Niederschrift

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,


Anregungen und Beschwerden
am 09.10.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

Rm Goosmann


Rm Hoffmann
Rm Lüders
Rm Lührs
Rm Pieper
Rm Pöting
Rm Radtke
Rm Zupfer
sB Sigges
sB Steins

CDU
Rm Horitzky
Rm Knieling bis 17:00 Uhr
Rm Krause
Rm Michenbach
Rm Strucker
Rm Uhrmann
sB Gierok

B90/Die Grünen
Rm Wolfram Frebel
sB Sebastian Neumann

Liste der Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Reinbold

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Geng, Seniorenbeirat



c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
StK Dr. Uthemann, 2/Dez
Herr Schäfer, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Frau Bluhm, Büro 3/Dez.
Frau Wedemann, Büro 3/Dez.
Frau Pehlke, StA 66
Herr Bollmann, StA 21
Herr Jeschka, StA 61
Herr Höing, StA 60
Herr Aschenbrenner, StA 37
Herr Quante, StA 37
Herr Lebrecht, StA 65
Herr Theis, StA 23
Herr Patra, StA 51




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 09.10.2007, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 07.09.2007







2. Beratung von Eingaben

2.1 Heranziehungsbescheid für einen Erschließungsbeitrag
Erschließungsanlage Lütge Vöhde von Bockenfelder Straße bis Am Nocken
a) Eingabe
(Drucksache Nr.: 09861-07)
b) Eingabe
(Drucksache Nr.: 09862-07)
c) Eingabe
(Drucksache Nr.: 09885-07)

2.2 Anregung zur Änderung der Straßenreinigungsgebühren für Hinterlieger
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09549-07)

2.3 Ruhestörung durch die Tankstelle Ecke Hartweg/Wittener Str.
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01790-05-E1)
2. Behandlung

2.4 Unberechtigte Erhebung von Gebühren durch das Umweltamt
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09548-07)

3. Anträge

3.1 Ravensberger Straße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09668-07-E2)

3.2 Bürgerbüro "Sicherheit & Ordnung"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09645-07-E2)

3.3 Graffiti-Gestaltung von Öffentlichen Flächen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09970-07)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2008/2009 (Doppelhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09845-07)
- Der Haushaltsplanentwurf 2008/2009 (Doppelhaushalt) liegt Ihnen in Papierform vor -

4.2 Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2008 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09820-07)

4.3 Deutschland-Online Projekt 'XPersonenstand'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09185-07)

4.4 Festsetzung des Dortmunder Weihnachtsmarktes nach Titel IV der Gewerbeordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09856-07)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Zupfer - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Nadja Lüders (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Punkte

3.4 Auflösung von Landesämtern
- mündlicher Bericht -

und

4.5 Neubau der Rettungswachen in Dortmund-Wichlinghofen, Kemminghausen und Asseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09843-07)

erweitert werden soll.
In Bezug auf die Vorlage zu TOP 4.5 meldeten Rm Frebel und Rm Krause Bedenken an, da die Dringlichkeit nicht zu erkennen sei, zumal die Vorlage mit einem Datum versehen sei, welches noch vor dem Redaktionsschluss zu dieser Sitzung gelegen habe.
Aus Sicht von Rm Frebel sei eine Beratung gemeinsam mit dem Haushalt sinnvoll und er sehe sich außerstande, zum jetzigen Zeitpunkt ein abschließendes Votum zu geben.

StK´in Dr. Uthemann wies darauf hin, dass das auf dem Deckblatt der Vorlage befindliche Datum das Erstellungsdatum im Fachbereich sei. Daran habe sich ein umfangreicher Abstimmungsprozess innerhalb der Verwaltung angeschlossen, so dass die Vorlage erst kurz vor der Sitzung den Geschäftsführungen der beteiligten Gremien zugegangen sei.
Die Dringlichkeit begründe sich darin, dass die zu errichtenden Rettungswachen zum 01.01.2009 in Betrieb genommen werden sollen und die Zeitplanung auf diese Inbetriebnahme abgestellt sei.

Rm Radtke verwies darauf, dass das Thema vom Ausschuss ständig begleitet worden sei und bereits ein vorhergehendes Ausschreibungsverfahren aufgehoben werden musste und sich daran Umplanungen angeschlossen hätten. Des weiteren sei bei weiteren Verzögerungen mit weiter steigenden Baupreisen zu rechnen.

Auch Rm Lüders bekräftigte die Dringlichkeit, zumal der Bau der Rettungswachen erforderlich sei, um den bereits seit Jahren gültigen Rettungsdienstbedarfsplan erfüllen zu können. Sie betonte, dass die SPD-Fraktion die Vorlage begrüße, um zeitnah mit dem Bau der Rettungswachen beginnen zu können.

Dieser Meinung schloss sich Rm Dr. Reinbold ausdrücklich an.

Die Mitglieder des Ausschusses kamen überein, die Vorlage zu beraten, sie im Anschluss aber ohne eine Empfehlung in den weiteren Beratungsgang zu geben.

Mit den vorgenannten Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 07.09.2007

Rm Krause merkte an, dass auf Seite 8 der Niederschrift im 1. Abschnitt die Bezirksverwaltungsstelle Mengede (statt Aplerbeck) gemeint sei.

Mit dieser redaktionellen Änderung wurde die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig genehmigt.









2. Eingaben


zu TOP 2.1 a-c)
Heranziehungsbescheid für einen Erschließungsbeitrag
Erschließungsanlage Lütge Vöhde von Bockenfelder Straße bis Am Nocken
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09861-07)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen 3 Eingaben vor (siehe Drucksache Nr.: 09861-07, 09862-07 und 09885-07), die gemeinsam behandelt wurden.

Die Petenten erläuterten ausführlich die Eingaben und bemängelten, dass der Sachverhalt nicht im Vorfeld publiziert wurde. Auch sei eine zeitnahe Abrechnung derartiger Kosten sinnvoll, da der Bau der Straße bereits vor vielen Jahren vorgenommen wurde und sich diese nicht mehr in einem neuwertigen Zustand befinde.

Im Jahre 2005 hätten sie einen Grundstückstreifen von etwa 25 m² Größe an die Stadt Dortmund verkauft, da bei einer Neuvermessung festgestellt wurde, dass dieser sich nicht im Eigentum der Stadt befunden hat und somit aufwändige Rückbauten vermieden werden konnten. Nun dränge sich die Vermutung auf, dass genau dieser Verkauf der Anlass für die Abrechnung der Erschließungskosten gewesen sei.

Frau Pehlke erläuterte sehr ausführlich das Verfahren, welches der Abrechnung von Erschließungsbeiträgen zugrunde liegt.

Dabei sei zwischen Erschließungsbeiträgen (die bei einer erstmaligen Errichtung einer Straße anfallen und zu 90 % auf die Anwohner umzulegen sind) und Straßenbaubeiträgen (bei einer nochmaligen Herrichtung einer Straße) zu unterscheiden.

In dem vorliegenden Fall handele es sich um Erschließungskosten. Um die Abrechnung vornehmen zu können, müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehöre auch, dass sich die Stadt im Eigentum der gesamten Fläche befindet und das Planrecht besteht. Es sei durchaus nicht ungewöhnlich, dass ein längerer Zeitrum nach der Errichtung einer Straße vergehe, bis alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies sei leider auch in dem vorliegenden Fall so gewesen.

Hätten die Petenten im Jahr 2005 die Grundstücke, die sich seinerzeit noch nicht im Besitz der Stadt befunden haben, nicht veräußert, wäre eine Kostenspaltung vorgenommen worden. Die Abrechnung der Grunderwerbskosten wäre dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Rm Radtke wies darauf hin, dass die Stadt Dortmund aufgrund der geltenden Rechtslage keine andere Möglichkeit zur Abrechnung habe. Er merkte aber an, dass es durchaus sinnvoll und ein Zeichen von Bürgernähe sei, die Anwohner frühzeitig über die anstehende Abrechnung und die daraus anfallenden Kosten zu informieren.

Auf Rückfrage von Rm Frebel bestätigte Frau Pehlke, dass der Grundstückserwerb eine der Grundvoraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Abrechnung darstellt. Sie betonte noch einmal, dass, sei es der Stadt nicht gelungen, in den Besitz der Fläche zu gelangen, sich die Abrechnung der gesamten Kosten noch weiter verzögert hätte oder die vorher erwähnte Kostenspaltung vorgenommen worden wäre.

In Bezug auf die Merkmale, die dazu führen, dass eine Straße als „erstmalig hergerichtet“ gilt, erläutert Frau Pehlke, dass die Straße den Vorgaben entsprechen müsse, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eines sogenannten „Ortsstatuts“ gegolten haben.

Eine Abrechnung habe innerhalb von 4 Jahren, nachdem alle Beitragsvoraussetzungen erfüllt wurden, zu erfolgen.

Darüber hinaus wies Frau Pehlke darauf hin, dass es durchaus üblich sei, die Anwohner frühzeitig zu informieren. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass durch Umzüge bzw. Verkäufe von Häusern oder Wohnungen diese Informationen an die nachfolgenden Eigentümer nicht weitergegeben würden.

Sie sicherte zu, dass es auch im Interesse des Tiefbauamtes liege, die Abrechnungen so schnell wie möglich vorzunehmen, da die Stadt mit den Kosten in Vorleistung trete.

Rm Krause merkte an, dass das Schreiben, in welchem den Anwohnern eine anstehende Abrechnung von Erschließungskosten angekündigt werde, nicht als bürgernah bezeichnet werden könne und regte an, dieses zu überarbeiten.

Die Rückfrage von Rm Krause, ob die Stadt über eine rechtliche Möglichkeit verfüge, auf die angefallenen Erschließungskosten zu verzichten, musste Frau Pehlke grundsätzlich verneinen. Dies sei nur im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Person des jeweiligen Beitragspflichtigen begründet sind, möglich.

Sie sicherte zu, das Anschreiben, welches den Anwohnern zugeht, zu überarbeiten.

Rm Mause bestätigte, dass diese verspätete Abrechnung leider kein Einzelfall sei, da auch in anderen Stadtbezirken derartig gelagerte Fälle vorgekommen sind.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Anregung zur Änderung der Straßenreinigungsgebühren für Hinterlieger
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09549-07)

Die Petentin erläuterte den Sachverhalt. Dabei gab sie zu bedenken, dass die zum Wendehammer zeigende Grundstücksseite als Berechnungsgrundlage dienen müsse, anstelle einer fiktiven Verlängerung der Straße.

Herr Bollmann wies darauf hin, dass seit 1979 die Möglichkeit bestehe, Grundstücke, welche nicht direkt an die Straßen angrenzen, ebenfalls zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen, sofern das Grundstück von einer zu reinigenden Straße erschlossen ist.

Dazu müsse die Frontlänge zugrundegelegt werden, die sich ergeben würde, wenn das Grundstück in voller Ausdehnung an eine Straße anliegen würde. Dabei müsse auch jedes Grundstück an sich betrachtet werden.
Neueren Rechtsprechungen des zuständigen OVG Münster zufolge sei es nun aber auch zulässig, die Veranlagung von Grundstücken, die ausschließlich an Wendehämmer grenzen, gesondert zu regeln und zwar derart, dass unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch für die direkt an den Wendehammer grenzenden Grundstücke die fiktive Verlängerung zugrundegelegt werde. Dies würde jedoch keinen Vorteil für die Petenten, sondern einen Nachteil für die anderen Grundstückseigentümer zur Folge haben.
Die Stadt Dortmund führe derzeit Überlegungen an, ob eine derartige Satzungsänderung dem Rat der Stadt vorgeschlagen werden sollte.
Er merkte auch insbesondere an, dass die Gesamtkosten für die Straßenreinigung auf die Gebührenfrontmeter umgelegt würden und somit keine Gewinne – wie bei Gebührensatzungen vorgeschrieben - erzielt werden.

StK´in Dr. Uthemann bezeichnete es als legitim, über den Gerechtigkeitsmaßstab bei der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren zu streiten.
Es gebe sicherlich verschiedene Optionen, den Maßstab zu wählen, jede dieser Varianten weise jedoch an der einen oder anderen Stelle Ungerechtigkeiten auf. Sie betonte, dass die Rechtmäßigkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund vom zuständigen Gericht bestätigt wurde.

Rm Frebel zeigte Unverständnis, dass ähnliche Grundstücke derart unterschiedlich veranlagt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Ruhestörung durch die Tankstelle Ecke Hartweg/Wittener Str.
Eingabe
(Drucksache Nr.: 01790-05-E1)

Auf Rückfrage von Rm Krause, ob es sich bei dem angesprochenen Gebiet um eine Zuordnung zu einem „allgemeinen Wohngebiet“ oder um ein „Mischgebiet“ handelt, erläuterte Herr Jeschka, dass die Tankstelle im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt und die angesprochene Fläche als Mischgebiet ausgewiesen ist. Die umgebende Bebauung sei nach § 34 BauGB als ein im Zusammenhang zu bebauender Ortsteil einzustufen. Die angrenzenden Nutzungen (z. B. Fahrschule, Spielhalle) sind nur in einem Mischgebiet zulässig.

Dennoch besagen sowohl die Gutachten als auch die Lärmuntersuchungen des Staatlichen Umweltamtes, dass die ermittelten Lärmwerte sogar unter denen liegen, die in einem allgemeinen Wohngebiet (also max. 55 dB (A)) zulässig sind.

StR Steitz wies abschließend darauf hin, dass ab dem 01.01.2008 diese Aufgaben in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund fallen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 2.4
Unberechtigte Erhebung von Gebühren durch das Umweltamt
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09548-07)

Rm Lüders bemängelte, dass der Petent zunächst lediglich eine Auskunft gewünscht habe. Da sei es durchaus angemessen, Telefonisch Kontakt aufzunehmen, um das Anliegen möglichst unbürokratisch zu klären.

Auch Rm Krause bekräftigte diese Aussage. Der geschilderte Fall entspreche nicht dem System einer bürgerfreundlichen Verwaltung.

Herr Höing führte aus, dass die Anfrage auf Anraten des beauftragten Gartenbauunternehmens erfolgt sei, welches sehr wohl wusste, dass der Umfang der beabsichtigten Maßnahmen Gegenstand eines Antrages sein müsse und einer Bewilligung bedarf.

Dem Petenten sei aufgrund fehlender Angaben ein Formbrief zugegangen, welcher die Begrifflichkeit „Antrag“ beinhalte.

In seinem 2. Schreiben habe der Petent daraufhin ausdrücklich den Rückschnitt beantragt. Dadurch seien auf Grundlage der Gebührensatzung Kosten in Höhe von 65 Euro entstanden. Dieses Verfahren werde regelmäßig angewandt, um dem Bürger auf schnellstem Wege die notwendigen Bewilligungen zukommen zu lassen.

Rm Lüders entgegnete, dass zunächst nur der Wunsch bestanden habe, die Aussage des Gartenbauunternehmens bestätigt zu bekommen. Der zwischenzeitlich erfolgte Schriftverkehr hätte einen Hinweis enthalten müssen, dass die zu beantragende Bewilligung Kosten nach sich zieht. Auch regte sie an, die Formbriefe mit einem Hinweis auf möglicherweise anfallende Kosten zu ergänzen.

Auch sB Sigges wertete das Schreiben des Petenten dahingehend, dass zunächst lediglich eine Auskunft gewünscht wurde, und zwar dahingehend, in welcher Form ein Pflegeschnitt der Bäume vorgenommen werden könne. Es sei ausdrücklich betont worden, dass eine wesentliche Änderung nicht beabsichtigt sei.

StR Steitz entgegnete, dass der Petent durchaus die Beschneidung der Bäume durchführen lassen wollte, da das Gartenbauunternehmen ja auch beauftragt wurde. Dieses habe ihm auch mitgeteilt, dass es sich bei der geplanten Beschneidung sehr wohl um eine wesentliche Veränderung handele, die einer Bewilligung bedürfe. Diese notwendige Bewilligung habe der Petent nun erhalten und diese Maßnahme auch mittlerweile durchführen lassen.

Rm Lüders bemängelte, dass die Verwaltung bereits das erste Schreiben, welches als Frage formuliert ist, bereits als Antrag gewertet wurde und der Petent nicht auf die anfallenden Kosten hingewiesen wurde. Aufgrund dessen sei es nicht gerechtfertigt, diese Gebühren zu erheben.

StK´in Dr. Uthemann nahm die Anregung auf, dass Bürger frühzeitig über entstehende Gebühren für zu erteilende Ausnahmegenehmigungen hingewiesen werden sollen. Sie wies aber auch auf die Vorschriften über Stundung, Niederschlagung und Erlass hin, die bei einem rechtmäßig erteilen Bescheid angewandt werden müssen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt jedoch einstimmig der Verwaltung, den Gebührenbescheid zurückzunehmen und dem Petenten die Gebühr in Höhe von 65 Euro zu erstatten, sofern diese bereits gezahlt worden sei.




3. Anträge


zu TOP 3.1
Ravensberger Straße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09668-07-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bürgerbüro "Sicherheit & Ordnung"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09645-07-E2)

Rm Krause wies drauf hin, dass aus ihrer Sicht eine haushaltsneutrale Umsetzung nicht möglich sein werde. Sie kündigte an, dass die CDU-Fraktion gedenke, im Zuge der Haushaltsberatungen andere Vorschläge zu unterbreiten.

StR Steitz entgegnete, dass er im laufenden Haushalt nur die Möglichkeit habe, innerhalb des ihm zur Verfügung stehenden Budgets nach Lösungen zu suchen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Graffiti-Gestaltung von Öffentlichen Flächen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09970-07)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag zusätzlich eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.10.2007 (Drucksache Nr.: 09970-07-E1) vor.

StR Steitz kündigte an, dass beide Stellungnahmen der Verwaltung schriftlich vorgelegt werden.

sB Neumann wies darauf hin, dass erreicht werden solle, legale Flächen für Graffitis zu schaffen, um auch kontinuierlich die bisherige Prävention aktiv weiterzuführen.

Rm Krause hingegen signalisierte die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion dazu, da insbesondere in diesem Bereich schwer zu definieren sei, was als Kunst und wer als Künstler zu bezeichnen ist. Dabei sei auch zu beachten, dass durch die Graffitis hohe Kosten im öffentlichen und im privaten Bereich entstehen, wenn diese Graffitis wieder entfernt werden müssen.

Rm Goosmann bestätigte durchaus, dass Kunst schwer zu definieren sei. Es handele sich aber hier auch insbesondere um den präventiven Ansatz, um eben genau diesen, von Rm Krause bemängelten, illegalen Graffitis vorzubeugen. Außerdem gebe es eine Art Ehrenkodex unter den Sprayern, die Werke anderer Künstler nicht zu zerstören.

Rm Dr. Reinbold bezeichnete den Vorschlag durchaus als eine Chance, illegalen Sprayern legale Möglichkeiten zu eröffnen.

Rm Horitzky entgegnete, dass es aber durchaus auch Sprayer gebe, die sich nicht an den Ehrenkodex halten, wie das Beispiel an der Ecke Wiß-/Prinzenstraße zeige.

Auch Rm Strucker definierte den Begriff Graffiti als eine Sachbeschädigung, die einen enormen Kostenfaktor für Eigentümer darstellt.

zu TOP 3.4
Auflösung von Landesämtern
- mündlicher Bericht -

Der Folienvortrag von StR Steitz ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht von StR Steitz zur Kenntnis.




4. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 4.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2008/2009 (Doppelhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09845-07)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vertagt die Behandlung der Vorlage auf die nächste Sitzung am 23.11.2007.

zu TOP 4.2
Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2008 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09820-07)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vertagt die Behandlung der Vorlage auf die nächste Sitzung am 23.11.2007.



zu TOP 4.3
Deutschland-Online Projekt 'XPersonenstand'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09185-07)

Rm Krause bezeichnete das Projekt als durchaus zeitgemäß und begrüßte die Beteiligung der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Festsetzung des Dortmunder Weihnachtsmarktes nach Titel IV der Gewerbeordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09856-07)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der zeitlichen Ausweitung der Öffnungszeiten und der Festsetzung des Dortmunder Weihnachtsmarktes (Veranstalter: Markthandel- und Schaustellerverband, Bezirksstelle Dortmund, Hansastr. 72, 44137 Dortmund), unter Zugrundelegung der neu festgelegten Festsetzungsmodalitäten auf Dauer zu.

Der Widerrufsvorbehalt bezüglich der Öffnungs- und Veranstaltungszeiten wird ausdrücklich festgeschrieben.

zu TOP 4.5
Neubau der Rettungswachen in Dortmund-Wichlinghofen, Kemminghausen und Asseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09843-07)

Auf Rückfrage von Rm Dr. Reinbold erläuterte StK´in Dr. Uthemann, dass entweder Mieten oder Abschreibungen in die Gebührenkalkulationen und die Abrechnungen mit den Krankenkassen einbezogen werden.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.


Die öffentliche Sitzung wurde um 17:45 Uhr von der Vorsitzenden Rm Zupfer beendet.







Zupfer Lüders Korbmacher
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage:

(See attached file: 09.10.2007 TOP 3.4 .pdf)