Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 19.01.2021
Saal 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Sascha Mader (CDU)


Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen))
Rm Norbert Bonde (SPD)
Rm Dominik De Marco (SPD)
Rm Stefan Dondrup (DIE PARTEI)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) sB Kevin Götz (DIE LINKE+)
Rm Dirk Hartleif (CDU)
sB Matthias Hechler (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Silvya Ixkes-Henkemeier (SPD)
Rm Andrea Keßler (SPD)
Rm Katrin Lögering (B 90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen) i. V. für sB Sabine Pezely (B 90/Die Grünen)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
sB Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Manfred Sauer (CDU)
sB Roman Senga (FDP/Bürgerliste)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Thomas (AfD)
Rm Thomas Zweier (DIE LINKE+)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Gerda Haus (Seniorenbeirat) i. V. für sE Jutta Fuchs (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Jörg Rüppel (StadtSportBund)


4. Beschäftigtenvertreter:

---


5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Bernd Kruse – 52/GF
André Knoche - 52/1 GBL
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL

6. Gäste:

Patrick Arens – Arens Events & Consulting


Mathias Grasediek - StadtSportBund




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 19.01.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Saal 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.0 Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 01.12.2020


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstandsbericht Situation der Schausteller in Dortmund
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 19549-21)


3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

3.1 Verstärkung der Jury des jährlichen städtischen Kunstankaufs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19462-20)




3.2 Literaturförderung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19453-20)

3.3 Abschluss eines Vertrages zwischen der IUBH Internationale Hochschule GmbH (IUBH) und der Stadt- und Landesbibliothek (StLB) zur pauschalen Abrechnung von Bibliotheksausweisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19418-20)

3.4 Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18992-20)

3.5 „Kultur der Vielen“ in Not
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 18648-20-E2)

3.6 Sachstand der Chorförderung
Mündlicher Bericht

3.7 Finanzierung der Chorakademie
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19490-20)

3.8 Förderkorb-Stipendium
Mündlicher Bericht

3.9 Ankauf von Dortmunder Kunst
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19535-21)


4. Angelegenheiten des Theaters

Nicht besetzt.


5. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

5.1 Bericht über das Förderprogramm moderner Sportstätten 2022
Mündlicher Bericht von Herrn Grasediek (StadtSportBund)

5.2 Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19467-20)


6. Sonstige Angelegenheiten

6.1 Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen;
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Rm Sascha Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Mader fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Weiterhin weist er darauf hin, dass die Sitzung im Hinblick auf Corona so schnell wie möglich durchzuführen sei.



1. Regularien

zu TOP 1.0
Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

Herr Mader verpflichtet den sachkundigen Bürger Matthias Hechler zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und wünscht ihm hierzu viel Glück und Erfolg.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brunsing benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, den folgenden unter 3.5 geführten TOP von der Tagesordnung zu nehmen und für die Sitzung des AKSF am 02.03.2021 vorzusehen:

„Kultur der Vielen“ in Not
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 18648-20-E2)

Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 01.12.2020

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 01.12.2020 wird bei einer Enthaltung einstimmig genehmigt.






2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht Situation der Schausteller in Dortmund
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 19549-21)

Herr Peter Arens (Schausteller Arens Events & Consulting) dankt dem Vorsitzenden zunächst für die Möglichkeit, über die Situation der Schausteller im Rahmen der Coronapandemie in Dortmund berichten zu dürfen. Das Ausrichten und Beschicken von Kirmesplätzen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen ist seit längerer Zeit aufgrund von immer wieder anders gestalteten Verordnungen nicht möglich und es fehlen dadurch geregelte Einnahmen. Die Zeiten, in denen dies sowie schon wegen normaler Pausenzeiten der Fall war, hätten sich inzwischen auf ein Jahr verlängert. Dies ziehe sich komplett durch den sechstgrößten Wirtschaftszweig. Die angebotenen Unterstützungsprogramme würden aus seiner Sicht helfen, aber es dauere, bis diese bei den Berechtigten ankämen. Trotzdem müsse man der Bundesregierung ein Kompliment für diese Lösung aussprechen. Was Probleme mache, sei auch die unterschiedliche Auslegung von Sicherheitsvorschriften der Feuerwehren in den umliegenden Städten. Der jetzige Lockdown sei in einer Phase aktiviert worden, wo das Geschäft der Schausteller gut laufe und wo Rücklagen für schlechtere Zeiten gebildet würden. Insgesamt müsse man sehen, dass die Szene zweigeteilt sei. Es gäbe einige Bereiche wie z. B. „To Go-Aktionen“, die jedoch auch in einem geringeren Ausmaß laufen würden. Die Fahrgeschäfte insgesamt seien nicht zum Einsatz gekommen. Fast die ganze Branche stehe still, sei aber vom Grundsatz her was die Einsatzbereiche angehe flexibel. Freizeitparks würden keine rechtliche Sicherheit bieten. Das im Sommer in Dortmund durchgeführte „funDOmio“ sei ein gutes Konzept mit einer vorbildlichen Besuchersteuerung gewesen. In der Vergangenheit hätten auch Beteiligungen an unterschiedlichsten Märkten wie z. B. dem Apfelmarkt in Aplerbeck stattgefunden. Diese Veranstaltungen hätten jedoch bis jetzt auch nicht mehr stattgefunden. Die Planungen hinsichtlich einer Osterkirmes im April seien angestoßen worden, seien aber möglicherweise noch unrealistisch. In der nächsten Woche finde zum Eventthema auf Landesebene ein Gespräch mit der Politik statt. Alle Beteiligten seien gefordert, die Probleme der Eventwirtschaft und der Schausteller im Blick zu behalten, damit der Anschluss nicht verloren gehe.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) dankt Herrn Arens für seine Ausführungen und teilt mit, dass es wichtig sei, sich auch mit diesem Thema auseinander zu setzen und dies nicht nur der Bereich der Wirtschaftsförderung, sondern auch der Freizeitbereich - auch wenn allen im Moment die Hände gebunden seien.

