Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede


am 14.05.2014
Amtshaus, Am Amtshaus 1, 44359 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:05 - 18:00 Uhr


Anwesend: 16 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

Sylvia Dettke


Gudrun Feldmann, Fraktionssprecherin
Gudrun Heidkamp entschuldigt
Detlef Adam
Werner Locker
Dorothea Moesch
Gerald Sebastian
Wilhelm Tölch
Bruno Wisbar, Bezirksbürgermeister

CDU

Patrick Bartsch entschuldigt


Joachim Farnung, Fraktionssprecher
Elmar Hein
Gerhard Kuck, 1. stellv. Bezirksbürgermeister
Dirk Reddig

B90/Die Grünen

Manfred Jockheck, 2. stellv. Bezirksbürgermeister
Isabella Knappmann, Fraktionssprecherin
Sabine Jockheck

Die Linke

Uwe Lagoda



NPD
Axel Thieme entschuldigt

b) Berichterstatter:

Herr Dr. Mackenbach Umweltamt der Stadt Dortmund


Herr Dr. Decking Umweltamt der Stadt Dortmund
Herr Halfmann Umweltamt der Stadt Dortmund
Herr Rohr Stadtplanungsamt
Frau Wissing Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund
Herr Epenstein Bezirksregierung Arnsberg
Frau Konzelmann- RAG Montan Immobilien GmbH
Krause
Herr Kopke RAG Montan Immobilien GmbH
Herr Laßl RAG Montan Immobilien GmbH

c) Verwaltung

Herr Konrad Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede


Herr Borgstädt stellv. Leiter
Frau Bohnert Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede,
am 14.05.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Amtshaus, Am Amtshaus 1, 44359 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Berichterstattung

2.1 Gelände ehem. Zeche / Kokerei Adolf von Hansemann / Nickel- und Eggeling-Gelände
Mündliche Berichterstattung




Der Bezirksbürgermeister Herr Wisbar eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Tölch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.

2. Berichterstattung

zu TOP 2.1
Gelände ehem. Zeche / Kokerei Adolf von Hansemann / Nickel- und Eggeling-Gelände

Herr Dr. Mackenbach vom Umweltamt leitet in das o. g. Thema ein.

Herr Halfmann vom Umweltamt stellt die Flächenhistorie der Benzolreinigungsanlage vor. Sie ist 1913 in Betrieb genommen worden und 1977 stillgelegt worden. 1988 entstand dann der Stadtteilpark „Hansemannpark“.
Das Gelände der ehemaligen Benzolreinigungsanlage ist ca. 74.000 m groß und die Eigentümerin ist die RAG und die Stadt Dortmund hat einen Gestattungsvertrag zur Oberflächennutzung. Der Untergrund ist umfassend untersucht worden, bevor der Hansemannpark fertig gestellt wurde. 1979 gab es erstmalig Untersuchungsergebnisse. Demnach sind der Boden und das Grundwasser massiv belastet. Außerdem sind erhöhte BTEX- Gehalte der Luft in den Kellerräumen der Häuser Hansemannstraße 29 – 35 festgestellt worden. Es wurde danach kontinuierlich das Messstellennetz erweitert und die Grundwasserbelastung durch ein halbjährliches Monitoring überwacht. Im südwestlichen Teil des Geländes konnte ein mikrobiologischer Abbau nachgewiesen werden. Am nördlichen Rand sind diesbezüglich ergänzende Untersuchungen geplant Insofern ist dem Umweltamt bekannt, was im Untergrund vorhanden ist und was zu tun ist.

