Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund


am 31.01.2023
PZ der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Volksgartenstr. 19-23, 44388 Dortmund




Sitzungsdauer: 17:01 - 18:07 Uhr


Anwesend: 16 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD


Heiko Brankamp, Bezirksbürgermeister
Ute Cüceoglu
Andreas Lieven
Dieter Pahmeier
Barbara Pöttner
Angelika Simmill
Erika Wehde

CDU
Barbara Murawski
Karin Neumann, 1. stellv. Bezirksbürgermeisterin
Carsten Weigang
Michael Zechner

B90/Die Grünen
Julia Kowal, 2. stellv. Bezirksbürgermeisterin
Stefan Meißner nicht anwesend
Uwe Müller
Tanja Weiß-Horstkamp

Die Linke
Fatma Karacakurtoglu nicht anwesend

Alternative für Deutschland
Heinrich Theodor Garbe

FDP
Markus Ulrich Waitz nicht anwesend


Die PARTEI
Henning Koch

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

nicht anwesend



c) Gäste
Wolfgang Evers, Seniorenbeirat nicht anwesend
Hannelore Bauer, Seniorenbeirat
Timo Bolin, 50/6-1
Hannah Somberg, 50/6-1

d) Verwaltung

Frau Durrei Bezirksverwaltungsstelle Do-Lütgendortmund


Frau Bogun Bezirksverwaltungsstelle Do-Lütgendortmund


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund,
am 31.01.2023, Beginn 17:00 Uhr,
PZ der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Volksgartenstr. 19-23, 44388 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 13.12.2022

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

3. Vorstellung zweier neuer Streetworker
Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Verkehrs- insbesondere Fußgängerführung B-Plan 186 - Castrop-Rauxel, südlich Johannisstraße (u. a. Wegeverbindung von der Bövinghauser Straße)
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 26956-23)

5. Finanzen und Liegenschaften
nicht belegt

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Lütgendortmund für das Jahr 2023 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und Verwendung der Finanzmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26525-22)
Vertagung aus 12.2022

6.1.1 Haushaltsbegleitantrag
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26967-23)

6.2 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)


6.3 Kurzbericht zur Energiemangellage und kommunalen Notfallplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26715-22)

7. Schule
nicht belegt

8. Kultur, Sport und Freizeit

8.1 Kulturfördermittel der Sparkasse; hier: versch. Veranstaltungen der Stadtteilbibliothek Lütgendortmund
Vorlage der Geschäftsführung/Beschluss
(Drucksache Nr.: 26913-23)

9. Kinder und Jugend
nicht belegt

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26701-22)
evtl. Nachversand




11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

11.1 Umsetzung des Beschleunigungsprogramms zur Erneuerung der Straßenleuchten im Stadtbezirk Lütgendortmund
hier: Standorte für die energieeffizientere LED-Straßenbeleuchtungstechnik

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26750-22)

11.2 Bauleitplanung; Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße –
Hier: Anpassung des Geltungsbereiches; Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes;
Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26691-22)

11.3 Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

11.4 Zusätzliche Abfallsammler in Dortmund-Bövinghausen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26966-23)

11.5 Berichterstattung zum Sachstand und zur Planung des Brunnes an der Heinrich-Böll-Gesamtschule
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26975-23)

12. Mitteilungen

12.1 Einrichtung von Papierkorbgaragen im Stadtbezirk Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 26657-22)
Standortvorschläge; Vertagung aus Dez. 2022

12.2 Standort für eine Blumenwiese in Bövinghausen
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19279-20-E2)

12.3 Beschluss- und Auftragsverfolgung; hier Statusmeldungen für 12.2022
Mitteilung Geschäftsführung/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26961-23)

13. Anfragen

13.1 Defekte Spielgeräte im Park der Generationen
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26976-23)

13.2 Missstände an der Heinrich-Böll-Gesamtschule
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26977-23)




Der Bezirksbürgermeister Herr Heiko Brankamp eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Lütgendortmund. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

Er stellte das neue BV-Mitglied, Frau Barbara Pöttner, SPD-Fraktion, vor und verpflichtete sie mit folgender Formel;
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes, die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohl dieser Stadt erfüllen werde.
Frau Pöttner antwortete darauf; Ich verpflichte mich.

Im Anschluss wies er die anwesenden Pressevertreter darauf hin, dass sie nach der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, ggf. Bild-, Film- und Tonaufnahmen zu machen. Ferner wies er die Anwesenden darauf hin, sich an die Sitzungsleitung zu wenden, falls sie dies im Einzelfall nicht möchten, damit die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Koch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bei Aufruf des TOP gab der Bezirksbürgermeister bekannt, dass der TOP 6.1.1 von der Tagesordnung abgesetzt wird, da er von der CDU-Fraktion zurückgezogen wurde.
Des weiteren wurde die Tagesordnung um den TOP 6.1.2 – Tischvorlagen der Fraktionen SPD, CDU und B´90/die Grünen erweitert.
Der Unterpunkt zu TOP 3 Berichterstattungen lautet - 3.1 Vorstellung zweier neuer Streetworker.
Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 13.12.2022

Die Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 13.12.2022 wurde einstimmig genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde: Nutzungsverordnung für städt. Gebäude - hier;Heinrich-Böll-Gesamtschule
(Drucksache Nr.: 27137-23-E1)
Ein Vereinsvorsitzender beklagte sich über die neue Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen. Hier sei insbesondere die Nutzung des Pädagogischen Zentrums der Heinrich-Böll-Gesamtschule zu nennen. Die Anhebung der Gebühren mache es den ehrenamtlich organisierten Vereinen nahezu unmöglich große Veranstaltungen in Schulräumen durchzuführen. Gerade auch Benefiz-Veranstaltungen - wie der Tag für Lütgen - seien nicht mehr durchführ- und finanzierbar. Hinzu komme auch das Erfordernis die Räume um 1.00 Uhr zu verlassen. Eine Gala-Prunksitzung, wie sie der Karnevalsverein durchführe, sei auch hierdurch erheblich gefährdet.

Der Bezirksbürgermeister sagte zu, diese Einwendungen der Verwaltung mit der Bitte um Überprüfung und Stellungnahme zu übersenden.


zu TOP 2.2
Einwohnerfragestunde: Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 27137-23-E2)
Herr Schmittken stellte in der Einwohnerfragestunde der SPD-Fraktion die nachfolgende Frage:

Die SPD Fraktion in der BV Hombruch vertritt die Ansicht, für den dortigen B-Plan " Am Lennhofe" sei ausschließlich die BV und nicht der Rat zuständig.
Daher ergibt sich die Frage:
a. teilt die SPD Fraktion in der BV LüDo bezogen auf den B-Plan Lü 188 diese Meinung?

b. teilt ein anderes Mitglied der BV diese Auffassung?

Herr Lieven (SPD-Fraktion) erläuterte, dass die SPD-Fraktion die Auffassung der BV Hombruch nicht teile. Die Schaffung von Wohnraum in der vorliegenden Größenordnung, sei keine rein auf den Bezirk beschränkte Entscheidung.






zu TOP 2.3
Einwohnerfragestunde: Besuch des OB im Dez. 2022, Entscheidung über die Trasse des RRS1
(Drucksache Nr.: 27137-23-E3)
Herr Schmittgen verwies auf die Sitzung mit dem Besuch des Herrn OB im Dezember. In dieser Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Trasse des RRS 1 noch aussteht. Frage:

a. Wird sich die BV proaktiv dafür einsetzen, dass sowohl im Bereich des " Hochschulcampus" (Anschluss Planetenfeldstrasse/ Hauert) als auch im Bereich S-Bahn "Germania" mit der Weiterführung über den Schondellenbach Abfahrten gesichert werden?

b. Wie bewertet die BV die Zwischennachricht der Verwaltung zum Radwegekonzept Lütgendortmund? Hält die BV diese Auskunft für ausreichend?

c. Hält die BV an dem Beschluss fest, die Straße "In der Meile" von der Kreuzung "Martener Hellweg" bis zur "Planetenfeldstrasse" als "Fahrradstrasse" umzuwidmen und wird die BV zeitnah einen Antrag stellen, die entsprechenden Verkehrsschilder aufzustellen?


Herr Müller (Fraktion Bündnis '90/die Grünen) erläuterte, dass der Prozess der Festlegung von Velorouten laufe und die Bezirksvertretungen in diesen Prozess eingebunden sind.

Herr Lieven (SPD-Fraktion) ergänzte, dass zunächst die Routen von der Innenstadt in die Stadtbezirke festgelegt werden und im Anschluss das Vorrangroutennetz erarbeitet werde.

zu TOP 2.4
Einwohnerfragestunde: Besuch des OB im Dez. 2022, neue Express-Buslinie
(Drucksache Nr.: 27137-23-E4)
Herr Schmittgen verwies nochmals auf die letzte Sitzung der BV in der der Herr OB hat vortragen lassen, dass eine weitere Express-Bus-Linie von Castrop-Rauxel zum Hochschulcampus geplant ist.

Diesbezüglich stellte er die nachfolgenden Fragen:
a. Wird sich die BV proaktiv dafür einsetzen, dass im Gegensatz zu der Linie Waltrop- Hochschulcampus die ÖPNV Möglichkeiten in Marten genutzt werden und damit gleichzeitig eine Erhöhung der Taktung zwischen Marten und dem Hochschulcampus erreicht wird?

b. Wie bewertet die BV LüDo, dass zwar eine Weiterführung der H-Bahn Richtung U-Bahnhaltestelle "Theodor-Fliedner-Heim" oder "Parkhaus Barop" geprüft wurde, sogar eine Trasse über das ehemalige "HSP- Gelände" in Dorstfeld bis zum Fredenbaum, aber noch nicht einmal im Ansatz eine Verlängerung der H-Bahn vom Technologiezentrum Richtung Erweiterungsfläche "Weisses Feld"? Hier böte sich Gelegenheit, die Anbindung an den "Verteiler für den ÖPNV im Dortmunder Westen" (= Marten) zu stärken und gleichzeitig die Chancen für Marten als "Vorort des Dortmunder Hochschulcampus" zu erhöhen.


zu TOP 2.5
Einwohnerfragestunde: Turnhalle Steinhammer Grundschule
(Drucksache Nr.: 27137-23-E5)
Abschließend stellte Herr Schmittgen mit Blick auf die Haushaltsberatungen die nachfolgende Frage:

Wird sich die BV im Zusammenhang mit den Etatansätzen für Schulbauten dafür einsetzen, dass Mittel für die Optimierung der Turnhalle der Steinhammer Grundschule bereitgestellt werden, um damit die Trainingsmöglichkeiten für den KSV Jahn Marten zu verbessern? Jenseits der schulischen (und vorschulischen/Kindergarten) Belange könnte eine Priorisierung im Hinblick auf den zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt erfolgen."


3. Berichterstattung

zu TOP 3.
Vorstellung zweier neuer Streetworker

Zur Berichterstattung erschienen auf Einladung Frau Hannah Somberg und Herr Timo Bolin.
Seit Mai 2022 sind die beiden Sozialarbeiter als Streetworker in der Wohnungslosenhilfe des Sozialamtes tätig.

Sie berichten, dass ihr Arbeitsgebiet im Bereich der Wohnungslosen liegt. Sie treten mit ihnen in Kontakt und versuchen im ersten Schritt existenzielle Hilfen zu vermitteln. Dabei stehen medizinische Hilfen sowie die Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung im Vordergrund.

Sobald eine Vertrauensbasis hergestellt werden kann, wird der Versuch gestartet die Wohnungslosen in Wohnraum zu vermitteln. Zu den Aufgaben gehören dann u.a. die Sicherung der postalischen Erreichbarkeit, Herstellung von Krankenversicherungsschutz und die Beantragung von gültigen Ausweispapieren.

Überwiegend sind die Streetworker in der Innenstadt unterwegs, da sich die Anlaufstellen für Wohnungslose, wie das Gasthaus und das Hygienezentrum auch in der Innenstadt befinden. Daher ist auch eine große Anzahl von Wohnungslosen in der Innenstadt anzutreffen.

Das Einsatzgebiet der Streetworker erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Vororte. Bei Bedarf besteht das Angebot, sich mit den Streetworkern in Verbindung zu setzen.

Häufig ist festzustellen, dass Wohnungslose sich bewusst in den Randbezirken aufhalten um einer Kontaktaufnahme aus dem Wege zu gehen.

Die Streetworker berichteten aus dem Stadtbezirk Lütgendortmund von 3 Fällen. In einem Fall konnte die Unterbringung in eine Notwohnung veranlasst werden, in den übrigen Fällen wurde eine Wohnungsräumung begleitet.

Die Kontaktdaten der Streetworker lauten:

Hannah Somberg E-Mail: hsomberg@stadtdo.de Tel. 5024860 Mobil 0172395357

Timo Bolin E-Mail: tbolin@stadtdortmund.de Tel 5025312 Mobil 01725894480

Zum Abschluss dankte der Bezirksbürgermeister den Berichterstattern für die umfassende Information.

4. Anregungen und Beschwerden

zu TOP 4.1
Verkehrs- insbesondere Fußgängerführung B-Plan 186 - Castrop-Rauxel, südlich Johannisstraße (u. a. Wegeverbindung von der Bövinghauser Straße)
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 26956-23)
Beschluss:
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Eingabe an die DB AG weiterzuleiten.

5. Finanzen und Liegenschaften
nicht belegt

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Lütgendortmund für das Jahr 2023 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und Verwendung der Finanzmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26525-22)

Die BV Lütgendortmund fasste einstimmig, folgenden
Beschluss:
1. Die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel des Ergebnis- und Finanzplans 2023 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1und 2).
2. Die Bezirksvertretung beschließt im Rahmen des Budgets die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen und priorisiert die konsumtiven und investiven Maßnahmen. (s. Tischvorlage – DS-Nr. 27093-23, TOP 6.1.2 d. Sitzung)
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen durchzuführen.
4. Die Bezirksvertretung nimmt den Zwischenbericht 2022 zur Kenntnis
(Anlagen 3 - 5).
zu TOP 6.1.1
Haushaltsbegleitantrag
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26967-23)
Der Antrag wurde zurückgezogen.

zu TOP 6.1.2
Tischvorlagen der Fraktionen SPD, CDU und B´90/die Grünen
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 27093-23)
Frau Murawski (CDU-Fraktion) gab zu Protokoll, dass es in der investiven Liste unter Punkt 7 nicht Boxsack sondern Boxautomat (für die JFS Marten) heißen muss
Beschluss:
Die Tischvorlage wurde einstimmig (Herr Garbe – AfD-war bei der Abstimmung nicht anwesend) beschlossen.

zu TOP 6.2
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Auf Vorschlag von Herrn Lieven (SPD-Fraktion) beschloss die BV Lütgendortmund einstimmig, die Vorlage in die nächste Sitzung zu vertagen, da noch Klärungsbedarf besteht.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.


zu TOP 6.2
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2023
(Drucksache Nr.: 26093-22)
Die Empfehlungen wurden zur Kenntnis genommen.

zu TOP 6.3
Kurzbericht zur Energiemangellage und kommunalen Notfallplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26715-22)
Beschluss
Die BV Lütgendortmund nahm den aktuellen Kurzbericht zur Energielage und kommunalen Notfallplanung als Fortschreibung des Berichtes der Ratssitzung vom 10.11.2022 (Drucksache-Nr. 26367-22) sowie die Antworten der Verwaltung auf Anfragen des Rates zur Energiemangellage zur Kenntnis.



7. Schule
nicht belegt

8. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 8.1
Kulturfördermittel der Sparkasse; hier: versch. Veranstaltungen der Stadtteilbibliothek Lütgendortmund
Vorlage der Geschäftsführung/Beschluss
(Drucksache Nr.: 26913-23)
Beschluss:
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, der Stadtteilbibliothek aus den Kulturfördermitteln der Sparkasse für 2023, insgesamt 1.200,--€ vorbehaltlich der Genehmigung durch das Kulturbüro – zu gewähren.

9. Kinder und Jugend
nicht belegt

10. Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 10.1
Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26701-22)
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Förderung zur Unterstützung der Ausstattung der verbandlichen Seniorenbegegnungsstätten für die Jahre 2023 und 2024.


11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 11.1
Umsetzung des Beschleunigungsprogramms zur Erneuerung der Straßenleuchten im Stadtbezirk Lütgendortmund
hier: Standorte für die energieeffizientere LED-Straßenbeleuchtungstechnik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26750-22)
Beschluss
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss einstimmig die Erneuerung von 623 Straßenleuchten im Stadtbezirk.


zu TOP 11.2
Bauleitplanung; Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße –
Hier: Anpassung des Geltungsbereiches; Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes;
Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26691-22)
Herr Müller (Fraktion Bündnis '90/die Grünen) gab folgende Stellungnahme ab:

Wir können dieser Vorlage aus folgenden Gründen, die wir im Protokoll vermerkt wissen wollen, nicht empfehlen.
Grundsätzlich wurde bereits im Vorfeld das Gelände widerrechtlich gerodet und damit eine ökologisch sehr wertvolle Fläche geschädigt oder zerstört. Hier schon sollte der Eigentümer nicht belohnt werden, sondern zu einer Renaturierung verpflichtet werden.

Zum Bauvorhaben selbst gibt es genügend Anlass zur Kritik. Es werden wieder keine Wohnungen geplant. Der Parkplatz wird wieder mit einer Vollversiegelung geplant, anstatt endlich nur die Fahrwege zu versiegeln und die Parkbuchten mit Rasengittersteinen auszugestalten.

Für die Anlieferung sollten die gleichen Vorgaben gelten wie beim Neubau des Aldi in Marten, nämlich eine komplette Einhausung der Ladezone und die Vorgabe, dass nur bei geschlossenem Rolltor entladen werden darf.

Was bedeutet "überwiegende Dachbegrünung" in Prozent?
Solarkollektoren sollten fest vorgeschrieben werden und nicht nur als Möglichkeit vorgesehen werden. Das Gebäude sollte entsprechend dem Vorbild des Aldi in Marten ohne fossile Brennstoffe auskommen und nicht, wie im Durchführungsvertrag festgelegt, lediglich 10% unter den Werten der gültigen Energiesparverordnung bleiben.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei 12 Jastimmen – 7 SPD-Fraktion, 4 CDU-Fraktion, 1 AfD und 4 Neinstimmen – 3 Fraktion B´90/die Grünen, 1 die PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend dem unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich anzupassen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(14 -tägiger Planaushang) unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Ziffer 9 dargestellt, zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB.

V. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen unter Ziffer 2 dieser Vorlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße - zur Kenntnis. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 295 – Nahversorgungs-einrichtung östlich Kirchhörder Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung Teil A und B vom 08.12.2022 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


VI. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans VEP Hom 295 einschließlich Begründung Teil A und B im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Hom 295 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 11.3
Starterpaket konsumtive Hochbaumaßnahmen 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26227-22)

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Starterpaket konsumtiver Hochbaumaßnahmen 2023 gem. der Anlage 1 mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 11.142.722,69 Euro.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird für das Starterpaket der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur verkehrssicher zu stärken. Das Maßnahmenpaket beinhaltet ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse. Der Rat wird im Rahmen von jährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt und beschließt in diesem Zusammenhang jeweils die Folgepakete 2023 ff und ggfls. entstehende Mehrbedarfe.


zu TOP 11.4
Zusätzliche Abfallsammler in Dortmund-Bövinghausen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26966-23)
Auf Nachfrage von Frau Wehde (SPD-Fraktion) stellte Frau Murawski (CDU-Fraktion) klar, dass beide Straßenseiten gemeint sind und bat um Beschlusstextänderung dahingehend.
Beschluss:
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, auf beiden Straßenseiten der Provinzialstraße (Haus-Nr. 398 bis 392 und 393 bis 395) zusätzliche und/oder größere Abfallsammler aufzustellen und für die regelmäßige Leerung zu sorgen, oder Alternativen aufzuzeigen.

zu TOP 11.5
Berichterstattung zum Sachstand und zur Planung des Brunnes an der Heinrich-Böll-Gesamtschule
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26975-23)


Beschluss:
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig (bei einer Enthaltung-AfD), die Verwaltung zu beauftragen, in der kommenden Sitzung Bericht über den Neubau des Brunnens an der Heinrich-Böll-Gesamtschule zu erstatten. Die Schulleitung soll hierzu als Redner eingeladen werden.


12. Mitteilungen

zu TOP 12.1
Einrichtung von Papierkorbgaragen im Stadtbezirk Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 26657-22)

Beschluss:
Die BV Lütgendortmund machte folgende Standortvorschläge für die Papierkorbgaragen:
- Auf der Provinzialstraße (vor den Häusern 398-392 oder 393-395 bitte beide Standorte prüfen),
- Bleichstraße – an dem Treppenaufgang zur St. Magdalena-Kirche
- Auf dem Krankenhausweg – zwischen Volksgartenstraße und Limbecker Straße (hinter dem Krankenhaus in Höhe der Garagenrückseiten)
- Am Spielplatz im Volksgarten Bövinghausen
- An den Trimmgeräten im Volksgarten Lütgendortmund
- An der Eisdiele San Remo in Oespel (Ecke Borussiastraße/Auf der Linnert)
- Am Amtshaus – auf dem Rondell
- In der Meile – Marten
- Grundschule Am Dorney – Park hinter der Schule

zu TOP 12.2
Standort für eine Blumenwiese in Bövinghausen
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 19279-20-E2)
Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.

zu TOP 12.3
Beschluss- und Auftragsverfolgung; hier Statusmeldungen für 12.2022
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 26961-23)
Zur DS 25044-22/ DS 25262-22 und 14564-19 (Zeile 5 der Liste, Anlage 1)gab die 2. Stellv. Bezirksbürgermeisterin Frau Kowal (Fraktion B´90/die Grünen) folgendes Statement zu Protokoll:

Wir weisen die Stellungnahme der Verwaltung entschieden zurück und möchten dies mit den folgenden Anmerkungen bitte im Protokoll und weitergeleitet wissen.
Dass das Tiefbauamt als Grundlage für die gegenwärtige und zukünftige Mobilität der Bürger*innen eine Befragung von 2019 heranzieht, ist mehr als fragwürdig. Das Mobilitätsverhalten der Dortmunder*innen hat sich in den vergangenen vier Jahren merklich verändert: Es fahren immer mehr E-Bikes, Pedelecs und Lastenfahrräder umher, immer mehr Bürger*innen nutzen das Fahrrad für alltägliche und immer längere Strecken. Dass die Hälfte aller Wege mit dem Fahrrad unter 3 Kilometer lang ist, mag 2019 möglicherweise gestimmt haben. Für die Gegenwart zweifeln wir dies deutlich an!

Auch die angegebenen Reichweiten (15 bis 480 km) ziehen wir in Zweifel. Vor allem mit Lastenfahrrädern, die von immer mehr Familien genutzt werden, sind hohe Reichweiten nicht zu erreichen. Zudem verfügen günstigere Modelle über keine derart hohe Reichweite. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit ist eine Ladeinfrastruktur mehr als sinnvoll und notwendig. Zusätzlich verlieren die Akkus mit zunehmender Lebensdauer einen Teil ihrer Kapazität. Je älter ein Akku also ist, desto häufiger muss er geladen werden.

Das Tiefbauamt verkennt zudem, dass Fahrradfahrer*innen nicht immer mit vollgeladenem Akku zu Hause losfahren und sich deshalb durchaus unterwegs immer mal die Notwendigkeit ergeben kann, das Fahrrad kurz zu laden. Ein Lastenfahrrad den Rest der Strecke zu schieben, ist schlichtweg nicht möglich.

Zudem ist es eben nicht notwendig, den Akku immer voll aufzuladen. Bei den genannten Ladezeiten geht das Tiefbauamt davon aus, dass der Akku leer ist und voll aufgeladen werden soll. Im Alltag reicht es aber durchaus, den Akku nur mal eine halbe Stunde zu laden. In dieser Zeit können die Fahrradfahrer*innen beispielsweise durch den Lütgendortmunder Ortskern bummeln und in ein Café oder eine Eisdiele einkehren - davon hätten also auch die Einzelhändler*innen etwas. Dass ein "Kurzzeitladevorgang [...] die verbleibende Akkureichweite nicht nennenswert" beeinflusse, stimmt aus unserer Erfahrung nicht. Die Annahme zeigt erneut, dass die Verwaltung über etwas urteilt, worüber sie kein eigenes, praktisches Wissen verfügt.

Dass "die Notwendigkeit für Ladevorgänge im Alltag schlichtweg nicht gegeben" sei, erachten wir als nicht richtig - vor allem mit Blick in die Zukunft. Wenn Dortmund das "Kopenhagen Westfalens" werden möchte - ein Ziel, das übrigens ebenfalls von 2019 ist - dann sollte die Verwaltung auch endlich mehr dafür tun.

Die Ladeinfrastruktur gehört im Sinne der Verkehrswende unbedingt dazu - und zwar eben nicht nur die Ladeinfrastruktur für E-Autos, sondern auch für E-Fahrräder. Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sprießen quasi wie Pilze aus dem Boden - obschon Autos eine deutlich höhere Reichweite als E-Bikes haben. Dennoch gibt es zig Tankstellen in unserem Stadtbezirk und - erfreulicherweise - immer mehr Ladesäulen für E-Autos. Gegen eine Ladeinfrastruktur für Fahrräder sperrt sich die Verwaltung aber bedauerlicherweise.

Wir fordern, dass die Verwaltung ihre Ansichten und die vorliegende Stellungnahme überdenkt und korrigiert.

Mit dieser Protokollnotiz nahm die BV die Mitteilung zur Kenntnis.




13. Anfragen

zu TOP 13.1
defekte Spielgeräte im Park der Generationen
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26976-23)
Die Anfrage wurde ohne weitere Diskussion an die Verwaltung weitergeleitet.


zu TOP 13.2
Missstände an der Heinrich-Böll-Gesamtschule
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26977-23)
Die Anfrage wurde ohne weitere Diskussion an die Verwaltung weitergeleitet.







Heiko Brankamp Koch Durrei
Bezirksbürgermeister BV-Mitglied Schriftführerin