Herr Stieglitz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass sich die Eventkultur verändere. Ein Beispiel hierfür seien Streetfood-Markt und das Festival der Bierkultur. Im letzten Jahr hätten an verschiedenen Stellen im Dortmunder Stadtgebiet vereinzelt Mandelbuden gestanden. Er würde gerne etwas zu den Erfahrungen hierüber wissen. Es stelle sich für ihn auch die Frage, ob funDOmio noch einmal wiederholt werde.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass zum Thema die Gemeinsamkeit gefragt sei, zumal uns Corona noch langfristig begleiten würde.

Frau Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) erklärt, dass es richtig sei, dass auch der Bereich Freizeit von den Entwicklungen betroffen wäre, man aber sehen müsse, dass die Events für die Bürger wichtig seien. Weiterhin sei eine Exit-Strategie erforderlich.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Politik an der Seite der Schausteller stehe und dass solche Berichte wie heute auch im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit richtig seien.

Frau Mais (CDU-Fraktion) hält es für gut, dass es inzwischen so viele gute Ideen gebe und dass auch andere von den Schaustellern unterstützt würden, zumal es ja wenig Handlungsspielraum gebe. Sie weist auf die im letzten Jahr mehr als deutlich reduzierte Weihnachtsbeleuchtung hin, die auch im Vergleich mit anderen Städten deutlich geringer ausgefallen sei. Man müsse sehen, dass dies auch eine Außenrepräsentation sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass es gut sei, Vorbereitungen für die Zukunftsentwicklung zu treffen, zumal die Finanzierungsmöglichkeiten zur Zeit sehr günstig seien. Die Verwaltung stehe als Gesprächspartner gerne zur Verfügung.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass seine Fraktion mit der Schaustellerbranche mitfühle. Er erinnert an den Hinweis von Herrn Arens auf die unterschiedlichen Auslegungen der Sicherheitsvorschriften der Feuerwehren. Dies sei auch den Erfahrungen im Zuge des Love Parade- Unglücks geschuldet, bei dem viele Menschen zu Tode gekommen seien. Er sei Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und werde das Thema dorthin mitnehmen, um zu klären, welche Spielräume die Feuerwehr hier in Dortmund habe, um den Schaustellern in Dortmund die Arbeit unter Berücksichtigung der Sicherheit zu erleichtern. Weiterhin müsse man auch im Vergleich mit den umliegenden Städten schauen, ob die in Dortmund reduzierte Anzahl an Weihnachtsbuden z. B. im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren stehe.

Herr Bonde (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Schausteller teilweise finanziell unterstützt werden. Er frage sich, wie die Situation für die Angestellten aussehe.

Herr Arens teilt mit, dass die Mitarbeiter in Kurzarbeit seien. Zurzeit besteht sowieso eine Saisonpause. Weiterhin führt er aus, dass in der Weihnachtszeit die Buden an den Supermärkten und auch an anderen Plätzen gut funktioniert hätten. Hinsichtlich des Events „funDOmio“ könne er sagen, dass eine solche Veranstaltung auch weiterhin im Hinterkopf bliebe. Aber falls Kirmesveranstaltungen in umliegenden Städten stattfinden würden, könne das Angebot an Karussels nicht zur Verfügung gestellt werden. Man könne sehen, dass sich im Vergleich zu früher die Feste zu Partys entwickelt hätten und das Thema Familie ein wenig zurückgedrängt worden sei. Es müsse wieder in den Vordergrund gestellt werden, dass Angebote für die gesamte Familie gefragt seien.

Herr Mader dankt Herrn Arens für die umfassende Information über die Situation der Schausteller in der Coronazeit.


3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 3.1
Verstärkung der Jury des jährlichen städtischen Kunstankaufs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19462-20)
hierzu Information der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19462-20-E2)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19462-20-E1)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19462-20-E3)

Auszug aus der Niederschrift des AKSF vom 02.03.2021:

zu TOP 3.1
Herr Zweier weist darauf hin, dass ihm der soziale Gedanke beim Ankauf der Kunst fehle.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Information der Verwaltung vom 11.01.2021 vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 11.01.2021 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport, Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1) Der Ankauf von Kunstwerken soll maximal alle zwei Jahre vom selben Künstler angekauft werden.

