Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 22.06.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:56 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas
Rm Lyding Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Hechler i.V. für sB Lührs

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Dsicheu Djine
sB Brenker i.V. für Rm Frebel
Rm Noltemeyer
Rm Schultze


CDU
Rm Uhlig i.V. für Rm Grollmann
Rm Hoffmann
Rm Wallrabe
Rm Weber
sB Brunnert

Die Linke +
Rm Zweier
sB Martinschledde

AfD
Rm Bohnhof ---abwesend----

FDP/Bürgerliste
Rm Joest i.V. für sB Dr. Reinbold

Die Partei
Rm Diwisch


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat ---abwesend---
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Pommerenke, WFDO
Herr Veen, 60/2-2



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 22.06.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.05.2021


2. Beratung von Eingaben

2.1 Bebauungsplan Hom 252 - Umwidmung in D.Büscher-Naturerlebnispark
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20791-21)

2.2 Duldung Gehwegparken
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21145-21)

2.3 Insekten-, Vogel- und Baumsterben in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 19916-21)

2.4 Kreuzviertel-Parken
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20469-21)




3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3
mündlicher Bericht
- Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie
- Raser-, Poser- und Tunerszene



4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Abstellflächen für E-Scooter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19873-21-E2)

4.1.2 Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18703-20-E2)

4.1.3 Außengastronomie während Corona
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20929-21-E2)

4.1.4 Ermittlungsdienst Abfall
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20864-21-E1)

4.1.5 Schafhaltung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20082-21-E4)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20928-21-E2)
Verschoben aus der Sitzung vom 11.05.2021 - Ein erneuter Versand erfolgt nicht!
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20928-21-E3)

4.2.2 Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21469-21)

4.2.3 Reinigung von Objekten im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21460-21)

4.2.4 Ergänzende digitale Angebote bei den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21461-21)

4.2.5 Masterplan Kommunale Sicherheit - Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes des Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21449-21)


4.2.6 Versammlungen auf/an der Möllerbrücke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21491-21)

4.2.7 Gebührengerechtigkeit bei der Entsorgung Dortmund GmbH
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21494-21)

4.2.8 Homeoffice / Mobiles Arbeiten bei Bürgerdiensten & Ordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21499-21)

4.2.9 Einladung eines Petenten
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21502-21)

4.2.10 Veröffentlichung von Eingaben auf den Netzseiten der Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21492-21)

4.2.11 Parkplatznutzung für Außengastronomie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21493-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Sondernutzungsgebühren
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
(Drucksache Nr.: 21151-21)



5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

---unbesetzt---

5.2 Bürgerdienste

---unbesetzt---

5.3 Feuerwehr

---unbesetzt---

5.4 Rechtsamt

---unbesetzt---

5.5 andere Fachbereiche

5.5.1 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)

5.5.2 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

5.5.3 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)


6. Mitteilungen des Vorsitzenden


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Rm Weber - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Dsicheu Djine benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung um den TOP 4.3.2 „Satzung Werbetafeln B1“ zu erweitern. Ebenfalls weist er darauf hin, dass die Fraktion Die Partei den Top 4.2.9 zurückzieht.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) schlägt vor, dass die TOPs 4.1.3 und 4.2.11 zusammen behandelt werden.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.05.2021

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) bittet darum, die Niederschrift unter Top 1.5 (Beschlussfassung) wie folgt zu ändern:

„Der Ausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Fraktion Die Partei:“

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum, die Niederschrift unter Top 5.5.3 wie folgt zu ändern, da man sich im Ausschuss auf die Vollversion geeinigt habe:

„Im Beschlusstext wird der Punkt „das Paket einfaches Grundsetting“ gestrichen.“


Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.05.2021 wird einstimmig, bei je einer Enthaltung aus den Fraktionen SPD, Die Linke+ und FDP/Bürgerliste, mit diesen Änderungen genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Bebauungsplan Hom 252 - Umwidmung in D.Büscher-Naturerlebnispark
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20791-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des NABU-Dortmund, AGs Fledermäuse, Wald, Botanik vom 19.04.2021 vor:



Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 06.05.2021 wie folgt Stellung:
„die Anregung beinhaltet den Vorschlag einer alternativen Flächennutzung für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe –Durch diesen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnquartier mit ca. 100 Wohneinheiten geschaffen werden. Dieses Planungsziel hat der zuständige Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zuletzt mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung am 03.02.2021 bestätigt.

Im Bebauungsplanverfahren werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und
geprüft. Die in der Eingabe thematisierten Punkte werden ebenfalls im Verfahren berücksichtigt. Anschließend werden Abwägungsvorschläge für den Rat der Stadt erarbeitet.

Der nächste Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss, der durch den Rat der Stadt gefasst
wird. In diesem Zusammenhang wird auch die abschließende Abwägung aller eingegangenen
Stellungnahmen durch den Rat beschlossen.“

Der Petent ist nicht anwesend.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erläutert, dass der Bebauungsplan im Februar 2021 durch den Rat beschlossen worden sei. Im Anschluss erfolgte eine Offenlegung bis zum 14.04.2021. Die Eingabe des Herrn Heimel sei jedoch erst am 19.04.2021 eingegangen, er vermute jedoch, dass die Punkte trotzdem noch berücksichtigt würden.

sB Brenker (B‘90/Die Grünen) betont, dass man als Grüne Ratsfraktion die Sorgen des Petenten teile. Es sei nochmals zu bekräftigen, dass die durch den Petenten genannten Punkte zu berücksichtigen seien.


Der Ausschuss nimmt die Eingabe des Petenten, sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Duldung Gehwegparken
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21145-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdiente, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe vor:
In Dortmund wird häufig das Gehwegparken geduldet. Es gibt von der Verkehrsüberwachung keine schriftlichen Vorgaben wann, welche Vergehen wie geahndet werden. Besonders ist unklar wann Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.

Die Verkehrsüberwachung plant nicht solche Vorgaben zu machen.

Bitte geben sie meine Anfrage und den Ausschuss. Dieser möge beschließen, dass in Dortmund eine schriftliche Vorgabe erstellt werden soll die die Ahndung von Falschparkern definiert. Besonders fürs Gehwegparken und Kriterien ab wann in Dortmund Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die rechtliche Basis für das Handeln der Verkehrsüberwachung stellt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die jeweiligen Nebengesetze dar. Eine Duldung des Gehwegparkens ist in den bundeseinheitlichen Straßenverkehrsvorschriften nicht vorgesehen. Auf dieser Rechtsgrundlage wird einverständlich in Dortmund kein Gehwegparken geduldet.

Die StVO definiert den Begriff des Gehweges nicht explizit. Nach der Rechtsprechung sind
Gehwege von der Fahrbahn abgegrenzte öffentliche Flächen, die zur Benutzung durch Fußgänger*innen bestimmt und eingerichtet sind. Der Gehweg ist also der Teil der Straße, der
von der Fahrbahn deutlich abgegrenzt und als Gehweg etwa durch Pflasterung oder Plattenbelag o.ä. äußerlich erkennbar ist.

Ohne ausdrückliche Gestattung ist das Parken von Kraftfahrzeugen auch auf breiten Gehwegen nicht zulässig. Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei Verkehrszeichen 315 oder einer entsprechenden Parkflächenmarkierung. Eine Parkflächenmarkierung sowie das Zeichen 315 erlauben das Gehwegparken jedoch nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t.

Ob ein auf dem Gehweg geparktes Fahrzeug abgeschleppt wird, ist jeweils eine Entscheidung
im Einzelfall unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und unter Betrachtung
sich ändernder Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.

Danach kann ein Fahrzeug auf einem Gehweg abgeschleppt werden, wenn es dort behindernd abgestellt ist. Eine Behinderung kann dann vorliegen, wenn die Restgehwegbreite weniger als 1,05 m beträgt. Ob und inwieweit dann ein Fahrzeug abgeschleppt wird, ist eine Einzelfallentscheidung unter Beachtung der og. Parameter.

Nach alledem ist durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften und die jeweilige Rechtsprechungen geregelt, wann auf einem Gehweg geparkt werden darf und wann nicht. Die Entscheidung über die jeweilige Sanktion ist im Einzelfall zu treffen.

Daher bedarf es keinerlei Vorgaben für den Außendienst der Verkehrsüberwachung. Die Verkehrsüberwachung ist an Recht und Gesetz gebunden. Detaillierte Vorgaben wären für die
erforderliche Abwägung im Einzelfall und der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sogar kontraproduktiv.
Der Petent ist anwesend und erläutert zunächst kurz die Eingabe.

Frau Siekmann (32/FBL) erklärt, dass die Regelungen der Straßenverkehrsordnung, sowie den dazugehörigen Nebengesetzen und Verordnungen zu entnehmen seien. Jeden Einzelfall zu beschreiben sei nicht möglich. Eine hausinterne Dienstanweisung oder ein Handlungsleitfaden werde nicht benötigt.

Der Petent gibt an, dass es erfreulich wäre, wenn bezüglich der Thematik des Abschleppens Mindeststandards in der Verwaltung vorhanden wären.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass die Beweggründe verständlich seien. Innerhalb der Verwaltung sei zu beobachten, dass die Kollegen*Innen der Verkehrsüberwachung hier entsprechend kontrollieren und handeln würden. Auch würde Beschwerden nachgegangen werden und diese, sofern berechtigt, auch geahndet. Grundsätzlich folge man hier der Verwaltung. Klar sei, dass es an den entsprechenden Stellen mangele. Hieran werde jedoch bereits gearbeitet.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) stellt fest, dass die Verwaltung auf einem guten Weg sei.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) erfragt, ob die Verwaltung die Gefahr von Klagen sehe, wenn die Gefahren nicht ausreichend beseitig würden. Fraglich sei auch, ob hier mehr Parkraumbewirtschaftung nötig sei.

Herr StR Dahmen (3/Dez) erläutert, dass der Falschparker bei einem durch einen falsch abgestellten PKW möglicherweise eine Mitschuld trage. Hier komme es auf den konkreten Einzelfall an.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) stößt sich in der Verwaltungsvorlage an dem Begriff der Verhältnismäßigkeit. Hier wären Beispiele interessant.

Frau Siekmann erklärt, dass konkrete Beispiele immer schwierig seien. Bei der Verhältnismäßigkeit gebe es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Aufgabe der Kollegen*Innen der Verkehrsüberwachung sei es Verkehrsverstöße zu ahnden. Man hoffe hier auch auf den neuen Tatbestandskatalog mit den entsprechenden Verwarn- und Bußgeldern. Des Weiteren müsse man auch die Kapazitäten der Verkehrsüberwachung beachten. Bei Beschwerdelagen kontrolliere man, nach dem bekannten System, auch in den Vororten. Dies werde nicht immer von allen Betroffenen mit Verständnis aufgenommen.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, dass man die Ärgernisse gut verstehen könne. Unterstellungen an die Ordnungskräfte könne man jedoch in keiner Weise mittragen.

Der Petent gibt ein konkretes Beispiel für ein unglückliches Verhalten der Verkehrsüberwachung.

Rm Noltemeyer bittet die Verwaltung kurz um Erläuterung, an wen man sich wenden könne, wenn man mit einem bestimmten Verhalten von Ordnungskräften nicht einverstanden sei, oder zur Verfahrensweise eine Frage habe.

Frau Siekmann erläutert, dass sie persönlich angeschrieben werden könne. Per E-Mail sei dies an die E-Mailadresse beate.siekmann@stadtdo.de möglich.

Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) ergänzt, dass man bisher nur positive Erfahrungen mit der Verkehrsüberwachung gemacht habe. Für die gute Arbeit sei zu danken.


Die Verwaltung nimmt die Eingabe des Petenten sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Insekten-, Vogel- und Baumsterben in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 19916-21)

Dem Ausschuss liegt die Eingabe Insekten-, Vogel- und Baumsterben vor. Die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Die eingebende Person ist nicht anwesend.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man dem Anliegen der Petentin zustimme. Die Anregungen der eingebenden Person sollten in die Strategie der Verwaltung aufgenommen werden.

Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) erfragt, ob bezüglich des Mähens der Blumenwiesen z.B. am Phönixsee ein Umdenken stattfinde. So wäre es gut, wenn diese nicht in voller Blüte gemäht würden um den Insekten eine entsprechende Nahrungsquelle zu geben.

Herr Veen (StA 60) gibt an, dass es nicht immer einfach sei, einen guten Weg für alle Beteiligten zu finden. Grundsätzlich sei man bezüglich des Mähens sensibler geworden. Es müsse jedoch weiter sensibilisiert werden, um alte Strukturen aufzubrechen. Der ökologische Aspekt sei hier weiter voran zu treiben.

Rm Joest bittet um die Angabe von Kontaktpersonen, welche bei Bedarf angesprochen werden könnten.

Herrr Veen nennt hier für das Grünflächenamt den Amtsleiter Herrn Finger (ufinger@stadtdo.de), sowie Herrn Hundorf (jhundorf@stadtdo.de).

Rm Lyding-Lichterfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass im Bereich des Phönixsees erst heute gemäht worden sei. Hier sei ein Kahlschlag erfolgt, welcher nicht mehr zu beschreiben sei. Es müssten dringend Vorgaben gemacht werden, wann zu mähen sei. Zu mähen, wenn die Pflanzen noch voll in Blüte stünden, sei unverantwortlich und auch ein Grund für das Insektensterben.


Der Ausschuss nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Kreuzviertel-Parken
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20469-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe vom 15.03.2021 vor:
Liebe Verantwortliche im Ausschuss für Anregungen,
in den RN vom 8.3.21 Dortmunder Zeitung ist ein interessanter Beitrag von Robin Albers veröffentlicht:
Mehr Grün-kaum Autos - Neuer Graben im Kreuzviertel.
Sehr gut-aber wohin mit den Autos?
Ich bitte Sie zu prüfen, ob bei dem geplanten Neubau der Kreuzschule eine Tiefgarage eine denkbare Alternative wäre.

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 07.06.2021 wie folgt Stellung:
„…zu der Anregung zur möglichen Errichtung einer Tiefgarage unterhalb der Kreuz-Grundschule nehme ich wir folgt Stellung:

Im Rahmen der Projektentwicklung durch den Fachbereich Liegenschaften wurde in Abstimmung mit den jeweiligen Bedarfsträgern der benötigte Raumbedarf für das Schulzentrum Kreuzstraße konkret ermittelt. Dazu sind verschiedene Ausführungsvarianten für die benötigten Neu- und Erweiterungsbauten ausgearbeitet worden. Ein Bedarf für eine Tiefgarage an diesem Standort konnte im Rahmen der Projektentwicklung nicht festgestellt werden.

Ungeachtet dessen wurde die Anregung geprüft mit dem Ergebnis, dass sich aufgrund der vorhandenen Topographie für die Errichtung einer Tiefgarage erhebliche bautechnische Zwänge ergeben, welche im Ergebnis dazu führen würden, dass der Bau einer Tiefgarage unterhalb der neuen Kreuz-Grundschule als nicht wirtschaftlich einzustufen ist. Hierfür sind die nachfolgend aufgeführten Gründe maßgeblich:

Um eine Tiefgarage unterhalb des geplanten Neubaus zu errichten, müsste die Oberkante der Tiefgarage das Schulhofniveau, welches ca. 3,00 Meter tiefer liegt als das Straßenniveau, unterschreiten. Das Gründungsniveau der Tiefgarage würde demnach ca. 6,50 Meter unter
dem Straßenniveau liegen.
Die Zufahrtsrampe müsste ca. 6,00 Meter Höhendifferenz überwinden und würde eine große
Fläche beanspruchen.
Aufgrund der Gebäudetiefe und der benötigten Fläche für die Rampe wäre nur eine Tiefgarage mit 2 Parkreihen und einer mittleren Fahr- und Rangierspur möglich. Das Verhältnis von Zufahrtsrampe zu Stellplätzen würde bei einer Rampenanlage ungünstig ausfallen.
Die alternative Zufahrt über einen oder zwei Aufzüge/Fahrstühle (automatisches Parken) kommt wegen der hohen Gleichzeitigkeit der Nutzung bei Schul- oder Sportveranstaltungen nicht in Betracht.

Von besonderer Bedeutung ist jedoch auch die Einschätzung der Auswirkungen auf den
Schulbetrieb, welche sich durch den Bau einer Tiefgarage ergeben würden: Die Ein- und
Ausfahrt zur Tiefgarage müsste über den Gehweg erfolgen und würde somit die Laufwege der
Schüler*innen queren, was für diese eine erhebliche Unfallgefahr darstellen würde. Hierbei
ist besonders zu berücksichtigen, dass am Schulkomplex Kreuzstraße auch
Grundschüler*innen unterrichtet werden, welche gerade in den unteren Klassen als
Verkehrsanfänger eingestuft werden müssen.

Vor dem dargestellten Hintergrund ist seitens der Verwaltung keine positive Stellungnahme
zum Bau einer Tiefgarage unter der Kreuz-Grundschule möglich.“

Die eingebende Person ist nicht anwesend, nimmt jedoch schriftlich wie folgt Stellung:
„vielen Dank für die Einladung zur Sitzung und für die Stellungnahme der Verwaltung.
Leider bin ich beruflich an diesem Termin verhindert.
Zur Sache:
Natürlich respektiere ich die Einlassungen der Verwaltung bezgl. der technischen Rahmenbedingungen.

Die Visionen aus den RN vom 08.03.2021 (Ihrem Schreiben erneut beigefügt) hatten mich zu dieser Anfrage bewegt. Dortmund kann so viel (Phönix-See) bewegen, warum nicht auch Chancen diskutieren, bei geplanten Neubaumaßnahmen die chaotische Verkehrs-Situation im Kreuzviertel zu entlasten.
Hier besteht akuter Handlungsbedarf, insofern widerspreche ich der Feststellung der Verwaltung, „ein Bedarf für eine Tiefgarage an diesem Standort konnte im Rahmen der Projektentwicklung nicht festgestellt werden“.
Alles, was ruhenden oder beweglichen Verkehr verringert, ist zu verfolgen.
Aber wenn schon nicht für PKW’s, haben Sie auch mal an eine „Fahrrad-Garage“ gedacht? Bei dem gewollten und wachsenden Fahrradverkehr ist dies u.U. ein zukunftsorientiertes Alleinstellungsmerkmal der Stadt Dortmund? Eine Entlastung für die Schüler und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen- wohin im Kreuzviertel mit den Drahteseln ?
Denken und arbeiten Sie bitte weiter an allen Ideen zur Verkehrsentlastung im Kreuzviertel, damit wir uns darüber freuen: Mehr Grün weniger Blech!“

Der Ausschuss nimmt die Eingabe, die Stellungnahme der Verwaltung sowie die schriftliche Stellungnahme der eingebenden Person zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 3.1
Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3

Herr StR Dahmen führt aus, dass man für den 23.06.2021 eine Inzidenz von ca. 12,9 erwarte. Aufgrund der Bestimmungen der neuen Coronaschutzverordnung sei die Allgemeinverfügung zum Tragen von Masken in der Öffentlichkeit mit Wirkung zum 21.06.2021 um 0:00 Uhr vorzeitig aufgehoben worden. Die Quote der Erstimpfungen liege bei über 50 %. Die der Zweitimpfungen bei über 30 %. Dies mache sich auch bei den Inzidenzen bemerkbar.
In der letzten Woche habe es außerdem eine Erweiterung des OBG NRW gegeben. Hiernach gebe es nunmehr die Möglichkeit Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes, sowie auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Bodycams auszustatten. Dies werde man in Angriff nehmen.
Bezüglich der Raser- und Poserszene gebe es weiterhin Schwerpunktkontrollen der Polizei. Insgesamt sei die Szene derzeit vom Wall verdrängt. Um dies zu festigen, würden die bisher getroffenen Maßnahmen weiter aufrechterhalten. Hier habe sich der Mix aus den Kompetenzen der Polizei und der Stadt bewährt. Ebenfalls werde in diesem Zusammenhang der Bereich des Phönixsees beobachtet.
Im Zusammenhang mit dem Mord im Westpark sei hier die Präsenz von Polizei und Ordnungskräften erhöht worden.

Herr Kruse (033/FBL) erläutert zum Thema der digitalen Schnellmeldungen im Rahmen von Wahlen, dass im Bereich der Wahlen die Software Votemanager verwendet werde. Diese sehe digitale Schnellmeldungen derzeit noch nicht vor. Eine Integration digitaler Schnellmeldungen werde nach Auskunft der Fa. Votemanager im 4. Quartal dieses Jahres begonnen. Zu beachten sei jedoch, dass durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 83 Seiten mit Sicherheitsvorkehrungen für digitale Schnellmeldungen herausgegeben worden seien. Hiervon seien allein 65 Sicherheitsvorkehrungen der Stufe 1 beschrieben. Insgesamt müssten 161 Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Man gehe daher davon aus, dass frühestens zur Landtagswahl 2022 mit digitalen Schnellmeldungen begonnen werden könne.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass einige Themen, welche durch Herrn StR Dahmen angeführt wurden am 24.09.2021 Thema im Polizeibeirat seien. Zu nennen seien hier beispielsweise die Raser- und Poserszene, der Westpark und die Möllerbrücke.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Abstellflächen für E-Scooter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19873-21-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.05.2021 zur Anfrage des ABöOAB vom 09.02.2021 vor:
Die Verwaltung hat sich eingehend mit dem Urteil des OVG NRW (Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 11 B 1459/20) beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass eine grundsätzliche Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf den Betrieb von Leih-E-Scootern gegeben ist. Allerdings ergeben sich dadurch nach Ansicht der Verwaltung keine wirkungsvollen straßenrechtlichen Regulierungsmöglichkeiten. Der Verwaltung werden durch das Instrument der Sondernutzungserlaubnis also keine hinreichenden Instrumente zur Hand gegeben, die eine Einführung einer solchen Regelung wünschenswert erscheinen lassen würden. Vielmehr ergibt sich aus Sicht der Verwaltung durch das Urteil eine erhöhte Bereitschaft der Betreiber zu einer noch stärkeren Kooperation auf Basis einer freiwilligen Selbstvereinbarung. Die Verwaltung stand in den zurückliegenden Monaten in einem umfangreichen Austausch mit anderen Kommunen in Deutschland. Dabei hat sich gezeigt, dass einige Städte auf Basis einer freiwilligen Selbstvereinbarung teils sehr umfassende und detaillierte Festlegungen zusammen mit den Betreibern getroffen haben. Diese Festlegungen gehen meist sehr deutlich über die Möglichkeiten eine Sondernutzungserlaubnis hinaus und werden momentan fachbereichsübergreifend geprüft.

Aufgrund der beschriebenen Sachlage besteht nach Ansicht der Verwaltung keine Möglichkeit zur Festlegung des Betriebes auf Basis von festen Stationen, gestützt auf eine Sondernutzungserlaubnis. Jedoch gibt es bereits in einigen deutschen Kommunen Gebiete, in denen anstatt eines sog. Free-Floating-Betriebs der Verleih ausschließlich stationsgebunden erfolgt. Auch in Dortmund ist eine solche Zone als Resultat des Bürgerdialogs vom 06. Oktober 2020 im Bereich des PHOENIX See testweise vorgesehen. Dazu wurde als Vorbereitung eine erste, beschilderte E-Scooter-Abstellfläche bereits umgesetzt.

Die elektronische Drosselung von E-Scootern in bestimmten Gebieten, wie z.B. bei der
Einfahrt in eine Fußgängerzone, ist technisch möglich. Allerdings würde ein dafür
notwendiges Software-Programm einen Eingriff in den fließenden Verkehr darstellen. In
Deutschland ist ein solcher Eingriff nach aktueller Rechtslage nicht erlaubt. Die Stadt
Dortmund hat aber bereits über den Deutschen Städtetag eine Initiative angeregt, die eine
Änderung der Gesetzeslage zum Ziel hat und solche Eingriffe per Gesetz ermöglichen soll.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass die genannte Selbstvereinbarung zu wenig sei. Man habe daher im AMIG zwei Prüfanträge gestellt. Zum einen gehe es um die Möglichkeit der Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum und zum anderen um die Prüfung inwieweit E-Scooter in abgegrenzten Bereichen technisch auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden könnten.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass die Begründung zur Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis sehr schmal sei. Hier bitte man um Ergänzung. Des Weiteren frage man sich, ob die freiwillige Selbstvereinbarung einsehbar sei.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) nimmt Bezug auf den letzten Absatz der Stellungnahme. Es stelle sich die Frage, ob es bereits ein Urteil gebe, welches die Auffassung der Verwaltung bezüglich einer elektronischen Drosselung bestätige.

Herr StR Dahmen erklärt, dass man dies klären werde, da es noch rechtliche Unsicherheiten gebe. Man wisse jedoch, dass in anderen Kommunen bereits eine entsprechende Drosselung vorgenommen werde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um Beantwortung der ergänzenden Fragen.


zu TOP 4.1.2
Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18703-20-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2021 zum Auftrag des Ausschusses vom 15.12.2021 vor:
in der Sitzung vom 15.12.2020 hat sich der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit dem vom Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 08.10.2020 an den Ausschuss überwiesenen Antrag der SPD-Fraktion zur Anbringung von Wahlplakatträgern befasst und folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern kommunale Richtlinien für das Aufhängen von Wahlplakaten erlassen werden können.

2. Zudem bitten wir um Prüfung, inwiefern falsch installierte Plakate nach Fristsetzung gegenüber der Partei durch die Verwaltung entfernt und die entstehenden Kosten den jeweiligen Parteien zukünftig in Rechnung gestellt werden können. Hierbei ist auch zu prüfen, inwiefern eine Kooperation mit dem Land NRW erfolgen kann, damit diese Regelung auch für Straßen und Brücken des Landes durchgesetzt werden kann.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Wahlwerbung auf öffentlicher Wegefläche durch das Aufstellen von Plakatträgern stellt nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund“ eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung – eine sog. „Sondernutzung“ – dar und bedarf damit einer straßenrechtlichen Erlaubnis. Derartige Sondernutzungserlaubnisse werden auf Antrag durch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund nach pflichtgemäßen Ermessen erteilt.

Die Stadt Dortmund orientiert sich zunächst an dem „Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung und des Innenministeriums“ vom 08.08.2003, der Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen regelt. Darin werden generelle Ausnahmen von dem Verbot u.a. der Plakatwerbung nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung aus Anlass von Wahlen innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag zugelassen. Die für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zuständigen Gemeinden werden gebeten, dies bei ihren straßenrechtlichen Entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen.

In Dortmund werden seit vielen Jahren im Vorfeld von Wahlen zwischen der Verwaltung und den im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Fraktionen die Regularien zur Zulassung von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum einvernehmlich festgelegt. So ist es in den letzten Jahren etwa gelungen, den Zeitraum der zugelassenen Wahlsichtwerbung zur Schonung von Ressourcen und im Sinne der Stadtbildpflege, in Abweichung von dem vorgenannten Erlass, deutlich zu verkürzen und auf rund sechs Wochen vor dem Wahltermin zu beschränken. Nach Ablauf der Erlaubnis wird den Erlaubnisnehmenden eine Frist von einer Woche eingeräumt, um sämtliche Wahlplakatträger zu entfernen.

Mit der Sondernutzungserlaubnis für den Bereich der gewidmeten öffentlichen Wegefläche können nach der herrschenden Rechtsprechung ausschließlich straßenrechtliche Belange berücksichtigt werden, die der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dienen. Diese Belange werden in den seitens der Stadt Dortmund zu erteilenden einschlägigen Erlaubnissen über Auflagen und Bedingungen sichergestellt. Dazu gehört beispielsweise, dass Wahlplakate verkehrssicher anzubringen sind oder das Lichtraumprofil der Straße eingehalten wird. Zudem werden besonders schützenswerte Teile der Stadt, u. a. der komplette Wallring der Dortmunder City und die Fußgängerzonen der Stadtteilnebenzentren, von Wahlsichtwerbung freigehalten.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Wahlsichtwerbung genießen die am Wahlkampf teilnehmenden Parteien nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen weiten Gestaltungsspielraum, dessen Grenzen vor allem das Strafrecht bilden. Eine Einflussnahme oder Beschränkung auf die inhaltliche Gestaltung, Slogans und Aussagen der Wahlsichtwerbung durch die Erlaubnisbehörde scheidet daher weitestgehend aus.

Zuletzt wurden die Regularien zur Wahlplakatierung in Dortmund bzw. der entsprechende Katalog von Auflagen und Bedingungen im Vorfeld der Kommunalwahl am 13.09.2020 modifiziert und angepasst. Pandemiebedingt hat das sonst übliche Abstimmungsgespräch mit den Vertreter*innen der Rathausfraktionen jedoch im Vorfeld der Wahl nicht stattfinden können. Die einschlägigen Regelungen, die - wie bereits erwähnt - Bestandteil der zu erteilenden Sondernutzungserlaubnisse werden, sind den Parteien über den Fachbereich Wahlen vorab über ein Merkblatt zur Kenntnis gegeben worden.

Für die anstehende Bundestagswahl am 26.09.2021 sind in der Nachbetrachtung der Erfahrungen der Wahlplakatierung der letzten Wahl erneut einige Anpassungen des Regelungskataloges beabsichtigt. So ist beispielsweise vorgesehen, dass nach Fristablauf der Erlaubnis neben den Wahlplakaten auch das gesamte Befestigungsmaterial vollständig zu entfernen ist. Ein diesbezügliches Abstimmungsgespräch mit den Vertreter*innen der Rathausfraktionen ist noch vor den Sommerferien avisiert, in dem dann auch auf Änderungen bzw. Besonderheiten der nächsten Erlaubnisperiode eingegangen wird.



Soweit ersichtlich existiert in keiner bundesdeutschen Großstadt eine spezielle Satzung oder ein ähnliches Regelungskonstrukt zur Wahlplakatierung. Lediglich kleinere Gemeinden haben vereinzelt derartige Satzungen oder Ordnungsbehördliche Verordnungen, in NRW z. B. Dormagen oder Wermelskirchen, erlassen. Die wesentlichen Regelungen dieser Satzungen bzw. Verordnungen finden sich in Dortmund in den jeweiligen Sondernutzungserlaubnissen als verbindliche Auflagen und Bedingungen wieder. Einige wenige Regelungen kleinerer Gemeinden lassen sich allerdings kaum auf eine Großstadt wie Dortmund übertragen oder sind nicht sinnvoll bzw. kontrollierbar, beispielsweise die quantitative Begrenzungen der Wahlplakate im Stadtgebiet oder das Anbringen von Plakaten nur an jeder x-ten Straßenlaterne.

Praktisch existieren damit in Dortmund im Ergebnis bereits „Kommunale Richtlinien“ für die Wahlplakatierung - nämlich über die verbindlichen Auflagen und Bedingungen der Sonder-nutzungserlaubnisse. Eine Notwendigkeit für den Erlass spezieller Satzungen oder Verordnungen erscheint daher weder erforderlich noch sinnvoll. Jede Modifizierung einer Satzung oder Verordnung bedürfte einer erneuten Beschlussfassung der zuständigen Gremien. Kurzfristige Detailänderungen der verbindlichen Vorgaben zur Wahlplakatierung wären damit kaum umsetzbar. Zudem würde mit einer solchen „Richtlinie“ weder eine gesteigerte Verbindlichkeit gegenüber den straßenrechtlichen Erlaubnissen geschaffen, noch ergäbe sich ein rechtlicher Vorteil oder eine Beschleunigung des Verfahrens im Falle der Notwendigkeit der Abnahme/Entfernung verbotswidriger Plakate durch die Erlaubnisbehörde.

Aus den oben aufgeführten Gründen bedarf es keiner ordnungsbehördlichen Verordnung oder Satzung. Bewährt hat sich hier die Festlegung von Auflagen und Bedingungen in Abstimmung mit den Rathausfraktionen; hieran sollte aus Sicht der Verwaltung festgehalten werden.

Die angeregte Entfernung widerrechtlich aufgestellter/angebrachter Wahlplakate durch die Stadt und die Geltendmachung der hierdurch entstandenen Kosten wurde zur Kommunalwahl 2020 bereits erstmalig praktiziert. Wahlplakate, die nach der Kommunalwahl bzw. Fristablauf der Sondernutzungserlaubnis nicht entfernt waren, sind nach Durchführung des erforderlichen Verwaltungsverfahrens behördlich beseitigt worden. Die in diesem Zusammenhang der Stadt Dortmund entstandenen Aufwände wurden per Leistungsbescheid gegenüber den betroffenen Parteien geltend gemacht.

Sofern Straßen und Wege außerhalb geschlossener Ortschaften für Wahlplakatierung genutzt werden, ist grundsätzlich eine Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen.NRW gegeben. Auf deren landesweit praktiziertes Verfahren hat die Stadt Dortmund keinen Einfluss.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die bisherige Praxis zur Regelung von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich beizubehalten.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung. Es sei jedoch davon auszugehen, dass durch eine Festsetzung der Regelungen durch einen Ausschuss oder den Rat eine höhere Verbindlichkeit gegenüber dem Regelwerk entstehen würde. Es wäre angemessen, wenn die Gremien sich darauf verständigen würden, wie der Wahlkampf zu gestalten sei. Wünschenswert sei daher ein Kompromiss aller Beteiligten. Es werde daher vorgeschlagen, dass dem Ausschuss eine Mustersondernutzungserlaubnis zur Kenntnis gegeben werde, damit sich der Ausschuss ein Bild davon machen könne. Auch eine Veröffentlichung dieser Mustersondernutzungserlaubnis auf der Website der Stadt Dortmund wäre zu begrüßen. Bezüglich der Entfernung von Wahlplakaten wünsche man sich eine genauere Berichterstattung. Interessant sei, in wie vielen Fällen dies erfolge, welche Kosten dabei entstünden und inwieweit diese erstattet würden.

Herr StR Dahmen erläutert kurz die Problematiken einer möglichen Gestaltungssatzung. Bei der Entfernung der Wahlplakate nach der Kommunalwahl 2020 handelte es sich mit einer Ausnahme um Einzelfälle. Die Kosten seien, mit Ausnahme einer Partei, bereits beigetrieben. Bei der Erstattung der Kosten durch die Parteien sei auch zu beachten, dass diese nur anteilig angesetzt werden könnten. Grundsätzlich gehe man davon aus, dass einzelne Plakate schlichtweg vergessen wurden.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) bedankt sich ebenfalls für die Antwort der Verwaltung. Man werde dies auch parteiintern nochmals besprechen und erörtern. Als demokratische Parteien könne man sich sicherlich gut auf die Punkte verständigen, welche im Zusammenhang mit der Wahlplakatierung bisher gut gelaufen seien. Man wisse aber auch, dass es Parteien gebe, die sich nicht an diese Regeln hielten. Dies sei eine bewusste Provokation, welche man entsprechend bewerten müsse. Grundsätzlich gehe man davon aus, dass man untereinander gute Regeln aufstelle und sich entsprechend gut verständige.

Frau Siekmann (32/FBL) gibt an, dass es im Vorfeld der Bundestagswahlen bereits Gespräche mit den Fraktionen zu den Regelungen der Wahlplakatierung gegeben habe. Hierzu gebe es eine Präsentation sowie ein Merkblatt, welche den jeweiligen Multiplikatoren zur Verfügung gestellt worden seien.

Rm Beckmann bittet darum, dass die Ausführungen zu den Problematiken einer Gestaltungssatzung sowie dem Verfahren und der Kosten für die Entfernung von Wahlplakaten schriftlich bis zur nächsten Sitzung erfolgen. Des Weiteren bittet er darum, dass die Mustersondernutzungserlaubnis auf der Website der Stadt Dortmund veröffentlicht werde.

Frau Siekmann erklärt, dass die Veröffentlichung der Mustersondernutzungserlaubnis sowie des Merkblatts möglich sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2021 zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.3
Außengastronomie während Corona
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20929-21-E2)

Die Tops 4.1.3 und 4.2.11 werden gemeinsam behandelt.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2021 zur Anfrage des Ausschusses vom 11.05.2021 vor:
Zu Frage 1:
Der Beschluss des Ausschusses wurde sowohl in der örtlichen Presse als auch in direkten
Kontakten mit Gastronomiebetreibenden kommuniziert. Eingehende Anträge auf Erweiterung
von Außengastronomien werden unverändert geprüft und beschieden. Da sich die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomien auf öffentlichen Wegeflächen regelmäßig auf das komplette Jahr 2021 erstrecken, gelten auch die Regelungen für die temporären Erweiterungen fort.

Zu Frage 2:
Eine besondere statistische Erfassung der einschlägigen Anträge erfolgt nicht. Es sind jedoch
nur sehr wenige solcher Anträge auf Erweiterung der bisherigen Flächen beim Ordnungsamt
eingegangen; die Zahl dürfte insgesamt unter zehn liegen.

Zu Frage 3:
Da ein Antrag auf Erweiterung der Fläche für die Außengastronomie wg. der vorzunehmenden
Prüfungen der Verwaltung (z. B. hinsichtlich des ausreichend verbleibenden Raums für Fußgänger und Fußgängerinnen, Radfahrer und Radfahrerinnen, freizuhaltender Rettungswege etc.) durch entsprechende Planunterlagen hinterlegt werden muss, kommt nur die Schriftform per Mail oder Post in Frage.
Zu Frage 4:
Wie zu Frage 2 bereits dargestellt, wurden nur wenige entsprechende Anträge registriert. In der Praxis nutzen die zahlenmäßig meisten Betreibenden von Gastronomiebetrieben bereits die möglichen Flächen, die ihnen vor ihrer Betriebstätte zur Verfügung stehen. Die beschränkenden Gründe, wie verbleibende Restgehwegbreiten, Schutz von Rettungswegen und Aufstellflächen der Feuerwehr sowie sonstige Interessen von Anliegern und Anliegerinnen, ließen sich in den meisten Fällen nicht auflösen. Eine nennenswerte Erweiterung von Gastronomien ist regelmäßig nur auf den größeren Plätzen und in den Fußgängerzonen der Innenstadt sowie den Stadtteilnebenzentren möglich. Die tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten zur Erweiterung wurden zum Beispiel von Gastronomiebetrieben auf dem „Alten Markt“, dem Friedensplatz, dem Willy-Brandt-Platz und dem Hansaplatz genutzt.

Zu Frage 5:
Ablehnungen einschlägiger Anträge sind nicht erfolgt.

Zu Frage 6:
Die Einrichtung von Außengastronomien auf öffentlichen Wegeflächen bzw. deren Erweiterung werden von der Verwaltung grundsätzlich gefördert und straßenrechtlich auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund immer dann erlaubt, wenn keine Behinderungen von Fußgängern und Fußgängerinnen und/oder Radfahrern und Radfahrerinnen zu erwarten sind, Rettungswege bzw. Feuerwehrflächen nicht beeinträchtigt werden und sonstige berechtigte Interessen von Anliegern und Anliegerinnen (z. B. Zugangsmöglichkeiten, bei Gewerbetrieben auch für benachbarte Schaufenster) gewahrt bleiben. Daneben wird auch die aktuelle bzw. absehbare Baustellensituation (bspw. der Fernwärmeausbau in der Innenstadt) beachtet.

Zu Frage 7:
Die Möglichkeiten zur Erweiterung der Gastronomieflächen wurden durch Pressemitteilungen
kommuniziert und in den örtlichen Medien auch breit diskutiert. Darüber hinaus standen/
stehen die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ordnungsamt im permanenten
Kontakt mit den Gastronomiebetrieben und beraten sie im Einzelfall.

Zu Frage 8:
Die Verwaltung setzt daher auf individuelle Beratung der Gastronomiebetriebe, da sich in der
Praxis nur wenige Möglichkeiten zur Erweiterung von Außengastronomien ergeben.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss unter Top 4.2.11 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.06.2021 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vor:
„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzungsmöglichkeiten von Flächen für gastronomische Angebote auf öffentliche Parkplätze - auch im Straßenraum - auszuweiten. Dahingehende Anträge von Gastronomiebetrieben sollen von der Verwaltung kurzfristig wohlwollend geprüft und genehmigt werden. Auch gastronomische Betriebe ohne derzeitige Außengastronomie können solche Flächen beantragen.

Begründung:
Durch das Verbot der Bewirtung in Gaststätten, Restaurants und Cafés in Folge der Corona-Pandemie sind Gastronomiebetriebe geschwächt und stehen vor existenziellen wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Aussicht, gastronomische Angebote vorrangig im Außenbereich wieder anbieten zu können, bedeutet Hoffnung auf ein wirtschaftlich besseres Jahr. Jedoch verfügen viele gastronomische Betriebe über keinen oder nur einen geringen Außenbereich. Durch Sicherheitsauflagen, wie der Begrenzung von Gästezahlen und der Sicherstellung von Abständen verringert sich die Anzahl der möglichen Plätze weiter. Nicht auskömmliche Einnahmen sind die Folge.
Häufig ist für Außengastronomie auf Gehwegen nicht ausreichend Platz. Die derzeitige Beschränkung auf Gehwege führt zu Konflikten mit Zufußgehenden durch nicht einzuhaltende Sicherheitsabstände und schränkt die Quantität und Qualität der Fußverbindungen ein. Deshalb sollte zusätzlich zu den bisher genehmigten Möglichkeiten auch öffentliche Auto-Parkflächen saisonal an Gastronomiebetriebe vergeben werden. Hierdurch wird (ohne Einschränkung der Fußwegeverbindungen) den Bürgern öffentlicher Raum für soziales Leben zurückgegeben und das lokale Gewerbe gestärkt.

In zahlreichen Städten, so beispielsweise Köln, Essen, Stuttgart und Bonn wurde diese Maßnahme bereits mit großem Erfolg eingeführt.“

sB Brenker (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet bezüglich der Stellungnahme der Verwaltung zur Frage 5, um Mitteilung was mit einschlägigen Anträgen gemeint sei und ob es auch uneinschlägige Anträge gegeben und was diese ausgemacht habe. Des Weiteren müssten bei Antragstellung Pläne bezüglich der Außengastronomie eingereicht werden. Hier bitte man um Erläuterung wie diese aussehen müssten.

Frau Siekmann (32/FBL) gibt an, dass ein Antrag ein Antrag sei und keine Nachfrage. Bezüglich der Pläne für die Außengastronomie sei zu sagen, dass diese die beantragte Nutzung erkennen lassen müssten. Hierfür müssten die Pläne entsprechend maßstabsgetreu sein. Hier gebe es verschiedene Möglichkeiten. So gebe es Antragsteller die mit Fotos arbeiten würden, oder auch solche die selbst skizzieren würden. Auch Pläne von Architekten seien möglich. Hier gebe es mehrere Möglichkeiten. Wichtig sei, dass die Situation vor Ort maßstabsgerecht abgebildet werde.

Herr StR Dahmen ergänzt konkrete Beispiele für Nachfragen vor gestellten Anträgen. Grundsätzlich mache man vieles möglich. Derzeit seien noch 5 Anträge aus diesem Jahr nicht beschieden. Hier suche man noch nach Lösungen um das Mögliche auch möglich zu machen.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) schließt sich den Worten des Herrn StR Dahmen an. Hier sei insbesondere auch ein Blick auf die Parkflächen zu werfen. Hierzu stelle man den vorliegenden Antrag. Die gefühlten Hürden seien für die Antragsteller relativ hoch. Man verstehe die Verwaltung so, dass eine eingehende Anfrage bzw. eine Antrag auch wohlwollend beschieden werde und auch eine entsprechende Hilfestellung im Rahmen der Antragstellung gegeben werde.

Herr StR Dahmen erläutert, dass im Rahmen der Parkplatznutzung im öffentlichen Raum jeder Fall anders sei. Hier müsse man unterscheiden, wo genau sich die entsprechende Fläche befinde. So sei der Parkdruck innerstädtisch größer als in den Außenbereichen. Würde man beispielsweise eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung von Parkplätzen im Bereich der Kaiserstraße erteilen, müsse man beachten, dass schnell eine große Menge an Parkplätzen verschwinden würde, welche somit weder für Anwohner noch für Einzelhändler zur Verfügung stünden. Man müsse daher unterscheiden und mit Augenmaß entscheiden.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion unter 4.2.2 einen Antrag zum Thema Pop-Up-Biergärten gestellt habe. Hier grenze man sich grade bei der Thematik der Parkplätze politisch voneinander ab. Zwar komme die Antragstellung hier relativ unverbindlich daher, jedoch mache die Antragsbegründung deutlich dass der Fußgänger hier besser gestellt werden solle als diejenigen, die Parkflächen benötigten. Man werde daher, aufgrund der hier geforderten Totalität, gegen den Antrag stimmen. Man sage klar, dass eine Parkplatznutzung für die Außengastronomie nur da erfolgen könne, wo es möglich ist und diese nicht pauschal freigeben. Der Antrag gehe insgesamt zu weit, auch wenn man in der Richtung beieinander sei.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass am Beispiel der Kaiserstraße deutlich werde, dass es nicht immer möglich sei Parkplätze zu opfern.

Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass sich Ihre Fraktion eher dem Antrag der SPD-Fraktion unter Top 4.2.2 anschließen würde.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) führt aus, dass seine Fraktion den Antrag ebenfalls sehr skeptisch betrachte. Berücksichtige man die verschiedenen Nutzergruppen von Parkplätzen, stelle man fest, dass viele Menschen auf das Auto angewiesen seien. Einer generellen Freigabe der Parkplätze für die Außengastronomie könne man daher ebenfalls nicht folgen.

Frau Siekmann betont, dass man bereits am Anfang des Jahres auf alle Gastronomiebetriebe zugegangen sei. Man bitte daher darum, darauf zu vertrauen, dass man miteinander und nicht gegeneinander arbeite. Grundsätzlich streue man Informationen den Gastronomen gegenüber immer sehr vielfältig und wäge immer sehr ausgewogen ab.

sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) erfragt, in welchem Zeitraum diese Anträge neu beschieden würden und wann nachträglich eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis erfolge bzw. die Sondernutzung wieder versagt werde. An einem praktischen Beispiel erläutert er die Problematik im Zusammenhang mit einer außengastronomischen Nutzung an der Kampstraße und dem durch die Gastronomie führenden Blindenleitsystem.

Frau Siekmann erklärt, dass man durchaus kontrolliere ob die genehmigte Nutzung auch so eingehalten werde. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass die Nutzer der Außengastronomie teils auch Tische zusammenstellten oder Stühle dazu holen würden. Die Sondernutzung an sich werde klassischerweise im Zeitraum von Anfang Mai bis Oktober erteilt. Eine Verlängerung sei möglich. Dem Hinweis bezüglich der Kampstraße werde man nachgehen.


Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion Die Partei ab.


Im Nachgang der Sitzung gibt die Verwaltung an, dass der von sE Gungl angesprochene Bereich noch am gleichen Abend kontrolliert, der Betreiber sensibilisiert worden sei und die Aussengastronomie bezogen auf die taktilen Leitlinien zukünftig erneut überprüft werde.


zu TOP 4.1.4
Ermittlungsdienst Abfall
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20864-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.06.2021 zur Anfrage des Ausschusses vom 11.05.2021 vor:
Frage 1:
Unerlaubte Abfallablagerungen werden der Stadt Dortmund auf unterschiedlichen Wegen bekannt. Neben dem Umweltamt nehmen z. B. auch das Ordnungsamt und die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) täglich Hinweise auf sogenannte "Schmierstellen" entgegen. Bürger*innen melden derartige Missstände über diverse Kanäle: Im persönlichen Gespräch, telefonisch, per E-Mail oder auch über die App "Dreckpetze" der EDG. Auch Anzeigen der Polizei und Meldungen der diversen städtischen Fachbereiche erreichen das Umweltamt. Mit dem Start des zweijährigen Projekts Ermittlungsdienst Abfall (EDA) im September 2020 wurden zwei weitere E-Mail-Funktionspostfächer eingerichtet ("ermittlungsdienstabfall@ stadtdo.de" und "ermittlungsdienst-abfall@edg.de"), über die ebenfalls Hinweise entgegengenommen werden. Alle eingehenden Meldungen werden, wenn es sich bei der Fläche, auf der Abfall unerlaubt abgelagert wurde, um eine öffentliche Fläche handelt, an die EDG mit der Bitte um Beseitigung des Abfalls zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit weitergeleitet, so dass dort in der Regel sämtliche Meldungen über unerlaubte Abfallablagerungen zusammenlaufen. Für 2019 hat die EDG 7.812 und für 2020 insgesamt 11.823 unerlaubte Abfallablagerungen auf öffentlicher Wegefläche statistisch erfasst.

Frage 2:
Seit Arbeitsaufnahme des EDA (Stand 03.05.2021) wurden im Rahmen von Observationen bekannter Abfallschwerpunkte und Ermittlungen zu Abfallablagerungen bereits rund 650 mögliche Täter*innen festgestellt. Bislang wurden 384 Verfahren durch die Unter Abfallbehörde beim Umweltamt abschließend bearbeitet. 245 Vorgänge wurden an das Rechtsamt (Bußgeldstelle) der Stadt Dortmund weitergeleitet. Dort werden die Höhe des Bußgeldes festgelegt und letztlich der Bußgeldbescheid erlassen. Das Rechtsamt hat ausgehend von den EDA-Ermittlungen bisher 199 Bußgeldbescheide gefertigt und insgesamt Bußgelder in Höhe von 48.020 Euro verhängt. Etwas weniger als die Hälfte der Zahlungspflichtigen (87 Fälle) haben ihr Bußgeld bereits gezahlt. In der überwiegenden Zahl der Fälle, bei denen Verursacher*innen ermittelt werden konnten, beträgt das Bußgeld zwischen 75 und 200 Euro. Für besonders große Abfallablagerungen werden aber durchaus auch 1.000 Euro und mehr fällig. „Spitzenreiter“ ist bislang ein überführter Mehrfachtäter, der aufgrund der erheblichen Menge unerlaubt abgelegten Abfalls, 8.000 Euro zahlen muss. Neben dem Bußgeld kommen auf die überführten Täter*innen außerdem die Entsorgungskosten für den abgelegten Abfall zu, wenn diese den Abfall nicht selbst wieder beseitigen. Der Entsorgungsaufwand wird von der EDG gesondert ermittelt und summiert sich über alle Fälle bislang auf 49.342 Euro. Die Verfahren zur Kostenerstattung werden von der Stadtkämmerei geführt. Bislang wurden dort 15 solcher Verfahren eingeleitet.

Frage 3:
Für den Fall, dass bei unerlaubten Abfallablagerungen keine Verursachenden festgestellt werden können, werden die Kosten der Beseitigung von allen Gebührenzahlenden getragen. Die EDG führt auf der Grundlage eines mit der Stadt Dortmund bestehenden Vertrages im Auftrag der Stadt die Entsorgung von Abfällen durch, die der Entsorgungspflicht der Stadt unterliegen. Die Beseitigung der unerlaubten Müllablagerungen gehört somit zu den betriebsbedingten Kosten der EDG, welche gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW in die Abfallgebührenkalkulation einfließen.

Frage 4:
Der EDA ermittelt vorrangig an bekannten Schwerpunkten illegaler Müllablagerungen, die oftmals in der Dortmunder Nordstadt liegen, aber auch in anderen Stadtbezirken zu finden sind. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um Depotcontainerstandorte. Von den fünf Standorten, an denen der EDA die meisten Feststellungen zu Abfallverursachende treffen
konnte, liegen drei im Stadtbezirk Innenstadt-Nord (Uhlandstraße, Blücherstraße, Lindenhorster Straße), einer im Stadtbezirk Huckarde (Insterburger Straße) und einer im Stadtbezirk Aplerbeck (Gevelsbergstraße).

Frage 5:
Nach nur etwas mehr als einem Viertel der auf zwei Jahre angelegten Projektlaufzeit des EDA, ist es nach Auffassung aller am Projekt Beteiligten noch zu früh, um aufgrund des gestiegenen Kontrolldrucks statistisch relevante Änderungen im Verhalten von Abfallverursachenden und in der Folge im Aufkommen unerlaubter Abfallablagerungen feststellen zu können. Hinzu kommt, dass die EDG seit dem 1. Januar 2021 alle 544 Depotcontainerstandorte, an denen bisher ein Großteil aller Feststellungen des EDA gemacht wurde, täglich einmal reinigt. Das erschwert es zusätzlich, den subjektiven Eindruck verbesserter Sauberkeit an den Containerstandorten jetzt schon mit der erfolgreichen Arbeit des EDA in Verbindung zu setzen. Eine entsprechende Auswertung wird spätestens mit dem Abschlussbericht gegen Ende der Projektlaufzeit zur Verfügung stehen.

Frage 6:
Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt, dem Umweltamt und der EDG hat
sich bewährt. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit den vier Teams und den Teamleitungen von Stadt und EDG statt, darüber hinaus zusätzlich auf Leitungsebene zum Projektstand. Im Rahmen dieser (aktuell nur online stattfindenden) Zusammenkünfte wird das Pilotprojekt weiterhin ständig in Details optimiert. Die Zusammensetzung der Teams aus je einem Mitarbeitenden der Stadt Dortmund und der EDG hat sich ebenfalls bewährt. So bringen die städtischen Beschäftigten die notwendigen hoheitlichen Befugnisse, z. B. zur Personalienfeststellung oder zum Durchführen formeller Anhörungen, mit und die EDG-Mitarbeitenden nutzen ihre umfassenden Kenntnisse im Bereich der Abfallentsorgung und kennen alle Angebote der EDG. Während die städtischen Mitarbeitenden in der Regel die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übernehmen, führen die Mitarbeitenden der EDG das mindestens ebenso wichtige Beratungsgespräch mit den Abfall-verursachenden und informieren diese über den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen. Andere Großstädte wie Hagen oder Mönchengladbach, die ganz ähnliche Anstrengungen bei der Verfolgung und Ahndung von Abfallvergehen unternehmen (und die dem Pilotprojekt EDA in Teilen als Vorbild gedient haben), verfügen insgesamt und auch im Verhältnis zu den jeweiligen Einwohnerzahlen über eine deutlich bessere Personalausstattung. So beschäftigt Hagen bei weniger als einem Drittel der Einwohnenden Dortmunds insgesamt 16 sogenannte "Waste-Watcher", die ein ganz ähnliches Aufgabenprofil haben wie die Mitarbeitenden des EDA in Dortmund. Die Stadt Mönchengladbach hat bei weniger als der Hälfte der Einwohnenden Dortmunds immerhin 12 "Mülldetektive" im Einsatz. Es ist aufgrund der aktuellen Erfolge des EDA davon auszugehen, dass - mindestens bis zu einem gewissen Punkt - mit mehr Personal auch entsprechend mehr Feststellungen gemacht, Verursachende ermittelt und letztlich auch mehr Bußgelder erhoben und Entsorgungskosten eingefordert werden können. Mit aktuell acht Mitarbeitenden in vier Teams kann der EDA das gesamte Stadtgebiet Dortmunds immer nur in einzelnen Bereichen sporadisch überwachen oder dort ermitteln. Auch vermehrte Einsätze in der Nacht und an Wochenenden hängen letztlich von der Zahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeitenden des EDA ab und könnten bei einer besseren Personalausstattung entsprechend ausgeweitet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine personelle Ausweitung des EDA und die damit zu erwartende Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren dazu führen werden, dass in den in der Bearbeitung nachgelagerten Fachbereichen des Umwelt- bzw. Rechtsamtes und der Stadtkämmerei "Flaschenhälse" entstehen, die eine zeitnahe Bearbeitung der durch den EDA ausgelösten Bußgeld- und Kostenerstattungsverfahren nur dann ermöglichen, wenn auch in diesen Bereichen Stellenanteile entsprechend aufgestockt werden. Eine abschließende Bewertung und ggf. Empfehlung wird im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des Projektes im nächsten Jahr erfolgen.

Frage 7:
Bislang hat das Pilotprojekt EDA die Erwartungen aller Beteiligten erfüllt und in einigen Bereichen bereits übertroffen. Die Zahl der ermittelten Abfallverursachenden ist größer, als noch zu Projektbeginn erwartet - und dies trotz der Einschränkungen, mit denen aufgrund der Pandemiesituation auch der EDA zu kämpfen hat. In der täglichen Arbeit der ED Mitarbeitenden wird deutlich, dass Verursachende unerlaubter Abfallablagerungen sich durch die persönliche Ansprache durch den EDA - sei es direkt vor Ort oder im Nachgang an der Wohnadresse - in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle tatsächlich beeindrucken lassen. In der direkten Ansprache geben die Beschuldigten ihr Vergehen oftmals zu, entsorgen - nach einer Beratung durch den EDG-Mitarbeitenden - ihre Abfälle ordnungsgemäß und geloben Besserung für die Zukunft. Die den Projektpartnern bekannt gewordenen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Einrichtung des EDA sind durchweg positiv. Es wird begrüßt, dass die Stadt Dortmund gemeinsam mit der EDG verstärkt gegen Müllsünder*innen vorgeht und so ein Stück weit Gerechtigkeit schafft, indem unerlaubt abgelegte Abfälle nicht weiter nur auf Kosten aller Gebührenzahlenden entsorgt, sondern die Verursachenden zur Rechenschaft gezogen werden. Sogar überführte Täter*innen selbst haben sich den Mitarbeitenden des EDA gegenüber vereinzelt in diese Richtung geäußert. Als weiteren Erfolg der Arbeit des EDA ist hervorzuheben, dass in der überwiegenden Mehrzahl der aufgrund von Feststellungen des EDA ergangenen und schließlich beklagten Bußgeldbescheide das Amtsgericht Dortmund gegen die klagenden Täter*innen und im Sinne der Stadt Dortmund entschieden hat. Auch das zeigt, dass der EDA mit seiner Konzeption und seinem Vorgehen auf dem richtigen Weg ist. Die Evaluation des Pilotprojektes EDA wird auf der Basis belastbarer Zahlen und
Erkenntnisse zeitnah in 2022 erfolgen und den politischen Gremien vorgelegt.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) dankt für die Stellungnahme der Verwaltung. Für die Haushaltsberatungen werde man sich bezüglich der Stellenausstattung Gedanken machen.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grüne) erfragt bezüglich der Bußgeldhöhe, wie diese sich bemesse. Es stelle sich die Frage, ob die Kommune selbst bestimmen könne in welchem Maße Bußgelder erhöben würden. Des Weiteren frag er, wie die Diskrepanz zwischen den verhängten Bußgeldern und den Kostenerstattungen zustande komme. Dies sollte auch im Rahmen der Evaluation beleuchtet werden.

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) erinnert sich, dass im Rahmen der Einrichtung des EDA gesagt wurde, dass die Mitarbeiter*Innen verhindern sollten, dass der Müll abgelagert werde. Nunmehr würden die Mitarbeiter*Innen erst im Nachhinein die entsprechenden Stellen aufsuchen und versuchen die Verursacher zu ermitteln. Man stelle sich die Frage nach dem Kosten-/Nutzenfaktor.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) dankt ebenfalls für die Ausführungen. Man schlage vor, zu den Haushaltsberatungen Fraktionsübergreifend einen Antrag zur Erhöhung des Personals im EDA zu stellen.

sB Martinschledde (Die Linke+) gibt an, dass die Frage nach dem Kosten-/Nutzenfaktor zu kurz gedacht sei. Es gehe durch die Gesamtheit der Maßnahmen darum, zu zeigen, dass sich illegales Müllablegen nicht lohne.

Rm Karadas (SPD-Fraktion) lobt den Einsatz des EDA. Hier wurden sehr große Erfolge erzielt. Die Frage des Geldes stelle sich hier nicht.

Rm Joest erklärt, dass die Frage des Geldes immer gestellt werden müsse. Ein Vorschlag sei auch ein kostenloser Sperrmülltag, um den illegalen Sperrmüll zu verhindern.

Frau Siekmann (32/FBL) antwortet auf die Fragen von Rm Beckmann, dass die Bußgelder sich aus § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz ergeben würden. Des Weiteren gebe es diesbezüglich einen internen Handlungsleitfaden zu den Bußgeldern. Bezüglich der Diskrepanzen im Verfahren müsse man im Umweltamt nachfragen.

Rm Karadas (SPD-Fraktion) gibt an, dass man ebenfalls einen kostenlosen Sperrmülltag begrüßen würde. Man benötige insgesamt eine Doppelstrategie.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um Mitteilung wie die Diskrepanz zwischen verhängten Bußgeldern und Kostenerstattungen zustande komme.


zu TOP 4.1.5
Schafhaltung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20082-21-E4)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.06.2021 zur Anfrage des Ausschusses vom 16.03.2021 und 11.05.2021 vor:
Fragen 1 und 2:
Die Haltung von Nutztieren ist der Veterinärbehörde gem. § 26 Abs. 1 der Viehverkehrverordnung anzuzeigen. Die Registrierung dieser Meldungen erfolgt durch die Tierseuchenkasse NRW, die die gewonnenen Daten regelmäßig, zurzeit etwa vierteljährlich, an die zuständigen Veterinärbehörden weiterleitet.

Die Veterinärbehörde führt ein elektronisches Verzeichnis, in dem u. a. die Daten der Haltungsperson, die Anschrift des Haltungsstandortes, Angaben zur Tierart, die Anzahl der gehaltenen Tiere und deren Nutzungsrichtung erfasst werden. Über die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren werden zudem Betriebsakten geführt. Auf dem Dortmunder Stadtgebiet sind 31 landwirtschaftliche Betriebe angemeldet, die Tiere, teilweise in unterschiedlicher Kombination, halten.

Übersicht der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen in Dortmund:
Anzahl Anzahl
Tierart Nutzungsrichtung Haltungen Tiere
Rind Mast 12 950
Rind Milcherzeuger 2 250
Rind Mutterkühe 7 120
Schwein Mast 5 1900
Huhn Legehennen 7 7700
Enten, Gänse,
Hähnchen Mast 4 1900
Schaf Mast u. Zucht 3 2100
Frage 3:
Regelkontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vor Ort finden etwa alle fünf Jahre als
Vor-Ort-Kontrollen statt. Sie werden auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierverordnung von den amtlichen Tierärzt*innen nach Ankündigung durchgeführt.

Frage 4:
Folgende Verstöße hat die Veterinärbehörde in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2021
festgestellt:
Jahr
Tierart
Nutzungsrichtung
Sachverhalt oder Verstoß
2018
Rind
Mutterkuhhaltung
Klauenpflege vernachlässigt, Stall ungepflegt
2019
Rind
Rindermast
Überschwemmung mit Tränkewasser im Bullenstall (Unfall)
2019
Huhn
Legehennen
Beleuchtung im Stall ausgefallen
2019
Huhn
Legehennen
Zu geringe Zahl an Futterautomaten im geplanten Stall
2019
Schaf
Wanderschäferei
Zwei Lämmer stürzten in Dortmund Ems Kanal (Unfall)
2020
Schaf
Wanderschäferei
Einzelne Ablammungen bei Frosttemperaturen
2021
Schaf
Wanderschäferei
Ablammungen bei Frosttemperaturen und Schneelage
Frage 5:
Die Verstöße wurden bei Betriebskontrollen vor Ort festgestellt und aus der Bürgerschaft bei
den Dortmunder Tierschutzorganisationen (Tierschutzverein Groß-Dortmund e. V. oder Arche 90 e. V.) und direkt beim Veterinäramt gemeldet.


Frage 6:
Bei festgestellten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden mündliche oder schriftliche
Anordnungen (Ordnungsverfügung) erlassen. Hierin werden Maßnahmen zur Abstellung der
tierschutzwidrigen Umstände bestimmt. Kommt die Haltungsperson den getroffenen Maßnahmen nicht nach, kommt die Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme/unmittelbarer Zwang) in Betracht. Bei Landwirten, die EU-Direktzahlungsempfangende sind, führen Verstöße gegen Tierschutzvorschriften zu Sanktionen, die bis zu einer Kürzung von Zahlungen (Cross Compliance) führen.

In den genannten Fällen wurden die notwendigen Maßnahmen mündlich und/oder schriftlich
angeordnet.

Frage 7:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden.

Frage 8:.
Im Veterinäramt sind insgesamt acht Tierärzt*innen beschäftigt. Hiervon sind drei Tierärzt*innen im Sachgebiet Tierschutz tätig.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden nimmt die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20928-21-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2021 vor, welcher zwecks Einholung einer Stellungnahme der Verwaltung in die Sitzung vom 22.06.2021 verschoben wurde:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in Dortmund lebenden fast 2000 Menschen mit Duldung unabhängig von ihrem Status ein Teil der Dortmunder Stadtgesellschaft sind.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass der zum Teil langjährige, unsichere Status der Duldung und der damit verbundene erschwerte Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung, zu Arbeitsstellen und Wohnungen sowie der faktische Ausschluss aus Integrations- und Sprachfördermaßnahmen zu einer Perspektivlosigkeit bei vielen Betroffenen führt.

3. Der Ausschuss stellt fest, dass dadurch eine gelungene Integration Geduldeter in die Stadtgesellschaft trotz jahrelangem Aufenthalt verhindert bzw. erschwert wird. Geringe Sprachkenntnisse, fortschreitende Prozesse der Dequalifizierung, unregelmäßiger Schulbesuch von Kindern, gesundheitliche Probleme, Wohnungslosigkeit sowie ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse sind mögliche Folgen, die sowohl hinsichtlich der individuellen Lebensumstände und -perspektiven der Betroffenen als auch für die gesamte Stadtgesellschaft problematisch und nicht akzeptabel sind.

4. Der Ausschuss schließt sich deshalb den Forderungen des Deutschen Städtetags an, auch vor dem Hintergrund der ausbleibenden auskömmlichen Finanzausstattung durch Bund und Land vorhandene Handlungsspielräume der Bleiberechtsregelungen kommunal konsequent zu nutzen und damit auch den in Dortmund lebenden Geduldeten aktiv Bleibeperspektiven zu ermöglichen.

5. Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss die Verwaltung auf,
- die vorhandenen rechtlichen Ermessensräume zu nutzen, um mehrjährig geduldeten Menschen in Dortmund Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Dabei ist insbesondere von den aktualisierten Anwendungshinweisen des Landes vom 19.03.2021 zu § 25b Aufenthaltsgesetz sowie von den Regelungen des § 25a AufenthG zugunsten der Schaffung von Bleiberechten intensiv und konsequent Gebrauch zu machen, wenn die in den Anwendungshinweisen genannten Kriterien erfüllt sind.
- darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen für Geduldete und andere gesellschaftliche Gruppen ohne bisherigen rechtlichen Anspruch ermöglicht wird. Dabei sind in Zusammenarbeit mit in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern auch eigene Maßnahmen aufzulegen.
- darauf hinzuwirken, dass Bund und Land den entsprechenden Bedarf vollumfänglich finanzieren.

6. Der Ausschuss beschließt, den Austausch zwischen der Verwaltung sowie der Dortmunder Flüchtlingshilfe durch ein regelmäßig tagendes Gremium zu stärken und zu institutionalisieren. Im Rahmen dieses Gremiums sollen insbesondere vorhandene Ermessensspielräume bei der Gewährung von Aufenthalts- und Bleiberechten für den Personenkreis der Geduldeten in Dortmund besprochen werden. Dabei können auf Vorschlag der Mitglieder des Gremiums mit Zustimmung der Betroffenen auch Einzelfälle beraten werden. Die Ausländerbehörde ist in ihren fachlichen und verfahrensrechtlichen Entscheidungen frei.

7. Die Verwaltung wird gebeten, auf dieser Grundlage gemeinsam mit Vertreter*innen der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe ein Modell eines solchen Gremiums zu erarbeiten und vorzulegen. Dabei sind insbesondere Fragen der konkreten Zielsetzungen, der Zusammensetzung sowie der Federführung zu klären. In diesem Zusammenhang können auch die Erfahrungen von bereits vorhandenen Formaten anderer Städte betrachtet und einbezogen werden.

8. Zielsetzung für die Aufnahme der Arbeit des Gremiums ist der Jahresbeginn 2022.
9. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seiner Sitzung am 14.09.21 einen Zwischenbericht zu den bis dahin erarbeiteten oder umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:
Neben Flüchtlingen mit Bleibeperspektive leben auch in Dortmund Menschen mit einer Duldung, teilweise seit mehreren Jahren. Die Gründe dafür sind vielfältig. Für viele der Betroffenen ist absehbar, dass sie ohne Unterstützung in ihrem ungesicherten Status und ohne Anspruch auf Integrationsmaßnahmen verbleiben. Diese Perspektivlosigkeit hat auf Dauer gravierende negative Folgen für die geduldeten Menschen und darüber hinaus auch gesamtgesellschaftlich. Die konsequente Ausnutzung vorhandener rechtlicher Ermessensräume soll da wo möglich nicht nur Aufenthaltserlaubnisse, sondern auch Perspektiven schaffen.
Diesem Ziel dient auch ein verbesserter und institutionalisierter Dialog zwischen der Ausländerbehörde und der Flüchtlingshilfe.

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 01.06.2021 wie folgt Stellung:

der Protokollnotiz zu Top 4.2.6 aus der Sitzung vom 11.05.2021 folgend, wird zu den
Punkten 6 und 7 des Antrages wie folgt Stellung genommen:

Die Ausländerbehörde ist bei der Wahrnehmung gesetzlicher Pflichtaufgaben grundsätzlich an die rechtlichen Vorgaben aus Gesetzen, Erlassen auf Bundes- und Landesebene und aktueller Rechtsprechung gebunden. Soweit bei der Aufgabenerledigung keine zwingenden Rechtsentscheidungen zu treffen sind, werden selbstverständlich Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller*innen genutzt.

Für den Personenkreis der Geduldeten sieht der Gesetzgeber aktuell folgenden rechtlichen Rahmen vor, um Bleibeperspektiven zu ermöglichen vor:

1. Stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelungen:
Gesetzlich besteht die Möglichkeit geduldeten Ausländer*innen unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise Mitwirkung der Identitätsklärung und Passbeschaffung) und bei besonderen Integrationsleistungen - eine Bleibeperspektive über die stichtagsfreien Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu ermöglichen.

Während § 25a AufenthG gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive bietet, wird durch ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG den Belangen von geduldeten Erwachsenen, die sich nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse integrieren können, Rechnung getragen. Bei der Entscheidungspraxis der Ausländerbehörde sind die weitreichenden Anwendungshinweise zum § 25b AufenthG des Ministeriums für Kinder, Frauen, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 25.03.2019 zu beachten.

Die Regelung zielt darauf ab, die Rechtsstellung derjenigen zu stärken, die trotz ihres nicht gesicherten Aufenthaltes anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben. Mit der Überarbeitung verbindet das MKFFI NRW die Erwartung an die Ausländerbehörden, die Anwendungsfrequenz der gesetzlichen Bleiberechtsreglungen zu erhöhen und vorhandene Spielräume konsequent zu identifizieren und auszuschöpfen. Dieser Zielsetzung kommt die Ausländerbehörde in allen geeigneten Fällen gerne nach.

2. Beschäftigungsduldung und Ausbildungsduldung:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung am 01.01.2020 können Ausländer*innen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen, eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung erhalten (§§ 60c und 60d AufenthG).

Ziel ist es, geduldeten Personen, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung), einen rechtssicheren Aufenthalt zu ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzuzeigen. Bei einem erfolgreichen Verlauf der zeitlich befristeten Maßnahme besteht für diesen Personenkreis, die Möglichkeit im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 19 d Abs. 1 AufenthG zu erhalten. Auch hier werden mögliche Handlungs- und Entscheidungskompetenzen der Ausländerbehörde bei Kenntnis entsprechender Umstände zugunsten der Antragsteller*innen genutzt.

3. Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen gem. § 23 a AufenthG
§ 23a AufenthG ermöglicht den Bundesländern die Einrichtung einer Härtefallkommission (HFK). Hiervon hat das Land NRW Gebrauch gemacht.

Die Härtefallkommission ist weisungsfrei und unabhängig. Ihr gehören Vertreter*innen der katholischen und evangelischen Kirche, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, des Flüchtlingsrats Nordrhein-Westfalen e.V. der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL, ein/-e Arzt/Ärztin, ein/-e Vertreter*in des für Integrationsfragen zuständigen Ministeriums und zwei Vertreter*innen der Ausländerbehörden an. Damit gewährleistet das Härtefallverfahren die Einbindung nicht staatlicher Organisationen in schwierige und gesellschaftlich umstrittene ausländerrechtliche Entscheidungen. Zudem institutionalisiert sie den Dialog zwischen staatlichen und nicht staatlichen Stellen, um die unterschiedlichen Aspekte eingebrachter Härtefälle sachkundig zu würdigen.

Gleichzeitig bietet § 23a AufenthG der Ausländerbehörde die (einzige) rechtliche Grundlage, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer*innen, abweichend von den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den generellen Ausschlussgründen der §§ 10 und 11 AufenthG, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die (Landes-) Härtefallkommission darum ersucht (Härtefallersuchen).

Ziel dieser Regelung ist es, einen Einzelfall aus dringenden humanitären, persönlichen und schicksalhaften Gründen zu lösen, der bei Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes sonst nicht hätte gelöst werden können.

4. Petitionsrecht
Im sog. „Petitionsverfahren“ haben alle Bürger*innen, folglich auch der Personenkreis der Geduldeten, das Recht, sich mit einer Petition gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren und einen Anstoß zur Kontrolle der Verwaltung, hier der Ausländerbehörde, zu geben.

Das Petitionsrecht kann ohne bürokratische Hürden wahrgenommen werden. Darum gibt es für die Formulierung einer Petition keine Formvorschriften oder Vorgaben.

In Ausländerangelegenheiten lässt sich der Petitionsausschuss vor einer Beschlussfassung entweder schriftlich oder in einigen Fällen gem. Art 41 a der Landesverfassung mündlich zu dem konkreten Einzelfall durch das MKFFI NRW berichten und führt u.U. eine Anhörung durch.

Im Gegensatz zur HKF kann der Petitionsausschuss keine Ersuchen gem. § 23 a AufenthG an die Ausländerbehörde richten, aber in seiner Beschlussfassung Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aussprechen.

Sowohl vom Petitionsrecht als auch von der Möglichkeit, Anträge an die Härtefallkommission zu stellen, wird neben dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg regelmäßig Gebrauch gemacht. Um der Bedeutung dieser (zusätzlichen) Rechte (Petition und HFK) Rechnung zu tragen, wird – sofern keine erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen – der Ausgang dieser Verfahren durch die Ausländerbehörde abgewartet.

5. Zusammenfassung
Der Bundes- und der Landesgesetzgeber hat – unter anderem als Reaktion auf die sog. Flüchtlingskrise 2015 – eine Reihe von Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten geschaffen, um dringende humanitäre, persönliche und integrationspolitische Aspekte in aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen zu würdigen. Auch die Qualifizierung von Geduldeten für den Arbeitsmarkt findet sich darin wieder.

5.1 Kommunales Gremium
Einem kommunalen Gremium (hier die angedachte ausländerrechtliche Beratungskommission o.ä.) stehen in Ergänzung zu o.g. Regelungen keine weiteren bzw. weitergehenden rechtlichen Entscheidungskompetenzen zu. Ein solches ist gleichwohl geeignet, losgelöst vom Einzelfall, Entscheidungsfindungsprozesse transparenter zu kommunizieren. Dies ist auch für die Erhöhung des Vertrauens in die Grundphilosophie der §§25a und 25b AufenthG, die zusätzliche Bleibe- und Integrationsmöglichkeiten schaffen sollen, von zentraler Bedeutung.

Entsprechend ist es erforderlich, die Zielsetzung eines solchen „institutionalisierten
Austausches“ zu definieren und das Schaffen von Strukturen oder gar Doppelstrukturen zu vermeiden und für alle Beteiligten einen „Mehrwert“ bzw. Klarheit zu erreichen. Gleiches gilt für die Klärung der organisatorischen Anbindung eines solchen „institutionalisierten Austausches“ an geeigneter Stelle der Verwaltung.

5.2 Institutionalisierter Austausch
Zielsetzung eines derartigen „institutionalisierten Austausches“ kann es sein, über die
beteiligten Vertreter*innen bzw. ihre Organisationen mehr Vertrauen zu den Betroffenen aufzubauen, als es der Ausländerbehörde im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung möglich ist. Dadurch können z.B. Hürden, die bisher einem Bleiberecht entgegenstanden, abgebaut werden. Ergänzend können in diesem Gremium Informationen zu rechtliche Änderungen und Grundsatzangelegenheiten thematisiert werden.

Mit Blick auf das im Antrag formulierte Anliegen eines „institutionalisierten Austausches“ mit der Dortmunder Flüchtlingshilfe wird darauf verwiesen, dass die Ausländerbehörde Dortmund bereits seit vielen Jahren an verwaltungsinternen und -externen Arbeitskreisen sowie Runden Tischen zum Zwecke des Dialoges und der Vernetzung – auch für den Personenkreis der Geduldeten – beteiligt ist.

Aktuell ist die Ausländerbehörde aktiv in das vom MKFFI NRW geförderte Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (Teilhabemanagement)“ eingebunden. Dieses Projekt richtet sich dabei u.a. gezielt an die Gruppe junger Geduldeter (bis 27 Jahre) zur schulischen und beruflichen Qualifizierung. Auch an dem vom MKFFI NRW geförderten Projekt „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ ist die Ausländerbehörde engagiert beteiligt.

Im Rahmen beider Projekte erfolgt neben der Klärung von (rechtlichen) Grundsatzfragen auch die Begleitung und Entwicklung von Einzelfällen. Entsprechend ist es erforderlich, die Zielsetzung eines solchen „institutionalisierten Austausches“ zu definieren und das Schaffen von Strukturen oder Doppelstrukturen zu vermeiden und für alle Beteiligten einen „Mehrwert“ bzw. Klarheit zu erreichen.

Darüber hinaus sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass es im Rahmen eines solchen „institutionalisierten Austausches“ nicht nur um die Entwicklung und Umsetzung von Bleibeperspektiven gehen kann, sondern, falls die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nicht vorliegen, Festlegungen über die Förderung freiwilliger Ausreisen zu treffen sind und diese seitens aller Beteiligten zu tragen und gegenüber den Betroffenen zu unterstützen sind.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet um Zustimmung zum Antrag. Erst heute habe in Dortmund das Flüchtlingsforum stattgefunden. Die Problematiken von Flüchtlingen seien dort nochmals deutlich geworden.

Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) beantragt Einzelabstimmung. Es gebe einige Punkte im Antrag, die man nicht mittragen könne.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass man keine Einwände gegen eine Einzelabstimmung habe. Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung bekräftige die Intention des Antrags. Man wolle erreichen, dass Entscheidungsprozesse transparenter würden. Man sehe auch, dass jetzt schon versucht werde Ermessenspielräume zu nutzen. Dennoch benötige man einen tiefgehenden Dialog zwischen Flüchtlingshilfe und Ausländerbehörde. Im Dialog solle auch die konkrete Ausgestaltung des Gremiums erfolgen.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Fraktion wichtig sei, dass dieses Gremium kein neuer Beirat werde und nicht nur Bleibeperspektiven, sondern auch die Förderung freiwilliger Ausreisen thematisiert würden.

Rm Deyda (Die Rechte) appelliert, gegen den Antrag zu stimmen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man weiterhin Schwierigkeiten mit der Einrichtung eines solchen Gremiums habe. Man habe die Stellungnahme der Verwaltung so verstanden, dass bereits Gespräche geführt würden und dies auch zukünftig erfolge. Im Ergebnis sehe man keine Notwendigkeit für das angedachte Beratungsgremium.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) erläutert, dass man sich für den Antrag ausspreche.

Rm Joest zieht den Antrag auf Einzelabstimmung zurück. Man schließe sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Punkte 1 bis 4 sowie 5 bis 9 getrennt abzustimmen.

Rm Beckman erklärt, dass man damit einverstanden sei.


Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP/Bürgerliste für die Ausführungen unter Punkt 1 bis 4 im Antrag aus.

Der Ausschuss fasst mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
5. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf,
- die vorhandenen rechtlichen Ermessensräume zu nutzen, um mehrjährig geduldeten Menschen in Dortmund Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Dabei ist insbesondere von den aktualisierten Anwendungshinweisen des Landes vom 19.03.2021 zu § 25b Aufenthaltsgesetz sowie von den Regelungen des § 25a AufenthG zugunsten der Schaffung von Bleiberechten intensiv und konsequent Gebrauch zu machen, wenn die in den Anwendungshinweisen genannten Kriterien erfüllt sind.
- darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen für Geduldete und andere gesellschaftliche Gruppen ohne bisherigen rechtlichen Anspruch ermöglicht wird. Dabei sind in Zusammenarbeit mit in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern auch eigene Maßnahmen aufzulegen.
- darauf hinzuwirken, dass Bund und Land den entsprechenden Bedarf vollumfänglich finanzieren.
6 Der Ausschuss beschließt, den Austausch zwischen der Verwaltung sowie der Dortmunder Flüchtlingshilfe durch ein regelmäßig tagendes Gremium zu stärken und zu institutionalisieren. Im Rahmen dieses Gremiums sollen insbesondere vorhandene Ermessensspielräume bei der Gewährung von Aufenthalts- und Bleiberechten für den Personenkreis der Geduldeten in Dortmund besprochen werden. Dabei können auf Vorschlag der Mitglieder des Gremiums mit Zustimmung der Betroffenen auch Einzelfälle beraten werden. Die Ausländerbehörde ist in ihren fachlichen und verfahrensrechtlichen Entscheidungen frei.
7. Die Verwaltung wird gebeten, auf dieser Grundlage gemeinsam mit Vertreter*innen der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe ein Modell eines solchen Gremiums zu erarbeiten und vorzulegen. Dabei sind insbesondere Fragen der konkreten Zielsetzungen, der Zusammensetzung sowie der Federführung zu klären. In diesem Zusammenhang können auch die Erfahrungen von bereits vorhandenen Formaten anderer Städte betrachtet und einbezogen werden.
8. Zielsetzung für die Aufnahme der Arbeit des Gremiums ist der Jahresbeginn 2022.
9. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seiner Sitzung am 14.09.21 einen Zwischenbericht zu den bis dahin erarbeiteten oder umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.


zu TOP 4.2.2
Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21469-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion vom 08.06.2021 vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird gebeten, den Gastronomen vor Ort zusätzliche Angebote durch mobile Pop-Up Biergärten im öffentlichen Raum unbürokratisch zu genehmigen. Hierbei sollen auch ungewöhnliche und kreative Ideen Berücksichtigung finden. Mögliche Standorte könnten öffentliche Plätze und Grünflächen sein, wie beispielsweise in der Innenstadt der Hansaplatz, Friedensplatz oder in Stadtbezirken der Kaiserbrunnen, Vinckeplatz, Phoenix-West, etc….
Bei der Genehmigung der Flächen ist darauf zu achten, dass keine Nutzungskonflikte entstehen. Die Nutzung von Parkplätzen ist nicht vorgesehen.

2. Die bereits in den Ausschuss-Sitzungen am 09.03.2021 im AMIG (Drucksache Nr. 20133-21) beschlossenen zusätzlichen gastronomischen Angebote im Rombergpark, am Phoenix-See, Westpark, HoeschPark, Tremonia-Park und am Schulte-Witten-Haus durch mobile Imbiss-Wagen und das am 16.03.2021 im ABöAB (Drucksache 20162-21) beschlossene Nutzungsrecht von Sondernutzungsflächen sind schnellstmöglich umzusetzen.
3. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Angeboten während der kommenden Monate sind zu evaluieren und den Fachausschüssen vorzustellen, um als Grundlage für eine zukünftige Nutzung und zusätzliche attraktive Angebote für den nächsten Sommer zu dienen.

Begründung:
Aufgrund der desaströsen Lage der Gastronomie wären die zusätzlichen Angebote im Freien zumindest ein Ansatzpunkt für die Branche, wenigstens etwas Umsatz über den Sommer zu generieren. Darüber hinaus besteht bei den Menschen das dringende Bedürfnis nach Freizeitvergnügen. Beiden Erfordernissen könnte durch besondere Angebote im Freien nachgekommen werden.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag der Fraktion und bittet um Zustimmung.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man das Ansinnen teile. Jedoch würde man unter Punkt 1 den letzten Satz streichen wollen, da man dies politisch anders sehe. Des Weiteren gibt sie zu Protokoll, dass Nutzungskonflikte aus Ruhegründen mitbetrachtet werden müssten, da Parks auch zur Ruhe der Besucher*innen dienen sollten.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) regt an, dass die Vororte hier mit in den Blick genommen werden sollten.

Rm Karadas (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass Parks ein idealer Ort für eine solche Gastronomie seien.

Rm Goosmann gibt an, dass man den Antrag unter Punkt 1 nicht ändern werde. Man stelle den Antrag unverändert zur Abstimmung.

Rm Noltemeyer bittet die Verwaltung genau zu beleuchten, wo genau eine gastronomische Nutzung in Parks möglich sei, um Nutzungskonflikte zu vermeiden.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert die Problematiken im Zusammenhang mit einer möglichen Gastronomischen Nutzung. Für den Betrieb werde eine Gaststättenerlaubnis benötigt. Des Weiteren sei zu beachten, dass ab einer Gesamtgröße von mehr als 40 Sitzplätzen eine Baugenehmigung erforderlich sei. Ebenfalls seien Lebensmittelrechtliche Vorgaben zu beachten, sowie sanitäre Einrichtungen zu bedenken. Bezüglich der Flächen für Schausteller, seien diese nunmehr an zwei Stellen im Bereich der Innenstadt vertreten. Ebenfalls wurde seitens der Schausteller der Wunsch geäußert, Flächen am Phönixsee nutzen zu dürfen.






Rm Noltemeyer gibt noch einmal zu Protokoll, dass ihre Fraktion dem Antrag zustimme. Jedoch den letzten Satz unter Punkt 1 des Antrags „Die Nutzung von Parkplätzen ist nicht vorgesehen.“ nicht mittrage.


Der Ausschuss beschließt den Antrag der SPD-Fraktion einstimmig.


zu TOP 4.2.3
Reinigung von Objekten im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21460-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 10.06.2021 an die Verwaltung vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wer ist in Dortmund für die Reinigung von Objekten im öffentlichen Raum verantwortlich?
2. Gibt es Besonderheiten bei der Reinigung von Kunst im öffentlichen Raum und wenn ja, welche?
3. Gibt es stadtteilbezogene Unterschiede bei der Reinigung?
4. Welche Reinigungsintervalle gibt es?
5. Wo können Verschmutzungen gemeldet werden?
6. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung bei der Reinigung im Stadtbild?

Begründung:
Mit Graffiti besprühte Bänke, Hinweisschilder oder Unterführungen sind kein schönes Bild und verstärken ein Unsicherheitsgefühl. Im öffentlichen Raum sieht man immer wieder Abfalleimer, Hinweisschilder oder Verteilerkästen für Strom, Internet und Post, die mit illegal geklebte Plakate oder Aufklebern verunstaltet werden. Hier könnte durch eine Abklärung der Zuständigkeiten eine Optimierung bei der Reinigung erfolgen und die Sauberkeit im Stadtbild deutlich verbessert werden.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) merkt an, dass man die Bitte um Stellungnahme begrüße.

Rm Deyda (Die Rechte) gibt an, dass es hier insgesamt deutliche Unterschiede in der Stadt gebe.


Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.4
Ergänzende digitale Angebote bei den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21461-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 10.06.2021 an die Verwaltung vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie sind die Erfahrungen mit dem Selbstbedienungsterminal im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt zur Datenerfassung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen?
2. Wie wird das aktuelle System angenommen?
3. Welche Rückmeldungen zum Angebot gibt es von den Dortmunder Bürger*innen?
4. Welche weiteren Dienstleistungen könnten das online-Angebot ergänzen?
5. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, unter welchen Bedingungen eine Abholung von Dokumenten aus Automaten auch in Dortmund möglich wäre, wie einige Kommunen das bereits umsetzen (z.B. Remscheid). Die Ergebnisse sowie eine erste Kosteneinschätzung sind dem Ausschuss für Bürgerdienste nach der Sommerpause vorzustellen.

Begründung:
Die Stadt ist durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, die Digitalisierung weiter fortzuführen. Neue digitale Angebote können die Bürgerfreundlichkeit erhöhen, zur Flexibilisierung und Ausweitung der Öffnungszeiten führen, ohne die Dienstzeiten der Mitarbeiter auszuweiten.


Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.5
Masterplan Kommunale Sicherheit - Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes des Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21449-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 01.06.2021 vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.

Begründung

Die Verwaltung berichtete auf einen Antrag der CDU-Fraktion in der jüngsten Sitzung des ABöOAB über den aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan Kommunale Sicherheit. Ein zentraler Punkt des Masterplans bildete die sukzessive personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Ein wesentliches Element ist hierbei die bereits in der Umsetzung befindliche Ausbildung von jährlichen 15 Personen zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ mit ordnungsbehördlichen Ausbildungselementen.


Die ersten Ausbildenden werden im übernächsten Jahr ihre Ausbildung abschließen. Ab diesem Zeitpunkt können so freiwerdende Planstellen jährlich zeitnah mit gezielt ausgebildeten Kräften besetzt werden.

Die aktuelle Praxis verdeutlicht aber auch, dass der Kommunale Ordnungsdienst nach wie vor personell nicht stark genug aufgestellt ist, um den stetig steigenden Anforderungen an eine erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum angemessen Rechnung tragen zu können. Trotz des hohen Engagements der Beschäftigten im Kommunalen Ordnungsdienst gilt es jetzt umso mehr, zusätzliche Planstellen einzurichten, um insbesondere in den innenstadtferneren Stadtbezirken die Präsenz auch tatsächlich erhöhen zu können. In den Vorjahren hat die Politik auf Empfehlung der Verwaltung immer wieder fraktionsübergreifend einvernehmlich davon Abstand genommen, zusätzliche Planstellen einzurichten, da auch die vorhandenen Stellen regelmäßig im zweistelligen Bereich unbesetzt waren.

Im vergangenen Jahr wurden zur Verbesserung der Kontrolldichte während der Corona-Pandemie 30 zusätzliche Mitarbeitende für ein Jahr befristet eingestellt. Seither scheint sich die Präsenz im öffentlichen Raum deutlich verbessert zu haben.

Sinnvoll und notwendig ist es nun, nicht nur die Mitarbeiter zur Besetzung der bislang freien Planstellen einzustellen, sondern darüber hinaus die 30 zusätzlichen bislang befristeten Planstellen, zu entfristen und so dauerhaft die Präsenz des KOD dauerhaft zu erhöhen. Der Vergleich zu anderen Großstädten zeigt, dass unsere Stadt in diesem Bereich auch weiterhin Nachholbedarf hat.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) schlägt zunächst vor, den Antrag nach Beratung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen Beteiligung und Liegenschaften zu überweisen. Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass es bereits Gespräche darüber gegeben habe, den Antrag zum Gegenstand der Haushaltsberatungen zu machen.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet um Verschiebung in die Haushaltsberatungen.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) schließt sich dem an.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass dies ein guter Vorschlag sei. Bezüglich der aktuellen Auszubildenden im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes bitte man noch um Mitteilung, ob diese im Anschluss an die Ausbildung dennoch übernommen werden könnten.

Herr StR Dahmen gibt an, dass der Bedarf weiterhin vorhanden sei und der kommunale Ordnungsdienst weiterhin wachsen müsse und man auch in Zukunft noch weitere Stellen benötige.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass es richtig sei den Beschlussvorschlag in die Haushaltsberatungen zu verschieben. Es gehe hier auch um nicht unerhebliche finanzielle Aspekte.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) weist darauf hin, dass man bisher Schwierigkeiten mit der Aufstockung des kommunalen Ordnungsdienstes hatte. In der Gesamtbetrachtung wolle man sich jedoch nicht der Entfristung der entsprechenden Verträge in den Weg stellen. Denkbar sei auch, den derzeit vorhandenen extern beauftragten Sicherheitsdienst z.B. im Stadthaus sukzessive durch eigenes Personal zu ersetzen.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass von den 30 geschaffenen Stellen der Corona-Task-Force nur 26 besetzt werden konnten. Derzeit seien jedoch nur noch 22 dieser Stellen besetzt. Nicht jede Person hinter diesen Stellen sei jedoch für den kommunalen Ordnungsdienst geeignet. Diejenigen jedoch die es seien, wolle man gerne übernehmen. Im kommunalen Ordnungsdienst herrsche eine hohe Fluktuation. Auch sei zu berücksichtigen, dass alle Städte ihre kommunalen Ordnungsdienste aufstocken würden. Die Marktlage sei daher generell schwierig.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Beratungen über den Antrag der CDU-Fraktion in die Haushaltsberatungen.


zu TOP 4.2.6
Versammlungen auf/an der Möllerbrücke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21491-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.06.2021 an die Verwaltung vor:
aus den Medien ist zu entnehmen, dass die Ansammlungen an der Möllerbrücke und am Sonnenplatz – die mittlerweile einen eigenen Begriff, nämlich das „Möllern“, inne haben – auch in diesem Jahr weiterhin dort stattfinden. Dabei hält sich laut Polizei so gut wie niemand an die vorhandene Corona-Schutzverordnung. Und auch eine Rücksichtnahme auf die unmittelbaren Anwohner findet nicht statt. Gleiches gilt auch für den Westpark. Seit 2019 finden bereits diese Ansammlungen statt. Und genau so lange gibt es auch die Beschwerden von Anwohnern.

Bei allem Verständnis für die Menschen, die monatelang aufgrund von Corona-Regeln sehr eingeschränkt gelebt haben, muss man aber auch Verständnis dafür haben, dass wir in einer Gemeinschaft leben, die u.a. auch nur dann funktioniert, wenn gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt eingehalten werden.

Rund um das Areal Sonnenplatz sind umfangreiche Veränderungen/Baumaßnahmen geplant. Bis diese beginnen, wird noch einige Zeit ins Land gehen. Aufgrund der Tatsache, dass die noch kommenden warmen Tage wieder zu großen Ansammlungen - sowohl am Sonnenplatz/Möllerbrücke und auch im Westpark - führen werden, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Ist es möglich, ein generelles Alkoholverbot an den oben genannten Orten auszusprechen?

2) Ist es möglich, ein temporäres Ansammlungsverbot an den oben genannten Orten auszusprechen?
3) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen Ansammlungen entgegenzuwirken?

Herr StR Dahmen erklärt, dass es derzeit eine Rechtsprechung gebe, welche in der Berufungsinstanz noch nicht bestätigt worden sei. Ein generelles Alkoholverbot sei schwierig und nur ausnahmsweise möglich. Das Alkoholkonsumverbot im zurückliegenden Winter diente landesweit dazu, Ansammlungen aus Infektionsschutzgründen zu vermeiden. Auch ein temporäres Ansammlungsverbot sei ausgesprochen schwierig. Als Beispiel sei das Ansammlungsverbot der Stadt Düsseldorf zu nennen. Zur dritten Frage sei zu sagen, dass man hierzu ein Berufungsurteil des OVG Münster erwarte. Im Ordnungsbehördenrecht seien verschiedene Störer bekannt. Würden sich kleine Gruppen z.B. auf der Möllerbrücke treffen, mag eine Gruppe von 4-5 Personen an sich nicht störend sein. Problematisch werde es erst dann, wenn es 10 oder 20 solcher Gruppen gebe. Es liege hier oft ein nichtstörendes Verhalten einzelner vor, welches jedoch in der Summe gesehen zu einer kollektiven Störung für die Allgemeinheit führe. Man bleibe hier aber am Ball.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) dankt für die Ausführungen und gibt an, dass man die Situation weiter beobachten werde.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) erklärt, dass man hier eine Diskrepanz zwischen Pop-Up Biergärten und Personen, die sich einfach nur so treffen würden sehe. Wobei die Ruhestörung an sich eine Sache sei. Man müsse darauf achten den öffentlichen Raum nicht zu sperren. Zu beachten sei auch, dass sich nicht jeder einen Gastronomiebesuch leisten könne. Man müsse Menschen daher auch kostenlose Treffpunkte bieten. Man wisse, dass dies eine Gradwanderung sei.

sB Hechler (SPD-Fraktion) regt an, sich an den sonntäglichen Reinigungsaktionen der SPD an der Möllerbrücke zu beteiligen.

Rm Karadas (SPD-Fraktion) gibt an, dass es nicht sein könne, dass das „kostenlose Feiern“ auf Kosten von Anwohnern, Kindern etc. gehe, die regelmäßig Scherben auffinden würden, oder auch auf Kosten der Gastronomen gehe, welche Opfer von Vandalismus würden.

Rm Wallrabe führt aus, dass man am Beispiel des Bergmann-Kiosk am Hohen Wall sehe, dass es auch gesittet zugehen könne.

Aufgrund der Diskussion, weist der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) darauf hin, dass die Anfrage der CDU-Fraktion grundsätzlich beantwortet worden sei.

Rm Zweier gibt zu bedenken, dass nicht jeder die finanzielle Möglichkeit habe, sich in einen Biergarten zu setzen oder an einen Kiosk zu stellen. Zu beachten sei auch, dass Diskotheken und Erlebniskneipen geschlossen seien. Zu Bedenken sei außerdem, dass dies kein reines Dortmunder Problem sei.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) ergänzt, dass man sich über die Diskussion freue. Es zeige sich, dass man hier parteiübergreifend beieinander sei. Man wünsche sich in den genannten Bereichen mehr Druck auch durch die Polizei.

sB Martinschledde erfragt, ob die Stadt oder die Polizei für die Beseitigung der Ruhestörung im Bereich des Westparks zuständig sei. Hier gebe es Diskrepanzen.

Herr StR Dahmen gibt an, dass die Stadt zwar für Lärmschutzkontrollen zuständig sei, man jedoch nicht immer allen Beschwerden umgehend nachkommen könne, zumal die Stadt nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit aktiv werden könne. Auch wenn die Polizei nur subsidiär zuständig sei, tue sie dennoch alles Mögliche.

Rm Wallrabe stellt fest, dass man im Außendienst offensichtlich mehr Personal benötige.

Rm Noltemeyer erläutert, dass die Problematik im kommunalen Ordnungsdienst auch darin liege, dass die Nachtarbeit entsprechend gestaltet werden müsse. Hier frage man sich, welchen Spielraum man derzeit für die Besetzung der Stellen habe und welche Möglichkeiten die Verwaltung hier habe.

Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) lobt die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stadtverwaltung als sehr vorbildlich.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Anfrage der Verwaltung beantwortet worden sei und bittet die Diskussion zum Abschluss zu bringen.

Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) bittet um Beendigung der Diskussion.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum, die Redeliste noch abzuarbeiten.

Der Ausschuss einigt sich darauf, die Diskussion mit Ende der Rednerliste zu beenden. Der Vorsitzende Rm Weber weist darauf hin sich kurz zu fassen.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke +) entgegnet auf die Ausführungen des Rm Hoffmann, dass die Zusammenarbeit nicht immer gut funktioniere.

Rm Karadas fragt ob es stimme, dass die Kommunikation mit dem Ordnungsdienst nur über die Telefonnummer 0231/50-0 ablaufe.


Der Ausschuss nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Im Nachgang der Sitzung teilt die Verwaltung mit, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt - gerade außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten - auch über das Service- und Bürgertelefon des Ordnungsamts möglich ist. Beratung und Hilfe erhalten Bürger*Innen unter 0231/50-28888.


zu TOP 4.2.7
Gebührengerechtigkeit bei der Entsorgung Dortmund GmbH
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21494-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 11.06.2021 an die Verwaltung vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie ist sichergestellt, dass bei der Abfallentsorgung durch die EDG korrekte Behältervolumen vorgehalten werden?
2. Wie und über wen erfolgen die Meldungen der Personenzahlen in den Haushalten
für die Berechnung der Behältervolumen?
3. Gibt es regelmäßige Überprüfungen, ob sich Änderungen bei der Anzahl der gemeldeten
Personen ergeben, die eine Anpassung und Neuberechnung des Abfallvolumens erforderlich machen? Wenn dies nicht geschieht, auf welche Weise könnte das erfolgen?

Begründung:
Die Dortmunder Bevölkerungszahlen wachsen seit Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig
stagnierend das Behältervolumen bei der Abfallbeseitigung durch die EDG. Dies führt zu
überquellenden Müllbehältern und illegale Entsorgungen. Da die Kosten für die zusätzlichen Reinigungen und Abfallbeseitigungen über den Gebührenhaushalt auf alle Kunden
umgelegt werden, führt das zu Ungerechtigkeiten.

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 21.06.2021 wie folgt Stellung:
das bereitzustellende Restmüllbehältervolumen richtet sich bei Wohngrundstücken nach der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl (§ 19 Abs. 2 der Abfallsatzung der Stadt Dortmund).
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wie ist sichergestellt, dass bei der Abfallentsorgung durch die EDG korrekte Behältervolumen vorgehalten werden?

Bei jedem mitgeteilten Wechsel der Eigentumsverhältnisse eines Grundstückes, Antrag auf Änderung der Leerungsfolge/Behälter, Neubau, erfolgt z. Zt. die Prüfung, ob das Behältervolumen den satzungsgemäßen Anforderungen entspricht. Sofern es bei Grundstücken zu Beistellungen /Überfüllungen kommt, informiert die EDG das Steueramt und von dort wird geprüft, ob das Verfahren zum Anschluss- und Benutzungszwang einzuleiten und das Behältervolumen anhand der tatsächlichen Abfallmenge bereitzustellen ist.
2. Wie und über wen erfolgen die Meldungen der Personenzahlen in den Haushalten bei der Berechnung der Behältervolumen?

Der Fachbereich Einwohnermeldeamt stellt dem Bereich Steueramt die Einwohnermeldedaten zur Verfügung. Von dort erfolgt bei Prüfung des Restmüllbehältervolumens – s. Pkt. 1 – die Feststellung der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.
3. Gibt es regelmäßige Überprüfungen, ob sich Änderungen bei der Anzahl der gemeldeten Personen ergeben, die eine Anpassung und Neuberechnung des Abfallvolumens erforderlich machen? Wenn dies nicht geschieht, auf welche Weise könnte das erfolgen?

Obwohl eine regelmäßige, anlassbezogene Überprüfung stattfindet, erhöht sich nach Ausführungen der EDG das bereitgestellte Restmüllbehältervolumen (graue Tonne) nicht adäquat mit der Bevölkerungsentwicklung in Dortmund. Der Verwaltungsvorstand hat daher am 15.12.2020 beschlossen, dem Fachbereich Stadtkasse und Steueramt die Aufgabe zu übertragen, das bereitzustellende Mindestbehältervolumen für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke, nicht nur anlassbezogen, sondern für jedes Grundstück im kompletten Stadtgebiet zu überprüfen. Gleichzeitig wird das Behältervolumen der Biotonnen überprüft.
Das Projekt befindet sich in der Vorbereitung und wird voraussichtlich im Herbst 2021 starten. Es ist zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren ausgerichtet.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) dankt für die Antwort der Verwaltung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2.8
Homeoffice / Mobiles Arbeiten bei Bürgerdiensten & Ordnungsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21499-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 14.06.2021 an die Verwaltung vor:
Ordnungsamt, Rechtsamt und die Bürgerdienste haben in den letzten schweren Pandemie Monaten eine gute Arbeit geleistet, die aber auch die Mitarbeiter:innen bis an die Grenzen ihrer Leistungsbereitschaft geführt hat. Deshalb ist es notwendig, den Mitarbeiter:innen auch Möglichkeiten der Entlastung anzubieten, z.B. beim Weg von & zur Arbeit.

Gerade in Coronazeiten haben wir gelernt, wie wichtig es ist, eine arbeitsfähige Verwaltung
auch unter schwierigen Bedingungen zu gewährleisten. Ein starker bewährter Baustein dazu ist Homeoffice / Mobiles Arbeiten. Eine zukunftsorientierte Verwaltung 4.0 kann notwendige Elemente dieser Arbeitsweise, wie E-Akten, für die bürgerfreundliche Onlineantragstellung verwenden.

Dazu haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:

1. Wie ist die Planung in den einzelnen Abteilungen des Dezernat 3 (ohne Feuerwehr) das Homeoffice / Mobiles Arbeiten einzuführen? Welcher Zeitrahmen besteht dabei?
2. Wie viele Mitarbeiter:innen in den einzelnen Abteilungen des Dezernat 3 (ohne Feuerwehr) haben beantragt, am Homeoffice / Mobiles Arbeiten teilzunehmen?
3. Wieweit ist die Umsetzung in den einzelnen Abteilungen des Dezernat 3 (ohne Feuerwehr) Homeoffice/mobiles Arbeiten schon erfolgt?
4. Wieweit ist geplant in den einzelnen Abteilungen des Dezernat 3 (ohne Feuerwehr) E-Akten einzurichten? Welcher Zeitrahmen besteht dabei?
5. Wieweit ist die Umsetzung in den einzelnen Abteilungen des Dezernat 3 (ohne Feuerwehr) E-Akten einzurichten schon umgesetzt?


Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.9
Einladung eines Petenten
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21502-21)

Der Top wurde abgesetzt.


zu TOP 4.2.10
Veröffentlichung von Eingaben auf den Netzseiten der Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21492-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B’90/Die Grünen und CDU vom 15.06.2021 an die Verwaltung vor:


die Fraktionen von BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


1) Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) bittet die Verwaltung, den Mitgliedern der Bezirksvertretungen die an die jeweilige Bezirksvertretung gerichteten Eingaben und Beschwerden vollständig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sollen die Kontaktdaten der Petent*innen den Mitgliedern unkompliziert zugänglich gemacht werden.

2) Die Petent*innen sollen von den Bezirksverwaltungsstellen beziehungsweise der Geschäftsführung des ABöOAB darüber informiert werden, dass ihre Eingaben an alle Mitglieder der Bezirksvertretung beziehungsweise an alle Mitglieder des Ausschusses weitergeleitet werden.

3) Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Eingaben an die Bezirksvertretungen und an den ABöOAB, sofern diese keine nicht-öffentlichen Belange betreffen, gemeinsam mit den übrigen öffentlichen Sitzungsunterlagen auf den Netzseiten der Stadt rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu veröffentlichen. Die Petent*innen sollen von den Bezirksverwaltungsstellen beziehungsweise der Geschäftsführung des ABöOAB darüber informiert werden, dass ihre Eingaben auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden. Die Kontaktdaten der Petent*innen sind für die Veröffentlichung auf den Netzseiten der Stadt grundsätzlich unkenntlich zu machen. Gleiches gilt für Ausführungen in den Eingaben, die Rückschlüsse auf den genauen Wohnort der Petent*innen zulassen. Auf Wunsch der Petent*innen können deren Eingaben aber vollständig und insbesondere mit deren Kontaktdaten auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden.

4) Der Ausschuss bittet die Verwaltung zur Umsetzung der vorgenannten Punkte bis Ende 2021 einen Bericht zu erstatten.

Begründung:

Für die politische Bewertung ist es für die Mitglieder der Bezirksvertretungen mitunter sehr hilfreich neben den schriftlichen Eingaben zusätzlich mit den Petent*innen in einen weiteren Austausch eintreten zu können. Den Mitgliedern des ABöOABs werden die Kontaktdaten der Petent*innen uneingeschränkt übermittelt. In den Bezirksvertretungen wurde dies unterschiedlich gehandhabt. Teilweise wurden Kontaktdaten lediglich auf Nachfrage von den Bezirksverwaltungsstellenleiter*innen zur Verfügung gestellt.

Während die öffentlichen Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor der Sitzung auf den Netzseiten der Stadt Dortmund (
https://rathaus.dortmund.de/dosys/doRat.nsf/) veröffentlicht werden, gilt dies für Eingaben nicht. Die Eingaben werden bisher (sofern die*der Petent*in zugestimmt hat) lediglich im Nachgang der Sitzung im Rahmen des Protokolls auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Tagesordnungen mitsamt der Sitzungsunterlagen dient (auch) dazu, die Öffentlichkeit über die Beratungsgegenstände der Gremien zu informieren. Dadurch ist es interessierten Personen und Institutionen aus der Stadtgesellschaft möglich, ihre Vorstellungen und Ideen zum Beratungsgegenstand noch vor der Beschlussfassung durch die Gremien in die vorgelagerte politische Diskussion einfließen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht zu durch Eingaben aufgeworfenen Beratungsgegenständen für die Öffentlichkeit aktuell nur in eingeschränkter Weise, da aus der alleinigen Nennung des Tagesordnungspunktes der Beratungsgegenstand nicht ausreichend deutlich wird beziehungsweise werden kann. Diese Einschränkungen können durch die rechtzeitige Veröffentlichung der Eingaben auf den Netzseiten der Stadt Dortmund leicht behoben werden. Bei der Veröffentlichung der Eingaben auf den Netzseiten der Stadt Dortmund müssen die schutzwürdigen Interessen der Petent*innen durch eine grundsätzliche Anonymisierung gewahrt werden. Dazu müssen die Kontaktdaten unkenntlich gemacht werden. Gleiches gilt für Ausführungen in den Eingaben, die Rückschlüsse auf den genauen Wohnort der Petent*innen zulassen. Falls die Petent*innen dies wünschen, können deren vollständige Eingaben mitsamt Kontaktdaten aber auf den Netzseiten der Stadt veröffentlicht werden.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass der Antrag zwei Kernanliegen habe. Zum einen, dass die Kontaktdaten der Petenten für die Mandatsträger*Innen ersichtlich seien. Zum anderen sei es wünschenswert, dass die Eingaben auf der Website der Stadt Dortmund veröffentlicht würden.

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) bittet hierzu zunächst um eine rechtliche Einschätzung insbesondere zum Datenschutz.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Rm Joest an. Man sehe hier einen Prüfauftrag an die Verwaltung.

Rm Beckmann schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung hierzu zunächst um Stellungnahme zu bitten.


Der Ausschuss bittet die Verwaltung die Verwaltung zunächst um Stellungnahme zum Antrag bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.11
Parkplatznutzung für Außengastronomie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21493-21)

Die Behandlung des Tops erfolgte unter 4.1.3.


4.3 Überweisungen anderer Gremien




zu TOP 4.3.1
Sondernutzungsgebühren
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
(Drucksache Nr.: 21151-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021 vor:
Durch die Auslagen vor dem Schaufenster versucht ein Geschäft auf sich aufmerksam zu machen und sichtbar zu machen, dass der kleine Einzelhandel (noch) lebt und für Kunden geöffnet ist. Die Kontaktaufnahme und ggf. das kurze Gespräch kann so bei Bedarf auch draußen an der frischen Luft und nicht nur im Geschäft möglich sein.

Wenn ein Geschäft vor dem Schaufenster seine Waren ausstellt, sind diese Kleinwarenauslagen generell auf einem Platz von 60 cm (gemessen direkt von der Hauswand) kostenlos erlaubt. Sofern mehr Fläche gebraucht und beantragt wird, müssen pro m2 Außenfläche pro Tag 0,99 € bezahlt werden, allerdings werden dann die urspr. kostenfreien 60 cm mitberechnet und sind nicht mehr kostenfrei! In meinem Fall bedeutet dies beispielsweise eine monatliche Mehrbelastung von ca 300 - 350 € - und dies Wetterunabhängig, also auch an/für Tage an denen die Außenfläche wetterbedingt nicht genutzt werden kann.
Die Höhe der Gebühr liegt im Übrigen pro m2 beim Einzelhandel höher als bei dem benachbarten Restaurant mit Außengastronomie !

Das sind Kosten, die der Handel bei coronabedingten Umsatzeinbußen nicht (auch
noch) tragen kann.!
Es müsste doch nicht nur in Zeiten wie diesen im Interesse der politischen Vertreter sein, den lokalen Einzelhandel (und damit die Steuerzahler und Wähler) nachhaltiger und konsequenter zu unterstützen und zu stärken.

Es kann doch nicht im Interesse der Stadt sein, noch mehr lokalen Einzelhandel zu
verlieren,
- der für sozialpflichtige Arbeitsplätze sorgt.
- der seinen sozialen Verpflichtungen nachkommt und junge Menschen ausbildet.
- der trotz der Belastungen durch die Pandemie, der Aufwände durch wechselnden
Coronamaßnahmen sowie der Unsicherheiten auf Seiten der Mitarbeiter und Kunden
versucht, die Betriebe wirtschaftlich am Leben zu halten.
- der die Kaufkraft und Kauflust im Quartier zu halten versucht (statt sie an den
Onlinehandel zu verlieren).
- um auch für die Zeit "nach" Corona ein Steuerzahler vor Ort zu sein.
- der das jeweilige Stadtviertel durch die Vielfalt des kleinen Einzelhandels aufwertet
und damit auch als Wohnort attraktiv hält.
- der für Sauberkeit und Sicherheit sorgt.
- der in den kontaktarmen Zeiten auch für ältere Menschen und Kindern eine soziale
Anlaufstelle ist und
- Nachbarschaft anbietet und lebt.

In den letzten Jahren haben sich die Märkte und das Kaufverhalten sehr stark verändert und dem Handel große Anpassungen abverlangt.
Die Pandemie hat jetzt noch eine größere Hürde mehr in den Weg gelegt. Es bedarf unbedingt einer spürbaren Unterstützung seitens der Politik – durch Ausnahmeregelungen, Kulanz oder zügiger Anpassung überholter Gesetze oder Verordnungen.

Ich spreche hier nicht nur im eigenen Interesse sondern auch ausdrücklich im Namen der AiG Ich hoffe, ich habe unsere Argumente in der Kürze nach vollziehbar skizzieren können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Vielen Dank auch in Namen meiner Kollegen*innen dafür, dass Sie sich für unser
Anliegen einsetzen.

Viele Grüße aus dem Kreuzviertel und auch von der
AIG Kreuzviertel Gemeinschaft
und der Qualitätsroute Dortmund

Es wurde bereits im Vorfeld der Sitzung eine Antwort aus der Verwaltung kommuniziert, die wie folgt zusammengefasst werden kann:

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.06.2020 (Drucksachen-Nr.: 17735-20) wurde auf die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien für den Zeitraum vom 23.03.2020 bis 31.12.2020 verzichtet. In diesem Zusammenhang wurde auch für die Zeit des damaligen "Lockdowns" vom 23.03. - 10.05.2020 analog der Gebührenverzicht für die Kleinwarenauslage - basierend auf der damaligen Entscheidung des Krisenstabes - zur Kenntnis genommen.
Mit Blick auf die fortwährenden pandemiebedingten Einschränkungen über das Jahr 2020 hinaus und vor allem der über mehrere Wochen andauernden, erneuten Schließungen von gastronomischen Betrieben erschien es sinnvoll, die Betreiber*innen der Gastronomie auch über das Jahresende 2020 hinaus mit einem Verzicht der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie auf öffentlicher Wegeflächen zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund hat daher am 17.12.2020 beschlossen, dass auf die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche auch für das Jahr 2021 verzichtet wird. Mit diesem Ratsbeschluss wurde jedoch kein Gebührenverzicht für
Kleinwarenauslagen geregelt. Ein flächendeckender Verzicht auf Sondernutzungsgebühren kommt in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen einer temporären Änderung der Sondernutzungssatzung gleich und bedarf einer Entscheidung des Rates.
Anzumerken sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass Einzelhandelsbetriebe nicht in gleichem Umfang von den pandemiebedingten Schließungen betroffen waren, wie die gastronomischen Betriebe. Insbesondere der Blumenhandel konnte dauerhaft öffnen und seine Geschäfte nahezu ohne Einschränkungen fortführen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eingabe aus der Bürgerschaft zur
Kenntnis und bittet um Weiterleitung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Frau Siekmann (32/FBL) weist darauf hin, dass der Rat ausschließlich auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie verzichtet habe. Außengastronomie und Kleinwarenauslagen seien nicht vergleichbar. Zu beachten sei auch, dass unter anderem Blumengeschäfte auch während des Lockdowns geöffnet hatten. Sollte eine Änderung beabsichtigt sein, müsse dies im Rat entschieden werden.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt der Verwaltung für die Ausführungen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Meinung sei, dass es gute Gründe gegeben habe, die Sondernutzungsgebühren bei der Außengastronomie zu erlassen, nicht jedoch in anderen Bereichen. Hier lägen unterschiedliche Sachverhalte vor, welche auch unterschiedlich behandelt werden könnten.


Der Ausschuss nimmt die Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West, sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 4.3.2
Satzung Werbetafeln B 1
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 16807-20-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus deren Sitzung vom 15.06.2021 vor:









Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.


5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

---unbesetzt---

5.2 Bürgerdienste

---unbesetzt---

5.3 Feuerwehr

---unbesetzt---

5.4 Rechtsamt

---unbesetzt---






5.5 andere Fachbereiche

zu TOP 5.5.1
Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen hierzu folgende Empfehlungen vor:
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1)

…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum oben genannten TOP:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.


Begründung:
Ggf. mündlich


AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung.


AKUSW,16.06.2021:


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3.Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass man den vorgenannten Empfehlungen folge.


Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, sowie des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig dem Rat der Stadt folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.



zu TOP 5.5.2
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den zweiten Zwischenbericht zum Masterplan Sport (Sportentwicklungsplan) für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.5.3
Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) erfragt, warum Problemimmobilien mit dem Zuzug von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen in Verbindung gebracht würden. Des Weiteren werde auf Seite 4 zum Punkt Zwangsversteigerungen und mögliche Problematiken angeführt, dass dies in einigen Fällen eine gute Möglichkeit für die Stadt sei in das Eigentum zu kommen. Jedoch habe sich gezeigt, dass die Gebote im dreistelligen Bereich über dem festgesetzten Werten liegen würden. Hier bitte man um Erläuterung.

Herr StR Dahmen gibt an, dass hier ein dreistelliger 1000er Wert gemeint sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


6. Mitteilungen des Vorsitzenden
---unbesetzt---






Freidrich Wilhelm Weber Jacques Armel Dsicheu Djine Sven Berg
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführer