Niederschrift

über die 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 07.03.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Edeltraud Kleinhans (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Ute Pieper (SPD)
RM Thomas Tölch (SPD i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Jasmin Jäkel (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB Falk-Thorsten Ermert
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder

Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)


Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

Nursen Konak (Die Linke)

3. Verwaltung

Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereich Tagespflege)
Richard Gasch 57/FABIDO (Teamleitung Personalmanagement)


Klaus-Peter Haarmann 57/FABIDO (Zentrales Qualitätsmanagement)
Marlies Jung-Aswerus 57/FABIDO (Personalentwicklung)

Dr. V. Nienkemper-Hausmann 57/FABIDO (Programmprojektleitung Immobilien)
Ulrich Piechota 57/FABIDO (Geschäftsbereich Tageseinrichtungen f. Kinder)

Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung kaufm. Verwaltung)
Fabian Völker 57/FABIDO (Teamleiter Angebotsorganisation)

Birgit Averbeck 7/Dez.-Büro (Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Magdalena Plätz StA 53 (stellv. Abteilungsleiterin)


Gabriele Lieberknecht






Nicht anwesend waren:

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 07.03.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.11.2012


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 4. Quartalsbericht 2012 zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09216-13)

2.2 TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-12)

2.3 Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E8)

2.4 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

2.5 Darstellung der versicherungstechnischen Regelungen für Tagesmütter und -väter (sowie Aufstockerinnen)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09161-13)

2.6 Veränderung der Öffnungszeiten
- mdl. Bericht -

2.7 Bericht Anwendung zertifizierter Rezepte
Ein Jahr optiMIX

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-13)

2.8 Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund -Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2013
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

hierzu -> Anschreiben sowie Empfehlung BPN 14.02.2012
(Drucksache Nr.: 06456-12-E2)

3.2 Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09225-13)

3.3 Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09223-13)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden, insbesondere das neue Mitglied Frau Jasmin Jäkel.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Barbara Blotenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, TOP 2.6 „Veränderung der Öffnungszeiten“, Drucksache Nr. 09401-13, im Zusammenhang mit TOP 3.2 „Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen“, Drucksache Nr.: 09225-13, sowie TOP 3.3 „Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder“, Drucksache Nr. 09223-13, zu behandeln

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.9 Einführung der „Praxisintegrierten Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern bei FABIDO“
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 09230-13


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.11.2012

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.11.2012 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
4. Quartalsbericht 2012 zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09216-13)

Herr Lohmann führte kurz in die Vorlage ein.

Herr Barrenbrügge dankte für die Ausführungen und sprach sich lobend über die guten Ergebnisse aus.

Herr Lohmann ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Pieper ein:
- Bei den 7,8 Mio. € sonstige betriebliche Aufwendungen …. handele es sich schwerpunktmäßig um Mieten. Darüber hinaus sind auch interne Dienstleistungen enthalten (z. B. Personalamt, Dosys, Grünflächenunterhaltung, bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen)
- In den Personalkosten sind alle Personalaufwendungen (normale Gehaltszahlungen und alle Sozialabgaben, keine Renten) für die bei FABIDO beschäftigten Mitarbeiter/-innen enthalten.
- Nach Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2013 im vorigen Jahr wurde FABIDO – wie alle Ämter und Eigenbetriebe - aufgrund der bekannten Haushaltssituation zu Einsparung verpflichtet (zunächst 200.000 €, danach noch einmal 1,9 % der Gesamtausgaben = 400.000 €).
Sobald der Haushalt 2013 genehmigt wird, werden Gespräch mit der Kämmerei geführt, in welcher Form und ob tatsächlich Einsparungen in Höhe von 600.000 € erbracht werden sollen.
Wenn diese Gespräche abgeschlossen sind, wird der Betriebsausschuss einen entsprechend korrigierten Wirtschaftsplan für 2013 bekommen (wahrscheinlich im Juni 2013).

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Der Betriebsausschuss nimmt den 4. Quartalsbericht 2012 des Eigenbetriebs FABIDO per 31.12.2012 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08528-12)

Der Eigenbetrieb FABIDO nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E8)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…in Ihrer Sitzung am 26.11.2010 beantragten Sie, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Be­triebsausschusses FABIDO einen Sachstandsbericht zu den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Nordstadt abgibt.

TEK Sunderweg/Yorckstr.:
Die Fertigstellung und Übergabe der TEK an den Nutzer erfolgt voraussichtlich zum 01.02.2013. Nach erfolgter Ausstattung soll die TEK zum 01.04.2013 in Betrieb genommen werden.

TEK Burgholzstr.:
In der 5. KW 2013 wurde die Baugenehmigung erteilt. Zurzeit werden die erforderlichen Vorarbeiten (z. B. Verlegung des Rettungsweges) ausgeführt. Die Vorarbeiten sind zwingend vor Beginn der TEK-Bauarbeiten auszuführen.

TEK Uhlandstr.:
Das Gebäude wurde am 27.11.2012 an den städtischen Eigenbetrieb FABIDO übergeben. Am 01.12.2012 wurde die TEK in Betrieb genommen. Die Außenanlagen sind zu ca. 90 % fertig gestellt.“

Die Frage von Herrn Barrenbrügge, ob die Fertigstellung und Übergabe der TEK Sunderweg/Yorckstraße planmäßig gelaufen oder ob es zu Verzögerungen gekommen sei, konnte nicht beantwortet werden.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

Herr Sohn verwies auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch.

Herr Barrenbrügge erinnerte daran, dass das Ergebnis der Prüfung – Synergieen/ Kombinutzung der Steinbrink-Grundschule in Wickede, Drucksache Nr.: 06273-12 – durch die Verwaltung noch aussteht.
Abschließend wies er darauf hin, dass seine Fraktion – wie die BV Hombruch – Bedenken hinsichtlich der Fläche 4 c) habe.

Herr Ossau brachte die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Ausdruck. Abgesehen von fachlichen Fragen sehe er die Kompetenz mehr bei den Bezirksvertretungen und nicht so sehr beim Betriebsausschuss. Auch sei die Abkopplung der Trägerfrage von der Vergabefrage auffällig.

Frau Dr. Nienkemper-Hausmann ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge ein, wobei eine Antwort nur eingeschränkt möglich sei, da die Vorlage nicht vom Eigenbetrieb stammt.
- Beleuchtung
Es gebe auch Veranstaltungen im Abendbereich, von daher halte sie die Beleuchtung des Außengeländes für sinnvoll.

- Bewegungsraum
Die Heizkörper in den Bewegungsräumen sollten selbstverständlich so ausgestaltet sein, dass eine Verletzung (z. B. durch Hochklettern) ausgeschlossen werden kann. Die diesem Verfahren beigefügten Standards seien nicht die, die für eigene Bauten definiert wurden. Die „abgespeckte“ Form solle auch dazu beitragen, die Kosten für den Investor nicht zu sehr in die Höhe zu treiben.
Frau Giesbert verwies auf den Arbeitszeitrahmen ( 7.00 – 16.00 Uhr), innerhalb dessen sich die Öffnungszeiten bewegen sollten. Hinzu kämen natürlich noch Abendveranstaltungen, Elternabende usw. Wenn die Kinder frühmorgens draußen spielen, müssten sie sich zurecht finden. Von daher sei die Beleuchtung des Außengeländes durchaus vernünftig.
Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es aus ihrer beruflichen Erfahrung absolut erforderlich ist, auf jeder Etage eine Personaltoilette zu haben (s. Punkt Sanitärbereich des Personals, 4.14). Von daher müsste es eine Muß-Vorschrift sein.

