Niederschrift

über die 26. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 23.01.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Jürgen Böckler (Stadtelternrat) i. V. f. Tobias Teepe
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Levent Arslan


Birgit Averbeck
Norbert Emig
Oliver Gernhardt

Andreas Hibbeln
Lars Hilverling
Elisabeth Hoppe
Daniel Kolb
Harald Landskröner
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Gäste

Aylin Schulze JuFo Lütgendortmund
Nico Giesen JuFo Lütgendortmund

Nicole Neumann JuFo Mengede
Samuel Comuth JuFo Huckarde
Filik Kandemir JuFo Nordstadt
Ina Schellenberg JuFo Nordstadt
Majid Boujida JuFo Nordstadt


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Önder Alkan (Integrationsrat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 26. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 23.01.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.10.2012


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Jugendforen in Dortmund - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08738-12)

2.2 Bundeskinderschutzgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08783-13)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt -


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08428-12)

4.2 Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

4.3 Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)

5. Anträge / Anfragen

5.1 Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)


5.2 U 3-Kinderbetreuung - "Platz-sharing"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08772-13)

5.3 Evaluationsbericht der mobilen Jugendarbeit bzw. Streetworker
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08773-13)

5.4 Jugendhilfeplanung nach § 80 (1) SchulG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08774-13)

5.5 Einnahmen durch Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08775-13)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden das nachstehend aufgeführte beratende Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Thomas Keyen




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Lars Rettstadt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Nach kurzer Diskussion verständigten sich die Mitglieder, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den

TOP 2.3 Konzeption für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
Drucksache Nr.: 08129-12


zu erweitern. Die Vorlage soll als eingebracht angesehen werden und in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 20.03.2013 abschließend beraten werden.

Herr Sohn betonte, dass die Voten der Bezirksvertretungen für die Beratung im Ausschuss erforderlich sind.

Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.10.2012

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.10.2012 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Jugendforen in Dortmund - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08738-12)

Die Jugendlichen berichteten von dem zentralen Jugendforum (s. Anlage).
Sobald die Termine für die nächsten zentralen Jugendforen feststehen, werden sie bekanntgegeben. Die Mitglieder des Ausschusses wurden bereits jetzt dazu eingeladen.

Die drei Themen für das nächste zentrale Jugendforum werden sein: Jugendliche im öffentlichen Raum; Mobbing, Gewalt und Rechtsextremismus; Schule.
Sie berichteten von ihren positiven Erfahrungen (Reaktionen anderer Jugendlicher auf ihr Engagement) und einigen Aktivitäten mit dem Planerladen (z. B. Podiumsdiskussionen, Besuch des Bundestags).

Herr Sohn, Frau Pieper, Frau Schütte-Haermeyer, Herr Barrenbrügge, Herr Oppermann, Herr Niermann und Frau Blotenberg dankten den Jugendlichen herzlich für die gelungene und lebendige Präsentation.

Herr Sohn berichtete, nach Auskunft des Büros des Oberbürgermeisters würden die nächsten Termine für die zentralen Jugendforen bereits feststehen. Er bat darum, die Mitglieder des Ausschusses zu informieren, wobei natürlich nicht alle Mitglieder zu den Foren gingen, da die Jugendlichen in Mehrheit an den Diskussionen teilnehmen sollen.

Frau Hoppe ging auf die Nachfragen von Frau Pieper und Herrn Barrenbrügge ein:
- zeitliche Differenz bei Gründung der Jugendforen
Die Jugendforen Innenstadt-Nord, Huckarde und Lütgendortmund wurden bereits lange Zeit vor der Wiederholungswahl gegründet.
Das Jugendforum in der Innenstadt-Nord hat eine Sonderstellung, da es als Modellprojekt aus Mitteln der Stadterneuerung finanziert wird.
In Innenstadt-Ost und Scharnhorst hat es zwar erste Ansätze zu einem Jugendforum gegeben. Es fanden runde Tische statt (Scharnhorst zum Thema Jugendbuden; Innenstadt-Ost zum Bereich Schule und Nutzung von Jugendräumen), die aber – auch in Absprache mit den Bezirksvertretungen – nicht als klassisches Jugendforum gesehen wurden. Die Gründung ist für 2013 angedacht.
- Planerladen
Seit 1 ½ Jahren wurde das Jugendforum vom Planerladen gefördert (weitere 1 ½ Jahre sind vorgesehen). Es gibt eine enge Verzahnung mit dem Bereich der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes.

