Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 17.06.2021
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Saziye Altundal-Köse (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Matthias Nienhoff (CDU) i. V. für sB Angela Frommeyer (CDU)
Rm Svenja Noltemeyer (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/BL) i. V. für Rm Michael Kauch (FDP/BL)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht

sE Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)

3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Özgür Karadag – 2/Dez-Stadt-Con.
Karam Mohtasib – 2/Dez-Stadt-Con.
Ralf Rüddenclau –20/1
Martin Pütz – 20/3
Philip Cordes – 20/3
Simone Gerling – 20/3
Markus Neuhaus –21/AL
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Christian v. Rissenbeck – 10/T2
Benjamin Kuhlmeyer – 10/T2
Michael Scholz – 10/ZD
Thomas Kurtz – 13/2
Andrej Rostohar – 13/1
Ulrike Jäger – 14/AL
Aiko Wichmann – 19/FBL Stv.
Tobias Ehinger – 42/GfD
Martin Lizan – 42/VD
Bernd Kruse – 52/GF
Daniel Kunstleben – 57/GF
Winfried Sagolla – 61/3
Jürgen Hannen – 66/3
Ralf Dallmann – 68/Friedhöfe
Mario Niggemann – 70/FBL
Kurt Pommerenke – 80/WF
Horst-Günter Nehm – SVTZ

4. Gäste:

Andreas Beyer – audalis Wirtschaftskanzlei


Karsten Schmidt – Schmidt + Partner



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 17.06.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.05.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)



2.2 Miet- und Pachtzahlungen von Vereinen während der Corona-Pandemie
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21150-21)

2.3 Hygiene- und Schutzartikel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21430-21)

3. Finanzen

3.1 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21)

3.2 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18544-20)

3.3 Ausbau der Erschließungsanlage "In der Liethe", Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20980-21)

3.4 Fahrbahnerneuerung Steinstraße, Beschlusserhöhung und Neuaufteilung des Verkehrsraumes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18688-20)

3.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20835-21)

3.6 Vorhaben Trafficpilot
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021
(Drucksache Nr.: 20019-21)

3.7 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21339-21)

3.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21244-21)

3.9 Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19378-20)

3.10 Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstraße/Auffahrt B 236
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20089-21)

3.11 BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21462-21)

4. Personal und Organisation

4.1 Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)

5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

5.1 Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)

5.2 Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20705-21)

5.3 FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18057-20)
5.4 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

5.5 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)

5.6 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)

5.7 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20699-21)

5.8 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20481-21)

5.9 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20449-21)

5.10 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20588-21)

5.11 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20265-21)

5.12 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20497-21)

5.13 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20441-21)

5.14 Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20277-21)

6. Kommunalwirtschaft

6.1 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21044-21)

6.2 Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21146-21)

6.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20454-21-E3)

6.4 Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20925-21)

6.5 Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20867-21)

6.6 Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20442-21-E1)
Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 14.05.2021 erhalten.

6.7 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21200-21)

6.8 Rechtmäßigkeit der Beihilfen zum Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21458-21)

6.9 Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20287-21-E2)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 14.05.21 erhalten

6.10 Klimaschutz und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21472-21)

7. Liegenschaften

7.1 Immobilien Management-Bericht (1. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21086-21)


7.2 Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)

7.3 Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20406-21)

7.4 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)

7.5 Ausbau des Erschließungsgebiets Winkelstraße - Hu 112 in der 2. Ausbaustufe, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20422-21)

7.6 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20702-21)

7.7 Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20256-21-E1)

8. Sonstiges

8.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

8.2 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung im Hinblick auf Corona so schnell wie möglich durchzuführen ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Garbe benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen
Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21503-21)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.11 behandelt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat gebeten, folgende
Überweisung im AFBL am 17.06.2021 zu behandeln:
Wertstofftonne/Elektroschrott
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 20858-21-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.12 behandelt.

Die Verwaltung bittet den unter 6.1 vorgesehenen Tagesordnungspunkt vorgezogen, nach den Regularien zu behandeln.

Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21044-21)

Weiterhin zieht die CDU-Fraktion folgenden unter TOP 2.3 geführten TOP zurück:


Hygiene- und Schutzartikel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21430-21)

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün folgende, unter TOP 3.6 aufgeführte Vorlage zurückgezogen:
Vorhaben Trafficpilot
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20019-21)

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen/Ergänzungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.05.2021

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.05.2021 wird bei Enthaltung von Frau Noltemeyer und Herrn Niemeyer genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass es nach 15 Monaten gut sei, endlich die Räume umzurüsten. Man müsse sich fragen, wie lange dies noch nützlich sei. Er stelle sich die Frage, ob es eine Nachnutzung geben werde.

Herr Gruber (65/3) führt aus, dass das Geld gut eingesetzt sei und dass nicht nur pandemieabhängig eingesetzt würde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, das seine Fraktion vor dem Hintergrund, dass die Pandemie noch nicht abgeschlossen sei, der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Umsetzung und Finanzierung gemäß den förderrechtlichen Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 634.400 EUR über das Förderprogramm „Corona-gerechte Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Ziff. 5 der Förderrichtlinie entsprochen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Planung vorliegt, im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen kann.

Ebenso beschließt der Rat
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung den Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 an investiven Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 211.467 EUR innerhalb der Budgets der Fachbereiche 24 und 40, sowie die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW im Jahr 2021 für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. insgesamt 422.933 EUR. Die Einzelmaßnahmen mit den genauen Aufteilungen und die Deckungspositionen können der Anlage 2 entnommen werden.

Die politischen Gremien werden im Rahmen eines Abschlussberichtes in 2021 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

zu TOP 2.2
Miet- und Pachtzahlungen von Vereinen während der Corona-Pandemie
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21150-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Information, wie die Situation in den Dortmunder Vereinen in Bezug auf zu erbringende Miet- und Pachtzahlungen ist. Wegen der andauernden Corona-Pandemie gibt es kaum noch Einnahmemöglichkeiten für die Vereine. Dies kann schnell zu prekären Situationen führen. Welche Möglichkeiten der Unterstützung für Miet- und Pachtzahlungen gibt es bisher von Seiten der Verwaltung und welche weiteren Hilfsangebote sind möglich?

Die Bitte um Stellungnahme soll ebenfalls im AFBL behandelt werden.

Begründung:
Die Situation vieler Dortmunder Vereine ist durch die seit über einem Jahr andauernden Corona-Pandemie auch finanziell sehr schwierig, da z.B. keine Veranstaltungen zum Generieren von Einnahmen möglich sind. Trotzdem laufen Kosten wie Miete/Pacht unverändert weiter und bringen etliche Vereine in finanzielle Schwierigkeiten. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass es nicht in Folge der Pandemie zu einem vermeidbaren Vereine-Sterben in Dortmund kommt und möchte die Hilfsangebote daher hier überprüfen. Gegebenenfalls wird es auch erforderlich sein, über einen bestimmten Zeitraum entweder Mieten/Pachten für städtische Immobilien und Flächen zu erlassen bzw. bei privatwirtschaftlichen Miet-/Pacht-Verhältnissen Bezuschussungen zu beschließen.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 24.08.2021 und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.09.2021 zu.

zu TOP 2.3
Hygiene- und Schutzartikel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21430-21)

Die CDU-Fraktion zieht den Tagesordnungspunkt zurück.


3. Finanzen

zu TOP 3.0
2. Managementbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20934-21-E2)

Herr Cordes (20/3) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation und antwortet im Anschluss auf die an ihn gestellten Fragen. Die Präsentation wurde allen anwesenden Ausschussmitgliedern in der Sitzung zur Verfügung gestellt.

zu TOP 3.1
Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die BV Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund / empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), das
Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) mit den folgenden
Maßgaben zu beschließen:

Allgemein zur Vorlage

Zu Nr. 3 Weiteres Vorgehen zur Fortschreibung des SEK, 1. Spiegelstrich
Die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts muss die bisher nicht
realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur überprüfen
und aktualisieren, sondern grundsätzlich neu bewerten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis
der Maßnahmen kann sich unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem aktuellen
Wissen um die Auswirkungen des Klimawandels neu und anders als 2008 darstellen. Die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Notwendigkeit, alte
Beschlüsse grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Dies kann auch dazu führen, im
Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere
Maßnahmen neu aufzunehmen.

Zum Sachstandsbericht

Zu Nr. 5 Ausblick
Neu: Die U47 soll bis zum DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd (mit Halt am DB-Haltepunkt
Aplerbeck) weitergeführt werden. Die Verlängerung dient insbesondere der Schaffung
intermodaler Verknüpfungspunkte Stadtbahn – Zug an den beiden zusätzlichen Haltepunkten
und würde die Attraktivität des ÖPNV wesentlich steigern, z.B. durch weitere schnelle
Verbindungen in die Innenstadt und die umliegenden Orte. Diese Maßnahme ist von der
örtlichen Politik wiederholt gefordert worden.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.2 Verlängerung Overgünne
Die Planung für die Verlängerung der Linie U41 soll die Strecke über die Overgünne
hinaus bis zur Busenbergstraße in Berghofen umfassen. Dort ist auch die Möglichkeit
eines P+R Platzes gegeben. Es muss dabei eine vollständig neue
Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Maßnahme erfolgen, die den veränderten
Rahmenbedingungen gerecht wird.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.5 Verlängerung Flughafen
Die weiteren Arbeiten an der Planung sollen gestoppt werden. Eine solche Erweiterung
würde im Wesentlichen nicht den Dortmunder*innen zu Gute kommen, sondern lediglich den
Touristen die Erreichung des mit Mitteln der Bevölkerung subventionierten Flughafens
bequemer machen. Darauf hat die örtliche Politik wiederholt hingewiesen. Die dafür
vorgesehenen Mittel und Kapazitäten können nicht nur in die Planung zur Verlängerung der
U41 bis Berghofen (s.o.), sondern auch in die von uns vorgeschlagenen Verbesserung der
U47 umgelenkt werden.
Zu Nr.5, TOP 5.2 Mögliche weitere Streckenergänzungen / Maßnahmen
Die U47 soll zwischen den Haltepunkten Allerstrasse und Schürbankstraße zweigleisig
ausgebaut werden. (Die Argumentation zum Ausbau der U43 in Nr. 5.2.6 gilt auch hier.) Der
Ortskern Aplerbeck könnte auf diese Art zuverlässiger bedient werden, als das bei dem
derzeitigen unfallträchtigen Betrieb möglich ist. Der stärkere Verkehr infolge des
Vollanschlusses der Marsbruchstraße an die B1 unterstreicht diese Notwendigkeit.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
(Mitglied der CDU), den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortschreibung und den o. g. Ergänzungen
zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig mit folgendem Zusatz
dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost legt Wert darauf, den aktuellen Sachstand zum
barrierefreien Haltestellenausbau und der städtebaulichen Integration der 3
Haltestellen der U 43 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu erhalten. Der Sachstand soll
die Planungen und den Umsetzungstermin der Haltestellen beinhalten. Diese
Informationen der Verwaltung sollen auch dem Rat der Stadt Dortmund bis zur
Beschlussfassung der Vorlage am 24.06.21 vorliegen.

Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Stadtbezirk Mengede zweimal Erwähnung
findet. Zum einen unter Punkt 5.2.4 (Verlängerung der Strecke der U47 in Nette) und unter
Punkt 5.2.7 (Verlängerung des Fußgängerweges durch eine Brücke in Obernette). Beim
letzten Punkt besteht das Problem darin, dass der Landwirt, dem der betreffende Acker
gehört, diesen nicht verkaufen möchte. Daher bietet es sich an, das Problem mit einer
Unterführung zu lösen. Bei der Verlängerung der Strecke der U47 würde die neu geplante
Strecke durch den Grill in Westerfilde führen bzw. hätte das Ausweichen eine sehr spitze
Kurve zur Folge. Das ist insgesamt nicht umsetzbar. Die Zustimmung zur Vorlage kann die
Fraktion daher nur für die Projekte, die den Dortmunder Süden betreffen, geben. Darüber
hinaus unterstützt die Fraktion selbstverständlich die Planung und den Bau von P+RParkplätzen, hält es aber für wichtig, zunächst die bereits beschlossenen P+R-Parkplätze, wie zum Beispiel für die Wenemarstraße, umzusetzen.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei merkt an, dass in Obernette die Erweiterung für den
Energiecampus benötigt wird und daher sinnvoll wäre.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es hier nur um den geplanten
Bahnübergang geht.

Die CDU-Fraktion findet die Entlastung des Knotenpunktes in Obernette grundsätzlich gut,
gibt zu bedenken, dass die Verlängerung der Bahnstrecke auch mehr Verkehr ins Wohngebiet
bringt und kein Gewinn für die Anbindung von „Knepper“ ist.

Die FDP hält eine Anbindung der Richterstraße für wichtig. Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu. Die SPD-Fraktion hält den Busverkehr für ausreichend.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die beiden Punkte separat abzustimmen und als
entsprechende Anmerkung beizufügen.

Anmerkung:
Bei Punkt 5.2.4 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
einer Enthaltung (Frau Petri / Fraktion B´90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.
Bei Punkt 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
vier Enthaltungen (FDP, Fraktion DIE LINKE/DIE Partei und Herr Martens /CDU-Fraktion)
abgelehnt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zum
Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, mit Ausnahme der Punkte 5.2.4 und 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage
und unter Berücksichtigung der Anmerkung, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu
beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.

Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haltestelle der U 41 in
Benninghofen nahe am Ortskern sein soll.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke und Grüne), 4
Enthaltungen (SPD und Grüne) und 7 Gegenstimmen abgelehnt
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021:
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen geben folgende Bemerkungen zu Protokoll:
Die Anbindung des geplanten Smart Rhino-Geländes an den ÖPNV hat zwei
neuralgische Punkte: Die Anbindung an den S-Bahnhof "Dortmund-Dorstfeld" und
fehlende direkte Verbindung an den Dortmunder Hauptbahnhof. Die vorgeschlagene
H-Bahnverbindung erscheint als Lösungsmöglichkeit ungeeignet, da sie einerseits
nicht die benötigten Kapazitäten während der Rush hour für die Verbindung
Dortmund-Dorstfeld zu Smart Rhino zur Verfügung stellen kann, andererseits keine
integrative Lösung zum vorhanden ÖPNV-Netz darstellt sowie die Anbindung zum
Hauptbahnhof vernachlässigt. Von daher regt die Fraktion der Grünen an, die
Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung von der Straßenbahnhaltestelle "Hafen"
über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" zu prüfen (Vorteile: direkte
Anbindung durch die U47/U49-Linien an den Hauptbahnhof und an Dortmund-
Dorstfeld, hohe Flexibilität der Kapazitäten in Stoßzeiten und Integration in das
bestehende ÖPNV-Netz).

Die SPD Fraktion äußert zu dem Tagesordnungspunkt:
Die SPD Fraktion Innenstadt-West empfiehlt auch die Untersuchung der Anbindung
des zu bebauenden HSP- Geländes und des Hafens mit einer H-Bahn über den
Turmbahnhof Dorstfeld hinaus zur Universität.
> Sowohl von als auch zur FH und Uni muss für die zukünftigen (auch studentischen)
Bewohner von Dorstfeld, Unionviertel und Smart Rhino eine attraktive Anbindung
ihres Wohngebiets gewährleistet sein.
> Für die geplante Entwicklung des Hafenquartiers mit zT hochqualifizierten
Büroarbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wäre die Verbindung zu den
Bibliotheksstandorten und dem Technologiezentrum ebenfalls sinnvoll.
> Eine direkte Stadtbahnanbindung ist nicht geplant. Deshalb sollte die H-Bahn als
modernes und flexibles Verkehrsmittel ohne großen Flächenverbrauch mitgeplant
werden. Außerdem würde sie eine attraktive Kurzstreckenverbindung als
Panoramafahrt, die nicht alle Menschen wieder in den Untergrund zwingt, bieten.
> Eine gute Anbindung an die anderen Verkehrsmittel und damit auch an den
Hauptbahnhof wäre mit der vorgesehenen Linienführung gewährleistet.
> Die direkte Verbindung zur Uni spart außerdem Technikkosten ein, weil der dort
dann erneuerte Wartungsbetrieb mitbenutzt werden kann.
Die Partei Die Linke möchte protokolliert wissen:
Oben bleiben auf der Erde!
Es fehlen Zielvorgaben wie der Anteil des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann.
Ebenso fehlen Alternativen zu unterirdisch geführter Gleisführung und der H-Bahn,
auch anderer Fahrzeuge z.B. Oberleitungsbusse.
Eine H-Bahn kann bestenfalls im 10-Minuten-Takt 600 Fahrgäste pro Richtung
transportieren, eine Stadtbahn dagegen 1800.
Die einseitige Priorisierung der H-Bahn lehnen wir ab, ebenso die Trassenführung
der Stadtbahn unter der Erde. Die H-Bahn ist nicht in das übrige Verkehrssystem
integriert. Der überwiegende Teil der geplanten H-Bahn-Strecke wird als
Parallelverkehr geplant – als Konkurrenz zu den bereits gut ausgebauten Strecken
oder vorhandenen Buslinien. Vorhandene Gleise z.B. auf dem Gebiet Smart Rhino
oder andere gleisgebundene Verkehrsführung werden nicht in Betracht gezogen,
z.B. H-Bahn-Weiterführung bis zum Hauptbahnhof.
Ebenso fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur oberirdischen
Gleisführung.
Bekanntlich ist der Bau von oberirdischen Trassen erheblich kostengünstiger, auch
im Unterhalt. Ebenso fehlt ein Vergleich beim einer Bau H-Bahn oder oberirdischer
Gleisführung wieviel CO² freigesetzt wird.
Die Vorlage sollte Beirat Nahmobilität beraten werden.

Die CDU Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 15 Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linken, Die
PARTEI, AfD) gegen 3 Stimmen der CDU Fraktion, unter Berücksichtigung der
gemachten Bemerkungen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

s. o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

s.o

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s.o.
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

s. o.

Hierzu liegt vor
Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)

AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E1):



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):

…die Fraktion BÜNDNIDS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur zu überprüfen und zu aktualisieren, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes grundsätzlich neu zu bewerten und die Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.

Zudem bitten wir die Verwaltung, folgende Ergänzungen und Anregungen im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzepts zu berücksichtigen:

Zu 4.2: Weitere aktuelle Maßnahmen in Planung - Herstellung vollständiger Barrierefreiheit

- Es sind barrierefreie Zugänge zu Haltestellen in Mittellage an beiden Enden der Bahnsteige vorzusehen. Dies gilt insbesondere für folgende Haltestellen:
Lippestraße, Funkenburg, Am Zehnthof, Knappschaftskrankenhaus, Geschwister-Scholl-Straße sowie an den geplanten Mittelbahnsteigen in der Oesterholzstraße (U44) und Rheinischen Straße (U43/U44).

- Die Umsetzung der Maßnahmen für die vollständige Barrierefreiheit aller Stadtbahnhaltestellen muss Priorität erhalten.

- Die DSW21 wird gebeten, zur Priorisierung der Maßnahmen die Fahrgastzahlen für alle Haltestellen der Linien U43/U44 darzustellen.

- Die Infrastruktur der Ost-West-Strecke U43/U44 wird an die 2,65 breiten Stadtbahnfahrzeuge (Querschnittsveränderungen) angepasst. Die DSW21 wird in dem Zusammenhang um eine Darstellung gebeten, welche Streckenabschnitte bereits für breitere Fahrzeuge ausgelegt sind.



Zu 4.3.3: H-Bahn – Neue Fahrzeuggeneration

- Die Erweiterung der H-Bahn erfolgt nur in Ergänzung des bestehenden Systems, d.h., es entsteht kein zweiter Inselbetrieb und kein Parallelverkehr zu bestehenden Stadtbahnstrecken oder Strecken des SPNV.

- Vorrangig soll die Verknüpfung vom Campus zur U42 bzw. S5 hergestellt werden.


- Für die H-Bahn wird eine Doppeltraktion analog Sky-Train DUS geprüft.



Zu 5.1.3 Stadtbahnverlängerung Hacheney
- Bei der Realisierung der Stadtbahnverlängerung bis zur Godekinstraße soll eine kurze Verlängerung nur bis zur Zillestraße mit untersucht werden.


Zu 5.2.2 Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino
- Zusätzlich zum beschriebenen Abzweig der Stadtbahnstrecke der U43/44 auf das Gelände soll auch eine Stichstrecke Hafen – Smart Rhino-Zentrum (– Dorstfeld S) untersucht werden.

- Als Alternative zur vorgeschlagenen H-Bahnverbindung soll eine Stadtbahnverbindung von der Stadtbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" geprüft werden.




Zu 5.1.5 Erschließung des Flughafengeländes

- Vor dem Hintergrund einer möglichen Nachnutzung der Fläche sollte die Trasse der Stadtbahnstrecke zum Flughafengelände gesichert und eine Haltestelle für die Bewohner*innen von Neuasseln (Aplerbecker Straße) vorgesehen werden, evtl. unter Nutzung der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marsbruchstraße und Holzwickeder Straße.


Zu 5.2.7 Gleiskreuzung Obernette/Erschließung Energie-Campus

- Die Verlegung der Schienen auf die Westseite der Emscherallee wird geprüft. Dazu wird die Emscherallee von vier auf zwei Kfz-Fahrbahnen reduziert.

- Bei einer Umplanung ist sicherzustellen, dass zur Anbindung des Energie-Campus an die Wohnstraßen von Huckarde attraktive und sichere Fuß- und Radwege eingerichtet werden.


Des Weiteren wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung um die Prüfung der folgenden Punkte gebeten:
- Erschließung der Entwicklungsfläche Phoenix- West mit einer Stadtbahn

- Verlängerung der U47 in Aplerbeck mindestens zum Bahnhof Aplerbeck, perspektivisch auch zum Bahnhof Aplerbeck Süd.

- Anbindung des S-Bahnhofes Dortmund-Dorstfeld (ggf. im Zusammenhang mit Smart Rhino)

- U44-Strecke zum Borsigplatz über Weißenburger Straße


- Stadtbahnverbindung BO-Langendreer – DO-Lütgendortmund als Verlängerung der am Bahnhof BO-Langendreer S endenden BOGESTRA-Linien von Witten bzw. Bochum.


- Für Korridore, die zur Trassensicherung freigehalten werden, soll die Einrichtung von Radwegen als Zubringer zur Stadtbahn geprüft werden (bike+ride).


AKUSW,16.06.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung im September.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage wie im AKUSW geschehen, in den nächsten Sitzungslauf zu verschieben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des AKUSW an und vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit in seine Sitzung am 16.09.2021.

zu TOP 3.2
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18544-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße.
zu TOP 3.3
Ausbau der Erschließungsanlage "In der Liethe", Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20980-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 15.06.2021 zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt in Ergänzung des Baubeschlusses vom 19.03.2019 (Drucksache Nr. 13023-18) und vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlage „In der Liethe 225“ - Satzung Grevel - mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 440.000,00 Euro.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, das von der Bezirksvertretung Scharnhorst am 19.03.2019 (Drucksache Nr. 13023-18) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 150.000,00 Euro auf 440.000,00 Euro zu erhöhen. Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlage (1. Ausbaustufe) „In der Liethe 225“ - Satzung Grevel - erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2021: 290.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro. Der jährliche Gesamtfolgeaufwand wird in einem dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschluss bezüglich der zweiten Ausbaustufe dargestellt.

zu TOP 3.4
Fahrbahnerneuerung Steinstraße, Beschlusserhöhung und Neuaufteilung des Verkehrsraumes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18688-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 09.06.2021 vor:
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 SPD, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme AfD und 1 Enthaltung CDU) den nachfolgenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Fahrbahnerneuerung, die Kreuzung Steinstraße/Leopoldstraße/Heiligegartenstraße so umzugestalten, dass alle freien bzw. freilaufenden Rechtsabbieger wegfallen.

Begründung:
Nach der aktuellen Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und der Empfehlung für Radverkehrsanlage (ERA 2010) sind die sogenannten freien bzw. freilaufenden Rechtsabbieger innerorts nur noch in Ausnahmefällen anzuwenden. Sie stellen eine Gefahr für den Rad- und Fußverkehr dar und sind ein Unfallhäufungspunkt. Insbesondere in Kombination mit den geplanten Radverkehrsanlagen ist der Ausfädelungs- und Verflechtungsbereich der freien Rechtsabbieger ein Unfallhäufungspunkt und beeinträchtigt darüber das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrer*innen stark."

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft mehrheitlich (bei 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 SPD, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme AfD und 1 Enthaltung CDU) nachfolgende Beschlussfassung:

„a) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für die Grunderneuerung der Steinstraße im Baubeschluss mit der Drucksache 11147-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 1.680.000,00 Euro um 300.000,00 Euro auf 1.980.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014578 – FE Steinstraße-Leopoldstr b Kurfürstenst – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020 6.232,04 Euro
Haushaltsjahr 2021 1.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 473.767,96 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 46.190,00 Euro.

b) Die politischen Gremien nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes mit veränderter Radverkehrsführung erfolgt.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Auschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung am 08.06.2021 vor:
AMIG, 08.06.2021:

Herr Rm Schreyer bittet, darum, die Verwaltung zu beauftragen, die Regelung der freien Rechtsabbieger im Bereich der Steinstraße zu überprüfen, da die Situation für Fußgänger unbefriedigend ist.

Frau Uehlendahl führt dazu aus, dass man im Rahmen dieser Maßnahme den freien Rechtsabbieger dort nicht wegnehmen kann. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Fahrbahnsanierung/-erneuerung. Die Wegnahme des freien Rechtsabbiegers ist hier nicht möglich, da dies den Umbau des gesamten Knotenpunktes erforderlich machen würde.

Herr Rm Schreyer bittet um Prüfung, ob dort zumindest ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) markiert werden kann.

Frau Uehlendahl sagt zu, dies zu prüfen.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis des Prüfauftrags dem AFBL bis zur Sitzung am 17.06.2021 vorzulegen.

Die Verwaltung legt das folgende Prüfergebnis vor:

„Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), sog. Zebrastreifen, richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Demnach sind gewisse verkehrliche Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich.
Der FGÜ muss aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern erkannt werden können und die Sichtweite von und auf die Warteflächen ist aus einer Entfernung von mindestens 30 Metern zu gewährleisten. Die freilaufende Rechtsabbiegespur beginnt ca. 80 m vor der Kreuzung. Dabei besteht eine geradlinige Sichtbeziehung. Insofern sind die Voraussetzungen bzgl. des sog. Sichtdreiecks als gegeben anzusehen.
Des Weiteren wird ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärken von 450 Fahrzeugen/h empfohlen, wenn mindestens 50 Personen die Fahrbahn in dieser Zeit überqueren. Ohne konkrete Verkehrszählung wird dieses Verkehrsaufkommen aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Knotens, im direkten Nahbereich der Innenstadt, als gegeben vorausgesetzt.
Außerdem ist zur Ausführung eines DIN-gerechten FGÜ eine entsprechende Beleuchtung erforderlich. Im betreffenden Bereich muss daher ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit LED-Technik errichtet werden. Dieser ist ca. 5 m von der Achse des FGÜ aus, vor diesem, einzurichten.
Die rein verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des FGÜ sind folglich erfüllt.
Wie sich der Einfluss des FGÜ über den Bypass zu der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens verhält, kann stand heute nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der Länge der Rechtsabbiegespur von einer nur geringen Auswirkung auszugehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des FGÜ einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt. Insbesondere die neue Beleuchtung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden.“

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage abgelehnt habe.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, das seine Fraktion die Vorlage beschließen könne, da die Fachausschüsse bereits beraten hätten.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine andere und nicht diese Vorlage beschlossen worden sei. Die Vorlagen würden allerdings eng zusammenhängen. Zur heute vorliegenden Beschlussvorlage habe es im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün noch einige Nachfragen gegeben, was aus der Ergänzung zur Vorlage hervorgehe. Ihre Fraktion gehe davon aus, dass die von der Verwaltung zugesagten Klärungsmöglichkeiten entsprechende Berücksichtigung bei der jetzt zu diskutierenden Vorlage im Rahmen des vorliegenden Prüfergebnisses finden würden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün mit dem vorliegenden Prüfergebnis zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün mit dem vorliegenden Prüfergebnis mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für die Grunderneuerung der Steinstraße im Baubeschluss mit der Drucksache 11147-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 1.680.000,00 Euro um 300.000,00 Euro auf 1.980.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014578 – FE Steinstraße-Leopoldstr b Kurfürstenst – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020 6.232,04 Euro
Haushaltsjahr 2021 1.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 473.767,96 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 46.190,00 Euro.

b) Die politischen Gremien nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes mit veränderter Radverkehrsführung erfolgt.

zu TOP 3.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20835-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 175.000,00 €

sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 5.500,00 €.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschluss vom 25.03.2021 genehmigten Deckungsposition bei der Mehrauszahlung im Bereich Schulen in Höhe von 2.398.407,00 €.

zu TOP 3.6
Vorhaben Trafficpilot
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20019-21)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2021
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021

Die Verwaltung hat die Vorlage im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün in seiner Sitzung am 08.06.2021 zurückgezogen.


zu TOP 3.7
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21339-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 und entlastet den Oberbürger-meister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtab-schluss 2018 ausgewiesene Gesamtjahresüberschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 47.907.282,34 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 3.8


Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21244-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Teilfinanzplan des Vergabe- und Beschaffungszentrums in Höhe von 1.510.000 Euro.

zu TOP 3.9
Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19378-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
folgenden Beschluss zu fassen, und gleichzeitig zu prüfen, ob die Vergabe des Umbaus zur
Barrierefreiheit der Haltepunkte nicht auch fremdvergeben werden könnte.
1.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms
2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im
Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten
Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem.
beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.
2.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der
Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung
zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme
zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit
veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener
Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen
Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.
Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten
in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 –
Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.
Herr Hannen (66/3) teilt mit, dass er im Auftrag von Herrn StR Rybicki (7/Dez.) noch einige Auskünfte geben solle. Durch die Vorlage solle der aktuelle Zustand für die nächsten beiden Jahre beschrieben werden mit einem Blick in die Zukunft. Er betont, dass die Bushaltestellen wichtige Einrichtungen seien und dass Barrierefreiheit – auch an Bussteigen - ebenso wichtig sei. Man sei zur Zeit in der Diskussion, wie dieses Ziel auch in Zukunft erreicht werden könne. Sobald es neue Ergebnise gebe, würden die politischen Gremien eine weitere Vorlage hierzu erhalten.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) führt aus, dass es im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag zur Barrierefreiheit gegeben habe. Die Vorlage habe aus seiner Sicht hierzu keine Hinweise enthalten. Ein Konzept müsse dies deutlich weiterbringen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms 2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.

2.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.

Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 – Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.




zu TOP 3.10
Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstraße/Auffahrt B 236
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20089-21)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 09.06.2021 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten den zuständigen Fachbereich um Informationen zu den Zusammenhängen bzw. Unterschieden zwischen dieser Vorlage und der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 19923-21.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (bei 4 SPD, 1 CDU, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 1 AfD, 2 Gegenstimmen Die Linke/Die PARTEI und 1 Enthaltung Die Linke/Die PARTEI) nachfolgende Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme „Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstaße/Auffahrt B 236“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 453.350,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von 100.000,00 Euro.

Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014699 – Rüschebrinkstr. / Springorumstr. – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 226.675,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 226.675,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.333,75 Euro.

Die Deckensanierung und Markierung in Höhe von 100.000,00 Euro (50.000,00 Euro im Jahr 2021 und 50.000,00 Euro im Jahr 2022) wird aus dem Kostenträger 6612022H0000 unter dem Sachkonto 522 300 finanziert. Für das Jahr 2021 stehen Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro und für das Jahr 2022 ebenfalls in Höhe von 50.000,00 Euro zur Verfügung.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne. Er halte die Investition mit Blick auf die öffentlichen Mittel für überzogen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ und DIE PARTEI die Maßnahme „Rüschebrinkstraße - Verlängerung der Linksabbiegespur von Sinterstraße bis Knotenpunkt Rüschebrink-/Springorumstaße/Auffahrt B 236“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 453.350,00 Euro und einem Gesamtaufwand in Höhe von 100.000,00 Euro.
Die investive Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014699 – Rüschebrinkstr. / Springorumstr. – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 226.675,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 226.675,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.333,75 Euro.

Die Deckensanierung und Markierung in Höhe von 100.000,00 Euro (50.000,00 Euro im Jahr 2021 und 50.000,00 Euro im Jahr 2022) wird aus dem Kostenträger 6612022H0000 unter dem Sachkonto 522 300 finanziert. Für das Jahr 2021 stehen Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro und für das Jahr 2022 ebenfalls in Höhe von 50.000,00 Euro zur Verfügung.

zu TOP 3.11
BürgerInnenfonds
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21462-21)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21462-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.06.2021 vor:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der AFBL beauftragt die Verwaltung, dem AFBL zu seiner Sitzung am 12.11.2021 Konzepte für einen DortmundFonds/eine DortmundAnleihe oder ähnliches vorzulegen.
Die Konzepte sollen auf der einen Seite zusätzliche finanzielle Mittel für nachhaltige öffentliche Investitionen mobilisieren und auf der anderen Seite den in Dortmund lebenden Menschen die Möglichkeit einer nachhaltigen und sicheren Geldanlage bieten.
2. Es sollen grundsätzlich drei Modelle, passend für die jeweilige Zielsetzung, entwickelt werden:

a) ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und
b) ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung regenerativer und nachhaltiger Energie- und Klimaschutzmaßnahmen und
c) ein Beteiligungsmodell zur Förderung von Investitionen im Bereich des ÖPNV.
3. Die Einbindung weiterer städtischer Töchter und Beteiligungen als Partner für entsprechende Investitionsmodelle soll geprüft werden (DSW, DSG, DEW etc.).

4. Das Konzept soll Ausführungen zu den Realisierungsparametern und rechtlichen Rahmenbedingungen enthalten. Die Sparkasse Dortmund als möglicher Begeber des DortmundFonds/der DortmundAnleihe ist mit Blick auf finanzielle Fragestellungen an der Erarbeitung des Konzepts zu beteiligen. Entsprechende Handlungsansätze aus anderen Städten (z.B. München) können bei der Konzepterstellung als Orientierungsrahmen helfen.

Begründung


Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den vorliegenden Antrag.

Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet wegen Beratungsbedarfs um Behandlung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.09.2021

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass er eine Beurteilung für schwierig halte. Das Verschieben der Beratung halte er für gut. Möglicherweise könne aus der Antrag auch in einen Prüfauftrag umgewandelt werden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass sich für seine Fraktion noch Fragen ergeben und er das Verschieben auf den 16.09.2021 für eine gute Lösung halte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine Sitzung am 16.09.2021.


4. Personal und Organisation

zu TOP 4.1
Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
hierzu Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2021
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung am 11.06.2021 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit vor:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

1.
Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung für die Neuausrichtung des Tiefbauamtes unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte durchzuführen:
- Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Tiefbauverwaltung, insbesondere für die
wachsenden Infrastrukturaufgaben zum Ausbau des Stadtbahnnetzes, zum Aufbau eines
Radwegenetzes, den digitalen Netzausbau, der Straßensanierung, der Barrierefreiheit und
des Baustellenmanagements.
- Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie des zukünftige Personalbedarfs
bei der Umsetzung flexibler und agiler Projektmanagementmethoden im
Tiefbaubauprogramm.
- Notwendiger Ausbau der IT-Systeme auf der Grundlage des
Infrastrukturmanagementsystems (IMS).
- Entwicklung einer modernen Baustellenkoordination auf der Basis des Softwaresystems

ROADS

2.
Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, des Infrastrukturdezernenten, des Planungsdezernenten sowie der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung vom 08.06.2021 als Tischvorlage vor:
zu TOP 5.15
Neuaufstellung des Tiefbauamtes
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,


a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.


4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.


Begründung

Erfolgt mündlich.



AMIG, 04.05.2021:

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.

Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.

Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.

Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.

Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.

Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.


Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.

Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.


Hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung vom 01.06.2021, Drucksache Nr.: 21142-21:

Siehe Anlage zur Niederschrift

AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,


a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.


4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.


Rm Vogeler (CDU) bittet darum, den im AMIG beschlossenen gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU „Neuaufstellung des Tiefbauamtes“ (Drucksache Nr.: 20784-21-E2) an den Rat der Stadt zu überweisen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vorlage sowie die Empfehlung des AMIG zur Kenntnis und leitet diese an den Rat der Stadt weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)


…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.


3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,

a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.


4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.

Begründung

Erfolgt mündlich.



AMIG, 04.05.2021:

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.

Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.

Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.

Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.

Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.

Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.


Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.

Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.

AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,

a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.

4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.


AKUSW, 16.06.2021:
In Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion sowie Fraktion FDP) dem o. a. Beschluss des AMIG vom 08.06.201 zu folgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei einer Gegenstimme der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und fünf Enthaltungen der SPD-Fraktion sowie einer Gegenstimme der AfD-Fraktion an.





5. Eigenbetriebe und Sondervermögen

zu TOP 5.1
Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wie der Mietpreis von 16,-- € bei der Abrechnung betrachtet worden sei und wie stabil diese Variante sei. Weiterhin möchte er wissen, ob die Varianten 1 – 3 die Mietkosten beinhalten, die man für die Bauzeit benötige, beispielsweise bei einer Bauzeitenverlängerung, oder ob nur die reinen Baukosten betrachtet würden.

Herr Ellerkamp (23/FBL) teilt mit, dass die Mietpreise Nettopreise seien und wegen der Vergleichbarkeit Preise im Neubaubereich wären. Der Mietpreis von 16,-- € sei ein Preis im Bruttobereich und eine realistische Kenngröße. Es sei bewusst ein neues Objekt berechnet worden, weil ein altes Objekt im Hinblick auf die Ausstattungsqualität, die Umwelt- und Klimaziele und die Variabilität einen Unterschied machten. Im Hinblick auf eine mögliche Bauzeitenverlängerung teilt er mit, dass sich das Objekt gegenwärtig nicht in einer städtischen Nutzung befinde. In dem Gebäude befinde sich ein Mieter, der dann nicht mehr reingehen würde. Das Objekt sei in dem jetzigen Zustand nicht nutzbar. Es gebe aber keine Ausfallkosten. Weiterhin müsse man sagen, dass eine Eigennutzung sinnvoll sei. Im Gegenzug würden andere Mietlösungen verabschiedet und dies sei auch eine Forderung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gewesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst folgenden Beschluss:

a) Die Weiterverfolgung der Variante Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4 und die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von städtischen Büroarbeitsplätzen. Die tatsächliche Vergabe, Planung und die Ausführung hat eine separate Beschlussfassung zur Voraussetzung.

b) Vorbereitung eines Vergabeverfahrens (Konzeption des Verfahrens und Erstellung der Vergabeunterlagen) über die Planung und Realisierung eines Büroneubaus für rund 250 Arbeitsplätze.

c) Des Weiteren wird das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) ermächtigt, ein Büro für die technische Verfahrensbetreuung sowie eine Rechtsberatung für die juristische Verfahrensbetreuung zu beauftragen.

zu TOP 5.2


Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20705-21)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat mehrheitlich (SPD 4, Bündnis 90/Die
Grünen 6, CDU 1, Die Linke/Die PARTEI 4) bei 1 Gegenstimme (AfD) den
nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die beschlossenen Finanzmittel (Drucksache Nr. 12353-18) für die Maßnahme „KSP
Keuningpark – Anschaffung und Errichtung weiterer Spielgeräte“ in Höhe von
30.000,00 Euro werden dem DKH für die Erneuerung eines Bolz- und
Basketballplatzes zur Verfügung gestellt.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich
(SPD 4, Bündnis 90/Die Grünen 6, CDU 1, Die Linke/Die PARTEI 4) bei
1 Gegenstimme (AfD) die Errichtung einer Freizeitanlage im Keuningpark wie in der
Vorlage dargestellt, wobei unter Berücksichtigung der stadtbezirksübergreifenden/
stadtweiten Bedeutung des DKH die verbleibenden 270.000,00 Euro
aus den dort genannten Positionen b) und c) aus dem städtischen Haushalt
finanziert werden sollen.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erhebt zum Antrag, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu folgen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne.

Herr Mader (CDU-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Maßnahme für ein gutes Konzept halte. Er stellt den mündlichen Antrag, den Text des Beschlusses zu ergänzen um „…und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt“.

Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er die Maßnahmen der Vorlage für eine gute Aufwertung an dem genannten Standort halte.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage einschließlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie dem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:

Der Rat beschließt den Bau einer Skate- und Parkouranlage sowie die Erneuerung eines Bolz- und Basketballplatzes im Keuningpark und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt.

zu TOP 5.3
FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18057-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat unterstützt die Medienerziehung in der frühkindlichen Bildung bei FABIDO und beschließt zu diesem Zweck, alle FABIDO Einrichtungen strukturiert zu verkabeln sowie mit WLAN und 800 mobilen Systemen bis Ende 2025 auszustatten.

zu TOP 5.4
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage über die Preisträger des Planungswettbewerbes zur Kenntnis.

zu TOP 5.6
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.

2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.

3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.

4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.

zu TOP 5.7
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20699-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass er eine Frage zur Kapitalrücklage habe. Es gebe einen Zugang von 3,2 Mio. €, den er sich nicht aus dem ganzen Jahresabschluss erklären könne.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass ihm eine Beantwortung der Frage in der heutigen Sitzung nicht möglich sei. Die Frage werde von der Verwaltung bis zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 beantwortet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 5.8
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20481-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 202.526.627,36 € und einem Jahresverlust von 3.137.213,81 € sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 3.137.213,81 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen.
3. Den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund wird gestattet, im Wirtschaftsjahr 2021 nicht in Anspruch genommene und nicht ausgezahlte Sportfördermittel aus dem Wirtschaftsplan 2020 in Höhe von 606.653,87 € für die Förderung des Sports entsprechend der städtischen Förderrichtlinien auszuzahlen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.9
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20449-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2020 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 898.997.785,79 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 348.576,09 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 348.576,09 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.

3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 10.167,09 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.

4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.10
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20588-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 322.980,53 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 322.980,53 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

zu TOP 5.11
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20265-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, weshalb die Zuschüsse an das Theater nicht mit den im städtischen Haushalt aufgeführten Zahlen, aufgelistet worden seien. Im städtischen Haushalt würden 44,1 Mio. €, während die Zuschüsse in den Zahlen des Theaters mit 43,3 Mio. € aufgeführt würden.

Herr Ehinger (42/GfD) führt aus, dass dieser Unterschied mit den unterschiedlichen Wirtschaftsjahren zusammenhänge. Das Theater rechne in Spielzeiten analog zu den Schuljahren anstatt in Kalenderjahren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2021/22 des Theater Dortmund für die Zeit
vom 01.08.2021 bis 31.07.2022, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2021/22 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 43.321.582 €
(Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2021/22 mit einem Volumen von 3.750.400 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2021/22 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe
notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.

zu TOP 5.12
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20497-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.899.447,71 € und einem Jahresverlust in Höhe von
396.633,54 €, sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 396.633,54 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.13
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20441-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.096.880,06 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.401.999,49 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 1.271.257,58€ sowie eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 640.231,08€ ausgeglichen. Der Ausgleich des verbleibenden Restbetrages in Höhe von 3.490.510,83€ erfolgt durch die Stadt Dortmund.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.14
Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20277-21)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion seinerzeit zu denjenigen gehört habe, die die Verlagerung des Schwimmbades in den Revierpark Wischlingen nicht befürwortet hätten. Klar sei es, dass Baukosten insgesamt steigen würden Ihre Fraktion könne der Vorlage jedoch nicht zustimmen und würde sich enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) frage sich, ob es für diese Maßnahme noch weitere Überraschungen geben würde.

Herr Kruse (52/GF) teilt mit, dass das Baufeld untersucht worden sei. Dabei habe man Kriegsschutt, Blindgänger und Brandbomben gefunden. Dies habe zu Mehrkosten geführt, ebenso wie Preissteigerungen, die nie ausgeschlossen werden könnten.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Diskussion nicht allein auf die Investitionsmittel verkürzt worden sei. Man habe sich vielmehr auch um die Betriebskosten gekümmert. Diese seien mit der Standortentscheidung für das Bad im Revierpark Wischlingen ein wesentlicher Faktor gewesen. Weiterhin kenne er zur Zeit keinen Baubeschluss, der eingehalten werde. Die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Herr Kowalewski teilt mit, dass es bei einer reinen Baukostensteigerung nicht kritisch gewesen sei. Aber die Punkte, auf die Herr Kruse hingewiesen habe, hätte man eigentlich vorhersehen können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen“ um insgesamt 1,383 Mio. € (brutto), die sich aus der Ist-Kosten-Betrachtung in Höhe von 833 T € und zukünftig noch erwarteter Kostensteigerungen in Höhe von 550 T € zusammensetzt.
6. Kommunalwirtschaft

zu TOP 6.1
Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21044-21)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Herr Andreas Beyer (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, audalis Wirtschaftskanzlei) und Herr Karsten Schmidt (Sachverständiger Schmidt + Partner) erläutern zur Vorlage den Zweck und das Ziel der Gesellschaft, die Rechtformwahl, Prämissen des Auftrages, die Jahresabschlüsse im Betrachtungszeitraum sowie Risiken und Chancen der DSG anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird und beantworten die Fragen der Mitglieder des Ausschusses.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.2
Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21146-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund entsendet Herrn Friedrich-Wilhelm Corzilius von der Wirtschaftsförderung Dortmund interimsweise als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH. Die Entsendung erfolgt bis zur Bestellung einer stellvertretenden Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund durch den Rat der Stadt.

zu TOP 6.3
Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20454-21-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und die vom Rat der Stadt beschlossene Umsetzung der Beteiligung der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG (TBOS) an der Betreibergesellschaft des öffentlichen Container Terminals in Osnabrück sowie den hierzu finalisierten Gesellschaftsvertrag zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20925-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt/benennt/entsendet Heike Marzen in die in dieser Vorlage genannten Gremien der Gesellschaften.

zu TOP 6.5
Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20867-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Durchführung der Ausstellung „The Universal Museum?“ – Kunst aus Ghana im Dortmunder U einen Vertrag mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge abzuschließen.






zu TOP 6.6
Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20442-21-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20442-21-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 eine Vorlage vorzulegen, wie durch eine bessere Einbindung von Mitgliedern des Rates in die Gesellschafterversammlung und/oder andere Gremien des Deutschen Fußballmuseums – und damit über die Beteiligung von Ratsmitgliedern am Kuratorium hinaus – die Politik proaktiver in Entscheidungen einbezogen werden kann und wie eine höhere Transparenz bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells geschaffen wird, um weitere Defizite in der Zukunft zu vermeiden

Begründung

Die Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.



Dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste wurde in der Sitzung des Rates am 20.05.2021 zugestimmt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur oben genannten Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste nehme ich wie folgt Stellung:

Bessere Einbindung von Mitgliedern des Rates:
An der Betreibergesellschaft des Deutschen Fußballmuseums sind die der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) und die Stadt Dortmund mit jeweils 50 % beteiligt.

Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages sind als Organe der Gesellschaft die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung vorgesehen. An der Gesellschafterversammlung können gemäß § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages zwar mehrere Vertreter*innen (höchstens vier) eines Gesellschafters teilnehmen. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages kann jedoch ein*e Gesellschafter*in ihr/sein Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der DFB und die Stadt Dortmund haben gleichwertig faktisch jeweils eine Stimme. Die Vertreter*innen der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung sind dabei an die Beschlüsse des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse gebunden.

An den Gesellschafterversammlungen des Deutschen Fußballmuseums nehmen derzeit regelmäßig die/der Oberbürgermeister*in, die/der Stadtdirektor*in und die/der Leiter*in des Stabs Kommunalwirtschaft teil. Dass die Vertreter*innen in den Gesellschafterversammlungen aus der Verwaltung kommen, ist seit Jahren geübte Praxis bei der Stadt Dortmund und auch in fast allen Großstädten.

Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung ein Kuratorium, ein Fachbeirat und eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Ein Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen. Mit Beschluss vom 29.06.2020 hat das Deutsche Fußballmuseum ein Kuratorium installiert. Der DFB und die Stadt Dortmund haben als paritätische Gesellschafter*innen des Museums hierzu jeweils zwölf Mitglieder für das Kuratorium benannt. Der Rat der Stadt Dortmund hat hierüber am 18.06.2020 (DS Nr. 17959-20) beschlossen. Das Kuratorium hat u.a. Mitglieder aus den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen sowie der Linke+. Die Mitglieder des Kuratoriums begleiten und beraten die Geschäftsführung bei der weiteren Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums.
Darüber hinaus ist das Deutsche Fußballmuseum an die gesellschaftsrechtlichen und an die weiteren vertraglichen Regelungen gebunden. Auch hieraus lässt sich eine einseitige Einbindung von weiteren Vertretern wie beispielsweise von Mitgliedern des Rates in die Gesellschaftsstruktur nicht ohne weiteres herleiten.

Eine Entsendung von Mitgliedern des Rates der Stadt als Vertreter*in in die Gesellschafterversammlungen wäre gem. § 113 GO NRW zulässig. Allerdings besteht für diese Vertreter*innen in gleicher Weise eine Bindung an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse, wie sie auch für Vertreter*innen aus der Verwaltung in diesen Gremien besteht, da es sich – anders als bei den Mandaten im Aufsichtsrat – rechtlich nicht um ein persönliches und weisungsunabhängiges Mandat handelt. Zudem besteht bei mehreren Vertretenden des Gesellschafters Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung des Deutschen Fußballmuseums die gesellschaftsrechtliche Verpflichtung, einheitlich abzustimmen, da die Gesellschafterin Stadt Dortmund hier lediglich eine Stimme hat (s.o.).

Die allgemeine bundes- und landesrechtliche Rechtslage hinsichtlich der Vertretung der der Stadt Dortmund in gesellschaftsrechtlichen Gremien ist von der Verwaltung für die Sitzung des Rates am 20.05.2021 in der Vorlage DS Nr. 20331-21 erläutert worden. Aus meiner Sicht könnten Themen des Deutschen Fußballmuseums zukünftig ergänzend auch in den Beirat der Kommunalwirtschaft eingebracht und dort erörtert werden. Weitere direkte Beteiligungsformate, wie Informationsgespräche und Runden im Museum werden aktiv entwickelt und angeboten.

Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells:
Auf Grundlage des Vergleichs zu anderen nationalen und regionalen Museen und Erlebniseinrichtungen konnte bislang ein weit überdurchschnittlicher Kostendeckungsgrad des Deutschen Fußballmuseums festgestellt werden. Zudem wurde mit dem Deutschen Fußballmuseum in Dortmund eine attraktive Einrichtung geschaffen, welche seit der Eröffnung – ausgenommen der coronageprägten Zeiträume - konstant ca. 200.000 Besucher jährlich angelockt hat. Somit konnten auch verhältnismäßig hohe Erträge in der Gesellschaft erzielt werden. Die Aufwandseite wurde zudem in den letzten Jahren stetig optimiert.

Mit Blick auf die zukünftige wirtschaftliche Lage des Deutschen Fußballmuseums ergibt sich im Vergleich zu anderen kommunalen Museen auch weiterhin ein weit überdurchschnittlicher Kostendeckungsgrad, jedoch kann das Deutsche Fußballmuseum mit den originären musealen Einnahmensäulen Ticketing, Veranstaltungen, Besucherprogramme etc. sowie mit den bisherigen Unterstützungen der Gesellschafter insbesondere die Ergebnisbelastung durch die Abschreibungen nicht kompensieren. Um die Ertragsseite zukünftig nicht zu verschlechtern sind zudem Attraktivierungsmaßnahmen
(z. B. hinsichtlich einer Aktualisierung der Ausstellungen) erforderlich, welche ebenfalls finanzielle Mittel binden werden und Abschreibungsbeträge generieren.


Vor diesem Hintergrund weist das Deutsche Fußballmuseum ein gutes Geschäftsmodell vor allem im Vergleich zu anderen Museen und ähnlichen Ausstellungsorten vor. Gleichwohl sind naturgemäß Museen ohne ausreichende Zuschüsse oder anderer Unterstützungsleistungen allein aufgrund der Abschreibungsbelastungen handelsrechtlich defizitär.

Die Gesellschafter sind zudem laufend bestrebt, über potentielle Sponsorenpartner und Zuwendungsgeber, verstärkt Mittel einzuwerben. Dies stets mit dem Ziel, das Jahresergebnis des Deutschen Fußballmuseums zu verbessern und somit Verlustausgleiche gemäß des Gesellschaftsvertrages zu vermeiden.

Hierzu-> Anlage

Herr Mader (CDU-Fraktion) bekräftigt, dass durch die Antwort der Verwaltung die Position seiner Fraktion bestätigt werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass die Antwort der Verwaltung gefordert gewesen sei und dass es richtig sei, in der Gesellschaftsversammlung die Politik mit zu beteiligen.

Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) empfinde es so, dass die Stellungnahme der Politik Recht gebe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.7
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21200-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Kapitalerhöhung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH um 200.000,00 EURO unter Ausschluss eines Bezugsrechtes für ihre bisherigen kommunalen Gesellschafter zu und bittet die Verwaltung, das notwendige Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW einzuleiten.

zu TOP 6.8
Rechtmäßigkeit der Beihilfen zum Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21458-21)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21458-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vom 11.06.2021 vor:

Am 19. Mai urteilte der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Lufthansa AG gegen die Europäische Kommission wegen der Genehmigung von Verlustübernahmen des defizitären Flughafens Frankfurt Hahn durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Verlustübernahmen wurden als unzulässige Beihilfe für rechtswidrig erklärt.

Aufgrund der Analogie zur Situation am ebenfalls höchst defizitären Flughafen Dortmund ergeben sich für uns die nachstehenden Fragen:


1. Wie beurteilt das Rechtsamt der Stadt Dortmund die beihilferechtliche Situation am Flughafen Dortmund angesichts des aktuellen Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofes?

2. Welche Schritte am Flughafen Dortmund wären notwendig, um einen Zusammenbruch der derzeitigen Rechtskonstruktion (Verlustübernahmevertrag mit DSW, Genehmigung der Verlustübernahme unter Auflagen durch die Europäische Kommission) infolge einer möglichen sich auf das neue Urteil stützenden Klage zu vermeiden?

3. Ist aus Sicht der Abteilung für Kommunalwirtschaft im Amt des Oberbürgermeisters die Einfügung eines beihilferechtlichen Risikos in die Risikocharts der Flughafen GmbH und ggf. auch der DSW AG empfehlenswert?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 6.9
Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20287-21-E2)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20287-21-E4)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung ergänzend noch um die Beantwortung folgender
Frage:
Mit welchen Informationsrechten sind die einzelnen fakultativen Aufsichtsräte ausgestattet
- vergleichend - und wie sind mögliche Unterschiede begründet?
Mit freundlichen Grüßen
gez. f. die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung ergänzend noch um die Beantwortung folgender
Frage:
Mit welchen Informationsrechten sind die einzelnen fakultativen Aufsichtsräte ausgestattet
- vergleichend - und wie sind mögliche Unterschiede begründet?
Mit freundlichen Grüßen
gez. f.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Anfrage der Fraktion Die Linke+ nehme ich wie folgt Stellung:

Nachrichtlich füge ich zur besseren Übersicht erneut die bereits in meiner Stellungnahme zur DS Nr. 20287-21 aufgeführten Gesellschaften auf, bei denen aktuell ein fakultativer Aufsichtsrat besteht und an denen die Stadt Dortmund maßgeblich beteiligt ist.
1) DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation GmbH (DOKOM21)
2) Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21)
3) Flughafen Dortmund GmbH (Dortmund Airport 21)
4) Klinikum Dortmund gGmbH
5) Konzerthaus Dortmund GmbH
6) Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
7) Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH


Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Informationsrechte bei fakultativen Aufsichtsräten nehme ich zudem Bezug auf meine Stellungnahme für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen am 18.03.2021, TOP 4.4, DS Nr. 18778-20-E3, dort insbesondere auf der Seite 2.
Die Informationsrechte der fakultativen Aufsichtsräte der dem Konzern der Stadt Dortmund aufgrund des mehrheitlichen Anteils am Stammkapital zuzurechnenden vorgenannten sieben Gesellschaften sind wie erbeten in der als Anlage beigefügten Synopse anhand der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen dargestellt.
Die bestehenden Unterschiede in den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ergeben sich vor allem aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaftsverträge im Einzelfall über die Jahre entwickelt wurden und hierbei besonders in den Anfangsjahren nicht immer einem einheitlichen Muster folgten. So wurde zum Beispiel der Gesellschaftsvertrag der Westfalenhallen Dortmund erstmals am 03.03.1925 aufgestellt, der Gesellschaftsvertrag von DOGEWO21 erstmals am 11.10.1918 und der Gesellschaftsvertrag der Flughafen Dortmund GmbH am 19.01.1926.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.10
Klimaschutz und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21472-21)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21472-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 08.06.2021 vor:



Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung des AKUSW und des AFBL zu.

zu TOP 6.11
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21503-21)

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.12
Wertstofftonne/Elektroschrott
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 20858-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 20858-21-E1):

…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Prüfauftrag:

Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit der EDG prüfen, welche ehemaligen Standorte von Textil-Sammelcontainern sich, als Ergänzung zu den sechs Recyclinghöfen, als dezentrale Sammelstellen für die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten eignen. Des Weiteren, ob eine Umrüstung vorhandener Textil-Sammelcontainer dafür möglich wäre bzw. welche alternativen Containerlösungen dafür in Frage kommen, um so nach dem Wegfall der Entsorgungsoption über die gelbe Tonne den Dortmunder Bürgerinnern und Bürgern weiterhin eine niederschwellige Möglichkeit der umweltgerechten Entsorgung und so eine Vermeidung der Beseitigung über den Restmüll zu geben.

Begründung
Mit Jahresbeginn kam es eher unbemerkt von viele Dortmunder*innen von Seiten der EDG zu einer Veränderung bei der kombinierten Wertstofftonne, welche auch umgangssprachlich als „gelbe Tonne“ bezeichnet wird. So weist seit Januar ein durchgestrichenes Piktogramm auf der Tonnenfront darauf hin, dass ab diesem Jahr keine Elektro-Kleingeräte und CDs/DVDs mehr eingeworfen werden dürfen. Die EDG beruft sich bei dieser Änderung auf das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Verpackungen (VerpackG). Dieses regelt, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb bestimmen kann, ob Nichtverpackungsabfälle aus Kunststoffen und Metallen gemeinsam mit Verpackungsabfällen erfasst werden können. Dazu gehören aber weder Elektro- und Elektronikgeräte wie Toaster, Radiowecker und MP3-Player noch CDs/DVDs, auch wenn die Entsorgung über die Wertstofftonne in den letzten Jahren eine gängige Praxis war. Sonstige Gegenstände aus Metall oder Kunststoff können jedoch weiterhin uneingeschränkt in der gelben Tonne entsorgt werden. Hauptgrund für die Änderung an der bestehenden Praxis der Elektroschrott-Annahme soll jedoch eine Beschwerde des DSD – Duales Systems (Grüner Punkt) gewesen sein.

Die EDG verweist in ihrer Kommunikation auf zwei alternative Lösungen: Zum einen können Elektro-Altgeräte und optische Datenträger gebührenfrei an den sechs Recyclinghöfen abgegeben werden und zum anderen können Dortmunder Bürger*innen eine Abholung beauftragen. Hier liegt aber der besondere Stolperstein, denn selbstverständlich kommen die Damen und Herren der EDG nicht für ein einzelnes Elektro-Kleingerät. Um einen Toaster oder Fön abholen zu lassen, muss dieser im Idealfall mit einem Haushaltsgroßgerät kombiniert werden, denn für die Gebühr von 10 Euro erfolgt eine Abholung eines Großgerätes mit bis zu fünf Elektro-Kleingeräten. Dies bestätigte die Hotline des Entsorgungsbetriebes auf Nachfrage.

Die Vorstellung, dass jemand, der vielleicht sogar über kein eigenes Fahrzeug verfügt, seinen defekten Toaster mit Bus & Bahn zum nächsten Recyclinghof bringt ist leider höchst unrealistisch. In den meisten Fällen wird dieser dann im Restmüll landen und wertvolle Rohstoffe können nicht wiederverwertet werden. Gerade vor dem Hintergrund der benannten Alternativen stellt dies für die Fraktion Linke+ ein absoluter Rückschritt in Sachen Nachhaltigkeit und Recycling dar.

AKUSW, 16.06.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Es wird darum gebeten, diesen Antrag bereits in der Sitzung am 17.06.2021 zu behandeln.



Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) erklärt den im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen von seiner Fraktion gestellten Antrag für einen Prüfauftrag.

Herr Mader (CDU-Fraktion) frage sich, wie die vorgeschlagene Lösung funktionieren solle. Sie sehe aus seiner Sicht eher unstrukturiert aus. Seine Fraktion könne dem Prüfauftrag nicht zustimmen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass er die Motivation verstehen könne. Es gebe jedoch haftungsrechtliche Probleme, da es durchaus zu Brandsituationen kommen könne. Hierzu gibt es Untersuchungen aus anderen Städten. Er würde in diesem Falle eher abraten.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass es sich nicht um eine neue Idee handele. Früher sei diese Entsorgung in die gelbe Tonne erfolgt. Der vorgelegte Prüfauftrag solle über die EDG beantwortet werden.

Herr Schilff (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der Sinn des Antrages klar sei. Eine Entsorgung in die gelbe Tonne sei jedoch nicht wirtschaftlich und weiterhin ein Platzproblem. Dem Prüfauftrag könne seine Fraktion zustimmen. Er befürchte jedoch, dass dabei nichts herauskommen würde.

Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass er für seine Fraktion den Prüfauftrag ablehnen werde.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) erläutert, dass bei der vorgeschlagenen Lösung Anforderungen an den Standort gäbe. Die jetzigen Standorte seien oft überfüllt. Sollte bei schlechtem Wetter Elektroschrott daneben abgestellt werden, könnten die Elektrogeräte auslaufen. Dies sei durchaus bedenklich.

Herr Schlösser (Fraktion DIE PARTEI) weist darauf hin, dass eine niederschwellige Abgabe möglich sein sollte

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion sowie Enthaltungen der CDU-Fraktion zu.





7. Liegenschaften

zu TOP 7.1
Immobilien Management-Bericht (1. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21086-21)

Herr Mohtasib und Herr Karadag (2/Dez.-Stadtcontrolling und Effizienzgewinn) stellen den Immobilien Management-Bericht anhand einer Powerpoint-Präsentation vor, deren Inhalte im Wesentlichen aus der Anlage zur Vorlage hervorgehen. Weiterhin beantworten sie die Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es die Möglichkeit der Verfügbarkeit für die Ausschüsse gebe.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass auch für die Bezirksvertretungen die Möglichkeit zur Nutzung der Daten eröffnet werden sollte.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) möchte wissen, ob es auch objektscharfe Daten gäbe. Es mache wenig Sinn, nur nach Portfolios zu filtern und nicht zu wissen, was dort hinterlegt sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt zu, dass die Inhalte digital zur Verfügung gestellt werden sollen. Es müsse dann noch besprochen werden, welche Nutzer es geben solle. Er führt aus, dass sämtliche Planungs-, Bedarfs- und Bauprojekte mit einer Ampelfunktion aufgenommen worden seien. Die Listen der Einzelobjekte könnten dahinter gelegt werden, so dass man objektscharfe Informationen erhalte. So könne man sich über jedes Objekt informieren. Weiterhin solle im Sommer eine Darstellung der ineinandergreifenden Bereiche wie Immobilien Controlling Bericht, die BeMa und die haushaltsseitige Veranschlagung der ganzen Thematik zusammengestellt werden.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, entgegen der jetzigen Handhabung die Informationen zukünftig in alle betroffenen Ausschüsse zu geben, um eine Nachvollziehbarkeit herzustellen.

Herr Stüdemann sagt zu, die gewünschten Informationen allen betroffenen Ausschüssen mit dem wie oben beschriebenen ergänzten Material zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2021
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:

AMIG, 08.06.2021:

Herr Rm Frank hat bereits unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ Beratungsbedarf für seine Fraktion geltend gemacht und gebeten, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Rm Lemke fragt, ob die Mittelinsel an der Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg entfernt wird und ob die dort stehenden Bäume gefällt werden? Weiter fragt sie, mit welchen Maßnahmen man dem illegalen Parken begegnen wird? Zudem bittet sie um Auskunft darüber, ob diese Planung zu den anderen in diesem Bereich anstehenden Planungen wie z.B. dem Umbau des ZOB´s passt?

Herr Rm Frank hält die Verringerung der Fahrspuren aufgrund des hohen motorisierten Verkehrsaufkommens an dieser Stelle für problematisch.

Herr sB Eltner fragt nach, wie es sich mit den „freien Rechtsabbiegern“ verhält? Zudem schließt sich man sich den Fragen von Frau Rm Lemke an.


Die gestellten Fragen beantwortet Herr StR Wilde wie folgt:

Ziel ist es, die heute vierspurige Straße durch den vorgesehen Umbau für den Radverkehr zu ertüchtigen. Die aufgrund von Untersuchungen festgestellten und prognostizierten Verkehrsmengen geben einen solchen Umbau her. Bei den Untersuchungen wurden sowohl die Umbausituation „Wallring“ als auch die Bebauung „Nördliches Bahnhofsumfeld“ mit den sich jeweils ergebenden Verlagerungen des Verkehrs eingerechnet. Die Situation auf dem Straßenzug wird unter diesen Bedingungen funktionieren. Es wurde allerdings auch unterstellt, dass die Verkehrswende in Dortmund funktioniert und dass es dadurch in den nächsten zehn Jahren zu einer Abnahme des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu Gunsten des ÖPNV und des Radverkehrs kommen wird. Unter diesen Annahmen ist die Planung aufgestellt worden.
Bei dieser Vorlage geht es noch einmal um eine Überprüfung der Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit. Dabei wird sicherlich auch die Diskussion über die freien Rechtsabbieger einbezogen.
Im Bereich der Steinstraße kann schon heute ein funktionierender Straßenabschnitt dargestellt werden. Mit der noch zu beratenden Vorlage zu TOP 5.3 „Fahrbahnerneuerung Steinstraße“ wird das Ziel verfolgt, in diesem Abschnitt schon jetzt diesen künftigen Querschnitt herzustellen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass man diesen Querschnitt, der jetzt in der Steinstraße entstehen soll, auch in dem gesamten Straßenzug durchführen kann.
Diese Planung entspricht auch der Radverkehrskonzeption. Im Arbeitskreis Masterplan Mobilität ist das Radverkehrskonzept der Stadt Dortmund neu aufgesetzt worden. Die dortigen Ergebnisse will man in der zweiten Jahreshälfte der Politik vorstellen. Dieser Straßenzug ist ein wichtiger Netzzusammenhang nicht nur für den Kfz-Verkehr, sondern auch für den Radverkehr, der durch diese Maßnahme eine Verbesserung der Radverkehrssituation erfährt.

Herr Rm Nienhoff fragt mit Blick auf die zeitliche Perspektive von 10 Jahren, der derzeitigen Belastung dieser Straße durch den Kfz-Verkehr und der anderen noch anstehenden Maßnahmen, wann mit der Funktionsfähigkeit des dann umgebauten Straßenzuges zu rechnen sei?

Herr StR Wilde geht davon aus, dass die Knotenpunkte etwas stärker als bisher belastet werden. Allerdings werden sich zusätzliche Belastungen erst mit der Durchführung der noch in den nächsten fünf bis zehn Jahren geplanten Maßnahmen ergeben, wobei dann auch sukzessive die Verkehrs-wende greifen wird, was wiederum zu einer entsprechenden Verringerung der Belastungen führen wird. In diese freiwerdenden Potentiale können die zusätzlichen Verkehre aus dem Bereich Hauptbahnhof und Wall fließen.
Herr Rm Gebel bittet um Beantwortung der noch offenen Fragen (illegales Parken und Baumfällung).

Herr StR Wilde führt aus, dass die heutigen offiziellen Parkplätze erhalten bleiben sollen. Keinesfalls wird illegales Parken legalisiert. Er klärt darüber auf, wie der Busverkehr des ZOB´s geleitet wird.

Herr sB Eltner sieht es kritisch, dass Radwege durch den PKW-Parkverkehr überquert werden müssen. Zudem hat er zu der Verflechtungsstrecke in der Steinstraße folgende Frage:
Vom Westen aus hat die Steinstraße zukünftig nur noch eine Spur und eine Spur für den Radverkehr. Dann geht es auf zwei Geradeaus-Fahrspuren hinaus und wird auf der östlichen Seite der Leopoldstraße wieder auf eine Spur zurückgeführt. Warum ist das notwendig und wird das noch einmal im Sinne der Knotenpunktüberprüfung überprüft?

Herr StR Wilde führt aus, dass es beabsichtigt ist, die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zu erhalten, da diese letztendlich die Menge bestimmen, die durch die Strecke gebracht werden kann. Daher kommt es in Kreuzungsbereichen zu dieser Mehrspurigkeit, die auch beibehalten werden soll. Die Situation wird für die Kreuzungsbereiche jetzt – in 2021 - zunächst eine höhere Belastung mit sich bringen. Die Situation wird sich aber perspektivisch ändern. Die abschließenden Leistungsfähigkeiten werden mit dem Gutachten noch weiter konkretisiert und untersucht.


Herr Rm Gebel fragt nach, ob bauliche oder ergänzende Maßnahmen geplant sind, um dort das nichtrechtskonforme Parken auf ein Minimum beschränken können?

Frau Rm Lemke fragt noch einmal nach dem Verbleib der beiden auf der Mittelinsel Treibstraße/ Knotenpunkt Sunderweg vorhanden Bäume, wenn an der besagten Stelle eine Abbiegespur eingerichtet werden soll?

Herr Rm Schreyer bittet um Aufklärung bezüglich der „freien Rechtsabbieger“ im Bereich Steinstraße. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die zurzeit vorherrschende kritische Situation für die Fußgänger verbessert werden kann, z.B. mit einem „Zebrastreifen“?

Herr StR Wilde bittet um Verständnis, dass diese Fragen im Detail erst nach Vorliegen der fertigen Ausbauplanung beantwortet werden können. Der in der vorliegenden Planung vorgesehene „freie Rechtsabbieger“ im Bereich der Steinstraße Richtung Leopoldstraße soll bleiben. Daneben wird es die Markierung des separaten Radweges geben. Er weist darauf hin, dass es sich bei der vorgesehenen Maßnahme nicht um Neubau, sondern lediglich um die Oberflächenerneuerung mit anschließender Markierung des vorgeschlagenen neuen Querschnitts handelt. Sollten sich nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen für die Knotenpunkte Optionen für eine andere Gestaltung der Kreuzungen ergeben, wird man das nutzen.

Zur Frage des Herr Rm Schreyer („Zebrastreifen“ im Bereich des freien Rechtsabbiegers Steinstraße) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

„Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), sog. Zebrastreifen, richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Demnach sind gewisse verkehrliche Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich.
Der FGÜ muss aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern erkannt werden können und die Sichtweite von und auf die Warteflächen ist aus einer Entfernung von mindestens 30 Metern zu gewährleisten. Die freilaufende Rechtsabbiegespur beginnt ca. 80 m vor der Kreuzung. Dabei besteht eine geradlinige Sichtbeziehung. Insofern sind die Voraussetzungen bzgl. des sog. Sichtdreiecks als gegeben anzusehen.
Des Weiteren wird ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärken von 450 Fahrzeugen/h empfohlen, wenn mindestens 50 Personen die Fahrbahn in dieser Zeit überqueren. Ohne konkrete Verkehrszählung wird dieses Verkehrsaufkommen aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Knotens, im direkten Nahbereich der Innenstadt, als gegeben vorausgesetzt.
Außerdem ist zur Ausführung eines DIN-gerechten FGÜ eine entsprechende Beleuchtung erforderlich. Im betreffenden Bereich muss daher ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit LED-Technik errichtet werden. Dieser ist ca. 5 m von der Achse des FGÜ aus, vor diesem, einzurichten.
Die rein verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des FGÜ sind folglich erfüllt.
Wie sich der Einfluss des FGÜ über den Bypass zu der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens verhält, kann stand heute nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der Länge der Rechtsabbiegespur von einer nur geringen Auswirkung auszugehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des FGÜ einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt. Insbesondere die neue Beleuchtung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden.“

Frau Uehlendahl führt zur Mittelinsel Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg aus, dass die in der Konzeptdarstellung dargestellten notwendigen Abbiegespuren dort nur realisiert werden können, wenn diese Mittelinsel und damit auch die beiden Bäume entfernt werden.

Herr Rm Frank bittet, die Entscheidung zur Vorlage aufgrund des Beratungsbedarfs seiner Fraktion im Rat zu treffen.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek stimmt dem zu.

Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, das die Fragen seiner Fraktion beantwortet sind und man beschlussfähig sei. Man ist damit einverstanden, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Herr Rm Dudde schließt sich ebenfalls diesem Vorschlag an. Zugleich bittet er darum, die Ergebnisse aus der heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu diesem Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Gremien bereits als Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion ohne Empfehlung weiter.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.06.2001:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht in der nächsten Sitzung eine Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich bei der die vollständige Planung inkl. Zeitschiene vorgestellt werden soll.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 2 Gegenstimmen AfD und CDU) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Ergänzend zur verkehrstechnischen Untersuchung wird auf dem genannten Straßenzug in beide Fahrtrichtungen ein provisorischer, geschützter Radweg geschaffen.

Begründung:

Neben der umfassenden und teuren verkehrstechnischen Untersuchung, soll ganz praktisch ein gesicherter provisorischer Radweg geschaffen werden, um schon jetzt auch praktische Erfahrungen von Radfahrenden und Autofahrenden zu sammeln. Darüber hinaus erscheint es uns angesichts der aktuellen Entwicklung geboten, schnellstmöglich gegen eine mögliche Etablierung einer Raserszene auf diesem Straßenzug zu handeln, und die Fahrbahnen zu reduzieren.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme AfD und 1 Enthaltung CDU) dem Rat der Stadt nachfolgende Beschlussfassung:

„Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleich­märsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.“


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:)

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei der Planung von Radwegen fortan grundsätzlich den gesamten Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinzubeziehen. So auch im Falle des hier definierten Planbereichs im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße. Die Konzeption ist daher zu überarbeiten/anzupassen.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit in dem hier definierten Planbereich für eine erhöhte Sicherheit für den Radverkehr eher Radwege/Fahrradstraßen über Nebenstraßen sinnvoller erscheinen.
3. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu der Frage, inwieweit eine Reduzierung von Fahrspuren vor der Feuer- und Rettungswache I (Steinstraße) eine Beeinträchtigung für den Rettungsverkehr erwarten lässt. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Stellungnahme der Dortmunder Feuerwehr zu den Planungen einzuholen und dem Ausschuss vorzulegen.
4. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, den aktuell im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorliegenden Baubeschluss (Drucksache Nr.: 18688-20) für die Steinstraße bis zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung der überarbeiteten Planung im AKUSW zurückzuziehen.
5. Darüber hinaus erscheint die Planung in diesem Bereich bezüglich des „Dekadenprojekts Umfeld nördlicher Hauptbahnhof“ unzureichend und nicht auf das Vorhaben abgestimmt. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet hierzu ebenfalls um eine umfassende Erläuterung und um Anpassung der Radwegeplanung in diesem Einzugsgebiet und stellt fest, dass diesbezüglich ggf. die Schrittfolge nicht angemessen erscheint.

Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen einer Radwegekonzeption das gesamte Stadtgebiet zu überplanen?
2. Wann ist ggf. mit der Einbringung einer gesamtstädtischen Radwegekonzeption in die politischen Gremien zu rechnen?
3. Bezogen auf das in der Vorlage definierte Plangebiet: Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, dass sich in diesem Areal Bauvorhaben privater EigentümerInnen in Planung befinden?
4. Wenn ja, mit welchen Auswirkungen ist mit Blick auf den daraus zu erwartenden Verkehr zu rechnen?
5.

AKUSW,16.06.2021:

Herr Rm Dudde erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zum Antrag.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke + sowie Die FRAKTION/ Die PARTEI ) ab.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man mit dem vorliegenden Antrag seiner Fraktion beabsichtige, das Konzept zu diesem Thema möglichst nochmal zu optimieren und appelliert an den Ausschuss heute die Chance zu ergreifen, dies mit einem entsprechenden Beschluss hierzu zu ermöglichen.

Herr Rybicki teilt mit, dass er den CDU-Antrag nicht so verstanden habe, dass bei jeder Maßnahme für Radwege grundsätzlich der gesamte Straßenraum zu überplanen und umzubauen sei, sondern, dass dieser zu betrachten sei und dann, bei Sinnhaftigkeit, auch andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Straßenzuges möglich wären (z.B. Ausweisung durch Ummarkierung, durch Erhebung zur Fahrradstraße etc.) also eine Betrachtung des gesamten Straßenraumes aber nicht grundsätzlich der Umbau des gesamten Straßenraumes.Sicherlich könne man diese gesamte Betrachtung des Straßenraumes auch anstellen, wenn lediglich eine Fahrbahndeckerneuerung anstehe, dann aber möglicherweise auch zu dem Schluss kommen, dass die Sanierung der Fahrbahndecke hier das Mittel der Wahl sei.

Beschlussfassung zum o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion ) (Drucksache Nr.:18221-21-E3)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag in Punkt 1, Satz 1, im Sinne der o.a. Ausführungen durch Herrn Rybicki einstimmig, bei Enthaltungen Die LINKE+ sowie Die FRAKTION/Die PARTEI) zu.

Weiter lehnt der Ausschuss die Punkte 2. bis 5. dieses Antrags mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP sowie Fraktion AfD) ab

Die Verwaltung wird darum gebeten, die außerdem hierin enthaltenen Fragen 1. bis 4. schriftlich zu beantworten.

Beschlussfassung zur Vorlage:

In Kenntnis der Beschlussfassung zum CDU-Antrag, der Empfehlungen des AMIG und der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleich­märsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion an.


zu TOP 7.3
Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20406-21)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20406-21-E1):
…die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?

- Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?


Begründung:
Auf Seite 5 der Vorlage heißt es:
„Damit sich die positiven Impulse aus der Entwicklung der HSP-Fläche in die angrenzenden Quartiere fortsetzen können und gleichzeitig eine stadträumliche Verknüpfung mit dem neu entstehenden Stadtquartier „SMART RHINO“ hergestellt werden kann, bedarf es eines gebietsübergreifenden, integrierten Konzeptes, das für den Bestand eine Zielentwicklung und abgestimmte Handlungsstrategie formuliert. Die Beantwortung folgender Fragen ist dabei von zentraler Bedeutung:“ Die genannte Auflistung der Fragen soll um die oben genannten Spiegelstriche ergänzt werden, um Maßnahmen auch in Hinblick auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu bewerten. Da sich die Quartiere unter anderem durch „Defizite im Gebäudebestand“ und einem damit einhergehenden Modernisierungsstau auszeichnen, müssen bei den zukünftigen Planungen die Belange der häufig seit vielen Jahren hier wohnenden Mieter*innen berücksichtigt werden.


AKUSW, 16.06.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) zu.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


1. die Erstellung eines integrierten Stadterneuerungskonzeptes für die Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche (siehe Lageplan Anlage 2),

2. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan Anlage 3),

3. den Erlass der als Anlage 4 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen.


4. die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Rheinische Straße“ (siehe Lageplan Anlage 5).
Ergänzung:

Die Verwaltung wird darum gebeten, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?

Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einschließlich der Ergänzung einstimmig an.

zu TOP 7.4
Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Ingenmey bittet die Verwaltung darum, zu der auf Seite 8 der Vorlage aufgeführten Immobilie: Borsigplatz 5, 5a, 5b sowie Oestermärschstraße 74 und 76 die Öffentlichkeit zum aktuellen Sachstand zu informieren, damit dies wisse, wie mit dem Grundstück umgegangen werden soll

Frau Linnebach signalisiert, dass Verwaltung sich hierum kümmern werde.

Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 9 der Vorlage. Hierzu sei ihm aufgefallen, dass die dortigen Ausführungen im Kontext zur heutigen DSG-Vorlage stünden.
Hier sei zu entnehmen, was die Grundstücke Brunnenstraße, Burgholzstraße, Mallinckrodtstraße etc. angehe, der Fachbereich Liegenschaften offensichtlich eine Ausschreibung vornehmen werde, um über die Vergabestelle einen Rahmenvertrag bezüglich der Bewirtschaftung der Objekte abzuschließen. Da aber auch beabsichtigt sei, diese Objekte in die DSG einzulegen, wolle er wissen, ob hier eventuell irgendwelche negativen Folgen drohen könnten.
Er bitte darum diese Frage, wenn nicht in der morgigen AFBL-Sitzung spätestens zur Ratssitzung zu beantworten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


Herr Niederquell (23/FBL Stv.) teilt mit, dass die Frage von Herrn Waßmann (CDU-Fraktion) inzwischen beantwortet worden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Ausbau des Erschließungsgebiets Winkelstraße - Hu 112 in der 2. Ausbaustufe, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20422-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung - das im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 07059-06 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Ausbau des Erschließungsgebietes Winkelstraße – Hu 112 von 1.050.000,00 Euro auf 1.800.000,00 Euro zu erhöhen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Finanzierung des Ausbaus des Erschließungsgebietes Winkelstraße – Hu 112 aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014627 - Erschließung Winkelstraße – (Finanzposition 780 810) in Höhe von 1.500.000,00 Euro. Bis zum Haushaltsjahr 2020 erfolgte die Finanzierung in Höhe von 300.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) (vgl. hierzu den Beschluss mit der Drucksache-Nr.: 07059-06).

Bis Haushaltsjahr 2020 (SV GVVF): 300.000,00 Euro

Aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014627 - Erschließung Winkelstraße – (Finanzposition 780 810) sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 179.565,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 20.435,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 einen jährlichen Folgeaufwand für die zweite Ausbaustufe in Höhe von 43.512,18 Euro beim FB 66.

zu TOP 7.6
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20702-21)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig den Beschluss, wie im Beschlussvorschlag der Vorlage formuliert, zu fassen, hier aber mit der Ergänzung, auf jeder Seite der Brücke einen Fahrstuhl einzuplanen und den Seniorenbeirat sowie das Behindertenpolitische Netzwerk bei der
weiteren Konzeptionierung mit einzubinden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke zur Kenntnis und beschließt das am 28.09.2017 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07600 – 17 beschlossene Planungsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro auf 860.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro

Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.



zu TOP 7.7
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20256-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.21 vor:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDUFraktion)
(Drucksache Nr.: 20256-21-E1):

…die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU stellen mit Blick auf die notwendige
weitere Intensivierung des kommunalen Wohnungs- und Kita-Baus in Dortmund folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und
Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.

2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der
Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu
beschleunigen.

3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der
DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit
bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.

4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
(DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am
23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen,
DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und
Kitabau intensiviert werden kann.

Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:

 Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich
geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
 Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
 Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.
 Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen
DSG und DOGEWO21.
 Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau
nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).
 Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf
Dachflächen.
 Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten
Bautätigkeit.
 Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die
DOGEWO21 und/oder DSG.

Begründung
Erfolgt mündlich.

Hierzu liegt zur Sitzung des AKUSW am 12.05.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
 Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
 Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.

Begründung:
Im Jahr 2018 stammten rund 14 Prozent der Treibhausgase in Deutschland aus dem Gebäudesektor.
Wobei der Anteil auf gut 28 Prozent der Treibhausgase in Deutschland steigt, wenn die Herstellung
der Baustoffe zum Bau der Gebäude sowie Erzeugung von Strom und Wärme hinzugezogen werden.
Bei dem Bau der neu zu errichtenden Gebäude ist daher zukünftig darauf zu achten, dass nachhaltige
und gut recycelbare Baustoffe verwendet werden und die Gebäude insgesamt klimaneutral errichtet
werden. Der Betrieb der Gebäude soll über das Jahr hinweg eine mindestens neutrale CO2-Bilanz
aufweisen.

AKUSW, 12.05.2021:
Herr Rm Perlick führt an, dass der Rat in seiner letzten Sitzung einen Ausbau der
Kindertagesbetreuung beschlossen habe, die, wenn die Erinnerung nicht trüge, einer Ausweitung auf 10.000 Plätze entspreche. Insofern halte die AfD-Fraktion den schwarz-grünen Antrag für überflüssig. Man wolle den Punkten 2. und 3. dieses Antrags aber gerne zustimmen, weil die Bemühungen der DOGEWO, Wohnraum zu schaffen, freilich Anerkennung verdiene. Punkt 1. und 4. lehne man allerdings ab, ebenso wie den SPD-Antrag.

Frau Rm Spaenhoff weist darauf hin, dass dieses Thema auch in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) gehöre.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter führt hierzu an, dass es sicherlich kein Problem sei, das
entsprechende Konzept der Verwaltung auch dem AKJF zur Kenntnis zu geben.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen/Ergänzungen erfolgt die Abstimmung zu den beiden Anträgen wie folgt:

Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag in den Punkten 1. und 4. mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) sowie den Punkten 2.und 3.einstimmig zu.

1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen
und Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.
2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der
Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund
zu beschleunigen.
3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen
der DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes
mit bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.
4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
(DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung
am 23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale
Wohnungs- und Kitabau intensiviert werden kann.

Ergänzung: Dieses Konzept soll auch dem AKJF vorgelegt werden.

Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:

 Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich
geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
 Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
 Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.
 Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen
DSG und DOGEWO21.
 Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau
nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).
 Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf
Dachflächen.
 Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten
Bautätigkeit.
 Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die
DOGEWO21 und/oder DSG.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.

Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
 Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
 Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) sowie an den Rat der Stadt Dortmund .

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) teilt mit, dass über die Anträge in der letzten Ratssitzung bereits beschlossen worden seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nachträglich zur Kenntnis.


8. Sonstiges

zu TOP 8.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021 zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1)

…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum oben genannten TOP:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.


Begründung:
Ggf. mündlich
AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung.
AKUSW,16.06.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3.Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.



Dr. Suck Garbe Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin

Anlage
(See attached file: Präsentation_DSG_Ausschuss Finanzen_17062021.pdf)