Niederschrift (öffentlich)

über die 46. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 17.06.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Justine Grollmann i. V. für RM Annette Becker (CDU)
RM Thomas Bahr (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Ute Mais (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jessika Schenk (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Roger Kiel





4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Sabine Weber



Nicht anwesend waren:
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Peter Prause (Richter)
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Karoline Dziwulski (JobCenterDortmund)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Daniel Kunstleben 57/FABIDO







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 46. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 17.06.2020, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.05.2020


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht

2.1 Städtische Beihilfen für den Ring Politischer Jugend und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17423-20)

2.2 Familienbüros in den Stadtbezirken - Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17139-20)

2.3 Sachstandsbericht "Aktive Väter in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17527-20)

2.4 Einsatz von Gesundheitsfachkräften in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17548-20)

2.5 Umbau des Bolzplatzes Westhusenerstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16819-20)

2.6 Neugestaltung des Kinderspielplatzes Dorfstraße, Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17344-20)

2.7 Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)

2.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)

2.9 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITAs nach § 44 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 bis zum Kindergartenjahr 2024/2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17247-20)

2.10 Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17315-20)
hierzu -> Ergänzungsschreiben
(Drucksache Nr.: 17315-20-E2)

2.11 Förderung der Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17593-20)

2.12 Qualitätsentwicklung im Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17730-20)

2.13 Vorstellung des Rahmenkonzeptes "Familienbildung im Jugendamt der Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17501-20)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17711-20)

3.2 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)

3.3 Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)

3.4 Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17077-20)

3.5 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

4. Anträge / Anfragen

4.1 Kinderschutz in der Corona-Krise
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17298-20-E1)

4.2 Öffnung von Spielplätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17491-20-E2)

4.3 Situation von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Krise
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17488-20-E2)

4.4 Covid-19: Auswirkungen auf die kommunale Kinder- und Jugendarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17399-20-E1)

4.5 Förderung von TEK Baumaßnahmen im Investorenmodell
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 17460-20-E1)

4.6 Elektronisches Anmeldeportal für einen Kita Platz.
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 17459-20-E1)

4.7 Pflegeeltern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17449-20-E1)

4.8 Spielplätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17904-20)

4.9 Situation von Jugendlichen in Aplerbeck
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17901-20)

4.10 Überprüfung der Eignung von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17867-20)

4.11 Ausweitung des Sommerferienprogramms für Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17918-20)

4.12 Sommerferienprogramm für Dortmunder Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17842-20)

4.13 Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17118-20-E2)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden




Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Niehaus benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um:

TOP 2.14 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17848-20)




Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.05.2020

Die Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.05.2020 wurde einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage.


zu TOP 2.1
Städtische Beihilfen für den Ring Politischer Jugend und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17423-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlungen an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.



zu TOP 2.2
Familienbüros in den Stadtbezirken - Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17139-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches der Familienbüros zur Kenntnis.



zu TOP 2.3
Sachstandsbericht "Aktive Väter in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17527-20)

Frau Hawighorst-Rüßler fragte, wie sich die Väterarbeit entwickelt habe. Wieviel Väter erreicht werden, ob sie sich in den letzten Jahren fortentwickelt habe oder stagniere.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die Aktivitäten rund um die Väterarbeit sind jedes Jahr gestiegen. Wir haben in dem Arbeitskreis mittlerweile mehr Väter/Männer als Frauen, sodass die Väter aktiv bei der Ausgestaltung der Angebote mitbestimmen. Es wird im Weiteren darauf geachtet, dass Angebote auch für Väter mit jüngeren Kindern dabei sind (Babyschwimmen, PEKIP für Väter) und auch Aktivitäten für Väter mit älteren Kindern (Bastelangebote, Zoorallye). Höhepunkt ist normalerweise der jährliche „Vatertag am Big Tipi“ mit fast 1000 Besuchern. Leider konnte er coronabedingt dieses Jahr im Mai nicht stattfinden. Wir planen aber einen Vatertag im Herbst, falls die Coronaeinschränkungen dies zulassen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht „Aktive Väter in Dortmund“ zur Kenntnis.



zu TOP 2.4
Einsatz von Gesundheitsfachkräften in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17548-20)


Frau Dr. Tautorat erklärte, dass sie den drastischen Rückgang der zu betreuenden Familien so verstehe, dass zu wenig Personal vorhanden sei um alle Bedarfe sicherzustellen und fragte ob eine Aufstockung des Personals angedacht sei.

Herr Gora erklärte, dass auf Seite 1 der Vorlage stehe, dass die Stadt 450.000,-- € aus Stiftungsmitteln erhalte und 250.000,-- € für Gesundheitspflegekräfte einsetze. Er fragte, was mit dem Rest finanziert werde?
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die Fallzahlen sind aufgrund des Fachkräftemangels und der daraus resultierenden Nichtbesetzung von 2 Teilzeitstellen zu erklären.
Die Finanzierung von Angeboten und Maßnahmen der Frühen Hilfen steht auf 4 Säulen. Die erste Säule ist die Netzwerkarbeit mit Netzwerktreffen, Fortbildungen und Fachtagen. Die zweite Säule sind die Gesundheitsfachkräfte. Bei der 3.Säule geht es um die Finanzierung von ehrenamtlichen Strukturen. Die 4.Säule umfasst innovative Angebote und Maßnahmen. Es gibt zu allen Säulen Förderregelungen, die in dem Verwendungsnachweis Frühe Hilfen jeweils detailliert benannt werden.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach bestätigte, dass die Fallzahlen zurückgegangen seien, was teilweise darauf zurückzuführen sei, dass nicht ausreichend Personal zur Verfügung stand. Man habe mit den einzelnen Trägern in einem gemeinsamen Dialog zusammengesessen, um die Situation zu bewerten. Dabei wurde auch die Auskömmlichkeit der Finanzierung angesprochen und man sei im Lösungsprozess, auch mit der Zielsetzung ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über den Einsatz von Gesundheitsfachkräften in Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Umbau des Bolzplatzes Westhusenerstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16819-20)


Frau Hawighorst-Rüßler gab zu Protokoll, dass weder die Bezirksvertretung Huckarde noch ihre Fraktion ein Interesse daran haben, dass der Bolzplatz eingeschränkte Nutzungszeiten haben sollte.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Neugestaltung des Bolzplatzes mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 200.000,00 €.



zu TOP 2.6
Neugestaltung des Kinderspielplatzes Dorfstraße, Dortmund-Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17344-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Dorfstraße, Brackel mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von
135.000,00 €.



zu TOP 2.7
Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten (Fachstandard plus)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17369-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Umsetzung des Fachstandard Plus in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis und beschließt, die im Rahmen des Modellprojektes eingerichteten Projektstellen mit dem Stellenplan 2022 in Planstellen umzuwandeln.



zu TOP 2.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff, 18 ff. KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.



zu TOP 2.9
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITAs nach § 44 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 bis zum Kindergartenjahr 2024/2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17247-20)

Herr Gora fragte, wer in der Tabelle auf Seite 5 die sonstigen Träger mit einer Finanzierungssumme von 405.000,-- € seien? Da die Summe doch erheblich sei, bat er um Auflistung der sonstigen Träger.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Bei den sonstigen Trägern handelt es sich um die folgenden dem Päritätischen angeschlossenen Träger: Kinderschutzbund, Ruhr-Familienbildungszentrum, Lebenshilfe, Consol Kita gGmbH, Stadtteilschule, Villa Pusteblume, Frauenzentrum


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die in der Anlage aufgeführten 114 Kindertageseinrichtungen als plusKITAs nach § 44 des Kinderbildungsgesetzes ab dem 01.08.2020 anzuerkennen und mit den ausgewiesenen Beträgen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 zu fördern.


zu TOP 2.10
Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17315-20)
Hierzu: Fortführung der Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte)
Ergänzungsschreiben
(Drucksache Nr.: 17315-20-E2)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Ergänzung der Verwaltung vom 20.05.2020 vor:

Ergänzungsschreiben zur Vorlage zur Fortschreibung der Zahlungen von Betriebskostenzuschüssen
für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen
und Brückenprojekte (DS-Nr.: 17315-20)
Sehr geehrter Herr Sohn,
ergänzend zur Vorlage zur Fortschreibung der Zahlungen von Betriebskostenzuschüssen für
öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Brückenprojekte
(DS-Nr.: 17315-20) teile ich Ihnen folgendes mit:
Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 im
Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO, in der ab
14. Mai 2020 gültigen Fassung) wird das Betretungsverbot verlängert. Seit dem 23.04.2020
werden die Ausnahmeregelungen stufenweise erweitert. Mit Schreiben vom 11.05.2020 teilte
das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) mit, dass das Betretungsverbot
für die Brückenprojekte ab dem 14.05.2020 nicht mehr gilt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Ergänzung der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Betriebskostenzuschüsse für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen, die Förderung der Tagespflegepersonen sowie die Finanzierung der Brückenprojekte für die Dauer des Betretungsverbots weiter geleistet werden.

Vorrangig in Anspruch zu nehmende, anerkannte andere Ersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld) für Ausfälle bei den Trägern werden angerechnet. Die Träger sind verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen und dies unaufgefordert der Verwaltung mitzuteilen.

Sofern eine Kindertageseinrichtung schließt, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung entsprechend eingestellt. In diesen Fällen wird eine Rückforderung der bereits gezahlten Betriebskosten erfolgen.

Die Zahlungen der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen erfolgen unter den Voraussetzungen der Fachempfehlung 11 des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) vom 25.03.2020. Schließt eine Kindertagespflegestelle, obwohl sie verpflichtet ist, den Betreuungsanspruch der Kinder von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur zu erfüllen, wird die Finanzierung eingestellt. In diesen Fällen entfällt der Anspruch der Tagespflegeperson(en) auf die laufenden Geldleistungen und Rückforderungen sind möglich.



zu TOP 2.11
Förderung der Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17593-20)


Frau Hawighorst-Rüßler stellte fest, dass bis auf zwei Ausnahmen nur FABIDO-Einrichtungen benannt seien und fragte, ob alle Träger gefragt wurden, ob sie an dem Erweiterungsprogramm teilnehmen wollten.

Frau Dr. Tautorat fragte, ob es für die Erweiterung genug Personal gebe.

Herr Bahr fragte nach den Hinderungsgründen der anderen Träger sich am Programm zu beteiligen.

Herr Gora erklärte, dass es sich um ein bedarfsabhängiges Angebot handelt, für die AWO führte er aus, dass es eine umfangreiche Flankierung der Einrichtungen durch Tages- und Großpflegestellen gebe und dadurch eine große Spreizung der Öffnungszeiten. Schlechte Erfahrungen habe man mit der 24 Stundenbetreuung gemacht, die oft gefordert würde, aber seiner Meinung nach am Bedarf der Eltern vorbei gehe.

Herr Schade-Homann berichtete, dass in den Einrichtungen von denen man gedacht habe, dass sie in Frage kommen Elternbefragungen zum Bedarf durchgeführt wurden. In der Nordstadt sei der Bedarf sehr schwach gewesen. Auch seien für die Träger die Rahmenbedingungen nicht so klar gewesen und ob es sich finanziell trage.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt werden müsste, wo die Bedarfe für welche Zielgruppen seien, dann die Angebote festlegen und das dann mit dem entsprechenden Personal hinterlegen. Sie sehe die Problematik, Personal für die Ausweitung der Betreuung auf Wochenenden und Abendstunden zu haben. Da müsse man gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die in der Vorlage dargestellte Strategie zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung sowie deren finanzielle Förderung und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes, entsprechende Angebote zu entwickeln und zu fördern. Hierzu sind mit den Trägern entsprechende Vereinbarungen zu flexiblen Betreuungszeiten nach § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) abzuschließen. Er beschließt vorbehaltlich der Betriebserlaubniserteilung des Landesjugendamtes die in der Anlage dargestellten Angebote der Träger von Kindertageseinrichtungen.

zu TOP 2.12
Qualitätsentwicklung im Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17730-20)


Frau Hawighorst-Rüßler stellte fest, dass das Handbuch in Zeiten und Dokumentationen festgeschrieben sei und hält das so nicht für umsetzbar. Sie fragte ob das Handbuch da sei, um eine Rechengröße zu erarbeiten und ob die Verwaltung es für umsetzbar halte.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass sie von dem Handbuch, das mit externer Begleitung erstellt wurde überzeugt sei. Ein Qualitätshandbuch müsse jedoch regelmäßig weiterentwickelt werden. Man müsse Felderfahrungen sammeln, die Praxistauglichkeit prüfen und nach einer gewissen Zeit in die Evaluierung und Anpassung gehen.

Herr Sohn regte an, nach einem gewissen Zeitraum dem Ausschuss einen Erfahrungsbericht vorzustellen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig das Qualitätshandbuch für den Pflegekinder- und Adoptionsdienst.



zu TOP 2.13
Vorstellung des Rahmenkonzeptes "Familienbildung im Jugendamt der Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17501-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Rahmenkonzept „Familienbildung im Jugendamt der Stadt Dortmund auf Grundlage des § 16 SGB VIII“ zur Kenntnis.



zu TOP 2.14
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17848-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
§ Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

§ Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 3, 13 ff., 18 ff. KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird in Übereinstimmung mit der Landesregelung für den Monat Juni kein Beitrag, aber im Juli der komplette Elternbeitrag eingezogen.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17711-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Rechenschaftsbericht 2019 des Rings Politischer Jugend Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.2
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)
Hierzu: Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17175-20)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus öffentlicher Sitzung vom 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2):

….die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage „Grüner Ring Westfalenhütte“:


1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten – und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.

2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt.


Begründung:
Ggf. mündlich


AUSW, 10.06.2020:

Herr sB Tietz begrüßt für seine Fraktion die Vorlage, begründet mündlich den o. a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.



Herr Rm Waßmann merkt an, dass seine Fraktion heute der Vorlage beitreten werde.
Zu Punkt 2 des o.a. Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen weist er auf die bereits geführten Diskussionen über zusätzlichen Personalbedarf des Umweltamtes insgesamt für seine Aufgaben hin. Insofern sei eine heutige Zustimmung zum Antrag nicht als „Freibrief“ für eine „Zahl X“ an zusätzlichem Personal zu verstehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den o. a Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 17175-20-E2) einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD).


Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe von Planungsleistungen (Freianlagenplanung gemäß HOAI sowie Durchführung von Beteiligungsformaten) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 2,52 Mio. € brutto in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028 zur Konkretisierung der Planung sowie zur Konkretisierung der Baukosten für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.

Ergänzung

1. Die Flächen zur Naherholung und die Flächen für den Naturschutz im Norden des „Grünen Rings“ werden durch geeignete Maßnahmen (z.B. Zäune) voneinander getrennt, um insbesondere die geplanten Laichgewässer und die bodenbrütenden Vogelarten vor störender Nutzung (Spaziergänger mit Hunden, Mountainbiker) zu schützen.
Der Erhalt der Population gefährdeter Arten – und damit die Wirksamkeit der Maßnahmen – wird regelmäßig überprüft. Der AUSW ist über die Ergebnisse jährlich zu informieren.

2. Im weiteren Verfahren werden die für die zukünftige Betreuung und Pflege der Grünflächen im „Grünen Ring und für ein Biotopmanagement benötigten personellen Ressourcen dargestellt




Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe von Planungsleistungen (Freianlagenplanung gemäß HOAI sowie Durchführung von Beteiligungsformaten) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 2,52 Mio. € brutto in den Haushaltsjahren 2021 bis 2028 zur Konkretisierung der Planung sowie zur Konkretisierung der Baukosten für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.



zu TOP 3.3
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur in Anlage 1 beigefügten Musterresolution des Deutschen Städtetages „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und bittet Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau diese zu unterzeichnen.



zu TOP 3.4
Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Einsatz von Präventionsmitteln zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen in Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17077-20)


Frau Hawighorst-Rüßler (B90/Die Grünen) merkte an, dass sie das Programm mit einem Koordinator für zwei Grundschulen sehr schmal finde.

Herr Grohmann (SPD) bemängelt, dass die Vorlage der BV-Lütgendortmund nicht zur Kenntnis gegeben wurde und bat darum den Beschluss des Ausschusses an die Bezirksvertretung weiterzuleiten damit sie informiert ist.

Herr Gora (AWO) findet ebenfalls, dass es sich um teures Projekt mit einer schmalen Ausrichtung handelt. Verwirrend findet er, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die im Elementarbereich aktiv war, in der Vorlage nicht auftauchen. Er befürchtet, dass es wieder ein parallel laufendes Programm ohne Bezug zu vorhandenen Strukturen wird.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) kritisierte ebenfalls, dass das Geld sinnvoller für Gesundheitsförderung an der Basis ausgegeben worden wäre, als für einen Koordinator, für zwei Grundschulen, in der Entgeltgruppe. Auch wenn es sich bei dem Projekt um eine Förderung der gesetzlichen Krankenkassen handeln würde.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der Umsetzung des verabschiedeten Gesundheitszieles einen für drei Jahre befristeten Einsatz einer*s Koordinators*in für die schulische Gesundheitsförderung. Das Gesundheitsamt wird beauftragt eine entsprechende Organisationsverfügung zu fertigen. Das Personal- und Organisationsamt wird beauftragt das Verfahren für die externe Einstellung durchzuführen.



zu TOP 3.5
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Hierzu: Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17090-20)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus öffentlicher Sitzung vom 10.06.2020 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:

Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.

In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.

Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.

Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 ergänzt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die Bezirksvertretung Hombruch möge die Vorlage mit folgender Ergänzung beschließen:

Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Wir regen an, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.

Der Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Ergänzung soll berücksichtigt werden:

Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Es wird angeregt, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:

Der nachfolgend von der SPD-Fraktion in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie folgt beschlossen:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund und die Stadtverwaltung darum an der konkreten Weiterentwicklung der Verwaltungsaufgaben in den Stadtbezirken im Rahmen des Zukunftsprogramms Dortmund beteiligt zu werden. Die Bezirksvertretung bittet hierzu einen Dialogprozess zwischen Verwaltung, Bezirksverwaltung und Bezirksvertretung zu initialisieren.

Aus Sicht der Bezirksvertretung Aplerbeck kann in der Zukunft nur ein stärkerer (Wieder-) Ausbau der Verwaltungstätigkeit in den Außenbezirken erfolgen um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Bezirksvertretung Aplerbeck erinnert hierzu nochmals an den Ratsbeschluss zur Stärkung der Stadtbezirke.



Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ zu beschließen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Sozialausschusses (ASAG) vom 09.06.2020:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vor:
2.5
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.

In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.

Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.

Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) fragt zu dem Punkt „Fachdienst für Senioren“ auf Seite 80 nach, ob zukünftig eine Pflege-App mit eingebunden werden könnte. So könne man z. B. schnell nachsehen, welche Plätze in welchen Seniorenheimen frei seien.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass das Sozialamt diesbezüglich gerade im Dialog mit einer Firma stünde, die solche Apps entwickle. Das Angebot soll kostenfrei sei. Mit dem Seniorenbeirat und den anderen Beteiligten werde das im Gesamtprozess beraten, sobald ein Angebot vorliege. So eine App wäre dann ein Zusatz zum elektronischen Angebot der Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.

AUSW, 10.06.2020:

In Kenntnis der o.a. Empfehlungen des BuNB, der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck sowie des ASAG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.



4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Kinderschutz in der Corona-Krise
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17298-20-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.05.2020, Drucksache-Nr. 17298-20
Kinderschutz in der Corona-Krise
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.04.2020 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
1. Wie schätzt die Verwaltung die aktuelle Situation von Familien unter dem Eindruck von Corona und den damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen ein?

Für Familien stellen die Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie eine große Herausforderung dar. Dennoch gehen viele Familien sehr verantwortlich und kreativ mit den Anforderungen der Krise um. Durch den derzeitigen Ausfall der Regelsysteme für Familien, insbesondere für die Kinder in prekären Lebensverhältnissen sind Eskalationen von Konflikten allerdings zu befürchten.
2. Welche Maßnahmen ergreift das Dortmunder Jugendamt, um die Sicherstellung des Kinderschutzes weiterhin zu gewährleisten?

Der Umgang mit Kindeswohlgefährdungsmeldungen ist unverändert. Um Familien in kritischen Lebenssituationen möglichst frühzeitig zu erreichen, wurden Meldeketten mit den Schulen sowie Kindertageseinrichtungen vereinbart. Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte versuchen, den Kontakt zu den betreffenden Familien zu halten und melden sich bei Bedarf im Jugendhilfedienst.
3. Welche Maßnahmen hat das Jugendamt getroffen, um Kinder, die in der Familie von Gewalt betroffen sind, auch in der jetzigen Situation zu schützen?

Mit dem Polizeipräsidium in Dortmund wurde vereinbart, dass jeder Fall von häuslicher Gewalt in Familien unverzüglich den Jugendhilfediensten und/oder der Rufbereitschaft des Jugendamtes mitgeteilt wird.

4. Liegen erste Einschätzungen über eine Zunahme der häuslichen Gewalt aufgrund der Corona-Situation vor? Zur Zeit gibt es auffallend wenig Meldungen zu häuslicher Gewalt. Es ist leider zu vermuten, dass Krisen in Familien nicht öffentlich werden.
5. Sind ausreichend Notaufnahmestellen für Kinder vorhanden?

Es sind ausreichend Plätze in den Jugendschutzstellen und Bereitschaftspflegefamilien vorhanden.
6. Gibt es eine Kinderschutz-Hotline des Jugendamtes oder Online-Angebote, über die sich Kinder und Jugendliche an das Jugendamt wenden können?

Es gibt Beratungsangebote und Notfallnummern für Kinder, Jugendliche und Familien. Das Jugendamt ist telefonisch, über e-mail-Adressen und whatsapp zu erreichen.
7. Auf welchem Weg werden Kinder und Familien auf vorhandene Angebote aufmerksam gemacht?

Die Angebote sind im Internet unter www.dortmund.de veröffentlicht und es wurden Plakate mit Erreichbarkeiten des Jugendamtes in den Stadtbezirken verteilt. Über die Schulen und Kindertageseinrichtungen werden die Familien über Angebote und Notrufnummern informiert.
8. Haben die Mitarbeiter*innen im Kinderschutz weiterhin Zugang zu den betreuten Familien und Kindern?

Die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfedienste, der Beratungsstellen, des Pflegekinderdienstes sowie der ambulanten Erziehungshilfe halten telefonisch Kontakt zu den Familien, insbesondere zu Familien in herausfordernden Lebenssituationen. Im Falle von vermuteten Kindeswohlgefährdungen erfolgen weiterhin Hausbesuche. Kinderschutz hat absolute Priorität.
9. Welche Schutzmaßnahmen sind für die Mitarbeiter*innen vorgesehen?

Eine entsprechende Arbeitsschutzausrüstung für Mitarbeitende im Kinderschutz in den Jugendhilfediensten ist ausreichend vorhanden.
10. Sind die Mitarbeiter*innen im Bereich des Kinderschutzes Teil der kritischen Infrastruktur und haben somit zuverlässigen Anspruch auf die Betreuung der eigenen Kinder?

Die Fachkräfte in den Jugendhilfediensten zählen zu den systemrelevanten Berufstätigen und haben Anspruch auf die Betreuung der eigenen Kinder……..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
Öffnung von Spielplätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17491-20-E2)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…. Stellungnahme der Verwaltung auf den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 13.05.2020
(DS-Nr. 17491-20)
Öffnung von Spielplätzen
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Gab es Vorgaben und Hilfestellungen zu Wiederöffnung der Spielplätze durch das Land? Wenn ja, welche?
Das Land NRW hat dazu folgende Mitteilung in § 3 Absatz 4 der geltenden Corona Schutzverordnung veröffentlicht:
(4) [Ab dem 7. Mai 2020:]
Zulässig ist die Nutzung von Spielplätzen.
Begleitpersonen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten,
soweit sie nicht zu den im § 12 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Gruppen (Familien, häusliche Gemeinschaft usw.) gehören.
Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können eine Begrenzung der Nutzerzahl und im Einzelfall auch Ausnahmen von Satz 1 festlegen.
Konnten stadtweit alle Spielplätze am 7. Mai wieder geöffnet werden?
Alle 342 städtischen Spielplätze in Dortmund wurden am 7. Mai 2020 wieder geöffnet. 2

Welche Regelungen gelten für die geöffneten Spielplätze?
1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen.
Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist. Sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt. Eine Überfüllung der Anlagen ist zu vermeiden.
2. Den Spielplatz darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf eine Erkrankung an Covid-19 hindeutet. Dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen.
3. Der Kontakt zu Risikogruppen ist zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit einer Vorerkrankung.
4. Die allgemeinen Hygienevorgaben sind einzuhalten.
5. Auf Spielplätzen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.
Für die Einhaltung sind die Eltern oder Aufsichtspersonen vor Ort verantwortlich.
Wie werden diese Regelungen kommuniziert?
Es wurden Beschilderungen in Form von Piktogrammen vor Ort angebracht und Handzettel mit Informationen (zum Teil mehrsprachig) an die Spielplatzbesucher*innen verteilt.
Weiterhin wurden die Informationen Online auf www.dortmund.de eingestellt.
Sollte es erneut zu einer (Teil-) Schließung von Spielplätzen kommen:
Wie bereitet sich Verwaltung auf eine eventuelle erneute Schließung von Spielplätzen vor? Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung dabei aus den Erfahrungen der bisherigen Schließung?
Sollten die Spielplätze erneut geschlossen werden müssen, erfolgt dies in enger Abstimmung mit dem Krisenstab, die Umsetzung erfolgt zwischen dem Jugendamt, Grünflächenamt und Ordnungsamt.
Die Erfahrungen aus der zurückliegenden Spielplatzschließung haben gezeigt, dass die meisten Bürger und Bürgerinnen sich an das Betretungsverbot gehalten haben. Dies war aus den Kontrollberichten des Grünflächenamtes zu entnehmen…..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Situation von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Krise
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17488-20-E2)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….. Anfrage der Grünen-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.05.2020, DS-Nr. 17488-20-E1
Situation von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Krise
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Anfrage der Grünen-Fraktion möchte ich wie folgt beantworten:
1. Wie konnte in den vergangenen Wochen die Arbeit der Jugendhilfedienste sichergestellt werden?
Grundsätzliche wurde die Erreichbarkeit der Jugendhilfedienste über Telefon und eMail in den Kernarbeitszeiten der Verwaltung (und nicht - wie sonst üblich - nur in den Sprechzeiten

zwischen 08.00 und 10.00 Uhr) gesichert. Der Arbeit der Jugendhilfedienste wurde auf die A-Prozesse (Kinderschutz) beschränkt. Darüber hinaus wurden Telefonkonferenzen genutzt, um Krisengespräche und/oder Hilfeplangespräche wahrzunehmen. Auch haben die Mitarbeitenden proaktiv den Kontakt zu den Familien und den freien Trägern telefonisch gehalten. In Einzelfällen, hauptsächlich Kinderschutz und Krisenintervention, gab und gibt es persönliche Kontakte.
Um im Fall einer Coronainfektion arbeitsfähig zu bleiben, wurden die Teams der Jugendhilfedienste gesplittet und haben im wöchentlichen Wechsel vor Ort bzw. in der Teleheimarbeit gearbeitet.
2. Welche Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Eltern gab es noch und wie wurden sie genutzt?
Das Jugendamt hat sein Angebot nur an den Stellen heruntergefahren, an denen es durch die Erlasslage zwingend erforderlich war. Auch wenn persönliche Kontakte zu Kindern, Jugendlichen und Familien nur eingeschränkt und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hygienevorschriften erfolgen können, ist die Ansprechbarkeit des Jugendamtes weiterhin übergreifend gegeben. Sofern möglich, werden Anliegen über Telefonate, eMail oder Post geklärt. In einigen Bereichen ist nach großen Bemühungen seitens des Jugendamtes auch ein
Kontakt über Whatsapp ermöglicht worden, so dass Familien verschiedene Optionen haben mit dem Jugendamt in Verbindung zu treten. Auch persönliche Vorsprachen können im Bedarfsfall eingerichtet werden, finden aber ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache statt.
Die Bereiche, die ihr Angebot nicht in gewohntem Umfang aufrecht erhalten konnten, haben sich aktiv an der Gestaltung alternativer Angebote beteiligt. So wurden beispielsweise (in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt) Meldeketten für die Bereiche KiTa, Tagespflege und Schule erstellt, um den Kontakt zu den belasteten Familien auch während der Einschränkungen aufrecht zu erhalten und ggf. beratend und unterstützend tätg werden zu können. Weiterhin bieten alle Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Jugendamtes sowie die der freien Träger Kindern, Jugendlichen und Eltern telefonische Beratung bei Erziehungs- und Familienfragen an. Hier sind seit Anfang April etwa 30 Anrufe eingegangen.
3. Welche Rückmeldungen über die Situation von Kindern und Jugendlichen gab es durch die noch möglichen Kontakte?

In den Jugendhilfediensten wurden – aufgrund der Beschränkung auf die Bearbeitung von Fällen des Kinderschutzes – in der Regel Krisen bearbeitet. Da die meisten Kinder keine Kindertagesbetreuungsangebote nutzen können, Schule und offene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ausgefallen sind, können keine verlässlichen Aussagen zur Gesamtsituation von Kindern und Jugendlichen gemacht werden. Aktuell sind keine vermehrten Meldungen von häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefährdungen im Jugendamt zu verzeichnen. Durch den fehlenden institutionellen Blick auf Kinder und Jugendliche dürfen daraus aber keine falschen Schlüsse gezogen werden.
Der aktuellen Erfahrung der Erziehungs- und Beratungsstellen zufolge, leiden Kinder und Jugendliche zunehmend unter den bis dato geltenden Beschränkungen zur Freizeitgestaltung und den fehlenden sozialen Kontakten. Darüber hinaus ergeben sich zunehmend Probleme bei der Bewältigung der Schulaufgaben.
4. Welche Probleme sieht die Verwaltung durch eventuelle abgebrochene Kontakte zu Kindern, Familien und Jugendlichen und welche Lösungen werden dafür diskutiert?
Der Kontakt zu Familien, die bereits vor den Beschränkungen im Rahmen der erzieherischen Hilfen betreut wurden, wurde auch weiter gehalten. Die Begleitung wurde in der Regel telefonisch und - unter Berücksichtigung von Standards zum Schutz der betreuenden Person - ggf. auch persönlich durchgeführt. Gleiches gilt für die Familien, die über die Erziehungs- und Beratungsstellen betreut wurden. Hier wurden telefonisch Bedarfe und weiteres Vorgehen geklärt.
Die Verwaltung sieht ein größeres Problem darin, dass einige Familien nicht in den Blick der Jugendhilfe geraten, bei denen unter der enormen Belastungssituation Beratung und Begleitung erforderlich wäre.
5. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den Erfahrungen der vergangenen Wochen hinsichtlich möglicher personeller, organisatorischer und technischer Veränderungen der Jugendhilfedienste?
Die Jugendhilfedienste haben in den letzten Wochen gute Erfahrungen mit Teleheimarbeit gemacht. Es ist vorstellbar, in kleinerem Umfang auch perspektivisch mehr Möglichkeiten für Teleheimarbeit zu schaffen. Hierzu ist eine entsprechende Ausstattung mit Laptops und Diensthandys erforderlich.
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine Ausweitung städtischer Sommerferienprogramme auch vor dem Hintergrund ausfallender Urlaubsreisen aufgrund der Corona-Reisebeschränkungen?
Die Verwaltung plant derzeit das angepasste Sommerferienprogramm unter Corona-Rahmenbedingungen, das Hygienerichtlinien und Infektionsschutzvorgaben berücksichtigt.
Der Bereich der Kinder- und Jugendförderung stimmt sich hierzu in den kommenden Tagen mit den freien Trägern ab, um mit einem möglichst umfangreichen und vielfältigen Programm eine größtmögliche Anzahl von Dortmunder Kindern und Jugendlichen zu erreichen.
7. Wie könnten dabei Kulturschaffende, Trainerinnen, Dozent*innen eingebunden werden, denen ein großer Teil ihrer Betätigungsfelder und Aufträge durch die Corona-Beschränkungen weggebrochen sind?
Bereits in den vergangenen Jahren wurden - neben dem pädagogischen Fachpersonal des Jugendamts und der freien Träger - bedarfsorientiert Kulturschaffende und weitere Freiberufler mit spezifischen angebotsbezogenen Qualifikationen (z.B. Übungsleiter*innen für Sport- und Bewegungsangebote oder Expert*innen für Medienkompetenz) in das Programm der Sommerferienspiele einbezogen. Dieses etablierte Vorgehen soll - abhängig von den finanziellen Ressourcen – auch in diesem Jahr fortgesetzt werden…..


Frau Hawighorst-Rüßler fragte, ob die Jugendhilfedienste außer den A-Prozessen, also dem Kinderschutz auch die Familien mit Unterstützungen im Bereich der erzieherischen Hilfen im Blick hatten, was das Problem mit Whattsapp gewesen sei und ob die nur 30 Anrufe in den Erziehungsberatungsstellen aufgrund eines Kommunikationsproblems gewesen seien.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass der Jugendhilfedienst anders gearbeitet habe. Die Hilfefälle wurden während der Zeit nicht beendet, sondern mit anderen Formaten wie z.B. Telefonkontakten oder Hausbesuchen im Freien weitergeführt. Anfangs waren die Kontakte reduzierter, die Face to Face Kontakte wurden anders gestaltet. Whattsapp-Kontakte waren ein großes Datenschutzproblem, es wurde eine Kontakt-App erstellt um erreichbar zu sein, die auch in Anspruch genommen wurde. Mit Ende der Pandemie muss die jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen wieder eingestellt werden. Bei den Erziehungsberatungsstellen gab es viele Beratungen für bereits bekannte Familien, für neue Kontakte in Krisensituationen war das Format jedoch weniger attraktiv.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Covid-19: Auswirkungen auf die kommunale Kinder- und Jugendarbeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17399-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und
Familie am 13.05.2020, DS-Nr. 17399-20
Covid-19: Auswirkungen auf die kommunale Kinder- und Jugendarbeit
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Anfrage der CDU-Fraktion möchte ich wie folgt beantworten:
Die Kinder- und Jugendhilfe ist – wie viele andere Bereiche auch – erheblich von den
Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie betroffen. Viele
bestehende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe können nicht mehr oder nur deutlich
eingeschränkt genutzt werden, gleichwohl sie in einer Ausnahmesituation wie dieser von
enormer Bedeutung wären. Der Ausfall von Schule und Kindertagesbetreuung, die fehlenden
Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sowie die eingeschränkten Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe stellen alle Familien vor große Herausforderungen. Insbesondere dann, wenn
Eltern zusätzlich ihrer Berufstätigkeit nachgehen müssen oder schon vor der Pandemie
Unterstützungsbedarfe hatten.
Das Jugendamt hat sein Angebot nur an den Stellen heruntergefahren, an denen es durch die
Erlasslage zwingend erforderlich war. Auch wenn persönliche Kontakte zu Kindern,
Jugendlichen und Familien nur eingeschränkt und unter Berücksichtigung der vorgegebenen
Hygienevorschriften erfolgen können, ist die Ansprechbarkeit des Jugendamtes weiterhin
übergreifend gegeben. Sofern möglich, werden Anliegen über Telefonate, eMail oder Post
geklärt. In einigen Bereichen ist nach großen Bemühungen seitens des Jugendamtes auch ein
Kontakt über Whatsapp ermöglicht worden, so dass Familien verschiedene Optionen haben
mit dem Jugendamt in Verbindung zu treten. Auch persönliche Vorsprachen können im
Bedarfsfall eingerichtet werden, finden aber ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache
statt.
Die Bereiche, die ihr Angebot nicht in gewohntem Umfang aufrecht erhalten konnten, haben
sich aktiv an der Gestaltung alternativer Angebote beteiligt. So wurden beispielsweise (in
Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt) Meldeketten für die Bereiche KiTa,
Tagespflege und Schule erstellt, um den Kontakt zu den belasteten Familien auch während
der Einschränkungen aufrecht zu erhalten und ggf. beratend und unterstützend tätg werden zu
können. Weiterhin bieten alle Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Jugendamtes
sowie die der freien Träger Kindern, Jugendlichen und Eltern telefonische Beratung bei
Erziehungs- und Familienfragen an.
Die städtische Kinder- und Jugendförderung hat sowohl für Eltern als auch für Kinder und
Jugendliche eine interaktive digitale Pinnwand unter https://padlet.com/zmi_do eingerichtet,
die sehr gut angenommen wird. Am 8. April und am 6. Mai wurden die durch das Fritz-
Henßler-Haus ausgerichteten Poetry Slam-Veranstaltungen als online-Format umgesetzt und
fanden Anklang bei mehr als 1.000 Personen. Darüber hinaus zeigt sich das Jugendamt im
Rahmen der aufsuchenden Arbeit in Form von Stadtteilrundgängen vor Ort als
Ansprechpartner und geht gezielt auf Jugendliche zu.
Auch das Angebot der Jugendhilfedienste konnte nicht im gewohntem Umfang
aufrechterhalten werden. Die Standards des Kinderschutzes wurden aber zu jeder Zeit und
vollumfänglich sichergestellt. Anstehende Hilfeplangespräche konnten zwar nicht mehr
persönlich stattfinden, wurden aber telefonisch abgehalten, um zusätzliche Belastungen für
Familien zu vermeiden.
Die freien Träger der Jugendhilfe sind gleichermaßen von der Pandemie betroffen und
mussten ebenso kurzfristig und flexibel auf die aktuelle Situation reagieren wie das
Jugendamt. Gerade im Bereich der ambulanten Hilfen mussten kreative Lösungen gefunden
werden, so dass die Betreuung in den Familien weiterhin gewährleistet ist.
Das Jugendamt steht im regelmäßigen Austausch mit den Geschäftsführungen der freien
Träger, um die aktuellen Herausforderungen partnerschaftlich zu bewältigen. Es finden
mehrmals wöchentlich bereichsbezogene Telefonkonferenzen statt, in denen die aktuelle Lage
besprochen und bewertet wird.
Gemeinsam mit den freien Trägern hat das Jugendamt kurzfristig eine
Unterbringungsmöglichkeit für inobhutgenommene Jugendliche konzipiert, die Symptome
einer möglichen Infektion mit COVID-19 aufweisen.
Das Jugendamt geht derzeit nicht davon aus, dass die freien Träger aufgrund der aktuellen
Situation in eine grundsätzliche finanzielle Notlage geraten. Im Wesentlichen erhalten die
freien Träger der Jugendhilfe weiterhin Zuschüsse in der bisherigen Höhe. Einnahmeausfälle,
die im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung zu erwarten sind, können durch
anderweitige Leistungen (insb. Kurzarbeitergeld sowie Leistungen nach dem SodEG)
weitgehend kompensiert werden. Darüber hinaus wurde den freien Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe angeboten, sich bei schwerwiegenden finanziellen Ausfällen an das Jugendamt zu
wenden, um gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten.
Für das Jugendamt führen die Maßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 zu einem
erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwand sowie zu einer deutlichen Mehrbelastung des
Haushaltes, z.B. durch den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen.
Wie sich diese massiven Einschnitte auf Kinder, Jugendliche und Familien und damit auf die
Kinder- und Jugendhilfe weiterhin auswirken werden, kann nicht verlässlich vorhergesagt
werden. Aktuell sind keine vermehrten Meldungen von häuslicher Gewalt oder
Kindeswohlgefährdungen im Jugendamt zu verzeichnen. Durch den fehlenden institutionellen
Blick auf Kinder und Jugendliche dürfen daraus aber keine falschen Schlüsse gezogen
werden.
In vielen Bereichen sind bereits Lockerungen beschlossen, die das Hochfahren der
Verwaltung und von Angeboten für Familien ermöglichen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird
kurzfristig auf diese Entwicklungen reagieren und die entsprechenden Angebote vorhalten…..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.5
Förderung von TEK Baumaßnahmen im Investorenmodell
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17460-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
Förderung von TEK Baumaßnahmen im Investorenmodell
DS-Nr.: 17460-20
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fragen zur Förderung von TEK Baumaßnahmen im Investorenmodell der Fraktion DIE
LINKE & Piraten vom 27.04.2020 wird wie folgt beantwortet:
1. Wieviele TEK`s sind in städtischer Trägerschaft im Investorenmodell gebaut?
Seit dem Ratsbeschluss im Mai 2011 sind folgende städtische TEK im Investorenmodell
errichtet worden:
- TEK Strohnstraße (Fertigstellung: 2016)
- TEK Am Hombruchsbogen/Luisenglück (Fertigstellung: 2020)
2. Wieviel Förderung wurde hierfür beantragt und an die privaten Investoren
weiter gegeben?
In beiden Fällen wurden keine Landes-/Bundesmittel beantragt, die an private Investoren
weitergeleitet wurden.
3. Um welche Investoren handelte es sich dabei?
Die TEK Strohnstraße wurde von der Firma Derwald, Dortmund und die TEK Am
Hombruchsbogen wird von der Firma H & H Immobilien- und Projektentwicklungs GmbH &
Co. KG, Bönen, errichtet.
4. Wie wurde und wird in Dortmund mit den genannten Richtlinien verfahren?
Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche
Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist ab einer Zuwendung in Höhe
von 500.000 Euro eine dingliche Sicherung für die jeweilige Zweckbindungsfrist
vorzunehmen. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Sicherung auch durch eine
rechtsverbindliche Sicherungserklärung seitens des Zuwendungsempfängers erfolgen. Diese
Erklärung muss zur Sicherung des Landesinteresses so gefasst sein, dass sie die Sicherung
möglicher Rückforderungsansprüche des Landes vollumfänglich umfasst und gleichwertig zur
dinglichen Sicherung ist.
In Dortmund wird nach der vorgenannten Regelung wie folgt verfahren:
Bei Baumaßnahmen, die im Investorenmodell errichtet werden, wird der Träger Mieter der
Einrichtung. Ein Mieter kann keine dingliche Sicherung eintragen lassen, daher kann der
Träger aus dem Fördermittelprogramm eine maximale Zuwendung bis 500.000 Euro
beantragen.
Bei Baumaßnahmen, die von einem Träger im Eigentum errichtet werden, hat der Träger ab
einer Zuwendung in Höhe von 500.000 Euro eine dingliche Sicherung im Grundbuch gemäß
der Förderrichtlinie zugunsten des Landes NRW vorzunehmen.
Die Verwaltung gibt im Rahmen des Förderprogramms keine rechtsverbindlichen
Sicherungserklärungen ab…..


Frau Dr. Tautorat hatte folgende Nachfragen:
1. Bei der Beantwortung zu Frage 2. wird gesagt, dass keine Landes-/Bundesmittel beantragt wurden, warum wurden keine Mittel beantragt? Oder wurden sie beantragt und nicht an die Investoren weitergegeben?

2. Die Beantwortung Seite 2 Absatz 3 sei nicht klar. Der Investor ist der Eigentümer und somit im Grundbuch eingetragen, sichert die Stadt sich ein Vorkaufsrecht? Oder gibt es Bedingungen im Kaufvertrag, die ein Weiterverkaufen unmöglich machen bzw. erschweren?

Die Fragen werden schriftlich von der Verwaltung beantwortet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.6
Elektronisches Anmeldeportal für einen Kita Platz.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17459-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Sachstand der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zum TOP „Elektronisches Anmeldeportal für einen Kita Platz“
Drucksache Nr.: 17459-20
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Bitte um Sachstand der Ratsfraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 27.04.2020 wird wie folgt beantwortet:
Das Kita-Portal wurde zum 01.04.2019 eingeführt, um eine geeignete Software für die Onlineanmeldung von Kindern auf einer zentralen Online-Plattform zu bündeln. Damit ist eine Voraussetzung für eine Vereinfachung und für eine größere Transparenz des Anmeldeverfahrens für Eltern, Träger und Verwaltung geschaffen worden.
Mit der Einführung der Software wird der folgende Nutzen erreicht:
- Eltern können sich online informieren und anmelden – die Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden zentral und übersichtlich einsehbar.
- Nach erfolgreicher Platzvergabe und Vertragsunterzeichnung durch die Eltern und Träger werden die Anmeldungen dieser Familie in anderen Einrichtungen aus dem System gelöscht werden. Somit stehen keine tatsächlich „versorgten“ Kinder auf Wartelisten anderer Einrichtungen.
- Damit gibt die Warteliste der „unversorgten“ Kinder den bereinigten, aktuellen Stand wider.
- Statistiken und qualifizierte Bedarfsplanungen sind gezielter und effektiver zu erstellen.
- Die Koordinierungsstelle zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesbetreuungsplatz wird in ihrer Aufgabenerledigung deutlich unterstützt.

Nach anfänglichen Problemen und Rückfragen, die eine Neueinführung eines EDV-gestützten Prozesses üblicherweise mit sich bringt, hat sich das Kita-Portal in den vergangenen Monaten zunehmend etabliert.

Viele Anregungen von Eltern, Einrichtungsleitungen und Trägern zur Handhabung des Portals und zu „praxisorientierten“ Verbesserungen konnten bereits in der Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Hersteller übernommen und technisch umgesetzt werden. Sie tragen dazu bei, dass das Portal schrittweise immer „praxistauglicher“ wird und eine Erleichterung für alle Beteiligten darstellt. Der Prozess der fortlaufenden Verbesserung in der Handhabung des Portals wird den Nutzen kontinuierlich vergrößern.
Die Anmeldung eines Betreuungswunsches im Kita – Portal ist mittlerweile in 13 verschiedenen Sprachen möglich.
Zahlreiche Rückfragen oder Problemanfragen bei der Anmeldung oder in der Handhabung des Kita-Portals werden direkt innerhalb der Anwendung („FAQ“) beantwortet. Weiterhin steht die Koordinierungsstelle des Jugendamtes für Rückfragen und Hilfestellungen telefonisch, per Mail oder persönlich im Jugendamt unterstützend zur Verfügung.
Die Eltern haben das Angebot des Anmeldeportals umgehend und in großer Zahl in Anspruch genommen. Die Tendenz der Online – Anmeldezahlen ist steigend. Mehr als 75% der platzsuchenden Kinder sind von ihren Eltern direkt im Portal angemeldet worden. Weniger als ein Viertel der Kinder wurde im laufenden Platzvergabe-Verfahren über die Tageseinrichtungen, die Träger oder andere Dienste im Portal datentechnisch eingestellt.
In Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie hat sich das Portal als eine sehr geeignete Möglichkeit für eine Anmeldung dargestellt – im April 2020 haben 93% der platzsuchenden Eltern diese Anmeldeform gewählt…..

Auf die Nachfrage von Herrn Spangenberg, ob die Eltern, die technisch nicht so versiert seien und vielleicht auch nicht eine der 13 angebotenen Sprachen sprechen, sich anmelden könnten antwortete Frau Dr. Frenzke-Kulbach, dass das Fachverfahren noch Anpassungsnotwendigkeiten habe, parallel zu dem Portal gibt es Beratungen in den Familienbüros und die Koordinierungsstelle des Jugendamtes nimmt Anmeldungen entgegen.

Herr Niermann ergänzte, dass die Eltern auch immer noch direkt in die Einrichtungen gehen und dort auch unterstützt werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 4.7
Pflegeeltern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17449-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…. Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13.05.2020, DS-Nr. 17449-20
Pflegeeltern
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Anfrage der CDU-Fraktion möchte ich wie folgt beantworten:
Welche Kriterien muss eine Pflegefamilie erfüllen, damit diese Kinder in Obhut nehmen darf?
Neubewerber*innen, die im Rahmen der Bereitschaftspflege tätig werden möchten, müssen ein erweitertes Führungs- und Gesundheitszeugnis vorlegen. Im Rahmen von Gesprächen (Hausbesuche zur Überprüfung der Örtlichkeiten und in Form von vier-Augengesprächen) wird die Lebensgeschichte der Bewerber*innen, deren Haltung, das pädagogische Konzept, Nähe und Distanz mit ihnen besprochen. Zusätzlich müssen die Bewerber*innen an einem Fortbildungsseminar teilnehmen. Hierzu gehört auch ein Erste-Hilfe-Kurs.
Zum Abschluss findet eine kollegiale Beratung im Fachteam statt, um darüber zu entscheiden, ob die Bewerber*innen die Kriterien erfüllen und somit Kinder im Rahmen von Inobhutnahmen bei sich aufnehmen dürfen. Erst bei positiver Entscheidung können künftig Kinder dort untergebracht werden.
Wie oft wird die Unterbringung des Kindes/der Kinder in einer Pflegefamilie kontrolliert?
Im Rahmen von Vollzeit- und Netzwerkpflege finden einmal im Quartal Hausbesuche in jeder Pflegestelle durch die Fachkräfte statt. Hinzu kommen zwei Mal im Jahr die Hilfeplangespräche mit den leiblichen Eltern und dem JHD.
In Krisensituationen finden Gespräche/ Hausbesuche anlassbezogen häufiger statt. 2

Eine schematische, und sich in routinemäßigen Abständen wiederholende Überprüfung der Vollzeitpflegestelle ohne konkrete Anhaltspunkte ist nicht zulässig (verfassungsrechtlicher Schutz der familiären Beziehung).
Im Rahmen der Bereitschaftspflege findet ein bis zwei Mal im Jahr eine Haushaltsüberprüfung statt. Zusätzlich finden angemeldete und unangemeldete Hausbesuche durch die Sozialarbeiterinnen des Fachteams statt.
Wie oft kam es bisher vor, dass Familien eine Pflegeerlaubnis entzogen wurde? Was waren die Gründe dafür?
Wird eine Vollzeitpflege gewährt, ist die Erteilung einer Pflegeerlaubnis nicht erforderlich, die Pflegeperson muss geeignet sein, für ihr Pflegekind den erzieherischen Bedarf zu decken Einzelfallentscheidung).
Ein offizieller Ausschluss erfolgt bei einer festgestellten Kindeswohlgefährdung (wenige Einzelfälle).
Ist es normal, dass das Jugendamt auf Pflegefamilien aus anderen Kommunen zugreift?
Ja, Gründe:
- Dauerpflege (Zuständigkeitswechsel nach zwei Jahren)

- Pflegefamilie zieht um

- Es gibt keinen geeigneten Platz in einer Dortmunder Pflegefamilie

- Eine größere räumliche Trennung ist sinnvoll (z.B. leibliche Eltern bedrohen die Pflegefamilie)



Wie viele Kinder aus Dortmund befinden sich zurzeit in Pflegefamilien? Wie viele Kinder befinden sich davon in Pflegefamilien außerhalb Dortmunds?
Zum Stand 01.04.2020 werden durch den Pflegekinderdienst ca. 750 Pflegeverhältnisse (d.h. Pflegekinder) betreut. Davon befinden sich ca. 50 Pflegekinder außerhalb Dortmunds.
Gibt es eine Obergrenze, wie viele Kinder maximal von einer Familie in Pflege genommen werden können?
Der Pflegekinderdienst Dortmund hat sich als primäre Grenze die Unterbringung von zwei Pflegekindern in einer Pflegefamilie gesetzt. In Ausnahmefällen können auch bis zu zwei weitere Kinder in einer Pflegestelle untergebracht werden (z.B. Geschwister). Hierzu wird die Pflegefamilie erneut überprüft und bewertet.
Mehr als vier Kinder dürfen im Rahmen einer Vollzeitpflege nicht in einer Pflegefamilie untergebracht werden.
Wie sieht die Begleitung durch das Jugendamt während der Pflegezeit aus?
Im Rahmen von Vollzeit- und Netzwerkpflege finden einmal im Quartal Hausbesuche in jeder Pflegestelle durch die Fachkräfte statt. Hinzu kommen die Hilfeplangespräche mit den 3

Personensorgeberechtigten und dem JHD zwei Mal im Jahr. In Krisen finden Gespräche/ Hausbesuche häufiger statt.
Bei Bedarf werden die Pflegefamilien zu Gesprächen in Schule, Kita, Arztpraxen etc. begleitet. Auch bei Umgangskontakten zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie werden die Pflegeeltern begleitet.
Neben den Neubewerber*innen-Seminaren werden Fortbildung und Supervision angeboten….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 4.8
Spielplätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17904-20)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viel Spielplätze in städtischer Trägerschaft gibt es in Dortmund?

2. Gibt es eine Erhebung über deren Nutzungsgrad / Akzeptanz?

3. Hält die Verwaltung ein Kataster über die Ausstattungsqualität vor?

4. Gibt es eine Planung, wann welche Spielplätze den heutigen Erfordernissen entsprechend erneuert werden sollen? Sollte es diese geben, bitten wir um Offenlegung.

5. Welche Mittel sind in den letzten drei Jahren für die Spielplatzbewirtschaftung aufgewendet worden? Wie hoch war der Betrag für die allgemeine Bewirtschaftung (Reinigung, Grünpflege usw.)?


5.1 Wie hoch war die investierte Summe für Reparaturen bzw. Ersatz von defekten Spielgeräten?
5.2 Wie viel wurde in den letzten 3 Jahren für umfassende Sanierungen investiert? Wie viel für Neubauten?

5.3 Wie viele Spielplätze wurden jeweils umfassend saniert?

5.4 Wie viele Spielplätze wurden jeweils neu angelegt?

6. Wie viele Spielplätze haben eine pädagogische Betreuung?

7. Wie viele Spielplätze haben Spielplatzpaten?.....


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 4.9
Situation von Jugendlichen in Aplerbeck
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17901-20)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

….Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zum wiederholten Mal war in den Medien zu lesen, dass es im Ortskern Aplerbeck zu Ausschreitungen unter Jugendlichen kam. Dabei soll es u.a. Auseinandersetzungen untereinander gegeben haben und von Urinieren an privaten Wohnhäusern war die Rede.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in Bezug auf die oben genannte Problemlage um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Erfolgt bezüglich der in Aplerbeck im öffentlichen Raum überdurchschnittlich präsenten und auffälligen Jugendlichen eine aufsuchende Arbeit durch das Jugendamt und/oder durch beauftragte freie Träger?
Wenn ja, in welchen Umfang geschieht dies?

2. Haben die Verantwortlichen (Jugendpfleger, Jugendhilfedienste) vor Ort einen erhöhten Betreuungsbedarf angezeigt? Falls ja, wurde diesem nachgekommen? Und wenn ja, in welcher Form?

3. Da bereits im letzten Sommer Jugendliche in Aplerbeck auffällig wurden – gab es bereits im Vorfeld eine Ausweitung von Angeboten bzw. Maßnahmen seitens des Jugendamtes?

4. Wenn ja - welche Erfolge wurden hier erzielt?


5. Welche weitergehenden Maßnahmen plant das Jugendamt, so dass hier nicht zuletzt die Ordnungsbehörden eingreifen müssen?....

Frau Schneckenburger gab eine kurze Übersicht über die aktuelle Lage und wie sich das Jugendamt aufgestellt habe.

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 4.10
Überprüfung der Eignung von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17867-20)
Überprüfung der Eignung von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17867-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Aufgrund welcher Auswahlkriterien erfolgt die Bewerberauswahl bei der Neueinstellung von Personal in der Kinder- und Jugendarbeit?

2. Besteht die Möglichkeit, bei einer Neueinstellung die Eignung des Personals in der Kinder- und Jugendarbeit zu prüfen, um Kindeswohlgefährdung auszuschließen? Wenn ja, wie erfolgt eine solche Prüfung?
3. Wie wird bei Beschwerden, Unregelmäßigkeiten, Auffälligkeiten vorgegangen? Gibt es konkrete und trägerübergreifende Handlungsempfehlungen?
4. Welche Fortbildungen erhalten Führungskräfte, um für Auffälligkeiten in den Teams sensibilisiert zu sein?

Falls erforderlich, sind wir mit der schriftlichen Beantwortung unserer Fragen im nichtöffentlichen Teil einverstanden…..

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.



zu TOP 4.11
Ausweitung des Sommerferienprogramms für Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17918-20)
Ausweitung des Sommerferienprogramms für Kinder und Jugendliche
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17918-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

….Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in den diesjährigen Sommerferien durch die Corona-Beschränkungen der letzten Wochen auf andere Unterstützung angewiesen sind als sonst. Das Angebot des städtischen Sommerferienprogramms muss entsprechend erweitert werden.

2. Der Ausschuss begrüßt, dass die Verwaltung eine inhaltliche Ausweitung des Sommerferienprogramms für Kinder und Jugendliche vorbereitet, um mit zusätzlichen Lernangeboten einen Teil der Corona-bedingten Rückstände der letzten Wochen ausgleichen zu können. Die Verwaltung wird gebeten, die geplanten Angebote in der Sitzung des Ausschusses zu erläutern

3. Da, wo es organisatorisch, räumlich und personell möglich ist, wird die Verwaltung gebeten, eine Ausweitung bereits bestehender Angebote des Ferienprogramms zu prüfen. Um mit den Angeboten möglichst viele Kinder unter Einhaltung der geltenden Corona-Regelungen zu erreichen, sollten sie größtenteils dezentral in den Stadtbezirken stattfinden z. B. unter Einbeziehung der Jugendfreizeitstätten.

4. Der Ausschuss fordert die DSW 21 auf, in den Sommerferien für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund zu ermöglichen.

Begründung:
Viele Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben nicht die Möglichkeit, in den Sommerferien in Urlaub zu fahren. Dazu kommt, dass Corona-bedingt in diesem Jahr auch für viele andere Kinder geplante Urlaubsreisen zum großen Teil ausfallen werden. Sie alle werden in den Sommerferien in Dortmund sein. Aufgrund der Einschränkungen der letzten Wochen in Schulen und Kitas brauchen wir in diesem Jahr ein städtisches Ferienprogramm, das über das Angebot in normalen Jahren hinausgeht.

Wichtig sind dabei zusätzliche Lernangebote, die es ermöglichen, Rückstände der letzten Wochen aufzuholen. Durch die Corona-Pandemie und die ausgefallenen Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten in Schulen und Kitas droht die Gefahr, dass sich soziale Ungleichheiten weiter verstärken. Viele Schülerinnen und Schüler aus Familien mit vergleichsweise wenig Ressourcen haben weniger Möglichkeiten, die Ausfälle der letzten Wochen zu kompensieren. Insbesondere sie brauchen deshalb in diesem Sommer vielfältige Angebote, damit sie gut in das neue Schuljahr starten können.

Um in den Sommerferien in der Stadt mobil zu sein und zum Beispiel zusätzlich auch Angebote des Ferienprogramms in anderen Stadtbezirken nutzen zu können, wäre eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in Dortmund für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren für die sechs Wochen der Ferien sinnvoll.


Herr Grohmann erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag bei Punkt 1-3 folgen könne, sich jedoch bei Punkt 4 enthalten würde.

Herr Bahr erläuterte, für die CDU-Fraktion das gleiche Abstimmungsverhalten.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Punkte 1.- 3.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Punkt 4. ( bei 6 Enthaltungen).



zu TOP 4.12
Sommerferienprogramm für Dortmunder Kinder und Jugendliche
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17842-20)
Sommerferienprogramm für Dortmunder Kinder und Jugendliche
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17842-20-E1)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Die Verwaltung wird gebeten, in den Sommerferien bevorzugt kostenlose oder zumindest kostengünstige Aktionen für Kinder und Jugendliche anzubieten, die sonst im Rahmen der Ferienspiele oder der Kinderferienparty angeboten werden. Die dazu erforderlichen Mittel könnten aus dem Budget des Jugendamtes aus den nicht abgerufenen Zuschüssen für die Kinderferienparty aufgewandt werden. Hierbei sind insbesondere Kooperationen mit lokalen Anbietern und Akteuren zu berücksichtigen. Eine Co-Finanzierung durch das Land ist anzustreben.

Begründung:
Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Lage musste eine Vielzahl von etablierten Angeboten für Kinder und Jugendliche ersatzlos abgesagt werden. Dazu gehören Ferienspiele in den Vororten genauso wie die Kinderferienparty. Für viele Familien besteht in diesem Sommer keine Möglichkeit zu verreisen, daher sind preiswerte Angebote vor Ort für Dortmunder Kinder und Jugendliche notwendig….

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Auftrag an die Verwaltung.



zu TOP 4.13
Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17118-20-E2)


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…Kindertagespflege
Bitte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Darstellung, wie perspektivisch eine
Gleichstellung der Bezahlung von Kindertagespflegeeltern in der Eingewöhnungszeit
der betreuten Kinder mit der Bezahlung in Kindertagesstätten erreicht werden kann.
DS-Nr.: 17118-20-E1
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
in Dortmund wurde die Phase der Eingewöhnung in der Kindertagespflege bislang für zwei
Wochen mit jeweils 15 Stunden pro Woche vergütet. Nach Ablauf der zweiwöchigen
Eingewöhnungszeit erfolgte die Vergütung der Kindertagespflegepersonen dann nach den
vertraglich festgelegten Betreuungsstunden.
Die Kindertagespflege wird als gleichwertiges Angebot zur Betreuung in
Kindertageseinrichtungen betrachtet. Um auch in der Kindertagespflege die
Qualitätsstandards der Eingewöhnungsphase weiterhin hoch zu halten, wird es bezugnehmend auf die Professionalisierung der Kindertagespflege und der damit einhergehenden finanziellen Unabhängigkeit der Tagespflegepersonen als erforderlich angesehen, die für das Kindeswohl erforderliche Eingewöhnungsphase mit dem Betrag für die Kindertagespflegepersonen zu vergüten, der dem im Betreuungsvertrag vereinbarten späteren Betreuungsumfang entspricht. In der „Handreichung Kindertagespflege NRW“ (Stand 10/2019), die als gemeinsame Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens (Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Städtetag), der Landesjugendämter, des Landesverbandes Kindertagespflege NRW e. V. und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) veröffentlicht wird, wird ausgeführt:
„Eine adäquate fachliche Umsetzung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages der Kindertagespflege beinhaltet ( … ) eine angemessene Eingewöhnungsphase, welche bei der Förderung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII berücksichtigt und durch eine
Finanzierung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gesichert werden sollte.“
Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wurde der § 24, Abs. 3, Nr. 7
KiBiz neu aufgenommen. Die neu eingefügte Nummer 7 soll laut Kommentierung des
Gesetzgebers sicherstellen, dass Kindertagespflegepersonen auch während der
Eingewöhnungsphase eines Kindes die laufende Geldleistung gewährt wird. Die Zahlung der
laufenden Geldleitung ist Voraussetzung, um den Landeszuschuss gem. § 24 KiBiz erhalten
zu können.
Das Jugendamt Dortmund wird in Ausführung dieser Bestimmung den Tagespflegepersonen
ab dem neuen Kindergartenjahr (Beginn: 01.08.2020) den vertraglich festgelegten
Betreuungsumfang vom ersten Tag der Betreuung an in voller Höhe vergüten…..


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die Übersicht wird mit dem Protokoll versandt.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

-Unbesetzt-




Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:55 Uhr.





Sohn Niehaus Weber
Vorsitzender Schriftführerin


(See attached file: TOP 5. Mitteilung BV April-Juni.pdf) (See attached file: Anlage 2 zu TOP 4.11 Antwort DSW 21.pdf)