Niederschrift

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 01.06.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Rainer Klein (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Hans Jürgen Harder i. V. f. Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)

Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde) i. V. f. Rainer Nehm

Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)

Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep (DPWV) i. V. f. Gunther Niermann

Regine Kreickmann (JobCenterARGE)
Anke Bohlander (Stadtelternrat)


3. Verwaltung

Norbert Drüke


Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Rainer Möller

Cornelia Ferber 57/FABIDO
Arno Lohmann 57/FABIDO
Sabine Steckelbach StA 23
Dr. Vera Nienkemper-Hausmann 65/Immobilienwirtschaft
Peter Bartow StA 50
Martina Raddatz-Nowack StA 40
Susanne Linnebach StA 61


4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 01.06.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Endbericht zum Projekt "Jugendhilfedienste 2010"
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04264-11)

2.2 Übersicht über die Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung in den Stadtbezirken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03933-11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02466-10-E6)
(Die Überweisung der BV Innenstadt-Ost wurde bereits für die Sitzung am 16.03.2011 zur Verfügung gestellt)

2.3 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04223-11)

2.4 Förderung von Kindertagesstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03956-11-E2)

2.5 Kinderbetreuung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03964-11-E2)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

3.1 Leistungsbilanz 2010 des Familien-Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04229-11)

3.2 Dortmund....mit Kindern erleben - Attraktive Ausflugsziele für Familien in den Sommerschulferien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04156-11)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03640-11-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03640-11-E5)
(Die Vorlage sowie die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden bereits für die Sitzung am 04.05.2011 zur Verfügung gestellt)

4.2 Integrationshelfer/innen für behinderte Schüler/innen im Gemeinsamen Unterricht und an Förderschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03949-11)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2010
(Drucksache Nr.: 02866-10)

hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2010
(Drucksache Nr.: 02866-10)


4.3 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03975-11)

4.4 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

4.5 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03765-11)


5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Anschließend begrüßte er alle Anwesenden herzlich.




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kay-Christopher Becker benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Oppermann wird sich weder an der Beratung noch der Abstimmung zum TOP 2.3 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2011 (Drucksache Nr.: 04223-11) beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig wie veröffentlicht festgestellt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Endbericht zum Projekt "Jugendhilfedienste 2010"
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04264-11)

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass der Abschlussbericht zur besseren Vorbereitung bereits für die Sitzung zur Verfügung gestellt wurde und am 13.07.2010 beraten werden soll. Für diese Sitzung soll nach Zusage der Verwaltung auch eine entsprechende Vorlage erstellt werden, um die Ergebnisse und Auswirkungen besser nachvollziehbar zu machen.


zu TOP 2.2
Übersicht über die Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung in den Stadtbezirken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03933-11)
Situation der Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02466-10-E6)

Es lag folgende Überweisung der BV Innenstadt-Ost vor (Drucksache Nr.: 02466-10-E2):

„Beschluss:

Frau Hoppe (StA 51) beantwortete die Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost insbesondere im Hinblick auf die personelle Situation nach dem Wegzug des CDJM aus dem Stadtbezirk und nimmt das Schreiben von Frau StR Bonekamp vom 07.12.10 zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig, den Rat, Verwaltung und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu bitten, 1 zusätzliche Planstelle (zusätzlich zu der bereits vorhandenen 1/2 Stelle) für die Freizeitstätte Winkelriedweg und für die aufsuchende Jugendarbeit im Stadtbezirk einzurichten.

Weiterhin wird das Jugendamt gebeten, organisatorische und personelle Veränderungen im Stadtbezirk der Bezirksvertretung mitzuteilen.“


Es lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor (Drucksache Nr.: 02466-10-E6):

„Die im ehemaligen CVJM angesiedelte halbe Stelle bleibt dem Stadtbezirk Innenstadt-Ost erhalten und wird nach dem endgültigen Wegzug des CVJM der JFSt Winkelriedweg zur Verfügung gestellt“.


Frau Bonekamp teilte mit, zu der Kurzbeschreibung der Angebotsstrukturen der Einrichtungen in den Stadtbezirken in der Vorlage habe die Verwaltung ergänzende Angaben zu der Synopse erarbeitet (z. B. jeweilige Zielgruppe der Einrichtungen in den Stadtteilen, in welchem Aktionsraum Soziale Stadt befindet sich die Einrichtung; s. Anlage).
Sie kündigte für die nächsten Sitzungen folgende Vorlagen an:
- 13.07.2011 Vorlage zu der Trägerstruktur und der konzeptionellen Weiterentwicklung der Einrichtungen in der Kinder- und Jugendförderung
- 28.09.2011 Vorlage zum neuen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum
2011 - 2014
- 19.10.2011 Konzept für die Kinder- und Jugendförderung

Herr Barrenbrügge vertrat die Auffassung, dass die Öffnungszeiten in den Jugendfreizeitstätten aufgrund des Freizeitverhaltens der Jugendlichen flexibler gestaltet werden müssten.

Für Frau Pieper machte die Vorlage deutlich, dass man weit entfernt sei von dem Standard für Jugendfreizeitstätten (4 hauptberufliche Mitarbeiter/innen: 2 Vollzeit, 2 Teilzeit). Auch bestehe z. Z. keine Aussicht auf schnelle Abhilfe. Daher fordere ihre Fraktion, dass der Kinder- und Jugendförderplan genaue Auskunft hinsichtlich der Sozialstruktur und der Bedarfslage in den einzelnen Stadtbezirken gebe, um dann auf dieser Grundlage entsprechend handeln zu können. Deswegen sollte der Antrag der Fraktion FPD/Bürgerliste zunächst zurückgestellt werden.

Herr Becker sah aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen keine Notwendigkeit, den Antrag zurückzustellen.

Frau Blotenberg erläuterte die Probleme ihrer Fraktion, die Vorlage in dieser Form zur Kenntnis zu nehmen (z. B. Verhältnis der Planstellen zur Anzahl der Kinder/Jugendlichen in den verschiedenen Stadtbezirken). Auch habe man Angaben zu den Einrichtungen der freien Träger vermisst. Sie schloss sich Frau Pieper an, zunächst den Kinder- und Jugendförderplan mit seinen Darstellungen zu den Sozialräumen abzuwarten, um anhand genauer Zahlen entscheiden zu können. Sie bat ebenfalls Herrn Becker, den Antrag weiterhin als eingebracht zu erklären.

Auch Herr Sohn sprach sich dafür, anhand der zugesagten Unterlagen in der anschließenden Beratung die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Jugendarbeit sei immer bedarfsorientiert und daher in einer Großstadt wie Dortmund von Stadtbezirk zu Stadtbezirk sehr unterschiedlich.