Herr Sohn sah es als wünschenswert an, wenn zur besseren Information der Mitglieder in der Tabelle auch die Themen und Termine des Planerladens aufgeführt würden.
Nach seiner Auffassung wäre es höchste Zeit, dass die dezentralen Jugendforen in den Stadtbezirken an den Start gehen. Daher sollten sich die Mitglieder in ihren jeweiligen Stadtbezirken für die Durchführung des Jugendforums einsetzen.

Herr Oppermann bewertete es positiv, dass mit der Vorlage ein Sachstand über die Jugendforen gegeben wird. Er würde es begrüßen, wenn der Ausschuss im nächsten Jahr eine ähnliche Vorlage bekäme, die dann etwas detaillierter die Themen in den Jugendforen auflisten würde.
Hinsichtlich der zentralen Jugendforen betonte er, nach seiner Auffassung sei es nach wie vor sehr wichtig, dass sie tatsächlich offene Veranstaltungen sind. Das setze auch eine entsprechende „offene“ Einladung (über städt. Jugendfreizeitstätten und Einrichtungen hinaus) voraus.

Auf dem zentralen Jugendforum haben sich die Jugendlichen überlegt, Flyer zu drucken und zu verteilen, um einer größeren Anzahl von Jugendlichen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Herr Sohn empfahl, auch die Schulen beim Verteilen mit einzubeziehen.

Frau Liedschulte brachte zum Ausdruck, die Politik könne nur handeln, wenn sie wisse, welche Wünsche die Jugendlichen hätten. Sie bat, die Termine der zentralen Jugendforen allen Mitgliedern bekannt zu geben, auch wenn diese natürlich nicht alle zu den Jugendforen erscheinen werden.

Auf die Nachfrage von Frau Blotenberg teilte Herr Sohn mit, die Finanzierung der Jugendforen erfolge unterschiedlich. Seines Wissens erhalte der Planerladen eine Förderung über Landesmittel i. H. von rd. 220.000 €; alle anderen Foren 5.000 €.
Frau Hoppe ergänzte, die Kinder- und Jugendförderung würde jeweils 1.000 € zur Verfügung stellen, die Bezirksvertretungen stocken diesen Betrag auf, soweit es ihnen möglich ist.

Herr Sohn dankte abschließend noch einmal ganz herzlich den Jugendlichen für den Vortrag.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Bundeskinderschutzgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08783-13)

Herr Weirauch führte in die Vorlage ein.
Aus dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben sich verschiedene finanzielle und personelle Aspekte, die momentan noch nicht summarisch hinterlegt werden können. Die Beratung der dort gesetzlich vorgesehenen zusätzlichen Personengruppen könne zu Folgekosten führen. Dies ist dann der Fall, wenn aus den Beratungen zusätzliche Kinderschutzfälle bekannt werden. Wenn die Kommune dem Beratungsanspruch nachkommen will, müsse auch die personelle Ausstattung betrachtet werden. Außerdem werden die vermehrten Anfragen dazu führen, dass auch auf die Jugendhilfedienste verstärkt Arbeit zukommt. Es müsse abgewartet werden, was tatsächlich personell und finanziell leistbar ist. Sobald Erkenntnisse darüber vorliegen, wird der Ausschuss entsprechend informiert.

Anschließend ging Herr Weirauch auf die Nachfragen von Herrn Niermann und Frau Schütte-Haermeyer zur Bundesinitiative „Frühe Hilfen…“ein:
- Die Einbindung freier Träger über Fachleistungsstunden ist vorgesehen
- Die Jugendgerichtshilfe bzw. Brücke e. V. seien ebenfalls mit eingebunden. Der Fokus wurde zunächst einmal auf die Kinder gelegt. Wobei auch die älteren Kinder und Jugendlichen im Bereich der frühen Hilfen nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
- Die Fördermittel müssen für die drei aufgeführten Blöcke (Netzwerkarbeit, Familienhebammen, Ehrenamtsstrukturen) ausgegeben werden. Es wird davon ausgegangen, dass das Jahr 2013 noch zum Aufbau von Netzwerkstrukturen benötigt wird. Wahrscheinlich kann erst 2014 festgestellt werden, ob die Mittel tatsächlich wie dargestellt verausgabt werden können. Das hängt damit zusammen, dass erst im Oktober die Richtlinien vorlagen und bis zum Jahresende 2012 der Vorschlag eingereicht werden musste. Nicht sachgerecht eingesetzte Mittel müssen an den Bund zurückgezahlt werden.

Herr Gora vertrat die Auffassung, dass sich der Ausschuss noch einmal vom Grundsatz her mit der Frage beschäftigen müsse, wie Hilfestrukturen im Jugendamt aufgebaut werden. Dazu gebe ihm die Vorlage keine Auskunft. Es würde hier eine Differenzierung unterschiedlicher Arbeitsfelder erfolgen, die er kaum miteinander verbinden könne.

Herr Burkholz teilte mit, dass die in der Vorlage definierten drei Schwerpunkte die Vorgaben der Bundesregierung seien, für die zukünftig Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Kommunen frühzeitiger die Problemlagen von Familien und Kindern erkennen und in das Gesamtsystem der Jugendhilfe integrieren können (die prozentuale Aufteilung zwischen den drei Bereichen ist verbindlich vorgegeben). Von daher sei es der richtige Ansatz zu hinterfragen, was bedeutet das für die gesamte Arbeit der Jugendhilfe und wie werden die einzelnen Dinge aufeinander abgestimmt. Diese Arbeit ist im Kontext der Netzwerkarbeit zwischen öffentlichem Träger und freien Trägern und Institutionen, die mit Kindern und Familien arbeiten, zu leisten.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass der Begriff der „Frühen Hilfen“ im Bundeskinderschutzgesetz explizit definiert ist: in den ersten Lebensjahren. Damit handelt es sich um einen relativ überschaubaren zeitlichen Bereich.

Herr Burkholz bestätigte die Aussage von Herrn Barrenbrügge. Der Schwerpunkt der frühen Hilfen setze in den ersten Lebensjahren an. Ziel sei es, den Kontakt zu Familien bereits während der Schwangerschaft herzustellen, um den evtl. Unterstützungsbedarf zu erkennen. Dieser Komplex solle durch die Familienhebammen, das Gesundheitsamt, die freien Träger, Beratungsstellen, aber auch über die Willkommensbesuche intensiviert werden.

Herr Sohn stellte abschließend fest, dass die angekündigten gesonderten Vorlagen zu finanziellen und personellen Auswirkungen dem Ausschuss vorgelegt und dann auch noch einmal inhaltlich diskutiert werden können.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien nimmt die Vorlage zur Kenntnis


zu TOP 2.3
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08129-12)

Herr Sohn wies darauf hin, dass der Ausschuss auf die Voten der Bezirksvertretungen Wert legt.

Herr Oppermann bat um Erläuterung, was unter Bürgerzentren (Jugendfreizeitstätten sollen zu Bürgerzentren werden) und unter medienpädagogisches Netzwerk zu verstehen ist.

Der Ausschuss sah die Vorlage als eingebracht an. Die abschließende Behandlung – mit den Voten der Bezirksvertretungen - wird in der Sitzung am 20.03.2013 erfolgen.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt –




4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08428-12)

Frau Bonekamp berichtete kurz von einem Arbeitstermin in der vorigen Woche bei der Stiftung Mercator. Es war beabsichtigt, die Ressourcen in einer Zentrale in Essen anzusiedeln und von dort gute Bildungsansätze der Städte auf andere zu transportieren. Sie habe verdeutlicht, dass es sinnvoller ist, die Ressourcen (insbesondere Personen) vor Ort anzusiedeln. Das sei auch von anderen Kommunen unterstützt worden.
Man habe sich darauf verständigt, im kommenden Monat eine Tagesveranstaltung durchzuführen. Die Stiftung Mercator habe aufgrund der Einwände zu dem Konzept (vor allem zu der geringen Strukturiertheit) deutlich gemacht, dass die beteiligten Kommunen den Prozess steuern, herausragende Projekt dort vorstellen können.
Sie bot an, über die Ergebnisse der Tagesveranstaltung im Ausschuss zu berichten.

Herr Sohn wies darauf hin, dass die Vorlage bereits vom Rat beschlossen wurde.

Frau Blotenberg dankte für die Ausführungen. Es wäre aus ihrer Sicht vielleicht sinnvoll, das auch noch einmal im Schulausschuss darzustellen. Sie vermisste in der gemeinsamen Erklärung den Punkt Inklusion und bat, das ebenfalls mit in den Blick zu nehmen.

Herr Rettstadt zeigte sich gespannt auf die weiteren Berichte.
Seiner Meinung nach sollte das Projekt erst einmal anlaufen und nicht sofort mit dem Thema Inklusion überfrachtet werden, weil es zunächst um Bildungsverläufe geht und nicht um Inklusion.

Herr Sohn ging abschließend davon aus, dass der Ausschuss kontinuierlich über den Fortgang informiert wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, die gemeinsame Erklärung für die Stadt Dortmund zu unterzeichnen, und beauftragt die Verwaltung, die Projektbeschreibung, sobald sie detailliert ausgearbeitet ist, vorzulegen.
zu TOP 4.2
Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Sachstandsbericht über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Inklusion in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
Inklusionsplan für Dortmund
Auszug BPN Sitzung 14.02.2012
(Drucksache Nr.: 06456-12-E2)

Es lag folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vor:

„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) vor:

Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.
Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Nachdem Rm Weyer den o. g. Antrag ihrer Fraktion eingebracht und begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass entsprechende Initiativen ihrer Fraktion sehr erfolglos gewesen seien. Von daher hoffe sie, dass es in dieser Angelegenheit jetzt endlich weitergehe.

Weiterhin brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sehr schlüssig sei. Weiterhin regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, den Antrag der SPD-Fraktion bei den Eckpunkten um einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen:

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

Des Weiteren brachte Rm Neumann (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße und er gespannt sei, welche Kosten hierdurch auf die Stadt Dortmund zukommen werden.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass es diesbezüglich auch eine Initiative des Behindertenpolitischen Netzwerkes gegeben habe. Im übrigen habe sich vor kurzem der Verwaltungsvorstand mit dieser Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund, Frau Vollmer, eingerichtet, um diesbezüglich eine Bestandsaufnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen zu erstellen.

Wichtig dabei sei für ihn das Konnexitätsprinzip. Dies bedeute, dass auf Seiten des Landes NRW klare Aussagen zur Finanzierung geben müsse, da ohne finanzielle Unterstützung die Umsetzung der Inklusion nicht möglich sein werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 in den Rat der Stadt eingebracht und an die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur weiteren Beratung überwiesen.“


Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) bat mit Schreiben vom 15.01.2013 darum, die folgende Stellungnahme des BPN in die Beratung mit einzubeziehen.

„Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung für die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten Qualität voranzutreiben.

Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,
? die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,
? die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und
? entsprechende Veranlassungen zu treffen.

Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund
- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur
Diskussion um einen „Inklusionsplan“ für Dortmund –

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine „Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen, dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich machen kann.

Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße 46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen, was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind. Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund berichten.“


Frau Pieper bat um Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion.

Frau Schütte-Haermeyer wies darauf hin, der Grundsatzbeschluss, einen Inklusionsplan aufzustellen, sei Teil des Haushaltsantrages ihrer Fraktion gewesen und wurde auch beschlossen. Insofern wäre der Auftrag im Grunde schon erteilt. Eine weitere Konkretisierung sei gut, wobei auch auf die Ausführungen des BPN eingegangen werden sollte. Insofern könne man dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.

Herrn Sohn würde interessieren, welcher Beitrag aus dem Bereich des Jugendamtes zu dem Gesamtkonzept erbracht wird.

Herr Rettstadt sah es zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der noch nicht geklärten Rahmen-bedingungen auf Landesebene, gerade im Bereich Schule, als schwierig an, wenn Dortmund jetzt bereits anfangen würde. Er richtete die Frage an Frau Bonekamp, ob es nicht sinnvoller wäre, die Inklusionsplanung wenigstens in Teilbereichen zurückzustellen, da es landesseitig hinsichtlich finanzieller und personeller Ressourcen keine verbindlichen Regelungen gebe.

Herr Sohn brachte zum Ausdruck, dass zunächst ein Sachstand benötigt werde. Dabei sollte sich das Augenmerk nicht auf Schule konzentrieren, zumal Inklusion eine gesamtstädtische Aufgabe mit sehr vielen unterschiedlichen Facetten ist, sondern - auf den Ausschuss bezogen - auf den Bereich Jugend. Er erwarte schon von der Jugendverwaltung, dass dem Rechnung getragen wird.

Frau Bonekamp berichtete, dass das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten sei. Die Kommunen hätten dem Land über ihre Spitzenverbände mitgeteilt, dass die Inklusions-bemühungen nur dann auf kommunaler Ebene laufen können, wenn vom Land klare Aussagen zur Unterstützung der Kommunen getroffen werden (Konnexitätsprinzip). Dortmund könne auf eine gute und bewährte Tradition der Zusammenarbeit beim Gemeinsamen Unterricht zurückblicken. Wenn der Prozess weiter vorangetrieben werden solle, müssten zahlreiche – auch kostenintensive - Änderungen vorgenommen werden (z. B. Überarbeitung Raumprogramm, Schülerfahrtkosten, Lern- und Lehrmittel).
Wenn verantwortungsvoll Inklusion betrieben werden soll, müssen auch die notwendigen Ressourcen vorhanden sein, ansonsten gehe das zu Lasten der behinderten Kinder.

Herr Sohn machte noch einmal darauf aufmerksam, dass im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie andere Schwerpunkte bestehen als im Schulausschuss, und bat, das in der Diskussion zu berücksichtigen.

Herr Rettstadt sah seine Frage als nicht ganz zufriedenstellend beantwortet an.
Auch wenn von Herrn Sohn darauf hingewiesen wurde, dass ein Sachstand für den Bereich Jugend gewünscht wird, würde der vorliegende Antrag Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung beinhalten. Da es für einen wichtigen Teilbereich – Schule – noch keine gesicherte Finanzierung durch das Land im Sinne des Konnexitätsprinzips gebe, der Städtetag deutlich gemacht habe, ohne konkrete Aussagen das Ganze nicht mittragen zu können, halte er es nach wie vor für schwierig, ohne entsprechende Rahmendaten in Dortmund bereits zu beginnen.

Frau Blotenberg verwies auf die EU-Behindertenrechtskonvention, die umgesetzt werden müsse. Von daher sei es der richtige Weg, jetzt mit den Arbeiten zu beginnen.

Herr Barrenbrügge meldete Zweifel an, ob es sinnvoll sei, aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen auf Landesseite bereits jetzt zu starten. Der Bereich Schule lasse sich nicht aufklammern. Er befürchte, dass es zu Dopplungen hinsichtlich des Arbeitsaufwandes und der Arbeitsfelder kommen werde. Selbstverständlich sei Inklusion wichtig und müsse sein, aber es sollte nach seiner Ansicht noch abgewartet werden, da ein Beginn zum jetzigen Zeitpunkt unökonomisch sei.

Herr Rettstadt bestätigte, dass der Antrag zwar inhaltlich vom Grundsatz her gut wäre, aber der Zeitpunkt nicht richtig gewählt ist. Einen Statusbericht sah auch er als wünschenswert an. Nach seiner Auffassung besage der Antrag etwas anderes als tatsächlich gemeint ist. Da seine Bedenken nicht ausgeräumt werden konnten, könne er dem Antrag auch nicht zustimmen.

Frau Rischer wies darauf hin, dass Inklusion wirklich nicht nur Schule bedeutet. Aber sie sah es als ein wichtiges Signal aus dem Ausschuss an die behinderten Kinder und Jugendlichen sowie die – auch behinderten – Eltern an, als Gruppe von Bürger/innen wahrgenommen zu werden, auch wenn sich alles nicht von heute auf morgen umsetzen lässt. Sie hielt es für sinnvoll, die Bedarfe feststellen, damit angemessen reagiert werde könne. Von daher warb sie um Zustimmung zu dem Antrag.

Herr Sohn teilte mit, dass sowohl der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als auch der Schulausschuss den Antrag (mit der Stellungnahme des BPN) einstimmig beschlossen haben.

Herr Oppermann brachte seine Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion zum Ausdruck. Gerade die Stellungnahme des BPN verdeutliche, dass es Zeit sei, anzufangen und eine erste Bestandsaufnahme zu machen. Die Veränderungen auf bundes- oder landespolitischer Ebene müssten dann natürlich später eingearbeitet werden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (11 Ja, 3 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08319-E1) – unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes (Drucksache Nr.: 06456-12-E2) - zu beschließen.
zu TOP 5.2
U 3-Kinderbetreuung - "Platz-sharing"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08772-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…im Sommer 2013 greift der Rechtsanspruch für einen U3-Kinderbetreuungsplatz. Für eine Gewährleistung sind viele Schritte und Ideen nötig. Die CDU-Fraktion möchte wissen:

Ist das in anderen Kommunen praktizierte „Platz-sharing“ – das Teilen eines Kindergartenplatzes für mehrere Kinder – auch in Dortmund angedacht?
Wenn nein, warum nicht?

Sollte das sog. „Platz-sharing“ in Dortmund eingeführt werden - wie findet eine Umsetzung seitens Fabido und der freien Träger statt?“


Die Beantwortung erfolgt schriftlich für die nächste Sitzung des Ausschusses am 20.03.2013.


zu TOP 5.3
Evaluationsbericht der mobilen Jugendarbeit bzw. Streetworker
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08773-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die Verwaltung wird gebeten einen Evaluationsbericht bezüglich der mobilen aufsuchenden Jugendarbeit als auch der Streetworker in Dortmund darzustellen (KJF vom 17.03.2010).“


Die Stellungnahme erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 20.03.2012.


zu TOP 5.4
Jugendhilfeplanung nach § 80 (1) SchulG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08774-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie in der Stadt Dortmund die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung bisher regelmäßig und zukünftig aufeinander abgestimmt wurden/wird (siehe § 80 (1) Schulgesetz NRW).

Die Beantwortung soll auch dem Schulausschuss zur Kenntnis zugeleitet werden.“


Frau Bonekamp schlug vor, in einem ersten Schritt die Bereiche zu beschreiben, in denen es in beiden Planungsvorhaben bzw. in der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule Schnittmengen gibt (beispielsweise Übergang Kita/Schule, Sprachförderung, Bilingualität, OGS, Jugendberufshilfe, Kinderschutz, Schulsozialarbeit, Integrationshelfer), um dann sehen zu können, in welchen Bereichen sich tatsächlich die Notwendigkeit ergibt, die Planungsprozesse zusammenzuführen. Das erscheine ihr sinnvoller, als mit hohem Aufwand umfangreiche Zahlenwerke zu produzieren, und könne auch sehr zeitnah sichergestellt werden.


Dem Vorschlag von Frau Bonekamp wurde nicht widersprochen.


zu TOP 5.5
Einnahmen durch Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08775-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…für Kinder in Dortmund, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Tagespflege sind, wurden für die Ermittlung der Elternbeiträge 16 Einkommensstufen eingerichtet.
Wie verteilen sich aktuell die Dortmunder Kinder jeweils auf diese Stufen, differenziert nach Kita-Besuch und Tagespflege?

Es wird auch um Darstellung der beitragsfrei betreuten Geschwisterkinder und der beitragsfrei gestellten Kinder gebeten.“


Herr Burkholz teilte mit, die gewünschte – bereits fertig gestellte - Auflistung wird der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Sitzung der Arbeitsgruppe am 16.01.2013 – Wirkungsorientierter Haushalt
Nach den Ausführungen von Herrn Sohn war es eine sehr konstruktive Sitzung (das Protokoll ist als Anlage beigefügt). Er gab den Termin für die nächste Besprechung der Arbeitsgruppe bekannt:

Mittwoch, 13.02.2013, 15.00 – 17.00 Uhr, Stadthaus

- Großpflegestellen
Frau Bonekamp berichtete von dem gemeinsamen Gespräch am 09.01.2013 (Jugendamt, Wirtschaftsförderung, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Alle Beteiligten haben den Willen zur Zusammenarbeit und Unterstützung bekundet. Es wird zurzeit geklärt, wie eine konkrete Beratung interessierter Kindertagespflegepersonen durch die Wirtschaftsförderung in Kooperation mit dem Jugendamt und den Trägern der Kindertagespflege organisiert und durchgeführt werden kann.

- übersandt wurde:
-> Jahrbuch kath. Jugendarbeit 2013











Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17.55 Uhr.





Sohn Rettstadt Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage zu TOP 2.1




Anlage zu TOP 5.5

(See attached file: Auswertung_Anzahl_Kinder nach EK_Stufen.pdf)


Anlage zu TOP 6.

(See attached file: BV-Wiedervorlage DEz.2012.pdf)


Anlage zu TOP 7.

(See attached file: 88256788.pdf) (See attached file: doc20130121122913.pdf)