Niederschrift

über die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 22.11.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB Falk-Thorsten Ermert
RM Axel Kunstmann (Bündnis 90/Die Grünen) i. V. f. RM Barbara Blotenberg
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder


Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Barbara Schlund (Beschäftigtenvertreterin) i. V. f. Eugenie van de Straat

Nursen Konak (Die Linke)

3. Verwaltung

Waltraud Bonekamp


Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung)
Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereich Tagespflege

Christine Bathe 57/FABIDO (Teamleitung Finanzmanagement)
Johanna Bohnes 57/FABIDO (Sachbearbeiterin Finanzmanagement)
Klaus-Peter Haarmann 57/FABIDO (Zentrales Qualitätsmanagement)
Dr. V. Nienkemper-Hausmann 57/FABIDO (Programmprojektleitung Immobilien)

Ulrich Piechota 57/FABIDO (Geschäftsbereich Tageseinrichtungen f. Kinder)
Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleitung kaufm. Verwaltung)

Gabriele Lieberknecht





Nicht anwesend waren:

RM Jasmin Jäkel (SPD)
Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 22.11.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 09.02.2012


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07533-12)
hierzu -> hier: Beschluss Beauftragter des Landes NRW / Oberbürgermeister der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 02.08.2012
(Drucksache Nr.: 07533-12)


2.2 4. Quartalsbericht 2011 zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06703-12)

2.3 1. Quartalsbericht 2012 zum 31.03.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08331-12)

2.4 2. Quartalsbericht 2012 zum 30.06.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08332-12)

2.5 3. Quartalsbericht 2012 zum 30.09.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08351-12)

2.6 Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)

2.7 Erhöhung der städtischen Zuschüsse an die Eigenbetriebe in 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07805-12)

2.8 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012
(Drucksache Nr.: 06273-12)
(Die Vorlage soll auf Wunsch des Vorsitzenden auch dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben werden)


2.9 Kita Blücherstraße
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2012
(Drucksache Nr.: 07153-12-E2)


2.10 Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E5)

2.11 Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E6)

2.12 Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E7)

2.13 Tageseinrichtungen für Kinder - Baumaßnahmen U 3
- Anbauten und Umbauten im Bestand Zuständigkeitsbereich FABIDO -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08383-12)

2.14 Status Schließung Einrichtung Steinkühler Weg 235 (Provisorium, Neubau)
- mdl. Bericht -

2.15 Neugestaltung Internetauftritt FABIDO
- mdl. Bericht -

2.16 Standardraumprogramm Tageseinrichtungen für Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02342-10-E1)

2.17 Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06656-12)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Zahlung von Körperschaftssteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08088-12)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08088-12-E1)

3.2 Sachstand Betreuungsplätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08089-12)

3.3 Personalsituation bei FABIDO
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08380-12)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden




1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden, insbesondere die neuen Mitglieder des Betriebsausschusses.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehend aufgeführtes stimmberechtigtes Mitglied des Betriebsausschusses FABIDO zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Falk-Thorsten Ermert


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rita Brandt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 2.13 „Tageseinrichtungen für Kinder – Baumaßnahmen U 3 ….“, Drucksache Nr.: 08383-12, und TOP 3.2 „Sachstand Betreuungsplätze“, Drucksache Nr.: 08089-12, im Zusammenhang zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 09.02.2012

Frau Pieper dankte herzlich für das verteilte Kochbuch.

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 09.02.2012 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07533-12)
hier: Beschluss Beauftragter des Landes NRW / Oberbürgermeister der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 02.08.2012
(Drucksache Nr.: 07533-12)

Frau Schütte-Haermeyer bat, in der nächsten Sitzung die neuen versicherungstechnischen Regelungen für Tagesmütter und –väter darzustellen und auch auf die Frage einzugehen, ob es unterschiedliche Regelungen für Aufstockerinnen gibt (falls ja, auch auf Umsetzung und
-zeitpunkt eingehen).

Frau Bonekamp teilte mit, im nächsten Verwaltungsvorstand solle eine Vorlage zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren insgesamt und die neuen Rahmenbedingungen, die sich auf Landesebene ergeben haben und wie sie in Dortmund genutzt werden, behandelt werden.


Der Betriebsausschuss FABDIDO nahm den Beschluss des Beauftragten des Landes NRW vom 02.08.2012 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
4. Quartalsbericht 2011 zum 31.12.2011 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06703-12)

Der Betriebsausschuss nimmt den 4. Quartalsbericht 2011 des Eigenbetriebs FABIDO per
31.12.2011 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
1. Quartalsbericht 2012 zum 31.03.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08331-12)

Der Betriebsausschuss nimmt den 1. Quartalsbericht 2012 des Eigenbetriebs FABIDO per
31.03.2012 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
2. Quartalsbericht 2012 zum 30.06.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08332-12)

Der Betriebsausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht 2012 des Eigenbetriebs FABIDO per
30.06.2012 zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
3. Quartalsbericht 2012 zum 30.09.2012 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08351-12)

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht 2012 des Eigenbetriebs FABIDO per
30.09.2012 zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08335-12)

Herr Lohmann ging auf die Fragen von Frau Pieper und Herrn Barrenbrügge ein:
Der Betriebskostenzuschuss nach KiBiz erhöht sich automatisch jedes Jahr um 1,5 Prozentpunkte (auch wenn das Angebot völlig unverändert bleibt). Das gilt für den Trägeranteil der Stadt Dortmund in der Form nicht. Der wird durchgeschrieben. Im Grunde genommen wurde die bis heute bekannte Angebotsstruktur für das nächste und übernächste Jahr abgebildet. Die bekannten Erweiterungen im kommenden Jahr sind dort auch personalkostenmäßig abgebildet. Die sind aber natürlich noch nicht stellenmäßig besetzt, weil die Stellen erst zum Sommer 2013 geschaffen werden. Wenn im nächsten Jahr ein Ausbau stattfindet, dann werden die Stellen zum Sommer 2013 besetzt.
Bei den neuen Einrichtungen, z. B. Uhlandstraße, die aktuell in Betrieb genommen werden, sind die Stellen bereits komplett besetzt. Das Angebot von FABIDO bis zum 31.07.2013 (Ende lfd. Kindergartenjahr) und ab 01.08.2013 (mit den Zuwächsen) sind personalkostenmäßig und im Stellenplan finanziert abgebildet.
Die Erhöhung der Investitionskostenzuschüssen hängt u. a. damit zusammen, dass FABIDO 300.000 € von der Stadt für dringend erforderliche Außenspielgeräte bekommen hat. Die 500.000 € Investitionszuschuss Land sind natürlich Planwerte. Für den U 3-Ausbau werden zusätzliche Mittel vom Land gezahlt, die FABIDO vom Jugendamt gewährt werden, um dann den Ausbau durchzuführen. Aus heutiger Planungssicht wurden 500.000 € eingestellt. Die Anträge für das kommende Jahr werden in dieser Woche gestellt.
Es muss immer differenziert werden zwischen dem, was im Jugendamt an Zuschüssen und was bei FABIDO an Zuschüssen abgebildet ist, weil beim Jugendamt natürlich für alle Träger Investitionszuschüsse des Landes abgebildet werden.

Herr Skaliks ergänzte, die ausgewiesenen Defizite für die Jahre 2014 – 2016 würden anfallen, weil der Trägeranteil durchgeschrieben worden ist. In den Wirtschaftsplänen für 2014, 2015 würden diese Defizite von FABIDO eingefordert

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (9 Ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2013 mit Anlagen.


zu TOP 2.7
Erhöhung der städtischen Zuschüsse an die Eigenbetriebe in 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07805-12)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Auswirkungen der tariflich bedingten Personalmehr-aufwendungen, der Mehrkosten im Energiebereich sowie Mietmehrkosten bei den nachstehenden Eigenbetrieben zur Kenntnis.

Gleichzeitig genehmigt der Rat der Stadt Dortmund gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen bei den Eigenbetrieben in Höhe der bekannten Tarifsteigerungen (bis zu 2.635.571 Euro), Energiekostensteigerungen (25.049 Euro) und Mietmehrkosten (134.000 Euro) unter Berücksichtigung erwirtschafteter Einsparungen in den entsprechenden Wirtschaftsplänen 2012. Er ermächtigt den Stadtkämmerer, diese zuschusserhöhend zur Verfügung zu stellen. Zur Deckung werden Mehrerträge bei den Konzessionsabgaben sowie Minderaufwendungen bei der Umlage an den LWL genutzt (siehe Begründung – Seite 3).

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt ferner dem Austausch der für die beschlossenen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen zur Deckung verwendeten Positionen in Höhe von insgesamt 733.721,58 Euro zu (Dr.-Nr.: 07542-12; Beschluss des Beauftragten des Landes NRW vom 02.08.2012). Die in Anspruch genommenen Minderaufwendungen bei Amt 1D und EB 41 werden, wie in der Begründung (Seite 2) dargestellt, durch Mehrerträge bei der Konzessionsabgabe ersetzt.


zu TOP 2.8
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012
(Drucksache Nr.: 06273-12)

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Kita Blücherstraße
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2012
(Drucksache Nr.: 07153-12-E2)

Es lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.05.2012 vor:

„Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„... in der BV Innenstadt- Nord wurde am 28.3. bekannt, dass die FABIDO-Kita Blücherstraße 50 zum 1. Dezember diesen Jahres geschlossen werden soll. Gründe wurden keine angegeben. Angeblich sollen die Kinder anschließend in der neuen TEK Uhlandstraße untergebracht werden. Das würde den Fußweg im Schnitt um knapp einen Kilometer verlängern.

In der Prioritätsliste 2010 war für die Kita Blücherstraße noch eine Grundsanierung vorgesehen, die bis zum 31.12.15 abgeschlossen sein sollte. In 2010 finanzierte die BV die Sanierung der Sanitäranlagen für 75.000 €, die Maßnahme wurde im Dezember 2010 abgeschlossen. Noch Ende 2011 beschloss die BV den Einbau einer Heizungsanlage für 24.500 €.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Stimmt die Information über die Schließung der Kita Blücherstraße?

2. Worin liegen die Gründe für die vorgesehene Schließung der Kita?

3. Wann fiel die Entscheidung, die Kita zu schließen?

4. Wo werden die Kinder, die bisher die Kita Blücherstraße besucht haben, zukünftig unterkommen?

5. Falls die neue TEK Uhlandstraße als Ersatzstandort dient: Werden dort mehr als die bisher vorgesehene acht Gruppen eingerichtet?

6. Sind auch andere bestehende TEK im Stadtbezirk nach der sukzessiven Öffnung der fünf neuen Einrichtungen zur Schließung vorgesehen? Wenn ja, welche?“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde verteilt:

„... zur der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Stimmt die Information über die Schließung der Kita Blücherstraße?
Die Information stimmt; die Kindertageseinrichtung Blücherstraße 50 soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung Uhlandstraße 3 (voraussichtlich Anfang Dezember 2012) geschlossen werden.


2. Worin liegen die Gründe für die vorgesehene Schließung der Kita?
Das Gebäude Blücherstraße 50 wurde nicht als Kindergarten geplant. Die Räumlichkeiten wurden im Zusammenhang mit der Einrichtung bzw. Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 Jahren ab 1996 als „Notlösung“ zu einem Kindergarten umgenutzt. Die Raumsituation ist dementsprechend nach den heutigen Anforderungen als dauerhaft nicht tragbar zu qualifizieren.

Durch den Ratsbeschluss zu 5 neuen Tageseinrichtungen in der Nordstadt sollte die seinerzeit noch vorhandene Lücke bei Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren bis zu Schulpflicht geschlossen werden und dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Rechnung getragen werden. Durch die 8-gruppige Kindertageseinrichtung Uhlandstraße 3 entsteht kleinräumig ein Überhang an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren, der durch die Schließung der eingruppigen Kindertageseinrichtungen, wie Blücherstraße 50 und Münsterstraße 38, und den Ersatz der alten 2-gruppigen Kindertageseinrichtung Uhlandstraße 3 kompensiert wird.

Im Übrigen wird der Betrieb von eingruppigen Einrichtungen durch den städtischen Träger FABIDO bereits heute als insgesamt unwirtschaftlich betrachtet (insbesondere aufgrund der Personalkosten) und diese sind nicht umstrukturierbar zugunsten einer Gruppenform mit Plätzen für Kinder ab 2 Jahre bis zur Schulpflicht. Das Jugendamt und FABIDO sind insoweit auch unter Berücksichtigung der Ziele der Bedarfsplanung sowie der weiteren Ausbauschritte im Bereich der U3-Betreuung übereingekommen, die Schließung der Einrichtung zu verfolgen.


3. Wann fiel die Entscheidung, die Kita zu schließen?
Die Absicht, die Einrichtung Blücherstraße 50 zu schließen, wurde im Rahmen des Beschlusses über den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund (Vorlage vom 14.04.2011 / Ds. Nr.:03685-11) den politischen Gremien der Stadt Dortmund zur Kenntnis gebracht und vom Rat der Stadt Dortmund am 26.05.2011 im Kontext der Grobplanung der Angebotsstrukturen zum Jahr 2015 mitbeschlossen. Insoweit handelt es sich um die Realisierung einer vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Maßnahme.
Die formale Entscheidung zur Schließung ist mit dem Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien des Rates der Stadt Dortmund vom 07.03.2012 über die Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2012 (Vorlage vom 14.02.2012 / Ds. Nr.: 06502-12) gefallen. Hiermit wurde die zwischen dem Jugendamt und dem Einrichtungsträger FABIDO einvernehmlich abgestimmte Schließung u. a. dieser Einrichtung konkret beschlossen.


4. Wo werden die Kinder, die bisher die Kita Blücherstraße besucht haben, zukünftig unterkommen?
Den in der Einrichtung Blücherstraße 50 zum Beginn des Kindergartenjahres 2012/13 noch verbleibenden Kindern soll zum Zeitpunkt der Einrichtungsschließung der Wechsel in die TEK Uhlandstraße 3 oder – soweit eine nähergelegene Einrichtung noch unbelegte Betreuungsplätze hat – eine andere FABIDO Einrichtung angeboten werden. Die „Wechselkinder“ sollen dann zusammen mit den Kindern aus der ausgelagerten „alten Uhlandstraße 3“ sowie den Kindern aus der ebenfalls parallel zu schließenden TEK Münsterstraße 38 einen Teil der dann kurzfristig verfügbaren 107 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Schulpflicht in der neuen TEK Uhlandstraße 3 belegen.


5. Falls die neue TEK Uhlandstraße als Ersatzstandort dient: Werden dort mehr als die bisher vorgesehene acht Gruppen eingerichtet?
Nein, die neue TEK Uhlandstraße 3 wird als 8-gruppige Einrichtung – wie geplant – errichtet und betrieben werden.


6. Sind auch andere bestehende TEK im Stadtbezirk nach der sukzessiven Öffnung der
fünf neuen Einrichtungen zur Schließung vorgesehen? Wenn ja, welche?
Ja, auch die 1-gruppige FABIDO-TEK Stollenstraße 41 ist zur Schließung vorgesehen. Die Schließung steht im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neu geplanten Kindertageseinrichtung in der Burgholzstraße. Geplant ist jedoch, den Betrieb der Einrichtung frühestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 aufzugeben.“

Herr Skaliks sagte zu, in der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 14.06.2012 die Zusatzfrage von Frau Schütte-Haermeyer zu beantworten, aus welchem Grund Mittel der Bezirksvertretung investiert wurden (2010 – Sanitäranlagen 75.000 €, Ende 2011 – Heizungsanlage 24.500 €), obwohl feststand, dass die Einrichtung geschlossen werden soll.

Frau Schütte-Haermeyer bat, die Beantwortung ebenfalls der Niederschrift beizufügen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


(Hinweis: Nach Auskunft des Eigenbetriebes FABIDO wird die Zusatzfrage wie folgt beantwortet:
In der Prioritätsliste 2010 war für die Kita Blücherstraße noch eine Grundsanierung vorgesehen, die bis zum 31.12.15 abgeschlossen sein sollte. In 2010 finanzierte die BV die Sanierung der Sanitäranlagen für 75.000 €, die Maßnahme wurde im Dezember 2010 abgeschlossen. Noch Ende 2011 beschloss die BV den Einbau einer Heizungsanlage für 24.500 €.

Sachstand Kinderwaschraum:
Die Sanierung der Sanitäranlage wurde im Jahr 2007 als BV-Vorschlag durch StA 65/3 eingereicht. Bedingt durch die Haushaltssperre konnten die Mittel erst am 10.11.2010 genehmigt werden.
Die Planung wurde im Juli 2011 abgeschlossen. Zuvor – am 10.05.2011 – wurde die Maßnahme von FABIDO freigeben. Dies geschah mit dem Hinweis auf die Schließung der Einrichtung. StA 65 bestätigte den Hinweis, entschied aber die Durchführung der Maßnahme, da das Objekt in städtischer Nutzung verbleibt und ggf. als Jugendfreizeitstätte weitergeführt wird.
Die Maßnahme wurde am 09.01.2012 abgeschlossen und mit 41.525,89 € brutto abgerechnet.

Sachstand Heizungsanlage:
Die Mittel wurden durch StA 65/3 im Jahr 2010 als BV-Vorschlag eingereicht und am 16.11.2011 durch die BV mit 24.500 € genehmigt.
Die Maßnahme wurde noch nicht offiziell durch Beschluss gestoppt, Herr Urbanik wird jedoch dafür sorgen, dass dies zeitnah erfolgt.
Eine Renovierung der Heizungsanlage wird nicht durchgeführt.)“


Der Betriebsausschuss nahm den Auszug zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E5)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„... in Ihrer Sitzung am 26.11.2010 beantragten Sie, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO einen Sachstandsbericht zu den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Nordstadt abgibt.

TEK Sunderweg/Yorckstr.:
Der Bauantrag zur Errichtung der TEK wurde am 03.05.2012 beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingereicht. Aufgrund der vielen Anregungen aus der Öffentlichkeit, die während der Auslegung des B-Plans „In N 106, Änderung Nr. 2 – Uniongelände/Kalte Seite“ eingereicht wurden, kann eine Genehmigung zurzeit nicht erteilt werden. Eine Erteilung der Baugenehmigung ist frühestens nach Beschluss der Satzung in der Ratssitzung vom 28.06.2012 möglich.

TEK Burgholzstr.:
Der Kaufvertrag über das Grundstück wurde beurkundet und genehmigt. Der Bauantrag wird vorbereitet.

TEK Uhlandstr.:
Die Rohbauarbeiten zur TEK Uhlandstr. sind abgeschlossen. Die Ausbaugewerke haben begonnen. Das Bauvorhaben verläuft in Bezug auf den Terminplan und die Kosten planmäßig. Die Fertigstellung ist wie geplant im Dez. 2012 vorgesehen.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E6)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„... in Ihrer Sitzung am 26.11.2010 beantragten Sie, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Be­triebsausschusses FABIDO einen Sachstandsbericht zu den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Nordstadt abgibt.

TEK Sunderweg/Yorckstr.:
Der B-Plan „In N 106, Änderung Nr. 2 – Uniongelände/Kalte Seite“ ist am 13.07.2012 rechtskräftig geworden. Die Rechtskraft war ausschlaggebend für die Baugenehmigung, die voraussichtlich am 13.08.2012 erteilt wird. Die Bauarbeiten beginnen, sobald die Baugenehmigung vorliegt.

TEK Burgholzstr.:
Der Investor führte zur Vorbereitung der Errichtung des TEK-Gebäudes in der 32. KW 2012 eine Baugrund-/Gründungsuntersuchung durch. Die Untersuchung wird zurzeit ausgewertet. Der Bauantrag wird voraussichtlich Ende August 2012 beim Stadtplanungs-/Bauordnungsamt eingereicht.

TEK Uhlandstr.:
Die Gebäudearbeiten verlaufen nach Plan. Die Ausschreibung für die Errichtung der Außenanlage musste aufgehoben werden, weil kein Angebot abgegeben wurde. Zurzeit werden Gespräche über das weitere Vorgehen geführt.

Das Bauvorhaben verläuft zurzeit dennoch in Bezug auf den Terminplan und die Kosten planmäßig.“



Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E7)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…in Ihrer Sitzung am 26.11.2010 beantragten Sie, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO einen Sachstandsbericht zu den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Nordstadt abgibt.

TEK Sunderweg/Yorckstr.:
Die Vorbereitungen für den Bau erfolgen zurzeit.

TEK Burgholzstr.:
Der Bauantrag wurde am 05.09.2012 beim Stadtplanungs-/Bauordnungsamt eingereicht. Die Bauarbeiten beginnen, sobald die Baugenehmigung vorliegt. Die Vorbereitungen für den Bau erfolgen zurzeit.

TEK Uhlandstr.:
Die Arbeiten im Gebäude verlaufen planmäßig. Mit der Errichtung der Außenanlage wurde verspätet am 15.10.2012 begonnen, weil kein Angebot auf die Ausschreibung abgegeben wurde. Die Arbeiten an der Außenanlage werden voraussichtlich 50 Arbeitstage dauern, sofern es keinen Frost gibt.

Das Bauvorhaben verläuft zurzeit in Bezug auf die Kosten planmäßig. Die Errichtung des TEK Gebäudes verläuft ebenfalls planmäßig.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.13
Tageseinrichtungen für Kinder - Baumaßnahmen U 3
- Anbauten und Umbauten im Bestand Zuständigkeitsbereich FABIDO -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08383-12)
zu TOP 3.2
Sachstand Betreuungsplätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08089-12)


TOP 2.13 und TOP 3.2 wurden im Zusammenhang behandelt.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor (TOP 3.2, Drucksache Nr.: 08089-12);

„…
die CDU-Fraktion im Betriebsausschuss FABIDO bittet die Verwaltung um schriftliche Darstellung eines aktuellen Sachstandberichtes über die geplanten und auch begonnenen Bauaktivitäten bezüglich der neu zur Verfügung zu stellenden Betreuungsplätze.
Insbesondere ist auf die angedachten Anbauten in bestehenden städtischen Einrichtungen einzugehen.“


Herr Barrenbrügge fand es sehr begrüßenswert, dass es FABIDO gelungen ist, innerhalb von bestehenden Einrichtungen ohne große Anbauten noch Kapazitäten zu entwickeln.

Frau Dr. Nienkemper-Hausmann ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Pieper ein:

- TEK Baedekerstraße
Die Bebauung des nördlichen Flurstücks lässt sich aufgrund von Umweltbedingungen, Abstand zur Waldfläche usw. nicht realisieren, so dass in den Bereich des Spielplatzareals hineingegangen werden muss. Der Spielplatzbereich wird weiter in den Grünbereich geschoben. Der Grünbereich wird auch für weitere Flächen für den Außenbereich der TEK benötigt, um die 300 qm/Gruppe für die Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt nachzuweisen.
Die Kostenermittlung für die Neubeschaffung der Spielgeräte läuft zur Zeit, der Fallschutz muss verlegt werden (50.000 €). Sobald die Kostenermittlung abgeschlossen ist, kann eine Gesamtsumme für das Teilprojekt „Spielplatzverlegung“ genannt werden.

- Lünener Straße
Es wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt hinsichtlich der Kosten für die Sanierung des Umkleidegebäudes und alternativ zum Neubau für 2 Gruppen. Seitens FABIDO wäre aus pädagogischer Sicht ein Neubau wünschenswert. Um aber den Ausbau U 3 zu forcieren und nicht erst die Untersuchungsergebnisse abwarten zu müssen, wurde entschieden, einen I. Bauabschnitt für die U 3-Gruppen zu bilden. Die Planung kann dann so gestaltet werden, dass ein zweiter Gebäudeteil „angehängt“ wird, um keine Zeit zu verlieren.

- TEK Mollnerweg
Im Moment wird ein Grundstück für die Elterninitiative gesucht, wobei von der Liegenschaftsverwaltung ein Grundstück am Pleckenbrink favorisiert wird. Ein Verzug bei dem Projekt ist durch den geplanten Neubau der Einrichtung für die Elterninitiative eingetreten. Die Umbau- und Sanierungsplanung des jetzigen Gebäudeabschnittes auf dem Grundstück neben der TEK erfolgt parallel. Nach Umzug der Elterninitiative kann dann unverzüglich mit der Baumaßnahme begonnen werden.
- Kosten
Bei den 10 Erweiterungsbauten ist die Vorplanung weitestgehend erstellt, teilweise auch schon mit den Einrichtungsleitungen abgestimmt. Die genaue Kostenermittlung kann dann im Rahmen des Planungs- und Baubeschlusses präsentiert werden.
Für die Umbauten im Bestand gibt es Kostenkalkulationen. Die Zahlen werden, sobald sie vorliegen, im Betriebsausschuss FABIDO präsentiert.
- Schaffung weiterer Plätze durch Um- und Ausbauten
Es wurden mittlerweile 36 Einrichtungen für die Schaffung weiterer U 3-Plätze qualifiziert.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Frau Bonekamp berichtete, es sei gelungen, die für die 10 FABIDO-Anbauten und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stehenden Baumittel bis zum 30.11. beim Land abzurufen.

Herr Lohmann machte darauf aufmerksam, dass Veränderungen grundsätzlich mit dem Landesjugendamt abgestimmt werden müssen. Dort würden oft Maßstäbe angesetzt, die nicht nur FABIDO, sondern auch andere Träger nicht erfüllen können. Es gebe ein sehr restriktives Vorgehen, so dass viele vorstellbare Dinge vom Landesjugendamt in Münster abgelehnt werden.

Herr Sohn wies darauf hin, dass er Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss ist. Wenn er konkrete Ansatzpunkte/Hinweise bekäme, würde er das auch noch einmal im Landesjugendhilfeausschuss thematisieren.


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.14
Status Schließung Einrichtung Steinkühlerweg 235 (Provisorium, Neubau)
- mdl. Bericht -

Frau Dr. Nienkemper-Hausmann berichtete:
Momentan werden die U 3-Jährigen in dem sog. Kleinen Haus am Steinkühlerweg betreut, zwei Gruppen wurden ausgelagert (Steinkühlerweg 80 und Clarenberg 37).
Die Aufstellung der Container-Anlage liegt voll im Zeitplan. Mitte Dezember werden die Container für die Container-Anlage geliefert. Die noch erforderlichen Arbeiten (beispielsweise Elektro-, Heizungsinstallation, Zaunanlage) sind so durchterminiert, dass davon ausgegangen werden kann, dass sie bis Ende des Jahres abgeschlossen sind. In der ersten Woche in 2013 soll die erste und in der zweiten Woche die zweite Gruppe umziehen.
Die Baugenehmigung für die Container-Anlage gilt nur für 23 Monate. D. h. für die neue Einrichtung besteht ein gewisser Zeitdruck für die Fertigstellung.

Herr Lohmann ergänzte, der Ersatzbau entstehe knapp 300 m entfernt von der jetzigen Einrichtung. Es sei eine 6-gruppige Einrichtung geplant (Investoren-/Trägermodell), die in 24 Monaten in Betrieb genommen werden soll.


zu TOP 2.15
Neugestaltung Internetauftritt FABIDO
- mdl. Bericht -

Herr Haarmann gab einen Einblick in den neuen Internetauftritt von FABIDO anhand einer Arbeitsversion. In etwa 10 Tagen stehe er den Bürger/innen zur Verfügung.
Der Internetauftritt sei natürlich Bestandteil des Gesamtauftrittes der Stadt Dortmund, wodurch auch Vorgaben bezüglich des Designs und der Strukturierung der einzelnen Seiten vorgegeben sind.

Herr Sohn dankte für die Vorstellung.

Auf den Hinweis von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Haarmann mit, dass bereits geplant ist, die Leitungsteams namentlich aufzuführen.

Herr Lohmann ging auf die Nachfragen von Frau Giesbert und Herrn Kunstmann ein:
- Der Internetauftritt richte sich nicht nur an Eltern als Zielgruppe, sondern enthalte auch Informationen für potentielle neue Fachkräfte.
- Hinsichtlich der Gestaltung der Texte habe man sich darauf verständigt, in einer „Oberseite“ die Grundsätze darzustellen, die für alle Einrichtungen gelten. Darüber hinaus erhalten die Leitungen die Möglichkeit, 2 – 3 Schwerpunkte ihrer Einrichtung darzustellen – natürlich innerhalb eines bestimmten Umfangs.

Herr Sohn bewertete es abschließend als positiv, dass die Einrichtungen ihre unterschiedlichen Schwerpunkte darstellen können.


zu TOP 2.16
Standardraumprogramm Tageseinrichtungen für Kinder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02342-10-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Rahmen der Beratungen zum Thema „Familienzentren“ (DS-Nr. 02342-10) in der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO vom 26.11.2010 wurde die Verwaltung gebeten, die überarbeiteten Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen dem Betriebsausschuss zur Kenntnis zu geben.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 u. a. beschlossen, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten freien Träger der Jugendhilfe vermieten (DS-Nr. 03685-11). Für die Ausschreibung städtischer Grundstücke mit Bauverpflichtung sind die Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) anzuwenden.

Der Bau der Tageseinrichtung für Kinder ist nach den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen. Für die Planung der Einrichtung muss vor Baubeginn durch den zuvor vom örtlichen Jugendamt ausgewählten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (unter Mitwirkung des Bauträgers) oder die Stadt Dortmund als Betreiberin die Betriebserlaubnis für die TEK über das örtliche Jugendamt beantragt werden und zwingend vom Landesjugendamt als betriebserlaubniserteilende Stelle eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt worden sein. Die förderfähigen Flächen nach KiBiz und seiner Durchführungsverordnung sind bei der Planung, bei dem Bau der Einrichtung und dem abzuschließenden Mietvertrag zwischen dem Investor und dem anerkanntem Träger der freien Jugendhilfe bzw. der Stadt Dortmund zu berücksichtigen.

Neben diesen gesetzlichen Grundlagen sind u. a. auch Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) zu Kindertageseinrichtungen, Außenspielflächen und Spielplatzgeräte zu beachten.

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage DS-Nr. 06273-12 „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ verwiesen.

Das Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen für den Neubau von Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund unter Einbeziehung der Raumempfehlungen des Landes NRW ist als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.“


Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.17
Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini – Leben mit Kindern in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06656-12)

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Neuauflage des Kontakt- und Beratungsführers „Bambini“ zur Kenntnis.



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Zahlung von Körperschaftssteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08088-12)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08088-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs müssen kommunale Kindertagesstätten auch Körperschaftssteuer zahlen.

Die CDU-Fraktion im Betriebsausschuss FABIDO bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche umgehende Zahlungsverpflichtung erwächst für FABIDO daraus für das laufende Jahr 2012?

2. Ist für das kommende Kindergartenjahr diese Steuer schon in den aktuellen Haushaltsplänen/Wirtschaftsplanungen enthalten?

3. Wenn ja, in welcher Höhe?“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zur der Anfrage der CDU Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
1. Welche umgehende Zahlungsverpflichtung erwächst für FABIDO daraus für das laufende Jahr 2012?
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.07.2012 (Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 19.09.2012) entschieden, dass der Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder durch die öffentliche Hand kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Betrieb gewerblicher Art ist.

Für die Stadt Dortmund hat das Urteil keine Auswirkungen. Die Stadt Dortmund behandelt die Tageseinrichtungen für Kinder schon seit Jahren als Betrieb gewerblicher Art und gibt seit dem Jahr 2001 Steuererklärungen für die Tageseinrichtungen für Kinder ab. Ertragssteuerzahlungen sind bisher nicht angefallen, weil nach der steuerlichen Gewinnermittlung bisher Verluste erzielt worden sind. Die steuerlichen Verluste entstehen, weil die öffentlichen Zuschüsse nicht als Ertrag erfasst werden müssen. Hierauf hat das BFH-Urteil keine Auswirkung, so dass weiterhin steuerliche Verluste zu erwarten sind.
Umsatzsteuer fällt auch nicht an, weil es für die Leistungen der Tageseinrichtungen für Kinder Steuerbefreiungsvorschriften im Umsatzsteuergesetz gibt.
2. Ist für das kommende Kindergartenjahr diese Steuer schon in den aktuellen Haushaltsplänen/Wirtschaftsplanungen enthalten?
siehe Antwort zu 1.
3. Wenn ja, in welcher Höhe?
siehe Antwort zu 1. „
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sachstand Betreuungsplätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08089-12)

Der TOP 3.2 wurde im Zusammenhang mit TOP 2.13 behandelt.


zu TOP 3.3
Personalsituation bei FABIDO
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08380-12)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08380-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…Der demografische Wandel und der U3-Ausbau stellen viele Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung dar, deshalb möchte die CDU folgende Fragen beantwortet haben.

1) Wie viele feste Beschäftigte bzw. auch PraktikantInnen hat FABIDO voraussichtlich zum 31.12.2012?
2) Wie stellt sich bei den dauerhaft Beschäftigten zum 31.12.2012 die Altersverteilung in Alterskohorten (5-Jahres-Sektoren genügen) dar?
3) Wie viele Personen bei FABIDO arbeiten in Vollzeit, in Teilzeit und wie viele sogar unter 21 Stunden pro Woche?
4) Hat FABIDO Versuche unternommen, die in Teilzeit beschäftigten FABIDO- MitarbeiterInnen zu einer umfangreicheren Tätigkeit gewinnen zu können?
5) Wenn ja, wie war die Resonanz und wie groß war der Anteil derjenigen Personen, die abgelehnt haben?
6) Sieht FABIDO mittelfristig im bestehenden Personalkörper eine weitere "stille Reserve"?
7) Unternimmt FABIDO weiterhin Werbekampagnen, um noch mehr Tagesmütter auszubilden. Wenn ja, wie ist der Sachstand?

Begründung:
Die Versorgungssituation in KiTas mit Erzieherinnen/Erziehern ist schwierig, da der Bedarf zum Sommer 2013 flächendeckend ansteigt. Untersuchungen haben ergeben, dass in Deutschland lediglich 40% der Erzieherinnen in Vollzeit arbeiten, jedoch teilweise bei den Teilzeitbeschäftigten ein Veränderungswille besteht.
Die Aktivierung von Teilzeitbeschäftigten kann erfolgreich sein und so das Einstellen von weiteren Personen kompensieren. Thüringen hat für den Bereich der Kinderbetreuung gezeigt, dass innerhalb eines Jahres dort der Vollzeitbeschäftigtenanteil von 28% auf 39% steigerbar ist.“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung lag vor:

„… zur der Anfrage der CDU Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele feste Beschäftigte bzw. auch PraktikantInnen hat FABIDO voraussichtlich zum 31.12.2012?
FABIDO hat derzeit 1667 tariflich Beschäftigte und 13 Beamte. Für die Beantwortung der Fragen wurden die Beschäftigten des Innendienstes sowie beurlaubte und befristet Beschäftigte herausgerechnet, so dass zum 31.12.2012 von voraussichtlich 1283 fest Beschäftigten sowie 54 Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten und 20 FOS-Praktikantinnen auszugehen ist.

2. Wie stellt sich bei den dauerhaft Beschäftigten zum 31.12.2012 die Altersverteilung in Alterskohorten (5-Jahres-Sektoren genügen) dar?

Die Altersverteilung der dauerhaft Beschäftigten stellt sich folgendermaßen dar:
a. Jahrgang 1949 bis 1952 (60 Jahre und älter): 36
b. Jahrgang 1953 bis 1957 (55 bis 59 Jahre): 151
c. Jahrgang 1958 bis 1962 (50 bis 54 Jahre): 227
d. Jahrgang 1963 bis 1967 (45 bis 49 Jahre): 232
e. Jahrgang 1968 bis 1972 (40 bis 44 Jahre): 183
f. Jahrgang 1973 bis 1977 (35 bis 39 Jahre): 169
g. Jahrgang 1978 bis 1982 (30 bis 34 Jahre): 144
h. Jahrgang 1983 bis 1987 (25 bis 29 Jahre): 105
i. Jahrgang 1988 bis 1992 (20 bis 24 Jahre): 36

3. Wie viele Personen bei FABIDO arbeiten in Vollzeit, in Teilzeit und wie viele sogar unter 21 Stunden pro Woche?
Bei FABIDO arbeiten in Vollzeit 607 Beschäftigte, das entspricht etwa 47% der Gesamtzahl. In Teilzeit arbeiten 676 Beschäftigte, das sind ca. 53%; hiervon arbeiten 239 unter 21 Stunden wöchentlich. Unterhalb der tariflichen Halbtagsbeschäftigung von 19,5 Stunden wöchentlich arbeiten 34 Beschäftigte.

4. Hat FABIDO Versuche unternommen, die in Teilzeit beschäftigten FABIDO MitarbeiterInnen zu einer umfangreicheren Tätigkeit gewinnen zu können?
Im Fall frei werdender Personalkapazitäten in den Tageseinrichtungen für Kinder prüft FABIDO regelmäßig die Möglichkeit einer Arbeitszeiterhöhung der dort Beschäftigten. Das Personalmanagement bei FABIDO eruiert gemeinsam mit der Leitungskraft der Kindertageseinrichtung, ob und in welchem Umfang einzelne Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit erhöhen möchten; diese Wünsche werden entsprechend berücksichtigt.
Außerdem haben alle Beschäftigten die Möglichkeit, einen sogenannten Aufstockungsantrag an das Personalmanagement zu stellen. Diese Anträge werden dann
– entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – vor einer anderweitigen Stellenbesetzung berücksichtigt, wenn die Antragstellerin die angebotene Stelle annehmen möchte. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass Wünsche bezüglich der Arbeitszeiterhöhung so weit wie möglich umgesetzt werden.
Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings auch, dass durch die gesetzlichen Vorgaben zur personellen Besetzung der Gruppen in Kindertageseinrichtungen von vorneherein Teilzeitstellen entstehen, so dass ein pauschales Angebot an Teilzeitkräfte nicht seriös wäre.

5. Wenn ja, wie war die Resonanz und wie groß war der Anteil derjenigen Personen, die abgelehnt haben?
Eine zahlenmäßige Darstellung der Resonanz oder der Ablehnungshäufigkeit seitens der Beschäftigten ist leider nicht möglich. Durch das Personalmanagement wird immer wieder festgestellt, dass vor allem lebensjüngere Beschäftigte einem entsprechenden Angebot nachkommen bzw. von sich aus einen Erhöhungswunsch formulieren. Beschäftigte, die bewusst aufgrund ihrer familiären Situation in Teilzeit arbeiten, lehnen Angebote zur Arbeitszeiterhöhung häufiger ab; dies vor allem dann, wenn damit ein Arbeitsplatzwechsel verbunden wäre.

6. Sieht FABIDO mittelfristig im bestehenden Personalkörper eine weitere "stille Reserve"?
Mittelfristig ist eine „stille Reserve“ vor allem bei den Beschäftigten, die derzeit aufgrund ihrer familiären Situation – vor allem wegen eigener jüngerer Kinder – ihre Arbeitszeit reduziert haben. Andererseits werden auch in Zukunft Beschäftigte in diese Phase eintreten und ihre Arbeitszeit von Vollzeit reduzieren wollen. Nach Einschätzung von FABIDO wird es in diesem Berufsfeld weiterhin eine hohe Quote von Teilzeitbeschäftigten geben.

7. Unternimmt FABIDO weiterhin Werbekampagnen, um noch mehr Tagesmütter auszubilden. Wenn ja, wie ist der Sachstand?
FABIDO verfügt derzeit über eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Tagepflegepersonen und Bewerbern/Bewerberinnen, um die mit dem Jugendamt vereinbarte Platzzahl von 935 zu gewährleisten. Auch ein Ausbau von Plätzen in 2013 bei FABIDO in geringem Umfang kann mit den zur Verfügung stehenden Tagesmüttern und –vätern erreicht werden. Es gibt daher keine gezielte große Werbemaßnahme.
FABIDO wirbt mit umfangreichem und gut aufbereitetem Infomaterial und zukünftig mit einem ansprechenden Internetauftritt für die Tätigkeit als Tagespflegeperson. Daneben helfen gute Kundenorientierung, intensive pädagogische Begleitung und umfangreiche kostenfreie Qualifizierungsangebote sowie der gute Ruf von FABIDO als Träger für Kindertagespflege bei der Werbung von neuen Tagesmüttern und –vätern.“

Herr Lohmann ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge ein:
- Es gebe keine Arbeitsverträge für Mitarbeiter, die zum 01.08.2013 anfangen wollen.
Die Anzahl der Berufspraktikanten wurde vorausschauend von 25 auf über 50 erhöht. Den derzeit ca. 54 Berufspraktikanten wurde eine Übernahme angeboten, sofern sie die Ausbildung im Sommer 2013 erfolgreich abschließen. Auch wenn einige weiter studieren wollen, gehe er davon aus, dass aus diesem Potential die frei werdenden Stellen besetzt werden können. Darüber hinaus gebe es aufgrund der Veränderungen der letzten 12 Monate auch ein reges Interesse von Erziehern, bei FABIDO zu arbeiten.
- Nach Auskunft von Frau Ache wären bei einer Erhöhung der Tagespflegeplätze bei FABIDO um 65 Plätze ca. 20 neue Tagesmütter/-väter erforderlich. Im Durchschnitt werden jährlich 40 Personen qualifiziert, so dass - auch wenn einige aufgrund ihrer veränderten persönlichen Lebenssituation von dieser Tätigkeit wieder Abstand nehmen müssen – diese Erhöhung abgedeckt werden kann.
- Wie teuer ein/e Mitarbeiter/in für die Stadt ist, könne aufgrund der komplexen Materie nicht ad hoc beantwortet werden.

Frau Bonekamp teilte mit, in den letzten Monaten wurden vielfältige und unterschiedliche Bemühungen unternommen, dem Personalbedarf bei den Erzieherinnen Rechnung zu tragen (angefangen von der Aufstockung der Berufspraktikanten über zusätzliche Ausbildungsklassen bis hin zu intensiver Werbung). Derzeit werde das Projekt „QuErz“ entwickelt, in dem sich Menschen mit einem höherwertigen Ausbildungsabschluss, die sich zurzeit in Arbeitslosigkeit oder SGB II-Bezug befinden, in 18 oder 30 Monaten zum Erzieher qualifizieren können. Über das Ministerium wurde sichergestellt, dass diese Stellen über die Kindpauschalen finanziert werden können. Da diese erst im März angemeldet werden und die drei Monate nicht überbrückt werden können, werde unter großen Anstrengungen versucht, eine entsprechende Finanzierungsmöglichkeit gesamtstädtisch zu erreichen.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssten alle Kräfte in dieser Stadt gebündelt werden. Es würden zur Erfüllung des Rechtsanspruch bis zu 400 vollzeitverrechnete Stellen gebraucht.

Herr Lohmann ergänzte, die von Frau Bonekamp aufgezählten Programme / Initiativen dienen dazu, Menschen zu gewinnen, aber auch zu qualifizieren. Er erinnerte an die Diskussionen der letzten Jahre um die Geeignetheit von Kinderpflegerinnen. Wenn jetzt in der Öffentlichkeit postuliert wird, bei Menschen, die gut mit Kindern umgehen können, solle nicht nach dem letzten Spezialdiplom gefragt werden, dann sei das eine schallende Ohrfeige für die Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen, die sich jeden Tag enormen Herausforderungen stellen müssen, sich aus- und weiterbilden.

Herr Kunstmann unterstützte die Ausführungen von Herrn Lohmann.

Herr Sohn hielt fest, dass sowohl bei FABIDO als auch bei den freien Trägern eine gute und qualitative Ausbildung gewährleistet wird.

Frau Bonekamp bestätigte auf die geäußerte Befürchtungen von Herrn Kunstmann, dass mit dem geplanten Programm „QuErz“ Menschen mit einem höherwertigen Abschluss zur Erzieherin/zum Erzieher qualifiziert werden sollen. Die Prüfung werde selbstverständlich extern abgenommen (Fachhochschule).

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Die Genehmigung der übersandten Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung am 09.02.2012 erfolgt, sobald ein nichtöffentlicher Teil erforderlich ist.

- Bring- und Holzeiten
Herr Lohmann berichtete:
Von Seiten der Eltern wurde in verschiedenen Einrichtungen die Sorge geäußert, dass Unbefugte in die Einrichtung gelangen und den Kindern Schaden zufügen könnten. In einer Einrichtung kam es auch zu einem Vorfall, der allerdings glücklicherweise keine wirkliche Bedrohung darstellte. Es wurde dann mit der Polizei, dem Rechtsamt und anderen Institutionen Kontakt aufgenommen. In der Tat ist es so, dass im Falle eines Schadens in einer ganztätig geöffneten Einrichtung die Leitungskraft haftet. Da dass nicht zu verantworten ist und die Kolleginnen geschützt werden müssen, sollen neben den bereits 46 Einrichtungen weitere mit festen Bring- und Holzeiten versehen werden. Eine entsprechende Vorlage wird im November dem Verwaltungsvorstand vorgelegt.
Das gilt nicht für Familienzentren, da die Angebote sich an einen Personenkreis richten, der über den Kreis der „Nutzer“ einer Tageseinrichtung für Kinder hinausgeht.
Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass die Eltern in den bisher ganztägig geöffneten Einrichtungen diese Einschränkung als unzumutbar bzw. weitere Erschwernis empfinden. Allerdings muss in diesem Fall dem Sicherheitsaspekt und dem versicherungstechnischen Aspekt Rechnung getragen werden.
Abschließend berichtete er, dass beispielsweise in Köln die Tageseinrichtungen komplett feste Hol- und Bringzeiten haben.
Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Ausführungen. Den Sicherheitsaspekten Rechnung zu tragen und die Leitungen vor persönlicher Haftung zu schützen, hielt sie für gerechtfertigt, auch wenn das von den Eltern als Qualitätsverlust empfunden wird.
Sie bat darum, in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses exemplarischen anhand von 3 Familienzentren (unter Einbeziehung der Kita Am Ostpark) darzustellen, welche Angebote usw. außerhalb der normalen Betriebszeiten tatsächlich noch stattfinden und wie in zwei Vergleichsstädte ähnlicher Größe die Hol- und Bringzeiten geregelt sind.

Herr Sohn verwies auf die angekündigte Vorlage für den Verwaltungsvorstand, in der diese Dinge mit aufgenommen werden könnten.

Für Frau Bonekamp muss neben den sicherheits- und versicherungstechnischen Fragen vor allem das Kind in den Blick genommen werden. Nach ihrer Überzeugung könne dem Bildungs- und Betreuungsanspruch nicht gerecht werden, wenn in der Einrichtung ein ständiges Kommen und Gehen herrsche, zumal auch Kinder eine feste Tagesstruktur brauchen.

Für Frau Giesbert müsse das Augenmerk nicht nur auf die Kinder und die Eltern gerichtet werden, sondern auch auf die Mitarbeiter/innen. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Beschäftigen durch feste Hol- und Bringzeiten nicht in erheblichem Maße Mehrbelastungen ausgesetzt sind. Gleichzeitig müsse auch gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter/innen ungehindert die Einrichtung betreten und verlassen können (Teilzeit, Pausenregelungen).

- Kommunikationstechnik / Beschaffungswesen
Nach Mitteilung von Herrn Lohmann hat sich der Sachstand (Sitzung 09.02.2012) nicht geändert.
In den letzten 12 Monaten wurden unter wirklich erheblichen Anstrengungen aller Beteiligten (nicht nur bei FABIDO, sondern auch beim Vergabe- und Beschaffungszentrum) organisatorische Veränderungen unternommen.
Ziel sei es, 90 % der von FABIDO beschafften Waren und Produkte über Rahmenverträge abzubilden, so dass FABIDO praktisch nicht mehr in eine freie Beschaffung kommt. Dabei müsse man sehen, dass auch StA 19 an seine Kapazitätsgrenzen kommt. Mittlerweile gebe es Rahmenverträge für Spielwaren, Teppiche, Lebensmittel und Kindermöbel. Der Abschluss eines Rahmenvertrages dauere in der Regel 12 Monate.
Alle Leitungskräfte hätten das SAP-System (Warenkorbsystem) zur Bestellung bekommen.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen gebe es bei der Rechnungsbearbeitung mittlerweile ein 6-Augen-System, teilweise sogar ein 8-Augen-System.
Er zeigte sich davon überzeugt, dass es gerade auch aufgrund des großen Einsatzes und Verständnisses der Beschäftigten in den letzten 12 Monaten gelungen sei, einen erheblichen Schritt nach vorn zu tun.

Frau Bonekamp ergänzte, nicht nur bei der Frage der Bestellungen seien in den letzten Monaten große Verbesserungen erzielt worden, sondern auch durch die neue Struktur in der Leitungsebene, die eine hervorragende Arbeit leiste.


Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17.30 Uhr.





Sohn Brandt Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin