Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 20.12.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 12:00 - 12:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski
b) Verwaltung:

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
StVD Feuler
StVR’in Skodzik





Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.11.2012

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07890-12)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 184 - Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser
Straße -

hier: Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07975-12)

3.3 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße -, hier: Klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07845-12)

3.4 Rahmenplanung Scharnhorst West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07368-12)

3.5 Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08443-12)

3.6 Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07999-12)

3.7 Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07798-12)

3.8 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08399-12)

hierzu -> Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08399-12-E1)

3.9 - unbesetzt -

3.10 - unbesetzt -

3.11 Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)

3.12 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08138-12)

3.13 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07811-12)

4.2 Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07787-12)

4.3 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07940-12)

4.4 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2013-31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08159-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08170-12)

5.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08293-12)

5.3 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07773-12)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2013
- Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07992-12)

6.2 Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
hier: Anpassung der Honorarhöhe für veranstaltungsbegleitende und infrastrukturelle Dienstleistungen in allen Geschäftsbereichen und im Büro der Geschäftsleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-12)

6.3 Verlagerung des "Deutschen Kochbuchmuseums"
hier: Verlängerung der im Jahr 2010 befristet eingerichteten Stelle bis 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07700-12)

6.4 Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-12)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2012 zum Wirtschaftsplan 2012
(Drucksache Nr.: 05530-11-E2)

6.5 Brandschutzmaßnahmen im Dietrich-Keuning-Haus und Nordbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07998-12)

7. Schule

7.1 Errichtung eines Bildungsganges "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" nach Anlage D der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08376-12)

7.2 Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-12)

7.3 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08015-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)

8.2 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)

8.3 - unbesetzt -

8.4 TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08528-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Gründung der "Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08438-12)

9.2 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08316-12)

9.3 Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwickungsgesetz (NKFWG) ergebenen Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Hier: Ermächtigungsübertragungen im Jahresabschluss 2012 gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW n.F. (GemHVO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08401-12)

9.4 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07803-12)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 - PB 26/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07517-12)
- Die Vorlage wurde im Rahmen eines Sonderversandes bereits im November versandt.

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung - PB 24/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-12)
- Die Vorlage wurde im Rahmen eines Sonderversandes bereits im November versandt.

9.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 25/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07516-12)
- Die Vorlage wurde im Rahmen eines Sonderversandes bereits im November versandt.

9.8 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4)

9.9 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07794-12)

9.10 Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08515-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

10.2 Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen;
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08183-12)

10.3 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07853-12)

10.4 Feststellung der Gültigkeit der Wiederholung der Kommunalwahlen 2009 am 26. August 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08371-12)

10.5 Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 15.11.2012 vor.

10.6 Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08499-12)

10.7 Qualifizierungsmaßnahme der Personalagentur Dortmund zur Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08494-12)

hierzu -> Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08494-12-E1)

10.8 Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-12)

10.9 Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)

10.10 Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08572-12)

10.11 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)

10.12 Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)

10.13 Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07434-12)

10.14 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08652-12)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift des Hauptausschusses und Ältestenrat wurde Herr Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies als Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit sollte die Tagesordnung auf Vorschlag des Herrn OB Sierau um die Vorlage
Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund, Empfehlung (Drucksache Nr.: 08647-12) als
TOP 6.6 erweitert werden.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte einstimmig der Dringlichkeit zu.

Wegen Beratungsbedarfs wurde die Vorlage unter
TOP
3.7
Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack", Empfehlung (Drucksache Nr.: 07798-12) abgesetzt.

Mit dieser Erweiterung und der Absetzung wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.11.2012

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 15.11.2012 wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07890-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2012
- Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2012
- Ergänzende Information zur AUSWI-Empfehlung (Drucksache Nr.: 07890-12-E1)



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat wurde nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.12.2012 vorgelegt:

„In der Diskussion wird deutlich, dass die Ansiedlung der Klinik seitens der Bezirksvertretung mehrheitlich begrüßt wird. Die angegebenen 99 Stellplätze würden aus ihrer Sicht jedoch nicht ausreichen, um den Parkplatzbedarf der 201 stationären und 80 teilstationären Patienten, deren Besucher/-innen sowie der Beschäftigten der Klinik zu decken. Der benachbarte Parkplatz des Rombergparkes würde voraussichtlich auch durch diesen Personenkreis mit ihren Fahrzeugen belegt. Die Verkehrsprobleme seien absehbar. Eine deutliche Ausweitung des Parkraumes wird deshalb für erforderlich gehalten. Ggfls. sollte dem Vorhabenträger auferlegt werden, die früher geplante Tiefgarage zu realisieren.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hält die Umweltbelange für nicht ausreichend berücksichtigt. Es würde eine ökologisch wertvolle Wiese versiegelt. Es stelle sich die Frage,
ob der Standort grundsätzlich geeignet sei.

Nach der ausführlichen Diskussion fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-
Stimmen (7 x CDU, 7 x SPD, 1 x FDP) und 4 Nein-Stimmen (Bündnis90/Die Grünen), wie
von der Verwaltung vorgeschlagen unter Berücksichtigung folgender Anmerkung, zu
beschließen:

Anmerkung:
Aus Sicht der Bezirksvertretung Hombruch reiche die Anzahl der Stellplätze nicht aus. Dem
Vorhabenträger solle auferlegt werden, weiteren Parkraum zu schaffen, ggfls. durch die
Realisierung der früher geplanten Tiefgarage.


Zudem hatte er folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 05.12.2012 erhalten:

Herr Herkelmann bringt hierzu folgenden Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes ein:

„als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks bitte ich Sie, der Vorlage nur dann
zuzustimmen, wenn

* die Verwaltung die Finanzierung aller geplanten Aufzüge für die
StadtbahnhaltestelleRombergpark verbindlich absichert und
* einen möglichst baldigen Einbau sicherstellt.

Begründung bezüglich des Aufzugs zur Verbindung der Stadtbahnhaltestelle mit den
Bushaltestellen:

Es handelt sich bei der Haltestelle Rombergpark um eine Verknüpfungshaltestelle Stadtbahn - Bus. Zur Zeit gibt es neben der festen Treppe nur eine Rolltreppe, die die Stadtbahnhaltstelle mit der Bushaltestelle verbindet. Hier muss im Förderantrag ein DIN-entsprechender Aufzug mit beantragt werden.
Begründung bezüglich des Aufzugs zur Verbindung des Brückenbauwerks über die B 54 zur Stadtbahnhaltestelle:

Eine Planung, die zwar die Vorrüstung eines Aufzugsschachts, nicht jedoch den Einbau eines Aufzugs vorsieht, entspricht nicht den Vorgaben einer barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das sich auf die Normierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes bezieht. Die Planung ist entsprechend anzupassen.“

RM Münch bittet darum, die Beschlussfassung der Bezirksvertretung - Hombruch vom Vortag (siehe Anlage) wonach die vom Vorhabenträger vorgesehenen 99 Stellplätze nicht ausreichen und diesem auferlegt werden soll, weiteren Parkraum zu schaffen, in der heutigen Beratung und Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Nach ausführlicher Diskussion und Stellungnahme der Verwaltung hierzu, einigt man sich darauf, die Vorlage mit folgenden Anmerkungen zu beschließen:

Es wird erwartet, dass die Aufzüge an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark zeitnah, mit der Fertigstellung der Klinik eingebaut werden.
Für die Stellplatzsituation am Rombergpark werden von der Verwaltung baldmöglichst
entsprechende Konzepte bzw. Vorschläge erwartet.

Mit diesen Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 10 dieser Vorlage dargelegten
Stellungnahmen der Einsprecher zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 geprüft und beschließt, die
Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 10.1 bis 10.5 dieser Vorlage nicht zu
berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese
Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 23.05.2012 entsprechend den
Ausführungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte
Begründung vom 07.11.2012 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 –
Klinik nördlich Am Rombergpark- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 23.05.2012 entsprechend den
Ausführungen unter Punkt 11 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
07.11.2012 der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 –
Klinik nördlich Am Rombergpark - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage
beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt
Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:.
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund-Süd, hier -Entwicklungsziel 8 – Anreicherung einer Landschaft mit
naturnahem Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen –mit der
Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 – Klinik
nördlich Am Rombergpark - außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).“


Zur Sitzung lag zusätzlich folgende Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 07890-12-E1) vom 19.12.2012 vor:

„.... der AUSWI hat dem Rat der Stadt am 05.12.2012 auf Grund eines Antrages des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfohlen, den o. g. Beschluss mit folgenden Anmerkungen zu fassen:

„Es wird erwartet, dass die Aufzüge an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark zeitnah, mit
der Fertigstellung der Klinik eingebaut werden.
Für die Stellplatzsituation am Rombergpark werden von der Verwaltung baldmöglichst
entsprechende Konzepte bzw. Vorschläge erwartet.“

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, bei Ihrer Beratung nachstehende Informationen zu
berücksichtigen:
Die Stadtbahnhaltestelle Rombergpark ist derzeit am Nordkopf des Bahnsteigs mit einer festen Treppe und einer Fahrtreppe ausgestattet. Die Stadt plant die Nachrüstung eines Aufzugs anstelle der Fahrtreppe. Hierüber ist dem AUSWI mit DS-Nr. 02742-10 auch berichtet worden.

Der Bau des Aufzugs ist für 2014 vorgesehen. Die Planung dieses Aufzugs wurde mit
DSW21 abgestimmt, die Eigentümer der Stadtbahnhaltestelle sind und den Aufzug in Ihre
Unterhaltung übernehmen werden. Die Investitionskosten werden nach derzeitigem Stand
vom VRR nach § 12 ÖPNVG mit 85 % bezuschusst.

Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung wird die Haltestelle mit einem taktilen Leitsystem nachgerüstet und die Zugänge der Stadtbahnstation werden barrierefrei gestaltet. Damit wird für die Besucher der geplanten Klinik über die Straße Am Rombergpark eine gute barrierefreie Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ermöglicht.

Der vom AUSWI erwähnte zusätzliche Aufzug an der Südseite der Stadtbahnhaltestelle im
Zusammenhang mit der von NRW Urban geplanten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über
die B 54 ist zur Zeit weder konkret geplant noch steht dafür eine Finanzierung in Aussicht.
Die Stadt hat keine Investitionsmittel vorgesehen. Auch Seitens DSW21 wird dieser Aufzug
nicht gewünscht, Mittel für Unterhaltung und Betrieb sind nicht eingeplant.

Für die Erreichbarkeit der geplanten Klinik nördlich Am Rombergpark würde dieser Aufzug
keine Verbesserungen oder kürzere Wege bedeuten. Ich bitte zu berücksichtigen, dass der
südliche Aufzug damit auch in keinem direkten Sachzusammenhang mit dem o. g. Beschluss
steht.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen der Bezirksvertretung Hombruch und des AUSWI sowie der Ergänzung zur Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 184 - Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße -
hier: Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07975-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße -, hier: Klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07845-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.4
Rahmenplanung Scharnhorst West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07368-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08443-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.6
Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07999-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.7
Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07798-12)


Die Vorlage wurde unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08399-12)
- Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08399-12-E1)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08399-12-E3)


Als Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08399-12-E1) lag den Ausschussmitgliedern ein Schreiben des Herrn OB Sierau vom 29.11.2012 vor:

„.... aus Gründen der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bitte ich, bei der Beschlussfassung über das Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2018 folgende Änderung der Formulierungim Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage zu berücksichtigen:

Veränderter Beschlusstext:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 - 2024 188,1 Mio. €.

Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2014 einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen. Auf
den Ratsbeschlusses vom 15.12.2011, DS 05719-11 wird verwiesen. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes sind die Investitionen gemäß ABK zu berücksichtigen. Sollte die Gründung eines Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht erfolgen, gelten grundsätzlich die veranschlagten investiven Ein-/Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2013 ff. In diesem Fall ist zu prüfen, wie die erforderlichen Investitionen gemäß ABK sichergestellt werden können.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“

Bisherige Beschlusstext der Vorlage DS 08399-12:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 – 2024 188,1 Mio. €.

Mit dem vorliegenden ABK wird ab dem Haushaltsjahr 2014 eine gegenüber dem vorliegenden Haushaltsplan abweichende Investitionslinie verfolgt, die bei der Haushaltsfortschreibung zu berücksichtigen ist. Auf den Abschnitt 11 des ABK wird verwiesen.

Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“

In Folge der vorgeschlagenen Änderung des Beschlusstextes ist im ABK selbst, Abschnitt 11,
der Satz „Er wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2014 ff. entsprechend angepasst.“ ersatzlos zu streichen.“


Zudem gab es eine Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2012 (Drucksache Nr.: 08399-12-E3):

„ .... für die o. g. Anfrage danke ich. Mit der Angelegenheit hat sich der Fachbereich Stadtentwässerung des Tiefbauamtes befasst. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:

Aufgrund der Pressemitteilung des OVG vom 03.12.2012 zu dem Urteil vom 03.12.2012
(Az.: 9 A 2646/11) kann zurzeit noch nicht davon ausgegangen werden, dass eine satzungsrechtlich geregelte Bagatellgrenze generell unzulässig ist.

Derzeit sieht § 2 Abs. 4 der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 14.12.2007 vor, dass auf Antrag eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren erfolgen kann, wenn
nachgewiesen wird, dass mehr als 20 m³ nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wurden. Die
Reduzierung erfolgt um die gesamte Wassermenge. Bei der Abwassergebührensatzung der
beklagten Stadt Bielefeld wird demgegenüber eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren nur für die die Bagatellgrenze überschreitende Wassermenge gewährt.

Verwaltungsseitig wird die Rechtskraft des vorgenannten Urteils abgewartet und sodann eine
Prüfung der Abwassergebührensatzung vorgenommen.

Die zuständigen Stellen werden bis zur Rechtskraft des Urteils und seiner Bewertung bei der
Beantragung von Reduzierungen der Abwassergebühren auch Fälle von weniger als 20 m³ bei
der Gebührenveranlagung berücksichtigen.

Auf das zur Beschlussfassung vorgelegte ABK hat der hier behandelte Sachverhalt keinen
Einfluss.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage unter Einbeziehung der Ergänzung zur Vorlage und der Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 3.9
- unbesetzt -

zu TOP 3.10
- unbesetzt -


zu TOP 3.11
Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07993-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.12
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08138-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.13
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07827-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07811-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht zum Thema Elektromobilität in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07787-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07940-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 4.4
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2013-31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08159-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08170-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 5.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08293-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 5.3
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07773-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012



Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 14.12.2012 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender
Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die negativen Auswirkungen aus der Instrumentenreform im SGB II abzustellen, die Eingliederungsmittel für die JobCenter bedarfsgerecht wieder deutlich anzuheben und die Schaffung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes im SGB II zu ermöglichen.
Die Grundfinanzierung dieses sozialen Arbeitsmarktes soll aus Mitteln des Eingliederungsbudgets und durch den Transfer von passiven in aktive Leistungen erfolgen. Den Umfang der Förderung dieser Arbeitsplätzen und die Zielsetzung dieser Beschäftigungsverhältnisse sind in den bestehenden Beratungsstrukturen der Job-Center vor Ort zwischen den Arbeitsmarktakteuren zu beraten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Einstieg in ein kommunales Arbeitsmarktprogramm, bis der Bund die Voraussetzungen für einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt gesetzlich geschaffen hat und eine entsprechende Finanzierung sicherstellt.
Der Rat stimmt aus der Liste der vorgeschlagenen Aktivitäten zunächst der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, der Fortsetzung des Projektes „Stadtteilmütter“und der Umsetzung des Instrumentes „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (-FAV-) außerhalb der Stadtverwaltung zu.
Während sich die FAV selbständig aus dem Aktiv-Passiv-Transfer aus den KdU finanziert sind für die anderen beiden Aktivitäten (AGH und Stadtteilmütter) ca. 900.000 € im Haushalt zu decken. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Verbesserungspotentialen im Bereich der KdU oder aus weiteren ergebnisverbessernden Vorschlägen der Verwaltung. Über diesen Weg werden 1.820 Maßnahmeplätze von 2013 – 2016 realisiert.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:

wir bitten darum folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

In der Drucksache DS07773-12-E1 wird unter Punkt 2 der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung eines kommunalen Arbeitsmarktprogramms, bis der Bund die Voraussetzungen für einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt gesetzlich geschaffen hat und eine entsprechende Finanzierung sicherstellt.
Eine Ausweitung von AGH (sogenannte Ein-Euro-Jobs) wird hierbei ausgeschlossen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ergänzungsantrag der SPD wird ab Punkt 2., zweiter Absatz, durch die folgende Formulierung ersetzt:

Der Rat stimmt aus der Liste der vorgeschlagenen Aktivitäten zunächst der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, der Fortsetzung des Projektes „Stadtteilmütter“, der Umsetzung des Instruments „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (-FAV-) außerhalb der Stadtverwaltung, des Minijob-Projekts sowie dem Projekt „AsTra-Sprungbrett“ zu.

Während sich die FAV außerhalb der Stadt Dortmund selbstständig aus dem Aktiv-Passiv-Transfer aus den KdU finanziert, sind für die anderen Aktivitäten (AGH, Stadtteilmütter, Minijob sowie AsTra-Sprungbrett) ca. 1,5 Mio. € im Haushalt zu decken. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Verbesserungspotenzialen im Bereich der KdU sowie mit aus den von der Verwaltung vorgeschlagenen Reduzierungen bei der Wirtschaftsförderung. Über diesen Weg werden 2.540 Maßnahmenplätze von 2013 bis 2016 realisiert.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Jahresmitte 2013 einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 vorzulegen. Dabei sind Finanzierungswege aufzuzeigen, wie die weiteren Bestandteile der Vorlage umzusetzen sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion und des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Umsetzung der Projekte und Aktivitäten im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage und die Empfehlung des AFBL ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2013
- Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07992-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
hier: Anpassung der Honorarhöhe für veranstaltungsbegleitende und infrastrukturelle Dienstleistungen in allen Geschäftsbereichen und im Büro der Geschäftsleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.3
Verlagerung des "Deutschen Kochbuchmuseums"
hier: Verlängerung der im Jahr 2010 befristet eingerichteten Stelle bis 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07700-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-12)
- Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2012 zum Wirtschaftsplan 2012 (Drucksache Nr.: 05530-11-E2)



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag eine Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2012 (Drucksache Nr.: 05530-12-E2) vor:

„ ... der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 die Anträge der SPD-Fraktion als Prüfaufträge angesehen, zu denen ich nachfolgend den jeweiligen Sachstand mitteile:

1. Der Rat hatte seinerzeit die Übertragung von 30% der Sportanlagen auf Vereine (
210.000 €) und die Schließung des Freibades Stockheide (178.000 €) beschlossen.
Diese Maßnahmen sind Zuschuss mindernd im Wirtschaftsplan umgesetzt, obwohl
sie nicht realisiert werden können. Beschlussvorschlag: Bis zum Sommer 2012 sind
die Beschlüsse auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und die Auswirkungen auf
den Zuschuss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu ermitteln, der dann ggf.
anzupassen ist.

Bis dato konnte lediglich erst ein Sportplatz kostenmindernd übertragen werden. Damit hat
die Zuschusskürzung für diese Maßnahme von insgesamt 243.000 € zu einer tatsächlichen
Ergebnisverbesserung in Höhe von 33.000 € geführt, so dass ein Betrag von 210.000 € de
facto nicht eingespart werden kann. Im Rahmen der Budgetgespräche für das Wirtschaftsjahr
2013 wurde eine Budgetaufstockung im Umfang von 50% avisiert. Eine weitere Aufstockung
im Umfang von 55.000 € hat der Stadtkämmerer am 29.10.2012 zugesagt. Damit ist der Geschäftsbereich Sport gehalten, einen Betrag von 50.000 € insoweit anderweitig aufzufangen, wie nicht weitere Übertragungen von Sportplatzanlagen auf Vereine realisiert werden können.

Was die Schließung des Freibades Stockheide und die damit vollzogene Reduzierung des Betriebskostenzuschusses betrifft, hat der Rat letztlich den Beschluss gefasst, das Freibad nicht zu schließen. Eine analoge Budgetaufstockung erfolgte seinerzeit allerdings nicht. Im Zuge der Budget- und weiterer Gespräche zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 ff. wurde von Seiten des Stadtkämmerers eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses von insgesamt
178.000 € ab dem Wirtschaftsjahr 2013 ff. zugesagt.

2. Die Sport- und Freizeitbetriebe sind bestrebt, möglichst kostengünstige Lösungen
für die Übernahme zusätzlicher Geschäfte (hier: Olympiastützpunkt GmbH) zu finden,
haben jedoch im Einzelfall Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung mit
der Kernverwaltung. Beschlussvorschlag: Das Personalamt soll im Sinne einer engen
Zusammenarbeit und kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung auf Wunsch der Eigenbetriebe die Personalbuchhaltung gegen entsprechendes Entgelt übernehmen.

Nach Vorliegen der Leistungsbeschreibung - Lohnbuchhaltung sowie im Einzelfall die
Durchführung von Lohnsteuerprüfungen etc. für die Beschäftigten der Olympiastützpunkt
Westfalen gGmbH- wurden neben dem Personalamt verschiedene Firmen beteiligt. Einziges
Wertungskriterium für das wirtschaftlichste Angebot war der niedrigste Preis für die Gesamtleistung der ausgeschriebenen Leistungen. Das Angebot des Personalamtes konnte nicht in die Wertung einfließen, weil nach geltendem Recht von dort keinerlei Rechtsberatungs- und Steuerberatungsleistungen für Dritte erbracht werden dürfen. Im Ergebnis konnte so eine deutlich günstigere Lösung gefunden werden.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.5
Brandschutzmaßnahmen im Dietrich-Keuning-Haus und Nordbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07998-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.6
Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08647-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 14.12.2012 vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.



Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Entscheidung (Beschlussvorlage mit der Drucksachen Nr.: 08696-12 unter TOP 2.11) angepasst werden müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise von Herrn Stüdemann mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund sowie als Ergänzung die Absenkung des städtischen Zuschusses um 150.000 Euro.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des AFBL, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.



7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung eines Bildungsganges "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" nach Anlage D der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08376-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 7.3
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08015-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag zur Sitzung folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 14.12.2012 vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Entscheidung (Beschlussvorlage mit der Drucksachen Nr.: 08696-12 unter TOP 2.11) angepasst werden müsse.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise von Herrn Stüdemann mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2013 mit Anlagen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage und die Empfehlung des AFBL ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 8.2
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nach dem Stand vom 30.09.2012 zur Kenntnis.


zu TOP 8.3
- unbesetzt -


zu TOP 8.4

TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08528-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Gründung der "Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08438-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 9.2
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08316-12)
- Auszug: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2012
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08316-12-E1)



Aus dem Schulausschuss hatte der Hauptausschuss und Ältestenrat folgenden Auszug vom 12.12.2012 erhalten:

„Herr Buchloh merkte an, dass am
16.10.2010 keine Ratssitzung stattgefunden habe, und bat darum, bis zur Sitzung des Rates am 20.12.2012 folgende Frage durch die Kämmerei beantworten zu lassen:

- Aus welchem Grund ist eine Aufhebung des Ratsbeschlusses erforderlich, wenn aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage sowieso keine Gelder zur Verfügung stehen.

Der Schulausschuss leitete die Vorlage wg. Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08316-12-E1) lag dem Gremium vor:

„die Frage des Herrn Buchloh „ Aus welchem Grund ist eine Aufhebung des Ratsbeschlusses

erforderlich, wenn aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage ohnehin keine Gelder zur
Verfügung stehen?“ aus der Schulausschusssitzung am 12.12.2012 wird wie folgt beantwortet:

Die Vorlage zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2.
ist aus Gründen der vollständigen Ratsinformation und der gebotenen Transparenz zum Sachverhalt erforderlich.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus dem Schulausschuss und der Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.3
Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwickungsgesetz (NKFWG) ergebenen Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Hier: Ermächtigungsübertragungen im Jahresabschluss 2012 gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW n.F. (GemHVO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08401-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.4
Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07803-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 in seine nächste Sitzung geschoben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Zur Steigerung der Einnahmen wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von den im Entwurf vorgesehenen 475 Punkten auf 485 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfes genutzt.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Änderungsantrag zur Beratzung und Abstimmung als Empfehlung des AFBL an den Rat der Stadt :

Der Rat der Stadt beschließt die Anhebung des Realsteuersatzes für die Gewerbesteuer von 468 v.H. auf 485 v.H..

Der anliegende Entwurf der Satzung wird entsprechend angepasst.

Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden zur Senkung des Jahresfehlbetrages genutzt.


Weiterhin wird auf den mehrheitlich beschlossenen Antrag der Fraktion Die Linke (TOP 2.1.6, Nr. 1, Drucksache Nr.: 08540-12-E2) verwiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der Fraktion Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass er aufgrund der mehrheitlich zugestimmten Anträge der Fraktion Die Linke (Haushaltsantrag Nr. 1, s. o), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, die den Sachverhalt des vorliegenden Beschlussvorschlages überholen, Punkt 1. des Beschlussvorschlages entsprechend zu ändern sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt

1. die Anhebung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer von 468 v. H. auf
475 v. H. 485 v. H. befristet für die Jahre 2013 bis 2015.

2. den anliegenden Entwurf als Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern in der Stadt Dortmund.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des AFBL, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 - PB 26/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07517-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung - PB 24/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates gaben die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 25/2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07516-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.8
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012
- Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013, Empfehlung (Drucksache Nr.: 07866-12)
- Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013, Verwaltungsvorlage vom 18.12.2012 (Drucksache Nr.: 07866-12-E9)
- Haushaltsplanung 2013 und Finanzplanung 2014 – 2016, Empfehlung (Drucksache Nr.: 08689-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012

- Haushaltsplan 2013 ff. - hier: Zuschussreduzierung eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, Empfehlung (Drucksache Nr.: 08696-12)


Folgende Unterlagen lagen dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Sitzung vor:
- die Vorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“ (Drucksache Nr.: 07866-12)
- eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 14.12.2012
- die Verwaltungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013“ (Drucksache Nr.: 07866-12-E9)
- die Vorlage „Haushaltsplanung 2013 und Finanzplanung 2014 – 2016“ (Drucksache Nr.: 08689-12)
- eine Empfehlung des AFBL vom 14.12.2012 zur Vorlage sowie
- die Vorlage „Haushaltsplan 2013 ff. – hier: Zuschussreduzierung eigenbetriebsähnliche Einrichtungen“ (Drucksache Nr.. 08696-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlagen und die Empfehlungen des AFBL ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.9
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07794-12)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08515-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen;
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08183-12)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08183-12-E1)



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte folgenden Antrag vom 19.12.2012 vor:

„ ...
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird im Punkt 2 wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in Ziffer III/ Punkt 2 der Begründung aufgeführte
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen
und die Bezirksvertretungen. Die Ziffern III/1 und III/3 werden nicht beschlossen.

Begründung:
Durch die beabsichtigen Änderungen der Geschäftsordnung des Rates sollen die Erfassung
von Anwesenheit (Punkt III/1) und des Abstimmungsverhaltens (Punkt III/3) der Ratsmitglieder in Zukunft auch per Chipkarte beziehungsweise Abstimmungsanlage möglich
werden. Dieses Ansinnen ist aus mehreren Gründen abzulehnen:

• Die Besucher/innen der Ratssitzung und die Ratsmitglieder hätten nicht mehr die Möglichkeit, in einfacher Weise das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen und

Ratsmitglieder zu ersehen. Dadurch wird das Verständnis demokratischer Prozesse in
Dortmund ohne Not erschwert.
• Das Vertrauen in elektronisch unterstützte Wahlen und Abstimmungen ist nicht ausreichend
ausgeprägt, um die hiermit gefassten demokratischen Entscheidungen zu legitimieren. So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht die Nutzung von Wahlcomputer bei staatlichen Wahlen für unzulässig erklärt. Allein die Möglichkeit, dass das Abstimmungsergebnis durch unbefugten Zugriff auf die Abstimmungsanlage manipuliert werden könnte, hat das Potenzial, die Legitimität der Entscheidungen des Rates zu erodieren.
• Diese Befürchtungen werden noch dadurch verstärkt, dass dem Missbrauch der Abstimmungsanlage nicht ausreichend vorgebeugt werden kann. So ist beispielsweise denkbar, dass ein Ratsmitglied, das sich der Chipkarte eines anderen Ratsmitglieds bemächtigt, versuchen könnte, eine Abstimmung durch Stimmabgabe in ihrem/seinen Sinne zu beeinflussen.

Die genannten Nachteile überwiegen die möglicherweise entstehenden Vorteile (schnelle
Feststellung eines Abstimmungsergebnisses) elektronischer Anwesenheits- und Abstimmungserfassung bei weitem. Deshalb ist von der dargestellten Veränderung der Geschäftsordnung abzusehen.

Die nunmehr existierenden technischen Möglichkeiten sind möglicherweise für andere
Zwecke sinnvoll einsetzbar (zum Beispiel zur Erstellung von Meinungsbildern in Fraktionssitzungen und anderen Veranstaltungen).“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit dem Antrag, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.3
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07853-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.4
Feststellung der Gültigkeit der Wiederholung der Kommunalwahlen 2009 am 26. August 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08371-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.5
Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 10.6
Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08499-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
Qualifizierungsmaßnahme der Personalagentur Dortmund zur Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08494-12)
- Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08494-12-E1)



Folgende Ergänzung zur Vorlage vom 29.11.2012 (Drucksache Nr.: 08494-12-E1) lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Sitzung vor:

„ .... aus organisatorischen Gründen ist der in der o. g. Vorlage Drucksache Nr.: 08494-12 dargestellte Zeitplan wie folgt zu ändern:

Die Vorbereitungsmaßnahme der Personalagentur beginnt im April/Mai 2013 und dient zur
Vorbereitung auf das Auswahlverfahren der Feuerwehr im Juli/August 2013. Der
18-monatige Brandmeister(innen)lehrgang beginnt am 01.04.2014.

Der ursprüngliche Zeitplan kann nicht eingehalten werden, da das Auswahlverfahren der Feuerwehr entgegen der ursprünglichen Planung bereits im Februar 2013 stattfindet und nicht im April 2013. Der Vorbereitungslehrgang der Personalagentur umfasst drei Monate und kann
bei geplantem Start zum 02.01.2013 somit nicht zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren
im Februar 2013 herangezogen werden.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage – unter Einbeziehung der Ergänzung zur Vorlage - ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 10.8
Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.9
Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07718-12)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2012


Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 14.12.2012 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 25.10.12, mit dem darin enthaltenen Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.12, in seiner Sitzung am 08.11.12 geschoben.

Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2012:
„ ... die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung des nachstehenden Zusatzantrages:
Der Rat hebt seinen Beschluss zur Reduzierung des Personalbudgets um 2% pro Jahr auf. eine Arbeitsverdichtung für MitarbeiterInnen im Rahmen von Kürzungen am Personalbudget ist künftig auszuschließen. Von diesem Beschluss unangetastet bleibt die Möglichkeit von Rat und Personaldezernent über die Reduzierung von Aufgaben für die Verwaltung Entlastungen für die MitarbeiterInnen oder im Budget einzuführen.
Begründung
Die Verwaltung wurde durch die Umsetzung des bestehenden Beschlusses in ihrer Funktionsfähigkeit geschädigt. Eine Stadt der Größe Dortmunds braucht aber eine funktionsfähige Verwaltung. Der Personalrat hat vor der Sommerpause einen Baustellenbericht zur Lage in der Stadtverwaltung vorgelegt, der die Notwendigkeit zur Aufhebung der bestehenden Beschlusslage aus unserer Sicht unterstreicht, sofern dem Gemeinwesen kein Schaden zugefügt werden soll. Einer Kostenreduzierung im Personalbudget stehen Mehrkosten durch den Kürzungsbeschluss gegenüber, die durch Arbeitsüberlastung und erhöhte Krankenstände und damit unerledigte Aufgabenerfüllung, aber auch durch intensive Fremdvergabe zustande kommen. Mehraufwand und Personalkürzungen sind nach unserer Ansicht miteinander zu verrechnen, um den tatsächlichen Haushaltseffekt der bestehenden Beschlusslage darzustellen. Eine Reduzierung des Kürzungsbeschlusses auf lediglich 1,5% reicht aus Sicht unserer Fraktion darüber hinaus nicht aus, um dem laufendem Degenerationsprozess innerhalb der Verwaltung entgegen zu treten. Pauschale Kürzungen ohne Aufgabenkritik haben sich sowohl personalpolitisch als auch finanzpolitisch als untauglich erwiesen.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, das in der Stadtverwaltung begonnene Aufgabenkritikverfahren in gestaffelter Vorgehensweise konsequent fortzusetzen und bis 2014 einmal in allen Bereichen der Verwaltung durchzuführen. Danach ist die Aufgabenkritik als ständiger Prozess zu implementieren.

Der Rat der Stadt erwartet, dass auch bei Übernahme von Nachwuchskräften und unabweisbarer Einstellung von externem Fachpersonal in den nächsten Jahren erhebliche Einsparungen beim gesamtstädischen Personalaufwandsbudget durch Ausnutzung der Personalfluktuation erzielt werden können.

Dem Sonderältestenrat, der APO und der AFBL sind regelmäßig über den Sachstand des Aufgabenkritikverfahrens und über die unterjährige Entwicklung der Personalaufwendungen zu berichten.

Der Rat der Stadt erwartet, dass sich die städtischen Beschäftigten weiterhin flexibel und einsatzbereit zeigen, um neue Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung zu übernehmen. Der Rat der Stadt erwartet deshalb, dass die Personalagentur zukünftig in sehr verstärktem Maße städtisches Personal für neue Aufgaben qualifiziert und weiterbildet.

Begründung:
Aufgrund verwaltungsweiter Datenerhebungen und Datenanalysen (wie bisher bei den abgeschlossenen Aufgabenkritikverfahren der StÄ 50 und 62) ergeben sich realistische und nachvollziehbare Einsparvorschläge, die eine funktionsfähige Verwaltung zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und nicht zur Arbeitsverdichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dortmund führen Zur Reduzierung der Personalkostenbudgets im Rahmen begleitender Organisationsentwicklungsarbeiten müssen neben der Aufgabenkritik fachbereichsbezogene und zeitlich befristete Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte erarbeitet werden. Dies führt zur Planungssicherheit für die Fachbereiche, dient als Grundlage für entsprechende Personalplanungen sowie künftige Personalaufwandskalkulationen und gewährleistet eine belastbare Basis für die Einsparziele. Stelleneinrichtungen bzw. Einstellungen auf Grund von Fallzahlensteigerungen, neuen Aufgaben etc., die über den Rahmen des beschlossenen Personalaufwandsbudgets hinausgehen, sind durch Kompensationen an anderer Stelle auszugleichen.
Im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren außerhalb von Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten sind restriktive organisatorische Prüfungen von Stellenanforderungen und personalwirtschaftliche Interessenabwägungen vorzunehmen. Zusätzlich wird Zurückhaltung bei Wiederbesetzungen von Planstellen und externen Einstellungen bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Haushaltssatzung sowie in diesem Zusammenhang herbeigeführten Ratsbeschlüssen gefordert. Refinanzierte Personaleinsätze können zu einer Überschreitung des Personalaufwandsbudgets führen, soweit die entsprechenden Mehrerträge im Haushalt nachgewiesen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 06.12.12 in seine Sondersitzung am 14.12.12.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass er aufgrund der mehrheitlich zugestimmten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe TOP 2.1.4, Nr. 10, Drucksachen Nr.: 07866-12-E6), die den Sachverhalt der vorliegenden Beschlussvorlage weitreichend überholen, diese Beschlussvorlage für das Jahr 2013 zurückzieht.


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage und die Empfehlung des AFBL ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.10
Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08572-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Ausschreibungstext zur Kenntnis.


zu TOP 10.11
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.12
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.13
Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07434-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht zur Grünpflege und
–reinigung zur Kenntnis.



zu TOP 10.14
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08652-12)


Folgende Ratsmitglieder wurden seitens der Fraktionsgeschäftsstellen für die 37. ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vorgeschlagen:

1. Brigitte Thiel (SPD)
2. Martin Grohmann (SPD)
3. Michael Taranczewski (SPD)
4. Christiane Krause (CDU)
5. Barbara Menzebach (CDU)
6. Wolfram Frebel (Bündnis 90/Grüne).


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage mit den Namensvorschlägen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Herr OB Sierau schloss die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates um 12:05 Uhr.




Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Ulrich Langhorst
Ratsmitglied



Beate Skodzik
Schriftführerin