Niederschrift

über die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Eving


am 14.05.2008
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:52 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksbürgermeister
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Thomas Mann
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Andre Buchloh
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke
Klaus Neumann
B90/Die Grünen
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Ratsvertreter
FDP/Bürgerliste
Hans Josef Tokarski
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Jaschewski Kinder- u. Jugendförderung in den Stadtbezirken
Herr Finger Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Herr Sagolla Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Berichterstatterin
Frau Stahm Architekturbüro Westfalenhütte (TOP 11.2 – 11.12)
Nicht anwesend:
B90/Die Grünen
Ralph Laske
FDP/Bürgerliste
Katrin Schlegel
Unterbrechung: 18:05 – 18:15 Uhr (vor TOP 7.1)
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 36. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 14.05.2008, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.04.2008
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung - Keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden - Keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving
Hier: Änderungsvorschlag zum Beschluss vom 10.10.2007 Änderungsvorschlag der Verwaltung zum Haushaltbeschluss (Dez3) (Drucksache Nr.: 09912-07-E1)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11301-08)
6.2 Verstärkte Polizeipräsenz in den Abend- und Nachtstunden im Ortsteil Brechten zur Verhinderung zunehmender Sachbeschädigungen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11861-08)
7. Schulen - Keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit - Keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Anlegung einer naturbelassenen Grünfläche als multifunktionale Spielfläche im Bereich Lindenhorst Flur 2, Flurstücke 494, 493
Mitteilung des Bezirksvorstehers und Berichterstattung Kinder- u. Jugendreferentin
(Drucksache Nr.: 09755-07-E1)
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11347-08)
11.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11332-08)
11.3 Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung Empfehlung (Drucksache Nr.: 11331-08)
11.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11333-08)
11.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115) hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11334-08)
11.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße - hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11335-08)
11.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11336-08)
11.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11337-08)
11.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11338-08)
11.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl - hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11339-08)
11.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11340-08)
11.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlung (Drucksache Nr.: 11341-08)
11.13 Konzept für Kreisverkehre Empfehlung (Drucksache Nr.: 11517-08)
11.14 Dortmunder Sortimentsliste Empfehlung (Drucksache Nr.: 11376-08)
11.15 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern Empfehlung (Drucksache Nr.: 11460-08)
11.16 Überprüfung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Osterfeldstraße ab dem Kreuzungsbereich Osterfeldstraße / Preußische Straße bis zum Kreuzungsbereich Osterfeldstraße / Burgholzstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11843-08)
11.17 Berichterstattung durch das Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg zur Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Kanalbrücken Schwieringhausen und Deusen über den Dortmund-Ems-Kanal Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11848-08)
11.18 Aufnahme des Jugendtreffs Brechten in das Graffiti-Programm
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11852-08)
11.19 Einbau von Sperrriegeln an der Fußgängerbrücke in Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11862-08)
11.20 Vorstellung von alternativen Abstellplätzen für Lastkraftwagen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11863-08)
11.21 Stellungnahme zum Bauzustand und zum sozialen Umfeld des Hauses Schillstraße 2–4 - Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11864-08)
12. Mitteilungen
12.1 Einleitung eines bauleitplanerischen Verfahrens im Landschaftsplan Nord
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 09327-07-E2)
12.2 Vorstellung des Gesamtkonzeptes Wulfskamp
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11307-08-E1)
12.3 Zusätzliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung entlang der Grävingholzstraße
(66) (Drucksache Nr.: 11290-08-E1)
12.4 Anteil aus dem Energiesparprogramm für den Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 10621-07-E1)
12.5 Entwicklung der Jugendkriminalität im Stadtbezirk und vorbeugende Gegenmaßnahmen - Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11309-08-E1)
12.6 Sanierung der Strasse Im Dorfe
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11306-08-E1)
13. Anfragen
13.1 Überprüfung der Straße Schiffhorst auf Straßenschäden
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11849-08)
13.2 Fragen zu Änderungen im Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11850-08)
13.3 Vorstellung der aktuellen Ansiedlungen im Gewerbepark Minister Stein
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11865-08)
13.4 Aufforstung im Bereich verschwenkte Ellinghauser Straße
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11866-08)

Der Bezirksbürgermeister Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hackert benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Tagesordnung wird um den Tagesordnungspunkt 7.1 (Neubau der Elisabeth-Grundschule am Schulstandort Lothringer Straße 10 in Do-Eving) erweitert. Dieser Tagesordnungspunkt wird, wegen der anwesenden Berichterstatter zu den Punkten 11.2 – 11.12 unmittelbar im Anschluss an den TOP 11.12 beraten.

Ein Antrag der CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt 6.1 (Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund .....) wegen dem aus dem Umfang der Vorlage resultierenden weiteren Beratungsbedarf erst in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2008 zu behandeln wird – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen – abgelehnt.

Mit diesen Änderungen und Anmerkungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.04.2008
Die Niederschrift der 35. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.04.2008 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Anfrage Verkehrssituation des ÖPNV
(Drucksache Nr.: 12021-08)
Ein Evinger Bürger fragt nach einer Anfrage bezüglich der Zuständigkeiten des ÖPNV, die er dem Bezirksbürgermeister – Herr Adden – vor längerer Zeit zugesandt hat.
Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – antwortet, dass dieses Schreiben der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis gegeben wurde.

3. Berichterstattung – keine Vorlagen
4. Anregungen und Beschwerden – keine Vorlagen

5. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Eving
Hier: Änderungsvorschlag zum Beschluss vom 10.10.2007
Änderungsvorschlag der Verwaltung zum Haushaltbeschluss (Dez3)
(Drucksache Nr.: 09912-07-E1)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben des Herrn Stadtrates Steitz zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor:

In Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt wurde durch die Städtische Immobilienwirtschaft vorgeschlagen, aus Mitteln der Bezirksvertretung für die Offene Ganztagsbetreuung der Minister-Stein-Schule eine neue Küchenzeile mit einem Kostenvolumen von 6.000,00 € zu finanzieren.
Bei der Übermittlung der Vorschlagsliste ist es zu einer Fehlinformation gekommen.
Mitarbeiter der Bürgerdienste haben die Maßnahmenvorschläge der Städtischen Immobilienwirtschaft nochmals bearbeitet, wobei sich ein Fehler eingeschlichen hat. Als investiver Maßnahmenvorschlag wurde Ihnen irrtümlich mitgeteilt, dass in der Max-Wittmann-Schule eine Küchenzeile für die Offene Ganztagsschule eingerichtet werden sollte.
In Ihrer Sitzung vom 10.10.2007 haben Sie auf Basis der falsch übermittelten Vorschlagsliste den Beschluss über die Verwendung der Haushaltsmittel für den Hochbaubereich gefasst. Dabei haben Sie die Maßnahmen an der Max-Wittmann-Schule, nämlich die Umgestaltung des Schulhofs in Höhe von 27.500,00 € und die Ausstattung mit einer Küchenzeile in Höhe von 6.000,00 € zusammengefasst und mit 28.000,00 € beschlossen.
Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass auf Grund dieser Beschlussfassung die Ausstattung der Max-Wittmann-Schule mit einer Küchenzeile nicht möglich ist, da die Mittel für beide Maßnahmen nicht ausreichen werden. Da aus dem Maßnahmenvorschlag der Städtischen Immobilienwirtschaft lediglich die Umgestaltung des Schulhofs hervorgeht, schlage ich vor, dass Sie Ihren Beschluss vom 10.10.2007 dahingehend ändern, dass in der Max-Wittmann-Schule ausschließlich die Umgestaltung des Schulhofes finanziert wird.
Weiterhin ist nach wie vor sowohl aus Sicht der Städtischen Immobilienwirtschaft als auch aus Sicht des Schulverwaltungsamtes die Notwendigkeit zur Beschaffung einer Küchenzeile für die Minister-Stein-Schule gegeben.
Daher bitte ich Sie, ergänzend zu Ihrer Beschlussfassung vom 10.10.2007 die Mittel für die Küchenzeile in der Offenen Ganztagsbetreuung der Minister-Stein-Schule in Höhe von 6.000,00 € bereitzustellen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – der Beschluss zu den Haushaltsberatungen in der Sitzung am 10.10.2007 wird wie folgt geändert:

Der Max-Wittmann-Schule werden 22.000 € zur Umgestaltung des Schulhofes zur Verfügung gestellt.
Die Minister-Stein-Schule erhält 6.000 € für eine Küchenzeile


6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11301-08)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kritisiert nochmals, dass die Zeit sich mit einer derart umfangreichen Vorlage adäquat auseinander zusetzen bei weitem nicht ausreichend war und eine Vertagung der Beratung in die Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2008 durchaus sinnvoll gewesen wäre.
Des Weiteren wird seitens der CDU-Fraktion beanstandet, dass die in der Vergangenheit vielfach propagierte „Stärkung der Bezirksvertretungen“ in der Vorlage keine Berücksichtigung findet. Auch hier wäre mehr Zeit nötig und wünschenswert gewesen, um sich näher mit den Inhalten zu beschäftigen und ggf. Forderungen zu formulieren.

Für die SPD-Fraktion beanstandet der Vorsitzende – Herr Unterkötter –, bezüglich der Gemeindeordnung NW (GO), die von der Landesregierung geplante Vorverlegung des Kommunalwahltermines. Da die Wahlzeit der Abgeordneten laut Go fünf Jahre beträgt, der Bezirksbürgermeister aber spätestens drei Wochen nach der Wahl in sein Amt gewählt werden muss, befürchtet Herr Unterkötter, hier eine Zeit in der zwei Bezirksvertretungen und zwei Bezirksbürgermeister gewählt sind und sieht hohe Kosten auf die Stadt zukommen.

Der Vorsitzende der Fraktion FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – kritisiert die geplante Erhöhung der KAG- Beiträge und lehnt die Anhebung ab.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
er bezieht dabei die Entscheidungsvorschläge in der Anlage
„Stadtbezirksgrenzänderungen“ ein,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse,
Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von
Bürgerentscheiden.

zu TOP 6.2
Verstärkte Polizeipräsenz in den Abend- und Nachtstunden im Ortsteil Brechten zur Verhinderung zunehmender Sachbeschädigungen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11861-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – ab.
Die Verwaltung wird gebeten, zur Verhinderung zunehmender Farb­schmierereien im Ortsteil Brechten, insbesondere rechts und links der Evinger Straße, schwer­punktmäßig bezogen auf die Straßen Maienweg, Am Birkenbaum, Schimmelreiterweg, Wittichstraße und Im Dorfe, die Polizeipräsenz und Überwachung in den Abend- und Nacht­stunden zu verstärken.

Begründung:
Seit einigen Monaten ist mit Fertigstellung der Brückenbauwerke und der Lärm­schutzwände zu beobachten, dass die Farbschmierereien im Ortsteil Brechten einen unhaltbaren Zustand angenommen haben. Von der Grävingholzstraße bis zum Kreisver­kehr sind sämtliche Schaltkästen der DEW/DSW und der Telekom beschmiert. So sind ebenfalls die neue Fußgängerbrücke „In den Weidbüschen“, die Autobahnbrücken der B 54 über die A 2 und der Straße am Schiffhorst und die Bushaltestelle „Brechten Zentrum“ bereits mit Farbschmierereien übersät. Aktuell wurden am Schlecker Markt, Kreuzung Evinger Straße /Am Birkenbaum, in der Nacht vom 19.4.08 auf Samstag, den 20.4.08 sämtliche Schaufensterscheiben, die Fassade und die Pflasterung mit weißer Farbe verschmiert. Alle aufgeführten Objekte liegen an der Hauptverkehrsstraße des Stadtbezirkes bzw. an dicht besiedelten Wohnstraßen, es leidet das gesamte Erscheinungsbild besonders des Ortsteils Brechten darunter.
Aus diesem Grund und um weitere Sachbeschädigungen in diesem Ortsteil zu ver­meiden, fordert die CDU-Fraktion die verstärkte Polizeipräsenz und Überwachung in den Abend- und Nachtstunden.

Begründung der Ablehnung:
Obwohl die Situation durchaus problematisch ist, lehnt die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving eine Verstärkung der Polizeipräsenz im Ortsteil Brechten ab. Ein erhöhter Einsatz der Polizeikräfte ist nicht nur aus personellen und finanziellen Gründen schwer möglich, sondern würde auch einen falschen Ansatz darstellen. Es wird hier eher eine Thematisierung bei den Gesprächsrunden des „Evinger Runden Tisches“ (früher Runder Tisch Lindenhorst) befürwortet, um bereits bei den Ursachen anzusetzen und Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Der anwesende Leiter der Polizeiwache Dortmund-Eving – Herr Hennes – erläutert, dass der Ortsteil Brechten im Gegensatz zu anderen Stadtbezirken durch Sachbeschädigungen und Farbschmierereien nicht überproportional betroffen ist.
Da es sich bei Graffiti-Schmierereien um ein Antragsdelikt handelt, müssen entsprechende Anzeigen der Betroffenen vorliegen, damit die Polizei tätig werden kann. Eine gestiegene Zahl der Anzeigen konnte im gesamten Stadtbezirk Eving in der letzten Zeit aber nicht festgestellt werden

7. Schulen
zu TOP 7.1
Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09061-07)

Beschluss:
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage zum Neubau der Elisabeth-Grundschule begrüßt und heute positiv bescheiden wird. Zur Klärung einiger noch offener Fragen, beantragt die CDU-Fraktion eine Berichterstattung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 11.06.2008.

Da die Vorlage den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving erst am Sitzungstag vorgelegt wird, beantragt der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – ,wegen weiteren Beratungsbedarfs, diese Vorlage erst in der Sitzung am 11.06.2008 abschließend zu beraten.

Nach einer längeren kontrovers geführten Diskussion, in der die CDU-Fraktion ausdrücklich vor Verzögerungen im Ablauf der Beratungsfolge warnt, beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen –:
Die abschließende Beratung der Vorlage zum Neubau der Elisabeth-Grundschule findet in der Sitzung am 11.06.2008 statt. Zu dieser Sitzung ist ein Berichterstatter der Verwaltung einzuladen, um Detailfragen klären zu können.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Anlegung einer naturbelassenen Grünfläche als multifunktionale Spielfläche im Bereich Lindenhorst Flur 2, Flurstücke 494, 493
Mitteilung des Bezirksvorstehers und Berichterstattung Kinder- u. Jugendreferentin
(Drucksache Nr.: 09755-07-E1)

Auf Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09755-07) hat die Bezirksvertretung Eving in ihrer Sitzung am 12.09.2007 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu bitten, die Möglichkeit der Anlegung einer Spielfläche im Bereich der Busschleife Holthauser Straße und der Kleingartenanlage Voran zu prüfen.
Während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 in der Sitzung am 10.10.2007 hat die Bezirksvertretung 11.400 € zur Anlegung der Spielfläche zur Verfügung gestellt. (Drucksache Nr.: 09912-07)

Der als multifunktionale Spielfläche in Lindenhorst geplante Grünbereich hat eine Größe von ca. 400 qm, eventuelle Aufschüttungen werden nur bis zu einer maximalen Höhe von zwei Metern erfolgen. Vor Beginn des Ausbaus wird das Jugendamt eine Beteiligungsaktion mit Kindern und Jugendlichen aus dem Raum Lindenhorst durchführen.
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Als Berichterstatterin ist die Fachreferentin für Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Eving – Frau Jaschewski – anwesend, die das Konzept der naturbelassenen Spielfläche in Lindenhorst erläutert. Kindern und Jugendlichen, die bisher Straßen und öffentliche Parkplätze zum Spielen nutzen, soll ein eigenes Gelände zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Projektes „Aufsuchende Arbeit in Lindenhorst“ sollen Jugendliche an der Gestaltung der Spielfläche beteiligt werden.

Der Vorstand der nahe gelegenen Kleingartenanlage wurde an den Vorgesprächen und einem Ortstermin beteiligt und erhebt keine Einwände gegen das vorgestellte Konzept, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Damit Bälle nicht in den Kleingärten landen, wird ein möglichst großer Abstand zur Gartenanlage eingehalten. Schallverstärkende Maßnahmen, wie z.B. Stahlgitter als Ballfangzaun werden nicht installiert. Eine Hecke soll zusätzlich als Abgrenzung zwischen Spielfläche und Kleingartenanlage dienen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten um auf den Grundstücken Lindenhorst Flur 2, Flurstücke 494, 493 eine naturbelassene Grünfläche als multifunktionale Spielfläche einzurichten.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11347-08)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den 9. Nachtrag zur Denkmalliste zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte - hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11332-08)

Als Berichterstatter sind Frau Stahm vom beauftragten Architekturbüro sowie Herr Sagolla und Herr Finger vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt anwesend, die die Rahmenplanung für den Bereich vorstellen und Struktur- und Nutzungskonzepte erläutern.

Zur Streckenführung der Nordspange bis zur L 609n erläutert Herr Sagolla, dass die ursprünglich geplante Führung über das Gelände der Deutschen Gasrußwerke nicht realisierbar ist. Derzeit werden Alternativmöglichkeiten geprüft, die Nordspange an die L 609n anzubinden. Der Bezirksvertretung Eving wird hierzu, vermutlich nach der Sommerpause, eine entsprechende Vorlage zur Beratung vorgelegt.

Auf eine Nachfrage des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Unterkötter – nach einem im Bereich des BP InN 221 angesiedelten Recycling-Betriebes, dessen Gelände als Grünfläche ausgewiesen ist, antwortet Herr Finger, dass dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt die Situation bekannt ist und bereits Gespräche mit dieser Firma geführt werden.

Nachdem keine weitern Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – den Berichterstattern und stellt die Vorlage zur Abstimmung

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Pkt. 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15),
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB
zu TOP 11.3
Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11331-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Westfalenhütte als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.

zu TOP 11.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11333-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
I. den Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried - für den unter Pkt. 1 dieser
Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Bebauungspläne 205 und InN 203 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 218) zu beteiligen
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.5


Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11334-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 210n - östlich Bornstraße - vom 28.06.2001 für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. die Bebauungspläne InN 203 und Ev 115 teilweise zu ändern,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 219) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11335-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 139 - Rüschebrinkstraße/Wambeler Heide - vom 15.11.2006 aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. den Bebauungsplan InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 220) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11336-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 221) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11337-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 222) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11338-08)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 223 - südlich Springorumallee - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 223) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl - hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11339-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 224) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11340-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 225) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11341-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023
II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung ( Bebauungsplan InN 226) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 11.13
Konzept für Kreisverkehre
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11517-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 06.05.2008 „an der Umsetzung der Kreisverkehre
Walther-Kohlmann-Straße - Derner Straße
Walther-Kohlmann-Straße - Kemminghauser Straße
weiter zu arbeiten, sodass diese eine höhere Priorität erhalten und auf jeden Fall erstellt werden“, wird unterstützt.
Auch nach Ansicht der Bezirksvertretung Eving sollte gerade der Kreisverkehr im Bereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße zügig umgesetzt werden.

Unter Berücksichtigung des obigen Beschlusses, beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, dem folgenden Vorschlag der Verwaltung zu folgen:
Der AUSW nimmt das Konzept für Kreisverkehre mit den vorgeschlagenen Ausführungsprioritäten 1 bis 3 zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, bei jeder Neu- und Umplanung Kreisverkehre vorrangig zu planen. Die Kreisverkehre der Priorität 1 sollen kurz- bis mittelfristig realisiert werden, sobald die Finanzierung im Haushalt sichergestellt ist.

zu TOP 11.14
Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11376-08)
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben, bei der Beurteilung und Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB sowie im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung die Dortmunder Sortimentsliste in den Masterplan Einzelhandel zu übernehmen.

zu TOP 11.15
Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11460-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, bei der Ansiedlung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern grundsätzliche Qualitätsanforderungen zu stellen, die auf den Inhalten des Handbuchs „Lebensmitteldiscounter und Supermärkte: Anforderungen an ihre Gestaltung und ihr räumliches Umfeld“ basieren. Die Verwaltung wird diese Leitlinien für die Standort- und Objektgestaltung bei allen zukünftigen Planungen und Verfahren anwenden.

zu TOP 11.16
Überprüfung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Osterfeldstraße ab dem Kreuzungsbereich Osterfeldstraße / Preußische Straße bis zum Kreuzungsbereich Osterfeldstraße / Burgholzstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11843-08)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, die eine Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem langen Straßenabschnitt der Osterfeldstraße gewährleisten und eine Verringerung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten sicherstellen.

Begründung:
Auf dem oben beschriebenen langen Straßenteilstück wird die dort vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht eingehalten. Da der Straßenverlauf für Kraftfahrer, nach Beendigung der Tempo-30-Zone an der Osterfeld Grundschule gut einsehbar ist, erhöhen sich die Fahrgeschwindigkeiten bis zur nächsten Verkehrsberuhigung durch Aufpflasterungen an der Bushaltestelle „Nordfriedhof“ in diesem langen Teilstück weit über die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Entlang dieses Straßenstückes befinden sich u.a. Siedlungsbereiche. Daher ist es erforderlich durch entsprechende Maßnahmen diesem Fahrverhalten entgegen zu wirken.

zu TOP 11.17
Berichterstattung durch das Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg zur Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Kanalbrücken Schwieringhausen und Deusen über den Dortmund-Ems-Kanal
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11848-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg zu bitten, in der Bezirksvertretung Eving über die genannten Brücken zu berichten.

Begründung:
Die SPD Fraktion in der BV ist besorgt über die verkehrstechnische Anbindung über die genannten Kanalbrücken, und bittet deshalb um einen Berichterstattung durch die verantwortliche Behörde.

zu TOP 11.18
Aufnahme des Jugendtreffs Brechten in das Graffiti-Programm
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11852-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Jugendtreff Brechten in das Graffiti-Programm aufzunehmen.


Begründung:
Die Außenfassade des Jungendtreffs Brechten ist zurzeit von „wilden“ Graffiti-Malereien und den sog. Tags übersäht. Dadurch wirkt das gesamte Gebäude äußerst verwildert und unschön. Mit der Aufnahme in das Graffiti-Programm könnte die Fassade wieder entsprechend umgestaltet werden.

zu TOP 11.19
Einbau von Sperrriegeln an der Fußgängerbrücke in Brechten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11862-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen – ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils an den Zugängen der Fußgänger­brücke Sperrriegel anbringen zu lassen, damit Zweiradfahrer die Brücke nur nach dem Absteigen begehen bzw. befahren können.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hält die kurvengeschwungenen Zugänge für äußerst gefährlich. Hier sind Sicherheitsmaßnahmen durch den Einbau von Sperrriegeln erforderlich, damit die Fußgänger in den Kurvenbereichen vor Zweiradfahrern geschützt werden und somit möglichen Unfällen vorgebeugt wird.
Begründung der Ablehnung:
Es wird keine Notwendigkeit für die Installierung von Sperrriegeln gesehen, da bisher nicht beobachtet wurde, dass die Fußgänger­brücke von Zweiradfahrer befahren wird.

zu TOP 11.20
Vorstellung von alternativen Abstellplätzen für Lastkraftwagen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11863-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – ab.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein alternatives Konzept zu Abstellplät­zen für Lastkraftwagen zu entwickeln und der Bezirksvertretung Eving vorzu­stellen.

Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.04.08 hat die Bezirksvertretung einstimmig das Konzept „Dezentrale Abstellflächen“ für Lkw abgelehnt. Die Notwendigkeit von Abstellflächen ist unstrittig, es muss darum gehen, dass sich die Abstellflächen nicht im teuer ausgebauten öffentlichen Raum befinden. Ebenfalls ist es erforderlich, eine zu­sätzliche Belastung für die Bevölkerung zu verhindern. Sind ggf. die ehemalige Daumefläche oder eine vergleichbare Fläche denkbar?
Begründung der Ablehnung:
Die Einrichtung eines Abstellplatzes für Lkws auf dem ehemaligen Daumegelände würde Verkehrsbelastung des Stadtbezirkes und besonders auch des Ortsteils Lindenhorst noch weiter verstärken.

zu TOP 11.21
Stellungnahme zum Bauzustand und zum sozialen Umfeld des Hauses Schillstraße 2 - 4
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11864-08)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – ab.
Die Verwaltung wird um einen Bauzustandsbericht und um einen Bericht über Auffälligkeiten im sozialen Umfeld des Hauses Schillstraße 2-4 gebeten.

Begründung:
Es wurden massive Beschwerden von Bewohnern der Schillstraße an die CDU-Fraktion herangetragen. Diese beziehen sich auf das äußere Erscheinungsbild des Hauses und das teilweise aggressive Verhalten einzelner Bewohnerinnen und Bewohner in der Öffentlichkeit.
Durch Inaugenscheinnahme kann leicht festgestellt werden, dass die Dachüberstandskante einen ziemlich maroden Eindruck macht. Das Haus gibt ei­nen recht verwahrlosten Zustand her.
Das häufige Zuparken von Einfahrten besonders der Nachbarhäuser an Sonntagen durch Wettstubenbesucher führt zu „Androhungen“ von Gewalt. Anwohner und Ei­gentümer beschweren sich über den Wertverlust ihres Umfeldes.

Begründung der Ablehnung:
Da es sich bei dem Haus Schillstraße 2-4 um ein Privatgrundstück handelt, wird keine Veranlassung gesehen, sich in „private“ Angelegenheiten einzumischen.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Einleitung eines bauleitplanerischen Verfahrens im Landschaftsplan Nord
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 09327-07-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 27.03.2008 zur Kenntnis:

Mit Schreiben vom 16.04.2007 habe ich erläutert, dass die Bebauung des Grundstückes (Gemarkung Brechten, Flur 8, Flurstück 145) nur über oder im Zusammenhang mit einem Bauleitplanverfahren realisiert werden könnte, dies aber aufgrund des nördlich der Wittichstraße aufgestellten Bebauungsplanes Ev 138 – Brechtener Heide – und der unmittelbar anstehenden Umsetzung (ca. 550 Wohneinheiten) nicht sinnvoll ist.
Das ca. 36 ha große Wohngebiet nördlich der Wittichstraße wird sukzessive vom Ortsrand her bebaut (Abschnitte Ost, Mitte, West). Dieses große Entwicklungspotenzial des Bebauungsplanes Ev 138 nach Süden zu erweitern, um den dortigen Eigentümern eine Bebauung zu ermöglichen, ist aus stadtentwicklungsplanerischen Gründen nicht zu vertreten.
-------------------------------------------
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt fest, dass die Stellungnahme der Verwaltung nicht akzeptabel ist. Ein einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Eving in der Sitzung am 14.03.2007 zur Zulassung eines Neubaus wird seitens der Verwaltung ebenso wenig berücksichtigt wie der einstimmige Beschluss zur Einleitung eines bauleitplanerischen Verfahrens in der Sitzung am 08.08.2007.

zu TOP 12.2
Vorstellung des Gesamtkonzeptes Wulfskamp
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11307-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßenentwurf und Straßenbauverwaltung) vom 03.04.2008 zur Kenntnis:

In der Mitteilung seitens 66/4-2 zur Drucksache Nr. 01787-05 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Straße Wulfskamp im vg. Abschnitt in das laufende Arbeitsprogramm Aufnahme findet.
Für diesen Teilabschnitt ist ebenso wie bei der Straße Rauher Kamp ein Ausbau als Mischverkehrsfläche in 5,50 m Breite vorgesehen.
Innerhalb der Mischverkehrsfläche werden zur Verkehrsberuhigung Fahrbahneinengungen durch alternierende Parkanordnung und Baumtore in Absprache mit dem ortsansässigen Landwirt soweit wie möglich eingerichtet. Ferner erhält dieser Straßenzug mit dem Ausbau auch eine ordnungsgemäße Straßenbeleuchtung. Ein erforderliches Planungsrecht gemäß
§ 125 Abs. 2 BauGB wird durch das Planungsamt nach Planungsvorgabe herbeigeführt.
Laut Investitionsfinanzplanung der Tiefbauverwaltung ist ein Ausbau in 2010 eingeplant.
Sobald ein Plankonzept aufgestellt ist, wird dieses der Bezirksvertretung Eving vorgestellt.
Bis zum endgültigen Ausbau der Straße Wulfskamp wird vorgeschlagen, den unbefestigten Seitenstreifen auf der Südseite als eine mind. 1,50 m breite, wassergebundene Gehfläche
herzustellen. Zur Sicherung der Fußgänger werden, wie östlich der Brechtener Straße, Leitpfosten gesetzt. Zum freien Durchgang muss die vorhandene Containerstellplatzanlage beseitigt werden.

zu TOP 12.3
Zusätzliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung entlang der Grävingholzstraße
(66) (Drucksache Nr.: 11290-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 07.04.2008 zur Kenntnis:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde die Verwaltung nach einstimmigem Beschluss gebeten, in der Grävingholzstraße im Bereich der verkehrsberuhigenden Betonelemente die Sicherungsmaßnahmen des südlichen Gehweges zu überprüfen und zu verbessern. Nach Auffassung der Bezirksvertretung sind vereinzelte Ergänzungen durch zusätzliche Abpfostungen vorzunehmen, um das Vorbeifahren an den Elementen unter Benutzung des Fußweges und die damit verbundene Gefährdung von Fußgängern zukünftig zu verhindern.
Nach Beurteilung durch das Tiefbauamt ergeben sich aufgrund der örtlich ausgeführten, system- bzw. planungsbedingten Abmessungen einzelne Lücken zur missbräuchlichen Umfahrung der Betonelemente unter Mitnutzung des angrenzenden Gehweges. Die erkannten Lücken werden an beiden Elementen durch den Einbau von zusätzlichen Sperrpfosten kurzfristig verschlossen. Hiernach wird auch weiterhin die Durchfahrt von Radfahrern unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsabstände an der „rechten“ Seite der Betonelemente gegeben sein.
Das beobachtete Fehlverhalten wird hierdurch zukünftig zuverlässig verhindert.

zu TOP 12.4
Anteil aus dem Energiesparprogramm für den Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 10621-07-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Energiemanagements der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 11.04.2008 zur Kenntnis:

Das Energiesparprogramm ist ein wesentlicher Beitrag für den Klimaschutz. Aus diesem Grund freut es mich, dass sich jetzt auch die CDU-Fraktion mit dem Programm befasst.
Im städtischen Haushalt sind Mittel von jeweils 5 Mio. € für investive Energiesparmaßnahmen 2008/2009 eingeplant.
Für den Bezirk Eving sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
§ Erneuerung der Heizungs-, Sanitär und Lüftungsanlagen einschl. Folgearbeiten in der Brechtener Grundschule (Altbau und Umkleideräume), Evinger Str. 600, vorgesehener Investitionsumfang: 345.000 €. Unter der Voraussetzung des genehmigten Haushalts 2008/2009 und der zur Verfügung stehender Mittel, erfolgt die terminliche Umsetzung dieser Maßnahme wie folgt:
- voraussichtlicher Planungsbeginn durch ein externes Ingenieurbüro ab Mai 2008
- geplanter Baubeginn ab April 2009 bis zur Fertigstellung im September 2009, wobei die Hauptarbeiten in den Ferien durchgeführt werden
§ Sanierung der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro) sowie Teile der Schwimmbadtechnik in der Max-Wittmann-Schule, vorgesehener Investitionsumfang: 1.700.000 €. Unter der Voraussetzung des genehmigten Haushalts 2008/2009 und der zur Verfügung stehender Mittel, erfolgt die terminliche Umsetzung dieser komplexen Maßnahme wie folgt:
- voraussichtlicher Planungsbeginn durch ein externes Ingenieurbüro ab Mai 2008 und die Abstimmung der Umsetzung und Abwicklung mit dem Schulverwaltungsamt
- geplanter Baubeginn ab Januar 2009 bis zur Fertigstellung im Dezember 2009
Die Investitionen dieser Maßnahmen im Bezirk Eving entsprechen mit ca. 20 % überproportional den gesamten zur Verfügung stehenden Mittel.



zu TOP 12.5
Entwicklung der Jugendkriminalität im Stadtbezirk und vorbeugende Gegenmaßnahmen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11309-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Frau Stadträtin Bonekamp vom 03.04.2008 zur Kenntnis:

Die in der Anfrage vom 23.02.2008 benannten Vorfälle konnten von der Polizei bisher überwiegend nicht bestätigt werden bzw. es lagen ihr keine Informationen zu den Vorkommnissen vor.
In einem Fall konnten drei jugendliche Täter ermittelt werden, die jedoch nicht aus dem Stadtbezirk Eving oder dem näheren Umfeld kommen. In einem zweiten Fall konnten die Täter noch nicht ermittelt werden.
Seit Mitte 2004 beschäftigt sich der „Runde Tisch Lindenhorst“ mit der Situation vor Ort. Daran sind unter anderem Vertreter aller Fraktionen der Bezirksvertretung, der Kirchengemeinden, der Polizei, das Nachbarschaftshaus sowie das Jugendamt mit Vertretern des Jugendhilfedienstes, der Jugendgerichtshilfe und der Kinder- und Jugendförderung beteiligt.
Das Jugendamt entwickelte ein kleinräumiges gewaltpräventives Projekt der „Aufsuchenden Arbeit“ im Sozialraum Lindenhorst, das eng an die Arbeit des Runden Tisches angeknüpft ist. Ziel des Projektes ist es, zu den Jugendlichen im öffentlichen Raum eine Beziehungs- und Kommunikationsstruktur aufzubauen und sie an die vorhandenen Angebotsstrukturen heranzuführen. Die Vernetzung der verschiedenen Institutionen und der enge Austausch untereinander ermöglicht ein zielgenaues, abgestimmtes Handeln. So stellte beispielsweise das Nachbarschaftshaus Räumlichkeiten für diese Zielgruppe zur Verfügung.
Laut Polizei, evangelischer Kirche und dem Nachbarschaftshaus sind die Auffälligkeiten im Bereich Lindenhorst inzwischen stark zurückgegangen. Das Projekt ist deshalb aus meiner Sicht erfolgreich verlaufen.
Der „Runde Tisch Lindenhorst“ fokussierte seinen Blick anfangs auf den Sozialraum Lindenhorst. Über die Beweglichkeit der Jugendlichen erweiterte sich jedoch der Blickwinkel im Laufe der Arbeit. Inzwischen werden Beobachtungen aus dem gesamten Stadtbezirk gemeinsam aufgenommen, bewertet und bearbeitet. Aufgrund dieser Entwicklung wurde in den letzten Sitzungen des Runden Tisches bereits diskutiert, den Namen des Arbeitkreises zu verändern und dem Aufgabenprofil entsprechend vom „Runden Tisch Eving" zu sprechen.
Mit der Fortsetzung der engen Vernetzung und der guten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure wird weiterhin ein wichtiger Beitrag zu einer positiven Entwicklung der gewaltpräventiven Arbeit im Stadtbezirk Eving geleistet.
Aus Sicht der Jugendhilfe ist kein signifikanter Anstieg der Jugendkriminalität im Stadtbezirk Eving zu verzeichnen. Zusätzliche Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.
-------------------------------------------
Völlig unverständlich ist der CDU-Fraktion die Aussage, dass „Die in der Anfrage vom 23.02.2008 benannten Vorfälle konnten von der Polizei bisher überwiegend nicht bestätigt werden bzw. es lagen ihr keine Informationen zu den Vorkommnissen vor.“
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Buchloh – weist darauf hin, dass alle in der Anfrage genannten Vorfälle offiziellen Pressemitteilungen der Polizei Dortmund entnommen wurden.


zu TOP 12.6
Sanierung der Strasse Im Dorfe
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 11306-08-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßenentwurf und Straßenbauverwaltung - 66/4) vom 15.04.2008 zur Kenntnis:

Wie in der Zuschrift (zu TOP 13.4 der Sitzung v. 28.02.2007; DS-Nr.: 08010-07-E 1) vom 17. April 2007 den Mitgliedern der Bezirksvertretung mitgeteilt, ist die Straße „Im Dorfe“ im vorgenannten Abschnitt als Planungsmaßnahme bei 66/4 bereits in das Arbeitsprogramm aufgenommen worden.
Mittel für die Investitionsfinanzplanung 2008 – 2013 werden bei den nächsten Haushaltsberatungen angemeldet und dem Rat zur Aufnahme vorgeschlagen.
Nach Fertigstellung eines Planungskonzeptes wird dieses in der Bezirksvertretung vorgestellt.
Die Straßenbaukosten für den oben genannten Ausbauabschnitt werden derzeit geschätzt auf 550.000,00 Euro.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass für den Ausbau Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabegesetzt § 8 KAG NRW erhoben werden.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr in Bochum, sind keine Zusagen hinsichtlich einer Sanierung der Straße „Im Dorfe“ gegenüber der Stadt Dortmund gemacht worden.
Während der gesamten Bauzeit fand keine offizielle Umleitungsstrecke über die Straße „Im Dorfe“ statt. Eine überproportionale Belastung der Straße erfolgte lediglich durch ortskundige Verkehrsteilnehmer.
Bis zum Ausbau der Straße „Im Dorfe“ wird durch laufende Kontrollen und bedarfsweisen Reparaturen die Verkehrssicherheit gewährleistet.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Überprüfung der Straße Schiffhorst auf Straßenschäden
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11849-08)
Die SPD-Fraktion bittet um Mitteilung der Verwaltung, wann die Straße „Schiffhorst“ auf Straßenschäden überprüft wird und eventuell erkannte Schäden beseitigt werden.

Begründung:
Durch den Ausbau der Autobahn A 2 und den dadurch verbundenen Baustellenverkehr (in der Hauptsache Schwerlastverkehr) sind Schäden an der Straße „Schiffhorst“ entstanden, die beseitigt werden müssen.

zu TOP 13.2
Fragen zu Änderungen im Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11850-08)

Die SPD-Fraktion bittet um Mitteilung durch die Verwaltung zu folgenden Fragen zur Bebauung der Brechtener Heide.

1. Nach den heutigen Planungen (siehe auch Auszug aus dem Bebauungsplan) entfällt der heutige Verbindungsweg zwischen der Schiffhorst und der Wittichstraße.
2. Es ist eine neue Straße projektiert, die durch die neue Wohnbebauung führt (geplante Nelly-Sachs-Straße)
3. Am Holthauser Feldgraben entlang soll ein Grüngürtel mit Baumgruppen entstehen.
4. Es stellt sich nun die Frage, ob es in diesem Bereich möglich ist, einen zusätzlichen Fuß- und Radweg einzuplanen, da dieser Weg als möglicher Spazierweg zum Stadtwald „Grävingholz“ eine herausragende Bedeutung erlangen könnte.
5. Weiterhin könnte die Nelly-Sachs-Straße entlastet werden.

zu TOP 13.3
Vorstellung der aktuellen Ansiedlungen im Gewerbepark Minister Stein
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11865-08)

Die Verwaltung wird über die Projektgesellschaft Minister Stein gebeten, die aktuellen Ansiedlungen im Gewerbepark Minister Stein vorzustellen.

Begründung:
Anfang des Jahres hat es eine interfraktionelle Sitzung mit der Geschäftsführung der Projektgesellschaft gegeben. Es waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Vorhaben abschließend vertraglich geregelt. Seitens der CDU-Fraktion wird um einen aktuellen Sachstandsbericht gebeten.

zu TOP 13.4
Aufforstung im Bereich verschwenkte Ellinghauser Straße
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11866-08)

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund ist die Fläche entlang der verschwenkten Lindenhorster Straße beidseitig zwischen Ellinghauser Straße und Holthauser Straße als Fläche für die Forstwirtschaft/Wald festgesetzt. Der Bereich grenzt bis an die linksseitige Bebauung an der Holthauser Straße.

Es wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
§ Wann wird mit der Aufforstung dieser Flächen begonnen?
§ Wie wird mit den Gartennutzungen/Grabelandnutzung in dem Bereich umgegangen?




Adden Hackert Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin