Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 28.04.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:08 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm Keßler i. V. für Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner abwesend
sB Dr. Feldhoff
sB Feltmann
Rm Dsicheu Djiné i. V. für Rm Gurowietz
Rm Stackelbeck

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
sB Krahn i. V. für Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Uhlig i. V. für Rm Waßmann
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Lemke i. V. für Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof abwesend

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat abwesend


c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Herr Schulz, FB 3/4, Agenturleitung
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat
Herr Hartmann, 8/DEZ, BL

Herr Bohrke, FB 53
Frau Bonan, FB 1
Frau de Boer, FB 1
Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Gerke, FB 10
Herr Klutth, FB 66
Frau Köhler, FB 40
Frau Kraft, FB 10
Herr van Rissenbeck, FB 10
Frau Schween, FB 11
Frau Weinberg, FB 11


Frau Jenks, stv. Schriftführerin, 3/DEZ
Frau Wosny, Schriftführerin, 8/DEZ





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 28.04.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 17.03.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8

3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

- unbesetzt -

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW in einer Personalangelegenheit
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24130-22)

3.2.2 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23934-22)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)

3.5.2 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)

3.5.3 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 23568-22)

3.5.4 Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23981-22)

3.5.5 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)



3.5.6 Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23655-22)

3.5.7 Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24193-22)

3.5.8 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Betrieb/Nutzung einer Facebook-Fanpage durch die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23473-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
(Drucksache Nr.: 23473-22-E1)

4.1.2 Mobilfunkversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23905-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
(Drucksache Nr.: 23905-22-E1)

4.2 Anträge der Fraktionen

- unbesetzt -

4.3 Überweisungen anderer Gremien

- unbesetzt -

5. Mitteilungen der Vorsitzenden


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.






1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Löhrer benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Auf Vorschlag der Verwaltung wird die Überweisung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit unter TOP 4.3.1
Darstellung von attraktiven Sport-Angeboten auf der Webseite der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung
vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24441-22)

auf die Tagesordnung aufgenommen.

Weiterhin wird TOP 3.5.3
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)

aufgrund von Beratungsbedarf, auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion die Linke + und der FDP-Fraktion, von der Tagesordnung abgesetzt und zur Behandlung in die kommende Sitzung verschoben.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 17.03.2022

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat stellt im Sinne des krankheitsbedingt nicht anwesenden Rm Gebel (Die Linke +) Folgendes klar:
„In der Sitzung am 17.03.2022 hatte Herr Gebel unter TOP 3.1.1 fälschlicherweise angenommen, dass Unterlagen – den Masterplan Digitale Verwaltung betreffend – aus dem GIS herausgenommen worden waren. Die Suche des Herrn Gebel bezog sich allerdings auf eine E-Nummer (18828-20-E4), zu der in einer vergangenen Sitzung mündlich berichtet worden war und seine Suche von daher erfolglos blieb. Es handelte sich demnach um ein Missverständnis und es seien keine Unterlagen aus dem GIS entfernt worden.“

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erinnert daran, dass die Beantwortung der offenen Fragen bezüglich des TOP 4.3.1 (Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters), wie in der Niederschrift dokumentiert, zu dieser Sitzung erfolgen sollte und bittet darum dies nicht zu vergessen.


Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 17.03.2022 wird einstimmig bei drei Enthaltungen (Rm Uhlig und sB Krahn, CDU-Fraktion sowie Rm Lemke, Fraktion Die Linke +) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus

Herr StR Uhr erläutert einleitend, dass die neue Coronaschutzverordnung kaum noch Regelungen vorsehe – viele Maßnahmen seien zurück genommen worden. Darauf habe man bezüglich des Dienstbetriebes auch in der Stadtverwaltung reagiert. Nach der letzten Sitzung des Verwaltungsvorstandes habe Herr Oberbürgermeister Westphal – wie schon den Medien zu entnehmen war – dazu bereits Stellung genommen. Die noch bis zum 25.05.2022 geltende Arbeitsschutzverordnung des Bundes gebe den Arbeitgebern größtmögliches Ermessen und Handlungsfreiheit. Man handele weiterhin vorsichtig und verantwortungsvoll. Ab Montag, 02.05.2022, werde es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske mehr geben. Es wurde die Empfehlung ausgegeben, dass Mitarbeitende darüber selber entscheiden könnten. Masken für Mitarbeitende würden aber weiterhin gestellt. Diese Schritte seien einvernehmlich erfolgt und eine neue Checkliste für die Verwaltung wurde bereits veröffentlicht. Im Zuge dessen habe man diese Regelung auch für die Bürger*innen anpassen müssen, da auch hierzu mittlerweile die Rechtsgrundlage fehle.
Bezüglich des § 20 a berichtet Herr Uhr, dass in einem sehr aufwendigen Verfahren – auch in Absprache mit dem Personalrat – ein kleiner Kreis von Beschäftigten ausgemacht wurde, die momentan keine Immunisierung vorweisen könnten. Herr Uhr führt aus, dass nun das dem Erlass entsprechende Verfahren eingeleitet würde und erläutert dies kurz.
Die Personalsituation im Gesundheitsamt (FB 53) entwickle sich dynamisch. Zum Stand 25.04.2022 seien immer noch insgesamt 335 Personen im FB 53 im Einsatz. Hierbei handele es sich nicht nur um Stammpersonal, sondern auch um Beschäftigte anderer Fachbereiche bzw. extern eingestelltes Personal. Die Aufgaben im FB 53 würden nun weniger, die Personalstärken seien daher ggf. zu reduzieren. Weiterhin seien noch Beschäftigte von FABIDO dort eingesetzt. Im Hinblick auf das kommende Kindergartenjahr möchte FABIDO, dass das Personal zurückgeführt werde. 23 Beschäftigte der Verwaltung aus anderen Fachämtern seien dort noch tätig. Hier stelle sich die Frage, ob diese Kräfte noch gebraucht würden. Ebenfalls sind 26 Beschäftigte als "Vermittlungsfälle", die beispielhaft als Rückkehrer*innen aus Elternzeit, dort eingesetzt waren, sukzessive zurückzuführen. Hier befinde man sich derzeit in Gesprächen mit dem Fachbereich.
Aufgrund der sich so entwickelnden Lage eines Abklingens der Pandemie und der fallenden Regelungen erkundigt sich Herr Uhr bei den Mitgliedern des Ausschusses, ob weiterhin gewünscht werde, dass in jeder Ausschuss-Sitzung ein Sachstand zum Coronavirus erfolgen solle.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Auf Vorschlag von Herrn Uhr einigt sich der Ausschuss einstimmig darauf, dass Herr StR Uhr in Zukunft nur bei gravierenden Änderungen aktuell zur Coronalage berichtet.





3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

- unbesetzt -


3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 I GO NRW in einer Personalangelegenheit
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24130-22)

Der Ausschuss für Personal. Organisation und Digitalisierung nimmt die nachfolgende Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage aufgeführten 74 priorisierten personellen Bedarfe aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt Dortmund zur Bewältigung des Ukrainekonflikts zu decken.

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund, die Bedarfsbedeckung vorrangig über externe Einstellungen (befristet für 1 Jahr mit Verlängerungsoption) zu realisieren.

zu TOP 3.2.2
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23934-22)

Rm Lemke (Die Linke +) fragt nach, worin die Abnahme der Anzahl der Nachwuchskräfte im Vergleich zum Vorjahr begründet sei.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Vorlage und fragt zum Mangel im Bereich der IngenieurInnen nach, ob es nicht sinnvoll sei in diesem Bereich ein Duales Studium auf den Weg zu bringen.

StR Uhr führt aus, dass es ihm eine große Freude sei, jedes Jahr diese Vorlage bringen zu können und hier an einem Strang zu ziehen. Der Rat der Stadt Dortmund und der Fachausschuss unterstützten die Verwaltung hierfür auch mit den notwendigen Haushaltsmitteln, um diese große Anzahl Auszubildender – fast 400 – auf den Weg zu bringen. Man spräche oft über den demographischen Wandel und brauche diese jungen Menschen mit ihrer Motivation, mit ihren Sichtweisen und ihrem Elan. Es sei ein großer Stolz dieser Stadt und man gehe damit auch in der gesamten Region als leuchtendes Beispiel voran. Diese jungen Menschen seien unsere Zukunft. Auch von der Breite der Ausbildungsberufe mit über 70 Berufen profitiere die Stadt sehr und dafür sei Herr Uhr sehr dankbar.

Frau Schween (FB 11) erläutert, dass sich die Ausbildungszahl in den letzten Jahren massiv erhöht habe. Gleichwohl rechne man jedes Jahr akribisch nach, ob man dieses Personal in den Berufen genau in der Anzahl benötige. Diese geschehe in enger Abstimmung mit den Fachbereichen und so sei auch die Zahl von 375 in diesem Jahr zustande gekommen. Man setzte nicht nur auf Ausbildung, sondern schaue auch danach was der Markt ansonsten zu bieten habe und überlege sich ergänzend neue Strategien. So seien beispielsweise im Bereich des Ingenieurwesens die Studijobs entstanden und man habe verstärkt auf die technische Ausbildung der Stadtbauoberinspektoren gesetzt. Man bilde daher auch nicht jedes Jahr in allen 70 Berufen aus, sondern schaue genau darauf was benötigt werde.

Rm Giebel (SPD) lobt die Stadtverwaltung zum einen für die hohe Anzahl der Ausbildungsplätze und zum anderen auch für die große Bandbreite der Berufe und nennt dabei insbesondere die neuen Berufe wie Bachelor of Arts der Kindheitspädagogik und die Projektausbildungsstellen.

sB Löhrer (FDP) gibt an, dass man auf Zahlen immer aus vielen Blickwinkeln schauen könne. Er schließe sich seinem Vorredner mit dem großen Kompliment an. Denn es sei strategisch richtig und für die Zukunft dieser Stadt wichtig und dies nicht nur für die Stadtverwaltung. Umgerechnet sei dies eine gigantische Anzahl von 7 % aller jungen Menschen in einem Jahrgang, die für das Berufsleben vorbereitet würden und eine gute und qualifizierte Ausbildung erhielten. In diesem Verfahren lernten die jungen Menschen das politische Leben und das Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Politik und den Menschen und dies sei das Wertvollste, was man mitnehmen könnte.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +) bezieht sich auf die angesprochenen Projektausbildungsplätze, die ihr sehr am Herzen lägen. Sie teilt mit, dass sie sich wünschen würde, dass man diese jedes Jahr um einen erhöhe und schließt sich dem ausgesprochenen Lob an.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bedarfsgerechte Einstellung von 375 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2023.

Davon sind

296 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,

15 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (13 weitere Bedarfe sind in den gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),

24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst und

40 Anwärter*innen für den feuerwehrtechnischen Dienst

vorgesehen.


3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -


3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -


3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)
Rm Lemke (Die Linke +) äußert ihre Zustimmung zur Vorlage und fragt nach, ab wann diese Aufgaben als Routineaufgaben erledigt würden.

Herr Bohrke (FB 53 KoCI) erläutert, dass die Koordinierenden Impfeinheiten vom Land NRW zunächst bis zum 31.08.2022 verlängert worden seien. Man gehe derzeit davon aus, dass die Förderung noch bis zum 31.12.2022 verlängert würde. Wie es darüber hinaus weiterginge hinge von der Entwicklung der pandemischen Lage ab.

StR Uhr ergänzt, dass Herr Bohrke der Kopf der KoCI (koordinierenden Impfeinheit) sei und auch schon im Impfzentrum einer derjenigen Köpfe gewesen sei, die das Impfzentrum maßgeblich mit nach vorne getragen hätten. Herr Uhr nimmt dies zum Anlass, sich dafür im Namen des Ausschusses - auch an das Team gerichtet - herzlich zu bedanken.
Er führt weiter aus, dass man die Lehren aus der Pandemie ziehen müsse und sich dauerhaft und zukünftig aufstellen müsse. Er spricht in diesem Zusammenhang noch einmal den Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes an, mit dem Bund und Land die Gesundheitsbehörden dauerhaft und strukturell stärken wollen. Mittelfristig werde es daher zur Stärkung einer dauerhaften Aufstellung der Organisation-Struktur in allen Gesundheitsämtern kommen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) bis zum 31.12.2022 und beauftragt die Verwaltung mit der damit verbundenen Verlängerung der Verträge für die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets nach den Regelungen des § 8 Haushaltssatzung bzw. nach § 83 GO NRW durch die zu erwartende Refinanzierung des Landes NRW.

zu TOP 3.5.2
"Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23260-21)

Rm Wallrabe (CDU) beantragt die Verkürzung des Evaluationszeitraums auf 2 Jahre, da der CDU-Fraktion der Zeitraum von 4 Jahren zu lang sei. Mit der Verkürzung auf 2 Jahre würde der Zeitraum an den des Erfüllungsnachweises an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik angepasst.

Bm Schilff (SPD) gibt an, dass der Unterschied gravierend sei. Man habe sich auf 4 Jahre verständigt und wolle dies ad hoc nicht ändern.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bittet um einen Hinweis aus der Verwaltung, ob die Verkürzung sinnvoll bzw. machbar sei.

Herr Kluth (FB 66) erläutert, dass die Evaluation alle 2 Jahre fortlaufend erfolge. Im März 2020 wurde sie erstmalig durchgeführt. Im Augenblick befände man sich mitten in der zweiten Evaluation. Die Verkürzung des Zeitraums auf 2 Jahre hätte zur Folge, dass man genau mittig in der nächsten Evaluation lande, in der die Mitarbeitenden mit der Evaluation des BSI-Nachweises beschäftigt seien und dies würde zu einer Doppelbelastung führen, die personell nicht zu stemmen sei. Je smarter die Stadt Dortmund als City würde, je größer werde auch der Anspruch an dieses alle zwei Jahre durchzuführende Audit. Eine Verkürzung sei daher aus seiner Sicht nicht sinnvoll.

sB Löhrer (FBP) erklärt, dass es die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens wie der Stadt sei, die Stärken auszubauen. Kritische Strukturen tauchten immer wieder auf und daher sei aus seiner Sicht eine langfristige Struktur sinnvoll.

Rm Wallrabe zieht den mündlich gestellten Antrag seiner Fraktion zurück.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Entfristung und dauerhafte Einrichtung der bisherigen zwei Projektstellen.
b) Nach Ablauf von vier Jahren erfolgt eine Evaluation des Personalbedarfes.

zu TOP 3.5.3
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung setzt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf von der Tagesordnung ab und verschiebt die Behandlung in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.5.4
Koordinierungsstelle "Istanbul-Konvention"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23981-22)

sB Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) gibt an, die Vorlage ausdrücklich zu begrüßen. Sie möchte die Gelegenheit für kritische Nachfragen nutzen. Ein sehr großer Teil der Konvention beziehe sich auf psychosoziale Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer von Gewalt, sexueller Gewalt sowie der Gewalt gegenüber Kindern. Daher sei hier ein Bereich von sozialer Arbeit gemeint, der eine wissenschaftliche Begleitung und Zusammenarbeit, neben der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, mit zumindest einer sozialwissenschaftlichen Fakultät oder noch besser einer Fakultät der sozialen Arbeit erfordere. Ihre zweite Nachfrage beziehe sich auf die Einrichtung der Gewaltschutzkommission und deren Besetzung und darüber hinaus nach der Funktion dieser Kommission, neben den schon bestehenden runden Tischen und Arbeitskreisen.

Frau Feldmann (FB 1) nimmt den Vorschlag der Begleitung durch eine Fakultät der sozialen Arbeit für die wissenschaftliche Zusammenarbeit gerne auf. Auch die Zusammensetzung der Gewaltkommission sei nicht abschließend gewesen und könne erweitert werden. Die Kommission solle zweimal im Jahr tagen und eine Vogelperspektive einnehmen, um gemeinschaftlich Synergien zu schaffen.

Rm Lemke (Die Linke +) begrüßt die Einführung der Koordinierungsstelle auch für ihre Fraktion. Das Problem der mangelnden Frauenhausplätze würde aus der Vorlage schon sehr deutlich und sie fragt nach, wie mit diesem Problem umgegangen werden solle.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat weist darauf hin, dass dafür der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zuständig sei.

Bm Schilff (SPD) begrüßt die detaillierte Auseinandersetzung seiner Vorrednerinnen mit der Vorlage. Er kritisiert jedoch die nicht vorhandene Zuständigkeit des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung in diesen Fragen. Leider habe man die Vorlage nur zur Kenntnis bekommen, nachdem sie im Rat bereits am 31.03.2022 beschlossen wurde. Er empfiehlt seinen Vorrednerinnen daher diese - aus seiner Sicht begründeten Fragen - mit in den ASAG zu nehmen.
Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat greift dies auf und gibt an, auch verwundert darüber gewesen zu sein, dass die Vorlage nicht im Nachgang noch an den ASAG gegangen sei. Sie regt daher an, dass die betreffenden Fraktionen die Angelegenheit tatsächlich noch einmal im ASAG platzieren könnten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

Die Stadt Dortmund richtet für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene eine Koordinierungsstelle ein, die dem Gleichstellungsbüro zugeordnet ist.

zu TOP 3.5.5
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.6
Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23655-22)

Rm Wallrabe (CDU) erläutert, dass seine Fraktion das Projekt ohne einen Bericht zur konkreten Umsetzung in Marten weiterhin ablehnen müsse.

Rm Giebel (SPD) gibt an, seinem Vorredner an der Stelle nicht folgen zu können, da es in der Vorlage um die Einrichtung der Stellen ginge, nachdem in der Sache ja schon beschlossen worden sei. Seine Fraktion begrüße die Vorlage für den Stadtbezirk Eving, die Evinger wünschten sich dies schon länger und nun gehe man den nächsten Schritt.

Frau Bonan (FB 1) bestätigt, dass es in der Vorlage nur um die Umsetzung und um das Mandat ginge, um die Personalressourcen und das Budget zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der eigentliche Beschluss zur Einführung der Quartierskoordination sei ja bereits durch den Rat erfolgt. Bezüglich der Irritation im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gibt sie an, dass man den Antrag der von allen Evinger Bezirkspolitikern gestellt wurde, im Wording 1:1 übernommen habe und auch die Beschlussfassung des Rates in die Vorlage habe einfließen lassen. Es sei immer vom Stadtbezirk Eving gesprochen worden, was die umgrenzenden Stadtteile mit einbeziehe.

sB Löhrer (FDP) berichtet die Situation vor Ort zu kennen und ist der Ansicht, egal wie gut es gemacht werde, sei dies besser als es nicht zu tun.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Eving, mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Stadtbezirks Eving,
b) die Einrichtung einer Planstelle mit dem Stellenplan 2023 sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023,
c) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Eving als Standort,
d) das Modell „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung, der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Umsetzung anzuwenden,
e) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung

und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Rat beschließt die Einrichtung der Quartierskoordination Eving mit folgenden Gesamtaufwendungen in den Haushaltsjahren:


2022
2023
2024
2025
2026
Personalaufwendungen
40.200 €
82.700 €
84.700 €
86.800 €
88.900 €
Sachaufwendungen
30.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
Summe
70.200 €
127.700 €
129.700 €
131.800 €
133.900 €

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates.

zu TOP 3.5.7
Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24193-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Folgendes:

1. Die städtischen Vertreter*innen in der Gesellschafterversammlung der DORTMUNDtourismus GmbH werden ermächtigt, die Liquidation der Gesellschaft zu beschließen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
2. Allen aktuell bei der DORTMUNDtourismus GmbH tätigen Mitarbeitenden wird ein - den Regelungen des geltenden Tarifrechts entsprechendes, die betroffenen Personen in Bezug auf ihr jetziges Bruttoentgelt aber nicht schlechter stellendes - Einstellungsangebot unterbreitet. Bei Annahme der Angebote erfolgt die Einrichtung von 10,1 vzv Planstellen im Fachbereich 3.

zu TOP 3.5.8
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an die nachfolgend tagenden Fachausschüsse durchlaufen.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Betrieb/Nutzung einer Facebook-Fanpage durch die Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
(Drucksache Nr.: 23473-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 zur gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der Fraktionen von B‘90/Die Grünen und CDU aus der Sitzung vom 03.02.2022 vor:

„… die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Betreiber*innen von sogenannten Facebook-Fanpages sind für die Verwendung personenbezogener Daten durch Facebook mitverantwortlich. Als Betreiberin einer Fanpage ermöglicht die Stadt dem Unternehmen Facebook den Zugriff auf die Daten der Fanpage-
Besucher*innen. Dies erkennt die Stadt unter §3 ihrer Dienstvereinbarung zur Nutzung von
Social Media zur Öffentlichkeitsarbeit im Internet an ("Die Stadt Dortmund ist gemäß Artikel
26 DS-GVO gemeinsam mit dem Betreiber des Social Media Angebots für die Einhaltung des
Datenschutzes verantwortlich.").
1a) Wie gewährleistet die Stadt die Einhaltung des Datenschutzes durch Facebook?
Die Stadt Dortmund nutzt die Sozialen Medien nur Öffentlichkeitsarbeit und damit keine personenbezogenen Daten der Nutzer*innen. Siehe dazu auch die Anlage 1 (Dienstvereinbarung zur Nutzung von Social Media in der Stadtverwaltung Dortmund) sowie die Anlage 2 (Leitfaden nur Nutzung von Social Media in der Stadtverwaltung Dortmund) und Anlage 3 (Verhaltensregeln zur Nutzung von Social Media in der Stadtverwaltung).
1b) Hat die Stadt dazu mit Facebook gemäß DS-GVO-Anforderung eine entsprechende transparente Vereinbarung beziehungsweise entsprechende Verträge abgeschlossen?
Wird darin festgelegt, wer (Stadt oder Facebook) welche Verpflichtungen nach DS-GVO erfüllt?
Nein, die Vereinbarung wird einseitig von Facebook festgelegt, siehe auch Anlage 4 (Auszug
aus Nutzungsbedingungen des Meta Konzern).
2) Wie werden die Nutzer*innen der Facebook-Seite der Stadt Dortmund auf die Verarbeitung
und Behandlung der Daten durch Facebook hingewiesen?
Wird dabei zwischen Nutzer*innen mit und ohne Facebook-Konto unterschieden?
Nutzer*innen werden über den Reiter/die Box "Info" (je nach Darstellung am Smartphone
oder Desktop direkt auf der Startseite oben oder linke Spalte) zu Impressum und Datenschutz
der Stadt Dortmund informiert und per Link auf die entsprechenden Seiten auf dortmund.de
weitergeleitet.
Nicht eingeloggte Besucher*innen erhalten dieselben Informationen wie angemeldete Nutzer*
innen (Fotos, Beiträge, Kommentare), können aber nicht kommentieren oder per Nachricht
in Kontakt treten. Auf die Verarbeitung ihrer Daten durch Facebook werden Nutzer*
innen hingewiesen, wenn sie sich bei Facebook anmelden und den Datenschutzrichtlinien
zustimmen.
3) Werden die Nutzer*innen der stadteigenen Webseite “dortmund.de” auf die Verarbeitung
und Nutzung ihrer Daten durch Facebook hingewiesen, wenn diese von der Webseite der
Stadt per Link auf die städtische Facebook-Seite weitergeleitet werden?
Links auf dortmund.de auf externe Online-Angebote, z.B. innerhalb von Artikeln im
Newsportal, sind als externe Verlinkungen gekennzeichnet. Verlassen die Nutzer*innen
Dortmund.de, gelten die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des*der jeweiligen Seitenbetreibers*in.
4) Durch Facebook-Fanpages sammelt Facebook Daten der Nutzer*innen, zum Beispiel solche, die Rückschlüsse auf sensible und besonders schützenswerte Daten zulassen (zum Beispiel auf deren Gesundheitszustand, deren sexuelle Orientierung oder deren politische und
religiöse Überzeugungen).
Besteht für den Betrieb der städtischen Facebook-Seite eine Datenschutz-Folgenabschätzung
gemäß Artikel 35 der DS-GVO?
Ja, siehe Anlage 5 (Datenschutzfolgenabschätzung der Stadt Dortmund vom v. 21.03.2022)
4a) Falls ja: Kann diese Datenschutz-Folgeabschätzung dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden?
Siehe Anlage 5


4b) Falls ja: Wie wird darin das Erfordernis, bzw. die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf ihren Zweck oder bezüglich Alternativen bewertet, die weniger stark in die Rechte und Freiheiten der Nutzer*innen eingreifen?
Die Social Media-Angebote der Stadt Dortmund sind vor dem Hintergrund der in der Datenschutzfolgenabschätzung beschriebenen Risiken und den in der Dienstvereinbarung verbindlich festgelegten Maßnahmen als vertretbar anzusehen.
Die beschriebenen Informationspflichten der Kommune gegenüber der Bevölkerung überwiegen die dargestellten Risiken.
Der Dialog der Aufsichtsbehörden mit den Plattformanbietern bleibt abzuwarten, ebenso die
weitergehende Rechtsprechung sowie Weisungen der Aufsichtsbehörden.
4c) Falls ja: Wie seriös kann eine Datenschutzfolgenabschätzung erfolgen, wenn der Stadt
aufgrund des Betriebsgeheimnisses von Facebook nicht bekannt ist, wie und wofür die Daten
der Nutzer*innen verarbeitet werden?
Es handelt sich um Abwägung mit dem gleichzeitigen Bestreben der kommunalen Familien,
über ihre Gremien an die Aufsichtsbehörden heranzutreten und den datenschutzkonformen
Betrieb über diese bei den Anbietern der Sozialen Medien unter Hinweis auf Art. 3 DSGVO
durchzusetzen.
5) Wie bewertet die städtische Datenschutzbeauftragte die Fragestellung aus kommunaler
Datenschutzsicht?
Die Verantwortung der Behördenleitung umschließt nach Art. 24, 25 und 32 DSGVO auch
die Auswahl und den Einsatz von datenschutzkonformer Technik.
Dieser kann aufgrund des Geschäftsgebarens der Plattformanbieter und der gemeinsamen
Verantwortung nach Art. 26 DSGVO von der Behördenleitung nicht gewährleistet werden.
Plattformanbieter sind ebenfalls gehalten, ihre Produkte datenschutzkonform in der EU anzubieten, dies ergibt sich aus dem Marktort-Prinzip nach Art. 3 DSGVO: Wer in der EU seine Produkte anbietet, unterliegt der DSGVO.
Die Plattformanbieter haben ihr Verhalten auch nach den EU-GH-Urteilen nicht (wesentlich)
geändert, insbesondere ist der Abschluss von Verträgen zur Wahrnehmung der gemeinsamen
Verantwortung nicht möglich. Deshalb müssten sich alle Behörden aus der Social Media-Präsenz zurückziehen, da sie nach der DSGVO gehalten sind, nur datenschutzkonform die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, siehe Diskussionsstand Anfang 2020.
6) Ist die Stadt bezüglich der Thematik mit der Landesdatenschutz-Beauftragten im Gespräch? Welche Auffassung zur dargestellten Thematik wird von dieser vertreten?
Ja, siehe dazu Anlage 6 (LDI Hinweis zu Social Media)
7) Weicht die rechtliche Einordnung der Stadt Dortmund zum Betrieb einer Facebook-
Fanpage von der Rechtsauffassung der Landes- und des Bundesdatenschutzbeauftragten ab?
Nein. In der Pandemie kann jedoch auf die Sozialen Medien für den Kontakt der Stadt zur Bevölkerung nicht verzichtet werden.
Es ist daher dringend geboten, dass die Aufsichtsbehörden den datenschutzkonformen Betrieb von Facebook & Co. durchsetzen.
8) Laut oben angeführtem Presseartikel könnten "Anweisungen" der Landesdatenschutz-
Beauftragten erfolgen. Inwieweit wären diese für die Stadt bindend?
Siehe Seite 5 des Schreibens der LDI NRW vom 28.09.2021 (Anlage 6):
Die LDI NRW strebt ein einheitliches Vorgehen an und stimmt sich dabei mit den anderen
Aufsichtsbehörden ab. Nach Art. 57 Abs. 1 lit a) DSGVO überwachen die AB’en die Anwendung der DSGVO und setzen deren Einhaltung durch.
Anweisungen der AB nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO sind bindend für die verantwortliche Stelle.
9) Plant die Verwaltung einen alternativen Social-Media-Kanal aufzubauen, der datenschutzrechtlich unbedenklich ist?
Derzeit gibt es neben den offiziellen gesamtstädtischen Accounts bei Facebook, Twitter, Instagram und YouTube keine weiteren Planungen.





9a) Falls ja: Erwägt die Stadt dazu einen dezentralen Microblogging-Dienst wie beispielsweise
Mastodon zu nutzen, der auf Open-Source-Software basiert.
Der Bereich Online-Kommunikation (FB3-1) verfolgt die Entwicklungen bei Mastodon und
hat sich bereits mit diesem Dienst beschäftigt und zudem mit anderen Kommunen dazu ausgetauscht. Derzeit sieht der FB 3 keinen Mehrwert in diesem Dienst. Zudem fehlen die personellen Ressourcen für da Betreiben weiterer Social Media Dienste.
9b) Falls ja: Ist geplant sich mit anderen Städten über eine gemeinsame Strategie zur Verwendung von Social-Media-Kanälen auszutauschen um möglicherweise gemeinsam auf ausgewählten Plattformen aktiv zu werden?
Dieser Austausch passiert regelmäßig im Rahmen von Veranstaltungen des Städtetages sowie bilateral über ein internes Forum, auf welchem sich die Verantwortlichen der Online-Portale der Kommunen austauschen. …“

Rm Lemke (Die Linke +) kritisiert zunächst, dass die „Vorlage“ nicht barrierefrei sei und bittet darum in Zukunft darauf zu achten. Es lägen außerdem in der Stellungnahme und den Anhängen widersprüchliche Aussagen zum Datenschutz vor. Durch die Verwendung/Einbindung von You-Tube-Videos auf den Webseiten der Stadt Dortmund sei entgegen der Aussage eine Datensouveränität nicht gewährleistet. Auf Seite 18 des Datenschutz-Dokumentes mache sich die Stadt Dortmund eine Werbe-Aussage von Facebook zu eigen, darüber sei Frau Lemke sehr überrascht.

Rm Nienhoff (CDU) stellt zunächst klar, dass er es sehr begrüße, dass die Stadt Dortmund in den sozialen Netzwerken unterwegs sei. Er schließe sich aber insofern seiner Vorrednerin an, als dass man sich keine Illusionen über die Ziele der sozialen Netzwerke machen dürfe. Er spricht weiter den Leitfaden zur Nutzung der sozialen Netzwerke an, der von März 2020 sei und veraltete Aussagen beinhalte. Des Weiteren gebe es darin noch keine Informationen über den Umgang mit Reals, Marketing, Vernetzung von Profilen, kostenpflichtiger Werbung etc. Hier habe die Stadt durchaus noch Nachbesserungsbedarf, um die Netzwerke so sozial wie möglich, aber so zielführend wie möglich zu nutzen. Er stellt klar, wenn man diese Dienste nutze, müsse man auch mit der Schnelllebigkeit mithalten.

sB Feltmann (B‘90/Die Grünen) stellt ergänzend zu Seite 4 des Schreibens die Frage, ob das Thema Open Source tatsächlich so umfangreich sei, dass sich der Personalbedarf als zu hoch darstelle.

StR Uhr erklärt, dass die zugrunde liegende Anfrage sehr umfangreich gewesen sei und man der Beantwortung entnehmen könne, dass es sich um eine sehr komplexe Materie handele, die die Beteiligung vieler Stellen in der Stadtverwaltung erforderte. Herr Uhr schlägt daher vor, die Fragen gerne mitzunehmen und erklärt, dass man sich diesen Fragen – insbesondere das Open Source betreffend – ohnehin widmen wolle. Hier nennt er unter anderem die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Einführung freier Software. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie habe man dies also im Blick und wolle die offenen Fragen gerne – beispielsweise in einer der nächsten Memorandums-Sitzungen – wieder aufgreifen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat bestätigt, dass sich hierfür die interfraktionelle Arbeitsgruppe – in der solche Themen kontinuierlich besprochen würden – anböte.

Rm Lemke schiebt die Frage nach, wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, die großen Massenger-Dienste wie Twitter und Mastodon parallel betreiben zu können.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Anlagen zur Stellungnahme werden dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.





zu TOP 4.1.2
Mobilfunkversorgung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
(Drucksache Nr.: 23905-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die im Rahmen der o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Pkt. 1)
Die offizielle Karte der Bundesnetzagentur, die öffentlich unter https://www.breitbandmonitor.
de/mobilfunkmonitoring/karte einsehbar ist, weist für das Stadtgebiet Dortmund eine
vollständige 4G Versorgung durch die drei Mobilfunknetzbetreiber aus.
Quelle: Mobilfunk-Monitoring, BNetzA, Stand: Januar 2022, 29.03.22
Zu Pkt. 2)
Im Rahmen des Förderprojekts VIZIT arbeitet die TU Dortmund bereits an einer Smartphone-
App, welche es möglich macht mit einem herkömmlichen Smartphone verschiedene Mobilfunkparameter im Stadtgebiet zu messen. Nach Fertigstellung der App wird diese dann auf spezifisch für das Projekt vorgesehene Smartphones installiert. Diese werden wiederum auf Fahrzeuge der TU Dortmund und der Stadt Dortmund verteilt, um während Fahrten im Stadtgebiet Messungen durchzuführen. Eine Ausweitung der Messungen auf die kommunale Fahrzeugflotte wie zum Beispiel Abfallsammelfahrzeuge ist in Planung, um das gesamte Stadtgebiet systematisch abdecken zu können. Außerplanmäßige Fahrten nur zu Messzwecken sollen aus ökologischen Gründen vermieden werden. Die gewonnen Daten stehen der Stadt Dortmund nach der Erhebung auch außerhalb des VIZIT-Projekts zur Verfügung. Die ersten Fahrten sollen noch dieses Jahr durchgeführt werden.
Zu Pkt. 3)
Hierzu wurde eine entsprechende Ratsvorlage (DS-Nr. 23455-22) für die Sitzung am 31.03.22
eingereicht.
Zu Pkt. 4)
Sollten entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wird die Stadt Dortmund den Kontakt zur Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) aufnehmen. Der explizite Auftrag der MIG ist die Beseitigung von Funklöchern im gesamten Bundesgebiet. …“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Anträge der Fraktionen

- unbesetzt -













4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Darstellung von attraktiven Sport-Angeboten auf der Webseite der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24441-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 26.04.2022 vor:

zu TOP 5.8
Darstellung von attraktiven Sport-Angeboten auf der Webseite der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24441-22)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor:
Dortmund verfügt über zahlreiche attraktive Sportangebote im öffentlichen Raum, wie z.B. Skateparks, Pumptrack-Anlagen, Trimm-Dich-Pfade, Calisthenics-Anlagen, Tischtennis-Platten und Plätze für Boule bzw. Pétanque. Auf den Seiten der Stadt Dortmund sind diese nicht dargestellt. Vor dem Hintergrund des Relaunches der Webseite der Stadt Dortmund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie werden o.g. Sportangebote künftig auf der Webseite dargestellt? Und inwiefern wird es ein Kartenmodul geben, das Sportangebote im öffentlichen Raum zentral sowie für Nutzende schnell und einfach darstellt?
2. Ab wann ist mit einem Relaunch der Webseite der Stadt Dortmund zu rechnen?

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bittet, die o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, um die Bereiche Freizeit, Kultur und Stadtleben in der Stadt Dortmund zu ergänzen.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich für ihre Fraktion, als Antragstellerin, einverstanden und bittet, es differenziert darzustellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist die o. g., ergänzte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und bittet, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Nachgang zu informieren.

Rm Heymann (SPD) erläutert, dass es im AKSF darum gegangen sei auf der Seite nicht nur die Sportveranstaltungen wiederzufinden, sondern sämtliche Veranstaltungen aus Kultur und Freizeit, die die Stadt Dortmund durchführe, aus einem Guss zur Verfügung zu stellen.

Rm Nienhoff (CDU) schildert, dass ihm die Verwaltung versichert habe, dass man dies – und auch die Einbindung in die App – auf dem Schirm habe. Man freue sich auf die App und sähe dem Relaunch der Seite entgegen.

Herr Schulz (FB 3) bestätigt, dass es zutreffend sei, dass mit dem „Relaunch - dortmund.de“ bestimmte Dienste zusammenfassend übersichtlicher gestaltet würden. Gleichwohl macht er darauf aufmerksam, dass bezüglich der Überweisung aus dem AKSF viele verschiedene Fachbereiche und Eigenbetriebe angesprochen worden seien. Der Rats-Vorlage „Relaunch - dortmund.de“ konnte man entnehmen, dass in Zukunft noch mehr auf die Selbst-Pflege durch die zuständigen Fachbereiche und Eigenbetriebe gesetzt werde. Selbstverständlich stehe die Dortmund-Agentur – auch für die technische Unterstützung – in der Federführung zur Verfügung. Wie man zukünftig alle Veranstaltungen der Stadt Dortmund und überregional bedeutende private Veranstaltungen zusammenfassen werde – da komme man schnell auf eine vierstellige Zahl – dies müsse noch abschließend geklärt werden. Zu Frage 2 gibt Herr Schulz an, dass in der letzten Ratssitzung die Frage nach der Software, mit welcher der Relaunch betrieben werden solle, geklärt wurde, sodass man unmittelbar nach dem 31.03.22 das Vergabeverfahren angestoßen habe. Er kündigt an, den zuständigen Ausschüssen voraussichtlich im dritten Quartal einen neuen zeitlichen Fahrplan für den Relaunch und die Fertigstellung vorlegen zu wollen.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden

- unbesetzt -






Dr. Petra Tautorat Frieder Löhrer Iris Wosny
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 _ zu TOP 4.1.1 _ 23473-22-E1.pdf)