Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 23.09.2021
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen


SPD

Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Rudolf für Rm Schlienkamp

CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mader

B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe


FDP/Bürgerliste
Rm Kauch

Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser


b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

Frau Tiews
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 23.09.2021, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 20.05.2021

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.06.2021

1.6 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Hauptausschuss und Ältestenrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22255-21)

1.7 Bestellung eines 2. stellvertretenden Schriftführers für den Hauptausschuss und Ältestenrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22263-21)

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21668-21)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 – Burgweg – (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21684-21)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21201-21)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18162-20)

3.5 Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21587-21)

3.7 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21687-21)

3.8 Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21786-21)

3.9 Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

3.10 Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21880-21)

3.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)

3.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)

3.13 Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

3.14 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21613-21)

3.15 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21560-21)

3.16 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)

3.17 - unbesetzt -

3.18 Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

3.19 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21845-21)

3.20 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21564-21)

3.21 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

3.22 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)

3.23 Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21625-21)

3.24 Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21669-21)

3.25 Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20305-21)

3.26 Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)

3.27 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 24.06.2021 versandt (TOP 3.22).
hierzu -> Schreiben des OB vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.: 20397-21-E7)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21700-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

5.2 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20488-21)

6.2 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21660-21)

7. Schule

7.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17719-20)

7.2 Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20842-21)

7.3 Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

8.2 "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)

9.2 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

9.3 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)

9.4 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21733-21)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)

9.6 Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)

9.7 Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21706-21)

9.8 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21682-21)

9.9 Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)

9.10 Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)

9.11 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21592-21)

9.12 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21574-21)

9.13 DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21591-21)

9.14 "Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21597-21)

9.15 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21618-21)

9.16 Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

10.2 Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21006-21)

10.3 Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20223-21)

10.4 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)

10.5 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)

10.6 Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21144-21)

10.7 Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)

10.8 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)

10.9 Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)

10.10 Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21857-21)

10.11 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)

10.12 Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21874-21)

10.13 Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Langhorst benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal schlägt vor, die öffentliche Sitzung um folgende Angelegenheiten zu erweitern:


7.4 Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen in der Kindertagesbetreuung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22391-21)
Zudem macht er den Vorschlag, folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

3.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)

3.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)

Die INSEKTs wurden vom AKUSW vertagt.


Die Tagesordnung wird einstimmig mit diesen Änderungen festgestellt
.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 20.05.2021

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 20.05.2021 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.06.2021

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.06.2021 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.6
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Hauptausschuss und Ältestenrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22255-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat folgendes Schreiben des OB vom 05.09.2021 (DS Nr.: 22255-21) vorliegen:
„…..gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. §§ 29 und 33 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ist
über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen.
Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Hauptausschuss und Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, für die Ratsperiode 2020 bis
2025

Herrn Sebastian Kaul

als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat bestellt einstimmig für die Ratsperiode 2020 bis 2025 Herrn Sebastian Kaul als stellvertretenden Schriftführer.


zu TOP 1.7
Bestellung eines 2. stellvertretenden Schriftführers für den Hauptausschuss und Ältestenrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22263-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat folgendes Schreiben des OB vom 06.09.2021 (DS Nr.: 22263-21) vorliegen:
„….gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. §§ 29 und 33 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ist
über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen.
Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.
Für den Hauptausschuss und Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, für die Ratsperiode 2020 bis
2025
Herrn Mirko Korkus

als 2. stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat bestellt einstimmig für die Ratsperiode 2020 bis 2025 Herrn Mirko Korkus als 2. stellvertretenden Schriftführer.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt –

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21668-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt eine korrigierte Fassung einer zunächst versandten Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor, die sich durch die Korrektur erledigt hatte:
AKUSW, 15.09.2021:

Korrektur:
Im Nachgang zur AKUSW-Sitzung stellte sich heraus, dass es sich bei der folgende Bitte aus dem BuNB um einen Übermittlungsfehler handelte, also zu der o. a. Vorlage so nicht geäußert wurde. Tatsächlich gehört diese Bitte des Beirates zu TOP 4.18 der AKUSW-Sitzung am 15.09.2021 (BPlan In O-206 – An der Buschmühle –DS Nr.: 21903-21), wo dieser Aspekt bei der Beratung auch mit berücksichtigt wurde.
Zur Sitzung erfährt der Ausschuss von folgenden Ergänzungswünschen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

Der BUNB nimmt die Vorlage am 14.09. zur Kenntnis und bittet darum, den städtebaulichen Vertrag um folgende Aspekte zu ergänzen:

- Entsiegelung der überzähligen Parkplätze
- nach Möglichkeit Verzicht auf fossile Brennstoffe
- Versickerung des Oberflächenwassers
- Ausbau der vorhandenen Photovoltaikanlage
- Einrichtung von Ladestationen für E-Autos

Frau Rm Sassen beantragt, diese Wünsche des BuNB der Verwaltung als Prüfauftrag mitzugeben.

Der Ausschuss stimmt diesem Antrag zu.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 – Burgweg – (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21684-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
AKUSW, 15.09.2021:

„In Kenntnis der Empfehlung der BV Eving empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg- zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV. NRW. 2023).


II. hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. stimmt den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg – und der geänderten Begründung vom 12.07.2021 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung vom 12.07.2021 (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21201-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18162-20)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
AKUSW, 15.09.2021:

„Zur Sitzung erhält der Ausschuss folgende Information aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB):

Der BUNB lehnt bei zwei Enthaltungen die Vorlage ab.
Der Beirat hält die Fläche für grundsätzlich erhaltenswert auf Grund ihrer Bedeutung für das Stadtklima, für den Wasserhaushalt und für den Artenschutz.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass man sich in einem Bebauungsplanverfahren befinde, wo im Rahmen der Umweltprüfung derartige Umweltbelange mit eingestellt und bewertet worden seien. Man rede hier von einem Satzungsbeschluss, wo in der Vorlage selbst (in der Begründung und auch im Umweltbericht) die Dinge ordentliche abgewogen worden seien, die durch den BuNB nun mokiert würden. Von daher fände er es schon erstaunlich, wenn man das Thema aufgrund einer solchen allgemeinen Begründung hier nicht beraten würde. Er appelliere daher an den Ausschuss, heute eine Empfehlung abzugeben..

Herr Rm Adam schlägt vor, sich den Ausführungen von Herrn Wilde anzuschließen und heute eine Empfehlung zur Vorlage abzugeben.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich den Einwendungen des BuNB nicht anschließen könne, da es sich um allgemeine Totschlagargumente handele und seine Fraktion somit heute der Vorlage zustimmen könne.

Frau Rm Sassen deklariert aufgrund der Bedenken aus dem BuNB weiteren Beratungsbedarf ihrer Fraktion und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Herr Rm Kowalewski schließt sich diesem Wunsch an und verweist zusätzlich auf die Bedenken der unteren Bodenschutzbehörde auf Seite 25 der Vorlage.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit aufgrund des deklarierten Beratungsbedarfs ohne Empfehlung weiter.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21587-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21687-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21786-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengende aus ihrer Sitzung vom 15.09.2021 vor:
„Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN hält eine Busverbindung von Nette zum Huckarder Busbahnhof für eine gute Idee. Jedoch kann dafür die Haltestelle an der Brinkmannstraße nicht genutzt werden. Stattdessen müsste eine komplett neue Haltestelle an der Mengeder Straße errichtet werden. Dies ist aus Sicht der Fraktion nicht möglich, da schlichtweg zu wenig Platz dafür vorhanden und kein Bürgersteig vorhanden ist. Es wäre besser die bereits vorhandene Haltestelle am Hallenbad dafür zu nutzen.

