Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 24.11.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:05 - 13:13 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer - nicht anwesend -


Rm Thieme (NPD) - nicht anwesend -

c) Verwaltung

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
Frau Seybusch, 14/AL
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 29.09.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 04.10.2011

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Ermittlung der Kosten für die Wahl des Rates etc.
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05565-11)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05512-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2011

3.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04867-11)

3.3 Deckblattverfahren III zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 DO/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04435-11)

3.4 Regionalbahn RB 43 Dortmund - Castrop-Rauxel - Wanne-Eickel - Dorsten
"Emschertalbahn"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05100-11)

3.5 Dortmund, östlicher Stadteingang B1/A40
Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04874-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2011

3.6 Kommunales Wohnkonzept - Aufbau eines kleinräumigen Wohnungsmarktmonitorings
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05126-11)

3.7 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03782-11)

3.8 Brandschutz an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04913-11)

hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2011

3.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-11)

3.10 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04818-11)

3.11 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04968-11)

3.12 Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04893-11-E1)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Gründung der ecce - european centre for creative economy GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05509-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)

5.2 Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)

5.3 Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05393-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Begründung und Wahrnehmung der Aufgabe „Kunst im öffentlichen Raum“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04254-11)

6.2 Erneuerung der Rotundenverglasung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte und Anbringung von Schneefanggittern - energetische und sicherheitstechnische Sanierung - sowie die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen und –auszahlungen gemäß § 83 Gemeindeordnung (GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04244-11)

7. Schule

7.1 Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05588-11)

7.2 Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04889-11)
ACHTUNG: Beratungstermine geändert;
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, 17.11.2011
Hauptausschuss und Ältestenrat 24.11.2011 und Rat der Stadt 24.11.2011

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05607-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Beschlüsse zum Haushaltsplanentwurf 2012

9.1.1 Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04889-11)

9.1.2 Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010; hier "Kooperation und Leistungsaustausch (Akquise von Drittmitteln)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04929-11)

9.1.3 Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05241-11)

9.1.4 Haushaltsplan 2012 - Anpassung der Aufwendungen für Strom und Wärme -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04966-11)

9.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05446-11)

9.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05479-11)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Gewinnverwendung 2010 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05556-11)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05487-11)

9.6 Überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05570-11)

9.7 Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05472-11)

9.8 - unbesetzt -

9.9 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05568-11)

9.10 überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05617-11)

9.11 Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Alterteilzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05516-11)

9.12 Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05590-11)

9.13 Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05535-11)

9.14 - unbesetzt -

9.15 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05702-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05104-11)

10.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05549-11)

10.3.a Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04927-11)

10.3.b Bürgerbegehren für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund - Eving,
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05561-11)

10.3.c Künftige Anzahl der Ratsvertreter und Neueinteilung der Wahlbezirke
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04933-11)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr von Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Monegel (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende, Herr OB Sierau, wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung um folgende Vorlagen zu erweitern:

- Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2011, Empfehlung, (Drucksache Nr.: 05953-11) als TOP 6.3
- Interkommunale Zusammenarbeit: Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Dortmunder Systemhaus und der Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Recklinghausen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 05318-11) als TOP 10.4.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte der Dringlichkeit beider Vorlagen zu.


Außerdem machte Herr OB Sierau den Vorschlag, aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheiten dort noch nicht abschließend behandelt worden sind:

- 7.1 Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse,
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05588-11)

- 7.2 Haushaltsplanentwurf 2012; hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40/Investitionsmaßnahmen, Empfehlung (Drucksache Nr.: 05646-11)
- 8.1 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO, Empfehlung, (Drucksache Nr.: 05607-11)
- 9.1.3 Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff., Empfehlung (Drucksache Nr.: 05241-11)
- 9.12 Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW, Empfehlung (Drucksache Nr.: 05590-11)
- 9.13 Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66, Empfehlung (Drucksache Nr.: 05535-11)

- 9.15 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus, Empfehlung (Drucksache Nr.: 05702-11)

Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wurde zudem folgende Vorlage auf den 13.12.2011 vertagt, so dass auch bei dieser vorgeschlagen wurde, sie von der Tagesordnung abzusetzen:

- 10.1 Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel, Empfehlung (Drucksache Nr.: 05104-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat erklärte einstimmig, mit den Erweiterungen und Absetzungen einverstanden zu sein, so dass die Tagesordnung so festegestellt wurde.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 29.09.2011

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 29.09.2011 wurde einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 04.10.2011

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 04.10.2011.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Ermittlung der Kosten für die Wahl des Rates etc.
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05565-11)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05565-11-E1)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05565-11-E2)



Für den Hauptausschuss und Ältestenrat gab es folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 15.11.2011 (Drucksache Nr.: 05565-11-E1):

„... im Nachgang der Sitzung des Hauptausschusses/Ältestenrat vom 4.10.2011 wurde eine

Übersicht mit dem Titel „Ermittlung der Kosten für die Wahl des Rates inkl. der Bezirksvertretungen und die Wiederholung der Wahl des Oberbürgermeisters“ verschickt.

Diese Zusammenstellung stammt vom 29.3.2011 und gibt daher den damaligen
Sachstand wieder. So wird zum Beispiel nicht berücksichtigt, dass dem Erstattungsantrag
der SPD-Fraktion nicht in voller Höhe entsprochen worden ist. Nicht alle zwischenzeitlich
von Prof. Dr. Beckmann eingereichten Kostenrechnungen sind berücksichtigt. Auch weitere,
bei den verschiedenen Ämtern angefallenen Kosten werden nicht vollständig aufgelistet.

Deshalb bitte ich um Beantwortung folgender Frage:
Welche Kosten sind mit Stand 24.11.2011 im Zusammenhang mit dem Klageverfahren
gegen die Wiederholungswahl bei der Stadt Dortmund angefallen?“


Zur Sitzung legte die Verwaltung dem Hauptausschuss und Ältestenrat die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05565-11-E2) vor:


„ ... in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich zu der Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt Stellung:

Welche Kosten sind mit Stand 24.11.2011 im Zusammenhang mit dem Klageverfahren
gegen die Wiederholungswahl bei der Stadt Dortmund angefallen?

Im Zusammenhang mit den Klageverfahren gegen den Ratsbeschluss zur Wiederholung der
Kommunalwahl sind bei der Stadt Dortmund mit Stand 24.11.2011 die folgenden Kosten angefallen:

1) Die Rechtsanwälte Baumeister pp. haben für die Vertretung der Stadt vor dem Verwaltungsgericht sowie vor dem Oberwaltungsgericht bisher ein Honorar in Höhe von insgesamt 59.760,79 € brutto erhalten.
Der vorgenannte Gesamtbetrag beruht auf drei Kostenrechnungen über 15.771,07 € brutto
(für den Tätigkeitszeitraum 01.04.2010 – 30.06.2010), 29.657,68 € brutto (für den Tätigkeitszeitraum 01.07.2010 – 31.05.2011) sowie 14.332,04 € brutto (für den Tätigkeitszeitraum bis zum 31.10.2011).
2) Für das Berufungsverfahren zur Wiederholung der Ratswahl wurde ein Gerichtskostenvorschuss von 2.624,00 € an die Oberjustizkasse Hamm entrichtet.
3) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat nach Abtretungen seitens ihrer Mitglieder, die gegen die Wiederholung der Ratswahl geklagt haben, eine Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 120.143,87 € erhalten. Davon wurden seitens der SPD-Fraktion 476,00 € als Überzahlung an die Stadt erstattet.
4) Für das Rechtsgutachten zur Kostenerstattung an die SPD-Fraktion hat der Gutachter, Herr
Prof. Dr. Hofmann, ein Honorar in Höhe von 12.000,00 € erhalten.“

Herr Rm Prüsse (SPD-Fraktion) erklärte, dass bei der Kostenaufstellung z. B. das Gutachten, das Herr Prof. Beckmann erstellt hatte, fehlte. Seines Erachtens müsste es Berücksichtigung finden, wenn es um die Summe ginge, die das Klageverfahren ausmacht.

Herr StD Stüdemann verwies auf die Kostenaufstellung vom 23.03.2011. Dort waren die vorlaufenden Kosten enthalten. Die heute vorgelegte Kostenaufstellung gebe nur die Kosten wider, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Klageverfahren stand.

Herr Rm Prüsse bat darum, die weiteren Kosten nachzureichen.


Herr OB Sierau sagte eine kurzfristige Ergänzung der Stellungnahme zu.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05565-11-E2) zur Kenntnis.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05512-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2011

Nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 09.11.2011 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„Herr Wilde (StA 61) brachte hierzu folgende Ergänzung ein:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, der Empfehlung des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR) nicht zu folgen, die Größe der Verkaufsfläche und die zulässigen Sortimente des geplanten Baumarktes auch in die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Dieses ist nicht erforderlich, weil der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowohl die Größe als auch die Sortimente hinreichend festsetzt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o.a. Ergänzung nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone, Teil I-
geprüft und beschließt:
a) die Stellungnahmen des Einsprechers unter Ziffer 8.1 und 8.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahmen des Einsprechers unter Ziffer 8.3 dieser Vorlage zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / FNA
213–1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wie unter Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben zu reduzieren. Der reduzierte Bereich der 33. Änderung -Teil I- ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 06.06.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.10.2011 der 33. Änderung -Teil I- des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 33. Änderung -Tei I- des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan offengelegte Begründung vom 06.06.2011 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.10.2011 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 225n -Zeche Crone, Teil I- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 225n -Zeche Crone, Teil I für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauBG in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit der Empfehlung, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.2
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04867-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage - ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen - an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.3
Deckblattverfahren III zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 DO/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04435-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.4
Regionalbahn RB 43 Dortmund - Castrop-Rauxel - Wanne-Eickel - Dorsten
"Emschertalbahn"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05100-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.5
Dortmund, östlicher Stadteingang B1/A40
Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04874-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2011

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.10.2011 vor:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke für den östlichen Stadteingang B1/A40 zur Kenntnis und beschließt, das Konzept bei allen künftigen städtischen Vorhaben sowie Stellungnahmen zu Maßnahmen Dritter zugrunde zu legen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion (Drucksache Nr.: 04874-11-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion beantragt, bei der Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke am
östlichen Stadteingang B 1/A 40 Kunst am Bau im Bereich des Mittelstreifens zu berücksichtigen.
Vorbild ist die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern bei der Umfeldgestaltung
des Westfalentowers.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.6
Kommunales Wohnkonzept - Aufbau eines kleinräumigen Wohnungsmarktmonitorings
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05126-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.7
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03782-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Brandschutz an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04913-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2011
- Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2011



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hatte die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.11.2011 vorliegen:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende abweichende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.11:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt die Vorlage mit
folgendem Zusatz zu beschließen:
Zusatz:
Es sollen nur solche Schulen abgearbeitet werden, die langfristig gesichert sind.
Der Rat der Stadt Dortmund
nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder
Schulen zur Kenntnis
beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der noch
ausstehenden Brandschutzsanierungen (Ausführungsbeschluss)
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
2. Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bittet in der nächsten Sitzung um Berichterstattung
über die Schulentwicklung im Stadtbezirk Hörde.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.11:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04913-11-E1)
Einstimmig nimmt der Schulausschuss folgenden Antrag der CDU an:
Beschluss:
Der Vorlage wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass von der Verwaltung eine schriftliche
und nachvollziehbare Bestätigung bis zur Ratssitzung am 24.11.2011 vorgelegt wird,
wonach an allen aufgeführten Schulen, an denen noch Brandschutzsanierungen anstehen,
ein standortspezifischer Bedarf gemäß Schulentwicklungsplanung von mindestens 5
Jahren nachgewiesen wird.
Unter Einbeziehung dieses Beschlusses empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder
Schulen zur Kenntnis
- beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der noch
ausstehenden Brandschutzsanierungen (Ausführungsbeschluss)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Schulausschusses und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Ergänzungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
· nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis
· beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Umsetzung der noch ausstehenden Brandschutzsanierungen (Ausführungsbeschluss).“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage und die Empfehlung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.9
Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen,
an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.10
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04818-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.11
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Brauhausstraße von Betenstraße bis Hansaplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04968-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.12
Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04893-11-E1)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2011 (Drucksache Nr.: 04893-11-E1) vorliegen:

„ .... nachfolgend nehme ich zu Ihren Fragen und Anmerkungen in der Niederschrift zur Sitzung des Rates vom 29.09.2011 Stellung.

Die Denkmalbehörde und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, haben beide o.g. Objekte wissenschaftlich untersucht und ihre Entscheidung bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung der Objekte Kampstr. 45+47 sowie Markgrafenstr. 123/125 vorliegen. Entsprechend der Gesetzessystematik besteht daher für die Stadt Dortmund die Pflicht zur Eintragung in die Denkmalliste.

Am 08.11.2007 hat der Rat der Stadt für die Aufgaben der Stadt Dortmund nach dem Denkmalschutzgesetz NRW eine neue Zuständigkeitsregelung (Ratsvorlage v. 29.05.07) beschlossen. Danach wird die Entscheidung der Verwaltung über Eintragungen in die Denkmalliste den politischen Gremien vorab zur Kenntnisnahme vorgelegt. Grund für diese neue Regelung ist, dass nach dem Denkmalschutzgesetz bei Feststellung der Denkmaleigenschaft für die Gemeinde eine gesetzliche Eintragungspflicht besteht. Ein Ermessens- und Beurteilungsspielraum für eine anders lautende Entscheidung besteht nach dem Gesetz nicht.

Im Rahmen der Überprüfung der Denkmaleigenschaft sind mit den Eigentümern und Nutzern
der Gebäude umfassende Gespräche geführt worden, die auch den zukünftigen Umgang mit
den Objekten betrafen. Dabei äußerten sich die Betroffenen grundsätzlich positiv zu den geplanten Unterschutzstellungen. Insbesondere die Investoren der ehemaligen WestLB haben
ihr Interesse an eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit bekundet, die zwingend
an eine Eintragung in die Denkmalliste gebunden ist.

Die Ratsvorlage „Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 29.05.07 ist dieser Stellungnahme beigefügt.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Gründung der ecce - european centre for creative economy GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05509-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2011

Folgende Empfehlung lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.11.2011 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 05509-11-E1) vor, der in der Sitzung mündlich ergänzt wurde:
„Der Gründung der ecce GmbH wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Aspekt
Bestandteil der Vorlage wird:
„Sollten die Kosten des Kernpersonals sowie die Grundkosten nach Ablauf der für drei Jahre
gesicherten Finanzierung nicht mehr durch die Mittel des Landes Nordrhein Westfalen und
des Regionalverbandes oder andere Erlösquellen gedeckt werden, behält sich die Stadt
Dortmund vor, die GmbH unmittelbar aufzulösen. Es muss gesichert sein, dass der Stadt
Dortmund bzw. der Wirtschaftsförderung Dortmund keine Anschlussfinanzierungskosten
entstehen“
Gegebenenfalls ist hierfür auch der Gesellschaftsvertrag zu ändern bzw. zu ergänzen.“
Der o. g. Antrag wurde einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.
Unter Einbeziehung des vorgenannten Antrages empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft
und Beschäftigungsförderung gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der ecce - european centre for creative
economy GmbH zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Die Stadt Dortmund übernimmt eine Stammeinlage in Höhe von 25.000,- € (100% des
Stammkapitals).
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Gesellschaftsvertrag der ecce GmbH in der als
Anlage beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Änderungen im
Gesellschaftsvertrag, die nicht den substanziellen Kern betreffen, vorzunehmen.
Der Rat der Stadt beauftragt die städtischen Vertreter in den entscheidungsberechtigten
Organen der Gesellschaft Herrn Prof. Dieter Gorny zum Geschäftsführer der Gesellschaft zu
bestellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke unter Berücksichtigung der Ergänzungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung der ecce - european centre for creative economy GmbH zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Die Stadt Dortmund übernimmt eine Stammeinlage in Höhe von 25.000,- € (100% des Stammkapitals).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Gesellschaftsvertrag der ecce GmbH in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die nicht den substanziellen Kern betreffen, vorzunehmen.

Der Rat der Stadt beauftragt die städtischen Vertreter in den entscheidungsberechtigten Organen der Gesellschaft Herrn Prof. Dieter Gorny zum Geschäftsführer der Gesellschaft zu bestellen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04903-11)
- Auszug: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011



Zusätzlich zur Information lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 15.11.2011 vor:

„Herr Pohlmann (Sozialamt) stellt den Pflegebericht, der bereits in der Sitzung am 13.09.11 eingebracht wurde, vor und beantwortet die Fragen des Gremiums.


Beratungsgrundlage der Diskussion sind neben der Ratsvorlage a) folgender, ebenfalls in der Sitzung am 13.09.11 eingebrachte Antrag der SPD-Fraktion:
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hält es für dringend erforderlich, dass auf Bundesebene endlich eine überfällige Reform der Pflegeversicherung vollzogen wird.
Dabei sollten die Unterstützung und Sicherung von Teilhabe für Pflegebedürftige, die Entlastung von Pflegepersonen, Gute Arbeit für Pflegekräfte, der Ausbau der kommunalen Pflegeinfrastruktur, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation und die Sicherung einer solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung behandelt werden.
Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die weitere Implementierung von Leistungen für Demenzkranke und Behinderte sind dringend erforderlich.

2. Der Fachausschuss sieht die aktuellen Entwicklungen auf dem Dortmunder Pflegemarkt kritisch.
Durch eine anhaltende Investitionsbereitschaft könnte ein Überangebot an Pflegeplätzen in Dortmund entstehen.
In diesem Falle könnte ein ruinöser Wettbewerb anerkannte und bewährte Pflegestrukturen in Dortmund in ihrem Bestand gefährden.
Parallel zur Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene überarbeitet die Landesregierung aktuell das Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz.

Der Fachausschuss begrüßt dieses Vorhaben und beschließt die nachfolgenden
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Dortmunder Pflegeinfrastruktur mit der
Maßgabe, dass insbesondere die Reform der landesgesetzlichen Vorschriften zunächst
abzuwarten sind:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Masterplan Pflegeeinrichtungen in
Dortmund“ zu initiieren, um die weitere Entstehung von stationären Pflegeeinrichtungen planungsrechtlich besser steuern zu können, oder ein anderes geeignetes Instrument vorzuschlagen.
b) Die Landesregierung NW wird aufgefordert, bei der Überarbeitung des
Landespflegegesetzes den Kommunen über die Marktbeobachtung hinaus quasi
wieder einen Bedarfsprüfungsrecht oder eine andere Form der Einflussnahme
einzuräumen.
c) Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Vergabe und Veräußerung von
städtischen Grundstücken steuernd auf den Dortmund Pflegemarkt einzuwirken
und das unkontrollierte Anwachsen von stationären Pflegeplätzen einzudämmen.
Dabei sind planerische, baurechtliche und soziale Aspekte miteinander abzustimmen.

3. Der Fachausschuss wünscht über die weiteren Entwicklungen auf dem Dortmunder
Pflegemarkt sowie über die Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene kontinuierlich informiert zu werden.

und b) die folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung am 11.10.11:
Das Behindertenpolitischen Netzwerk empfiehlt einstimmig wie folgt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk erwartet,
- dass eine ausführliche Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“ geführt wird,
- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie die speziellen Versorgungsstrukturen im vorpflegerischen, pflegerischen und sozialen Umfeld / Quartier aussehen müssen und diese den zuständigen Ausschüssen und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgestellt werden,
- dass Schulungen/Fortbildungen entwickelt und angeboten werden, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege für die verschiedenen Handicaps und Biografien sensibilisiert werden und
- dass Konzeptionen entwickelt werden, wie Menschen mit Behinderung im Alter, sowie Pflegekräfte / Pflegedienste / Pflegeheime in verständlicher Sprache und in geeigneter Form über Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachkräfte,
Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, eine zeitgemäße Hilfsmittelversorgung, spezielle Freizeitangebote usw. informiert werden.

In der nächsten oder übernächsten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks soll der Tagesordnungspunkt erneut vorgesehen werden und die Verwaltung dann berichten, wie mit der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks umgegangen wurde bzw. wird.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Pflegebericht 2011 der Stadt Dortmund zur Kenntnis. Da kein(e) Vertreter(in) des Behindertenpolitischen Netzwerks anwesend ist, kommt man überein, dessen Empfehlung in der übernächsten Sitzung mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung wieder aufzurufen.

Die CDU-Fraktion stellt fest, dass sie lediglich Punkt 3 des Antrages der SPD-Fraktion mittragen kann. Mit dieser Einschränkung nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion B’90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke folgenden, während der Sitzung mündlich ergänzten (siehe fetten Text) Antrag an:

Beschluss:
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hält es für dringend erforderlich, dass auf Bundesebene endlich eine überfällige Reform der Pflegeversicherung vollzogen wird.
Dabei sollten die Unterstützung und Sicherung von Teilhabe für Pflegebedürftige, die Entlastung von Pflegepersonen, Gute Arbeit für Pflegekräfte, der Ausbau der kommunalen Pflegeinfrastruktur, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation und die Sicherung einer solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung behandelt werden.
Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die weitere Implementierung von Leistungen für Demenzkranke und Behinderte sind dringend erforderlich.

2. Der Fachausschuss sieht die aktuellen Entwicklungen auf dem Dortmunder Pflegemarkt kritisch.
Durch eine anhaltende Investitionsbereitschaft könnte ein Überangebot an privaten Pflegeplätzen in Dortmund entstehen.
In diesem Falle könnte ein ruinöser Wettbewerb anerkannte und bewährte Pflegestrukturen in Dortmund in ihrem Bestand gefährden.
Parallel zur Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene überarbeitet die Landesregierung aktuell das Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz.

Der Fachausschuss begrüßt dieses Vorhaben und beschließt die nachfolgenden
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Dortmunder Pflegeinfrastruktur mit der
Maßgabe, dass insbesondere die Reform der landesgesetzlichen Vorschriften zunächst
abzuwarten sind:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Masterplan Pflegeeinrichtungen in Dortmund“ zu initiieren, um die weitere Entstehung von stationären Pflegeeinrichtungen planungsrechtlich besser steuern zu können, oder ein anderes geeignetes Instrument vorzuschlagen.
b) Die Landesregierung NW wird aufgefordert, bei der Überarbeitung des
Landespflegegesetzes den Kommunen über die Marktbeobachtung hinaus quasi
wieder einen Bedarfsprüfungsrecht oder eine andere Form der Einflussnahme
einzuräumen.
c) Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Vergabe und Veräußerung von
städtischen Grundstücken steuernd auf den Dortmund Pflegemarkt einzuwirken
und das unkontrollierte Anwachsen von stationären Pflegeplätzen einzudämmen.
Dabei sind planerische, baurechtliche und soziale Aspekte miteinander abzustimmen.

3. Der Fachausschuss wünscht über die weiteren Entwicklungen auf dem Dortmunder
Pflegemarkt sowie über die Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene kontinuierlich informiert zu werden.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, diesen Sachverhalt auch dem Rat der Stadt zur Information zuzuleiten.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit dem Auszug des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 15.11.2011, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 5.2
Masterplan Migration/Integration: Sachstandsbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05129-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht 2011 zum Masterplan Migration/Integration zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05393-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ zur Kenntnis.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Begründung und Wahrnehmung der Aufgabe „Kunst im öffentlichen Raum“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04254-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.2
Erneuerung der Rotundenverglasung des Museums für Kunst und Kulturgeschichte und Anbringung von Schneefanggittern - energetische und sicherheitstechnische Sanierung - sowie die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen und –auszahlungen gemäß § 83 Gemeindeordnung (GO NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04244-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.3
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05953-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


7. Schule

zu TOP 7.1
Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05588-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.


zu TOP 7.2
Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05646-11)


Die Vorlage wurde, wie zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – festgelegt, von der Tagesordnung abgesetzt.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05607-11)


Die Vorlage wurde nach Beschluss des Hauptausschusses und Ältestenrates unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Beschlüsse zum Haushaltsplanentwurf 2012

zu TOP 9.1.1
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04889-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.1.2
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010; hier "Kooperation und Leistungsaustausch (Akquise von Drittmitteln)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04929-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.1.3
Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05241-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.1.4
Haushaltsplan 2012 - Anpassung der Aufwendungen für Strom und Wärme -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04966-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05446-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.3
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05479-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Gewinnverwendung 2010 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05556-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2011


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften legte dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Empfehlung vom 17.11.2011 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
abweichende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.11 vor:

Herr Kollmann -20- bittet die nachfolgende Veränderungen hinsichtlich des Beschlussvorschlages
bzw. der Punkte 3. und 4. der Begründung zu empfehlen bzw. zu beschließen:
Beschlussvorschlag
2. Aus der Rücklage des Deponiesondermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in
Höhe von 5.632.848,78 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis
2010 von – 5.256.098,78 e verrechnet und der verbleibende Betrag von 376.750,00 € an
den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen„ als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses
2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen, zu beauftragen.
Begründung
3. Ergebnisverwendung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 weist einen Jahresfehlbetrag von -
5.256.098,78 € aus. Dieser Verlust ist kein Verlust im Sinne der Kostenrechnung, sondern der
handelsrechtlichen Rechnungslegung.
Dieser erstmalige Verlust des Deponiesondervermögens resultiert aus den seit dem 1. Januar 2010
geltenden neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilMoG und hängt
ausschließlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Neubewertung der Rückstellungen für
Deponienachsorge zum 1. Januar 2010 zusammen. Danach war ein Betrag von 93.323.568,57 € von
den Rückstellungen in die Rücklagen umzugliedern.
Durch einen infolge dieser Neubewertung entstehenden Aufwand aus der Aufzinsung der
Deponienachsorge-Rückstellung ist in 2010 ein Verlust entstanden, der auch in künftigen
Wirtschaftjahren in ähnlicher Größenordnung vorliegen wird. Dieser Verlust ist durch eine Entnahme
aus den Rücklagen wieder auszugleichen. Bei dem Aufwand aus der Aufzinsung und der Entnahme
aus der Rücklage handelt es sich nicht um zahlungswirksame Positionen sondern um buchhalterisch
notwendige Buchungen. Die angemessene Eigenkapitalverzinsung des von der Stadt eingebrachten
Stammkapitals von 5,5 Mio. € bleibt gewährleistet. Die Eigenkapitalverzinsung für 2010 beträgt 6,85%
und führt zu einem an den Haushalt der Stadt abzuführenden Betrag von 376.750,00 €.
4. Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2011
Da die kaufmännische Geschäftsführung des Deponiesondervermögens durch die EDG erfolgt, bietet
es sich zur Nutzung von Synergieeffekten an, den Wirtschaftsprüfer, der den Jahresabschluss der
EDG prüft, auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Deponiesondervermögen zu
beauftragen. Die EDG- Aufsichtsgremien werden für das Jahr 2011 voraussichtlich die BDO AG,
Essen, auswählen. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll daher für die Jahresabschlussprüfung
2011 des Deponiesondervermögens die gleiche Gesellschaft vorgeschlagen werden.
Begründung für die Veränderung
Die Veränderung zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages dient der umfassenderen Information der
Mitglieder der Ausschüsse und des Rates, da die ursprüngliche Version die Möglichkeit einer
Fehlinterpretation nicht ausschließt.
Die Veränderung zu Punkt 4. des Beschlussvorschlages ist erforderlich, da in der ursprünglichen
Vorlage irrtümlich eine falsche Jahreszahl angegeben wurde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss mit den o.a. Veränderungen zu fassen:

Beschluss
1. Der Lagebericht 2010 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2010 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 € wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
2. Aus der Rücklage des Deponiesondermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in
Höhe von 5.632.848,78 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis
2010 von – 5.256.098,78 e verrechnet und der verbleibende Betrag von 376.750,00 € an
den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung
erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2010 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen„ als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses
2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Essen, zu beauftragen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Ergänzungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Lagebericht 2010 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2010 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 € wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2010 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche
Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05487-11)


Der Hauptausschuss und Ältesten nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 16.589.360,63 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 3.306.145,09 €.


zu TOP 9.6
Überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05570-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.7
Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05472-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.8
- unbesetzt -

zu TOP 9.9
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05568-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – nach dem Stand vom 30.09.2011 zur Kenntnis.

zu TOP 9.10
überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05617-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.11
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Alterteilzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05516-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.12
Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05590-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 9.13
Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05535-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzte die Vorlage, wie unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – festgelegt, von der Tagesordnung ab.


zu TOP 9.14
- unbesetzt -

zu TOP 9.15
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05702-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat legte unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – fest, dass die Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt wird.



10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05104-11)


Die Vorlage wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05549-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3.a
Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04927-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2011


Der Hauptausschuss und Ältestenrat erhielt aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine mehrseitige Empfehlung, die die Empfehlungen aller Bezirksvertretungen sowie des Seniorenbeirates und des Integrationsrates wider gaben, vorgelegt.



Er ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.3.b
Bürgerbegehren für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Dortmund - Eving,
Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05561-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.3.c
Künftige Anzahl der Ratsvertreter und Neueinteilung der Wahlbezirke
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04933-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ausführungen der Verwaltung mit den dargestellten Modellen zur Kenntnis.

zu TOP 10.4
Interkommunale Zusammenarbeit: Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Dortmunder Systemhaus und der Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Recklinghausen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05318-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm das Grundsatzpapier zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und der Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Recklinghausen auf dem Gebiet der Informationstechnologie zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:13 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Ulrich Monegel
Ratsmitglied




Beate Skodzik
Schriftführerin