Herr Oppermann sah es als wichtig an, dass die vorhandenen Instrumente bei der Frage der Bewertung eines qualitativen Angebotes mit in den Blick genommen werden. Von grundlegender Bedeutung sei dabei die Jugendhilfeplanung. Er plädierte ebenfalls dafür, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zunächst zurückzustellen und bei Vorlage des Kinder- und Jugendförderplans in Verbindung mit der Jugendhilfeplanung die Gesamtangebotsstruktur
- auch mit Blick auf Öffnungszeiten, Personal - in den Stadtbezirken zu betrachten.

Frau Hoppe ging auf die Fragen / Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge, Frau Pieper, Herrn Becker und Frau Blotenberg ein:

- flexible Öffnungszeiten
Flexible Öffnungszeiten würden aufgrund des Freizeitverhaltens der Jugendlichen immer bedeutsamer. In einem städt. Konzern mit Arbeitszeitregelungen sei es allerdings nicht einfach, flexible Öffnungszeiten vorzuhalten. Es solle aber in Absprache mit dem Personalamt versucht werden, eine Möglichkeit zu finden. Bisher gebe es bereits modellhaft in einigen Einrichtungen flexible Öffnungszeiten.

- sozialräumliche Struktur
In der Jugendarbeit gebe es inzwischen die Tendenz, dass die Jugendfreizeitstätten zwar Anlaufstelle seien, die Jugendlichen sich aber auch auf öffentlichen Plätzen treffen. Von den Jugendfreizeitstätten werde aufsuchende Arbeit betrieben, um die Jugendlichen zu motivieren, ihre Freizeit in der Jugendfreizeitstätte zu verbringen. Es werde immer deutlicher, dass es nicht ein Konzept für alle Jugendfreizeitstätten stadtweit gebe, sondern verstärkt darauf geachtet werden müsse, welche Angebote in welchem Sozialraum mit welcher Besucherstruktur notwendig sind. Das werde auch in der konzeptionellen Entwicklung vertieft dargestellt.

- Anzahl der Mitarbeiter
Es habe feste Standards gegeben: 2 hauptberufliche Mitarbeiter im pädagogischen Bereich (Vollzeit) und 2 sog. Unterstützungskräfte. Bei den Unterstützungskräften handele es sich um Studenten, die befristet mit dem Ziel eingestellt wurden, näher an den Jugendlichen von der Altersstruktur und der Interessenslage zu sein und die hauptberuflichen Mitarbeiter zu unterstützen, altersadäquate Angebote für die Zielgruppen umzusetzen. Dazu kämen noch einige Honorarkräfte, die für bestimmte Angebote „eingekauft“ würden.
Nach Studiumsabschluss ende natürlich das Arbeitsverhältnis. Es habe einen großen Rückgang bei den Unterstützungskräften gegeben, da auch die Wiedereinstellung unter den Einstellungstop falle.
Wenn wie z. B. in Brackel nur 1 hauptamtlicher Mitarbeiter zur Verfügung stehe, müsse eine notdürftige Vertretung im Stadtbezirk gewährleistet werden. Das gehe natürlich zu Lasten beispielsweise der Öffnungszeiten und des Angebotes.
Inwieweit die Haushaltssperre bei der Wiederbesetzung der Stellen eine Rolle spielt, könne zur Zeit noch nicht gesagt werden.

Herr Gora äußerte die Erwartung, dass die ohnehin mageren Ressourcen auch bedarfsgerecht eingesetzt werden. Er fände es ausgesprochen misslich, wenn Teile des Geldes ggf. für Angebote zu Zeiten ausgegeben würden, an denen sie nicht oder kaum nachgefragt werden, und dann für die notwendigen Angebote beispielsweise in den Abendstunden nicht zur Verfügung stünden.

Herr Barrenbrügge stimmte den Ausführungen von Herrn Gora zu. Seiner Auffassung nach müsse noch einmal geprüft werden, was wird getan und wird das Richtige getan. Dazu bedürfe es konkreter Ziele - auch hinsichtlich der zeitlichen Dimension.

Herr Harder erinnerte an den Ausgangspunkt der Diskussion. Sicherlich hingen die aufgeführten Einzelaspekte alle miteinander zusammen, wären aber gleichzeitig auch ein Stück Entwicklung.
Öffnungszeiten in Jugendfreizeitstätten hätten sich über die Jahre immer variabel gestaltet. Es sei auch nichts Neues, dass die Alterstruktur der Mitarbeiter in diesem Arbeitsfeld erheblich angestiegen sei - mit all den damit verbundenen Problemen. Geringer Öffnungszeiten lägen nicht daran, dass die Mitarbeiter nicht wollen, weil sie älter geworden sind, sondern auch an den im Laufe der Jahre permanent zurückgegangenen Ressourcen (sowohl personell als auch finanziell).
Das alles bedinge, dass sich die Angebote und Öffnungszeiten - wie von Frau Hoppe dargestellt - auch immer wieder verändern. Hinzu komme die Entwicklung der Bedarfe, welche Angebote möchten Kinder und Jugendliche zu welchen Öffnungszeiten. Auch das habe sich von Stadtteil zu Stadtteil sehr unterschiedlich entwickelt. Das sei aber auch vor 10 Jahren schon so gewesen. Diese unterschiedlichen Aspekte habe man seinerzeit im Rahmen der Jugendhilfeplanung für diesen Bereich versucht aufzuarbeiten. Eine intensive weitere inhaltliche Bearbeitung sei aber nach seiner Kenntnis u. a. aufgrund der Finanzentwicklung der Stadt Dortmund nur vereinzelt erfolgt.
Von daher sei es sicherlich richtig und wichtig, sich das Feld der Kinder- und Jugendförderung vorzunehmen und unter dem Aspekt Jugendhilfeplanung/Kinder- und Jugendförderplan zu prüfen, welche Leistungen können noch erbracht werden und wie müssen die vorhandenen Ressourcen verteilt werden.
Er glaube, dass mit den angekündigten Vorlagen der richtige Weg eingeschlagen werde, um dann detailliert zu sehen, in welchem Stadtbezirk, Stadtteil, Sozialraum welches Angebot gefahren werden muss, ggf. dann auch zu Lasten welcher anderer Angebote bei unveränderten Ressourcen.
Von daher würde er es als sinnvoll ansehen, wenn der Antrag zunächst noch einmal zurückgestellt würde.

Herr Becker zeigte sich damit einverstanden, den Antrag seiner Fraktion weiterhin als eingebracht anzusehen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Übersicht über Angebote der Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung in den Stadtbezirken zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04223-11)

An der Beratung und Abstimmung nahm Herr Oppermann nicht teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2011.


zu TOP 2.4
Förderung von Kindertagesstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03956-11-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

1. Welche Gesamtfördersumme entfällt aus dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen“ auf die Stadt Dortmund und wie verteilt sich diese auf die einzelnen Kitas und Förderjahre?
Über das Bundesprogramm: Offensive Frühe Chancen: „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ sollen bundesweit 4.000 Kitas, davon 3.000 Kitas mit Start im März bzw. April 2011, bis Ende 2014 mit einer jährlichen Fördersumme von max. 25.000 € Festbetragsförderung gefördert werden.
Von der Förderung soll eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% zur Umsetzung eines alltagsintegrierten Sprachförderkonzeptes der Einrichtung für die Kinder ab Eintritt in die Einrichtung finanziert werden. In NRW werden ab 2011 660 Kitas gefördert. Bis zu 880 Kitas sollen insgesamt in NRW gefördert werden können. Im ersten Interessenbekundungsverfahren hat es aus NRW 1.300 Bewerbungen gegeben.
Die Kitas werden direkt von der eingerichteten Regiestelle des Bundesprogramms bezuschusst.
In Dortmund werden ab 2011 28 Kitas, davon 2 im Verbund, mit einer Gesamtsumme von 2.681.249,92 € bis Ende 2014 gefördert.
Die Einrichtungen, die ab März gestartet sind, erhalten insgesamt 95.833,33 € und die Einrichtungen, die ab April gestartet sind, erhalten insgesamt 93.750 €.
Es werden 28 Kitas des städt. Trägers FABIDO und 6 Kitas Freier Träger gefördert.

2. Welche weiteren Anmeldungen sind für das geplante zweite Interessenbekundungsverfahren zur Bildung von Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration Ende 2011 in Dortmund vorgesehen? Nach welchen Kriterien bemisst sich die Auswahl bzw. welche Anmeldekriterien müssen eingehalten werden?
Die Jugendämter sind nicht in das Anmelde- und Auswahlverfahren mit einbezogen.
Die Einrichtungen können sich über ein Onlineverfahren eigenständig anmelden. Die Auswahl wird durch die Regiestelle des Bundesprogramms vorgenommen.
Grundvoraussetzungen der Teilnahme sind:
Die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund bzw. aus bildungsbenachteiligten Familien in den Einrichtungen muss über dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen (NRW 21,8%).
Die Einrichtung muss über mindestens 40 Plätze verfügen.
In den Einrichtungen müssen Kinder unter drei Jahren betreut werden.
Die Leitungskraft muss in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Weiterentwicklungsaufgaben zur Verfügung stehen.
Die Einrichtung muss über ein Sprachförderkonzept für Kinder ab Eintritt in die Einrichtung verfügen und hierbei mit den Eltern zusammen arbeiten.
Die Einrichtung muss an der wissenschaftlichen Begleitung der Bundesinitiative teilnehmen.
Aus diesen Einrichtungen erfolgt in einem zweiten Schritt eine Auswahl entlang der prioritären Förderziele:
Sprachförderung ab Eintritt des Kindes in die Kita auf der Grundlage des Sprachförderkonzeptes für unter Dreijährige des Deutschen Jugendinstituts (Teamfortbildungen während der Maßnahme).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Kinderbetreuung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03964-11-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Kinderstuben in der Nordstadt?
FABIDO betreibt die bekannten drei Kinderstuben in der Bornstr. 79 und 138 sowie in der Heiligegartenstr. 25c.
Dort werden zur Zeit 24 Kinder von insgesamt 8 Tagesmüttern betreut.
Das ursprünglich bis zum November 2010 befristete Projekt wurde um ein Jahr bis 11/2011 verlängert.
Die Akzeptanz von Seiten der Eltern und Kooperationspartner ist sehr hoch, es stehen zur Zeit etwa 50 Kinder auf der Warteliste für die Kinderstuben.
Das Konzept der frühen Förderung und gezielten Sprachförderung der Kinder, der intensiven Begleitung der Eltern und der Vernetzung mit anderen Angeboten im Stadtteil erweist sich als tragfähig und erfolgreich.
Zum Sommer wechseln 17 Kinder in FABIDO-TEK. Die so frei werdenden Plätze könnten neu belegt werden.

2. Familienbüro Nordstadt: Wie viele Mitarbeiterinnen arbeiten dort im Vergleich zu anderen Familienbüros im Stadtgebiet? Wie viele Anträge / Aufträge sind dort in 2010 eingegangen? Wie ist die Erreichbarkeit / Akzeptanz des Standortes? Gibt es besondere Angebote angesichts des besonderen Bedarfs in der Nordstadt?
Wie viele Mitarbeiter/innen arbeiten dort im Vergleich zu anderen Familienbüros im Stadtgebiet?
Im Zuge notwendiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen hat sich das Familien-Projekt an einer strukturellen Einsparung durch die Reduzierung von Personal beteiligt. Insgesamt wurde der Personalbestand in den Familienbüros um fünf Beschäftigte verringert. Seit Anfang 2010 stehen damit von den ehemals 24 Stellen in den Familienbüros, je zwei Beschäftigte waren in jedem Familienbüro eingesetzt, nur noch 19 vollzeitverrechnete Stellen für die Besetzung der 12 Familienbüros zur Verfügung.
Damit die Familienbüros vor Ort in die politische und soziale Struktur der Stadtteile integriert und somit unmittelbare Ansprechpartner für regionale, sozialraumbezogene Anliegen für Familien, Politik und Partner bleiben können, wurde eine Regionalstruktur eingeführt. Jedes der vier Regionalteams „Innenstadt“, „Ost“, „West“ und „Süd“ setzt sich aus drei Familienbüros zusammen, in denen zwischen ein und drei Beschäftigte eingesetzt sind. In der neuen Organisationsstruktur steht vor Ort damit weiterhin wenigstens eine Fachkraft als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Damit bleiben Serviceleistungen und Präsenz erhalten sowie Kontinuität gewahrt.
Zum Regioteam Innenstadt gehörten im Jahr 2010 insgesamt sieben Beschäftigte (vollzeitverrechnet 5,5 Stellen). Im Familienbüro Innenstadt-Nord waren im Jahr 2010 zwei Beschäftigte (1, 25 vzv) eingesetzt, alle anderen Mitarbeiter/innen aus dem Regioteam Innenstadt haben anteilmäßig Aufgaben mit übernommen (z.B. Willkommensbesuche, Organisation und Durchführung von Bewegungsangeboten).
Seit April 2011 ist ein weiterer Mitarbeiter im Familienbüro Innenstadt-Nord eingesetzt, so dass aktuell insgesamt drei Beschäftigte, eine Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräfte mit 0,75 % Stellen- bzw. 0,50% Stellenanteil, direkt im Familienbüro arbeiten. Es erfolgt weiterhin eine anteilige Aufgabenübernahme von den anderen Beschäftigten im Regioteam.
Wie viele Anträge/Aufträge sind im Familienbüro Innenstadt-Nord in 2010 eingegangen?
Zu den Arbeitsschwerpunkten der Beschäftigten in den Familienbüros gehören die Willkommensbesuche bei allen Familien mit Neugeborenen und allen nach Dortmund zugezogenen Familien mit Kindern im Alter bis zu sechs Jahren. Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord sind im Vergleich zu den anderen Stadtbezirken die meisten Neugeborenen, aber auch die meisten Zuzüge von Familien mit Kindern bis zu sechs Jahren zu verzeichnen. Im Jahr 2010 haben 933 Familien ein Terminangebot für einen Willkommensbesuch erhalten.
Die Pflege und der Ausbau des Netzwerkes im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, insbesondere die Kooperation mit den zahlreichen Akteuren vor Ort, hat einen besonderen Stellenwert. Die Familienbüros stehen den Familien auch als Gesprächspartner zur Verfügung, um Hinweise und Anregungen entgegenzunehmen. Dabei handelt es sich häufig um Rückmeldungen zur Infrastruktur im Stadtbezirk. Ist aus den Rückmeldungen erkennbar, dass mehrere Familien einen gleichen Bedarf geäußert haben, reagieren die Familienbüros mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten und schließen gemeinsam mit den Kooperationspartnern vor Ort mögliche Lücken im Angebot.
Weil die Innenstadt-Nord zu den Aktionsräumen der sozialen Stadt gehört, ist eine Vielzahl von frühkindlichen Bildungsangeboten, die in Kooperation mit anderen Partnern umgesetzt werden, kostenfrei. Hierzu gehören Angebote wie die „Bewegungsbaustelle“, „Griffbereit“ – eine mehrsprachige Spielgruppe oder Eltern-stärken-Seminare. Erfolgreich wird ebenfalls vom Familienbüro der generationenübergreifende multikulturelle Kochtreff im Dietrich-Keuning-Haus oder die kostenlose Spielzeugausgabe in Kooperation mit der Toys-Company begleitet.
Wie ist die Erreichbarkeit/Akzeptanz des Standortes?
Das Familienbüro Innenstadt-Nord ist in der Leopoldstraße untergebracht. Wie in allen anderen Familienbüros werden zweimal in der Woche Öffnungszeiten angeboten. Rund 150 Familien haben im Jahr 2010 das Familienbüro Innenstadt-Nord aufgesucht, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Öffnungszeiten. Hinzu kommen über 400 telefonische Anfragen, die an das Familienbüro Innenstadt-Nord gerichtet worden sind.
Gibt es besondere Angebote angesichts des besonderen Bedarfs in der Nordstadt?
Das Familienbüro würde eigene Angebote nur dann unterbreiten, wenn ein Bedarf erkennbar wäre, allerdings kein Akteur das Angebot bereit hielte und sich auch kein Kooperationspartner finden ließe, der trotz des benannten Bedarfs das Angebot in sein Spektrum aufnehmen würde. Dies ist in der Nordstadt nicht der Fall. Die vorhandenen Angebote und Leistungen der vielen Vereine, Verbände, Einrichtungen und Organisationen in der Nordstadt entsprechen dem gewachsenen Bedarf dieses Stadtbezirkes bzw. eine Weiterentwicklung von Angeboten erfolgt auf der Basis mit Eltern geführter Gespräche in Kooperation mit dem Anbieter.
Allerdings wird in der Nordstadt von Familien mit Migrationshintergrund verstärkt das Angebot angenommen, einen Dolmetscher zum Willkommensbesuch hinzuzuziehen.


3. Wie ist der Sachstand bezüglich der 5 neuen Kitas in der Nordstadt?
Die Kindertageseinrichtung Bülowstraße hat ab Oktober 2010 in der Trägerschaft von FABIDO den Betrieb aufgenommen. Die geplante Kindertageseinrichtung Uhlandstraße wird von der Stadt Dortmund errichtet und in der Trägerschaft von FABIDO betrieben werden. Die Inbetriebnahme ist für den Anfang des Kindergartenjahres 2012/2013 geplant.
Die geplanten Kindertageseinrichtungen Sunderweg und Burgholzstraße sollen durch Investoren errichtet und von Freien Trägern betrieben werden. Die Inbetriebnahme ist in 2012 geplant. Für die Trägerschaft gibt es Interessensbekundungen aus dem Bereich des Paritätischen.
Die Realisierung der geplanten Kindertageseinrichtung Borsigplatz / Westfalenhütte wird aufgegeben. Ersatzweise ist geplant, die DRK-Kindertageseinrichtung Zwergenland in der Kirchderner Straße um zwei Gruppen zu erweitern. Darüber hinaus plant der Caritasverband, seinen heilpädagogischen Kindergarten St. Angela in den Bereich Borsigplatz zu verlagern und um drei Regelgruppen zu erweitern.


4. Wie ist der Sachstand bezüglich der geplanten 43 neuen Einrichtungen? Welche Träger
stehen bereit?
Wie in der Ratsvorlage zum Ausbau der Betreuungsangebote dargestellt, werden zum notwendigen Ausbau der Plätze in Kindertageseinrichtungen noch 140 neue Gruppen benötigt. Im Bereich der Freien Träger stehen neben einzelnen Trägern, die ihre bestehenden Einrichtungen um ganze Gruppen erweitern wollen, die AWO, die VKK, der Caritasverband und verschiedene Träger aus dem Bereich des Paritätischen zur Übernahme der Trägerschaft neuer Kindertageseinrichtungen bereit.


5. Wie ist die Überprüfung der Schadstoffbelastung (z.B. Weichmacher) in den Kitas geregelt?
Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 berichtet und besprochen (siehe Protokoll der Sitzung), wird der Eigenbetrieb FABIDO in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt eine Eltern- und Beschäftigteninformation zu diesem Thema erarbeiten, die dann über die Fachberaterrunde allen anderen Trägern zur Verfügung gestellt werden soll.


6. Wie ist in diesem Jahr geplant, die Kinder, die im Sommer eingeschult werden, in der Zeit zwischen Ende des Kindergartenjahres am 31.07.11 bis zur Einschulung zu betreuen?
Für den Zeitraum 01.08. – 06.09.2011 in den Schulferien 2011 sorgt die Stadt Dortmund für eine verlässliche Betreuung der Kinder an der Schnittstelle Kindertageseinrichtung – Schuleintritt in allen Stadtbezirken.
Im Grundsatz endet der Besuch in einer Kindertageseinrichtung am 31.07.. Das schließt nach wie vor die Möglichkeit der Träger, vor Ort flexible Regelungen zu treffen, nicht aus.
Für Kinder, die an einer Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2011-12 angemeldet sind, besteht vom 01.08. – 06.09.2011 die Möglichkeit, einen Ferienplatz an ihrer bzw. einer benachbarten OGS wahrzunehmen.
In jedem Stadtbezirk haben sich die Standorte untereinander abgestimmt, so dass über den Gesamtzeitraum Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Die Eltern müssen ihr Kind für die Ferienbetreuung frühzeitig (mind. 4 Wochen vorher) an ihrer zukünftigen Schule anmelden.
Die Tageseinrichtungen erhalten ein Schreiben vom Familien-Projekt für die Eltern, deren Kinder keinen OGS Platz haben. Die Eltern, die aus beruflichen Gründen in den Ferien eine Betreuung benötigen, teilen ihren Bedarf nach einer verlässlichen Betreuung schriftlich (Formular wird beigelegt) dem zuständigen Familienbüro im Stadtbezirk bis zum 15. Mai mit.
Nach der Bedarfserhebung werden standort- bzw. stadtbezirksbezogen Betreuungsangebote festgelegt.


7. Finden die in § 10 KiBiz geregelten Arzt- / Zahnarztbesuche in den Kitas regelmäßig statt? Und wenn ja, in welchem Rhythmus?
Nach Aussagen des Gesundheitsamtes wird die Gesundheitsvorsorge wie folgt wahrgenommen:
Die Krankheitsfrüherkennung zählt zu den wichtigsten sozialpädiatrischen Aufgaben der Prävention. Die Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen sollen auf die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen durch die Kinderärzte und -ärztinnen hinwirken. Im Rahmen all dieser Untersuchungen ist auch eine Gesundheitsberatung vorgesehen. In der gesamten Kindheit ist somit eine effiziente Überwachung garantiert, sofern die Eltern dieses Angebot nutzen. Erklärtes Ziel muss es daher sein, dafür Sorge zu tragen, dass dieses Angebot in Anspruch genommen wird.
Das Gesundheitsamt beteiligt sich an dem Projekt „Ich geh` zur U“ und führt Hausbesuche im Rahmen der meldepflichtigen Vorsorgeuntersuchungen durch.
Zusammen mit weiteren Fachleuten hat das Gesundheitsamt ein Entwicklungsscreening für 3-Jährige entwickelt. Es ist eine Beobachtungshilfe für Fachkräfte in Kindergärten und Kindertagesstätten und dient als ein Instrumentarium, den Entwicklungsstand von Kindern einzuschätzen bezüglich der Alltagsfertigkeiten, der Motorik, der Sprache und der Seh- und Hörwahrnehmung. Bei Auffälligkeiten können sich die Eltern an das Gesundheitsamt wenden.
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nehmen an den U 4 Veranstaltungen teil.
Es finden einmal jährlich zahnärztliche Untersuchungen in den Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder statt.
Aufgrund des Hinweises von Frau Bohlander, dass zahnärztliche Besuche nicht in der Tageseinrichtung stattfinden (s. 7.), teilte Herr Harder mit, wenn die Revision des KiBiz (§ 10) wie angekündigt erfolgen sollte, müsse gemeinsam mit dem Gesundheitsamt überlegt werden, welche Lösungsmöglichkeiten perspektivisch gefunden werden können.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 3.1
Leistungsbilanz 2010 des Familien-Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04229-11)

Herr Burkholz führte in die Vorlage ein.

Herr Barrenbrügge brachte seine Bedenken am Beispiel Familien-Büros (Anzahl Beratungen/telefonische Anfragen) zum Ausdruck, ob die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt seien.

Herr Burkholz erläuterte daraufhin ausführlicher den Block 2.1 Familien-Büros.

Auf Nachfragen von Frau Dr. Tautorat / Herrn Schade-Hohmann sagte Herr Burkholz zu, die Kennzahlen für das Personalbedarfssystem für die einzelnen Bereiche sowie die Auswertung über den weiteren Bedarf an Beratungen/Hilfen, die sich aufgrund der Willkommensbesuche ergeben, nachzuliefern.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Leistungsbilanz des Familien-Projektes für das Jahr 2010 zur Kenntnis.


zu TOP 3.2

Dortmund....mit Kindern erleben - Attraktive Ausflugsziele für Familien in den Sommerschulferien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04156-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt Kenntnis vom Sommerschulferienprogramm des Familien-Projektes und seiner Kooperationspartner.

Herr Sohn wies darauf hin, dass die Vorlage aus der letzten Sitzung (Beteiligung der Stadt Dortmund am Auditierungsverfahren Familiengerechte Kommune, Drucksache Nr.: 03709-11) von der Verwaltung zurückgezogen wurde (Finanzierung soll geklärt werden).



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03640-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03640-11-E5)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03640-11-E8)


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

1. Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange bei einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?
2. Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?

Hinsichtlich der Urheberbelange gab es keine Gespräche mit den Architekten. Der Verwaltung liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes zum Urheberrecht vor, dessen Ergebnis in der Vorlage dargestellt ist

3. Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EU-Mitteln bei einem Rückbau des Big Tipi?
Es liegt bisher kein Rückzahlungsgesuch des Bundes, des Landes bzw. der EU vor. Gemäß Ziffer 9.2.3 ANBestG, die Bestandteil des Förderbescheides ist, ergibt sich für den Zuwendungsgeber ein Erstattungsanspruch, wenn die Zuwendung nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. Dies bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Fördersumme. Sollte das Big Tipi nicht mehr erhalten werden können, so besteht gem. Ziffer 5.2 ANBestG eine unverzügliche Anzeigepflicht, wenn der Verwendungszweck sich ändert oder entfällt.

4. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?
5. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk Innenstadt-Nord?
Zu 4-5: Diese Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die Herkunft der Besucherinnen und Besucher nicht statistisch erfasst wird. Es werden nur die Gesamtbesucherzahlen erfasst.
6. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten bzw. wie teuer ist so ein Austausch?
Im Rahmen der Sanierung wird die Außenhaut in Teilflächen repariert und ist bereits in den Sanierungskosten enthalten. Weitere Reparaturmaßnahmen bzw. ein Teil- oder Gesamtaustausch der Plane ist im Laufe der Nutzung nicht auszuschließen, lässt sich aber zum heutigen Zeitpunkt nicht zuverlässig prognostizieren.
7. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigten Instandsetzungsmaßnahme gewährleistet?
Es wird von einer konstruktiven Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ausgegangen. Damit wird gewährleistet, dass die Nutzung des Big Tipi bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 gewährleistet ist.

8. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert werden?
Die Kosten für Unterhaltung, Wartung/Inspektion und Reinigung betragen p. a. 25.000 €, die wie bisher auch aus dem Teilergebnisplan des Jugendamtes zur Verfügung gestellt werden.
9. Warum hat das Dortmunder Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s. Seite 7, letzter Absatz der Anlage 2)?
Nach der Landesbauordnung NW sowie einschlägigen DIN-Vorschriften ist Holz ein zugelassener Baustoff. Ein Grund zur Beanstandung bei der Verwendung der Douglasien-Stämme lag somit nicht vor.

Die im Gutachten angeführte DIN 68800-4 ist nicht Bestandteil der Bauregelliste – eine Überprüfung auf deren Inhalte durch das Bauordnungsamt ist somit nicht erforderlich. Durch das vorgeschlagene Sanierungskonzept wird das Stammholz der Bewitterung vollständig entzogen, so dass hier eine Entsprechung hinsichtlich des angeführten Regelwerks erreicht wird.

Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die finanzielle Belastung des Haushaltes einmal für den Erhalt des Big Tipi und zum anderen bei Rückzahlung der Fördermittel im Falle des Untergangs des Big Tipi darzustellen.

Gemäß den Förderbestimmungen ist die Stadt Dortmund verpflichtet, das Big Tipi zu erhalten und im Falle eines Unterganges zu erneuern. Kommt die Stadt Dortmund dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie die Fördermittel i. H. v. rd. 1,1 Mio. € zurückzahlen. Die Belastung der Ergebnisrechnung stellt sich in diesem Falle wie folgt dar:

Summe Erträge aus SoPo 542.434,10 €

Summe Außerordentliche
Abschreibung 603.299,69 €
verbleibt außerordentlicher Aufwand 60.865,59 €
Rückzahlung Land 1.092.167,00 €
Gesamtbelastung Haushalt bei
Rückzahlung 1.153.032,59 €

Demgegenüber stehen Sanierungskosten in Höhe von einmalig 600.000 €. Im Fall der Sanierung stellt sich die Ergebnisrechnung des städt. Haushaltes p. a. wie folgt dar:

AfA p. a. 57.457,11 €
Unterhaltung, Wartung/Inspektion,
Reinigung p. a. 25.000,00 €
Summe Aufwendungen p. a. 82.457,11 €
SoPo Land p. a. 47.434,80 €
SoPo aus priv. Förderung p. a. 1.877,37 €
Summe Erträge 49.312,17 €

Jährliche Belastung städt. Haushalt 33.144,94 €


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor (Drucksache Nr.: 03640-11-E8):

„Die Verwaltung kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass Douglasien als Baustoff für langfristige Zwecke nicht geeignet sind. Ferner war das Big Tipi anlässlich der Expo 2000 von Anfang an als sog. "fliegender Bau" konzipiert. Die seinerzeit zur Anschaffung gewährten Fördermittel von 1,1 Mio. € waren somit nicht auskömmlich, den Erhalt des Big Tipi bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 zu gewährleisten. Damit sind Sanierungskosten bis zum Ende der Zweckbindungsfrist programmiert gewesen, ohne dass dies offensichtlich zu Beginn erkennbar gewesen war. Anlass einer im Sinne von 9.2.3 ANBestG möglicherweise anvisierten Zweckaufgabe würde damit nicht auf `willkürlichen`, sondern auf vorrangig haushaltsrelevanten Aspekten beruhen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht ausgeschlossen, dass mögliche Rückforderungsansprüche von Fördermitteln auch im Licht der Haushaltslage sowie anfallender Sanierungskosten betrachtet werden müssen und daher ggf. nur eine eingeschränkte Aussicht auf juristischen Erfolg haben könnten.



Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

a) Gibt es Ausnahmetatbestände in den einschlägigen Förderbestimmungen, die im vorliegenden Fall greifen könnten? In Betracht kommen vor allem die Aspekte rund um die von Anfang auf Kurzlebigkeit ausgelegte Bauweise des Big Tipi.

b) Gibt es eine Ersteinschätzung der förderbewilligenden Stellen in Bezug auf eine mögliche Rückzahlungsforderung? Wenn ja welche?

c) Sind der Verwaltung ähnliche Fälle bekannt?

d) Welche Erfolgschancen räumt die Verwaltung einem ggf. gegen den Fördergeber zu führenden Rechtsstreit ein?“



Herr Sohn teilte eingangs mit, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord der Vorlage einstimmig zugestimmt hat.

Herr Becker ging kurz auf die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion ein. Da sie relativ kurzfristig vorgelegt wurde, wäre er auch mit einer Beantwortung als Anlage zur Niederschrift einverstanden, falls die Fragen in der Sitzung nicht beantwortet werden könnten.

Für Frau Blotenberg stand die Bedeutung des Big Tipi für die Nordstadt außer Frage. Bei der jetzigen Haushaltssituation gehe es nur darum, ob man auf einem günstigeren Wege diese Einrichtung für die Kinder und Jugendlichen erhalten könne. Sie plädierte dafür, die noch ausstehende Beantwortung der Frage ihrer Fraktion im Ausschuss für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften abzuwarten und dann eine Entscheidung zu treffen.

Herr Oppermann sah es zunächst als berechtigtes Interesse an, Möglichkeiten für eine kostengünstigere Sanierung zu erfragen. Trotzdem bleibe festzuhalten, dass das Big Tipi und die Erlebniswelt Fredenbaum ein Meilenstein und ausgesprochen positiv für die Nordstadt sind. Er halte es für enorm wichtig, den – kostengünstigen - Erhalt des Big Tipi zur Grundlage der gesamten Diskussion zu machen.

Frau Pieper signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage. Das Big Tipi müsse erhalten bleiben. Es sei ein markanter Veranstaltungsort für die Nordstadt. Aus ihrer Sicht sei es sinnvoller, die 600.000 € für die Sanierung einzusetzen, als über 1 Mio. € an Fördergeldern zurückzahlen zu müssen und dann überhaupt kein qualitativ hochwertiges Angebot an der Stelle mehr zu haben.

Auch Herr Gora sprach sich nachdrücklich für den Erhalt des Big Tipi aus.

Frau Steckelbach teilte mit, dass eine Beantwortung der zusätzlichen Fragen so kurzfristig nicht möglich ist, aber umgehend erfolgen soll. Sie bestätigte, dass Gespräche mit dem Architekten geführt wurden, allerdings lägen noch keine Ergebnisse vor.

Frau Linnebach erklärte, auch von ihrer Seite könnten zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen hinsichtlich des ergänzenden Fragenkatalogs gemacht werden. Die Erfahrung zeige allerdings, wenn eine Zweckbindung in den Bewilligungsbescheiden für bestimmte Projekte festgelegt wurde, sei diese auch einzuhalten.