2) Der Ankaufspreis von Kunstwerken sollte sich nicht vom eigentlichen Verkaufspreis des Kunstwerks unterscheiden.

3) Der Auf Seite 2, 3. Absatz, letzter Satz „. . .sowie unter der Prämisse, inwieweit sich für KünstlerInnen mit wichtigen gesellschaftspolitischen Themen auseinandergesetzt haben“ wird ersatzlos gestrichen.



Begründung

Das grundsätzliche Ziel der Stadt Dortmund ist die Förderung von Dortmunder BerufskünsterInnen. Um möglichst viele unterschiedliche KünstlerInnen zu unterstützen, sollte ein Ankauf von Kunstwerken nur maximal alle zwei Jahre erfolgen, um so ein breiteres Portfolio an künstlerischen Arbeiten zu gewinnen – auch insbesondere deswegen, dass über 90% der KünstlerInnen seit Jahren teilnehmen und Kunstwerke von diesen schon mehrfach angekauft wurden. Damit sich KünstlerInnen an dieser Ausschreibung beteiligen und ein breit gefächertes Angebot an unterschiedlichen Kunstwerken vorliegt, sollte der Ankaufspreis der Kunstwerke dem entsprechen, den die Künstler auch auf dem freien Markt dafür erzielen würden.

Da, wie oben erwähnt, möglichst viele unterschiedliche KünstlerInnen unterstützt werden sollen, kann es keine Vorgabe seitens der Stadt sein, dass nur oder insbesondere KünstlerInnen in Betracht gezogen werden, die sich mit wichtigen gesellschaftspolitischen Themen auseinandergesetzt haben.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2021 vor:


Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Die Mitglieder Ankaufsjury werden für die Dauer von zwei Jahren benannt.

2. Die Vertreter*innen der städtischen Einrichtungen (Kulturbüro und Museum am Ostwall) werden nur als nicht-stimmberechtigte Mitglieder für die Ankaufsjury benannt, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Vertreter*innen der Politik und den Fachleuten bei den stimmberechtigten Mitgliedern herzustellen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält die Vorlage für gut, weil sie den Stellenwert des Kunstankaufes noch deutlich verstärken werde. Im Hinblick auf den Antrag der CDU-Fraktion teilt sie mit, dass Pkt. 1 und Pkt. 2 mitgetragen werden können. Weiterhin spricht sie sich dafür aus, den unter Pkt. 3 genannten Satz nicht aus der Vorlage herauszustreichen. Ggf. könne man eine andere Formulierung wählen. Ansonsten würde ihre Fraktion den Antrag ggf. ablehnen. Mit Blick auf den Antrag der SPD-Fraktion weist sie darauf hin, dass die Vertreter der Jury aus städtischen Einrichtungen besser mit einem Stimmrecht versehen sein sollten. Weiterhin halte ihre Fraktion es für nicht so sinnvoll, den Wechsel der Jury alle zwei Jahre zu vollziehen. Des Weiteren sei das Volumen des Kunstankaufes in den vergangenen Jahren erhöht worden. Die Situation der Künstler*innen habe sich inzwischen nicht verbessert und sie frage sich, ob das in diesem Jahr auch geschehe. Sie stelle den Antrag, das Volumen auch für dieses Jahr um 10.000,-- € zu erhöhen, um den Künster*innen ein besseres Fundament geben zu können.

Frau Mais (CDU-Fraktion) bedankt sich für die gute Vorlage der Verwaltung. Ihrer Fraktion sei es wichtig, dass die Kunstwerke nur ein über das andere Jahr von dem selben Künstler angekauft werden sollen. Weiterhin sollen die Künstler ihre Kunstwerke nur zu dem Preis zur Verfügung stellen, den sie auch sonst erhalten würden, auch vor dem Hintergrund, dass Qualität ihren Preis habe. Den Antrag von Frau Brunsing halte sie für sehr gut und ihre Fraktion würde diesen unterstützen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage und die beiden Anträge ablehnen werde.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) hält den Antrag von Frau Brunsing ebenfalls für sehr gut. Hinsichtlich des Antrages seiner Fraktion weist er darauf hin, dass durch Pkt. 1 die Durchmischung der Jury gesichert sein würde. Man würde diesen Punkt jedoch ggf. zurückziehen.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne. Die alte Jury habe schließlich funktioniert. Der Antrag der CDU-Fraktion sei wichtig, die Künstler*innen sollten das machen, was sie sich vorgenommen haben. Zum Antrag der SPD-Fraktion sei zu sagen, dass der Wechsel der Ankaufsjury nach jeweils zwei Jahren aus seiner Sicht schlecht sei.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Formulierung zu Pkt. 3 der CDU zu ändern. Er solle wie folgt heißen: „Das Ziel der Ankaufsjury soll weiterhin die Förderung Dortmunder Berufskünstler unter allen denkbaren Gesichtspunkten sein.“ Das schließe auch gesellschaftspolitische Themen mit ein.

Frau Spengler (41/KB) teilt mit, dass im Tinyhaus QR-Codes vorhanden seien, an denen man Künstlerinformationen ablesen könne, da sonst die Sichtweite zu lang sei.

Frau Brunsing fragt mit Blick auf die Änderung des Pkt. 3 des CDU-Antrages und die Aussage, dass das auch gesellschaftspolitische Themen mit einschließe, ob dieser Hinweis in Pkt. 3 mit einfließen solle.

Frau Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) erläutert, dass sie die Vorlage für sehr gut halte.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, die Punkte der beiden Anträge einzeln abstimmen zu lassen. Er halte es auch für wichtig, den Künstler*innen neue Wege aufzuzeigen und dieses auch für die Bürger durch neue Formate sichtbar zu machen. Traurig sei es, dass dann nur noch 4 : 6 Fachleute in der Jury seien. Deshalb habe die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, 4 mit Stimmberechtigung und 2 beratende Mitglieder zu besetzen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt über die Punkte der Anträge der CDU- und der SPD-Fraktion einzeln ab.



Antrag der CDU-Fraktion

Der Ausschuss für Kultur stimmt dem Pkt. 1 des CDU-Antrages mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Die Partei zu.

1. Der Ankauf von Kunstwerken soll maximal alle zwei Jahre vom selben Künstler angekauft werden.

Der Ausschuss für Kultur stimmt dem Pkt. 2 des CDU-Antrages mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE+ zu.

2. Der Ankaufspreis von Kunstwerken sollte sich nicht vom eigentlichen Verkaufspreis des Kunstwerks unterscheiden.

Der Ausschuss für Kultur stimmt dem Pkt. 3 des CDU-Antrages einschließlich der Ergänzung von Herrn Pohlmann mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

3. Der Auf Seite 2, 3. Absatz, letzter Satz „. . .sowie unter der Prämisse, inwieweit sich für KünstlerInnen mit wichtigen gesellschaftspolitischen Themen auseinandergesetzt haben“ wird ersatzlos gestrichen.

Der auf Seite 2, 3. Absatz, letzter Satz „. . .sowie unter der Prämisse, inwieweit sich für KünstlerInnen mit wichtigen gesellschaftspolitischen Themen auseinandergesetzt haben“ soll
wie folgt lauten: Das Ziel der Ankaufsjury soll weiterhin die Förderung Dortmunder Berufskünstler unter allen denkbaren Gesichtspunkten sein.“


Antrag der SPD-Fraktion

Pkt. 1 des Antrages der SPD-Fraktion entfällt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Pkt. 2 des Antrages der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
1. Die Mitglieder Ankaufsjury werden für die Dauer von zwei Jahren benannt.

2. Die Vertreter*innen der städtischen Einrichtungen (Kulturbüro und Museum am Ostwall) werden nur als nicht-stimmberechtigte Mitglieder für die Ankaufsjury benannt, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Vertreter*innen der Politik und den Fachleuten bei den stimmberechtigten Mitgliedern herzustellen.

Dem mündlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion, dass das Kulturbüro wie ausgeführt geeignete Fachleute für die Verstärkung der Jury des städtischen Kunstankaufs ermittelt.

zu TOP 3.2


Literaturförderung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19453-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19453-20-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2021 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Der Literaturbeirat wird um Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit erweitert.

2. Der Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit benennt hierfür das Mitglied Silvya Ixkes-Henkemeier.

Begründung:
Bislang ist die Dortmunder Politik nicht im Literaturbeirat vertreten. Dies soll durch die zusätzliche Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit nachgeholt werden. Hierdurch soll größere Transparenz hergestellt werden und eine bessere Anbindung an den Ausschuss erfolgen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag zurückzieht. Sie würde aber vorschlagen, dass der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit Mitglied im Literaturbeirat und Frau Silvya Ixkes-Henkemeier von der SPD-Fraktion seine Stellvertreterin wird.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße und den Vorschlag von Herrn De Marco unterstütze, dass Herr Mader Mitglied im Literaturbeirat wird.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt sich, woher die auf Seite 3 unten genannten Mitglieder des Literaturbeirates kommen.

Frau Spengler (41/KB) führt aus, dass es für die Themenbereiche Junge Literaturszene und Lehre/Literaturvermittlung keine Dachverbände gebe. Die Verwaltung würde hierzu Vorschläge erarbeiten.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage mit dem Hinweis von Herrn De Marco zur Besetzung folgen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Kriterien der kommunalen Literaturförderung.

zu TOP 3.3
Abschluss eines Vertrages zwischen der IUBH Internationale Hochschule GmbH (IUBH) und der Stadt- und Landesbibliothek (StLB) zur pauschalen Abrechnung von Bibliotheksausweisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19418-20)

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie möchte allerdings wissen, ob es noch sonstige Institutionen gebe, bei denen es ähnliche Vertragsverhältnisse gebe.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass er die Vorlage und die pauschale Abrechnung sehr gut fände. Er frage sich, ob diese Maßnahme befristet sei und ob sie eine spätere Überprüfung erfahren würde.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass die Internetseite der Stadt- und Landesbibliothek einen Preis von 11,-- € für Studierende anzeige, jetzt aber ein Preis von 5,-- € genannt werde. Er frage sich, wie dieser relativ hohe Rabatt zustande käme.

Herr Borbach-Jaene (41/GL StLB) teilt mit, dass die Bibliothek mit allen Hochschulen in Dortmund – auch mit privaten - zusammenarbeite. Bei der IUBH habe sich eine besondere Schwierigkeit ergeben, weil man es dort zu einem Teil mit Teilzeitstudierenden im Abendstudium zu tun habe. Für diese Studierenden sei es häufig sehr schwierig, zur Stadt- und Landesbibliothek zu kommen, um sich Ausweise ausstellen zu lassen, so dass man bisher mit Anträgen und Geld einen sehr komplizierten Weg habe, die Ausweise zukommen zu lassen. Dieses Verfahren solle deutlich vereinfacht werden. Im Hinblick auf die Preise sei zu sagen, dass nicht alle Studierenden der IUBH bisher den Ausweis für die Stadt- und Landesbibliothek hätten und man sich an den Werten orientiert habe, von den man ausgehen könne, dass sie bisher den Umsätzen entsprochen hätten. Eine Evaluierung der Verträge erfolge jährlich anhand von Statistikzahlen. Die vertragliche Laufzeit betrage für die Verträge jeweils ein Jahr, sie können von beiden Seiten mit einer entsprechenden Frist gekündigt werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig den Abschluss eines Vertrages zwischen der StLB und der IUBH zur pauschalen Abrechnung von Bibliotheksausweisen für Studierende der IUBH.

zu TOP 3.4
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18992-20)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass er in der Vorlage Ungenauigkeiten festgestellt habe, die eine sorgfältige Erarbeitung vermissen lassen.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Quartalsberichte dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zukünftig zeitnäher vorgelegt werden sollten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass die Quartalsberichte der Eigenbetriebe gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW dem Ausschuss vorgelegt werden. Es sei sehr bedauerlich, dass der dritte Quartalsbericht der Kulturbetriebe erst sehr spät vorgelegt werden konnte. Steuerungsrelevante Informationen müsse die Verwaltung eigeninitiativ der Politik oder der Verwaltungsleitung der Stadt vortragen, wenn Budgetpositionen stark aus dem Ruder liefen oder sonstige herausragende Ereignisse anstehen würden. Dies sei durch die Eigenbetriebsverordnung des Landes und ihre Ausführungsbestimmungen sowie durch die Geschäftsordnung und die Dienstanweisung für die Geschäftsleitung abgesichert. Es könne daher kein Risiko entstehen, über das die Politik nicht informiert würde. Er nehme den Hinweis von Herrn Mader jedoch mit und es werde überlegt, wie etwas zeitnäher berichtet werden könne. In der nächsten Sitzung werde im nichtöffentlichen Teil darüber berichtet, zu welchem Ergebnis man gekommen sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
„Kultur der Vielen“ in Not
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 18648-20-E2)

Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 1.3 von der Tagesordnung genommen und wird am 02.03.2021 im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit behandelt.

zu TOP 3.6
Sachstand der Chorförderung
Mündlicher Bericht

Frau Spengler (41/KB) berichtet im Zusammenhang mit der Chorförderung darüber, dass die Chorförderung zwar leider mit den vorgesehenen 20.000,-- € nicht ausgeschöpft worden sei. Aber es seien 24 Anträge zugesandt worden, von denen 22 förderfähig seien. Die beiden, die dies nicht waren, seien keine Dortmunder Antragsteller. Es handele sich um Chöre aus den verschiedensten Sparten. Alle Chöre seien in der Stadt bekannt und die Arbeit der Chöre werde nicht nur vom Kulturbüro sondern auch von Herrn Moosgraber sehr geschätzt und gilt als förderfähig. Die Chorförderung habe durchschnittlich 500,-- € betragen. Aus ihrer Sicht sei es möglich, ggf. noch eine zweite Runde einzuläuten. Dies müsse allerdings der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Verwaltung mit auf den Weg geben.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag, eine zweite Runde einzuläuten.

Dem Antrag von Frau Ixkes-Henkemeier stimmt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig zu.

zu TOP 3.7
Finanzierung der Chorakademie
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19490-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 18.12.2020 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Leitung der Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e.V. und dem Vereinsvorstand ein Konzept zur langfristigen Absicherung der Chorakademie zu erarbeiten und dem Rat bis zum Abschluss des 1.Quartals 2021 zur Kenntnis zu geben.

2. Das vorzulegende Konzept muss die erforderlichen finanziellen Ausstattungen aus kommunalen Fördermitteln für das Institut ausweisen, die helfen sollen, die Chorakademie in ihrem Profil und in ihrer Qualität langfristig abzusichern. Über die Höhe der gewährten Fördermittel beschließt der Rat der Stadt Dortmund.

Begründung:
Während der letzten Monate hat es eine Reihe von Konflikten in der Chorakademie gegeben, die sich an der Organisation, der Finanzausstattung und an den Raumfragen des Instituts entzündeten. Ursächlich dafür scheint die rasante positive Entwicklung und die qualitative Ausdifferenzierung der einzelnen künstlerisch-musikalischen Sparten in der Chorakademie zu sein, die zudem zu einer Verschärfung interner Meinungsverschiedenheiten beigetragen hat. Da die Chorakademie längst überregional zu einer Botschafterin der Stadt aufgestiegen ist und eine hohe Reputation weit über Dortmund hinaus besitzt, wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der Einrichtung ein tragfähiges Zukunftskonzept zu entwickeln und dem Rat zur Information und zur Entscheidung vorzulegen.

Im Jahr 2002 wurde die Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e.V. mit dem Ziel gegründet: „Mit Spaß und Freude den Chor- und Sologesang auf hohem Niveau und im Grenzbereich zur Professionalität zu fördern …“. Mit Fug und Recht kann gesagt werden, dass dieses Ziel in den letzten 18 Jahren erreicht wurde. Der Chorgesang hat sich in Dortmund hervorragend sowohl in der Breite wie auch in der Spitze entwickelt, was zum einen die reichhaltige Chorlandschaft in Dortmund beweist und was nicht zuletzt auch Eingang in der Errichtung des Vokalzentrum Ruhr fand. Die frühe Heranführung an die Musik fördert sowohl in der Spitze als auch in der Breite das Interesse an der Kultur und generiert, neben einzelnen Karrieren, auch ein künftiges kulturaffines Publikum.
Die fünf Säulen der Chorakademie haben sich zudem in einer Weise entwickelt, die sich bei der Gründung niemand vorstellen konnte. Die Jungen des Knabenchorbereichs beispielsweise sind weltweit nicht nur als Chor, sondern auch mit solistischen Beiträgen, wie z.B. Zauberflötengastspielen, unterwegs und bewegen sich auf einer Stufe z.B. mit dem Tölzer Knabenchor oder dem Thomanerchor. Der Jugendkonzertchor hat in der Vergangenheit etliche angesehene Preise nach Dortmund geholt und wird auch außerhalb Dortmunds hoch gelobt. Der Mädchenchorbereich steht dem in nichts hinterher, konnte sogar parallel noch den WDR-Kinderchor aufbauen, und der Kinderchorbereich führt mehrere 100 Kinder mit Freude am Singen spielerisch an die Musik heran. Das alles gelang mit einer finanziellen Ausstattung, die die Chorakademie oftmals in Nöte gebracht hat, und die notwendige räumliche Versorgung für Chorproben und weitere notwendige Aktivitäten ist immer noch unbefriedigend.
Die Stadt Dortmund, die durch diese größte Singschule Europas immer wieder Aufmerksamkeit erlangt, ist in den letzten Jahren mit nur geringen Fördermitteln gut weggekommen. Daher ist es an der Zeit, hier konzeptionell nachzuarbeiten, wie das immer wieder am Existenzminimum arbeitende Institut „Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e.V.“ dauerhaft auch finanziell so abgesichert werden kann, dass sie weiter als Spitzen- und Breitenkultureinrichtung sowie als Botschafterin in die Welt fungieren kann.
Herr Thomas (AfD-Fraktion) hält die Chorakademie für eine wichtige Einrichtung, aber aus seiner Sicht seien ein gutes Niveau und auch eine Kontrolle erforderlich. Für ihn stelle sich weiterhin die Frage, wieviele Mitarbeiter dort tätig seien.

Frau Ixkes-Henkemeyer (SPD-Fraktion) führt aus, dass sie die aktuelle Situation im Bereich der Chorakademie für schlecht halte. Dort sei es wohl zu Streitigkeiten gekommen. Möglicherweise sei hierfür auch eine evtl. nicht ausreichende finanzielle Situation und der Aufbau neuer Strukturen verantwortlich. Der Antrag ihrer Fraktion sei gestellt worden, um die finanzielle Situation dort zu verbessern und auch bei dem Aufbau der genannten neuen Strukturen behilflich zu sein.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) führt aus, dass die Chorakademie seit dem 01.01.2021 einen neuen Geschäftsführer habe. Er würde sich gerne mit diesem zusammen gemeinsam über die Situation austauschen und beispielsweise eruieren, was mit Blick auf die finanzielle Situation notwendig sei und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in einer der nächsten Sitzungen eine mit Herrn Stüdemann abgestimmte Antwort zu diesem Thema geben.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass nicht nur die finanzielle Ausstattung sondern auch die insgesamt schlechte Situation in der Chorakademie problematisch sei.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, dass alle Beteiligten gemeinsam die Situation beleuchten sollten. Die politischen Vertreter könnten nicht allein für eine Verbesserung sorgen. Er sehe den Antrag als eingebracht an. Nun solle zunächst ein Runder Tisch zusammen kommen, über dessen Ergebnis der Ausschuss danach informiert werde.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert, dass die Verwaltung bereits in der Vergangenheit Gespräche zu diesem Thema geführt habe, aber ein adäquates Ergebnis bisher nicht erzielt werden konnte. Er halte den Vorschlag von Herrn Mader für sehr gut. Dem Ausschuss würde – wie bereits von Herrn Dr. Mühlhofer ausgeführt – danach über das Ergebnis berichtet. Im Hinblick auf die Frage von Herrn Thomas teilt Herr Stüdemann mit, dass die Chorakademie in der Vergangenheit – auch mit Blick auf die Qualität und die internationale Reichweite des Institutes und im Vergleich mit anderen Chören - ein von der Stadt nicht übermäßig finanziertes Musikinstitut wäre, in dem 7 Beschäftigte tätig seien. Die vier Sparten seien sehr erfolgreich tätig gewesen. Es handele sich nun um ein sehr ausdifferenziertes Institut mit viel Erfahrung. Das Land NRW habe bisher genau wie die Verwaltung immer zum Ausdruck gebracht, dass es politische Beschlüsse gebe zur Unterstützung einer Chorakademie und nicht für weitere Institutionen. Deshalb müsse das weitere Vorgehen genauestens überlegt werden.

Frau Ixkes-Henkemeier teilt mit, dass sie mit dem Vorschlag von Herrn Mader einverstanden sei.

Frau Mais (CDU-Fraktion) kann sich dem Vorschlag von Herrn Mader ebenfalls anschließen.

Herr Mader weist darauf hin, dass von allen Beteiligten Professionalität gefragt sei und es im Sinne der Sache weitergehen müsse.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Antrag der SPD-Fraktion als eingebracht an. Es solle ein Runder Tisch mit allen Beteiligten zusammen kommen, über dessen Ergebnis der Ausschuss informiert werde.

zu TOP 3.8
Förderkorb-Stipendium
Mündlicher Bericht

Frau Spengler (41/KB) berichtet, dass das Förderkorb-Stipendium ein voller Erfolg gewesen sei. Es habe fast 50 Bewerbungen gegeben und es sei eine Prämierung erfolgt, so dass der Förderkorb fast ausgeschöpft werden konnte. Von den 48 Bewerbungen wurden die besten 8 ausgewählt und mit jeweils 10.000,-- € prämiert. Weiterhin habe es eine sehr gute Presseberichterstattung gegeben. Auf der Webseite könne man sich über www.foerderkorb-dortmund.de über die Ergebnisse und Projekte informieren. Des Weiteren teilt sie mit, dass am 13.02.2021 eine digitale Kulturkonferenz des Kulturbüros mit vielen Punkten stattfindet. Sie bittet Interessierte, sich entsprechend anzumelden.


zu TOP 3.9
Ankauf von Dortmunder Kunst
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19535-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.01.2021 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

· Ist es im Zuge der Arbeit der Dortmunder Kulturbetriebe angedacht, dass die Stadt Kunst von Dortmunder Künstler/innen ankauft, bzw. haben sie das im laufenden Jahr bereits getan?

· Wenn ja, in welcher Höhe ist / soll der Ankauf von Kunst Dortmunder Künstler/innen allgemein geschehen?

· Wenn ja, von welchen Dortmunder Künstler/innen ist Kunst angekauft worden bzw. soll dies erfolgen?

Frau Spengler (41/KB) beantwortet die Fragen mündlich wie folgt:
· Das erfolgt bereits seit den 50er Jahren durch das Kulturbüro. Im vergangenen Jahr sei die Fördersumme von 25.000,-- € auf 31.000,-- € erhöht worden. Unter 3.1 sei heute beschlossen worden, dies auch coronabedingt im Jahr 2021 so sein soll.
· Normalerweise 25.000,-- €, coronabedingt 31.000,-- €.
· Zu dieser Frage gab es am 17.09.2020 eine entsprechende Pressemitteilung. In der sind alle 38 Dortmunder Kulturschaffenden, von denen im Jahr 2020 angekauft worden sei, aufgeführt.

Die Bitte um Stellungnahme wurde mündlich beantwortet.


4. Angelegenheiten des Theaters

Nicht besetzt.


5. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 5.1
Bericht über das Förderprogramm moderner Sportstätten 2022

Herr Grasediek (StadtSportBund) berichtet über das Förderprogramm moderner Sportstätten 2022 anhand einer Powerpoint-Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird und beantwortet die an ihn gestellten Fragen.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) dankt Herrn Grasediek für seine Ausführungen.


zu TOP 5.2
Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19467-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19467-20-E1)

Auszug aus der Niederschrift des AKSF vom 02.03.2021:

zu TOP 5.2

Frau Zoerner betont, dass der Beschluss der Verwaltungsvorlage nicht das Aus für das Freibad bedeute.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2021 vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich grundsätzlich für den Erhalt des Freibads Stockheide aus.
Das Freibad wird entsprechend in dem noch ausstehenden Bäderkonzept berücksichtigt.

Begründung
Das Freibad Stockheide hat für die Bewohner*innen der Nordstadt, insbesondere für Kinder und Jugendliche, nicht nur eine sportliche, sondern vor allem auch eine soziale Bedeutung. Der grundsätzliche Erhalt des Bades steht aus diesem Grund und auch vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes außer Frage. Entsprechend des im Februar 2020 verabschiedeten Gesamtkonzepts für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide (DS-Nr. 15517-19) ist der Erhalt eine Prämisse für das immer noch ausstehende Bäderkonzept.
Die Geschichte um die Sanierung des Freibades Stockheide beschäftigt den Rat der Stadt Dortmund ebenso wie das Bäderkonzept seit vielen Jahren. Während dieser Zeit steigen die Sanierungskosten für das Bad beständig. Immer wieder wurde Geld für die akute Verkehrssicherung investiert. Auf der Basis eines Grundsatzbeschlusses zum Erhalt des Bades können endlich die passenden Weichen für die Funktion und die Nutzung im Gesamtkonzept Hoeschpark gestellt und die Sanierung eingeleitet werden



Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion Pkt. 1. und Pkt. 2.a der Vorlage zustimmen könnte. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde ihre Fraktion ablehnen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion sich der Auffassung von Frau Mais anschließe.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass der Sanierungsstart vor der Erstellung des Bäderkonzeptes und dem Masterplan Sport liegen solle. Zu einem späteren Zeitpunkt könne dann vielleicht ein Sonderfinanzierungspaket aufgelegt werden.

Frau Haus (Seniorenbeirat) teilt mit, dass es sich um ein altes Bad handele und eine Sanierung wichtig sei, zumal dieses auch von vielen Senioren genutzt würde. Es solle also erhalten werden.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass das Freibad eine große Wichtigkeit habe und nach seiner Sanierung geöffnet werden sollte. Er halte die Punkte 1. und 2.a für richtig.

Frau Mais weist darauf hin, dass eine mögliche Sanierung mit einem Volumen von ca. 10 Mio. € einen Vorgriff auf die Haushaltsberatungen darstelle.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) erläutert, dass eine Schließung des Bades eine schlechte Lösung wäre, aber sie schließe sich den Ausführungen von Frau Mais an.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Ablehnung des Antrages ihrer Fraktion den Unwillen darstellen würde, das Bad zu erhalten.

Herr Kruse (52/GF) weist darauf hin, dass durch die Vorlage Transparenz auch über den baulichen Zustand des Bades geschaffen werde. Es sei in der Vergangenheit immer wieder festgestellt worden, dass erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich seien. Ende 2020 sei entschieden worden, eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, um zu ergründen, was das Bad benötige, um eine nachhaltige Sicherheit für die Zukunft zu gewährleisten. Es werde der Aufwand dargestellt, der benötigt wird, um die Technik, die Gebäude und die Becken zu sanieren und dauerhaft für eine Freibadnutzung zu stellen. Diese Ergebnisse sollten zunächst zur Kenntnis genommen werden und im Zuge des Masterplanes solle eine weitere Qualifizierung erfolgen. Dabei soll es zu Ergebnissen kommen, die für alle Bäder der Stadt maßgeblich sein sollen und die eine Entscheidungsgrundlage für die Politik bieten. Weiterhin weist Herr Kruse darauf hin, dass die Liegenschaftsverwaltung darum gebeten hat, den Parkplatz mittels eines Erbbaurechtsvertrages zu sichern. Mit dem Eigentümer solle eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Sport- und Freizeitbetriebe dauerhaft auf diesen Bereich zugreifen können. Diesem Wunsch stimmen die Sport- und Freizeitbetriebe zu.

Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass die Meinungen in der Diskussion durcheinander gehen würden. Man müsse die Bäder im Rahmen des Masterplans insgesamt betrachten, um einen ganzheitlichen Überblick zu erhalten.

Frau Mais fragt sich, ob für den Parkplatz am Freibad Stockheide auch eine Zwischenlösung möglich sei.

Herr Knoche (52/1 GBL) erläutert, das das Gelände für die Nordstadt wichtig sei und ein Erbpachtvertrag die Möglichkeit biete, diesen Platz unterzuvermieten.

Frau Mais regt an, die Ausführungen von Herrn Kruse hinsichtlich des Parkplatzes zum Antrag zu erheben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Entscheidung über einen Erbbaurechtsvertrag nur über den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften laufen könne. Es handele sich lediglich um eine Information für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst den Beschluss, über die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:

1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Entscheidung zur Sanierung des Freibades Stockheide bis zur Vorlage der Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept) abzuwarten, die für das Frühjahr 2021 erwartet werden.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

2.a
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände, dass das Freibad Stockheide in der Saison 2021 nicht in Betrieb genommen wird.

Alternativ:

2.b
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades Stockheide für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.









6. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 6.1
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen;
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Rates aus seiner Sitzung vom 12.11.2020 vor:
OB Westphal weist daraufhin, dass man sich in interfraktionellen Gesprächen auf die vorliegende Ausschussstruktur verständigt habe.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:

- Hauptausschuss und Ältestenrat

- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Schulausschuss

- Wahlprüfungsausschuss

- Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung

- Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün

- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

- Betriebsausschuss FABIDO


Die Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ soll nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden.



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt fest, dass sich der Name seines Ausschusses nicht verändert hat und beschließt einstimmig, dass sich für die Eigenbetriebe seines Ausschusses keine Veränderungen im Zuständigkeitsverzeichnis ergeben.





Mader Brunsing Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied, stv. Vorsitzende Schriftführerin