Niederschrift

über die 50. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 01.04.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Frau RM Michenbach (CDU) i. V. f. RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD) ab 15:35 Uhr
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD) (bis 16:00 Uhr) i. V. f. RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Kozlowski (SPD) i. V. f. RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Klüh - 68/BL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Blume – 52/GL
Frau Bertram – 68/1-1
Frau Knappe – 61/2-1
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Brückner – 6/Dez-Büro
Frau Jürß – 6/Dez.-Büro


4. Gäste:

Herr Griebsch – DSW 21


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 50. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 01.04.2009, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.02.2009


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14149-09)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 143 - Grevel-Ost -;
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14061-09)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130 - Minister Stein - für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel -, III. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14049-09)

4.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14133-09)

4.4 Rahmenplan Stadtquartier-Ost
hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept Stadtquartier-Ost als Grundlage für die weitere Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13420-08)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13745-09)
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift BV Hombruch vom 10.03.2009
(Drucksache Nr.: 13745-09-E1)

4.6 Masterplan Einzelhandel - Bauleitplanung Bebauungsplan Hom 295
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2009
(Drucksache Nr.: 14097-09-E1)














5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Errichtung eines Schulgebäudes
Lissaboner Allee 15 in Dortmund – Schüren
Gemarkung Schüren, Flur 1, Flurstück 930 (61/5-4-35656)
-Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und einer Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14422-09)

5.2 Information an den Fachausschuss (AUSW) über die Verfahrensweise hinsichtlich Kampfmittelbelastung von Baugrundstücken im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14474-09)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13788-09)

7.2 Radverkehrsanlagen in den Straßen Wittekindstraße und Kreuzstraße von Vinckeplatz bis Hohe Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13995-09)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2009


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Westerfilde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14187-09)





10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 4. Quartalsbericht 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14221-09)


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Planfeststellungsverfahren "Hörder Bach - Ökologische Verbesserung von der Mündung in den Oberlauf der Emscher (km 0,000) bis Hörder Bahnhofstraße (km 0,690)"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14437-09)


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


13. Anfragen
- unbesetzt -




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Weyer benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.









zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Es liegt ein Vorschlag zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit des RM Münch vor. Er schlägt vor, das Thema „Baumfällungen im NSG Dellwiger Wald“ (Drucksache Nr. 14621-09) zu behandeln. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Dringlichkeit zur Erweiterung der Tagesordnung ab.

RM Reuter meldet Beratungsbedarf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 4.5 (Bauleitplanung; Aufstellung BPlan Hom 295 - Einkaufszentrum Kirchhörder Straße) und TOP 4.6 (Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 26.02.2009 Masterplan Einzelhandel - Bauleitplanung Bebauungsplan Hom 295, Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste) an. Der Vorsitzende RM Hengstenberg weist auf eine grundsätzliche Vereinbarung der Ausschussmitglieder hin, wonach Vorlagen im Beratungsgang geschoben werden, sobald dies durch eine Fraktion beantragt wird. Der Ausschuss schiebt die Beratung der Tagesordnungspunkte 4.5 und 4.6 in die nächste Sitzung.

StD Sierau schlägt vor, eine mündliche Berichterstattung des Herrn Wilde zum Rechtsstreit „Ansiedlung eines Supermarktes am Standort Bärenbruch in Dortmund-Kirchlinde, Ausschluss von Einzelhandel“ vorzusehen. Am 26.03.09 erging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zugunsten der Stadt Dortmund. Der Ausschuss stimmt einer Berichterstattung der Verwaltung unter TOP 4.7 zu.

Der Vorsitzende RM Hengstenberg informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass zu TOP 8.1 „Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor“ (Drucksache Nr.: 14138-09) Herr Udo Griebsch von der DSW 21 ab 16.00 Uhr als Berichterstatter zur Verfügung stehen wird.

Es liegt ein Schreiben des Stadtrates Stüdemann mit der Bitte vor, die Tagesordnung um den TOP „Teilverlagerung der Dauerkleingartenlage Schnettkerbrücke“ (Drucksache Nr. 14599-09) im Wege der Dringlichkeit zu erweitern. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt die Dringlichkeit an und wird den Tagesordnungspunkt unter 12.1 behandeln.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.02.2009

Die Niederschrift über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.02.2009 wird einstimmig genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -









3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14149-09)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14149-09-E1)

Hierzu lag dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 14149-09-E1):



„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den städtischen Gesellschaften Gespräche aufzunehmen um zu erreichen, dass sich diese ebenfalls an der „Fairtrade Towns Kampagne“ beteiligen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den vorgenannten Antrag einstimmig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund darüber hinaus einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen (Drucksache Nr. 14149-09):

Beschluss:

Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 143 - Grevel-Ost -;
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14061-09)

RM Gerber lehnt die zusätzliche Wohnbebauung in Grevel ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss:




Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

1. den Bebauungsplan Scha 143 – Grevel-Ost - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

2. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130 - Minister Stein - für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/3 n - Am Katzenbuckel -, III. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Ev 130/3 n
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14049-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130 – Minister Stein – vom 03.05.1988 teilweise (für den in Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Bebauungsplan Ev 130/3 n – Am Katzenbuckel – für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 130/3 n – Am Katzenbuckel – für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 02.02.2009 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße-
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14133-09)

sB Müller-Späth begrüßt grundsätzlich die Reduzierung der im Bebauungsplan vorgesehenen Wohneinheiten von über 250 auf 60. Er ist aber nach wie vor der Meinung, dass eine Bebauung an dem Standort ökologisch nicht akzeptabel ist.



RM Thieme sieht keinen Bedarf für die geplante Bebauung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss.

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 162n -Tulpenstraße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich neu aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines vierzehntägigen Planaushanges).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.



zu TOP 4.4
Rahmenplan Stadtquartier-Ost
hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept Stadtquartier-Ost als Grundlage für die weitere Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13420-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13420-08-E1)


Hierzu lag dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 13420-09-E1):
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Alternative zu dem vorliegenden städtebaulichen Konzept ohne Autohäuser an der Hamburger Straße zugunsten einer Büro-, Verwaltungs- und Dienstleistungsnutzung zu erarbeiten.
Auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans vom 25.10.2000 wird das entsprechend noch zu ändernde städtebauliche Konzept „Stadtquartier-Ost“ als Leitlinie für die weitere Bauleitplanung weiter verfolgt. Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB zulässig sind, werden genehmigt, soweit sie diesem städtebaulichen Konzept entsprechen.
Bevor derartige Baugenehmigungen erteilt werden, ist dem Fachausschuss das geänderte städtebauliche Rahmenkonzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Die in dem Antrag vorgeschlagenen Nutzungen anstelle der Autohäuser bieten sich nach Ansicht des
RM Fischer als eine sinnvolle Alternative zur Entwicklung der innenstadtnahen Brachfläche des Ostbahnhofs an.

RM Reuter schließt sich ihrem Vorredner an. Die Ansiedlung von Autohäusern würde der angestrebten städtebaulichen Qualität für das Stadtquartier-Ost widersprechen. Dagegen würde sie eine Ansiedlung von Autohäusern an der B1 begrüßen.

Das beratende Mitglied Müller bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren um Prüfung, ob der weniger als 6 Meter breite Rad- und Fußweg in Nord-/Süd-Richtung verbreitert und ob eine taktile Trennung für Radfahrer und Fußgänger vorgenommen werden könnte. Zudem möchte er wissen, welche Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen für die Nutzung der 3 Hektar großen Grünspange vorgesehen sind und ob der zu bewältigende Höhenunterschied bei Betreten des Geländes möglichst stufenlos überwunden werden kann. Außerdem würde Herr Müller eine Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wohnungen aufgrund der Innenstadtnähe des Wohngebietes befürworten.

RM Follert befürchtet eine weitere Verzögerung der Realisierung des Stadtquartiers-Ost durch den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie sich der Investor des ursprünglich vorgesehenen Autohauses hierzu verhält. Er könnte sich vorstellen, dass ein fehlender Lärmschutz, der durch die Errichtung der Autohäuser sichergestellt gewesen wäre, projektgefährdend ist.

RM Gerber bemängelt, dass Flächenangebote für eine gastronomische Nutzung vernachlässigt werden und es noch keine Alternative zum Freizeitangebot auf der Thier-Brache gibt. Dortmund befinde sich auf dem Weg, sich zu einer „Schlaf“-Stadt zu entwickeln.

RM Harnisch lenkt ein, dass in der Tat einige Freizeitangebote für junge Menschen in Dortmund weggefallen sind. Die Verwaltung setzt sich aber für Alternativen ein, so z. B. auch erfolgreich für den Neubau des Freizeitzentrums West.

StD Sierau versichert, dass der Eigentümer weiterhin an der Realisierung des Wohnstandortes Stadtquartier-Ost festhält, unabhängig von der Ansiedlung von Autohäusern oder Alternativnutzungen. Die Investitionspläne für die Güterbahnhöfe Ost und Südost sind nicht gefährdet. Die Suche nach Alternativstandorten für die Thier-Szene ist markt- und investorenabhängig. Die Verwaltung setzt sich dem Grundsatz folgend „privat vor Staat“ unterstützend und moderierend für Lösungen ein. Von der Entwicklung hin zu einer „Schlaf“-Stadt könnte nicht die Rede sein.

Herr Wilde erläutert, dass es zwei Standorte für potentielle Autohäuser gab. Ein Standort ist nicht weiter spezifiziert worden und wurde als Platzhalter für die Ansiedlung eines Autohauses vorgesehen. Für den anderen Standort hat es einen konkreten Interessenten gegeben, mit dem der Eigentümer bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Ende Februar hat der Investor aufgrund der unklaren Beschlusslage von seinem Recht Gebrauch gemacht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine weiteren Interessenten. Der Eigentümer hat zugesagt, die Flächen im rückwärtigen Bereich, die keine Lärmschutzmaßnahmen benötigen, weiter zu entwickeln. Herr Wilde wird die Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in das weitere Planverfahren einbringen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 13420-09-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme des RM Thieme.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss.

Beschluss:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beschließt, auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplanes vom 25.10.2000, das vorliegende städtebauliche Konzept „Stadtquartier-Ost“ als Leitlinie für die weitere Bauleitplanung weiter zu verfolgen.
Bauvorhaben, die nach § 34 BauGB zulässig sind, werden genehmigt, soweit sie diesem städtebaulichen Konzept entsprechen.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13745-09)
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift BV Hombruch vom 10.03.2009
(Drucksache Nr.: 13745-09-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung.





zu TOP 4.6
Masterplan Einzelhandel - Bauleitplanung Bebauungsplan Hom 295
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2009
(Drucksache Nr.: 14097-09-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung des
Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste in die nächste Sitzung.



zu TOP 4.7
Rechtsstreit über die Ansiedlung eines Supermarktes am Standort Bärenbruch in Dortmund-Kirchlinde,
Ausschluss von Einzelhandel
(Drucksache Nr.: 14661-09)

Herr Wilde informiert, dass im Januar 2003 ein Antrag zur Errichtung eines SB-Marktes auf dem Grundstück Bärenbruch 36-38 in Do-Marten mit einer Verkaufsfläche von 650 Quadratmetern außerhalb von Zentren gestellt worden ist. Der Antrag wurde aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplans vorläufig zurückgestellt und nach Rechtskraft des Bebauungsplans abgelehnt. Der Vorhabenträger hat gegen den negativen Bescheid Klage eingereicht. Die Klage wurde durch das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. In 2007 hat auch das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns bestätigt aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Klärung einer Grundsatzfrage zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht hat offen gelassen, ob die Verwaltung zur Stärkung eines Ortszentrums Einzelhandel an einem nicht integrierten Standort (Mischgebiet), bauplanungsrechtlich grundsätzlich ausschließen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.03.2009 einzelfallbezogen bestätigt, dass Einzelhandel im Mischgebiet zugunsten der Entwicklung von Zentren (Ortsteilzentren, Quartierversorgungs- u. Nebenzentren) in einem Bebauungsplan ausgeschlossen werden kann, sofern sich dieser auf ein schlüssiges Konzept, wie auf den „Masterplan Einzelhandel“, stützt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bedankt sich für die mündliche Berichterstattung des Herrn Wilde.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Errichtung eines Schulgebäudes
Lissaboner Allee 15 in Dortmund – Schüren
Gemarkung Schüren, Flur 1, Flurstück 930 (61/5-4-35656)
-Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und einer Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14422-09)

Der Vorsitzende RM Hengstenberg schlägt vor, die folgenden Anregungen des Herrn Müller als Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerks an den Investor weiterzugeben:

- die Verkehrsflächen im Erdgeschoss sollten baulich verbreitert werden, um das Passieren mit Rollstühlen problemlos zu ermöglichen,
- auf die geplante Tür vor der Aufzugsanlage sollte verzichtet werden,
- ein behindertengerechtes WC ist bislang im Gebäude vorgesehen, es wäre wünschenswert, die Anzahl der barrierefreien Toiletten zu erhöhen und etagenweise bereitzustellen,
- die Türbreiten sollten möglichst auf 1,20 m vergrößert werden.

sB Müller-Späth verweist im Interesse der Wählergemeinschaft Bürgerliste auf die Diskussion in der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 17.03.2009 und lehnt den Standort des Privatgymnasiums unter anderem aufgrund seiner Nähe zur Bundesstraße 1 (B1), trotz der vorhandenen Lärmschutzwand, wegen der zu befürchteten Lärmeinwirkung auf die Schülerschaft ab.

RM Thieme spricht sich gegen die Errichtung von Privatschulen aus.

RM Münch begrüßt das private Engagement. Er hält aber den Standort, der ursprünglich als Gewerbegebiet vorgesehen war, nicht für optimal.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Bezirksvertretung zur Kenntnis.







zu TOP 5.2
Information an den Fachausschuss (AUSW) über die Verfahrensweise hinsichtlich Kampfmittelbelastung von Baugrundstücken im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14474-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13788-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 560.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66E01104014910 – Kanalbau Alter Heideweg / Kirchderner Graben – mit folgenden Auszahlungen:

Bis zum Haushaltsjahr 2008: 16.217,20 Euro
Haushaltsjahr 2009: 543.782,80 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 8.550 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.2
Radverkehrsanlagen in den Straßen Wittekindstraße und Kreuzstraße von Vinckeplatz bis Hohe Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13995-09)

RM Follert hält die Maßnahme für überdimensioniert und unnötig. Eine Erreichbarkeit der Hohen Straße wäre für Radfahrer auf der Wittekindstraße auch über die Mittelstraße oder die Querstraße möglich. Er bezeichnet den Bereich als Nadelöhr mit einer wichtigen innerstädtischen Verkehrsfunktion, der durch die Reduzierung von vier auf drei Fahrspuren nicht weiter verengt werden sollte. Bei einer Verdichtung des Kfz-Verkehrs befürchtet er ein Ausweichen in die von Wohnnutzung geprägten Nebenstraßen. In Zeiten angespannter Haushaltslage ist er der Ansicht, dass die Investition von 165.000 Euro an anderer Stelle wertbringender wäre. Mit dem Verständnis der Anwohner könne bei einer Umlagequote von 60 % der Kosten auf die Privathaushalte nicht gerechnet werden.

RM Reuter hält dem entgegen, dass gerade, direkte Verkehrsführungen nicht nur dem Kfz-Verkehr, sondern auch dem Radverkehr, zugestanden werden sollten.

Herr Müller betrachtet den gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Wittekindstraße auf Höhe des Vinckeplatzes nicht als gelungen. Er regt eine getrennte Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer aufgrund der hohen Frequenz an dieser Stelle an.

Herr Keune weist darauf hin, dass im Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Hohe Straße und in der Wittekindstraße teilweise bereits Radfahrstreifen vorhanden sind. Ziel der Verwaltungsvorlage ist es, die dort vorhandene Markierungslücke zu schließen und die durch Radfahrer bereits genutzte Strecke durchgängig zu markieren und verkehrlich abzusichern sowie die beschädigten Gehwege in diesem Zuge auszubessern. Damit geht die Verpflichtung zur Umlage der Kosten gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) auf die Anlieger einher.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in den Straßen Wittekindstraße und Kreuzstraße von Vinckeplatz bis Hohe Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 165.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen –. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung wurde die Investitionsfinanzstelle 66W01202014206 – Radwege Wittekindstraße / Kreuzstraße – eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 165.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 4.569 Euro.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2009
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2009
(Drucksache Nr.: 14138-09)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14138-09-E3)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein Zusatz-/Ergän-zungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.03.2009 mit folgendem Inhalt vor:

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt sich gegen die geplante weitere Zurückstellung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor auszusprechen und beauftragt die Verwaltung im Dialog mit den DSW21 mit der Realisierung eines Aufzugs im östlichen Bereich der Haltestelle.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den vorgenannten Zusatz-/Ergän-zungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei einer Enthaltung des RM Thieme ab.

Das beratende Mitglied Herr Müller sieht bereits jetzt den Bedarf für einen Aufzug, insbesondere für gehbehinderte und ältere Menschen.

Herr Griebsch (DSW21) informiert, dass eine Aufzugsanlage jährliche Folgekosten in Höhe von 22.000-25.000 Euro, abhängig von den Ausmaßen von Vandalismusschäden, verursacht. Der Betrieb einer Rolltreppe kostet dagegen ca. 10.000 Euro/Jahr. Die Anschaffungskosten einer Aufzugskabine betragen 60.000-80.000 Euro. Nach 10-12 Jahren Abnutzung ist die Erneuerung der Kabine erforderlich. Herr Griebsch betont, dass der Bau der Aufzugsanlage lediglich zurückgestellt wird, bis eine höhere Bedarfsauslastung nach der Entwicklung des Bahnhofsumfeldes zu erwarten ist.

Die CDU-Fraktion trägt die vorläufige Zurückstellung des Personenaufzuges aufgrund der zu erwartenden hohen Folgekosten für die Instandhaltung und Wartung von Aufzugsanlagen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet mit.

In der Diskussion wird seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den vorliegenden Ratsbeschluss vom 22.09.2005 verwiesen (Drucksache Nr. 03033-05), wonach der Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kampstraße in Betrieb genommen werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage über die weitere Zurückstellung des zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor zur Kenntnis, bekräftigt aber ausdrücklich die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2005 mit der Zielsetzung, dass der zweite Aufzug nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Kampstraße eingebaut wird.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.05.2009

zu TOP 1.5

Genehmigung der Niederschrift über die 50. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 01.04.2009:

RM Harnisch bittet, die Niederschrift vom 01.04.2009 unter TOP 8.1 wie folgt zu korrigieren:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage über die weitere Zurückstellung des zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor zur Kenntnis, bekräftigt aber ausdrücklich die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2005 mit der Zielsetzung, dass der zweite Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Kampstraße in Betrieb zu nehmen ist."

Die Niederschrift über die 50. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 01.04.2009 wird mit der vorgenannten Änderung einstimmig genehmigt.




9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 9.1
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Westerfilde"
Kenntnisnahme
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2009
(Drucksache Nr.: 14187-09)

Hierzu liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Mengede vom 31.03.2009 vor. Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss folgendes zu beschließen:

Der Antrag bezüglich der Änderung der Zweckentfremdungsverordnung an die Landesregierung soll wieder aufleben.

Die Landesregierung soll aufgefordert werden, folgende Maßnahmen gesetzlich zu verankern:

- Global agierende Kapitalgesellschaften müssen Zwangsrücklagen für Instandhaltungen (evtl. über Bürgschaften) bilden.
- Die Gewinne bei schnellen Verkäufen müssen so hoch besteuert werden, dass sich Kauf und Verkauf aus reiner Profitmaximierung nicht lohnen.
- Neue Erwerber müssen jährlich soviel vom Kaufpreis in Instandhaltungsmaßnahmen investieren, dass der Verfall aufgehalten und – wo erforderlich – in absehbarer Zeit ein menschenwürdiges und lebenswertes Wohnen ermöglicht wird.
- Die Beibehaltung bzw. Ausweitung des Kündigungsschutzes, insbesondere für ältere Mieter, muss gewährleistet sein.

Die Interessen der Mieterinnen und Mieter sollen in besonderer Weise berücksichtigt werden, auf die Einhaltung einer selbstverpflichtenden Sozialcharta durch neue Eigentümer ist zu drängen.

RM Pohlmann-Rohr bittet die Verwaltung um Auskunft, welche konkreten Maßnahmen getroffen werden, um der Vernachlässigung von Wohneigentum und den Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken. Inwieweit Teilabrisse von maroden Gebäuden oder Wohnetagen in Frage kommen, sollte geprüft werden. Sie bezeichnet die Mieterinitiative vor Ort als Bereicherung, die sich engagiert für das Stadtquartier einsetzt. Sie schlägt vor, der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 31.03.2009 zu folgen.

RM Harnisch schließt sich seiner Vorrednerin an.

RM Horitzky bezeichnet das Thema Sauberkeit im Stadtquartier als Problem. Eine Ausweitung der Jugendarbeit und der Angebote für Senioren sowie die Zusammenlegung von Wohnungen reichen ihrer Auffassung nicht aus, um den vorhandenen Mieterstamm im Quartier zu halten. Sie hält einen Abriss von stark renovierungsbedürftigen Gebäuden ebenfalls für sinnvoll. Die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede trägt sie nicht mit.

Das beratende Mitglied Herr Müller bittet um präzisere Angaben zu den Belangen von behinderten Menschen in der Quartiersanalyse. Barrierefreiheit ist nicht allein durch einen ebenerdigen Zugang zum Gebäude sichergestellt (S. 11, 3. Absatz des Berichtes). Er regt an, den Bericht zukünftig um ein gesondertes Kapitel „Menschen mit Behinderung“ zu ergänzen.

RM Thieme führt die vermehrten Wohnungsleerstände und Wegzugsabsichten der Bewohner auf die gesellschaftliche Entwicklung zurück.

RM Münch vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung bei der Umsetzung des Maßnahmekatalogs einen Schwerpunkt auf die Einbeziehung der Jugendlichen im Quartier legen sollte.

RM Dr. Hetmeier lobt die Quartiersanalyse als Instrument. Sie warnt aber vor ungerechtfertigter Polemik, die der Abschlussbericht hervorrufen könnte. Westerfilde ist nach wie vor ein lebenswerter Stadtbezirk mit vielen Stärken. Das eigentliche Problem sieht sie in den fehlenden Instrumentarien, um bei drohenden Missständen eingreifen zu können sowie in den nicht vorhandenen Ansprechpartnern für leerstehende und verschimmelte Wohnungen. Ein rechtzeitiges Eingreifen wäre wünschenswert, um Missstände generell, auch bezogen auf die übrigen Stadtbezirke von Dortmund, zu verhindern.

Herr Punge, Vertreter der Interessen des Vereins Mieter und Pächter e. V., lobt ausdrücklich die freiwillige Durchführung von kleinräumigen Quartiersanalysen durch die Verwaltung in Dortmund. Solche Berichte, die Schwächen von Wohnquartieren, aber auch Lösungsansätze aufzeigen, werden nicht standardmäßig durch die Gemeinden angeboten. Er zitiert wie folgt aus dem Abschlussbericht (Seite 19, Absatz 3) und bezeichnet dies als Kernaussage: „Die Bereitschaft (der Eigentümer) zu investieren und Verantwortung zu übernehmen fehlt völlig.“ Er vermisst ein Handlungskonzept, wie mit Wohnraum im Falle von Firmen- und Privatinsolvenzen der Eigentümer umgegangen werden könnte.

StD Sierau bezeichnet die in der Vorlage genannten Handlungsoptionen als nicht abschließend. Er hält insbesondere Gespräche mit bereitwilligen Eigentümern und den Beschluss einer Satzung zur Einrichtung von Vorkaufsrechten im Falle des Eigentumüberganges für erfolgversprechende Maßnahmen der Verwaltung.

Herr Neuhaus weist darauf hin, dass sich viele Bewohner in ihrer Wohnung in Westerfilde wohl fühlen. Dies wird aus Bewohnerbefragungen deutlich, mit denen u. a. Einschätzungen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Wohnsituation im Quartier von den Betroffenen eingeholt werden sollten (S. 10, 11 des Abschlussberichtes). Im Rahmen der Quartiersanalyse hat die Verwaltung versucht, mit den Eigentümern der drei dargestellten Wohnbereiche in Kontakt zu kommen. Zur Zeit laufen Gespräche mit einem Fondsverwalter aus Kopenhagen, der sich vorstellen könnte, Modernisierungskonzepte für das Quartier Westerfilde zu erstellen. Laut Herrn Neuhaus weisen einige Wohnungen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schimmelbefall auf. In einem Pilotprojekt wurde der Eigentümer einer derartigen Wohnung nun ordnungsrechtlich unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert, den Schaden unter Fristgebung zu beheben. Dieses ordnungsrechtliche Verfahren stellt ein schwerwiegendes Druckmittel der Verwaltung dar, welches Anwendung findet, wenn andere Mittel nicht greifen. Der Abriss/das Kürzen von Wohnetagen wäre nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich. Herr Neuhaus sagt zu, die Anregungen des Herrn Müller zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Er weist jedoch einschränkend darauf hin, dass die Quartiersanalyse im Wesentlichen darüber Aufschluss geben soll, ob ein Wohnungsangebot für Menschen mit Behinderung vorhanden ist. Eine kleinräumige Untersuchung der 1.900 Wohnungen in Westerfilde hinsichtlich ihrer barrierefreien Ausgestaltung ist nicht leistbar.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 31.03.2009 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste und fordert die Verwaltung auf, sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Landesregierung zu wenden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Westerfilde“ unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
4. Quartalsbericht 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14221-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.



11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Planfeststellungsverfahren "Hörder Bach - Ökologische Verbesserung von der Mündung in den Oberlauf der Emscher (km 0,000) bis Hörder Bahnhofstraße (km 0,690)"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14437-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

zu TOP 12.1
Teilverlagerung der Dauerkleingartenanlage „Schnettkerbrücke“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14599-09)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 14599-09-E1)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Vorentwurf zu.



13. Anfragen
- unbesetzt -



14. Informationen

Der aktuelle Terminplan über die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen im Jahr 2009 wurde zur Information zur Verfügung gestellt.






Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 17.30 Uhr.




Hengstenberg Weyer Lüdeking
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin