Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 20.10.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 15:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Herr RM Bahr (CDU) i. V. f. Frau RM Dr. Schauenberg
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Bohnhof (AfD) i. V. f. Herr RM Urbanek, ab 15:40 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Aydogan - Integrationsrat
Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Gruber - 23
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro


4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 20.10.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 08.09.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

3.2 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)

3.3 Nordspange und Cleanport
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02229-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02229-15-E1)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)

4.2 Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01583-15-E1)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Widmung eines Teilabschnittes der Dorstfelder Allee in Dortmund-Innenstadt-West und Dortmund-Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01877-15)

5.2 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015
(Drucksache Nr.: 01813-15)

5.3 Zwei Lichtsignalanlagen im Bezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01913-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2015
(Drucksache Nr.: 01913-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor -

5.4 Erneuerung von zwei Fußgängerlichtsignalanlagen im Bereich Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02067-15)

5.5 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0183 Hannöversche Straße / Rüschebrinkstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02118-15)

5.6 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0170 Rüschebrinkstraße/Springorumstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02033-15)

5.7 Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Dialogdisplays")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01319-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.08.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.08.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2015

Hinweis: Bis zur Sitzung erhalten Sie noch eine Gesamtübersicht über die Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen!



5.8 Ampelanlagen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02259-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor -

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
nicht besetzt

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Logermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:

„Aktueller Sachstand zum Thema „Deckenplatten in Sport- und Turnhallen“
Hier: Mündliche Berichterstattung durch Herrn Limberg

Dieser Punkt wird unter TOP 4.3 geführt.


Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit der o. a. Ergänzung, festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 08.09.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 08.09.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Herr Rm Frebel wünscht sich für seine Fraktion im nächsten Haushaltsplanentwurf von der Verwaltung eine lesbarere Form für die einzelnen Fachbereiche dieses Ausschusses mit einer gleichzeitigen Berichterstattung.

Die Verwaltung signalisiert, diese Anregung für die Haushaltsberatungen für das nächste Jahr mitzunehmen.

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion darüber Kenntnis erlangt habe, dass es noch ein Förderprogramm des Bundes gäbe. Hier sollen 100 Mio. € für das gesamte Bundesgebiet auf drei Jahre (2016, 2017 und 2018) aufgeteilt werden, die speziell für Kunst, Kultur und Jugend vorgesehen seien. Da man den Medien entnommen habe, dass die Turnhalle in Sölde saniert werden müsse und es bei der Beantragung dieser Fördergelder auch um die Einhaltung von Fristen gehe (evtl. Fristablauf im November) bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Dortmund sich für dieses Förderprogramm noch anmelden könne.

Herr Lürwer teilt daraufhin mit, dass ihm dieses spezielle Förderprogramm nicht bekannt sei, die Verwaltung dies aber als Prüfauftrag mitnehmen und das Ergebnis hierzu zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorlegen werde.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.2
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 02258-15-E1):

„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Stehen die Denkmalschutzrichtlinien einer öffentlichen Nutzung entgegen? Falls nein,
warum wurde eine öffentliche Nutzung, z.B. als Aussichtsplattform nicht vorgesehen?

2. Welche zusätzlichen (baulichen) Maßnahmen wären vorzusehen, um das Lanstroper Ei
einer öffentlichen Nutzung zuzuführen?“

ABVG 20.10.2015:

Zunächst beantwortet Herr Gruber die o. a. Fragen wie folgt mündlich:

„Die sogenannte Aussichtsplattform die angeregt wird, war bislang kein Gegenstand von Betrachtung in diesem Projekt. Das Projekt steht natürlich unter einem „angespannten Finanzvolumen“, so dass man sich jetzt dazu entschieden hat, in einem ersten Bauabschnitt, nur die Tragkonstruktion zu sanieren.
Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, diese Plattform der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es seien aber dann bestimmte Regularien zu beachten. Dies bedeutet u. a., dass es mindestens einen Treppenaufgang für die Öffentlichkeit geben müsse. Und wenn man sich die Örtlichkeit anschaue, dann habe man zwar die Möglichkeit über Treppen, die bis in eine Höhe von 32 Metern ausgeführt sind, den Turm zu betreten, allerdings sind diese nicht für die Öffentlichkeit möglich zu betreten. Vom Wasserturm bis zu den Wasserbehältern sei alles in einer Leiterform ausgeführt. Um dies zu ändern, wären vorab sicherlich erhebliche Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.“

Herr sB Auffahrt teilt mit, dass ihn die Beantwortung von Herrn Gruber zumindest zum Teil zufriedenstelle, denn man könne daraus schließen, dass es prinzipiell möglich sei, eine Aussichtsplattform für die Öffentlichkeit vorzusehen. Aus diesem Grund regt seine Fraktion an, dieses „Projekt“ für die Zukunft im Auge zu behalten.
Des Weiteren möchte er wissen, wie wahrscheinlich denn überhaupt die Realisierung des zweiten Bauabschnittes sei und welche Risiken dort existieren. Denn es sei in der vorliegenden Vorlage überhaupt nicht erkennbar, ob auch Fördermaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt, sprich z. B. die Wiederherstellung der Kugel, realistisch seien. Davon werde seine Fraktion das Abstimmungsverhalten abhängig machen.

Herr Rm Mader schließt sich der letzten Frage seines Vorredners an, denn für seine Fraktion sei der zweite Bauabschnitt in keiner Weise geregelt. Zudem sehe man auch keine Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit, zumindest nicht so, wie sie in der Vorlage beschrieben sei. Man habe für den ersten Sanierungsabschnitt immerhin schon in nicht unerheblichen Maße Fördermittel von über 650.000 € eingeworben, deshalb sei man sehr skeptisch, ob dies für den zweiten Bauabschnittes auch noch mal so gelte. Aus diesen Gründen, weil die Finanzierung nicht gesichert sei und man auch keinen Nutzen für die Öffentlichkeit sehe, werde man diese Vorlage so nicht mittragen.

Herr Rm Berndsen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, denn dieser Wasserturm sei einmalig in Deutschland und es sich insofern um ein Alleinstellungsmerkmal handele. Weiter teilt er mit, dass der Turm der Stadt Dortmund gehöre und Eigentümer die Verpflichtung hätten, die Standfestigkeit zu gewährleisten, so dass man diese ohnehin nachweisen müsse. Allerdings sagt er auch, dass man erst der Vorlage komplett zustimmen könne, wenn die Fördergeber tatsächlich die Bereitstellung des Geldes schriftlich zugesichert haben.

Herr Rm Frebel stimmt seinem Vorredner Herrn Berndsen zu. Seine Fraktion werde ebenfalls der Vorlage zustimmen. Ebenfalls erwähnt er noch mal ausdrücklich, dass der Turm ein Alleinstellungsmerkmal habe und dies entscheidend sei. Zudem sei seine Fraktion auch der Auffassung, dass der Turm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsse.

Herr Gruber erläutert auf die gestellten Fragen, dass alle Planspiele, die sich mit einer Nutzung beschäftigen, erstmal voraussetzen, dass die Standfestigkeit des Turmes zunächst gesichert sein müsse. Weiter teilt er mit, dass die Vorbehalte der Fördergeber abgelegt seien und diese natürlich auch berücksichtigt werden. Ohne eine sichere Zusage, könne auch nicht mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Bezüglich zukünftiger Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt, könne er noch nichts sagen.

Abschließend wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die teilweise Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) im Rahmen eines 1. Bauabschnittes zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 894.200 €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.

Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Sanierung des Lanstroper Eis erfolgen aus dem Budget des Amtes 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24S01507084003, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2015: 51.500 €
Haushaltsjahr 2016: 650.000 €
Gesamt: 701.500 €

Des Weiteren sind Sachleistungen i. H. v. 100.000 € zu berücksichtigen, die über die TAZ GmbH erbracht werden. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 894.000 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 92.700 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Für das Jahr 2015 wird der städtische Eigenanteil i. H. v. 51.500 € bereitgestellt.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 24 in Höhe von 3.605 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sowie die Erträge auf Auflösung Sonderposten sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150708SZ00 im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff entsprechend zu berücksichtigen.



zu TOP 3.3
Nordspange und Cleanport
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02229-15)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 02229-15, lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr:. 02229-15-E1):

„Ihre Anfrage vom 08.09.2015 ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden.
Wie in der Vorlage des SV-TZ, (Sondervermögen Technologiezentrum) DS-Nr. 00836-15,
dargestellt, soll das Kompetenzzentrum Clean-Port in der 1. Stufe auf dem Gelände der Deutschen
Gasrußwerke und die 2. Stufe auf einer nördlich ausgrenzenden Fläche errichtet werden.
Beide Flächen werden über die Lütge Heidestraße erschlossen, haben also keine direkte Berührung
mit der Nordspange und wirken sich nicht negativ auf das Projekt Nordspange aus.
Eine verbindliche Zeitschiene für die Nordspange kann derzeit noch nicht aufgemacht werden,
da die Stadt im östlichen Abschnitt (Westfalenhüttengelände) von Thyssen-Krupp abhängig
ist. Im Rahmen von Deckensanierungen werden die Abschnitte Pottgießerstraße und
Westererbenstraße in 2016 erneuert und in diesem Zusammenhang die heute engen Radien
LKW-gerecht aufgeweitet. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat einen ersten Entwurf
für den Bahndurchstich Seilerstraße/ Pottgießerstraße erarbeitet, der zurzeit verwaltungsintern
abgestimmt wird.
Auf dieser Basis wird voraussichtlich im I. Quartal 2016 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan gefasst. Bezüglich der Realisierung des Clean-Ports ist bislang lediglich die
erste Stufe beschlossen. Hier wird von einer Umsetzung bis Ende 2017 ausgegangen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02113-15)

Auf Nachfrage von Herr Rm Gebel, was die in der Vorlage (Anlage 1, S. 6, Punkt 4.2) angesprochenen „Qualitätsstandards-Energie“ bedeuten und wo man diese nachlesen könne, teilt Herr Limberg mit, dass die Mitarbeiter/innen über verschiedene Handreichungen verfügen, u. a. gäbe es auch eine Handreichung, welche die angesprochenen Standards beinhalte. Hierbei seien z. B.
die Angaben des technischen Fortschrittes, welche immer wieder neu eingearbeitet werden müssen oder Änderungen von Gesetzestexten, zu beachten.
Diese Standards stehen auf der Internetseite der Immobilienwirtschaft unter der Überschrift „Dortmunder Immobilienstandards“ als ZIP-Dateien zur Verfügung. Diese Dateien sind so zusammengefasst, dass die Hauptnutzergruppen der externen Ingenieure den direkten Zugriff haben. Ein Ingenieur, der eine Schule planen soll, hat mit dem ZIP-Ordner „Standard Schulen“ sofort das gesamte Bündel aller notwendigen Standards. Die Aktualisierung der Standards erfolgt immer parallel auf der internen Datenbank und der Internetseite der Immobilienwirtschaft.
Unter der folgenden Internetseite sind diese Standards ersichtlich:
„http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/immobilienwirtschaft/dortmunder_immobilien_standards/index.html“

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion zwar die Auffassung habe, dass dieses Vorhaben für die Schule erforderlich sei, man aber aus heutiger Sicht die in diesem Zusammenhang entstehenden Mehrkosten kritischer sehe. Man stimme der Vorlage heute nur deshalb zu, weil man dieses Projekt seinerzeit mit auf den Weg gebracht habe.

Frau Rm Lührs signalisiert Zustimmung für ihre Fraktion. Dabei geht sie positiv auf die geänderte Nutzungsanforderung zur Erhöhung der Mensa ein, da diese Fläche nunmehr auch als Veranstaltungsfläche für diverse andere Veranstaltungen dienen könne.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.534.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) der erforderlichen Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 3.184.000 €, Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 200.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 150.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie der Außenanlagen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014:
79.182,82 €
Haushaltsjahr 2015:
41.197,18 €
Haushaltsjahr 2016:
313.034,00 €
Haushaltsjahr 2017:
2.343.036,00 €
Haushaltsjahr 2018:
469.550,00 €
Gesamt:
3.247.000,00 €


Für das Haushaltsjahr 2014 erfolgten Auszahlungen anteilig in Höhe von 28.319,16 € auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301090004 in Verbindung mit der Finanzposition 780 800.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung der Finanzplanung. Die Auszahlungen ab 2016 ff. wurden nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 131.110 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Bewirtschaftungsaufwendungen i. H. v. 41.510 € und dem Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 89.600 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 6501380110000 für 2018 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40W00301050004, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017: 150.000 €

Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 ff berücksichtigt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 11.538,46 €.

Der Aufwand für Abschreibungen ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301050004 ab 2017ff entsprechend berücksichtigt.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 137.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe per Funktionalausschreibung über einen Generalübernehmer zu ermöglichen.

zu TOP 4.2
Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 01583-15-E1):

„Ihre Fragen zum Thema Wasser- und Wärmeverbrauch in städtischen Liegenschaften und
Gebäuden sind durch das Energiemanagement der Städtischen Immobilienwirtschaft
bearbeitet worden. Ich kann Ihnen dazu heute folgende Antworten geben:

- Entwicklung des Wasserverbrauches in Dortmunder Parks für das Jahr 2015-

Nach der derzeitigen Datenlage wird der Wasserverbrauch der Freiflächen im Jahr 2015
knapp unter dem Verbrauch von 2014 liegen. Für die Prognose wurden der vorliegende
Verbrauch von Januar 2015 bis einschl. Juli 2015 und der Verbrauch von August 2014 bis
Dezember 2014 verwendet. Da fünf Monate aus dem Vorjahr für die Prognose verwendet
wurden, kann es auf Grund von Witterung, Nutzung und Störungen noch zu Mehr- oder
Minderverbräuchen in 2015 kommen.

Im Westfalenpark wird Wasser neben der Bewässerung der Frei- und Wasserflächen auch in
den Gebäuden, wie Naturschutzhaus, mondo mio Kindermuseum, Florianhalle, Cafés,
Regenbogenhaus usw., sowie bei den zahlreichen Veranstaltungen verbraucht. Die Anzahl der
Besucher und Gäste hat dabei auch Einfluss auf den Wasserverbrauch des Parks.

- Wärmeverbrauchsanstieg im Jahr 2014 bei den Sportstätten-

Bei der Verbrauchsauswertung der Sportstätten werden die unterschiedlichen Objekte, wie
Sportplätze mit den Umkleidegebäuden, sieben Hallenbäder und drei Bootshäuser betrachtet.
Grundsätzlich ist der absolute Wärmeverbrauch bei allen Objekten um insgesamt 13%
(1.765.208 kWh) gesunken. Dies ist u. a. der milden Witterung in 2014 geschuldet. Lediglich
bei zwei Objekten, dem Nordbad im DKH (8%) und dem Sportplatz Gretelweg (7%) sind
Wärmeverbrauchssteigerungen zu verzeichnen.

Bei dem witterungsbereinigten Wärmeverbrauch, der im Kapitel 3.1 dargestellt ist, wird
der Witterungseinfluss bei dem absoluten Wärmeverbrauch über Gradtagszahlen
herausgerechnet.

Die hohe Gradtagszahldifferenz von 2013 zu 2014 von 22% hat zur Folge, dass der
witterungsbereinigte Verbrauch von 2014 geringfügig überhöht ausfällt.
Der Grund ist der witterungsunabhängige Anteil des Warmwasserverbrauches. Besonders bei
Objekten mit einem hohen Anteil an Wasserbereitung, wie z. B. in den Hallenbädern, ist
dieser Effekt erfahrungsgemäß ausgeprägt. Erwähnenswert sind die nachfolgenden zwei
Hallenbäder
:
a) Nordbad
Wärmeverbrauch von 2013 auf 2014:
absolut von 1 997 MWh auf 2 148 MWh (+ 7,6 %)
witterungsbereinigt von 1 955 MWh auf 2 704 MWh (+ 38,3 %)

Aufgrund einer Betriebsschließung im Jahr 2013 von Mai bis August, in der die Sanierung
der Schwimmbadtechnik erfolgte, wurde im Wärmebereich weniger Energie benötigt. Im Jahr
2014 wurde das HB wieder durchgängig beheizt und hatte deshalb einen erhöhten
Wärmeverbrauch.

b) Südbad
Wärmeverbrauch von 2013 auf 2014:
absolut von 1 893 MWh auf 1 703 MWh (- 10,0 %)
witterungsbereinigt von 1 853 MWh auf 2 144 MWh (+ 15,7 %)

Aufgrund von Reparaturarbeiten am Becken im Jahr 2014 wurden diese zweimal komplett
neu mit Kaltwasser befüllt, das auf Schwimmwassertemperatur erwärmt werden musste.
Demzufolge war der Wärmebedarf erhöht.
Zusätzlich gab es einen Defekt in der Regelungstechnik der Warmwasserbereiter, der einen
zusätzlichen Wärmeverbrauch verursachte.


- Wasser aus Brunnenanlagen und Beregnungsanlagen auf Sportplätzen-

Brunnenanlagen:
Im Westfalenpark sind für den Kaiserhain-Teich an der B1 und den Tonnen-Teich am
Eingang Hörde seit mehreren Jahren drei Grundwasserbrunnen in Betrieb, zwei am
Kaiserhain-Teich und einer am Tonnen-Teich. Sie dienen zum Ausgleich des
Verdunstungswassers bzw. zur Befüllung der Teiche. Ein weiterer Ausbau von
Brunnenanlagen ist momentan nicht vorgesehen.

Die 32 Trinkwasserbrunnen auf Dortmunder Stadtgebiet werden nicht von der Stadt
Dortmund, sondern von der DSW21 verantwortlich betrieben.

Beregnung:
Der Wasserverbrauch für die Beregnung von Sportplätzen geht derzeit stark zurück, da etliche
Sportplätze mit Tennenbelag auf Kunstrasen umgebaut wurden und werden. Für den
eingesetzten Kunstrasen ist keine Beregnung mehr erforderlich.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Aktueller Sachstand zum Thema "Deckenplatten in Sport- und Turnhallen"
Kenntnisnahme

Herr Limberg berichtet dem Ausschuss einen aktuellen Sachstand zum Thema „Deckenplatten in Sport und Turnhallen“ (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Widmung eines Teilabschnittes der Dorstfelder Allee in Dortmund-Innenstadt-West und Dortmund-Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01877-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung wird der südliche Abschnitt der Dorstfelder Allee (Kortental bis Emil-Figge-Straße) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraße gewidmet.


zu TOP 5.2
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015
(Drucksache Nr.: 01813-15)

Hierzu liegt vor Überweisung vom Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015:

„Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
am 23.06.2015 vor:

Herr Schmidt bittet um Zustimmung zu zwei Anträgen, einmal ein weiterer Initiativantrag an den Rat.
In der Begründung ist geschildert, dass die bisherigen Gespräche einen kleinen gemeinsamen Nenner
erbracht haben, aber nicht das, was der Rat am 05.05.2014 beschlossen hat, nämlich a) eine DINentsprechende Einstellung von Ampeln gibt und b) dass die Wartung und Reparatur anderes
gemanagt wird. Das Auffindesignal ist oft schlecht eingestellt und nicht zu hören. Dazu wurde ein
anderer Ton verabredet, die Bürgerproteste entstanden deshalb, weil das Signal falsch eingestellt
wurde. Ein Lautsprecher in 2.10 Metern Höhe ist dazu da, bei Fußgänger-Grün mit einem Ton dem
blinden Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, wo er hinlaufen muss, um die Straße zu queren. Diese
Technik gibt es an keiner Ampel in Dortmund vorhanden. Dies koste zwischen 2,5 und 3,5 Mio. €, was
die aktuelle Kassenlage – so die Verwaltung im letzten Jahr – nicht hergebe. Als Kompromiss wurde
ein Auffindeton verabredet. Die große Sorge ist jetzt, dass die jetzige Situation für die nächsten zehn
oder zwanzig Jahre festgeschrieben wird. Es muss ein Konzept geben, das über die Ampeln im
Bestand hinaus geht. Die nächsten Ampeln werden DIN-entsprechend eingestellt und es muss ein
Konzept geben, was Schritt für Schritt an wichtigen großen Kreuzungen eine DIN-entsprechende
Beampelung vorsieht. Zum Reparatur-Management fehle nach Aussage der Verwaltung die
personellen Ressourcen. Wenn für Autofahrer die Ampel aufällt, gibt es sofort Zeitungsartikel und
massive Beschwerden. Wenn Blindenampeln kaputt sind, passiert nichts. Der Rat soll entsprechende
Mittel einstellen und sich um eine zeitnahe Reparatur kümmern. Mit einem Brief des
Behindertenpolitischen Netzwerks an den Oberbürgermeister und die Ratsmitglieder soll dafür
geworden werden, sich dieser Sache erneut anzunehmen.

Herr Herkelmann weist auf die vorliegenden Entwürfe hin und berichtet, dass sich nach einem
Gespräch mit dem Tiefbauamt mit entsprechenden Zusagen wenig bewegt hat. Ein Konzept ist
erforderlich, das mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden soll. Er bittet um solidarische
Unterstützung für diesen Antrag von Richard Schmidt.

1. Das Anschreiben an den Oberbürgermeister und den Rat wird einstimmig ohne Enthaltungen
beschlossen.

Funktionsfähigkeit von
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren finden zwischen dem Behindertenpolitischen Netzwerk und dem Tiefbauamt Gespräche
zur Verbesserung der Sicherheit sehbehinderter und blinder VerkehrsteilnehmerInnen zu
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen statt. Da keine deutliche Verbesserung der Situation
eintrat, wandte sich das Behindertenpolitische Netzwerk mit einem Initiativantrag an den Rat der Stadt
Dortmund, der diesen am 05.05. 2014 auch einstimmig annahm.

Es stellte sich nun in den letzten Monaten heraus, dass die technischen Voraussetzungen zur
Umsetzung der DIN 32 981 nicht vorhanden sind. Bei den Signaltönen zur Auffindbarkeit von
Ampelposten wurde ein Kompromiss erarbeitet. Dieser kann allerdings nur als kleinster gemeinsamer
Nenner für Lichtsignalanlagen im Bestand bezeichnet werden. Die Umsetzung nach DIN 32 981 für
neu eingerichtete Signalanlagen bzw. eine schrittweise Umrüstung im Bestand stehen weiterhin aus.

Schleppende Reparaturen bei defekten Ampeln werden von vielen sehbehinderten und blinden
Menschen immer wieder beklagt. Wenn tage- oder wochenlang das rote oder grüne Signal an einer
Ampel defekt wäre, würden alle zu Recht dies als einen untragbaren Zustand beschreiben.

Wir bitten Sie, unser Anliegen für DIN-gerechte Lichtsignalanlagen und eine Verbesserung bei der
Wartung zu unterstützen. Dazu hat das Behindertenpolitische Netzwerk in seiner Sitzung am 26. Juni
2015 den beigefügten Initiativantrag beschlossen.

2. Der Initiativantrag an den Rat wird ebenfalls einstimmig ohne Enthaltung beschlossen.

Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen; hier:
Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, den Tagesordnungspunkt
Funktionsfähigkeit von
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen

zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichende finanzielle Mittel in die Haushalte der nächsten Jahre
einzustellen, um den Ratsbeschluss vom 05.05.2014 (Drucksache Nr.: 12021-14) umsetzen zu
können. Damit können Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen
standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DINgerecht eingestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass defekte
Lichtsignalanlagen zeitnah instandgesetzt werden.

Begründung:
Die Gespräche des Behindertenpolitischen Netzwerks über DIN-gerechte Lichtsignalanlagen mit
Zusatzeinrichtungen mit dem Tiefbauamt haben nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt, da
die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Hierdurch konnte nur bei den im Bestand
befindlichen Lichtsignalanlagen eine Möglichkeit für Signaltöne zur Auffindbarkeit von Ampelpfosten
gefunden werden, die als kleinster gemeinsamer Nenner zu bezeichnen sind.

Wir erwarten die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes, damit neueingerichtete
Lichtsignalanlagen der DIN 32 981 entsprechen und Lichtsignalanlagen im Bestand schrittweise
umgerüstet werden.

Defekte Zusatzeinrichtungen bedeuten in vielen Fällen, dass sehbehinderte und blinde
VerkehrsteilnehmerInnen Fahrbahnen nicht überschreiten können oder sich großen Gefahren
aussetzen.“

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den Vorgang zunächst zur weiteren Befassung an den
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen und das Beratungsergebnis in die Beratungen zum Haushaltsplan 2016 einzubringen.


ABVG 20.10.2015:

Zur Debatte steht folgender Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN), den der Rat zunächst zur weiteren Befassung an den ABVG weitergeleitet hat

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichende finanzielle Mittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen, um den Ratsbeschluss vom 05.05.2014 (Drucksache Nr.: 12021-14) umsetzen zu können. Damit können Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass defekte Lichtsignalanlagen zeitnah instandgesetzt werden.

Begründung:
Die Gespräche des Behindertenpolitischen Netzwerks über DIN-gerechte Lichtsignalanlagen mit
Zusatzeinrichtungen mit dem Tiefbauamt haben nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt, da
die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Hierdurch konnte nur bei den im Bestand
befindlichen Lichtsignalanlagen eine Möglichkeit für Signaltöne zur Auffindbarkeit von Ampelpfosten
gefunden werden, die als kleinster gemeinsamer Nenner zu bezeichnen sind.

Wir erwarten die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes, damit neueingerichtete
Lichtsignalanlagen der DIN 32 981 entsprechen und Lichtsignalanlagen im Bestand schrittweise
umgerüstet werden.

Defekte Zusatzeinrichtungen bedeuten in vielen Fällen, dass sehbehinderte und blinde
VerkehrsteilnehmerInnen Fahrbahnen nicht überschreiten können oder sich großen Gefahren
aussetzen.


Debatte:

Herr Lürwer erläutert, dass die Verwaltung inzwischen die gesamte Sachlage mit Vertretern des BPN (u. a. dem seinerzeitigen Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenvereins, Dortmund, Herrn Schmidt) erörtert habe. Er macht deutlich, dass die Angelegenheit kein "triviales Problem" darstellt, da es auf der einen Seite um die Bedürfnisse der blinden und sehbehinderten Mitbürger/innen selbst, auf der anderen Seite auch um die Frage gehe, inwieweit durch die akustischen Signale dieser Anlagen andere Bevölkerungsteile, z. B. die Nachbarschaft, beeinträchtigt werden.

Das Ergebnis des konstruktiven Gespräches mit dem BPN sei die Vereinbarung,
a) zunächst eine Lichtsignalanlage, welche der DIN 32 981 entspricht, im Bereich der Zillestraße/Am Hombruchsfeld zu installieren und
b) anhand dieser "Musteranlage" und der dort gewonnenen Erkenntnisse das weitere Vorgehen im Stadtgebiet Dortmund festzulegen.

Mit der Fertigstellung dieser Anlage sei im Frühjahr 2016 zu rechnen und Herr Lürwer schlägt dem Ausschuss vor, sodann eine gemeinsamen Ortsbesichtigung durchzuführen und die Angelegenheit anschließend im Ausschuss weitergehend zu beraten.

Herr Rm Berndsen und Herr Rm Mader begrüßen den Vorschlag von Herrn Lürwer.

Zu dem von Herrn Rm Mader eingebrachten und von Herrn Rm Dudde unterstützen Vorschlag, den finanziellen Teil des Beschlussvorschlages in die Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen, gibt Herr Lürwer zu bedenken, dass aus Sicht der Verwaltung zunächst die Ergebnisse aus dem oben vorgeschlagenen "Praxistest" an der Zillestraße abgewartet werden sollte, da eine Diskussion über die Bereitstellung der finanziellen Mittel in den anstehenden Haushaltsberatungen an dieser Stelle nicht weiter helfen würde.

Ergebnis:

Abschließend verständigt sich der Ausschuss darauf, bzgl. der standardmäßigen DIN-gerechten Einstellung der Lichtsignalanlagen dem o. a. Vorschlag von Herrn Lürwer zu folgen. Erst aufgrund der Erfahrungen, die man mit der Installation der DIN-gerechten Ausstattung der Lichtsignalanlage an der Zillestraße macht, könne man darüber entscheiden, welche Standards und damit welche technischen Lösungen für Lichtsignalanlagen zukünftig vorzuhalten seien. Eine abschließende Entscheidung über den o. a. Initiativantrag des BPN könne also erst nach diesem Praxistest erfolgen.

Mit Bezug auf den vg. Hinweis von Herrn Lürwer zur Finanzdiskussion einigt man sich darauf, den Vorgang gleichwohl auch schon jetzt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis zu geben.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dieser Vorgehensweise insgesamt einstimmig zu.


zu TOP 5.3
Zwei Lichtsignalanlagen im Bezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01913-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2015, lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag (DS-Nr.:01913-15-E1):

„Mit dem o.g. Prüfauftrag hat sich zwischenzeitlich das Tiefbauamt befasst und ich kann Ihnen
folgende Rückmeldung geben:

Die Fußgängersignalanlagen werden grundsätzlich in drei Varianten betrieben:
Rund 50 % der Anlagen sind von 06:00 bis 20:00 Uhr in Betrieb,
45% von 06:00 bis 22:00 Uhr und
5% laufen ohne Nachtabschaltung über 24 Stunden.
Abschaltungen vor 20:00 Uhr sind nicht bekannt. Sollte eine Signalanlage vor 20:00 Uhr
ausgeschaltet sein, liegt eine Störung vor.

Die Programmierung einer "Ruheschaltung" ist in der überwiegenden Anzahl der Steuergeräte
nicht umsetzbar. Nur für einen geringen Teil der Steuergeräte ist es technisch möglich, statt in
eine Nachtabschaltung, ab einer festgelegten Uhrzeit in eine „Ruhestellung“ zu schalten. In
der Ruhestellung sind dann alle Signalgeber dunkel. Sobald eine Person eine gesicherte
Grünphase anfordert (Taster), schaltet die Signalanlage äußerlich sichtbar ein. Das
Fußgängersignal zeigt erst „Rot“. Nach einer kurzen Räumzeit für den Kfz-Verkehr erhält der
Fußgänger dann „Grün“ und später wieder „Rot“. Nach der Räumzeit der Fußgänger geht die
Anlage äußerlich wieder in Ruhestellung. Die Kosten für die Umprogrammierung belaufen
sich auf ca. 2000,- Euro pro Anlage.

Bei den hier zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Lichtsignalanlagen ist eine
"Ruheschaltung" technisch möglich, wird aber von der Verwaltung vor dem Hintergrund der
zuvor dargelegten Sachlage nicht befürwortet.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Spies vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-25719
zur Verfügung.“


ABVG 20.10.2015:

Nach den Wortbeiträgen durch Herrn Rm Mader und Herrn Rm Berndsen einigt man sich im Ausschuss darauf, dem Verwaltungsvorschlag wie vorgelegt zuzustimmen und die zusätzlichen Kosten für eine „Ruheschaltung“ nicht zu tragen. Vor dem Hintergrund, dass die Bezirksvertretungen über ein eigenes Haushaltsbudget verfügen, habe aber die Bezirksvertretung Aplerbeck ggf. die Möglichkeit, die entsprechende "Ruheschaltungs-Aufrüstung" selbst zu finanzieren.

Auf Grund der zu beachtenden Zeitschiene für Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Maßnahme(n) ist dafür allerdings eine kurzfristige Entscheidung der Bezirksvertretung erforderlich, ggf. durch Herbeiführen einer Dringlichkeitsentscheidung. Die Verwaltung signalisiert, dass eine solche innerhalb etwa einer Woche getroffene Entscheidung für die weiteren Planungen dann noch berücksichtigt werden könne.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Unter Berücksichtigung des o. a. Beratungsergebnisses fasst der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der
Lichtsignalanlagen 2039 Sölder Straße (Haus Nr. 105) und 2051 Sölder Straße (Haus Nr. 70)/
Nathmerichstraße im Bezirk Aplerbeck mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 24.000,00
Euro.
Die Finanzierung der LSA 2039 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66A01202014611 – LSA 2039 Sölder Straße (Hausnr. 105) – mit
folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro

Die Finanzierung der LSA 2051 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66A01202014612 - 2051 Sölder Straße (Hausnr. 70)/
Nathmerichstraße mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro

Die Investition in die neuen Lichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr,
dem Haushaltsjahr 2017, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine
jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 608,00 Euro.







zu TOP 5.4
Erneuerung von zwei Fußgängerlichtsignalanlagen im Bereich Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02067-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlagen 2003 Beurhausstraße / Luisenstraße und 2176 Kortental (Hausnr. 40, Zufahrt Kindertagesstätte) im Bezirk Innenstadt-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 24.000,00 Euro.

Die Finanzierung der LSA 2003 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014608 - 2003 Beurhausstraße / Luisenstraße mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro

Die Finanzierung der LSA 2176 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014609 - 2176 Kortental (Hausnr. 40, Zufahrt Kindertagesstätte) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 12.000,00 Euro

Die Investition in die neuen Lichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 608,00 Euro.


zu TOP 5.5
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0183 Hannöversche Straße / Rüschebrinkstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02118-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 02118-15-E1):

„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist geprüft worden, ob die Lichtsignalanlage an diesem Standort durch einen Kreisverkehr
ersetzt werden könnte, und wie ist das Ergebnis?

2. Wie hoch wären nach Auffassung der Verwaltung die Investitionskosten für den Ersatz
der Lichtsignalanlage durch einen Kreisverkehr?

3. Wie hoch wären die Folgekosten für Pflege, Instandhaltung etc. für einen Kreisverkehr
im Vergleich zu der Lichtsignalanlage?

4. Könnte nach Auffassung der Verwaltung, ein passend dimensionierter Kreisverkehr, an
diesem Standort, den Verkehrsfluß verbessern?

Sollten wegen der Kurzfristigkeit eine Beantwortung der Fragen bis, bzw. zur Sitzung,
nicht möglich sein bitten wir darum den Beschluss bis zur nächsten Sitzung des ABVG
zurückzustellen.“




ABVG 20.10.2015:

Frau Uehlendahl beantwort die o. a. Fragen wie folgt mündlich:

Zu Frage 1:
Man habe bereits im Jahr 2008 geprüft, ob an diesem Standort ein Kreisverkehr möglich und sinnvoll sei. An diesem Knotenpunkt befindet sich eine Verkehrsbelastung, die deutlich über den Kapazitätsgrenzen eines normalen kleinen Kreisverkehres mit einer Fahrspur hinaus gehe.
Bei der hier vorliegenden Verkehrsbelastung wäre es dringend erforderlich, einen Kreisverkehr mit zwei Fahrspuren im Kreis auszustatten und diesen durch entsprechende Bypässe und Tangentialfahrbahnen zu ergänzen. Dies sei eine sehr unsichere Bauform, die in Deutschland in den meisten Orten zu Unfallhäufungsstellen geführt habe. Deshalb würde man diese Variante aus dem Aspekt der Sicherheit nicht empfehlen.

Zu Frage 2:
Der Umbau zu so einem großen aufwändigen zweispurigen Kreisverkehr liegt grob geschätzt im Vorfeld bei ungefähr 900.000 € bis zu 1.Mio. €. Dies sei ein eklatanter Unterschied zu der Lichtsignalanlage, die man mit 60.000 € in der Erneuerung vorgesehen habe. Diese Kostensituation sei ein weiterer Aspekt, weshalb man dort keinen Kreisverkehr empfehle.

Zu Frage 3:
Entsprechende Folgekosten würden bei so einem großen Kreisverkehr ebenfalls auftreten. Insbesondere deshalb, da man bei so einem Kreisverkehr auch die Kreismitte entsprechend gestalten müsse. Die Pflege- und Unterhaltungskosten von Grün oder auch ggf. von Kunst, wären zu leisten. Würde man diese Kosten mit einer Lichtsignalanlage gleichstellen, wäre man bei den Folgekosten ungefähr im gleichen Rahmen.

Zu Frage 4:
Aus verkehrstechnischer Sicht könnte so ein großer Kreisverkehr den Verkehrsfluss nicht verbessern. Man rechne eher damit, dass sich dieser Kreisverkehr, der nicht signalisiert wäre, zu einem Unfallhäufungspunkt entwickeln würde. Es gäbe dafür auch noch kein entsprechendes Regelwerk, wo diese zweispurigen Kreisverkehre so eingeführt werden, dass sie bedenkenlos gebaut werden können.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0183 Hannöversche Straße / Rüschebrinkstraße im Bezirk Brackel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 60.000,00 Euro.

Die Finanzierung der LSA 0183 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014623 – LSA 0183 Hannöversche Straße / Rüschebrinkstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 60.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, zunächst eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von insgesamt 2.480,00 Euro.






zu TOP 5.6
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0170 Rüschebrinkstraße/Springorumstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02033-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0170 Rüschebrinkstraße/Springorumstraße – Anschluss B 236 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 60.000,00 Euro.

Die Finanzierung der LSA 0170 erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014622 – LSA 0170 Rüschebrinkstraße/Springorumstraße – Anschluss B 236 – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016 60.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 2.480,00 Euro.





zu TOP 5.7
Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Dialogdisplays")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01319-15)

Hierzu liegt vor Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Sitzungen der Bezirksvertretungen (DS-Nr.: 01319-15-E2)

Bezirksvertretung
Abstimmungsergebnis
Vorschläge von Einsatzstandorten
Hörde,
18.08.2015
einstimmig
- Niederhofer Kohlenweg
- Glückaufsegenstraße
- Wilhelm-van-Vloten-Straße (beide Fahrtrichtungen)
- An der Goymark
Lütgendortmund, 18.08.2015
einstimmig
Die Dialogdisplays sollen zum Teil als mobile Stationen angeschaffen werden u. ggf. an versch. Örtlichkeiten Anreize zu schaffen.
Aplerbeck, 25.08.2015
einstimmig
- Sölder Straße im Schulbereich
- Aplerbecker Straße im Schulbereich

( Die BV hat den Wunsch, zwei zusätzliche Dialogdisplays anzuschaffen. Finanzielle Mittel sind dazu bereits eingestellt. Diese sollen wenn hier eingerichtet werden:
- Wittbräucker Straße im Bereich von Erlenbachstr. bis Stoppelmannsweg
- Tempo 20 Zone in Köln-Berliner-Str. (Ortskern))
Innenstadt-Ost, 22.09.2015
einstimmig
- Stadtrat-Cremer-Allee (Ost/West Richtung)
- Kronprinzenstr. (Bereich Spielplatz)
- Prinz-Friedrich-Karl-Str. (Bereich Schule)
- Lübkestr.
- Südl. Berliner Str. (vor der Kita)
- Nördl. Berliner Str. zwischen Körner Hellweg und Erfurter Str. (Zugang Uhland-GS)
- Geßlerstr.
- Karl-Marx-Str. und Eingang zur Feldstr.
- Im Defdahl
- Ruhrallee (Bereich Winfried-GS)
Mengede, 26.08.2015
einstimmig
Die Vorschläge von Einsatzstandorten werden zur Sitzung am 04.11.2015 bekanntgegeben.
Scharnhorst, 01.09.2015
einstimmig
Die Vorschläge von Einsatzstandorten werden zur Sitzung am 05.11.2015 bekanntgegeben.
Innenstadt-Nord, 02.09.2015
einstimmig
- Oesterholzstraße (Vor der Schule)
- Mallinckrodtstraße (Stadteinwärts – Höhe Stadtbahn Hafen)
- Brackeler Straße (Höhe Hoeschpark)

( Vorschläge noch nicht abschließend)
Eving, 09.09.2015
einstimmig
- Kemminghauser Straße
- B 54 (Höhe Rauher Kamp)
- Bayrische Straße (zw. Preußische Str. u. Derner Str.)
- Deutsche Straße (Höhe Württemberger Str. – im Bereich des Hallenbades)
- Brechtener Straße (Höhe Auf der Wenige)
- Bergstraße
- Grävingholzstraße (Bereich Schule bez. Kita)
Huckarde
---
Die Vorschläge von Einsatzstandorten werden zur Sitzung am 28.10.2015 bekanntgegeben.
Innenstadt-West, 09.09.2015
Kenntnis genommen
Die Vorschläge von Einsatzstandorten werden zur Sitzung am 28.10.2015 bekanntgegeben.
Hombruch, 15.09.2015
einstimmig
- Krückenweg (beidseitig)
- Olpketalstraße
- Löttringhauser Straße
- Menglinghauser Straße, Teilstück der Straße im Stadtteil DO-Persebeck
- Baroper Straße, aus Richtung Witten kommend
- Deutsch-Luxemburger Straße, vom Hallenbad kommend auf der östlichen Seite in nördlicher Richtung

( Die BV Hombruch merkt an, dass ihrer Erkenntnis nach farbige dynamische Rückmeldesysteme, wie z. B. von der Firma RTB, nachdrücklicher wirken könnten)


Brackel, 17.09.2015
Mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen (4-Nein Stimmen CDU-Fraktion und 1x Enthaltung Fraktion Die Linke)
- Flughafenstraße (in südliche Richtung, Nähe Tankstelle bzw. der Grundschulen)
- Asselburgstraße (in südliche Richtung)

( siehe hierzu Beschluss der BV Brackel / abgelehnter Antrag der CDU-Fraktion)


ABVG, 20.10.2015:

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, man aber der Auffassung sei, dass die Bezirksvertretungen die Mehrkosten (bei mehr als zwei Einsatzstandorten), selbst zu tragen hätten. Zudem sei man der Auffassung, dass die Priorisierung von Einsatzstandorten nicht die Aufgabe des Ausschusses sei, sondern dass die Bezirksvertretungen diese selbst festzulegen haben.

Frau Pulpanek-Seidel erklärt ebenfalls für ihre Fraktion die Zustimmung der Vorlage, allerdings weist sie daraufhin, dass sie sich gegen einer Anschaffung von mobilen Dialogdisplays aussprechen werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Folgekosten dafür nach ihrer Information zu hoch seien.

Herr Rm Dudde schließt sich seiner Vorrednerin vor dem Hintergrund der aktuellen Hauhaltslage an, wonach seine Fraktion die mobilen Dialogdisplays ebenfalls nicht empfehlen werde. Regt aber an, dies für die Zukunft im Hinterkopf zu behalten, da er dies aus gesamtstädtischer Sicht an einigen Stellen für sinnvoll erachte.

Abschließend einigt man sich darauf, sich gegen die Anschaffung von mobilen Dialogdisplays auszusprechen. Bei mehr als zwei genannten Einsatzstandorten, haben die Bezirksvertretungen die Prioritäten in eigener Verantwortung festzulegen.

Demnach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig unter Berücksichtigung der o. a. Punkte nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Anschaffung von 24 dynamischen Rückmeldesystemen für Verkehrsteilnehmer („Dialogdisplays“) mit einem Gesamt- investitionsvolumen in Höhe von 100.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014624 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 32.400,00 Euro.


zu TOP 5.8
Ampelanlagen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02259-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste, DS-Nr.: 02259-15-E1, lag bereits zur Sitzung am 08.09.2015 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 02259-15-E2):

„Mit dem o.g. Antrag hat sich zwischenzeitlich das Tiefbauamt befasst. Die dort gestellten
Fragen beantworte ich wie folgt:

zu Frage 1:
Die Verwaltung plant bisher an keiner Stelle den Einsatz von Countdown-Zählern oder
anderer Anzeigen/Zusatzsignale an Ampeln, um Autofahrer direkt oder indirekt zum
Abschalten des Motors aufzufordern.
In der Umgebung der Feuerwache Marten am Bärenbruch werden aber zurzeit Signale
installiert, die die Verkehrsteilnehmer auf Alarmfahrten der Feuerwehr (und damit auch auf
lange Rotzeiten) hinweisen.

zu Frage 2:
Die Realisierung von beispielsweise Countdown-Zählern ist mit erheblichem Mehrkostenaufwand
verbunden. Für eine kleinere Kreuzung muss mit einem zusätzlichen Aufwand von
ca. 20.000 € gerechnet werden – ein Aufwand, der angesichts die derzeitige Haushalts- und
Personalsituation nicht zu leisten ist.

zu Frage 3:
Die Verwaltung sieht zurzeit keinen sinnvollen Einsatzort für solche Maßnahmen.

zu Frage 4:
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollen Lichtzeichenanlagen in
der Regel auch nachts in Betrieb sein. Eine Nachtsabschaltung ist nur in Ausnahmefällen
möglich. Vor einer Abschaltung muss geprüft werden, ob auch ohne Signalregelung ein
sicherer Verkehrsablauf zu erwarten ist.
Nicht an allen signalgeregelten Stellen liegen günstige Voraussetzungen für eine Nachtabschaltung
vor. Zu den Hinderungsgründen zählen: Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen,
große Kreuzungen mit mehrspurigen Zufahrten, unzureichende Sichtverhältnisse,
Straßen, auf denen mit höheren Geschwindigkeiten zu rechnen ist und die meisten Straßen mit
Straßenbahnverkehr.

Eindeutig ist, dass bei der Abwägung über die Nachtabschaltung von Signalanlagen
ökologische Aspekte nachrangig zu bewerten sind. Im Vordergrund steht die Verkehrssicherheit,
also der Schutz von wichtigen Rechtsgütern wie Leben und Gesundheit. Daher
mussten in der Vergangenheit einzelne Signalanlagen wieder in Dauerbetrieb genommen
werden, da sich während der Abschaltzeit schwere Unfälle ereigneten. Daran zeigt sich, dass
eine Vorfahrtsbeschilderung bei stark reduziertem Verkehrsaufkommen nicht im jedem Falle
zur Regelung ausreicht. Auffällig ist hierbei, dass Unfälle bei abgeschalteten Signalanlagen
meist schwere Folgen haben, mit Schwerverletzten oder gar mit Todesfolge.

Aus diesen Gründen wird die Nachtabschaltung von Signalanlagen in Abstimmung mit der
Polizei weiterhin restriktiv betrieben. Zur Zeit sind rd. 40% der Signalanlagen in Dortmund
nachts abgeschaltet bzw. zur Abschaltung vorgesehen

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Sonnenschein vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/
50 - 2 40 93 zur Verfügung.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
- nicht besetzt -

8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 15:50 Uhr.




Logermann Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


Anlage zu TOP 4.3

(See attached file: Zu TOP 4.3_Infoblatt Sporthallen ABVG Stand 28.10.15 mit Stichtag.pdf)