Herr Barrenbrügge teilte mit, die Beleuchtung des Außengeländes könne er nachvollziehen, allerdings habe ihn der Hinweis auf die Beleuchtung der Spielfläche stutzig gemacht.
Seine Fraktion fände die Auswahl der Grundstücke – bis auf 4 c) – gut. Allerdings wolle man zunächst die Voten der noch beteiligten Bezirksvertretungen abwarten und sich daher heute enthalten.

Herr Lohmann wies darauf hin, dass es bei dieser Vorlage auch um den Ersatzbau der FABIDO-Einrichtung Steinkühlerweg gehe, daher sei der Betriebsausschuss in die Beratungsfolge aufgenommen worden. Er erinnerte, dass die Ersatzstellung der Container für max. 2 Jahre geplant ist. Insofern müsse zeitnah mit dem Neubau (Strohnstraße/Kippsburg) begonnen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die hier definierten Standards für alle Träger identisch sind.

Dem Wunsch von Frau Blotenberg, die Vorlage auch an das Behindertenpolitische Netzwerk zu geben, wurde nicht widersprochen

Frau Kleinhans machte darauf aufmerksam, dass bereits vor 30 Jahren ein neuer Kindergarten an der Strohnstraße gebaut werden sollte. Es sei höchste Zeit für eine Umsetzung. Von daher warb sie ausdrücklich um Unterstützung des Vorhabens.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (8 Ja, 3 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.


zu TOP 2.5
Darstellung der versicherungstechnischen Regelungen für Tagesmütter und -väter (sowie Aufstockerinnen)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09161-13)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den versicherungstechnischen Regelungen für Tagesmütter und -väter (sowie Aufstockerinnen) nehme ich wie folgt Stellung:

A. Versicherungen in der Kindertagespflege

Unfallversicherung der Tagespflegeperson
Es besteht seit Juli 2006 eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht für Tagesmütter und Tagesväter, auch wenn sie bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Tagesmütter und -väter müssen sich bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg) verpflichtend anmelden. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für diese Unfallversicherung durch das Jugendamt, wenn sie mit einem öffentlich geförderten Träger - hier also FABIDO - zusammenarbeiten.
Bei Nachweis des Abschlusses ausschließlich für diese Unfallversicherung, wird vom Jugendamt der Jahresbeitrag erstattet.

Wichtig: Wird über einen Zeitraum der drei Monate überschreitet kein Tageskind betreut, sollte die Tagesmutter sich bei der BGW vorübergehend wieder abmelden, da ihr dann die Beiträge nicht mehr durch das Jugendamt erstattet werden.

· Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson
Im Rahmen der Tagespflege übertragen die Eltern ihre Aufsichtspflicht auf die Tagespflegeperson. Somit übernimmt diese auch die Verpflichtung zur Schadensregulierung soweit sie die Aufsichtspflicht verletzt hat.
Voraussetzung für jede Versicherungsleistung ist hiermit die Feststellung dieses Sachverhaltes durch die Versicherung oder ggf. durch ein Gericht.
Nur für diesen Fall kann eine Haftpflichtversicherung eintreten.
Die Tagesmutter, der Tagesvater muss prüfen, ob die eigene Familienhaftpflicht für die Tätigkeit in der Kindertagespflege erweitert werden kann.
Darüber hinaus sind Tagespflegepersonen, die mit dem städtischen Träger FABIDO zusammenarbeiten, auch über die KSA (Kommunaler Schadensausgleich westdeutscher Städte) haftpflichtversichert.
„Für Pflegepersonen oder Tagespflegepersonen (im folgenden insgesamt als Pflegepersonen bezeichnet) und Kinder, ...( im folgenden als Pflegekinder bezeichnet) besteht Deckungsschutz nach §1 Abs. 2 Nr. 2 der Grundsätze, wenn durch die Pflegepersonen eine regelmäßige Betreuung oder Unterkunft gewährt wird. Die Betreuung ... darf nicht erwerbsmäßig erfolgen und die Vermittlung des Pflegekindes muss unter verantwortlicher Mitwirkung des Jugendamtes veranlasst worden sein. Der Deckungsschutz für die Pflegepersonen erstreckt sich auf Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen sie aus ihrer Betreuungstätigkeit entstehen... .
Nicht ausgleichsfähig sind Haftpflichtansprüche aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraft- und Luftfahrzeugen.
Tagesmütter, die ihr Pflegegeld vom Jugendamt beziehen, sind über die KSA haftpflichtversichert bis zu einer festgelegten Schadenshöhe von 2.600.000,-- Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000,--Euro für Vermögensschäden.“
(zit. aus Verrechnungsgrundsätze der KSA §1 Abs. 2, Nr. 2)

· Rentenversicherung der Tagespflegeperson
Die hälftige Erstattung für die Aufwendungen einer angemessen Rentenversicherung wird jeder Tagespflegeperson unabhängig von der Kinderzahl und vom Betreuungsumfang durch das Jugendamt gewährt.
Selbständig tätige Tagespflegepersonen gehören zu der besonderen Gruppe der Selbständigen, die rentenversicherungspflichtig sind, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen (also abzüglich der Betriebskosten) mehr als 450 € im Monat beträgt.
Grundsätzlich könne die Tagespflegepersonen zwischen einkommensabhängigem Beitrag, Regelbeitrag und hälftigem Regelbeitrag wählen. Letzteres gilt für Tagespflegepersonen, für die ersten drei Jahre ihrer Tätigkeit. Der Pflichtbeitrag liegt dann bei 254,22 € monatlich.
Aktuelles Problem: Diese Dreijahresregelung ist zum 1.1.2013 für alle schon länger tätigen Tagespflegepersonen ausgelaufen. Damit müssen die Tagespflegepersonen nun den Regelbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Sie müssen im Einzelfall einen Antrag auf einen einkommensabhängigen Beitrag stellen, der dann auf der Basis des Einkommens des vergangen Jahres vorläufig festgelegt wird. (aktueller Beitragssatz 18,9%).
Damit ist für die einzelne Tagesmutter, den einzelnen Tagesvater oft ein hoher Aufwand verbunden.

· Krankenversicherung der Tagespflegeperson
Auch für den Beitrag zu einer angemessen Kranken- und Pflegeversicherung erstattet das Jugendamt die Hälfte.
Grundsätzlich sind die Tagespflegepersonen als Selbständige zur eigenständigen Krankenversicherung verpflichtet. Eine etwaige Familienversicherung greift nur, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter 385 € monatlich liegt.

Zwischenzeitlich wurde die Verlängerung der bisherigen krankenversicherungsrechtlichen Sonderregelung, wonach die selbstständige Tätigkeit einer Tagespflegeperson im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern in Kindertagespflege pauschalierend als nicht hauptberuflich eingestuft wird, beschlossen.

Die Sonderregelung für Tagespflegepersonen (§ 10 SGB V) wurde bis zum 31.12.2015 verlängert. Der Beitragssatz liegt damit bei 14,9 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Die Verlängerung der o.g. Regelung hat zu einer deutlichen Entlastung der Tagesmütter und –väter geführt.


B. Bezug von Arbeitslosengeld II

· Veränderung

Seit dem 01.01.2012 wird bei Bezieher/innen von ALG II auch das Pflegegeld für die Betreuung des 1. und 2. Pflegekindes in die Anspruchsberechnung einbezogen. In einem Aushandlungsprozess zwischen Jugendamt, den Trägern und dem Jobcenter konnte für Dortmund die Regelung erwirkt werden, dass nur das Pflegegeld abzüglich der Betriebskostenpauschale in die Berechnung einbezogen wird. Bei einer Stundenvergütung von 4,50 € werden bspw. nur 2,62 € „Erziehungsanteil“ als Einkommen berechnet.
· Auswirkung
Zu diesem Sachverhalt fand im November 2011 eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Tagespflegepersonen statt. Anschließend wurde in enger Kooperation mit dem Jobcenter jeder Tagespflegeperson von FABIDO ein individueller Beratungstermin mit Mitarbeiter/innen des Jobcenters in unseren Räumen angeboten.

Ziel war es, mit jeder Betroffenen zu klären, wie sich die Veränderungen auf das Einkommen/die Existenzsicherung auswirken und dann gemeinsam eine Strategie zur Weiterführung der Kindertagespflege zu entwickeln.

Dieses Angebot wurde begrüßt und intensiv genutzt. Für die Betroffenen ergaben sich gute Handlungsoptionen, so dass wir keine Tagespflegepersonen durch diese veränderte Regelung verloren haben.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Veränderung der Öffnungszeiten
- mdl. Bericht -
(Drucksache Nr.: 09401-13)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09401-13-E1)
zu TOP 3.2
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09225-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09225-13-E1)
zu TOP 3.3
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09223-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09223-13-E1)

Die TOP 2.6, 3.2 und 3.3 wurden im Zusammenhang behandelt.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (TOP 2.6, Drucksache Nr. 09401-13-E1):

„….die Veränderungen der Öffnungszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen bewegt momentan viele Eltern, die bedingt durch Ihren Beruf an die jetzigen Zeiten gebunden sind.

Die CDU-Fraktion bittet die Betriebsleitung, bei dem mündlichen Bericht über die Veränderung der Öffnungszeiten folgende Fragen ebenfalls zu beantworten:

1. Wie viele Eltern nutzen momentan die volle Betreuungszeit und sind somit von der Veränderung der Öffnungszeiten betroffen?

2. In welchen Kitas – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Stadtbezirken – sind wie viele Kinder von der Kürzung der Öffnungszeiten betroffen?

3. Wie hoch ist der Betrag, der durch die Kürzung der Öffnungszeiten pro Kind eingespart wird?

4. Hat man seitens der Betriebsleitung die Überlegung gemacht, den Eltern eine Beteiligung an den Kosten anzubieten?

5. In welcher Höhe fallen durch die Kürzung der Öffnungszeiten Einsparungen in den Bereichen
a) Personal pro Kita bzw. pro Stadtbezirk
b) Kosten pro Monat
c) Stunden pro Monat
an?

6. Inwieweit und auf welchem Weg sind die Eltern über die Kürzung der Öffnungszeiten informiert worden?“




Es lag folgende Bitte um Stellungnahme bzw. folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (TOP 3.2, Drucksache Nr. 09225-12-E1):

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. TOP um einen Sachstandsbericht zu den angekündigten Einschränkungen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie sehen die Öffnungszeiten der FABIDO-Kitas zurzeit aus?

2) Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen haben die momentan angebotenen Öffnungszeiten?

3) Was sind die Hintergründe für die angekündigten Einschränkungen der Öffnungszeiten in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden?

4) Ab wann sollen die Einschränkungen umgesetzt werden?

5) In wie vielen und welchen Kitas sollen die Öffnungszeiten eingeschränkt werden?

6) Wie viele Kinder sind nach momentanem Stand davon betroffen?

7) Welche Reaktion seitens der Eltern hat es in den Einrichtungen seit Bekanntwerden der Einschränkungen gegeben?

8) Wann und wie wurden die Elternbeiräte informiert und einbezogen?

9) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Bedarf bzw. die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Betreuungszeiten vor?

10) Welche eigenen Möglichkeiten zur Beibehaltung der momentanen Öffnungszeiten sieht die Verwaltung und welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hätte dies?

11) Welche Regelungen der Öffnungszeiten anderer Träger in Dortmund sind der Verwaltung bekannt?

12) Welche Veränderungen der momentanen gesetzlichen Grundlagen müssen aus Sicht der Verwaltung vorgenommen werden, um eine flexible Handhabung der Öffnungszeiten anbieten und garantieren zu können?


Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Der Betriebsausschuss fordert die Landesregierung auf, in den Beratungen um ein Landesausführungsgesetz zur Kinderbetreuung die Pauschalregelungen des Kibiz wieder zugunsten einer bedarfsabhängigen Finanzierung zu verändern.

2) Die Verwaltung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ausschusses detailliert darzustellen, wie der Wunsch nach flexiblen Öffnungszeiten innerhalb des Eigenbetriebs auf der Grundlage der momentanen gesetzlichen und finanziellen Bedingungen organisiert werden kann und welche Auswirkungen dies hätte. Die geplanten Einschränkungen der Öffnungszeiten bzw. deren Vorbereitung sind solange zurück zu stellen.

3) Sollte es zur geplanten Einschränkung der Öffnungszeiten kommen, wird die Verwaltung aufgefordert, flexible und individuelle Lösungen für die betroffenen Eltern und Kinder zu finden.


Begründung:
Die Verwaltung hat angekündigt, die Betreuungszeiten der Einrichtungen in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden zu reduzieren. Das widerspricht den Wünschen und Lebensrealitäten vieler Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen und familiären Situation auf flexible und lange Öffnungszeiten der Kitas angewiesen sind. Nicht umsonst entscheiden sich mehr als die Hälfte von ihnen für eine wöchentliche 45-Stunden-Betreuung ihrer Kinder. Statt einer Einschränkung der Öffnungszeiten muss es deshalb um die Ausweitung flexibler Öffnungsregelungen der Kindertageseinrichtungen gehen.
Mit den unzureichenden Regelungen des von der ehemaligen CDU/FDP –Landesregierung beschlossenen Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) und den dabei eingeführten starren Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden sind eine flexible Öffnung und vor allem deren Finanzierung auf Dauer allerdings nicht möglich. Mit den Geldern, die für 45 Stunden Betreuungszeit fließen, wird bis jetzt trotzdem eine Betreuung von wöchentlich 50 Stunden organisiert. Das geht zu Lasten der MitarbeiterInnen und der Betreuung der Kinder. Denn die MitarbeiterInnen, die in den Randzeiten eingesetzt werden, fehlen in der Betreuung in der Kernzeit. Ziel muss es sein, Lösungen zu finden, mit denen die benötigten Öffnungszeiten sichergestellt werden können.“


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor (TOP 3.3, Drucksache Nr.: 09223-13-E1):

„…die 2012 vom Deutschen Jugendinstitut, der TU Dortmund und dem Institut für soziale Arbeit erstellte jugendamtspezifische Elternbefragung befasst sich mit dem Betreuungsbedarf von unter 3-jährigen Kindern in Dortmund, der im Vergleich zum ermittelten Betreuungswunsch der Eltern (58%) im Ergebnis 41% (bereinigter Wert) beträgt:

Danach (vgl. S. 34 der Elternbefragung) haben durchschnittlich 28% der an der Befragung teilgenommenen Eltern den Wunsch nach einer Startzeit der Betreuung bis 7 Uhr in der Zeit von Montags bis Freitags geäußert; bis einschließlich 6 Uhr sind dies durchschnittlich 2%. Und auch für die Wochenenden erreicht der Betreuungswunsch von insgesamt 237 Eltern (Startzeiten zwischen 6 h und ab 12 h an Samstagen und Sonntagen) signifikante Größenordnungen.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den gewünschten Endzeiten der Betreuung (vgl. S 35 der Elternbefragung): danach wünschen durchschnittlich 5% der an der Befragung teilgenommenen Eltern eine Betreuungsendzeit ab 17 Uhr bzw. 2% ab 18 Uhr in der Zeit von Montags bis Freitags. An den Wochenenden wird dieser Wunsch von bis zu 11% dieser Eltern geäußert.

Darüber hinaus wünschen sich 14% der Eltern (die entsprechende Angaben gemacht haben) einen Betreuungsumfang von mehr als 45 Stunden pro Woche (vgl. S. 37 der Elternbefragung). Dies korrespondiert mit der Zahl von durchschnittlich 211 Eltern, die sich in der Zeit von Montag bis Freitag eine Betreuungszeit von bis zu 10 Stunden wünschen. Und auch an den Wochenenden (vgl. S. 38 der Elternbefragung) würden 12% der an der Befragung teilgenommenen Eltern an Samstagen und 14% an Sonntagen eine Betreuung von mehr als 10 Stunden in Anspruch nehmen (geringere Fallzahlen ggü. Werktagen ist zu berücksichtigen). Mehr als 50 Betreuungsstunden pro Woche wünschen sich durchschnittlich 1% der Eltern (vgl. S. 53 der Elternbefragung).

Ferner wünschen sich rund 66% der Eltern eine Betreuung in den Ferien (vgl. S. 42 der Elternbefragung) wobei der Anteil der Eltern, die bereits ein Kind in der Betreuung haben, mit 81% größer ist, als bei denjenigen Eltern, die keine Kinder in der öffentlichen Betreuung haben.

Selbst unter Berücksichtigung, dass die Rücklaufquote der insgesamt befragten Eltern von Kindern unter 3 Jahren 35% beträgt, ist bereits jetzt von einer nennenswerten Größenordnung von Eltern auszugehen, die sich eine Betreuung außerhalb der üblichen Betreuungszeiten sowie in den Ferien wünscht. Soweit hierbei aufgrund der Aufgabenstellung der Studie Kinder über 3 Jahren unberücksichtigt geblieben sind, ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf in absoluten Zahlen sogar noch erhöht.



Diesen Ergebnissen widerspricht die offenbar seitens der Verwaltung avisierte Einschränkung der Öffnungszeiten von Fabido-Kindergarteneinrichtungen zu den Betreuungseckzeiten am frühen Morgen und am späten Nachmittag (vgl. RN 8.2.2013). Schwer verständlich ist insbesondere die in der Öffentlichkeit zitierte Feststellung seitens der Betriebsleitung, dass die Eltern keine Betreuungszeiten sondern lediglich ein bisschen Spielraum verlören.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung daher im Rahmen eines Sachstandberichts zur künftigen Ausgestaltung der Öffnungs- und Betreuungszeiten von Kindertageseinrichtungen im Kontext der Ergebnisse der Elternbefragung zum Betreuungsbedarf U3 gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:


a) Wie ist aus Sicht der Verwaltung, der aus der Studie ableitbare offensichtliche Wunsch zahlreicher Eltern nach einer flexibleren Betreuung (insbesondere vor 7:30 h und nach 16:30 h sowie am Wochenende und zu den Ferienzeiten) mit der öffentlich angekündigten Kappung der Betreuungseckzeiten zu vereinbaren?

b) Welche Lösungsvorschläge hält die Verwaltung für diejenigen Eltern bereit, deren berufliche Arbeitszeit mit dem Verlust des zeitlichen `Spielraumes` von Betreuungszeiten unvereinbar ist?

c) Wie wird die Verwaltung künftig auf besondere flexible Betreuungswünsche berufstätiger Eltern reagieren?“




Herr Lohmann machte nachdrücklich deutlich, dass sich der Eigenbetrieb nach langen und sehr intensiven Überlegungen letztlich für die Verkürzung der Öffnungszeiten entschieden hat:
Seit 2008 bietet FABIDO in 51 Einrichtungen Betreuungszeiten von 50 Stunden an. Nach dem KiBiz werden aber nur 45 Stunden abgedeckt. Bei einer Einrichtung mit 45 Stunden Öffnungszeit (5 Gruppen, 90 Kinder) habe man 421 Fachkraftstunden. In diesen 421 Fachkraftstunden werden vom KiBiz Krankheit, Urlaub, Abwesenheit, Weiterbildung usw. berücksichtigt. Das bedeutet, der sog. Mindestbesetzungswert werde im Ist nie erreicht. Zusätzlich wurden mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt im vorigen Jahr den jüngeren Mitarbeiter/innen 3 Urlaubstage mehr zugesprochen. Auch diese „Fehlzeiten“ werden durch das KiBiz nicht ausgeglichen.
Fakt sei, dass FABIDO seit Inkrafttreten des KiBiz mit einem Mitarbeiterschlüssel, der für 45 Stunden gedacht ist, 50 Stunden Öffnungszeit anbietet (11 % mehr). Wenn man jetzt berücksichtige, dass alle Bildungsexperten in NRW sagen, der Mitarbeiterschlüssel für 45 Stunden oder 35 Stunden ist schon viel zu niedrig, um wirklich von Bildung zu sprechen, dann sei die angebotene Öffnungszeit von 50 Stunden im Grunde genommen paradox.
FABIDO habe 4 Jahre versucht, diese Öffnungszeiten beizubehalten. Durch das Zukunftskonzept wurden wirksame Verbesserungen in den Strukturen entwickelt, aber es musste einfach festgestellt werden, dass dies nicht ausreicht und es nicht mehr möglich ist, eine Öffnungszeit von 50 Stunden anzubieten. Es gebe immer höhere Krankenausfälle, die Situation in den Einrichtungen spitze sich zu. 2012 konnte das Angebot nur noch mit Mühe aufrechterhalten werden (teilweise mussten Gruppen geschlossen werden; Eltern wurden gebeten, ihre Kinder früher abzuholen).
Hinzu komme, dass zum Teil Kinder im Alter von 8 – 10 Monaten in den Einrichtungen sind (Tendenz steigend), die dann 45 Stunden betreut werden. Es gehe nicht nur um Betreuung, sondern in der Hauptsache um Bildung. Die Erzieher/innen müssen eine Beziehung zu diesen Kindern aufbauen, sie müssen präsent sein. Das könne nicht jeden Tag eine andere Person sein.
Wenn das KiBiz für 45 Stunden die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stelle, dann könne ein anspruchsvoller und gewissenhafter Träger nicht mit gutem Gewissen eine Öffnungszeit von 50 Stunden anbieten, wenn er sich der Qualität und den Kindern gegenüber verantwortlich fühlt. Genau an diesem Punkt stand für FABIDO fest, dass es den Kindern und Eltern nicht mehr zumutbar ist, eine derartige Öffnungszeit anzubieten, weil es einfach nicht mehr leistbar ist. Auch trage man eine Verantwortung für die Erzieher/innen, die bis zur Aufopferung für die Kinder und Eltern 50 Stunden zur Verfügung stehen.
Eine Kinderbildungsstätte sei keine „Gepäckabgabe“. Es werde dort Leistung und Qualität erbracht.
FABIDO sei mit seinen 51 Einrichtungen in Dortmund führend. Etwa 8 Einrichtungen hätten ebenfalls längere Öffnungszeiten, die in der Regel aber andere Finanzierungsinstrumente hätten (z. B. Geld von Unternehmen). Auch in NRW sei FABIDO zurzeit führend. FABIDO hätte die längeren Öffnungszeiten weiter angeboten, wenn zusätzliche Mittel bereitgestellt worden wären. Eine große Hoffnung habe man auf die KiBiz-Revision gesetzt, die sich leider nicht erfüllt habe. Insofern müssen zum 01.08.2013 die Öffnungszeiten auf 45 Stunden heruntergesetzt werden, wie es alle anderen Träger mehrheitlich in NRW und in Dortmund schon lange gemacht haben.
Natürlich habe sich FABIDO auch Gedanken gemacht, wie die Umsetzung erfolgen soll bzw. wie den betroffenen Menschen geholfen werden kann. Schließlich sei es ein Bedürfnis, niemanden auf der Straße stehen zu lassen.
Es wurde bereits frühzeitig Kontakt zu dem StER aufgenommen. In den Gesprächen mit dem StER gab es ein großes Verständnis, dass die Lösung des Problems auf Landesebene erfolgen muss. Es wurde versucht, über die Elternräte in den Einrichtungen Möglichkeiten zu entwickeln, welche Öffnungszeit zukünftig am besten geeignet ist.
Es sollen Varianten entwickelt werden, beispielsweise von 7.30 Uhr – 16.30 Uhr, 7.15 Uhr – 16.15 Uhr, aber auch 7.00 Uhr – 16.30 Uhr an 4 Arbeitstagen bis Donnerstag, Freitag dann bis 14.00 Uhr. D. h., es werde versucht, zukunftsorientiert zu schauen, welches Modell für die Eltern möglicherweise das beste ist. Auch hierbei sei der Eigenbetrieb weiter als andere Träger, er biete Varianten an.
Mit den Eltern, die bereits heute ihre Kinder 50 Stunden in der Betreuung haben, wurden Gespräche geführt, wobei diese verständlicherweise auch recht unterschiedlich verlaufen sind. Beispielsweise gebe es eine Einrichtung mit 110 Kindern, in der von den Eltern wegen der Verkürzung der Öffnungszeiten keinerlei Einwände erhoben wurden. Vielmehr wurde mitgeteilt, dass es im Grunde genommen für sie gleichgültig ist, da sie auch mit den 50 Stunden nicht ausgekommen sind. Für die, die besonders hart betroffen sind, werden Übergangslösungen gefunden.
Für die Eltern, die am 01.08.2013 ihre Kinder erstmalig in die Einrichtung schicken, gelten die geänderten Öffnungszeiten.
Hinsichtlich der entstehenden Kosten bei einer Öffnungszeit von 50 Stunden habe er den KiBiz-Schlüssel einmal hochgerechnet. Bei einer Einrichtung von 90 Kindern – 5 Gruppen - wäre der Personalaufstockungsschlüssel 1,25 vollzeitverrechnete Mitarbeiter. Da es auch kleinere Einrichtungen gebe, könne im Mittel davon ausgegangen werden, dass 0,7 – 1 zusätzliche Kraft pro Einrichtung benötigt wird. Bei 50 Einrichtungen wäre das ein Jahresvolumen von 1,8 Mio. – 2,4 Mio. €.
Abschließend betonte er, durch die Veränderung der Öffnungszeit spare FABIDO nichts. Vielmehr bestehe die Hoffnung, dass die Leistungen nach den sich selbst gesetzten Qualitätskriterien angeboten werden können, dass auch die Mitarbeiter/innen geschützt werden und trotzdem den Eltern ein leistungsfähiges und zuverlässiges Angebot gegeben werden kann.

Herr Sohn dankte herzlich für die Ausführungen.
Die große Mehrheit der Erzieher/innen habe in den letzten Jahren die Auffassung vertreten, das KiBiz müsse geändert werden. Eine Änderung sei erfolgt. Es müssen aber noch weitere Veränderungen erfolgen.
Er halte es für wichtig, die Entscheidungsträger in der Landesregierung für dieses Thema zu sensibilisieren. Eins sei klar, die meisten Eltern entschieden sich für eine Betreuungszeit von 45 Stunden, weil sie als Berufstätige sonst nicht zurecht kommen. Hinzu komme, dass die Erzieherinnen natürlich auch länger bei den Kindern bleiben, weil die Eltern die Kinder nicht pünktlich abholen können. Das sei eine Problematik, die sehr große Unzufriedenheit sowohl bei den Erzieherinnen als auch bei den Eltern hervorruft.
Die Mandatsträger hätten sich dafür ausgesprochen, dass ausreichende Betreuungszeiten mit dazu gehören, Familie und Beruf in Übereinstimmung zu bringen. Das sei durch das KiBiz zur Zeit noch nicht gegeben. Die Problematik müsse ernst genommen und auch den jeweiligen Landtagsabgeordneten verdeutlicht werden.

Frau Pieper dankte Herrn Lohmann für die Darstellung. Natürlich sei auch ihre Fraktion nicht gerade erfreut gewesen, dass FABIDO die Öffnungszeiten reduzieren will. Vielmehr bestehe der Wunsch, Öffnungszeiten vorzuhalten, die sich an den Bedarfen der Familien orientieren.
Der Eigenbetrieb FABIDO habe Großes geleistet. Er habe ein Angebot von 50 Stunden unterbreitet, obwohl nur 45 Stunden nach KiBiz „gegenfinanziert“ waren. Dass das letztlich nicht auf Dauer durchzuhalten sei und vor allen Dingen zu Lasten der Beschäftigten gehe, sei nachvollziehbar. Trotzdem müssten Lösungen für die Eltern gefunden werden. Sie hoffe sehr, dass die bereits angedachten Varianten entsprechend umgesetzt werden.
Außerdem müsse die Landesregierung in die Pflicht genommen werden, das KiBiz so zu verändern, dass längere Betreuungszeiten finanziert werden.

Herr Ossau dankte für die Ausführungen, die etwas zum Verständnis beigetragen hätten. Trotzdem sei es aus seiner Sicht der falsche Weg und gehe an den Bedarfen der Eltern vorbei. Anschließend ging er auf die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion ein.
Es müsse nicht zwangsläufig mehr Geld ausgeben werden, um das Angebot flexibler zu gestalten. Auch sei er überzeugt, dass die Eltern bereit wären, Eigenbeiträge zu leisten. Er könne bei Bedarf gern Kommunen benennen, die andere Modelle praktizieren (beispielsweise Erwerb einer Stundenkarte).

Auch Frau Schütte-Haermeyer dankte Herrn Lohmann für seinen Bericht. Sie könne nachvollziehen, dass sich FABIDO die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Auch sei es löblich, dass der Eigenbetrieb so lange dieses Angebot vorgehalten habe und jetzt auch Übergangsregelungen schaffen wolle.
Trotzdem wären aus politischer Sicht – vor allem unter dem Gesichtspunkt familienfreundliche Stadt - andere Lösungen erforderlich, die sich mehr an der Lebensrealität der Eltern orientieren. Sie begründete den Antrag ihrer Fraktion und ging auf die Bitte um Stellungnahme ein.

Herr Barrenbrügge begründete die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.
In die Überlegungen von FABIDO sollte auch die Möglichkeit einbezogen werden, eine Einrichtung je Stadtbezirk in Zukunft mit längerer Öffnungszeit zu betreiben. Auf flexible Öffnungszeiten im Interesse der Eltern lege seine Fraktion großen Wert. Von daher wäre es von Interesse zu erfahren, ob die angedachten Varianten nur für eine Übergangszeit in Betracht gezogen würden oder auf Dauer einrichtungsbezogen ausgelegt werden sollten.
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde man zustimmen.

Frau Giesbert wies darauf hin, dass seit Inkrafttreten des KiBiz den städt. Einrichtungen nur die Mindestpersonalausstattung zugewiesen wird. Der nach KiBiz mögliche Personalschlüssel könne mit den nach KiBiz zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen nicht umgesetzt werden. Das bedeute, dass in den FABIDO-Einrichtungen permanent unterhalb der Mindestbesetzung gearbeitet werde. Sie habe großen Respekt vor den Beschäftigten, die seit 2008 Öffnungszeiten vorhalten, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Aber die Grenzen der Belastbarkeit seien erreicht. Von daher begrüße sie es, dass jetzt im Sinne der Beschäftigten die Reißleine gezogen werde.
Natürlich gebe es auch die Perspektive der Kinder und Eltern. Sie könne auch nachvollziehen, dass Eltern an längeren Betreuungszeiten gelegen ist, die sie mit ihren Arbeitszeiten vereinbaren können. In erster Linie gehe es aber um Bildung. Dazu sei gut ausgebildetes Personal notwendig – und auch vorhanden. Jetzt müssten nur noch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wer unter den gegebenen Bedingungen eine Ausweitung der Öffnungszeiten wolle, nehme gleichzeitig in Kauf, dass der Bildungsauftrag auf der Strecke bleibe. Leidtragende seien dann die Kinder, deren oftmals einzige Bildungschance in der Förderung/Betreuung in den Einrichtungen bestehe.
Sie erwarte von den Mitgliedern des Betriebsausschusses, dass sie sich in demselben Maße für familienfreundliche Arbeitszeiten in der Gesellschaft einsetzen wie für das Thema Öffnungszeiten.

Frau Konak machte deutlich, es sollte keine vorübergehende, sondern eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Auslöser des Problems sei das KiBiz, das abgeschafft werden müsse.

Frau Pieper signalisierte Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis auf den 2. Satz im Abs. 2, da das wieder zu Lasten der Erzieher/innen ginge.

Herr Ossau brachte seine Zustimmung zu den Abs. 2 und 3 zum Ausdruck, Abs. 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde er ablehnen.


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Bitten um Stellungnahme kurzfristig von der Verwaltung schriftlich beantworten und den Mitgliedern dann umgehend zukommen zu lassen (vor der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses, evtl. schon zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie).


Die Mitglieder beschlossen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 3.2, Drucksache Nr.: 09225-13-E1) wie folgt:
1) Der Betriebsausschuss fordert die Landesregierung auf, in den Beratungen um ein Landesausführungsgesetz zur Kinderbetreuung die Pauschalregelungen des Kibiz wieder zugunsten einer bedarfsabhängigen Finanzierung zu verändern.
(
Abstimmung: mehrheitlich – 10 Ja, 1 Nein)

2) Die Verwaltung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ausschusses detailliert darzustellen, wie der Wunsch nach flexiblen Öffnungszeiten innerhalb des Eigenbetriebs auf der Grundlage der momentanen gesetzlichen und finanziellen Bedingungen organisiert werden kann und welche Auswirkungen dies hätte. Die geplanten Einschränkungen der Öffnungszeiten bzw. deren Vorbereitung sind solange zurück zu stellen.
(
Abstimmung: Satz 1 – einstimmig
Satz 2 – mehrheitlich (6 Ja, 5 Nein)

3) Sollte es zur geplanten Einschränkung der Öffnungszeiten kommen, wird die Verwaltung aufgefordert, flexible und individuelle Lösungen für die betroffenen Eltern und Kinder zu finden.
(
Abstimmung: einstimmig)




zu TOP 2.7
Bericht Anwendung zertifizierter Rezepte
Ein Jahr optiMIX
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-13)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… hiermit möchte ich Sie über die Erfahrungen und Weiterentwicklung der zertifizierten Kin­derernährung in den FABIDO-Wirtschaftsküchen informieren.

Seit Ende 2011 wird in allen 46 Wirtschaftsküchen optimierte Mischkost für 3150 Kinder zu­bereitet. In dieser Zeit haben die Wirtschafterinnen mit den 41 Mittagrezepten und 10 Nachmittagsmahlzeiten Erfahrungen gesammelt und sich ausgetauscht.

In einem ersten Schritt wurde in den vier Küchenarbeitskreisen, in denen alle Wirtschafte­rinnen vertreten sind, jedes einzelne Rezept aufmerksam - und manchmal auch kritisch- dis­kutiert. Kann die Zubereitung der Mahlzeiten noch verbessert werden? Welche Mahlzeiten kommen bei den Kindern besonders gut an? Gibt es einrichtungsbezogene Unterschiede?

Manche Rezepte sind unumstritten und es gibt keine Veränderungswünsche. Dazu gehört z. B. der beliebte Grünkernbratling mit Gemüse und Kartoffelpüree. Zu 31 anderen Rezepten entwickelten die Kolleginnen kreative Varianten und Tipps zur Zu­bereitung. So kann das Rezept „Hackbraten mit Kartoffeln und Salat“ mit exakt denselben Zutaten als Auflauf oder Lasagne zubereitet werden, was bei den Kindern gut ankommt.

Bei insgesamt 11 Mittagrezepten gab es Veränderungswünsche, die eine Überarbeitung oder Ergänzung der Zutaten voraussetzen. Häufig bestand der Wunsch, eine bestimmte Gemüse­beilage nicht festzuschreiben, sondern als „Gemüse der Saison“ zu definieren. Die Zutaten sollen möglichst frisch sein und aus der Region stammen. Die 11 neu erarbeiteten Vor­schläge wurden dem FKE (Forschungsinstitut für Kinderernährung) eingereicht, von dort ge­prüft, neu berechnet und zertifiziert.


An dieser Stelle wurde deutlich, dass die Ursprungs-Rezeptvorschläge im Sommer 2011 ent­wickelt wurden. Die Kolleginnen waren sich einig, dass zu viele Rezepte saisonalbedingt mit Tomaten eingereicht wurden, aber wenig „typische“ Wintergerichte. Hier gab es Verbesse­rungsbedarf. Dies geschieht nun unter anderem dadurch, dass 10 ganz neue Rezepte einge­reicht werden. Hier wird dann auch die früher beliebte Graupensuppe nicht fehlen.


Im zweiten Schritt wurde das engagierte Kompetenzteam erneut aktiv. Die sieben Wirtschaf­terinnen, die bereits im Juli 2011 die Rezepte für das Kochbuch bewertet hatten, gingen nun an die Auswertung. Aus den vielfältigen Ideen, Diskussionen und Vorschlägen wurde eine Auswahl getroffen, die den bestehenden Ordner ergänzen werden.

So wird FABIDO in Kürze eine erweiterte Auswahl von dann 51 Mittagrezepten mit vielfälti­gen Variationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.


Den Kindern schmeckt es so gut, dass sie sich bestimmte Rezepte auch zu Hause wünschen. Groß ist daher der Wunsch von Eltern und Tagesmüttern, diese Rezepte zu erhalten. Aktuell wird daher an einem Kochbuch „Der kleine optiMIX“ von FABIDO gearbeitet, um diesem Wunsch entgegen zu kommen und somit einen weiteren Beitrag für gesunde und kindge­rechte Ernährung in Dortmunder Familien zu leisten.


FABIDO strebt an, dass optiMIX-zertifizierte Gerichte dauerhaft in allen Wirtschaftsküchen etabliert sind. Um dies zu sichern, wurde der Vertrag mit dem FKE entsprechend erweitert. Dieser umfasst eine definierte Prozess-Kontrolle vor Ort sowie das Angebot spezifischer Fortbildungen und optional die Teilnahme des FKE an den Küchenarbeitskreisen zur Beant­wortung aktueller Fragen.


Weitere Aktivitäten:

Aus der intensiven Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam und der weitergehenden Auseinandersetzung mit dem Thema gesunde Ernährung haben sich neue Inhalte und Struk­turen entwickelt.

Drei Wirtschafterinnen aus dem Kompetenzteam arbeiten in der Funktion „Fachbeauftragte für Ernährung und Verpflegung“. Ihre Aufgaben sind zurzeit:
· Zusammenarbeit mit dem Caterer/ Schnittstelle zwischen den Catering-Einrichtungen und dem Caterer für offene Fragen, Optimierung Catering

· Ernährung für Kinder U 1. Die Anzahl der Kinder U 1 in Tageseinrichtungen wird im­mer größer und damit verbunden nehmen Fragen zur Ernährung von Säuglingen aus den betroffenen Einrichtungen zu. Zudem gibt es neue ernährungswissen­schaftliche Erkenntnisse. Daher haben die Fachbeauftragten eine gezielte Fortbildung entwickelt und an drei Termi­nen im Februar 2013 durchgeführt. Begleitend gibt es FABIDO-Ar­beitsunterlagen, die Aussa­gen zu den wichtigsten Fragen der U 1 Ernähr­ung für un­sere Einrichtungen trifft.
· Ab Februar 2013 wird sich die Gruppe mit dem Thema „gesundes Frühstück“ aus­ein­an­der­setzen.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund -Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Einführung der "Praxisintegrierten Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern bei FABIDO"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09230-13)

Herr Lohmann führte kurz in die Vorlage ein.

Herr Barrenbrügge bewertete das Projekt positiv. Nach seinen Feststellungen habe das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Programm aufgelegt, das „Lernen und Praxis“ heißt und sich mit derselben Thematik beschäftige. Das werde aber in der Vorlage nicht erwähnt.

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte das Projekt sehr.

Auch Frau Pieper fand das Konzept gut. Es sei sicherlich ein richtiger Schritt, um neue Fachkräfte zu gewinne. Allerdings befürchtete sie, dass es für die Fachkräfte eine Mehrbelastung bedeute.

Frau Giesbert bewertete es auf der einen Seite als positiv, dass es mit dem Projekt gelingen werde, Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Auf der anderen Seite werde es in den Einrichtungen auch sehr kontrovers diskutiert, da es zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung kommen werde.

Herr Gasch ging auf die Nachfragen/Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge, Frau Schütte-Haermeyer, Frau Pieper und Frau Giesbert ein:
Das Bundesprogramm sei nicht bekannt gewesen. Wenn es positive Aspekte aus einem solchen Programm gäbe oder eine Förderung erwirkt werden könne, werde man das mit Sicherheit aufgreifen.
Es werde die tarifliche Vergütung analog des Tarifvertrages für Auszubildende im Öffentlichen Dienst gezahlt.
Das System PIA finanziert sich aus dem System der pauschalen Finanzierung nach KiBiz. D. h., das Geld, das für die Praktikantinnen ausgegeben werde, könne nicht mehr an anderer Stelle ausgegeben werden.
Es finde eine Anrechung i. H. von ca. 37 Stunden statt. Dem gegenüber stehe eine Anwesenheitszeit der Praktikantinnen von insgesamt 64 Stunden pro Woche. Natürlich könnten die Praktikantinnen erst mit zunehmenden Erfahrungswerten in der Ausbildung tatsächlich in der Bildungsarbeit eingesetzt werden. Daher habe man in Absprache mit dem Ministerium in Düsseldorf entschieden, die Praktikantinnen im ersten Ausbildungsjahr gar nicht, im zweiten mit einem geringen Teil und im dritten mit einem höheren Anteil anzurechnen.

Es werde zunächst mit einer Praktikantin auf einem Ausbildungsplatz angefangen. Da aber in jedem Jahr eine Praktikantin hinzukommt, werde es in der TEK 3 Praktikantinnen in den verschiedenen Ausbildungsjahren geben, wodurch ein Synergieeffekt bei der Anleitung bzw. beim Kennenlernen der Einrichtung entstehen werde. Auch sei man davon überzeugt, dass eine Praktikantin nach 2 Jahren zu einer Bezugsperson werden und unterstützende Tätigkeiten für die ganz jungen Praktikantinnen übernehmen könne. Dabei würden das Leitungsteam oder das Team der Einrichtung entscheiden, ob die Praktikantin in einer, zwei oder drei Gruppen oder in wechselnden Einsatzbereichen innerhalb der TEK eingesetzt werde. So verteile sich auch die Anrechnung auf die Fachkraftstunden auf die gesamte Einrichtung. Das Novum im Vergleich zu der Ausbildung der Berufspraktikanten sei, dass den Anleiterinnen/Anleitern deutlich mehr Anleitungszeit zur Verfügung stehe.

Frau Jung-Aswerus ergänzte, mit diesem Konzept werde der Gedanke ernst genommen, dass es in unserem Bildungssystem nicht mehr darum gehen sollte, Wissen anzuhäufen, sondern Kompetenzen zu entwickeln. Damit Menschen Kompetenzen entwickeln, müsse das theoretische Wissen mit der Praxis verknüpft werden. Mit dieser Ausbildungsform sei das eher möglich und man erhoffe sich davon tatsächlich eine Qualitätssteigerung.

Herr Sohn wünschte viel Erfolg bei der Durchführung des Projektes und bat darum, in absehbarer Zeit einen Zwischenbericht zu geben.


Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt das Konzept zur Einführung der „Praxisintegrierten Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern“ – PIA – zur Kenntnis



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2013
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
Anschreiben sowie Empfehlung BPN 14.02.2012
(Drucksache Nr.: 06456-12-E2)

A. Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) bat mit Schreiben vom 15.01.2013 darum, die folgende Stellungnahme des BPN in die Beratung mit einzubeziehen (Anschreiben sowie Auszug Sitzung vom 14.02.2012, TOP 3.11 - Drucksache Nr. 06456-12-E2):

„Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität voranzutreiben.

Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,
 die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,
 die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und
 entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund
- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur
Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund –

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann.

Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind. Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.“


B. Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.02.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates und der darin enthaltene Antrag der SPD-Fraktion vor:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPDFraktion vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) vor:

Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:
- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.
Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.
Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.
Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.
In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.
Nachdem Rm Weyer den o. g. Antrag ihrer Fraktion eingebracht und begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass entsprechende Initiativen ihrer Fraktion sehr erfolglos gewesen seien. Von daher hoffe sie, dass es in dieser Angelegenheit jetzt endlich weitergehe.

Weiterhin brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sehr schlüssig sei. Weiterhin regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, den Antrag der SPD-Fraktion bei den Eckpunkten um einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen:

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

Des Weiteren brachte Rm Neumann (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße und er gespannt sei, welche Kosten hierdurch auf die Stadt Dortmund zukommen werden.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass es diesbezüglich auch eine Initiative des Behindertenpolitischen Netzwerkes gegeben habe. Im übrigen habe sich vor kurzem der Verwaltungsvorstand mit dieser Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund, Frau Vollmer, eingerichtet, um diesbezüglich eine Bestandsaufnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen zu erstellen.

Wichtig dabei sei für ihn das Konnexitätsprinzip. Dies bedeute, dass auf Seiten des Landes NRW klare Aussagen zur Finanzierung geben müsse, da ohne finanzielle Unterstützung die Umsetzung der Inklusion nicht möglich sein werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 in den Rat der Stadt eingebracht und an die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur weiteren Beratung überwiesen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes und die einstimmigen Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 22.01.13 und des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.13, die die Stellungnahme einbeziehen, vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass der Antragstext der SPD-Fraktion einschließlich der Ergänzung (fett markiert) und die Ausführungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes im Zusammenhang zu betrachten und gemeinsam zu verabschieden sind. Daher empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ebenfalls unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche“


C. Außerdem lag folgende weitere Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor (Sitzung 02.02.2013, TOP 3., Drucksache Nr. 08319-12-E1):

„Herr Herkelmann weist auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion hin, der zur Beratung in die Ausschüsse und Beiräte verwiesen wurde. Er hat als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks darum gebeten, die Stellungnahme „Inklusionsplan in Dortmund“ mit zu beraten, was in den Ausschüssen auch nachvollzogen wurde. Eine abschließende Beratung des SPD-Antrags ist voraussichtlich für die März-Sitzung des Rates geplant.

Die anwesenden beratenden Mitglieder der Ausschüsse, in denen beide Vorlagen bereits beraten wurden, berichten übereinstimmend von einem grundsätzlich positiven Votum zum SPD-Antrag unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Herr Dückering regt an, für die Vorlage des Inklusionsplans einen Termin zu nennen, um die Verbindlichkeit des Verfahrens zu erhöhen.

Herr Herkelmann stellt den nachfolgenden Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Initiative aus der Mitte des Rates zum Thema „Inklusion in Dortmund“. Das Netzwerk bittet darum, den Antrag der SPD-Fraktion um folgende Punkte zu erweitern:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Das Behindertenpolitische Netzwerk und die Organisationen der Menschen mit Behinderungen sollen wirkungsvoll in die Erstellung des Berichtes einbezogen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die für einen inklusiven Planungsprozess erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb des von der SPD beantragten Konzepts Vorschläge zu entwickeln, wie der Rat der Stadt Dortmund effektiv in die schrittweise Entwicklung der Inklusion in Dortmund eingebunden werden kann.

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Termin zur Fertigstellung des Inklusionsplans zu nennen. Ein Bericht über den Fortgang der Planungen soll zeitnah im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.

Der Antrag mit der vorgenannten Ergänzung wird einstimmig verabschiedet und als Empfehlung an die nachberatenden Gremien weiter gegeben.“


Frau Pieper ging kurz auf den Antrag ihrer Fraktion ein und warb um Zustimmung.

Frau Kleinhans berichtete von einer Veranstaltung zum Thema Inklusion in Hacheney, von der sie sehr angetan war. Sie vertrat die Auffassung, dass das Projekt so weit wie möglich tatkräftig unterstützt werden sollte, damit vernünftige Lösungen gefunden werden. Es lohne sich wirklich, daran mitzuarbeiten.

Frau Dr. Nienkemper-Hausmann teilte mit, dass es in 2009 einen Workshop mit den Behindertenverbänden und den Fachplanern aus der Verwaltung gegeben habe, in dem eine Checkliste im Vorgriff auf die Inklusionsthematik erarbeitet wurde. Beim Bau der Einrichtung Uhlandstraße wurden verschiedene Dinge bereits umgesetzt (z B. Gehwegleitplatten zur und in der Einrichtung, 2 Behinderten-WC für Kinder). Es wurden viele Maßnahmen realisiert, die auch wenig Geld gekostet haben wie Farbkontraste an den Eingangstüren, bestimmte Beschriftungen in Brailleschrift. Besonders positiv wurde von den Erzieher/innen der erhöhte Schallschutz aufgenommen. Aufgrund der guten Wirkung wäre es aus ihrer Sicht überlegenswert, ob der erhöhte Schallschutz nicht auch bei künftigen TEK berücksichtigt werden sollte.
Für die ca. 10 Maßnahmen in der Uhlandstraße wurden etwa 50.000 € zusätzlich über die Baukosten hinaus investiert (etwa 20 €/qm bzw. 1 % der Baukosten).

Herr Sohn brachte zum Ausdruck, dass in den FABIDO-Einrichtungen schon sehr viel umgesetzt wurde.


Der Betriebsausschusses FABIDO empfahl einstimmig (bei 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden um einen Spiegelstrich erweiterten Antrag der SPD-Fraktion (unter Einbeziehung der Stellungnahme des BPN vom 14.02.2012 - s. A) zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche


zu TOP 3.2
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09225-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09225-13-E1)

TOP 3.2 und 3.3 wurden im Zusammenhang mit TOP 2.6 behandelt.


zu TOP 3.3
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09223-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09223-13-E1)

TOP 3.2 und 3.3 wurden im Zusammenhang mit TOP 2.6 behandelt.



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn gab folgende Informationen:

- Bring- und Holzeiten
Die gewünschten Informationen (s. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.11.2012, TOP 4.) wurden von der Geschäftsführung den Mitgliedern mit Mail vom 17.01.2013 übersandt.


- Informationsfahrt des Betriebsauschusses FABIDO
Nach kurzer Diskussion verständigten sich die Mitglieder im Grundsatz darauf, eine Informationsfahrt durchzuführen (Inhalt und Zeitpunkt werden als entscheidend angesehen).




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17.55 Uhr.




Sohn Blotenberg Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin