Niederschrift

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 07.09.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:05 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU) bis 19:00 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU) bis 18:40 Uhr
Herr RM Bartsch (CDU) i. V. f. Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU) bis 18:40 Uhr
Herr RM Hoffmann (CDU) i. V. f. Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wittmann (B’90/Die Grünen) bis 18:48 Uhr
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hettwer - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Frau StR Zoerner - 5/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Heynen - 68/stv. BL
Herr Schließler - 69/AL
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.
Frau Raddatz-Nowack - 40/stv. FB
Herr Mager - 8/GF
Herr Ellerkamp - 8/stv. GF
Herr Pommerenke - 8/dp
Herr Bornkessel - 60
Frau Losch - 53/Koord. im Gesundheitsbereich
Herr Rojahn - 52/5
Frau Bonan - 1/GB III - Ombudsfrau für Bürgerinitiativen
Fr. Dr. Düsterhaus - 53/AL
Herr Funke - 65/4-3 Energiemanagement


4. Gäste:

Herr Prof. Dr. Kraus (Institut für Arbeits- uns Sozialmedizin des Uni-Klinikums Aachen)
Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmitz-Ebert (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Pfänder (Ombudsmann - PCB Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Gimpel (Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde BoDoHa)
Herr Dr. Albrecht (ehrenamtlicher externer Sonderbeauftragter für das Projekt „Safe Community“)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 07.09.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 06.07.2011
1.5 Genehmigung der Niederschrift für die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, Nr. 18 sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigtenförderung, Nr. 11 am 08.06.2011

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Aktuelle Berichterstattung
-> Es wird Herr Prof. Kraus vom Uni-Klinikum Aachen zu den Untersuchungsergebnissen der Beschäftigten der Firma Envio berichten

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04917-11)

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04919-11)

hierzu -> Antwortschreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 27.06.2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04965-11)

2.2 Wohnungsmarktbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04712-11)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
- Lag bereits zu Sitzung am 06.07.2011 vor -

3.2 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)

3.3 Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04419-11)

3.4 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)


3.5 Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-11)

3.6 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04880-11)

3.7 Kundenentwicklung bei DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04002-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05. und 08.06.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04002-11-E3)

3.8 Übungseinsätze der RAF
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04353-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.06.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04353-11-E2)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung III. Offenlegungsbeschluss IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04670-11)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04872-11)

4.3 Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04251-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.07.2011
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011

4.4 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04934-11)

4.5 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, hier: Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund, Durchführung eines Realisierungswettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03856-11)

4.6 Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04911-11)

4.7 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker-, Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord; VI. Ermächtigung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04836-11)

4.8 Programm "Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes", Teilbereich Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04460-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 19.07.2011


4.9 Sachstand zur Flächenentwicklung Osterschleppweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.07.2011
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011



4.10 Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)

4.11 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04915-11)

4.12 Konsequenzen für Dortmund aus dem Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04916-11)

4.13 Zentrenrelevante Sortimente im Einzelhandel
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04970-11)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Energieeinsparprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03899-11)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Kanalerneuerung Kirchlinder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04935-11)

7.2 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0396 Borussiastraße / Steinsweg / Kleybredde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04956-11)

7.3 Gebühren für die Benutzung des Zentralen Omnibus Busbahnhofes (ZOB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04926-11)

7.4 Gewässerverlegung Schondelle im Bereich Rombergpark bis zur Emscher - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04937-11)

7.5 Konsequenzen aus dem strengen Winter
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03067-11-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.02. und 06.07.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03067-11-E6)

7.6 Reinigung aus einer Hand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04747-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04747-11-E1)

hierzu -> Vorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04924-11)

7.7 Aktuelle Entwicklung Dichtheitsprüfung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04631-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04631-11-E2)

7.8 Ge- und Verbotsregelungen am Phoenix-See
Bitte Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04375-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.06.2011 vor -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Planungsbeschluss "Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney" vom 21.07.2011, Einbindung externer Büros
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04912-11)

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Hoeschpark-Viertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04682-11)

10.2 Vorkaufsrechtssatzungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05007-11)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04960-11)


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04706-11)

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

13.1 Einrichtung eines Geburtenwaldes / Beschluss des AUSWI vom 17.06.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04361-11)

14. Vermessungs- und Katasteramt

14.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04623-11)

15. Anfragen

15.1 Sachstand Moscheebau Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04940-11)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04940-11-E1)

15.2 Verfahrensstand der Erweiterung und Neuausweisung von Naturschutzgebieten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04964-11)

16 . Sonstige Informationen

16.1 Terminplan 2012 für Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04959-11)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.






1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Renkawitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:

Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden, RM Reuter, werden heute die beiden TOP’e 10.1 Kurz-und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse „Hoeschpark-Viertel“ und 10.2 Vorkaufsrechtsatzung in Dortmund vorgezogen und unter TOP 2.2 „Wohnungsmarktbericht“ mit behandelt. Dies zum einen wegen der Themengleichheit und zum anderen wegen der Anwesenheit von Frau Zoerner, welche nur zu Beginn der Sitzung teilnehmen kann.

RM Pisula beantragt die Vorlage zu TOP 3.1 „Lehrschwimmbecken Holzen“ in den Rat, sowie die Vorlage zu TOP 3.2 „Safe Community“ in das nächste Gremium (Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 13.09.2011) durchlaufen zu lassen.
Man einigt sich dennoch darauf, die heute zu den beiden TOP’e erschienene Berichterstatter/Berichterstatterinnen zu den einzelnen Themen zu hören.

RM Harnisch beantragt die Vorlage zu TOP 4.3 „Bauleitplanung... Buddenacker...“ in den Rat durchlaufen zu lassen.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 06.07.2011

Zur Teilnehmerliste:
RM Wittmann macht darauf aufmerksam, das nicht RM Tönnes sondern er an der Ausschusssitzung am 06.07.2011 teilgenommen hat.

Die Teilnehmerliste ist demnach wie folgt zu ändern:

Änderung:
RM Tönnes Wittmann (B’90/Die Grünen)





Zu TOP 4.5:
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04573-11)

RM Klösel (SPD) erinnert daran, dass er aufgrund des Mitwirkungsverbotes nicht an der Beratung zu dieser Vorlage teilgenommen hat.

Änderung:
RM Klösel (SPD) hat aufgrund des Mitwirkungsverbotes nicht an der Beratung zu dieser Vorlage teilgenommen.

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 06.07.2011 wird mit den o.a. Änderungen genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift für die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, Nr. 18 sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigtenförderung, Nr. 11 am 08.06.2011

Die Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, Nr. 18 sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigtenförderung, Nr. 11 am 08.06.2011 wird, wie vorgelegt, genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

hierzu: Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 04917--11)
hierzu: Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04919-11)
hierzu: Antwortschreiben des Ministerium vom 27.06.2011 (Drucksache Nr.: 04965-11)

Die Stellungnahme zu diesen beiden Anfragen erfolgt durch Herrn Schmitz-Ebert und Herrn Schmied von der Bezirksregierung Arnsberg mit einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage) über Sicherheitsmaßnahmen auf dem ENVIO-Gelände und zur Entwicklung der Imissionsbelastung.

Die durch RM Märkel, RM Kowalewski sowie RM Reuter gestellten Nachfragen hierzu werden durch Herrn Schmied beantwortet.

Anschließend wirft RM Märkel Herrn Schmied vor, er habe am 29.10.2010 Antworten auf Fragen des AUSWI zu Hintergründen des PCB-Skandals von Herrn Dr. Neupert von der Firma ENVIO vorher absegnen lassen.

Herr Schmied beanstandet die spontane Anfrage auf Mails, die er vor mehr als 1 1/2 Jahren mit Herrn Neupert gewechselt haben soll. Bei der täglichen Masse an Mails ist offensichtlich, dass zu derartig lang zurückliegenden Mails spontan keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Er wird den Sachverhalt prüfen und den AUSWI schriftlich informieren.

RM Harnisch, RM Dr. Hetmeier und RM Münch verdeutlichen ihre Standpunkte zur aktuellen Sachlage, insbesondere zum Thema „Erhalt der Messstation“ im Fredenbaumpark.
Danach berichtet Herr Prof. Dr. Kraus vom Uni-Klinikum Aachen über erste medizinische Untersuchungsergebnisse aus dem Bertreuungsprogramm sowie über das sich anschließende Verfahren (Powerpoint-Präsentation-> siehe Anlage).

Aufgrund der zuvor von Herrn Prof. Dr. Kraus gemachten Ausführungen zur Absicherung der Arbeiter im Falle einer Erkrankung durch PCB, möchte RM Märkel wissen, in wiefern die Leiharbeiter im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert sind.

Herr Prof. Dr. Kraus erläutert, dass alle bei ENVIO beschäftigten Arbeitnehmer über die zuständige Berufsgenossenschaft (BGETEM) versichert sind. Im Falle der Leiharbeitnehmer ist dies allerdings die Verwaltungsberufsgenossenschaft. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass Angehörige von Arbeitnehmern nicht über die Berufsgenossenschaften abgesichert sind.

Zur Frage von RM Märkel unter welchen Bedingungen die Erkrankungen bei den Betroffenen als Berufskrankheit anerkannt werden, erklärt Herr Prof. Dr. Kraus, dass eine Berufskrankheit dann vorliegt, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Belastung und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung wahrscheinlich gemacht wird. Anschließend erläutert er, dass im Falle einer Berufskrankheit dann erstmal geprüft werden muss, ob es sich um eine entschädigungspflichtige Berufskrankheit handelt. Er schildert weiter, dass sich dies sich nach dem Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung richtet.

RM Märkel möchte zu dem erforderlichen Nachweises der Wahrscheinlichkeit zwecks Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit wissen, ob hier das Institut der Uni-Klinik Aachen hinsichtlich der Begutachtung unterstützend tätig sein wird.

Hierzu erläutert Herr Prof. Dr. Kraus, dass sein Institut hier die Rolle des betreuenden Arztes wahrnimmt und es auch im Expertenkreis so besprochen wurde, dass es besser ist, wenn man grundsätzlich diese Rolle von der des Gutachters trennt. Er führt weiter an, dass die Betroffenen von den Berufsgenossenschaften eine Gutachterauswahl zugesandt bekommen.

RM Kowalewski bezieht sich auf die Aussage des Herrn Prof. Dr. Kraus, dass es keine externe Kontrollgruppe gibt. Vor diesem Hintergrund möchte er wissen, wie bei gering belasteten Personen Veränderungen nachgewiesen werden.
Außerdem möchte er nähere Informationen zu den Untersuchungsergebnissen der Gruppe der Personen aus Logistikunternehmen haben, z.B. ob auch aus dieser Gruppe Arbeitnehmer im Kontrollprogramm sind.

Hierzu äußert Herr Prof. Dr. Kraus, dass es in der Tat wichtig ist, auch bei den gering belasteten Personen zu prüfen, ob dort Veränderungen vorliegen. Um dies festzustellen, vergleicht man mit der Literatur.

Zu den Logistikunternehmen führt er an, dass man bei den dort untersuchten Personen eine sehr geringe Zusatzbelastung feststellen konnte, welche aber nicht für die Aufnahme in das Betreuungsprogramm ausgereicht hat.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Berichterstattung der Bezirksregierung Arnsberg, die des Herrn Prof. Dr. Kraus vom Uni-Klinikum Aachen sowie das Antwortschreiben des Ministerium zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Wohnungsmarktbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04712-11)

Frau StR Zoerner berichtet über die wichtigsten Ergebnisse und Trends aus dem vorliegenden Wohnungsmarktbericht.

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk sieht einen Schreibfehler auf der Seite 41des Wohnungsmarktberichtes, wonach nicht die Landesregierung die dort erwähnte Enquetekommission eingerichtet hat sondern der Landtag.

Dies wird durch Herrn Neuhaus bestätigt.

Zu den auf Seite 60 aufgeführten „älteren Haushalten“ möchte Herr Müller wissen, inwieweit der barrierefreie Umbau durch die Stadt Dortmund gefördert wird, d.h. welche Mittelabflüsse aus städtischen Mitteln hierfür zur Verfügung gestellt werden bzw. wurden.

Hierzu verweist Herr Neuhaus zum einen auf die im Mai 2011 hierzu eingebrachte Vorlage mit den entsprechenden Zahlen, sagt Herrn Müller aber gleichzeitig zu, ihm diese nach der Sitzung noch mal schriftlich zukommen zu lassen.

Auf die Bitte von RM Pisula, zu den auf Seite 41 erwähnten Wohnungsaufsichtsverfahren darüber zu informieren, wie viele hiervon inzwischen eingeleitet und wie viele erfolgreich abgeschlossen wurden, sagt Herr Neuhaus zu, diese Zahlen entsprechend nachzuliefern.

Sonstige Nachfragen werden durch Herrn Neuhaus mündlich beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktbericht 2011 zur Kenntnis.

(Bezüglich der ebenfalls an dieser Stelle der Sitzung behandelten TOP’e 10.1 und 10.2 wird auf die Protokollierung unter dem einzelnen TOP verwiesen.)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
- Lag bereits zu Sitzung am 06.07.2011 vor –

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04301-11-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04301-11-E4)

Frau Raddatz-Nowack teilt mit, dass inzwischen die Belegungspläne für alle Schulen abgeschlossen sind. Sie berichtet, dass alle Grundschulen, die bislang das Lehrschwimmbecken genutzt haben, in andere Schwimmbäder, überwiegend nach Hörde, gegangen sind. Die Schwimmbäder, die sich in der Trägerschaft des Landes befinden (Martin-Basel-Schule und Christopherus-Schule), haben die Möglichkeit, ihren Schwimmunterricht in Aplerbeck wahrzunehmen.

Weiter teilt Frau Raddatz-Nowack mit, dass sich die in der Stellungnahme an die Bezirksvertretung Hörde genannten Kosten (für Schulschwimmen und Transport) in Höhe von ca. 12.000 Euro aufgrund der oben geschilderten Versorgung aller Schulen um 7.000 Euro erhöht haben.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis und lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04853-11)

Herr Dr. Albrecht stellt das Projekt mündlich kurz vor.

Verständnisfragen von RM Pisula und RM Wittmann hierzu werden von ihm beantwortet.

Da insgesamt bei allen Fraktionen noch hoher Beratungsbedarf zu der Vorlage besteht, lässt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen.


zu TOP 3.3
Neubau einer Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04419-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat beschließt und beauftragt die Verwaltung:

1. Den Bau der erforderlichen Dreifach-Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,94 Mio. Euro.

2. Die Sporthalle nach Erstellung durch den städtischen Haushalt zu einem zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung kalkulierten Mietpreis von ca. 303.061,00 Euro p. a. für einen Zeitraum von 40 Jahren zurück zu mieten.

3. Das für den Neubau benötigte Grundstück von rd. 5.250 qm zum 31.12.2011 zu einem Einlagewert von ca. 236.250,00 Euro in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zu übertragen. Die Übertragung erfolgt als Einlage in die Kapitalrücklage des Sondervermögens.

In Abweichung zum Ratsbeschluss vom 11.09.2008 (DS-NR. 11373-08) das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.









zu TOP 3.4
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-11)

Nachfragen zur Vorlage durch RM Wittmann, RM Lührs sowie RM Klösl werden durch Herrn Pommerenke von der Dortmunder Wirtschaftsförderung beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zum Thema Elektromobilität in Dortmund und die Einrichtung eines Lenkungskreises Elektromobilität zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04880-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den zweiten Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Kundenentwicklung bei DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04002-11)

hierzu: Anfrage der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Dortmund für die Sitzung am 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 04002-11)

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04002-11-E1)

-lag in der Sitzung 06.07.2011 bereits vor und wurde vom AUSWI zur Kenntnis genommen!

Auszug aus dieser Stellungnahme :
„Entsprechend der Beantwortung der Fragen 1. und 2., möchte RM Kowalewski wissen, warum die Beantwortung dieser Fragen dann nicht für den nichtöffentlichen Teil vorgesehen wurde.

Herr Lürwer bietet an, diese Frage an die Kollegen des Dezernats 2 weiterzugeben und darum zu bitten, diese Daten, sofern aus der Interessenlage der DSW 21 vertretbar, entsprechend für eine der nächsten Sitzungen aufbereiten zu lassen.“

Hierzu liegt heute die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung vor ( Drucksache Nr.: 04002-1-E2):

„:zu der vorgenannten Eingabe nehme ich nach Beteiligung von DEW 21 wie folgt Stellung:

DEW 21 kann aufgrund von zu befürchtenden Wettbewerbsnachteilen Informationen zu Kundendaten und -entwicklungen grundsätzlich nicht nach Außen geben. Kundendaten sind ein sensibler Bestandteil ihrer Vetriebsarbeit und werden somit von DEW 21 aus Datenschutzgründen wie auch aus Wettbewerbsgründen geschützt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Übungseinsätze der RAF
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04353-11-E1)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 04353-11-E1)
-lag bereits in der Sitzung 06.07.2011 dem AUSWI vor-

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 04353-11-E2)

„.....nach Beratung des Tagesordnungspunktes „Übungseinsätze der Royal Air Force“
beauftragte der AUSWI die Verwaltung, mit dem zuständigen Kommando der britischen
Armee sowie mit dem Bundesministerium für Verteidigung in Kontakt zu treten. Es wurde
gebeten zu überprüfen, ob die Nutzungsgenehmigung zur Überfliegung des Dortmunder
Luftraumes zurückgenommen bzw. die Flüge unterlassen werden können.

Der Antrag der Fraktion „Die Linken“ sprach u.a. davon, dass die Militärbasis in Gütersloh
2014 geschlossen werde. Mit Email vom 15.07.11 teilt der zuständige Verbindungsoffizier
des Britischen Verbindungsamtes Gütersloh mit, dass dies nicht richtig sei. Die Schließung
der Militärbasis in Gütersloh im Jahre 2014 sei weder geplant noch werde diese stattfinden.
Die Aufforderung, auf Nachttiefflüge über dem Ballungsraum Dortmund zu verzichten bzw.
deren Einstellung zu prüfen, habe irritiert. Da man keine Nachttiefflüge über dem
Ballungsraum Dortmund angesetzt habe, sei eine derartige Prüfung nicht erforderlich.

Das Schreiben an das Bundesministerium der Verteidigung, die Rücknahme der
Nutzungsgenehmigung zur Überfliegung des Dortmunder Luftraumes zu Übungszwecken zu
prüfen, wurde von Staatssekretär Wolf wie folgt beantwortet:

„Zur Sicherstellung adäquater einsatzspezifischer Belange sind Flüge bei Nacht unumgänglich.
Die Durchführung von Flügen und Einsätzen in der Dunkelheit mit Bildverstärkungsbrillen
gehört aus fliegerischer Sicht zu den anspruchsvollsten Einsätzen und
erfordert ein kontinuierliches Üben zur Aufrechterhaltung dieser Fähigkeit. Daher ist eine
Verlagerung der Flüge in die späten Abendstunden unumgänglich. Aus diesem Grund wurde
die Möglichkeit geschaffen und im militärischen Luftfahrthandbuch Deutschland fest
verankert. Diese Vorschriften sind sowohl für die Bundeswehr als auch für die in
Deutschland übenden Partnernationen bindend. Standortentscheidungen haben in diesem
Kontext keinerlei Auswirkungen auf den operationellen Übungsbedarf der Streitkräfte.
Mit Schreiben vom 06.05.11 sind die britischen Streitkräfte ihrer Verpflichtung nachgekommen,
die zuständigen Kommunalverwaltungen über die Inanspruchnahme der
verlängerten Nachttiefflugzeiten zu unterrichten.
Dessen ungeachtet haben neben den rein militärischen Vorschriften die Bestimmungen über
Luftraumstrukturen und Sicherheitsmindesthöhen über dicht besiedelten Gebieten und
Städten über 100.000 Einwohnern uneingeschränkt Gültigkeit. Beides trifft auf die Stadt
Dortmund zu.
Die politische und gesellschaftliche Verantwortung, dass die Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr einschließlich der in Deutschland übenden Partnernationen auf ihre
gefährlichen und fordernden Einsätze bestmöglichst vorbereitet sein müssen, gebietet es,
bei allen Entscheidungen zum militärischen Übungsbetrieb in Deutschland zwischen
operationellen Notwendigkeiten der Streitkräfte und den Belangen der Bevölkerung sorgfältig
abzuwägen. Daher bitte ich Sie als Mandatsträger auch zukünftig für die nötige Solidarität
der Bürgerinnen und Bürger mit unseren Soldatinnen und Soldaten zu werben sowie für den
Erhalt angemessener Übungsmöglichkeiten in Deutschland und die damit einhergehenden
unvermeidbaren Belastungen einzutreten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West

hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung III. Offenlegungsbeschluss IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04670-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost -.

III. beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West, mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 15 und des Bebaunngsplanes In O 105/2, mit Begründung vom 28.06.2011 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag mit den genannten Vertragspartnern auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 21.06.2011) abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW s. 666; SGV NRW 2023).

V. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen für Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04872-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 6 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 6.1 - 6.8 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 14.02.2010 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 7 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.07.2011 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung N. 9 des Bebauungsplanes We 135
-Hacheney- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich ein­schließlich der unter der Ziffer 7 beschriebenen Modifizierungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW




zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04251-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirkvertretung Brackel vom 07.07.2011
hierzu-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.4
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
Umsetzung der Stadtgestaltungsleitplanung – Durchführungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04934-11)
Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk bittet die Verwaltung darum, dass im Rahmen der Umsetzung verschiedene Banktypen mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten eingeplant werden Außerdem bittet er, an die Einrichtung von Rollstuhlstellflächen in diesem Bereich zu denken.

Herr Wilde sichert zu, dass die Verwaltung die von Herrn Müller deklarierten Erfordernisse in Sachen Barrierefreiheit bereits entsprechend eingeplant hat und auch umsetzen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt der Bezirksvertretung Hörde einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates
zur Umsetzung des fortgeschriebenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Hörde vom 16.12.2010 (DS-Nr. 02322-10), die Durchführung der unter dem Projektbogen „Stadtgestaltungsleitplan und Umsetzung“ zusammengefassten Maßnahmeninhalte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.650.000 €.

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, dass von den in der Bemusterung vorgestellten Banktypen gemäß Punkt B1.2 dieser Vorlage das Modell (wie noch auszuwählen) als Grundmodell zur Ausführung kommt.


zu TOP 4.5
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, hier: Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund, Durchführung eines Realisierungswettbewerbes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03856-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, die Kampagne „100 EnergiePlusHäuser für Dortmund“ zur Umsetzung des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 fortzuführen.
Die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes verursacht Aufwendungen in Höhe von 70.000,-- Euro im Haushaltsjahr 2011.
Gleichzeitig ermächtigt der Rat der Stadt den Stadtkämmerer gem. § 83 GO NW die erforderlichen Haushaltsmittel für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes auf dem Sachkonto 529 300 - Sach- und Dienstleistung Bau, Technik und Planung - in Höhe der erzielten Erträge überplanmäßig bereit zu stellen.


Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023).


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04911-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 177 und zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:

a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter der Ziffer 6.18 dieser Vorlage zu
berücksichtigen,
b) die Stellungnahme der Einsprecher unter Ziffer 6.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen,
c) die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Ziffern 6.1 bis 6.17 sowie Ziffer 6.19 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise, der Umweltbericht sowie die Begründung sind entsprechend der unter Ziffer 7 der Vorlage aufgeführten Punkte zu ändern.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 23.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 8 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.08.2011 der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 7 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.08.2011 dem Bebauungsplan Lü 177 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 177 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker-, Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord; VI. Ermächtigung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04836-11)

RM Frank (CDU) nimmt aufgrund des Mitwirkungsverbotes nicht an der Beratung zu dieser Vorlage teil.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, das Bauleitplanverfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker- im Parallelverfahren mit der 29. Änderung des Flächennutungsplanes -Vorsteherstraße- und der Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße- fortzuführen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114, BGBl. III FNA 213-1).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, zur 38. Änderung des Flächen-nutzungsplanes -Gartenäcker- und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-;

III. beschließt, den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße- für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich mit der Begründung vom 12.07.2011 öffentlich auszulegen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

IV. beschließt, den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker- für den unter Punkt 1.3 genannten Änderungsbereich mit der Begründung vom 12.07.2011 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

V. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße- für den unter Punkt 1.2 genannten Planbereich mit Begründung vom 12.07.2011 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

VI. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße- die unter Punkt 4.1.3 beschriebenen Darstellungen des Landschafts-planes Dortmund Nord außer Kraft treten werden;

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG-) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetztes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetztes, des Landeswasser-gesetztes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.02.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).

VII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen;

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.



zu TOP 4.8
Programm "Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes", Teilbereich Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04460-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Grundsatzkonzept der DB AG zu und beschließt, die Gestaltungsempfehlungen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerinformationen der weiteren Planung zugrunde zu legen.

zu TOP 4.9
Sachstand zur Flächenentwicklung Osterschleppweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom
07.07.2011
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen
Sitzung vom 29.06.2011

Herr RM Münch bittet die Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde zum Antrag zu erheben.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt dies mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den o.a. Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 4.10
Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Eintragungen der genannten Gebäude in die Denkmalliste der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.11
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04915-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
Konsequenzen für Dortmund aus dem Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04916-11)

hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 04916-11-E1)

„1. Welche konkreten Änderungen sind in dem Windenergieerlass vorgesehen, um den
Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung deutlich anzuheben?

2. Welchen Stellenwert hat der Windenergieerlass im Rahmen der Klimaschutzpolitik
des Landes NRW?

3. Wie hoch ist das Windenenergiepotenzial für NRW unter Berücksichtigung der Vorgaben
des Windenergieerlasses?

4. Welche neuen Möglichkeiten zum Ausbau der Windenergieerzeugung auf Dortmunder
Gebiet ergeben sich aus der Sicht der Umweltverwaltung aus den Erleichterungen,
die der Windkrafterlass für den Bau neuer Anlagen beinhaltet?

5. Welche konkreten Standorte werden geprüft, um den Anteil der Windenergienutzung
an der Stromerzeugung in Dortmund zu steigern?

6. Gibt es bereits Interessenten (z.B. DEW) an neuen Standorten für Windräder?

7. Wie ist das weitere Verfahren (zeitlich und planerisch) zur Realisierung weiterer
Standorte für Windkraftanlagen?“

Herr Wilde kündigt hierzu zwei Vorlagen der Verwaltung zum Thema Windenergie an, die zur Zeit ohnehin in Vorbereitung sind und mit denen die o.a. Fragen dann mit beantwortet sein werden. Diese Vorlagen wird die Verwaltung voraussichtlich im November in den AUSWI einbringen.


zu TOP 4.13
Zentrenrelevante Sortimente im Einzelhandel
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04970-11)

hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04970-11-E1)

„die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Konsultationskreis Einzelhandel
die Liste der sogenannten zentrenrelevanten- bzw. schädlichen Sortimente einer Überprüfung
zu unterziehen mit dem Ziel, ihre Anzahl ggf. zu reduzieren.

Begründung:

Der Rat hat am 26.2.2009 beschlossen, den Masterplan Einzelhandel fortzuschreiben und
dabei eine Neuabgrenzung der Zentren/Zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Bevölkerungsverteilung in den Stadtbezirken
ist es angebracht, die Zentren darauf hin zu überprüfen, ob ihre Festlegung und räumliche
Ausdehnung noch zeitgemäß ist.“

RM Harnisch erläutert die Hintergründe zum vorliegenden Antrag und appelliert in diesem Zusammenhang insbesondere auch daran, hierzu einen Städtevergleich vorzunehmen.

RM Pisula schließt sich dem Antrag an und regt an, dies zusammen mit der Fortschreibung des Masterpalns „Einzelhandel“ durchzuführen.

Herr Wilde kündigt an, dies im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Masterplans „Einzelhandel“ zu tun, so dass die Ergebnisse der Sortimentsüberprüfung zusammen mit den Ergebnissen zur Zentrumsüberprüfung dem AUSWI voraussichtlich Anfang 2012 vorgelegt werden.

RM Pohlmann macht deutlich, dass sich ihre Fraktion dem Prüfauftrag auf jeden Fall anschließt, dem hierin formulierten Ziel nur bedingt. Allerdings betont sie, dass sie vor dem Hintergrund der durch Herrn Wilde geschilderten Vorgehensweise in dieser Angelegenheit insgesamt dem Antrag zustimmen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04970-E1) einstimmig zu.

zu TOP 6.1
Energieeinsparprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03899-11)

Nachfragen zur Vorlage durch RM Lührs werden von Herrn Funke und Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den nachfolgenden Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt die folgenden Maßnahmen:
1. In Abänderung des Beschlusses vom 07.05.2009, Drucksache-Nr. 14456-09, die Trennung der Wärmeversorgung des Schulkomplexes Hörde vom Hallenbad Hörde mit
- Erstellung eines massiven Gebäudes für die Wärmeerzeugungsanlage
(Holzheizkessel als Grundlast mit Pellet-Brennstofflagerraum und Gas-
Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung) mit den entsprechenden
Anschlussleitungen nord-östlich der bestehenden Sporthalle Hörde.
2. Den Austausch der zentralen Gebäudeleittechnik-Hardware in der Mess-, Steuer- und Regelwerkstatt auf dem Betriebshof Nortkirchenstr. und die Beschaffung von drei dazu benötigten Service-Notebooks einschl. der erforderlichen Update-Software.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für den städtischen Haushalt beträgt 580.446 €.
3. Die Finanzierung im Budget des Amtes 2D bei der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2011: 490.000 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 90.446,00 € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
4. Die Investition bedingt ab 2013 eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i. H. v. 35.188,85 €.
5. Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 27.10.09 ist für alle nicht begonnenen investiven Maßnahmen ab 5.000 € ein Antrag auf Freigabe der Haushaltsmittel zu stellen und die Notwendigkeit der Maßnahme zu begründen. Der Beschluss der o.g. Maßnahmen inkludiert diese Freigabe.
7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Kanalerneuerung Kirchlinder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04935-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Kanalerneuerung Kirchlinder Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 80.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66U01104014205 – Kanalerneuerung Kirchlinder Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 80.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 2.740,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.2
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0396 Borussiastraße / Steinsweg / Kleybredde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04956-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0396 Borussiastraße / Steinsweg / Kleybredde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 50.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66L01202014426 – Ern. LSA Borussiastraße / Steinsweg / Kleybredde – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. zunächst 6.233,00 Euro.

zu TOP 7.3
Gebühren für die Benutzung des Zentralen Omnibus Busbahnhofes (ZOB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04926-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.4
Gewässerverlegung Schondelle im Bereich Rombergpark bis zur Emscher - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04937-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:


Beschluss

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt, das für die Baumaßnahme Gewässerverlegung Schondelle im Bereich Rombergpark bis zur Emscher im Baubeschluss mit der Drucksachennr.: 01690-10 am 09.11.2010 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.800.000,00 Euro um 1.300.000,00 Euro auf 7.100.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01104014223 – Abkopplung und Offenlegung Schondelle – mit folgenden Auszahlungen:

Bis zum Haushaltsjahr 2010: 214.095,79 Euro
Haushaltsjahr 2011: 1.094.904,21 Euro
Haushaltsjahr 2012: 2.600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 2.900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 291.000,00 Euro



Die Baumaßnahme wird mit ca. 65 % vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 167.200,00 Euro, der teilweise im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Abschreibungsaufwand decken.


zu TOP 7.5
Konsequenzen aus dem strengen Winter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03067-11-E6)

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03067-11-E2)


“im Rahmen der Diskussion um die Konsequenzen aus dem strengen Winter wurde die
Verwaltung mit einer Berichterstattung zum Ende des zweiten Quartals 2011 beauftragt. Ein
dementsprechender Bericht hat dem AUSWI zur Sitzung am 06.07.2011 und dem Rat zur
Sitzung am 21.07.2011 vorgelegen (Drucksache Nr. 04455-11).

Im Kontext dieses übergreifenden Themas wurde auch die Frage nach dem Straßenzustand
bzw. etwaiger Sanierungsnotwendigkeiten aufgeworfen. Hierzu lag dem AUSWI am
02.02.2011 eine Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vor, mit der sich u. a. das Tiefbauamt -
Fachbereich Straßenunterhaltung- befasst hat und die wir nach der zwischenzeitlich
durchgeführten Bestandsaufnahme wie folgt beantworten:

1. Wie viele Kilometer Straße sind nach aktueller Überprüfung der Verwaltung durch den
Winter 2010/2011 als beschädigt einzustufen?

Nach Auswertung der Straßendatenbank sind 9 % des Dortmunder Straßennetzes, dies
entspricht 153 km, als kurz- und mittelfristig erneuerungsbedürftig einzustufen.

2. Wie viele Kilometer beschädigter Straße entfallen auf Hauptstraßen im Stadtgebiet
Dortmund?

Ca. 23 km beschädigte Straße entfallen auf Hauptverkehrsstraßen, dem sog. Vorbehaltsnetz.
3. Wie viele Kilometer beschädigter Straße entfallen auf Nebenstraßen im Stadtgebiet
Dortmund?

Etwa 130 km der Nebenstraßen im Dortmunder Stadtgebiet sind als beschädigt einzustufen.

4. Welchen aktuellen Beschädigungsgrad (einfach, mittel, schwer) weisen die überprüften
Straßen auf (Angaben in Prozent)?

Nach den Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
erfolgte eine Zustandserfassung/-bewertung. Es schloss sich eine normierte Bewertung der
Zustandsmerkmale und Schäden der Straßenabschnitte (Beispiele: Spurrinnen, Risse,
Risshäufung, Schlaglöcher, Durchbrüche, Zustand der Bord- und Rinnenanlagen,
Entwässerungseinrichtungen etc.) an. Die Zustandsklassen 1 und 2 bezeichnen den guten
Straßenzustand. Die Klassen 3 und 4 stellen befriedigende bis ausreichende Zustände dar. Die
Klassen 5 und 6 sind als kurz- und mittelfristig erneuerungsbedürftig einzustufen.

Straßenzustandsklassen Dortmund








5 6



















5. Wie hoch belaufen sich nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung die noch zu
erwartenden finanziellen Aufwendungen – über die bereits festgestellten 6 Mio. € hinaus -,
welche zur Behebung noch zu erwartender Straßenschäden notwendig werden könnten?

Zur längerfristigen Substanzerhaltung der besonders schadhaften Strecken (Zustandsklasse 5
und 6) wird eine Grunderneuerung mit geschätzten Kosten von etwa 65 – 70 Mio. €
mittelfristig erforderlich, ungeachtet des grundsätzlichen jährlichen Finanzbedarfs zur

Unterhaltung der Straßeninfrastruktur im gesamten Dortmunder Stadtgebiet.

6. Nach welchen technischen Methoden werden die festgestellten Straßenschäden derzeit
behoben?

a) Provisorische Verkehrssicherung – mit Kaltasphalt (Schlaglochbeseitigung im Winter)
b) Verkehrssicherung – mit Heißasphalt (Schlaglochreparatur und Kleinflächen)
c) Reparatur mit Heißasphalt (Flächen bis ca. 200 m²)
d) Erneuerung der Verschleißschicht-Abschnitte
e) Grunderneuerung des bituminösen Oberbaus einschließlich notwendiger
Verbesserungen der Tragschichten

7. Sind die derzeit zur Behebung der Straßenschäden eingesetzten Methoden aus Sicht der
Verwaltung als nachhaltige Lösungsansätze einzustufen?

Die unter Punkt 6 genannten Methoden d) und e) sind als nachhaltig einzustufen.

8. Bestehen nach Kenntnis der Verwaltung kostengünstigere und dabei gleichsam nachhaltige
Lösungsmethoden, um die vorhandenen Straßenschäden zu beheben? Falls ja, warum wurden
diese bislang nicht genutzt? Falls nein, warum sind die angewendeten Lösungsmethoden die
optimalen?

Unter den Aspekten aktuelle Witterungsverhältnisse, vorliegendes Schadensbild und der
finanziellen Ausstattung wird zwischen den Alternativen b bis e die jeweils wirtschaftlichste
Lösung ermittelt und umgesetzt.


9. Sofern der Verwaltung kostenintensivere Lösungsmethoden zur Schadensbehebung bekannt
sind, welchen finanziellen Mehraufwand würden diese erfordern?

Kostenintensivere Methoden zur Schadensbehebung bieten keine nachhaltigeren Lösungen
für die Aufgabenstellungen im städtischen Straßennetz.

10. Wurden von der Verwaltung bislang Alternativen zur Kostendeckung ggfs. auch teurer
Lösungsmethoden untersucht? Falls ja, welche? Falls nein, wieso nicht?

Eine Alternative zur Kostentragung der Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch
die Stadt (Baulastträger) gibt es nicht. Eine teilweise Refinanzierung erfolgt nach den
Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) in den Fällen der
Grunderneuerung (Methode e).

11. Wurde von der Verwaltung bislang geprüft, ob zur Deckung kostenintensiverer
Lösungsmethoden eine finanzielle Unterstützung durch kommunale Unternehmen wie z.B.
DSW21 in Betracht kommt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

Jede Erneuerungsmaßnahme der Methoden d) und e) wird mit den Vorhaben der
Stadtentwässerung und auch der DEW21, DSW21 abgestimmt. Hier ergeben sich je nach
Projekt erhebliche Kosteneinsparungen für den Bereich der Straßenunterhaltung.

12. Mit welchen weitergehenden Straßenschäden rechnet die Verwaltung bei Fortgang
vergleichbarer Witterung in den kommenden Wochen?

13. Wie hoch belaufen sich nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung die finanziellen
Aufwendungen, welche zur Behebung der noch zu erwartenden Straßenschäden notwendig
werden?

Die Punkte 12 und 13 wurden bei der Beantwortung der vorgehenden Punkte berücksichtigt.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.6
Reinigung aus einer Hand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04747-11)

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04747-11-E1)

„der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat in seiner Sitzung am
06.07.2011 auf Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion beschlossen, neben der Reinigung von
öffentlichen Straßen, Wegen, Bürgersteigen, Plätzen und Straßenbegleitgrün auch die nicht
durch die Reinigungssatzung erfassten öffentlichen Straßen, Wege und Grünflächen zukünftig
aus einer Hand pflegen zu lassen und die Reinigung auf die EDG zu übertragen.

Zu diesem Thema hat der Rat bereits in der Sitzung am 16.12.2010 folgenden Beschluss gefasst:

„I m Zuge einer kosteneffizienten Neuorganisation der städtischen Grünpflege (Zusammenlegung
der Fachbereiche 52/5 und 66/7) wird die Verwaltung erneut aufgefordert, in Gespräche
mit der Entsorgung Dortmund GmbH einzutreten mit dem Ziel, die Reinigung des Straßenbegleitgrüns
(Mittelstreifen, Randstreifen, Baumscheiben) komplett auf die EDG zu übertragen
und damit die hinreichend bekannte „Schn ittstellenproblematik“ zwischen Tiefbauamt
und EDG auszuräumen.
Der Rat erwartet zu Beginn des zweiten Quartals 2011 einen Zwischenbericht mit einer Abschätzung
erwartbarer haushaltwirksamer Effekte spätestens zur Einbringung des Etatentwurfs
2012.“

Die Übertragung der gesamten Reinigungsleistung auf die EDG – wie im zitierten Ratsbeschluss
gefordert - ist bereits Ergebnis des von mir initiierten Projektes „Organisationsentwicklung
Grün“ und Gegenstand aktueller Gespräche mit der EDG.

Der darüber hinaus gehende Beschluss im AUSWI, auch die Pflege der Grünanlagen auf die
EDG zu übertragen, liegt nicht in der Zuständigkeit des Ausschusses. Nach § 62 der Gemeindeordnung
NW obliegt mir die Leitung und Verteilung der Geschäfte der Verwaltung.

Den Wunsch des Ausschusses werde ich jedoch zum Anlass nehmen, die Wirtschaftlichkeit
einer solchen Maßnahme prüfen zu lassen. Nach Abschluss der Prüfung werde ich den Ausschuss
über das Ergebnis informieren.“

hierzu-> Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04924-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04747-1-E1) sowie den Sachstandsbericht laut Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04924-11) zur Kenntnis.


zu TOP 7.7
Aktuelle Entwicklung Dichtheitsprüfung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04631-11-E1)

hierzu-> Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP-BL (Drucksache Nr.: 04631-11-E1):


„die Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Hauseigentümer werden nach Schätzung der Verwaltung von den
durchzuführenden Dichtheitsprüfungen betroffen sein?

In Dortmund sind ca. 95.000 Hausanschlüsse zu untersuchen.

2. Hat die Verwaltung Kenntnis über die durchschnittlich anfallenden Kosten, welche eine
Dichtheitsprüfung für die jeweiligen Hauseigentümer verursacht? Falls ja, wie hoch belaufen
sich nach Schätzung der Verwaltung die durchschnittlichen Kosten, welche die
Hauseigentümer im Rahmen der Dichtheitsprüfung zu tragen haben?

Große Grundstücke mit komplexer Bebauung sind in der Prüfung kostenaufwändiger als bspw. ein
Reihenhausgrundstück. Für eine Untersuchung ist deshalb entsprechend vorliegender
Erfahrungswerte aus der Praxis mit Kosten von 250 € für kleinere Grundstücksentwässerungsanlagen
und bis 1.500 € und mehr für große Anlagen mit vielen verzweigten Leitungen zu rechnen.

3. Wie gedenkt die Verwaltung sicherzustellen, dass private Hausbesitzer durch die
Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung finanziell nicht überlastet werden?

Für die Prüfung der privaten Grundstücksentwässerung empfiehlt sich aus Kostengründen und aus
Gründen der Nachhaltigkeit ein strukturiertes und ganzheitliches Vorgehen. Deshalb erarbeitet die
Verwaltung z.Z. ein Konzept, wie sie die Hauseigentümer über das Gesetz aufklären und beraten
kann, um ihnen zu helfen, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Dichtheitsprüfung nachzukommen und
hierbei die finanziellen Aufwendungen zu begrenzen.

4. Wie gedenkt die Verwaltung sicherzustellen, dass private Hausbesitzer durch die
Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung finanziell nicht mehr belastet werden, als die öffentliche
Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Grundstücken?

Es gibt keine Unterschiede in Aufwand und Kosten der Untersuchung zwischen privaten und
öffentlichen Eigentümern.

5. Der aktuellen Presse (WAZ vom 18.06.2011) ist zu entnehmen, dass, in Ansehen der
Renditeerwartung bei den Kanalprüfungen, die kommunalen Unternehmen DEW und EDG
bereits sachliche und personelle Maßnahmen getroffen haben. Wie hoch belaufen sich die
Aufwendungen, welche bei DEW und EDG für die Vorbereitungsmaßnahmen getroffen
wurden?

Der Verwaltung liegen keine Informationen über sachliche und personelle Maßnahmen von DEW
und EDG vor.

6. Wie hoch sind nach Schätzungen der Verwaltung die durchschnittlichen Kosten einer
Dichtheitsprüfung für Hauseigentümer, wenn diese von der EDG Tochter DOGA
durchgeführt werden?

Kostenangaben über Prüfungen der EDG Tochter DOGA liegen der Verwaltung nicht vor. Da sie
aber dem allgemeinen Wettbewerb unterliegen, dürften sie sich in der Größenordnung der unter 2.
angegebenen Kosten bewegen.

7. Wie beurteilt die Verwaltung ggfs. nach Rücksprache mit der Landesregierung NRW, die
Möglichkeit einer Verlängerung der bislang gesetzlich vorgesehenen Frist zur Durchführung
der Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023?

u n d

8. Wird sich die Verwaltung für eine Verlängerung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen
einsetzen? Falls ja, in welcher Form? Falls nein, warum nicht?

Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a
Landeswassergesetz spätestens bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Abweichend
davon können die Kommunen in ihren Satzungen grundstücksbezogene Fristen festlegen.
Vorgezogene Fristen fordert das Landeswassergesetz für alle Grundstücke in Wasserschutzgebieten.
Fristverlängerungen sind möglich, wenn die Gemeinde Sanierungsmaßnahmen an
öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt hat oder wenn die Gemeinde die Dichtheitsprüfung mit
der Überprüfung der öffentlichen Kanäle koppelt. In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung bis
spätestens 2023 erfolgen. Die Verwaltung wird von dieser Regelung Gebrauch machen und in dem
o.g. Konzept eine stufenweise Abarbeitung der einzelnen Ortslagen vom Jahr 2014
(Wasserschutzzone) an bis 2023 vorsehen. Das Verwaltungskonzept und die entsprechenden
Satzungen werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

9. Wie ist der Planungsstand der Verwaltung bezüglich der beabsichtigten Änderungen der
Abwassersatzung?

Eine Fristensatzung für die Wasserschutzzone wurde von der Verwaltung bereits auf den Weg
gebracht.

10. Plant die Verwaltung Maßnahmen, sich auf Landesebene für eine gerechtere Lösung
einzusetzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die Stadt Dortmund ist langjähriges Mitglied des Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung
(KomNetGEW), das sich zur Aufgabe gemacht hat, die neuen gesetzlichen
Anforderungen gemeinsam mit Abwassernetzbetreibern aus ca. 60 Städten und Gemeinden besser
und bürgerfreundlicher umzusetzen. Hier werden intensiv die Belange der Betreiber eingebracht
und Diskussionen mit der Landesregierung gepflegt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.8
Ge- und Verbotsregelungen am Phoenix-See
Bitte Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04375-11-E1)
hierzu-> Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04375-11-E1)

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04375-11-E“)

„vorab darf ich darauf hinweisen, dass die Antwort erst jetzt erfolgen kann, da die
Abstimmungen zwischen dem Grundstückseigentümer DSW21, dem künftigen
Grundstückseigentümer (ab 01.01.2013) Stadt, der Emschergenossenschaft sowie der
Bezirksregierung erst im August d. J. zum Abschluss gebracht werden konnten.

Entsprechende Verträge sind nunmehr rechtskräftig. Demnach übernimmt die Stadt ab sofort
Betrieb und Verkehrssicherungspflicht für See, Seeinseln und die seeumspannenden Rad- und
Fußwege mit Ausnahme der Wege entlang der Emscher im Norden des PHOENIX- Sees.
Hier obliegt dies der Emschergenossenschaft.

Im Folgenden nun die Beantwortung der Fragen:

1. Wann wird der Regierungspräsident nach Informationen der Verwaltung eine
entsprechende Rechtsverordnung über den Gemeingebrauch des Phoenix-Sees erlassen?

Zum 01.09.2011 wird eine sogenannte Gemeingebrauchsverordnung für die Uferbereiche,
erlassen durch die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Wasserbehörde, in Kraft treten. Für
die Wasserfläche tritt diese zum 01.04.2012 in Kraft. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden
der Anwuchs von Pflanzen im See und dessen Vollfüllung auch abgeschlossen sein. Bis zum
31.03.2012 ist demnach der Gemeingebrauch der Wasserfläche, also insbesondere
Wassersport und das Befahren mit ferngesteuerten Modellbooten, nicht gestattet.

2. Wann will die Verwaltung einen Ratsbeschluss über eine ergänzende Seesatzung einholen?

Eine Seesatzung soll spätestens zum 01.04.2012 vorliegen. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt,
dem Rat im laufenden Jahr ein Vorschlag zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Bis dahin gilt
die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.06.1994, zuletzt geändert am 19.07.1996.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestattung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Planungsbeschluss "Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney" vom 21.07.2011, Einbindung externer Büros
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04912-11)

RM Pohlmann signalisiert grundsätzliche Zustimmung. Da aber noch nicht alle Punkte des Ratsbeschlusses beantwortet sind (z.B. zum Thema Förderwahrscheinlichkeit) sieht sie hier noch Beratungsbedarf.

RM Pisula signalisiert Ablehnung.

RM Kowalewski signalisiert Zustimmung.

Herr Schließler bezieht sich auf RM Pohlmann und reflektiert, dass es ihr demnach in erster Linie um die letzte Frage des Antrages (um die Fördermöglichkeiten) geht. Weiter führt er an, dass die Möglichkeit einer Teilverlängerung noch geprüft werden muss und daher jetzt noch nicht beantwortet werden kann.
Die Frage zum Personal ist aus seiner Sicht mit der Vorlage beantwortet. Inwieweit Bauabschnitte gebildet werden können, wäre zu beantworten, wenn man in die technische Untersuchung eingestiegen sei.
Zu der Frage nach den Fördermöglichkeiten äußert Herrn Schließler, dass dies Chance grundsätzlich besteht. Die Stadt Dortmund habe immer gute Erfahrungen in Bezug auf Förderanträge gemacht, wenn sie sehr qualifizierte Projekte vorgetragen hat (d.h. solche, die insbesondere unter Betrachtung der Nutzen und Kosten die Fördervoraussetzungen erfüllt haben). Da dies bereits 2005/2006 in Zusammenarbeit mit dem Land für den Bund belegt wurde, ist die U 49 nach dem aktuellen Stand und Aktenlage grundsätzlich förderfähig. Er führt weiter an, dass man mit der Untersuchung der Varianten nun beabsichtigt, Verbesserungen (z.B .weniger Tunnel) vorzunehmen. Ob zu einem Zeitpunkt X Fördermittel in Programmen bei Bund und Land bestehen, kann von ihm zurzeit nicht seriös prognostiziert werden.

RM Reuter bittet darum, dass bei nächster Behandlung dieser Angelegenheit im Rat noch mal diese Einschätzung der Situation von der Verwaltung vorgenommen wird, da dies ihrer Ansicht nach eine Zustimmung zu der Vorlage erleichtern wird.

RM Pohlmann bittet auch darum, die Vorlage später zu behandeln, da heute hierzu keine Entscheidung gefällt werden kann.

Herr Schließler erwähnt, dass der grundsätzliche Beschluss zu dem Projekt bereits vom Rat gefällt wurde und die vorliegende finanzielle Vorlage für den AFBL adressiert sei. In der Sache gehe es nicht darum, mehr Geld ohne Gegenwert auszugeben, sondern in das Nachdenken für bessere Lösungsmöglichkeiten zu investieren und letztendlich so eine bessere Wirtschaftlichkeit für den ÖPNV zu erreichen. Die abschließende Antwort zu den Förderchancen hängt davon ab, dass eine gute Planung vorliegt.

RM Neumann möchte wissen was DSW selbst dazu sagt und wie hoch die Summe ist, die in den nächsten Jahren von DSW für die Unterhaltung der Strecken benötigt wird. Nach seinem Kenntnisstand beläuft sich diese Summe auf 300.000.000,- Euro.

Herr Schließler bietet an, dem Ausschuss schriftliche Informationen zu den noch offenen Fragen, insbesondere zu der früheren Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzulegen.

RM Harnisch bezieht sich darauf, dass Herrr Schließler zur nächsten Sitzung des AUSWI weitere schriftliche Informationen zu den noch offenen Fragestellungen angeboten hat und plädiert dafür, die Beratung der Vorlage in der nächsten Sitzung des AUSWI vorzunehmen.

Aufgrund der Finanziellen Tragweite des Projektes beantragt RM Münch die Vorlage in der nächsten Ratssitzung behandeln zu lassen.

Diesen Antrag lehnt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 05.10.2011.
Frau Reuter regt an, dass der Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dementsprechend seine Entscheidung zu der Vorlage auch erst zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt.

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Hoeschpark-Viertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04682-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Hoeschpark-Viertel“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Vorkaufsrechtssatzungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05007-11)

-> hierzu: Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05007-11-E1)


Die schriftliche Stellungnahme hierzu erfolgt zu nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04960-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04706-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) vorschlagsberechtigten Verbandes das neue Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) sowie dessen Vertreter in den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

zu TOP 13.1
Einrichtung eines Geburtenwaldes / Beschluss des AUSWI vom 17.06.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04361-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der AKSF beschließt, dass die Einrichtung eines Geburtenwaldes auf Wunsch der jeweiligen Bezirksvertretung erfolgen soll.


14. Vermessungs- und Katasteramt

zu TOP 14.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04623-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2007 für den Verkauf von städtischen Karten, Pläne und Druckschriften des Vermessung - und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.10.2011 anzuwenden.


15. Anfragen

zu TOP 15.1
Sachstand Moscheebau Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04940-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage der Freien Bürger Initiative vor (Drucksache Nr.: 04940-11):

„Die Verwaltung möge mitteilen, warum noch nicht mit dem Bau der Moschee begonnen worden ist, ob Altlasten auf der Fläche festgestellt wurden und ob die Stadt jetzt rechtlich in der Lage bzw. Pflicht ist, die entsprechende Verträge mit dem Vorhabenträger zu lösen, da er vertragswidrig nicht im festgesetzten Zeitrahmen mit den Erschließungsarbeiten geschweige denn mit dem Moscheebau begonnen hat.“

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu dieser Anfrage die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 04940-11-E1):

„Die Anfrage der Freien Bürger Initiative beantworte ich wie folgt:
Der Verwaltung sind die konkreten Sachverhalte, warum noch nicht mit dem Bau der Moschee begonnen worden ist, nicht bekannt.
Außer den bekannten bergbaulichen Gegebenheiten auf der Fläche des Moscheegrundstücks sind
der Verwaltung keine weiteren Altlasten auf diesem Grundstück bekannt.
Die Verwaltung ist rechtlich nicht in der Lage bzw. der Pflicht den Vertrag zu lösen, da der Vorhabenträger sich nicht vertragswidrig verhalten hat.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Anfrage der Freien Bürger Initiative sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 15.2
Verfahrensstand der Erweiterung und Neuausweisung von Naturschutzgebieten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04964-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage der Freien Bürger Initiative vor (Drucksache Nr.: 04964-11):

„Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wie weit sie im Verfahren mit der 2004 vom Rat im FNP beschlossenen Erweiterung und Neuausweisung von Naturschutzgebieten und der NSG-Ausweisung des Kruckeler Waldes ist und worauf die mittlerweile jetzt 7-jährige Verfahrensverzögerung beruht?“

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu dieser Anfrage die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 04964-11-E1):

„In seiner Sitzung am 23.09.2004 hatte der Rat im Rahmen der 1. Änderung der
Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd auch die
Neuausweisung von Naturschutzgebieten beschlossen (Drucksache Nr. 07178-04). Die
Bezirksregierung Arnsberg hatte jedoch die Gebiete Bodelschwingher und Westerfilder Wald,
Wickeder Holz, Bittermark und Niederhofer Holz von ihrer Plangenehmigung ausgenommen
mit der formalen Begründung, dass die benannten Gebiete nicht mit dem gültigen
Gebietsentwicklungsplan (heutige Bezeichnung: Regionalplan) im Einklang stehen, da sie
dort nicht als „Bereiche für den Schutz der Natur“ dargestellt sind.
Damit die 1. Änderung der Landschaftspläne in Kraft treten konnte, war ein Beitrittsbeschluss
des Rates (Verzicht auf eine Festsetzung der o.g. Gebiete als Naturschutzgebiet) erforderlich,
der in der Sitzung am 17.03.2005 erfolgte (Drucksache Nr. 00722-04). Ein Auftrag an die
Verwaltung bezüglich einer Wiederaufnahme des Landschaftsplan-Verfahrens war nicht
Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung beabsichtigt derzeit nicht, die Dortmunder Landschaftspläne neu aufzustellen
oder in wesentlichen Punkten zu ändern. Priorität hat zurzeit die Fortschreibung der
Umweltqualitätsziele und deren Anpassung an die aktuellen Entwicklungen gemäß dem
Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom
14.04.2010 (Drucksache Nr. 00727-10). Hierzu wird die Verwaltung im I. Quartal 2012 einen
Zwischenbericht vorlegen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Anfrage sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



16 . Sonstige Informationen

zu TOP 16.1
Terminplan 2012 für Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04959-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Terminplan 2012 zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung wird um 19.00 Uhr beendet.









Reuter Renkawitz Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Zu TOP 2.1:
Bericht der Bezirksregierung Arnsberg:(See attached file: auswi_sachstand_envio_07092011.pdf)

Bericht Prof. Dr. Kraus, Uni-Klink Aachen: (See attached file: Kraus Dortmund 070911.pdf)


Schriftiche Stelungnahme der BR/Arnsberg: (See attached file: Stellungnahme der BRArnsberg vom 09.09.2011.pdf)