Niederschrift

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 17.04.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer

RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Sophie Niehaus (SJD Die Falken) i. V. f. Thomas Oppermann
Werner Blanke (Ev. Jugend) i. V. f. Andreas Roshol
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Peter Finkensiep (DPWV) i. V. f. Gunther Niermann
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Marleen Wildner (Stadtelternrat)
Martina Richter (Behindertenpol. Netzwerk) i. V. f. Christiane Rischer
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Norbert Drüke


Elke Göder-Schwenzfeier
Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Kordula Leyk


Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Gäste

Manfred Hagedorn i.s.d. gGmbH
Andreas Schwohnke Lebenshilfe Dortmund e. V.



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Manfred von Kölln (Caritas-Verband

Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Önder Alkan (Integrationsrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 17.04.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH (s.i.d. gGmbH), Rheinlanddamm 201, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und Aufhebung des Beschlusses in der Drucksache Nr.: 07552-12 (öffentliche Anerkennung des KITZ.do als Träger der freien Jugendhilfe)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-13)
hierzu -> Einladung
(Drucksache Nr.: 09347-13-E1)

2.2 Anerkennung des Vereins " Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V.", Brüderweg 22-24, 44135 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder-und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09284-13)

2.3 Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09208-13)

2.4 Anmeldefrist zum Rechtsanspruch ab 01.08.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09555-13)

2.5 Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen katholische Kindertageseinrichtung St. Petrus Canisius, Kühlkamp 13, 44319 Dortmund, Heilig Kreuz, Jungferntalstr. 47 a, 44369 Dortmund, Kindertageseinrichtungen AWO Dortmund, Am Bruchheck 71, 44263 Dortmund und Am Hasenberg 1 und 3, 44267 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09476-13)

2.6 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09346-13)


2.7 U 3-Kinderbetreuung - "Platz-sharing"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08772-13-E1)

2.8 Flexible Lösungen zur Umsetzung Rechtsanspruch U 3
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09368-13-E2)

2.9 Familienfreundliche Betriebe / Beteiligung Dortmunder Unternehmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09369-13-E2)

2.10 Zukünftige Kinderbetreuung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09376-13-E1)

2.11 Ausbau Kinderbetreuung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09377-13-E1)

2.12 Minderjährige Mütter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09379-13-E1)

2.13 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder für Kinder über drei Jahren in 2012 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09573-13)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

3.1 Sachstand "Willkommensbesuche der Familienbüros"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09236-13)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08693-12)

4.2 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08929-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13-E3)

4.3 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08799-13-E6)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Auswirkungen Schulrechtsänderungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09532-13)

5.2 Betreuungsweisung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09569-13)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden







1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde das nachstehend aufgeführte stellvertretende stimmberechtigte Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Frau Sophie Niehaus


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Christian Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Sohn, Frau Hawighorst-Rüßler und Herr Gora werden weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 2.5 teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aufgrund der Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 21.03.2013 erweitert um den

TOP 2.14 Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 09432-13
mit den Stellungnahmen der Verwaltung
Drucksache Nr.: 09401-13-E2
Drucksache Nr.: 09225-13-E2
Drucksache Nr.: 09223-13-E2


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 2.14 vorzuziehen (vor TOP 2.3).

Der Antrag von Herrn Rettstadt, die zu diesem Punkt aus der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 17.04.2013 überwiesenen Anträge (SPD-Fraktion, Drucksache Nr. 09223-13-E3 und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 09432-13-E1) erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu behandeln, wurde mehrheitlich abgelehnt (1 Ja, 9 Nein, 4 Enthaltungen).

Gleichzeitig teilte der Vorsitzende mit, dass die Verwaltung die Vorlage zu TOP 2.3 „Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder…..“, Drucksache Nr.: 09208-13, zurückgezogen hat.
Dafür kommt die Vorlage
2.3 neu aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Beschluss
Drucksache Nr.: 09630-13


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Antrag der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH (s.i.d. gGmbH), Rheinlanddamm 201, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und Aufhebung des Beschlusses in der Drucksache Nr.: 07552-12 (öffentliche Anerkennung des KITZ.do als Träger der freien Jugendhilfe)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-13)
Einladung

(Drucksache Nr.: 09347-13-E1)

Herr Burkholz erläuterte eingangs kurz die Zusammensetzung:
51 % Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung, 49 % FH und Technologiezentrum.


Herr Spangenberg machte die Bedenken der Vertreter der Jugendverbände deutlich. Ein quasi „städt.“ Träger oder ein öffentlicher Träger könne keine Anerkennung als freier Träger bekommen.

Herr Hagedorn verdeutlichte, der Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung sei ein ganz normaler eingetragener Verein (seit 13 Jahren in Dortmund). Um den Geschäftsbetrieb für das KITZ.do vom normalen Vereinsgeschäft abzutrennen, wurde eine gGmbH gegründet. Zunächst war der Verein der alleinige Gesellschafter, später kamen das Technologiezentrum und die FH als Mitgesellschafter dazu. Die gGmbH sei nicht öffentlich und auch kein Stadtableger.

Nach Abschluss der Diskussion bestand Einvernehmen bei den Mitgliedern des Ausschusses, das Rechtsamt um Prüfung zu bitten, ob eine Anerkennung der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe rechtlich tatsächlich möglich ist.


zu TOP 2.2
Anerkennung des Vereins " Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V.", Brüderweg 22-24, 44135 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder-und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09284-13)

Herr Schwohnke stellte den Verein kurz vor (s. Anlage).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des Vereins „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.“, Brüderweg 22-24, 44135 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.


zu TOP 2.14
Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2013
(Drucksache Nr.: 09432-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09432-13-E1)
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09223-13-E2)
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09225-13-E2)
Veränderung der Öffnungszeiten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09401-13-E2)
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09223-13-E3)


A. Es lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates am 23.01.2013 vor:

„Herr Rm Sohn beantragte, zunächst die Vorlage im Betriebsausschuss FABIDO und Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu behandeln, bevor sie im Rat beraten wird.

Herr Barrenbrügge machte darauf aufmerksam, dass verschiedene Fragen der CDU-Fraktion noch unbeantwortet sind und daher heute nicht endgültig im Rat der Stadt befasst werden sollte.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig dem Vorschlag des Herrn Rm Sohn zu, dass erst eine Befassung im Betriebsausschuss FABIDO und Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie erfolgt und anschließend eine Behandlung im Rat der Stadt erfolgt.“


B. Es lagen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor (s. Betriebsausschuss FABIDO am 07.03.2013):

-> Fraktion FDP/Bürgerliste, Drucksache Nr.: 09223-13-E2

„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

1) Wie ist aus der Sicht der Verwaltung, der aus der Studie ableitbare offensichtliche Wunsch zahlreicher Eltern nach einer flexibleren Betreuung (insbesondere vor 7:30 Uhr und nach 16:30 Uhr sowie am Wochenende und zu den Ferienzeiten) mit der öffentlich angekündigten Kappung der Betreuungszeiten zu vereinbaren?

Seit 2008 gilt das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) in Nordrhein-Westfalen. In diesem ist u. a. geregelt, dass die Eltern für ihre Kinder eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche wählen können. Das vor dem KiBiz geltenden GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ermöglichte eine darüber hinausgehende Betreuungszeit und sicherte deren Fi­nan­zierung.

Mit Einführung des KiBiz haben die Träger in NRW auf dieses Gesetz reagiert und die Ver­änderung der Betreuungszeiten umgesetzt. In Dortmund ist FABIDO der einzige Träger, der heute noch in einem Großteil der Einrichtungen Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anbietet. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Betrachtung anderer Kommunen in NRW, auch dort haben die Träger anders als FABIDO in der Regel ihre Betreuungszeiten im Zuge der KiBiz-Einführung angepasst. Sofern einige wenige Einrichtungen anderer Träger längere Öffnungszeiten anbieten, ist dieses in der Regel möglich durch zusätzliche Finanzie­rungen wie bspw. von Unternehmen.

FABIDO wird je nach Einrichtung unterschiedliche Öffnungszeiten anbieten. So wird es Ein­richtungen geben, die um 7:00 Uhr, 7:15 Uhr oder 7:30 Uhr öffnen und dann wiederum bis 16:00 Uhr, 16:15 Uhr oder 16:30 Uhr ge­öffnet haben. Es wird auch die Variante von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:30 Uhr und am Frei­tag von 7:00 bis 14:00 Uhr geben. Damit bie­tet FABIDO den El­tern mehr Spielraum als andere Träger, die in der Regel starre Zeiten von 07:00 bis 16:00 Uhr in allen Einrichtungen haben. Eltern können so in Zukunft die für Ihre Bedürfnisse am besten passende Einrichtung bzw. Öffnungszeiten bei FABIDO wählen.

FABIDO fällt dieser Schritt zur Veränderung der Öffnungszeiten nicht leicht, da großes Ver­ständnis für die Belange und Wünsche der Eltern besteht und man immer versucht hat - länger als viele andere - diesen Bedürfnissen entgegenzukommen. Das zentrale Ziel dieser Entschei­dung ist, auch weiterhin die hohe und bewährte Qualität des Angebotes von FABIDO für Dortmund sicherzustellen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann ein Träger nur dann unterstützen, wenn ihm auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt wer­den. Hier müssen auf der landes­politi­schen Ebene endlich die Vorraussetzungen geschaffen werden.

2) Welche Lösungsvorschläge hält die Verwaltung für diejenigen Eltern bereit, deren berufli­che Arbeitszeit mit dem Verlust des zeitlichen „Spielraumes“ von Betreuungszei­ten unvereinbar ist?

Die Anpassung der Öffnungszeiten soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14, ab dem 01. August 2013 wirksam werden. Dies wird bei allen Neuaufnahmen realisiert. Bei den El­tern, deren Kinder heute schon diese Einrichtungen besuchen, werden die Einrichtungsleitun­gen im Vorfeld verantwor­tungsvoll die Lebens­la­gen von Eltern vor Ort er­fassen und die best­mögliche Lösung im Interesse der Elternbe­darfe und zum Wohle der zu betreuenden Kinder abstimmen. Dies bedeutet, dass mit dem Elternrat und den Eltern vor Ort die beste neue Öff­nungszeit festgelegt wird.

Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrich­tungsleitun­gen geführt und sind von den individuellen Zeit­plänen abhängig und daher noch nicht vollständig ab­geschlossen.

FABIDO ist sich bewusst, dass man trotzdem nicht allen Elternwünschen gerecht werden und entge­genkommen kann und dass die Veränderungen für einzelne Elternteile auch mit Be­schwerlichkeiten verbunden sind. Es wird daher alles daran gesetzt, hier für die Betroffenen bei ernsthaften Problemen im Rah­men der Möglich­keiten, eine tragfähige Übergangslösung zu finden.

3) Wie wird die Verwaltung künftig auf besonders flexible Betreuungswünsche berufstäti­ger Eltern eingehen?

Solange die landespolitischen Voraussetzungen dafür nicht geschaffen werden, wird es ohne alternative Finanzierung nicht möglich sein auf diese Bedürfnisse einzugehen. Dies ist für FABIDO umso bedauerlicher, da es im täglichen Kontakt mit den Eltern ist.

Ein Beispiel für eine alternative Finanzierung ist die Kooperation zwischen dem Klinikum Dortmund und FABIDO. Durch einen Zuschuss des Klinikums wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums eine deutlich flexiblere Betreuungszeit für deren Kinder ange­bo­ten.

FABDIO ist sehr daran gelegen, den Bedürfnissen der Eltern entgegenzukommen und würde bei einer sicheren alternativen Finanzierung das Angebot umgehend erweitern.


-> Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 09225-13-E2

„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

1) Wie sehen die Öffnungszeiten der FABIDO-Kitas zurzeit aus?

Von 56 Tageseinrichtungen die zurzeit eine 45 Stunden Buchung ermöglichen, bieten
5 Tageseinrichtungen 45 Std. Öffnungszeit an
3 Tageseinrichtungen 47 Std. Öffnungszeit an
18 Tageseinrichtungen 47,5 Std. Öffnungszeit an
30 Tageseinrichtungen 50 Std. Öffnungszeit an

2) Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen haben die momentan angebote­nen Öff­nungszeiten?

Es gibt zurzeit keine finanziellen Auswirkungen, da alle Tageseinrichtungen mit der Mindest­beset­zung nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgestattet sind (zuzüglich der im Refe­ren­ten­entwurf vorgese­henen Leitungs­anteile).

Einer 5gruppigen Einrichtung mit 90 Kindern und der 45-Stunden Gruppenform wird im KiBiz ein Fachkraftstundenanteil von z. B. 421 Stunden (s. g. Mindestbesetzung) zugeordnet. Die­ser Stunden­anteil ist brutto zu betrachten, da Urlaubszeiten, Weiterbildungszeiten, Krank­heiten usw. darin be­reits „berücksichtigt“ sind. Dies bedeutet, dass diese Fachkraftstunden in der Realität in der Einrich­tung nie gegeben sind, da es die o. a. Ausfallzeiten natürlicher­weise gibt.

FABIDO hat seit Einführung des KiBiz mit einem Mitarbeiterschlüssel, der für 45 Stunden im Grunde genommen nicht ausreichend ist, wie Bildungsexperten immer wieder betonen, 50 Stunden Öff­nungszeit (+11%) angeboten. Dies geschah in der Hoffnung, dass der Landesge­setzgeber durch eine Revision des Gesetzes die Träger auch finanziell in die Lage versetzt, diese zusätzlichen Leistungen anzubieten.

Die Auswirkungen sind daher organisatorischer Art. Bei jeder Öffnungszeit einer Tagesein­richtung die über täglich 8 bzw. 9 Std. hinausgeht, müssen die pädagogischen Fachkräfte zeitversetzt arbeiten. Je länger die täglichen Öffnungszeiten sind, desto zeitversetzter müs­sen die Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Mitarbeiterinnen sind daher häufiger alleine in der Gruppe und haben weniger Zeit zur Vor- und Nachbereitung ihrer pädagogischen Ar­beit, für Entwicklungs- und Elterngespräche, für Ver­wal­tungsaufgaben und Teamsitzungen. Dies hat Auswirkungen auf den gesetzlich vorgegebenen Bil­dungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtungen.

Bereits 2008 formulierte die Stadt Dortmund gemeinsam mit ver.di in einer Resolution: „Die qualitativen Anfor­de­run­gen an die Arbeit des pädagogischen Personals in den Dortmunder Kinderta­geseinrichtungen nehmen stetig zu. Der Druck durch die Ausdünnung von Personal und die Kürzungen von Vor- und Nachbereitungs­zeiten, eingeschränkten Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie die Aus­weitung von Öff­nungszeiten verstärkt sich. Die Dienstpläne sind ausgereizt und die Grenzen des Machbaren er­reicht.“

3) Was sind die Hintergründe für die angekündigten Einschränkungen der Öffnungszeiten in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden?

Seit 2008 gilt das KiBiz in Nordrhein-Westfalen. In diesem ist u. a. geregelt, dass die Eltern für ihre Kinder eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche wählen können. Das vor dem KiBiz geltenden GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ermöglichte eine darüber hinausgehende Betreuungszeit und sicherte deren Fi­nanzierung.

Mit Einführung des KiBiz haben die Träger in NRW auf dieses Gesetz reagiert und die Verän­derung der Betreuungszeiten umgesetzt. In Dortmund ist FABIDO der einzige Träger, der heute noch in ei­nem Großteil der Einrichtungen Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anbietet. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei der Be­trachtung anderer Kommunen in NRW. Auch dort haben die Träger anders als FABIDO in der Regel ihre Betreuungszeiten im Zuge der KiBiz-Einführung schon vor Jahren angepasst.

Die Kernaufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder ist die Förderung des Kindes in der Ent­wicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bil­dung und Erziehung. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauf­trages.

In NRW stellen die Bildungsgrundsätze die Grundlage für die frühkindliche Bildung in Kinder­tagesein­richtungen und Schulen im Primarbereich dar. Die Bildungsgrundsätze manifestieren sich in 10 Bil­dungs­bereiche:


1. Bildungsbereich: Bewegung
2. Bildungsbereich: Körper, Gesundheit und Ernährung
3. Bildungsbereich: Sprache und Kommunikation
4. Bildungsbereich: Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
5. Bildungsbereich: Musisch-ästhetische Bildung
6. Bildungsbereich: Religion und Ethik
7. Bildungsbereich: Mathematische Bildung
8. Bildungsbereich: Naturwissenschaftlich-technische Bildung
9. Bildungsbereich: Ökologische Bildung
10. Bildungsbereich: Medien

Damit wird der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besonders hervorgehoben. Kinderta­geseinrichtungen sind daher keine reinen Kinderbetreuungseinrichtungen sondern vor allem Kinder­bil­dungseinrichtungen. Insbesondere in den letzten Jahren hat der Über­gang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule bildungs­politisch noch stärkere Be­deutung bekommen, da immer deutlicher wird, dass bereits in den Kinder­tages­einrichtun­gen entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Schulzeit gestellt werden.

Durch vielfältige Angebote sowie gezielte Unterstützung werden in den Kindertageseinrich­tungen Entwicklungs- und Bildungsimpulse geben. Die individuelle Betrachtung und Förde­rung des einzelnen Kindes ist dabei die Grundlage des pädagogischen Handelns. Damit wer­den die Voraussetzungen für die formellen Bildungsprozesse, die mit dem Eintritt in die Schule und dem systemati­schen Erlernen kognitiver Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen erforderlich sind, geschaffen. Defizite in den „Kinderbildungseinrichtungen“ sind daher nur schwer - wenn überhaupt - in der Grundschule auf­zuholen. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Sprachbildung von Kindern.

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass eine qualitativ gute frühkindliche Förderung in den Kinder­tages­einrichtungen bei den Kindern im späteren Schulleben einen Entwicklungs­vorsprung von einem Schuljahr bewirkt.

Das KiBiz regelt neben der Betreuungszeit auch die dieser Zeit zuzuordnenden Mitarbeiter­stunden und deren entsprechende Finanzierung. Dass der damals angesetzte Lohnstunden­ansatz zu niedrig festgelegt wurde, soll hier nicht weiter betrachtet werden. Fakt ist jedoch, dass dieser Satz unter dem durchschnittlichen Entgelt einer älteren, erfahrenen Fachkraft liegt und damit unweigerlich Druck auf jeden Träger ausübt, an anderen Stellen dieses finan­zielle Defizit auszugleichen bzw. die Erbringung von Leistungen, die über das gesetzliche Mi­nimum hinausgehen, unter einen Finanzie­rungsvorbehalt zu stellen.

Pädagogische Fachkräfte sind diverser Studien und den Gesundheitsberichten von Kranken­kassen zufolge eine stark belastete Berufsgruppe. Die Arbeitsunfähigkeitstage von Erziehe­rinnen und Erzie­hern sind nach Daten der verschiedenen Krankenkassen in den letzten Jah­ren kontinuierlich gestie­gen. In erster Linie führen psychische Erkrankungen neben Atem­wegs- und Muskel-Skelett-Erkran­kungen zu überdurchschnittlich vielen Ausfalltagen. Der psychische Gesundheitszustand von Erziehe­rinnen und Erziehern zeigt sich im Vergleich zur berufstätigen Bevölkerung der Bundesrepublik um fast 8,2% schlechter.

Neuere Studien untersuchen erstmals Zusammenhänge zwischen den strukturellen Rah­menbedin­gungen von Kitas und der Gesundheit von Erzieherinnen und Leitungskräften.

Öffnungszeiten, die nicht mit ausreichendem Personal ausgestattet werden, stellen ver­ständli­cher­weise schlechte strukturelle Rahmenbedingungen dar. FABIDO hat durch sein im Jahr 2011 erarbeite­tes Zu­kunftskonzept wichtige positive Strukturveränderungen bestimmt, die seit dieser Zeit umge­setzt werden und zu mehr pädagogischer Qualität, Leistung und Mitarbeiterzufrieden­heit geführt haben. Trotzdem musste FABIDO im Jahr 2012 weiterhin hohe Krank­heits­ausfälle verkraften. Diese Krankheitsaus­fälle können im Team nicht ersetzt werden. Erst nach 6 Wochen Ausfall eines Mitarbei­ters ist ein teilweiser Ersatz möglich. Dieser Ersatz ist aber aufgrund des beste­henden Fachkräftemangels kaum, nur verspätet oder gar nicht mehr zu finden. Durch die Neurege­lung des Ur­laubsan­spruches für jüngere Mitarbeiter (aufgrund eines Urteils des Bundes­arbeitsgerich­tes Erfurt im März 2012) erhal­ten diese zusätzliche Urlaubstage. Dies führt neben der Kranken­quote zu einer weiteren Ver­ringerung der Präsenz in den Tageseinrichtungen.

Im Jahr 2012 ist es zeitweise nur noch mit äußerster Mühe gelungen, das Betreu­ungsange­bot aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieben Urlaubsansprü­che und Mehrarbeitsstunden vor sich her. Trotzdem mussten auf­grund des fehlenden Personals häufiger Gruppen in Einrichtungen temporär geschlossen werden bzw. die Öffnungszeiten verkürzt werden. Dem Bildungsauftrag kann mit dem vorhandenen Per­sonal nicht ausreichend nachgekommen werden. So wird z. B. der Bewegungs­raum in sol­chen Zeiten nicht mehr genutzt und die Zeiten, in denen Kinder in den Wald gehen, Exkursio­nen vornehmen, Kultureinrichtungen, den Zoo oder Parks usw. besuchen, fallen dem fehlen­den Personal ebenfalls zum Opfer. Sprachbildung, mathematisch-naturwissen­schaftliche bzw. soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung müssen vernachlässigt werden.

Die Entwicklung von Kindern wird maßgeblich durch Beziehungserfahrungen bestimmt. Bin­dung und Bildung stehen in einem engen, untrennbaren Zusammenhang. Der Austausch mit wichtigen Bezugs­personen ist Grundvoraussetzung dafür, dass das Kind ein Gefühl für sich selbst entwickeln kann. Die so elementar wichtige Beziehungsebene, das Vertrauen, der Be­zug zwischen dem Kind und der Er­zieherin oder dem Erzieher kann nicht mit der entspre­chenden Sorgfalt und Tiefe geschaffen werden. Der weitere Ausbau U3 und die damit stei­gende Anzahl von Kindern unter 3 Jahren in den Einrich­tungen erfordern eine besondere Aufmerksamkeit. Dieser Ausbau darf nicht zu Lasten der pädagogi­schen Qualität gehen. Gerade die jüngsten Kinder unter 3 Jahren, die zuweilen erst 8 Monate alt sind, wenn sie in unsere Einrichtungen kommen, benötigen feste Bezugspersonen. Aber auch die älteren Kin­der, die 45 Stunden in der Woche mit den Erzieherinnen und Erziehern zusammen leben, benötigen Vertraut­heit, Ruhe und Präsenz der Bezugspersonen und kein immer wieder abwechseln­des, durch Hektik, Fehlen und Un­ruhe ge­prägtes Miteinander.

FABIDO hat sich in den letzten Jahren grundlegende Qualitätsvorgaben gesetzt, wie z. B. eine struktu­rierte Eingewöh­nungsphase für neue Kinder, Standards für die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren und das Portfolio als Standard der Bildungsdokumentation der Kinder. Diesen Standards kann FABIDO kaum noch gerecht werden.

Das Bewusstsein, wie wichtig die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen ist, er­zeugt eine weitere starke Belastung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von FABIDO, weil sie ihrer Ver­pflichtung und ihrem eigenen Anspruch in der Arbeit mit den ihnen anver­trauten Kinder nicht mehr gerecht werden können. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter sind immer häufiger ausge­brannt und erschöpft durch diese Situation bzw. Überfor­derung.

FABIDO ist der Ansicht, dass eine solche Situation für die rund 7.200 Kinder in den Tagesein­richtun­gen, deren Eltern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr akzeptabel ist. FABIDO sieht sich hier aus Gründen der Fürsorge und dem eigenen hohen Qualitätsver­ständnis in der Verantwor­tung und Verpflichtung, Änderungen vorzunehmen.

Die Eltern haben nicht nur einen Anspruch auf entsprechende Öffnungszeiten sondern auch einen berechtigten Anspruch auf eine hohe Qualität während der Öffnungszeiten.

4) Ab wann sollen die Einschränkungen umgesetzt werden?

Die Anpassung der Öffnungszeiten soll zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 ab 01. August 2013 wirksam werden. Dies wird bei allen Neuaufnahmen realisiert. Bei den Eltern, deren Kinder heute schon diese Einrichtungen besuchen, werden die Einrichtungsleitungen im Vorfeld verantwor­tungsvoll die Lebens­la­gen von Eltern vor Ort erfassen und die best­mögliche Lösung im Interesse der Elternbe­darfe und zum Wohle der zu betreuenden Kinder wählen. Dies bedeutet, dass mit dem Elternrat und den Eltern vor Ort die beste neue Öff­nungszeit festgelegt wird.

FABIDO wird je nach Einrichtung unterschiedliche Öffnungszeiten anbieten. So wird es Ein­richtungen geben, die um 7:00 Uhr, 7:15 Uhr oder 7:30 Uhr öffnen und dann wiederum bis 16:00 Uhr, 16:15 Uhr oder 16:30 Uhr ge­öffnet haben. Es wird auch die Variante von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 16:30 Uhr und am Frei­tag von 7:00 bis 14:00 Uhr geben. Damit bietet FABIDO den Eltern mehr Spielraum als die anderen Träger, die in der Regel starre Zeiten von 07:00 bis 16:00 Uhr in allen Einrichtungen haben. Eltern können so in Zukunft die für Ihre Bedürfnisse am besten passende Einrichtung bzw. Öffnungszeiten wählen.

FABIDO ist sich bewusst, dass man trotzdem nicht allen Elternwünschen gerecht werden und entge­genkommen kann und dass die Veränderungen für einzelne Elternteile auch mit Be­schwerlichkeiten verbunden sind. Es wird daher alles daran gesetzt, hier für die Betroffenen im Rah­men der Möglich­keiten, eine tragfähige Übergangslösung zu finden.

5) In wie vielen und welchen Kitas sollen die Öffnungszeiten eingeschränkt werden?

In 51 Tageseinrichtungen für Kinder wird die Anpassung der Öffnungszeiten vorgenommen.

6) Wie viele Kinder sind nach dem momentanen Stand davon betroffen?

Im laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 ist für ca. 3.412 Kinder bei FABIDO die 45-Stunden Betreuung gebucht. Auf Stand der bisher abgeschlossenen Gespräche wurde zurückgemel­det, dass ca. 300 Eltern Probleme mit der An­passung der Öff­nungs­zeiten haben. Diese Zahl kann sich noch nach unten wie auch nach oben verändern.

7) Welche Reaktion seitens der Eltern hat es in den Einrichtungen seit Bekanntwerden der Ein­schrän­kungen gegeben?

Die überwiegende Zahl der Eltern konnte der Argumentation von FABIDO folgen, begrüßt diese Ver­änderung aber verständlicherweise nicht. Es gibt bei den Eltern ein Unverständnis darüber, dass die Gesetzgeber keine ausreichende Finanzierung sicherstellt, um die Verein­barkeit von Familie und Be­ruf wirklich zu ermöglichen. Dabei ist den Eltern allerdings nicht immer deutlich, dass dies ein Landesgesetzgebungsthema ist. Darüber hinaus gibt es von Eltern die organisatorische oder berufliche Probleme mit der Anpassung der Öffnungszeiten haben Beschwerden über die geplante Maßnahme.

8) Wann und wie wurden die Elternbeiräte informiert und einbezogen?

Ein erstes Gespräch mit der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der dritten Kalen­derwoche mit dem Geschäftsbereichsleiter Tageseinrichtungen für Kinder statt. Ein zweites Gespräch mit den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der siebten Kalenderwoche mit der De­zernentin und dem Betriebsleiter von FABIDO statt. Es bestand mit den Elternvertreterinnen Über­einstimmung darüber, dass die unzureichenden gesetzli­chen Finanzierungsvorgaben im KiBiz eine Vollzeitberufstätigkeit von Eltern nicht möglich machen. Eine Änderung der landesrechtlichen Be­stimmungen ist daher erforderlich. Ange­regt wurde, die Problematik auf der Ebene der Landes­eltern­schaft zu thematisieren.

Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrich­tungsleitun­gen geführt und sind von den individuellen Zeit­plänen abhängig und daher noch nicht vollständig ab­geschlossen.

9) Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Bedarf bzw. die Wünsche der El­tern hinsicht­lich der Betreuungszeiten vor?

Generell haben die Eltern einen Wunsch nach absolut erweiterten Betreuungszeiten und mehr Flexi­bilität, auch wenn sie die Zeiten nicht oder nicht immer in Anspruch nehmen. Unterschiedliche Schicht­modelle der jeweiligen Arbeitgeber erzeugen bei Eltern verständli­cherweise auch hier zusätz­liche Betreuungszeitbedarfe.

10) Welche eigenen Möglichkeiten zur Beibehaltung der momentanen Öffnungszeiten sieht die Ver­wal­tung und welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hätte dies?

Würde man die mathematischen Formeln des KiBiz auf die nicht vorgesehenen 50 Stunden in Ansatz bringen, so ergebe sich beispielhaft bei der o. a. 5-gruppigen Einrichtung einer Er­hö­hung der MitarbeiterInnenstunden um rund 47 in der Woche. Dies würde 1,2 vollzeit­ver­rechneten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern entsprechen. Bei einem durchschnittlichen Personal­kostenansatz von rund 45.000 € p. a. wären dies in einer solchen Einrichtung Mehraufwen­dungen von 54.000 € im Jahr. In einer kleineren Einrichtung ist dieser Ansatz entsprechend niedriger, in einer größeren entsprechend höher. Setzt man einen eher niedrigeren Durch­schnittswert von 0,5 – 1,0 Stellen je Einrichtung an, dann würde dies bei einer Übertragung auf die 51 bei FABIDO davon betroffenen Einrichtungen einen Mehrbedarf von 1,15 Mio. € bis 2,3 Mio. € jährlich ausmachen.

Mittelfristig sollte die Überlegung intensiviert werden, in jedem Stadtbezirk eine Einrichtung mit längeren Öffnungszeiten anzubieten. Dabei würde es sich empfehlen, diese möglichst mit einem Familienzentrum zu verbinden. So könnten Synergien realisiert werden. Dabei sollten aber auch Öffnungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr betrachtet werden. Dies wäre ein ganz besonders deutlicher bzw. konkreter Schritt in Richtung „Beruf und Familie“. Hier wären nach ersten Überlegungen zwischen 1,5 und 2 vollzeitverrechnete Mitarbeiterin­nen/Mitar­beiter je Einrichtung mehr anzusetzen. Dies entspräche einem zusätzlichen Finanz­bedarf von rd. 67.500 € bis 90.000 € im Jahr in einer Einrichtung.

11) Welche Regelungen der Öffnungszeiten anderer Träger in Dortmund sind der Verwal­tung be­kannt?

Von den ca. 175 Tageinrichtungen der übrigen Träger haben nach unserem Kenntnisstand ca. 8-10 Tageinrichtungen Öffnungszeiten die über 45 Std. hinausgehen. Dies ist u. a. mög­lich durch zusätzli­che Finanzierungen von Unternehmen oder ähnlichem.

12) Welche Veränderungen der momentanen gesetzlichen Grundlagen müssen aus Sicht der Verwal­tung vorgenommen werden, um eine flexible Handhabung der Öffnungszei­ten anbieten und ga­ran­tieren zu können?

Zurzeit erfolgt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen in Form von Pauscha­len für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) in Ab­hängigkeit vom Alter des Kindes und den Buchungszeiten. Statt der Pauschalregelung sollte es eine bedarfsabhängige Finanzierung geben oder zumindest sollten die Träger über die Kindpauschale hinaus die Mög­lichkeit bekommen, Personal für zusätzliche oder erweiterte Leistun­gen sowie Vertretungspersonal auch abrechnen zu können.

FABIDO fällt dieser Schritt zur Veränderung der Öffnungszeiten nicht leicht, da großes Ver­ständnis für die Belange und Wünsche der Eltern diesbezüglich besteht und immer versucht hat – länger als viele andere - diesen Bedürfnissen entgegenzukommen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann ein Träger allerdings nur dann unterstützen, wenn ihm auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt wer­den. Hier müssen auf der landespoliti­schen Ebene endlich die Vorraussetzungen geschaffen werden.“


-> CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 09401-13-E2

„…hiermit möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:

1) Wie viele Eltern nutzen momentan die volle Betreuungszeit und sind somit von der Verän­derung der Öffnungszeit betroffen?

Im laufenden Kindergartenjahr 2012/2013 ist für ca. 3.412 Kinder bei FABIDO die 45-Stunden Betreuung gebucht. Auf Stand der bisher abgeschlossenen Gespräche wurde zurückgemel­det, dass ca. 300 Eltern Probleme mit der An­passung der Öff­nungs­zeiten haben. Diese Zahl kann sich noch nach unten wie auch nach oben verändern.

Darüber hinaus wird die Veränderung der Öffnungszeiten in der Elternschaft selbstverständ­lich nicht begrüßt, wenn gleich die deutliche Mehrheit ihr Verständnis dafür ausdrückt.

2) In welchen Kitas – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Stadtbezirken – sind wie viele Kinder von der Kürzung der Öffnungszeiten betroffen?

Aplerbeck: 4 TEK
Brackel: 2 TEK
Eving: 2 TEK
Hombruch: 3 TEK
Hörde: 4 TEK
Huckarde: 2 TEK
Innenstadt-Nord: 7 TEK
Innenstadt-Ost: 4 TEK
Innenstadt-West: 7 TEK
Lüdgendortmund: 5 TEK
Mengede: 3 TEK
Scharnhorst 8 TEK

Eine Aussage zu den betroffenen Kindern je Bezirk kann erst realistisch gegeben werden, wenn alle Gespräche vor Ort in den Einrichtungen geführt wurden.

3) Wie hoch ist der Betrag, der durch die Kürzung der Öffnungszeiten pro Kind eingespart wird?

Es wird keinerlei Einsparungen geben, da alle Tageseinrichtungen mit der Mindest­beset­zung nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgestattet sind (zuzüglich der im Refe­ren­ten­entwurf vorgese­henen Leitungs­anteile).

FABIDO hat seit Einführung des KiBiz mit einem MitarbeiterInnenschlüssel, der für 45 Stunden im Grunde genommen nicht ausreichend ist, wie Bildungsexperten immer wieder betonen, 50 Stunden Öff­nungszeit (+11%) angeboten. Dies geschah in der Hoffnung, dass der Landesge­setzgeber durch eine Revision des Gesetzes die Träger auch finanziell in die Lage versetzt, diese zusätzlichen Leistungen anzubieten.

4) Hat man seitens der Betriebsleitung die Überlegung gemacht, den Eltern eine Beteili­gung an den Kosten anzubieten?

FABIDO finanziert sich wie alle Träger nach den KiBiz Regelungen, d. h. FABIDO erhält den Betriebskostenzuschuss durch das Jugendamt und den Trägeranteil als Zuschuss durch die Stadt Dortmund.

Die Elternbeiträge erfasst und erhält das Jugendamt der Stadt Dortmund für alle Träger der Stadt. Der Gesamtbetrag der Elternbeiträge ist unabhängig vom Träger ein Sockelbetrag der Betriebskostenzuschüsse nach KiBiz. Dies bedeutet, dass FABIDO in keiner finanzwirtschaftli­chen Beziehung zu den einzelnen Eltern steht.

Unabhängig von rechtlichen wie auch sozialen Gesichtspunkten würde eine solche Möglich­keit demzufolge einen deutlichen Anstieg der Verwaltungs- und Buchungsvorgänge bei FABIDO erzeugen, wofür keine Ressourcen zur Verfügung stehen.

5) In welcher Höhe fallen durch die Kürzung der Öffnungszeiten Einsparungen in den Berei­chen
a. Personal pro Kita bzw. pro Stadtbezirk
b. Kosten pro Monat
c. Stunden pro Monat
an?

Siehe Antwort zu Frage 3

6) Inwieweit und auf welchem Weg sind die Eltern über die Kürzung der Öffnungszeiten informiert worden?

Ein erstes Gespräch mit der Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der dritten Kalen­derwoche mit dem Geschäftsbereichsleiter Tageseinrichtungen für Kinder statt. Ein zweites Gespräch mit den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates fand in der siebten Kalenderwoche mit der De­zernentin und dem Betriebsleiter von FABIDO statt. Es bestand mit den Elternvertreterinnen Über­einstimmung darüber, dass die unzureichenden gesetzli­chen Finanzierungsvorgaben im KiBiz eine Vollzeitberufstätigkeit von Eltern nicht möglich machen. Eine Änderung der landesrechtlichen Be­stimmungen ist daher erforderlich. Ange­regt wurde, die Problematik auf der Ebene der Landes­eltern­schaft zu thematisieren.

Im Februar sind alle Eltern durch ein Schreiben der Betriebsleitung informiert worden. Die Gespräche mit den Elternräten der einzelnen Einrichtungen werden durch die Einrich­tungsleitun­gen geführt und sind von den individuellen Zeit­plänen abhängig und daher noch nicht vollständig ab­geschlossen.“


C. Es lagen aus der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 17.04.2013 folgende Anträge vor:

=> SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09223-13-E3)

„…
die SPD-Fraktion im FABIDO-Betriebsausschuss bittet, über folgende Beschlussempfehlung an den AKJF abstimmen zu lassen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht sich dafür aus, verteilt auf das Dortmunder Stadtgebiet weiterhin Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten vorzuhalten.

Er fordert das Jugendamt auf, mit allen Kindergartenträgern ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, das der tatsächlichen Bedarfslage berufstätiger Eltern entspricht.

Auf Basis der ermittelten Daten, die beispielhaft für die Bedarfslage in ganz NRW gesehen werden können, soll auf das Land NRW eingewirkt werden, das KiBiz dahingehend zu reformieren, anstelle der Kindpauschalen wieder eine bedarfsabhängige Finanzierung, wie sie das GTK bis 2008 vorsah, einzuführen.

Bis zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 sind Finanzierungsmodelle für unterschiedliche Öffnungszeitvarianten zu erarbeiten, um die städtischen Mehrbelastungen bis zu einer befriedigenden Landesfinanzierung darzustellen.

Weiterhin wird das Jugendamt beauftragt, die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge beispielhaft zu überarbeiten und für Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus anzupassen.

Ebenfalls sollen zusätzliche alternative Finanzierungsmöglichkeiten für einzelne Einrichtungen durch Betriebe, Unternehmen o. ä. eruiert und dargestellt werden.

Begründung:

Der Ausschuss erkennt an, dass FABIDO über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, in einer Vielzahl seiner Einrichtrungen längere Öffnungszeiten angeboten hat. Im Sinne der Beschäftigten, die überlastet sind, ist eine Fortsetzung der bisherigen Praxis nicht mehr zumutbar.

Dennoch muss es familienfreundliche Betreuungsformen geben, mit denen sich Beruf und das Familienleben vereinbaren lassen.

Der Ausschuss strebt deshalb das Ziel an, nicht nur für eine Übergangszeit sondern dauerhaft spezielle Kindertageseinrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten anzubieten.“


=> Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09432-13-E1)

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


1) Der Eigenbetrieb FABIDO erarbeitet ein Konzept, mit dem ab dem Kindergartenjahr 2014/15 in zwölf Kindertageseinrichtungen längere Öffnungszeiten angeboten werden.
2) Grundlage sollen dabei tägliche Öffnungszeiten zwischen 6.00 und 18.00 Uhr sein. Das entspricht einer wöchentlichen Öffnungszeit pro Einrichtung von bis zu 60 Stunden.

3) Die Verwaltung berücksichtigt in ihrem Konzept, dass es zusätzlich zu den heute bereits benötigten Plätzen mit verlängerten Öffnungszeiten für 300 Kinder einen Mehrbedarf geben wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept für eine Zahl von bis zu 800 Kindern zu differenzieren.

4) Die Verwaltung wird aufgefordert, den erforderlichen finanziellen Mehrbedarf detailliert für die unterschiedlichen Varianten darzustellen.
5) Der Ausschuss beschließt, dass sich die finanzielle Beteiligung der Eltern an der bisherigen Beitragstabelle orientiert. Damit wird gewährleistet, dass insbesondere soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Vorschläge und Differenzierungen vorzulegen.

6) Das Konzept wird dem Betriebsausschuss so rechtzeitig zur politischen Beratung vorgelegt, dass eine Umsetzung zum Kindergartenjahr 2014/15 gewährleitet ist.

7) Bis zur Umsetzung des Konzepts greifen die von der FABIDO-Betriebsleitung angekündigten Brückenlösungen.

8) Unabhängig von der Erarbeitung des FABIDO-Konzepts bleibt das Land aufgefordert, eine grundsätzliche gesetzliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu schaffen.

Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung „Anpassung der Öffnungszeiten bei TEK bei FABIDO“ (Drucksachen Nr: 09432-13) heißt es unter anderem:

„Mittelfristig sollte die Überlegung intensiviert werden, in jedem Stadtbezirk eine Einrichtung mit längeren Öffnungszeiten anzubieten. Dabei würde es sich empfehlen, diese möglichst mit einem Familienzentrum zu verbinden. So könnten Synergien realisiert werden. Dabei sollten aber auch Öffnungszeiten von 06:00 bis 18:00 Uhr betrachtet werden. Dies wäre ein ganz besonders deutlicher bzw. konkreter Schritt in Richtung „Beruf und Familie“. Hier wären nach ersten Überlegungen zwischen 1,5 und 2 vollzeitverrechnete Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter je Einrichtung mehr anzusetzen. Dies entspräche einem zusätzlichen Finanzbedarf von rd. 67.500 € bis 90.000 € im Jahr in einer Einrichtung.“

Vor dem Hintergrund der dringend benötigten verlängerten Öffnungszeiten zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf kann es nicht um mittelfristige Überlegungen, sondern um die schnellstmögliche Schaffung entsprechender Möglichkeiten gehen.

Die Ausführungen der Verwaltung sollten deshalb die Grundlage für ein zu erstellendes Konzept sein, mit dem ab dem Kindergartenjahr 2014/15 zumindest zwölf Einrichtungen verlängerte Öffnungszeiten anbieten können. Dabei ist davon auszugehen, dass die zurzeit benötigten Plätze für 300 Kinder nicht ausreichen werden. Deshalb ist eine differenzierte Betrachtung für bis zu 800 Kinder notwendig.“


Herr Sohn berichtete kurz aus der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO und verwies auf die aus dieser Sitzung resultierenden Anträge.

Frau Pieper begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Anschließend ging Frau Blotenberg auf den Antrag ihrer Fraktion ein.

Nach Auffassung von Herrn Rettstadt werde aus der Vorlage ersichtlich, dass das Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Den vorliegenden Anträgen könne er nicht zustimmen. Es sei Sache des Landes, die erforderlichen Mittel in ausreichender Form zur Verfügung zu stellen und nicht der Stadt. Unabhängig davon könne er sich auch inhaltlich den Anträgen nicht anschließen, zumal sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den Eigenbetrieb FABIDO bezieht.

Frau Blotenberg verwies auf die Urheber des KiBiz und begründete noch einmal den Antrag ihrer Fraktion.

Für Herrn Gora richtete sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Betriebsausschuss FABIDO und gehöre auch dort hin. Er könne zwar als Argumentationshilfe herangezogen, aber nicht im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen werden.
Dem Antrag der SPD-Fraktion könne er zustimmen. Er halte es für legitim zu sagen, das Angebot in der Stadt solle so angepasst sein, dass es möglichst viele Elternbedürfnisse befriedigt. Nach erfolgter Prüfung durch die Verwaltung müsse der Ausschuss entscheiden, ob zusätzliches Geld dafür möglicherweise zur Verfügung gestellt werden solle.
Wichtig sei ihm dabei, dass sich das nicht nur auf FABIDO, sondern auf alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund beziehe.

Herr Schade-Homann unterstützte aus Sicht der Ev. Kirche ein trägerbegleitendes Konzept, um die Bedarfe der Kinder und Eltern zu berücksichtigen. Allerdings seien die erhöhten Kosten durch längere Öffnungszeiten mit den bisherigen Pauschalen, die jetzt schon nicht ausreichen, nicht zu decken. Darauf habe er auch in der letzten Sitzung bereits hingewiesen.

Herr Lohmann berichtete, FABIDO habe in 50 % der Einrichtungen über Jahre ein Angebot aufrechterhalten, das finanziell nicht abgedeckt war. Natürlich wurde dieses Angebot von den Eltern gern angenommen. Das sei verständlich. Damit sei FABIDO im Grunde der Träger in Dortmund, der lange Zeit versucht habe, Familie und Beruf halbwegs abzubilden.
Nachdem bekannt gegeben wurde, dass diese Angebote weder personell noch finanziell weiterhin möglich und verantwortbar sind, gab es selbstverständlich Gespräche mit den Eltern. Es wurde von Seiten FABIDO eindeutig erklärt, dass für die betroffenen Eltern, die ihr Kind bereits in einer Einrichtung haben, auf jeden Fall Übergangslösungen gefunden werden.
Bemerkenswert fand er, dass viele der Eltern in den Gesprächen signalisiert hätten, dass auch die bisherige Betreuungszeit von 50 Stunden für sie nicht ausreichend sei.
Er verwies darauf, dass von FABIDO Varianten erarbeitet werden, die letztlich aber auch finanziell hinterlegt werden müssen.
Auf die Anmerkung von Herrn Rettstadt unter Hinweis auf TOP 2.3 „aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote…“ (Erhöhung der Gruppenstärke von 10 auf 15 für U 3; Qualität) teilte er mit, das Thema der halben Gruppen hänge nicht direkt mit den Öffnungszeiten zusammen. Das Landesjugendamt prüfe sehr kritisch und nachdrücklich, ob die Qualitätskriterien dafür eingehalten werden. Auch werde zusätzliches Personal dafür zur Verfügung gestellt.

Frau Bonekamp bestätigte, dass für die vorgesehenen 60 Plätze eine sehr genaue Prüfung durch das Landesjugendamt erfolge (zusätzliche Betriebserlaubnis). Für diese Plätze müsse natürlich auch das erforderliche Personal bereitgestellt werden. Für die weiteren Ausbauplätze (vorübergehend 2 zusätzliche Plätze) solle ebenfalls weiteres Personal eingesetzt werden (s. Qualifizierung von QuereinsteigerInnen, TOP 4.1).

Frau Göder-Schwenzfeier ergänzte, dass die zusätzlichen halben Gruppen vorübergehend eingerichtet werden. Das sei die Voraussetzung, um überhaupt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes zu bekomme. D.h., es müsse in jedem einzelnen Fall sehr genau dargestellt werden, wann und wohin diese Gruppen dann im Prinzip „abgebaut“ werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem eine neue Einrichtung in dem Einzugsgebiet an den Start geht, werden die Plätze der halben zusätzlichen Gruppen in die neue Einrichtung verlagert.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09223-13-E3).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgte dem Vorschlag von Herrn Gora, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09432-13-E1) nicht abzustimmen, sondern als Anlage zu dem Antrag der SPD-Fraktion zu betrachten.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages des SPD-Fraktion bzw. des Übereinkommens hinsichtlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09208-13)

Die Vorlage wurde zurückgezogen (s. TOP 1.3)


zu TOP 2.3 – neu
aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09630-13)

Frau Pieper machte deutlich, dass es sich nur um eine Zwischenlösung handeln könne. Es sei bekannt, dass der Bedarf höher liege als 35 %, alle Beteiligten blieben weiterhin gefordert, den Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder voranzutreiben.

Für Herrn Rettstadt stellte sich die Frage, ob die Erhöhung des Finanzierungsanteils des Landes an den gemeldeten Kindpauschalen für Kinder U 3 um rund 20 % tatsächlich ausreichend ist, wenn man berücksichtigt, dass durch die Verschiebung des Einschulungszeitpunktes in Dortmund ca. 1.200 Plätze mehr zur Verfügung gestellt werden müssen.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die in der Vorlage erwähnte Versorgungsquote von 33,1 % im nächsten Kindergartenjahr erreicht wird, das bedeute aber nicht zum 01.08.. Von daher gebe es noch eine Menge Arbeit.

Frau Göder-Schwenzfeier ging auf die Nachfragen von Herrn Finkensiep und Herrn Barrenbrügge ein:
- Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geplanten Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 kann nicht konkreter als in der Anlage 2 angegeben werden, da einige Faktoren nicht vom Jugendamt beeinflusst werden können (z. B. Erteilung der Baugenehmigung, Verzögerungen durch Witterungseinflüsse).
- Bei der Anlage 2 handelt es sich um einen Zwischenstand zu dem in der Auflistung angegebenen Termin.

Frau Bonekamp ergänzte, die Koordinierungsstelle wurde zum 01.04.2013 besetzt. In die Datenbank werden die noch zur Verfügung stehenden Plätze aufgenommen (Meldung durch die freien Träger und den Eigenbetrieb FABIDO, ergänzt durch die zusätzlichen Tagespflegestellen, die beim Jugendamt bekannt sind) sowie die neu errichteten Tageseinrichtungen. Trotz der Bemühungen der Verwaltung und der konstruktiven Zusammenarbeit mit den freien Trägern werde den Eltern wahrscheinlich nicht in allen Fällen geholfen werden können.
Es sollte nicht vergessen werden, dass kaum eine Stadt in NRW den Rechtsanspruch erfüllen kann. Das wurde in der heutigen Sitzung des Städtetages bestätigt.
Dortmund habe es geschafft, bei dem Ausbau der Plätze für U 3 von 2012 auf 2013 eine Steigerung von 10 % zu erreichen. Das sei eine große Leistung. Letztlich würden die beschlossenen 35 % nicht ausreichen. In einem weiteren Ausbauprogramm werde für den Rat beschrieben, welche zusätzlichen Plätze für die folgenden Kindergartenjahre notwendig sein werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein) folgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage 3 dargestellten geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2013.


zu TOP 2.4
Anmeldefrist zum Rechtsanspruch ab 01.08.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09555-13)

Eingangs verwies Herr Sohn auf die Veröffentlichungen in der Presse, nach denen das Land eine Bearbeitungsfrist von 6 Monaten festlegen möchte. Das bedeute, dass der jetzt evtl. gefasste Beschluss nur so lange seine Gültigkeit behalte, bis das Land eine andere Regelung beschließt.

Herr Barrenbrügge signalisierte Zustimmung zu der Vorlage.

Herr Rettstadt fand bereits eine Bearbeitungsfrist von 3 Monates etwas lang, 6 Monate fände er lächerlich. Um das System bedarfsgerecht und flexibel zu gestalten, sollten zwischen 4 und 6 Wochen ausreichen. Das sollte im Rahmen der Familienfreundlichkeit möglich sein. Daher werde er der Vorlage auf keinen Fall zustimmen.

Frau Bonekamp erläuterte, wenn ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden sollen, sei eine gewisse Planungssicherheit für das Jugendamt erforderlich. Daher sei es notwendig, zentral im Jugendamt die Registrierung der Plätze vorzunehmen und die Eltern aufzufordern, rechtzeitig einen Platz anzumelden.

Herr Rettstadt befürwortete die Idee, eine zentrale Koordinierungsstelle im Jugendamt einzurichten. Aber die Bearbeitungsfrist von 3 oder gar 6 Monaten werde den Eltern nicht gerecht und gehe an der Lebensrealität vorbei.

Frau Wildner bekräftigte, aus Sicht der Eltern sei die Anmeldefrist 01.05.2013 ausgesprochen knapp, zumal heute bereits Mitte April sei.

Herr Burkholz ging auf die Fragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Wildner ein:
Nach erfolgtem Beschluss werden die Fristen bzw. die Einrichtung der Koordinierungsstelle über die Presse bekanntgegeben. Auch die Einrichtungen und Träger werden über die entsprechenden Verfahrensweisen informiert.
Der größte Teil der Eltern habe für das Kindergartenjahr 2013/14 seine Kinder bereits angemeldet. Aus diesen Einrichtungen gebe es bereits Rückmeldungen an die Koordinierungsstelle. Auch die bisherigen Anfragen der Eltern würden in das Verfahren einfließen.
Es solle gemeinsam mit den Eltern Lösungswege gefunden werden, um ihrem Bedarf auch in dieser „Notsituation“ gerecht zu werden. Das System befinde sich im Aufbau. Wichtig und notwendig sei, für das kommende Kalenderjahr 2014/15 klare Regelungen und mit den Trägern über die Umsetzung des Verfahrens gesprochen zu haben.

Letztlich gehe es um die Realisierung des Rechtsanspruchs, der sich gegen das Jugendamt und nicht gegen einen Träger richtet. Auch für die Verwaltung komme die Regelung relativ spät, aber in dieser Situation solle und werde sicherlich gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und entsprechende gefunden werden.

Herr Spangenberg fand es nicht zumutbar, Mitte April eine Anmeldefrist 01.05.2013 zu beschließen und beantragte eine Verschiebung der Frist.

Frau Wildner teilte mit, die Eltern würden von Stadtelternrat über Newsletter entsprechend informiert.

Auf die Nachfrage von Frau Wildner teilte Herr Burkholz mit, dass man sicherlich den Eltern entgegenkommen werde, die aufgrund der Kürze der Zeit die Anmeldefrist 01.05.2013 nicht einhalten können.

Herr Sohn wies darauf hin, dass diese 3 Monate immer sukzessive verschoben werden. Nur zum jetzigen Zeitpunkt der Einführung gestalte sich das etwas schwierig.

Herr Rettstadt erkannte die gute Absicht der Verwaltung an, aber wenn eine Frist beschlossen werde, gelte diese rechtsverbindlich. Das erscheine ihm recht problematisch.

Herr Lohmann machte deutlich, diese 3-Monats-Frist bedeute nicht, dass Eltern bei Nichteinhaltung 01.05.2013 erst zum 01.08.2014 einen Platz bekämen.

Der Antrag von Herrn Spangenberg, die Anmeldefrist auf den 01.07.2013 zu verschieben, wurde mehrheitlich (2 Ja, 12 Nein) abgelehnt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt von der Antragstellung bis zur Bereitstellung eines Platzes eine (Bearbeitungs)Frist von 3 Monaten. Für den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr zum 01.08.2013 ist die Anmeldefrist der 01.05.2013.


Übernahme der Sitzungsleitung durch Frau Liedschulte um 17.40 Uhr.


zu TOP 2.5
Baukostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen katholische Kindertageseinrichtung St. Petrus Canisius, Kühlkamp 13, 44319 Dortmund, Heilig Kreuz, Jungferntalstr. 47 a, 44369 Dortmund, Kindertageseinrichtungen AWO Dortmund, Am Bruchheck 71, 44263 Dortmund und Am Hasenberg 1 und 3, 44267 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09476-13)

Herr Sohn, Frau Hawighorst-Rüßler und Herr Gora nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Träger mit einem Zuschuss zu den Bau- und Einrichtungskosten für den Umbau und die Erweiterung der Tageseinrichtungen

- Dortmund-Husen, Kühlkamp 13 in Höhe von 266.843,49 €
- Dortmund-Rahm, Jungferntalstr. 47 a in Höhe von 206.521,37 €
- Dortmund-Hörde, Am Bruchheck 71 in Höhe von 330.000,00 €
- Dortmund-Hörde, Am Hasenberg 1 in Höhe von 33.000,00 €
- Dortmund-Hörde, Am Hasenberg 3 in Höhe von 55.000,00 €

zu unterstützen.


Übernahme der Sitzungsleitung durch Herrn Sohn um 17.42 Uhr.


zu TOP 2.6
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09346-13)

Frau Hoppe führte in die Vorlage ein.
Sie ergänzte, die Arbeit des Respekt-Büros werde selbstverständlich weiterhin durch den aus Mitgliedern des Ausschusses bestehenden Beirat begleitet, der auch inhaltliche Akzente setzt.

Der Ausschuss folgte dem Vorschlag von Frau Pieper, die Vorlage auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
U 3-Kinderbetreuung - "Platz-sharing"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08772-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu der Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
1. Ist das in anderen Kommunen praktizierte „Platz-sharing“ – das Teilen eines Kindergartenplatzes für mehrere Kinder – auch in Dortmund angedacht?
Dem Jugendamt ist keine andere Großstadt bekannt, die das „Platz-sharing“ praktiziert. Für Dortmund ist das „Platz-sharing“ aus verschiedenen Gründen nicht geplant.

Für die Plätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder liegt der Nachfrageschwerpunkt in Dortmund derzeit eindeutig bei den Ganztagsangeboten. Dies spiegelt sich in den aktuellen bedarfsorientierten Angeboten in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren wieder.

65% der Plätze sind Ganztagsplätze mit einem Betreuungsangebot bis zu 45 Stunden in der Woche (9 Std. tägl.). 35% der Plätze bieten ein Betreuungsangebot von bis zu 35 Stunden in der Woche an (7 Std. tägl.).

Geringere Betreuungszeiten, die nach dem Kinderbildungsgesetz möglich sind, von bis zu 25 Std. wöchentlicher Betreuungszeit werden für Kindertageseinrichtungen in gruppenrelevanten Größenordnungen nicht nachgefragt.

Solche Betreuungsbedarfe können im Rahmen der Kindertagespflege entsprechend individuell abgedeckt werden.
2. Sollte das sog. „Platz-sharing“ in Dortmund eingeführt werden – wie findet eine Umsetzung seitens FABIDO und der freien Träger statt?
Das sogenannte „Platz-sharing“ wird in Dortmund in Absprache mit FABIDO und den freien Trägern nicht generell eingeführt.
Sollten im Einzelfall zwei Familien mit aufeinander abgestimmten Betreuungsbedarfen im Umfang eines Ganztagsplatzes eine gemeinsame Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes wünschen, wird in Abstimmung mit den Trägern geprüft, ob ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann.“
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Flexible Lösungen zur Umsetzung Rechtsanspruch U 3
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09368-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die SPD-Fraktion hat folgende Anfrage gestellt:

Um den Rechtsanspruch auf einen U 3-Betreuungsplatz ab dem 01.08.2013 zu erreichen,
hat die Landesregierung NW angekündigt, übergansweise flexible Regelungen zuzulassen.
So sollen u. a. folgende Lösungen möglich sein:

-Erhöhung der Gruppenstärken
-Schaffung von Großtagespflegestellen (bis zu neun Kinder mit 2 – 3 Tagespflegepersonen)
-Räumliche Provisorien in Containern, wenn sie über einen guten Standard verfügen
und für Kita-Zwecke geeignet sind
-Unterbringung von Gruppen in (teilweise) leer stehenden Schulen oder Geschäftslokalen

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, ob in den Dortmunder
Kindertageseinrichtungen geplant ist, vorgenannte Varianten umzusetzen. Wenn ja, in
welchem Umfang.

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

In 12 Tageseinrichtungen für Kinder wird zusätzlich vorübergehend eine halbe Gruppe II mit 5 Kindern unter drei Jahren eingerichtet. Hierdurch werden insgesamt 60 U3-Plätze vorübergehend geschaffen.
In 29 Tageseinrichtungen für Kinder werden vorübergehend insgesamt 59 U3-Plätze durch die Einrichtung von zusätzlich 2-3 Plätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen.

Die Schaffung von bedarfsgerechten Großpflegestellen wird in Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertagespflege, den Tagespflegepersonen und weiteren Beteiligten wie Vermietern, Betrieben und Institutionen kontinuierlich im Rahmen der bestehenden Ausbaumöglichkeiten betrieben. Aktuell gibt es 24 Großpflegestellen in Dortmund.

Es ist bislang nicht beabsichtigt, zusätzliche Tageseinrichtungen in Containern zu schaffen, da hier die gleichen räumlichen Standards zugrunde zu legen sind wie bei einem Gebäude und die Anmietung unwirtschaftlich ist.

Auch hier wäre ein geeignetes Grundstück notwendig. Geeignete Grundstücke werden bislang vorzugsweise für die Bebauung mit Tageseinrichtungen im Investorenmodell genutzt.

Die stadtinterne Planungsgruppe prüft laufend die Geeignetheit und Umsetzbarkeit von neuen Tageseinrichtungen in leerstehenden Schulen oder anderen Gebäuden wie Büroräume, Ladenlokale, etc., die in einer Vielzahl von Anfragen für eine solche Nutzung angeboten werden. Die angebotenen Objekte sind allerdings in der Regel wegen ihrer Größe, baulichen Unzulänglichkeit und fehlenden Außenspielflächen für eine Nutzung als TEK nicht geeignet.“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 2.9
Familienfreundliche Betriebe / Beteiligung Dortmunder Unternehmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09369-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu der Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt alle inner- und außerbetrieblichen
Aktivitäten für mehr Familienfreundlichkeit und verfolgt das Ziel, Anreize zur Nachahmung
für weitere Betriebe und Unternehmen zu schaffen.

Um sich einen Überblick zu verschaffen und mögliche Schlussfolgerungen für kommunalpolitisches Handeln ziehen zu können, wird die Verwaltung zum einen gebeten, über betrieblich organisierte oder (mit)finanzierte Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote der städtischen aber auch von nichtstädtischen Unternehmen zu informieren. Dies könnten
sein:

-Neubau-, Erweiterungsmaßnahmen von Kitas
-Bereitstellung von Raumressourcen für Kinderbetreuung
-Betriebskindergartenangebote
-Belegungs-/Reservierungsquoten in allgemeinen Kindertageseinrichtungen


Alle betrieblichen Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege in Dortmund werden in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO, anerkannter Freier Träger oder der Träger der Kindertagespflege in Verbindung mit den Tagespflegepersonen organisiert und betrieben.
Betriebskindergartenangebote im Sinne des Kinderbildungsgesetzes, die die Trägerschaft und die volle Finanzierung durch Betriebe bedeutet, gibt es in Dortmund nicht.

In der Kindertagespflege werden vereinzelt Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Bei Kindertageseinrichtungen treten Betriebe bislang als Investoren auf, die Tageseinrichtungen auf eigenen Grundstücken errichten oder eigene Gebäude für diesen Zweck umbauen und an die Träger zu den gesetzlichen Mietkonditionen vermieten.

Hierfür erhalten die Betriebe anteilige Platzkontingente für die Kinder ortsansässiger Mitarbeiter. Hierzu und zur Nutzung der Plätze durch die Betriebe werden zwischen dem Träger und den Betrieben entsprechende Vereinbarungen geschlossen.
Der Träger erhält die volle öffentliche gesetzliche Förderung und bei Gruppen oder Einrichtungen, die ab Mai 2011 zusätzlich geschaffen wurden bzw. werden auch die Übernahme des Trägeranteils durch das Jugendamt.

Die restlichen Plätze stehen dann der Bevölkerung im Umfeld der Kindertageseinrichtung zur Verfügung.

Darüber hinaus finanzieren einzelne Betriebe auch die Kosten von verlängerten Öffnungszeiten, Trägeranteilen und anteiligen Overheadkosten des Trägers.

Manche Betriebe engagieren sich nicht als Investor, sondern gehen auf Träger zu, um sich global oder in bestimmten TEK des Trägers betriebliche Plätze einzukaufen. Dies ist nach dem Kinderbildungsgesetz zulässig.


Zum anderen wird um Beispiele aus Dortmunder Betrieben gebeten, die Familienfreundlichkeit in anderer Art und Weise fördern. Z.B. durch

-Übernahme der Kita-Beiträge
-Kinderfreundliche Arbeitszeitgestaltung
-Heimarbeitsplätze


Zu diesem Teil der Anfrage wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Einbeziehung des familienpolitischen Netzwerks Stellung genommen.“


Frau Pieper zeigte sich mit der Antwort nicht zufrieden. Unabhängig von der zu einem späteren Zeitpunkt angekündigten Stellungnahme bat sie um detaillierte Auskunft, welche Betriebe sich einkaufen und um wie viele Plätze es sich handelt.

Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Zukünftige Kinderbetreuung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09376-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu der Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:


1. Welche Betreuungsquote kann nach heutigem Stand in der Stadt Dortmund zum Stichtag
1.08.2013 bei der Kinderbetreuung - differenziert nach KiTa-Plätzen und Kindertagespflege erreicht werden?

Im Laufe des Kindergartenjahres 2013/2014 kann nach den aktuellen Planungen für Kinder unter drei Jahren gesamtstädtisch eine Versorgungsquote von insgesamt 32,8 % erreicht werden. 21,7% in Tageseinrichtungen für Kinder und 11,1% in der Kindertagespflege.

2. Die im Mai 2012 erfolgte Erhebung zur Feststellung des Betreuungsbedarfs beleuchtet die
gegenwärtigen Verhältnisse. Nach Beginn der Phase des Rechtsanspruchs verändern sich
aber erfahrungsgemäß Gewohnheiten, Bedürfnisse und Ansprüche, so dass von einem zunehmenden weiter wachsenden Betreuungsbedarf in der Elternschaft ausgegangen werden
kann.
Vor diesem Hintergrund möchte die CDU wissen, wann die nächste Elternbefragung zwecks
situationsgerechter zukünftiger Betreuung in Dortmund erfolgen wird, da dann eventuell eine
höhere Quote nötig sein könnte?

Derzeit wird mit einer Versorgungsquote von 35% bis 2015 in Dortmund geplant. Das Ergebnis der Elternbefragung ergibt einen aktuellen Bedarf von 41% für Dortmund.
Mit dem Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2013/2014 in Zusammenhang mit der geschaffenen Koordinierungsstelle im Jugendamt werden für dieses und dann auch für die folgenden Jahre weitere Erkenntnisse zur konkreten Nachfrage in Dortmund gewonnen.
Entsprechend ist die Bedarfsplanung bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.

Ein konkretes Vorhaben für eine weitere repräsentative Elternbefragung gibt es derzeit nicht.

3. Ist eine Zusammenarbeit bei der Datenerhebung mit dem Forschungsverbund TU Dortmund/DJI München bei der Dortmunder Erhebung angedacht bzw. wurde so abgewickelt?
Wenn Nein, warum und wer hat dann die Kosten übernommen?

Die Elternbefragung wurde in Zusammenarbeit mit dem Forschungsverbund TU Dortmund/DJI München durchgeführt und durch den Forschungsverbund ausgewertet.
Es sind Kosten für Druck, Versand und Porto in Höhe von 35.000 € entstanden.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Ausbau Kinderbetreuung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09377-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu der Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

1. Welche Summen sind davon in 2012 und 2013 bzw. werden in 2014 seitens des Dortmunder Jugendamts bzw. innerhalb des Gebiets der Stadt Dortmund in Anspruch genommen oder beantragt?

Aus dem ersten Ausbauprogramm des Bundes sind zur investiven Förderung des Ausbaus U3 12.589.975 € für Dortmund bewilligt worden.

Aus dem Fiskal-Pakt des Bundes für 2013 und 2014 wurden für Dortmund von Seiten des Landes in einer ersten Tranche 1.946.027 € reserviert und durch das Jugendamt entsprechend beantragt. In einer zweiten Tranche wurden weitere 1.955.849 € für Dortmund reserviert. Entsprechende Anträge werden derzeit zusammengestellt und die Mittel voraussichtlich fristgerecht zum 15.04.2013 beantragt.

Die Bundeszuschüsse für die laufenden Betriebskosten des Ausbaus U3 werden an das Land gezahlt. Das Land hat mit dem Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe –BAG-JH) eine eigene Konnexitätsregelung zum Ausbau U3 im Verhältnis zu den Kommunen geschaffen.

2. Seit Ende November 2012 können über das Bundesministerium erhebliche finanzielle Betriebskostenzuschüsse für die betriebliche Ganztagsbetreuung akquiriert werden.
In welchem Maße hat das Jugendamt, FABIDO oder die Dortmunder Wirtschaftförderung diese Möglichkeiten in der Stadtgesellschaft publik gemacht bzw. angeworben?

Bislang wurde das Programm aus verschiedenen Gründen nicht breit kommuniziert. Eine Inanspruchnahme würde die kurzfristige Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten nach den Empfehlungen der Landschaftsverbände und weiteren gesetzlichen Landesvorschriften voraussetzen. Solche Räumlichkeiten sind in den vielen Gesprächen mit Betrieben und Investoren und bei der intensiven Recherche der Planungsgruppe zum Ausbau U3 nicht bekannt geworden.

Ansonsten wären sie für eine dauerhafte Einrichtung nach dem Kinderbildungsgesetz genutzt worden.

Das Programm lässt sich nicht in die gesetzliche Betriebskostenförderung nach dem Kinder-bildungsgesetz integrieren.

Bei dem Bundesprogramm wird eine jährliche Förderung pro U3 Ganztagsplatz von 4.800 € gewährt, wenn der Betrieb 3.000 € pro Platz und Jahr aufbringt und nach Ablauf von zwei Jahren eine dauerhafte Finanzierung der Plätze gewährleistet wird. Legt man die KiBizpau-schale IIc in Höhe von 16.391 € für die notwendigen Platzkosten in NRW zu Grunde, ergibt sich nach Abzug der durchschnittlichen Elternbeiträge in Höhe von 13% eine Finanzierungs-lücke von 6.460 € pro Platz.

Nach der aktuellen KiBizförderung inklusive des Konnexitätsgesetzes ergibt sich selbst bei Übernahme der Trägeranteile ein notwendiger städt. Zuschuss in Höhe von 5.099 €. Der Zuschussbedarf des Bundesprogramms liegt 1.361 € pro Platz über der Landesförderung.

Darüber hinaus müssten die Betriebe bereit sein, die nach dem Bundeszuschuss verbleibenden Kosten zu übernehmen. Für einen städt. Zuschuss fehlt eine Beschlussgrundlage des Rates. Diese hätte in der haushaltslosen Zeit nicht geschaffen werden können.

In allen geführten und laufenden Gesprächen mit Betrieben und Institutionen ist erkennbar geworden, dass die Betriebe nicht bereit oder in der Lage sind Betriebskostenanteile in diesem Umfang zu übernehmen.

Allerdings besteht teilweise eine Bereitschaft zur Übernahme von Trägeranteilen und anteiligen Overheadkosten der Träger und/oder zur Finanzierung von verlängerten Öffnungszeiten.

3. Wie viele dieser "betrieblichen" Mittel wurden für Dortmund bisher, oder sind in konkreter Planung, beantragt?

Bislang keine.“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.12
Minderjährige Mütter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09379-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Babys wurden pro anno in den letzten fünf Jahren von noch nicht Volljährigen in Dortmund auf die Welt gebracht?

Eine Statistik über die Geburten von minderjährigen Müttern gibt es nicht. Da aber automatisch für alle diese Kinder die gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamtes eintritt, kann man diese Zahlen nutzen.


Jahr
Anzahl gesetzliche Amtsvormundschaften
2008
41
2009
80
2010
50
2011
51
2012
30

2. Welche präventiven/aufklärenden Programme und Maßnahmen außerhalb von „Geile Zeit“ wurden/werden seitens des Dortmunder Jugendamtes bisher/zukünftig unternommen, damit die Anzahl der (ungewollten) Schwangerschaften von Minderjährigen sinkt?

Die Auseinandersetzung mit den Themen Sexualität, Schwangerschaft und Verhütung gehört zu den Standardthemen in der Jugendarbeit. Besondere Kampagnen, außer „Geile Zeit“, laufen derzeit nicht.

3. Unterbreitet das Dortmunder Jugendamt für noch nicht volljährige Mütter und ihre Babys situationsspezifische Hilfsangebote?

Die Angebote unterscheiden sich nicht von den Angeboten für andere junge volljährige Mütter, wie zum Beispiel:
- Willkommensbesuche
- Familienpatenschaften
- Sozialpädagogische Familienhilfe

In den meisten Fällen erfolgt die notwendige Unterstützung durch den Familienverband.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.13
Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder für Kinder über drei Jahren in 2012 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09573-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.14
Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2013
(Drucksache Nr.: 09432-13)
Anpassung der Öffnungszeiten der TEK bei FABIDO
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09432-13-E1)
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09223-13-E2)
Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09225-13-E2)
Veränderung der Öffnungszeiten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09401-13-E2)
Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09223-13-E3)

TOP 2.14 wurde vor TOP 2.3 behandelt.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 3.1
Sachstand "Willkommensbesuche der Familienbüros"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09236-13)

Auf die Nachfragen von Herrn Rettstadt teilte Herr Burkholz mit:
Trotz aller Bemühungen konnten ca. 10 % der Familien nicht erreicht werden. Das hänge beispielsweise damit zusammen, dass es zwar eine Meldeadresse gebe, aber durch Umzüge/Wegzüge diese Familien nicht erreicht werden können. Teilweise gebe es Absagen von Familien, die das Angebot nicht wahrnehmen möchten.

Auch die aus Osteuropa zugewanderten Familien seien in der Statistik enthalten, soweit sie gemeldet sind. Durch die Kontakte zu den Jugendhilfediensten vor Ort bestehe die Möglichkeit, einen Zugang zu diesen Familien zu finden. Es gebe erste konzeptionelle Überlegungen, wie auf diese Familien im Sinne von Beratung noch intensiver zugegangen und ein flexibles Angebot im Norden geschaffen werden kann – gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Veränderungen zum 01.01.2014.

Herr Rettstadt bat darum, im Ausschuss zu berichten, wenn das Ganze in die Projektphase geht oder sie beendet ist. Es erscheine ihm als ein wichtiges Thema gerade auch über 2014 hinaus.

Das wurde von Herrn Burkholz zugesagt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht „Willkommens-besuche der Familienbüros“ zur Kenntnis.



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08693-12)

Herr Rettstadt zeigte sich angenehm überrascht von der Vorlage, mit der seine anfänglichen Bedenken (z. B. auseichende fachliche Qualifikation der Bewerberinnen) zerstreut werden konnten. Daher werde er der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushaltsjahr 2013 eine Maßnahme zur Qualifizierung von arbeitslosen QuereinsteigerInnen für die Externenprüfung 2015 mit 30 TeilnehmerInnen aufzulegen. Für die Dauer der Maßnahme werden die TeilnehmerInnen bei FABIDO als pädagogische Hilfskräfte beschäftigt.

Für das Haushaltsjahr 2013 genehmigt der Rat gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 97.398 € beim Eigenbetrieb FABIDO (Produkt: 7D_0060801 / Sachkonto : 531 610 – Zuschuss an kommunale Sonderrechnung).

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft von 30.618 € (Produkt: 59_0051204 / Sachkonto: 534 200), Minderaufwendungen bei der Personalagentur von 38.404 € (Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 529 200) und Mehrerträgen aus Eingliederungszuschüssen von 28.376 € ( Produkt: 01_0018204 / Sachkonto: 413 620). Die in der Anlage dargestellten haushaltsmäßigen Veränderungen für die Haushaltsjahre 2014 – 2015 werden im Haushaltsplan 2014 ff. berücksichtigt.


zu TOP 4.2
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08929-13-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die BV Hombruch hat in ihrer Sitzung am 05.03.2013 die Vorlage „Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)“, DS-Nr.: 08929-13, abgelehnt.

‚Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.

Begründung
Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im „Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.
Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.’

Der Rat hat den o. g. Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 21.03.2013 von der Tagesordnung abgesetzt. Hinsichtlich der angesprochenen Aspekte zur Grundstückseignung des Standortes „An der Witwe“ ist aus Sicht der Verwaltung zu der Bitte um Stellungnahme der Bezirksvertretung Hombruch, DS-Nr.: 08929-13-E3, folgendes auszuführen:

Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.

Altlastenverdacht
Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

Verträglichkeit mit den benachbarten Nutzungen
Eine benachbarte KFZ-Werkstatt muss bereits Immissionsrichtwerte bezogen auf die umliegende Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten. Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc.werden im weiteren Verfahren abgestimmt.

Alternativstandorte
Alternativ zum Standort An der Witwe/An der Teithe wurden im Stadtbezirk Hombruch weitere städtische Grundstücke für eine viergruppige TEK bewertet. Ein Übersichtsplan über die Grundstücke ist beigefügt.

Mögliche Teilflächen an der Langeloh-Grundschule (Löttringhauser Str. 237), an der Olpketal-Grundschule (Olpketalstr. 81) und neben der TEK Olpketalstr. 85 können nicht als Ersatzstandorte herangezogen werden, da der Einzugsbereich für Kinder nicht mit dem Standort An der Witwe/An der Teithe übereinstimmt. Gleiches gilt für eine Teilfläche der Kirchhörder-Grundschule, das Grabelandan der Zillestr. Ecke Crachtstr. sowie für eine Teilfläche der Jugendfreizeitstätte (JFS) Eichlinghofen an der Persebecker Str. Zusätzlich ist auf einer Teilfläche der Olpketal Grundschule erst kürzlich eine neue Spielfläche entstanden, so dass keine ausreichenden Flächenreserven zur Verfügung stehen.

Teilflächen der Harkort-Grundschule (Behringstr. 59), und der Gebrüder-Grimm-Grundschule (Kieferstr. Ecke Leostr.), die zwar in relativer Nähe zum Standort An der Witwe/An der Teithe liegen,scheiden aufgrund ihrer geringen Größe für eine viergruppige TEK aus. Ebenfalls sind die bereitsgenannten Grundstücksteile an der Kirchhörder-Grundschule (Kobbendelle 6) und an der JFS Eichlinghofen (Persebecker Str.) zu klein.

Bei den Grundstücken Baroper Schulstraße und Heinrich-Staubach-Straße handelt es sich jeweils um größere zentrale Spielflächen (Typ A/B) mit vielfältigen Angeboten für alle Altersgruppen. Als Besonderheit verfügen beide Spielplätze über einen Bolzplatz. Die Spielplätze sind die einzigen öffentlichen Spielräume in ihrem jeweiligen Versorgungsbereich/Einzugsbereich. Aus Sicht der Spielflächenbedarfsplanung kann daher einer Aufgabe der angeführten Spielflächen nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen (DS Nr. 09666-07). Mangels verfügbarer Grundstücke in den jeweiligen Versorgungsbereichen wäre die notwendige Schaffung von Ersatzspielflächen im Umfeld nicht gesichert.

Für das Grabeland Am Surck in Barop gibt es weder das erforderliche Planrecht noch eine ausreichende Erschließungsmöglichkeit. Eine Hinterlandbebauung ist somit kurz-/mittelfristig nicht möglich.

Die Grünfläche an der Marie-Curie-Allee/Ecke Vogelpothsweg und Hugo-Heimsath-Str. ist im Bebauungsplan (B-Plan) „Hom 240“ als Ausgleichsfläche und Vorbehaltsfläche für die Regenrückhaltung und Versickerung festgesetzt. Eine bauliche Nutzung in diesem Bereich wäre zudem unvereinbar mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Universität. Dies steht insgesamt einer erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans entgegen. Des Weiteren ist der Standort aus bedarfsplanerischer Sicht nicht als Ersatz für das Grundstück An der Witwe/An der Teithe geeignet.

Unabhängig von der geplanten Realisierung einer TEK am Standort An der Witwe/An der Teithe besteht die Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten in Hombruch zu schaffen. Hierzu wird derzeit der Standort „Am Froschloch“ einer detaillierten Prüfung durch die Verwaltung unterzogen. Eine weitere Option ist der Standort „Am Gardenkamp 47“ (ehemals Hokido). Dieser befindet sich aber nicht im Eigentum der Stadt Dortmund, so dass die Realisierungsperspektive ungewiss ist.

Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurden ausschließlich städtische Grundstücke in die Alternativenprüfung mit einbezogen, denn nur für diese Grundstücke ist die notwendige kurzfristige Verfügbarkeit verlässlich garantiert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch private Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten unterstützt werden, sofern diese mit der Bedarfsplanung vereinbar sind und sich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der Förder- und Finanzierungsregelungen bewegen. In diesem Kontext ist zu bemerken, dass das private Betriebsgelände der Firma „Schreck-Mieves“ bislang keine Berücksichtigung finden konnte. Der Stadt ist lediglich bekannt, dass eine Betriebsschließung bis zum Ende des Jahres beabsichtigt ist. Eine mögliche Nachfolgenutzung ist derzeit nicht absehbar. Zudem handelt es sich bei diesem Standort um eine kartierte Altlastenverdachtsfläche.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorgenannten Alternativgrundstücke als Ersatz für das Grundstück An der Witwe/An der Teithe ausscheiden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück aufgrund der günstigen Lage sehr gut geeignet für eine TEK.

Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Hombruch und die Ausschüsse, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, dass das Grundstück An der Witwe/An der Teithe für den Bau einer TEK genutzt wird.“

Herr Barrenbrügge brachte kurz die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Ausdruck.

Herr Blanke fand den Standort aus verkehrlichen Gründen absolut ideal und konnte die Einwände der Bezirksvertretung Hombruch nicht nachvollziehen.

Herr Rettstadt signalisierte Zustimmung zu der Vorlage.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgte dem Vorschlag von Frau Blotenberg, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten, da die Entscheidung der Bezirksvertretung Hombruch noch aussteht.


zu TOP 4.3
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08799-13-E6)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bat in seiner Sitzung am 20.03.2013 darum, über das Ergebnis der vor einem Jahr erbetenen Prüfung hinsichtlich der Steinbrink-Grundschule in Wickede – Drucksache Nr. 06273-12-E3 – schriftlich informiert zu werden.

In der Sitzung des AKJF vom 07.03.2012 wurde zu dem TOP 4.5 „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen, DS-Nr. 06273-12, von der CDU Fraktion der unten stehende Antrag gestellt. Der AKJF beschloss einstimmig mit der Ergänzung, dass die Beantwortung des Prüfauftrages Drucksache Nr.: 06273-12-E3 spätestens bis zur Sitzung des Rates am 29.03.2012 vorliegt.

„Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Veräußerung und Bebauung der in der Anlage 3 (westlich Steinbrink-GS) befindlichen Fläche nicht entbehrlich ist und statt dessen Räumlichkeiten in der Steinbrink-Grundschule für eine Kindertageseinrichtung bezogen werden können.

Hierzu wurde der Rat der Stadt von der Verwaltung mit der Stellungnahme vom 27.03.2012 in der Sitzung am 29.03.2012 unter der DS-Nr.: 06273-12-E4 wie folgt informiert:

„Die Aufnahmekapazität der Steinbrink-Grundschule ist unter Berücksichtigung des vorhandenen Raumangebots vom Rat der Stadt mit 3 Schulzügen“ festgelegt worden. Aufgrund der Schülerzahlenentwicklung in den vergangnen Jahren wird die Schule aktuell „zweizügig“ ausgelastet. Mit einem Anstieg der Schülerzahlen ist nicht mehr zu rechnen. Rechnerisch werden damit 4 Klassenräume (geschätzt Nutzfläche 300 qm) nicht mehr zwingend für eine schulische Nutzung benötigt.

Der Standort ist für eine drei bis fünfgruppige TEK vorgesehen. Nach den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt wird für eine viergruppige Einrichtung eine Gesamtfläche von 800 qm zuzüglich einer Außenspielfläche von 1.200 qm benötigt.

Das innerhalb des bestehenden Schulgebäudes zur Verfügung stehende Raumprogramm (s.o.) ist damit für eine TEK in der benötigten Größe nicht ausreichend.

Eine abschließende Prüfung des Standortes ist noch nicht erfolgt. Es ist beabsichtigt, kurzfristig im Gespräch mit der Schulleitung die Möglichkeiten zur Nutzung von Teilen des Schulgeländes auszuloten. Dabei wird auch die Möglichkeit der Nutzung von Räumlichkeiten der Schule im Zusammenhang mit eventuellen Anbaumöglichkeiten überprüft. Aus Sicht der Verwaltung sind damit der parallelen Nutzung von Schulstandorten durch Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder zahlreiche Fragestellungen grundsätzlicher Art verbunden (z.B. rechtliche Problematiken bei Teilveräußerungen von Gebäuden, Planungssicherheit für den Betrieb der Tageseinrichtung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Schülerzahlen am jeweiligen Standort, Sicherstellung eines störungsfreien Betriebsablaufes für alle Nutzer etc.). Die Verwaltung beabsichtigt eine Sammlung und Positionierung zu diesen Fragen mit den betroffenen Fachbereichen.“

Aktuell nimmt die Verwaltung zu einer TEK am Standort der Steinbrink-GS im Folgenden Stellung.

Es ist geplant, eine viergruppige TEK als Solitärbau am Standort der Steinbrink-GS durch einen Investor errichten zu lassen. Benötigt werden hierfür ca. 2.000 qm Fläche. Eine Teilnutzung des Schulgebäudes scheidet aus mehreren Gründen aus:

1. Das Schulgrundstück steht im Eigentum der Stadt Dortmund. Ein Verkauf eines Schulgebäudeteils an einen Investor wird als rechtlich schwierig angesehen, da die Stadt Dortmund in ihren Entscheidungen bzgl. des Gebäudes und des Grundstücks nicht frei agieren könnte.

2. Die von der TEK zu nutzenden Klassenräume liegen über drei Etagen verteilt. Da die TEK barrierefrei errichtet werden muss, müsste ein Fahrstuhl über diese drei Etagen eingerichtet werden. Grds. wird eine TEK aus pädagogischen Gründen eingeschossig errichtet. Nur im Ausnahmefall sollte eine TEK zweigeschossig errichtet werden. Die Barrierefreiheit bei einer dreigeschossigen TEK zu gewährleisten, führt zu hohen Mehrkosten für den Investor. Für die Nutzung von drei Räumen auf einer Etage wäre ein getrennter Zugang zu den Schulräumen und zu den TEK-Räumen notwendig. Die Herrichtung der getrennten Zugänge wäre – wenn überhaupt – nur mit sehr hohen Kosten möglich. Ein zweiter Rettungsweg wäre für die Schule und für die TEK ebenfalls notwendig.

3. Das Gelände an der westlichen Seite des Schulgebäudes ist abschüssig. Ein Anbau wäre nur unter erschwerten Bedingungen möglich, was zu zusätzlichen Kosten für den Investor führt.

4. Die Grundschule müsste die für die TEK benötigten Räume (z.B. Medienraum) verlegen, was zu Umbaukosten für die Schulverwaltung führt.

5. Bei einem Anbau wäre zudem ein neues Brandschutzkonzept für die Schule notwendig.

6. Da die maximale Mietförderhöhe durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) begrenzt wird, könnten die Mehrkosten dazu führen, dass eine auskömmliche und rentierliche Miete für einen Investor nicht realisierbar ist und damit der Ausbau an diesem Standort im Rahmen des Investitionsmodells nicht mehr sicher gestellt werden kann.“


Herr Barrenbrügge zeigte sich mit der Antwort, die nur auf Verkauf ausgerichtet sei, nicht ganz zufrieden. In finanziell schwierigen Zeiten und einer demografischen Stagnation sei es nicht nachvollziehbar, warum nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden, um eine stärkere Auslastung von städt. Immobilien zu erreichen und kostengünstige Lösungen für den stark beanspruchten Haushalt zu suchen.
Er bat um Beantwortung folgender Frage:
Können nicht in der Steinbrink-Grundschule – die weiterhin Schulstandort sein soll – durch Umzüge von Klassen Räumlichkeiten für eine oder zwei Kita-Gruppe/n freigezogen werden, die dann dauerhaft im Erdgeschoss für schulfremde Nutzung frei werden und an Dritte dauerhaft vermietet werden können, während in Schulnähe auf einer kleinen Teilfläche ein Investor für die anderen Kita-Gruppen eine neue Immobilie baut und diese vermietet?
Die Verwaltung wird um Kostenaufstellung gebeten, dass dieser Ansatz nicht dauerhaft wirtschaftlicher als ein totaler Kita-Neubau sein soll.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Auswirkungen Schulrechtsänderungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09532-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09532-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… wir bitten darum, o.g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

Aufgrund der Schulrechtsänderung wird der Stichtag für die Einschulung auf den 30. September festgelegt. Das bedeutet, dass viele Kinder ein Jahr länger in der Ü3-Betreuung bleiben als vorgesehen.

Das von der rot-grünen Landesregierung im März 2011 auf den Weg gebrachte Schulrechtsänderungsgesetz hat zu Veränderungen bei den Aufgaben und den Kostenbelastungen in der kommunalen Jugendhilfe geführt.

Mit diesem Gesetz wurde das Einschulungsalter auf den 30. September festgelegt und damit das ursprünglich beabsichtigte schrittweise Vorverlegen des Stichtags um jeweils einen Monat je Schuljahr bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres außer Kraft gesetzt. Nach alter Rechtslage mit sukzessiv früheren Einschulungen war dementsprechend von weniger Kindern im letzten Kindergartenjahr mit dem jeweiligen Geburtsmonat auszugehen.

Aufgrund der alten Rechtslage gingen viele kommunale Jugendämter bei der Planung des Ausbaus der Betreuungsplätze davon aus, Plätze für Überdreijährige in Plätze für Unterdreijährige umwandeln zu können. Nun wird aber ein nennenswerter Anteil von Kindern wieder ein Jahr länger den Kindergarten besuchen. Viele Jugendämter sehen sich deshalb mit der Anforderung konfrontiert, wieder mehr Ü3-Plätze, als die langfristigen Planungen es zunächst vorsahen, zur Verfügung zu stellen – und zwar bei gleichzeitigem Erfordernis, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben.

Dass dies mit erheblichen Aufgabenerweiterungen und Kostenbelastungen verbunden und das 5. Schulrechtsänderungsgesetz damit im Sinne des Artikels 78 Absatz 3 der Landesverfassung konnexitätsrelevant ist, ist offensichtlich. Es ist zu befürchten, dass sich die Situation in den Kitas durch den Stopp der vorgezogenen Einschulung verschärft. Mehr Kinder als ursprünglich in den Planungen der Kita-Träger vorgesehen, müssen nun in Kindergärten betreut werden. Das kostet die Kommunen zusätzliches Geld und geht zu Lasten des dringend notwendigen Ausbaus der U3-Betreuung.


Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:


1. Wie viele Kinder besuchen in Dortmund seit dem „Einfrieren“ des Einschulungsalters den Kindergarten ein Jahr länger als ursprünglich vorgesehen (bitte aufgelistet nach den Schul- bzw. Kindergartenjahren 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015)?

2. Inwieweit wirkt sich das „Einfrieren“ des Einschulungsalters auf die Planungen der kommunalen Jugendhilfe aus?

3. Welche Mehrbelastungen resultieren daraus für Dortmund (bitte aufgelistet nach den jährlichen Kosten)?

4. Ist in Dortmund eine Verschlechterung der Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahre zu erwarten?“


Herr Rettstadt bat um schriftliche Beantwortung der Fragen zur nächsten Sitzung.


zu TOP 5.2
Betreuungsweisung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09569-13)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09569-13-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09569-13-E3)

Es lagen folgende Bitten um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

-> Drucksache Nr.: 09569-13-E1

„…die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es zutreffend, dass das Dortmunder Jugendamt keine Betreuungsweisungen (§10 JGG) mehr durchführt/übernimmt?

2. Sollte dies zutreffend sein, bitten wir um die Beantwortung
- seit wann ist das so?
- welche Überlegungen dazu führten?
- welche testierten Träger dafür stattdessen bereit stehen?
- ob der Betreuungsweisungsauftrag bei den freien Trägern in den Augen des Jugendamts zielführend und qualitativ hochwertig durchgeführt wird?“

-> Drucksache Nr.: 09569-13-E3

„…zu unseren bereits gestellten Fragen bezüglich der Betreuungsweisung möchten wir zusätzlich folgende Fragen beantwortet haben:


1. Ist es zutreffend, dass das Dortmunder Jugendamt keine Betreuungsweisungen (§10
JGG) mehr durchführt/übernimmt?
Sollte dies zutreffend sein, dass das Dortmunder Jugendamt keine Betreuungsweisungen durchführt bzw. übernimmt, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es pädagogisch/gesellschaftspolitisch beabsichtigt, dass auf Dortmunder Stadtgebiet keine Betreuungsweisungen in Kombination mit Arrest ausgesprochen werden können?
2. Sind die hiesigen Jugendgerichte mit der gängigen Praxis zufrieden?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Großpflegestellen
Vereinbarung zwischen Dienstleistungszentrum Wirtschaft der Wirtschaftsförderung und dem Jugend ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage)

- Termin zentrales Jugendforum 18.04.13 im Rathaus





Herr Sohn beendete die Sitzung um 18.05 Uhr.









Sohn Liedschulte
Vorsitzender stellv. Vorsitzende







Barrenbrügge Lieberknecht
Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.2

(See attached file: Vorstellung Ausschuss.pdf)


Anlage zu TOP 6.

(See attached file: Anfragen und Anträge in den Bezirksvertretungen April 2013.pdf)


Anlage zu TOP 7.

(See attached file: Aufgabenteilung JA_WiFö.pdf)