Nach den Ausführungen von Herrn Sohn habe es seinerzeit eine breite Mehrheit für dieses Projekt gegeben, das von großen Teile der Bevölkerung positiv bewertet und von einer sehr großen Zahl von Besuchern genutzt werde, und zwar nicht nur aus der Nordstadt. Von daher lohne es sich nach seiner Auffassung, diese Einrichtung, die viel Arbeitsintensität, Überzeugungsarbeit – auch bei der Stiftung – erfordert habe, zum Nutzen der jungen Menschen zu erhalten, natürlich ohne Geld zu vergeuden.

Für Frau Blotenberg stellte sich die Frage, ob unter den momentanen finanziellen Bedingungen (Haushaltssperre) überhaupt ohne weiteres eine zügige Sanierung möglich ist. Wenn ggf. eine Möglichkeit bestünde, eine günstigere Variante zu finden, sollte man diese Prüfung zunächst abwarten.

Frau Pieper betonte, der Ausschuss könne aus seiner jugendpolitischen Sicht das Objekt nur unterstützen. Von daher plädiere sie dafür, eine positive Empfehlung auszusprechen.

Frau Grollmann wandte ein, trotzdem müsse man vor einer Abstimmung wissen, auf welchen Betrag sich die Rückzahlung der Fördermittel belaufe.

Herr Becker legte dar, auch in diesem Ausschuss könne man durchaus der Meinung sein, dass die finanziellen Mittel innerhalb des Dezernates anders eingesetzt werden sollten. Er brachte die Hoffnung zum Ausdruck, evtl. mit dem Fördergeber einen Kompromiss für eine kostengünstigere Alternative zu finden. Daher werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

Frau Steckelbach verwies auf die Ausführungen in der Vorlage hinsichtlich der gesicherten Finanzierung bzw. der Rückzahlungsverpflichtungen.

Für Herrn Oppermann ergab sich nur noch eine einzige Frage: Kann einer der beiden Alternativvorschläge umgesetzt werden, um den Kostenrahmen zu senken? Wenn explizit klargestellt werde, das ist nicht möglich, dann müsse die Sanierung - wie in der Vorlage beschrieben - umgesetzt werden.

Herr Gora stellte noch einmal klar, der Ausschuss müsse sich nach seiner Meinung inhaltlich positionieren, ob er das Objekt erhalten will oder nicht. Er sei auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Erhaltung, da es wesentlich teurer sei, das Big Tipi nicht zu sanieren. Wenn keine Sanierung erfolge, könne das Geld nicht für andere Zwecke ausgegeben werden, sondern fließe an den Fördergeber zurück und belaste das Budget in fast doppelter Höhe. Insofern könne es nur sein Bestreben sein, den Schaden möglichst klein zu halten.

Frau Blotenberg ging davon aus, dass die Fragen der Finanzierung usw. in den folgenden Gremien noch behandelt werden. Lediglich ein positives Signal des Ausschusses für den Erhalt des Big Tipi zu geben, könne sie mittragen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Nach Abschluss der Diskussion empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (11 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, das Big Tipi zu erhalten.


zu TOP 4.2
Integrationshelfer/innen für behinderte Schüler/innen im Gemeinsamen Unterricht und an Förderschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03949-11)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2010
(Drucksache Nr.: 02866-10)
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2010
(Drucksache Nr.: 02866-10)

Es lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Schulausschusses am 15.12.2010 vor:

„Aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung vor:
Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgender Antrag vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet
● den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie,
● den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und
● den Schulausschuss
um folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Arbeitsgruppe zum Thema "Integrationshelfer/innen für Schüler/innen" zu initiieren.

Die Arbeitsgruppe soll die Dortmunder Praxis bezüglich
● des Antrags- und Bewilligungsverfahrens,
● der Zuständigkeiten für das Verfahren und
● des Unterrichts und des Schullebens unter Einbeziehung von Integrationshelfer/innen in den Förder- und Regelschulen
betrachten und Verbesserungsmöglichkeiten benennen. Dabei ist die Entwicklung des Zivildiensts und deren Auswirkungen für den Einsatz von Integrationshelfer/innen für Schüler/innen in die Überlegungen einzubeziehen.

An dieser Arbeitsgruppe sollten folgende Institutionen / Teilnehmer/innen mitwirken:
● Eltern behinderter Kinder und Elternorganisationen
● Lehrer/innen; Schulleitungen und Schulamt
● die Anbieter von Integrationshilfen für Schüler/innen
● die Kostenträger
● das Behindertenpolitische Netzwerk.

Die Organisation und Moderation erfolgt in Abstimmung durch das Dezernat
für Jugend und Schule und das Sozialdezernat.

Die Arbeitsgruppe stellt den Ausschüssen und dem Behindertenpolitischen Netzwerk erste Ergebnisse im zweiten Quartal 2011 vor.

Frau Bonekamp (stellv. Sozialdezernentin) konstatiert, dass es sich um ein Querschnittsthema handelt, in dem die Fachbereiche Soziales, Schule und Jugend arbeitsteilig agieren. Federführender Ausschuss ist seit jeher der Sozialausschuss. Sie schlägt daher vor, die Einrichtung eines ämterübergreifenden Arbeitskreises zurückzustellen, bis die neue Sozialdezernentin im Amt ist.
Da es aber offensichtlich einen großen Informationsbedarf zum Thema gibt, wird das Sozialamt gemeinsam mit dem Schulverwaltungs- und dem Jugendamt eine Vorlage für die ersten Sitzungen der beteiligten Gremien im neuen Jahr erstellen und Vorschläge für die weitere Bearbeitung machen. Über die Einrichtung eines Arbeitskreises kann dann ggf. immer noch gesprochen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig diesem Verfahrensvorschlag an und verzichtet zunächst auf eine Beschlussfassung.

Der Schulausschuss folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit und wartet die angekündigte Informationsvorlage ab.“


Herr Sohn wies darauf hin, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Vorlage in seiner Sitzung am 17.05.2011 zur Kenntnis genommen hat.

Der Ausschuss Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03975-11)
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2011
(Drucksache Nr.: 03975-11)

Es lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.05.2011 vor:

„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.05.2011 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.11 vor:

Aus dem Schulausschuss liegt folgende Empfehlung vor:

Folgender Antrag der SPD-Fraktion wird einstimmig angenommen:

Freie Träger und Verbände sind verlässliche Partner für alle gesellschaftspolitischen Herausforderungen in unserer Stadt. Sie gewährleisten im Einvernehmen und in Kooperation mit der Stadt Dortmund bedarfsgerechte Angebote für soziale, kulturelle, kinder- und jugendpolitische Bedarfslagen. Dieser „Dortmunder Konsens“ ist erfolgreich und muss konsequent weitergeführt werden, damit auch zukünftig gemeinsam Problemlösungen für jeweilige Bedarfe erarbeitet werden können.

Der Schulausschuss fordert den Rat daher auf, die Beschlussvorlage „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (03975-00)“ im Punkt „Schulsozialarbeit“ wie folgt zu ergänzen:

Bei der Bereitstellung der 65 vom Bund zunächst bis 2013 finanzierten Stellen für „Schulsozialarbeit“ sollen in bewährter Form auch die freien Träger und Verbände beteiligt sein. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Trägern eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Über das Ergebnis ist der Schulausschuss zu informieren.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung dieser Ergänzung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012

· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014

· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50

Einstimmig folgt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Empfehlung
des Schulausschusses und empfiehlt dem Rat einstimmig, unter Berücksichtigung der
Ergänzungen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012

· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014

· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss unter Einbeziehung der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012

· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014

· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50

Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 19.05.2011 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012

· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014.

· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50.
Herr Bartow bedauerte, dass aufgrund der in den letzten Wochen beinahe täglich zu verarbeitenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen eine Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03635-11-E1) noch nicht möglich war. Er sagte die schriftliche Beantwortung der Fragen für die Sitzung des Ausschusses am 13.07.2011 zu. Allerdings könne er zum jetzigen Zeitpunkt einige kurze Ausführungen machen:
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, zum Teil hinsichtlich des Teilhabeeffektes bis zum 18. Lebensjahr. Bis zum 25. Lebensjahr gibt es in Dortmund etwa 30.000 Menschen, die ganz oder teilweise von Transferleistungen leben, die rein theoretisch anspruchsberechtigt wären. In der Praxis aber nicht, weil z.B. alle Personen vom 19. - 25. Lebensjahr keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben.
Der Landesgesetzgeber hat noch nicht entschieden, wer Ansprechpartner für Wohngeld-Leistungen sein wird. In Dortmund hat man sich dazu entschieden, das bereits durch die Sozialverwaltung leisten zu lassen, damit die Kinder, für die es jetzt noch keine Regelung gibt, schon diese Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen können.
Mit Stand 31.05.2011 gibt es rd. 6.500 Beantragungen, täglich kommen mehrere 100 dazu. Im Augenblick werden eindeutig die mehrtägigen Klassenfahrten priorisiert.

Frau Raddatz-Nowack berichtete, dass nach dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 26.05.2011 (einschließlich des Ergänzungsantrages) die öffentliche Ausschreibung für die Stellen der Stadt Dortmund seit dem 27.05.2011 veröffentlicht wurde. Zeitnah werde - in der übernächsten Woche - ein Gespräch mit den freien Trägern geführt. Dabei gehe es um die Abstimmung der Festlegung einer Stellenkontingentierung und eine Stellenzuordnung nach Schulformen. Nach den Arbeitshilfen des Bundes sollen die Schulsozialarbeiter zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes eingesetzt werden. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales habe in einer gemeinsamen Besprechung am 26.05.2011 mitgeteilt, dass in den nächsten Wochen in Erlassform eine Konkretisierung der wahrzunehmenden Aufgaben erfolgen wird.
Sie gehe davon aus, dass es zu Beginn des neuen Schuljahres gelingen werde, die zusätzlichen Schulsozialarbeiter an den Schulen einzusetzen.

Auf die Frage von Herrn von Kölln teilte Frau Raddatz-Nowack mit, die jetzigen Schulsozialarbeiterstellen wären in einem Verhältnis 50:50 (eine Hälfte Land, eine Hälfte Kommune) verteilt. Die Kommune besetzt nach aktuellem Stand teilweise Stellen der Schulsozialarbeit mit eigenen Mitarbeiter/innen und finanziert darüber hinaus auch die Stellen, bei denen der Einsatz und die Anstellung über die Träger sichergestellt ist.

Frau Bonekamp ergänzte, dass es für die neuen Schulsozialarbeiterstellen zur Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepaketes zwar keine genaue Festlegung durch den Rat gegeben habe, aber sie gehe davon aus, dass in dem bereits terminierten Gespräch mit den freien Trägern eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Quote gefunden werden wird. Die Verwaltung habe zwar Vorüberlegungen über mögliche Zuordnungen der Stellen angestellt, eine Umsetzung erfolge jedoch erst nach einer Abstimmung mit den Trägern.
Über die Verteilung der zusätzlichen möglichen 65 Stellen hinaus, haben Schulen ihr Interesse an einer Zuweisung eines Schulsozialarbeiters angemeldet. Es werde daher ein Zuteilungsverfahren unter Berücksichtigung bestimmter Indikatoren (Sozialindex, Migrationsanteil, Aktionsraum etc.) durchgeführt, nach dem die Zuordnung der Stellen erfolgt.


Herr Sohn dankte für die Ausführungen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Ergebnisse des Schlussberichts zur Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Programm Dortmund-Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03765-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat mit Beschluss vom 25.06.2009 die Neugestaltung der Spielplätze im Westpark beschlossen (Drucksache Nr.: 14664-09).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung der Maßnahme auf das „Spielen im Park“ sowie die Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens auf 407.000 €.

Das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 407.000 € wird mit 280.000 € im Rahmen des Landesprogramms Stadtumbau West, Rheinische Straße bezuschusst. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 auf der Investitionsfinanzstelle 61W00903014010 mit 371.500 € sowie im Budget des Amtes 51 auf der Investitionsfinanzstelle 51_00603044002 mit 21.500 € im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Planungsleistungen i. H. v. 14.000 € als aktivierbare Eigenleistung entstehen bei EB 52.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.458,00 €.



5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Herr Harder teilte mit, dass auf Wunsch des Vorsitzenden der TOP zukünftig ausführlicher dargestellt wird. Es wurde eine Liste über die aktuellen Themen erstellt, mit denen sich die einzelnen Bezirksvertretungen befassen bzw. befasst haben (die Liste wird jeweils fortgeschrieben, die von der Verwaltung bereits erledigten Punkte werden als Kopie beigefügt).
Die Auflistung wird der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Benefiz-Veranstaltung „geilezeit“ – Das Musical, 10.06.2011

- übersandt wurden:
-> Jahresbericht 2010 der Diakonie
-> Jugendhilfe aktuell, Nr. 1/2011. LWL








Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17.45 Uhr.




Sohn Becker Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlagen:

Anlage zu TOP 2.2

(See attached file: Liste für Vorlage AKJF Juni-110601 Aktionsplanzuordnung und Zielgruppen.pdf)


Anlage zu TOP 6.


(See attached file: BV-Wiedervorlage.pdf)


(See attached file: Schreiben BV Mai11-1.pdf) (See attached file: Schreiben BV Mai11 -1.pdf) (See attached file: Schreiben BV Mai 11 - 2.pdf)