RM Grollmann Mitglied im Schulausschuss

6. Anstelle von RM Grollmann wird RM Bartsch stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss

7. Anstelle von RM Böhm wird RM Krause Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation

8. Anstelle von RM Krause wird RM Böhm stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation

9. Anstelle von RM Barrenbrügge wird RM Böhm Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

10. Anstelle von RM Böhm wird RM Barrenbrügge stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11. Anstelle von RM Grollmann wird RM Middendorf Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

12. Anstelle von RM Middendorf wird RM Grollmann stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, überörtlichen Gremien etc.:

13. Anstelle von RM Monegel wird RM Pisula Mitglied in den Aufsichtsräten der EDG
14. Anstelle von RM Pisula wird RM Hoffmann Mitglied im Aufsichtsrat des Technologiezentrums
15. Anstelle von RM Pisula wird RM Frank Mitglied der Verbandsversammlung des RVR

16. Anstelle von RM Reppin wird RM Dr. Eigenbrod Mitglied im Aufsichtsrat des Konzerthauses

17. Anstelle von RM Dr. Eigenbrod wird RM Reppin Mitglied im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke

zu TOP 10.3.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06803-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Ratsmitglied Michael Taranczewski scheidet aus dem Trägerausschuss des JobCenters Dortmund aus.

Stattdessen wird Ratsmitglied Thomas Tölch Mitglied im Trägerausschuss des JobCenters Dortmund.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den o. g. Antrag der SPD-Fraktion.

zu TOP 10.3.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06791-12)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.03.2012 (Drucksache Nr.: 06791-12-E1) vor:

Im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH wird mit sofortiger Wirkung Herr Heinz Dingerdissen anstelle von Herrn Kay-Christopher Becker Mitglied.

Der Rat der Stadt stimmt dem o. g. Umbesetzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.03.2012 einstimmig zu.
zu TOP 10.4
Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wiederholung der Kommunalwahl
hier: Anwaltliche Vertretung der Stadt Dortmund im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06829-12)

Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Beckmann (Kanzlei Baumeister) mit der gerichtlichen Vertretung der Stadt in dem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 15.12.2011 – 15 A 876/11 – sowie in einem sich eventuell daran anschließenden Revisionsverfahren zu beauftragen.

Der Prozessbevollmächtigte der Stadt, Herr Stadtrat Wilhelm Steitz, wird beauftragt, den Rechtsanwälten Baumeister ein entsprechendes Mandat zu erteilen, sobald eine anwaltliche Vertretung der Stadt in einem der oben genannten Verfahren notwendig werden sollte.

zu TOP 10.5
Sachstand zur Entwicklung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06843-12)

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht über die Entwicklungen und die durchgeführten Maßnahmen in der Dortmunder Nordstadt im Zusammenhang mit der Schließung des Straßenstrichs sowie der Erweiterung des Sperrbezirkes zur Kenntnis.

Zusätzlich verständigte sich der Rat der Stadt in der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt auf Vorschlag von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) darauf, die Verwaltungsvorlage nach Behandlung dieser Angelegenheit in den zu beteiligenden Gremien nochmals in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.05.2012 inhaltlich zu behandeln.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Der OB und die Wahrheit mit den 10 % NSG - 2. Versuch, eine Beantwortung zu bekommen.
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06845-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06845-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

In diesem Zusammenhang informierte OB Sierau den Rat der Stadt, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Antrag von Rm Münch (FBI) am 26.03.2012 eines Beschluss in dieser Angelegenheit gefasst hat, wonach durch die Beantwortung der gleichnamigen Anfrage von Rm Münch (FBI) in der Ratssitzung am 23.02.2012 nicht die Rechte von Rm Münch (FBI) beeinträchtigt und er von daher nicht in der Ausübung seines Mandates gehindert wurde.

Außerdem erklärte OB Sierau hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (FBI), wann die entsprechende Beschlussvorlage zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes in Dortmund von der Fachverwaltung erstellt worden sei, und warum er es unterbunden habe, diese dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben, dass diese Fragen bereits in anderen Zusammenhängen beantwortet worden seien.



zu TOP 11.1.2
Höchste Kriminalität in Dortmund seit Beginn der Statistik 1959 - Konsequenzen für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06846-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06846-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
31,0 % Ausländerkriminalität - Konsequenzen für die Integationsmaßnahmen der Stadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06847-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06847-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Effektives Leerstandsmanagement Evinger Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06849-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06849-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:05 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Kathrin Grebe
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung








Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer