Niederschrift (öffentlich)

über die 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 21.04.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Fabian Erstfeld (SPD) i. V. für sB Lars Wedekin (SPD)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Kaminski (SPD) i. V. für Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

---

4. Beschäftigtenvertreter:

---

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Michael Steffens – BL 5/Dez
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Hendrikje Spengler – 41/KB
Tobias Ehinger – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
Carola Jaschewski – 1/GB III

6. Gäste:

---



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 21.04.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 25.02.2020

2. Angelegenheiten des Theaters

2.1 Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15948-19)

2.2 Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)

2.3 2. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 19/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17255-20)
Wird nachversandt.

3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

3.1 Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16652-20)

3.2 Gastronomie im Westfalenpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17066-20)



4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

4.1 Sachstand zur Situation in den Kulturbetrieben
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17245-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17245-20-E1)

5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)

5.2 Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16692-20)

5.3 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16603-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020
(Drucksache Nr.: 16603-20)

5.4 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)

5.5 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

5.6 Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

5.7 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Desweiteren weist Frau Jörder darauf hin, dass die Sitzung mit Blick auf Corona so kurz wie möglich zu halten sei.
1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brunsing benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 25.02.2020

Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 25.02.2020 wird bei Enthaltung von Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) genehmigt.


2. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 2.1
Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15948-19)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage grundsätzlich
zustimmen könne. Sie stelle sich allerdings die Frage, welche Leistungskriterien hierfür entwickelt
worden seien und ob in die Betrachtung auch das Opernhaus etc. sowie die Planungen Junge Bühne
mit einbezogen wäre.

Herr Ehinger (42/GfD) führt aus, dass die Machbarkeitsstudie zwar nur die Sanierung des
Schauspielhauses betrachte, aber explizit den Kontext zur Jungen Bühne, zum Opernhaus, des
gerade fertiggestellten Werkstattkomplexes und der Gesamtlogistik in Bezug auf den Spielbetrieb
betrachte. Die Kriterien seien also größer gefasst als das bei einer isolierten Betrachtung
normalerweise üblich sei.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass er für seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne, auch wenn es klar sei, dass das Schauspiel seinen Betrieb aufrecht erhalten solle. Das Schauspielhaus sei erst vor kurzem umfassend saniert worden. Nun solle das Schauspielhaus wiederum saniert werden und der Betrieb sei nun erneut gefährdet.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass der große Theaterkomplex ab 1966 gebaut worden sei. Er weist auf Beispiele aus anderen Städten hin, die das gleiche Problem wie hier in Dortmund hätten und stellt klar, dass keine Gefährdung riskiert werden dürfe. Die Statiker hätten einen Blick auf die jetzigen Probleme geworfen und mitgeteilt, dass man das Schauspielhaus insgesamt betrachtet und die Probleme behoben werden müssten. Die finanziellen Rahmenbedingungen seien auf jedenfall überschaubarer als in den gerade genannten Beispielen anderer Städte.

Herr Urbanek stellt den mündlichen Antrag, dass die Verwaltung in einem überschaubaren Zeitrahmen eine Bestandsaufnahme der unabdingbaren Arbeiten mit den finanziellen Auswirkungen für den Gesamtsanierungsbedarf vorlegen solle.

Der Antrag wird nach eingehender Diskussion von Herrn Urbanek zurückgezogen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt sich, ob es im Hinblick auf die Machbarkeitsstudie eine
Zeitschiene gebe und ob es sich bei dem Betrag von 400.000,-- € um ein Angebot handele.

Herr Ehinger weist darauf hin, dass nach dem Beschluss über die vorliegende Beschlussvorlage eine
Ausschreibung erfolgen werde, Ende 2020 werde der Auftrag erteilt und man hoffe, in der 2.
Jahreshälfte 2021 die Maßnahme zum Abschluss bringen zu können.

Frau Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) führt aus, dass ihre Fraktion für die Machbarkeitsstudie sei, weil man genau wisse, was für ein Provisorium das Schauspielhaus sei. Auf diese Weise könnten auch die Kosten genau ermittelt werden, die mit einer Sanierung einhergingen. Ein Neubau sei nicht ausgeschlossen, dies stehe auch in der Vorlage.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) hält die Studie für gut. Man müsse die Maßnahme jedoch auch vor dem Hintergrund der anstehenden Wirtschaftskrise betrachten. Er frage sich, ob in diesem Zusammenhang auch Kooperationen möglich seien.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die Dortmunder Bürger
möglicherweise ein falsches Bild erhalten würden. Er stellt mündlich den Antrag, den Punkt 2 des
Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

„…, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.“

Dem Antrag von Herrn Dingerdissen wird bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE &
PIRATEN und der AfD-Fraktion zugestimmt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei
Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.

zu TOP 2.2
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne, da es sich seiner Auffassung nach um eine Landesaufgabe handele.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschuss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
beauftragt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) auf Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 8,995 Mio. € brutto mit der weiteren Planung und Ausführung (Ausführungsbeschluss) des Neubaus der Akademie für Theater und Digitalität an der Speicherstraße 19. Die Finanzierung erfolgt durch das SV GVVF.

zu TOP 2.3
2. Quartalsbericht Theater Dortmund Spielzeit 19/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17255-20)

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) bittet nach Diskussion über die Vorlage darum, zu Protokoll zu nehmen, dass ihrem Wunsch, die Sitzung so kurz wie möglich zu halten, bisher leider nicht entsprochen worden sei.

Der Betriebsausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht der Spielzeit 19/20 zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 3.1
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16652-20)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass zum Thema Westfalenpark unter 3.2 noch ein Antrag der CDU-Fraktion vorliege. In der Konzeption des Westfalenparkes seien ja bereits Gastronomiebereiche betroffen, die saniert werden müssen. Man müsse natürlich auch hierbei darüber nachdenken, wie es denn weitergehen soll, wenn ein neuer Betreiber im Gespräch sei. Dieser müsse aus ihrer Sicht dann eigentlich in die Sanierungspläne mit einbezogen werden. Ihr stelle sich die Frage, ob die Altenakademie noch am Standort in Betrieb sei. Weiterhin würde sie sich ein weitergehendes Konzept mit der Einbindung von Klimafragen wünschen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) führt aus, dass ein klares Konzept fehle. Die Auflistung der einzelnen Punkte sei aus Sicht ihrer Fraktion ohne Ziel und Schwerpunktsetzung. Weiterhin fehle das Fazit des Gastronomiegutachtens noch. Ihr stelle sich auch die Frage, wie es mit dem Florianturm und Mondomio weitergehe, ebenso wird die Wegeentwicklung nicht angesprochen. Ihrer Fraktion fehle ein innovatives Gesamtkonzept für den Westfalenpark, daher würde sie die Vorlage ablehnen.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Erwartungen der CDU-Fraktion an dieser Stelle wohl zu hoch seien. Man müsse der Verwaltung aufgrund der Gegebenheiten mehr Zeit geben.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass Corona auch die Aktivitäten in Sachen Zukunft Westfalenpark beeinflusse.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass über die Zukunft des Westfalenparkes zu lange beraten worden sei. Weiterhin führt er die Konzepte von Zoo und Rombergpark als gelungenes Beispiel für ein Gesamtkonzept an.

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet, wie sich der Weg für den Westfalenpark bis zu diesem Zeitpunkt gestaltet habe. Daher müsse die Situation im Moment neu aufgerollt und bearbeitet werden. Die jetzige Vorlage bedeute eine Zusammenführung der diskutierten Aspekte. Die Abarbeitung der noch offenen Punkte erfolge mit allen betroffenen Partnern. Das Thema Klima werde auch noch in einem Workshop beraten. Zum Thema Gastronomie werde für den Ausschuss am 19.05.2020 eine Vorlage erarbeitet, damit könne auch der Weg zur IGA 2027 positiv eröffnet werden.

Herr Urbanek (Afd-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage zustimmen werde. Er könne jedoch auch die dazu geäußerte Kritik verstehen. Aus seiner Sicht sei die Beschreibung von baulichen Maßnahmen das „Konzept“.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Kruse (52/GF) weist darauf hin, dass die Konzepte Zoo und Rombergpark genauso abgearbeitet worden seien, wie das Gesamtkonzept zur Zukunft des Westfalenparkes. In der Vorlage seien die Partner, die Schwerpunkte und die Ziele enthalten.

Frau Kulozik (52/3 GBL) führt aus, dass die Situation im Westfalenpark eine andere als im Zoo und im Rombergpark sei. Der Park lebe von der Vielfalt. Für die IGA 2027 solle auf die Stärken des Parkes zurückgegriffen werden. Weiterhin bekräftigt sie die Ankündigung von Frau Zoerner, dass für die Sitzung am 19.05.2020 eine Vorlage zur Gastronomie Buschmühle auf die Tagesordnung kommen solle. Hinsichtlich der Frage von Frau Hawighorst-Rüßler zur Altenakademie teilt sie mit, dass am Standort die Geschäftsstelle mit Seminarräumen untergebracht und dass die Altenakademie
am Standort zufrieden sei. Die Präsentation zur Vorlage, die nicht gezeigt werden konnte, wurde den anwesenden Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt und wird der Niederschrift als Anlage 1 angehängt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ und
ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zur Durchführung der Projekte
mit Blick auf das Ausstellungsjahr der IGA 2027. Notwendige Baubeschlüsse werden zum
gegebenen Zeitpunkt eingeholt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Investitionskosten-
zuschusses in Höhe von 3.818.750 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.


3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
in Höhe von 212.500 € zum Wirtschaftsplan 2022 ff. der SFB.


zu TOP 3.2
Gastronomie im Westfalenpark
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17066-20-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 15.04.2020 vor:
Die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschüssen für Kultur, Sport und Freizeit sowie Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch vor der Sommerpause 2020 das zugesagte Gastronomiekonzept für den Westfalenpark vorzustellen.
Dabei soll insbesondere der Aspekt Berücksichtigung finden, dass vermehrt „mobile Gastronomie“ eingesetzt wird.


Begründung
Ein professionelles Gastronomiekonzept wurde am 11.05.2016 in Auftrag gegeben. Gut zwei Jahre später wurde dem AKSF am 04.09.2018 dann dieses Konzept/Gutachten – erstellt von der Fa. hospitality development, Ingo Wessel - vorgestellt. Neben einer Analyse des Gesamtangebots wurde auch ein Abgleich der vorhandenen Kapazitäten mit dem potentiellen Bedarf, eine Bewertung für die künftige Ausrichtung der Gastronomielandschaft im Westfalenpark - unter Einbeziehung aller gastronomisch genutzten Objekte inklusive der Turmgastronomie - vorgenommen. Auch wurde ein Betreibermodell für künftige Gastronomie-Einheiten im Westfalenpark erarbeitet.

Bis zum heutigen Tage – fast zwei Jahre nach Erstellung des Gutachtens - liegt den politischen Gremien immer noch kein beratungsfähiges Konzept vor. Nach wie vor gibt es keine (vernünftige) Gastronomie am/im Florianturm und der ständige Wirrwarr um die Gastronomie an der Buschmühle hat auch letztendlich zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt.

Das nun zur Sitzung vorliegende Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ geht zwar auf einige gastronomische Objekte im Park – da aber hauptsächlich auf den Sanierungsaspekt – ein, stellt aber kein Gesamtkonzept dar.

Auch vor dem Hintergrund, dass mit der internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) der Westfalenpark in einen besonderen Fokus rückt, wurde auf Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des AFBL am 28.11.2019 mehrheitlich beschlossen, dass bis zum 3. Quartal 2020 ein Gesamtkonzept des Parks erstellt und der Politik vorgelegt wird.
Frau Kulozik (52/3 GBL) teilt mit, dass zum Thema Gastronomie im Westfalenpark in der Sitzung des Ausschusses am 19.05.2020 eine Vorlage kommen werde.

Frau Mais (CDU-Fraktion) verschiebt den Antrag ihrer Fraktion in die Sitzung am 19.05.2020. Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.


4. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 4.1
Sachstand zur Situation in den Kulturbetrieben
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17245-20-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17245-20-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen Sachstand zur aktuellen Situation bei den Kulturbetreiben und in der weiteren Kulturlandschaft (u.a. Theater, Konzerthaus) in Dortmund.

Bezogen auf die Kulturbetriebe bitten wir dabei insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie sehen die Regelungen zur Zahlung der programmbezogenen Fördergelder aus, wenn derzeit keine Projekte freier Kultur- und Kunstvereine umgesetzt werden können?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Erhalt der Infrastruktur der freien Kulturzentren sicherzustellen?
3. Wie stellt sich die aktuelle Lage bezüglich der Fördersituation der freien Kulturszene und der Institute der freien Kulturszene dar?
4. Welche Unterstützungsangebote der Stadt - insbesondere für kulturelle Initiativen und Akteure der freien Kulturarbeit - gibt es und wie werden diese angenommen? Welche Angebote gibt es darüber hinaus?
5. Welche Regelung gibt es bzgl. der Gebühren für ausgefallene Kurse der VHS oder der Musikschule?

Begründung:
Die Kulturbetriebe nehmen als kommunaler Eigenbetrieb die kulturellen Aufgaben und die Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz für die Stadt Dortmund wahr. Zu den Kulturbetrieben gehören das Dietrich-Keuning-Haus, die Dortmunder Museen, das Kulturbüro der Stadt, die Musikschule Dortmund, die Stadt- und Landesbibliothek, das Stadtarchiv und die Volkshochschule. Das Kulturbüro unterstützt und begleitet die kulturellen Initiativen und die freie Kulturarbeit, u.a. auch durch die Verteilung von Fördergeldern. Damit sind die Kulturbetriebe Ansprechpartner insbesondere für diejenigen, die in ihren Jobs auf tägliche Aufträge angewiesen sind, die aber jetzt durch die Regelungen in Zeiten von Corona ausnahmslos wegfallen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.04.2020 vor:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.04.2020
(Drucksache Nr.:17245-20-E1) nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie sehen die Regelungen zur Zahlung der programmbezogenen Fördergelder aus, wenn derzeit keine Projekte freier Kultur- und Kunstvereine umgesetzt werden können?
Die Dortmunder Kulturschaffenden sind einer der Grundpfeiler des gesellschaftlichen Lebens in Dortmund. Durch das geltende Veranstaltungsverbot und die Schließung von Kultureinrichtungen im Zuge des Infektionsschutzes wird diese lebendige Kulturszene besonders hart getroffen.
Kulturdezernent Jörg Stüdemann und wir von den Kulturbetrieben der Stadt Dortmund wissen um die teilweise existenzbedrohenden Konsequenzen, die sich aus dem Verbot und dem Ausfall von Aufführungen und Veranstaltungen für freie Künstler*innen und Kulturveranstalter*innen oder die Betreiber* innen von Kulturzentren ergeben. Unser Ziel ist es, durch schnelle und unkomplizierte Unterstützungs- und Hilfsangebote Notlagen bei den Dortmunder Kulturschaffenden zu vermeiden sowie transparent und für alle Betroffenen einheitlich vorzugehen.
Förderungen, die von den Kulturbetrieben insbesondere vom Kulturbüro bereits bewilligt sind, werden auf Grund von Ausfall und Absage nicht grundsätzlich zurückgefordert. Wir haben detaillierte und konstruktive Regelungen aufgestellt, wie wir in den verschiedenen Fällen vorgehen wollen.
Die Kulturbetriebe und insbesondere das Kulturbüro verstehen sich in dieser Krise als Service- und Ansprechpartner, als Übersetzer und Berater für seine Fördernehmer*innen der freien Kulturszene in Dortmund.
Wenn Kulturschaffende einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel des Kulturbüros erhalten haben, das Projekt bzw. die Veranstaltung wegen des Veranstaltungsverbots aber nicht wie geplant stattfinden kann, bitten wir darum trotzdem eine Mittelabforderung zu stellen. Wir bemühen uns derzeit alle Antragsteller persönlich zu informieren.
Der Mittelabforderung wird in Form einer Abschlagszahlung entsprochen. Bedingung ist, dass die Kulturschaffenden uns einen Vorschlag unterbreiten, wie das Projekt bzw. die Veranstaltung in einer alternativen Form trotzdem stattfinden kann und zu welchem Zeitpunkt uns ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden kann. Diese alternative Leistungserbringung kann z.B. eine Neukonzeption des Projekts sein oder auch eine Verlagerung des Projekts in den digitalen Raum. Es kann aber auch eine Verschiebung auf einen späteren Ersatztermin bis zum 28.02.2021 sein. Nach der Durchführung des alternativen Projekts bzw. der alternativen Veranstaltung kann dann zum vereinbarten Zeitpunkt per Verwendungsnachweis und Schlussrechnung wie gewohnt abgerechnet werden.
Das Kulturbüro präferiert alternative Projekte und Veranstaltungen, die bis zum Sommer stattfinden und steht neuen Konzepten und Formaten sehr offen gegenüber. Wir möchten vermeiden, dass sich im Herbst eine unschöne Konkurrenzsituation innerhalb der freien Kulturszene um Räume, Publikum und Gelder entwickelt und bauen daher auf die Kreativität und den Ideenreichtum der Kulturschaffenden.
Falls im Zuge einer Neukonzeption höhere Kosten entstehen als ursprünglich geplant, kann uns dies in einem aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan mitgeteilt werden. Wir werden unser Möglichstes tun, um diesem Mehrbedarf zu zustimmen.
Falls im Zuge einer Neukonzeption zwingend Anschaffungen für digitale Ausstattung (Software, Hardware sowie Schulungen, aber auch Rechtsberatungen z.B. zu DSGVO oder Urheberrecht) getätigt werden müssen, kann dies Teil des Alternativvorschlags sein. Wir werden uns bemühen diese Anschaffungen zu ermöglichen.
Falls es einem Kulturschaffenden trotzdem unmöglich sein sollte, eine alternative Leistungserbringung für das geplantes Projekt bzw. die Veranstaltung zu erarbeiten, ist ein Abbruch möglich.
Das Kulturbüro versucht alle geförderten Projekte und Veranstaltungen, welche für den Verbotszeitraum geplant waren, in alternativer Form stattfinden zu lassen. Abbruch-Abrechnungen und Ausfallhonorare von 67% sind das letzte Mittel und werden im Einzelfall entschieden.

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Erhalt der Infrastruktur der freien Kulturzentren sicherzustellen?
Bei institutionell geförderten Partnern und den geförderten, freien Kulturzentren ist eine alternative Leistungserbringung für ausgefallene Programme in der Regel nicht nötig. Unsere Förderungen sind meist programmunabhängig und beziehen sich auf Personal- und Gebäudekosten. Diese Förderungen werden durch die Corona-Krise nicht tangiert. Die Einnahmenverluste sollen durch Landesmittel kompensiert werden. Wir ermöglichen bei Bedarf zusätzlich zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität vorzeitige Mittelabrufe oder vorgezogene Auszahlungen der Förderraten.

3. Wie stellt sich die aktuelle Lage bezüglich der Fördersituation der freien Kulturszene und der Institute der freien Kulturszene dar?
Die Fördersituation seitens der Stadt für die freie Kulturszene und die Institute der freien Kulturszene hat sich durch die Corona-Krise nicht verändert. Es bedeutet natürlich einen Mehraufwand für die Kulturschaffenden einen Alternativvorschlag zu erarbeiten, aber auch der kann im alternativen Kosten- und Finanzierungsplan geltend gemacht werden. Es kann zusätzlich weiterhin Unterstützung für neue Projekte und Veranstaltungen bei uns beantragt werden. Es gibt kein Moratorium.

4. Welche Unterstützungsangebote der Stadt - insbesondere für kulturelle Initiativen und Akteure der freien Kulturarbeit - gibt es und wie werden diese angenommen? Welche Angebote gibt es darüber hinaus?
Zum einem gibt es den kooperativ und konstruktiv gehaltenen Umgang mit den städtischen Fördermitteln. Zum anderen haben wir einen regelmäßigen Newsletter aufgesetzt, der es sich zur Aufgabe gemacht hat als Wissensspeicher alle wichtigen Informationen zu Hilf- und Unterstützungsangeboten (Bund, Land, privat) zu sammeln und alternative Kunstformen der Krise von einzelnen Kulturschaffenden als Best Practice zu bewerben. Dieser Newsletter wird sehr positiv in der Szene aufgenommen und gilt auch im Vergleich zur Kommunikation anderer Städte als vorbildlich.
Durch den vertrauensvollen und intensiven Austausch mit der Szene in den letzten Wochen haben wir aber auch festgestellt, dass viele freie Kulturakteure noch nicht ausreichend gut digital ausgerichtet sind, meist auf Grund mangelnder Ressourcen wie Geld, Ausstattung, Arbeitskraft und Fachwissen. Diesem steuern wir aktiv entgegen mit einem Maßnahmenpaket bestehend aus Qualifizierung bzw. Beratung zur Digitalität, mit Vernetzungsplattformen sowie Unterstützung bei Ausstattungsfragen fürs Digitale. Hierzu bedienen wir uns aber bewusst des Engagements aus der Szene heraus und fördern dies finanziell. Z.B. beraten die beiden Dortmunder Künstler*innen Silvia Liebig und Karla Christoph inhaltlich und bei technischen Fragen im Bereich Medienpädagogik und beim Aufbau von Internetseiten, Blogs und Streaming-Videos. Die Kosten der Erstberatung übernimmt das Kulturbüro. Darüber hinaus besteht in Einzelfällen die Möglichkeit durch unsere guten Kontakte zu Profis im digitalen Bereich sich auch im größeren oder technisch aufwändigeren Rahmen fördern zulassen. Wir unterstützen zusätzlich zwei Vernetzungsplattformen im Aufbau, welche die digitalen Kultur-Angebote kuratieren, dem Publikum zugänglich machen und Verkaufs- bzw. Einnahmemöglichkeiten vorsehen.
Um aber auch den analogen Bereich nicht ins Hintertreffen geraten zu lassen, konzipieren wir derzeit in Absprache mit Ordnungs- und Gesundheitsamt ein neues Musikformat, welches Auftritts- und Einnahmemöglichkeiten eröffnet.

5. Welche Regelung gibt es bzgl. der Gebühren für ausgefallene Kurse der VHS oder der Musikschule?
5.1. Die VHS erstattet ihren Teilnehmenden anteilsmäßig das Entgelt für alle ab dem 16.3.2020 ausgefallenen Unterrichtsstunden. Finanzielle Verluste entstehen der Musikschule dadurch nicht. An alternativen digitalen Formaten wird derzeit intensiv gearbeitet.
5.2. Die Musikschule hat sich direkt darum bemüht, den Schüler*innen im Rahmen der Möglichkeiten ein alternatives Unterrichtsangebot zu machen. Dabei ging es auch darum das Musizieren in den Familien bei Wegfall vieler anderer gewohnter Dinge als schöne und sinnvolle Beschäftigung aufrecht zu halten. Digitale Unterrichtsformen wurden kurz nach Schließung der Musikschule erprobt und haben sich inzwischen bewährt. Für April wurde der Einzug der Unterrichtsentgelte ausgesetzt. Sollte auch nach den Osterferien kein Präsenzunterricht möglich sein, werden im Mai die Beiträge in den Fällen eingezogen, in denen digitaler Unterricht stattfinden kann und eine Einverständniserklärung der Nutzer*innen vorliegt. Da die weitere Entwicklung der durch die Pandemie ausgelösten Beschränkungen nicht absehbar ist, kann auch noch nicht abschließend bewertet werden, wie das endgültig in die Berechnung der Entgelte mit einfließen wird.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den
Haushaltsplänen 2017-2019
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 12.03.2020 vor:
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Informationen auch an die anderen Fachausschüsse weiterzugeben.

Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.





zu TOP 5.2
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2020
(Drucksache Nr.: 16692-20)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.03.2020 vor:
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage auch noch folgenden Gremien zu Kenntnis vorzulegen:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Schulausschuss
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Behindertenpolitisches Netzwerk

Die Verwaltung sagt zu, dieser Bitte nachzukommen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16603-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer Sitzung am 04.03.2020 vor:
Herr Keller (SPD-Fraktion) regt an, den Förderfonds in Höhe von 25.000 € deutlich aufzustocken. Diese Anregung findet breiten Zuspruch in der Bezirksvertretung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass bei dem ganzen Vorhaben nach wie vor eine bevorzugte Behandlung von Vereinen und Institutionen zu erkennen sei. Seine Fraktion habe bereits in der Vergangenheit angemerkt, dass es auch für nachbarschaftliche und privatere Initiativen klare Hinweise geben müsse, wie diese an die Ehrenkarte kommen könnten. Hier müsse es einen offensiveren Umgang geben.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt im Hinblick auf den Antrag aus der Bezirksvertretung Huckarde aus, dass ihrer Meinung nach das Budget bereits schon verdoppelt worden und der Antrag daher eigentlich hinfällig sei.

Frau Jaschewski (1/GB III) teilt mit, dass der Beschluss den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen beinhalte und nicht die Aufstockung der Fördermittel. Mit kommunalen Vergünstigungen seien die weiteren Vergünstigungen im Bereich Theater und Kultur für die Inhaber der Ehrenamtskarten gemeint. An der Ehrenamtskarte beteiligen sich desweiteren die Schwimmbäder, der Westfalenpark mit vergünstigter Turmfahrt und der Zoo mit einem vergünstigten Eintritt. Weitere Angebote seien noch nicht eingeflossen. Anfragen nach der Ehrenamtskarte besteht weiterhin für den Bereich von Theater und Konzerthaus sowie für das Solebad Wischlingen. Sie gehe davon aus, dass dieser Teil mit dem Beschluss aus Huckarde gemeint sei. Im Hinblick auf die Ehrenamtskarte für nachbarschaftliche und private Initiativen teilt sie mit, dass die Ehrenamtskarte vom Land NRW definiert und zur Verfügung gestellt werde. Die Kommune habe der Freiwilligenagentur den Auftrag erteilt, die Karte zu vergeben. Die Rahmenbedingungen seien wie gerade schon gesagt über das Land NRW festgelegt, so dass nachbarschaftliche Initiativen bzw. Privatpersonen keine Ehrenamtskarte erhalten können. Aber in dem Dortmunder Modell sei berücksichtigt worden, dass die genannten Rahmenbedingungen vorliegen und dass es deshalb eine Ehrennadel gebe, die auch an Privatpersonen verliehen werden könnte.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der SPD-Fraktion an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.



zu TOP 5.4
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die anliegende Schulbauleitlinie als Grundlage seiner Schulbauprojekte.
2. die selbstständige Weiterentwicklung der Schulbauleitlinie und Anpassung an veränderte übergeordnete Normen durch die Verwaltung. Sofern Grundzüge der Schulbauleitlinie betroffen sind, wird die Verwaltung die Veränderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
3. die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der Schulbauleitlinie.








zu TOP 5.5
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.6
Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.

zu TOP 5.7
Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.




Jörder Brunsing Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: zu TOP 3.1 Gesamtkonzept Westfalenpark.pdf)