Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Rates der Stadt


am 20.12.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 18:50 Uhr


Anwesend:


Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 86 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.


Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Sierau

StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Feuler
StVR´in Skodzik



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2012

Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4)
(Drucksache Nr.: 07866-12)

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07794-12)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07890-12)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 184 - Einkaufszentrum (EKZ) nördlich
Bövinghauser Straße -
hier: Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07975-12)

3.3 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße -, hier: Klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07845-12)

3.4 Rahmenplanung Scharnhorst West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07368-12)

3.5 Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08443-12)

3.6 Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07999-12)

3.7 Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07798-12)

3.8 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08399-12)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 08399-12-E1)

3.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07973-12)

3.10 - unbesetzt -


3.11 Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07993-12)

3.12 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08138-12)

3.13 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07827-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07811-12)

4.2 Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07787-12)

4.3 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07940-12)

4.4 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2013-31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08159-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08170-12)

5.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08293-12)

5.3 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07773-12)

5.4 Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08669-12)


6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2013
- Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07992-12)

6.2 Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
hier: Anpassung der Honorarhöhe für veranstaltungsbegleitende und infrastrukturelle Dienstleistungen in allen Geschäftsbereichen und im Büro der Geschäftsleitung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08000-12)

6.3 Verlagerung des "Deutschen Kochbuchmuseums"
hier: Verlängerung der im Jahr 2010 befristet eingerichteten Stelle bis 31.12.2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07700-12)

6.4 Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08056-12)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2012 zum Wirtschaftsplan 2012
(Drucksache Nr.: 05530-11-E2)

6.5 Brandschutzmaßnahmen im Dietrich-Keuning-Haus und Nordbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07998-12)

6.6 Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07969-12)

7. Schule

7.1 Errichtung eines Bildungsganges "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" nach Anlage D der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08376-12)

7.2 Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08428-12)

7.3 Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08015-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08335-12)

8.2 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)

8.3 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07961-12)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 15.11.2012 zur Verfügung gestellt.

8.4 TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08528-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Gründung der "Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08438-12)

9.2 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08316-12)

9.3 Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwickungsgesetz (NKFWG) ergebenen Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Hier: Ermächtigungsübertragungen im Jahresabschluss 2012 gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW n.F. (GemHVO)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08401-12)

9.4 Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07803-12)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 - PB 26/2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07517-12)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung - PB 24/2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07515-12)


9.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 25/2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07516-12)

9.8 Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08168-12)

9.9 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07790-12)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2012
(Drucksache Nr.: 07790-12)

9.10 Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08515-12)

9.11 Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08661-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

10.2 Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen;
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08183-12)

10.3 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07853-12)

10.4 Feststellung der Gültigkeit der Wiederholung der Kommunalwahlen 2009 am 26. August 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08371-12)

10.5 Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)



10.6 Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08499-12)

10.7 Qualifizierungsmaßnahme der Personalagentur Dortmund zur Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08494-12)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 08494-12-E1)

10.8 Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07840-12)

10.9 Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07718-12)

10.10 Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08572-12)

10.11 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)

10.12 Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)

10.13 Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07434-12)

10.14 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08652-12)

11. Anfragen

11.1 Anfragen der Gruppe der NPD

11.1.1 Materielle Förderung für Anti-Rechts-Projekte durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 08510-12) 11.1.2 Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität“ in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 08509-12)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 08509-12-E1)

11.1.3 Vermüllung und Sicherheitsmängel im Bereich Hellerstraße 1-21
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 08579-12)

11.2 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.2.1 Erhalt der ehemaligen Stifts-Braustube
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08645-12)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 13:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde RM Barrenbrügge (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.10 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der
Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07778-12)
6.6 Wirtschaftsplan 2013 mit modifiziertem städtischen Zuschuss der
Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08647-12)

6.7 Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter
einem Dach"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07836-12)

9.4 a Hebesatz zur Grundsteuer B für das Jahr 2012;
Feststellung des Beschlussinhaltes aus der Ratssitzung vom 15.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08724-12)
erweitert.

Weiterhin bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, den Punkt.

3.7 Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich
der Straße "Im Siesack"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07798-12)

von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheit noch nicht abschließend beraten
wurde.

Des Weiteren verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ältestenrates darauf, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Dringlichkeitsanträge zu ergänzen:

2.2 Resolution zu Opel in Bochum
- Schreiben aller Fraktionen im Rat der Stadt vom 19.12.2012

5.4 VRR-Sozialticket
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2012

10.15 Aktionen und Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ – Solidarität mit Huckarde und den betroffenen PolitikerInnen
- Schreiben Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2012

Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

mit Ausnahme der Haushaltsplanberatungen, für die eine gesonderte Regelung vereinbart wurde, für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Nach dem Rm Münch (FBI) sich gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbeschränkung ausgesprochen hatte, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.







zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2012

Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2012.


Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 15.11.2012

Rm Menzebach (CDU) machte hinsichtlich der o. a. Niederschrift darauf aufmerksam, dass auf Seite 1 der Niederschrift fälschlicherweise hinter ihrem Namen die falsche Fraktion dokumentiert worden sei.
Unter Einbeziehung der Korrektur auf Seite 1 der o. a. Niederschrift, wo es richtigerweise heißen muss RM Menzebach (CDU), beschloss der Rat einstimmig die Niederschrift über die o. a. Sitzung.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4)
zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07866-12-E9)

Die o. g. Verwaltungsvorlagen wurden zusammen behandelt.

Hinsichtlich der o. a. Tagesordnungspunkte lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 30.10.12 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die für die Maßnahme „Ortskern Berghofen“ für 2014 eingestellten Mittel vorzuziehen in das Jahr 2013. Als Deckungsvorschlag empfiehlt die Bezirksvertretung Aplerbeck die Mittel für den Bau der neuen Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Berghofen zu verwenden, da für den Bau der Wache zunächst Planungsrecht geschaffen werden muss.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck ist bereits in der im 2. Beschlusstextpunkt der Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes“ umgesetzt und damit beschlossen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die
Mittel für den Ausbau der Obermarkstraße für das Jahr 2014 in die Finanzplanung
einzustellen. Als Deckungsvorschlag empfiehlt die Bezirksvertretung Aplerbeck die
Maßnahme Sulpkestraße –Wendeanlage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, ab.

Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion / Stadtbezirks-Marketing)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E5)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E3)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E3)

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel einer Teilprivatisierung der Klinikum Dortmund gGmbH einzuleiten. Ferner ist es Ziel, den Gesundheitsstandort Dortmund durch Kooperationen mit Krankenhäusern im städtischen Umfeld sowie entsprechenden Dienstleistungsangeboten kontinuierlich auszubauen und dabei den erforderlichen finanziellen Grundstock für Investitionen selbst zu erwirtschaften.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

2. Ausgehend von der Prämisse, dass die Stadtentwässerung Dortmund 2013 nicht in eine andere Organisationsform überführt wird, wird das Volumen der Investitionskredite 2013 von 52 Mio. € um 10 Mio. € auf 42 Mio. € reduziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ziel der Sauberkeit und Reinigung im öffentlichen Raum aus einer Hand umzusetzen. Entgegen ihrer derzeitigen Einschätzung ist die Verwaltung gehalten, die Aufgaben der Grünpflege und Grünreinigung (inkl. Betriebshöfen, Planungswesen) auf die EDG zu übertragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.

4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, leer stehende und potentiell frei zu ziehende städtische Gebäude (inkl. Grundstück) – insbesondere Schulgebäude – unter konsequenter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu vermarkten.

Dabei ist der Rat über jedes in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Grundstück/Gebäude sowie über die jeweilige Vermarktungsbewertung durch die Verwaltung zu informieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.
5. Die von der Verwaltung auf geschätzt 165,3 Mio. € p. a. bezifferten freiwilligen Leistungen aller städtischen Fachbereiche – mit Ausnahme der Wirtschaftsförderung (zus. 12,1 Mio. €) - werden pauschal um 10% gekürzt.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, zeitnah Vorschläge zu unterbreiten, welche freiwilligen Leistungen im genannten Umfang aufgegeben werden können. Dabei ist denjenigen Leistungen der Vorrang einzuräumen, die die geringsten, verhältnismäßigsten und verträglichsten Einschnitte in Bezug auf die Bürgerfreundlichkeit beinhalten.
Eine entsprechende Übersicht ist dem Rat unverzüglich zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

6. Der Rat beschließt, den städtischen Betriebskostenzuschuss 2013 an die Wirtschaftsförderung Dortmund i. H. v. 11,87 Mio. € um 20% auf 9,5 Mio. € zu reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


7. Der Stadtkämmerer wird aufgefordert, zu Beginn des Haushaltsjahres 2013 eine haushaltswirtschaftliche Sperre i. H. v. 1% der im Monatsmittel über alle Fachbereiche (mit Ausnahme Jugend und Soziales) bezifferten ordentlichen Aufwendungen über den Zeitraum von drei Monaten zu verhängen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Dienststellen 2013 - abgesehen von einem Notdienst - in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zu schließen. Die Beschäftigten müssen Urlaub nehmen bzw. Überstunden abbauen. Die Regelungen zur Übertragung von Resturlaub und Gleitzeitguthaben sind restriktiv einzuhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, die profitabel agierenden kommunalen Unternehmen (z.B. DSW21, DEW21, EDG) zu veranlassen, über die ohnehin geplanten Ausschüttungen hinaus, weitere Ertragssteigerungen durch Ausschüttungen in nicht unerheblichem Umfang (mittelbar / unmittelbar) an die Stadt zu leisten.
Insbesondere ist dem Verwaltungsrat der Sparkasse im Hinblick auf den Jahresüberschuss 2012 zu empfehlen, die geplante Abführung weiter zu erhöhen. Darin enthalten sind die im gemeinwohlorientierten Aufgabenbereich zur Erfüllung städtischer Interessen vorgesehenen Aufwendungen, die somit vollständig an den städtischen Haushalt zu leisten sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
10. Der Rat spricht sich dafür aus, die jährlichen Betriebskosten des Dortmunder U von derzeit 10 Mio. € auf 8 Mio. € in 2013 sowie auf 5 Mio. € in den Folgejahren zu reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

2. Mobilfunkantennensteuer

Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Zustimmung des Landes NRW wird zum
schnellst möglichen Zeitpunkt die Mobilfunkantennensteuer eingeführt. Pro Mobilfunkmast
wird eine Steuer in Höhe von 10.000 Euro p. a. erhoben. Die Betreiber der Funkmasten
werden als originär Steuerpflichtige herangezogen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne ab.

3. Einführung einer kommunalen Waffenbesitzsteuer
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, binnen dreier Monate ortsrechtliche Regelungen
zur Einführung einer Aufwandssteuer für den privaten Waffenbesitz vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne ab.

4. Tierheimhunde
Soweit ein Hund aus dem Tierheim/Tierschutzzentrum übernommen wird, zahlt die Stadt
Dortmund dem neuen Besitzer bei Aufnahme einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe von zurzeit 144 Euro. Für den Zuschuss gelten folgende Rahmenbedingungen:
-Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus dem o. g. Tierheim übernommen
wird.
-Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden.
-Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

5. ALG-II Kosten der Unterkunft
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die ARGE-Dortmund auf, die vom Bundessozialgericht
am 16. Mai 2012 formulierten Mindestangemessenheitskriterien für die Kosten der Unterkunft
künftig auch in Dortmund – sofern noch nicht geschehen - zur Anwendung zu bringen.
Die von der ARGE-Dortmund erlassenen Richtlinien zur Ausführung der gesetzlichen
Bestimmungen zu den Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII sind dahingehend zu
aktualisieren.
Für Personen denen Zahlungen für die Miete vor dem 16. Mai 2012 gekürzt wurden, oder
die Kosten für den Umzug, eine Kaution, eine Renovierung oder Erstausstattung deswegen
nicht erhalten haben, weil nach den alten Bemessungen für die Kosten der Unterkunft, die Miete für die neue Wohnung unangemessen teuer war, erhalten die rechtswidrig vorenthaltenen Beträge für ein Jahr rückwirkend erstattet:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.
6. Zinswucher im Kreditwesen
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Sparkasse Dortmund auf, ihre Zinsen für Überziehungskredite nicht mehr als 5% oberhalb des Zinssatzes der EZB anzusiedeln. Die vom Rat der Stadt Dortmund in den Verwaltungsrat entsandten Mitglieder werden gebeten auf
ein entsprechendes Verhalten der Dortmunder Sparkasse hinzuwirken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

8. Einführung des VRR-Sozialtickets in Dortmund
1) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einführung des VRR-Sozialtickets in Dortmund
zum 1.1.2013.
2) Der Rat der Stadt stellt einen Betrag von 1.400 T Euro in den Haushalt ein um den
Preis des VRR-Sozialtickets zu subventionieren. Mehreinnahmen der Stadtwerke aufgrund
steigender Nutzerzahlen sind mit der Subventionierung zu verrechnen.
3) Die Preissubventionierung wird unter den Jahresabonnenten des VRR-Sozialtickets in
Form einer jährlichen Rückvergütung zum Stichtag 1.12. vollzogen. Dabei wird der von der
Stadt Dortmund zur Verfügung gestellte o. g. Betrag unter den zum Stichtag vorhandenen
Nutzern aufgeteilt, bis der im Hartz IV-Regelsatz vorgesehenen Betrag zur Nutzung des
ÖPNVs erreicht ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.
9. Gesundheitssteuer für Solarien
Sobald wie möglich führt die Stadt Dortmund eine Gesundheitssteuer ein, mit dem Ziel
vorsorgend den Betrieb von Solarienanlagen so zu belasten, dass ein Anreiz zur Nichtbenutzung dieser Anlagen entsteht. Dabei sollen pro Gerät 30 Euro erhoben werden, sofern es sich um Geräte handelt die nicht mehr als 0,4 Watt/m² UV-Leistung abstrahlen. Ältere gesundheitsschädlichere Geräte oberhalb von 0,4 Watt/m² werden mit 50 Euro besteuert. Die Einnahmen sollen abzüglich der städt. Verwaltungskosten der Klinikum Dortmund GmbH als Zuschuss gewährt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

10. Wiedereingliederung von ServiceDO ins Klinikum Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund bittet seine Mitglieder in den Aufsichtsgremien des Klinikums
auf eine Wiedereingliederung der Kliniktochter ServiceDO GmbH ins Dortmunder Klinikum
zu drängen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

12. Budgetreduktion Wirtschaftsförderung
Der Ansatz für die Wirtschaftsförderung in Höhe von 11,62 Mio. Euro wird auf das Ergebnis
des Jahres 2011 in Höhe von 10,2 Mio. Euro reduziert.
Begründung:
Aus dem Zuschuss der Stadt Dortmund wurde in 2011 von der Wirtschaftsförderung
Dortmund ein Beitrag zur Haushaltssicherung i. H. v. T€ 1.167 geleistet. Dieser Beitrag errechnet sich als Differenz aus dem im Wirtschaftsplan 2011 dargestellten Betriebskostenzuschuss i. H. v. T€ 11.369 und der tatsächlichen Inanspruchnahme i. H. v. T€ 10.202 (Vorjahr T€ 10.399). (Quelle DS 07375-12 / Anlage)
Unabhängig davon, wie man die die Grundausrichtung der Wirtschaftsförderung bewertet,
hat diese durch die Kürzungen keinen Schaden genommen, bzw. ist nicht in ihrer Arbeit
behindert worden. Eine Festschreibung des Ansatzes auf das Ergebnis des Jahres 2011
ist somit problemlos möglich und ein Beitrag zu Haushaltskonsolidierung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Folgende Anträge wurden seitens des Antragstellers zurückgezogen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

2. Zur Steigerung der Einnahmen wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von den im Entwurf vorgesehenen 475 Punkten auf 490 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9,75 Millionen Euro werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfes genutzt.

3. Die Grundsteuer B wird auf 560 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 4 Millionen Euro werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfs 2013 genutzt.

25. Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte kommunale Arbeitsmarktstrategie zur Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen sowie die Gegenfinanzierung in Höhe von 3,5 Millionen Euro durch die Erhöhung der Gewerbesteuer. Das ist ein Beitrag zur Bekämpfung von Armut in unserer Stadt. Der Rat stellt fest, dass Transferleistungen und Personalaufwendungen den größten Anteil der ordentlichen Aufwendungen im Haushalt ausmachen. Ohne eine dauerhafte Senkung der Aufwendungen in diesen Bereichen wird die Handlungsfähigkeit der Stadt nicht erhalten bleiben können. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie ist ein Baustein zur Senkung der Transferleistungen.

Dieser Antrag liegt in veränderter Form unter TOP 6.1 vor.

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

23. Der Rat lehnt eine Übernahme von Planungsleistungen für die L663 und für die
Semerteichstraße ab. Der Rat lehnt es ab, im Vorgriff auf eine mögliche Landesförderung in Vorleistung zu treten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen wird.

26. Der Rat stellt fest, dass die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes befristet eingerichteten 81 Stellen für SchulsozialarbeiterInnen eine immer notwendigere sozialpädagogische Hilfestellung für SchülerInnen und Eltern bieten. Eine kommunale Finanzierung der Stellen wird vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Städte und Gemeinden nicht möglich sein. Der Rat appelliert an die Bundesregierung, die Finanzierung der Schulsozialarbeit über 2013 hinaus fortzusetzen. Die heimischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich für diese Forderung einzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Schulausschuss überwiesen wird.


28. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Konzeption für eine soziale Beratungsstelle für EU-ZuwanderInnen in der Nordstadt zu erarbeiten und vorzulegen. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den in der Nordstadt tätigen sozialen Organisationen erstellt und soll aufzeigen, welche Regelungsdefizite sich durch die Zuwanderung ergeben. Es soll sowohl die inhaltliche Arbeit der Beratungsstelle beschreiben als auch notwendige Finanzierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten aufzeigen. Dabei ist eine Unterstützung durch Landes-, Bundes- und/oder EU-Mittel zu prüfen. Die Beratungsstelle soll insbesondere Menschen, die sich auf der Grundlage des EU-Freizügigkeitsgesetzes in Dortmund aufhalten, über die rechtlichen Grundlagen informieren, sie bei Behördenangelegenheiten unterstützen und Dolmetscherleistungen anbieten. Die Verwaltung prüft, wie und ob der Betrieb der Beratungsstelle in bereits vorhandene Beratungsstrukturen in der Nordstadt integriert werden kann. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Aufnahme des Betriebs der Beratungsstelle. Dem Rat ist spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit der Beratungsstelle ein Sachstandsbericht vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Schulausschuss überwiesen wird.

33. Der Rat beschließt, dem Hardware MedienKunstVerein, der für die Attraktivität des U-Turms unverzichtbar ist, für zunächst drei Jahre eine 30%ige Kofinanzierung in Höhe von je 200.000 Euro aus dem Kulturhaushalt zur Verfügung zuzusichern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen wird.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

7. Reinigungskräfte

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt keine Vergabe von Reinigungsaufgaben für städtische Gebäude an Fremdfirmen oder die Wahrnehmung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung mehr durchzuführen. Zusätzlich werden die z. Zt. vergebenen Reinigungsaufgaben nach dem jeweiligen Vertragsende nicht neu vergeben, sondern durch städtisches Personal durchgeführt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der
Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal und Organisation überwiesen
wird.

11. Keine kommunale Kostenbeteiligung an L663n
Der Rat beschließt sich nicht an den Kosten für den Bau, die Planung und die Unterhaltung
der geplanten Landesstrasse L663n, sowie für etwaige Umbauten von Zufahrtsstrassen
und weiteren begleitenden Maßnahmen finanziell zu beteiligen. Die Landesregierung
ist bereits in der Planungsphase darüber zu informieren, dass die Stadt Dortmund nicht
bereit ist Folgekosten durch veränderte Verkehrsströme zu tragen und diese bei der Landesstrassenplanung einzupreisen sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07866-12-E5)

1. In Abänderung der Veränderungsliste der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 2013 stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Abstimmung:
Seite 13, FB 33, 2. Zeile:
Der Etatansatz für das Stadtbezirksmarketing wird einmalig im Jahr 2013 um 100.000 € gesenkt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 07866-12-E6)

1. Der Rat stellt fest, dass der zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierte Jahresfehlbedarf für 2013 nur ca. 6 Millionen Euro unterhalb der Fünf-Prozent-Grenze der allgemeinen Rücklage liegt und dieser Abstand nicht ausreichend erscheint. Der Abstand des Fehlbetrags zur Fünf-Prozent-Grenze der allgemeinen Rücklage ist deshalb deutlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl Einnahmen erhöht als auch Sparanstrengungen unternommen und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung eingeleitet und umgesetzt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

4. Der Rat erwartet einen angemessenen und verstärkten Beitrag der städtischen Tochterunternehmen zur Sanierung des Haushalts und damit zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Stadt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

5. Der Flughafen und die Beteiligung am Kohlekraftwerk GEKKO führen zu Verlusten und Belastungen der DSW/DEW 21 in Millionenhöhe. Der Rat fordert seine Tochterunternehmen auf, in Zukunft unternehmerische Entscheidungen jeweils daraufhin zu prüfen, ob sie absehbar mittel- und langfristig eine erhöhte Ausschüttung an die Stadt ermöglichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

6. Angesichts der erheblichen Verluste der DEW-Beteiligung am RWE-Kohlekraftwerk GEKKO werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der DSW21 und DEW21 aufgefordert, sich für die Prüfung einer schnellstmöglichen Beendigung der Beteiligung einzusetzen. Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Energiemarkt hat sich ein erhöhtes Risiko für die STEAG ergeben. Eine kontinuierliche Risikoanalyse und Entwicklungsszenarien werden dem Rat quartalsweise vorgelegt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

7. Der aktuelle Stellenplan gibt den Rahmen für eine unterjährige Stellenbewirtschaftung vor, beinhaltet aber weder eine Klassifizierung noch ermöglicht er Aussagen zu den zwingend erforderlichen Personalkapazitäten für die Erfüllung kommunaler Aufgaben. Der Rat begrüßt deshalb das neu eingeführte Aufgabenkritikverfahren mit dem Ziel, ein System zu schaffen, das aufgabenbezogene Ressourcen darstellt und den Rechtscharakter der jeweiligen Aufgabenstellung (pflichtige oder nicht pflichtige Aufgaben) darstellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

8. Der Rat beschließt, das IT-gestützte Verfahren zu beschleunigen und im Jahr 2013 auf alle Stadtämter auszudehnen. Dabei wird im Grundsatz so verfahren wie bei der Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im Vermessungs- und Katasteramt. Ziel ist, das Verfahren Ende 2013 abzuschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Fraktion Die Linke zu.


9. Der Rat erwartet, dass durch systematische Organisationsanalysen, Effizienzsteigerungen und Personalentwicklung der Planstellenbestand aufgabenangepasst gestaltet und die Personalkosten reduziert werden können, ohne dass die Belastung für die Beschäftigten weiter ansteigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

10. Unter Berücksichtigung der genannten Prämissen ist die aktualisierte Planung, die für 2013 rund 332 Millionen Euro steuerbare Personalaufwendungen vorsieht, zu akzeptieren. Wir gehen davon aus, dass die Aufgabenkritik in den Folgejahren zu Einsparungen führen wird. Der zukünftige Personalaufwand ist zeitnah für die Haushaltsjahre 2014 ff neu zu bewerten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

11. Die Personalverwaltung wird aufgefordert darzustellen, ob und in welchem Umfang durch einen fachbereichsübergreifenden Einsatz von Ingenieuren für die Reduzierung von externen Auftragsvergaben gesorgt werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

12. Die Notwendigkeit externer Stellenbesetzungen ist nicht nur im Einzelfall zu begründen, sondern systematisch auf der Basis des Aufgabenkritikverfahrens zu planen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.
13. Das Aufgabenkritikverfahren wird mit den Zielsetzungen des wirkungsorientierten Haushaltes eng verzahnt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Fraktion Die Linke zu.
14. Vor dem Hintergrund der notwendigen Veränderungen im Personalbereich hält der Rat es für geboten, dass bei den anstehenden Veränderungen im Verwaltungsvorstand der Fachbereich Personal nicht mehr dem Dezernat 1 sondern einem der anderen bestehenden oder einem neu zu schaffenden Dezernat zugeordnet wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der dazu mündlich von Herr Kowalewski gestellte Antrag, die Worte „einem der anderen bestehenden oder“ zu streichen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
15. Der Rat spricht sich dafür aus, das Ziel einer Grünpflege -und reinigung aus einer Hand und die Übertragung dieser Aufgaben auf die EDG weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird aufgefordert, belastbare Kostendaten zu ermitteln, auf deren Grundlage die EDG belastbar kalkulieren kann. Nach Vorlage einer qualifizierten, externen Bewertung erfolgt eine Entscheidung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass es sich bei den folgenden Punkten
16. und 17. um Anregungen und Arbeitsaufträge für den nächsten Rat 2014 handelt, bittet aber trotzdem um Abstimmung beider Punkte.

16. Die Verwaltung wird aufgefordert, Modelle zur maßvollen Neustrukturierung der Stadtbezirke zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und den demografischen Veränderungen gerecht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Erläuterung von Frau Reuter mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

17. Der Rat beschließt, die reguläre Anzahl der Ratsmitglieder von 82 auf 76 zu verringern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Erläuterung von Frau Reuter mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

18. Der Rat stellt fest, dass der beschlossene Brandschutzbedarfsplan aufgrund der Haushaltssituation nicht wie vorgelegt eins zu eins umsetzbar sein wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Jahren der Laufzeit des Brandschutzbedarfsplans Anpassungen bei Personal- und Investitionskosten unter Beibehaltung der Sicherheitsstandards mit dem Ziel der Einhaltung der ursprünglich vorgesehenen Einsparungen vorzunehmen. Dabei ist auch erneut eine interkommunale Zusammenarbeit mit den an Dortmund angrenzenden Kommunen zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und die Fraktion Die Linke zu.

19. Die Zuschüsse für DOSYS werden mit Ausnahme der benötigten Mittel für den Medienbedarfsplan II nicht erhöht, sondern verbleiben auf dem Stand von 2012.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Ergänzung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

20. Der Rat beschließt, durch geeignete Sanierungsmaßnahmen, durch Erschließung bisher nicht genutzter Energieeffizienzquellen und durch den konsequenten Verkauf bzw. die Verpachtung von Liegenschaften, die nicht mehr oder nur noch teilweise benötigt werden sowie durch eine enge Verzahnung mit der Personal- und Organisationsentwicklung eine deutliche Reduzierung von Instandhaltungs- und Energiekosten bei den städtischen Immobilien zu erzielen. Durch die genannten Maßnahmen ist der zu erwartende Anstieg der Stromkosten in 2013 in vollem Umfang zu kompensieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Ergänzung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.
21. Der Rat erwartet Quartalsberichte der Immobilienwirtschaft, die deutlich machen, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, um den städtischen Haushalt dauerhaft zu entlasten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.
22. Der Rat erwartet von der Verwaltung eine kontinuierliche Risikoanalyse und Entwicklungsszenarien für
- den U-Turm
- das DFB-Fußballmuseum
- die Berufskollegs
- den Flughafen
- die Schwimmbäder
- das Sondervermögen
- und Sporteinrichtungen

im Hinblick auf die Kostenentwicklung und die jeweiligen Belastungen für den Haushalt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

24. Der Rat beschließt, ausreichende Haushaltsmittel für die Erstellung einer repräsentativen Haushaltsbefragung zum aktuellen Modal Split (real existierende Verkehrszusammensetzung inklusive Fußgänger- und Radfahranteile) durchzuführen, auf deren Grundlage auch zu einem späteren Zeitpunkt mittels Stichprobenverfahren zuverlässige Entwicklungstrends der Modal-Split-Anteile abgeleitet werden können. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsbefragung beschließt der Rat eine Aufstockung der Haushaltsmittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zu.
27. Die Einrichtung von Großpflegestellen für Kinder unter drei Jahren ist durch die Verwaltung aktiv zu unterstützen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit die Wirtschaftsförderung einbezogen werden kann. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine koordinierende Stelle einzurichten. eine Person als Ansprechpartnerin zur Koordinierung zu bestimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Ergänzungen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

29. Zur Finanzierung von IntegrationshelferInnen in der OGS werden 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wird der Zuschuss für das städtische Betriebsrestaurant auf 200.00 Euro jährlich reduziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

30. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen umfassenden Dortmunder Inklusionsplan zu erstellen. Ein/e verwaltungsinterne/r Inklusionsbeauftragte/r sowie eine adäquate Organisation mit dezentralen Inklusionsbeauftragten in jedem Fachbereich, so ähnlich wie beim Dienstleistungszentrum Wirtschaft, sind einzurichten. Im Vorgriff auf den Inklusionsplan sind 500.000 Euro für kurzfristige, kleinere Maßnahmen zur Realisierung von Inklusionsvoraussetzungen an Schulen bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

31. Für das bundesweite und auch in Dortmund initiierte Energiesparprojekt der Caritas, das sowohl zum Stromsparen motiviert als auch Arbeitsgelegenheiten schafft, wird der kommunale Zuschuss für die nächsten drei Haushaltsjahre auf 218.000 Euro jährlich erhöht. Die Refinanzierung erfolgt über die zu erwartende Senkung der von der Stadt zu übernehmenden Kosten der Unterkunft.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

32. Die inzwischen auf jährlich 10,5 Millionen Euro gestiegenen Betriebskosten des
U-Turms sind dauerhaft nicht hinnehmbar. Der Rat erwartet, dass die Leitung des
U-Turmes im Laufe des nächsten Jahres Konzepte für eine Steigerung der Attraktivität des Turms als „Gesamtkunstwerk“ entwickelt und Einnahmen generiert, die zu einer deutlichen Reduzierung der städtischen Zuschüsse in den Jahren 2014 und folgende führen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke) (Drucksache Nr.: 08540-12-E2)

1. Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes

Der Rat beschließt die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 485%.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der Fraktion Die Linke vor:

In der Beantwortung der Fragen der Fraktion DIE LINKE zum Haushaltsplanentwurf 2013 durch die Kämmerei wird auf Seite 12 die Bitte um Nachreichung der Produktdaten zum Produkt 50_0050508 Bildung und Teilhabe wie folgt beantwortet:

Es existieren hierzu noch keine Plan-Kennzahlen, da belastbare Erkenntnisse fehlen. In 2011 wurden 7,7 Mio. € Transfererträge und 0,5 Mio. € Verwaltungskostenerstattung nicht
verbraucht.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 6.12.2012, und um Beratung und Beschlussfassung des unten stehenden Beschlussvorschlags:

1. Ist der Kämmerei bekannt, dass nach §46 Abs. 7 Satz 3 SGB II, für 2013 zunächst ausgezahlte
Mittel des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nach Spitzabrechnung des
Jahres 2012 in Höhe der nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen sind? (siehe Anlage)
2. Sieht die Kämmerei ein zusätzliches Haushaltsrisiko falls mögliche Rückforderungen in
Höhe von rund 8 Mio. Euro (Vergleichswert 2011) in 2013 zum Tragen kommen?

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss fordert die Verwaltung auf, Sofortmaßnahmen zur möglichst vollständigen
sachgerechten Verausgabung des Bildung- und Teilhabepaketes zu ergreifen,
um einen Schaden für die Stadt Dortmund im Jahr 2013 abzuwenden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

Dem dazu mündlich von Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gestellten Antrag auf Beendigung der Debatte wurde mehrheitlich zugestimmt.

Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Die von der Partei „Die Linken“ im o. g. Antrag gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:



1.) Ist der Kämmerei bekannt, dass nach §46 Abs. 7 Satz 3 SGB II, für 2013 zunächst ausgezahlte
Mittel des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nach Spitzabrechnung des
Jahres 2012 in Höhe der nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen sind? (siehe Anlage)

Der Kämmerei ist bekannt, dass nach § 46 Abs. 7 Satz 3 SGB II zunächst ausgezahlte Mittel
des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nach Spitzabrechnung des Jahres 2012 in
Höhe der nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen sind.

2.) Sieht die Kämmerei ein zusätzliches Haushaltsrisiko falls mögliche Rückforderungen in
Höhe von rund 8 Mio. Euro (Vergleichswert 2011) in 2013 zum Tragen kommen?

Ein zusätzliches Haushaltsrisiko für das Haushaltsjahr 2012 und für das Haushaltsjahr 2013
besteht nicht.
Diese im Haushaltsjahr 2012 nicht verausgabten Mittel werden in das Haushaltsjahr 2013
durch die Bildung einer entsprechenden Verbindlichkeit übertragen.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden analog zu den geplanten Erträgen aus der Zuweisung des
Bundes entsprechend gleich hohe Aufwendungen geplant. Eine vollständige Verwendung der
Mittel ist bereits in den Prognosen des Haushaltsjahres 2012 enthalten. Somit ergibt sich
durch eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in das Haushaltsjahr 2013 keine Verschlechterung des Haushalts 2012. Sollte es im Haushaltsjahr 2013 zu einer Rückforderung durch den Bundeshaushalt kommen, stehen die Mittel aus der gebildeten Verbindlichkeit zur Verfügung. Somit kommt es auch im Haushaltsjahr 2013 zu keiner Verschlechterung des Haushalts.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 unter
Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und
Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4),

1.3 in Abänderung seines Beschlusses vom 15.11.2012 zum Brandschutzbedarfsplan (DS-
Nr. 06638-12), dass die Umsetzung nur innerhalb des im Haushaltsplan enthaltenen
finanziellen Rahmens erfolgt,

1.4 dass die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (DS-Nr. 08399-12) nur
erfolgt, soweit es sich im Rahmen der Finanzplanung der jeweiligen Haushaltspläne
ab 2014 darstellen lässt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche,
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur
Kenntnis. Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den Veränderungslisten
enthalten ist.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne
für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

4. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt die nachfolgenden Unterlagen zu Anlagen des Haushaltsplanes 2013 gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) n. F:
Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist, sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden.

B Antrag der Gruppe der NPD vom 20.12.2012 (Drucksache Nr.: 07866-12-E8)

Antrag 1: Finanzierungsstopp diverser Projekte
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den sofortigen Finanzierungsstopp der aufgeführten
Projekte.

Quartiersmanagement: Jährliche Kosten: 720.000 Euro

Nordstadtmarketing: Jährliche Kosten: 700.000 Euro

Kreative Brücke: Jährliche Kosten: 600.000 Euro

Jugendforum Nordstadt: Jährliche Kosten: 281.000 Euro

Café Berta (Betreutes Saufen): Jährliche Kosten: 237.350 Euro

Projekt Schritt-Weise: Jährliche Kosten: 210.000 Euro

Bilderflut: Jährliche Kosten: 188.000 Euro

Elternschulung Sprachgut: Jährliche Kosten: 164.000 Euro

Begründung:
Der Haushalt wird erheblich belastet, obwohl die Projekte zu keinem messbaren Erfolg geführt haben und auch in Zukunft nicht führen werden. Sie kurieren an den Symptomen, anstatt die wahren Ursachen einer verfehlten Politik zu erkennen.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: 3,1 Millionen Euro

Antrag 2: Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die sofortige Abschiebung aller rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber.

Begründung:
Dortmund kann es sich nicht leisten, Armutsflüchtlinge zu beherbergen, die das Recht auf Asyl benutzen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: Mindestens 20 Millionen Euro

Antrag 3: Einstellung Finanzierung „Vielfalt, Toleranz und Demokratie“
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die sofortige Einstellung der Finanzierung für das ideologisch motivierte Projekt „Vielfalt, Toleranz und Demokratie“.

Begründung:
Das Projekt dient einzig der Diffamierung, Stigmatisierung und Diskriminierung politisch Andersdenkender und dient somit nicht der Förderung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: 200.000 Euro

Antrag 4: Verkauf /Rückgabe der städtischen Luxusfahrzeugflotte
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den sofortigen Verkauf/die Rückgabe der städtischen Luxusfahrzeugflotte.

Begründung:
Im August des laufenden Jahres vermeldete die Stadt Dortmund die Anschaffung von neun Mercedes E 300 BlueTec Hybrid (Listenpreis etwa 52.000 Euro). Angesichts der finanziellen Lage der Stadt Dortmund ist auch dieser Vorgang nicht zu tolerieren und rückgängig zu machen.

Die NPD-Gruppe schlägt vor, dass die Fahrzeugflotte gegen eine Kompaktwagenflotte (Beispielsweise fünf VW Golf oder Mercedes B-Klasse) zu maximal 25.000€/Auto ausgetauscht wird.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: Etwa 80.000 Euro (Ersparnis Leasing + Unterhalt)

Antrag 5: Kürzung Volumen Investitionskredite um 25%
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Kürzung des Volumens der Investitionskredite um
25% auf 39 Millionen Euro.

Begründung:
Unter Berücksichtigung eines erforderlichen Investitionsvolumens von 25 Millionen Euro für die Stadtentwässerung und der - freundlich formuliert - angespannten Haushaltslage, müssen 14 Millionen Euro Kreditvolumen für weitere wesentliche Maßnahmen ausreichend sein.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: ./. Ggf. Reduzierung der Neuverschuldung um weitere
13 Millionen Euro

Antrag 6: Vermarktung leerstehende Gebäude
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vermarktung der leerstehenden städtischen Gebäude. Leerstehende Schulen dürfen aber nur auf Zeit vermietet werden.

Begründung:
Der Haushalt wird durch eine professionelle Vermarktung der zurzeit leerstehenden städtischen Gebäude entlastet und die teilweise auch äußerlich sanierungsbedürftigen Gebäude durch einen geeigneten Investor ggf. modernisiert. Mit dem Beschluss der Vermarktung wird der Haushalt nicht nur entlastet, sondern als positiven Nebeneffekt auch das direkte Umfeld der jeweiligen Immobilie durch zu erwartende Sanierung, Wiederbelebung und/oder Modernisierung des Käufers aufgewertet.
Leerstehende Schulen dürfen nicht veräußert, lediglich vermietet werden, damit diese ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder als Schule genutzt werden können.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: Etwa 5 - 7 Millionen Euro

Antrag 7: Privatisierung verhindern
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen Privatisierung kommunalen Eigentums aus. Insbesondere muss die drohende Privatisierung des Klinikums Dortmund verhindert werden.

Begründung:
Die medizinische Versorgung der Bürger muss weiterhin unter kommunaler Verantwortung stehen. Sie darf nicht zum Spekulationsobjekt reiner Gewinnorientierung werden. Das gilt im Prinzip auch für kommunale Freizeit-, Kultur-, Erholungs- und Bildungseinrichtungen.

Finanzielle Auswirkung: ./.

Antrag 8: ServiceDO wieder im Klinikum eingliedern
Der Rat der Stadt Dortmund fordert seine Mitglieder in den Aufsichtsgremien des Klinikums dazu auf, sich für eine Wiedereingliederung der Kliniktochter ServiceDO GmbH ins Klinikum Dortmund einzusetzen.

Begründung:
Nur so können die untragbaren Zustände bei der Kliniktochter ServiceDO beseitigt und die tariflose Zeit der Mitarbeiter (m/w) beendet werden.

Finanzielle Auswirkung: Die Finanzierung ist durch die zahlreichen Einsparungsvorschläge der NPD-Gruppe gesichert.

Antrag 9: Heimischen Mittelstand fördern, sozialromantische Projekte stoppen
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den städtischen Betriebskostenzuschuss (aktuell 11,87 Millionen Euro) für die Wirtschaftsförderung Dortmund um 25% auf 8,9 Millionen Euro zu
reduzieren.

Begründung:
Dortmund als Wirtschaftsstandort für deutsche Unternehmen durch gezielte Maßnahmen attraktiv zu gestalten und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, muss das Leitziel der Wirtschaftsförderung Dortmund sein. Insbesondere den heimischen Mittelstand gilt es nachhaltig zu fördern. Nicht zu fördern sind allerdings sozialromantische Projekte, die zu einer Entwicklung von parallelgesellschaftlichen Strukturen beitragen, wie z.B. das „Projekt Ökonomie Nordstadt“. Aufgrund der schlechten finanziellen Lage erscheint eine Kürzung von 25% sinnvoll.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: 3 Millionen Euro

Antrag 10: Keine Aufträge an Fremdfirmen für Reinigung städtischer Gebäude
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass zukünftig keine Fremdfirmen Aufträge zur Reinigung städtischer Gebäude erhalten.

Begründung:
Im Personalbericht aus dem Jahr 2011 heißt es auf Seite 13: „Der zweitgrößte Bereich ist die Gebäudereinigung beim Fachbereich 65/Städtische Immobilienwirtschaft mit 60,84 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (vzv.). Die Vergabe der Reinigung städtischer Gebäude an Fremdfirmen oder die Wahrnehmung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen ist rund 30% teurer als die Gebäudereinigung durch eigenes Personal. Insofern trägt die Beibehaltung des Eigenreinigungsanteils zur Haushaltskonsolidierung bei.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: 30% Ersparnis

C Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.2012 (Drucksache Nr.: 08689-12-E2)

Haushaltsplanung 2013 und Finanzplanung 2014 – 2016 /
Reduzierung der Mittel für die Bezirksvertretungen im Haushaltsjahr 2013

1. Der Rat beschließt, dass von der Verwaltung in 2013 vorrangig und mit Nachdruck die beschlossenen Maßnahmen der Bezirksvertretungen aus dem laufenden Jahr 2012 und vor allem den Jahren davor realisiert werden.
Der Rat erwartet die Umsetzung der unerledigten Beschlüsse der vergangenen Jahre im Laufe des Jahres 2013. Ggf. sind auch Aufträge extern zu vergeben, wenn die Verwaltungskapazitäten nicht ausreichend sind.
2. Bei positiver Entwicklung der HH-Lage in 2013 sollen prioritär noch nicht umgesetzte Beschlüsse der Bezirksvertretungen aus 2013 realisiert werden.

3. Der Rat verlangt darüber hinaus von der Verwaltung, dass zukünftig ein reibungsloser, zeitnaher Abfluss der mit Maßnahmen belegten Mittel der Bezirksvertretungen erfolgt.

D Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2012
(Drucksache Nr.: 08689-12-E3)


1) Die Verwaltung hat die von den Bezirksvertretungen in den letzten Jahren beschlossenen und bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen vorrangig und komplett in 2013 abzuarbeiten und umzusetzen. Der Rat fordert, dass die bisher übertragenen Ermächtigungen aus den Vorjahren in voller Höhe für die beschlossenen Maßnahmen verausgabt werden.
2) Bei allen zukünftigen Beschlüssen der Bezirksvertretungen sind die beschlossenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen und Übertragungen von Haushaltsmitteln in den bisherigen Größenordnungen zu vermeiden.

3) Die Verwaltung wird aufgefordert, die verringerten Mittel in Höhe von 3,12 Millionen Euro nicht pauschal, sondern gleichmäßig proportional zu den Originalbudgets der Bezirksvertretungen zu reduzieren.

4) Der Rat erwartet, dass den Bezirksvertretungen die in 2013 reduzierten Mittel in 2014 zusätzlich zum Originalbudget zur Verfügung gestellt werden.



Zu Beginn der Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013 stellte OB Sierau Bezug nehmend auf sein Schreiben vom 17.12.2012 dem Rat der Stadt zunächst noch einmal den geplanten Ablauf der nachfolgenden Haushaltsplanberatungen, sowie man dies in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates verabredet hatte, dar.

Anschließend erfolgten die Grundsatzerklärungen der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2013.

Die Reden von Rm Monegel, CDU, Rm Reuter (Bündnis90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Prüsse (SPD) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Weiterhin nahm für die Gruppe der NPD Rm Wächter (NPD) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2013 Stellung. Die entsprechende Rede von Rm Wächter (NPD) ist ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Nachdem in der anschließenden Diskussion u. a. RM Reppin (CDU) und RM Starke (SPD) die Standpunkte ihrer Fraktionen hinsichtlich des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes 2013 nochmals vertieft hatten, stellte anschließend Rm Münch (FBI) folgende mündliche Anträge:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
1. die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, dass es nur noch einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister gibt,
2. die Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungen von 12 auf 4,
3. die Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder von 82 auf 76,
4. die Reduzierung der Fraktionszuwendungen von derzeit 1,5 Mio. Euro um 50 %.



Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die oben angeführten mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Anträge ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD die unter „B“ aufgeführten Anträge der Gruppe der NPD vom 11.12.2012 ab.

3. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „C“ aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion vom 20.12.2012 (Mittel der Bezirksvertretungen).

4. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit (Enthaltung der Fraktion Die Linke bei Punkt 3) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den unter „D“ aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2012 (Mittel der Bezirksvertretungen).

5. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) gem. der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 die unter „A“ aufgeführten Anträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07866-12-E5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 07866-12-E6) sowie der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 08540-12-E2).

6. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss (Drucksache Nr.: 07866-12-E9):

Unter Einbeziehung der in Anlage 3 dargestellten Veränderungen aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 14.12.2012 beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte - gegenüber der Vorlage 07866-12-E4 aktualisierte -
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 sowie

2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene
und gegenüber der Vorlage 07866-12-E4 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung.


Die Niederschrift wurde mit folgender Änderung zu Punkt 7. am 21.03.2012 vom Rat der Stadt genehmigt, die alte Fassung wurde durchgestrichen, die neue in roter Schrift ergänzt:

7. Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:



Die in der Vorlage vorgesehenen Kürzungen im Jugendamt erfolgen vorbehaltlich der Ergebnisse einer Prüfung der Vorgänge im Bereich der wirtschaftlichen und erzieherischen Hilfen. Sobald die beauftragten Wirtschaftsprüfer die Prüfung beendet haben, wird festgestellt, inwiefern das neu festgesetzte Budget auskömmlich ist und ob eine Reduzierung von Aufwandspositionen im Gesamtbudget des Jugendamtes zu leisten ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, und der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, und der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1.1 die in der Anlage dargestellten ausgewählten Aufwendungen im Haushaltsplan 2013
um 1,9
% zu reduzieren,
1.2 dass die auf die Eigenbetriebe/Eigengesellschaften entfallenden Kürzungsbeträge in
den Wirtschaftsplänen umzusetzen sind und
1.3 die zusätzlich genannten Maßnahmen im Haushaltsplan 2013 einzuplanen.

2. Ferner beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Fachbereichsleitungen die
genannten Reduzierungen mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen hinterlegen und diese über den Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 21.03.2013 zur Beschlussfassung vorlegen.


Die hierzu vorgelegten Zusatzanträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08689-12-E2) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08689-12-E3 wurden bereits unter der Drucksache Nr.: 07866-12-E4 beschlossen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 und der unter Drucksache Nr.: 07866-12-E4 gefassten Beschlüsse fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste. Der Fraktion Die Linke. Der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

- die in der Anlage dargestellten ausgewählten Aufwendungen im Haushaltsplan 2013 um 1,9
% zu reduzieren,

- dass die auf die Eigenbetriebe/Eigengesellschaften entfallenden Kürzungsbeträge in den Wirtschaftsplänen umzusetzen sind und

- die zusätzlich genannten Maßnahmen im Haushaltsplan 2013 einzuplanen.

Ferner beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Fachbereichsleitungen die genannten Reduzierungen mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen hinterlegen und diese über den Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 21.03.2013 zur Beschlussfassung vorlegen.

8. Unter Einbeziehung der unter Drucksache Nr.: 07866-12-E4 gefassten Beschlüsse fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Betriebskostenzuschüsse der aufgeführten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen für das Jahr 2013 um nachfolgende Beträge reduziert werden:


Amt 1D Wirtschaftsförderung 1.000.000,00 €
Amt 2D Kulturbetriebe 762.860,62 €
Amt 2D Theater 608.722,47 €
Amt 3D Sport- und Freizeitbetriebe 509.378,50 €
Amt 7D FABIDO 481.430,21 €

Da es zwischen den Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und den im Haushalt geplanten Betriebskostenzuschüssen zu Abweichungen kommt, beschließt der Rat, dass diese Reduzierungen im Rahmen der Wirtschaftspläne umzusetzen sind.

9. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) unter Einbeziehung der zuvor genannten Beschlüsse und der aktualisierten und beschlossenen Verwaltungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2013“ (Drucksache Nr.: 07866-12-E9) sowie der weiteren Beschlüsse zu TOP 2.1 (Drucksache Nr.: 08689-12, Drucksache Nr.: 08696-12, Drucksache Nr.: 07794-12) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte und
aktualisierte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen und
aktualisierte im
Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung
(Drucksache Nr.: 07866-12-E4 = Anlage 4 /
Drucksache Nr.: 07866-12-E9 = Anlage 2),


1.3 in Abänderung seines Beschlusses vom 15.11.2012 zum Brandschutzbedarfsplan (DS-
Nr. 06638-12), dass die Umsetzung nur innerhalb des im Haushaltsplan enthaltenen
finanziellen Rahmens erfolgt,

1.4 dass die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (DS-Nr. 08399-12) nur
erfolgt, soweit es sich im Rahmen der Finanzplanung der jeweiligen Haushaltspläne
ab 2014 darstellen lässt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 5 aufgeführten Wünsche,
Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur
Kenntnis. Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den Veränderungslisten
enthalten ist.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne
für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

4. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt die nachfolgenden Unterlagen zu Anlagen des Haushaltsplanes 2013 gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) n. F.:

Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist, sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden.
10. Unter Einbeziehung der unter Drucksache Nr.: 07866-12-E4 gefassten Beschlüsse fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 16.15 Uhr bis 16.45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 2.2
Resolution zu Opel in Bochum
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion Die Linke, Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08731-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke vom 19.12.2012 im Wege der Dringlichkeit vor:

Die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen bitten Sie, im Wege der Dringlichkeit den TOP "Resolution zu Opel in Bochum" für die Ratssitzung am 20.12.12 vorzusehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter TOP 2.2 einzuordnen.

Wir bitten über nachfolgenden Antrag im Rat beraten und abstimmen zu lassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass von einer Einstellung der Automobilproduktion in Bochum negative Auswirkungen über die Stadt Bochum hinaus, in die Region auch bis nach Dortmund ausgehen.

Von der drohenden Schließung des Opel-Standortes in Bochum ab 2016 sind rund 600 Menschen betroffen, die in Dortmund wohnen und in Bochum arbeiten.

Der Rat der Stadt Dortmund ist wegen der möglichen Entwicklung in Bochum in großer Sorge und schließt sich ausdrücklich der Resolution der Verbandsversammlung des RVR an.

Diese lautet:
„Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
Arbeitsplätze und Wirtschaftsstandort im regionalen Interesse sicher

Essen, den 17.12.2012
Vor mehr als 50 Jahren, zum Zeitpunkt der Strukturkrise von Kohle und Stahl, hat sich die Adam Opel AG in Bochum angesiedelt. In der Metropole Ruhr gibt es kaum ein eindrucksvolleres Beispiel für den Strukturwandel als das Bochumer Opel-Werk, das auf dem Gelände einer ehemaligen Zeche gebaut wurde. Zu Spitzenzeiten haben im Bochumer Opel-Werk 22.000 Menschen gearbeitet, die sich wie die Stadt und die Region immer in einem Höchstmaß mit Opel identifiziert haben.

Umso härter trifft die Entscheidung von General Motors, die Automobilproduktion mit Ablauf des Jahres 2016 in Bochum einzustellen. Davon ist nicht nur die Stadt Bochum betroffen, sondern die gesamte Region. Die Verbandsversammlung erklärt sich daher mit der Belegschaft solidarisch und fordert den Vorstand der Adam Opel Werke mit Nachdruck auf, die Verhandlungen mit Betriebsrat und IG Metall zur Entwicklung von Perspektiven für den Standort fortzuführen.

Darüber hinaus fordert die Verbandsversammlung die Adam Opel AG auf, klar darzustellen, welche Leistungen von Opel künftig am Standort Bochum erbracht werden sollen. Dazu gehören auch verlässliche Aussagen zum geplanten Ausbau des europäischen Ersatzteillagers und der geplanten Komponentenfertigung. Die Entwicklung eines Kompetenzzentrums für Elektromobilität sollte bei den Planungen berücksichtigt werden.

Aber es gilt jetzt nicht, Managementfehler aufzuarbeiten, sondern den Blick nach vorne zu richten, um im lokalen und regionalen Interesse vorhandene Arbeitsplätze zu sichern, neue zu schaffen und den Wirtschaftsstandort für die Zukunft zu stärken.

Der Regionalverband Ruhr unterstützt die Bemühungen der Stadt Bochum und der Inititiave „Bochum Perspektive 2022“ um die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen und die Entwicklung der dauerhaft von Opel und Zulieferern nicht mehr benötigten Betriebsflächen

Um diese Entwicklung zu ermöglichen, wird die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sicherstellen, dass auch weiterhin alle Opel-Werksflächen in Bochum im regionalen Flächennutzungs-plan (RFNP) als Industrie- und Gewerbefläche mit regionaler Bedeutung bis zu den Entscheidungen über ein neues Entwicklungskonzept eingetragen bleiben.

Mit der Entwicklung der Flächen ist die Chance verbunden, zukunftsorientierte städtebauliche Anforderungen zu berücksichtigen, auf ein angemessenes Verhältnis von Flächen für gewerbliche/industrielle Nutzungen und Grün zu achten sowie diese Flächen mit einer neuen Standortqualität an den lokalen und regionalen Verkehr anzubinden.

In dem anstehenden Entwicklungsprozess und in den Verhandlungen mit General Motors/Opel erwartet die Region die aktive Unterstützung der Landesregierung mit dem ihr zur Verfügung stehenden Instrumentarium."



Nachdem Rm Matzanke (SPD) sowie dies im Ältestenrat vereinbart wurde, den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke kurz erläutert hatte, beschloss der Rat der Stadt einstimmig den o.a. gemeinsamen Antrag.

Der Rat der Stadt beschließt den o. g. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke vom 19.12.2012.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Satzungsbeschluss; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07890-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.12.2012

In der Diskussion wird deutlich, dass die Ansiedlung der Klinik seitens der Bezirksvertretung mehrheitlich begrüßt wird. Die angegebenen 99 Stellplätze würden aus ihrer Sicht jedoch nicht ausreichen, um den Parkplatzbedarf der 201 stationären und 80 teilstationären Patienten, deren Besucher/-innen sowie der Beschäftigten der Klinik zu decken. Der benachbarte Parkplatz des Rombergparkes würde voraussichtlich auch durch diesen Personenkreis mit ihren Fahrzeugen belegt. Die Verkehrsprobleme seien absehbar. Eine deutliche Ausweitung des Parkraumes wird deshalb für erforderlich gehalten. Ggfls. sollte dem Vorhabenträger auferlegt werden, die früher geplante Tiefgarage zu realisieren.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hält die Umweltbelange für nicht ausreichend berücksichtigt. Es würde eine ökologisch wertvolle Wiese versiegelt. Es stelle sich die Frage, ob der Standort grundsätzlich geeignet sei.

Nach der ausführlichen Diskussion fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 7 x SPD, 1 x FDP) und 4 Nein-Stimmen (Bündnis90/Die Grünen), wie von der Verwaltung vorgeschlagen unter Berücksichtigung folgender Anmerkung, zu beschließen:

Anmerkung:
Aus Sicht der Bezirksvertretung Hombruch reiche die Anzahl der Stellplätze nicht aus. Dem Vorhabenträger solle auferlegt werden, weiteren Parkraum zu schaffen, ggfls. durch die Realisierung der früher geplanten Tiefgarage.

B Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.12.2012

Herr Herkelmann bringt hierzu folgenden Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes ein:

„Als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks bitte ich Sie, der Vorlage nur dann zuzustimmen, wenn
* die Verwaltung die Finanzierung aller geplanten Aufzüge für die Stadtbahnhaltestelle Rombergpark verbindlich absichert und
* einen möglichst baldigen Einbau sicherstellt.

Begründung bezüglich des Aufzugs zur Verbindung der Stadtbahnhaltestelle mit den Bushaltestellen:

Es handelt sich bei der Haltestelle Rombergpark um eine Verknüpfungshaltestelle Stadtbahn - Bus. Zur Zeit gibt es neben der festen Treppe nur eine Rolltreppe, die die Stadtbahnhaltstelle mit der Bushaltestelle verbindet. Hier muss im Förderantrag ein DIN-entsprechender Aufzug mit beantragt werden.

Begründung bezüglich des Aufzugs zur Verbindung des Brückenbauwerks über die B 54 zur Stadtbahnhaltestelle:

Eine Planung, die zwar die Vorrüstung eines Aufzugsschachts, nicht jedoch den Einbau eines Aufzugs vorsieht, entspricht nicht den Vorgaben einer barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das sich auf die Normierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes bezieht. Die Planung ist entsprechend anzupassen.“

RM Münch bittet darum, die Beschlussfassung der Bezirksvertretung - Hombruch vom Vortag (siehe Anlage) wonach die vom Vorhabenträger vorgesehenen 99 Stellplätze nicht ausreichen und diesem auferlegt werden soll, weiteren Parkraum zu schaffen, in der heutigen Beratung und Beschlussfassung zu berücksichtigen.

Nach ausführlicher Diskussion und Stellungnahme der Verwaltung hierzu, einigt man sich darauf, die Vorlage mit folgenden Anmerkungen zu beschließen:

Es wird erwartet, dass die Aufzüge an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark zeitnah, mit der Fertigstellung der Klinik eingebaut werden.
Für die Stellplatzsituation am Rombergpark werden von der Verwaltung baldmöglichst entsprechende Konzepte bzw. Vorschläge erwartet.

C Schreiben der Verwaltung vom 19.12.2012

Der AUSWI hat dem Rat der Stadt am 05.12.2012 auf Grund eines Antrages des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfohlen, den o. g. Beschluss mit folgenden Anmerkungen zu fassen:

„Es wird erwartet, dass die Aufzüge an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark zeitnah, mit der Fertigstellung der Klinik eingebaut werden. Für die Stellplatzsituation am Rombergpark werden von der Verwaltung baldmöglichst entsprechende Konzepte bzw. Vorschläge erwartet.“

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, bei Ihrer Beratung nachstehende Informationen zu berücksichtigen:

Die Stadtbahnhaltestelle Rombergpark ist derzeit am Nordkopf des Bahnsteigs mit einer festen Treppe und einer Fahrtreppe ausgestattet. Die Stadt plant die Nachrüstung eines Aufzugs anstelle der Fahrtreppe. Hierüber ist dem AUSWI mit DS-Nr. 02742-10 auch berichtet worden. Der Bau des Aufzugs ist für 2014 vorgesehen. Die Planung dieses Aufzugs wurde mit DSW21 abgestimmt, die Eigentümer der Stadtbahnhaltestelle sind und den Aufzug in Ihre Unterhaltung übernehmen werden. Die Investitionskosten werden nach derzeitigem Stand vom VRR nach § 12 ÖPNVG mit 85 % bezuschusst.

Im Rahmen der Aufzugsnachrüstung wird die Haltestelle mit einem taktilen Leitsystem nachgerüstet und die Zugänge der Stadtbahnstation werden barrierefrei gestaltet. Damit wird für die Besucher der geplanten Klinik über die Straße Am Rombergpark eine gute barrierefreie Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ermöglicht.

Der vom AUSWI erwähnte zusätzliche Aufzug an der Südseite der Stadtbahnhaltestelle im Zusammenhang mit der von NRW Urban geplanten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die B 54 ist zur Zeit weder konkret geplant noch steht dafür eine Finanzierung in Aussicht. Die Stadt hat keine Investitionsmittel vorgesehen. Auch Seitens DSW21 wird dieser Aufzug nicht gewünscht, Mittel für Unterhaltung und Betrieb sind nicht eingeplant.

Für die Erreichbarkeit der geplanten Klinik nördlich Am Rombergpark würde dieser Aufzug keine Verbesserungen oder kürzere Wege bedeuten. Ich bitte zu berücksichtigen, dass der südliche Aufzug damit auch in keinem direkten Sachzusammenhang mit dem o. g. Beschluss steht.


In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt beantragte Rm Münch (FBI), eine Beschlussfassung im Sinne der unter „A“ aufgeführten Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.12.2012 herbeizuführen.

Nachdem der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) abgelehnt hatte, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD sowie von Rm Münch (FBI) unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 10 dieser Vorlage dargelegten
Stellungnahmen der Einsprecher zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 geprüft und beschließt, die
Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 10.1 bis 10.5 dieser Vorlage nicht zu
berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 23.05.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.11.2012 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 23.05.2012 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.11.2012 der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund-Süd, hier -Entwicklungsziel 8 – Anreicherung einer Landschaft mit naturnahem Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen –mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark - außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 184 - Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße -
hier: Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07975-12)

Nachdem Rm Münch (FBI) zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt aus ökologischen Gründen ablehnen werde, machten anschließend Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Neumann (CDU) die positive Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der o. a. Angelegenheit deutlich.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 03.03.2010 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.01.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.10.2012 dem Bebauungsplan Lü 184 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 184 – Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße - einschließlich der unter Punkt 8 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter der Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße -, hier: Klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07845-12)

Nachdem Rm Münch (FBI) zum Ausdruck gebracht hatte, dass er aus ökologischen Gründen die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt folgende klarstellende Präzisierung einer Rechtsgrundlage der textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 216:

Die in § 5 der textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 216 genannte Rechtsgrundlage „§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB“ ist zu streichen und durch die Rechtsgrundlage „§ 12 Abs. 3 BauGB“ zu ersetzen.

Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


zu TOP 3.4
Rahmenplanung Scharnhorst West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07368-12)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Scharnhorst-West als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Scharnhorst-West und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 3.5
Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08443-12)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das integrierte Handlungskonzept „Stadtumbau Rheinische Straße“ in der vorgelegten Form. Er beauftragt die Verwaltung, die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber herbeizuführen und, soweit erforderlich, Beschlussvorlagen für die einzelnen Maßnahmen vorzubereiten.


zu TOP 3.6
Stadtumbau West "Kielstraße 26"
hier: Städtebauliches Entwicklungskonzept, Festlegung des Stadtumbaugebietes, Erhöhung der finanziellen Mittel für vorbereitende Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07999-12)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte städtebauliche Entwicklungskonzept zur Kenntnis und beschließt im Grundsatz seine Umsetzung.

2. Auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird das nachfolgend umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b Abs.1 BauGB als Gebiet festgelegt, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der räumliche Geltungsbereich ist flurstücksscharf der Abbildung 1 in der Begründung zu entnehmen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Vorbereitungen zum Eigentumserwerb mit einem erhöhten Gesamtaufwand in Höhe von 215.000 € (alt: 100.000 €) in den Jahren 2013 bis 2014 und beauftragt die Verwaltung, dies entsprechend in die Haushalts- und Finanzplanung 2013ff im Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes einzustellen. Die Vergabe der Koordinations- und Regiestelle soll noch in 2012 in Auftrag gegeben werden.

Vor dem Erwerb des Objektes
„Kielstraße 26“ wird das verhandelte Ergebnis dem Rat der Stadt Dortmund zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die zusätzlichen Kosten für die Vorbereitung des Eigentumserwerbs in Höhe von 115.000 € im ungünstigsten Fall nicht förderfähig sind.

Eine Budgetausweitung findet insgesamt nicht statt.


5. Darüber hinaus nimmt der Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis, dass die Maßnahme in 2013 und 2014 eine mögliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von rd. 10.000 € jährlich bedingt. Diese Aufwendungen entstehen für den Themenbereich "Organisation/ Öffentlichkeitsarbeit/ Information" und sind nicht förderfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung.


zu TOP 3.7
Änderung und Anpassung des Radwegenetzes im Bereich der Straße "Im Siesack"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07798-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08399-12)
Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Schreiben der Verwaltung vom 29.11.2012 (Drucksache Nr.: 08399-12-E1)

Aus Gründen der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bitte ich, bei der Beschlussfassung
über das Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2018 folgende Änderung der Formulierung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage zu berücksichtigen:

Veränderter Beschlusstext:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung
über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 - 2024 188,1 Mio. €.

Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2014 einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen. Auf den Ratsbeschlusses vom 15.12.2011, DS 05719-11 wird verwiesen. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans
des Eigenbetriebes sind die Investitionen gemäß ABK zu berücksichtigen. Sollte die Gründung eines Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht erfolgen, gelten grundsätzlich die veranschlagten investiven Ein-/Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2013 ff. In diesem Fall ist zu prüfen, wie die erforderlichen Investitionen gemäß ABK sichergestellt werden können. Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“

Bisherige Beschlusstext der Vorlage DS 08399-12:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung
über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 – 2024 188,1 Mio. €.

Mit dem vorliegenden ABK wird ab dem Haushaltsjahr 2014 eine gegenüber dem vorliegenden
Haushaltsplan abweichende Investitionslinie verfolgt, die bei der Haushaltsfortschreibung zu berücksichtigen ist. Auf den Abschnitt 11 des ABK wird verwiesen. Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“ In Folge der vorgeschlagenen Änderung des Beschlusstextes ist im ABK selbst, Abschnitt 11, der Satz „Er wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2014 ff. entsprechend angepasst.“ ersatzlos zu streichen.

B Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2012 (Drucksache Nr.: 08399-12-E2)

Aufgrund der Pressemitteilung des OVG vom 03.12.2012 zu dem Urteil vom 03.12.2012 (Az.: 9 A 2646/11) kann zurzeit noch nicht davon ausgegangen werden, dass eine satzungsrechtlich
geregelte Bagatellgrenze generell unzulässig ist.

Derzeit sieht § 2 Abs. 4 der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 14.12.2007 vor, dass auf Antrag eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren erfolgen kann, wenn nachgewiesen wird, dass mehr als 20 m³ nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wurden. Die Reduzierung erfolgt um die gesamte Wassermenge. Bei der Abwassergebührensatzung der beklagten Stadt Bielefeld wird demgegenüber eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren nur für die die Bagatellgrenze überschreitende Wassermenge gewährt.

Verwaltungsseitig wird die Rechtskraft des vorgenannten Urteils abgewartet und sodann eine
Prüfung der Abwassergebührensatzung vorgenommen.

Die zuständigen Stellen werden bis zur Rechtskraft des Urteils und seiner Bewertung bei der
Beantragung von Reduzierungen der Abwassergebühren auch Fälle von weniger als 20 m³ bei
der Gebührenveranlagung berücksichtigen.

Auf das zur Beschlussfassung vorgelegte ABK hat der hier behandelte Sachverhalt keinen Einfluss.


Unter Berücksichtigung des o. a. Schreiben der Verwaltung vom 29.11.2012 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.


zu TOP 3.9
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07973-12)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 14.11.2012

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 (TOP 3.10 / Drucksache Nr.
05701-11) die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2012 beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion vom 06.12.2011 vor (Drucksache Nr. 05701-11-E1). Hierin wurde beantragt, dass der § 3 Abs. 3 der vorgenannten Satzung, der den Umfang der auf die Grundstückeigentümer und Erbbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, komplett gestrichen wird. Der in Rede stehende Antrag wurde vom Rat der Stadt Dortmund als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet.

Es hat sich darauf hin unter Federführung des Tiefbauamtes ein Arbeitskreis, bestehend aus
Stadt Dortmund, EDG und DSW21 gebildet, der diesen Prüfauftrag in den Folgemonaten bearbeitet
hat.

Damit Sie die Informationen zur Thematik „Winterdienst an Haltestellen“ bei Ihrer Beschlussfassung
zu Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 berücksichtigen können, darf ich Sie nachfolgend über das Ergebnis der Prüfung der organisatorischen und rechtlichen Machbarkeit informieren.

1. Winterdienst an Haltestellen
Das Straßenreinigungsgesetz NRW umfasst auch den Winterdienst (§ 1 Abs. 2 StrReinGNRW). Die StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006 wurde vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes, dem Gemeindeversicherungsverband (GVV) und im Einklang mit der OVG-Rechtsprechung entwickelt
und wird als rechtliche Grundlage der Gemeindesatzungen der Kommunen in NRW herangezogen.

An diesen rechtlichen Vorgaben hat sich auch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund
orientiert, womit insbesondere das geforderte Schneeräumen sowie Bestreuen auf Gehwegen bei Schnee und Eisglätte geregelt ist.

Derzeit wird durch § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund die Winterwartung der Gehwege innerhalb geschlossener Ortslagen im Sinne von § 1 Abs. 3 an öffentlichen Straßen, die nach dem der Satzung anliegenden Straßenverzeichnis von der Stadt zu reinigen sind, den Eigentümern auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft. Nach § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,5 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich
nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Diese Regelungen werden für Haltestellen innerhalb geschlossener Ortslagen durch § 3 Abs. der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ergänzt. Danach müssen an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Gem. § 3 Abs. 1 hat die Winterwartung nach den Regelungen § 3 Abs. 2 und Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung zu erfolgen.

Winterdienst an Haltestellen außerhalb geschlossener Ortslagen ist von den Kommunen und
Betreibern der Buslinien nicht leistbar und wird in Gesetzen und von der Rechtsprechung
auch nicht verlangt.

In Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil v. 13.09.1991 – 15 K 3860/90 –) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 11.08.1993 –9 A 3294/91–) wird zur Begründung ausgeführt, dass die Belastung mit der Winterwartung des Gehweges im Bereich von Haltestellen grundsätzlich keine unzumutbare, die Opfergrenze überschreitende Verpflichtung für den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin darstellt. Sie führe nur zu einer geringen Mehrbelastung. Die Gerichte konnten auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG feststellen. Dahinter steht der grundsätzliche Gedanke, dass nur eine Vielzahl von Verantwortlichen diese Aufgabe adäquat bewältigen kann.

Die Stadt Dortmund hat gemeinsam mit den Winterdienstakteuren der EDG und der DSW21
bereits eine Regelung vereinbaren können, nachdem in besonders gravierenden Witterungssituationen an ca. 180 Bushaltestellen (von ca. 2000 Bushaltestellen) eine winterdienstliche
Unterstützungsleistung erbracht werden kann. Diese sieht vor, dass die DSW21 - da diese als
Buslinienbetreiber eine unmittelbar vor Ort angemessene und zeitnahe situations- und handlungsgerechte Bewertung erstellen kann - hierfür spezielle Winterdienstleistungen durch
Drittfirmen beauftragt. Hierbei mussten in Ermangelung von Dortmunder Firmen auch Aufträge an Unternehmen in Nachbargemeinden wie Castrop-Rauxel oder Schwerte erteilt werden. Mit dieser Vereinbarung hat die Stadt Dortmund das Ziel verfolgt, die Beeinträchtigungen der ÖPNV-Nutzer im Bereich der Bushaltestellen auf ein Mindestmaß zu verringern. Da es sich wie erwähnt um eine witterungsabhängige Unterstützungsleistung handelt, verbleibt es ungeachtet dessen jedoch bei der bereits oben beschriebenen Winterdienstverpflichtung der angrenzenden Eigentümer.

Die für die Stadt Dortmund bestehende Regelung zum Winterdienst an Bushaltestellen findet sich auch in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der bekannten Kommunen in NRW (beispielhaft seien genannt die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Wuppertal). Nach Recherchen ebenso in vielen größeren Städten Deutschlands sowie bei Kommunen in Mittelgebirgen (beispielhaft seien genannt die Städte Siegen, Olsberg, Kassel, Augsburg, Regensburg).

Ungeachtet dessen hat sich die Stadt Köln mit dem Winterdienst an Haltestellen auseinandergesetzt
und der Rat der Stadt hat im Jahre 2009 einen Prüfauftrag dahingehend beschlossen, die Winterwartung der Haltestellen und an Fahrgastunterständen, soweit diese nicht in die Laufachse von Gehwegen integriert sind, dem Träger des ÖPNV zu übertragen. Im Zuge der anschließend vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen des Winterdienstes (z. B. Erhöhung des Salzvorrates; Einsatz von Fremdfirmen) hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB Köln) u. a. die Winterdienstpflicht an rund 130 anliegerfreien Haltestellen für den Winter 2011/2012 übernommen. Nach aktuellem Stand wird ab dem Winter 2012/2013 der AWB Köln den Winterdienst an sämtlichen 1200 Haltestellen im Kölner Stadtgebiet - unter Beteiligung von Fremdfirmen - übernehmen.

Die bisherigen Winterdienstkosten der Stadt Köln in Höhe von 4,2 Millionen Euro wurden nicht über Gebühren aus der Straßenreinigungssatzung sondern aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die vorgenannten zusätzlichen Winterdienstleistungen ergeben einen zusätzlichen Finanzbedarf für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 850.000 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von ca. 1,94 Millionen Euro.

Da der Winterdienst der Stadt Köln allein aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Kämmereianteil) finanziert wird, wurde zur Refinanzierung der Mehraufwendungen beim Winterdienst an Haltestellen der Hebesatz der Grundsteuer B in Köln um 15 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung wurde zum 01.01.2012 umgesetzt.

Inwieweit die hierdurch ermöglichte neue Serviceleistung für die Einwohner dazu geeignet ist, den gesetzlichen Vorgaben an den Winterdienst – Räumung des Haltestellen bis 07:00 Uhr (Ermöglichung des Ein- und Aussteigens) – zu genügen, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon verbleibt es jedoch auch in Köln nach wie vor bei der satzungsgemäßen Regelung, nach der die Eigentümer die Zu- und Abgänge sowohl zu den Haltestellen als auch alle für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fahrbahnübergängen bis zur Bordsteinkante von Schnee und Eis zu befreien haben.

2. Winterdienst im Bereich von Fußgängerüberwegen
Zum Fußgängerverkehr gehören neben den Zu- und Abgängen zu den Bushaltestellen originär
auch die Querungsverkehre im Verlauf einer Straße; insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen. Die Winterdienstpflichten auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener Ortslagen sind durch gesetzliche Grundlagen wie das Straßenreinigungsgesetz NRW und die Rechtsprechung dazu weitgehend definiert. So umfasst nach §1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW die Reinigung als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

Nach ständiger Rechtsprechung müssen Städte und Gemeinden den Fußgänger nicht auf Fahrbahnen schützen, da diese den Fahrzeugen vorbehalten sind. Allerdings sind nach herrschender Meinung belebte, für den Fußgängerverkehr unentbehrliche Überwege über die Fahrbahn innerhalb der geschlossenen Ortslage gegen Schnee- und Eisglätte zu behandeln. Die Formel von den „belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwegen“ kennzeichnet nicht nur die Voraussetzungen der Pflicht, sondern auch deren Grenzen. Innerhalb der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege gibt es keine weitere Rangfolge mehr. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verlangt nicht, dass jeder Fußgängerüberweg behandelt werden muss, sondern ausschließlich solche mit großer Verkehrsbedeutung. Sonst überdehne man die Verkehrssicherungspflicht. Es fordert einen ständigen erheblichen Passantenverkehr, um die Unentbehrlichkeit anzunehmen.

Richtig ist jedoch, dass nicht nur die besonders markierten, ausgewiesenen oder gekennzeichneten
Fußgängerüberwege belebt und unentbehrlich sein können (u. a. OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2002, 9 U 49/02). Eine lebhafte Frequenz liegt dann vor, wenn eine gewisse Zahl an Fußgängern in mehr oder weniger kurzen Abständen die Stelle überquert. Dabei kommt es nicht auf Spitzenzeiten, sondern auf die ständige Frequentierung an. Gibt es Geschäfte, ist dies nach herrschender Rechtsauffassung noch kein Indiz für einen belebten Überweg. Überqueren in Spitzenzeiten 40 bis 50 Fußgänger pro Stunde eine Straßenstelle, reicht dies nicht aus, einen ständig lebhaften Fußgängerverkehr und damit eine hohe Verkehrsbedeutung zu bejahen. So sind in einem reinen Wohngebiet Überwege regelmäßig weder belebt noch unentbehrlich. Auch existiert kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Städte und Gemeinden überall dort, wo sie von Anliegern Winterdienst auf Gehwegen verlangen, ihrerseits dafür sorgen müssen, dass in Verlängerung dieser Gehwege Passagen über die Fahrbahnen von kreuzenden Seitenstraßen hinweg behandelt werden.

Derzeit wird unter Berücksichtigung der geltenden Rechsprechung der Winterdienst regelmäßig an 3.095 Überwegen mit insgesamt 9.811 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln) im Auftrage der Stadt Dortmund durch die EDG durchgeführt.

Die Ausführung dieser Tätigkeit erfolgt im Wesentlichen mittels Streufahrzeug, da im Zuge der Fahrbahnwinterwartung die verkehrswichtigen Überwege miterfasst werden. Soweit Teile der Überwege von den Streufahrzeugen nicht erfasst werden, erfolgt die weitere Behandlung der Restbereiche manuell durch Kehrarbeiter. Insbesondere bei Schneefall erfordert die Behandlung der Restbereiche einen hohen personellen Aufwand. Nach höherem Schneefall können die verkehrswichtigen Überwege innerhalb eines Tages mit dem in der Reinigung zur Verfügung stehenden Personal (innerhalb einer Schicht in 8 bis 10 Stunden) abgefahren und winterdienstlich abschließend behandelt werden.

Bei entsprechender Witterung mit erneuter Glättebildung erfolgt die weitere Behandlung der Überwege auf den Fahrbahnen, wie zuvor beschrieben, im Wesentlichen mittels Streufahrzeug. Auch hier ist für die weitere Behandlung der nicht erfassten Restbereiche nach höherem Schneefall eine komplette weitere Arbeitsschicht erforderlich. Aufgrund des schon jetzt vorhandenen Aufwandes wäre die Übernahme von weiteren Winterdienstpflichten auf den Gehwegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weder personell noch zeitnah rechtlich leistbar.

Der zu prüfende Wegfall der Übertragung der Räum- und Streupflichten von Zuwegen zu Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen auf die Eigentümer (Anlieger) würde somit zu einer nicht vertretbaren Mehrbelastung bei der Stadt Dortmund bzw. EDG als Auftragnehmer führen. Nach Angaben der EDG werden für die manuelle Betreuung der 3.095 Überwege mit 9.811 Objekten (Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 1) durchschnittlich 800 Arbeitsstunden je Durchgang benötigt. Bei Übernahme der Eigentümer-/Anliegerpflichten allein an diesen Punkten würde sich der Aufwand für das eingesetzte Personal mehr als verdoppeln, während sich für den einzelnen Anlieger in der Regel nur ein Zusatzaufwand von wenigen Minuten ergibt. Darüber hinaus gibt es weitere 3.600 Überwege mit über 14.400 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln; Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 2 und 3) für deren winterdienstliche Behandlung es keine rechtliche Verpflichtung gibt. Hier erfolgte bisher bei extremen Witterungslagen im Anschluss an die Behandlung der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege, im Zuge der Reinigung eine Räumung und Bestreuung des Fahrbahnbereiches innerhalb der darauf folgenden Woche. Überdies stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Bei angenommenen durchschnittlich 20 Einsätzen käme bereits bei einem normalen Winter zusätzlich ein geschätzter hoher siebenstelliger Betrag zustande. Außerdem wäre eine zusätzliche Streugutlagerhaltung erforderlich.

3. Die Winterdienstorganisation
Im Rahmen des städtischen Winterdienstes erbringt das Tiefbauamt zum Schutz des Fußgängerverkehrs bereits zahlreiche Winterdienste auf öffentlichen Gehwegen und Parkplätzen
gem. den Vorgaben des Straßenreinigungsrechts. Hierzu zählen die Winterdienste vor städtischen
Grundstücken sowie auch an privaten Grundstücken, an denen der angrenzende Grundstückseigentümer mangels Erschließungsfunktion des Gehweges nicht zum Winterdienst verpflichtet werden kann.

Um das beschriebene Leistungspaket innerhalb eines Tages bewältigen zu können, werden nahezu alle ca. 220 gewerblichen Mitarbeiter des Tiefbauamtes eingesetzt. Das bedeutet, dass an einem regulären Winterdiensteinsatz ca. 1.600 – 1.700 Arbeitsstunden geleistet werden. Vor Schulgebäuden unterstützen zudem die Schulhausmeister, im Bereich der Kindertagesstätten werden Fremdfirmen mit dem Winterdienst von den jeweiligen Fachbereichen beauftragt. Der Winterdienst des Tiefbauamtes geht daneben von einem „normalen Wintertag“ aus (leichter bis mittlerer einmaliger Schneefall, keine durchgehende stadtweite Glätte). Bei extremer Witterung (wie an den Weihnachtstagen 2010) ist der Winterdienst - wie ihn das Straßenreinigungsrecht grundsätzlich fordert - mit der genannten Personenzahl und den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Geräten noch schwerer zu realisieren. Gleiches gilt, wenn im Bedarfsfall (z.B. verkehrsgefährdende Straßenschäden) Mitarbeiter vom Winterdienst abgezogen werden müssen, am Wochenende nicht alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Freizeitausgleich; Teilnahme an Sondereinsätzen und Veranstaltungen) und durch Krankheitsfälle der Personalbestand reduziert wird.

Die dargelegte Ausgangslage zeigt somit, dass sowohl die Stadt Dortmund als auch die EDG
mit Ihrem bisherigen Aufgabenbestand im Winterdienstfall vollständig ausgelastet sind. Eine Entlastung der Bürger unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen, ist daher nur
mit einer erheblichen Ausweitung des Personalbestandes zu realisieren. Dies könnte – da es nur saisonal zur Verfügung stehen müsste – ggf. nur von externen Dienstanbietern (Gartenbaubetriebe
u.ä.) gestellt werden. Wie zuvor dargelegt, werden bereits heute von den Winterdienstakteuren
solche Fremdfirmen in Anspruch genommen. Außerdem besteht gem. § 2 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund für die Reinigungspflichtigen die Möglichkeit diese Firmen mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten zu beauftragen.

4. Winterdienstorganisation und Haftung
Für den Fall, dass die Eigentümer von angrenzenden und erschlossenen Grundstücken nicht mehr die Verpflichtung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen wahrzunehmen haben und im Gegenzug hierzu aber kein ausreichender Personalzuwachs organisiert werden kann, ist damit zu rechnen, dass der zum gesteigerten Schutze des Fußgängerverkehrs zu leistende Winterdienst nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen genügt. Der Stadt obläge jedoch in diesem Zusammenhang die Verkehrssicherungspflicht. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht setzt nach ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung u. a. voraus, dass der Winterdienst seitens der Stadt so organisiert wird, dass eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung gewährleistet ist. Wenn also die Stadt in Kenntnis der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht und in dem Wissen, dass sie diese Pflicht bei Rückübertragung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen von den angrenzenden Eigentümern auf sich wegen fehlenden Personals nicht mehr erfüllen kann, gleichwohl den Winterdienst an diesen Stellen wieder selbst übernehmen sollte, läge darin ein eindeutiges
Organisationsverschulden.

Im Schadensfall hätte dies zunächst die Folge, dass die Stadt aufgrund einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung zu Schadensersatz (insbesondere Heilungskosten, Geldrente oder Kapitalabfindung bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten, Geldrente an unterhaltberechtigte Hinterbliebene bei Tod des Geschädigten) verpflichtet wäre. Der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte (KSA) würde der Stadt in einem derartigen Schadensfall keinen Haftpflichtdeckungsschutz gewähren. Nach den Verrechnungsgrundsätzen des KSA sind Aufwendungen aus Ansprüchen, welche aus unterlassenen Maßnahmen abgeleitet werden, vom Deckungsschutz ausgeschlossen, wenn eine Benachteiligung von Interessen Dritter durch die unterlassenen Maßnahmen absehbar war. Letzteres wäre bei einem Organisationsverschulden der oben genannten Art der Fall.

Des Weiteren wären sämtliche Personen, in deren Verantwortungsbereich die unzureichende
Organisation des Winterdienstes und der damit verbundene Eintritt eines Schadens lägen (d.h.
Oberbürgermeister, zuständige/r Beigeordnete/r, Fachbereichsleiter/in usw.), der Gefahr einer
strafrechtlichen Verfolgung und ggf. auch strafgerichtlichen Verurteilung ausgesetzt. Insbesondere kämen bei entsprechenden Personenschäden die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) und der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch) in Betracht.

Sofern die Stadt eine von ihr klar als verkehrssicherungspflichtwidrig erkannte, mangelhafte
Organisation des Winterdienstes gleichwohl umsetzen sollte, wäre insoweit von bewusster
Fahrlässigkeit (d.h. bei erkannter Gefahr wird pflichtwidrig auf einen guten Ausgang vertraut)
auszugehen. Hinsichtlich des Maßes der Fahrlässigkeit wäre diese fehlerhafte Organisation durchaus als Leichtfertigkeit (d. h. als besonders gröbliche Missachtung der allgemein einzuhaltenden
Sorgfaltsmaßstäbe) anzusehen. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, dass ein
Strafgericht im Fall einer Tötung oder schwerwiegenden Körperverletzung eines Passanten
das Strafmaß nicht am unteren Ende des gesetzlich vorgesehen Strafrahmens ansetzen würde.
Es wäre mit der Fürsorgepflicht der Stadt als Dienstherr bzw. Arbeitgeber nicht vereinbar,
ihre Dienstkräfte einem derartigen strafrechtlichen Risiko auszusetzen.

5. Fazit
Aufgrund der dargelegten personellen und logistischen Aufwendungen die bereits heute von der EDG und der Stadt Dortmund erbracht werden, ist es nicht möglich, weitere Aufgaben zu übernehmen, ohne den jetzigen Personalbestand von EDG bzw. Tiefbauamt zu vervielfachen und ohne deutliche finanzielle Mehraufwände zu erbringen. Zudem ist zu bedenken, dass bei erhöhtem Personaleinsatz im Bereich des Winterdienstes an Haltestellen mit einer signifikanten Verschlechterung des Winterdienstes zu Lasten des Fußgängerverkehrs zu rechnen ist. Im besten Fall führt dies zu heftiger Kritik aus den Reihen der Dortmunder Bevölkerung sowie den Gästen der Stadt. Bei ungünstigerem Verlauf (Personenschäden in Folge von Winterdienstmängeln) ist mit zahlreichen Entschädigungsklagen zu rechnen. Sollte es zu gravierenden Personenschäden kommen, besteht wie dargelegt die Gefahr, dass auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Vertreter der Stadt Dortmund eingeleitet werden. Es sollte daher unter objektiver Abwägung des Interesses an einer Bürgerentlastung gegenüber den damit verbundenen wirtschaftlichen und personellen Aufwendungen sowie den rechtlichen Risiken die bestehende Regelung des § 3 Abs. 3 Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund beibehalten werden.

Vor dem Hintergrund des Vorgenannten empfehle ich Ihnen die Beschlussfassung zur Vorlage
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 wie vorgeschlagen.

B Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hält die Winterwartungspflicht für Anlieger an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel für ungerecht und erwartet von der Verwaltung erneut Lösungsvorschläge, wie diese Problematik anders gelöst werden kann.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung um eine Stellungnahme bis spätestens zum Ende des 1.Quartals 2013 zu folgenden zusätzlichen Fragen :

1. Welche Kosten würden entstehen, wenn der Winterdienst an allen 2.000 Haltestellen nicht mehr durch die Anlieger selbst sondern durch Dritte (DSW21, EDG oder Stadt Dortmund) erfolgen würde?

2. Welche personellen Ressourcen sind für die Übernahme des Winterdienstes an allen Haltestellen erforderlich?
Inwieweit könnten private Firmen mit dem Winterdienst an öffentlichen Haltestellen beauftragt werden?

3. Ist es zulässig die Grundsteuer B oder die Straßenreinigungsgebühren zweckgebunden zu erhöhen, um die Anlieger vom Winterdienst an Haltestellen zu befreien?
Wenn ja, in welchem Umfang müßte dies geschehen?

4. Von den 2.000 Haltestellen werden laut Stellungnahme der Verwaltung bereits rund 200 Haltestellen durch die DSW21 winterdienstlich behandelt.
Nach welchen Kriterien wurden diese Haltestellen ausgesucht?

5. Wie definiert die Verwaltung die Begriffe „Haltestelle“ und „Gehweg“ in der Straßenreinigungssatzung?
Welche konkreten Flächen sind von den Anliegern tatsächlich im Winter zu reinigen?

6. Aus welchen Gründen sind die Anlieger zusätzlich zur Winterwartungspflicht an Haltestellen verpflichtet, Fußgängerüberwege und Querungshilfen im Winter zu reinigen?

7. Wie ist es haftungsrechtlich zu bewerten, wenn die Anlieger von der Winterwartungspflicht an Haltestellen befreit werden?

8. Welche Auswirken ergeben sich, wenn §3 Abs.3 der Straßenreinigungssatzung gestrichen wird?

9. Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die benachteiligte Situation von Anliegern mit Haltestellen zu würdigen?

10. Welche technischen Möglichkeiten bei Fahrzeugen der EDG gibt es, diese so umzurüsten, dass Schneeberge am Straßenrand und explizit an Haltestellen vermieden werden können und die Anlieger so entlastet werden?


In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass seine Fraktion die in den Vorwaltungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.9 und 3.10 enthaltenen Gebührenerhöhungen nicht mittragen werde, da diese für die Bürgerschaft nicht zumutbar seien. Im Übrigen sehe man hinsichtlich des Winterdienstes die Räumpflicht der Anwohner an den Bushaltestellen sehr kritisch.

Weiter erklärte für die SPD-Fraktion Rm Harnisch, dass man hinsichtlich des Winterdienstes noch keine ausreichende Antworten seitens der Verwaltung erhalten habe. Von daher habe die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 18.12.2012 zur Lösung der Problematik Winterdienst entsprechende Fragen gestellt. Man erwarte, dass spätestens zum Ende des 1. Quartals 2013 diese beantwortet werden, damit man in Ruhe darüber nachdenken könne, wie man künftig mit dem Winterdienst im Interesse der Bürgerschaft umgehen könne.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 3.10
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07778-12)
Hinsichtlich des o. g. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.11.12 ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen lassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der Sitzung vom 15.11.12 vor:
Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um
Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung zu o. g. TOP zu folgenden Fragen :

1. Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen? Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist?

2. Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten? Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht?

Die darin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Frau Pehlke (Tiefbauamt) beantwortet:

Zu Frage 1: Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen? Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist?

Andeutungsweise ergebe sich das aus der Beschlussvorlage. Man habe sich im Wesentlichen davon leiten lassen, was die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes an Spannbreite vorsehe. Das differiere, je nach Art von Straße und Teileinrichtung zwischen 50 und 80 %. Daran habe man sich orientiert. Die Stadt Dortmund bleibe weiterhin überwiegend hinter den Maximalsätzen der Mustersatzung zurück. In der Vorlage sei auch enthalten, dass beispielsweise die Stadt Münster bei vielen Straßenarten und Teileinrichtungen bei 80 % läge. Soweit habe man als Stadt Dortmund bewusst nicht gehen wollen. Sie bittet darum, in den Überlegungen mit einzubeziehen, dass das bislang gerichtlich in keiner Weise beanstandet worden sei. Die Satzung sei beim Verwaltungsgericht anstandsfrei geblieben. Die Beiträge seien seit einigen Jahren nicht angepasst worden. Es bestehe weiterhin Spielraum nach oben und sei damit „moderat“ .Sie betont, dass es sich bei den Straßenbaubeiträgen z. B. im Vergleich zu Straßenreinigungsgebühren außerdem für den Grundstückseigentümer um eine einmalige Zahlung handele.

Zu Frage 2: Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten? Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht?

Der Begriff des wirtschaftlichen Vorteils sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber habe den Kommunen mit dieser Formulierung einen weiten Beurteilungsspielraum zugestehen wollen. Die Kommunen seien in diesem Rahmen frei, diesen Anteilssatz festzusetzen und den wirtschaftlichen Vorteil zu bemessen. Es gäbe auch kein festgelegtes Verfahren. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses in den Jahren 2008 und 2012 sei ebenfalls in die Überlegungen einbezogen worden. Beim Betrachten dieser Zahlen könne man erkennen, dass Wertsteigerungen bis zu 10 % seien. Immobilien mit intakter Infrastruktur hätten einen höheren Wert und ließen sich auch leichter veräußern. Man sehe beispielsweise am Neubaugebiet Hohenbuschei, wo die Straßen auf Wunsch des Erschließungsträgers vielfach bereits im Endausbau hergestellt werden, dass sich dadurch die Vermarktungssituation erheblich verbessere. Das könne man auch im gleichen Maße auf die Erneuerung und die Verbesserung des KAG-Bereiches übertragen. Die Stadt Dortmund sei im oberen Bereich dieser Grundstückswerte. Es sei nur legitim, wenn die Stadt Dortmund sage, der Anlieger habe einen höheren Vorteil, sodass dementsprechend auch bei den Anliegerbeiträgen Rechnung getragen werde.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass das Jahr 2012 keine Erhöhung erhalten werde. Er gibt an, dass er die Änderung, die in § 10 (Faktor 5) genannt werde, als Erhöhung ansehe und bittet um Erläuterung.

Frau Pehlke fragt nach, ob § 10 der BauGB-Satzung gemeint sei. Sie gibt an, dass es sich dabei um die Vollgeschosse handele, was ein Faktor bei der Berechnung des Beitragssatzes sei und nicht des Anteilssatzes. Bislang sei das etwas ungleichmäßig gewesen, was bei kritischer Durchsicht aufgefallen sei. Da habe man eine Erhöhung im gleichen Maße und gleichmäßigen Schritten angestrebt, was im Durchschnitt keine große Veränderung ergeben würde.

Herr Pisula gibt an, dass er die Gleichmäßigkeit nachvollziehen könne, fragt aber noch nach, wieso esvorher bei 1,7 endete und jetzt bei 2.0. Das sei für ihn trotzdem eine Erhöhung. Er bittet um Aufklärung.

Frau Pehlke sagt eine Klärung bis zum Rat zu, die wie folgt beantwortet wurde:
Die Erhöhung des Vervielfachers für die Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen ist in erster Linie auf die nunmehr gleichmäßige Steigerung um 0,25 zurückzuführen. Auch die vergleichsweise Betrachtung von Satzungen anderer Kommunen trug zu dem Vorschlag bei. Im Übrigen werden durch die Änderungen bei den Vervielfachern keinerlei Kostensteigerungen für die Gesamtheit der Beitragspflichtigen ausgelöst. Es handelt sich vielmehr lediglich um eine Frage der Verteilung des Aufwandes. Hier sollen zukünftig diejenigen mehr Kosten übernehmen, deren Grundstück baulich stärker genutzt werden kann, als diejenigen, deren Grundstück wegen weniger Vollgeschossen in geringerem Maße nutzbar ist. Insgesamt führt dies zu einer anderen (gerechteren) Verteilung, aber nicht zu Einnahmevorteilen der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Die o. g. Verwaltungsvorlage soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Satzung nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.11
Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereiches im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07993-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die dargestellten Anpassungsmaßnahmen des Mensa- und Ganztagesbereich im Forum der Anne-Frank-Gesamtschule mit einem Investitionsvolumen von rd. 708.730 Euro

2. die Ausstattung mit beweglichem Vermögen (Kosten rd. 152.500 Euro)

3. die Städtische Immobilienwirtschaft unter zu Hilfenahme externer Planungs- und Projektsteuerungsleistung mit der Durchführung der Baumaßnahme zu beauftragen.


zu TOP 3.12
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08138-12)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass eine Reglementierung der Osterfeuer sicherlich sinnvoll sein könne. So wie dies jedoch in der vorliegenden Verwaltungs-vorlage geschehen sei, werde jedoch von seiner Fraktion abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.13
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07827-12)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2013.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07811-12)

Der Rat nahm den Sachstandsbericht zum Thema Elektromobilität in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07787-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07940-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 14.12.2012 (Drucksache Nr.: 07940-12-E1) vor:

Mit Drucksache Nr. 08696-12 „Haushaltsplan 2013 ff. - Zuschussreduzierung eigenbetriebsähnliche Einrichtungen“ wird dem Rat vorgeschlagen, den Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung im Jahr 2013 um 1.000.000,00 € zu reduzieren.

Die Beschlussvorlage der Wirtschaftsförderung „Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund“ (DS-Nr. 07940-12) enthält unter anderem den folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Kassenkredite bis zu einer Höhe von 917.700 EUR im Wirtschaftsjahr 2013 zur Vorfinanzierung von Projektausgaben in Anspruch nehmen darf“.

Um eventuellen Liquiditätsengpässen aus der Zuschusskürzung vorzubeugen, erscheint es zweckmäßig, der Wirtschaftsförderung eine allgemeine Liquiditätskreditermächtigung ohne Zweckbindung im Hinblick auf Projektvorfinanzierungen einzuräumen.

Unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über die oben genannte Zuschusskürzung empfehle ich daher, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 917.700 EUR im Wirtschaftsjahr 2013 in Anspruch nehmen darf“.


Nachdem Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt kurz erläutert hatte, fasste der Rat der Stadt unter Einbeziehung des o. a. geänderten Beschlussvorschlages der Verwaltung vom 14.12.2012 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

· beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2013 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.866.537 EUR fest,

· stellt den Vermögensplan 2013 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
221.300 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 917.700 EUR im Wirtschaftsjahr 2013 in Anspruch nehmen darf,
· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2013 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,

· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016 (Anlage 2.1 und 2.2),

· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2013 zur Kenntnis (Anlage 3).


zu TOP 4.4
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2013-31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08159-12)

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kurz verdeutlicht hatte, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man von diesem Projekt nicht überzeugt sei, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2012 hinaus bis zum 31.12.2014 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales fortführt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08170-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.
Den erwarteten Mindererträgen von 44.200 Euro steht ein Minderaufwand in gleicher Höhe bei dem Produkt “Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen – persönliche und wirtschaftliche Hilfen“ gegenüber. Der Haushalt wird somit nicht belastet.



zu TOP 5.2
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08293-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

Den erwarteten Mindererträgen von 28.900 Euro steht im gleichen Produkt (50_0050601 – Flüchtlingshilfen) ein Minderaufwand in Höhe von 27.400 Euro bei der Aufwandsart 535400 für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie ein Mehrertrag von 1.500 Euro an Benutzungsgebühren bei dem Produkt 50_0050701 (Hilfen bei Wohnungslosigkeit) gegenüber. Der Haushalt wird somit nicht belastet.


zu TOP 5.3
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015; ergänzende Projekte und Aktivitäten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07773-12)
Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 14.12.2012


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der
SPD-Fraktion
vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die negativen Auswirkungen aus der Instrumentenreform im SGB II abzustellen, die Eingliederungsmittel für die JobCenter bedarfsgerecht wieder deutlich anzuheben und die Schaffung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes im SGB II zu ermöglichen.
Die Grundfinanzierung dieses sozialen Arbeitsmarktes soll aus Mitteln des Eingliederungsbudgets und durch den Transfer von passiven in aktive Leistungen erfolgen. Den Umfang der Förderung dieser Arbeitsplätzen und die Zielsetzung dieser Beschäftigungsverhältnisse sind in den bestehenden Beratungsstrukturen der Job-Center vor Ort zwischen den Arbeitsmarktakteuren zu beraten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Einstieg in ein kommunales Arbeitsmarktprogramm, bis der Bund die Voraussetzungen für einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt gesetzlich geschaffen hat und eine entsprechende Finanzierung sicherstellt.
Der Rat stimmt aus der Liste der vorgeschlagenen Aktivitäten zunächst der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, der Fortsetzung des Projektes „Stadtteilmütter“und der Umsetzung des Instrumentes „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (-FAV-) außerhalb der Stadtverwaltung zu.
Während sich die FAV selbständig aus dem Aktiv-Passiv-Transfer aus den KdU finanziert sind für die anderen beiden Aktivitäten (AGH und Stadtteilmütter) ca. 900.000 € im Haushalt zu decken. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Verbesserungspotentialen im Bereich der KdU oder aus weiteren ergebnisverbessernden Vorschlägen der Verwaltung. Über diesen Weg werden 1.820 Maßnahmeplätze von 2013 – 2016 realisiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am 06.12.12 in die Sondersitzung am 14.12.12.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:

In der Drucksache Drucksache-Nr.: 07773-12-E1 wird unter Punkt 2 der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung eines kommunalen Arbeitsmarktprogramms, bis der Bund die Voraussetzungen für einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt gesetzlich geschaffen hat und eine entsprechende Finanzierung sicherstellt.
Eine Ausweitung von AGH (sogenannte Ein-Euro-Jobs) wird hierbei ausgeschlossen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Der Ergänzungsantrag der SPD wird ab Punkt 2., zweiter Absatz, durch die folgende Formulierung ersetzt:

Der Rat stimmt aus der Liste der vorgeschlagenen Aktivitäten zunächst der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, der Fortsetzung des Projektes „Stadtteilmütter“, der Umsetzung des Instruments „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (-FAV-) außerhalb der Stadtverwaltung, des Minijob-Projekts sowie dem Projekt „AsTra-Sprungbrett“ zu.

Während sich die FAV außerhalb der Stadt Dortmund selbstständig aus dem Aktiv-Passiv-Transfer aus den KdU finanziert, sind für die anderen Aktivitäten (AGH, Stadtteilmütter, Minijob sowie AsTra-Sprungbrett) ca. 1,5 Mio. € im Haushalt zu decken. Die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen Verbesserungspotenzialen im Bereich der KdU sowie mit aus den von der Verwaltung vorgeschlagenen Reduzierungen bei der Wirtschaftsförderung. Über diesen Weg werden 2.540 Maßnahmenplätze von 2013 bis 2016 realisiert.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Jahresmitte 2013 einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 vorzulegen. Dabei sind Finanzierungswege aufzuzeigen, wie die weiteren Bestandteile der Vorlage umzusetzen sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion und des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Umsetzung der Projekte und Aktivitäten im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015.

B Antrag der Fraktion Die Linke vom 19.12.2012 (Drucksache Nr.: 07773-12-E1)

Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Umsetzung der Projekte und Aktivitäten im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 wie in der DS 07773-12 dargestellt, mit Ausnahme der in der Vorlage dargestellten Maßnahme "Arbeitsgelegenheiten".

Begründung
Die Kommunale Arbeitsmarktstrategie kann, wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt, ein erster Baustein zum Abbau der Arbeitslosigkeit sein. Sogenannte Arbeitsgelegenheiten hingegen sorgen nur für eine kurzfristige Statistikverbesserung. Zusätzlich würde ein Verzicht auf diese Maßnahme die Haushaltsplanjahre 2013 bis 2016 jährlich um 432.000 Euro entlasten.


Nachdem Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Taranczewski (SPD) die positive Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der kommunalen Arbeitsmarktstrategie, sowie diese unter Einbeziehung der von ihren Fraktionen vorgelegten Anträge vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfohlen wurde, verdeutlicht hatten, brachte bei der Begründung des von seiner Fraktion vorgelegten Antrages Rm Kowalewski (Die Linke) zum Ausdruck, dass eine positive Zustimmung seiner Fraktion hinsichtlich der kommunalen Arbeitsmarktstrategie nur möglich sei, wenn der Rat der Stadt auch dem von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zustimmen werde. Wesentlich dabei sei für seine Fraktion der Verzicht auf die sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Waßmann, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und auch den Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werde, da man die vorhandenen Arbeitsmarktprogramme und – instrumente als ausreichend ansehe. Hinzu komme, dass man die vorgesehene Finanzierung der kommunalen Arbeitsmarktstrategie, die u. a. zu Lasten der Wirtschaftsförderung gehe, für falsch halte.

Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Waßmann (CDU) erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass auch seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage zur kommunalen Arbeitsmarktstrategie ablehnen werde, da das ganze für ihn eine Schönung der Statistik sei. Nach Auffassung seiner Fraktion werden hierdurch langfristig gesehen keine sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsplätze geschaffen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter „B“ aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 19.12.2012 ab.

2. Unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Projekte und Aktivitäten im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015.


zu TOP 5.4
Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08669-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.12.2012 (Drucksache Nr.: 08669-12-E1) vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, eine nahtlose Anschlussfinanzierung der Bundesprogramme für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sicherzustellen.

Der Rat fordert die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine weitere Finanzierung einzusetzen.

Begründung:
Das Finanzierungsprogramm des Bundesfamilienministeriums für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie läuft Ende 2013 aus.
Dortmund bekommt für seinen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus aus den Projektmitteln „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ des Bundes für die Jahre 2011 bis 2013 insgesamt ca. 200.000 Euro. Vorgesehen war anschließend eine mögliche jährliche Förderung von 20.000 Euro zur Sicherung der Nachhaltigkeit der angestoßenen Projekte gegen Rechtsextremismus.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hat bei den Beratungen des Bundeshaushalts eine nahtlose Anschlussfinanzierung nach 2013 abgelehnt
Neue Gelder könnten damit erst in den Haushalt 2014 eingestellt werden. Wann dieser Haushalt nach der Bundestagswahl zustande kommt, ist nicht absehbar. Eine Weiterfinanzierung vieler Projekte gegen Rechtsextremismus wäre damit zumindest für einen längeren Zeitraum unterbrochen. Auch die Finanzierung bundesweiter Modellprojekte ist mit der Entscheidung der Bundesregierung ungewiss. Ob ein in Dortmund geplantes Projekt mit dem Stadtsportbund noch stattfinden kann, steht damit ebenso in den Sternen wie die Fortführung der mobilen Beratungsstellen in Westfalen und im Ruhrgebiet.

Mit der Entscheidung der Bundesregierung werden notwendige Projekte und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus nicht nur in Dortmund nicht mehr übergangslos finanzierbar sein. Das ist ein verheerendes Zeichen auch vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Mordserie der NSU an zehn Menschen, unter anderem an unserem Mitbürger Mehmet Kubasik. Der Einsatz vieler Menschen gegen Rechtsextremismus wird damit erheblich geschwächt.

Der Kampf gegen Rechtsextremismus braucht aber klare Zeichen. Die Bundesregierung muss ihre Entscheidung deshalb korrigieren und eine nahtlose Anschlussfinanzierung über 2013 hinaus schon jetzt sicherstellen. Gerade Dortmund braucht im Kampf gegen die vorhandenen rechtsextremen Strukturen auch weiterhin finanzielle Unterstützung. Das zeigen nicht nur die die Erfahrungen der letzten Jahre, sondern auch der Versuch der neuen Partei “Die Rechte“, in Huckarde Fuß zu fassen.“


In der Diskussion zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.12.2012 hinsichtlich des Bundesprogrammes „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ machten Rm Langhorst (Bündnis90/Die Grünen), Rm Taranczewski (SPD), Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Münch (FBI) ihre zustimmende Haltung hinsichtlich des vorliegenden Antrages deutlich.

Dagegen brachte für die CDU-Fraktion Rm Grollmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da man diesbezüglich die Auffassung vertrete, dass die hierin zum Ausdruck gebrachte Sorge, es werden künftig keine Projekte gegen jegliche Form von Extremismus mehr durch Bundesprogramme gefördert, unberechtigt sei.

Bezug nehmend auf die Ausführungen von Rm Grollmann (CDU) erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten werde, da man den zuständigen Stellen in Berlin die Entscheidung überlassen sollte, wo die entsprechenden Bundesmittel eingesetzt werden.

Nach weiterer Diskussion beschloss der Rat bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Gruppe der NPD den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.12.2012.


zu TOP 5.5
VRR-Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08697-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2012 vor:

„Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Sachstand zur Einführung des VRR-Sozialtickets ab dem 1. Januar 2013 zu geben. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Entwicklungen es hinsichtlich der Sicherstellung des Bezugs des Tickets für alle anspruchsberechtigten AntragstellerInnen seit dem Beschluss des Rates vom 15. November gegeben hat und gibt. Zusätzlich ist darzustellen, auf welchem Weg kurzfristig der Bezug gewährleistet werden soll.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus den Berichterstattungen der letzten Tage, nach denen eine Verfügbarkeit für Neukunden ab dem 1.1 2013 in Dortmund nach wie vor nicht gegeben ist.“


Hierzu nahm seitens der Verwaltung StR’in Zoerner wie folgt Stellung:

„Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Sie haben auf den Beschluss noch einmal hingewiesen, der am 15.11.2012 gefasst worden ist, da ist der VRR aufgefordert worden, den Bezug des Sozialtickets ab Beginn 2013 sicherzustellen. Dieser Beschluss ist dem VRR auch zugeleitet worden. Wir haben bis heute darauf keine Reaktion erhalten.

Die Sozialverwaltung und das Job-Center haben mit DSW 21 diesbezüglich Gespräche geführt und überlegt, was können wir machen, um die Bürgerinnen und Bürger in den Genuss dieses Tickets kommen zu lassen. Wir haben zunächst erst einmal dafür gesorgt, dass die 6.500 Kundinnen und Kunden des bestehenden Dortmunder Sozialtickets ohne Probleme übergeleitet worden sind und in diesem Zeitraum ist es auch noch möglich gewesen, 500 neue Kundinnen und Kunden ebenfalls somit überzuleiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass es für einen Übergangszeitraum Probleme geben wird. Da muss noch einiges umgestellt werden, was ich jetzt hier im einzelnen nicht alles erläutern muss.

Da ist der Teil, der erreicht werden konnte und daran hat sich DSW21 auch sehr aktiv beteiligt. Allerdings sieht sich DSW21 jetzt nicht in der Position, die weitere administrative Abwicklung vorzunehmen und zwar aus diesem Grunde sind wir gemeinsam mit dem Job-Center im Moment noch dabei, über Lösungen nachzudenken, wie wir es machen können, um letztlich nicht im Konflikt mit der Haushaltssatzung zu stehen. Das ist der Sachstand zum jetzigen Zeitpunkt.“


Anschließend erklärte Rm Taranczewski (SPD), dass er selbstverständlich das Handeln der Verwaltung in dieser Angelegenheit begrüße und unterstütze. Seiner Auffassung könne es letztendlich nicht wie in den anderen Fällen sein, dass dies alles auf Kosten der Stadt Dortmund gehe, sondern die Kosten müssten seiner Meinung nach verursachergerecht getragen werden. Das dies schwierig sein wird, sei ihm dabei bewusst.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2013
- Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund
- Entgelttarif der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07992-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen:

- der Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 1)

- der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vergabe von Räumen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 2)

- des Entgelttarifs der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund (Anlage 3)

zum 01.01.2013.


zu TOP 6.2
Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
hier: Anpassung der Honorarhöhe für veranstaltungsbegleitende und infrastrukturelle Dienstleistungen in allen Geschäftsbereichen und im Büro der Geschäftsleitung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08000-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anhebung des Honorars auf 8,50 € je Zeitstunde mit Wirkung vom 01.01.2013


zu TOP 6.3
Verlagerung des "Deutschen Kochbuchmuseums"
hier: Verlängerung der im Jahr 2010 befristet eingerichteten Stelle bis 31.12.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07700-12)

Nachdem wie bereits bei der Ausschussberatung Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie
Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlicht hatten, aus welchen Gründen ihre Fraktionen die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen, machten anschließend
Rm Dr. Tautorat (Die Linke), Rm Thiel (SPD) sowie Rm Dr. Eigenbrod (CDU) die Zustimmung ihrer Fraktionen hinsichtlich dieser Angelegenheit deutlich.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die 2010 befristet eingerichtete Stelle für Planungs- und Vorbereitungsarbeiten zur Wiedereröffnung des „Deutschen Kochbuchmuseums“ bis zum 31.12.2014 zu verlängern.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08056-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag neben der o. g. Verwaltungsvorlage folgende Stellungnahme zum Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (Drucksache Nr.: 05530-11-E2) vom 27.11.2012 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 die Anträge der SPDFraktion als Prüfaufträge angesehen, zu denen ich nachfolgend den jeweiligen Sachstand mitteile:

1. Der Rat hatte seinerzeit die Übertragung von 30% der Sportanlagen auf Vereine (210.000 €) und die Schließung des Freibades Stockheide (178.000 €) beschlossen. Diese Maßnahmen sind Zuschuss mindernd im Wirtschaftsplan umgesetzt, obwohl sie nicht realisiert werden können. Beschlussvorschlag: Bis zum Sommer 2012 sind die Beschlüsse auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und die Auswirkungen auf den Zuschuss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zu ermitteln, der dann ggf. anzupassen ist.

Bis dato konnte lediglich erst ein Sportplatz kostenmindernd übertragen werden. Damit hat die Zuschusskürzung für diese Maßnahme von insgesamt 243.000 € zu einer tatsächlichen Ergebnisverbesserung in Höhe von 33.000 € geführt, so dass ein Betrag von 210.000 € de facto nicht eingespart werden kann. Im Rahmen der Budgetgespräche für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde eine Budgetaufstockung im Umfang von 50% avisiert. Eine weitere Aufstockung im Umfang von 55.000 € hat der Stadtkämmerer am 29.10.2012 zugesagt. Damit ist der Geschäftsbereich Sport gehalten, einen Betrag von 50.000 € insoweit anderweitig aufzufangen, wie nicht weitere Übertragungen von Sportplatzanlagen auf Vereine realisiert werden können. Was die Schließung des Freibades Stockheide und die damit vollzogene Reduzierung des Betriebskostenzuschusses betrifft, hat der Rat letztlich den Beschluss gefasst, das Freibad nicht zu schließen. Eine analoge Budgetaufstockung erfolgte seinerzeit allerdings nicht. Im Zuge der Budget- und weiterer Gespräche zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 ff. wurde von Seiten des Stadtkämmerers eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses von insgesamt 178.000 € ab dem Wirtschaftsjahr 2013 ff. zugesagt.

2. Die Sport- und Freizeitbetriebe sind bestrebt, möglichst kostengünstige Lösungen für die Übernahme zusätzlicher Geschäfte (hier: Olympiastützpunkt GmbH) zu finden, haben jedoch im Einzelfall Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung mit der Kernverwaltung. Beschlussvorschlag: Das Personalamt soll im Sinne einer engen Zusammenarbeit und kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung auf Wunsch der Eigenbetriebe die Personalbuchhaltung gegen entsprechendes Entgelt übernehmen.

Nach Vorliegen der Leistungsbeschreibung - Lohnbuchhaltung sowie im Einzelfall die Durchführung von Lohnsteuerprüfungen etc. für die Beschäftigten der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH- wurden neben dem Personalamt verschiedene Firmen beteiligt. Einziges Wertungskriterium für das wirtschaftlichste Angebot war der niedrigste Preis für die Gesamtleistung der ausgeschriebenen Leistungen. Das Angebot des Personalamtes konnte nicht in die Wertung einfließen, weil nach geltendem Recht von dort keinerlei Rechtsberatungs- und Steuerberatungsleistungen für Dritte erbracht werden dürfen. Im Ergebnis konnte so eine deutlich günstigere Lösung gefunden werden.


Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Kowalewski, dass seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan sowie im weiteren Verlauf der Sitzung den weiteren Wirtschaftsplänen nicht zustimmen werde, da seine Fraktion die bereits beschlossene Absenkung des städtischen Zuschusses ablehne.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2013 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.




zu TOP 6.5
Brandschutzmaßnahmen im Dietrich-Keuning-Haus und Nordbad
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07998-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Brandschutzmaßnahme im Dietrich-Keuning-Haus und im Nordbad mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 1.409.950,00 Euro.


zu TOP 6.6
Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07969-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 vor:

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Entscheidung (Beschlussvorlage mit der Drucksachen Nr.: 08696-12 unter TOP 2.11) angepasst werden müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise von Herrn Stüdemann mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund sowie als Ergänzung die Absenkung des städtischen Zuschusses um 150.000 Euro.


Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke und der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund sowie als Ergänzung die Absenkung des städtischen Zuschusses um 150.000 Euro.


zu TOP 6.7
Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07836-12)

In der Sitzung des Rates der Stadt am 27.09.2012 wurde zum o. g. Tagesordnungspunkt bereits folgender Teilbeschluss vom Rat der Stadt gefasst:

2. die Gründung der DORTMUNDtourismus GmbH bis Ende 2012 und die Beteiligung der Stadt
Dortmund mit einer Stammeinlage in Höhe von 6.500 € (26 % des Stammkapitals).


Zudem liegt den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Der Haushaltsbegleitbeschluss vom 15.12.2011 hat zwar die Zusammenführung der drei Einrichtungen DORTMUNDtourismus e.V., RUHR.VISITORCENTER und KulturInfoShop beschlossen, ohne aber festzulegen wie die Bündelung und Effektivierung letztlich erfolgen soll. Im Zweck der Gesellschaft („Stärkung und Förderung des Wirtschaftszweiges Tourismus in der Stadt Dortmund“) findet sich die Aufgabe des KulturInfoShop nicht wieder.

Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

Zu 1.: Der Zuschuss an die EB Kulturbetriebe wird um 58.000 € reduziert. Diese Mittel dienen bis Ende 2012 direkt und indirekt den freien Kulturträgern in Dortmund.

v Wie wird die Beratung durch die Kulturbetriebe hinsichtlich der individuellen Unterstützung bei der künftigen Veranstaltungsvermarktung personell sichergestellt, wenn das Counter-Personal nicht hierfür, sondern auf freien Planstellen in den Kulturbetrieben eingesetzt wird?
v Wo werden die für die Beratung erforderlichen Stellen / Personalkosten abgebildet?
v Wenn keine neuen Planstellen ausgewiesen werden: Welche Personen sollen diese Beratung neben ihren jetzigen Aufgaben übernehmen und von welchen Aufgaben werden sie zukünftig entbunden?
Zu 3.: Der Ticketerwerb soll ab 1.4.2013 im neuen Standort von DORTMUNDtourismus e.V. und RUHR.VISITORCENTER möglich sein. Andererseits stehen ausreichend Flächen für beide Einrichtungen am Standort Max-von-der-Grün Platz erst ab 2014 zur Verfügung.
v Wo soll der Ticketverkauf ab 1.4.2013 räumlich konkret erfolgen?
v Welche Flächen werden so hergerichtet, dass der Kartenverkauf möglich und das zurzeit ausliegende Infomaterial entsprechend präsentiert werden kann?
v Warum wird der KulturInfoShop nicht erst zum 1.1.2014 an den dann umgebauten Standort Königswall verlagert?
v Ist es korrekt, dass 2013 zunächst 330.000 € bereitgestellt werden müssen, ehe es mittelfristig zu Synergiewirkungen und Kostensenkungen ab 2014 kommt?
v Wir bitten um die fachliche Grundlage der Kostenabschätzung für Erweiterung und Umbau des Ladenlokals von bis zu 220.000 € (bereitgestellt werden zunächst 200.000 €) sowie des Refinanzierungsplans durch Mieterträge.
Zu 4.: Art und Umfang des Angebots des RUHR.VISITORCENTER ab 2016 werden 2015 bewertet.
v Wieso werden Räumlichkeiten am Max-von-der-Grün Platz für das RUHR.VISITORCENTER 2013 umgebaut, wenn zunächst nur eine Bestandsprognose für zwei Jahre abgegeben wird?
v Werden die Einsparungen von 140.000 € durch die Zusammenführung der drei Einrichtungen ab 2015 ausschließlich durch Synergiewirkungen erfolgen?
v Wir bitten um die Darstellung der Vorgaben für das neue Geschäftsmodell des RUHR.VISITORCENTER nach 2013.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

1 a) die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013 und die Sicherstellung,
dass die bisherigen Beratungs- und Dienstleistungsangebote für die
Bürgerinnen und Bürger sowie alle Veranstalter in vollem Umfang von der
neuen Dortmundtourismus GmbH erbracht werden.
Begründung:
Der Rat hatte im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen für 2012 beschlossen, die touristischen Dienstleister in Dortmund (Dortmundtourismus, Ruhr.Visitorcenter und KIS) organisatorisch und standortbezogen zusammen zu führen.

Die jetzt von der Wirtschaftsförderung erstellte Beschlussvorlage (97836-12) wird diesem Auftrag nicht in vollem Umfang gerecht. So soll der KulturInfoShop (KIS) geschlossen werden, die beiden anderen Einrichtungen Ruhr-Visitorcenter und Dortmundtourismus hingegen in einer neuen Dortmundtourismus GmbH zusammengeführt werden.
Seit 1999 bieten die Kulturbetriebe mit dem KIS den Bürgerinnen und Bürgern an zentraler Stelle aus einer Hand Beratungsleistungen über kulturelle Angebote und die Möglichkeit zum Ticketerwerb. Der KIS erfreut sich hoher, stetig steigender Publikumspräsenz. Diese Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Beratungsqualität, Kultur- und Kundennähe sowie übliche Ladenöffnungszeiten aus.
Vor Gründung des KIS war es in Dortmund unmöglich, über alle nachgefragten Kulturangebote (Theater, Konzerthaus, Westfalenhalle oder die dem KIS angeschlossenen Veranstalter) an einer Stelle gebündelt beraten und informiert zu werden und entsprechende Eintrittskarten zu erwerben. In geringem Umfang hatte zuvor das Musikhaus Schlüter vereinzelte Veranstaltungen im Programm. Mit KIS wurde erfolgreich der Versuch gestartet alle in der Stadt vorhandenen Veranstalter an „einer Stelle“ zusammenzuführen. Zwischenzeitlich erstreckt sich das angebotene Kartensortiment weit über Dortmund hinaus (durch Einsatz des Markt führenden Ticketsystems CTS-Eventim). Es werden insgesamt 80.000 Tickets im Jahr verkauft.
Das KIS sieht es als seine selbstverständliche Aufgabe an, mit den Veranstaltern zu kooperieren und die ca. 1500 Veranstaltungen mit Saalplänen, Ticketpreisgruppen, Reservierungskontingenten etc. verkaufsfähig aufzubereiten.
Mit Gründung des KIS war insbesondere das Ziel verbunden, den örtlichen Kleinveranstaltern eine adäquate Vertriebsplattform zu bieten, die dafür wenig eigene Möglichkeiten haben. Der Anteil der Kleinveranstalter – also die, die weniger als 1000 Tickets im Jahr verkaufen – liegt bei 80 %. Besonders dieser Gruppe kommt die Dienstleistungs- und Servicefunktion des KIS zu Gute, die dazu dient, Veranstaltungen öffentlich zu bewerben und die Auslastung zu erhöhen. Diese im professionellen Ticketgeschäft übliche Vorgehensweise wird über die Vorverkaufsgebühr refinanziert.
Jede der insgesamt 1500 Veranstaltungen, für die KIS als Dienstleister tätig ist, wird darüber hinaus über die Dortmund.agentur in den städtischen Veranstaltungskalender aufgenommen. Dieser ist Grundlage für Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Programmmagazinen und Online-Veröffentlichungen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einen umfassenden Überblick über das kulturelle Veranstaltungen in unserer Stadt. Davon profitieren auch die „kleinen Veranstalter“ aus den Stadtbezirken.
All diese Service-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des KIS müssen dauerhaft für die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Veranstalter erhalten bleiben und in der neuen Dortmundtourismus GmbH abgesichert sein.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013.
3. die standortbezogene Zusammenführung von DORTMUNDtourismus (DOto) und RUHR.VISITORCENTER (RVC) am Standort Max-von-der-Grün-Platz 5-6 Anfang 2014.
4. die Vergabe des Betriebs des RUHR.VISITORCENTER (RVC) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gem. § 3 EG Abs. 3 lit. b VOL/A zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner den Gesellschaftsvertrag der DORTMUND tourismus GmbH in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die nicht den substanziellen Kern betreffen, vorzunehmen.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

1. die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013.
3. die standortbezogene Zusammenführung von DORTMUNDtourismus (DOto) und
RUHR.VISITORCENTER (RVC) am Standort Max-von-der-Grün-Platz 5-6 Anfang 2014.
4. die Vergabe des Betriebs des RUHR.VISITORCENTER (RVC) im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gem. § 3 EG Abs. 3
lit. b VOL/A zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner den Gesellschaftsvertrag der DORTMUND

tourismus GmbH in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei
Bedarf Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die nicht den substanziellen Kern betreffen, vorzunehmen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung eines Bildungsganges "Berufliches Gymnasium für Gesundheit" nach Anlage D der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08376-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)die Errichtung des Bildungsganges „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“ am Paul-Ehrlich-Berufskolleg als Schulversuch zum 01.08.2013.


zu TOP 7.2
Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr für mehr Bildungsgerechtigkeit im Projekt RuhrFutur der Stiftung Mercator
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08428-12)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, die gemeinsame Erklärung für die Stadt Dortmund zu unterzeichnen, und beauftragt die Verwaltung, die Projektbeschreibung, sobald sie detailliert ausgearbeitet ist, vorzulegen.


zu TOP 7.3
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Dortmund 2011 bis 2016 - Bericht zur Umsetzung im Jahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08015-12)

Der Rat der Stadt nahm den Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08335-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 vor:

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage unter Berücksichtigung der vorab getroffenen Entscheidung (Beschlussvorlage mit der Drucksachen Nr.: 08696-12 unter TOP 2.11) angepasst werden müsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise von Herrn Stüdemann mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2013 mit Anlagen.


Unter Berücksichtigung der Hinweise von StD Stüdemann fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2013 mit Anlagen.

zu TOP 8.2
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nach dem Stand vom 30.09.2012 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt genehmigte am 21.03.2013 die Niederschrift vom 20.12.2012 mit folgender in rot gekennzeichneter Ergänzung:

„ 8.3 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07961-12)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste
sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:
3. Der Rat beschließt die gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2013 veränderte Haushalts-
planung 2013 - 2016 im Bereich der Hilfen zur Erziehung.“


zu TOP 8.4
TOP: Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr.: 3.3
Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes ‚Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund (FABIDO)’
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08528-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.12.2012 (Drucksache Nr.: 08528-12-E1):

Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt das Ergebnis der Überprüfung der Betriebsform des Eigenbetriebes FABIDO zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die vorliegende wirtschaftliche Überprüfung der Betriebsform um eine Überprüfung unter pädagogischen Gesichtspunkten zu ergänzen.

Begründung
Die vorliegende Prüfung ist lediglich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vollzogen worden. Bei einer Familienergänzenden Bildungseinrichtung für Kinder sind zusätzlich Betrachtungsweisen notwendig.


Nachdem Rm Konak (Die Linke) den o. a. Antrag kurz begründet hatte, machten anschließend
Rm Sohn (SPD), Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass ihre Fraktionen den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werden.

Der Rat fasste daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.12.2012 ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Eigenbetrieb FABIDO in der bestehenden Betriebsform unverändert weiterzuführen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Gründung der "Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08438-12)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Kenntnis und genehmigt die Gründung der „Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Dortmund GmbH“.


zu TOP 9.2
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 "Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08316-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus der Sitzung des Schulausschusses vom 12.12.2012 vor:

Herr Buchloh merkte an, dass am 16.10.2010 keine Ratssitzung stattgefunden habe, und bat darum, bis zur Sitzung des Rates am 20.12.2012 folgende Frage durch die Kämmerei beantworten zu lassen:

- Aus welchem Grund ist eine Aufhebung des Ratsbeschlusses erforderlich, wenn aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage sowieso keine Gelder zur Verfügung stehen.

Der Schulausschuss leitete die Vorlage wg. Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.12.2012 vor:

Die Frage des Herrn Buchloh „ Aus welchem Grund ist eine Aufhebung des Ratsbeschlusses erforderlich, wenn aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage ohnehin keine Gelder zur
Verfügung stehen?“ aus der Schulausschusssitzung am 12.12.2012 wird wie folgt beantwortet:
Die Vorlage zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.12.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2. ist aus Gründen der vollständigen Ratsinformation und der gebotenen Transparenz zum Sachverhalt
erforderlich.


Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufhebung seines Beschlusses vom 16.10.2010 zum SPD Antrag Punkt 2.2 „Projekte an Schulen aus den BV-Mitteln“. Aufgehoben wird der Beschluss, dass Investitionsmittel anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht mehr umgesetzt werden können, vorrangig zu Gunsten von größeren Investitionsmaßnahmen an Schulen eingesetzt werden.


zu TOP 9.3
Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwickungsgesetz (NKFWG) ergebenen Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Hier: Ermächtigungsübertragungen im Jahresabschluss 2012 gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW n.F. (GemHVO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08401-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, in Folge seiner Entscheidung zur Anwendung der Regelungen aus dem NKFWG im Jahresabschluss 2012 (DS-Nr. 08266-12 vom 15.11.2012) zur Umsetzung des § 22 GemHVO n. F. für den Jahresabschluss 2012 einmalig folgendes:
§ Hinsichtlich der Dauer können alle genehmigten Ermächtigungsübertragungen bis zu ihrer Verwendung zur Verfügung stehen.
§ Der Stadtkämmerer entscheidet, wie bisher, über die Genehmigung von Ermächtigungsübertragungen und trifft hierbei die Entscheidungen über Art und Umfang der Übertragungen.
§ Die vom Stadtkämmerer genehmigten Ermächtigungsübertragungen sind dem Rat entsprechend den Vorjahren zusammen mit dem aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss zur Kenntnis zu geben.
Im Übrigen nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Verwaltung für die zukünftigen Jahresabschlüsse dauerhafte Regelungen im Sinne des § 22 GemHVO n. F. treffen und ihm zur Zustimmung vorlegen wird.


zu TOP 9.4
Ergänzungsvorlage zur Drucksache Nr.: 07803-12 vom 25.09.2012 - Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer und Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08722-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Drucksache Nr.: 08703-12 vom 14.12.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Zur Steigerung der Einnahmen wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von den im Entwurf vorgesehenen 475 Punkten auf 485 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfes genutzt.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Der Rat der Stadt beschließt die Anhebung des Realsteuersatzes für die Gewerbesteuer von 468 v.H. auf 485 v.H..

Der anliegende Entwurf der Satzung wird entsprechend angepasst.

Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden zur Senkung des Jahresfehlbetrages genutzt.

Weiterhin wird auf den mehrheitlich beschlossenen Antrag der Fraktion Die Linke (TOP 2.1.6, Nr. 1, Drucksache Nr.: 08540-12-E2) verwiesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der Fraktion Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass er aufgrund der mehrheitlich zugestimmten Anträge der Fraktion Die Linke (Haushaltsantrag Nr. 1, s. o), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, die den Sachverhalt des vorliegenden Beschlussvorschlages überholen, Punkt 1. des Beschlussvorschlages entsprechend zu ändern sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Anhebung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer von 468 v. H. auf
475 v. H. 485 v. H. befristet für die Jahre 2013 bis 2015.

2. den anliegenden Entwurf als Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern in der Stadt Dortmund.


Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der zuvor genannten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. entgegen der bisherigen Vorlage Drucksache Nr. 07803-12 die Anhebung des
Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer von 468 v. H. auf 485 v. H ab dem

01.01.2013; die bisher vorgesehene Befristung der Hebesatzerhöhung auf drei Jahre
entfällt.

2. den dieser Ergänzungsvorlage beiliegenden Entwurf als Satzung über die
Fest­setzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund."


zu TOP 9.4.a
Hebesatz zur Grundsteuer B für das Jahr 2012;
Feststellung des Beschlussinhaltes aus der Ratssitzung vom 15.12.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08724-12)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.12.2011 hinsichtlich des Beschlusses zum damaligen Tagesordnungspunkt 9.7 – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund (Drucks. Nr. 05727-11) Ungenauigkeiten enthält.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt daher fest, dass in der Sitzung am 15.12.2011 zum Tagesordnungspunkt 9.7 vom Rat der Stadt Dortmund ein Beschluss mit folgendem Inhalt gefasst worden ist:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2012:

- Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. (490 v. H. ab 2012) auf 540 v. H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer unverändert bei 468 v. H.“


zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 - PB 26/2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07517-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2011 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2011 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 134.919.399,68 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.


zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung - PB 24/2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07515-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2011 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 8.667,35 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 25/2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07516-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2011 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 1.840.414,64 € erhöht wird.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

zu TOP 9.8
Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08168-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.12 vor:

Die o. g. Verwaltungsvorlage soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Immobilienmonitoring zu installieren mit dem Ziel entwickel- und veräußerbare Liegenschaften schneller und professioneller zu identifizieren und so mit Hilfe von optimalen Vermarktungsstrategien zu ergebnisverbessernden Beiträgen für den städtischen Haushalt zu kommen.

Die in der Finanzplanung eingestellten Investitionsmittel entsprechen nicht immer den tatsächlichen Mittelabflüssen.

Hier bedarf es unterjährig einer verbesserten Investitionspriorisierung und eines Investitionscontrollings, das den Vorgaben des Eigentümers (StA 23) Rechnung trägt.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzung der Beschlussvorlage vor:

Hinweise zu TOP 2.2 - Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08168-12)


Aus der Vorlage ergeben sich folgende investive Kreditbedarfe:
2013
2014
2015
2016
52.000.000 €
52.000.000 €
52.000.000 €
51.083.329,72 €

Durch die 2. Modellrechung zum GFG 2013 ergeben sich aufgrund von Mindereinzahlungen im Bereich der Investitionspauschale folgende Verschlechterungen, welche die investive Kreditaufnahme erhöhen würden:
2013
2014
2015
2016
-226.531 €
-238.000 €
-249.000 €
-260.000 €

Die genannten Verschlechterungen werden bei den Auszahlungen für die Investitionsmaßnahme 24_01507086000 -Grunderwerbsprogramm- abgesetzt, so das es
nicht zu einer Erhöhung der investiven Kreditaufnahme kommt.


Bei der genannten Investitionsmaßnahme ergibt sich folgende Veranschlagung der Auszahlungen:



2013
2014
2015
2016
Aktuelle
Veranschlagung
5.117.860 €
4.011.410 €
3.968.400 €
3.968.400 €
Veränderung
-226.531 €
-238.000 €
-249.000 €
-260.000 €
Neue Veranschlagung
4.891.329 €
3.773.410 €
3.719.400 €
3.708.400 €

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung der Beschlussvorlage und des Antrages der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Sofern der Rat der Stadt Dortmund keinen Beschluss über die Gründung des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung fasst, beschließt der Rat, in Ergänzung zum eingebrachten
Haushaltsplanentwurf 2013,

1. die Festlegung der Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2013 und die Finanzplanjahre 2014 und 2015 auf 52 Mio. €, für 2016 beträgt die Kreditaufnahme 51,1 Mio. €,

2. die in der Begründung aufgeführte und dafür notwendige Veränderung der investiven Planung,

3. die Umsetzung zum endgültigen Haushaltsplan 2013.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Sofern der Rat der Stadt Dortmund keinen Beschluss über die Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung fasst, beschließt der Rat, in Ergänzung zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2013,

1. die Festlegung der Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2013 und die Finanzplanjahre 2014 und 2015 auf 52 Mio. €, für 2016 beträgt die Kreditaufnahme 51,1 Mio. €,
2. die in der Begründung aufgeführte und dafür notwendige Veränderung der investiven Planung,
3. die Umsetzung zum endgültigen Haushaltsplan 2013.


zu TOP 9.9
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 28.11.2012 vor:

Es lag folgender Antrag von Herrn Becker vor (Drucksache Nr.: 07388-12-E1; Sitzung des Ausschusses am 06.06.2012):

Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage dargestellten strategischen Ziele und Kennzahlen und empfiehlt diese dem Rat für den wirkungsorientierten Haushalt 2013.

Finanzielle Auswirkungen
Keine.

Begründung
Wesentlicher Bestandteil des wirkungsorientierten Haushaltes ist die Vorgabe von strategischen Zielen durch die Politik. Mit der Auflösung des Rates kann hier bis zur Neu-Konstituierung keine Rückkopplung mit den politischen Gremien erfolgen. Um die Beratungen des Haushaltes 2013 terminlich nicht zu gefährden, ist die Verwaltung jedoch gezwungen, den bisherigen Prozess weiter voranzutreiben.

Durch den vorliegenden Antrag setzt der Jugendhilfeausschuss in dem dargestellten Verfahren rechtzeitig jugendpolitische Schwerpunkte, die in die endgültige Vorlage eingearbeitet werden können.

Die Kennzahlen liegen in der einen oder anderen Form bereits vor und können mit verhältnismäßig geringem Aufwand durch die Verwaltung zur Überprüfung des Zielerreichungsgrades herangezogen werden. Die formulierten strategischen Ziele beschränken sich auf die elementaren Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen (wie z.B. Kinderschutz oder Schulbildung). Es steht der Verwaltung weiterhin frei, auch in anderen Bereichen tätig zu werden; eine Messung gemäß der Kriterien des wirkungsorientierten Haushaltes findet jedoch nur anhand den dargelegten Zielen statt.“

Anlage
Zielfeld: Kinder, Jugend und Bildung
Gewährleistung des Kinderschutzes auf Grundlage des neuen Bundeskinderschutzgesetzes
Anzahl der Inobhutnahmen
Anzahl der eingeleiteten Maßnahmen zur Gewährleistung

des Kindeswohls
Gewährleistung des Jugendschutzes
Anzahl der nach Alkoholintoxikation eingelieferten Minderjährigen
Anzahl der durchgeführten Jugendschutzkontrollen mit dazugehörigen

Owi-Verfahren
Anzahl alkoholisierter Jugendlicher
Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Vereinbarkeit Familie und Beruf)
Anzahl Betreuungsplätze und Betreuungsquote Ü3 und U3 gesamtstädtisch
bzw. bei FABIDO differenziert nach Sozialräumen
Anzahl Tagesmütter mit Betreuungsquote
Verbesserung der Integration / Inklusion in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Anzahl der inkludierten Kinder im Verhältnis zur Zahl der
Einrichtungen nach Sozialräumen
Verbesserung Übergang Schule/Hochschule in Arbeit
Prozentuale Erfassung der Schüler im Übergang Sek.
II zur Hochschule / Arbeitswelt
Anzahl Bewerber / Studenten an der TU / FH
Anzahl der Schulabbrecher
Verbesserung der Ausstattung an Schulen
Medienentwicklungsplan, Prioritätenliste Schulsanierung /
Brandschutz
Verhältnis Schüler / PC
Einhaltung der Schulpflicht
Anzahl der Schulverweigerer
Anzahl der Owi-Verfahren Missachtung der Schulpflicht
Anzahl der Schulzuführungen gemessen anhand der

durchgeführten Kontrollmaßnahmen

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 07790-12-E1):

„… die Vertreter der Jugendverbände beantragen, die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ nicht zu beschließen.

Begründung:
In der Sitzung vom 05.09.2012 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis einzurichten, der die strategischen Ziele und die daraus abzuleitenden Teilziele entwickelt. Die Beschlussfassung über die Vorlage sollte erst nach dem Treffen des Arbeitskreises erfolgen.“

Frau Bonekamp gab den neuen Termin für die nächste Besprechung der Arbeitsgruppe bekannt:

16.01.2013, 15.00 Uhr – 17.00 Uhr (Einladung erfolgt)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgende strategische Ziele für den Bereich Kinder, Jugend und Bildung zu beschließen (Punkt 3 der Vorlage):

- Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in Ausführung des gesetzlichen Auftrages konsequent gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt.

- Jedem Kind steht eine bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung

Eine Abstimmung über den Antrag der Vertreter der Jugendverbände war nicht mehr erforderlich (Drucksache Nr.: 07790-12-E1).

Da im Januar 2013 in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe über die Kennzahlenvorschläge der Verwaltung vorberaten werden soll, war auch eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Becker nicht mehr erforderlich (Drucksache Nr.: 07388-12-E1).

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

· die unter Pkt. 3 der Vorlage aufgeführten strategischen Ziele als Teil des städtischen Zielsystems
· das unter Pkt. 4 der Vorlage in Grundzügen dargestellte Verfahren zur Konkretisierung der strategischen Ziele

zu TOP 9.10
Haushaltsplanentwurf 2013;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08515-12)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage dargestellten Anpassungen im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40.

zu TOP 9.11
Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08661-12)

Hinsichtlich der in dem Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.12.2012 geäußerten Fragen, lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2012 vor:

Die von SPD und Grünen im Landtag NRW zum 1. Mai 2013 beschlossene Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes bleibt auch für die Westfalenhallen Dortmund GmbH, als 100%ige städtische Gesellschaft, nicht ohne Konsequenzen.

So ist Pressemitteilungen zufolge nicht auszuschließen, dass die Westfalenhallen in den nächsten Jahren mit der „Inter-tabac“ sogar eine ihrer wichtigsten und umsatzstärksten (insgesamt generieren 362 Aussteller einen Umsatz von 118 Mio. €) Fachmessen verlieren könnten, wenn der dort angebotene Tabak aus Gründen rechtlicher Restriktionen nicht auch vor Ort konsumiert werden darf.
Obwohl in einer offiziellen Stellungnahme der Westfalenhallen GmbH mitgeteilt wurde, dass die Durchführung dieser Messe auch nach der Gesetzesänderung gesichert sei, bestehen Bedenken, ob die Attraktivität dieser Veranstaltung – bspw. mit Einführung von Raucherkabinen - weiterhin in dem gewohnten Maß gewährleistet und wirtschaftlich nachteilige Folgen für den Messestandort Dortmund vermieden werden können.

Im Rahmen eines Sachstandberichts wird die Verwaltung – ggf. auch durch Vertreter der Westfalenhallen Dortmund GmbH – daher um eine Stellungnahme zur Zukunft der Messe „Inter-tabac“ in Dortmund gebeten. Dabei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

1. Welche Konsequenzen wird nach derzeitiger Einschätzung das geänderte Nichtraucherschutzgesetz auf die Attraktivität, das Angebot und die Besucherresonanz der Messe „Inter-tabac“ haben?

2. Mit welchen Maßnahmen kann aus Sicht der Westfalenhallen GmbH einem drohenden Attraktivitätsverlust entgegengewirkt und ein künftiger Verbleib dieser Messe am Standort Dortmund gewährleistet werden?

3. Welche finanziellen und imagewirksamen Auswirkungen hätte ein Verlust der „Inter-tabac“ sowohl für den Messestandort Dortmund als auch auf die Westfalenhallen Dortmund GmbH?

4. Welche Reaktionen seitens der Aussteller gibt es bereits hinsichtlich der Zukunft der Messe „Inter-tabac“ in Dortmund?



Soweit die Beantwortung einzelner Fragen mit Rücksicht auf schutzwürdige Belange Dritter zu erfolgen hat, sind wir insoweit mit einer Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 19.12.2012 folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 08661-12-E2) abgegeben:

Zu Frage 1:
Welche Konsequenzen wird nach derzeitiger Einschätzung das geänderte Nichtraucherschutzgesetz
auf die Attraktivität, das Angebot und die Besucherresonanz der Messe „Inter-tabac“ haben?

Einleitend möchte ich auf die Tatsache verweisen, dass die Ausführungsbestimmungen zu dem verabschiedeten Gesetz noch nicht vorliegen. Die Ausführungsbestimmungen sind aber die entscheidende Grundlage, um verbindliche Maßnahmen zu treffen. Derzeit können die Konsequenzen lediglich in einem ersten Ansatz eingeschätzt und bewertet werden. Das geänderte Nichtraucherschutzgesetz wird zweifelsfrei zu Veränderungen bei der Inter-tabac führen. Ob und inwieweit dies zu einem Verlust der Attraktivität oder der Marktposition als weltweite Leitmesse führt, kann derzeit nicht final bewertet werden.

Zu Frage 2:
Mit welchen Maßnahmen kann aus Sicht der Westfalenhallen GmbH einem drohenden
Attraktivitätsverlust entgegengewirkt und ein künftiger Verbleib dieser Messe am Standort
Dortmund gewährleistet werden?
Auch zukünftig muss möglichst umfassend gewährleistet sein, den Branchenakteuren die Möglichkeit zu geben, die Produkte zu präsentieren, zu verköstigen und Warenproben weiterzugeben. Welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um dies im Rahmen der geänderten Gesetzesänderung sicherzustellen, gilt es im Einzelnen zu prüfen.

Zu Frage 3:
Welche finanziellen und imagewirksamen Auswirkungen hätte ein Verlust der „Inter-tabac“ sowohl für den Messestandort Dortmund als auch auf die Westfalenhallen Dortmund GmbH?

Die Inter-tabac erwirtschaftet als eine der wichtigsten Fachmessen der Messe Westfalenhallen
Dortmund GmbH einen entsprechend positiven Deckungsbeitrag für das Unternehmen. Die Stadt Dortmund profitiert durch den hohen Anteil an Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem Ausland, von den damit einhergehenden Umsätzen z.B. in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Taxiunternehmen etc. Der Verlust einer Leitmesse ist sowohl für das Unternehmen als auch für das Image des Standortes wirksam.

Zu Frage 4:
Welche Reaktionen seitens der Aussteller gibt es bereits hinsichtlich der Zukunft der Messe
„Inter-tabac“ in Dortmund?

Es gibt bereits eine Vielzahl von Reaktionen und Nachfragen seitens der Aussteller und Partner. Für sie ist die Inter-tabac von unmittelbarer Relevanz hinsichtlich ihrer Geschäftsaktivitäten. Aussteller und Partner sind ausnahmslos Branchenakteure, die Sorge haben um den Erhalt Ihrer Branchenleitmesse.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

Der Rat nahm den Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen;
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08183-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2012 vor:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird im Punkt 2 wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in Ziffer III/ Punkt 2 der Begründung aufgeführte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Die Ziffern III/1 und III/3 werden nicht beschlossen.

Begründung:
Durch die beabsichtigen Änderungen der Geschäftsordnung des Rates sollen die Erfassung von Anwesenheit (Punkt III/1) und des Abstimmungsverhaltens (Punkt III/3) der Ratsmitglieder in Zukunft auch per Chipkarte beziehungsweise Abstimmungsanlage möglich werden. Dieses Ansinnen ist aus mehreren Gründen abzulehnen:

• Die Besucher/innen der Ratssitzung und die Ratsmitglieder hätten nicht mehr die Möglichkeit, in einfacher Weise das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen und Ratsmitglieder zu ersehen. Dadurch wird das Verständnis demokratischer Prozesse in Dortmund ohne Not erschwert.

• Das Vertrauen in elektronisch unterstützte Wahlen und Abstimmungen ist nicht ausreichend ausgeprägt, um die hiermit gefassten demokratischen Entscheidungen zu legitimieren. So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht die Nutzung von Wahlcomputer bei staatlichen Wahlen für unzulässig erklärt. Allein die Möglichkeit, dass das Abstimmungsergebnis durch unbefugten Zugriff auf die Abstimmungsanlage manipuliert werden könnte, hat das Potenzial, die Legitimität der Entscheidungen des Rates zu erodieren.

• Diese Befürchtungen werden noch dadurch verstärkt, dass dem Missbrauch der Abstimmungsanlage nicht ausreichend vorgebeugt werden kann. So ist beispielsweise denkbar, dass ein Ratsmitglied, das sich der Chipkarte eines anderen Ratsmitglieds bemächtigt, versuchen könnte, eine Abstimmung durch Stimmabgabe in ihrem/seinen Sinne zu beeinflussen.

Die genannten Nachteile überwiegen die möglicherweise entstehenden Vorteile (schnelle Feststellung eines Abstimmungsergebnisses) elektronischer Anwesenheits- und Abstimmungserfassung bei weitem. Deshalb ist von der dargestellten Veränderung der Geschäftsordnung abzusehen.

Die nunmehr existierenden technischen Möglichkeiten sind möglicherweise für andere Zwecke sinnvoll einsetzbar (zum Beispiel zur Erstellung von Meinungsbildern in Fraktionssitzungen und anderen Veranstaltungen).


Nachdem Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) den o. a. Antrag seiner Fraktion vom 19.12.2012 erläutert hatte, wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, den zuvor genannten Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen als eingebracht zu betrachten und man sich darauf verständigt habe, die Beschlussfassung über die in Ziffer III/I und III/III der Begründung aufgeführten Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretung zurückzustellen, damit vor einer Beschlussfassung hierzu ein interfraktionelles Einvernehmen hergestellt werden kann.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt betrachtet den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2012 als eingebracht und wird diesen bei der Einführung des Abstimmungs- sowie Chipkartenmoduls berücksichtigen. Entsprechend werden die Ziffern III/1 und III/3 der Geschäftsordnung des Rates zunächst nicht beschlossen.

2. Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in Ziffer III. Punkt 2 der Begründung aufgeführten Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in Ziffer IV. der Begründung dargestellte Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.

zu TOP 10.3
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07853-12)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nicht teil.


zu TOP 10.4
Feststellung der Gültigkeit der Wiederholung der Kommunalwahlen 2009 am 26. August 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08371-12)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Die Wiederholung der Kommunalwahlen 2009 am 26. August 2012 wird für gültig erklärt.


zu TOP 10.5
Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)

Der Rat nahm den Sachstandsbericht über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 10.6
Neubesetzung des Kuratoriums der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08499-12)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Frau Ulla Burchardt als Repräsentantin der Stadt Dortmund in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.


zu TOP 10.7
Qualifizierungsmaßnahme der Personalagentur Dortmund zur Vorbereitung von Arbeitslosen auf das Auswahlverfahren für den Brandmeister(innen)lehrgang
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08494-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 29.11.2012 (Drucksache Nr.: 08494-12-E1) vor:

Aus organisatorischen Gründen ist der in der o. g. Vorlage Drucksache Nr.: 08494-12 dargestellte
Zeitplan wie folgt zu ändern:

Die Vorbereitungsmaßnahme der Personalagentur beginnt im April/Mai 2013 und dient zur
Vorbereitung auf das Auswahlverfahren der Feuerwehr im Juli/August 2013. Der 18-monatige Brandmeister(innen)lehrgang beginnt am 01.04.2014.

Der ursprüngliche Zeitplan kann nicht eingehalten werden, da das Auswahlverfahren der Feuerwehr
entgegen der ursprünglichen Planung bereits im Februar 2013 stattfindet und nicht im April 2013. Der Vorbereitungslehrgang der Personalagentur umfasst drei Monate und kann bei geplantem Start zum 02.01.2013 somit nicht zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren im Februar 2013 herangezogen werden.

Unter Berücksichtigung des Ergänzungsschreibens fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme.



zu TOP 10.8
Beteiligung der Stadt Dortmund an der Messe FA!R 2013-2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07840-12)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sich an der Messe FA!R 2013-2015 jährlich mit einem Eigenanteil in Höhe von 25% der förderfähigen Aufwendungen zu beteiligen.


zu TOP 10.9
Gesamtbedarfe steuerbare Personalaufwendungen in den Haushaltsjahren 2013 ff.
Hier: Auswirkung unterschiedlicher Einsparvorgaben auf die Haushaltsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07718-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.12.2012 vor:
Den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.10.2012 vor:

Der Rat hebt seinen Beschluss zur Reduzierung des Personalbudgets um 2% pro Jahr auf.
Eine Arbeitsverdichtung für MitarbeiterInnen im Rahmen von Kürzungen am Personalbudget ist künftig auszuschließen. Von diesem Beschluss unangetastet bleibt die Möglichkeit von Rat und Personaldezernent über die Reduzierung von Aufgaben für die Verwaltung Entlastungen für die MitarbeiterInnen oder im Budget einzuführen.

Begründung
Die Verwaltung wurde durch die Umsetzung des bestehenden Beschlusses in ihrer Funktionsfähigkeit geschädigt. Eine Stadt der Größe Dortmunds braucht aber eine funktionsfähige Verwaltung. Der Personalrat hat vor der Sommerpause einen Baustellenbericht zur Lage in der Stadtverwaltung vorgelegt, der die Notwendigkeit zur Aufhebung der bestehenden Beschlusslage aus unserer Sicht unterstreicht, sofern dem Gemeinwesen kein Schaden zugefügt werden soll. Einer Kostenreduzierung im Personalbudget stehen Mehrkosten durch den Kürzungsbeschluss gegenüber, die durch Arbeitsüberlastung und erhöhte Krankenstände und damit unerledigte Aufgabenerfüllung, aber auch durch intensive Fremdvergabe zustande kommen. Mehraufwand und Personalkürzungen sind nach unserer Ansicht miteinander zu verrechnen, um den tatsächlichen Haushaltseffekt der bestehenden Beschlusslage darzustellen. Eine Reduzierung des Kürzungsbeschlusses auf lediglich 1,5% reicht aus Sicht unserer Fraktion darüber hinaus nicht aus, um dem laufendem Degenerationsprozess innerhalb der Verwaltung entgegen zu treten. Pauschale Kürzungen ohne Aufgabenkritik haben sich sowohl personalpolitisch als auch finanzpolitisch als untauglich erwiesen.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, das in der Stadtverwaltung begonnene Aufgabenkritikverfahren in gestaffelter Vorgehensweise konsequent fortzusetzen und bis 2014 einmal in allen Bereichen der Verwaltung durchzuführen. Danach ist die Aufgabenkritik als ständiger Prozess zu implementieren.



Der Rat der Stadt erwartet, dass auch bei Übernahme von Nachwuchskräften und unabweisbarer Einstellung von externem Fachpersonal in den nächsten Jahren erhebliche Einsparungen beim gesamtstädischen Personalaufwandsbudget durch Ausnutzung der Personalfluktuation erzielt werden können.

Dem Sonderältestenrat, der APO und der AFBL sind regelmäßig über den Sachstand des Aufgabenkritikverfahrens und über die unterjährige Entwicklung der Personalaufwendungen zu berichten.

Der Rat der Stadt erwartet, dass sich die städtischen Beschäftigten weiterhin flexibel und einsatzbereit zeigen, um neue Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung zu übernehmen. Der Rat der Stadt erwartet deshalb, dass die Personalagentur zukünftig in sehr verstärktem Maße städtisches Personal für neue Aufgaben qualifiziert und weiterbildet.

Begründung:
Aufgrund verwaltungsweiter Datenerhebungen und Datenanalysen (wie bisher bei den abgeschlossenen Aufgabenkritikverfahren der StÄ 50 und 62) ergeben sich realistische und nachvollziehbare Einsparvorschläge, die eine funktionsfähige Verwaltung zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und nicht zur Arbeitsverdichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dortmund führen Zur Reduzierung der Personalkostenbudgets im Rahmen begleitender Organisationsentwicklungsarbeiten müssen neben der Aufgabenkritik fachbereichsbezogene und zeitlich befristete Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte erarbeitet werden. Dies führt zur Planungssicherheit für die Fachbereiche, dient als Grundlage für entsprechende Personalplanungen sowie künftige Personalaufwandskalkulationen und gewährleistet eine belastbare Basis für die Einsparziele. Stelleneinrichtungen bzw. Einstellungen auf Grund von Fallzahlensteigerungen, neuen Aufgaben etc., die über den Rahmen des beschlossenen Personalaufwandsbudgets hinausgehen, sind durch Kompensationen an anderer Stelle auszugleichen.

Im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren außerhalb von Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten sind restriktive organisatorische Prüfungen von Stellenanforderungen und personalwirtschaftliche Interessenabwägungen vorzunehmen. Zusätzlich wird Zurückhaltung bei Wiederbesetzungen von Planstellen und externen Einstellungen bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Haushaltssatzung sowie in diesem Zusammenhang herbeigeführten Ratsbeschlüssen gefordert. Refinanzierte Personaleinsätze können zu einer Überschreitung des Personalaufwandsbudgets führen, soweit die entsprechenden Mehrerträge im Haushalt nachgewiesen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


Herr StD Stüdemann erklärte, dass er aufgrund der mehrheitlich zugestimmten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe TOP 2.1.4, Nr. 10, Drucksachen Nr.: 07866-12-E6), die den Sachverhalt der vorliegenden Beschlussvorlage weitreichend überholen, diese Beschlussvorlage für das Jahr 2013 zurückzieht.

Die Verwaltungsvorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen und wird entsprechend aufbereitet.




zu TOP 10.10
Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08572-12)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.12.2012 (Drucksache Nr.: 08572-12-E1)

1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Ausschreibungstext für die Beigeordnetenstelle dahingehend abzuändern, als dass bei der Stadt Dortmund zum 1.4.2013 die Stelle einer/eines Beigeordneten Stadträtin/Stadtrat für das Dezernat Recht und Ordnung, Bürgerdienste, Fachbereich Statistik und Personal zu besetzen ist.

2. Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, das Ressort Sport und Freizeit künftig dem Dezernat 5 und damit Frau Stadträtin Birgit Zoerner zuzuordnen.

Begründung
Aufgrund der vielfältigen und umfangreichen Aufgabenstellungen ist die Aufrechterhaltung eines eigenständigen Personaldezernates grundsätzlich sinnvoll. Angesichts der bislang nur schleppend verlaufenden Bewältigung der mit einem kommunalen Personalwesen verbundenen Herausforderungen im derzeitigen Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters, erscheint eine anderweitige Dezernatszuordnung dieser Aufgabe jedoch sachgerecht und angemessen.
Vor dem Hintergrund der für 2013 avisierten Neubesetzung des derzeitigen Dezernats 3 ist es insoweit konsequent und vor dem Hintergrund der aktuellen Aufgabenstrukturen und Auslastungen der übrigen Beigeordneten zweckmäßig, diese Aufgabe auf diesen/diese künftige(n) Beigeordnete(n) zu übertragen.

Um die bestmögliche Gewähr zu bieten, diese Aufgaben auch angemessen erfüllen zu können, ist es angesichts des damit zweifellos verbundenen Arbeitsumfangs angebracht, das Resort Sport und Freizeit, nicht diesem, sondern dem Dezernat 5 anzugliedern.

B Antrag der SPD-Fraktion vom 17.12.2012 (Drucksache Nr.: 08572-12-E2)

1. In der vorliegenden Ausschreibung für das Dezernat 3 wird die Feuerwehr Dortmund mit aufgenommen und der Eigenbetrieb Sport und Freizeit gestrichen.

2. Nach der Besetzung der Beigeordnetenstelle legt die Verwaltung dem Rat einen aktualisierten Dezernatsverteilungsplan mit neuer Vertretungsregelung vor. Dieser neue Dezernatsverteilungsplan ordnet das Personal- und Organisationsamt (StA 11) dem Dezernat 2 zu.

Der Eigenbetrieb Sport und Freizeit (52/SFB) wird in das Dezernat 5 implementiert.

C Antrag der CDU-Fraktion vom 20.12.2012 (Drucksache Nr.: 08572-12-E3)

Ø Der vorliegende Ausschreibungstext wird dahingehend verändert, dass das StA 37 (Feuerwehr Dortmund) Bestandteil des Dezernates 3 wird. Im Gegenzug dazu wird der EB 52 (Sport- und Freizeitbetriebe) aus dem Ausschreibungstext gestrichen.

Ø Nachdem eine neue Beigeordnete / ein neuer Beigeordneter für das Dezernat 3 durch den Rat bestellt wurde, wird im Zuge der Beschlussfassung über einen neuen Dezernatsverteilungsplan samt neuer Vertreterregelung das StA 11 (Personal- und Organisationsamt) dem Dezernat 2 zugeordnet. Der EB 52 (Sport- und Freizeitbetriebe) wird sodann dem Dezernat 5 zugewiesen.

D Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2012 (Drucksache Nr.: 08672-12-E4)



Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den auf dem Landesgleichstellungsgesetz basierenden Passus in der Ausschreibung der vakanten Stelle im Verwaltungsausschuss in einer Form zu formulieren, die Frauen tatsächlich anspricht und den Text nicht nur als gesetzliche Pflicht verstehen lässt:

Die Stadt Dortmund hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil an Frauen in Führungspositionen der Stadtverwaltung zu erhöhen und im Verwaltungsvorstand eine Quote von mindestens 40 % Frauen zu erreichen. Deshalb möchte Sie insbesondere geeignete Frauen dazu motivieren, sich um die ausgeschriebene Position im Verwaltungsvorstand zu bewerben.

Begründung:
Der Anteil an Frauen in Führungspositionen der Stadt Dortmund ist nach wie vor vergleichsweise gering. Da ein paritätisches Verhältnis beider Geschlechter im Verwaltungsvorstand Signalwirkung für die gesamte Verwaltung hat, ist es besonders wichtig, hier ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Dies kann nur gelingen, wenn der Ausschreibungstext vermittelt, dass die Stadtspitze nicht nur Lippenbekenntnisse äußert, sondern die gesetzlich verankerten Gleichstellungsziele ernsthaft verfolgt.


Nachdem die Antragsteller die o. a. Anträge ihrer Fraktionen kurz erläutert hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den Punkt 1 des unter „A“ aufgeführten Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD den Punkt 2 des o. a. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste.
2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD den unter „B“ aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion.
3. Bei der Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD den unter „C“ aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion.
4. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD den unter „D“ aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
5. Unter Einbeziehung der o. a. Beschlüsse nimmt der Rat der Stadt den Ausschreibungstext zur Kenntnis.


zu TOP 10.11
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gem. § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08500-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende vom OB Sierau und Rm Monegel (CDU) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt Mehraufwendungen im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen gemäß § 83 GO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 2.202.630 €.

zu TOP 10.12
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen für die laufenden Fälle in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger/innen im Haushaltsjahr 2012
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08555-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW folgende vom OB Sierau und Rm Monegel (CDU) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO überplanmäßige Mehrauszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 im Bereich der laufenden Fälle der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Höhe von 840.000 € sowie im Bereich der Beihilfezahlungen an die Versorgungsempfänger/innen in Höhe von 360.000 €

Der Rat beschließt die Deckung der Mehrauszahlungen aus den Mehreinzahlungen bei der Vergnügungssteuer.


zu TOP 10.13
Grünpflege und -reinigung aus einer Hand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07434-12)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zur Grünpflege und –reinigung zur Kenntnis.


zu TOP 10.14
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08652-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmigfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die 37. ordentliche Hauptversammlung
des Deutschen Städtetages vom 23. - 25. April in Frankfurt am Main:

Abgeordnete:

1. Brigitte Thiel (SPD)
2. Martin Grohmann (SPD)
3. Michael Taranczewski (SPD)
4. Christiane Krause (CDU)
5. Barbara Menzebach (CDU)
6. Wolfram Frebel (Bündnis 90/Grüne)


zu TOP 10.15
Aktionen und Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ - Solidarität mit Huckarde und den betroffenen Dortmunder PolitikerInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08732-12)
Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2012 im Wege der Dringlichkeit vor:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o. g. Punktes als Angelegenheit von besonderer Bedeutung auf die Tagesordnung sowie um Abstimmung der folgenden Erklärung. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der geplante Aufmarsch am kommenden Sonntag stattfinden soll.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich nach dem Verbot des „Nationalen Widerstands Dortmund (NWDO)“ die Dortmunder rechtsradikale Szene neu formiert. So ist mit der Partei „Die Rechte“ in den letzten Monaten ein neues Sammelbecken von alten und neuen Rechtsextremisten entstanden.

Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den Aufruf der Partei „Die Rechte“, am kommenden Sonntag vor den Privathäusern Dortmunder PolitikerInnen aufzumarschieren. Der geplante Aufmarsch ist der Versuch von Rechtsextremisten, politische GegnerInnen einzuschüchtern und zu bedrohen. Mit dem gezielten Eindringen in die Privatsphäre wird dabei bewusst die Grenze der bisherigen Auseinandersetzungen überschritten. Der Rat solidarisiert sich mit den Betroffenen und ruft alle BürgerInnen dazu auf, sich allen rechtsextremen Bestrebungen in Dortmund entgegen zu stellen.

Das gilt auch für die geplante Eröffnung der Landesparteizentrale der Partei „Die Rechte“ in Huckarde, mit der rechtsextreme Strukturen auf- und ausgebaut werden sollen. Die Erfahrungen mit diesen Strukturen in Dorstfeld haben gezeigt, dass die Situation von unterschwelliger Einschüchterung bis hin zu direkter Bedrohung von Dorstfelder BürgerInnen und GegnerInnen der rechten Szene sowie von latenter rechtsextremer Gewaltbereitschaft geprägt war und ist.

Der Rat unterstützt die friedlichen Proteste und Aktionen gegen die Eröffnung des Büros der Partei „Die Rechte“ in Huckarde.
Huckarde steht als Stadtteil für eine lebendige, vielfältige, solidarische und demokratische Gesellschaft. Diesen gesellschaftlichen Konsens gilt es gegen jede volksverhetzende und rassistische Propaganda zu bewahren und zu verteidigen sowie den Widerstand gegen jede Form von Rechtsextremismus auszubauen.

Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie wird gebeten, die Proteste und Aktionen gegen das Büro der Partei „Die Rechte“ in Huckarde organisatorisch zu unterstützen. Im Rahmen des Aktionsplans gegen Rechts sind auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Nachdem Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) den o. a. Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion kurz erläutert hatte, signalisierten anschließend Rm Schilf (SPD), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Münch (FBI), Rm Konak (Die Linke), Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Monegel (CDU)
die zustimmende Haltung hinsichtlich des vorliegenden Dringlichkeitsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig den og. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2012.


11. Anfragen

11.1 Anfragen der Gruppe der NPD

zu TOP 11.1.1
Materielle Förderung für Anti-Rechts-Projekte durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 08510-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität“ in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 08509-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Vermüllung und Sicherheitsmängel im Bereich Hellerstraße 1-21
Anfrage zur Tagesordnung (Gruppe NPD)
(Drucksache Nr.: 08579-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


11.2 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.2.1
Erhalt der ehemaligen Stifts-Braustube
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08645-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.50 Uhr von OB Sierau beendet.




Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau Christian Barrenbrügge
Ratsmitglied



Uwe Feuler
Schriftführer


Anlagen:
Haushaltsreden:

- Herr Rm Monegel (CDU-Fraktion): (See attached file: Hauhshaltsplanentwurf f. Presse.pdf)
- Frau Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): (See attached file: Haushaltsrede 2012.pdf)
- Herr Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke): (See attached file: Haushaltsrede 2013 DIE LINKE.pdf)
- Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste:
(See attached file: Haushaltsrede RM Rettstadt_FDP_BL_ 20.12.2012.pdf)

- Herr Rm Prüsse (SPD-Fraktion): (See attached file: Rede Ernst Prüsse 20.12.2012.pdf)

- Herr Rm Wächter (Gruppe der NPD): (See attached file: Rede Haushalt 2013.pdf)