Die SPD-Fraktion hält die Einrichtung einer Schnellbuslinie grundsätzlich für eine gute Idee. Allerdings wünscht sie sich die Miteinbeziehung der Haltestelle „Am Schlagbaum“, da dies für Menschen aus Groppenbruch nützlich wäre.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen die vorliegende Information zum Schnellbuskonzept zur Kenntnis zu nehmen und eine Ergänzung des Dortmunder Nahverkehrsplanes mit einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Dorstfeld – Technische Universität – Technologiezentrum sowie die Abwicklung durch DSW21 gemeinsam mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH, zu beschließen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der BV Mengede ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21880-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ist unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt worden.


zu TOP 3.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ist unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt worden.


zu TOP 3.13
Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21613-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung vom 15.09.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 21613-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte berücksichtigt wissen, dass man bei der Auswahl der Plätze deren Charakter berücksichtigt. Als Beispiel wird hier der Platz von Hiroshima genannt, zu dem Ihres Erachtens die Aufstellung eines Fahrradhauses nicht passt. Weiterhin wird gebeten, hier explizit den Markt betreffend, auf die Plätze für Lastenfahrräder zu achten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 15 Ja Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, die Linke, FDP, die PARTEI) gegen 1 Nein Stimme (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaß-nahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungs- fadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21613-21-E1)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur geänderten Vorgehensweise bezüglich des Radhauses am Rathaus sowie der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser:

1. Die Anzahl der Stellplätze in den jetzt dezentral zu planenden überdachten, bzw. geschlossenen Fahrradabstellanlagen wird deutlich (auf 50 – 100 Plätze pro Abstellanlage) erhöht.
Dies gilt insbesondere für die Standort Olpe und Friedensplatz.

2. Bei den Planungen der zukünftigen Abstellanlagen sollen vor allem erweiterbare Lösungen berücksichtigt werden.

3. Die Verwaltung prüft die Ausweisung von Fahrradabstellplätzen in zusätzlich zu errichtenden Fahrradabstellanlagen und die mögliche Nutzung von Tiefgaragen/Parkhäusern.

4. An der Zielzahl von 1.000 Fahrradbügeln in der Stadt, definiert in dem 1000-Fahrradbügel-Programm der Emissionsfreien Innenstadt, wird festgehalten.

Begründung:
erfolgt mündlich


AMIG, 07.09.2021:

Herr Rm Frank teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen kann. Zudem stellt er folgenden mündlichen Antrag: Die CDU-Fraktion bittet um Aufstellung von Überwachungskameras zum Schutz vor Diebstahl und Sachbeschädigungen.

Nach intensiver Diskussion schlägt Herr Wilde vor, die Beschlussvorlage dem Rat der Stadt Dortmund mit folgender Ergänzung zu empfehlen:

Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

Zudem wird Herr Wilde prüfen lassen, ob die Einrichtung weiterer Stellplätze möglich ist. Auch soll an den vorgeschlagenen Standorten das realisiert werden, was unter städtebaulichen, gestalterischen und technischen Gesichtspunkten möglich ist.

Man einigt sich darauf, sowohl den mündlichen Antrag der CDU-Fraktion als auch den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaßnahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungsleitfadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.
Ergänzung:
Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

AKUSW, 15.09.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Empfehlung des AMIG mit der dortigen Ergänzung zur Vorlage einstimmig an.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21560-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
- unbesetzt -


zu TOP 3.18
Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21845-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21564-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:19863-21-E3) vor:
„Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern
Bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Weg an mehr als 30 Tagen geschlossen werden muss, ist festzuhalten, dass die Vorlage keine Beschränkung auf 30 Tage vorsieht.
Punkt 3 der Beschlussvorlage besagt, dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind.
Das sei nach aktuellen Stand an bis zu 30 Tagen der Fall.
Dem ersten Satz ist zu entnehmen, dass notwendige temporäre Schließungen möglich sind. Das bedeutet, der Weg kann temporär geschlossen werden, wenn es nötig ist.
Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ist dort nicht normiert. Auch S. 2 besagt nur, dass das im Zeitpunkt der Erarbeitung der Beschlussvorlage an 30 Tagen im Jahr der Fall sein kann. Die Anzahl der Tage kann aber variieren und die Zahl von 30 Tagen auch überschreiten.

Hinsichtlich der Haftung von Ratsmitgliedern sieht § 43 IV GO NRW unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich eine Haftung der Ratsmitglieder für Schäden, die die Gemeinde infolge von Ratsbeschlüssen erleidet, vor.
Ratsmitglieder haben ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG inne; Die Gemeinde haftet daher im Außenverhältnis nach § 839 BGB für die in Ausübung des Mandates verursachten Schäden (vgl. NJW 1981, S. 2122).

Der § 43 IV GO NRW kennt drei Tatbestände:
· a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
· b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
· c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung

Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Stimme des jeweiligen Ratsmitgliedes ausschlaggebend war oder nicht.
Somit kann sich ein Ratsmitglied auch nicht darauf berufen, dass Einstimmigkeit oder eine große Mehrheit den Beschluss herbeigeführt hat. Die Zustimmung zu dem rechtswidrigen Ratsbeschluss begründet seine Haftung.
Auch die Tatsache, dass ihren Beschlüssen ohne Umsetzung durch den Oberbürgermeister keine Außenwirkung zukommt, lässt eine Haftung nicht entfallen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Die Notwendigkeit einer Vollzugshandlung ändert nichts an der Ursächlichkeit des Ratsbeschlusses, da eine kumulative Kausalität den Zurechnungszusammenhang nicht ausschließt.
Auch die unterbliebene Beanstandung durch den Oberbürgermeister führt nicht zu einer Haftungsfreistellung, sondern lediglich zu einer Gesamthaftung im Innenverhältnis.

§ 43 IV GO NRW setzt weiter voraus, dass die Schäden durch einen Ratsbeschluss entstanden sind. Es muss sich um einen förmlichen Ratsbeschluss handeln, der in einer Ratssitzung gefasst wurde und auf ein Wirksamwerden nach außen gerichtet ist.
Die Ratsmitglieder haften dann als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, da sie jeder gegenüber ihrer Kommune verpflichtet sind, denselben Schaden wieder gutzumachen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).

In dem vorliegenden Fall liegt aufgrund der Vorlage der Verwaltung positive Kenntnis bei den Ratsmitgliedern über das Bestehen der Gefahrenquelle vor.
Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.
Als Sorgfaltsmaßstab gilt hier der eines pflichtgetreuen durchschnittlichen Gemeindevertreters, der sich rechts- und sachkundig machen muss.
Somit müssen Ratsmitglieder wohl nicht die Kenntnis eines ausgebildeten Verwaltungsbeamten haben, aber sich mit den Materien und Vorlagen, die sie beraten und entscheiden müssen, befassen. Grundsätzlich können sie sich auf die Verwaltungsvorlage verlassen.
Anders ist der Fall, wenn die Vorlage der Verwaltung offenkundig mängelbehaftet oder den Ratsmitgliedern bekannt ist, dass andere Fachbehörden einen gegenteiligen Standpunkt vertreten (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).

Zudem können sich Mandatsträger auch strafrechtlich haftbar machen.
Eine Straftat kann u.a. durch das Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Handlung begangen werden.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann sich daher u.a. aus dem Unterlassen von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, in Bezug auf die von der Gemeinde zur Benutzung durch Dritte bereitgestellten öffentlichen Sachen, ergeben.
Dabei muss eine sogenannte Garantenpflicht im Sinne von § 13 I StGB bestehen.
Ein Hauptanwendungsfall für eine Garantenpflicht bilden die Verkehrssicherungspflichten, die vornehmlich darauf gerichtet sind, dass der Verpflichtete bestimmte Gefahrenquellen zu beherrschen hat (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 191).
Wenn kommunale Amtsträger sowie Rats- und Ausschussmitglieder die Eigentümerpositionen der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten ausüben, so sind sie auch dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt (vgl. s.o ).
Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied des Gesamtorgans aufgrund des Wesens der Kollegialentscheidung dessen Entscheidung dann zurechnen lassen (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 201).“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage sowie die Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.23
Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21625-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.24
Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21669-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.25
Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20305-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021(Drucksache Nr. 20305-21)

Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der Einbau von Messstellen nicht notwendig und zu teuer ist, und man bei der Koordination der Baustelle weitere, sich in der Nähe befindlichen Baustellen berücksichtigen soll, damit die Gesamtlage insgesamt gut abgestimmt ist.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1 Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro zu beauftragen.

Die derzeit geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der
Planungskosten in Höhe von 415.000,00 Euro auf ca. 2.800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der neu
eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66W01202014703 - Lange Str. – Brücke - mit folgenden
Auszahlungen (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2022: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 95.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden
Baubeschlussvorlage dargestellt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante B und die Einrichtung von 1,0 vzv. Planstelle mit Stellenplan 2022 sowie die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Die Planstelle soll nach Entgeltgruppe 12 Fg2 TVöD (AT/ING) bewertet werden.

Die PARTEI stellt zu TOP 3.1.1 folgenden Antrag:
Antrag
Betreff: Änderungsantrag zum Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
Die Stadt Dortmund hat nach akribischer mehrjähriger Prüfung festgestellt, dass die Brücke zwischen der Lange Straße Nr. 149 und Nr. 153 neu gebaut werden muss. Obwohl die Brücke von überschaubarer Größe ist, plant man die Fertigstellung nicht früher als 2029 ein. Um diese Zeit des Leidens unter Schwerlastverkehr und Staus für die Anwohner*innen, Schulkinder des Kreuz- und Unionviertels sowie der dort Arbeitenden zu verkürzen, schlägt die Fraktion Die PARTEI folgenden Beschleunigungsplan zur Empfehlung durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

1 Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro beim Technischen Hilfswerk zu beauftragen.

Begründung:
Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk überschaubaren Ausmaßes. Trotzdem möchte die Stadt für die Planung und Umsetzung weitere acht Jahre einplanen. Dies deutet auf eine ziemliche Überforderung hin.

Das Technische Hilfswerk wiederum hat Erfahrung mit der Entsorgung von maroden Brücken und dem schnellen Ersatzbau. Ein Warmabriss könnte hier sehr schnell z.B. mit Unterstützung durch die Bundeswehr durchgeführt werden. Bahnschienen und umliegende Gebäude müssten
selbstverständlich erhalten bleiben.

Als Ersatzbau könnten zwei Dornier Faltfestbrücken (je Fahrtrichtung eine) innerhalb einer Stunde aufgebaut werden. Mit einer jeweiligen Traglast von 110 Tonnen sollte auch der Schwerlastverkehr wieder dort fahren können. Optisch stehen die Faltbrücken dem jetzigen Bauwerk in nichts nach.
Inklusive einer Terminabsprache mit der Deutschen Bahn sollte das Vorhaben innerhalb von drei Monaten machbar sein unter der Voraussetzung, dass der Hersteller zwei Brücken auf Lager hat bzw. kurzfristig herstellen kann. Der Preis für die Brücken war leider kurzfristig nicht zu ermitteln, dürfte jedoch eher unter den Kosten eines Standardbaus liegen.

Ersatzweise könnte ein anderes externes Planungsbüro beauftragt werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag mit einer Ja Stimme (die PARTEI), drei
Enthaltungen (Die Linken, AfD) und 12 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP) mehrheitlich ab.

AMIG, 07.09.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und Priorisierung der Variante B empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Siehe oben!

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des AMIG und Priorisierung der Variante B, dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.26
Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.27
Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021, sowie das darin enthaltene Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.: 20397-21-E7) vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist in seiner Sitzung am 17.06.21 der Empfehlung des AKUSW gefolgt und hat die Befassung der Angelegenheit in die heutige Sitzung vertagt.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut die Vorlage mit folgenden Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die BV Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund / empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), das
Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) mit den folgenden
Maßgaben zu beschließen:

Allgemein zur Vorlage
Zu Nr. 3 Weiteres Vorgehen zur Fortschreibung des SEK, 1. Spiegelstrich
Die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts muss die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur überprüfen und aktualisieren, sondern grundsätzlich neu bewerten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen kann sich unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem aktuellen Wissen um die Auswirkungen des Klimawandels neu und anders als 2008 darstellen. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Notwendigkeit, alte Beschlüsse grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.

Zum Sachstandsbericht
Zu Nr. 5 Ausblick
Neu: Die U47 soll bis zum DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd (mit Halt am DB-Haltepunkt Aplerbeck) weitergeführt werden. Die Verlängerung dient insbesondere der Schaffung intermodaler Verknüpfungspunkte Stadtbahn – Zug an den beiden zusätzlichen Haltepunkten und würde die Attraktivität des ÖPNV wesentlich steigern, z.B. durch weitere schnelle Verbindungen in die Innenstadt und die umliegenden Orte. Diese Maßnahme ist von der örtlichen Politik wiederholt gefordert worden.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.2 Verlängerung Overgünne
Die Planung für die Verlängerung der Linie U41 soll die Strecke über die Overgünne hinaus bis zur Busenbergstraße in Berghofen umfassen. Dort ist auch die Möglichkeit eines P+R Platzes gegeben. Es muss dabei eine vollständig neue Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Maßnahme erfolgen, die den veränderten Rahmenbedingungen gerecht wird.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.5 Verlängerung Flughafen
Die weiteren Arbeiten an der Planung sollen gestoppt werden. Eine solche Erweiterung würde im Wesentlichen nicht den Dortmunder*innen zu Gute kommen, sondern lediglich den Touristen die Erreichung des mit Mitteln der Bevölkerung subventionierten Flughafens bequemer machen. Darauf hat die örtliche Politik wiederholt hingewiesen. Die dafür vorgesehenen Mittel und Kapazitäten können nicht nur in die Planung zur Verlängerung der U41 bis Berghofen (s.o.), sondern auch in die von uns vorgeschlagenen Verbesserung der U47 umgelenkt werden.
Zu Nr.5, TOP 5.2 Mögliche weitere Streckenergänzungen / Maßnahmen
Die U47 soll zwischen den Haltepunkten Allerstrasse und Schürbankstraße zweigleisig ausgebaut werden. (Die Argumentation zum Ausbau der U43 in Nr. 5.2.6 gilt auch hier.) Der Ortskern Aplerbeck könnte auf diese Art zuverlässiger bedient werden, als das bei dem derzeitigen unfallträchtigen Betrieb möglich ist. Der stärkere Verkehr infolge des Vollanschlusses der Marsbruchstraße an die B1 unterstreicht diese Notwendigkeit.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortschreibung und den o. g. Ergänzungen zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig mit folgendem Zusatz dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost legt Wert darauf, den aktuellen Sachstand zum barrierefreien Haltestellenausbau und der städtebaulichen Integration der 3 Haltestellen der U 43 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu erhalten. Der Sachstand soll die Planungen und den Umsetzungstermin der Haltestellen beinhalten. Diese Informationen der Verwaltung sollen auch dem Rat der Stadt Dortmund bis zur Beschlussfassung der Vorlage am 24.06.21 vorliegen.


Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.

Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Stadtbezirk Mengede zweimal Erwähnung findet. Zum einen unter Punkt 5.2.4 (Verlängerung der Strecke der U47 in Nette) und unter Punkt 5.2.7 (Verlängerung des Fußgängerweges durch eine Brücke in Obernette). Beim letzten Punkt besteht das Problem darin, dass der Landwirt, dem der betreffende Acker gehört, diesen nicht verkaufen möchte. Daher bietet es sich an, das Problem mit einer Unterführung zu lösen. Bei der Verlängerung der Strecke der U47 würde die neu geplante Strecke durch den Grill in Westerfilde führen bzw. hätte das Ausweichen eine sehr spitze Kurve zur Folge. Das ist insgesamt nicht umsetzbar. Die Zustimmung zur Vorlage kann die Fraktion daher nur für die Projekte, die den Dortmunder Süden betreffen, geben. Darüber hinaus unterstützt die Fraktion selbstverständlich die Planung und den Bau von P+RParkplätzen, hält es aber für wichtig, zunächst die bereits beschlossenen P+R-Parkplätze, wie zum Beispiel für die Wenemarstraße, umzusetzen.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei merkt an, dass in Obernette die Erweiterung für den Energiecampus benötigt wird und daher sinnvoll wäre.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es hier nur um den geplanten Bahnübergang geht.

Die CDU-Fraktion findet die Entlastung des Knotenpunktes in Obernette grundsätzlich gut, gibt zu bedenken, dass die Verlängerung der Bahnstrecke auch mehr Verkehr ins Wohngebiet bringt und kein Gewinn für die Anbindung von „Knepper“ ist.

Die FDP hält eine Anbindung der Richterstraße für wichtig. Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu. Die SPD-Fraktion hält den Busverkehr für ausreichend.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die beiden Punkte separat abzustimmen und als entsprechende Anmerkung beizufügen.

Anmerkung:
Bei Punkt 5.2.4 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei einer Enthaltung (Frau Petri / Fraktion B´90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.
Bei Punkt 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei vier Enthaltungen (FDP, Fraktion DIE LINKE/DIE Partei und Herr Martens /CDU-Fraktion) abgelehnt.


Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit Ausnahme der Punkte 5.2.4 und 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage und unter Berücksichtigung der Anmerkung, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.
Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haltestelle der U 41 in Benninghofen nahe am Ortskern sein soll.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.

Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke und Grüne), 4 Enthaltungen (SPD und Grüne) und 7 Gegenstimmen abgelehnt
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021:
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen geben folgende Bemerkungen zu Protokoll:
Die Anbindung des geplanten Smart Rhino-Geländes an den ÖPNV hat zwei neuralgische Punkte: Die Anbindung an den S-Bahnhof "Dortmund-Dorstfeld" und fehlende direkte Verbindung an den Dortmunder Hauptbahnhof. Die vorgeschlagene H-Bahnverbindung erscheint als Lösungsmöglichkeit ungeeignet, da sie einerseits nicht die benötigten Kapazitäten während der Rush hour für die Verbindung Dortmund-Dorstfeld zu Smart Rhino zur Verfügung stellen kann, andererseits keine integrative Lösung zum vorhanden ÖPNV-Netz darstellt sowie die Anbindung zum Hauptbahnhof vernachlässigt. Von daher regt die Fraktion der Grünen an, die Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung von der Straßenbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" zu prüfen (Vorteile: direkte Anbindung durch die U47/U49-Linien an den Hauptbahnhof und an Dortmund- Dorstfeld, hohe Flexibilität der Kapazitäten in Stoßzeiten und Integration in das bestehende ÖPNV-Netz).

Die SPD Fraktion äußert zu dem Tagesordnungspunkt:
Die SPD Fraktion Innenstadt-West empfiehlt auch die Untersuchung der Anbindung des zu bebauenden HSP- Geländes und des Hafens mit einer H-Bahn über den Turmbahnhof Dorstfeld hinaus zur Universität.
> Sowohl von als auch zur FH und Uni muss für die zukünftigen (auch studentischen) Bewohner von Dorstfeld, Unionviertel und Smart Rhino eine attraktive Anbindung ihres Wohngebiets gewährleistet sein.

> Für die geplante Entwicklung des Hafenquartiers mit zT hochqualifizierten Büroarbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wäre die Verbindung zu den Bibliotheksstandorten und dem Technologiezentrum ebenfalls sinnvoll.
> Eine direkte Stadtbahnanbindung ist nicht geplant. Deshalb sollte die H-Bahn als modernes und flexibles Verkehrsmittel ohne großen Flächenverbrauch mitgeplant werden. Außerdem würde sie eine attraktive Kurzstreckenverbindung als Panoramafahrt, die nicht alle Menschen wieder in den Untergrund zwingt, bieten.
> Eine gute Anbindung an die anderen Verkehrsmittel und damit auch an den Hauptbahnhof wäre mit der vorgesehenen Linienführung gewährleistet.
> Die direkte Verbindung zur Uni spart außerdem Technikkosten ein, weil der dort dann erneuerte Wartungsbetrieb mitbenutzt werden kann.

Die Partei Die Linke möchte protokolliert wissen:
Oben bleiben auf der Erde! Es fehlen Zielvorgaben wie der Anteil des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann. Ebenso fehlen Alternativen zu unterirdisch geführter Gleisführung und der H-Bahn, auch anderer Fahrzeuge z.B. Oberleitungsbusse. Eine H-Bahn kann bestenfalls im 10-Minuten-Takt 600 Fahrgäste pro Richtung transportieren, eine Stadtbahn dagegen 1800. Die einseitige Priorisierung der H-Bahn lehnen wir ab, ebenso die Trassenführung der Stadtbahn unter der Erde. Die H-Bahn ist nicht in das übrige Verkehrssystem integriert. Der überwiegende Teil der geplanten H-Bahn-Strecke wird als Parallelverkehr geplant – als Konkurrenz zu den bereits gut ausgebauten Strecken oder vorhandenen Buslinien. Vorhandene Gleise z.B. auf dem Gebiet Smart Rhino oder andere gleisgebundene Verkehrsführung werden nicht in Betracht gezogen, z.B. H-Bahn-Weiterführung bis zum Hauptbahnhof. Ebenso fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur oberirdischen Gleisführung. Bekanntlich ist der Bau von oberirdischen Trassen erheblich kostengünstiger, auch im Unterhalt. Ebenso fehlt ein Vergleich beim einer Bau H-Bahn oder oberirdischer Gleisführung wieviel CO² freigesetzt wird.Die Vorlage sollte Beirat Nahmobilität beraten werden.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 15 Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linken, Die PARTEI, AfD) gegen 3 Stimmen der CDU Fraktion, unter Berücksichtigung der gemachten Bemerkungen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s. o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s.o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s.o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s. o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)


AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E1):
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):
…die Fraktion BÜNDNIDS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur zu überprüfen und zu aktualisieren, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes grundsätzlich neu zu bewerten und die Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.

Zudem bitten wir die Verwaltung, folgende Ergänzungen und Anregungen im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzepts zu berücksichtigen:

Zu 4.2: Weitere aktuelle Maßnahmen in Planung - Herstellung vollständiger Barrierefreiheit

- Es sind barrierefreie Zugänge zu Haltestellen in Mittellage an beiden Enden der Bahnsteige vorzusehen. Dies gilt insbesondere für folgende Haltestellen:
Lippestraße, Funkenburg, Am Zehnthof, Knappschaftskrankenhaus, Geschwister-Scholl-Straße sowie an den geplanten Mittelbahnsteigen in der Oesterholzstraße (U44) und Rheinischen Straße (U43/U44).

- Die Umsetzung der Maßnahmen für die vollständige Barrierefreiheit aller Stadtbahnhaltestellen muss Priorität erhalten.

- Die DSW21 wird gebeten, zur Priorisierung der Maßnahmen die Fahrgastzahlen für alle Haltestellen der Linien U43/U44 darzustellen.

- Die Infrastruktur der Ost-West-Strecke U43/U44 wird an die 2,65 breiten Stadtbahnfahrzeuge (Querschnittsveränderungen) angepasst. Die DSW21 wird in dem Zusammenhang um eine Darstellung gebeten, welche Streckenabschnitte bereits für breitere Fahrzeuge ausgelegt sind.



Zu 4.3.3: H-Bahn – Neue Fahrzeuggeneration
- Die Erweiterung der H-Bahn erfolgt nur in Ergänzung des bestehenden Systems, d.h., es entsteht kein zweiter Inselbetrieb und kein Parallelverkehr zu bestehenden Stadtbahnstrecken oder Strecken des SPNV.

- Vorrangig soll die Verknüpfung vom Campus zur U42 bzw. S5 hergestellt werden.

- Für die H-Bahn wird eine Doppeltraktion analog Sky-Train DUS geprüft.



Zu 5.1.3 Stadtbahnverlängerung Hacheney
Bei der Realisierung der Stadtbahnverlängerung bis zur Godekinstraße soll eine kurze Verlängerung nur bis zur Zillestraße mit untersucht werden.

Zu 5.2.2 Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino
Zusätzlich zum beschriebenen Abzweig der Stadtbahnstrecke der U43/44 auf das Gelände soll auch eine Stichstrecke Hafen – Smart Rhino-Zentrum (– Dorstfeld S) untersucht werden.


- Als Alternative zur vorgeschlagenen H-Bahnverbindung soll eine Stadtbahnverbindung von der Stadtbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" geprüft werden.


Zu 5.1.5 Erschließung des Flughafengeländes
Vor dem Hintergrund einer möglichen Nachnutzung der Fläche sollte die Trasse der Stadtbahnstrecke zum Flughafengelände gesichert und eine Haltestelle für die Bewohner*innen von Neuasseln (Aplerbecker Straße) vorgesehen werden, evtl. unter Nutzung der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marsbruchstraße und Holzwickeder Straße.

Zu 5.2.7 Gleiskreuzung Obernette/Erschließung Energie-Campus
Die Verlegung der Schienen auf die Westseite der Emscherallee wird geprüft. Dazu wird die Emscherallee von vier auf zwei Kfz-Fahrbahnen reduziert.

- Bei einer Umplanung ist sicherzustellen, dass zur Anbindung des Energie-Campus an die Wohnstraßen von Huckarde attraktive und sichere Fuß- und Radwege eingerichtet werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung um die Prüfung der folgenden Punkte gebeten:
- Erschließung der Entwicklungsfläche Phoenix- West mit einer Stadtbahn

- Verlängerung der U47 in Aplerbeck mindestens zum Bahnhof Aplerbeck, perspektivisch auch zum Bahnhof Aplerbeck Süd.

- Anbindung des S-Bahnhofes Dortmund-Dorstfeld (ggf. im Zusammenhang mit Smart Rhino)

- U44-Strecke zum Borsigplatz über Weißenburger Straße


- Stadtbahnverbindung BO-Langendreer – DO-Lütgendortmund als Verlängerung der am Bahnhof BO-Langendreer S endenden BOGESTRA-Linien von Witten bzw. Bochum.


- Für Korridore, die zur Trassensicherung freigehalten werden, soll die Einrichtung von Radwegen als Zubringer zur Stadtbahn geprüft werden (bike+ride).
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung im September.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.09.21 vor.
die Beschlussvorlage zum Stadtbahnentwicklungskonzept vom 13.04.2021 lag den Gremien im Sitzungslauf April-Juni bereits vor. Für die in dieser Phase bisher eingebrachten Anregungen bedanke ich mich sehr herzlich.

Die Ausschüsse haben die Beratung vertagt, so dass eine Befassung im Rat nun für den 23.09.2021 vorgesehen ist. Ich darf die veränderte Zeitschiene nutzen und Ihnen noch einige ergänzende Hinweise zur Vorlage geben. Diese betreffen das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes.

Die Beschlussfassung der aktuellen Vorlage dient der Mittelfreigabe für eine externe Begutachtung, die nach Vorliegen des Beschlusses ausgeschrieben und vergeben werden soll. Die Abstimmung der Ausschreibungsinhalte erfolgt mit allen Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21). Alle Eingaben und Anregungen insbesondere der politischen Gremien, sollen in dieser externen Begutachtung Berücksichtigung finden. Der Auftrag soll deshalb in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden.

In einem ersten Schritt sollen neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem vorliegenden Sachstandsbericht auch alle Eingaben und Anregungen gutachtlich geprüft werden.
Das Prüfverfahren wird unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Prozesse, der Begutachtung selbst sowie der Abstimmung und Aufbereitung der Ergebnisse nach etwa 1, 5 bis 2 Jahre abgeschlossen sein. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden sodann für die politischen Gremien aufbereitet und zum Beschluss über die weitere zweite Stufe vorgelegt.

In dem dann folgenden zweiten Schritt werden die realisierungswürdigen und ggf. indisponiblen Vorhaben weiter konkretisiert betrachtet und analog dem sog. vereinfachten Standardisierten Bewertungsverfahrens für Maßnahmen des ÖPNV untersucht.

Das Ergebnis des Prozesses der zweiten Stufe wird - erneut nach Abstimmung unter den Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21) - in einer Beschlussvorlage „Stadtbahnentwicklungskonzept 202x“ (Zeitziel abhängig vom Bearbeitungsumfang) zusammengefasst und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Der aktuell vorliegende Beschluss stellt insofern noch keine Priorisierung oder Abstimmung der vorgelegten oder als Anregung zusätzlich eingebrachten Maßnahmen dar.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Empfehlung/Beschluss der Vorlage zum Stadtbahnentwicklungskopnzept (Drucksache Nr.: 20397-21).
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021)
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021)
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021)
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.06.2021)
- Siehe oben -

AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten
Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Schreiben OB Westphal vom 06.09.2021
- Siehe oben -

Hierzu liegt vor Antrag der SPD-Fraktion (TOP 5.6 der heutigen Tagesordnung) (Drucksache Nr. 22049-21):

… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines
Stadtbahntunnels Innenstadt Ost (siehe DSW21-Positionspapier „Dortmund mobil 2030“) in Zusammenarbeit mit der DSW21, dem Tiefbauamt und dem Planungsamt in Auftrag zu geben. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchungen sind bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

Dabei wird die Verwaltung beauftragt, unter anderem Folgendes zu prüfen:

Eine Verbindung zwischen Degginghöfe und der neuen S-Bahn Haltestelle Kronprinzenstraße
Ist es möglich, die Tunnelröhre mit den Linien U45 und U49 zu verbinden? Dabei ist eine
weitere Anbindung an die Linie nach Hörde nicht zwingend erforderlich.
Auf welcher Ebene endet die Tunnelröhre am Hauptbahnhof?
Welche innovativen Möglichkeiten, wie z. B. ein Kopfbahnhof auf Ebene der "großen"
Schiene, kommen in Frage?
Welche Fördermöglichkeiten kommen in Frage (z. B. durch den VRR)?

Begründung:
Ein weiterer Tunnel kann die sehr stark ausgelastete Tunnelröhre 1 zwischen Märkische Str. und Hauptbahnhof entlasten und bietet höhere Flexibilität bei Großereignissen. Zudem könnten durch diesen neuen Stadtbahntunnel neue Bereiche für die Stadtbahn erschlossen werden. Die Bewohner* innen der Innenstadt Ost könnten hierdurch direkt und ohne Umsteigen an der Kampstraße an den Hauptbahnhof angeschlossen werden. Mit einer weiteren Tunnelröhre könnten insgesamt dieAttraktivität und die Kapazität des ÖPNV-Angebots in Dortmund steigen und die Verkehrswende gefördert werden.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 zur Kenntnis. Weiter einigt man sich darauf, dass der heute unter TOP 5.6. vorliegende SPD-Antrag (Drucksache Nr. 22049-21) ebenso wie alle bereits vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen in dem anstehenden Begutachtungsprozess berücksichtigt werden sollen. Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes leitet der Ausschuss heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) wird wie folgt ergänzt:

Im Rahmen der Begutachtung und Fortentwicklung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes werden auch alle Vorschläge der DSW21 aus dem Positionspapier "Dortmund.Mobil 2030" geprüft, soweit sie in der Vorlage nicht ohnehin enthalten sind.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E4):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.:20397-21-E7):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Stieglitz führt zum SPD-Antrag aus dem AMIG an, dass es sicherlich klar sei, dass man für diese starke Achse von Hörde zum Bahnhof einen zweiten Weg für suche. Es gäbe aber auch das Problem, dass man von Körne, Wambel, Brackel, Asseln nicht zum Hauptbahnhof komme. Wenn man also eine Tunnellösung finden wolle, dann sollte man hierbei also auch eine Einfädelung von Osten perspektivisch berücksichtigen. Alternativ hierzu bitte er um Prüfung eine oberirdischen Führung hierzu über die Straßenzüge: von Hörde kommend über B1, Semerteichstraße, Güntherstraße, Geschwister-Scholl-Straße weiter Richtung Bahnhof.

Herr Rm Waßmann empfiehlt die Angelegenheit heute mit allen eingebrachten Ideen auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus würde seine Fraktion sich, neben dem Stadtbahnthema, auch über eine verstärkte, Betrachtung der Busthematik (Ringbus.Ideen etc.) freuen, da diese im Kontext zu diesem Themenfeld gehöre. Weiter erwarte man seitens des Gutachters oder der Verwaltung auch einen Negativausschluss, zu den Szenarien, welche nicht realisierbar wären.

Herr sB Jääskeläinen bittet um Prüfung des Themas „Selbstfahrende Rufbusse“, welches in anderen Städten bereits realisiert worden sei und die Stadt Dortmund langfristig schneller nach vorne bringen würde. Zum Thema „Tunnel“ bitte er einmal auszurechen, wie viele Diesel-Busse man für den Bau eines Meters Tunnel für wie viele Jahre fahren lassen könne. Man müsse sich vor Augen halten wie viel CO2 hierbei ausgestoßen würde. Insbesondere bitte er auch um Berücksichtigung der Menschen, die früher bei der Fahrt noch aus dem Fenster schauen konnten, was bei einer Tunnellösung nicht mehr gegeben wäre.

Herr Rrm Kowalewski erinnert an die Prüfaufträge zum Thema Stadtbahnentwicklung von vor zwei Jahren und bittet Verwaltung hierzu um Stellungnahme.

Frau Rm Rudolf bittet darum, dass der Gutachter die Maßnahmen aus dem SPD-Antrag (siehe Empfehlung des AMIG) ganz genau prüfe und mal schaue, welche Hürden der Realisierung entgegenstehen könnten (z. B. die Verknüpfung zum bestehenden Netz). Sie betont weiter, dass dieser Antrag für ihre Fraktion eine hohe Priorität habe und man sich daher freuen würde, wenn die Begutachtung nicht so lange dauern würde. Sie habe gehört, dass es etwas 2 Jahre dauern werde. Daher bitte sie bereits nach einem halben Jahr um einen Zwischenbericht.

In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung vom 06.09.2021 ist man sich zu den heutigen mündlichen Anregungen, vorliegenden Anträgen und Empfehlungen darüber einig, dass hierüber heute nicht abgestimmt wird sondern diese als Gesamtpaket mit in den Begutachtungsprozess gibt.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Der AFBL folgt einstimmig der o. g. Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung vom 15.09.21 und nimmt den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in das Gesamtpaket für den Begutachtungsprozess auf.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL und dem Schreiben der Verwaltung vom 06-09-2021 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21700-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:

Rm Reppin hinterfragt, warum die Stadt ihre bestehenden Anteile an der Gesellschaft
verdoppeln möchte. Derzeit sei nicht absehbar, wie valide sich das Gebiet entwickeln werde.

Auch für Rm Ixkes-Henkemeier ist die Risikoabwägung nicht hinreichend dargestellt, da
einerseits von Verlustausgleichszahlungen, Erschließungskosten und Klageverfahren die Rede
sei, dem jedoch nur der Vorteilsausgleich der Gewerbesteuer gegenüber stehe. Auch sei nicht
klar, warum die Anteile nicht auf die bestehenden Gesellschafter verteilt würden.

sB Brenker stellt dar, dass ihre Fraktion das Projekt auch weiterhin nicht befürworten könne,
da es aus ihrer Sicht extrem negative klimatische Auswirkungen habe.

Rm Rüther weist auf die Anmerkung von sB Brenker hin, dass sich die Aussage zur
Klimarelevanz ausschließlich auf die Erhöhung der Gesellschaftsanteile, nicht aber auf das
Projekt bezieht.

Frau Tiews erläutert, dass die Wirtschaftsförderung viele Anfragen für große Flächen – auch
aus dem Logistikbereich – erhalte, die sie nicht bedienen könne. Daher sei es wünschenswert,
solche Unternehmen direkt an der Stadtgrenze zu Dortmund unterzubringen, mit dem
positiven Nebeneffekt, dass dort auch Arbeitsplätze für Dortmunder*innen geschaffen
werden. Einige der bisherigen Gesellschafter wollen aus dem Prozess aussteigen, so dass die
Stadt Dortmund vorschlage, deren Anteile zu erwerben, um den Prozess zur Vermarktung der
Fläche weiter vorantreiben zu können. In einem weiteren Schritt werde dann für die
eigentliche Entwicklung der Fläche eine neue Gesellschaft gegründet. Diese werde sich auch
um die Einwerbung von Fördermitteln kümmern und die jeweiligen Eigenbeteiligungen der
Anteilseigner festlegen.

Frau Reiter zeigt sich irritiert, dass es Überlegungen gibt, Logistik auf der Fläche anzusiedeln.
Genau das sei im bisherigen Verlauf der Planungen immer ausgeschlossen worden, auch vor
dem Hintergrund der Qualität zu schaffender Arbeitsplätze.

Rm Reppin merkt an, dass es sich um eine Freifläche handelt. Nach nunmehr zehnjähriger
Planungsphase sei es durchaus legitim, dieses Projekt unter den gegebenen
Rahmenbedingungen neu zu bewerten. Er bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Herr Ehrich stellt klar, dass es sich bei dem Gebiet um eine GI-Fläche zur Ansiedlung
großflächiger und innovativer Ideen handelt. Dies sei auch auf der Internetpräsenz deutlich
dargestellt. So sei beispielsweise das Thema Batteriefabrik daran gescheitert, dass die Fläche
noch nicht entwickelt ist und nun im Saarland entstanden. Sicherlich sei die Entwicklung von
Brachflächen sinnvoller, aber dazu müssten sie auch zur Verfügung stehen.

Herr Corzilius ergänzt, dass im Zusammenhang mit den Anfragen für große Flächen die
Aussage von Frau Tiews etwas missverständlich gewesen sei. Unter den Anfragen, die die
Wirtschaftsförderung erreichen, sind viele Anfragen, die von vornherein schon aufgrund der
Größe negativ beschieden werden müssen, auch im Bereich Logistik. Man filtere aber die
Anfragen heraus, die sich mit innovativen und zukunftsfähigen Produktionsarbeitsplätzen in
Verbindung bringen lassen.

Der Ausstieg der beiden Anteilseigner resultiere daraus, dass diese für die Umwidmung von
Kraftwerkstandorten Fördermittel erhalten haben und daher zunächst an dieser Umsetzung
interessiert sind.


Für Rm Garbe steht es im Vordergrund, Arbeitsplätze für Dortmund zu schaffen.
Es sei bezeichnet, dass die Dortmunder CDU nun Projekte in Frage stelle, die sie früher
eindeutig befürwortet habe.

Rm Rüther schlägt vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen, damit seitens der
Beteiligungsverwaltung bzw. dem Stab Kommunalwirtschaft die offenen Fragen im AFBL
beantwortet werden können.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Herr Rüther (SPD-Fraktion) erklärt, dass bereits im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 08.09.21, die Frage aufgekommen sei, warum die Anteile nicht auf die bestehenden Gesellschafter verteilt würden. Ebenso habe man eine Abwägung der Chancen und Risiken in der Vorlage vermisst.

Er bittet die Verwaltung dazu um eine Antwort bis zur Ratssitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem zu.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis

und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (10 %) und der Stadt Lünen (5 %) an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durch die Stadt Dortmund zu. „
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion
B`90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gesprächen mit den zuständigen Stellen
(kassenärztliche Vereinigung u.a.) darauf hinzuwirken, dass die Versorgung mit
Kinderärzt*innen in Dortmund insbesondere in den Sozialräumen absehbar verbessert
wird.

Begründung:
Sachstandsbericht S. 23:
„Im Bereich der medizinischen Versorgung von nicht krankenversicherten Kindern und
Jugendlichen bestand auch 2020 das zuvor identifizierte Problem fort: Familien, für die es
gelingt, einen Krankenversicherungsschutz herzustellen, finden oftmals keine
Kinderarztpraxis für anstehende Untersuchungen und Behandlungen. Die Gründe sind
vielschichtig. Die Kinderärzt*innen sind überlastet; viele nehmen keine neuen
Patient*innen mehr auf. Die betroffenen Familien werden somit erneut in der
Sprechstunde vorstellig und wollen behandelt werden, weil sie keine niedergelassene
Praxis finden, die sie als neue Patient*innen aufnimmt. Die Familien befinden sich in einer
besonders prekären Situation: trotz des Anspruchs auf ärztliche Leistungen, finden sie
keine behandelnden Ärzt*innen. Die Sprechstunden des Gesundheitsamtes sind aber nur
für nicht krankenversicherte Kinder und Jugendliche vorgesehen. Im Ergebnis haben die
Kinder und Jugendlichen keine ärztliche Versorgung. Der Kinder- und Jugendärztliche
Dienst behandelt deshalb diese Kinder und Jugendlichen mit
Krankenversicherungsschutz seit April 2019 so lange weiter, bis sie ins Regelsystem
vermittelt werden.“

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den „Sachstandsbericht
Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis und stimmt dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu. (Die FRAKTION – Die
PARTEI war bei der Abstimmung nicht anwesend.)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

AKUSW, 15.09.2021:

Herr Ketzschmar (BuNB) teilt mit, dass der Beirat darum bitte, ergänzend hierzu auch Bildungsangebote im Sinne von BNE und für „grüne Berufe“ aufzunehmen.

Herr Sohn (BPN) merkt kritisch an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk hierzu nicht beteiligt worden sei, zumal es unstrittig sei, dass auch behinderte Menschen aus Südosteuropa einwandern würden.

Mit diesen Anmerkungen nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21554-21-E3) vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDUFraktion vor:

die Eingliederung von jungen Migranten und Migrantinnen in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiger
Bestandteil der Integration in unserer Stadt. Bereits 2015 hatte die Arbeitsagentur mehrere
Projekte auf die Beine gestellt, um diese Aufgabe zu bewältigen. Hier sei u.a. der „Integration
Point“ und „Early Intervention“ genannt. Die KAUSA-Servicestelle hat bisher das Angebot der
Arbeitsagentur/Jobcenter ergänzt und unterstützt und konnte u.a. vielen Jugendlichen einen
Job vermitteln.
Jobcenter und Arbeitsagentur haben sich in den letzten Jahren dahingehend deutlich
weiterentwickelt, so dass auch hier jugendliche Migranten und Migrantinnen besondere
Unterstützung bei dem Weg in das Arbeitsleben erfahren. Vor diesem Hintergrund ist die
Vorlage bezüglich einer Verstetigung und Ausweitung von KAUSA nicht ausreichend begründet.
Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In welchem Umfang werden die von KAUSA geleisteten Aufgaben nicht vom Jobcenter/Agentur für Arbeit erbracht?
2. Welche in der Vorlage genannten Aufgabenbereiche von KAUSA werden vom Jobcenter/Agentur
für Arbeit nicht abgedeckt?
3. Welchen Anteil machen diese Aufgaben am Gesamtarbeitsaufkommen von KAUSA aus?
4. Ist nach einer Ausweitung der Räumlichkeiten künftig eine Ausweitung des Personals zu erwarten?
5. Warum finanziert der Bund das Projekt KAUSA nicht über 2021 hinaus?
6. In 2015 hatte die Arbeitsagentur den „Integration Point“ eröffnet. Ist dieser immer noch ein
Bestandteil der Arbeit der Arbeitsagentur?
7. Sind bereits für KAUSA größere Räumlichkeiten gefunden, da in der Vorlage bereits Zahlen für höhere Mieten genannt werden? Falls ja, hat es diesbezüglich bereits verbindliche Absprachen gegeben?

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass er die Arbeit gut und lobenswert finde, er aber befürchte, dass hier Doppelstrukturen entstünden. Er bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben und die Fragen seiner Fraktion bis dahin zu beantworten.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die KAUSA sehr gute Arbeit
mache und ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie würde gern heute empfehlen und schlägt vor, die Fragen der CDU-Fraktion bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Frau Dr. Schmalhorst (Jobcenter) geht auf die Fragen, die das Jobcenter betreffen ein. Ihr sei es wichtig zu betonen, dass KAUSA keine Konkurrenz sei, sondern eine wichtige Ergänzung
Nach intensiver Diskussion hält der Ausschuss fest, dass man mehrheitlich für die Vorlage sei, heute aber nicht abstimmen wolle.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage durchlaufen und bittet darum, die Fragen bis spätestens zur Ratssitzung am 23.09.2021 zu beantworten

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21554-21-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in der Sitzung vom 31.08.2021 um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema „KAUSA-Servicestelle“ gebeten. Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) hat in der Sitzung vom 08.09.2021 mündlich einige weitere Fragen zum Hintergrund ergänzt. Auf einhelligen Wunsch des ASAG sowie des AWBEWF sollen die Antworten dem Rat zur Sitzung am 23.09.2021 vorgelegt werden. Nachstehende Antworten sind in enger Absprache mit dem Jugendberufshaus (Jobcenter/Agentur für Arbeit) entstanden. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Hintergrund: Die KAUSA-Servicestelle wird vom Trägerverein „Unternehmen. Bilden.Vielfalt e.V.“ betrieben und getragen. Sitz des Vereins und der KAUSA-Servicestelle ist in der Münsterstraße 40, Dortmund. Eine Vorstellung der KAUSA-Servicestelle für einen der nächsten Termine des AWBEWF wird gemeinsam mit dem Trägerverein veranlasst.


1. In welchem Umfang werden die von KAUSA geleisteten Aufgaben nicht vom Jobcenter/Agentur für Arbeit erbracht?
Die Servicestelle übernimmt Tätigkeiten außerhalb der gesetzlichen Aufträge der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters und ist daher in der Form eines Projektes mit sozialem Träger gestaltet. Der Umfang ist dabei nicht näher zu beziffern, siehe auch folgende Frage.

2. Welche in der Vorlage genannten Aufgabenbereiche von KAUSA werden vom Jobcenter/Agentur für Arbeit nicht abgedeckt?
Die Tätigkeiten der Servicestelle KAUSA ergänzen die Handlungsfelder des Jugendberufshauses (JBH) und des Integration Point/EU-Teams zielgruppenspezifisch. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Akquise von Ausbildungsstellen bei migrantischen Betrieben und die damit einhergehenden Matchingprozesse. Gerade die Beratung der Betriebe zu der dualen Ausbildung und deren Ausbildungsaufgaben sowie die sozialpädagogische Beratung können von den Mitarbeitenden im JBH/Integration Point weder in dem Umfang noch in der fachlichen Tiefe geleistet werden. Die Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Servicestelle KAUSA ermöglicht den jungen Menschen mit Migrationshintergrund eine ganzheitliche Unterstützung und Betreuung mit dem Ziel der Ausbildungsaufnahme. Gleichwohl kooperieren insbesondere die Mitarbeitenden und Fachteams im JBH eng mit den Partner*innen in der Servicestelle KAUSA und gestalten auch im schulischen Kontext eine gemeinsame Ansprache. Insbesondere die Ansprache von Eltern in Form von Einzelveranstaltungen oder auch Workshops/Seminaren gelingt so.

3. Welchen Anteil machen diese Aufgaben am Gesamtarbeitsaufkommen von KAUSA aus?
Die unter 2. beschriebenen Aufgabenfelder stellen die wesentlichen Gesamtaufgaben und somit auch des gesamten Arbeitsaufkommens der KAUSA-Servicestelle dar.

4. Ist nach einer Ausweitung der Räumlichkeiten künftig eine Ausweitung des Personals zu erwarten?
In der vorliegenden Vorlage ist lediglich das bisherige Personalbudget fortgeschrieben und an das allgemeine Preisniveau angepasst worden. Eine Erweiterung des Personalbudgets über die allgemeine Preissteigerung hinaus oder der Planstellen an sich ist nicht enthalten. Inwiefern sich die Personenanzahl durch Teilung von Budgets/Teilzeitkräfte verändert, liegt im Ermessen des Trägervereins.

5. Warum finanziert der Bund das Projekt KAUSA nicht über 2021 hinaus?
Die bisherige Förderung der KAUSA-Servicestelle erfolgte durch das Programm „Jobstarter plus“ über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bzw. das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die aktuelle Förderperiode endet am 31.12.2021. Ein weiterer Förderaufruf ist bisher nicht veröffentlicht worden und konnte auch nicht in Aussichtgestellt werden. Damit ist die Weiterführung der Servicestelle ab 01.01.2022 nicht mehr gewährleistet. Genauere Gründe liegen aktuell nicht vor.

6. In 2015 hat die Arbeitsagentur den Integration Point eröffnet. Ist dieser immer noch ein Bestandteil der Agentur für Arbeit?
Mit Einsetzen der Flüchtlingskrise 2015/2016 wurde der Integration Point durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gegründet. Darüber hinaus hat die Agentur für Arbeit auch ein Ankunftszentrum in der Huckarder Strasse auf dem Gelände des BamF eingerichtet, um direkt ankommende Geflüchtete zu Themen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes zu informieren. In der letzten Sitzung des ASAG wurde der Bereich Mitte Nord des Jobcenters durch Frau Cziske vorgestellt, zu dem auch das Team Integration Point/EU gehört. Die Agentur für Arbeit hält kein spezialisiertes Personal mehr für die Betreuung und Begleitung von Kund*innen mit Migrationshintergrund im Integration Point als auch im Ankunftszentrum vor, da die dort betreuten Kund*innen nahezu vollständig zum Rechtkreis SGB II gehören. Zudem ist das spezifische Wissen um aufenthaltsrechtliche und integrationsspezifische Prozesse ein Querschnittsthema in allen kundenzentrierten Bereichen des SGB III. Die Kund*innen mit Migrationshintergrund und gerade auch mit Fluchterfahrungen, die nun im SGB II betreut werden, benötigen eine spezifische Unterstützung, die sowohl bei der Gewährung von Leistungen als auch bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt erforderlich und sinnvoll ist. Aus diesem Grunde wird das Team IP/EU weiterhin Bestand haben und der gesamte Bereich Mitte/Nord wird zu Beginn 2022 in die Nordstadt ziehen.

7. Sind bereits für KAUSA größere Räumlichkeiten gefunden, da in der Vorlage bereits Zahlen für höhere Mieten genannt werden? Falls ja, hat es diesbezüglich bereits verbindliche Absprachen gegeben?
Der Trägerverein „UBV e.V.“ hat bereits nach geeigneten Räumlichkeiten gesucht. Aufgrund der unklaren Finanzierung bzw. Zukunft der Servicestelle ist aber noch kein Mietvertrag geschlossen worden. Hintergrund der höheren Mieten sind die zwischenzeitlich gestiegenen Gewerbemieten, sowie der leicht gestiegene Raumbedarf (Einrichtung eines bisher nicht vorhandenen Besprechungs-/Konferenzraumes).“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL sowie die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21554-21-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20488-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21660-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17719-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20842-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.4
Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen in der Kindertagesbetreuung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22391-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
"Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21680-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:

Herr Bezirksbürgermeister Stens äußert seinen Unmut dahingehend, dass die Anlagen der
Verwaltungsvorlage nicht lesbar bzw. sehr schwer lesbar sind und dies keine
Arbeitsgrundlage darstellt. Ähnliche Verwaltungsvorlagen wurden in der Vergangenheit
ständig bemängelt und schlägt vor, diese Verwaltungsvorlage aufgrund von Nichtlesbarkeit
abzulehnen.

Bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving besteht Konsens über die Verfahrensweise.

Die Bezirksvertretung Eving lehnt nachfolgende Beschlussfassung, aufgrund von Nichtlesbarkeit der Verwaltungvorlage ab:

Beschlusstext siehe unten!

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere



a) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.


b) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.


c) überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.


d) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.


e) überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.

3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere


a) außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.

b) überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21733-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.6
Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)(Drucksache Nr. 21511-21-E1)

……die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Prüfantrags:

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.

Begründung:
Bei der Empfehlung zum Abriss des alten Gemeindehauses sollte vor dem Hintergrund von
Nachhaltigkeit und Ressourcenverbrauch auch der Bereich "graue Energie", die bei einem Abriss verloren geht und bei der Herstellung neuer Baustoffe wieder anfällt, betrachtet werden. Dies sollte in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einfließen. Möglicherweise erweist sich bei Berücksichtigung der Potenziale für die Einsparung von Ressourcen und CO2 der Bestandserhalt samt Sanierung wirtschaftlicher, als ein Abriss mit anschließendem Ersatzneubau.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.

2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
1. den Abriss des Gemeindehauses und der beiden Garagen mit einem Kostenrahmen von rd. 190.000 € (brutto),
2. den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Kirchenschiff und Pfarrhaus und
die bauliche Erweiterung zur Verbindung der vorgenannten beiden Gebäude mit einem
Kostenrahmen von insgesamt rd. 5,680 Mio. € (brutto) sowie
3. die Betriebsausstattung mit einem Kostenrahmen von rd. 255.500 € (3.500 €/Kind).

3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI
sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der
Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.

4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2
der HOAI.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den folgenden Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD).

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.2021:

Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des AMIG vom 07.09.2021 empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.

2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
1. den Abriss des Gemeindehauses und der beiden Garagen mit einem Kostenrahmen von rd.
190.000 € (brutto),
2. den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Kirchenschiff und Pfarrhaus und
die bauliche Erweiterung zur Verbindung der vorgenannten beiden Gebäude mit einem
Kostenrahmen von insgesamt rd. 5,680 Mio. € (brutto) sowie
3. die Betriebsausstattung mit einem Kostenrahmen von rd. 255.500 € (3.500 €/Kind).

3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI
sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der
Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.

4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2
der HOAI.

Prüfauftrag:
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des AKUSW, dem Beschlussvorschlag wie oben beschrieben, zu folgen. „
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21706-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21682-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21592-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.12
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21574-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.13
DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21591-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.14
"Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21597-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.15
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21618-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.16
Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor:

Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die
Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl.
der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die
Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie
niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die
Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und
Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im
Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt
die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 31.08.2021 vor:

siehe oben!

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den anliegenden Entwurf des Zuständigkeitsverzeichnisses den Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung betreffend zu fassen und lässt die restlichen Entwürfe der Ausschüsse und Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stellt die Beratung der Vorlage einstimmig bis zur nächsten
Sitzung am 09.11.2021 zurück.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen,, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 31.08.2021 (Drucksache Nr. 19815-21)

Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.

Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

AMIG, 07.09.2021:

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Bündnis 90/die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.20212:

Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann merkt an, dass auch der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Planungsfragen zum Stadtbahnbau beteiligt werden muss und bittet insofern um entsprechende Aufklärung und darum, das Zuständigkeitsverzeichnis ggf. um denselben Textbaustein (siehe Seite 27 letzter Absatz) zu ergänzen, welcher hierzu bereits für den AMIG abgebildet sei.

Herr Wilde führt hierzu an, dass die Stadtbahnplanung natürlich auch immer eine städtebauliche Dimension habe. Deswegen halte er es für unbenommen, dass Vorlagen, die nicht nur den technischen Ausbau angehen würden, sondern ebenso Planungsfragen des Stadtbahnbaus beträfen, künftig auch dem AKUSW zur Beratung und Empfehlung vorzulegen. Die Verwaltung werde diese Angelegenheit klären und dem Rat hierzu eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorlegen.

Herr Rm Kowalewski hält die Beteiligung der Bezirksvertretungen beim Kauf/Verkauf städtischer Grundstücke für notwendig und bittet hierzu um Überprüfung und ggf. um entsprechende Änderung.

Herr Wilde empfiehlt diesen Punkt in der morgigen AFBL-Sitzung nochmal aufzugreifen.

In Kenntnis dieser Anmerkungen und der Empfehlung aus dem AMIG leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21006-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20223-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende
Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:

„…in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem
Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Der Personalrat begrüßt grundsätzlich die seitens der Dienststelle beabsichtigte Maßnahme.
Dabei geht der Personalrat davon aus, dass die bisherigen Konzepte über den Einsatz und
die Einstellung von Werkstudent*innen hiervon nicht berührt werden, sondern dass das zur
Entscheidung vorliegende Konzept einen weiteren Baustein zur Personalgewinnung darstellt.
…“

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung
von Werkstudent*innen (Studijobs zur Personalgewinnung) ab dem Einstellungsjahr 2022.
2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich 20 Einsätze (entspricht 10,26 vzv. Stellen) für
die Einstellung von Werkstudent*innen zur Fachkräfteakquise bedarfsorientiert zur Verfügung
gestellt.
3. Der Rat beschließt für das Planjahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung die
folgenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen:
2021 = 0,00 €
2022 = 447.600,00 €
2023 = 611.100,00 €
2024 = 625.900,00 €
2025 = 641.000,00 €

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen (Studijobs zur Personalgewinnung) ab dem Einstellungsjahr 2022.

2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich 20 Einsätze (entspricht 10,26 vzv. Stellen) für die Einstellung von Werkstudent*innen zur Fachkräfteakquise bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt.

3. Der Rat beschließt für das Planjahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung die folgenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen:
2021 = 0,00 €
2022 = 447.600,00 €
2023 = 611.100,00 €
2024 = 625.900,00 €
2025 = 641.000,00 €“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)

Die Vorlage ist unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt worden.


zu TOP 10.6
Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21144-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.8
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.9
Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.10
Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21857-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.11
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 16.09.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021 vor:

„… zu TOP 9.2
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) will die Vorlage empfehlen, bittet aber sobald wie möglich um Mitteilung über die Standorte der Sirenen.

Herr Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) schließt sich dem an und bittet um Ergänzung des Systems um komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (in Abwesenheit der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss in der Fassung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (fett/kursiv) zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.

Herr Gorowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden den Beschlussvorschlag mit einem Prüfauftrag zu den beiden Apps erweitert habe. Es gehe aber auch um eine zusätzliche Technik, die die Alarmierung der Bevölkerung, unabhängig von diesen Apps, gestalten kann. Diese Technik heiße „Cell Broadcast Alert System“. Dabei werde die Nachricht einfach auf das Telefon gespielt. Seine Fraktion schlägt vor, diese Technik zum Prüfauftrag dazu zunehmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass seine Fraktion anregt, in diesem Zusammenhang Lautsprecher zu ermöglichen, um der Bevölkerung auch mitteilen zu können, um was es sich bei der Warnung handelt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) aus der Sitzung vom 14.09.21.

Weiterhin ergänzt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Beschlussvorschlag um die Prüfung des Warnsystems „Cell Broadcast Alert System“ und um die Prüfung der Einrichtung eines Warnsystems mit Lautsprechern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung des ABÖAB und der folgenden Ergänzungen (fett), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.
Weiterhin wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit die Technik „Cell Broadcast Alert System“ und eine entsprechende Einrichtung mit Lautsprechersystem integriert werden können.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.12
Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21874-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.13
Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.




11. Anfragen
- unbesetzt –



Die öffentliche Sitzung wird um 13:05 Uhr von OB Westphal beendet.







Westphal Rm Langhorst Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer