Niederschrift

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 14.07.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Renate Weyer (SPD) i. V. für Rm Jutta Starke
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann (B 90/Die Grünen)
Rm Volkan Tevfik Baran (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Petro Möckel (SPD) i. V. für Rm Roland Spieß
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Jürgen Krause – StA 11
Gerd Mehlgarten – StA 20
Markus Kollmann – StA 20
Lothar Staschik – StA 23
Susanne Linnebach – StA 61
Sylke Tech – StA 66
Sigrid Müller – StA 68
Otto Schließler – StA 69

3. Gäste:





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 14.07.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Finanzen

2.1 3. Managementbericht zum Haushalt 2011
(Drucksache-Nr. 04291-E2)
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die "Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03944-11)

2.3 Kostensituation Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04740-11)

2.4 Risikominimierung bei städtischen Vergaben
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04748-11)

3. Beteiligungen

3.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04063-11)

3.2 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.05.2010, Drucksache Nr.: 00470-10 zur Finanzierung der Maßnahme durch Wegfall der Fördermittel des LWL
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04247-11)

3.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Übertragung der vier Dortmunder Windkraftanlagen (Airwin und Ellwiras) in die DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH (WBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04657-11)

3.4 Chancen und Risiken der Unternehmensentwicklung Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04738-11)

3.5 EU-Beihilfeverfahren und Finanzierungsstruktur Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04739-11)

4. Liegenschaften

4.1 Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04485-11)

4.2 Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03496-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
(Drucksache Nr.: 03496-11)

4.3 Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04586-11)

4.4 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04483-11)

4.5 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04490-11)

4.6 Kanalbau Mengeder Straße, 2. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04414-11)

4.7 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 123 - Ortskern Oespel, hier: Wandweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02994-10)

4.8 Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)

4.9 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

4.10 Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen im Straßenzug Ardeystraße - Hagener Straße und Neubau der Lichtsignalanlage Hagener Straße / Am Bahnhof Tierpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03931-11)

4.11 Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04255-11)

5. Sondervermögen

- nicht besetzt -

6. Sonstiges

6.1 Stadterneuerungsprogramm 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-11)

6.2 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011-2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03805-11)
- die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines Sonderversands bereits erhalten -

6.3 Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)

6.4 Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03464-11)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Zielasny benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ Jahresabschluss und Lagebericht
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 04666-11)
hierzu -> Dringlichkeitsschreiben
Die Angelegenheit wird unter TOP 5.1 behandelt.
Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 04419-11)

hierzu->
Dringlichkeitsschreiben

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.12 behandelt.

Außerdem wurde gebeten, folgenden TOP 3.5 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, da es sich um Betriebsinterna handelt.
EU-Beihilfeverfahren und Finanzierungsstruktur Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04739-11)
hierzu ->
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04739-11-E1)
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.




2. Finanzen

zu TOP 2.1
3. Managementbericht zum Haushalt 2011
mündlicher Bericht / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04291-11-E2)
Stellungnahme zu Personaldaten
(Drucksache Nr.: 04291-11-E3)

Herr Stüdemann präsentiert den Bericht mit den wesentlichen Änderungen (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss umfangreich die gestellten Fragen.

Hierzu lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort von Herrn Oberbürgermeister Sierau vor:
Alle Informationen zur Entwicklung des Personalbestandes sind dem Managementbericht zum Personal- und Organisationsentwicklungskonzept zu entnehmen. Dieser Bericht wurde im Ausschuss für Personal und Organisation vorgestellt und diskutiert. Er steht im GIS allen interessierten Ratsmitgliedern zur Verfügung.

Insofern ist eine darüber hinausgehende Bereitstellung von Personaldaten nicht notwendig.

Eine Berichterstattung zu aktuellen Entwicklungen erfolgt bei Bedarf im Ausschuss für Personal- und Organisation.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, Texte, die sich verändert hätten, farblich zu markieren, da es das schnelle Lesen sehr erleichtern würde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass er bezogen auf das Schreiben von Herrn Sierau, nicht bereit sei, den Personalbericht zu lesen. Auch er fände es erleichternd, wenn die veränderten Texte farblich gekennzeichnet wären.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass der Ausschuss keineswegs Auskunft über die Personalentwicklung hätte haben wollen. Wenn über maßgebliche Kostenblöcke des städtischen Haushalts gesprochen werde, was ja der Sinn der zyklischen Managementberichte sei, müsse die Frage erlaubt sein, wie die Prognosen in Bezug auf die vom Rat formulierten Einsparziele aussehen, da sie ja keineswegs aussagen würden, 2 % des Personalbestandes zu reduzieren, sondern 2 % des Personalaufwands. Das seien Daten, die der Personalsektor dem Kämmerer für seinen Bericht zur Verfügung stellen könne und ein völlig legitimer Wunsch des Ausschusses. Er bittet Herrn Krause (Personalamt) dem Personaldezernenten diesen Wunsch nahezubringen und für Verständnis zu werben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt die farbliche Kennzeichnung der veränderten Texte zu.
In Bezug auf die Anmerkung von Herrn Reppin, äußert Herr Stüdemann, dass es der Kämmerei aufgrund der zurzeit vielen Veränderungen im Personal- und Organisationswesen nicht möglich sei, auf Knopfdruck eine Prognose zu erteilen. Das sei ohne Personalamt nicht möglich. Er nehme aber den Wunsch des Ausschusses erneut entgegen.


Da es viele Nachfragen zum LWL gibt, ist Herr Krüger der Meinung, dass das Thema „LWL“ diskutiert werden müsse und bittet Herrn Stüdemann, die Beteiligten des LWL mit einzubeziehen und für die nächste Sitzung einzuladen.

Herr Stüdemann befürwortet den Wunsch, die Beteiligten des LWL einzuladen, merkt aber an, dass die Bewertung danach ohne die Beteiligten des LWL diskutiert werden müsse.


zu TOP 2.2
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die "Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03944-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen im Rahmen der Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Finanzrechnung des Tiefbauamtes unter der Investitionsfinanzstelle 66_01202014765.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung auf der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 „Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede“.


zu TOP 2.3
Kostensituation Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04740-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04740-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
das Dortmunder U als neuer Geschäftsbereich der Kulturbetriebe Dortmund wurde mit einem städtischen Zuschuss von 4.971.575 Euro geplant. Dieser Zuschuss resultiert aus der Einbringung des Betriebskostenzuschusses des Museums Ostwall (T€ 691) sowie dem ergänzenden Betriebskostenzuschuss (T€ 4.280) gemäß Ratsbeschluss. Die Betriebskosten sind auf der Grundlage eines Gutachtens des Wirtschaftsprüfungsbüros Herberg – Dr. Schlüter und Partner (HSP) vom 28.08.2008 ermittelt worden. Eingeflossen sind ferner Erfahrungswerte aus dem vorläufigen Betrieb. Folgende signifikante Abweichungen zum Wirtschaftsplan Dortmunder U sind im 1. Quartal 2011 festzustellen:

- Die Umsatzerlöse des Museums Ostwall im Dortmunder U sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben (T€ -78).

- Eine weitere signifikante Abweichung ist bei den Bewachungskosten (T€ +137) eingetreten. Der erhöhte Bewachungsaufwand durch Fremdvergabe von Dienstleistungen ergibt sich aus Vorgaben des Versicherers, durch krankheitsbedingte Ausfälle des eigenen Personals sowie aus noch nicht besetzten Stellen im Servicebereich.

- Zurzeit sind die Personalkosten im Service- und Bewachungsbereich noch nicht haushaltsneutral dargestellt. Bei der Wirtschaftsplanaufstellung konnten nur für die bereits umgesetzten Mitarbeiter/-innen städtische Mittel von der Kämmerei bereitgestellt werden.
Auch wenn eine exakte Kalkulation der Betriebskosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, ergibt eine überschlägige Hochrechnung bis Ende 2011 einen Mehrbedarf von über einer Million Euro.
Wir bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung die deutlich macht,

1. welche Maßnahmen angestrebt werden, um den Mehrbedarf zu reduzieren und im vorgesehenen Kostenrahmen zu bleiben,

2. welche Deckungsmöglichkeiten der Kämmerer und Kulturdezernent vor sieht, wenn eine Kostenreduzierung nicht realisiert werden kann.

Herr Stüdemann antwortet mündlich auf die gestellten Fragen.
Zu 1. gibt er an, dass wesentliche Teile der Sicherungstechnik für den Kunst- und Museumsbereich funktionsfähig seien. Darauf hin habe sich der Versicherer bereit erklärt, einer Reduktion des Bewachungspersonals zuzustimmen, ohne den Versicherungsschutz zu verändern. Zusätzlich werde es nach den Sommerferien den Vorschlag einer insgesamt organisatorischen Zusammenbindung geben.
Zu 2. merkt er an, dass eine Kostenreduzierung realisiert werden müsse.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass die Fragen aufgrund einiger Artikel von Herrn Kohlstadt mit Berichten über eine einmalige Deckungslücke von 1,7 Mio. Euro in 2010, die für Aufregung gesorgt hätten, gestellt worden seien. Letztlich zeige sich aber, dass die Argumente, in 2011 werde alles anders, nicht stimmen würden. Ergebnisverbesserung durch bauliche und technische Maßnahmen reiche längst nicht aus. Die ersten Zahlen dokumentierten, dass der Verlauf nicht so sei, wie gewollt. Große, neue Sponsoren seien nicht in Sicht. Im Managementbericht habe Herr Stüdemann bereits 100 T € mehr eingestellt, was bei Fortführung bis Ende des Jahres, 700 T€ bedeuten würde. Er fragt nach, wie diese neue Unterdeckung gedeckt werden solle. Seine Fraktion befürchte, dass es letztendlich zur Einschränkung des kulturellen Angebotes in Dortmund führen werde.

Herr Stüdemann schlägt vor, nicht ohne Unterlagen zu diskutieren. Es werde ein Wirtschaftsplan aufgebaut und der Ausschuss müsse entscheiden, ob das Objekt in einer Hand verwaltet wird und was das kosten solle. Kosten, die aus den technischen Bereichen anfallen würden, kenne man nur aus Simulationen. Es gebe nur eine Berechnung nach Ausschreibungsergebnis. Bevor es nicht einen realen Kostenbetrieb gebe, sei es sehr schwierig, verlässlich zu sagen, was das Haus in der Betreibung koste. Alle anderen Ausgaben seien sozusagen Simulationsaussagen zur gesamten technischen Seite des Gebäudes. Dem Rat sei bei Beschlussfassung bekannt gewesen, dass der U-Turm bis zur zweiten Jahreshälfte in einem Baustellenbetrieb bleibe. Zusätzliche Risiken gebe es immer. Er setze alles daran, die Kosten zu reduzieren. Es gebe immer noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten betriebsorganisatorischer Verbesserungen, um damit noch Kostenersparnisse zu erwirken. Es müsse ein Management in diesem Haus geben, das Spaß an der Sache habe und motiviert die Sache zum Erfolg führen werde.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass das Thema im Januar des letzten Jahres auf der TO gewesen sei. Dort sei von Herrn Stüdemann ausgeführt worden, dass die Inbetriebnahme und Nutzung des U-Turmes mit einem Stufenplan von Mai bis September 2010 erfolge. Heute im Juli 2011 spreche man aber immer noch von einer Großbaustelle. Seine Fraktion möchte gerne wissen, wann die Maßnahmen abgeschlossen seien und man zu einer belastbaren Aussage über die Kosten für die Bespielung und Bewirtschaftung des U-Turms komme.

Herr Stüdemann merkt an, dass der gültige Ratsbeschluss beinhalte, dass es drei fertige Etagen gebe und drei im Messerohbauzustand. Es sei allen klar gewesen, dass eine Kostenentwicklung eintreten würde, ebenso wie der Messerohbauzustand. Was nicht beachtet worden sei, war der Abrieb von Rohestrich auf drei Etagen und seine Staubauswirkung. Mit Änderungsantrag sei dann entschieden worden, einen Terrazzobodenbelag zu verlegen.


zu TOP 2.4
Risikominimierung bei städtischen Vergaben
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04748-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04748-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, bei künftigen Vergaben öffentlicher Aufträge durch die Verwaltung das Ausschreibungsverfahren so zu gestalten, dass zunächst in einem Vorschaltverfahren die für das jeweilige Projekt relevanten wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Parameter verbindlich festgeschrieben werden. In dem darauf folgenden Verfahren der eigentlichen Ausschreibung darf eine Modifikation dieser Parameter nur noch in absoluten Ausnahmefällen und unter Vorlage besonderer Gründe erfolgen.

Ferner sind die Ausschreibungskriterien so zu fassen, dass für die einzelnen preisunabhängigen Vergabepositionen im Rahmen der Parameter der Bewertungsmatrix nicht mehr pauschale Prozentangaben bei den Kostenstellen angegeben werden sondern konkret nachprüfbare Zahlenwerte. Der Beschluss des Rates vom 15.01.2010 (DS Nr.00045-10), nach welchem preisunabhängigen Kriterien in die Bewertungsmatrix Einfluss nehmen, wird aufgehoben.

Überdies empfiehlt der Ausschuss dem Rat, bei der Abwägung möglicher Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern gegenüber potentieller Mehrkosten im Rahmen der ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge diese gegenüberzustellen, da nur so eine transparente Nachvollziehbarkeit der Mehrkosten in Relation zu den möglichen Schadenspositionen erfolgen kann.


Begründung

Das Vergabeverfahren der Verwaltung bei der Suche nach Investoren, um auf dem nördlichen Gelände der ehemaligen Union-Brauerei das Robert-Bosch-Berufskolleg neu zu errichten hat gezeigt, dass bei der Aufstellung der Eckpunkte für den Investorenwettbewerb, Fehler unterlaufen sind. So hätte in dem zunächst durchgeführten Verfahrensschritt der Bestimmung der Parameter der Bewertungsmatrix eine verbindliche und abschließende Bestimmung erfolgen müssen.

Die bereits in diesem Verfahrensschritt unterlaufenen Fehler konnten im vorliegenden nur noch durch eine Nachbesserung im Rahmen des nachgelagerten Verfahrens behoben werden. Eine Ausrichtung des Verfahrens wie im Beschlussvorschlag gefordert, würde künftig die aufgezeigten Fehler unterbinden.

Darüber hinaus erschwert die im Rahmen des Vergabeverfahrens aufgeführte Bewertungsmatrix für preisunabhängige Parameter die Nachprüfbarkeit der Angebote der am Verfahren beteiligten Wettbewerber und führen zu einem Mangel an Transparenz. Die Erteilung des Zuschlages an den Anbieter, dessen Angebot entsprechend der in der Bewertungsmatrix festgelegten Parameter das günstigste Verhältnis von preisunabhängigen Aspekten und dem Barwert der Miete über die Mietzeit aufweist stehen im Widerspruch mit der Nachprüfbarkeit und dem Erfolgswert der Maßnahmen insgesamt. Die mit der Einführung der preisunabhängigen Parameter und damit einhergehende Lösung von ausschließlich wirtschaftlichen Kriterien verfolgten Ziele werden mithin nicht erreicht.

Folge des o.g. Verfahrens ist, dass nunmehr für die Erteilung des Zuschlages als Regel festgelegt wurde, dass das Angebot den Zuschlag erhält, bei dem das Verhältnis des Angebotspreises zur Bewertung der preisunabhängigen Kriterien am niedrigsten ist. Dies führt im vorliegenden dazu, dass nunmehr der teuerste Wettbewerber genommen werden muss.

Der ergänzende Hinweis der Verwaltung, werde man nicht eine diesbezügliche Entscheidung treffen, kann das Verfahren nur aufgehoben werden, wobei erhebliche Entschädigungsansprüche der Bieter zu erwarten sind, belegt die Fehlerhaftigkeit der gewählten Verfahrensgrundsätze.

Darüber hinaus erfolgt weder ein konkreter Nachweis bzw. eine Gegenüberstellung der tatsächlich anfallenden Mehrkosten im Verhältnis zu möglichen Schadensersatzansprüchen der teilnehmenden Wettbewerber. Dies ist im Ergebnis unbillig, da es keine Nachprüfbarkeit des Einwandes gewährt und bedarf daher künftig einer Änderung.


Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um eine Stellungnahme vom Vergabeamt oder Rechtsamt und bittet die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) plädiert ebenfalls dafür, zu schieben und verweist auf den Absatz, der besagt, den Ratsbeschluss vom 15.01.10 aufzuheben. Das sei genau der Beschlussvorschlag über die Vergabekriterien der Nordfläche, der bereits erledigt sei. Vergabekriterien würden jedes Mal neu festgestellt und seien immer preisunabhängig, da auch der Preis ein Kriterium sei.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) bittet auch den Antrag zu schieben und fragt nach, ob der anwesende Herr Wichmann vorab mündlich antworten könne.

Herr Wichmann (Vergabe- und Beschaffungszentrum) gibt an, dass immer versucht werde, den Bedarf so zu konzipieren, dass dieser an Mindeststandards festgemacht werden kann. Es sei in der Regel nicht das Ziel, viele preisunabhängige Kriterien einzubringen, sondern das preisgünstigste Angebot zu bekommen. Das bedeute, dass nur das gekauft werde, was tatsächlich gebraucht werde.
Er weist darauf hin, dass in dem Antrag präzise genannt sein müsse, was gemeint sei. Die Formulierung „bei künftigen Vergaben“ würde praktisch alle Ausschreibungen umfassen, auch jene bei denen außer dem Preis keine weiteren preisunabhängigen Kriterien vorgesehen seien und müsse ablehnend testiert werden. Auch gebe es keine „nicht wirtschaftlichen Parameter“. Die Vertragsordnungen verpflichten den öffentlichen Auftraggeber, nur wirtschaftliche Angebote zu bezuschlagen. Es dürfe keine Vermischung zwischen preisabhängigen und preisunabhängigen Wertungskriterien geben. Man müsse von einander unabhängige Kriterien wählen. Er weist darauf hin, dass ein Vorverfahren im Sinne des Antrages möglicherweise bereits bestehe. Die Vorlagen des Vergabe- und Beschaffungszentrums an die politischen Gremien seien so gestrickt, dass die Vergabekriterien daraus hervorgehen. Diese können in der politischen Debatte beraten, abgeändert und/oder beschlossen werden. Herr Wichmann hat eine schriftliche Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung zugesagt.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es zwingend um den Wettbewerb im Bereich Städtebau gehe. Der Antrag sei der Versuch, es so für die Zukunft zu strukturieren, dass es, bezogen auf das wirtschaftlichste Angebot, besser passe. Er sei mit dem Ergebnis der Ausschreibung nicht zufrieden gewesen.

Herr Tananczewski (SPD-Fraktion) merkt an, dass der Antrag nicht gut sei. Man müsse jede Ausschreibung einzeln betrachten. Es gebe nicht nur den Preis als Maßstab aller Dinge, sondern durchaus auch andere Kriterien, die dazu dienen eine Entscheidung zu treffen. Das Verfahren generell festzuschreiben, halte er für überflüssig.

Herr Rettstadt gibt an, dass das Ziel erreicht sei, wenn der Antrag bewirkt habe, dass der nächste Wettbewerb vorsichtiger angegangen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in seine nächste Sitzung.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04063-11)

Herr Penning (CDU-Fraktion) merkt an, dass der aus der Vorlage hervorgehende Jahresverlust gemessen an der Bilanzsumme nicht sehr hoch sei. Dennoch sorge sich seine Fraktion bezüglich des Rückgangs der Investitionen. Sie seien auf 1,2 % gesunken und da stelle man sich die Frage, wie in Zukunft mit Friedhöfen im Allgemeinen und den darauf befindlichen Bauten umgegangen werde. Er fragt nach, ob es ein Konzept gebe, was sich mit der Zukunft dieser Bauten beschäftige. Im Lagebericht auf Seite 6 gebe es zwei Abweichungen bei der Pacht und den Reinigungsdiensten, er bittet um Erklärung. Da bei den sonstigen betrieblichen Erträgen von Rückstellungsauflösung gesprochen werde, fragt er nach, um welche es sich handele.

Frau Müller (Betriebsleitung Friedhöfe) gibt an, dass im letzten Jahr aufgrund der restriktiven Haushaltssituation tatsächlich nur in Gefahrenabwehr und mögliche Verkehrssicherungspflichten investiert worden sei. Das angesprochene Konzept läge jetzt vor, mit den einzelnen Maßnahmen werde jetzt begonnen. Die jährliche Erhöhung in Bezug auf die Pacht, beziehe sich auf das Krematorium mit einem feststehenden Betrag zuzüglich Instandsetzungsarbeiten. Im Bereich Reinigung gab es einen höheren Reinigungsaufwand, der von vornherein höher festgelegt worden sei.

Herr von der Kluse (Wirtschaftsprüfer) erklärt, dass die Auflösung von Rückstellungen in der Anlage 2, Seite 10 im Detail nachvollziehbar sei. Es handele sich im Wesentlichen um zwei Rückstellungen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion mit der Vorlage zufrieden sei. Er weist darauf hin, dass man überlegen müsse, ob man an den Krematoriumgebühren festhalte, oder versuchen solle, für diesen Bereich wieder eine kostendeckende Situation herzustellen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Auch er sehe bei der Bauunterhaltung einen großen Bedarf.

Herr Harnisch (SPD-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2010, abschließend mit einer Bilanzsumme von 72.661.703,81 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 120.895,87 EUR, sowie der Lagebericht 2010 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 120.895,87 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 734.045,35 EUR gedeckt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.2
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – energetische und bauliche Sanierung sowie Modernisierung der Dauerausstellung
Änderung des Ratsbeschlusses vom 27.05.2010, Drucksache Nr.: 00470-10 zur Finanzierung der Maßnahme durch Wegfall der Fördermittel des LWL
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04247-11)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04247-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04247-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
angesichts des Wegfalls der Fördermittel des LWL für die energetische und bauliche Sanierung sowie der Modernisierung der Dauerausstellung des Museums für Naturkunde bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um eine Stellungnahme hinsichtlich des Beschlusses des Rates vom 17.02.2011 zum Thema „LWL-Umlage 2011“.

Ausweislich der Niederschrift der Ratssitzung vom 17.02.2011 erklärte Oberbürgermeister Sierau, „dass man sich an das Innenministerium als Aufsichtsbehörde des Landschaftsverbandes auf dem Dienstweg über die Bezirksregierung Arnsberg, die den städtischen Haushalt genehmigt habe, wenden werde, damit das Innenministerium, im Hinblick auf beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe vorhandener Einsparpotenziale, die LWL-Umlage 2011 überprüfe, ob diese rechtlich zu vertreten sei.

Sollte das Innenministerium bei ihrer Überprüfung nicht zu dem Ergebnis kommen, dass der zu erwartende Beschluss der Landschaftsversammlung nicht zu beanstanden sei, werde er – so OB Sierau weiter – überprüfen lassen, welche rechtlichen Schritte der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen, um rechtlich gegen die LWL-Umlage vorgehen zu können.“

Ergänzend fügte StK Stüdemann hinzu:
„Unstrittig sei für ihn aber auch, dass beim Landschaftsverband einiges, so wie
Man dies derzeit auch bei der Stadtverwaltung praktiziere, organisatorisch verändert werden könne und müsse, um letztendlich die Ausgaben des LWL zu reduzieren.“

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat sich der Oberbürgermeister bereits über die Bezirksregierung Arnsberg an das Innenministerium als Aufsichtsbehörde des Landschaftsverbandes gewandt mit der Bitte um Überprüfung der LWL-Umlage 2011?

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Innenministerium gekommen?

3. Hat bereits eine Überprüfung weiterer rechtlicher Schritte stattgefunden, wie die Stadt Dortmund gegen die LWL-Umlage vorgehen kann?

4. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

5. Hat die Stadtverwaltung ergänzende Gespräche mit Vertretern des LWL geführt, um auszuloten, wie der LWL analog der Sparbemühungen der Stadt Dortmund seine Ausgaben dauerhaft reduzieren kann?

6. Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?

7. Welche anderen Museen in Nordrhein-Westfalen sind vom Fördermoratorium des LWL betroffen?

8. Liegen der Verwaltung Hinweise vor, dass der Förderstopp des LWL für das Museum für Naturkunde in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ankündigung des Oberbürgermeisters steht, die Höhe der LWL-Umlage rechtlich überprüfen lassen zu wollen?


Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1. Hat sich der Oberbürgermeister bereits über die Bezirksregierung Arnsberg an das Innenministerium als Aufsichtsbehörde des Landschaftsverbandes gewandt mit der Bitte um Überprüfung der LWL-Umlage 2011?
Antwort:
Ja. Mit Schreiben vom 07.03.2011 wurde ein entsprechender Appell über den Regierungspräsidenten an den Innenminister versandt.

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Innenministerium gekommen?
Antwort:
Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 06.06.2011 mitgeteilt, dass es nach eingehender Prüfung die Genehmigung zur Erhöhung des Umlagesatzes erteilt habe und sich nach Auswertung der Stellungnahme des LWL kein Bedarf zu rechtsaufsichtlichem Handeln ergeben habe.

3. Hat bereits eine Überprüfung weiterer rechtlicher Schritte stattgefunden, wie die Stadt Dortmund gegen die LWL-Umlage vorgehen kann?
Antwort:
Ja. Das städtische Rechtsamt hat im Februar 2011 eine Prüfung von Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die jährliche Umlagefestsetzung vorgenommen.

4. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?
Antwort:
Zu den möglichen Szenarien eines rechtlichen Vorgehens der Stadt in der o. g. Angelegenheit ist folgendes festzuhalten:
1) Einschaltung des Innenministeriums
Eine Einschaltung des Innenministeriums NRW als Aufsichtsbehörde für den LWL ist grundsätzlich möglich.
Ein Tätigwerden der Stadt würde sich allerdings auf eine Eingabe an das Innenministerium beschränken. Da das Ergreifen von Aufsichtsmaßnahmen gegen den Landschaftsverband nach den §§ 24 ff. LVerbO in das Ermessen des Ministeriums gestellt ist, hat die Stadt keinen Anspruch darauf, dass das Innenministerium bestimmte Maßnahmen gegen den LWL ergreift.

Dies dürfte auch speziell für die Genehmigung einer Erhöhung der Landschaftsumlage gemäß § 22 Abs. 3 LVerbO gelten. Dort ist geregelt, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung mit Auflagen und Bedingungen versehen kann; auch insoweit weist also der Gesetzgeber dem Ministerium für dessen Entscheidung einen gewissen Ermessensspielraum zu und verpflichtet es nicht zu einer bestimmten Entscheidung.
2) Klage gegen den Erhöhungsbeschluss der Landschaftsversammlung zur Landschaftsumlage bzw. gegen den Festsetzungsbescheid
a) Eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Landschaftsversammlung über die Erhöhung der Umlage kommt bereits deshalb nicht in Frage, weil es sich dabei noch nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Mit dem Beschluss wird lediglich der Hebesatz für Landschaftsumlage festgelegt, aber noch nicht der konkrete Umlagebetrag, den die Mitgliedsstädte und -kreise an den LWL zu zahlen haben, bestimmt. Dem Beschluss der Landschaftsversammlung fehlt es insoweit jedenfalls an der für einen Verwaltungsakt erforderlichen Außenwirkung. Diese tritt gegenüber den Mitgliedsstädten und - kreisen des LWL erst mit Bekanntgabe des jeweiligen Festsetzungsbescheides ein.

Eine Feststellungsklage, gerichtet darauf, dass zwischen dem LWL und der Stadt Dortmund kein Rechtsverhältnis besteht, aufgrund dessen der LWL die Landschaftsumlage erhöhen kann, ist nicht zulässig, da die Stadt sich nach der endgültigen Festsetzung der Umlage per Bescheid mit einer Anfechtungsklage gegen die Erhöhung wenden kann (siehe nachfolgend Punkt b) und eine Feststellungsklage daher nach § 43 Abs. 2 VwGO nachrangig ist.

b) Sobald aufgrund des erhöhten Hebesatzes ein Festsetzungsbescheid des LWL gegenüber der Stadt Dortmund ergeht, ist gegen diesen Bescheid eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen statthaft, weil es sich bei dieser Festsetzung unstreitig um einen Verwaltungsakt handelt. Davon geht offenkundig auch der LWL aus, der den Bescheid für das Haushaltsjahr 2010 deswegen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen hat.

Die Stadt müsste dann allerdings gemäß § 42 Abs. 2 VwGO ihre Klagebefugnis darlegen können, d. h. sie müsste zumindest die Möglichkeit, dass sie durch die Erhöhung der Umlage in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht (hier: Finanzhoheit) verletzt wird, plausibel darlegen können.

Zu den Erfolgsaussichten einer derartigen Klage kann derzeit noch nicht Stellung genommen werden. Insoweit wären u. a. zunächst entsprechende Zahlen beizubringen, aus denen hervorgeht, dass

- der LWL entgegen § 22 Abs. 3 LVerbO vor einer Erhöhung der Umlage nicht alle anderen Möglichkeiten des Haushaltsausgleichs ausgeschöpft hat und

- deshalb durch eine Erhöhung der Umlage eine Rechtsverletzung der Stadt Dortmund - namentlich eine Verletzung ihrer Finanzhoheit - bewirkt wird.

In diesem Zusammenhang ist außerdem auf den Beschluss des OVG Münster vom 20.05.2010 - 15 A 15/09 -, Beck RS 2010, 49624 hinzuweisen, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Kreisumlage geht. Das OVG hat insoweit festgestellt, der Grundsatz der nachrangigen Finanzierung durch die Kreisumlage verlange es von den Kreisen nicht, Einnahmen durch den Verkauf von Gegenständen des Kreisvermögens zu erzielen. Die Regelung zur Kreisumlage in § 56 KrO NRW bürde dem Kreis auch nicht die Verpflichtung auf, die vorhandenen Deckungsmittel bis zu Grenze des Möglichen auszuschöpfen. Diese Erwägungen sind aufgrund der Vergleichbarkeit zwischen Kreis- und Landschaftsumlage deshalb auch für die Beurteilung der LWL-Umlage heranzuziehen.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass eine Anfechtungsklage gegen die Festsetzung der erhöhten Umlage die Stadt zunächst nicht von ihrer Zahlungspflicht befreien würde.

Die Landschaftsumlage ist gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO als öffentliche Abgabe anzusehen, so dass eine Klage gegen den Festsetzungsbescheid keine aufschiebende Wirkung entfaltet (so VGH Kassel, NVwZ-RR 1992, 378 und Kirchhof u. a., Kommentar zur Kreisordnung NRW, § 56, Anm. 8, jeweils zur rechtlich vergleichbaren Kreisumlage).

Wollte die Stadt Dortmund also ihrer Zahlungspflicht nach Erhebung einer Anfechtungsklage zunächst nicht nachkommen, müsste sie nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. In diesem Verfahren wäre dann ebenfalls darzulegen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen die Stadt die Umlageerhöhung durch den LWL für rechtswidrig hält, da sie nur so ihr überwiegendes Interesse an einer vorläufigen Aussetzung der Vollziehung des Bescheides begründen könnte.
3) Klage des LWL gegen die Stadt bei Nichtbefolgung des Festsetzungsbescheides
Falls die Stadt Dortmund die erhöhte Umlage nicht zahlen sollte, obwohl diese vom LWL festgesetzt wurde und der Festsetzungsbescheid vollziehbar ist, müsste der LWL sie nicht erst verklagen, um eine Zahlung der Umlage zu erreichen.

Die Landschaftsumlage ist eine öffentlich-rechtliche Geldforderung eines Gemeindeverbandes und kann gemäß § 1 Abs. 1 VwVG NRW im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens auf der Grundlage des Festsetzungsbescheides des LWL beigetrieben werden, ohne dass zuvor noch ein gerichtlicher Vollstreckungstitel erwirkt werden muss.

Die Vollstreckung würde gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwVG NRW durch die beim LWL für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bestimmte zentrale Stelle erfolgen. Diese müsste allerdings zunächst die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen nach § 6 VwVG NRW herbeiführen (Einhaltung einer Schonfrist nach Fälligkeit, Mahnung) sowie vor Beginn der Vollstreckung gemäß § 78 Abs. 2 VwVG NRW bei der Aufsichtsbehörde eine Zulassungsverfügung erwirken, damit die Aufsichtsbehörde bestimmen kann, in welche Vermögensgegenstände der Stadt im Einzelnen vollstreckt werden kann.

5. Hat die Stadtverwaltung ergänzende Gespräche mit Vertretern des LWL geführt, um auszuloten, wie der LWL analog der Sparbemühungen der Stadt Dortmund seine Ausgaben dauerhaft reduzieren kann?
Antwort:
Ja. Entsprechende Gespräche haben am 06.04.2011 in Dortmund, sowie am 04.07.2011 in Münster stattgefunden.

6. Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Antwort:
In einem offenen Dialog mit den Vertretern des LWL wurden die aufgeworfenen Fragen zur Immobilienwirtschaft, zu den wirtschaftlichen Beteiligungen, zu den Konsolidierungsanstrengungen des LWL sowie zur Entwicklung der Landschaftsumlage erörtert.

Der LWL hat seine Bereitschaft signalisiert jedem Hinweis einer Mitgliedskörperschaft nach tatsächlich oder vermeintlich überzogenen Standards, nach überflüssigen Aufgabenfeldern oder nach unwirtschaftlichem Verhalten nachzugehen.

Der LWL plädiert in diesem Zusammenhang dafür, sich nicht in kräftezehrenden Verteilungsdiskussionen innerhalb der „kommunalen Familie“ zu verlieren. Die Prioritäten sollten vielmehr auf gemeinsame Bemühungen zur Bekämpfung der strukturellen Defizite in den nordrhein-westfälischen Kommunalhaushalten gelegt werden.

7. Welche anderen Museen in Nordrhein-Westfalen sind vom Fördermoratorium des LWL betroffen?
Antwort:
- LWL-Industriemuseum Henrichshütte, Hattingen
- LWL-Freilichtmuseum Detmold
- LWL-Archäologie für Westfalen, Bielefeld

8. Liegen der Verwaltung Hinweise vor, dass der Förderstopp des LWL für das Museum für Naturkunde in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ankündigung des Oberbürgermeisters steht, die Höhe der LWL-Umlage rechtlich überprüfen lassen zu wollen?
Antwort:
Nein. Es handelt sich um Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (Haushaltskonsolidierungsprogramm) 2011 – 2014, die von der LWL-Finanzabteilung mit Vorlage vom 14.09.2010 den entsprechenden Gremien (u. a. am 26.11.2010 der Landschaftsversammlung) zur Kenntnis gegeben wurden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) betont, dass diese Beschlussvorlage eine Art Vorratsbeschluss sei. Es sei zwar richtig, dass durch die Sparanstrengungen im LWL sich die Mittel für Museumsbauten und die Unterstützung solcher Museumsvorhaben reduzieren würden und dadurch die ursprüngliche Finanzierungskonstruktion unbeständig geworden sei. Es bahne sich aber an, dass viele Gebietskörperschaften nicht mehr handlungsfähig seien, obwohl sie eine Unterstützungszusicherung erhalten hätten. Er schlägt vor und bittet eine Ermächtigung auszusprechen, fallweise einen entsprechenden Kredit aufnehmen zu dürfen. Das Amt für Immobilienwirtschaft würde eine Planung nur beginnen, wenn die Finanzierung insgesamt sichergestellt sei. Sollte der entsprechende Kulturausschuss im LWL im September in der Größenordnung über disponible Mittel verfügen und damit eine Kofinanzierung durch den LWL möglich sein, würde sich eine Kreditaufnahme erübrigen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion den Vorschlag von Herrn Stüdemann begrüße. Er regt an, da im Zusammenhang mit der Gebäudesanierung auch die Dachhaut angepackt werde, diese Dachfläche auch in den Dächerpool zum Aufbau von Photovoltaikanlagen einzubringen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Absenkung der Fördermittel für die westfälischen Museen und ein Fördermoratorium beschlossen hat (Förderstopp). Dem zufolge werden auch keine Genehmigungen zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn für neue Maßnahmen erteilt.

2. Da die im Planungsbeschluss des Rates vom 27.05.2010 (Drucksache Nr.: 00470-10) beschriebenen Sanierungsmaßnahmen keinen Aufschub dulden, beschließt der Rat die Durchführung der Planungsmaßnahme ohne das Vorliegen der Genehmigung des LWL.

3. Die Kulturbetriebe werden ermächtigt, die für den investiven Teil der Maßnahme notwendige Darlehensmaßnahme von seinerzeit 1,75 Mio. Euro auf 2,35 Mio. Euro zu erhöhen. Die Erhöhung der Darlehensaufnahme wird durch Verlängerung der Gesamtlaufzeit des Kredites abgedeckt. Durch die Darlehensaufnahme wird der Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe für die Jahre 2011 ff. nicht überschritten.


zu TOP 3.3
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Übertragung der vier Dortmunder Windkraftanlagen (Airwin und Ellwiras) in die DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH (WBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04657-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Übertragung der vier Dortmunder Windkraftanlagen von DEW21 (Airwin und Ellwiras) auf die DEW21 Windkraftbeteiligungsgesellschaft mbH zu.


zu TOP 3.4
Chancen und Risiken der Unternehmensentwicklung Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04738-11)
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04738-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04738-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Zu folgende Punkten bitten wir um eine Berichterstattung der Geschäftsführung von DSW 21:

1. STEAG
Wir bitten um eine Erläuterung der geplanten Investitionsmaßnahmen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung insbesondere
· zur Erneuerung des Kraftwerksparks,
· zum Ausbau des Fernwärmenetzes
· zum Ausbau von Erzeugeranlagen auf Basis erneuerbaren Energien
Hinsichtlich der STEAG als Plattform für kommunale Energieversorger bitten wir um Auskunft, inwieweit es konkrete Vereinbarungen gibt, die über Absichtserklärungen hinausgehen.

2. Neubau Kohlekraftwerk Duisburg Walsum
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
· Kann der geplante Zeitpunkt zur Inbetriebnahme gehalten werden?
· Wenn nein, greifen die mit Evonik vereinbarten Ausstiegskriterien?
· Gibt es einzuhaltende vertragliche Verpflichtungen zum Strombezug gegenüber externen Stromanbieter und wenn ja, was heißt das hinsichtlich möglicher Schadenersatzforderungen?

3. Folgen des Atomausstiegs
Hier sollte eine Stellungnahme aus Sicht der DSW 21
· zur Auslastung der vorhandenen Kraftwerksanlagen
· zur Frage auslaufender Stromlieferungsverträge
· und zur weiteren Gültigkeit der Planungen zur Außerbetriebnahme mehrerer Alt-Kohlekraftwerke erfolgen.
4. Gelsenwasser
Wir bitten um einen Ergebnisvergleich zwischen der Unternehmensplanung zum Zeitpunkt des Kaufvertrages gegenüber der heutigen Situation, sowie eine Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung.
In diesem Zusammenhange bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchen Umfang sind die aufgenommenen Fremddarlehen getilgt worden?
2. Zu welchem Zeitpunkt kann Gelsenwasser durch Ergebnisabführungen die Situation der DSW21 verbessern?
5. DEW21
Wir bitten um eine Stellungnahme, die deutlich macht,
· inwieweit an der Vollausschüttung festgehalten wird oder es als notwendig erachtet wird, Erträge als eigenkapitalverstärkende Maßnahmen im Unternehmen zu belassen
· welche mittelfristige Investitionsplanung mit Blick auf die Stromerzeugung durch Windkraftanlagen vorgenommen wird
· wie sich der Stand der Planungen zur Erneuerung des innerstädtischen Dampf-Kondensat-Fernwärmenetzes darstellt
· welche Planungen es zum Ausbau der Strom- und Wärmeversorgung durch HKWAnlagen gibt.
6. DSW21
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
· Welche mittelfristigen Investitionsbedarfe zur Erneuerung der Stadtbahnanlagen gibt es aus Sicht der Stadtwerke?
· Welche Zielmarken strebt DSW21 hinsichtlich des Modul-Split an bzw. Höhe der geplanten Fahrgastzahlen
· Von welcher Entwicklung des Kostendeckungsgrades gehen die Stadtwerke aus?
· Wie beurteilt die Geschäftsführung die Inhousefähigkeit der DSW 21 AG einschließlich ihrer Tochterunternehmen unter dem Gesichtspunkt einer Direktvergabe von städtischen Leistungen?
· Welche Zielsetzung verfolgt die DSW 21 mit der Kampagne „öffeln“?

7. PHOENIX-Entwicklungsgesellschaft
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
· Wie entwickelt sich die Grundstücksvermarktung?
· Gibt es Hinweise, wonach die Auffangregelung zu Lasten der Stadt im Zuge einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge zur Anwendung kommt?

Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
ich nehme Bezug auf den obigen Antrag, mit dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Berichterstattung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.07.2011 bittet.

Aufgrund der umfangreichen Fragen ist eine Beantwortung bis zum 14.07.2011 leider nicht möglich. Ich bitte daher darum, die Beantwortung für die nächste Sitzung am 22.09.2011 vorzusehen und diese aufgrund der Betriebsinterna in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bemerkt, dass es sich, mit Ausnahme der letzten Frage, um Fragen handele, die in den Aufsichtsrat einer AG gehörten und dort auch gestellt und beantwortet werden müssten.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt Herrn Reppin Recht, sofern man die Rolle des Ausschusses nur als Finanzausschuss sehe. Da dieser Ausschuss aber auch Beteiligungsausschuss sei, habe es eine Regelung gegeben, dass die städtischen Gesellschafter, respektive die entsprechenden Vertreter, regelmäßig in diesem Ausschuss eine Einschätzung abgeben, wie sich bestimmte Geschäftsfelder entwickelten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmt den Äußerungen von Herrn Krüger zu. Die Anfragen würden Sinn machen und er bittet, diesen Punkt im September im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

Herr Reppin gibt an, dass es sich bezogen auf die DSW21 um eine Aktiengesellschaft handele, die nach Aktienrecht, was Bundesrecht sei, fungiere. Insofern habe der Aufsichtsrat dort eine etwas andere Stellung als in einer GmbH. Da gebe es klassische Rechtsunterschiede und andere Rahmenbedingungen.


zu TOP 3.5
EU-Beihilfeverfahren und Finanzierungsstruktur Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04739-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04739-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die EU-Kommission hat mit Bekanntmachung vom 15.09.2007 ein Verfahren wegen unzulässiger Beihilfen gegen den Dortmunder Flughafen eingeleitet. Prüfgegenstand war die vom 01. Juli 2004 bis zum 30.06.2009 gültige Entgeltordnung NERES. Die vorläufige Untersuchung der EU-Kommission hat ergeben, dass mit NERES diejenigen Fluggesellschaften, die bereits vor der Einführung von NERES auf dem Flughafen vertreten waren, diskriminiert wurden, weil diese weiterhin Entgelte gemäß der Entgeltordnung zahlen mussten, während die neu auf den Flughafen Dortmund gekommenen Billigfluggesellschaften von NERES profitieren konnten.

Außerdem beinhaltet NERES nach Auffassung der EU-Kommission an sich eine Diskriminierung, weil das Programm die Gesellschaft easyJet begünstigte, die über die zusätzliche Ermäßigung der Flughafengebühr (Element 3 des Programms NERES) die größten Rabatte erhielt, da sie bei Weitem das größte Fluggastaufkommen in Dortmund verzeichnete.
Darüber hinaus sind weitere Sachverhalte Gegenstand einer Prüfung. Zu nennen sind:
- Finanzierungsbeihilfen von DSW21/Stadt Dortmund an die Dortmund Flughafen GmbH durch die laufenden Verlustübernahmen,
- die Übernahme von Darlehen, Avalprovisionen für Bürgschaften unter Marktniveau,
- die entgeltfreie Überlassung von 29 ha Grundstücksfläche sowie
- ein Vertragsverletzungsverfahren im Zuge der nicht durchgeführten EU-weiten Ausschreibung der Bodenabfertigungs-Dienstleistungen bzw. der Direktvergabe an die ausgegliederte Flughafen Dortmund Handling GmbH.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem vergleichbaren Verfahren mit Urteil vom 24. März 2011 alle acht Klagegründe gegen die Entscheidung der EUKommission über unzulässige Beihilfen gegen die Betreibergesellschaft des Flughafens Leipzig/Halle (FLH) als unbegründet zurückgewiesen (Az. verb. Rs. T-443/08 und T-455/08). In der EuG-Begründung wurde ausgeführt, dass insbesondere der Bau und der Betrieb von Flughafeninfrastruktur eine beihilferechtliche Einheit bilden. Lediglich die Finanzierung der sogenannten hoheitlichen Aufgaben (Sicherheitsinfrastruktur, Flugsicherung etc.) wurde als staatliche Beihilfe für zulässig erklärt, da es sich bei diesen hoheitlichen Aufgaben nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit handele.
Presseberichten zufolge beabsichtigt der Stadtwerke-Vorstand bei der EU-Kommission zu beantragen, das Prüfverfahren zu beenden und „unter Gewährung einer EU-konformen Umstrukturierungshilfe“ ein Konzept vorzulegen, welches im Wesentlichen die Zerlegung der Flughafen GmbH in zwei Teile (Betriebsgesellschaft und Infrastrukturgesellschaft) beinhaltet.
Weiterhin wird in Presseberichten ausgeführt, dass nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner bei einem negativen Ausgang der anhängigen Verfahren eine Bestandsgefährdung der Flughafen Dortmund GmbH gegeben sei.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. In welchem Umfang wurde die Beteiligungsverwaltung in das EU-Beihilfeverfahren einbezogen und wenn ja, wie wird der Ausgang des Verfahrens beurteilt?
2. Wie beurteilt die Beteiligungsverwaltung die Überlegungen des Stadtwerke-Vorstandes, die Flughafen Dortmund GmbH in zwei Gesellschaften (Infrastrukturund Betriebsgesellschaft) aufzuteilen mit Blick auf das EuG-Urteil vom 24. März 2011?
3. Welche Gesellschafterstruktur wird für die beiden Gesellschaften (Infrastruktur- und Betriebsgesellschaft) von DSW21 favorisiert und welche Haltung hat hierzu die Beteiligungsverwaltung?
4. Inwieweit wurden analog zu den strittigen Verfahren „Reiseweite Schülerinnenbeförderung“, „SPNV-Vertrag VRR/DB Regio“ bzw. der sich abzeichnenden Verluste aus der GEKKO-Beteiligung im Rahmen einer kaufmännischen Vorsorge Rückstellungen für das Beihilfeverfahren von der Flughafen Dortmund GmbH gebildet?
5. Welche Rückzahlungsforderungen sind seit Einleitung des EU-Beihilfeverfahrens (15.09.2007) von der Flughafen Dortmund GmbH zu leisten, wenn die anhängigen EU-Beihilfeverfahren ähnlich wie das Verfahren Flughafen Leipzig/Halle entschieden werden?
6. Kann ausgeschlossen werden, dass bereits vor Eröffnung des EU-Verfahrens ggfs. unzulässig gewährte Beihilfen (Entgeltordnung NERES wurde zum 01.07.2004 eingeführt) rückwirkend bemängelt werden?
7. Ist es zutreffend, dass nach Einführung der Entgeltordnung NERES diverse Fluggesellschaften mit Hinweis auf die einseitig eingeräumten Wettbewerbsvorteile zu Gunsten der Fluggesellschaft easyJet ihre Gebührenzahlungen reduziert haben? Wenn ja, wie hoch sind diesbezügliche Forderungen zu veranschlagen und inwieweit werden diese Forderungen noch weiter verfolgt?
8. Ist die damalige Entgeltordnung NERES bzw. die derzeit bestehende Entgeltordnung von der Bezirksregierung Münster genehmigt worden?
9. Wurde für die Entgeltordnung NERES bzw. für die Nachfolge-Entgeltordnung ein EU-Notifizierungsverfahren eingeleitet und wenn ja, wie wurde dieses beschieden?
10. Welche beihilfekonformen Regelungen wurden zwischen DSW21 und der Flughafen Dortmund GmbH hinsichtlich der von der Stadt 2010 veräußerten Grundstücke, die bereits für Zwecke des Flughafens genutzt werden, getroffen?
11. Wann endet die Laufzeit des Vertrags über die von der Flughafen Dortmund GmbH bzw. der Flughafen Dortmund Handling GmbH im Auftrag des Landes NRW ausgeführten Luftsicherheitskontrollen?
12. Welche Auswirkungen sind für die Geschäftsentwicklung des Dortmunder Flughafens zu erwarten, wenn diese Dienstleistungen künftig nach den Vorgaben des Vergaberechts ausgeschrieben werden?
13. Inwieweit sind die Mittel, die die Flughafen Dortmund GmbH für den damaligen Ausbau des Flughafens und seine Finanzierung erhalten hat, unter Würdigung des EuG-Urteils vom 24. März 2011 mit den geltenden Beihilferegelungen zu vereinbaren?
14. Inwieweit ist der Flughafen Dortmund in der Lage, einen weiteren Ausbau der Infrastruktur (Verlängerung der Start- und Landebahn) aus eigener Geschäftstätigkeit zu finanzieren?
15. Welche Auswirkungen hätte die vom Wirtschaftsprüfer bei einem negativen Ausgang der anhängigen Verfahren prognostizierte Bestandsgefährdung der Flughafen Dortmund GmbH auf den Dortmunder Haushalt unter Einbeziehung der seinerzeit erteilten Kredit-Bürgschaften und der in Anspruch genommenen Fördermittel?


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04485-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen.

Herr Harnisch (SPD-Fraktion) gibt auch an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet Herrn Schließler, sich zu den Pressemitteilungen der letzten Tage in der WAZ zu äußern.

Herr Schließler (Amtsleitung Stadtbahnbauamt) stellt ergänzend zur Vorlage heraus, dass es nicht darum gehe, eine Bauplanung zu qualifizieren. Es handele sich im Sinne des Ratsbeschlusses zum Stadtbahnentwicklungskonzept um eine Vorplanung, die Grundlagen für verschiedene berührte Planungen und Themen legen soll. So werde im Bebauungsplan Zeche Crone eine Fläche für die mögliche Stadtbahn und die Busverknüpfung benötigt. Das Interesse sei, möglichst wenig Fläche zu blockieren und den Korridor möglichst schmal zu halten. Wenn die Fläche für eine öffentliche Nutzung festgelegt und der privaten Nutzung entzogen werde, habe der Eigentümer ein Übernahmeverlangen. Das sei auch Gegenstand der Berichterstattung gewesen. Deshalb wolle man die ÖPNV-Fläche so gering halten, wie sie gebraucht werde für die Varianten, die auf Grundlage des Baugrundes, der weiter untersuchten Altlastensituation, etc. benötigt werden.
Insofern sei die Qualifizierung eine weitergehende Stufe der Trassensicherung als sie im Stadtbahnentwicklungskonzept für die Vorhaben in Korb 3 beschlossen worden sei. Die Qualifizierung der U49 aus Korb 2 bedeute eine flächenmäßige Konkretisierung und zwar technisch belastbar. Einen Schienenweg könne man nicht einfach in Höhe und Lage verschieben und deshalb müsse über eine gewisse Entwicklungslänge vorgedacht werden. Die Abwägung in einem Bebauungsplan müsse auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Zudem müsse die Trassierung jetzt eingegrenzt werden, denn sie würde evtl. Jahre später in einem Planfeststellungsverfahren ihre Belastbarkeit erweisen müssen. Das bedeute, dass eine technisch-ingenieurmäßige, qualifizierte Planung vorliegen müsse.
Man benötige auch eine Vergabe von Fremdleistungen, da es die fachlichen Kapazitäten in der Verwaltung nicht ausreichend gebe. Der Stadtbahnbau sei zurückgefahren worden, aber handlungsfähig. Man wolle auch in der Fusion mit dem Tiefbauamt noch handlungsfähig sein, brauche aber externe Ingenieurleistungen, z.B. wo die gesamtwirtschaftliche Nutzen-Kosten-Betrachtung zu aktualisieren sei um sagen zu können, wie sich Kostensteigerungen oder Kostenreduzierungen auswirken. Zu aktualisieren sei auch die Frage, ob die demographische Entwicklung uns in andere Verkehrsnachfragesituationen in der Zukunft führe. Die zweite Ebene der Wirtschaftlichkeit sei die Folgekostenrechnung, die zeigt, was die Stadt und die Stadtwerke an Folgekosten zu tragen haben. Vergleichsweise habe man für dieses Vorhaben recht gute Verhältnisse gehabt. Das sei auch der Anlass, warum der Rat diese Maßnahme im Stadtplanentwicklungskonzept als weiter zu qualifizierend beschlossen habe.
Die Haushaltsmittel für die Fremdkosten benötige man für die sogenannte Leistungsphase II nach der Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure. Das sei die technisch fundierte Untersuchung von Alternativen oder Varianten. Diese Untersuchungen sollen dem Rat als qualifizierte Vorplanung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit dienen für weitere Entscheidungen über den Bereich der Zeche Crone und insbesondere über die Verkehrsentwicklung in dem tangierten Stadtbereich in Hörde und Wellinghofen.

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die U 49 in Richtung Wellinghofen verlängert werden solle, sei kein neues Thema. Die Frage sei nur, ob man das Geld dafür bereits jetzt ausgeben müsse, um die weitere Planung in die Hand nehmen zu können. Ihre Fraktion würde der Vorlage zustimmen, hätte aber auch kein Problem, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob Herr Jung Stellung zu einem Presseartikel nehmen könne. Er habe in diesem Artikel gesagt, dass die DSW21 Geld für Investitionen ausgegeben habe und unbedingt Hilfe vom Land bzw. vom Bund benötige, um die bestehenden Stadtbahnanlagen in Stand zu halten. Er fragt, ob Herr Jung es in diesem Zusammenhang für sinnvoll halte, weitere Stadtbahnanlagen dazu zu bauen oder zu verlängern, wenn bereits jetzt beim Verkehrsvorstand klar sei, dass das Geld fehle, um sie zu pflegen.

Herr Jung (Vorstandsmitglied DSW21) erläutert, dass die DSW21 Herrn Stadtrat Lürwer mitgeteilt habe, dass die DSW21 keine Veranlassung zur Planung sehe und auch kein Interesse bestehe, dass dieser Streckenabschnitt nach Wellinghofen gebaut werde. Er wisse, dass dieser Abschnitt im Korb II beinhaltet sei und bei einer Berechnung des volkswirtschaftlichen Wertes und der Folgekosten im Jahr 2004/2005 in beiden Fällen ein positiver Wert entstanden sei. Er habe Zweifel, ob bei einer dauerhaften Nutzung über eine sehr lange Perspektive (bis 100 Jahre) eine Rentabilität der Angelegenheit gegeben sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 4.2
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03496-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
(Drucksache Nr.: 03496-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende, abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.11 vor:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einigen sich auf folgenden Zusatz zum
Beschlussvorschlag:
Der Umsetzung des Teilprojektes 3.2.1.1 des Programms „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt“ – wird zugestimmt, jedoch müssen in der Umsetzungsphase auch Auffangklassen im gesamten Stadtgebiet eingerichtet werden, da dies als gesamtstädtische Aufgabe gesehen wird und ggf. im Jahre 2014 weitere Zuzüge zu erwarten sind.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Sozialausschuss die Vorlage empfohlen habe, allerdings ohne die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Seine Fraktion werde dem folgen und nur die Vorlage empfehlen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt ebenfalls, dass seine Fraktion mit der Vorlage kein Problem habe und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch diskutiert werden müsse. Das bedeute, seine Fraktion werde heute nur der Vorlage zustimmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) sehe Punkt 1 kritisch, werde aber der Vorlage zustimmen und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ablehnen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage insgesamt zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft lehnt die abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat beschließt die gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

2. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „1.3.2 Aktivierung von Immobilieneigentümern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

3. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.1 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt „Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

4. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.2 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt Arbeit mit suchtabhängigen Personen in der Nordstadt“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Projekte aus dem vom Rat am 25.06.2009 (DS.-Nr. 14677-09 und 14678-09) beschlossenem Programm Soziale Stadt NRW Dortmund - Nordstadt nicht durchgeführt werden können, da für diese Projekte kein Förderzugang besteht.
· 2.1.2 Nordhand
· 2.1.3 Nordbildung
· 2.1.7 Erfahrungstransfer lokaler Ökonomie

6. Der Rat beschließt die angepasste Finanzübersicht zu den damaligen Vorlagen
DS.-Nr. 14677-09, 14678-09 und 01206-10 (siehe Anlage 1; Förderzeitraum 2011 bis 2013).


zu TOP 4.3
Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04586-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 13.07.2011
(Drucksache Nr.: 04586-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende ablehnende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 13.07.11 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion äußern sich dahingehend, dass sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen können und verweisen auch auf die bereits gefasste Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt-West bezüglich des Standortes des Zentralen Omnibusbahnhofes.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen (SDP-Fraktion), 11 Nein-Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Frau Ghanoui) und 2 Enthaltungen (Herr Schmidt und Herr Meyer) folgende Beschlussfassung ab:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs für Fernreisebusse am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und den Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.200.000,00 Euro.
Der Rat genehmigt zudem die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 GO. Die entsprechenden notwendigen überplanmäßigen Verlagerungen werden unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01202014911 - Verlagerung ZOB - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2011: 910.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 290.000,00 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von zunächst 112.880,00 Euro.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert, dass im Zusammenhang mit dieser Vorlage in Erinnerung gekommen sei, dass es zu den letzten Haushaltsberatungen einen Beschluss gegeben habe, am jetzigen Busbahnhof Parkgebühren zu erheben. Er fragt die Verwaltung, da das im Dezember 2010 geschehen sei, wann die Gebühren erhoben würden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt eine schriftliche Beantwortung zu (Anlage 1).

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion ein eher negatives Verhältnis zu der Vorlage habe und gerne im Rat noch einen Antrag stellen würde. Deshalb bittet sie, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 4.4
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04483-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 17.02.2011 (DS.Nr. 02979-10) folgenden Beschluss gefasst:
a) Die Umsetzung des Teilprojektes B 2 „Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße“ aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Hörde Zentrum (Drucksachen Nr. 14623–09 und 02322-10) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.650.000 €.

b) Kanalbau Hermannstraße von Aldinghofer Straße bis Hörder Bahnhofstraße mit einem Investitionsvolumen von 300.000 €.
c) Kanalbau Hörder Bahnhofstraße westlich der Brückenunterführung mit einem Investitionsvolumen von 150.000 €.

Der Rat der Stadt Dortmund ändert den Baubeschluss zu Punkt a) und beschließt für die Umsetzung des Teilprojektes B 2 „Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße“ ein um 256.000,00 € auf 1.906.000,00 € erhöhtes Investitionsvolumen.

Die Punkte b) und c) bleiben unverändert.


zu TOP 4.5
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),
hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04490-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die geplanten Baumaßnahmen
a) in der Gildenstraße und stellt ein Budget von 2.000,00 € für Gutachten
b) in der Hochofenstraße einschließlich dem Kreisverkehr Gildenstraße und die südlich und östlich dem geplanten Kreisverkehr angrenzenden Maßnahmen und stellt ein Budget von 15.000,00 € für Gutachten

zur Verfügung und beauftragt die Verwaltung, eine Einwohnerbeteiligung durchzuführen und die entsprechenden Baubeschlüsse vorzulegen.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderunschädlichen Beginns der Maßnahme bzw. vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Bewilligungsbescheides.


zu TOP 4.6
Kanalbau Mengeder Straße, 2. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04414-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig den Kanalbau Mengeder Straße, 2. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.400.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66M01104014877 – Kanalbau Mengeder Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 20.100,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 4.7
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 123 - Ortskern Oespel, hier: Wandweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02994-10)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschließt – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen – die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Wandweg im Rahmen des Bebauungsplanes Lü 123 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.155.000,00 Euro. Das Investitionsvolumen für den Kanalbau beträgt 545.000,00 Euro, das für die Erschließung 610.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Wandweg (Planstraße B und C, Fuß- und Radweg, teilweise Stellplätze) in Höhe von 280.000,00 Euro und die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlungen im Jahr 2011 in Höhe von 545.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des erstmaligen Ausbaus des Wandwegs und der Planstraße A in Höhe von 330.000,00 Euro erfolgt aus dem Haushalt des Tiefbauamtes.

Die Finanzierung der Straßenbaukosten der Planstraße A und des Wandweges erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014424 – B-Plan Lü 123 Wandweg – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 130.000,00 Euro
Summe: 330.000,00 Euro

Diese Finanzierung wird zu 90 % nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches refinanziert.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung der Planstraßen B und C erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015 (Sondervermögen): 130.000,00 Euro
Summe: 280.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 4.906,00 Euro.

Die Baukosten werden zu 100% vom Sondervermögen finanziert und anschließend durch den Verkauf an die Erwerber der Grundstücke refinanziert.

Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Kanalbau im Erschließungsgebiet:
Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 285.000,00 Euro


Kanalbau Planstraße A/Wandweg:
Haushaltsjahr 2015 (Sondervermögen): 60.000,00 Euro

Summe: 545.000,00 Euro

Die Finanzierung der Rückzahlung der Kanalbaukosten an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014152 – B-Plan Lü 123 Wandweg – mit folgenden Auszahlungen:

Kanalbau im Erschließungsgebiet:
Haushaltsjahr 2014: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 185.000,00 Euro

Kanalbau Planstraße A/Wandweg:
Haushaltsjahr 2016: 60.000,00 Euro

Summe: 545.000,00 Euro

Sofern entsprechende Haushaltsmittel in den Vorjahren zur Verfügung stehen, ist eine frühere Rückzahlung möglich.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 11.062,50 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 4.8
Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04301-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen bis
zur Ratssitzung am 21.07.11:

1. Welche baurechtlichen sowie sonstigen Auflagen sind bei der technisch/energetischen Sanierung zu erwarten? Welche Fristenregelungen sind hierbei zu beachten?

2. Welche Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt? Welche Bau- und Anlagenteile wurden dabei erneuert? Sind eventuell einige der in der Untersuchung der Ingenieurbüros vorgeschlagenen Maßnahmen entbehrlich?

3. Welche Nutzungsänderungen, gemessen an bestehenden Bedarfen in Holzen (Jugendarbeit, Seniorenarbeit, offene Ganztagsschule etc.), wären denkbar? Mit welchen Investitions- und jährlichen Betriebskosten wäre zu rechnen?

4. Mit welchen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes, inklusive Kreditfinanzierungsprogrammen für Vereine, ließe sich der Erhalt des Bades sichern?

5. Wären mit der benachbarten Stadt Schwerte im Bereich des Schulschwimmens eine Kooperation, z.B. durch das Vermieten von Hallenzeiten, und darüber ein wirtschaftlicher Betrieb des Bades realisierbar?

6. Wie viele Stunden pro Woche wurde das Lehrschwimmbecken für Vereinssport und
sonstige Angebote genutzt? Welche Angebote wurden dort realisiert und wie stark frequentiert?

7. Aufgrund des Hubbodens ist das Bad prädestiniert für spezielle Angebote für Seniorenund/ oder Kinderschwimmen? Gibt es im Stadtgebiet weitere, die solch eine Hubbodenanlage besitzen?

8. Einige der bisherigen Nutzer, z.B. der DLRG Westhofen-Garenfeld, haben erklärt, dass sie bereit wären, nach der Sanierung höhere Nutzungsentgelte zu zahlen. Sind diesbezüglich Gespräche mit allen Gruppen geführt worden?

9. Die Schwimmgemeinschaft Dortmund-Süd hat angeboten, den Betrieb des Bades zu übernehmen. Welche Organisationsformen wären hier denkbar und welche Auswirkungen hätte das ehrenamtliche Engagement auf die jährlichen Betriebskosten?

10. Die bisherigen Kostenschätzungen sind als Entscheidungsgrundlage zu ungenau (Schwankungsbreite: +/- 30%). Lassen sich diese noch präzisieren?
11. Die relativ hohen Betriebskosten u.a. zu Wasser- und Energieverbrauch hätten schon wesentlich früher auffallen müssen. Wieso hat es keine Handlungsempfehlungen an die Politik gegeben, insbesondere nicht im Hinblick auf die Akquirierung von Konjunkturpaketmitteln?

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) bittet um Beantwortung der Fragen bis zum Rat, um dann beschließen zu können.

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien noch Fragen in der Bezirksvertretung dazu gegeben habe und deshalb sei es nicht sinnvoll in den Rat zu schieben, sondern insgesamt zu schieben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne. Das Ziel der Fragen, dass das Lehrschwimmbecken erhalten bleiben soll, sei klar. Er schlägt vor, die Vorlage in den Rat zu schieben.

Frau Matzanke merkt an, dass der Antrag ihrer Fraktion für den Rat gedacht gewesen sei. Das seien Anfragen von ortsansässigen Leuten, die die Gelegenheit einer Beantwortung bekommen sollten.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt an, dass er der Einzige gewesen sei, der am Ortstermin teilgenommen habe.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erinnert, dass man das Bad bereits vor 6 Jahren schließen wollte und man sich einig gewesen sei, es auch zu betreiben, solange es noch funktioniere. Nun sei es nicht mehr funktionsfähig und man würde wieder grundsätzlich diskutieren. Er könne versichern, dass Dortmund genügend Wasserfläche zur Verfügung habe.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion heute entscheidungsfähig sei.

Es wurde zugesagt, alle Fragen (auch die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Schulausschusses vom 29.06.11) bis zur Ratssitzung im September zu beantworten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage und die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.9
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Kenntnis


zu TOP 4.10
Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen im Straßenzug Ardeystraße - Hagener Straße und Neubau der Lichtsignalanlage Hagener Straße / Am Bahnhof Tierpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03931-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen im Straßenzug Ardeystraße – Hagener Straße und den Neubau der Lichtsignalanlage Hagener Straße / Am Bahnhof Tierpark mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 320.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66_01202014406 – Erneuerung und Neubau der LSA Ardeystraße - Hagener Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 220.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v 22.393,00 Euro.


zu TOP 4.11
Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04255-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3.537.906,08 € zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen wird, vorbehaltlich der noch zu treffenden Eigentümerentscheidung, unverzüglich begonnen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 6.345.000,00 € und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der unverzüglichen Umsetzung.


zu TOP 4.12
Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04419-11)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bittet die Ausschussmitglieder die Vorlage in Ruhe zu lesen und dann im Rat zuzustimmen. Im September letzten Jahres sei nach 27 Jahren Vorlaufzeit ein politischer Beschluss für die Errichtung einer Dreifachsporthalle gefasst worden, mit der Bitte einer anschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Das gehe nur auf der Basis der Entwurfsplanung Stufe 3. Darüber hinaus sei ein Atemschutzgutachten, was baurechtlich erforderlich gewesen sei, angefordert worden, was jetzt vorliege.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bemerkt, dass der Bau der Dreifach-Sporthalle völlig unstrittig und bereits beschlossen sei. Er bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Niederquell (Amt für Liegenschaften) merkt an, dass auch das Sondervermögen eine Mietkalkulation vorlegen müsse, so dass es für das Sondervermögen auskömmlich sei. Die Mietkalkulation sei hier sehr transparent offen gelegt, denn auch das Sondervermögen müsse sich die erforderlichen Finanzmittel am Kapitalmarkt leihen. Er behaupte, dass das Sondervermögen aus der Methodik heraus insgesamt günstiger sei, als irgendein beliebiger Dritter. Der größte Baustein der Nettomiete resultiere daraus, dass man sich als Sondervermögen das Geld leihen müsse. Es sei jetzt erstmals so, dass auch das Sondervermögen einen besonderen Aufwand habe und im Gegensatz zum Haushalt möchte man im Sondervermögen, dass das auch durch einen Teil Miete refinanziert werde. Das sei eine Neuerung an dieser Stelle, die transparent ausgewiesen sei, genauso sei ein minimaler Ansatz, eine sogenannte Eigenkapitalverzinsung transparent ausgewiesen, was eine Notwendigkeit für das Sondervermögen sei. Das möchte man ab sofort so praktizieren, wobei als Ansatz das einzulegende Grundstück gewählt worden sei. Dabei handele es sich um die Eigenkapitalverzinsung. Ein Privater würde mit Sicherheit einen viel größeren Ansatz wählen.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) verdeutlicht, dass man trotz allem erst einmal die Vorlage lesen müsse und dann im Rat entscheiden werde.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass seiner Fraktion der Punkt 4 nicht gefalle. Vor dem Hintergrund, dass Dortmund die European Energie Award in Gold anstrebe, müsse es eigentlich möglich sein, eine solche Photovoltaikanlage auf dem Dach zu errichten. Er bittet, noch einmal zu erläutern, warum das nicht möglich sei. Die Notwendigkeit des Baus der Sporthalle sei selbstverständlich gegeben.

Herr Stüdemann erläutert, dass es zwei Gründe gebe, die Photovoltaikanlage dort nicht aufzusetzen. Das eine sei, dass der Standartbaukörper, der als Systemarchitektur gekauft werden solle, baulich verändert werden müsste. Das sei eine Schubladenarchitektur, die dann adaptiert werden müsse, um sie photovoltaiktauglich, heißt statisch verstärkt in der Dachtragekonstruktion, zu machen. Das zweite sei eine Vereinbarung mit Nabu. Es sei mit Dr. Kretschmar darüber diskutiert worden, mit dem Ergebnis, so wenig Glasflächen wie möglich zu verwenden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04666-11)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet um Erklärung, warum diese Vorlage als Tischvorlage eingegangen sei. Er sei der Meinung, dass eine frühere Einbringung durchaus möglich gewesen sei.

Herr Niederquell (Amt für Liegenschaften) erläutert, dass ihm bekannt sei, dass aus anderen Eigenbetrieben heraus die Jahresabschlüsse rechtzeitiger vorgelegt würden, auch hier sei es so dass das Sondervermögen durch einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft werde, der in diesem Fall umfangreichere Prüfungen durchzuführen hatte, als in den Vorjahren. Das sei der Hauptgrund dafür, dass die Vorlage die Gremien dieses Mal etwas später erreicht habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Stadterneuerungsprogramm 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-11)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
(Drucksache Nr.: 03987-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft lag folgende, abweichende Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.11 vor:
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt, bei Neuanpflanzungen insbesondere auf einheimische und standortgerechte Arten zurückzugreifen. Dies gelte speziell für die Neugestaltung des Rosengartens in Aplerbeck.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) hält den Vorschlag des Beirates der unteren Landschaftsbehörde für technisch nicht umsetzbar.

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungs-programm (STEP) 2012 anzumelden.

2. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2010 zur Kenntnis.


3. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2011 zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011-2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03805-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03805-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
der Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011-2016 weist eine Erhöhung der von der Verwaltung erforderlichen finanziellen Mittel in den kommenden Jahren vor. Die Verwaltung rechnet mit einer jährlichen Investitionsbedarf beginnend nach einem Stufenkonzept im Jahre 2012 mit 1,8 Mio. € bis zum Jahre 2016 mit 2,1 Mio. €. Unklar ist in diesem Zusammenhang, wie die Ausschreibungsvorgaben hinsichtlich der anzuschaffenden Medien vor dem Hintergrund dessen zu beurteilen sind, dass das mit der Aufgabe betraute Unternehmen DOSYS der Verwaltung zuzuordnen ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Rolle nimmt das Systemhaus Dortmund (DOSYS) bei der Beschaffung der Medien in den kommenden Jahren ein?

2. Warum bedarf es überhaupt einer Einbindung von DOSYS in die vorliegende Maßnahme?

3. Welche rechtliche Stellung nimmt DOSYS in dem vorliegenden Verfahren gegenüber der Verwaltung ein?

4. Wäre eine Einbindung externer Unternehmen an Stelle von DOSYS in den vorliegenden Prozess für die Stadt kostengünstiger? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

5. Wurde von Seiten der Verwaltung eine Einbindung externer Unternehmen in den Prozess überhaupt geprüft? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

6. Welche vergaberechtlichen Vorgaben müssen bei der Anschaffung der Medien berücksichtigt werden?

7. Bedarf es eines eigenen Ausschreibungsverfahrens für anzuschaffende Medien durch die Verwaltung? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

8. Sind bei einer Einbindung von DOSYS im Rahmen der Beschaffung von Medien, von DOSYS vergaberechtliche Vorgaben zu beachten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

9. Wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob im Falle einer Einbindung von DOSYS mit Schadensersatzansprüchen durch Mitwettbewerber zu rechnen ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet mündlich auf die Fragen. Er merkt an, dass das Systemhaus den Technikpark der Stadt fulminant betreue und es sich um eine sehr komplexe Situation handele. Es gebe Baumaßnahmen in Schulen, Beschaffungsvorgänge und die Konzeptionsarbeit zusammen mit dem Schulverwaltungsamt und den Schulen, außerdem die Betreuungsfragen und die Wartungsverhältnisse. Die Agentur sei kompetent und sollte in diesen komplexen Vorgang mit einbezogen werden. Deshalb sei es in diesem Fall so, dass der Medienentwicklungsplan für die Schulen über dosys abgewickelt, umgesetzt und konzeptionell begleitet werden soll. Man habe auch versucht Partner zu finden und interkommunale Vergleiche gezogen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass die mündliche Antwort ausreichend sei, eine schriftliche Antwort sei nicht mehr gewünscht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 (MEP 2) und beauftragt den Fachbereich Schule und das Dortmunder Systemhaus mit der Umsetzung. Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2012 und der Finanzplanung 2012 ff. zu berücksichtigen. Die Durchführung der Maßnahmen ist von einer Aufnahme der erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung 2012 ff. abhängig.


zu TOP 6.3
Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03464-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er mit dem Ergebnis nicht ganz zufrieden sei. Er könne nachvollziehen, dass die Lösung mit der gGmbH verworfen worden sei, seiner Meinung nach aber noch eine intensive Prüfung, ob noch weitere Kinder-, Jugend- und Freizeitstätten an freie Träger abgegeben werden können, fehle, auch mit der Option, langfristig Personal abzubauen. Seine Fraktion werde sich heute enthalten und im Rat noch einen Zusatzantrag stellen. Aus finanzpolitischer Sicht gebe es noch Optimierungsbedarf.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da er glaube, dass bei gleicher Qualität durchaus andere Strukturen denkbar seien.

Herr Rettstadt informiert, dass sich gestern im Kinder- und Jugendausschuss herausgestellt habe, dass 11 Stellen beim Jugendamt nicht besetzt seien. Hinzu käme eine deutliche Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass wenn man davon ausgehe, dass die Mitarbeiter/innen ein vergleichbares Einkommen haben wollen, wie bei der Stadt Dortmund, man diese Dinge nicht preiswerter hinbekommen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.




Monegel
Zielasny
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

Anlage 1 zu TOP 4.3

(See attached file: doc02223420110912130403.pdf)