Bezüglich der Sanierung stellt Herr Halfmann dar, dass ein Abdichtungssystem mit Abdeckung des ehemaligen Betriebsgeländes mit Waschbergematerial und anschließender Begrünung hergestellt wurde. Anschließend wurde der Park 1988 eröffnet. Weiterhin sind
gebäudebezogene Abdichtungsmaßnahmen eingeleitet worden. 1995 ist eine Grundwasser-Reinigungsanlage errichtet und zusammen mit einer Brunnengalerie angrenzend zu den Häusern Hansemannstraße 29 – 35 in Betrieb gegangen.
Somit konnte die Oberfläche aus der Bergaufsicht entlassen werden. Es ist keine
Beeinträchtigung der Parknutzung vorhanden. Das Grundwasser ist weiterhin
unter Bergaufsicht und das Monitoring läuft weiterhin durch eine halbjährliche
Beprobung zur Überwachung des Grundwassers.

Das ehemalige Säureharzlager und die Kläranlage haben eine Größe von ca. 7.300 m². Die Eigentümerin ist die RAG. Dies war der Standort der betriebseigenen Kläranlage der ehem.
Benzolreinigungsanlage Adolf von Hansemann (1912 bis 1978) sowie das Säureharzlager. Nach Stilllegung hat ein Durchbruch von Beckensohle und -querwänden stattgefunden und eine anschließende Verfüllung mit Abbruchmaterial.
Es ist derzeit eine Brachfläche. Der Untergrund weist erhebliche Belastungen des Bodens und des Grundwassers mit kokereispezifischen Schadstoffen auf.
Es ist eine Sanierung durch ein Abdichtungs- / Abdeckungssystem sowie eine hydraulische Sicherung durch Tiefendränage und Grundwasser-Reinigung in bestehender Anlage an der Hansemannstraße geplant. Der Sanierungsplan wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg im Jahr 2006 bergrechtlich zugelassen. Die Leitungstrasse zur Grundwasser-Reinigungs-anlage ist in 2008 hergestellt worden. Die Gesamtrealisierung ist für 2014 vorgesehen.
Die Fläche ist derzeit unter Bergaufsicht. Eine Sanierungsnotwendigkeit ist vorhanden.

Frau Konzelmann-Krause von der RAG Montan Immobilien stellt die einzelnen Maßnahmen vor, die im Bereich Säureharzlager und Kläranlage, angewandt werden sollen. Es wird eine hydraulische Sanierungs- und Sicherungsmaßnahme angewandt mit Reinigung per Nassaktivkohleverfahren. Dabei wird das Grundwasser mit 11 Brunnen gemäß Zulassung der Bezirksregierung Arnsberg angehoben. Weiterhin berichtet sie über Wasserstandsmessungen in 58 Grundwassermessstellen und Probenahme in 34 Grundwassermessstellen. Des Weiteren sind Felduntersuchungen zum natürlichen Schadstoffabbau im Quartär im südwestlichen und im nördlichen Teil des Hansemannparks sowie im Bereich des Säureharzlagers vorgenommen worden.
Das Ergebnis ist, dass ein natürlicher Schadstoffabbau im Quartär nachweisbar und vorhanden ist.
Außerdem haben Felduntersuchungen zum natürlichen und zum stimulierten natürlichen Schadstoffabbau in der Kreide (Sulfatzugabe) im nördlichen Teil des Hansemannparks stattgefunden. Allerdings ist hierbei die Laborphase noch nicht abgeschlossen
(u.a. Isotopenuntersuchungen). Die Auswertung wird frühestens im Herbst 2014 sein. Die ersten Ergebnisse weisen auf eine positive Tendenz hin.
Zur Grundwassersanierung Säureharzlager erläutert sie, dass die Errichtung eines Dränagesystems entlang der östlichen und südlichen Flurstücksgrenze mit Anschluss an
die Grundwasserreinigungsanlage an der Hansemannstraße im Rahmen der Sanierungsarbeiten des Säureharzlagers in 2014 / 2015 geplant sei. Sie haben sich hier für ein teures System entschieden.

Sie stellt außerdem dar, dass zwischen 1995 und 2013 rund 40 t Schadstoffe entfernt worden sind.

Nach der hydraulischen Sanierungsmaßnahme wird der Abstrom des belasteten Grundwassers signifikant nach Norden unterbunden.

Der Sanierungsplan ist durch das Bergamt Recklinghausen am 16.10.2006 genehmigt worden.
Weiterhin ist der Sachstand über die geplante Sanierung des Säureharzlagers im Rahmen einer Bezirksvertretungsversammlung in 2009 und 2012 vorgestellt worden.
Der Besprechungstermin bei der Bezirksregierung mit Teilen der SPD-Ratsfraktion zur
geplanten Sanierung hat am 18.04.2013 stattgefunden.
Die Ergebnisse des Variantenvergleichs zur vollständigen Dekontamination sind bei der Bezirksregierung am 03.02.2014 vorgestellt worden.
Sie stellt dar, dass die technische Machbarkeit der Variante zur vollständigen Dekontamination problematisch ist. (Standsicherheit Bahndamm, Gebäudeschäden durch Grundwasser-Absenkung etc.)
Außerdem sind die Kosten der Variante bezüglich der vollständigen Dekontamination dreimal so hoch wie bei der zugelassenen Variante.

Herr Kopke von der RAG Montan Immobilien berichtet, dass die Ausschreibung / Vergabe der Sanierungsleistungen in Juni / Juli 2014 erfolgen soll. Im August 2014 soll über die Sanierungsmaßnahme im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung berichtet werden. Der Baubeginn soll dann ebenfalls noch im August 2014 erfolgen. Die geplante Bauzeit beträgt ca. 8 Monate. Der Anschluss der Drainage (Säureharzlager) an die Grundwasserleitung soll in 2015 erfolgen.

Herr Locker von der SPD-Fraktion ist enttäuscht über den schon entschiedenen Sanierungsplan. Er glaubt auch nicht an den o. g. Zeitplan und dass dieser eingehalten werden kann.

Weitere BV-Mitglieder schließen sich dem an.

Herr Dr. Mackenbach vom Umweltamt stellt dar, dass die Entscheidung nicht bei der Bezirksvertretung Mengede liegt, sondern bei der Bezirksregierung Arnsberg. Er weist darauf hin, dass das Gespräch zwischen dem Regierungspräsidenten und dem SPD-Landtagsabgeordneten Jahl nur formal stattgefunden hat.

Herr 1. stellv. Bezirksbürgermeister Kuck stellt dar, dass es weiterhin Konsens der Bezirksvertretung sei, den Boden komplett auszukoffern.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass der Schandfleck beseitigt werden muss. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Vermeidung von möglichen Kosten auf die nachfolgende Generation. Sie fragt nach, was passiert, wenn die Kartierungen für dieses Gelände sich ändern?

Herr Epenstein von der Bezirksregierung Arnsberg weist darauf hin, dass die Kontamination nicht nur die Bahnunterführung betrifft, sondern auch den Hansemannpark und dieser sei schon fertig saniert worden. Eine weitere Sanierung wird hier nicht stattfinden. Er stellt dar, dass das Auskoffern keine Verbesserung des Zustands bringen würde und verweist auf ein Gutachten. Das Altlastenproblem wird damit nicht beseitigt. Die Grundwasserreinigung müsste dennoch erfolgen. Außerdem verlaufen über das Gelände zwei Bahnlinien, deren Trassen vorher gesichert werden müssten. Man müsste mit 5 Mio. € Mehrkosten rechnen, ohne dass dabei ein besseres Ergebnis erzielt würde. Es kann von dem Versicherungspflichtigen auch nicht mehr verlangt werden, da dieser auch laufende Kosten hat. Es ist auch nicht möglich, Fördergelder für diese Maßnahme zu beantragen. Er weist darauf hin, dass nach dem Bodenschutzrecht der Sanierungsplan so richtig sei.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann weist bezüglich der Bürgerinformationsveranstaltung im August darauf hin, dass auch noch Schulferien sind. Außerdem sind über die Hälfte der Anwohner türkischer Abstammung und fragt nach, ob auch in dieser Sprache die Informationen fließen können.

Herr Kopke stellt dar, dass die Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung zum einen über die Presse laufen wird, zum anderen über die Stadt und Bezirksvertretung und außerdem werden die Anwohner auch angeschrieben. Er kann allerdings nicht versprechen, ob die Veranstaltung auch in türkischer Sprache mit einem Dolmetscher stattfinden kann.

Herr Halfmann berichtet nun über das nördliche Nickel- & Eggeling-Gelände, dass eine Größe von 71.000 qm aufweist. Eigentümerin ist hier seit 2008 die Grundstücksverwaltungs-gesellschaft. Dieses Gelände ist eine ehemalige Bergehalde. Die Abwasservorflut verläuft zum Bodelschwingher Bach mit unterschiedlichen Trassenverläufen. Die Bauunternehmung Nickel & Eggeling war von 1965 bis 1988 Eigentümerin dieses Geländes. Die Nutzung im Osten ist Betriebsfläche verschiedener kleiner Unternehmen, im West- und Nordwestteil Resthalde und Grünbesatz. Es sind lokale erhebliche Belastungen durch PAK und BTEX im tieferen Untergrund sowie im Grundwasser, insbesondere in der ehem. Trasse des Bodelschwingher Baches gefunden worden.
Bislang sind keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Für eine höherwertige Nutzung sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich.
Die Entlassung aus der Bergaufsicht war 1967. Die derzeitige gewerbliche Nutzung ist unkritisch. Ein mittelfristiger Handlungsbedarf für das Grundwasser ist gegeben.

Er berichtet weiterhin über die Nutzung des nördlichen N & E-Geländes. 1993 gab es die erste Beschwerde an die Bezirksvertretung Mengede über die zunehmende Altreifenlagerung bezüglich der Brandgefahr. Das Reifenlager wurde Zug um Zug bis 1997 aufgelöst.
Ab 1995 gab es Anfragen an die Bezirksvertretung Mengede bezüglich kleinteiliger und unstrukturierter Ansiedlung von diversen Firmen, vornehmlich aus dem Kfz-Bereich bezüglich Reparatur und Autoverwertung.
Weiterhin wurde durch die Grundstücksverwaltung Bestandsgebäude und Freiflächen vermietet. Es wurden weitere Umweltverstöße, Brandschutzmängel und Gefährdung der
Standsicherheit festgestellt.
Es wurden alle Nutzungen aufgegriffen und bauordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet, da illegale Nutzungen ohne Baugenehmigung vorlagen. Es haben Nutzungsuntersagungen, Abbruchverfügungen, Räumung von Freiflächen, Versiegelungen, Abbruch von Hallen, Freiräumen von Hallen aus Brandschutzgründen usw. stattgefunden.
Im Jahre 2000 / 2001 gab es eine Vereinbarung der Stadtverwaltung mit dem Liquidator zur befristeten Duldung bauordnungs- und umweltrechtlich unbedenklicher Nutzungen.
Die Duldungsvereinbarung ist bis 2005 umgesetzt worden. 2008 ist das Gelände durch einen neuen Eigentümer in Besitz gegangen. Im letzten Jahr gab es erneute Nachbarbeschwerden.

Herr Rohr vom Stadtplanungsamt stellt für das nördliche Gelände den Flächennutzungsplan dar. Es ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es bedarf einer Beurteilung nach § 34 BauGB nur bei ungeteilten Grundstücken. Sie wollen die unerlaubten und fremden Nutzungen des Geländes nicht mehr dulden. Er stellt weiterhin dar, dass alle Nutzungen, die dort derzeit stattfinden, nicht genehmigt sind. Sie haben auch schon mit dem Eigentümer über ein Nutzungskonzept gesprochen.
Er stellt weiterhin ein mögliches Nutzungsspektrum vor. Es sollte nichtstörendes Gewerbe sein, Handel ohne zentrenrelevante Sortimente und ergänzende Dienstleistungen wie Sport etc.
Es ist Ziel des Stadtplanungsamtes, alle Missstände zu beseitigen und die vertraglichen Nutzungen zu legalisieren.
Es fehlen derzeit vom Eigentümer noch etliche Unterlagen, so dass eine genaue Zeitschiene nicht genannt werden kann.

Herr Halfmann berichtet weiterhin über das südliche N & E-Gelände. Die Größe beträgt ca. 18.000 m². Das Grundstück ist in Privatbesitz. Die Entlassung aus der Bergaufsicht für dieses Gelände war im Mai 1967. Das südliche Gelände ist Teil des Betriebsgeländes Adolf von Hansemann, die nördliche Hälfte ist mit Klärteichen versehen. Bis 1911 diente der Bodelschwingher Bach als offene Vorflut. Von 1967 bis 1988 war es Betriebsfläche der Fa. Nickel & Eggeling (Bauhof). Danach haben unterschiedliche gewerbliche Folgenutzungen stattgefunden.
Das südliche Gelände kann als gewerbliche Betriebsfläche genutzt werden.
Der Untergrund weist im Bereich der Klärteiche lokale Belastungen durch u. a. PAK, im tieferen Untergrund sowie im Grundwasser auf. Im Grenzbereich zum Säureharzlager sowie zum Stichkanal sind Belastungen auch oberflächennah.
Der Stichkanal wird seit Ende 2004 saniert. Die derzeitige Nutzung ist unbedenklich, bei Umnutzungen und bauliche Veränderungen sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann verweist auf die Seite 433 des Masterplans Einzelhandels und in dem Zusammenhang auf die nicht zentrenrelevanten Sortimente für das Nickel- & Eggeling-Gelände. Demnach ist ein Tierfuttermarkt für diesen Bereich ausgeschlossen.

Frau Jockheck von der Fraktion B’90/Die Grünen stellt dar, dass die Wirtschaftsförderung Vorschläge machen soll, was gewerbetechnisch auf dem Gelände möglich sei und was gemacht werden kann. Sie findet es zunächst positiv, dass überhaupt etwas passiert.
Herr 2. stellv. Bezirksbürgermeister Jockheck schlägt vor, ein Parkhaus auf dem N & E-Gelände zu errichten, da seiner Meinung nach viele Parkplätze in Mengede fehlen.

Herr 1. stellv. Bezirksbürgermeister Kuck weist auf das Problem bezüglich der fehlenden Stellplätze für LKW im Stadtbezirk Mengede hin und schlägt vor, dieses als Alternative mit aufzunehmen.

Herr Rohr vom Stadtplanungsamt berichtet, dass dies auch vom Eigentümer abhängig sei, was weiterhin geschehen wird. Dem Besitzer schwebt ein Gewerbehof mit Lagernutzung vor. Hinzukommen sollen Handwerksbetriebe sowie eine Tankstelle mit Waschanlage und ein Tierfuttermarkt. Derzeit wird dies noch geprüft. Zunächst werden Gutachten zur Lärm und Umweltbelastung eingeholt. Außerdem muss geprüft werden, wie die Fläche künftig verkehrstechnisch erschlossen werden kann. Weiterhin muss geprüft werden, in welche Kanäle die Abwässer der Gebäude auf dem Gelände fließen. Anschließend muss ein Entwässerungskonzept her. Erste Ergebnisse der Untersuchungen sollen noch 2014 vorliegen. Weiterhin geht er auf den Hinweis von Frau Feldmann ein und dass der Masterplan Einzelhandel ihm bekannt sei und hier auch Anwendung finden wird.

Herr Dr. Mackenbach vom Umweltamt stellt nach weiteren Wortbeiträgen aus den Reihen der BV-Mitglieder dar, dass die Bürger im Stadtbezirk Mengede genauso sicher seien wie die Bürger in anderen Stadtbezirken und dass z. B. in Scharnhorst bei dem Stadtteilpark der ehemaligen Zeche Gneisenau ebenfalls noch kontaminierte Flächen vorhanden seien.





Wisbar Tölch Konrad
Bezirksbürgermeister BV-Mitglied Schriftführer