Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 11.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Andreas Cierpiol (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
sB „geschwärzt“ (AfD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Barbara Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. für Rm Kathrin Klausmeier
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Susanne Noritzsch FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Jörg Dannenberg
Dr. Annette Düsterhaus
Dr. Thomas Lenders
Dr. Frank Renken
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Dr. Ulrike Ullrich
Özay Vural

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 11.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.09.2014

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Drogenkonsum

2.1.1 Drogentodesfälle in Dortmund 1990 - 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13806-14)

2.1.2 Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13714-14-E1)
Der Antrag wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 30.09.2014 zur Verfügung gestellt

2.1.3 Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13714-14-E3)

2.2 Zuwanderung

2.2.1 Endbericht des Staatssekretärsausschusses zur Zuwanderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13687-14-E2)

2.2.2 Zuwanderung – Soforthilfe der Bundesregierung von 25 Millionen Euro
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13716-14-E2)

2.3 5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 (Stand: 30.06.2014)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13830-14)
3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
mündlicher Bericht

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5. Trägerübergreifende Angelegenheiten

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Abschluss-/Tätigkeitsbericht des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) für den Zeitraum der Bürgerarbeit von 2011 bis 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13779-14)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Zusätzliche Finanzmittel des Landes NRW für die Flüchtlingshilfe der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14222-14

7.2 Freiwillige Leistungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14221-14

7.3 Landesaltenpflegegesetz NRW
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14224-14)

7.4 Mehrgenerationshäuser
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14227-14)

7.5 Integrationslotsen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14228-14)

7.6 10 Jahre Hartz IV
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14231-14)

7.7 Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14233-14)

7.8 Ausreisepflichtige Asylbewerber
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14234-14)

7.9 Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14285-14)

7.10 Flüchtlingsgipfel NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14286-14)

7.11 Masterplan „Senioren in Dortmund“
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14287-14)

7.12 Jobcenter - Finanzielle Situation der Auszubildenden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14289-14)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Altundal-Köse (B´90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um den Punkt 2.4 „Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014“ erweitert.

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 - Drogenkonsum, die Tagesordnungspunkte 2.2.1 und 2.2.2 – Zuwanderung sowie die Tagesordnungspunkte 7.7. und 7.9 – Asylbewerberleistungsgesetz – werden jeweils im Zusammenhang behandelt, ebenso die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.10.

Die Bitte um Stellungnahme zu TOP 7.4 – Mehrgenerationenhäuser fällt in die Zuständigkeit des AKJF. Die CDU-Fraktion ist gebeten worden, sich an dieses Gremium zu wenden.

Darüber hinaus hat die CDU-Fraktion ihre Vorschläge zur Tagesordnung zu TOP 7.6 – 10 Jahre Hartz IV – und zu TOP 7.8 – Ausreisepflichtige Asylbewerber zurückgezogen.

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig gebilligt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.09.2014

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 30.09.2014 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Drogenkonsum
zu TOP 2.1.1
Drogentodesfälle in Dortmund 1990 - 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13806-14)
zu TOP 2.1.2
Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13714-14-E1)
zu TOP 2.1.3
Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13714-14-E3)

Die TOP´s 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3 werden im Zusammenhang behandelt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes zu den Drogentodesfällen in Dortmund im Zeitraum 1990 bis 2013 zur Kenntnis.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellen beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt mit 15 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab:
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur diamorphingestützten Substitutionshandlung in Dortmund. In die Erstellung des Konzepts sind die im Bereich der Drogenhilfe handelnden Akteure einzubinden.

2. Das Konzept wird dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt.


Begründung:
Seit dem 1.Okrober 2010 ist die medizinische Behandlung schwerst Opiatabhängiger mit Diamorphin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Die Erfahrungen und Ergebnisse des bundesdeutschen Modellprojekts in verschiedenen Städten haben gezeigt, dass es eine statistisch signifikante Überlegenheit der Heroin- gegenüber der Methadonbehandlung für schwerstkranke Heroinabhängige gibt. Das gilt insbesondere für die gesundheitliche und soziale Stabilisierung der Betroffenen.

In einer Vorlage aus November 2010 hatte die Verwaltung von einer Umsetzung des Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung in Dortmund abgeraten. Hintergrund waren vor allem die Kosten für die damaligen notwendigen baulichen Voraussetzungen sowie für die personellen Anforderungen (Investitionskosten in Höhe von ca. 700.000 Euro sowie ein jährlicher Zuschuss von 500.000 Euro). Angesichts dieser Rahmenbedingungen sei eine kostendeckende Behandlung mit Diamorphin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht realisierbar. Die AIDS-Hilfe sowie der Verein der substituierenden Ärzte hatten damals ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, das Diamorphinprojekt in Dortmund zu realisieren.

Inzwischen haben sich die Voraussetzungen für die diamorphingestützte Behandlung geändert. Der gemeinsame Bundesausschuss hat im Januar 2013 die Änderung der entsprechenden Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung“ beschlossen. Die neuen Regelungen sehen insbesondere Erleichterungen bei den räumlichen und personellen Anforderungen vor. Nicht mehr erforderlich ist künftig die Anwesenheit von Ärzten im Umfang von drei Vollzeitstellen pro Einrichtung. Stattdessen ist inzwischen nur noch eine angemessene Anzahl von Arztstellen und qualifizierten nichtärztlichen Stellen vorgeschrieben, die innerhalb eines zwölfstündigen Zeitraums während der Vergabezeiten und Nachbeobachtung anwesend und darüber hinaus per Rufbereitschaft erreichbar sein müssen. Zudem wird die strikte räumliche Trennung von Warte-, Ausgabe- und Überwachungsbereich aufgehoben.
Verbunden mit diesen - auch finanziellen - Erleichterungen ist die Hoffnung, dass sich weitere Einrichtungen der Behandlung von Schwerstopiatabhängigen mit Diamorphin annehmen und noch mehr Patienten, die diese Behandlung brauchen, versorgt werden können.
Durch die veränderten Rahmenbedingungen sind die 2010 von der Verwaltung aufgeführten nicht Kosten mehr aktuell, sie dürften sich erheblich reduziert haben.
In Dortmund befinden sich weit über 1000 Menschen in der Methadonsubstitution. Auf Grundlage der vorhandenen Studien sowie der Erfahrungen in anderen Städten ist davon auszugehen, dass sich sowohl die gesundheitliche als auch die psychosoziale Situation derjenigen Schwerstabhängigen verbessern wird, die von den momentanen Angeboten nicht erreicht werden bzw. die statt an der Methadonsubstitution an einer Versorgung mit Diamorphin teilnehmen können. Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes betrifft das insbesondere die Beendigung des Konsums von Straßenheroin und anderen Suchtmitteln, die Vergrößerung der Distanz zur Drogenszene, die Stabilisierung der sozialen und finanziellen Situation sowie die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass die Beschaffungskriminalität zurückgeht.


zu TOP 2.2
Zuwanderung
zu TOP 2.2.1
Endbericht des Staatssekretärsausschusses zur Zuwanderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13687-14-E2)
zu TOP 2.2.2
Zuwanderung – Soforthilfe der Bundesregierung von 25 Millionen Euro
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13716-14-E2)

Die Tagesordnungspunkte 2.2.1 und 2.2.2 werden im Zusammenhang behandelt.

Beide Stellungnahmen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.




zu TOP 2.3
5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 (Stand: 30.06.2014)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13830-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 zur Kenntnis, ist sich aber fraktionsübergreifend einig, die Vorlage auch dem AKJF und dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 2.4
Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende und Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14270-14)

Bei einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Transferleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Flüchtlingshilfen in Höhe von insgesamt 15.415.000 € für das Haushaltsjahr 2014 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.


3. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 3.1
Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)
(Drucksache Nr.: 14377-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14377-14-E1)

Herr Süshardt informiert mündlich über den Sachstand.

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung (redaktionell geändert, siehe fetten bzw. durchgestrichenen Text):
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, nachvollziehbare Parameter für eine kommunale Pflegebedarfs-planung zu entwickeln und dem Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung :
Am 01.10.14 ist das neue GEPA NRW in Kraft getreten.
Mit dem neuen Landespflegerecht treten aus kommunaler Sicht wichtige Neuerungen in Kraft.
So wird der Forderung der Kommunen zur Wiedereinführung eines Instrumentes für eine kommunale Pflegeplanung endlich Rechnung getragen.
Die Kommunen haben mit dem neuen Gesetz nun die Option, eine auf nachvollziehbaren Parametern beruhende Bedarfsplanung durch Ratsbeschluss verbindlich festzulegen.
Die so beschlossene Bedarfsplanung umfasst dann einen Zeitraum von drei Jahren und kann auch sozialräumlichen Bezug haben.
Hat eine Kommune sich für eine verbindliche Bedarfsplanung entschieden, dann benötigt jede neue stationäre Einrichtung eine Bedarfsbestätigung.
Diese Bedarfsbestätigung ist unabdingbar, damit den künftigen Bewohnern der Einrichtung das sog. Pflegewohngeld gewährt werden kann.
Das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung ist damit gut geeignet, potentiellen Investoren Signale zu geben, wo, in welchem Ausmaße und in welcher Größenordnung in Dortmund noch Bedarf für stationäre Pflegeeinrichtungen besteht.
Z.Zt. sind in Dortmund rund 5.800 stationäre Pflegeplätze vorhanden, die überwiegend von privaten Anbietern und auch von den Wohlfahrtsverbänden sowie von der Städt.
Seniorenheime gGmbH angeboten werden.
Die Stadt Dortmund verfügt damit über ein Überangebot von stationären Pflegeplätzen.
Dem Prinzip “Ambulant vor Stationär“ folgend ist der Rat der Stadt Dortmund gut beraten, die bestehenden, sehr professionellen und anerkannten Strukturen und Angebote in der stationären Pflege in Dortmund zu stärken und keinen „ruinösen Wettbewerb“ zuzulassen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden Antrag der SPD-Fraktion an:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, nachvollziehbare Parameter für eine kommunale Pflegebedarfsplanung zu entwickeln und dem Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes


5. Trägerübergreifende Angelegenheiten


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Abschluss-/Tätigkeitsbericht des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) für den Zeitraum der Bürgerarbeit von 2011 bis 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13779-14)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Abschluss-/Tätigkeitsbericht des Service- und Präsenzdienstes für den Zeitraum der Bürgerarbeit von 2011 bis 2014 zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Zusätzliche Finanzmittel des Landes NRW für die Flüchtlingshilfe der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14222-14)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14222-14-E1)
zu TOP 7.10
Flüchtlingsgipfel NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14286-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14286-14-E1)

Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.10 werden im Zusammenhang behandelt.

Die SPD-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Auf dem Flüchtlingsgipfel der Landesregierung am 20.10.14 sind den Kommunen zusätzliche Finanzhilfen für die Unterbringung von Flüchtlingen zugesagt worden.
So sollen die Zuweisungen des Landes an die Kommunen erhöht werden, die Beratungsleistungen und der ehrenamtliche Einsatz für Flüchtlinge gestärkt werden oder ein Härtefallfonds für die Erstattung von Krankheitskosten eingerichtet werden.
Zur Beschleunigung der Asylverfahren soll zusätzliches Personal auf Bundes- und Landesebene eingesetzt werden.
Das Land hat erklärt, seine Unterbringungskapazitäten weiter zu erhöhen und die psychosoziale Betreuung der Flüchtlinge auszubauen.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie sich die Zusagen des Landes aus dem Flüchtlingsgipfel vom 20.10.14 auf Dortmund auswirken.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, in der Sitzung des Ausschusses die bis dahin bekannten Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels der Landesregierung auf die Situation in Dortmund in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht darzustellen.

Begründung:
Am 20. Oktober haben sich auf Einladung der Landesregierung Kirchen, Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen im Landtag zum Flüchtlingsgipfel NRW getroffen. Dabei wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen beraten sowie ein konkreter Maßnahmenkatalog beschlossen, der die Kommunen finanziell entlasten und die Betreuung der Flüchtlinge verbessern soll:
1. Erhöhung der Zuweisungen des Landes um 40 Millionen Euro
2. Erhöhung der Zuweisungen an Wohlfahrtsverbände und Initiativen für die soziale Beratung von Flüchtlingen um 3,5 Millionen Euro
3. Einrichtung eines Härtefallfonds für die Erstattung von Krankheitskosten über 70.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr an die Kommunen
4. Zusätzliche 23 Stellen für die Bezirksregierung Arnsberg (über die im Haushalt 2015 bereits vorgesehenen neuen 21 Stellen hinaus)
5. Prüfung, ob Sonderbaumittel über die NRW-Bank zur Verfügung gestellt werden können
6. Sicherstellung der Beschulung und der Kita-Betreuung von Flüchtlingskindern
7. Verbesserung der Koordinierung zur Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten
8. Schaffung eines dezentralen Beschwerdemanagements in den Landeseinrichtungen mit Rückkoppelung der Berichte an den „runden Tisch“ im Innenministerium
9. Einbindung von VertreterInnen von Flüchtlingsorganisationen in die „Task-Force“ der Bezirksregierung, die alle Einrichtungen auf die Einhaltung von Standards überprüft
10. Förderung des Ehrenamtes über die kommunalen Integrationszentren, insbesondere bei der Vermittlung von Sprachförderung
11. Öffnung der Hochschulen für Flüchtlinge ohne festen Aufenthaltstitel
12. Förderung der Arbeitsmarktintegration über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (Anerkennung Berufsabschlüsse, zielgruppenspezifische Programme, Kooperation mit Handwerk und Arbeitsagentur)
13. Organisation von Stipendien über den DAAD
14. Anforderungen an den Bund: Erhöhung der Stellen beim Bundesamt für Migration und Flucht, um die Asylanträge schneller bearbeiten zu können sowie die Übernahme von Kosten, die bislang allein von Kommunen und Ländern getragen werden
Es muss nun darum gehen, schnellstmöglich die konkreten Auswirkungen für Dortmund zu ermitteln und die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.

Die Beantwortung beider Bitten um Stellungnahme erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) macht allerdings zu TOP 7.10 die Einschränkung, dass nur die Punkte beantwortet werden können, die auch das Sozialdezernat betreffen. Fragen zu den Landeseinrichtungen sind an den ABÖAB bzw. Frau StR’in Jägers zu richten.

Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) wird diesen Hinweis entsprechend aufgreifen.


zu TOP 7.2
Freiwillige Leistungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14221-14)

Die CDU-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um eine Aufstellung aller sozialen laufenden Projekte, die zu den freiwilligen Aufgaben der Stadt Dortmund zählen. Die Aufstellung sollte die Projektnamen, die Kosten für die Stadt Dortmund und die eventuelle Förderdauer beinhalten.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.3
Landesaltenpflegegesetz NRW
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14224-14)

Die CDU-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den neuen aktuellen Änderungen des Landesaltenpflegegesetzes NRW und die damit verbundenen Auswirkungen für die Stadt Dortmund.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.4
Mehrgenerationshäuser
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14227-14)

Die Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich des AKJF.

zu TOP 7.5
Integrationslotsen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14228-14)

Die CDU-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Dortmund bekommt, wie fünf weitere Großstädte, Geld vom Land, um „Integrationslotsen“ für Zuwanderer aus Südosteuropa einzustellen. Für das Programm sollen bis Ende 2015 rund 1,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal sind die ersten Städte, denen vom Arbeitsministerium NRW nun der Einsatz von bis zu zehn Integrationslotsen bewilligt wurde.


Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Thema „Integrationslotsen“ u. a. zu folgenden Fragen:
1. Welche genauen Arbeitsfelder sollen die Integrationslotsen in Dortmund übernehmen?
2. Sind schon Fördergelder an die Stadt Dortmund gezahlt worden?
3. Welchen Ämtern sollen die Integrationslotsen in der Stadt Dortmund zugeordnet werden?

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


zu TOP 7.6
10 Jahre Hartz IV
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14231-14)

zurückgezogen


zu TOP 7.7
Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14233-14)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14233-14-E1)
zu TOP 7.9
Asylbewerberleistungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14285-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14285-14-E1)

Die Tagesordnungspunkte 7.7 und 7.9 werden im Zusammenhang behandelt.

Die CDU-Fraktion legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Asylbewerberleistungsgesetz u. a. zu folgenden Fragen:
1. Was regelt das Asylbewerberleistungsgesetz?
2. Wie wirkt sich die Erhöhung auf 25 % der Landeszuweisung auf die Stadt Dortmund aus?
3. Wie entwickelte sich die Zahl der Asylbewerber in Dortmund von 2010 bis 2014?
4. Welche Kosten werden von den Landeszuweisungen für die Asylbewerber in Dortmund gedeckt?
5. Wie entwickelten sich die Landeszuweisungen an die Stadt Dortmund in den Jahren von 2010 bis 2014?
6. Wie haben sich die Ausgaben der Stadt Dortmund für die Asylbewerber in den Jahren 2010 bis 2014 entwickelt?
7. Wie hoch ist der Landeszuschuss pro Asylbewerber?
8. Wie hoch ist der Landeszuschuss für unbegleitende minderjährige Asylbewerber?
9. In welcher Höhe leisten andere Bundesländer pauschale Zuschüsse im Gegensatz zum Land NRW an ihre Kommunen? Bitte alle Bundesländer in einer Liste aufführen.
10. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Dortmund um die Kostenerstattungen seitens des Landes NRW zu erhöhen?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, welche finanziellen Auswirkungen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes bei gleichzeitiger Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB auf den städtischen Haushalt hätte.
Die Darstellung der Verwaltung soll sich dabei auf die Zahlen des Jahres 2014 sowie perspektivisch als Prognose auf das Jahr 2015 beziehen und dem ASAG und dem AFBL in ihren nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

Begründung:
Die Stadt Wuppertal hat für das Jahr 2013 errechnet, dass eine Abschaffung des AsylbLG bei einer gleichzeitigen Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB den städtischen Haushalt um ca. 8,5 Millionen Euro entlastet hätte.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat dazu in einer Stellungnahme gegenüber dem Landtag NRW im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 06. Mai 2014 geschrieben: „Um die faktischen Auswirkungen einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und einer Überführung in das SGB II und XII zu ermitteln, hat die Stadt Wuppertal eine Berechnung erstellt. Danach führt die Überführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Sozialrecht zu Einsparungen von ca. 57 % der Kosten. Die Rechtsänderung hätte nämlich zur Folge, dass dann der Bund bis auf die Kosten der Unterkunft sowie die Kosten für die Mehrbedarfe in der Kostenverantwortung steht. Zwischenzeitlich haben zwei Kreise aus Nordrhein-Westfalen die Zahlen aus Wuppertal gegengerechnet und sind unabhängig voneinander zu einem ähnlichen Einsparvolumen gelangt. Eine kreisangehörige Stadt, die der Städte- und Gemeindebund NRW um Berechnung gebeten hat, gelangte zu Einsparungen um die Hälfte.“

Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Entlastung für den Dortmunder Haushalt in ähnlicher Millionenhöhe wie in Wuppertal bewegen würde.

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) merkt zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion an, dass aufgrund der Fülle und Komplexität der Fragen nicht vor Frühjahr 2015 mit einer Antwort zu rechnen ist. Dies wird von der CDU-Fraktion so akzeptiert.

zu TOP 7.8
Ausreisepflichtige Asylbewerber
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14234-14)

Zurückgezogen.

zu TOP 7.11
Masterplan „Senioren in Dortmund“
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14287-14)

Die Fraktion Alternative für Deutschland legt folgenden Antrag zur Tagesordnung vor:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, einen Masterplan „Senioren in Dortmund“ aufzusetzen.

Begründung:

Der demographische Wandel macht sich auch in Dortmund zunehmend stark bemerkbar. Bald sind 30 Prozent der Stadtbevölkerung über 60 Jahre alt und gelten damit als Senioren. Darunter ist eine erhebliche Anzahl Hochbetagter, die stetig weiter zunimmt. Es geht hier darum, Leitbilder wie „Partizipation“, „Generationensolidarität“ und „Achtung vor der Lebensleistung alter Menschen“ konkret in die Dortmunder Lebenswirklichkeit von Senioren zu übertragen. Ziel ist, dabei gemeinsam mit allen Dortmunder Gruppen, die sich professionell oder semiprofessionell, ehrenamtlich, wissenschafts- oder wirtschaftsorientiert mit Pflege, Betreuung oder Verbesserung der Lebenswirklichkeit der Senioren beschäftigen, zu kooperieren. Angestoßen und umgesetzt werden sollen stadtteilbezogen Projekte, Maßnahmen und Aktionen u.a. auf den Handlungsfeldern „Selbstorganisation und Selbstbestimmung“, „Nahraumversorgung für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ und „Demenz und Pflege“.


Bei 19 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme lehnt der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland ab.


zu TOP 7.12
Jobcenter - Finanzielle Situation der Auszubildenden
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14289-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14289-14-E1)

Die Fraktion B'90/Die Grünen legt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
In einer der letzten Sitzungen des Beirates des Jobcenter Dortmund wurde intensiv über die Situation von Kundinnen und Kunden des Jobcenters informiert und diskutiert, die eine Ausbildung machen oder sich in Umschulung befinden.

Der Beirat war sich darüber einig, dass die Aufnahme einer Ausbildung oder Umschulung ein wichtiges Mittel zur Vermeidung eines weiteren Bezuges von Transferleistungen bei jüngeren KundInnen ist. Zentral ist dabei, diesem Personenkreis ein geeignetes Anreizsystem für Ausbildung zukommen zu lassen.

Es wurde festgestellt, dass es insbesondere für die Personen, die sich in betrieblicher Ausbildung mit eigenem Haushalt befinden, einige Lücken im Anreizsystem gibt, die von städtischer Seite geschlossen oder positiv beeinflusst werden können. Dies betrifft insbesondere die Berechtigung zum Dortmund-Pass sowie die Berechtigung zum Sozialticket.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie groß ist der Kreis der in Ausbildung oder Umschulung befindlichen Personen mit eigenem Haushalt, die über das Jobcenter Dortmund betreut werden?

2. Wie könnte dieser Personenkreis die Berechtigung zum Bezug des Dortmund-Passes bekommen?

3. Mit welchem Kosten wäre es verbunden, diesem Personenkreis die Berechtigung zum Dortmund-Pass zukommen zu lassen?

4. Wie könnte von Seiten der Stadt Dortmund der Bezug des Sozialtickets für diesen Personenkreis hergestellt werden?

Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.


Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um 17:25 Uhr.





T a r a n c z e w s k i
A l t u n d a l – K ö s e
S t a h n k e
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin