Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Rates der Stadt


am 15.12.2022
Westfalenhallen, Halle 2

Sitzungsdauer: 14:00 - 19:12 Uhr

Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 77 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm De Marco (SPD)
Rm Neumann-Lieven (SPD)
Rm Rudolf (SPD)
Rm De Marco (SPD)
Bm’in Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Denzel (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Vogeler (CDU)
Rm Badura (Die Linke+)
Rm Helferich (AfD)
Rm Perlick (AfD)
Rm Seitz (AfD)
Rm Helferich (AfD)
Rm Happe (FDP/Bürgerliste)
Rm Helferich (AfD)
Rm Gülec (BVT)
Rm Deyda (Die Rechte)

Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Nienaber-Willaredt
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Uhr
Heike Marzen
Olaf Treichel
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Tanja Schimanski
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Rates der Stadt,
am 15.12.2022, Beginn 14:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022
Die Niederschrift lag zur Sitzung am 10.11.2022 (TOP 1.4) vor.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2022

1.6 Terminplanung für den Rat, den Ältestenrat und die Ausschüsse für das Jahr 2023;
hier: Terminanpassungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26290-22)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Energiemangellage/Ukraine

Verordnungen des Bundes für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2022
(Drucksache Nr.: 25701-22-E1)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 2.2) vor.

Energiekrise
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26257-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 2.2) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.2022 (Drucksache Nr.: 26257-22-E2)

Versorgung von ambulant Pflegebedürftigen bei einem Blackout
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26265-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 2.2) vor.

Im Neoprenanzug zum Schwimmkurs: Stadt muss Wassertemperatur in Schwimmbädern sofort wieder erhöhen
Antrag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26463-22)

Auswirkungen auf den Behindertensport durch die Energiesparmaßnahmen in Sporthallen und Hallenbädern
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26675-22)

2.2 Vereidigung des Beigeordneten für Umwelt, Planen und Wohnen

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25290-22)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 3.1) vor.

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25697-22)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26226-22)

3.5 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25687-22)

3.6 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)

3.7 Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23812-22)

3.8 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25703-22)

3.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26055-22)

3.10 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26261-22)

3.11 Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

3.12 IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26190-22)

3.13 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25700-22)

3.14 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

3.15 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22817-21)

3.16 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25922-22)

3.17 Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26200-22)

3.18 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

3.19 Änderung § 6 des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26407-22)

3.20 Beirat Nahmobilität: Nachberufung eines Mitglieds für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26187-22)

3.21 Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25869-22)

3.22 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26408-22)

3.23 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26294-22)

3.24 Umbenennung des östlichen Teilbereichs der Hermannstraße sowie des westlichen Abschnitts der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25944-22)

3.25 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25511-22)

3.26 Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

3.27 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25648-22)

3.28 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25652-22)

3.29 Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25222-22)

3.30 Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25219-22)

3.31 Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25811-22)

3.32 Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25795-22)

3.33 EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25156-22)

3.34 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26667-22)

3.35 Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26668-22)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25592-22)

4.2 Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25871-22)

4.3 Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26263-22)

4.4 Blockchain-Forschungsprojekt mit der TU Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
(Drucksache Nr.: 26309-22)

4.5 Zukunft des Dortmunder Standortes von Galeria Karstadt Kaufhof
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26669-22)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25904-22)

5.2 Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26317-22)

5.3 Mehrbedarfe des Sozialamtes und des Jobcenters für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Aufwendungen und nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26324-22)

5.4 My Body, My Choice
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26666-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25828-22)

6.2 Türkische Filmtage Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26127-22)

6.3 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26080-22)

6.4 Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25878-22)

6.5 Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25782-22)

6.6 Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24214-22)

6.7 Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26051-22)

7. Schule

7.1 Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24883-22)

7.2 Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25136-22)

7.3 Anpassung der Entgeltordnung aufgrund der Regelungen des ab dem 01.01.2023 gültigen Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26459-22)

7.4 Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25887-22)

7.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 7.3) vor.

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23354-22)

8.2 FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26031-22)

8.3 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in

Beschluss
(Drucksache Nr.: 26416-22)

8.4 Der Fall des Mouhamed D. - zukünftiger Umgang mit UMAs
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26259-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 8.4) vor.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben
des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23445-22)

9.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25771-22)

9.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26377-22)

9.4 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen im Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26410-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23758-22)

10.2 Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25905-22)

10.3 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25192-22)

10.4 Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25931-22)

10.5 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26037-22)

10.6 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25946-22)

10.7 Kinderbetreuung im Rathaus
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2022
(Drucksache Nr.: 26381-22-E1)

10.8 Beratende Mitglieder im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022
(Drucksache Nr.: 26310-22)

10.9 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)
Der gemeinsame Antrag lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 10.11) vor.

10.10 Umbesetzung in Gremien
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 26677-22)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 26678-22)
hierzu ->
Beschlussvorschlag Seniorenbeirat (Drucksache Nr.: 26679-22)

10.11 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 10.10) vor.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 10.11.22 (TOP 11.1.1) vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 14:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Goosmann (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26638-22) als Tagesordnungspunkt (TOP) 9.5

EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26008-22) als TOP 9.6

Flughafen Dortmund GmbH:
Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26201-22)
Verschiebung aus dem nichtöffentlichen Teil als TOP 9.7

Rm Schlienkamp beantragt für die SPD-Fraktion die Behandlung des zur Erweiterung der Tagesordnung vorgeschlagenen TOP 9.6 unter 2., da seine Fraktion diesen Punkt für besonders wichtig und entscheidend für Dortmund hält.

Rm Dr. Suck (CDU) sieht hierin eine normale Beteiligungsangelegenheit. Aus Sicht seiner Fraktion liegt keine besondere Bedeutung vor.

Der Rat lehnt mit Mehrheit gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei den Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung ab.

Auch unterbreitet OB Westphal den Vorschlag, folgende Vorlagen abzusetzen:

3.6 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)

3.15 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22817-21)

Weiterhin soll der TOP

5.2 Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26317-22)

aus sachlichen Gründen unter TOP 10.12 behandelt werden.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten je Ratsmitglied und Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.



Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022

Rm Bohnhof (AfD) lehnt diese -und aller Voraussicht nach auch jede kommende- Niederschrift ab. Als Begründung führt er an, die Aussagen seiner Fraktion würden verfälscht und gewertet.

Rm Gebel (Die Linke+) dankt für die gute Protokollierung.



Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022 wird mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2022

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 10.11.2022 wird mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion genehmigt.

zu TOP 1.6
Terminplanung für den Rat, den Ältestenrat und die Ausschüsse für das Jahr 2023;
hier: Terminanpassungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26290-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt den Änderungen zum Terminplan für die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse im Jahr 2023 zu.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Energiemangellage/Ukraine

Dem Rat der Stadt lag in der Sitzung am 10.11.22 unter TOP 2.2 eine Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 04.11.2022 (Drucksache Nr. 25701-22-E1) vor.
Die CDU-Fraktion bat darin die Verwaltung um einen Bericht zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen zur Energieeinsparung für den städtischen Haushalt.

Die Stellungnahme liegt heute als Anlage 2 des „Kurzberichts zur Energiemangellage und kommunalen Notfallplanung (Drucksache Nr.: 26715-22) vor.

Außerdem lag dem Rat der Stadt am 10.11.22 eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 (Drucksache Nr.: 26257-22-E1) vor.

Hierzu liegt dem Rat eine Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.22 (Drucksache Nr.: 26257-22-E2) vor:


„…als Anlage erhalten Sie die gemäß der DS-Nr. 26257-22-E1 gewünschte Auflistung der energiekrisenbedingten Budgetausweitungen in der städtischen Haushaltsplanung.

Es handelt sich dabei um alle als energiekrisenbedingt eingestuften Planveränderungen, die im Haushaltsplanentwurf 2023 vorgenommen worden sind. Ich verweise hierzu auch auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2023 (Seite 33 bis 40 sowie Seite 72 und 73).

Gemäß dem Gesetzesentwurf zum „NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKFCUIG)“ dürfen voraussichtlich alle energiekrisenbedingten Planveränderungen – ebenso wie weitere kriegsbedingte Haushaltsbelastungen, die aus der Unterbringung, Versorgung oder Beschulung der Schutzsuchenden resultieren – in der Haushaltsplanung 2023 für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 bilanziell isoliert werden. Für den Haushaltsplanentwurf 2023 wurde unterstellt, dass der Gesetzesentwurf wie eingebracht beschlossen wird.

Der Auflistung ist zu entnehmen, dass die Energiemangellage und die damit verbundenen Energiekostensteigerungen nicht nur Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und Infrastruktur haben, sondern beispielsweise auch auf die Leistungen an Sozialhilfeempfänger*innen.

Mehraufwendungen für Leistungen an diejenigen Sozialhilfeempfänger*innen, die bereits vor dem Ukraine-Krieg anspruchsberechtigt waren und die nun aufgrund der steigenden Energiekosten anfallen, wurden im Haushaltsplanentwurf 2023 als „energiekrisenbedingt“ eingeordnet und sind entsprechend in der beigefügten Auflistung enthalten.
Für Ukraine-Schutzsuchende wurden hingegen sämtliche Sozialhilfeleistungen als „kriegsbedingt im Rahmen der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden“ eingestuft, auch wenn diese ebenso in ihrer Höhe von der Entwicklung der Energiekosten abhängig sind. Diese sind in der Auflistung daher nicht enthalten.

Zum endgültigen Haushaltsplan 2023 können sich noch Veränderungen ergeben. Diese werden – wie üblich – über die Veränderungslisten als Anlagen der Ergänzungsvorlagen zur DSNr. 26029-22 der Politik zur Beratung/ Beschlussfassung vorgelegt.“


Weiterhin lag dem Rat der Stadt am 10.11.22 eine Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26265-22-E1) vor.

Hierzu liegt dem Rat eine Stellungnahme der Verwaltung vom 02.12.22 (Drucksache Nr.: 26265-22-E3) vor:


„… Frage 1)
Belastbare Zahlen liegen der Stadtverwaltung Dortmund aktuell nicht vor.

Frage 2)
Die Verwaltung stimmt derzeit Maßnahmen im Umgang mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen für den Fall eines Blackouts ab.

Zu Frage 3)
Über den aktuellen Stand der Vorbereitungen der Stadtverwaltung auf einen Blackout wurde und wird regelmäßig in den politischen Gremien berichtet.
Für Rückfragen steht Ihnen der FB 37 gerne zur Verfügung.“

Zur heutigen Sitzung liegt weiterhin folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 15.11.22 (Drucksache Nr.: 26463-22) vor:

„…Im Neoprenanzug zum Schwimmkurs: Stadt muss Wassertemperatur in Schwimmbädern sofort wieder erhöhen

Der Übererfüllung vermeintlich „solidarischer“ Ziele nie abgeneigt, hat die Stadt Dortmund die Wassertemperatur in städtischen Schwimmbädern von 26 auf 24 Grad Celsius gesenkt und auch die Lufttemperatur um ein Grad reduziert. Dortmund empfiehlt sich somit einmal mehr als besonders bürgerfeindliche Stadt – laut den Ruhr Nachrichten ist das Wasser jedenfalls in keiner anderen Kommune so kalt wie bei uns. ( https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/hallenbaeder-dortmund-sind-kalt-gas-sparen-eltern-sauer-w1805344-p-2000662385/?utm_source=rule&utm_
medium=email&utm_campaign=dortmund_abendnewsletter)

Kinder zahlen für das gute Gefühl der Verwaltung, besonders eifrig den politisch verursachten Gasmangel zu lindern, wieder einmal am meisten. Wer noch das Glück hat, einen Schwimmkurs zu besuchen, muss nun spätestens ab dem Üben für das Seepferdchen in die kalten Becken. Ein sechsjähriges Mädchen, über das die Ruhr Nachrichten in diesem Kontext berichtet, habe zum ersten Mal in ihrem Leben kein Lust mehr, ins Wasser zu gehen. Ihre Mutter wird mit den Worten zitiert: „Nach dem Training sitzt Sophia fast eine Stunde in der heißen Badewanne, damit ich sie überhaupt wieder warm bekomme.“ Dass Schwimmverbände und DLRG vor einem weiteren Verlust der Schwimmfähigkeit warnen, verwundert insofern nicht.

Die AfD-Fraktion stellt daher den folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Stadt auf, die Wassertemperatur in städtischen Schwimmbädern unverzüglich wieder auf 26 Grad Celsius und die Lufttemperatur auf 28 Grad Celsius zu erhöhen. Gas- und Stromsparmaßnahmen, die auf Kosten der Lebensqualität der Bürger unserer Stadt gehen, sind generell zu unterlassen.“


Die SPD-Fraktion legt zur Sitzung heute folgenden Antrag vom 12.12.22 (Drucksache Nr.: 26675-22-E1) vor:

„…die SPD Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Prüfung, wie die Angebote des Behindertensports auch unter den Bedingungen der Energiesparmaßnahmen weiter angeboten werden können und ob es möglich ist, einzelne Sportstätten und Hallenbäder für diese Sportler*innen mit besonderem Bedarf unter den dafür notwendigen Temperaturbedingungen zur Verfügung zu stellen.

Begründung
Erfolgt mündlich“

Darüber hinaus bittet die AfD-Fraktion mittels folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags vom 08.12.22 (Drucksache Nr. 25701-22-E4) um Stellungnahme:

„…Aufgabe des Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern in Bonn, welches beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angesiedelt, ist die Analyse von Lagebildern auf nationaler und internationaler Ebene. So wertet das GMLZ bspw. Katastrophenlagen aus und koordiniert Hilfen und Ressourcen.

Bei einer Energiemangellage oder einem Blackout kommt dem GMLZ die „Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung“ zu. In jüngster Vergangenheit wurden hierzu kommunale Krisenstäbe geschult.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Besuchten Vertreter des kommunalen Krisenstabs, der Maßnahmen zur Energiesicherheit überwacht, Seminar beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe? Wenn ja, welche?

2. Nahm der Oberbürgermeister oder einer seiner Vertreter an einer Schulung kommunaler Krisenstäbe teil? Wenn ja, bei welcher?

3. Aktuell warnt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vor Teilenergieabschaltungen. Wurde dieses Szenario für Dortmund bereits vom Krisenstab erprobt?“


Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) kritisiert am Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion, dass die Überschrift reißerisch ist und dortige Schlagworte nicht im Antragstext zu finden sind, also keine Forderung der Ausstattung der Schüler*innen mit Neoprenanzügen. Ihre Fraktion dankt der Verwaltung dafür, dass die Schwimmbäder –im Gegensatz zu anderen Gemeinden- geöffnet bleiben und Kinder trotz der Situation weiter schwimmen lernen können.

Rm Garbe (AfD) macht alle anderen Parteien für die Energiemangellage verantwortlich. Selbst unter der Bedrohungslage des „Kalten Kriegs“ sei russisches Gas nach Westeuropa geflossen. Er fordert, es mögen alle nuklearen und fossilen Kraftwerke wieder in Betrieb gehen und ernsthafte Verhandlungen mit Russland aufgenommen werden. Rm Garbe wirbt für den Antrag seiner Fraktion.

Bm’in Mais (CDU) meint, Populismus trage nicht zur einer Lösung der Probleme bei. Bäder seien ein Baustein in einer sehr komplexen Gemengelage bei der Energieeinsparung. Bm’in Mais gibt zu bedenken, dass die Menschen sich an einen sehr hohen Komfort gewöhnt haben, gleichzeitig gebe es keine wissenschaftliche Grundlage für die Temperaturwahl in Schwimmbädern. Sie sieht große Bemühungen in Politik und Verwaltung, einen moderaten Weg zu finden.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) entgegnet Rm Garbe, der Westen trage nicht die Schuld am von Russland verursachten Angriffskrieg gegen die Ukraine. Russland nutze das Gas ebenfalls zur Kriegsführung. Daher müssten als Folge u.a. Energie einspart und Bedürftige unterstützt werden. Der Verwaltung dankt sie für die umfangreiche Vorlage. Zugleich sieht Rm Reuter die Aussagen zu Wärmestuben und dem Kündigungsmoratorium bezogen auf Wohnungen als unbefriedigend an.

Rm Schlienkamp schließt sich für die SPD-Fraktion den beiden Vorrednerinnen hinsichtlich des Antrags der AfD-Fraktion an. Seine Fraktion lehnt diesen Antrag aus genannten Gründen ab.

Rm Heymann (SPD) nimmt zum Antrag seiner Fraktion Stellung und sagt, dieser Zielgruppe sei es nicht zuzumuten, Sport in kalter Umgebung auszuüben. Daher richtet sich der Prüfantrag auch darauf, punktuell in einzelnen Bädern bzw. Schwimmhallen die Temperaturen zu erhöhen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht in den geäußerten Positionen Doppelzüngigkeit. Wenn der Antrag seiner Fraktion abgelehnt werde, müsse auch der Prüfauftrag der SPD-Fraktion abgelehnt werden. Dann sollen auch Menschen mit Behinderung, so bedauerlich es ist, einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.



Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Kurzbericht zur Energiemangellage und kommunalen Notfallplanung (Drucksache Nr.: 26715-22) sowie die Stellungnahmen der Verwaltung vom 01.12.22 und 02.12.22 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion vom 15.11.22 (Drucksache Nr.: 26463-22) ab.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 12.12.22 (Drucksache Nr.: 26675-22-E1):

„… die SPD Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Prüfung, wie die Angebote des Behindertensports auch unter den Bedingungen der Energiesparmaßnahmen weiter angeboten werden können und ob es möglich ist, einzelne Sportstätten und Hallenbäder für diese Sportler*innen mit besonderem Bedarf unter den dafür notwendigen Temperaturbedingungen zur Verfügung zu stellen.“



Die Stellungnahme zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 25701-22-E4) erfolgt voraussichtlich zur Sitzung am 09.02.23.

zu TOP 2.2
Vereidigung des Beigeordneten für Umwelt, Planen und Wohnen

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Stefan Szuggat zum Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt. Daher ist es möglich, Stefan Szuggat gemäß § 71 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW als Beigeordneten der Stadt Dortmund zu ernennen und zu vereidigen.

Nach erfolgter Vereidigung von Stefan Szuggat überreicht OB Westphal die Ernennungsurkunde zum Beigeordneten der Stadt Dortmund mit Wirkung des 01.03.2023 und wünscht ihm für die kommende Tätigkeit viel Glück und Erfolg zum Wohle der Dortmunder*innen.

Anschließend lässt OB Westphal Fotos durch die Pressestelle und akkreditierte Pressevertreter*innen zu.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25290-22)
Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) lag am 30.11.22 folgender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 25290-22-E3) vor, der als Prüfauftrag beschlossen wurde:
„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, in den städtebaulichen Vertrag folgende Punkte aufzunehmen:
1. Der Erwerb der Gleistrasse von Uniper zwischen dem B-Plan-Bereich und dem Bahnhof Oestrich/Nette soll durch den Vorhabenträger erfolgen und der Nachweis der Machbarkeit des Gleisanschlusses erbracht werden. Es soll eine Verpflichtung zur Umsetzung bestehen, wenn ein Mieter diesen Gleisanschluss benötigt.

2. Eine Verpflichtung zum Waldersatz von mindestens 50% soll festgelegt werden, um die Verluste aus der Sanierung zu kompensieren.

3. Die Gebäudefassaden und der Asphalt sollen in hellen Farbtönen gestaltet werden, um eine Aufheizung zu verringern. Es besteht eine Verpflichtung zur Abstimmung eines Farbkonzeptes.

4. Eine Befreiung von der Festsetzung der Dachbegrünung soll künftig nicht in Aussicht gestellt werden. Ziel ist es eine vollständige Umsetzung der Dachbegrünung zu erreichen.

II. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob gemäß dem vom AKUSW erteilten Prüfauftrag zur Drucksache 25911-22 „Wasserstofferzeugung und –nutzung in Gewerbegebieten“, auf der Fläche des Bebauungsplans eine dezentrale Produktion und Speicherung von grünem Wasserstoff sowie der direkten örtlichen Verwendung zur Wärmeerzeugung erfolgen kann.“

Rm Stackelbeck erläutert, die Fraktion B‘90/Die Grünen lehnte und lehnt Logistik auf dieser Fläche ab. Gleichzeitig ist aber auch Verlässlichkeit in diesem schon länger währenden Prozess nötig. Daher soll das Projekt auch nicht gekippt werden, ihre Fraktion enthält sich.

Laut Rm Ixkes-Henkemeier möchte die SPD-Fraktion in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW), also mit dem dort beschlossenen Prüfauftrag, abstimmen.

Rm Waßmann erklärt für die CDU-Fraktion, ebenfalls in der AKUSW-Fassung abstimmen zu wollen. Er erinnert zugleich an den Aufstellungsbeschluss und die dort getroffene Vereinbarung, dass dies die letzte großflächige Ansiedlung für Logistik sein soll, damit das grobe Missverhältnis für Fläschenverbrauch in Relation zu geschaffenen Arbeitsplätzen nicht weiter vorangetrieben wird.

Rm Kowalewski (Die Linke+) hielt und hält die beabsichtigten Maßnahmen nicht für zeitgemäß bei 90 Prozent Flächenversiegelung. Er hoffte, dass sich im Nachgang –ggf. auch unter Kostenaspekten– noch positive Entwicklungen einstellen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht keinen Vorteil für Dortmund, da nur der Verkehr auf dem Stadtgebiet abgewickelt werde. Seine Fraktion kann den rollenden Zug nicht aufhalten, wird sich aber enthalten.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD unter Einbeziehung des im AKUSW beschlossenen Prüfauftrags folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 10a und 10b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017

(BGBl. I S 3634/FNA 213-1), § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).


II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 10c und 10d dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung Flächennutzungsplanes (FNP) sowie der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 11 a und 11b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit den Anlagen 11c, 11d und 11e dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

V. hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

VI. beschließt, die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.09.2022 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

VII. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.09.2022 mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2022 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen,
als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, dem städtebaulichen Vertrages (Punkt 10 i.V.m. Anlage 13 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB § 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten ersten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes und dem Entwurf der Begründung vom 23.06.2022 zu und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Hom 245, Änderung Nr. 2 einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25697-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.1 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung (Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.2 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.3 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 9 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) des Entwurfs des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 und in der beigefügten Anlage 10 dargestellt, zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VI. Der Rat hat das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom30.08.2022 dem Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26226-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 26.06.2020 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich (zugleich Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt -) um ein weiteres Jahr bis zum 12.03.2024.

Rechtsgrundlagen


§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

zu TOP 3.5
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25687-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Neufassung des Flächennutzungsplans vom 01.08.2022 zur Kenntnis. Die Neufassung des Flächennutzungsplans enthält die Planzeichnung des seit 31.12.2004 wirksamen Flächennutzungsplans und alle seitdem bis zum Stand der Erfassung vom 31.07.2022 wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans einschließlich aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen und Vermerke.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund, in der Fassung vom 01.08.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB, neu bekannt zu machen.


zu TOP 3.6
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25762-22)

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.7
Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23812-22)

Folgende Empfehlung des Seniorenbeirats vom 13.12.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung vom 30.11.22 vor:
AKUSW, 30.11.2022:
Herr Rm Frank verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da hier mehrere Fahrspuren und Parkplätze wegfallen würden.

Herr Rm Happe führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man der Meinung sei, dass hier nicht alle Belange ausreichend berücksichtigt wurden. Insgesamt halte man die derzeitige Planung noch nicht für überzeugend genug.

Frau Rm Polomski-Tölle bittet darum, die Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Seniorenbeirat sowie dem Behindertenpolitische Netzwerk vorzulegen damit auch deren Interessen mit berücksichtigt werden können.

Herr sB Jääskeläinen stellt folgenden mündlichen Antrag:
Die Maßnahme soll mit Mitteln agiler Stadtgestaltung (Tactical Urbanism) umgesetzt werde, um vor einem tatsächlichen Umbau Erkenntnisse über die Auswirkungen zu gewinnen und ohne viel Aufwand auch Anpassungen vornehmen zu können.

Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grüne und Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.

Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
- s. Beschlussvorlage -

Der AKUSW überweist die Vorlage an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Seniorenbeirat sowie an das Behindertenpolitische Netzwerk, damit auch deren Interessen in den weiteren Prozess mit einfließen können.

Dr. Ingenmey berichtet aus der Ausschusssitzung am 30.11.22 und regt an, die Empfehlung um folgenden Zusatz zu ergänzen:
In allen zukünftigen Verfahrensprozessen sollten die Interessen älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigt werden.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der o.a. Ergänzung folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe oben -“

Rm Waßmann (CDU) stellt fest, der Rat habe mit großer Mehrheit die Klimaneutralität bis möglichst 2035 für Dortmund unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte beschlossen. Die nun zur Abstimmung stehende Vorlage mit der Reduzierung von Fahrspuren zugunsten des Radverkehrs stellt dies infrage. Aus seiner Sicht werde der Autoverkehr aus der Stadt verbannt. Schneller und sicherer wäre die Einrichtung von Radrouten über Nebenstraßen. Handel und Kultur widersprechen, so Berichte in den Medien dem Ansinnen der Verwaltung. Rm Waßmann hält die Vorlage angesichts der Aktivitäten gegen den Niedergang der City für paradox. Mangels optimaler ÖPNV-Anbindung müssten Besucher*innen aus dem Umland mit dem Auto anreisen. Andere Städte würden sonst Potentiale abschöpfen und die City an Kaufkraft verlieren.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) verweist darauf, dass noch bis 2008 zahlreiche Flächen auf dem Wallring mit Straßenbahngleisen - also für den ÖPNV - belegt waren. Im Zuge des U-Bahn-Baus wurden all diese Flächen dem Autoverkehr zugeschlagen. Trotz Ausbau des Nahverkehrs wurden dem Autoverkehr zusätzliche Kapazitäten gegeben. Der Niedergang der City verlief parallel und hat aus Sicht von Rm Stieglitz keinen Zusammenhang zum Pkw-Verkehr. Ziel muss es sein, die City attraktiver zu machen für Menschen, die dort arbeiten, wohnen und einkaufen. Die Versiegelung von Flächen für ruhenden und fließenden Verkehr sieht er bei diesem Ziel als schädlich an. Die vorgehaltenen Parkflächen sind aus seiner Sicht unter Verweis auf das Parkleitsystem außer an den Adventsamstagen so nicht nötig. Die Flächen sollten allen Menschen zur Verfügung stehen.

Rm Alexandrowiz sieht für die SPD-Fraktion in der Vorlage eher eine Chance als ein Risiko und signalisiert Zustimmung zur Vorlage.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beklagt in der Vorlage und der Position von Vorredner*innen Ignoranz gegenüber dem Handel, zudem das Ziel der Aufteilung von Verkehrsflächen auf Verkehrsträger. Mit der Vorlage werden den Fahrzeugen, die in die Parkhäuser wollen, die Fahrspuren genommen. Der Umbau des Ostwalls sei gerade abgeschlossen und würde mit den Planungen rückgängig gemacht. Rm Kauch weist auf besondere Flächenprobleme im Hauptbahnhofbereich hin.

Rm Garbe (AfD) gibt an, seine Fraktion habe die Verbannung des Autos aus der Stadt erkannt, hier soll nun eine Spur den Radfahrenden geopfert werden. Er sieht darin einen Masterplan zum organisierten Niedergang der City. Dann könne die gesamte City gleich zu einer großen Zone für Fußgänger*innen gemacht werden. Er sieht den Verkehr dann in den Bochumer Ruhrpark umgeleitet.

Rm Dr. Suck (CDU) stellt die Folgerichtigkeit politischer Entscheidungen -bezogen auf die Vorlage und das von ihm vermutete Abstimmungsergebnis- infrage. Einerseits wäre der Radwall an Ost- und Schwanenwall damit erledigt. Andererseits hält Rm Dr. Suck das Thema der City-Attraktivität bei dieser Vorlage für unterrepräsentiert und schade im Wettbewerb mit z.B. Münster oder dem Ruhrpark. Eine andere Aufteilung des Stadtraums wäre möglich, eine Betrachtung von Hauskante zu Hauskante erfolge in der Vorlage nicht. Die Abarbeitung von Beschlüssen sei schon eine Herausforderung, solche Beschlüsse unterminieren für Rm Dr. Suck die Realisierung eines Radnetzes oder des RS 1.

Rm Gebel (Die Linke+) hält Münster als Beispiel möglicher Konkurrenz - unter Berücksichtigung des dortigen Radverkehrsausbaus - für wenig geeignet. Die ablehnende Haltung sieht er eher in der Angst vor Veränderung begründet. In wenigen Jahrzehnten, so vermutet Rm Gebel, könne sich wahrscheinlich kein Mensch mehr die Rückkehr zu heutigen Verhältnissen vorstellen.

Rm Bohnhof (AfD) hätte sich von der CDU-Fraktion schon früher die Ablehnung bestimmter Vorlagen gewünscht. Auch versiegeln Radwege den Boden genau wie Straßen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) zeigt sich ob der Diskussionsweise irritiert. Im Kern gehe es lediglich darum, dem Autoverkehr eine Spur zu nehmen, um ihn anderen Verkehrsteilnehmer*innen zuzubilligen. Es gehe nicht darum, den Wall für den Autoverkehr komplett zu sperren, auch wenn die Diskussion diesen Anschein gibt. Die Vorlage sei ein Kompromiss verschiedener Modelle und unter Berücksichtigung aller Verkehrsströme. Sie bittet um Versachlichung der Diskussion.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) kann bisher keine Belege für einen Nachteil der Innenstadt erkennen, wenn der Autoverkehr etwas reduziert werde. Schon heute fahren die Autos nicht vor die Geschäfte und das Beispiel Münster zeige, dass solche Maßnahmen eher attraktiver machen. Als örtliches Beispiel bringt sie die Diskussion um die Autofreiheit des Markplatzes in Hombruch an. Mehr Mut sei zukunftsorientiert nötig, damit jeder Mensch ein Stück öffentlichen Raumes nutzen kann.

Rm Bohnhof (AfD) findet, die Maßnahme sei Steuerverschwendung und hält andere Möglichkeiten des Geldeinsatzes für vorrangig.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht die Innenstadt nicht kurz vor einem Kollaps, er benennt sie als umsatzstärkste Innenstadt im Ruhrgebiet, welche von den Käufer*innen aus dem Sauerland profitiere. Daher sieht er bei Themen, wie „Park & Ride“ (P&R) sowie Nord-Süd-Verbindungen im ÖPNV deutliches Entwicklungspotential. Innerhalb Dortmunds wäre es wichtig, eine Kaufkraftverbesserung der eigenen Bevölkerung zu erreichen, denn in diesem Bereich ist Dortmund Schlusslicht im Land.

Rm Mader (CDU) widerspricht Rm Ixkes-Henkemeier, Hombruch sei nicht mit der Innenstadt vergleichbar.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt die Frage, wie es möglich sei, die Menschen aus dem Sauerland in die Dortmunder City zu bringen. Dazu bedarf es mehr P&R sowie ein attraktiveres Ticket-Modell.

Rm Erstfeld (SPD) gibt den Hinweis, dass der vom City-Ring geforderte Popup-Radweg zur Erprobung in der Vorlage - allerdings nicht mit dieser Benennung - vorgesehen ist. Die parallele Vorgehensweise ist aus Sicht seiner Fraktion sinnvoll, die Abfolge nacheinander würde sämtliche Maßnahmen unangemessen verlängern.

Rm Gebel (Die Linke+) antwortet auf den Beitrag von Rm Kauch, in Dortmund existieren 36 P&R-Parkfläche und das 49€-Ticket sei vom Bund unter Beteiligung der FDP beschlossen worden. Er bedauert den Versuch, hier im Rat den Status Quo erhalten zu wollen. Die gesamte Diskussion hätte so in den Fachausschüssen erfolgen können.

OB Westphal merkt an, dass die Vorlage aus einem längeren Prozess entstanden ist. Hier soll über weitere Planungen, nicht aber über einen Baubeschluss, abgestimmt werden. Der tatsächliche Umbau erfolge erst nach Planungsabschluss. Zur Diskussion um den Niedergang der Innenstadt verweist OB Westphal darauf, dass es gibt keinen Niedergang der City gibt, sondern Problemstellungen, welche es zu lösen gilt. Heute gebe es mehr Menschen in der City als in der Zeit vor Corona. Folglich sei nicht der Zugang zur City ein Problem. Die sinkende Kaufkraft sei aber schon relevant. Der Handel und dessen Sichtweisen sind außerdem sehr verschieden und nicht homogen. Dies muss ernst genommen werden und ist ein schwieriger Prozess. Auch das Wohnen in der Stadt sei beim Prozess relevant.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.

2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.

3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.



zu TOP 3.8
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25703-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 30.11.2022 (Drucksache Nr.: 25703-22) vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):
Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:
1. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.
2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.
3. Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.

Begründung:
Zu 1. Die westliche Erweiterung des Brückenbauwerk bringt – wie in der Vorlage beschrieben – einige Vorteile im Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer*innen mit sich. Die Öffnung des jetzigen Brückenbauwerks in Richtung Münsterstraße betont jedoch die historische Relevanz dieser Achse. Im Zuge der Neugestaltung der Münsterstraße soll diese stadträumliche wichtige Verbindung erhalten bleiben. Daher ist die neu geschaffene Platzsituation als Entree der Nordstadt zu begrüßen. Ein Erhalt der jetzigen Lage des östlichen Widerlagers und damit des gerade zulaufenden Gehwegs bei gleichzeitigem Erhalt der neuen Wegeführung für den Rad- und Autoverkehr würde diese Situation stadträumlich weiter betonen.

Zu 2. Die Umbaumaßnahmen zum Wallring und zur Achse Steinstraße, Heiligegartenstraße sehen die im Rahmen des Masterplans Mobilität vorgeschlagenen infrastrukturellen Verbesserungen insbesondere für den Radverkehr vor. Perspektivisch ist mit Blick auf die Ziele der Stadt Dortmund zur Klimaneutralität 2035 und den im Masterplan Mobilität vorgesehenen Maßnahmen mit einer Reduzierung des MIV-Anteils insbesondere in den verdichteten Innenstadtbezirken zu rechnen. Aus diesem Grund soll für die Einzelmaßnahme Burgtor die Reduzierung auf jeweils zwei Fahrspuren geprüft werden.


Zu 3. Gastronomische und ähnliche Nutzungen bzw. die Aktivierung der Erdgeschosszone auch unterhalb des Brückenbauwerks sorgen für ein erhöhtes Sicherheitsempfinden für diese sehr wichtige Fußwegeachse zwischen Innenstadt und Nordstadt. Eine funktionale stadträumliche Verknüpfung zwischen den zentralen Versorgungsbereichen Münsterstraße/Brückstraße in Form von aktivierenden Nutzungen würde die in der Vorlage beschriebenen positiv zu bewertenden Maßnahmen (Beleuchtung, Kulturwerbung,...) unterstützen und zur sozialen Kontrolle und einem größeren Sicherheitsempfinden beitragen.

AKUSW, 30.11.2022:
Herr Rm Dudde wirbt um Zustimmung zum o. a. Prüfauftrag seiner Fraktion.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man begrüße hierbei ausdrücklich, dass danach keine Fahrspuren wegfallen sollen und eine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolge. Zum Prüfauftrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe man Punkt 2 kritisch, da hierbei eine weitere Fahrspur wegfallen könnte. Daher würde man Punkt 2 des Prüfauftrages nicht mittragen.


Abstimmung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):

Unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion zu Punkt 2 fasst der AKUSW mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
- siehe Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 25703-22-E1) -

Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorlage -

Rm Frank verweist auf das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im AKUSW zu Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrags (Drucksache Nr.: 25703-22-E1). Dies gelte auch für die Abstimmung im Rat.

Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des AKUSW vom 30.11.2022 zur Kenntnis und fasst einstimmig - bzw. mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu Ziffer 2 des Prüfauftrages - folgenden um den Prüfauftrag (Drucksache Nr.: 25703-22-E1) ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis. Aufgrund der städtebaulichen Aufwertung durch eine qualitativ hochwertigere Verbindung und der verkehrlichen Erfordernis einer zukunftsweisenden und sicheren Fuß- und Radverkehrsführung beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein Verlangen auszusprechen hinsichtlich einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts, einer Vergrößerung der Durchfahrtshöhe und die Brücke senkrecht zur Gleisachse auszurichten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen.

1. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.


2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.
3. Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.

zu TOP 3.9
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26055-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.500.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 4 kompensiert werden.

zu TOP 3.10
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26261-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2021 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.01.2023 anzuwenden.

zu TOP 3.11
Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 26039-22) vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der Sitzung vom 24.11.2022 vor:

Dem APOD liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 22.11.2022 vor:
„… Wohngeldnovelle zum 01.01.2023; hier: DS-Nr. 26039-22

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fachausschuss wird in der Sitzung am 24.11.2022 die im Betreff genannte Vorlage beraten und die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
Die Leitung des Fachbereiches 64 führt aus, dass unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen des Wohngeldgesetzes zur Aufgabenerledigung weiteres Personal erforderlich ist. Unter anderem sei beabsichtigt, Nachwuchskräfte dort einzusetzen. Hierbei denkt die Verwaltung in erster Linie an Nachwuchskräfte, die vorzeitig ihre Prüfung ablegen.
Gegen diese Vorgehensweise bestehen auch aus Sicht der Personalvertretung zunächst keine Bedenken. Leider muss der Personalrat erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass die Nachwuchs-kräfte in Entgeltgruppe 8 TVöD-V eingruppiert werden und tarifwidrig nach einer sechsmonatigen Einarbeitungszeit die Zulage nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V erhalten sollen.
Den Nachwuchskräften würde bei der Übertragung der entsprechenden Aufgabenstellung bereits nach einem Monat rückwirkend vom ersten Tage an die entsprechende Zulage zustehen.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass eine derartige Vorgehensweise vom Personalrat nicht mitgetragen werden wird. Sofern den Personalrat eine entsprechende Mitbestimmungsvorlage erreichen würde, wird der Personalrat seine Zustimmung verweigern müssen. …“
Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion noch Erläuterungsbedarf durch die Verwaltung habe. Man störe sich auch daran, dass es sich hier lediglich um eine Kenntnisnahme handele. Seiner Meinung nach müsse es sich hier um einen Ratsbeschluss handeln. Er bittet die Verwaltung um eine schriftliche Darstellung, warum hier lediglich eine Kenntnisnahme vorliegt, wenn noch Mittel zu budgetieren seien, die noch zu beraten sind. Weiterhin bittet er den Personalrat noch einmal um Erläuterung, wo dieser Probleme in der Vorlage sehe.

Rm Gebel (Die Linke+) wünscht sich ebenfalls noch eine Erläuterung des Personalrates in Bezug auf die vorliegende Stellungnahme.

Herr Schefers (Personalrat) erläutert die vorliegende Stellungnahme. Problematisch sei es, dass die Stellen mit 9a bewertet seien, aber die fertigen Nachwuchskräfte lediglich nach EG 8 bezahlt werden sollen. Die Zulage nach 9a müsse in diesem Fall bereits nach einem Monat rückwirkend gezahlt werden und nicht erst nach sechs Monaten.

Frau Hülsmann (FB 11) teilt mit, dass man sich innerhalb des Fachbereiches noch einmal abgestimmt habe. Man würde die fertigen Auszubildenden in Entgeltgruppe 8 eingruppieren und die Zulage nach 9a bereits ab dem ersten Monat zahlen. Weiterhin seien nach ihrem Kenntnisstand die Personalaufwendungen aus der Vorlage bereits in den Änderungslisten des Jahres 2023 eingefasst. Wenn über den Haushalt 2023 beraten wird, seien diese Stellen somit bereits aufgeführt.


Herr Waßmann bittet um Verschriftlichung der Ausführungen von Frau Hülsmann zum AFBL am 08.12.2022.

Der APOD nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der APOD schiebt die Beratung über die Vorlage in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und bittet um eine schriftliche Darstellung zur Sitzung des AFBL am 08.12.2022.

Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 30.11.22 vor:

Hierzu liegt vor APOD vom 24.11.2022: Siehe oben!

AKUSW schließt sich der Vorgehensweise des APOD an und leitet daher die Vorlage ebenfalls an den AFBL weiter.

AFBL 08.12.22
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass es bedauerlich, sei, dass bisher keine Antwort der Verwaltung vorliege. Es gäbe 2 Problemfelder, es bliebe überraschend, dass es lediglich eine Kenntnisnahme sein soll. Laut Vorlage seien die Mittel nicht budgetiert und gehörten deshalb in die Haushaltsberatungen und sei damit ein Beschuss. Selbst wenn sie bereits budgetiert seien, sei die Kenntnisnahme nicht in Ordnung. Frau Hülsmann (FB 11) hätte es im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nicht sicher machen können, deshalb sei man so verblieben, dass bis heute die Stellungnahme vorliege.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verliest folgende Stellungnahme der Verwaltung, die bisher nicht den Ausschussmitgliedern vorliegt:
in der Sitzung am 24.11.2022 wurde im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die im Betreff genannte Vorlage beraten und vorbereitend für Ihre Sitzung am 08.12.2022 um Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

Im Einzelnen wurden Fragestellungen hinsichtlich des Zeitpunktes der Zulagengewährung für die Nachwuchskräfte sowie zur Beratungsfolge der Vorlage aufgeworfen.

Bereits im Vorfeld der o.g. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung habe ich festgestellt, dass die Zulagengewährung entgegen der Formulierung in der Vorlage bereits am dem 1. Monat der Beschäftigung für die Nachwuchskräfte gewährt wird.

Bei den zusätzlichen Personalbedarfen in der Wohngeldstelle handelt es sich um eine Ausweitung bestehender Aufgaben, für die nach § 41 Abs. 1 Buchst. S GO NRW kein Ratsbeschluss erforderlich ist. Insofern hat das Amt für Wohnen Sie über das weitere Vorgehen unterrichtet. Die aus der Beschlussfassung des Verwaltungsvorstandes entstehenden Personalkosten werden im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt, sodass diese im Rahmen des Haushalts 2023ff durch den Rat beschlossen werden. Die Beträge sind ebenfalls in den Änderungslisten zum Haushalt 2023 enthalten, welche dem Ausschuss zur Sitzung am 26.01.2023 vorgelegt werden.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass er die Stellungnahme zur Kenntnis nehme, bittet aber darum, die Antwort auch im Rat auf die Tageordnung zu nehmen und die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) hält fest, dass die o.g., vorgelesene Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion nach den Aussagen von Herrn StR Uhr die Vorlage zur Kenntnis nehmen könne.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es am Ende darum ginge, dass die Stadt ihre Aufgaben gut erledigen könne. Der Ansatz sei pragmatisch und notwendig. Er könne die Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Herr Waßmann bittet bis zum Rat ergänzend zur vorgelegten Stellungnahme die Rechtslage zu prüfen. Der Bundesrat sei der Auffassung, dass eine Umsetzung bis zum 01.04.22 nicht realistisch sei.

Herr Stüdemann sagt eine Antwort der Verwaltung bis zur Ratssitzung zu.


Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) folgt den Ausführungen von Herrn Kowalewski und Herrn Kauch, auch seine Fraktion könne positiv Kenntnis nehmen und sei darüber informiert, dass die Softwareimplementierung deutlich später komme. Das bedeute nicht, dass man die Freigabe der Stellen aufhalten wolle. Seine Fraktion halte ein grünes Signal für wichtig.

Der AFBL ist sich einig, dass die o.g. mündlich verlesene Stellungnahme der Verwaltung den Fraktionen und dem Rat zur Verfügung gestellt wird und die von Herrn Waßmann formulierte ergänzende Stellungnahme bis zum Rat vorgelegt wird.

Der AFBL lässt die Vorlage mit den o.g. Hinweisen ohne Kenntnisnahme an den Rat durchlaufen.“
Zudem liegen dem Rat der Stadt folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

- vom 05.12.2022 (Drucksache Nr.: 26039-22-E2) an den AFBL:

„… in der Sitzung am 24.11.2022 wurde im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die im Betreff genannte Vorlage beraten und vorbereitend für Ihre Sitzung am 08.12.2022 um Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

Im Einzelnen wurden Fragestellungen hinsichtlich des Zeitpunktes der Zulagengewährung für die Nachwuchskräfte sowie zur Beratungsfolge der Vorlage aufgeworfen,

Bereits im Vorfeld der o.g. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung habe ich festgelegt, dass die Zulagengewährung entgegen der Formulierung in der Vorlage bereits ab dem 1. Monat der Beschäftigung für die Nachwuchskräfte gewährt wird.

Bei den zusätzlichen Personalbedarfen in der Wohngeldstelle handelt es sich um eine Ausweitung bestehender Aufgaben, für die nach § 41 Abs. 1 Buchst. s GO NRW kein Ratsbeschuss erforderlich ist. Insofern hat das Amt für Wohnen Sie über das weitere Vorgehen unterrichtet. Die aus der Beschlussfassung des Verwaltungsvorstandes entstehenden Personalkosten werden im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt, sodass diese im Rahmen des Haushaltes 2023ff durch den Rat beschlossen werden. Die Beträge sind ebenfalls in den Änderungslisten zum Haushalt 2023 enthalten, welche dem Ausschuss zur Sitzung am 26.01.2023 vorgelegt werden.“


- vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26039-22-E3):

„… in der Sitzung am 08.12.2022 wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die im Betreff genannte Vorlage beraten. In Vorbereitung auf die Ratssitzung am 15.12.2022 wurde die Verwaltung um Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

Im Einzelnen wurde die Fragestellung hinsichtlich der Rechtslage zur Umsetzung der Wohngeld-Plus-Reform aufgeworfen.

Grundsätzlich ist das Gesetz zustimmungspflichtig im Bundesrat zu behandeln.
Der Bundesrat hat der Wohngeldreform in seiner Sitzung am 25.11.2022 zugestimmt.
Das Gesetzt wird somit am 01.01.2023 in Kraft treten.

Eine Antragstellung ist sowohl in Papier als auch in digitaler Form möglich. Ebenso ist die Bearbeitung der Anträge durch die Wohngeldstellen grundsätzlich möglich. Aus systemtechnischen Gründen ist das Erstellen von rechtskräftigen Bescheiden, bis voraussichtlich April 2023, allerdings nicht möglich.


Derzeit werden die Möglichkeiten von „vorläufigen Zahlungen“ und das Erstellen von „vorläufigen Bescheiden“ geprüft. Nähere Einzelheiten zum Verfahrensablauf in NRW wird das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein Westfalen den Kommunen am 15.12.2022 bekannt geben. Sobald diese Informationen vorliegen kann der Verfahrensablauf konkret beschrieben werden.“

Rm Erstfeld (SPD) stellt fest, dass zum 1.1.23 in Dortmund ca. 10.000 Haushalte mehr wohngeldberechtigt sind, was ca. 31.000 Bescheide ausmacht. Dies macht mehr als eine Verdopplung aus. Nicht nur die Zahl der Berechtigten, sondern auch die Auszahlungsbeträge, werden sich mehr als verdoppeln. Diese Flut gelte es zu bewältigen und die Bürger*innen in der Stadt haben einen Anspruch auf eine Entscheidung in angemessener Zeit. Daher ist die Besetzung der Stellen, teilweise projekthaft befristet, sinnvoll und notwendig. Er sieht die Vorgehensweise von der Gemeindeordnung gedeckt. Eine Diskussion, ob die Vorlage dem Rat zur Kenntnis oder zum Beschluss gegeben wird, hält er für unnötig und verschleppt lediglich die Umsetzung.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erkennt eine deutliche Entlastung für Menschen mit niedrigem Einkommen und begrüßt den pragmatischen Ansatz der Verwaltung zur Umsetzung des Gesetzes.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht in der bundesrechtlichen Regelung eine pflichtige Umsetzung durch die Kommune. Daher sei die Vorgehensweise im Sinne der Bürger*innen gut und richtig.

Rm Waßmann (CDU) erklärt, seine Fraktion nehme die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. Seine Fraktion habe lediglich mit Blick auf die Haushaltsberatungen nachgefragt. Der Personaldezernent hat dazu und zu den Themen des Personalrats Stellung genommen.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) dankt den Beteiligten für die gute und schnelle Arbeit sowie dem Amt für Wohnen, welches die Idee der intensiveren Bewerbung des Wohngelds aufgegriffen hat.



Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des AFBL sowie die Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 26039-22-E2 und Drucksache Nr.: 26039-22-E3) zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen des Amtes für Wohnen und die Entscheidung der Verwaltung, bis zu 32 Projekteinsätze zur Umsetzung der Wohngeldnovelle zum 01.01.2023 einzurichten, zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26190-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.12.2022 (Drucksache Nr.: 26190-22-E1) vor:
„… die Vorlage „IGA 2027 – Umsetzung der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ bis zur Nachlieferung von ergänzenden Informationen zu schieben. Darüber empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede dem Rat der Stadt, die Vorlage ebenfalls bis zur Vorlage ergänzender Informationen zu schieben.

Bei den geforderten Informationen handelt es sich insbesondere um den Grund für die Errichtung der Leichtbauhalle und des Massivgebäudes sowie Angaben zu der Größe der im Bereich des Betriebsgeländes Mooskamp entstehenden Gebäude.

Für beide Gebäude wurde bereits am 08.07.2020 eine Baugenehmigung erteilt, da die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens vorlagen. Mit der Drucksache Nr. 22163-21 wurde der Bezirksvertretung Mengede am 31.08.2021 mit dem TOP „Errichtung einer Ausstellungs- und einer Leichtbauhalle, Mooskamp 23, Gemarkung Nette, Flur 3, Flurstück 266“ der Vorgang inkl. eines Lageplans und Ansichten zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Leichtbauhalle mit einer Grundfläche von rd. 567 qm ist eine Maßnahme der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord, das am 23.06.2022 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde. Das integrierte Handlungskonzept ist ein wesentliches Instrument zur Finanzierung der Maßnahmen rund um den Dortmunder Zukunftsgarten in Huckarde und Mengede. Mit der Ratsvorlage Drucksache Nr. 26190-22 sollen nun die Voraussetzung für die Finanzierung der Leichtbauhalle mit Mitteln der IGA-Festbetragsförderung zu 70 % und einer städtischen Beteiligung von 30 % geschaffen werden.“


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt im Zuge der Fortschreibung des InHK Huckarde-Nord und der IGA 2027 die Durchführung der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 636.787,00 € für das Haushaltsjahr 2023.

2. beauftragt die Verwaltung mit der Bahnhof Mooskamp gGmbH einen Weiterleitungsvertrag abzuschließen.


Die Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ wird mit Zuwendungen des Landes NRW gefördert. Die Förderung beträgt 445.751,00 € (70 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €). Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 191.036,00 € (30 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €).

Die Weiterleitung der Fördermittel im Rahmen der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ ist mit einer 20-jährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Für diesen Vorgang sind gem. § 44 II S. 2 KomHVO NRW im städtischen Haushalt Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) abzubilden. Die ratierliche Auflösung der RAP über den Zweckbindungszeitraum von 20 Jahren führt zu einer Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 67.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 636.787,00 €, bedingt eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 9.551,80 €.



zu TOP 3.13
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25700-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Huckarde“.

zu TOP 3.14
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum investiven Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19 und DS-Nr. 19907-21) um 1.200.000 €.

Damit erhöht sich die Projektsumme von bisher 6.149.000 € auf insgesamt 7.349.000 €.
Hiervon entfallen 7.313.743,54 € auf die Investitionsmaßnahme und 35.256,46 € auf konsumtive Anteile.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt 4.763.700 € (90 % der bisher bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €).
Für die erste Baukostenerhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der von der Bezirksregierung Arnsberg in Aussicht gestellten Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 853.000 € auf insgesamt 5.616.700 € erhöhen.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit 1.732.300 €.



zu TOP 3.15
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22817-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab.

zu TOP 3.16
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25922-22)

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht die Ursachen des Mehrbedarfs nicht in zusätzlich anfallenden Aufgaben, sondern in schlechter Budgetplanung. Als Signal für die Zukunft lehnt seine Fraktion die Vorlage ab.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 1.748.800 €.

zu TOP 3.17
Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26200-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gemäß § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung der Städtischen Immobilienwirtschaft in Höhe von 3.846.417 €.


zu TOP 3.18
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinves-titionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
Änderung § 6 des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26407-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.

zu TOP 3.20
Beirat Nahmobilität: Nachberufung eines Mitglieds für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26187-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode 2020 – 2025 die Nachberufung von Frau Prof. Dr. Eva Heinen (TU Dortmund, Fakultät Raumplanung, Abteilung Verkehrswesen und Verkehrsplanung) als stimmberechtigtes Mitglied des Beirats Nahmobilität.

zu TOP 3.21
Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25869-22)

Für Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) ist die Kostensteigerung von 4,4 auf nun 10,5 Mio. € nicht erklärbar. Seine Fraktion hält es für notwendig, den Menschen als Weg zum Stadion oder den Westfalenhallen den Nahverkehr näher zu bringen. Hier wird mit großem Umfang in den Autoverkehr investiert. Wenn dies auch punktuell zu einer Entlastung führen könne, ist das Finanzvolumen dennoch für die Fraktion B‘90/Die Grünen nicht akzeptabel.

Rm Waßmann (CDU) regt an, bei den Gesprächen zur Realisierung auch die Westfalenhallen stärker zu beteiligen. Die Interessenslage des BVB überwiegen im Augenblick. Die Kommunikation müsse hinsichtlich Baustellen etc. verbessert werden. Bei früheren Veranstaltungen habe es Irritationen und Ärger gegeben.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht das Projekt zwar als nötig, aber nicht als vorrangig, an. Auch ist die Kostenhöhe mit Blick auf kommende Projekte zu hoch.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Verkehrs- und Parkleitsystems im Veranstaltungsbereich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 10.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2021: 238.469,13 Euro


Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 6.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 1.911.530,87 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 756.330,00 Euro.



zu TOP 3.22
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26408-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 700.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können in Höhe von 307.000,00 Euro innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 393.000,00 Euro können durch Minderaufwendungen bei anderen Fachbereichen gedeckt werden.

zu TOP 3.23
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26294-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 3.24
Umbenennung des östlichen Teilbereichs der Hermannstraße sowie des westlichen Abschnitts der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25944-22)

Dem Rat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 06.12.22 vor:


Aufgrund des noch fehlenden Abstimmungsergebnisses der Bezirksvertretung Aplerbeck lässt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Rat folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck (BV Ap)vom 06.12.22 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass der westliche Abschnitt der Schüruferstraße – von Haus Nr. 2 bis zum Kreisverkehr auch weiterhin „Schüruferstraße“ heißen soll.

und…

… lehnt die Empfehlung lt. Beschlussvorschlag ab.

Laut Rm Berndsen würde die SPD-Fraktion den Wünschen der Bezirksvertretungen folgen. Rm Berndsen erhebt die dortigen Beschlüsse zum Antrag.

Rm Mader (CDU) sieht den Beschluss für den Stadtbezirk Hörde als gefasst, den Beschluss der BV Ap möchte seine Fraktion zum Antrag erheben.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) gibt an, für den Stadtbezirk Hörde habe es nur einen Beschluss zum Fred-Ape-Weg gegeben. Der östliche Teil der Hermannstr. und der westliche Teil der Schüruferstraße sei bisher im Rat nicht behandelt worden. Den Gegebenheiten vor Ort folgend wäre eine durchgehende Benennung sinnvoll. Dies hätte auch mit besserer Vorbereitung und intensiverer Kommunikation funktionieren können. Ein Konsens für eine einheitliche Benennung wäre möglich gewesen. Der Vorlage könne seine Fraktion - vorausgesetzt die Zuständigkeit ist gegeben – nur für den Abschnitt im Stadtbezirk Hörde folgen. Einer Umbenennung über die Empfehlungen der Bezirksvertretungen hinweg würde nicht gefolgt.

Laut Rm Gebel (Die Linke+) könne aus Sicht der Bezirksvertretung Hörde beschlossen werden.

OB Westphal erläutert, der Rat wäre wegen des Sachzusammenhangs einer durchgängigen Straße zuständig. Dazu wäre aber auch ein Name notwendig. Der Vorschlag ist in der Vorlage dargestellt. Die Diskussionen in den Bezirksvertretungen sind nachvollziehbar. Damit existiert nun aber der Wunsch den einheitlichen Vorschlag wieder aufteilen zu wollen. Damit ist eine ordnungsrechtliche Identifizierbarkeit und Eindeutigkeit nicht mehr zwingend gewährleistet. Daher soll die einheitliche Benennung beider Abschnitte nochmal überdacht werden.



Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen.

zu TOP 3.25
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25511-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für den Vollausbau der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21608-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro um 2.500.000,00 Euro auf 6.000.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 104.130,80 Euro


Haushaltsjahr 2022: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.510.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.335.869,20 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 63.195,20 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.335.869,20 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.


Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird der im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellte Minderbedarf verwendet.

zu TOP 3.26
Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Informationen zum Anliegerbeitragsrecht sowie zu dessen Entwicklung zur Kenntnis.

zu TOP 3.27
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25648-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.



zu TOP 3.28
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25652-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund.



zu TOP 3.29
Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25222-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.



zu TOP 3.30
Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25219-22)

Rm Berndsen (SPD) gibt den Hinweis, dass im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) die Problematik des zeitnahen Einbaus von Rückstauklappen diskutiert wurde und die Verwaltung zugesichert habe, dass im Rahmen der Beratung entsprechend agiert und den Betroffenen die Chance eingeräumt wird, eine Rückstausicherung einzubauen. Mit diesem Hinweis wünscht seine Fraktion auch heute eine Abstimmung über die Beschlussvorlage.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der im AMIG erteilten Zusage folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.



zu TOP 3.31
Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25811-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2023 ff. der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 25069-22). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024-2026 mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird. Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

3. legt für 2023 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:


Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 158.054.166 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 139.401.123 €

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 45.467.802 €
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 45.467.802 €


4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2023 auf 18.653.043 € fest.

5. beschließt für 2023 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.653.043 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2023 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 9.687.723 € wieder zugeführt werden.

6. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2023 in Höhe von 2.521.305 € fest.

7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 36.530.845 € fest.



zu TOP 3.32
Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25795-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.



zu TOP 3.33
EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25156-22)

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Vorlage für unschlüssig, da der Rat bereits das Ziel der Klimaneutralität für das Jahr 2035 beschlossen hat. Hier solle nun, völlig unrealistisch, ein Ziel im Jahre 2030 vereinbart werden. Auch wenn es nur eine Ambition darstellt, sieht er darin ein Einfallstor, dass künftig unausgewogen alle Maßnahmen auf eine Klimaneutralität 2030 zielen.

Rm Waßmann (CDU) wundert sich über die Vorlage, sei doch im Rat lange die Klimaneutralität 2035 diskutiert worden. Die Verwaltung stellt in der Vorlage das Ziel 2030 als kaum realisierbar dar. Rm Waßmann sieht darin einen - für Dortmund illusorischen - Marketingbeschluss und lehnt die Vorlage ab.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) zeigt sich nicht überrascht. Ob 2030 oder 2035 als Zieljahr ist aus ihrer Sicht eine Verengung der Diskussion. Wichtiger sind inhaltliche Themen, z.B. wissenschaftliche Gutachten, Hilfe bei Masterplanprozessen, Maßnahmenumsetzungen und Innovationen. Fällt Dortmund mit seiner industriellen Geschichte auf, ist es ein gutes Zeichen und ein Hinweis, dass die Bemühungen wahrgenommen werden. Dortmund kann mit innovativer Stadtentwicklung als gutes Beispiel voran gehen und benötigt dafür im Gegenzug Unterstützung. Prozesse, wie die gleichzeitige Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen, sollen dabei beschleunigt werden.

Rm Garbe (AfD) hält die Teilnahme für ideologischen Klimaschutz. Die Maßnahme sei ein Bestandteil des „Green Deals“ der EU-Kommission und eine flächendeckende Wohlstandszerstörung.

Rm Gebel (Die Linke+) hält die von Rm Kauch beschriebenen Szenarien für wichtig und nützlich im Sinne der Allgemeinheit.

Rm Kowalewski (Die Linke+) hält es für wesentlich, dass Fördermittel der EU akquiriert werden können. Diese sind wichtig, besonders wenn Dortmund Klimaschutz realisieren möchte.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden Punkte:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Beteiligung an der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“.


2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, einen „Climate City Contract“ zu erarbeiten, der festhält, dass sich die Stadt Dortmund zusammen mit weiteren Stakeholdern bemüht, Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen.


zu TOP 3.34
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26667-22)

Rm Reppin (CDU) ergänzt, dass die Bitte um Stellungnahme einen Fehler enthält. Der Text im ersten Absatz muss„… nachhaltige Wasserstoffstrategie im vierten Quartal 2022“ lauten. Inhaltlich verweist er auf die Drucksache Nr.: 26667-22.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 30.11.2022 (Drucksache Nr.: 26667-22) vor:

„… der Rat der Stadt Dortmund hat die Verwaltung zuletzt in seiner Sitzung am 18.11.2021 aufgefordert, den politischen Gremien eine nachhaltige Wasserstoffstrategie im vierten Quartal 2021 vorzulegen (Drucksache Nr.: 21510-21).

Seitdem haben zwei Wasserstoffkonferenzen stattgefunden, mit dem Ergebnis des Zustandekommens einer Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Hamm und dem Kreis Unna als Ausgangspunkt für eine „Wasserstoffallianz Westfalen“. Als weitere Grundlagen für die Dortmunder Wasserstoffstrategie wurde von der Verwaltung auf die Projekte „Cleanport“ und „Energiecampus“ verwiesen sowie auf das „Handlungsprogramm Klima Luft 2030“ und den „Masterplan Energiezukunft“ (Drucksache Nr.: 16968-20-E1). Eine politische Befassung mit der Thematik sollte erfolgen, wenn die Rückmeldung zur Projektskizze vorliegt, mit der sich die Stadt in dem vom Bund initiierten Wettbewerb „HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland“ in der Kategorie „HyExperts“ eingebracht und um Förderung beworben hat (Drucksache Nr.: 20680-21-E1).

Vor all diesen Hintergründen erbittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bis zur nächsten Ratssitzung am 9. Februar 2023 einen aktuellen Bericht zum Stand der vom Rat beauftragten „Dortmunder Wasserstoffstrategie“.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Ratssitzung am 09.02.2023.

zu TOP 3.35
Sachstand zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Aral)
im Stadtbezirk Innenstadt-West
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26668-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 30.11.2022 (Drucksache Nr.: 26668-22) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, zur nächsten Ratssitzung am 9.2.2023 einen Bericht vorzulegen, der aus Sicht der Verwaltung den aktuellen Sachstand der Realisierung des Zukunftsprojekts SMART RHINO erläutert.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Ratssitzung am 09.02.2023.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25592-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

- beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

- stellt den Erfolgsplan 2023 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 19.495.575,06 EUR fest,

- stellt den Vermögensplan 2023 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR fest,

- beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 14.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2023 in Anspruch nehmen darf,

- beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2023 (Anlage 1.4),

- beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2022-2026 (Anlage 2.1 und 2.2).


Der Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird. Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25871-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- den Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ),

- die Ermächtigung für Investitionskredite 2023, diese bis zu einer Höhe von 40 Mio. € aufzunehmen

- sowie den Höchstbetrag des Liquiditätskredits 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. € festzusetzen.

Der Wirtschaftsplan des SVTZ wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.



zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26263-22)

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht es kritisch, dass der Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 bis 2026 negative Ergebnisse in Millionenbeträgen vorsieht, die durch Fremdkapital zu decken sind. Damit läge eine verdeckte Neuverschuldung vor.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Danach verfügt das Sondervermögen über ausreichende Gewinnrücklagen und kann diese Zahlungen leisten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) verdeutlich, dass dennoch eine Kreditaufnahme erfolgen soll. Die Vorgehensweise sorge dafür, dass eine zusätzliche Kürzung im Kernhaushalt nicht notwendig ist und folglich keine Leistungseinschränkungen für die Bürger*innen verursacht werde.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke+ und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt den Wirtschaftsplan 2023 ff. des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF),

2. beschließt den Erfolgsplan 2023 ff. (Anl. 1.0-1.2) mit den voraussichtlichen Jahresergebnissen i. H. v.

Wirtschaftsjahr
2023
2024
2025
2026
Jahresergebnis [T€]
8.127
8.486
5.314
3.052
sowie den Finanzplan 2023 ff. (Anl. 3) mit den geplanten Ausschüttungen i. H. v.
Wirtschaftsjahr
2023
2024
2025
2026
geplante Ausschüttung [T€]
11.000
13.000
11.000
11.000
3. stellt den Vermögensplan 2023 ff. (Anl. 2) sowie den Investitionsplan 2023 ff. (Anl. 4) fest,

4. ermächtigt das SV GVVF, Kredite bis zu einer Höhe von 75 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 25 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2022 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2023 zu übertragen.



zu TOP 4.4
Blockchain-Forschungsprojekt mit der TU Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022
(Drucksache Nr.: 26309-22)

Dem Rat der Stadt liegt eine Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 24.11.22 vor:
Dem APOD liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung vom 16.11.2022 vor:
„Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26309-22-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag


1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Technischen Universität (TU) Dortmund (Frau Prof. Dr. Hellmanzik, Herr Prof. Dr. Posch und Herr Prof. Dr. Kreße) zur Initiierung eines gemeinsamen Forschungsprojektes zur Anwendung der Blockchain-Technologie innerhalb der Dortmunder Stadtverwaltung aufzunehmen und den AWBEWF über die Ergebnisse der Gespräche zu informieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der TU Dortmund zu prüfen, in welchem Bereich der Stadtverwaltung die Durchführung eines solchen Forschungsprojektes möglich und sinnvoll ist. Hierbei sollen sowohl die interne Kommunikation (z. B. zwischen Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung) als auch die externe Kommunikation (z. B. mit Bürgern und anderen Behörden) betrachtet werden.
3. Sofern die Gespräche zu einem positiven Ergebnis kommen, wird die Verwaltung gebeten, den politischen Gremien für die Haushaltsberatungen 2023 einen Finanzbedarf für ein solches Forschungsprojekt mitzuteilen. Neben dem AWBEWF am 16. November 2022 soll der Antrag auch im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) am 24. November 2022 und im Rat der Stadt Dortmund am 15. Dezember 2022 beraten werden.

Begründung


Daten werden zu einem immer kostbareren Gut und können in den Händen der Falschen einen enormen Schaden anrichten. Nicht zuletzt der Hackerangriff auf die Wittener Stadtverwaltung im November 2021 hat gezeigt, wie sehr die Verwaltung auf eine funktionierende IT-Infrastruktur angewiesen ist und wie wichtig die IT-Sicherheit für das Funktionieren unserer öffentlichen Verwaltung ist. Durch den Krieg gegen die Ukraine ist die kritische Infrastruktur in Deutschland zusätzlich zu einer Zielscheibe geworden. Der ITSicherheit ist eine noch höhere Priorität einzuräumen als bisher. Eine vielversprechende Technologie hin zu mehr Sicherheit im digitalen Sektor ist nach Meinung der CDU-Fraktion die Blockchain-Technologie. Mit Hilfe der Anwendung können Daten zum einen um ein vielfaches besser geschützt werden als mit anderen Methoden. Zum anderen können Daten auch dauerhaft vor einer nachträglichen Manipulation gesichert werden. Mit einem entsprechenden Forschungsprojekt könnten sowohl die Dortmunder Stadtverwaltung als auch die TU Dortmund eine Vorreiterrolle bei der Nutzung von Blockchain in der öffentlichen Verwaltung einnehmen und damit einen weiteren Beitrag zum Ausbau des Innovationsstandortes Dortmund leisten. So könnten unter zu Hilfenahme der Blockchain-Technologie ggf. auch die digitalen Dienstleistungen der Stadtverwaltung weiter ausgebaut werden.“
Rm Ixkes-Henkemeier merkt an, dass sich dieser Antrag mit der Sicherung der Digitalität der Stadtverwaltung beschäftigt und daher thematisch in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität (APOD) gehört.

Rm Dr. Neumann schlägt vor, zunächst wie unter Punkt 2 beschrieben zu prüfen, ob ein solches gemeinsames Projekt sinnvoll sein könnte.

Rm Reppin verweist darauf, dass man selbstverständlich bereits Gespräche mit den genannten Personen geführt habe. Man habe diesen Ausschuss gewählt, da dieser zwar die Begrifflichkeiten der Wissenschaft und Forschung in seinem Namen trage, die Berichterstattungen zu dem Thema aber sehr gering ausfällt. Wichtig sei, das die Verwaltung mit der TU ins Gespräch kommt, da Dortmund ja den Titel der digitalsten und innovativsten Stadt für sich reklamiert. Das Ergebnis der Prüfung könne ja durchaus auch sein, dass die Technologie für die Stadt Dortmund keinen Sinn macht. Aus diesem Grunde sollen sich sowohl der APOD als auch abschließend der Rat der Stadt mit dem Thema beschäftigen.

Rm Dr. Neumann und Rm Ixkes-Henkemeier signalisieren die Zustimmung zu dem Antrag, sofern man zunächst nur über Punkt 2 abstimmen lässt.

Rm Nienhoff erläutert, dass die drei Punkte einen dynamischen Prozess bilden, in dem zunächst die Verwaltung und die TU in Gespräche kommen, dann prüfen, ob ein solches Projekt thematisch passen wird und dann im dritten Schritt sich der APOD weitergehend damit beschäftigt, ob und wie es für die Stadtverwaltung umsetzbar sein könnte. Ziel sollte es sein, dass Dortmund sich als Vorreiter für diese Technologie positioniert.

Auf Nachfrage von Rm Stackelbeck, wo die Gespräche innerhalb der Verwaltung angesiedelt sein sollten, führt Rm Reppin aus, dass die Wirtschaftsförderung zunächst den Gesprächsfaden aufnehmen soll und im Verfahren dann weitere Beteiligte der Stadtverwaltung dazu einbinden soll.

Frau Marzen verweist darauf, dass die Wirtschaftsförderung sich in sehr vielen Themen in einem engen Austausch mit der TU, insbesondere auch mit Frau Prof. Hellmanzik befindet. Diese habe neben der Studie zur Entwicklung der Speicherstraße auch die Verflechtungsstudie zum Wirtschaftsraum Dortmund – Südwestfalen (beides wurde dem Ausschuss auch vorgestellt) erarbeitet. Darüber hinaus müsse man bei der Blockchain-Technologie auch auf das ISST zugehen, da dieses sich bundesweit als führendes Institut zu diesem Thema etabliert habe.



Der AWBEWF fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion sowie Die Fraktion Die Partei bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss und überweist den Vorgang in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Rat der Stadt:
– Siehe Beschlussvorschlag –

Rm Waßmann (CDU) erläutert den Antrag und die Entscheidungen aus dem AWBEWF aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022. Er wirbt dafür, dass sich der APOD anschließt. Bezüglich Punkt 1 stellt er klar, dass dieser den höchsten Interpretationsbedarf habe. Hier gehe es in erster Linie darum, Möglichkeiten abzurufen, dass Gespräche zwischen der Verwaltung und TU Dortmund stattfinden, ohne dass konkrete Folgen daraus eintreten.

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) teilt mit, dass die genannte Technologie wichtig für die Zukunft in Bezug auf die Datensicherheit sei, wobei man zurzeit keine Defizite bei der Datensicherheit in der Stadtverwaltung sehe. Weiterhin erläutert er, dass das Dortmunder Systemhaus aktuell viele große Projekte vor der Brust habe und das Timing für das genannte Projekt ungünstig sei. Man würde sich hierzu enthalten, da man die Gespräche nicht grundsätzlich ablehnen möchte und weiterhin abwarten, wie die Verwaltung solchen Gesprächen gegenüber steht.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert, dass es inhaltlich um Revisionssicherheit gehe, wie sie in der Verwaltung vorkommt. Seine Fraktion könne sich gut vorstellen, dass der Einsatz der Technologie zum Einsatz kommt. Man sehe das Thema jedoch eher bei CIIO angesiedelt. Seine Fraktion möchte sich dem Antrag anschließen.

Rm Giebel (SPD) erläutert, dass man grundsätzlich einer Prüfung nicht entgegenstehe. Man werde sich wie im AWBEWF verhalten.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) hält die Zusammenarbeit mit der TU Dortmund auch für sinnvoll, allerdings sollte man sich zunächst auf die Stadtverwaltung konzentrieren. Deshalb würde er, bei aller Sympathie für das Projekt, aktuell Abstand davon halten.

Herr Waßmann bittet um Einzelabstimmung der Punkte.

Punkt 1:


Der APOD empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den o.g. Beschluss zu fassen.

Punkt 2:


Der APOD empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den o.g. Beschluss zu fassen.

Punkt 3:


Der APOD empfiehlt dem Rat der Stadt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion den o.g. Beschluss zu fassen.

Rm Waßmann (CDU) wirbt nach Zustimmung im AWBEWF und APOD für den Antrag seiner Fraktion.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) erklärt die Enthaltung seiner Fraktion damit, dass die Forschung nach Artikel 5 des Grundgesetzes frei ist und der Politik die Entscheidung darüber nicht obliegt. Die Verwaltung müsste also um solch ein Projekt werben. Davor müsse zunächst die Notwendigkeit des Projektes geprüft werden.

Laut Rm Ixkes-Henkemeier wird die SPD-Fraktion sich mit Blick auf die im AWBEWF geführte Diskussion zum Antrag enthalten.

Rm Lemke gibt an, die Fraktion Die Linke+ habe die Abstimmung freigegeben. Persönlich erklärt Rm Lemke, gegen den Antrag zu stimmen. Aus ihrer Sicht ist Blockchain eine überbewertete Technologie, die häufig nicht sinnvoll einsetzbar ist. Für eine bessere Datensicherheit in der Verwaltung gebe es effizientere Verschlüsselungs- und Verifikationsmethoden. Die dargestellten Risikoszenarien sind aus ihrer Sicht eher ein Problem der Infrastruktur und des Umgangs mit Informationstechnologie. Auch fehle es bei den im Antrag genannten Partner*innen an Menschen aus der IT-Sicherheit.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält Forschungen zu Blockchain für wichtig. Dennoch gelte Wissenschaftsfreiheit. Auch sei Forschungsförderung nicht im Fokus der Stadt Dortmund.

Rm Giebel (SPD) ergänzt für seine Fraktion, die Stadt Dortmund müsse zunächst Anforderungen klären und beschreiben. Die Auswahl technischer Methoden sei ein späterer Schritt. Mit einem Forschungsauftrag erfolge dagegen eine Vorauswahl, welche später zu Zwängen führen könnte.

Rm Sauer (CDU) sieht in der Technik die Zukunft. Er verweist auf Städte, wie Zug in der Schweiz, die Blockchain bereits nutzen. Die Technologie könne für eine bessere Transparenz genutzt werden und sich positiv auf die Kommunikation der Stadt mit den Bürger*innen auswirken.



Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion sowie den Stimmen von Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) und Rm Gebel (Die Linke+) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Lemke (Die Linke+) bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, Die Partei und drei Mitgliedern der Fraktion Die Linke+:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Technischen Universität (TU) Dortmund (Frau Prof. Dr. Hellmanzik, Herr Prof. Dr. Posch und Herr Prof. Dr. Kreße) zur Initiierung eines gemeinsamen Forschungsprojektes zur Anwendung der Blockchain-Technologie innerhalb der Dortmunder Stadtverwaltung aufzunehmen und den AWBEWF über die Ergebnisse der Gespräche zu informieren.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der TU Dortmund zu prüfen, in welchem Bereich der Stadtverwaltung die Durchführung eines solchen Forschungsprojektes möglich und sinnvoll ist. Hierbei sollen sowohl die interne Kommunikation (z. B. zwischen Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung) als auch die externe Kommunikation (z. B. mit Bürgern und anderen Behörden) betrachtet werden.

3. Sofern die Gespräche zu einem positiven Ergebnis kommen, wird die Verwaltung gebeten, den politischen Gremien für die Haushaltsberatungen 2023 einen Finanzbedarf für ein solches Forschungsprojekt mitzuteilen. Neben dem AWBEWF am 16. November 2022 soll der Antrag auch im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) am 24. November 2022 und im Rat der Stadt Dortmund am 15. Dezember 2022 beraten werden.


zu TOP 4.5
Zukunft des Dortmunder Standortes von Galeria Karstadt Kaufhof
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26669-22)

Dem Rat liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 30.11.2022 (Drucksache Nr.: 26669-22) vor:

„… Das Karstadt Warenhaus in Dortmund soll erhalten bleiben. Darüber sind sich alle Akteure einig, die gestern an einem ersten Austauschgespräch auf Einladung von OB Thomas Westphal teilnahmen, nachdem die Verantwortlichen von ‚Galeria Karstadt Kaufhof‘ weitere Schließungen kompletter Standorte angekündigt hatten.“, heißt es in der städtischen Pressemitteilung vom 16. November 2022 im Nachgang zu dem von der Verwaltung initiierten runden Tisch zur Erhaltung des Dortmunder Karstadt Kaufhof Galeria Standortes. Die Kernbotschaft nach dem Treffen, in das aus der Politik – trotz eines anderslautenden Ratsbeschlusses (Drucksache Nr.: 26320-22-E1) – lediglich zwei Dortmunder Bundestagsabgeordnete eingebunden waren, sei klar, ist dem Pressedienst der Stadt weiter zu entnehmen: „Alle wollten gemeinsam für den Verbleib von Karstadt in Dortmund kämpfen.“

Nicht zuletzt angesichts der in der vergangenen Ratssitzung beratenen Fraktionsanträge zur Zukunft von Galeria Karstadt Kaufhof in Dortmund (Drucksachen Nr.: 26320-22-E1 bis E3) bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, den Rat über Inhalte und Ergebnisse des Runden Tisches mit VertreterInnen der Betriebsräte des Unternehmens, der IHK, des Handelsverbandes, der Gewerkschaft ver.di, der Wirtschaftsförderung Dortmund sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu informieren und darzulegen,

1. mit welcher Strategie der vom Oberbürgermeister initiierte runde Tisch den Erhalt des Dortmunder Karstadt Kaufhof Galeria-Standortes erreichen will? Welche konkreten Schritte sind vom Oberbürgermeister bzw. der städtischen Wirtschaftsförderung angedacht?

2. ob über den stadtseitigen runden Tisch hinaus auf Initiative des Oberbürgermeisters und der Wirtschaftsförderung Dortmund vor allem auch mit dem Management bzw. dem Eigentümer der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof Gespräche zur Zukunft des Dortmunder Standortes stattgefunden haben? Ist zusätzlich auch mit dem Eigentümer der Immobilie gesprochen worden? Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen haben die Gespräche gegebenenfalls geführt?

Wir bitten um einen mündlichen Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022.


OB Westphal berichtet, der ursprünglich bereits existierende „Runde Tisch“ sei einberufen worden. Tenor dieser Runde ist, dass der Kaufhausstandort erhalten bleiben soll. Daraus folgend wurde ein gemeinsamer Brief an Galeria Karstadt Kaufhof und die Insolvenzverwaltung erstellt. Einigkeit besteht auch darüber, es sei nicht zielführend, staatliche Gelder über den Wirtschaftssicherungsfond zur Verfügung zu stellen. Vereinbart wurde, dass die weiteren Entwicklungen beobachtet würden und der Betriebsrat berichtet, immer mit dem Ziel, den Standort Dortmund zu sichern.
Wie es weiter geht, kann heute nicht vorhergesagt werden. Die Signale lauten sehr unterschiedlich, die Entscheidungstragenden sind vermutlich noch in vorbereitenden Tätigkeiten gebunden. Daher wäre eine Weitergabe kursierender Listen der zur Streichung anstehenden Häuser reine Spekulation.
Über neue Entwicklungen wird unterrichtet werden.

Die mündliche Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25904-22)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) bis zum 31.03.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der damit verbundenen Verlängerung der Verträge für die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden.



zu TOP 5.2
- unbesetzt -

zu TOP 5.3
Mehrbedarfe des Sozialamtes und des Jobcenters für das Haushaltsjahr 2022; Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Aufwendungen und nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26324-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 26324-22-E1) vor:

„… zu der oben genannten Nachfrage wird wie folgt Stellung genommen:

Die Zusammenfassung von Mehrertrag und Minderaufwand lassen nicht eindeutig erkennen, ob es sich dabei jeweils um einen Mehrertrag oder einen Minderaufwand zur Deckung des Mehrbedarfs handelt.

Die bisherige Darstellung ist um die Angabe Mehrertrag bzw. Minderaufwand zu ergänzen:

Produkt
Betrag
50_0050601 Flüchtlingshilfen –Mehrertrag-
-25.405.000 €
50_0050404 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit –Minderaufwand-
-1.200.000 €
Zwischensumme zahlungswirksamer Mehrertrag/Minderaufwand
-26.605.000 €
50_0050404 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
-443.000 €
Zwischensumme nicht zahlungswirksamer Minderaufwand
-443.000 €
Gesamtsumme Mehrerträge/Minderaufwendungen
-27.048.000 €
Zu den Mehraufwendungen für Flüchtlinge aus der Ukraine werden gleichzeitig auch Mehrerträge aus den Pauschalen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Zuweisungen des Bundes und Transfererträge des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe erzielt. Diese Beträge dienen in erster Linie zur Deckung der Mehraufwendungen.
Die genaue Aufteilung der 25.405.000 EUR ergibt sich aus der Anlage der Vorlage, mit der Aufstellung nach einzelnen Sachkonten.

Für den Mehrertrag beim Produkt 50_0050601 Flüchtlingshilfen sind dies:

Produkt
Sachkonto / Bezeichnung
Betrag
50_0050601
Flüchtlingshilfen
-25.405.000 €
413200
-20.931.000 €
Zuweisungen vom Land -FlüAG-
429100
-2.474.000 €
Sonstige Transfererträge Bund *
429400
-2.000.000 €
Sonstige Transfererträge Zweckverband -LWL-
*Bundesmittel für Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.22 (Drucksache Nr.: 26324-22-E1) zur Kenntnis und fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Leistungen im Bereich Flüchtlingshilfen, Unterbringung, SGB II-Aufwendungen sowie nicht zahlungswirksamen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 27.048.000 Euro für das Sozialamt und 9.900.000 Euro für das Jobcenter, sowie die Verwendung der unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.



zu TOP 5.4
My Body, My Choice
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26666-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke + und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1) vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Linke+ und Die Fraktion – Die Partei bitten unter dem oben genannten Punkt um Beratung und Abstimmung der folgenden Resolution:
1. Der Rat bekennt sich zu dem Ziel, dass Schwangere selbstbestimmt über ihre Schwangerschaft entscheiden können und für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch eine gute medizinische Versorgung in Dortmund vorfinden müssen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt deshalb die Eröffnung einer Praxisklinik in Dortmund-Körne, in der auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Die Versorgungslage in Dortmund ist unzureichend, nachdem die Zahl der Dortmunder Praxen, die Abbrüche vornehmen, in den letzten Jahren auf nur noch drei gesunken ist. Die neue Praxis verbessert damit die Versorgungssituation für ungewollt Schwangere in erheblichem Maße.

3. Der Rat verurteilt die sogenannten Mahnwachen und Belästigungen von Klient*innen und Mitarbeitenden durch Abtreibungsgegner*innen vor der neuen Klinik, aber auch vor anerkannten Beratungsstellen und anderen Praxen. Im Rahmen von organisierten Aktionen in Dortmund und an vielen anderen Orten versuchen Abtreibungsgegner*innen immer wieder Schwangere gezielt einzuschüchtern, zu belästigen und abzuwerten. Zudem beinträchtigen sie die Arbeit des Gesundheitspersonals. Vor diesem Hintergrund steht der Rat solidarisch an der Seite der neuen Klinik und der betroffenen Menschen.

4. Der Rat verurteilt insbesondere, dass Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust gleichgesetzt werden. Das ist nicht nur eine nicht hinnehmbare Diffamierung der Schwangeren und der Mitarbeiter*innen der Klinik, es verhöhnt auch die Opfer des Holocausts.

5. Der Rat begrüßt die angekündigte Gesetzesinitiative des Bundesfamilienministeriums, welche die sogenannte Gehsteigbelästigung von Abtreibungsgegner*innen zur Ordnungswidrigkeit machen soll.

6. Der Rat begrüßt, dass die Bundesregierung den § 219a StGB und damit das so genannte Werbeverbot für Abtreibungen gestrichen hat und Ärzt*innen damit nun öffentlich darüber informieren können, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen.

7. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die vollständige Abschaffung des mehr als 150 Jahre alten § 218 aus dem Strafgesetzbuch auf den Weg zu bringen, um die betroffenen Frauen, aber auch Ärzt*innen vor einer Kriminalisierung zu schützen.“


Rm Worth sagt die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Resolution zu. Sie beschreibt die Lage von Frauen in einer ungewollten Schwangerschaft. Kriminalisierung, Zwangsberatung und zusätzliche Untersuchung hinsichtlich eines möglichen Geburtstermins seien Ausfluss des § 218 Strafgesetzbuch (StGB). In Dortmund gab es bisher zu wenig Mediziner*innen, die Abbrüche durchführen durften. Dies führte dazu, dass Frauen weite Wege auf sich zu nehmen um die Frist von 12 Wochen zu erfüllen. Die eröffnete Privatklinik kann hier Abhilfe schaffen. Frauen und Mitarbeitende werden auf dem Weg in die Praxis angegriffen und beschimpft.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) fordert die Selbstbestimmung aller Menschen über ihren Körper und eine möglichst optimale medizinische Versorgung. Fast alle Menschen sind oder waren, mindestens durch ihr privates Umfeld, von dem Thema betroffen. Rm Brunner fordert sowohl gleiche Rechte für alle Menschen als auch die Selbstbestimmung. Dies wird Frauen vor der Klinik regelmäßig abgesprochen, indem sie eingeschüchtert, belästigt und diffamiert werden. Die Gleichsetzung von Abtreibung mit der Shoah durch die Abtreibungsgegner*innen ist eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus und damit antisemitisch und volksverhetzend. Daher wünscht Rm Brunner als wichtiges Signal die Zustimmung zur Resolution. Das Ratsmitglied begrüßt die Gesetzesinitiative im Bund gegen Gehsteigbelästigung u.a. vor Beratungsstellen und fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Streichung des § 218 StGB.

Rm Dr. Suck (CDU) bittet um Einzelabstimmung. Seine Fraktion wird Punkt 4 geschlossen zustimmen, Punkt 7 geschlossen ablehnen. Für die verbleibenden fünf Punkte ist die Abstimmung freigegeben.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs einen gesellschaftlichen Großkonflikt, der in den 90er Jahren mit einem Beschluss des Bundestags befriedet wurde. Dies ist der Status Quo, die Diskussion wurde aber von beiden Interessengruppen wieder eröffnet. Insbesondere Ziffer 7 hält er verfassungsrechtlich nicht für durchsetzbar, da zwischen den Interessen der Frau und dem Ungeborenen abzuwägen ist. Seine Fraktion unterstützt daher die Frauen in Dortmund auf eine bestmögliche Versorgung im Rahmen des geltenden Rechtes und verurteilt Einschüchterungsversuche. Seine Fraktion werde daher den Punkten 1-6 zustimmen, nicht jedoch der Überschrift und Ziffer 7.

Rm … (Die Partei) Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof (AfD) hält den Antrag für zu kurzfristig, da er erst am 13.12.22 eingereicht wurde. Seine Fraktion habe noch keine Zeit zur Beratung gehabt, entsprechend wird Beratungsbedarf angemeldet. Er wünscht die Vertagung des Themas. Wird diesem Antrag nicht entsprochen, wird seine Fraktion an der Abstimmung nicht teilnehmen.

Rm Lemke (Die Linke+) prangert die Bedrohung der hilfesuchenden Frauen und Mitarbeitenden der Praxis sowie den von Rm Brunner dargestellten Antisemitismus an. Der Schutz von derartigen Praxen und Kliniken ist ein guter Anfang, die Abschaffung des § 218 StGB müsse folgen. Der Konflikt ist keinesfalls befriedet, zumindest nicht für Frauen, denen das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt ist. Aus ihrer Sicht sei der eigentliche Grund auch nie der Schutz des Lebens, sondern der Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen sowie deren Beschämung und Kontrolle gewesen.

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) möchte, abweichend von der Position ihrer Fraktion, der Resolution insgesamt zustimmen. Eine Abstimmung innerhalb der Fraktion sei aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich gewesen. Sie sieht keine Befriedung zu § 218 StGB und wünscht sogar eine Diskussion. Dieses Thema beschäftigt sie schon seit vielen Jahren und jede Frau könne in solch eine Situation kommen.

Rm Dr. Goll (CDU) schildert, dass es nicht um „My Body“ geht, sondern zwei Menschen betroffen sind. Aus ihrer Sicht wird hier zu viel, nämlich grundlegende Fragen der Rechte von Frauen sowie der Emanzipation, in dieses Thema gelegt. Rm Dr. Goll sieht vielmehr die Fragen „Was passiert mit mir als Frau?“ und „Was passiert mit dem Kind?“ berührt. Insbesondere die Perspektive des Kindes hält sie in der Diskussion und der Resolution für unzureichend repräsentiert.

Rm Sauer (CDU) möchte zum Nachdenken anregen und macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidung einer Frau einmal den eigenen Körper, aber auch den Körper eines Kindes betrifft.

Rm Gebel (Die Linke+) zitiert eine Antwort des Klinikums Dortmund zu einer Anfrage hinsichtlich der dort durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche. Er kritisiert die imageorientierte Aussage des Klinikums. Diese Darstellung eines städtischen Klinikums ist aus seiner Sicht bemerkenswert, macht es doch eine öffentliche Stimmung deutlich. Daher ist diese Resolution wichtig, um zu verdeutlichen, dass auch Schwangerschaftsabbrüche medizinische Behandlungen sind, die Notwendigkeiten folgen. Sich bei der Resolution hinter Verfassungsfragen zu verstecken, ist für Rm Gebel nicht nachvollziehbar.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) und Rm Heymann (SPD) bekräftigen, hier und heute abstimmen zu wollen.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) hält die Art der Diskussion teilweise für despektierlich. Frauen machen sich einen Schwangerschaftsabbruch nicht leicht, auch wenn dies hier teilweise anklinge.

Laut Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) treffen Frauen überlegt die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Müsste hingegen eine Mutter über ein existierendes Kind entscheiden, wäre die Sicht anders. Dies genau ist aber in der Phase der Schwangerschaft, in der in der Bundesrepublik ein Abbruch zulässig ist, nicht der Fall. Daher gibt es keine Entscheidung über Leben. Vielmehr müssten Frauen abwägen, ob und welches Leben sie bei einer Entscheidung gegen einen Abbruch dem Kind ermöglichen können.

Für Rm Garbe (AfD) gibt es kein uneingeschränktes Recht zur Abtreibung, auch wenn ca. 100.000 Abbrüche pro Jahr erfolgten. Politisch sei dieses Thema beschrieben und das Verfassungsgericht hat dazu Position bezogen. Weitere Regelungen könne, um nicht Tür und Tor zu öffnen, und dürfe es nicht geben.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, die Ziffer 7 obliege der Entscheidung des Bundestages.
Vor Ort müsse es darum gehen, Frauen in Notlagen die bestmögliche Unterstützung zu gewähren. Über diesen breiten Konsens täusche die heutige Debatte hinweg.



Der Antrag der AfD-Fraktion auf Vertagung wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 5 Stimmen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 1 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 11 Stimmen aus der CDU-Fraktion sowie einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 2 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 10 Stimmen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 3 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 4 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 11 Stimmen aus der CDU-Fraktion sowie drei Enthaltungen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 5 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen 14 Stimmen aus der CDU-Fraktion und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 6 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die CDU-Fraktion sowie gegen zwei Mitglieder der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion Ziffer 7 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 26666-22-E1).



6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25828-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 08.12.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.22 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 25828-22-E1) vor:


die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrags zur anschließenden Beschlussfassung im Rat am 15. Dezember 2022

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die

1. Erhöhung der Entgeltordnungen der Kulturbetriebe und Sport- und Freizeitbetriebe für das Jahr 2023 einmalig auszusetzen.

2. Deckelung des 2010 gefassten Grundsatzbeschlusses (DS-Nr. 00677-10-Anlage) zur regelmäßigen Anpassung der Entgeltordnungen an die Steigerung der Lebenshaltungsindexes bei 4 %

a. ab dem Jahr 2023

b. ab dem Jahr 2024

Begründung
Der Rat der Stadt Dortmund hat 2010 beschlossen (DS-Nr. 00677-10-Anlage), dass Eintrittsentgelte ab dem Jahr 2013 regelmäßig und in Anlehnung an die Steigerung des Lebenshaltungsindexes anzupassen sind. Diese Entscheidung wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, als eine Inflationsrate von etwa 10 Prozent als sehr unwahrscheinlich galt. Vor diesem Hintergrund führt der seinerzeit gefasste Grundsatzbeschluss in für viele Menschen in Dortmund finanziell angespannten Zeit zur Einschränkung kultureller und sportlicher Aktivitäten. Ferner noch führen die hohen Steigerungsraten zu einer Abkehr von kulturellen und sportlichen Angeboten, die die Kulturbetriebe und Sport- und Freizeitbetriebe vor das Problem stellen, langfristig Menschen für ihre Angebote zu verlieren.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Vorlage zu TOP 5.17 „Änderung der Entgeltordnung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund inklusive der Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund zum 01.01.2023“ eine neue Gebühr in Höhe von 300€ für Eventfotografie aufgeführt worden sei. Er fragt, wie dies kontrolliert werden solle, ob es dafür eine konkrete Gegenleistung bei der Eventfotografie gebe, ob dies ist branchenüblich sei und ob mit den Fotograf*innen gesprochen worden sei.

Frau Spreen (Kaufmännische Leiterin Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) sichert eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung zu.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass eine Reihe von Gebührenordnungen neu beschlossen worden sei. Einen Bereich rauszunehmen, sei unsystematisch und es gebe aus seiner Sicht keinen Grund für eine Abweichung. Er bittet die Verwaltung darzustellen, wie viel Zuschussbedarf welcher Antrag bedeute.


Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) bittet Frau Spreen, die Fragen von Herrn Dr. Neumann zu beantworten und zusätzlich die Ertragssteigerungen in Höhe von 509.000€ und die Auswirkungen der 2b Umsatzsteuer schriftlich auszuführen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage und der Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE+ ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E3) liegt dem Rat der Stadt vor:

„die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Dortmund setzt die Preiserhöhungen in

a) der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund (inklusive Musikschule) und

b) der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Freizeitbetriebe (inklusive Bäder, Zoo, Parkanlagen und Tierheim)

für das Jahr 2023 einmalig aus.

Davon ausgenommen sind die Preiserhöhungen im Bereich der Betreuung im Tierheim, die teilweise durch steuerliche Neubewertungen entstehen. Diese Preise werden wie folgt festgelegt

· Hund 15 €
· Katze 8 €
· Kleintier 4 €.
2. Die prognostizierten Mindereinnahmen für die Wirtschaftspläne der betroffenen Betriebe in Höhe von 200.000 Euro für die Kulturbetriebe und 500.000 Euro für die Sport- und Freizeitbetriebe werden durch eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

Begründung:
Bislang war es üblich, die Preise u.a. für kulturelle oder sportliche Angebote in der Stadt Dortmund behutsam, aber regelmäßig an die Inflationsrate anzupassen. Festgelegt wurde dies vom Rat der Stadt Dortmund im Jahr 2010. Damals wurde beschlossen, die Eintrittsentgelte ab dem Jahr 2013 regelmäßig und in Anlehnung an die Steigerung des Lebenshaltungsindexes anzupassen. Diese Entscheidung wurde zu einem Zeitpunkt getroffen, als eine Inflationsrate von etwa 10 Prozent unvorstellbar war.

Doch mittlerweile leiden die Menschen in Dortmund genau unter dieser hohen Inflation. Deshalb würden der seinerzeit gefasste Grundsatzbeschluss und die damit verbundenen Preiserhöhungen für viele Menschen in Dortmund in dieser angespannten Zeit zu einer zwangsläufigen Einschränkung kultureller, sportlicher oder anderer Freizeitaktivitäten führen. Eine Debatte über die künftige Ausgestaltung des früheren Grundsatzbeschlusses soll zu einem späteren Zeitpunkt aufgerufen werden.

Die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger sollen aber weiterhin in die Lage versetzt werden, sich einige kleine und schöne Dinge des Lebens noch leisten zu können. Das Erleben von Kultur oder ein Besuch im Westfalenpark sollten möglichst für alle Menschen erlebbar bleiben.

Genauso ist es für die Anbietenden wichtig, auch in der Krise Publikum bzw. Kundschaft zu haben. Zudem könnte eine Preiserhöhung auch finanzielle Nachteile für die beteiligten Betriebe nach sich ziehen – etwa wenn die Angebote aus Kostengründen weniger genutzt werden und somit die Kulturbetriebe bzw. Sport- und Freizeitbetriebe im Endeffekt gegenüber dem Wirtschaftsplan Mindererträge hinnehmen müssen.“


Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E2) vor:

„… die Anfragen zur Eventfotografie werden wie folgt beantwortet:

Zu Frage A:


Anfangs wird eine Kontrolle der gewerblichen Fotografen*innen, welche im Botanischen Garten angetroffen werden, durch die Rahmenvertragsfirmen (Sicherheitsdienstleistungen) durchgeführt. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Dortmund, da aktuell schon Sicherheitskräfte unter anderem bzgl. der gewerblichen Eventfotografie in den sensiblen Bereichen des Botanischen Gartens tätig sind. Nach der Einführungszeit wird die Kontrolle durch Dienstleister reduziert werden können, da zwischen den gewerblichen Fotografen*innen aufgrund der geschäftlichen Konkurrenz eine Selbstkontrolle untereinander stattfinden wird. Dies zeigen Erfahrungen aus anderen Botanischen Gärten und Parkanlagen in Deutschland.

Zu Frage B:
Es werden keine Teilbereiche abgesperrt und dadurch andere Besucher*innen vom Besuch des Botanischen Gartens abgehalten. Es werden auch keine anderen Gegenleistungen geboten. Im Botanischen Garten gilt nicht die Panoramafreiheit wie im sonstigen öffentlichen Raum. Wenn durch Foto- und Filmaufnahmen ein kommerzieller Nutzen entsteht, ist dieser gebührenpflichtig (aktuell 297,50 € für eine Anfrage). Diese Gebühr wäre für ein einmaliges Fotoshooting selbstverständlich zu hoch. Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, eine Jahresgebühr (Lizenz) für denselben Preis einzuführen. Dadurch werden die Fotografen*innen zu Partnern*innen des Botanischen Gartens. In solchen Partnerschaften werden dann vorab die Nutzungsbedingungen vertraglich festgehalten, welche einzuhalten sind. Darum geht es vorrangig, denn bisher kam es in Folge der ungeregelten, gewerblichen Eventfotografie zu massiven Fehlverhalten wie Umweltverschmutzung, Zerstörung von gärtnerischen Anlagen, Verlust von Biodiversität bis hin zu fahrlässiger Brandstiftung.

Zu Frage C:
Allgemein kostet eine Stunde gewerbliche Eventfotografie (z.B. Hochzeit) ab 150,- €; ein Fotoshooting dauert im Allgemeinen 1,5-2 Stunden. Die Erfahrung zeigt, dass es etwa 12-15 verschieden Fotografen*innen sind, die regelmäßig den Botanischen Garten als Kulisse für ihre kommerziellen Arbeiten nutzen. Dazu kommt noch eine Anzahl Fotografen*innen aus anderen Städten, die den Botanischen Garten nicht regelmäßig nutzen. Gebührenpflichtige Eventfotografie ist in anderen Botanischen Gärten, Parks und ähnlichen Anlagen seit Jahren üblich: Nicht um Einnahmen zu generieren, sondern um diese kontrolliert und ohne Nachteile für den jeweiligen Garten stattfinden lassen zu können. Die geplante Gebühr (Jahreslizenz) ist im Vergleich zum kommerziellen Nutzen für die Fotografen*innen moderat angesetzt.
Gespräche mit Fotografen*innen im Rombergpark zeigen, dass diese Art Lizenz durchaus willkommen ist.

Zur Höhe der Ertragssteigerung sowie den Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz wird wie folgt Stellung bezogen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 (DS-Nr. 00677-10) im Rahmen der „Haushaltsbegleitbeschlüsse“ den Beschluss gefasst, dass die Eintrittsentgelte ab dem Jahr 2013 regelmäßig und in Anlehnung an die Steigerung des Lebenshaltungsindexes anzupassen sind.

Diesem Beschluss sind die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) gefolgt: die derzeit geltenden Entgelte wurden überprüft und nach dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Erhöhung der Entgelte für die Geschäftsbereiche Sport, Zoo und Parkanlagen betragen rechnerisch 495.123 €. Des Weiteren wurden die Gebührentarife für das Tierheim angepasst. Hieraus ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 14.802 €. Aufgrund der vorgenommenen Entgelt- und Gebührentariferhöhungen rechnen die SFB mit einer Ertragssteigerung in Höhe von 509.925 € p.a. ab dem Wirtschaftsjahr 2023. Dieser Ertragssteigerung stehen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber.

Sollten die Entgelterhöhungen nicht beschlossen werden, hat das entsprechende Auswirkungen auf den derzeit ausgeglichenen Wirtschaftsplan 2023 der SFB. Eine Kompensation innerhalb des Wirtschaftsplans ist aus heutiger Sicht nicht möglich und würde zu einem negativen Jahresergebnis 2023 der SFB in Höhe von 509.925 € führen. Des Weiteren würden für das Tierheim weitere Mindererträge in Höhe von 12.215 € im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetzes anfallen, da das Tierheim in Teilen zum 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig wird, d. h., dass die derzeit geltenden Gebührentarife inklusive einer 19 %-igen Umsatzsteuer anzusetzen sind und somit ein entsprechender Minderertrag entstehen würde.“


Rm Kowalewski (Die Linke+) geht davon aus, dass die beiden dem Rat vom AFBL zugeleiteten Anträge, u.a. ein Antrag seiner Fraktion, mit dem heute vorliegenden gemeinsamen Antrag seiner Fraktion gemeinsam mit SPD und B‘90/Die Grünen, erledigt sind. Die Eintrittspreiserhöhungen für 2023 sind damit ausgesetzt, der Betriebskostenzuschuss wurde im Gegenzug analog erhöht.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) zieht den von seiner Fraktion im AKSF bzw. AFBL vorgelegten Antrag zurück. Mit dem von Rm Kowalewski genannten gemeinsamen Antrag wäre die Aussetzung der Gebühren, nicht aber der Steuern, für 2023 zu beschließen. Die Gebühren für das Jahr 2024 können in den Haushaltsberatungen besprochen werden.

Laut Rm Mader hätte die CDU-Fraktion der Vorlage zugestimmt, um ungerechte Preisspünge zu vermeiden. Der gemeinsame Antrag wird als falscher Weg abgelehnt, da andere Gebühren erhöht wurden, hier nun aber einzelne Bereiche ausgenommen werden.

Rm Heymann (SPD) schließt sich den Ausführung des Rm Dr. Neumann an und wirbt um Zustimmung für den gemeinsamen Antrag.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf andere, heute getroffene Entscheidungen zu Gebührenerhöhungen. Hier habe es keine Diskussion, ob und wer es sich leisten könne, gegeben. Diese nun angestrebte Sonderbehandlung sei unsystematisch und sorgt für fehlende 700.000 € in den Haushaltsberatungen.

Rm Erstfeld (SPD) teilt nicht die Sicht einer unsystematischen Vorgehensweise. Die Förderung kultureller Bildung, Sport und Freizeit, u.a. für Kinder und Jugendliche, sei ein wichtiges Ziel. Die tarifliche Einkommensentwicklung läuft überwiegend der Inflation hinterher. Eine Ausweitung auf alle Bereiche wäre finanziell nicht darstellbar. Der Antrag kann so aber zumindest punktuell für Entlastungen sorgen.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E2) zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste den vorliegenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E3).

Unter Einbeziehung des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25828-22-E3) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die

(1) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen für den Geschäftsbereich Sport ab 01.01.2023 (Anlage 1)

(2) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2023 (Anlage 2)

(3) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2023 (Anlage 3)

(4) Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim Dortmund ab 01.01.2023 (Anlage 4)



zu TOP 6.2
Türkische Filmtage Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26127-22)

Rm Garbe verdeutlicht, die AfD-Fraktion werde gegen die Vorlage stimmen, denn es sei nicht einsehbar, dass die Stadt Dortmund finanziell eintritt. Es müsse möglich sein, diese Filmtage über privates oder kommerzielles Sponsoring zu sichern.

Bm‘in Mais erklärt für die CDU-Fraktion die Ablehnung zur Vorlage, da aus Sicht ihrer Fraktion ein integrativer Gedanke nicht erkennbar ist. Auch sei die Auslastung nicht so gut und damit kaum erfolgversprechend.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) hält die Vorlage für zustimmungswürdig. Mittel zu akquirieren sei sicherlich gut und möglich. Dennoch ist für die Verstetigung auch eine feste finanzielle Basis wichtig. Eine bessere Auslastung wird erreicht, indem solch ein Angebot sich zunächst etabliert. Der sich daraus entwickelnde kulturelle Austausch zwischen den unterschiedlichsten Gruppen kann auch Lebenswirklichkeiten der Generationen vermitteln. Künftig wäre dieses Festival auch größer, z.B. als Mittelmeerfilmfestival, denkbar. Dies kann ein guter Einstieg sein.

Rm Karadas (SPD) sagt aus eigener Erfahrung, dass die Auslastung gut ist, einmal habe er wegen der Nachfrage keinen Einlass erhalten. Er spricht eine Einladung an die ablehnenden Ratsmitglieder aus. Die von Rm Altundal-Köse beschriebene Fortentwicklungsidee sieht Rm Karadas positiv.



Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Verstetigung und kontinuierliche Durchführung der Türkischen Filmtage Dortmund ab dem Jahr 2023



zu TOP 6.3
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Brackel, Brauksweg 15, Dortmund Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26080-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage in Dortmund Brackel, Brauksweg 15 mit einem Investitionsvolumen von 1.725.500 € (brutto) (Baubeschluss) und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, den weiterführenden Planungsauftrag für die Leistungsphasen 5 – 9 HOAI auszuschreiben und an ein Architekturbüro zu vergeben.

zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25878-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 gegebenenfalls eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.

Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.



zu TOP 6.5
Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25782-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.



zu TOP 6.6
Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24214-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 (Drucksache Nr.: 24214-22-E1) vor:

„…die Fragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der CDU-Fraktion werden wie folgt beantwortet:
1.) Das Stadtarchiv hat das Wirken von Frau Dr. Safiye Ali und Herrn Dr. Krekeler zur Zeit des Nationalsozialismus überprüft, beide Personen sind unbedenklich und haben sich in keiner politisch bedenklichen Form engagiert.
2.) Das Kulturdezernat arbeitet hier als koordinierende Einheit und sichert den ordnungsgemäßen Ablauf von Jurysitzungen und Preisvergabe deswegen ab, weil es die umfangreichste Erfahrung mit derartigen Verfahren hat.
3.) Die Anregung zur Einsetzung von Bindestrichen wird aufgegriffen. Eine Anpassung ist bereits initiiert.
4.) Die Konzeption des Preises wurde ganz wesentlich von Prof. Schneider als Chef der westfälischen Kinderklinik gestaltet. Er wies darauf hin, dass es gerade im Bereich von Einwanderungsbiografien zu spezifischen Erkrankungssituationen kommt, sehr häufig auch gerade bei Frauen und Jugendlichen, die unter dem Gesichtspunkt der Kindergesundheit oder der Müttergesundheit eine hervorgehobene Beachtung verdienten. Wenn in dieser Perspektive Therapien, sozialpsychologische Initiativen oder medizinische Errungenschaften zur Abmilderung von Krankheitsbildern Beiträge leisten, sollten sie bei der Auswahl des Preises Berücksichtigung finden können. Die Satzung hat diesen Gesichtspunkt aufgegriffen.
5.) Die Initiative zur Einrichtung des Preises sind von mehreren Seiten ausgegangen:
Frauenorganisationen, der Integrationsrat, das Bündnis für Vielfalt und Toleranz im Rat, das türkische Generalkonsulat und der Verwaltungsvorstand, sowie das Klinikum Dortmund haben sich eingebracht, nachdem im Frühjahr 2020 Google auf den Werdegang von Frau Dr. Safiye Ali als erste türkische Medizinerin hingewiesen hat.

6.) Da sich der türkische Generalkonsul Herr Cebeci hier sehr engagiert hat und Frau Dr. Safiye Ali Krekeler zwischen der Türkei und Deutschland zusammen mit Ihrem Ehemann, dem Augenarzt Herrn Dr. Krekeler gewirkt hat, ist die Idee entstanden, das türkische Generalkonsulat in die Jurytätigkeit zur Preisvergabe einzubeziehen. In der Türkei existieren mehrere Krankenhäuser, die mit der Namenspatronin ebenfalls verbunden sind.
7.) Die Kosten für die Grabpflege werden auf einem sehr einfachen und in der Tat üblichen Niveau gehalten. Den Beschluss – wie hier vorliegend – trifft darüber der Rat.
8.) Es handelt sich nicht um ein Ehrengrab, infolgedessen sind die Grabpflegekosten geringer als bei Ehrengräbern für Ehrenbürger*innen der Stadt.
9.) Siehe beigefügte Liste.


Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) begrüßt die Einrichtung eines Preises für Kindermedizin und auch, dass ein passender Name gefunden und damit eine Persönlichkeit gewürdigt wird. Die Berücksichtigung des türkischen Generalkonsuls sieht seine Fraktion weiterhin kritisch.

Rm Karadas (SPD) freut sich als Bewohner der Nordstadt, da die Praxis von Frau Dr. Safiye Ali Krekeler sich in der Nordstadt befand und künftig auch eine Straße ihren Namen trägt.

Rm Bahr (CDU) lobt die beispielhafte Biografie von Dr. Safiye Ali Krekeler. Kindergesundheit ist auch ein wichtiges Thema und der dafür zu vergebende Preis ist angemessen. Punkt 2 der Vorlage werde jedoch nicht von seiner Fraktion mitgetragen. In Dortmund habe es zahlreiche andere ehrenhafte Menschen gegeben, deren Grabstätten privat betreut werden. Daher lehnt die CDU-Fraktion die Herrichtung und Pflege der Grabstätte seitens der Stadt Dortmund ab. Dies wäre eine Ungleichbehandlung. Die Teilnahme des türkischen Generalkonsuls am Gremium irritiere die Fraktion.

StD Stüdemann berichtet, auch mit Blick auf die Ausführungen der CDU-Fraktion zu Punkt 2 der Vorlage, es hätten sich Verwandte von Dr. Safiye Ali Krekeler gemeldet, die die Herrichtung und Betreuung der Grabstätte privat übernehmen.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 zur Kenntnis und fasst einstimmig unter Streichung der Ziffer 2 der Vorlage folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund erinnert an Frau Dr. med. Safiye Ali Krekeler, geb. Ali Kirat am 2.2.1894, als erster türkischer Ärztin, die auch in Dortmund praktizierte und hier am 5.7.1952 verstarb. Er würdigt ihre Verdienste als Medizinerin, Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin (s. Anlage1).

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zudem, einen Preis für Kindermedizin und
-gesundheit zu vergeben, der namentlich Frau Dr. Safiye Ali Kerkeler gewidmet ist und herausragende Leistungen der Kindermedizin und Kinderchirurgie und Förderungen der Kindergesundheit auszeichnet. Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 20 T€ und eine Festveranstaltung verbunden. Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers wird von einer Jury vorgenommen, an der unter Vorsitz des/der Oberbürgermeisters/-in, die Leitung des Westfälischen Kinderzentrums am Klinikum Dortmund, eine Vertretung des Rates, das Türkische Generalkonsulat in Essen, die Dezernate für Soziales und Kultur beteiligt sind nach Maßgabe der beigefügten und vom Rat hiermit beschlossenen Satzung (s. Anlage 3).



zu TOP 6.7
Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26051-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 15.11.2022 (Drucksache Nr.: 26051-22) vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Stellungnahme der Verwaltung zu einer möglichen Außenstelle der Musikschule in Mengede:


Wie sind die zeitlichen Planungen der Verwaltung für die Außenstelle der Musikschule in Mengede, welche finanziellen Mittel werden zu welchen Zeitpunkt benötigt?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert, dass die Antwort zu Protokoll gegeben werde.

Herr Dr. Mühlhofer (Geschäftsführender Direktor der Kulturbetriebe Dortmund) erläutert, dass es mit der Musikschule in Mengede nicht mehr lange dauern würde und dass die Leistungsphase 2 „Vorentwurf“ abgeschlossen sei. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres könne der Bauantrag eingereicht werden, womit der Bau schnell umgesetzt werden könne.
Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
- s. Beschlussvorschlag -

Rm Mader (CDU) stimmt für seine Fraktion dem Wirtschaftsplan zu. Gleichzeitig merkt er an, dass die Stellenausweitungen in den Haushaltsberatungen erneut thematisiert werden sollen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und unter Kenntnisnahme der Empfehlung des AKSF folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)


· dem Erfolgsplan 2023 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2023 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2023 (Anlage III)
sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2023 (Anlage IV).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 € festgesetzt.



7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Weiternutzung des temporären Teilstandortes Gretelweg 35-37 durch die Max-Wittmann-Förderschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24883-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving (BV Eving) aus ihrer Sitzung am 07.12.2022 vor:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, für die Anwohner des Gretelweges ein Verkehrskonzept zu erstellen.

Begründung:
Der Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 24883-22 ist zu entnehmen, dass der temporär gebildete Teilstandort Gretelweg 35-37 bis zur Errichtung der neuen Förderschule „Geistige Entwicklung“ voraussichtlich bis zum Schuljahr 2028/29 fortgeführt wird.

Der zu erwartende Schulbusverkehr wird diese enge Straße neben vielen anderen Faktoren auf eine Belastungsprobe stellen.

Um die Anwohner möglichst zu entlasten und die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, muss hier dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden.



Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung mit oben genanntem Zusatz (Antrag SPD-Fraktion):
- s. Schlussvorschlag -
Rm Spieß (SPD) verweist auf die Empfehlung der BV Eving und erhebt diese zum Antrag. Er bittet um entsprechende Zustimmung.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Schreyer ist für die Fraktion B‘90/Die Grünen mit dem Antrag einverstanden, sofern die Realisierung des Schulstandortes nicht verzögert wird.

Rm Waßmann (CDU) sieht Vorlage und Antrag positiv. Der Antrag sei auch schlüssig, da für den Stadtbezirk Eving sowieso ein Verkehrskonzept aussteht.

Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) möchte das Ziel der Inklusion nicht aus dem Blick verlieren. Dennoch fehlt es derzeit an ausreichend geeigneten Modellen. Daher begrüßt ihre Fraktion den neuen Standort für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf.

Rm Spieß (SPD) entgegnet Rm Schreyer, der ergänzende Antrag müsse als zusätzlich angesehen werden. Der weitere Standtort dieser bereits existierenden Schule müsse -wie in der Vorlage beschrieben- realisiert werden.



Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der zum Antrag erhobenen Empfehlung der BV Eving folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) in Ausführung der Ratsbeschlüsse vom 13.02.2020 (DS-Nr. 15078-19) und 23.09.2021 (DS-Nr. 17719-20), alle nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen und kommunikativen Prozesse einzuleiten, um die Errichtung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ am Standort Dollersweg 18 einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen,

b) den ursprünglich für die Dauer der Sanierungsarbeiten am Hauptstandort der Max-Wittmann-Förderschule (Oberevinger Str. 155) temporär gebildeten Teilstandort Gretelweg 35-37 weiterhin als Teilstandort der Max-Wittmann-Förderschule bis zur Errichtung der neuen Förderschule „Geistige Entwicklung“ (voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29) fortzuführen,

c) die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob mit Blick auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weitere Kapazitäten im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ geschaffen werden müssen und

d) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2024 aufzunehmen sind und

e) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

f) für die Anwohner*innen des Gretelweges ein Verkehrskonzept zu erstellen.


zu TOP 7.2
Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Standort der Johann-Gutenberg-Realschule (Schulnummer 162784) zum Schuljahr 2023/24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25136-22)

Rm Dr. Goll lehnt für die CDU-Fraktion die Vorlage ab. Sie begründet dies damit, dass ihre Fraktion zum mehrgliedrigen Schulsystem steht, dies aber - auch in der Vorlage - infrage gestellt wird. Die Erweiterung des Gesamtschulangebots führt zu einer geringeren Nachfrage bei anderen Schulformen. Nicht für alle Schüler*innen sind so große Systeme sinnvoll. Gleichwohl sei, bedingt durch die steigende Zahl an Schüler*innen, der Bedarf an dieser Ausweitung begründbar. Ihre Fraktion sieht einen erhöhten Gesamtschulbedarf im Norden Dortmunds. So müsse die Anne-Frank-Gesamtschule jährlich Kinder ablehnen. Wenig realistisch und sinnvoll ist, dass diese Kinder den Weg zur neuen Gesamtschule in Wellinghofen suchen. Schlussendlich beklagt sie die stückweise Information zu Baumaßnahmen ohne konkrete Angaben. Dafür müsse wahrscheinlich ein großer Parkplatz entfallen, was zu weiteren, nicht geklärten Verkehrssituationen führen könnte. Dies wirke sich auch auf große Sportveranstaltungen in der dortigen Sporthalle aus.

Rm Spieß (SPD) verweist auf die Diskussion im Schulausschuss. Viele der Gegenargumente hält er für inhaltlich wenig gehaltvoll. Laut den Prognosezahlen zu künftigen Schüler*innen fehlt diese Schule künftig. Schüler*innen aus Eving oder der Nordstadt sollen natürlich nicht nach Wellinghofen fahren müssen. Die Entwicklungen zeigen, dass eine weitere Gesamtschule in Dortmund, voraussichtlich in Eving, nötig wird. Dies müsse noch diskutiert werden.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) ergänzt, dass seit Jahren hohe Gesamtschulanmeldezahlen existieren, die nicht bedient werden können. Daher sind ein oder zwei weitere Gesamtschulen nötig.

Rm Joest (FDP/Bürgerliste) meint, die Johann-Gutenberg-Realschule sei eine Schule mit guten Anmeldezahlen. Die Notwendigkeit einer Gesamtschule sieht Rm Joest in der Nordstadt, nicht in Wellinghofen.

Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) freut sich über die Diskussion, da ihre Fraktion einen Haushaltsantrag zur Errichtung zweier Gesamtschulen gestellt hat. Die Diskussion bestätige den Antrag. Die Meldezahlen der Realschulen sind rückläufig, die der Gesamtschulen nehmen zu. Auch die Bezirksvertretung Hörde habe der Vorlage zugestimmt, so haben auch Kinder im Süden die Möglichkeit, wohnortnah eine Gesamtschule besuchen zu können.

Rm Garbe spricht sich für die AfD-Fraktion gegen die Vorlage aus. Seine Fraktion stehe für das dreigliedrige Schulsystem.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt

a) die sukzessive Auflösung der fünfzügigen Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13, 44265 Dortmund zum Schuljahr 2023/24 (01.08.2023) und gleichzeitige Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule als Schule des gemeinsamen Lernens, in gebundener Ganztagsform,


b) dass die notwendigen baulichen Prüfungen und Planungen in die BeMa 2023 aufzunehmen sind,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.


zu TOP 7.3
Anpassung der Entgeltordnung aufgrund der Regelungen des ab dem 01.01.2023 gültigen Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26459-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt

1. die in der Anlage beigefügte geänderte „Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen der Stadt Dortmund“ mit Wirkung ab dem 01.01.2023

2. die Einplanung der in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Vor- und Umsatzsteuer im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.



zu TOP 7.4
Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25887-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass entgegen des Beschlusses zur „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen (DS-Nr. 25390-22) der Standort der „ehemalige Hauptschule Am Ostpark“ nicht kurzfristig zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen hergerichtet werden kann und beschließt als alternativen Standort das Interimsquartier der Max-Wittmann-Schule (ehem. Hauptschule Wickede) nach Freizug durch die Max-Wittmann-Schule voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 weiter schulisch zu nutzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sachaufwendungen im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen der vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind.



zu TOP 7.5
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 (Drucksache Nr.: 25390-22-E4 vor:

„… unter dem o.g. Beschlussergänzungsantrag bitten Sie um Darstellung der Auswirkungen des im Dezember 2019 beschlossenen Schulbauprogramms hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen sowie deren zeitlicher Realisierung.

Das vorgenannte Schulbauprogramm (DS-Nr.: 15816-19) wurde zwischenzeitlich aktualisiert durch die Fortschreibung der Sachstandsberichte 1 bis 4 zum Schulbauprogramm (vgl. auch DS-Nr.: 17308-20, 19449-20, 22116-21 und 24196-22). Einige Maßnahmen wurden aufgrund der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (SEP) bzw. nach Prüfung zur baulichen Umsetzbarkeit angepasst. Dies bedeutet, dass Maßnahmen teilweise nicht umgesetzt werden konnten bzw. neu hinzugekommen sind (s. auch DS-Nr.: 17719-20 Fortschreibung der SEP).


Den anhängenden Tabellen können die bereits umgesetzten und aktuell noch in Planung/ Ausführung befindlichen Schulbaumaßnahmen entnommen werden:
Geplante und z.T. bereits umgesetzte oder angestoßene Zügigkeitserweiterungen an den Dortmunder Grundschulen
Bezirk
Schule
Zusätzliche Schulzüge
Zusätzliche Schulplätze (nach Richtwert 23 S/K)
Geplante Fertigstellung
Anmerkung
Ap
Gerhart-Hauptmann
1
23
2028/29
Br
Erich-Kästner
2
46
umgesetzt
Ohne bauliche Maßnahme
Eving
Brechtener
1
23
III. Quartal 2026
Neubau 4 Züge, 1 Zug am Zweitstandort bleibt
Hu
Hansa
1
23
III. Quartal 2023
Hu
Widey
1
23
Schulneubau geplant, Grundstückssuche läuft
Hom
Schubert
1
23
III. Quartal 2023
Im Bestand (Nutzung ehem. TEK-Räume im UG), Herrichtung der Räume bis SJ 2023/24
Hom
Olpketal
1
23
noch unbekannt
Neue GS
3
69
noch unbekannt
Standort- / Grundstückssuche läuft; Ehemalige Frenzelschule in Prüfung
In-Nord
Diesterweg
1
23
I. Quartal 2027
In-Nord
Libellen
1
23
02/2024
4 MRE bleiben nach Fertigstellung stehen für zusätzl. Kapazitäten
In-Nord
Lessing
0,5
11,5
2023/24
23 Plätze, alle zwei Jahre
In-Nord
Oesterholz
1
23
08/2027
Neubau mit 5 Zügen a.d. Gelände Stahlwerkstraße
In-Nord
Neue GS
4
92
02/2026
An der Burgholzstr.;
In-Ost
Berswordt-Europa
2
46
Ende II. Quartal 2023
Teilstandort mit Ausrichtung jüdischen Glaubens in Planung (+2 Züge)
In-Ost
Kerschensteiner
2
46
IV. Quartal 2023
In-Ost
Landgrafen
1
23
noch unbekannt
Neubau (5 Züge) an den Deggingshöfen in Prüfung
In-West
Kreuz
1
23
2026/27
In-West
Petri
0,5-1
11,5-23
nicht vor 24/25
Auszug Krankenpflegeschule aktuell nicht vor 6/2024. Prüfung, ob 2,5 oder 3 Züge umsetzbar, noch erforderlich. (23 Plätze, alle zwei Jahre)
Mg
Regenbogen
1
23
umgesetzt
Scha
Dietrich-Bonhoeffer
1
23
2023/24
Scha
Kautsky
1
23
noch unbekannt
Durch MRE bereits 4 Züge bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus vorhanden.
Scha
Westholz
1
23
noch unbekannt
ggf. Erweiterung um 1 Zug in Prüfung






Geplante und z.T. bereits umgesetzte oder angestoßene Zügigkeitserweiterungen an den Weiterführenden Schulen in Dortmund
Bezirk
Schule
Zusätzliche Schulzüge
Zusätzliche Schulplätze (nach Richtwert 27 S/K)
Geplante Fertigstellung
Anmerkung
Ap
Gymnasium (Gym) an der Schweizer Allee
1
27
III. Quartal 2024
Br
Immanuel-Kant-Gym
1
27
I. Quartal 2023
Hu
Bert-Brecht Gym
1
27
Mitte 2023
Hom
Helene-Lange-Gym
1
27
noch unklar
abhängig von der Entwicklung der GES Brünninghausen
Goethe-Gym
1
27
noch unklar
Prüfung läuft
Phoenix-Gym
1
27
noch unklar
Prüfung läuft
In-Ost
Max-Planck-Gym
1
27
II. Quartal 2023
Mg
Heinrich-Heine-Gym
1
27
I. Quartal 2023
Br
Europa-Gesamtschule (GES)
2
54
umgesetzt
Hom
GES Brünninghausen
2
54
noch unklar
Prüfung läuft (sechs Eingangsklassen bereits seit 2020/21 in Betrieb)
In-Nord
Anne-Frank-GES
2
54
2026/27
Mg
Reinoldi-GES
1
27
IV. Quartal 2023
Eine Herausforderung hierbei stellt jedoch die zeitliche Perspektive bzw. die Dauer der Baumaßnahmen dar. Die Bedarfe sind bereits jetzt akut, mit den baulichen Fertigstellungen kann mitunter erst in den nächsten Jahren gerechnet werden – so etwa mit der neuen vierzügigen Grundschule an der Burgholzstr., die voraussichtlich zum Schuljahr 2026/27 für eine deutliche Entlastung im Bereich der Nordstadt sorgen wird.

Bei vollständiger Realisierung der angestoßenen baulichen Maßnahmen würden für den Primarbereich insgesamt rund 29 Züge bzw. 667 Schulplätze geschaffen. Für den Sekundarbereich würden in der Summe 15 Schulzüge bzw. 405 Plätze entstehen. Darüber hinaus läuft aktuell der Prozess zur Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule in eine vierzügige Gesamtschule. Voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24 soll die neue Gesamtschule in Hörde den Schulbetrieb aufnehmen.


Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.22 zur Kenntnis.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms "Vast vasteste - Hand in Hand" sowie Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23354-22)

Rm Dr. Goll (CDU) erklärt, ihre Fraktion hätte die Vorlage gern in den Haushaltsberatungen zur Auslotung von Spielräumen thematisiert. Dafür war keine Mehrheit in den Ausschüssen gegeben. Insgesamt sei dieses Projekt bisher gut verlaufen, aber nicht breit genug angelegt. Daher werde ihre Fraktion mit Blick auf die Ressourcenausweitung nicht zustimmen.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, der Blick der Zugewanderten aus Südosteuropa muss wie die Zuwanderung selbst, als Realität anerkannt werden. Dieses erfolgreiche Pilotprojekt am Punkt der Verstetigung zu unterbrechen, um es dann irgendwann neu aufnehmen zu müssen, sei wenig zielführend und auch mit Blick auf die geleistete Arbeit nicht sinnvoll.

Rm Garbe (AfD) stimmt der Verstetigung der Arbeit mit dieser Zugewandertengruppe nicht zu. Die bisher aufgewendeten Gelder genügen, es solle nicht mehr dafür ausgegeben werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt in Richtung der CDU-Fraktion fest, dieses Projekt gebe es wegen spezieller Problemlagen. Wenn dies verbessert werden soll, muss gezielt investiert werden, auch mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen. Nur so seien künftige soziale Verwerfungen zu vermeiden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) beschreibt die Realitäten der Roma in Europa. Daher sei dieses Projekt gut und geeignet, Menschen insbesondere durch Bildung aus ihrer Situation zu helfen.

Rm Garbe (AfD) sieht nicht die Kommunen in der Pflicht, sondern schreibt die Problematiken der EU-Zuwanderungsrichtlinie zu.

Rm Karadas (SPD) sind 11.000 Roma lieber als Personen, die die Demokratie abschaffen wollen.

Bildung kostet Geld, so Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen). Dieses Geld sei nötig und je früher in Bildung investiert wird, desto früher zahlt sich dies aus. Lebenswirklichkeiten zu ignorieren, sei zu kurz gedacht. Die Herausforderungen und Probleme wachsen, wenn sie nicht angegangen werden.

Rm Bohnhof (AfD) stellt fest, seine Fraktion differenziere und diese Vorlage sei nicht geeignet, den beschriebenen Sachverhalt zu lösen.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) bittet darum, zur Tagesordnung zu sprechen und beantragt zur Geschäftsordnung ein Ende der Debatte.



Der Rat stimmt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Beckmann dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte zu.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Roma-Bildungsmediator*innen-Programm „Vast vasteste – Hand in Hand“ zur Kenntnis und beschließt

a) die Verstetigung des Roma-Bildungsmediationsprogramms „Vast vasteste – Hand in Hand“ (ab 08/2023) in Federführung des Fachbereichs Schule und der Kooperation mit einem externen Träger (inkl. 1,0 (vzv.) Projektleitung und 4,5 (vzv.) Roma-Bildungsmediator*innenstellen beim externen Träger),


b) die Entwicklung einer Koordinierungsstelle „Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Süd-Ost-Europa“ nebst der dazu erforderlichen Einrichtung und Besetzung von 2,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule zum 01.08.2023,
c) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

zu TOP 8.2
FABIDO - Wirtschaftsplan 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26031-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2023 mit Anlagen. Der Wirtschaftsplan von FABIDO wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.


Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.

zu TOP 8.3
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvetreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26416-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Matthias Konermann


- Persönliche Vertretung Jana Göbel.

zu TOP 8.4
Der Fall des Mouhamed D. - zukünftiger Umgang mit UMAs
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26259-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 10.11.2022 unter TOP 8.4 eine Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 15148.22-E1) vor.

Hierzu liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 26259-22-E1) vor:

„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1)


Für das zuständige Jugendamt besteht keine Verpflichtung die Stadt zu informieren, in der der Jugendliche untergebracht werden soll.

Frage 2)


Die ordnungsgemäße Betreuung der Jugendlichen obliegt dem zuständigen Jugendamt und nicht der Stadt Dortmund.

Frage 3)


Eine Anzahl an Fällen kann vom Jugendamt nicht angegeben werden.

Frage 4)


Die Frage kann nicht beantwortet werden, da das zuständige Jugendamt für die Steuerung der Hilfe zuständig ist.

Frage 5)


Das Jugendamt Dortmund beabsichtigt ein Monitoring Prozess mit den freien Trägern in Dortmund durchführen, um gemeinsam ein optimiertes Verfahren zu den Platzanfragen von auswärtigen Jugendämtern zu entwickeln.“

Rm Bohnhof (AfD) bezeichnet die Stellungnahme als unvollständig und widersprüchlich. Er bittet um die Beantwortung bzw. Stellungnahme zu folgenden Punkten:
· Wie ist das Verfahren der Platzanfragen von auswärtigen Jugendämtern (siehe 5) wenn doch keine Verpflichtung beim zuständigen Jugendamt (siehe 1) besteht, die Stadt zu informieren? Er bittet um Prozessbeschreibung.
· In der Frage und Antwort zu 2 sieht er einen Widerspruch und wünscht Erklärung, was der Unterschied zwischen dem zuständigen Jugendamt und der Stadt Dortmund ist.
· Zur Antwort zu 3 fragt Rm Bohnhof, warum die Anzahl nicht bekannt ist.
· Zu Frage 4 bzw. dessen Beantwortung möge die Verwaltung unter dem Aspekt, warum Mohamed, obwohl in Dortmund betreut, unter der Vormundschaft eines Kreisjugendamtes in Rheinland-Pfalz stand.

OB Westphal sichert die schriftliche Beantwortung der Fragen zu.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2022 (Drucksache Nr.: 26259-22-E1) zur Kenntnis.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Erweiterung des Interkulturellen Zentrums und Aufbau einer vierzügigen Kindertageseinrichtung als Bauvorhaben
des VMDO e.V. (Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund), Straße Zur Vielfalt 11 - 19, 44147 Dortmund, Hier: Bürgschaft der Stadt Dortmund über 1,8 Mio. € und perspektivische Förderzusage über 50.000 € ab Fertigstellung für den Vereinsbereich.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23445-22)

Rm Altundal-Köse und Rm Djine beteiligen sich nicht an der Aussprache und Abstimmung zum TOP.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.22 (Drucksache Nr.: 23445-22-E1) vor:

„Förderungen an den VMDO e.V. durch das Jugendamt:

2021
2022
Förderung Kinder und Jugendarbeit
Ratsbeschluss 23.10.2012 (DS-Nr. 07319-12)
268.280,60 €
268.340,90 €
Betreuung Flüchtlingskinder
Brückenprojekt im Bereich KiTa (100% Landesmittel)
100.800,00 €
105.600,00 €



Verschiedene Projektzuschüsse/
BV Innenstadt-West
36.700,00 €
9.610,00 €
Summe
405.780,60 €
383.550,90 €
Förderungen an den VMDO e.V. über seinen Spitzenverband „Der Paritätische“ durch das Sozialamt:

2021
2022
MSO Beratungsstelle
Ratsbeschluss 12.12.2019 (DS Nr.: 15143-19 )
94.350,00 €
96.237,00 €
Integrationsnetzwerk (lokal willkommen)
Ratsbeschluss 12.12.2019 (DS Nr.: 15794-19)
149.913,00 €
152.911,00 €
Kultursensible Arbeit mit älteren Menschen
Ratsbeschluss 16.12.2021 (DS Nr.: 22100-21-E33)

75.000,00 €
Summe
244.263,00 €
324.148,00 €
Förderungen an den VMDO e.V. durch die MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) und dem Integrationsrat:

2021
2022
Zuschusserhöhung an den VMDO e.V. für den Betrieb der Einrichtung „Haus der Vielfalt“
Ratsbeschluss 14.12.2017 (DS Nr.: 09514-17)
98.000,00 €
98.000,00 €
Verschiedene Projektzuschüsse MIA-DO-KI (einschl. Landesmittel) und Integrationsrat
10.330,00 €
36.215,00 €
Summe
108.330,00 €
134.215,00 €

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) lobt das Haus der Vielfalt als Treffpunkt unterschiedlichster Menschen und Vereine. Die Zahl sei gestiegen und damit auch der Platzbedarf. Aber auch inhaltlich gibt es eine Entwicklung. Der VMDO habe festgestellt, dass es in Dortmund an Kindertageseinrichtung und an Plätzen für die Hilfe bei psychischen Krisen fehlt. Kinder und Jugendliche mit Krisen- und Fluchterfahrung bedürfen besonderer Ansprache und damit ist es konsequent, dass der VMDO sein Portfolio erweitert.

Rm Mader (CDU) sieht die Vorlage inhaltlich als positiv und unterstützenswert. Dennoch hat seine Fraktion, die die Vorlage im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft (AFBL) zwecks Diskussion vertagen wollte, Schwierigkeiten mit der Ausfallbürgschaft und der Abwicklung der Fördermittelzusage. Vor diesem Hintergrund, auch mit Blick auf einen möglichen Präzedenzfall, wird die CDU- Fraktion die Vorlage ablehnen.

Rm Garbe (AfD) spricht sich gegen die Bürgschaft und die Vorlage aus. Für psychosoziale Hilfen gebe es genügend Möglichkeiten und es brauche keine Einrichtung für Menschen mit Zuwanderungshintergrund.

Rm Brenker (B‘90/Die Grünen) sagt in Richtung des Rm Garbe, die AfD rufe den anderen Fraktionen oft „Denken Sie an unsere Kinder“ zu. Diese Aufforderung gibt sie an die AfD-Fraktion zurück. Der VMDO ist für Familien und Kinder in Dortmund tätig. Die Bürgschaft dafür übernimmt ihre Fraktion gern.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erinnert daran, dass eine Bürgschaft in erster Linie den Sinn der günstigen Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt hat. Probleme sind aktuell nicht erkennbar und seine Fraktion wünscht den Erfolg des Projektes.

Rm Garbe (AfD) fordert, keine weitere Verschuldung einzugehen. Projekte müssten über Sponsoren oder Eigenkapital realisiert werden. Ansonsten müsse man auf solche „Gimmicks“ verzichten.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen CDU und AfD folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das beigefügte Exposee des VMDO e.V. für den „Bau des interkulturellen Zentrums mit vierzügiger Kindertageseinrichtung, Begegnungsräumen und psychomotorischem Zentrum“ (s. Anlage 1) zur Kenntnis. Das Profil versteht sich als Konkretisierung der in der Drucksache Nr.: 18801-20 dargestellten Absicht des VMDO e.V. zum Zeitpunkt der Mietvertragsverlängerung für das benachbarte Haus der Vielfalt, die vom Rat am 22.12.2020 beschlossen wurde.

2. Der Rat stimmt der vorgelegten Konzeption des VMDO e.V. für ein interkulturelles Zentrum grundsätzlich zu und beauftragt die Fachverwaltung des Jugendamtes die vierzügige Kindertageseinrichtung in die Bedarfsplanung aufzunehmen.

3. Der Rat beschließt die Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft durch die Stadt Dortmund zugunsten des VMDO e.V. in Höhe von 1,8 Mio. € für die Realisierung der Teilbaumaßnahme „Psychomotorisches Zentrum“ auf mindestens 350 qm Fläche und Vereinsräume 350 qm im neu zu errichtenden Gebäude.

4. Der Rat beschließt eine jährliche Förderung für den Vereinsbereich in Höhe von 50.000 € ab Fertigstellung.



zu TOP 9.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechsel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25771-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs in Höhe von 3,0 Millionen Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderauszahlungen im Bereich der geplanten „Auszahlungen, für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten aus Vorjahren“ zu decken.



zu TOP 9.3
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26377-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2023 und

- den Wirtschaftsplan 2023 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen.



zu TOP 9.4
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2022 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen im Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26410-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2022 aus Niederschlagungen und Erlassen von Forderungen in Höhe von insgesamt 3,0 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge bei der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Minderaufwendungen bei den Abschreibungen auf immaterielle, unbewegliche Vermögensgegenstände, sowie Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen.



zu TOP 9.5
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26638-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.:26638-22-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vereine, Verbände und andere Akteure in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur und Soziales erbringen an unzählig vielen Stellen unserer Stadt Leistungen für unsere Stadtgesellschaft, die von öffentlicher Hand nicht zu ersetzen sind. Sie sind der Kitt unserer Gesellschaft, sie sind für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht wegzudenken, sie machen das Leben in unserer Stadt lebenswert. Würden sie wegbrechen, gingen wertvolle soziale, kulturelle und gesellschaftliche Strukturen in unserer Stadt verloren, die nur schwer zu kompensieren, nur schwer wieder aufzubauen wären.

1. Daher bekennt sich der Rat der Stadt Dortmund zu dem Ziel, Vereine, Verbände und andere Akteure in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur und Soziales mit einer einmaligen Anhebung ihrer Förderung vor einer finanziellen Überforderung zu schützen und die Belastungen aus Inflation und steigenden Energiepreisen abzufedern, bis Landes- und Bundeshilfen vor Ort ankommen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der angedachte „Inflationsausgleich“ gegenüber Finanzhilfen aus Bund und Land nachrangig ist und lediglich der Überbrückung finanzieller Engpässe infolge steigender Energie- und Lebenshaltungskosten dienen soll.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den „Inflationsausgleich“ so zu gestalten, dass die in diesem Rahmen gewährte einmalige Erhöhung der Förderung bei der Auszahlung späterer städtischer Zuschüsse angerechnet wird, wenn in der Zwischenzeit Finanzhilfen aus Entlastungspaketen von Bund und Land wirksam geworden sind oder beantragt werden können.

Die Verwaltung legt den politischen Gremien zum 30.03.2022 und 30.06.2022 einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur „Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zum Ausgleich der Inflationsrate für Fördersysteme im Jahr 2022“ vor.

Begründung


Erfolgt ggf. mündlich.“
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.:26638-22-E2) vor:

„… die Fraktion bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.

Die Vorlage wird um folgende Formulierung wird als zweiter Satz ergänzt:

„Die bestehenden Förderungen werden dabei gleichmäßig mit einem pauschalen prozentualen Zuschlag erhöht.“


Laut Rm Mader kann sich die CDU-Fraktion im Interesse der Vereine den vom Kämmerer im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beschriebenen Weg vorstellen. Seine Fraktion habe ergänzend einen Antrag vorgelegt, der redaktionell noch dahingehend geändert wird, dass die Ziffer 3 als Bitte um Stellungnahme behandelt werden soll.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) führt dazu -anknüpfend an die Diskussion im AFBL- aus, die prozentuale Förderung werde in der Vorlage lediglich in der Begründung, nicht aber im Beschlusstext, genannt. Ziel sei also nur die Klarstellung, dass es nach prozentualem Maßstab und nicht nach Präferenzen geht.
Rm Kauch möchte den Beschlusstext mit dem Antrag nicht ersetzen sondern ergänzen.

StD Stüdemann begrüßt die Änderung im CDU-Antrag. Beim Wunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste sieht er ein Problem darin, dass eine sich auf alle Förderungen erstreckende Erhöhung einen anderen Sachverhalt als im AFBL besprochen darstellen würde. Vereinbart war dort, dies auf den nichtpflichtigen Bereich der nicht in Entgeltverträgen bzw. –vereinbarungen oder Kostenvereinbarungen geregelt ist, zu beziehen. Daraus folgend sind in den Fachbereichen konkrete Beträge erfragt und berechnet worden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) bestätigt, die Konkretisierung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste würde der Diskussion im AFBL entsprechen. Den Antrag der CDU kann er nicht nachvollziehen, denn für 2022 geht er nicht davon aus, dass Fördermittel zurückgefordert werden und für 2023 könne der Antrag nicht wirken, da die Vorlage sich auf 2022 bezieht. Er bittet um Erläuterung.

Rm Erstfeld (SPD) hält den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit dem Hinweis von StD Stüdemann, dass die vertraglichen Entgelte nicht gemeint sind, für zustimmungswürdig. Den Antrag der CDU-Fraktion -besonders mit Blick auf Nachrangigkeit oder Überbrückung und das rückwirkend für 2022- trägt seine Fraktion nicht mit.

Rm Mader (CDU) kann nach der Erläuterung den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nachvollziehen und zustimmen. Zu den Ziffern 1 und 2 des eigenen Antrags ergänzt er, dies solle nur die Darstellung von StD Stüdemann im AFBL wiederspiegeln. Zu Ziffer 3 formuliert Rm Mader eine Änderung des ursprünglich vorgelegten Textes mit der Bitte um Stellungnahme (siehe unten).

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) dankt für die Konkretisierung zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste. Der Antrag der CDU-Fraktion ist mit den Begriffen „nachrangig“ und „Überbrückung“ problematisch, seine Fraktion wird sich daher enthalten.

StD Stüdemann appelliert, in der Systematik des Haushaltsjahres 2022 zu bleiben. Dieses Verfahren berücksichtige nur den Jahresabschluss 2022, um nicht in Erklärungsnot gegenüber der Bezirksregierung zu kommen. Andere Städte nutzen andere, nicht vergleichbare Systeme. Diese Abfrage bei 396 Kommunen in NRW sei sehr aufwändig und StD Stüdemann empfiehlt, ggf. die Sammelbemühungen des Städtetags zu nutzen.

Rm Dr. Suck (CDU) fragt, ob die Stadt die Vereinsunterstützung leistet, was die Zustimmung seiner Fraktion findet, oder ob, wenn in 2023 Land und Bund entsprechende, 2022 betreffende Entscheidungen fällen, eine Verrechnung erfolgen solle? Damit könne die Kommune sich in der Gesamtschau der Jahre 2022 und 2023 schadlos beim Einsatz finanzieller Mittel zu halten.

OB Westphal kann das Anliegen, eine faktische Doppelförderung zu vermeiden, nachvollziehen. Daher sei der Wunsch um Stellungnahme auch legitim, zumal dieses Thema bei eventuell erfolgenden Ausgleichszahlungen erneut zu besprechen wäre. Dennoch müsse für das Haushaltsjahr 2022 Klarheit hergestellt werde.



Der Rat der Stadt lehnt die Ziffern 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26638-22-E1) mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen B‘90/Die Grünen, Die Linke+. AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei ab.

Ziffer 3 des Antrags der CDU-Fraktion wird in folgende Bitte um Stellungnahme geändert. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur Sitzung am 09.02.2023.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des AFBL am 26. Januar 2022 um eine Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:

· Auf welchem Weg lässt sich die Nachrangigkeit des städtischen „Inflationsausgleichs“ gegenüber entsprechenden Bundes- und Landesmitteln gewährleisten?


· Wie müsste der beabsichtigte „Inflationsausgleich“ ausgestaltet werden, damit die in diesem Rahmen gewährte einmalige Erhöhung der Förderung bei der Auszahlung späterer städtischer Zuschüsse angerechnet wird, wenn in der Zwischenzeit Finanzhilfen aus Entlastungspaketen von Bund und Land wirksam geworden sind oder beantragt werden können?
· Wie gehen andere Städte diesbezüglich vor?

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26638-22-E2):

Die Vorlage wird um folgende Formulierung als zweiten Satz ergänzt:

„Die bestehenden Förderungen werden dabei gleichmäßig mit einem pauschalen prozentualen Zuschlag erhöht.“



Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden, um den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26638-22-E2) ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW Verbänden, Vereinen und sonstigen geförderten Akteuren überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.769.135,94 € für den Ausgleich der Inflationsrate im Jahr 2022 zur Verfügung. Die bestehenden Förderungen werden dabei gleichmäßig mit einem pauschalen prozentualen Zuschlag erhöht. Die Anhebung der Förderung erstreckt sich nicht auf Aufgabenerledigungen, die im Rahmen von Entgelt- und Kostenverhandlungen mit der Stadt Dortmund betrachtet werden.



zu TOP 9.6
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26008-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:
„Der AFBL hat die Vorlage in seiner Sitzung am 04.11.22 ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen lassen.

Dem AFBL liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 10.11.2022 vor:

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 –Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab und überweist sie zwecks Beratung in den AFBL.

Weiterhin liegt dem AFBL folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Aufsichtsräte von Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und EDG Holding GmbH sollen wie folgt angepasst werden:
· Der Aufsichtsrat besteht zukünftig aus 18 Mitgliedern.
· Der Aufsichtsrat wird paritätisch besetzt. Entsprechend entfallen zukünftig insgesamt 9 Vertreter*innen auf die Gesellschafterinnen und 9 Vertreter*innen auf die Arbeitnehmer*innen.
· Die 3 zusätzlichen Vertreter*innen der Gesellschafterinnen werden der Stadt Dortmund zugewiesen.
· Die 3 zusätzlichen Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen werden wie folgt vergeben:
o 1 Vertreter*in entfällt auf die Gewerkschaft ver.di (hauptamtlich)
o 1 Vertreter*in entfällt auf die Gewerkschaft komba (hauptamtlich)
o 1 Vertreter*in entfällt auf die leitenden Angestellten der EDG.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Punkt 1 genannten Vorgaben auszuarbeiten und den Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Der angepasste Gesellschaftsvertrag ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Begründung:
Die seit mehr als 30 Jahren bestehende paritätische Besetzung des Aufsichtsrats der EDG und die daraus folgende geleichberechtigte Mitbestimmung ist ein wichtiges Gut für einen gesunden Interessensausgleich zwischen den Gesellschafterinnen und den Mitarbeiter*innen des Unternehmens. Die kürzlich vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats führt dazu, dass die Beschäftigten der EDG diese gleichberechtigte Mitbestimmung verlieren würden. Die oben genannten Vorgaben haben die gemeinsame Forderung der Beschäftigtenvertreter*innen der EDG, der beteiligten zuständigen Gewerkschaften (komba und ver.di) sowie des DGB zur Grundlage und sollen die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats auch zukünftig gewährleisten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den o.g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26008-22-E1) und die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2) vor:

„… die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und DIE LINKE+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH über die Gesellschafterversammlungen aufzufordern, auf folgenden Grundlagen veränderte Gesellschaftsverträge zu erarbeiten:


1. Die Gesellschaften haben einen Aufsichtsrat, der aus 18 Mitgliedern besteht.

2. Solange die Gesellschaften regelmäßig mehr als 500 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, werden 6 ArbeitnehmervertreterInnen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) gewählt.

3. 3 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke gewählt. Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, ein diesbezügliches Einvernehmen mit der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke herzustellen.

4. Die verbleibenden 9 Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Dortmund vom Rat der Stadt gewählt. Die Gesellschafterversammlung hat den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund umzusetzen. Solange und soweit der Rat der Stadt Dortmund keinen abweichenden Beschluss fasst, „leiht“ die Gesellschafterin Stadt Dortmund freiwillig 3 Plätze an die Arbeitnehmerseite aus. Die Regelung zur Ausleihung dieser 3 Plätze ist in den Gesellschaftsverträgen festzuhalten. Auf der Grundlage der freiwilligen Ausleihung gelten folgende Grundsätze:


a. Zwei dieser Aufsichtsratsmitglieder entfallen auf Vertreter von Gewerkschaften. Die ArbeitnehmerInnen wählen die gewerkschaftlichen VertreterInnen auf der Grundlage der von den Gewerkschaften für diese Plätze vorgeschlagenen Kandidaten.

b. Ein Aufsichtsratsmandat entfällt auf die Gruppe der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetztes. Die leitenden Angestellten unterbreiten dem Rat der Stadt Dortmund dafür einen Wahlvorschlag.

Die geänderten Gesellschaftsverträge sind dem Rat der Stadt Dortmund zu seiner Sitzung am 9. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Rm Schlienkamp (SPD) erklärt, heute werde über den Wert der Parität in Dortmund abgestimmt. Der Antrag seiner Fraktion spiegle den Konsens mit der Belegschaft und den Gewerkschaften wider. Heute werde für den Erhalt der Parität abgestimmt. Er freut sich vor diesem Hintergrund über den Zusatzantrag und verweist zugleich auf den Antrag der SPD, ohne den wohl Parität heute nicht als Ergebnis stehen würde. Daher könne auch, mangels Aussicht auf eine Mehrheit, der Antrag der SPD-Fraktion heute zurückgezogen werden.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass gesetzlich die Drittelparität gilt, es politisch aber richtig sei, sich auf volle Parität zu einigen. Zugleich sei die Beteiligung des Rates mit zwei Aufsichtsratsmitgliedern nicht angemessen. Kompromiss sei die Vergrößerung des Aufsichtsrates gewesen. Die Kritik der Arbeiternehmer*innen-Vertretungen sei ernst genommen worden.

Rm Dr. Suck (CDU) hebt die rechtliche Grundlage als Ausgangsgrundlage hervor. Jede Entscheidung darüber hinaus ist eine freiwillige Entscheidung des Rates. Die Zuweisung fester Aufsichtsratsplätze für konkret benannte Gewerkschaften lehnt er ab. Wer die Arbeitnehmenden im Aufsichtsrat vertritt, soll uneingeschränkt von den Arbeitnehmenden entschieden werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) dankt allen Beteiligten für den nun erreichten Konsens, wenngleich der Prozess sich hätte kürzer gestalten können. Er freut sich darüber, dass die Arbeitnehmenden bei der EDG trotz unterschiedlicher Sichtweisen Einigkeit erzielt haben. Dies fortgeführt zu wissen, wünscht Rm Kowalewski sich auch für die Zukunft.

Rm Spieß (SPD) stellt großes Einvernehmen, insbesondere bei der Anzahl der Sitze sowie der Parität, fest. Die Parität zu erhalten sei ein wichtiges Ziel und gut für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Gesellschafter*innen, so eine von Rm Spieß zitierte Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Im gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ sieht er deutliche Übereinstimmungen zum Antrag der SPD. Er schlägt vor, unter Ziffer 4a des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags zwei Formulierung wir folgt (fett/ kursiv) zu ändern bzw. zu erweitern: „… entfallen auf hauptamtliche Vertreter von Gewerkschaften.“. Um eine doppelte Wahl zu vermeiden, macht er folgenden Formulierungsvorschlag: „Die Vertreter der Gewerkschaften unterbreiten dem Rat der Stadt Dortmund einen Wahlvorschlag.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt das Anliegen der im Betrieb tätigen Menschen in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen. Kritisch ist aus seiner Sicht die monatelange Diskussion, die keine Änderung bis auf zwei zusätzliche Mandate erbracht habe. Problematisch sieht er auch die drei Sitze der Stadtwerke, die aus seiner Sicht in der Diskussion tabu waren. Wäre mit diesen Posten kritisch umgegangen worden, hätte der Aufsichtsrat nicht vergrößert werden müssen. Seine Fraktion lehnt die Vorlage ab.

Laut Rm Erstfeld (SPD) hat der Prozess tatsächlich lange gedauert, was aus seiner Sicht daran lag, dass die CDU auf der Drittelparität bestanden habe. Zur Berücksichtigung der Gewerkschaften hält er die im gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag vorgeschlagene Variante für flexibler. Gleichwohl habe seine Fraktion in ihrem Antrag 1:1 den Wunsch der Gewerkschaften aufgenommen.

Rm Dr. Neumann sagt zu den Änderungsvorschlägen des Rm Spieß, die Hauptamtlichkeit zu verankern, trage seine Fraktion nicht mit. Vielmehr soll dies den Gewerkschaften überlassen werden. Auch hält Rm Dr. Neumann die Wahl bzw. Bestätigung im Rat, wie in allen anderen Fällen auch, für unumgänglich.

Rm Berndsen (SPD) sieht die Mitbestimmung als höchstes Gut an. Daher tritt seine Fraktion geschlossen für die Parität als Form der Mitbestimmung ein. Ohne den Antrag der SPD-Fraktion hätte es wahrscheinlich den nun vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ nicht gegeben. Damit wäre es beim ursprünglichen Beschluss -und damit bei einem Rückfall bei der Mitbestimmung- geblieben.



Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion die von Rm Spieß formulierten Änderungen zum gemeinsamer Zusatz/ Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2):

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH über die Gesellschafterversammlungen aufzufordern, auf folgenden Grundlagen veränderte Gesellschaftsverträge zu erarbeiten:


1. Die Gesellschaften haben einen Aufsichtsrat, der aus 18 Mitgliedern besteht.

2. Solange die Gesellschaften regelmäßig mehr als 500 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, werden 6 ArbeitnehmervertreterInnen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) gewählt.

3. 3 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke gewählt. Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, ein diesbezügliches Einvernehmen mit der Gesellschafterin Dortmunder Stadtwerke herzustellen.

4. Die verbleibenden 9 Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der Gesellschafterin Stadt Dortmund vom Rat der Stadt gewählt. Die Gesellschafterversammlung hat den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund umzusetzen. Solange und soweit der Rat der Stadt Dortmund keinen abweichenden Beschluss fasst, „leiht“ die Gesellschafterin Stadt Dortmund freiwillig 3 Plätze an die Arbeitnehmerseite aus. Die Regelung zur Ausleihung dieser 3 Plätze ist in den Gesellschaftsverträgen festzuhalten. Auf der Grundlage der freiwilligen Ausleihung gelten folgende Grundsätze:

a. Zwei dieser Aufsichtsratsmitglieder entfallen auf Vertreter von Gewerkschaften. Die ArbeitnehmerInnen wählen die gewerkschaftlichen VertreterInnen auf der Grundlage der von den Gewerkschaften für diese Plätze vorgeschlagenen Kandidaten.

b. Ein Aufsichtsratsmandat entfällt auf die Gruppe der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetztes. Die leitenden Angestellten unterbreiten dem Rat der Stadt Dortmund dafür einen Wahlvorschlag.

Die geänderten Gesellschaftsverträge sind dem Rat der Stadt Dortmund zu seiner Sitzung am 9. Februar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Vorlage „EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022“ (Drucksache Nr.: 26008-22) hat sich mit obiger Beschlussfassung über den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 15.12.2022 (Drucksache Nr.: 26008-22-E2) erledigt.



zu TOP 9.7
Flughafen Dortmund GmbH:
Entsendung eines Aufsichtsratsmitgliedes der Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26201-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt entsendet den zukünftigen Verkehrsvorstand der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Herrn Ulrich Jaeger mit Wirkung zum 01.01.2023 in den Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH (Dortmund Airport).

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23758-22)

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) erinnert daran, dass diese Koordinierungsstelle die konsequente Fortentwicklung des Ratsbeschlusses zum digitalen Memorandum ist. Die „Digitale Souveränität“ wurde ergänzt, da damit weitreichender neben der Software auch Hardware und Infrastruktur eingeschlossen ist. Damit soll die Abhängigkeit von proprietären Systemen bereits bei der Auswahl reduziert werden. In den Ausschüssen herrschte eine sehr große Einigkeit zur Vorlage.

Rm Gebel (Die Linke+) ergänzt, die Einigkeit beruht auf einem großen Vorlauf. Die intensiven Austausche vorab sowie die Ausarbeitungen bilden nun die Grundlage für eine sehr gelungene Vorlage. Er dankt für die interfraktionellen Zusammenarbeit und die Arbeit mit der Verwaltung.



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer 1,00 Planstelle in der Wertigkeit E 13 TVöD zur gesamtstädtischen Koordination und Entwicklung einer Strategie zur Erhöhung der digitalen Souveränität im Fachbereich 1, Geschäftsbereich II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO. Die Planstelle soll mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen werden. Nach Besetzung der Stelle wird innerhalb von 2 Jahren der Aufgabenzuschnitt evaluiert, um ggf. eine Schärfung des Aufgabenprofils auf Grund der bis dahin gemachten Erfahrungen durchzuführen.



zu TOP 10.2
Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25905-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans 2018 die aktuell umzusetzenden Maßnahmen.



zu TOP 10.3
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25192-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Ergänzungsantrags.

Die Stadt Dortmund verpflichtet sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Charta auch zur Umsetzung der folgenden Maßnahmen (Ergänzung Seite 5 der Anlage):

Bis 2025 sondieren wir den Markt für alle von uns beschafften Produkte in den sensiblen Produktgruppen hinsichtlich ihrer Umstellung auf eine faire öffentliche Beschaffung und greifen dabei auf die Erfahrung anderer Kommunen zurück. Es werden Empfehlungen erarbeitet, ob die Ausschreibung/Beschaffung der Produkte zwingend nach bestimmten fairen Kriterien erfolgen sollte oder inwiefern welche fairen Kriterien ein Zuschlagskriterium darstellen sollten.

Bis 2025 erstellen bzw. verändern wir unsere Vergaberichtlinien/-vorschriften (z.B. Dienstanweisungen) sowie Vergabehandbücher derart, dass die Beschaffung von Gütern in den sensiblen Produktgruppen im Sinne einer fairen Beschaffung durchgeführt werden kann. Diese kommunizieren wir im Kompass Nachhaltigkeit.

Bis 2025 prüfen wir mit anderen Kommunen in der Fairen Metropole Ruhr, ob für bestimmte Produktgruppen der Aufbau eines interkommunalen Beschaffungsverbundes mit der Zielsetzung einer fairen öffentlichen Beschaffung sinnvoll sein kann.



Begründung:
ggf. mündlich
Herr Waßmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen könne. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne noch nicht abschließend bewerten werden, weswegen er die Verwaltung bittet, die Folgen des Antrages bis zum Rat zu beschreiben. Er erklärt, dass bereits Ratsbeschlüsse gefasst worden seien, die weitgehend schon mit Beschaffung unter Fairtrade Bedingungen zu tun hatten.

Herr Struß (Büro für internationale Beziehungen) erläutert, dass die erbetene Bewertung bis zur Ratssitzung vorliegen werde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die weitere Beratung der Vorlage gemeinsam mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 25192-22-E2) vor:

„… in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 wurde die Verwaltung um Stellungnahme hinsichtlich der Folgen eines Ergänzungsantrages gebeten. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Ergänzungen:
-Siehe oben -

Dazu teile ich heute folgendes mit:

Zu Punkt 1: Die Stadt Dortmund sondiert schon seit dem Jahr 2007 aufgrund der Rundverfügung „Erklärung zur Einhaltung des ILO-Übereinkommens 182“ (gegen ausbeuterische Kinderarbeit) die sensiblen Produktgruppen. Die Angebote der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (Kompass Nachhaltigkeit, Schulungen, Erfahrungsaustausche) werden regelmäßig genutzt und die Erfahrungen in die Beschaffungsprozesse eingebracht. Derzeit werden gerade Empfehlungen erarbeitet, inwiefern nachhaltige Kriterien (bio, fair, regional, saisonal, pflanzenbasiert) bei der Durchführung von Großveranstaltungen wie z.B. der Fußballeuropameisterschaft 2024 angewendet werden können. Die Kriterien des ergänzenden Punktes sind also erfüllbar und können in die Charta mit aufgenommen werden.

Zu Punkt 2: Es gibt bisher eine Rundverfügung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnorm 182 (s.o.), eine entsprechend geänderte Vergabe- und Beschaffungsordnung sowie einige Ratsbeschlüsse zur nachhaltigen Beschaffung. Hier wären zu nennen: die Teilnahme an der „Fairtrade Towns-Kampagne“ (Drucksache Nr.: 14149-09), die „Magna Charta gegen ausbeuterische Kinderarbeit (Drucksache Nr. 14569-09) sowie zur „Nachhaltigen Beschaffung“ (Drucksache-Nr. 13909-19). Die Rundverfügung sowie insbesondere der Ratsbeschluss zur nachhaltigen Beschaffung aus dem Jahr 2019 gehen über die in der „Charta Faire Metropole Ruhr“ geforderten Kriterien hinaus. Eine Veröffentlichung des Ratsbeschlusses im „Kompass Nachhaltigkeit“ ist bisher noch nicht erfolgt. Sobald dies erfolgt ist, können die Kriterien als erfüllt angesehen werden.

Zu Punkt 3: Mit verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es bereits Einkaufsgemeinschaften und interkommunale Beschaffungsverbünde. Die Verwaltung wird prüfen, ob künftig verstärkt gemeinsame Beschaffungen mit anderen Kommunen des Netzwerkes der Fairen Metropole Ruhr e.V. im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung durchgeführt werden können. Mit Blick auf die dabei entstehende dauerhafte Mehrarbeit, wird in Absprache mit StA 11 zu prüfen sein, ob ggf. eine Personalstelle bereitgestellt werden kann.


In der Summe lässt sich festhalten, dass zwei der drei Ergänzungen im Rahmen der Charta Faire Metropole Ruhr bereits erfüllt werden (Punkt 2) oder sich bereits in Umsetzung befinden (Punkt 1). Bei den gemeinsamen Beschaffungen mit den anderen Kommunen der Metropole Ruhr wäre zu klären, wie die dadurch entstehenden Mehrarbeiten aufgefangen werden können.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 22.11.2022, wurde die Verwaltung um eine Stellungnahme zur „Kostenentwicklung“ gebeten.

Dazu teile ich folgendes mit:

Die Stadt Dortmund führt ihre Strategie der nachhaltigen Beschaffung konsequent fort. Dies setzt im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungen voraus, dass nicht nur rein ökonomische Kriterien betrachtet, sondern auch die gesellschaftlichen Auswirkungen in Bezug auf ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Die Kostenentwicklung durch eine nachhaltige Beschaffung lässt sich nicht ohne weiteres beziffern. So können Energiesparmaßnahmen zunächst hohe investive Kosten z.B. durch eine energetische Gebäudesanierung verursachen aber in den folgenden Jahren durch steigende Energiepreise und einen gesenkten Verbrauch zu einer schnellen Amortisation führen.

Der Einkauf von Produkten, die unter Einhaltung von Menschenrechten sowie Umwelt- und Sozialstandards hergestellt wurden, ist nicht zwingend teurer. Es kann Unterschiede zwischen Produktgruppen geben, deswegen lassen sich Mehrkosten für die nachhaltige Beschaffung nicht pauschalisieren. Weitere Faktoren, wie Vorlaufzeiten, Qualität und Mengen, spielen eine wichtige Rolle. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es kaum systematische Erhebungen über möglichen Mehrkosten durch die nachhaltige Beschaffung.

Ähnlich verhält es sich bei der Betrachtung von Lebenszykluskosten von zunächst vergleichsweise teuer erscheinenden Produkten wie z.B. Drucker. Die nachhaltigeren Produkte können dann durch sparsamen Tintenverbrauch und hohe Energieeffizienz, sowie bessere Reparier- und Recycle-Fähigkeit die zunächst hohen Kosten kompensieren.

Finanzielle Auswirkungen oder höhere Personalaufwände sind (mit Ausnahme der oben erwähnten Mehraufwände im Rahmen der interkommunalen Beschaffung) nicht zu erwarten, da seit Einführung des TVgG NRW im April 2012 und in vielen Bereichen auch weit vorher bereits entsprechend der oben stehenden Beschlusslage gearbeitet wird.“


Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) freut sich im Namen ihrer Fraktion über die Vorlage auf dem Weg zu einer fairen und nachhaltigen Beschaffung. Sie dankt der Verwaltung für die Stellungnahme zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen im AFBL. Sie schließt aus der Stellungnahme, dass die von ihrer Fraktion gewünschten Punkte realisierbar sind und wirbt für den Antrag ihrer Fraktion.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht in der Vorlage einen richtigen Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen stellt er fest, dies könne ein zweiter Schritt sein. Zunächst müsse jedoch abgewartet werden, wie die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen wirken und ob weitere Schritte sinnvoll und kostenadäquat sind. Vor diesem Hintergrund wird der Antrag zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt.

Rm Erstfeld (SPD) dankt der Verwaltung für die Stellungnahme. Mit Blick darauf wünscht seine Fraktion die getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen. Den Punkt 3 trägt die SPD-Fraktion mit, die Punkte 1 und 2 nicht, denn in diesen Themen sei die Verwaltung bereits aktiv.

Rm Mader (CDU) erklärt Zustimmung zur Vorlage, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen trägt seine Fraktion zum heutigen Zeitpunkt nicht mit, eine Verschärfung könne auch künftig noch vorgenommen werden.

Rm Garbe (AfD) lehnt die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen ab. Die angestrebte Nachhaltigkeit wird sich nur in Kostensteigerung zeigen.



Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei die Punkte 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 25192-22-E1) ab.

Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste den Punkt 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 25192-22-E1):

Bis 2025 prüfen wir mit anderen Kommunen in der Fairen Metropole Ruhr, ob für bestimmte Produktgruppen der Aufbau eines interkommunalen Beschaffungsverbundes mit der Zielsetzung einer fairen öffentlichen Beschaffung sinnvoll sein kann.



Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur Resolution „Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – eine „Fairfassung“ für das Ruhrgebiet“ und beschließt den Beitritt.

Bis 2025 prüfen wir mit anderen Kommunen in der Fairen Metropole Ruhr, ob für bestimmte Produktgruppen der Aufbau eines interkommunalen Beschaffungsverbundes mit der Zielsetzung einer fairen öffentlichen Beschaffung sinnvoll sein kann.



zu TOP 10.4
Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur - Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25931-22)

Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterführung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund – Kommunales Integrationszentrum (MIA-DO-KI) im Rahmen der Finanzierung durch das Land NRW und die dafür notwendige Antragsstellung zur Grundfinanzierung der Kommunalen Integrationszentren bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Ferner beschließt der Rat die jährliche Beantragung von Sachaufwands- und Personalaufwandsförderung aus dem Förderprogramm KOMM-AN NRW und die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.



zu TOP 10.5
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26037-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beiliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.



zu TOP 10.6
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25946-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.



zu TOP 10.7
Kinderbetreuung im Rathaus
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2022
(Drucksache Nr.: 26381-22-E1)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 23.11.2022 (Drucksache Nr.: 26381-22-E1) vor:
„Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen, SPD, CDU, LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE PARTEI vor:

..die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, LINKE+, FDP/Bürgerliste und PARTEI bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung prüft, wie im renovierten Rathaus Möglichkeiten geschaffen werden können, damit während der Sitzungen des Rates sowie seiner Ausschüsse flexibel Kinder betreut bzw. gestillt werden können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Bereitstellung mobiler Kinderzimmer-Einheiten in einem Sitzungs- oder Büroraum, der je Bedarf buchbar wäre.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form externes Betreuungspersonal bei notwendigem Betreuungsbedarf zu den Sitzungen des Rates/ der Ausschüsse engagiert werden kann (bspw. durch eine Kooperation mit dem Mütterzentrum Dortmund oder die Einrichtung eines Babysitterpools)

3. Die Verwaltung wird gebeten, die Prüfergebnisse in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses vorzustellen

Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich .

Frau Brenker (B´90/ Die Grünen) bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen, damit dieser gemeinsame Antrag zustande kommen konnte. Zum Hintergrund erklärte sie, dass die Idee bei einem Treffen der Ratsfrauen entstanden sei, jedoch auch Väter mit Kindern nicht ausschließe.

Die Vorsitzende findet, dass es ein schöner Ansatz sei, zur Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie. Den Antrag könnte der Ausschuss beschließen, um ihn dann an den Rat zu stellen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den obigen Antrag und überweist ihn zur weiteren Befassung an den Rat der Stadt Dortmund.
Rm Brenker (B‘90/Die Grünen) zeigt sich erfreut über den gemeinsamen Antrag und überzeugt von der Idee. Damit sind künftig Familie und Mandat besser vereinbar. Folglich wird mehr Menschen politische eine Teilhabe ermöglicht. Auch wenn die Idee bei einem Treffen der Ratsfrauen entstand, soll die Kinderbetreuung allen Eltern zugutekommen.

Rm Barrenbrügge (CDU) begrüßt dieses zeitgemäße und überfällige Zeichen zur besseren Vereinbarkeit. Profitieren könnte der Rat und die Gesellschaft, denn der Kreis der Interessierten sollte damit größer werden, die Fraktionen jünger und eventuell könnten auch Fraktionsmitglieder gehalten werden, die sonst aus familiären Gründen ausscheiden.

Rm Spaenhoff (SPD) dankt den beteiligten Fraktionen für die gute und schnelle Zusammenarbeit.

Rm Garbe (AfD) kündigt die Enthaltung seiner Fraktion an. Wer ein Ehrenamt habe, müsse auch fähig sein, sein Kind unterbringen zu können. Zum Ehrenamt bestehe keine Verpflichtung. Man solle sich für das Ehrenamt nicht alles bezahlen lassen, sonst würden von jedem kleinen Gremien -auch wenn es aus seiner Sicht überflüssig ist- Ansprüche angemeldet.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) sagt mit Blick auf Rm Garbe, der vorliegende Antrag ziele eben auch darauf, Menschen zu beteiligen, die es sich sonst nicht leisten könnten.

Rm Garbe (AfD) hält die Mehrzahl der Vertreter*innen im Rat und den Ausschüssen für wirtschaftlich gut aufgestellt. Daher sieht er bei den Anwesenden nicht den Bedarf einer Kinderbetreuung.

Laut Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) ist schon heute sitzungsbedingte Kinderbetreuung abrechenbar. Mit dem Antrag würde dies anders organisiert. Die Betreuung wäre dann vor Ort sichergestellt, ohne dass Eltern eine zusätzliche Betreuung organisieren und unnötige Wege in Kauf nehmen müssen. Neue Kosten entstehen nicht.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) widerspricht Rm Garbe explizit und merkt an, dass die Abrechnung von Kinderbetreuungskosten ein in der Gemeindeordnung verbrieftes Recht ist. Rm Garbe erweckt aus seiner Sicht den Anschein, als ob Mandatsträger*innen sich bereichern wollten. Dies möchte Rm Kauch nicht so stehen lassen.

Rm Garbe (AfD) meint, nur weil es in der Gemeindeordnung steht, muss es ja nicht in Anspruch genommen werden.

Rm Heitkamp (SPD) beantragt das Ende der Debatte.



Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Garbe (AfD) bei Enthaltung des Rm Bohnhof (AfD) das Ende der Debatte.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion:

1. Die Verwaltung prüft, wie im renovierten Rathaus Möglichkeiten geschaffen werden können, damit während der Sitzungen des Rates sowie seiner Ausschüsse flexibel Kinder betreut bzw. gestillt werden können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Bereitstellung mobiler Kinderzimmer-Einheiten in einem Sitzungs- oder Büroraum, der je Bedarf buchbar wäre.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form externes Betreuungspersonal bei notwendigem Betreuungsbedarf zu den Sitzungen des Rates/ der Ausschüsse engagiert werden kann (bspw. durch eine Kooperation mit dem Mütterzentrum Dortmund oder die Einrichtung eines Babysitterpools)

3. Die Verwaltung wird gebeten, die Prüfergebnisse in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses vorzustellen



zu TOP 10.8
Beratende Mitglieder im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022
(Drucksache Nr.: 26310-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung am 16.11.22 (Drucksache Nr.: 26310-22) vor:
„Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund soll als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aufgenommen und zu den Sitzungen eingeladen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den entsprechenden Beschluss zu fassen.

Begründung:
Die Beschäftigungsförderung stellt einen wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkt des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dar. Obwohl bei der Thematik der Beschäftigungsförderung sowohl Schnittmengen zu dem Wirken der Agentur für Arbeit Dortmund als auch zum Jobcenter Dortmund bestehen, ist aktuell nur die Agentur für Arbeit als beratendes Mitglied im AWBEWF vertreten. Damit alle Teile der Beschäftigungsförderung bei den Sitzungen vertreten sind, soll nun auch die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund als beratendes Mitglied aufgenommen werden.“

Rm Reppin bittet bis zur Ratssitzung um Mitteilung der Verwaltung, auf welcher Grundlage die Benennung der Beratenden Mitglieder aus Institutionen in den Ausschüssen erfolgt.

Der AWBEWF empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ folgenden Beschluss zu fassen:


Die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund soll als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aufgenommen und zu den Sitzungen eingeladen werden.“

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.22 (Drucksache Nr.: 26310-22-E1) vor:

„… zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 16.11.2022 die Verwaltung um Mitteilung gebeten, auf welcher Grundlage die Benennung der beratenden Mitglieder aus Institutionen in den Ausschüssen erfolgt. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Zum Teil sehen spezialgesetzliche Vorschriften die Bestellung bzw. Benennung beratender Ausschussmitglieder vor. So regelt z.B. § 5 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG), dass dem Jugendhilfeausschuss Vertreter*innen aus verschiedenen Institutionen (z.B. Gerichte, Arbeitsverwaltung, Religionsgemeinschaften, Polizei) als beratende Mitglieder angehören. Als weiteres Beispiel sind die Vertreter*innen der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche als Mitglieder mit beratender Stimme im Schulausschuss gemäß § 85 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) zu nennen.

Teilweise regeln auch satzungsrechtliche Bestimmungen die Bestellung bzw. Benennung beratender Ausschussmitglieder von Institutionen (z.B. die über § 5 Abs. 1 AG-KJHG hinausgehenden zusätzlichen beratenden Mitglieder aus dem JobCenter und dem Stadtelternrat der Kindertageseinrichtungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund).

Darüber hinaus beruht die Bestellung bzw. Benennung beratender Mitglieder von Institutionen für Ausschüsse auf entsprechenden Beschlüssen des Rates im Rahmen seiner Selbstorganisation. Hierzu ist insbesondere der Beschluss des Rates vom 21.10.1999 zu nennen. Mit diesem Beschluss hat der Rat entschieden, für verschiedene Ausschüsse Vertreter*innen von Institutionen als zusätzliche beratende Mitglieder vorzusehen. Für den damaligen Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung wurden insoweit je ein*e Vertreter*in des Arbeitsamtes Dortmund, des DGB, der Handwerkskammer, der Kreishandwerkerschaft und der IHK vorgesehen. Mit Beschluss vom 03.07.2014 hat der Rat ergänzend beschlossen, eine*n Vertreter*in des Vereins windo e.V. zum beratenden Mitglied im Ausschuss des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu bestellen.


Die genannten Beschlüsse gelten nach wie vor und wurden auch bei der Konstituierung des Rates zu Beginn der laufenden Wahlperiode im Rahmen der Ausschussbildung berücksichtigt.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und unter Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.22 nachfolgenden Beschluss:

Die Geschäftsführung des Jobcenters Dortmund soll als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aufgenommen und zu den Sitzungen eingeladen werden.



zu TOP 10.9
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) lag dem Rat der Stadt zur Sitzung am 10.11.2022 vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Überarbeitung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ angesichts wachsender, veränderter und neuer Herausforderungen konzeptionell zu überarbeiten ist. Die Bedrohungen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie haben viele Ausprägungen. Deshalb ist zu überlegen, inwieweit, der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung ausgeweitet und weiterentwickelt werden kann zu einem „Aktionsplan gegen Extremismus“, der sich auch anderen anzutreffenden Formen von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet und auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Analysen Handlungsvorschläge und Strategien im Kampf gegen Extremismus entwickelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bedarfe zu bewerten und Vorschläge zur Überarbeitung des Aktionsplans unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln und dem Rat vorzulegen.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit zivilgesellschaftliche Initiativen und AkteurInnen gegen Rechts bzw. gegen Extremismus im Allgemeinen in den Stadtteilen gestärkt und deren Vernetzung verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Gründung weiterer Runder Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die kommunalen Mittel für den Aktionsplan sowie für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit einem Ratsbeschluss verstetigt werden können.

Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 einen Vorschlag zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt in Dortmund zu erarbeiten. Diese soll sich aus bestehenden Organisationseinheiten wie zum Beispiel der Ausländerbehörde, dem MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum und MigraDO - Dienstleistungszentrum Migration & Integration Dortmund sowie neu zu strukturierenden Abteilungen und Sachgebieten mit Integrationsaufgaben zusammensetzen. Ziel ist es, die Leistungen für AusländerInnen, Schutzsuchende sowie Menschen mit Migrationshintergrund weitestgehend zusammenzufassen. Zu diesem Zweck wird eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zur organisatorischen Einrichtung der zentralen Organisationseinheit eingerichtet.

Prüfauftrag Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 die Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat vor und holt im Vorfeld Stellungnahmen durch den Integrationsrat, das behindertenpolitische Netzwerk, den Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von LSBTIQ, dem Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände sowie der Runden Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken ein.

Begründung:


Erfolgt mündlich.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022 vor.
Dem ABöOAB liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022 vor: s.o.

Hierzu liegt dem ABöOAB folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022 vor: s.o.

Weiterhin liegt dem ABöOAB eine Überweisung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022 vor: s.o.

Der ABöOAB behandelt den TOP 4.3.1 zusammen mit der Vorlage zu TOP 5.5.4.

Rm Goosmann (SPD) verweist auf den Fragenkatalog des APOD. Hier werde bereits klar, dass der im Antrag genannte Zeitplan nicht gehalten werden kann. Inhaltlich sehe man zwar Probleme im Antragsverfahren und den Prozessen der Ausländerbehörde, Grund hierfür sei aber aus seiner Sicht der Personalmangel. Zurzeit laufe eine Orga-Untersuchung des gesamten Ordnungsamtes, deren Ergebnisse man gerne abwarten und in die Überlegungen zur Neustrukturierung einfließen lassen würde. Man wolle die Ergebnisse aus den anderen Ausschüssen abwarten und den Prüfauftrag schieben.

Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) und Rm Brunner (CDU) stimmen einer Verschiebung zu.

Frau Siekmann (FB 32) informiert, dass die Fragen des APOD zur Ratssitzung beantwortet werden. Die Orga-Untersuchung des FB 32 sei inhaltlich hinsichtlich der Ziele noch einmal überarbeitet worden und stehe kurz vor der Vergabe. Sie weist darauf hin, dass andere Kommunen eine zentrale Organisationseinheit eingerichtet hätten, weil es dort eine Organisation um die handelnden Personen gebe, was die Situation dort von der hiesigen unterscheide. Die größte Schwierigkeit der Ausländerbehörde sei der Personalmangel. Es gebe eine hohe Fluktuation und aufgrund Krankheit, Lehrgangsteilnahme und unbesetzten Stellen arbeite man durchschnittlich lediglich mit 60% des geplanten Personals bei ständig steigenden Fallzahlen. Zurzeit werde beim Städtetag daran gearbeitet, die Prozesse gesetzlich zu vereinfachen.

Rm Goosmann (SPD) bittet um Überweisung der Angelegenheit an den Integrationsrat und um Durchlauf in den Rat.

Der ABöOAB überweist die Angelegenheit zur Kenntnis an den Integrationsrat und lässt aufgrund des Beratungsbedarfes den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen in den Rat der Stadt durchlaufen.“

Weiter liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 22.09.2022 vor:
Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
- siehe oben -

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) stellt eine Veränderung des Kampfes rechter Gruppierungen gegen die Demokratie fest. Auf diversen Ebenen werden Menschen angegriffen, die für eine offene und vielfältige Gesellschaft eintreten. Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus muss an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden. Sie benennt unterschiedliche Maßnahmen für Gesellschaft und Verwaltung, auch eine Antidiskriminierungsstelle sei nach Berichten des Bundes geboten. Eine Verbesserung von Integration benötige andere Verwaltungsstrukturen.

Laut Rm Bohnhof (AfD) ist der unabhängig vom Inhalt in den Fachausschüssen, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu diskutieren.

OB Westphal sagt, der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus sei in der Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstands thematisiert worden. Daher wird er auch ein Thema der Haushaltsberatungen werden. Auch verweist er im Detail auf vorhandene Strukturen, die natürlich überprüft werden können.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Kurzfristigkeit der Vorlage, die aus seiner Sicht in den Beratungsgang gehört. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG), Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) und Ältestenrat (ÄR).

Rm Hoffmann begrüßt für die CDU-Fraktion eine Prüfung. Mit Rechtextremismus hat Dortmund in den letzten Jahren Erfahrung gemacht. Die ausgehenden Gefahren sind variabel. Um alten und neuen Herausforderungen begegnen zu können, ist eine Evaluation und ggf. Anpassungen nötig. Die zentrale Antidiskriminierungsstelle als Stabstelle sowie die Bündelung in einer Organisationseinheit wird von seiner Fraktion befürwortet, so könnten alle Angebote aus einer Hand erfolgen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht im Antrag die Gefahr, dass antifaschistische Engagement unter Extremismusverdacht gestellt. Dieser Punkt ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel, die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle und einer zentralen Organisationseinheit aber vertretbar.

Rm Spaenhoff gibt wegen der Kurzfristigkeit des Antrags an, die SPD-Fraktion habe sich keine Meinung dazu bilden können. Der Aktionsplan wurde vor ca. vier Jahren angepasst, eine Überprüfung macht für sie folglich Sinn. Hinsichtlich einer Umwandlung sieht sie Beratungsbedarf. Dies gilt auch für haushaltsrelevante und organisatorische Punkte. Eine Überweisung

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt, ihre Fraktion möchte den Antrag als eingebracht ansehen und zur Beratung in die Ausschüsse geben. Über den Weg des Rates, so Rm Brunner, sollte der Antrag in die Ausschüsse ABöOAB, APOD, ASAG und AFBL gebracht werden.

OB Westphal weist darauf hin, dass diese Reihenfolge nicht so gedacht und sinnvoll sei.

Rm Waßmann (CDU) sieht es als selbstverständlich, dass auch Antisemitismus thematisiert werden muss, da die Zunahme von Angriffen auf jüdisches Leben in der Bundesrepublik erkennbar ist.

Rm Helferich (AfD) verweist auf ein -nach eigenen Angaben- Papier des Bundeinnenministerium, wonach die größte Gefahr für Energieanlagen vom Linksextremismus ausgehe. Er folgert daraus, dass gewalttätiger Extremismus hauptsächlich von Links ausgehe. Als größte Gefahr nennt er den Islamismus.

Rm Berndsen (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte, da eine weitere Beratung in den Ausschüssen erfolgen soll.



Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und einzelner Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt überweist folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse AFBL, APOD, ABöOAB, ASAG sowie Ältestenrat.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des ASAG aus der Sitzung vom 28.10.2022 vor:
Dem ASAG liegt nachfolgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 22.09.2022 vor. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wurde zur weiteren Beratung in die folgenden Ausschüsse überwiesen: AFBL, APOD, ABöAB, ASAG, ÄR.
Siehe oben!
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den ersten Punkt des Antrages zur Weiterentwicklung des Aktionsplanes als erledigt betrachte. Die Punkte zum Antidiskriminierungsbüro und zur zentralen Organisationseinheit würden aufrechterhalten. Inhaltlich habe sie in der Ratssitzung bereits einiges dazu gesagt. Informativ ergänzt sie, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung den Antrag aufgrund von Beratungsbedarfes ohne Empfehlung an den Rat hat durchlaufen lassen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert seine Kritik an dem Vorhaben. Aus seiner Sicht seien die benannten Institutionen transparent und arbeiteten auch gut zusammen. Das Schaffen neuer Einheiten halte er nicht für zielführend.

Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion das in den Rat schieben wolle.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass wenn man über Integration und Vielfalt nachdenke, nicht dabei bleiben solle, wie man es bisher gemacht habe. Die Situation müsse größer gedacht werden. Mittlerweile gebe es 182 ethnische Gruppen, die teilweise konzentriert in bestimmten Stadtteilen wohnten. 1/3 der Stadtgesellschaft habe inzwischen Migrationshintergrund. Es ginge darum, das einfacher, wirksamer und nachhaltiger zu gestalten. Fairer Weise räumt sie ein, dass Dortmund sehr gute Integrationspolitik im Verhältnis zu anderen Städten mache. Wenn man Vielfalt und Integration leben wolle, müsse man aber über andere Instrumente nachdenken. Man brauche ein Integrationskonzept, Stärkung integrativer Stadtgesellschaft, ein Diversity-Konzept sowie Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen. Sie bittet auch die Wohlfahrtsverbände, das konzeptionell mit zu überlegen.

Frau Meyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion sich vorstellen könnte, dem heute zuzustimmen. Da aber der Wunsch bestehe, das in den Rat zu schieben, werde sie sich auch dem anschließen.

Frau Dahlmann (Integrationsrat) bittet darum, dass solche Dinge zumindest auch zur Kenntnis im Integrationsrat landen sollten. Dem stimmt Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Frau Zoerner (Stadträtin) verweist auf die Situation in 2015. Auch damals habe es bereits eine Diskussion um das Thema „Flüchtlingsamt“ gegeben. Was seinerzeit an Für und Wider diskutiert worden sei, könne hier mit einbezogen werden. Sie bietet an, das auch noch mal zu präsentieren. Der Punkt, interkulturelle Öffnung, habe damals dazu geführt, dass man sich darauf verständigt habe, keine neue Einheit zu bilden. Da sich jeder Bereich der Stadtverwaltung mit dem Thema auseinandersetzen müsse, würde das durch eine neue Einheit eher verkompliziert.

Herr Sauer (CDU-Fraktion) erklärt, dass wirklich vieles gemacht werde. Aber aufgrund einer Ahnung, was auf einen zukommen könnte, zu glauben, dass man über einen hoch differenzierten Behördenapparat die Situation verbessern würde, halte er nicht für richtig.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) geht auf die Einwände von Herrn Sauer ein. Einige Stadtbezirke gebe es gar nicht mehr wenn es nicht Menschen geben würde, die dorthin migrieren würden. Auch würde es diese nicht mehr geben, wenn die ethnische Ökonomie vor Ort diese Stadtteile aufrechterhalten würde. Es sei notwendig und wichtig, dass sich alle städt. Strukturen mit der Thematik beschäftigten und das entsprechend erarbeiten. Das hindere aber nicht daran, dass ein solches Büro diesen Stellen zuarbeiten könne.


Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es an dieser Stelle gar nicht darum ginge, zu entscheiden, ob eine zentrale Organisationseinheit in die Wege geleitet würde. In dem Antrag ginge es darum, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten solle. Auch Bedenken sollten dabei mit einfließen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet den Antrag zur Kenntnis auch an den Integrationsrat und lässt aufgrund Beratungsbedarfes den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt durchlaufen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des APOD vom 27.10.2022 vor:
Dem APOD liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022 vor:
Siehe oben!

Weiterhin liegt die folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 25.10.2022 vor.
„…der Rat der Stadt Dortmund hat die extern begleitete Neuorganisation des Ordnungsamtes (DS-Nr.: 21831-21) im November des Jahres 2021 beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie ist der derzeitige Projektfortschritt?


2. Wann ist mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses bzw. den Ergebnissen der Organisations-Untersuchung zu rechnen?
3. Wie lässt sich die Personalsituation zur zufriedenstellenden Aufgabenerledigung im Sinne der Kund*innen dauerhaft verbessern?
4. Welche Personalkonzepte wurden entwickelt, um die hohe Personalfluktuation nicht nur punktuell, sondern dauerhaft zu verbessern?
5. Welche Instrumente der Personalakquise werden genutzt?
6. Welche Anreize der langfristigen Personalbindung werden genutzt und welche geschaffen, um im Bereich 32/4 zu bleiben?
- z.B. HomeOffice-Aufgabenerfüllung und Familienfreundlichkeit
- Digitalisierung der Prozesse
- Stellenbewertung
- Aufstiegsmöglichkeiten vom ehemals mittleren in den gehobenen Dienst für Beamte und Tarifbeschäftigte
- Zulagen
7. Welche Fortbildungen gibt es neben den fachlich bezogenen Qualifizierungen für die Beschäftigten?
- z.B. Umgang mit Stresssituation
- Deeskalation
- Soziokulturelle Schulungen
8. Werden weitere besonders auf 32/4 ausgerichtete Instrumente der Personalentwicklung eingesetzt? Wenn ja, welche?
9. Wie wird an der Verbesserung der Arbeitskultur gearbeitet? Welche Maßnahmen zur Teambildung werden angewandt?
10. Wie lässt sich der Zugang für Migrant*innen und Kunde*innen verbessern?
11. Welche und wieviel Anlaufstellen müssen Migrant*innen in Dortmund in der Regel über 32/4 hinaus ganz konkret anlaufen? Es wird um eine ortsbezogene Darstellung gebeten.
12. Wird das Modell der Terminvergaben corona-unabhängig dauerhaft beibehalten?
13. Wie ist der derzeitige Stand der Wartezeiten?

Wir bitten darum, die Stellungnahme der Verwaltung zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis zu geben.

Herr Stadtrat Uhr sagt zu, dass die Verwaltung die Fragen der SPD-Fraktion schriftlich bis zur nächsten Ratssitzung beantwortet. Weiterhin sei in den Fachausschüssen noch zu beraten, ob es einen entsprechenden Prüfauftrag für die Verwaltung geben werde. Ein solcher Prüfauftrag würde in viele Fachbereiche der Stadtverwaltung eingreifen und benötige Zeit. Sollte es zu einen Prüfauftrag kommen, bittet er für den enormen Aufwand um mehr Zeit.

Rm Vogeler (CDU) hat ebenfalls noch Klärungsbedarf. Er bittet daher die Angelegenheit zu schieben.

Herr Gebel (Die Linke+) erläutert, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze, allerdings sei er mit einer Formulierung nicht einverstanden, welche für ihn entscheidend sei. Er erbittet auch um weitere Beratungen.

Herr Uhr weist nochmals auf den immensen Arbeitsaufwand hin. Ihm sei klar, dass es Verbesserungspotential gebe, wenn der Prüfauftrag käme, nehme man diesen gerne an.

Rm Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Weiterhin gibt sie den Hinweis auf die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAG), in der es einen Tagesordnungspunkt zur Novellierung des Aktionsplans gegen Rechts geben werde. Sollte der Vorlage zugestimmt werden, wird der entsprechende Teil des Antrages damit bereits auf den Weg gebracht werden.


Herr Uhr sagt zu, dass die Fragen der SPD-Fraktion bis zur Ratssitzung beantwortet werden.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überweist die Angelegenheit zurück an den Rat der Stadt Dortmund.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.:25792-22-E2) erfolgt schriftlich zur kommenden Ratssitzung.
AFBL 08.12.22:
Der AFBL überweist die Angelegenheit zurück an den Rat der Stadt Dortmund.“

Auch erhält der Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E3):
„… der Antrag der SPD Ratsfraktion vom 25.10.2022 bezieht sich auf den Ratsbeschluss vom 16.12.2021, der sich auf die extern begleitete Neuorganisation des Ordnungsamtes (DS-Nr. 21831-21) bezieht.

Die gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Ein aktualisierter Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise der ergebnisoffenen Organisationsuntersuchung unter Berücksichtigung der aktuellen haushalterischen Stellenplansituation befindet sich derzeit auf dem Unterschriftenweg. Es wurden hier noch einmal die aktuellen Entwicklungen, die Erkenntnisse aus der durchgeführten Marktsondierung der Unternehmensberatungen und aus der Vergabe der Organisationsuntersuchung für den Fachbereich 66 berücksichtigt.

Zu Frage 2: Auf Basis des aktualisierten Vorschlages muss die Leistungsbeschreibung angepasst und die Vergabe durchgeführt werden. Dies wird voraussichtlich 6 Monate in Anspruch nehmen. Danach kann die Beauftragung erfolgen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die eigentliche Organisationsuntersuchung voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen wird.

Zu Frage 3: Die Kund*innen haben - spürbar verstärkt durch die Corona-Pandemie - eine Erwartungshaltung an die Erreichbarkeit, das Reaktionsmanagement und den Erhalt kurzfristiger Termine, die sich im Wesentlichen an den Erreichbarkeiten und Serviceleistungen großer Unternehmen (bspw. im Online-Handel) orientiert. Eine solche Erwartung kann eine Ausländerbehörde aufgrund ihrer rechtlichen Arbeitsweise, der Abhängigkeit von Entscheidungen anderer Behörden (Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden etc.) und den Mitwirkungspflichten der Kund*innen nicht ermöglichen.

Dennoch müssen zukünftig bei der Personalausstattung "weiche Faktoren" wie die veränderten Serviceanforderungen der Kund*innen (auch von Unternehmen etc.) bei Personalbemessungen mit berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollte mit Blick auf die anstehenden gesetzlichen Veränderungen im Aufenthaltsrecht 2022/2023 (Chancen-Aufenthaltsrecht, neues Fachkräfte-Einwanderungsgesetz), die bisher immer ein "Mehr" an Aufgaben bedeutet haben, bereits im Vorgriff ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann eine Einarbeitung vor Inkrafttreten eines Gesetzes erfolgen und die durch Politik erzeugten Erwartungen von Kund*innen oder Dritte (z. B. Unternehmen) auch tatsächlich zeitnah durch die Verwaltung erfüllt werden.

Zu Frage 4: Die Gewinnung von geeignetem Fachpersonal im Verwaltungsbereich allgemein ist zurzeit schwierig. Die Anforderungen in der Kommunalen Ausländerbehörde sind im Vergleich zu anderen Bereichen der Verwaltung allerdings noch höher bzw. die Arbeitsbedingungen noch weniger attraktiv. Im Mittelpunkt der Aufgabenerledigung steht immer die Bedienung der Kund*innen auf Grundlage einer zunehmend komplexer werdenden aufenthaltsrechtlichen Entscheidung. Die Arbeit unterscheidet sich von den Aufgaben in anderen Fachbereichen, wobei es weniger um die Arbeitsmenge geht als vielmehr um die auf Masse ausgerichtete enge Tages-/Terminstruktur in Präsenz, die kaum bis keine Flexibilität für individuelle Bedürfnisse zulässt (z. B. flexibler Dienstantritt/flexibles Dienstende). Hinzu kommt, dass die Arbeit in immer schnellerer Folge abhängig ist von politischen Ereignissen, so dass Belastungsspitzen keine Ausnahme, sondern die Regel sind.

In der Abteilung 32/4 werden dennoch viele Maßnahmen ergriffen, um Mitarbeitendenbindung,
-motivation und -förderung zu erreichen. Die Abteilung verfügt über Standards beim Onboarding und ein Angebot eigens konzipierter Schulungen. Konzepte wie das „Junior-Senior-Modell“ sehen insbesondere eine enge Begleitung und Qualifizierung der Kräfte im mittleren Dienst über Zielvereinbarungen und Feedback-Gespräche vor. Ein vergleichbares Konzept gibt es auf Teamleitungsebene und deren Stellvertretungen. Persönliche Weiterentwicklung und Ambitionen werden - sofern es die dienstlichen Belange zulassen - ermöglicht. Dies gilt auch für die Teilnahme an Mentoringprojekten.

Auch organisatorische Maßnahmen wie die Pilotpartnerschaft mit dem FB 10 bei der Einführung eines gesamtstädtischen Dokumentenmanagement-Systems zur Einführung der elektronischen Ausländerakte und damit das Ermöglichen von mobiler Arbeit, die Abschaffung der Bargeldzahlung für die Kund*innen zur Reduzierung der Aufwände bei den Beschäftigten im Jahr 2020 sowie die Auslotung IT-unterstützter Möglichkeiten zur Kommunikation mit den Kund*innen ("Bot-Systeme") sind initiiert, in Umsetzung oder bereits abgeschlossen.

Die Problemlage bleibt trotz der ergriffenen Maßnahmen jedoch bestehen. Aktuell werden in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit dem FB 11 weitere Ideen entwickelt und die vorhandenen Maßnahmen evaluiert, um die Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu verbessern.

Zu Frage 5: Gemeinsam mit dem FB 11 wurden bereits Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die Einrichtung und Durchführung eines Vollzeit-Verwaltungslehrganges II und die Anpassung von Stellenausschreibungstexten dahingehend, dass sie moderner und adressat*innengerechter formuliert werden. Darüber hinaus wirkt der FB 32 aber auch aktiv bei der Personalgewinnung mit. So nehmen Mitarbeitende des FB 32 z.B. an Veranstaltungen und Berufsmessen der Bundeswehr teil und wirken während der Einführungswoche für Auszubildende der Stadtverwaltung Dortmund mit, um den FB 32 vorzustellen.

Zudem ist die Abteilung 32/4 bereits seit der Eröffnung des ZAK (Ausbildungszentrum) ein wesentlicher Partner des ZAK und betreibt durch die Bereitstellung einer Aufgabe und dem Angebot an Hospitationen für weitere Auszubildende ein „Marketing in eigener Sache“. Der FB 32 bildet seit vielen Jahren sowohl im mittleren als auch gehobenen Dienst aktiv aus und wirbt durch ein kollegiales Miteinander für sich. Außerdem werden regelmäßig Projekte für Auszubildende im FB 32 ermöglicht und durchgeführt.

Zu Frage 6: Für den Bereich 32/4 Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gelten die verwaltungsweiten Regelungen für mobile Arbeit und die geregelten Aufstiegsmöglichkeiten für Beamte*innen bzw. die Teilnahme am Verwaltungslehrgang 2. Stellenbewertungen werden sach- und funktionsgerecht für die dortigen Beschäftigten vorgenommen. Zulagenzahlungen sind nur auf Basis gesetzlicher oder tariflicher Regelungen zulässig. Das Softwareprodukt ADVIS wird als erster Baustein der Digitalisierung bei 32/4 eingesetzt. Mit der beabsichtigten Organisationsuntersuchung soll u.a. auch der notwendige Aufbau der IT-Systeme im Rahmen der weiteren Digitalisierung nebst den Maßnahmen zum Onlinezugangsgesetz betrachtet und optimiert werden.

Zu Frage 7: Neben dem allgemeinen Fortbildungsangebot zur Schulung von Schlüsselqualifikationen wie z.B. Kommunikations- und Verhaltenstrainings, für das die Führungskräfte des FB 32 regelmäßig u.a. in den Jahresgesprächen werben, werden auch verschiedene fachliche Fortbildungen und anlassbezogene Weiterbildungen speziell für den FB 32 konzipiert bzw. angeboten (z.B. für Mitarbeitende mit Publikumskontakten Englischkurse, Eigensicherungstrainings, Erkennen von Dokumentenfälschungen, Telefontrainings, Umgang mit der Generation XYZ usw.).

Zu Frage 8 und Frage 9: In der Abteilung 4 werden viele Maßnahmen ergriffen und weiche Faktoren berücksichtigt, um Mitarbeitende zu binden, motivieren und zu fördern. Neben den bereits unter Punkten 3 und 4 erwähntem Junior-Senior-Modell und dem Spannbewertungskonzept für Teamleitungen und deren Stellvertretungen werden Coachings für Führungskräfte und Teamentwicklungsmaßnahmen durchgeführt.

Im Jahr 2019 fand eine ganztägige, professionell begleitete Informationsveranstaltung für die gesamte Abteilung zu verschiedenen zukunftsweisenden Themen statt. Hier hatten die Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich mit Fragen / Anregungen zu beteiligen. Vorbehaltlich der geltenden Corona-Bestimmungen werden jährlich Betriebsausflüge mit reger Beteiligung durchgeführt. Außerhalb der Dienstzeit finden Weihnachtsfeiern und eine jährliche Amtsfeier statt. In diesem Jahr wurden im Bereich 32/4 zwei Teamentwicklungsmaßnahmen (Teams 32/4-3 und 32/4-7) und ein Coaching für eine Führungskraft durchgeführt.

Zu Frage 10: Sofern die Personalausstattung angemessen ist, ist die Abteilung 4 auch erreichbar und die Ausweitung oder Verbesserung von Zugängen nicht notwendig. Gemeinsam mit dem FB 11 wird derzeit die Einrichtung eines Springer-Pools geprüft, um Arbeitsspitzen und Fluktuationen aufzufangen.

Zu Frage 11: Anlaufstellen der Migranten*innen sind:

Standort städt. Anlaufstellen
Aufgaben
Pflichtige Leistungen / Im Bedarfsfall / Freiwillig
Personenkreis
Olpe 1
32/4
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Pflichtig
Migrant*innen
Friedensplatz 5
33/3 Standesamt
Geburten, Heirat, Strebefälle, Urkunden
Im Bedarfsfall
Migrant*innen
Friedensplatz 7
MigraDo
Beratung in den Bereichen Familie, Gesundheit, Unterstützungsleistungen, Sprachförderung für Erwachsene (VHS), Schule, Arbeit und Ausbildung
Freiwillig
neu zugezogene Migrant*innen
33/3
Anmeldung EU-Bürger
Pflichtig
EU-Bürger*innen
Luisenstraße 11-13
50/ Sozialamt
50/3 Wohnraummanagement
Zentrales Wohnraummanagement, Belegungsmanagement, Verwaltung von Übergangseinrichtungen
Im Bedarfsfall
Migrant*innen
50/Das Dortmunder Integrationsnetzwerk
Beratung / Soziale Arbeit
Freiwillig
Migrant*innen
50/lokal Willkommen
Beratung / Soziale Arbeit
Freiwillig
Migrant*innen
KIM (Kommunales Integrationsmanagement)
Beratung
Freiwillig
Migrant*innen
50/7-5 / 50/7-6
Leistungen zu Bildung und Teilhabe sowie sonstige soziale Vergünstigungen
Im Bedarfsfall
Leistungsberechtigter Personenkreis
Stadtteile
50/lokal Willkommen
Beratung / Soziale Arbeit
Freiwillig
Migrant*innen
50/2 Sozialbüros
SGB XII Leistungen
Im Bedarfsfall
Leistungsberechtigter Personenkreis
(zur Zeit noch) Entenpoth 34

50/2-5 Leistungen nach dem AsylbLG
Leistungen nach dem AsylbLG
Im Bedarfsfall
Leistungsberechtigter Personenkreis
Steinstraße 39
Jobcenter
Leistungen nach SGB II, Arbeitsvermittlung
Im Bedarfsfall
Leistungsberechtigter Personenkreis
Ostwall 64
51/Jugendamt
51/2-2 Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
Pflichtig
UMA
51/3 Förderung von Tagesbetreuung für Kinder
Elternbeiträge, Kindertagespflege
Im Bedarfsfall
Eltern mit Kleinkindern
51/8 Wirtschaftliche Fachdienste & Kindschaftsrecht
Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Im Bedarfsfall
minderjährige Mütter, Unterhaltsberechtigte
Königswall 25-27
40/Dienstleistungszentrum Bildung
Schulanmeldeverfahren, Bildungsberatung
Im Bedarfsfall
Eltern und schulpflichtiger Kinder
Nachrichtlich
MIA DO Kommunales Integrationszentrum
Strategische Aufgaben Migration & Integration
Bundesagentur für Arbeit
Kindergeld, Elterngeld, Sprachkurse, Integrationskurse, Berufsvorbereitung
Wohlfahrtsverbände
Je nach Personengruppe gibt es unterschiedliche Leistungsbereiche und verschiedene Beratungsangebote:

1. Olpe 1: 32/4 (Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)
2. Friedensplatz 5: 33/3 (Standesamt)
3. Friedensplatz 7: MigraDo
4. Luisenstr. 11-13: 50/Sozialamt
5. Steinstraße 39: Jobcenter

6. Ostwall 64: 51/Jugendamt
7. Königswall 25-27: 40/Dienstleistungszentrum Bildung

Weitere Standorte außerhalb der Innenstadt sind die Sozialbüros (50/2) und Asylbewerberleistungen (50/2-5) im Entenpoth 34 in Hörde.

Zu Frage 12: Das System der Terminvereinbarung soll nicht nur vor dem Hintergrund einer einheitlichen Publikumssteuerung in allen publikumsintensiven Bereichen der Stadtverwaltung beibehalten werden, sondern auch, weil die Erfahrungen mit der ungesteuerten Vorsprache zu allgemeinen Öffnungszeiten gezeigt haben, dass in der Regel immer Mehrfachvorsprachen zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Anliegens erforderlich waren. In der Regel hatten die Kund*innen bei einer selbst gewählten Vorsprache nicht alle Unterlagen dabei, so dass Folgevorsprachen erneut mit langen Wartezeiten erforderlich wurden. Durch die Terminanfrage und die Terminvergabe mit Nennung aller erforderlichen Unterlagen wird der Ablauf für alle Beteiligten deutlich effizienter.

Zudem ist die gesteuerte Vorsprache über eine Terminvereinbarung auch ein positiver Aspekt für die Mitarbeitenden, weil die Belastung über die Anzahl der Termine gesteuert werden kann. Der Druck auch für die Mitarbeitenden war um ein Vielfaches höher, als noch viele Kund*innen ungesteuert kamen und die Warteräume und Flure voll von Menschen waren.

Zu Frage 13: Aktuell zeichnet sich - im Wesentlichen bedingt durch den Fachkräftemangel - eine hohe Fluktuation von Beschäftigten in andere Bereiche der Stadtverwaltung Dortmund und auch in andere Stadtverwaltungen ab. Dies führt bereits jetzt in der Abteilung 4 dazu, dass eine angemessene Bearbeitungszeit und ein auskömmliches Terminangebot nicht mehr durchgehend gewährleistet werden können. Trotz größtmöglicher Anstrengung wird die Abteilung an vielen Stellen hier zu einem "Flaschenhals", für z.B. die Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland, für Geflüchtete bei der Prüfung und Erteilung von möglichen Bleiberechten oder bei der Realisierung privater Interessen der Kund*innen wie Urlaubsreisen oder einer Einbürgerung.

Entsprechend ist eine Priorisierung nach objektiver Dringlichkeit erforderlich. Dies kann jedoch dazu führen, dass andere persönliche Anliegen in der Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Entsprechend schwankt die Wartezeit je nach Anliegen zwischen fünf Werktagen und drei bis sechs Monaten. Dies entspricht nicht der Vorstellung von Service und Gleichwertigkeit aller Kund*innenanliegen bei den Beschäftigten und Verantwortlichen im Ordnungsamt, lässt sich vor dem Hintergrund der aktuellen Personalsituation jedoch nicht anders bewältigen.“


Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erklärt für die antragstellenden Fraktionen, dass Teil 1 „Aktionsplan gegen Rechtsextremismusdes Antrags mit der Vorlage zu TOP 10.11 (Drucksache Nr.: 24738-22) erledigt ist. Dieser Punkt werde folglich zurückgezogen. Zu den verbleibenden Punkten soll das im Antrag genannte Zieldatum zur Prüfung (jeweils der 10.11.22) gestrichen werden. Inhaltlich sollen die Punkte zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt sowie zur Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle heute abgestimmt werden.

Rm Hoffmann (CDU) schließt sich Rm Brunner hinsichtlich der Änderungen an. Inhaltlich fordert er gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vielfalt und Integration sind eine Chance für die Gesellschaft. Solch eine Organisationseinheit kann dabei helfen. Im Vorfeld ist dafür jedoch umfangreiche Expertise nötig. Zur Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsbüros stellt er fest, dass Diskriminierungen auch heute noch überall in der Gesellschaft existieren. Dies muss aktiv und nachhaltig angegangen werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht inhaltlich keine großen Differenzen. Gleichwohl hält er zusätzliche Institutionen für nicht zielführend. Zumal Bund und Land ihre Maßnahmen gerade verstärken. Innerhalb der Stadt gebe es für Themen, wie Queerfeindlichkeit, bereits Ansprechstellen. Aus seiner Sicht treten neue Einheiten ggf. in Konkurrenz zu bestehenden Strukturen und schwäche eher die nach den Dimensionen von Diskriminierung organisierten Organisationseinheiten im Fachbereich 1.

Rm Kowalewski dankt den Antragstellenden. Die aus Sicht der Fraktion Die Linke+ problematischen Formulierungen sind nicht mehr in der nun zur Abstimmung stehenden Fassung enthalten. Er gibt zu bedenken, dass z.B. die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten angestiegen ist. Darauf zu reagieren wäre in bestehenden Strukturen, aber auch in anderer Form und Verstetigung, gut.

Rm Garbe (AfD) beschreibt neben den existierenden Einrichtungen nun die Gefahr von Dopplungen. Es gäbe andere Probleme und er würde hier im Rat die Rechtsextremen auch heute gar nicht sehen, was aber nicht dem Oberbürgermeister oder den jeweiligen Organisationseinheiten zu verdanken wäre. Die AfD-Fraktion lehnt daher den Antrag ab.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E3) zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste folgenden geänderten gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1):

Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 einen Vorschlag zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt in Dortmund zu erarbeiten. Diese soll sich aus bestehenden Organisationseinheiten wie zum Beispiel der Ausländerbehörde, dem MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum und MigraDO - Dienstleistungszentrum Migration & Integration Dortmund sowie neu zu strukturierenden Abteilungen und Sachgebieten mit Integrationsaufgaben zusammensetzen. Ziel ist es, die Leistungen für AusländerInnen, Schutzsuchende sowie Menschen mit Migrationshintergrund weitestgehend zusammenzufassen. Zu diesem Zweck wird eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zur organisatorischen Einrichtung der zentralen Organisationseinheit eingerichtet.

Prüfauftrag Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle


Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 die Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat vor und holt im Vorfeld Stellungnahmen durch den Integrationsrat, das behindertenpolitische Netzwerk, den Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von LSBTIQ, dem Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände sowie der Runden Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken ein.

10.10 Umbesetzung in Gremien

zu TOP 10.10.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26677-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 26677-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Rat der Stadt Dortmund, folgende Umbesetzungen in Gremien zu beschließen:

· Roman Senga wird als sachkundiger Bürger abberufen.
· Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird Marc Ossau ordentliches Mitglied, Susanne Bartholomé stellvertretendes Mitglied.
· Im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird Susanne Bartholomé ordentliches Mitglied, Marc Ossau stellvertretendes Mitglied.
· Im FABIDO wird Antje Joest stellvertretendes Mitglied.

Der Rat beschließt einstimmig unter Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters und bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 26677-22-E1).

zu TOP 10.10.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26678-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.12.2022 (Drucksache Nr.: 26678-22-E1) vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beschlussfassung zu folgenden Umbesetzungen in Gremien:

Schulausschuss
RM Altundal-Köse gibt den Vorsitz des Ausschusses ab. Neue Vorsitzende wird RM Britta Gövert.
RM Altundal-Köse verlässt den Ausschuss. Neues Mitglied wird RM Jacques Armel Dsicheu Djiné.

Hauptausschuss/Ältestenrat


RM Ulrich Langhorst verlässt den HA/ÄR. Neues Mitglied wird Dr. Christoph Neumann.
RM Ulrich Langhorst wird als Stellvertreter für RM Dr. Christoph Neumann benannt.

Aufsichtsrat DSW 21:


RM Ulrich Langhorst verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Dr. Christoph Neumann.

Aufsichtsrat Klinikum:


RM Dr. Christoph Neumann verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Jenny Brunner.

Aufsichtsrat SHDO:


RM Altundal-Köse verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Ulrich Langhorst.“

Der Rat beschließt einstimmig unter Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters und bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Umbesetzung:

Schulausschuss


RM Altundal-Köse gibt den Vorsitz des Ausschusses ab. Neue Vorsitzende wird RM Britta Gövert.
RM Altundal-Köse verlässt den Ausschuss. Neues Mitglied wird RM Jacques Armel Dsicheu Djine.

Hauptausschuss/Ältestenrat


RM Ulrich Langhorst verlässt den HA/ÄR. Neues Mitglied wird Dr. Christoph Neumann.
RM Ulrich Langhorst wird als Stellvertreter für RM Dr. Christoph Neumann benannt.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgende Umbesetzung:

Aufsichtsrat DSW 21:


RM Ulrich Langhorst verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Dr. Christoph Neumann.

Aufsichtsrat Klinikum:


RM Dr. Christoph Neumann verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Jenny Brunner.

Aufsichtsrat SHDO:


RM Altundal-Köse verlässt den Aufsichtsrat. Neues Mitglied wird RM Ulrich Langhorst

zu TOP 10.10.c
Umbesetzung in Gremien; Hier: Seniorenbeirat
Beschlussvorschlag Seniorenbeirat
(Drucksache Nr.: 26679-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Seniorenbeirates vom 22.11.2022 vor:
„… unter Bezug auf § 11 (4) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, den Beschluss des Rates vom 08.07.2010 (DS: 00944-10) und vom 26.05.2011 (DS: 03743-11) , verbunden mit § 16 (3) der derzeit gültigen Wahlordnung, bittet der Seniorenbeirat, die nachfolgend benannten Mitglieder des Seniorenbeirates als sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner bzw. deren Vertreter für folgende Ausschüsse neu zu benennen (Änderungen fett gedruckt):
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Ordentliches Mitglied
Gerda Haus
Stellvertreterin/Stellvertreter
Jutta Fuchs
Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Ordentliches Mitglied
Walter Wille
Stellvertreterin/Stellvertreter
Udo Asbeck
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
Ordentliches Mitglied
Wolfgang Evers
Stellvertreterin/Stellvertreter
Hannelore Bauer
Behindertenpolitisches Netzwerk
Ordentliches Mitglied
Jutta Fuchs
Stellvertreterin/Stellvertreter
Manfred Mertins

Der Rat der Stadt stimmt der Überweisung des Seniorenbeirates vom 22.11.2022 einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 10.11
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24738-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2022 (Drucksache Nr.: 24738-22-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachstehenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Novellierungsprozesses zu prüfen, wie der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ angesichts wachsender, veränderter und neuer Herausforderungen konzeptionell zu überarbeiten ist. Die Bedrohungen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie haben viele Ausprägungen.

2. Daher ist der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung auszuweiten und weiterentwickeln auch zu einem Aktionsplan gegen jede Form des Antisemitismus.

3. Daher ist der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung auszuweiten und weiterzuentwickeln auch zu einem Aktionsplan gegen Linksextremismus.

4. Daher ist der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung auszuweiten und weiterzuentwickeln auch zu einem Aktionsplan gegen Islamismus und Salafismus.

5. Daher ist der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung auszuweiten und weiterzuentwickeln auch zu einem Aktionsplan, der sich auch noch weiteren Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet.

6. Die Dynamik extremistischer Entwicklungen sowie die massive Zunahme antisemitischer Vorfälle stellen eine Bedrohung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung dar, die zu einer Überarbeitung und Weiterentwicklung des „Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“ führen muss. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bedarfe zu bewerten und Vorschläge zur Überarbeitung des Aktionsplans unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln und dem Rat vorzulegen. Auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Analysen sind Handlungsvorschläge und Strategien zu entwickeln.

7. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit zivilgesellschaftliche Initiativen und AkteurInnen gegen Extremismus, Antisemitismus, Islamismus, Salafismus in den Stadtteilen gestärkt werden können und ihre Vernetzung verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Gründung weiterer Runder Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken.

8. Die Verwaltung wird gebeten bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 26. Januar 2023 zu prüfen, wie die kommunalen Mittel für den Aktionsplan sowie für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit einem Ratsbeschluss verstetigt werden können.

Begründung
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.“


Rm Waßmann begrüßt für die CDU-Fraktion die Novellierung des Aktionsplans. Der von seiner Fraktion vorgelegte Zusatz-/Ergänzungsantrag sieht die Ausweitung auf weitere Formen des Extremismus vor. Damit solle aber keine Relativierung des Rechtsextremismus erfolgen, sondern der Ausweitung anderer Extremismen Rechnung tragen. Rm Waßmann nennt insbesondere die massive Zunahme antisemitischer Anschläge und stellt auch Islamismus und Salafismus als Gefahr heraus. Auch Linksextremismus kann nach Angabe des Bundeinnenministeriums die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Unter wissenschaftlicher Begleitung sollen diese Extremismen analysiert und dem Rat Handlungsvorschläge unterbreitet werden.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) ist der Meinung, es gebe in der Gesellschaft wie im Ratssaal Menschen, die die Überzeugung, alle Menschen haben die gleichen Rechte und Chancen, nicht teilen. Sie benennt unter Verweis auf rechte Ideologie demokratieschädliche Angriffe. Daher ist der Aktionsplan und dessen Fortführung das richtige Zeichen. Sie appelliert, Dortmund zu einer Stadt zu machen, in der alle Menschen gleiche Chancen haben und angstfrei leben können. Ihre Fraktion begrüßt eine wissenschaftliche Begleitung, bestimmte Diskriminierungsformen vorab heraus zu greifen, sei aber nicht zielführend. Daher werde B‘90/Die Grünen dem Antrag der CDU nicht beitreten.

Rm Spaenhoff (SPD) dankt der Verwaltung für die Vorlage. Die Novellierung sei jetzt, ebenso wie eine wissenschaftliche Bewertung, angebracht. Auch den angestrebten Prozess unter Beteiligung der politischen Vertreter*innen lobt Rm Spaenhoff. Der Aktionsplan ist bundesweit beispielhaft.
Zum CDU-Antrag führt Rm Spaenhoff aus, dass die Bekämpfung des Antisemitismus bereits in der Verwaltungsvorlage enthalten ist, inklusive einer wissenschaftlichen Aufarbeitung. In diesem Zuge sind Bedarfe lokalisierbar und es kann nachgesteuert werden. Irritiert äußert Rm Spaenhoff sich dazu, dass der CDU-Antrag keine Aussage zu Reichsbürger*innen mit Waffenzugang trifft.

Nach Rm Kowalewski soll die Verwaltungsvorlage aus Sicht der Fraktion Die Linke+ inhaltlich unverändert bleiben. Beim Titel empfiehlt er eine Nachschärfung, der ursprüngliche Aktionsplan habe auch Antisemitismus im Fokus gehabt. Zum Salafismus ist er hinsichtlich des Umfangs auf die wissenschaftlichen Ergebnisse gespannt, den Linksextremismus in Dortmund hält er unter Verweis auf die Berichterstattung für überschaubar. Sich Naziaufmärschen entgegen zu stellen, hält er für nötig, wenngleich dieses Verhalten linker Gewalt zugeordnet werde.

Rm Garbe (AfD) sieht im bisherigen Aktionsplan den Fehler, dass dieser sich ausschließlich mit Rechtsradikalismus beschäftige. Er fordert eine Ausweitung auf andere Extremismusformen und bezweifelt die Wirksamkeit des bisherigen Plans. Der Erfolg sei nicht belegt, sondern es werde behauptet. Der Wegzug von Rechtsextremen aus Dortmund habe zu den erkennbaren Effekten geführt. Den CDU-Antrag kann seine Fraktion mittragen, der Schritt sei aus seiner Sicht überfällig.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) meint, der Rat muss sich mit Rechts- und Linksextremismus befassen. Falsch sei aber die Vermengung der Themen, denn diese relativiert -auch ungewollt- den Rechtextremismus. Daher werde die Fraktion FDP/Bürgerliste den CDU-Antrag ablehnen, jedoch verbunden mit der Einladung, über gemeinsame Anträge zu anderen Extremismen zu sprechen.

Rm Bohnhof (AfD) entgegnet Rm Kauch, seine Fraktion habe bereits Anträge zu Linksextremismus etc. eingebracht. Auch Antisemitismus gehöre in den Aktionsplan. Einseitiger Politik gegen Rechts sei dies geopfert worden. Seine Fraktion begrüßt den Antrag der CDU-Fraktion, die aus seiner Sicht bisher immer nur das Thema Rechtsextremismus, verkürzt auf „Rechts“, verfolgt hat.

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) ergänzt zu Rm Brunner die Ablehnung des CDU-Antrags, da der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus nicht beliebig ausgeweitet werden sollte. Im Thema gibt es mit der Entwicklung der Reichsbürger*innen- und Mischszene Punkte, die es zu beobachten gilt. Eine Aufweitung, z.B. gegen Islamismus, bedarf anderer Kompetenzen und Sichten und kann nicht einfach ergänzt werden. Es gibt in der Stadt vom Land bereits Strukturen gegen Antisemitismus. Daher müsse darüber, wie auch über Islamismus, im Fachausschuss unter Beachtung von Sachstandsberichten dieser einschlägigen Einrichtungen hinsichtlich gezielter Instrumente beraten werden.

Rm Mader (CDU) sieht einen Konsens im Rat hinsichtlich des Aktionsplans. Reichsbürger*innen seien genau im Fokus des Aktionsplans. Durchsuchungen oder Festnahmen habe es in Dortmund nicht gegeben. Dafür gab es konkrete Anschlagspläne auf die Synagoge. Darauf möchte seine Fraktion mit dem Antrag reagieren. Wenn Links- und Rechtextremisten aufeinander treffen, muss der Staat regulieren, damit es nicht zur Eskalation kommt. Zur Einigung schlägt er vor, nur Ziffer 2 des CDU-Antrags zur Abstimmung zu stellen, um eine Positionierung des Rates gegen den Antisemitismus zu haben. Die weiteren Punkte sollen als eingebracht gelten.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof (AfD) kritisiert die von Rm Mader vorgeschlagene Änderung des CDU-Antrags.

Rm Kowalewski (Die Linke+) begrüßt die Änderung des CDU-Antrags, seine Fraktion stimmt zu.

Rm Spaenhoff (SPD) sieht den geänderten Antrag der CDU-Fraktion nun auch positiv.

Rm Waßmann (CDU) freut sich über die Zustimmung. Die übrigen Punkte sollen als eingebracht gelten. Eine Bewertung unter wissenschaftlichen Aspekten sei ein guter Weg. Er dankt für den Konsens.

Rm Reuter (B‘90/Grünen) kann, auch mit Blick auf die von Rm Mader beschriebene konkrete Bedrohungslage hier, der Ziffer 2 des CDU-Antrags zustimmen.



Wegen Ausfalls der Sprechanlage wird die Sitzung von 18:57 bis 19:05 Uhr unterbrochen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Punkt 2 aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24738-22-E1) mit folgendem Inhalt:

Daher ist der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung auszuweiten und weiterentwickeln auch zu einem Aktionsplan gegen jede Form des Antisemitismus.

OB Westphal fasst zusammen, dass die verbleibenden Punkte des Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion im Verfahren unter wissenschaftlicher Begleitung berücksichtigt und diskutiert werden.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung den bestehenden „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ mit folgenden Aufwendungen in den Haushaltsjahren

HJ 2023 100.000,00 Euro


HJ 2024 100.000,00 Euro
HJ 2025 50.000,00 Euro

auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung zu novellieren. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Fachbereichs 01 unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.



zu TOP 10.12
Betriebliche Gesundheitsförderung

Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26317-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 08.12.2022 vor:

„Dem AFBL liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 24.11.2022 vor:
Betriebliche Gesundheitsförderung
Hier: Haushaltsbegleitbeschluss 2020/2021 lfd. Nr. 34 Erweiterung der Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26317-22)

Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass das Thema „geldwerter Vorteil“ entfalle, wenn die Beschäftigten Dienstleistungen, wie zum Beispiel Massagen während der Arbeitszeit, selbst zahlen würden. Dies sei nicht genau das, was man mit den Mitteln beabsichtigt habe, aber es gehe in die richtige Richtung.

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass die CDU nicht empfehlen möchte, da noch ein Antrag seiner Fraktion zum AFBL gestellt werde.

Herr Rosen (FB 13) erläutert, dass man mit der Kämmerei im Austausch sei und die Prüfung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sei.

Rm Gebel (Die Linke+) schlägt vor, die Vorlage in den AFBL zu schieben, da die CDU dort noch einen Antrag stellen möchte.

Frau Stackelbeck ist ebenfalls damit einverstanden die Vorlage zu schieben.

Der APOD lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die kommende Sitzung des AFBL durchlaufen.


Weiterhin liegt dem AFBL folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachstehenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 8. Dezember 2022:

Die steuerrechtliche Prüfung der Verwaltung, inwieweit die bereitgestellten Mittel steuer- und abgabenfrei für die ArbeitnehmerInnen der Verwaltung eingesetzt werden können, hat lediglich festgestellt, dass die Steuerfreiheit für physiotherapeutische Maßnahmen nach § 3 Nr.34 Einkommensteuergesetz nicht gegeben ist. Dies trifft insoweit zu, wenn man auf die Leistungsangebote, die in den Ausführungen zu § 3 Nr. 34 ESTG aufgezählt sind, abstellt, sind doch physiotherapeutische Maßnahmen dort ausdrücklich als nicht steuerfrei erwähnt. Der dort geregelte Freibetrag für Gesundheitsförderung von 600 € jährlich je Arbeitnehmer, greift hier also zutreffend nicht.

Um jedoch die Mittel weiter zugunsten der MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen, fordert der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung dazu auf, mögliche Alternativen zu prüfen, bei denen die Mitarbeiter/innen Gesundheitsfürsorge betreiben können, ohne dass die notwendigen Beiträge mit Abgaben belegt werden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die Möglichkeit für Arbeitgeber zu prüfen, längerfristige Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen abzuschließen, mit denen MitarbeiterInnen Gesundheitsfürsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers betreiben können.

So fallen Kosten längerfristiger Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer abschließt, die an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen, unter die sog. „ 44-Euro- Freigrenze“ monatlich. Diese Freigrenze für Sachbezüge wurde ab 2022 auf 50 Euro monatlich angehoben. Hierzu wird auf § 8 des Einkommensteuergesetzes und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verwiesen.

Da über diese Regelung Angebote unterbreitet werden können, die steuer - und abgabenfrei gestaltet werden können, beantragt die CDU im AFBL, dass die Mittel in Höhe von 15.000 € jährlich, weiterhin zur Verfügung stehen und weder „ausgeplant“, noch ab 2023 ff gesperrt werden. Die nichtverausgabten Mittel von 15.000 € aus 2022 werden zur weiteren Verwendung auf das Jahr 2023 übertragen.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und lässt den o.g. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26317-22-E1) und die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Rm Waßmann gibt zum Antrag der CDU-Fraktion im AFBL an, der Antrag sei Ergebnis der Diskussion im APOD gewesen. Herr Rosen, Leiter des Fachbereichs 13, habe diese Lösung -im Sinne der Beschäftigen- im AFBL positiv bewertet.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bestätigt Rm Waßmann und ergänzt, dass die Mittel für Gesundheitsmaßnahmen vorgesehen waren. Der Verwaltungsvorlage folgend könnte das Geld nicht rechtssicher für diesen Zweck verausgabt werden. Daher sei die Abstimmung für den Antrag der CDU und gegen die Vorlage der Verwaltung konsequent.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) rechnet vor, dass sich der Gesamtbetrag als Zuschuss umgerechnet für jede*n Mitarbeitende*n auf rund 5 €/Jahr belaufen würde. Zahlt man hingegen neu abgeschlossene Verträge, dann könnte man bei einer günstigen Mitgliedschaft 166 Verträge erfüllen. Allein die Auswahl wäre schon problematisch. Er sieht, wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt, die Einsparung der Mittel bei Nichtnutzung als den richtigen Weg an und lehnt den CDU-Antrag ab.

Rm Waßmann (CDU) erläutert auf Nachfrage von OB Westphal, dass der Antrag der CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage ersetzen soll, damit das Geld gemäß Haushaltsbegleitbeschluss aus 2021, welcher so nicht umgesetzt werden kann, doch den Beschäftigten zugutekommen kann. Dabei gehe es –unter Verweis auf den Beitrag des Rm Kauch– wie im AFBL schon ausgetauscht, auch nicht um Fitnessstudiobeiträge, sondern um eine steuerrechtliche Regelung, die Mitarbeitenden abgabenfrei in den Genuss des geldwerten Vorteils kommen lässt, wovon viele Beschäftigte profitieren.

Rm Erstfeld sieht diese nun angestrebte Lösung mit dem CDU-Antrag als zielführend und leicht realisierbar an. Die SPD-Fraktion werde daher dem Antrag folgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf den ursprünglichen Haushaltsbegleitbeschluss. Hier seien die Ausgaben zum Zwecke „betrieblicher Gesundheitsförderung“, nach seiner Sicht also am Arbeitsplatz, beschlossen worden. Beschäftigte könnten aber sinnvolle Dinge auch ohne geldwerten Vorteil tun. Dies sei weder geprüft noch abgefragt worden.



Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des AFBL zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion:

Die steuerrechtliche Prüfung der Verwaltung, inwieweit die bereitgestellten Mittel steuer- und abgabenfrei für die ArbeitnehmerInnen der Verwaltung eingesetzt werden können, hat lediglich festgestellt, dass die Steuerfreiheit für physiotherapeutische Maßnahmen nach § 3 Nr.34 Einkommensteuergesetz nicht gegeben ist. Dies trifft insoweit zu, wenn man auf die Leistungsangebote, die in den Ausführungen zu § 3 Nr. 34 ESTG aufgezählt sind, abstellt, sind doch physiotherapeutische Maßnahmen dort ausdrücklich als nicht steuerfrei erwähnt. Der dort geregelte Freibetrag für Gesundheitsförderung von 600 € jährlich je Arbeitnehmer, greift hier also zutreffend nicht.

Um jedoch die Mittel weiter zugunsten der MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen, fordert der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung dazu auf, mögliche Alternativen zu prüfen, bei denen die Mitarbeiter/innen Gesundheitsfürsorge betreiben können, ohne dass die notwendigen Beiträge mit Abgaben belegt werden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die Möglichkeit für Arbeitgeber zu prüfen, längerfristige Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen abzuschließen, mit denen MitarbeiterInnen Gesundheitsfürsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers betreiben können.

So fallen Kosten längerfristiger Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer abschließt, die an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen, unter die sog. „ 44-Euro- Freigrenze“ monatlich. Diese Freigrenze für Sachbezüge wurde ab 2022 auf 50 Euro monatlich angehoben. Hierzu wird auf § 8 des Einkommensteuergesetzes und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verwiesen.

Da über diese Regelung Angebote unterbreitet werden können, die steuer - und abgabenfrei gestaltet werden können, beantragt die CDU im AFBL, dass die Mittel in Höhe von 15.000 € jährlich, weiterhin zur Verfügung stehen und weder „ausgeplant“, noch ab 2023 ff gesperrt werden. Die nichtverausgabten Mittel von 15.000 € aus 2022 werden zur weiteren Verwendung auf das Jahr 2023 übertragen.



OB Westphal stellt fest, dass die Verwaltungsvorlage sich mit diesem Beschluss erledigt hat.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -


OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 19:12 Uhr






Thomas Westphal
Dirk Goosmann
Sebastian Kaul
Oberbürgermeister
Ratsmitglied
Schriftführer